Markenschutzgesetz 1970, Änderung (294 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 108/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 108/BNR, Dafür: V, S, F, N, J. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970 geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Übernahme des modernen offenen Markenbegriffs der Richtlinie 2015/2436/EU
  • Schaffung der für die Administration der neuen Markenformen erforderlich werdenden Voraussetzungen
  • Ergänzung der im markenrechtlichen Prüfverfahren zu berücksichtigenden absoluten Schutzausschließungsgründe
  • Einführung neuer Widerspruchs- und Löschungsgründe
  • Die vorwiegend als Verteidigungsmittel gegen einen markenrechtlichen Löschungsanspruch konzipierten Einreden (zB der mangelnden Benutzung einer Marke, ihrer fehlenden erworbenen Unterscheidungskraft, oder der Verwirkung durch Duldung) kommen auch im Verletzungsverfahren zum Tragen
  • Öffnung des bestehenden Markenregisters für Anmeldungen durch Freischaltung der der freien Akteneinsicht unterliegenden Angaben
Stand: 10.10.2018

Parlamentskorrespondenz

Themen

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
NEOS
JETZT
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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