Budgetvollzug
Der Budgetvollzug des Bundes weist von Jänner bis April 2026 einen konjunkturell und maßnahmenbedingt kräftigen Zuwachs der Einzahlungen (+5,1 %) und einen moderateren Zuwachs der Auszahlungen (+3,0 %) auf. Der Nettofinanzierungsbedarf war geringfügig niedriger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Auch der Nettofinanzierungsbedarf der Länder (inkl. Wien) und der Sozialversicherung verbesserte sich im Vorjahresvergleich. Die budgetären Rahmenbedingungen haben sich seit der Budgeterstellung verändert. Auf Bundesebene dürften diese Änderungen dazu führen, dass der BVA 2026 unterschritten werden kann. Für das Gesamtjahr 2026 erwartet das BMF weiterhin ein Maastricht-Defizit von 4,2 % des BIP, aus Sicht des Budgetdienstes handelt es sich dabei um eine vorsichtige Einschätzung. Die Einhaltung des europäischen Fiskalregeln 2025 und 2026 ist derzeit gut abgesichert.