Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018 (189 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 69/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 69/BNR, Dafür: V, F. Dagegen: S, N, P

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das BFA-Einrichtungsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Personenstandsgesetz 2013, das Zivildienstgesetz 1986 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Ausweitung der Möglichkeit der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten im Fall der freiwilligen Inanspruchnahme des Schutzes des Heimatstaates oder des Erwerbs der verlorenen Staatsangehörigkeit
  • Schaffung der Möglichkeit der Sicherstellung und Auswertung von vom Asylwerber mitgeführten Datenträgern (insbesondere Mobiltelefone)
  • Schaffung einer gesetzlich fingierten Antragstellung für im Inland nachgeborene drittstaatszugehörige Kinder eines Asylwerbers
  • Regelung über die Verkürzung von Beschwerdefristen in bestimmten Fällen
  • Schaffung einer Ermächtigung des Bundesamtes, gegen Asylwerber im Zulassungsverfahren eine Anordnung der Unterkunftnahme in einer Bundesbetreuungseinrichtung zum Zweck der Verfahrenssicherung zu erlassen
  • Verschiebung der Vollzugskompetenz hinsichtlich Maßnahmen der Integrationshilfe für zugelassene Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres u.a.
Stand: 13.06.2018

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
Dagegen:
SPÖ
NEOS
PILZ

Einbringendes Ressort

BMI (Bundesministerium für Inneres)

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