Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll195. Sitzung / Seite 2

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18.26.13Beginn der Sitzung: 18.26 Uhr

Vorsitzender: Zweiter Präsident Fritz Neugebauer.

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Präsident Fritz Neugebauer: Die Sitzung ist eröffnet.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Josef Auer, Csörgits, Jakob Auer, Obernosterer, Dipl.-Ing. Deimek, Ing. Hofer, Mag. Musiol, Schenk und Köfer.

18.26.30Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 13373/AB und 13374/AB.

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013 (2246 d.B.);

Gesundheitsausschuss:

Gesundheitsreformgesetz 2013 (2243 d.B.),

Antrag 2242/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Listung von Kommunikationshilfsmitteln für Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen,

Antrag 2243/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Reform des Schularzt- und Schulpsychologenwesens;

Kulturausschuss:

Antrag 2244/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Schaffung eines Migrationsmuseums;

Unterrichtsausschuss:

Antrag 2240/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Barrierefreiheit als Pflichtfach in allen einschlägigen Ausbildungen;

Verfassungsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (2247 d.B.),

Antrag 2239/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend: Sparguthaben verfassungsrechtlich sichern!,

Antrag 2241/A der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Peter Michael Ikrath, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz (Unv-Transparenz-G) und das Bezügebegrenzungs-BVG ge­ändert werden;

 


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