Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, Änderung (562 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 177/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 177/BNR, Dafür: V, S, F, N, J. Dagegen: -

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Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Die Förderung der Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb erfolgt ab 1. Jänner 2020 im Rahmen der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten
  • Die Qualifizierung von Kraftfahrzeugen mit drei Rädern als einspurige Kraftfahrzeuge führt zu einer Reduzierung der für sie zu entrichtenden Vignettenpreise

Stand: 27.03.2019

  • Behörden können die ASFINAG zur Bestellung und Vereidigung von Mautaufsichtsorganen ermächtigen
  • Die Befugnisse, die im Bereich der fahrleistungsabhängigen Maut den Mautaufsichtsorganen zur Aufforderung der Leistung der Ersatzmaut zustehen, werden auch im Rahmen der zeitabhängigen Maut vorgesehen
  • Mit Hilfe einer pseudonymisierten Speicherung von Fahrzeugdaten sollen die Ergebnisse der manuellen Nachbearbeitung von Verdachtsfällen auf Mautprellerei durch Mitarbeiter der ASFINAG für künftige Verdachtsfälle nutzbar gemacht werden

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
NEOS
JETZT
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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