Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird (1584 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 601/BNR
Dafür: V, S, G, A. Dagegen: F
Beschlossen im Nationalrat 601/BNR, Dafür: V, S, G, N. Dagegen: F

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird

Vereinbarung Bund und Länder gemäß Art. 15a B-VG Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für 2021 bis 2027

Schwerpunkte der Vereinbarung

  • Sicherstellung der raschen Unterbringung und Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden
  • Sicherstellung der Erstversorgung von Vertriebenen gemäß einer erlassenen Verordnung § 62 Abs. 1 AsylG 2005
23.06.2022

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Gerhard Karner

Bundesministerium für Inneres

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