Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018 (10/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology – Austria, das Bundesgesetz vom 14. Oktober 1921, betreffend die Akademie der Wissenschaften in Wien, das DUK-Gesetz 2004, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, das Forschungsorganisationsgesetz, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz, das OeAD-Gesetz, das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, das Privatuniversitätengesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Tierversuchsgesetz 2012 und das Universitätsgesetz 2002 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018)

Kurzinformation

Ziele

  • Vermeidung von Verschlechterungen für den Wissenschafts- und Forschungsstandort
  • Erhöhung der Datenqualität für Wissenschaft und Forschung
  • Abbau bürokratischer Hindernisse für Wissenschaft und Forschung

Inhalt

  • Schaffung der Voraussetzungen für Registerforschung
  • Sicherstellung des Betriebs von Biobanken und anderen wissenschaftlichen Archiven
  • Entbürokratisierung von Projektgenehmigungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Abbau von Hindernissen für innovative Technologien und Partnerschaften
  • Rationalisierung des Förderwesens
  • Einführung eines Widerspruchsregisters für Wissenschaft und Forschung
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wissens- und Technologietransfers
  • Klarstellungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf internationaler Ebene

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Am 24. Mai 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Sie gilt – nach einer zweijährigen "Übergangsfrist" – ab 25. Mai 2018 im Gebiet der Europäischen Union und tritt ab diesem Zeitpunkt an die Stelle der bisherigen Datenschutzrichtlinie.

Mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 wurden die aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung erforderlichen Anpassungen im allgemeinen Teil des österreichischen Datenschutzrechts auf Bundesebene vorgenommen. Eine Anpassung hat bisher nur hinsichtlich der allgemeinen Datenschutzbestimmungen, nicht aber hinsichtlich der speziellen Bestimmungen, etwa für den Bereich Wissenschaft und Forschung, stattgefunden. Mit dem vorliegenden Entwurf wird der Forderung nach Anpassung der speziellen Datenschutz- und Datenverarbeitungsbestimmungen nachgekommen.

Kernstück des vorliegenden Entwurfes ist eine Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) mit der durch neue Bestimmungen, die für sämtliche wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gelten sollen, Rechtssicherheit geschaffen werden soll.

Stand: 14.02.2018

Einbringendes Ressort

BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)