Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission macht als "Hüterin der Verträge" Gesetzesinitiativen.

Aufgaben der Europäischen Kommission

  • Ausarbeitung europäischer Rechtsvorschriften, die die Kommission dem Rat und dem EP vorlegt
  • Verwaltung des Haushalts der Union gemeinsam mit dem Rechnungshof
  • Durchführung der Unionspolitik auf der Grundlage des EU-Rechts
  • Überwachung der Einhaltung des europäischen Rechts gemeinsam mit dem Gerichtshof der Europäischen Union. Bei Vertragsverletzungen ergreift die Kommission rechtliche Schritte (Vertragsverletzungsverfahren).
  • Vertretung der EU auf internationaler Ebene, zum Teil gemeinsam mit den Mitgliedstaaten
  • Aushandlung von Abkommen und völkerrechtlichen Verträgen der EU mit Drittstaaten einschließlich der Beitrittsabkommen mit neuen Mitgliedstaaten

Die Kommissar:innen

Die Europäische Kommission spielt eine wesentliche Rolle im Zusammenspiel der Kräfte in der Europäischen Union.

Kommissar:innen als unabhängige Vermittler:innen zwischen den Mitgliedstaaten

Bei der Ausübung ihrer Aufgaben hat die Komission allein im Interesse der Union tätig zu sein. Dementsprechend haben die Kommissar:innen ihr Amt unabhängig auszuüben und sind somit keine Vertreter:innen ihrer nationalen Regierungen. Das ermöglicht der Kommission, als Vermittlerin zwischen den Mitgliedstaaten aufzutreten. An der Spitze der Kommission steht der/die Kommissionspräsident:in.

Er/Sie wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidat:innenvorschlag erfolgt durch den Europäischen Rat. Das EP muss einer neuen Kommission zustimmen, die damit demokratisch legitimiert wird. Darüber hinaus ist die Kommission dem EP verantwortlich. Das EP kann sie im Zuge eines Misstrauensantrags geschlossen zum Rücktritt zwingen.

Ein Kommissionsmitglied pro Mitgliedsland

Jedes Mitgliedsland stellt eine/n Kommissar:in. Die Amtsperiode der Kommission beträgt jeweils fünf Jahre. Ihre Neubestellung erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des EP. Die laufende Arbeit der Kommission erledigen die "Generaldirektionen" und "Dienste" (z. B.  Eurostat,  Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung,  gemeinsamer Dolmetsch- und Konferenzdienst,  Übersetzungsdienst,  Amt für Veröffentlichungen).