Einlangen NR
| Datum | Stand des parlamentarischen Verfahrens |
|---|---|
| 09.12.1998 | Einlangen im Nationalrat |
| 09.12.1998 | Vorgesehen für den Justizausschuß |
| 14.12.1998 | Abstandnahme von der Vervielfältigung |
653. Sitzung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben: Erfüllungsvorbehalt, angenommen
162. Sitzung des Nationalrates: Antrag auf besondere Kundmachung angenommen, Dafür: S, V, F, L, G. Dagegen: -
Angenommene Entschließung: 165/E
Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 7 Abs. 2; Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 6 Abs. 2; Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 2