Über uns

Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienst (RLW) der Parlamentsdirektion stellt seine Tätigkeiten vor.

Leistungen des RLW

Der Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftliche Dienst (RLW) besteht aus vier Abteilungen. Sie unterstützen die Tätigkeit des Nationalrats, des Bundesrats und der Parlamentsdirektion mit rechtlicher, ökonomischer und politikwissenschaftlicher Expertise und ermöglichen zielgerichteten Zugang zu Informationsgrundlagen. Der RLW stellt Informationen und Analysen auf dem aktuellsten Stand der wissenschaftlichen und fachlichen Diskussionen zur Verfügung. Er ist unparteiisch und bemüht sich um ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit und guter Verständlichkeit.

Ein großer Teil des Informationsangebots des RLW steht Abgeordneten, Klubs, parlamentarischen Mitarbeiter:innen und weiteren Bediensteten des Parlaments jederzeit elektronisch auf der Website des österreichischen Parlaments (im Intranet und Internet) zur Verfügung. 

Mehrmals pro Monat erscheinen Analysen und Informationen des Budgetdienstes zu fiskal- und haushaltsrechtlichen Themen. Der RLW veröffentlicht regelmäßig Fachdossiers, die aktuelle Themen im Überblick darstellen und mit weiterführenden Informationen verknüpfen. Quartalsweise erstellt die Abteilung Öffentliches Recht & Legistik Kurzdarstellungen von Entscheidungen der österreichischen, deutschen und europäischen Höchstgerichte (Judikaturauswertungen), die speziell für Abgeordnete und Klubs relevant sind.

Der RLW bietet vielfältige rechtliche Unterstützung bei parlamentsbezogenen Projekten und Fragestellungen und begleitet rechtlich Beschaffungsvorgänge.

Verfassung, Recht und politisches System

Die Abteilungen Öffentliches Recht & Legistik, Parlamentswissenschaftliche Grundsatzarbeit und Rechtsangelegenheiten der Parlamentsdirektion beraten den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Nationalrats, den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Bundesrats und die Parlamentsdirektion.

Die Schwerpunkte liegen im Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Parlamentsrecht, Datenschutzrecht, Privat-, Straf- und Vergaberecht, sowie in der Politikwissenschaft. Zusätzlich zur aktiven Bereitstellung von Informationen und zum laufenden Service erstellen sie einzelfallbezogen rechtliche Einschätzungen, Gutachten und Studien zu aktuellen und grundsätzlichen Fragestellungen (insbesondere im Zusammenhang mit dem Parlament). Im Bereich des Parlamentsrechts erarbeitet die Abteilung Öffentliches Recht & Legistik auch Gesetzentwürfe im Auftrag des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Nationalrats. 

Budgetdienstanalysen

Die Hauptaufgabe der Abteilung Budgetdienst besteht gemäß der ihr zugrundeliegenden politischen Vereinbarung in der Unterstützung und Beratung der Abgeordneten, insbesondere des Budgetausschusses, in der parlamentarischen Arbeit zu allen Budgetangelegenheiten. Der Budgetdienst erstellt Analysen, Expertisen und Kurzstudien zum Budget, zu weiteren (Gesetzes-)Vorlagen im Budget- und Fiskalbereich und zum laufenden Vollzug des Bundeshaushalts. Alle Produkte des Budgetdienstes sind öffentlich und im Internet abrufbar.

Foresight und Technikfolgenabschätzung

In Zusammenarbeit mit exzellenten, facheinschlägigen Instituten stehen Expertise und Beratung im Bereich Foresight und Technikfolgenabschätzung für Mandatar:innen zur Verfügung (Zukunftsthemen). Die Ausschüsse können über einen eingerichteten Beirat Vorschläge für die Beauftragung neuer Studien einbringen. 

Internationale Vergleichsstudien und -informationen

Alle Abteilungen des RLW sind in internationale Netzwerke eingebunden und es findet ein aktiver Informationsaustausch mit relevanten nationalen und internationalen Ansprechpartner:innen statt. Hervorzuheben ist die Mitarbeit im Europäischen Zentrum für Parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD). Dieses Netzwerk ermöglicht nicht nur direkte Kontakte zu Expert:innen in anderen Parlamenten, sondern ist auch ein wichtiges Instrument für die Erstellung internationaler Vergleiche zu Fragen aus den unterschiedlichsten Politikfeldern. 

Vergleichsstudien werden im Auftrag des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Nationalrats oder für die Parlamentsdirektion erstellt. Abgeordnete, Ausschüsse oder Arbeitsgruppen können den Präsidenten bzw. die Präsidentin aber um Unterstützung ersuchen. Sofern Informationen bereits über das Netzwerk verfügbar sind, können diese über den RLW bereitgestellt werden.