Stenographisches Protokoll
36. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVI. Gesetzgebungsperiode
Donnerstag, 5. Juli 2018
36. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVI. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 5. Juli 2018
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 5. Juli 2018: 9.04 – 22.00 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden
2. Punkt: Bericht über den Antrag 42/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Verschlechterungen bei der Arbeitszeit für ArbeitnehmerInnen
3. Punkt: Bericht über den Antrag 236/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz geändert wird
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das BFA-Einrichtungsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Personenstandsgesetz 2013, das Zivildienstgesetz 1986 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018)
5. Punkt: Bericht über den Antrag 238/A der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz – PNR-G) erlassen wird
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird
8. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
9. Punkt: Bericht über den Antrag 216/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferrentengesetz geändert wird
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das BeamtenKranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das BauernSozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Patientenverfügungs-Gesetz, das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das EWR-Psychologengesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen, das Tierärztegesetz, das Gentechnikgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundesbehindertengesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Heimopferrentengesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz – ErwSchAG BMASGK)
12. Punkt: Bericht über den Antrag 275/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Personalstandes im AMS
13. Punkt: Bericht über den Antrag 183/A der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird
14. Punkt: Bericht über den Antrag 290/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Drei Plus Zwei für Asylwerbende
15. Punkt: Bericht über den Antrag 68/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme schulärztlicher Daten in ELGA
16. Punkt: Bericht über den Antrag 40/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Liberalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke
17. Punkt: Bericht über den Antrag 296/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG geändert wird
18. Punkt: Bericht über den Antrag 194/A der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert wird
19. Punkt: Bericht über den Antrag 109/A der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird
20. Punkt: Bericht über den Antrag 278/A(E) der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Akkreditierung und Audit von Studiengängen an Fachhochschulen
21. Punkt: Sammelbericht über die Petition Nr. 1 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 22, 30, 40 und 41
22. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (211/A)
23. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden (Abzeichengesetz 1960), geändert wird (246/A)
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 19
Geschäftsbehandlung
Wortmeldungen betreffend rechtzeitige Übermittlung eines Abänderungsantrages:
Mag. Andreas Schieder ........................................................................................ 19, 22
Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 20
Dr. Walter Rosenkranz ......................................................................................... 20, 22
August Wöginger ......................................................................................................... 21
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ............................................................................................ 21
Unterbrechung der Sitzung ................................................................................. 22, 134
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG 46
Antrag der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksabstimmung gemäß Artikel 43 B-VG in Verbindung mit § 84 GOG zum Antrag 303/A der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden“ – Ablehnung .............................................................................................................. 50, 136
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ................................. 134
Mitteilung des Präsidenten Mag. Wolfgang Sobotka im Zusammenhang mit einem Zwischenruf in Richtung des Präsidenten der Europäischen Kommission .......................................... 137
Fragestunde (4.)
Öffentlicher Dienst und Sport .................................................................................... 23
Tanja Graf (40/M); Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
Angela Lueger (46/M); Peter Haubner, Maximilian Linder
Mag. Gerald Loacker (49/M); Mag. Friedrich Ofenauer
Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (51/M); Melanie Erasim, MSc
Mag. Friedrich Ofenauer (41/M); Mag. Gerald Loacker, Stephanie Cox, BA
Dr. Peter Wittmann (47/M); David Lasar
Christian Lausch (44/M); Ing. Maurice Androsch
Claudia Gamon, MSc (WU) (50/M)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (52/M); Dr. Dagmar Belakowitsch
Ing. Klaus Lindinger, BSc (42/M)
Hermann Krist (48/M); Kira Grünberg, Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann
Petra Steger (45/M); Renate Gruber
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 19
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................... 45, 204, 252, 254
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (303/A) .................................................... 46
2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 42/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Verschlechterungen bei der Arbeitszeit für ArbeitnehmerInnen (232 d.B.) ........................................................................................ 47
3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 236/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz geändert wird (233 d.B.) ................................................................................................. 47
RednerInnen:
Mag. Christian Kern ..................................................................................................... 47
Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................ 51
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 54
Dr. Johannes Jarolim (tatsächliche Berichtigung) ................................................. ..... 58
August Wöginger ................................................................................................ 58, 118
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ......................................................................... 65
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ......................................................... 67
Alois Stöger, diplômé (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 71
Ing. Wolfgang Klinger .................................................................................................. 71
Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 72
Peter Haubner ............................................................................................................... 74
Mag. Christian Kern (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 76
Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 77
Josef A. Riemer ............................................................................................................ 79
Mag. Bruno Rossmann ................................................................................................ 80
Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck ......................................................... 83
Claudia Plakolm ............................................................................................................ 85
Josef Muchitsch ........................................................................................................... 87
Andrea Michaela Schartel ........................................................................................... 90
Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigungen) .......................................... 91, 110, 113
Birgit Silvia Sandler ..................................................................................................... 91
Dipl.-Ing. Georg Strasser ............................................................................................ 92
Alois Stöger, diplômé .................................................................................................. 93
Peter Wurm ................................................................................................................... 98
Wolfgang Knes ............................................................................................................. 99
Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 100
Irene Hochstetter-Lackner ........................................................................................ 102
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 103
Dr. Angelika Winzig ................................................................................................... 105
Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. ...................................................................... 106, 120
Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 108
Franz Hörl ................................................................................................................... 108
Mag. Klaus Fürlinger .................................................................................................. 111
Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................................................... 113
Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................... 115
Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (tatsächliche Berichtigung) ................................ ... 117
Cornelia Ecker ............................................................................................................ 117
Dietmar Keck .............................................................................................................. 119
Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................................................... 121
Melanie Erasim, MSc (tatsächliche Berichtigung) .................................................. ... 122
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 123
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid ................................................................................ 124
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 125
Robert Laimer ............................................................................................................. 126
Konrad Antoni ............................................................................................................ 126
Philip Kucher .............................................................................................................. 127
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 129
Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 130
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einer Arbeitszeitverkürzung“ – Ablehnung ........................................................... 82, 136
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitguthaben“ – Ablehnung .............................................................................................................. 95, 136
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und
Kollegen betreffend „gerechte Erreichbarkeit einer
6. Urlaubswoche“ – Ableh-
nung ....................................................................................................................... 97,
136
Annahme des in Antrag 303/A enthaltenen Gesetzentwurfes (namentliche Abstimmung) 132
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ..................................... 135
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 232 und 233 d.B. ............................... 137
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (189 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das BFA-Einrichtungsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Personenstandsgesetz 2013, das Zi-
vildienstgesetz 1986 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018) (207 d.B.) ............................... 137
5. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 238/A der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird (211 d.B.) .................................................. 137
RednerInnen:
Angela Lueger ............................................................................................................ 138
Hans-Jörg Jenewein, MA .......................................................................................... 139
Dr. Stephanie Krisper ................................................................................................ 142
Werner Amon, MBA ................................................................................................... 143
Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................................................. 145
Mag. Philipp Schrangl ................................................................................................ 146
Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler ............................................................. 147
Nurten Yılmaz ............................................................................................................. 150
Karl Mahrer, BA .......................................................................................................... 151
Rudolf Plessl ............................................................................................................... 152
Mag. Günther Kumpitsch .......................................................................................... 153
Angela Lueger (tatsächliche Berichtigung) ................................................................ 154
Nikolaus Prinz ............................................................................................................ 154
Annahme des Gesetzentwurfes in 207 d.B. ................................................................. 155
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 211 d.B. ...................................................... 156
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (186 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz – PNR-G) erlassen wird (208 d.B.) ................................................................................................ 156
RednerInnen:
Mag. (FH) Maximilian Unterrainer ............................................................................. 156
Mag. Günther Kumpitsch .......................................................................................... 157
Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................... 158
Werner Amon, MBA ................................................................................................... 159
Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler ............................................................. 160
David Lasar ................................................................................................................. 161
Mag. Wolfgang Gerstl ................................................................................................ 162
Annahme des Gesetzentwurfes in 208 d.B. ................................................................. 163
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (194 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (209 d.B.) .......... 163
RednerInnen:
Ing. Maurice Androsch .............................................................................................. 163
Werner Herbert ........................................................................................................... 165
Karl Mahrer, BA .......................................................................................................... 169
David Lasar ................................................................................................................. 170
Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler ............................................................. 171
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 172
Christian Ries ............................................................................................................. 173
Annahme des Gesetzentwurfes in 209 d.B. ................................................................. 174
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (150 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Änderung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (210 d.B.) ............................................................. 175
RednerInnen:
Mag. Philipp Schrangl ................................................................................................ 175
Mag. Peter Weidinger ................................................................................................. 175
Staatssekretärin Mag. Karoline Edtstadler ............................................................. 176
Genehmigung des Staatsvertrages in 210 d.B. ........................................................... 176
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 216/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferrentengesetz geändert wird (229 d.B.) ........................................................ 177
RednerInnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................... 177
Mag. Muna Duzdar ..................................................................................................... 179
Mag. Michael Hammer ................................................................................................ 180
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 180
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 181
Kira Grünberg ............................................................................................................. 184
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ....................................................... 185
Mag. Martin Engelberg ............................................................................................... 186
Entschließungsantrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „der Schaffung einer vierten Vollzeitstelle bei der Rentenkommission der Volksanwaltschaft“ – Ablehnung ............................................................................................................ 183, 187
Annahme des Gesetzentwurfes in 229 d.B. ................................................................. 186
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 229 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Heimopferrentengesetz“ (E 25) .................................................................................. 187
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (164 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das BeamtenKranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden (230 d.B.) .......................................................................................... 187
RednerInnen:
Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................... 187
Tanja Graf .................................................................................................................... 188
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 189
Annahme des Gesetzentwurfes in 230 d.B. ................................................................. 189
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (191 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das BauernSozialversicherungsgesetz, das Beamten-
Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Patientenverfügungs-Gesetz, das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das EWR-Psychologengesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen, das Tierärztegesetz, das Gentechnikgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundesbehindertengesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Heimopferrentengesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz – ErwSchAG BMASGK) (231 d.B.) ...................................................................................................................... 189
RednerInnen:
Josef Muchitsch ......................................................................................................... 190
Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................... 191
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 194
Mag. Ernst Gödl .......................................................................................................... 195
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ....................................................... 198
Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 198
Annahme des Gesetzentwurfes in 231 d.B. ................................................................. 222
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 275/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Personalstandes im AMS (234 d.B.) ............................................................................................................................. 199
RednerInnen:
Josef Muchitsch ......................................................................................................... 199
Peter Wurm ................................................................................................................. 200
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ....................................................... 201
Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ............................................................................. 201
Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 202
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 234 d.B. ...................................................... 202
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 183/A der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird (235 d.B.) ............................................................................................................................. 202
RednerInnen:
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 202
Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ................................................................................ 203
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 235 d.B. ...................................................... 204
Zuweisung des Antrages 183/A an den Verfassungsausschuss ................................. 204
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 290/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Drei Plus Zwei für Asylwerbende (236 d.B.) ............................................................................................................................. 204
RednerInnen:
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 205
Peter Wurm ................................................................................................................. 205
Mag. Michael Hammer ................................................................................................ 206
Hannes Amesbauer, BA ............................................................................................ 207
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 236 d.B. ...................................................... 209
15. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 68/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme schulärztlicher Daten in ELGA (204 d.B.) ............................................................................................................................. 209
RednerInnen:
Dr. Brigitte Povysil ..................................................................................................... 209
Gabriela Schwarz ....................................................................................................... 210
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 210
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 211
Angela Fichtinger ....................................................................................................... 212
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ....................................................... 213
Johann Höfinger ......................................................................................................... 213
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 204 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Aufnahme schulärztlicher Daten in ELGA“ (E 26) ...................................................... 213
16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 40/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Kolba, Kolleginnen und Kollegen betreffend Liberalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke (205 d.B.) ............................................................................................................................. 213
RednerInnen:
Dr. Brigitte Povysil ..................................................................................................... 214
Dr. Josef Smolle ......................................................................................................... 215
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 216
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 216
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 218
Gabriel Obernosterer ................................................................................................. 220
Josef A. Riemer .......................................................................................................... 220
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ....................................................... 221
Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 222
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 205 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken“ (E 27) ............................. 222
Gemeinsame Beratung über
17. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 296/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 – UG geändert wird (248 d.B.) .............................................. 223
18. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 194/A der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert wird (249 d.B.) ............................................................................................................................. 223
19. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 109/A der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (250 d.B.) .............................................................................................................. 223
RednerInnen:
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 224
Dr. Josef Smolle ......................................................................................................... 225
Claudia Gamon, MSc (WU) ........................................................................................ 227
MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 227
Dr. Alfred J. Noll ......................................................................................................... 228
Bundesminister Dr. Heinz Faßmann ........................................................................ 229
Mag. Dr. Rudolf Taschner ......................................................................................... 231
Dr. Maria Theresia Niss, MBA ................................................................................... 232
Mag. Dr. Martin Graf ................................................................................................... 232
Annahme des Gesetzentwurfes in 248 d.B. ................................................................. 234
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 249 und 250 d.B. ............................... 235
20. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 278/A(E) der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Akkreditierung und Audit von Studiengängen an Fachhochschulen (251 d.B.) ........................................................................................ 235
RednerInnen:
Dipl.-Ing. Alois Rosenberger .................................................................................... 235
MMMag. Dr. Axel Kassegger ..................................................................................... 236
Claudia Gamon, MSc (WU) ........................................................................................ 237
Bundesminister Dr. Heinz Faßmann ........................................................................ 238
Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 239
Philip Kucher .............................................................................................................. 239
Berichterstatterin: Claudia Gamon, MSc (WU) (Schlusswort) .................................. 241
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vorlage eines Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplanes für die Studienjahre 2019/2020“ – Ablehnung ............................................................................................................ 240, 241
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 251 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Akkreditierung und Audit von Studiengängen an Fachhochschulen“ (E 28) .............. 241
21. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petition Nr. 1 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 22, 30, 40 und 41 (224 d.B.) .......................................... 241
RednerInnen:
Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 241
Petra Wagner .............................................................................................................. 242
Michael Bernhard ....................................................................................................... 243
Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ................................................................................ 245
Gabriela Schwarz ....................................................................................................... 246
Peter Wurm ................................................................................................................. 247
Angela Fichtinger ....................................................................................................... 248
Melanie Erasim, MSc .................................................................................................. 249
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................... 249
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 224 d.B. hinsichtlich der Petition Nr. 1 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 22, 30, 40 und 41 .................................................................................................... 250
22. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (211/A) ............................................................................................................................. 250
RednerInnen:
Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................................................... 251
Johann Höfinger ......................................................................................................... 251
Angela Baumgartner .................................................................................................. 251
Zuweisung des Antrages 211/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ................ 252
23. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden (Abzeichengesetz 1960), geändert wird (246/A) .............................. 252
RednerInnen:
Sabine Schatz ............................................................................................................. 252
Nikolaus Prinz ............................................................................................................ 253
Zuweisung des Antrages 246/A an den Ausschuss für innere Angelegenheiten 254
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz geändert wird (323/A)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Einhaltung unternehmerischer Sozialverantwortung (Sozialverantwortungsgesetz – SZVG) erlassen wird (324/A)
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (325/A)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Handlungspflicht der Bundesregierung gemäß Art 16 Abs 5 B-VG (326/A)(E)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation der Europäischen Landschaftskonvention (327/A)(E)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifikation der Granada-Konvention (328/A)(E)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Handlungspflicht der Bundesregierung gemäß Art 16 Abs 4 B-VG (329/A)(E)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe statt „Verländerung“ (330/A)(E)
Birgit Silvia Sandler, Michael Bernhard, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung (331/A)(E)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenstransparenzgesetz geschaffen wird (332/A)
Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) geändert wird (333/A)
Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „besseren Schutz von Betroffenen vor sexistischen Onlineübergriffen (Cyberbelästigung) (334/A)(E)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenlose Verhütungsmittel (335/A)(E)
Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend stärkere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Schulen der Sekundarstufe I, um Angebote der Ferienbetreuung auszubauen und weiterzuentwickeln (336/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend MARAC-Fallkonferenzen zur Verhinderung von schwerer und wiederholter Gewalt, Morden und Mordversuchen im Bereich Gewalt gegen Frauen (1183/J)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend MARAC-Fallkonferenzen zur Verhinderung von schwerer und wiederholter Gewalt, Morden und Mordversuchen im Bereich Gewalt gegen Frauen (1184/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS (1185/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beitritt des Kosovo zu Interpol und Europol (1186/J)
Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Brandschutz in Justizvollzugsanstalten (1187/J)
Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Ministerrat zur Überarbeitung des Anhangs IC des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertretenden Standpunkt (1188/J)
Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für die Ukraine (1189/J)
Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union anlässlich der 55. Tagung des von der Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) eingerichteten Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter hinsichtlich bestimmter Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr für eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2019 zu vertretenden Standpunkts (1190/J)
Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds (1191/J)
Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013 und (EU) Nr. 346/2013 (1192/J)
Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU (1193/J)
Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Union anlässlich der 99. Sitzung des IMO-Schiffs-
sicherheitsausschusses hinsichtlich der Annahme von Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/1 und II-1/8-1, der Genehmigung der einschlägigen Richtlinien betreffend dem Kapitän bei Überflutung zur Verfügung zu stellende computerisierte Stabilitätsunterlagen für vorhandene Fahrgastschiffe sowie der Annahme von Änderungen des Internationalen Kodex für die Anwendung von Brandprüfverfahren in der Fassung von 2010 (FTP-Code 2010) zu vertreten ist (1194/J)
Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinsichtlich Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen (1195/J)
Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Ermächtigung Ungarns, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung einzuführen (1196/J)
Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (1197/J)
Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „SERVUS EUROPA“: das Auftaktevent zu Österreichs EU-Ratsvorsitz (1198/J)
Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend „SERVUS EUROPA“: Teilnahme am Auftaktevent zu Österreichs EU-Ratsvorsitz (1199/J)
Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „SERVUS EUROPA“: Teilnahme am Auftaktevent zu Österreichs EU-Ratsvorsitz (1200/J)
Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „SERVUS EUROPA“: Teilnahme am Auftaktevent zu Österreichs EU-Ratsvorsitz (1201/J)
Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „SERVUS EUROPA“: Teilnahme am Auftaktevent zu Österreichs EU-Ratsvorsitz (1202/J)
Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend „SERVUS EUROPA“: Teilnahme am Auftaktevent zu Österreichs EU-Ratsvorsitz (1203/J)
Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Förderungen der Sektion für Frauen und Gleichbehandlung (1204/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Vom BMLV geplante Sicherheitsinseln (1205/J)
Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Lobautunnel (1206/J)
Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nein zur rot-grünen Citymaut (1207/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend rechtsextreme, rassistische/fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten im ersten Halbjahr 2018 (1208/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend rechtsextreme, rassistische/fremdenfeindliche, antisemitische Straftaten im ersten Halbjahr 2018 (1209/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel (1210/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel (1211/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (1212/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration im Namen der Europäischen Union zu genehmigen sowie Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Bereich der Einwanderungspolitik den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration im Namen der Europäischen Union zu genehmigen (1213/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration im Namen der Europäischen Union zu genehmigen sowie Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Bereich der Einwanderungspolitik den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration im Namen der Europäischen Union zu genehmigen (1214/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend den Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates über Kontrollmaßnahmen für die neuen psychoaktiven Substanzen: N-Phenyl-N- [1- (2-phenylethyl) piperidin-4-yl] cyclopropancarboxamid (Cyclopropylfentanyl) und 2-methoxy-N-phenyl-N- [1- (2-phenylethyl) piperidin-4-yl] acetamid (Methoxyacetylfentanyl) (1215/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren (1216/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren (1217/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Europäischen Union Verhandlungen über den Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei und eines dazugehörigen Protokolls mit der Republik Madagaskar aufzunehmen (1218/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch im Mittelmeer und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EU) 2017/2107 (1219/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge des Antrags Frankreichs EGF/2017/009 FR/Air France (1220/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 [allgemeines Lebensmittelrecht], der Richtlinie 2001/18/EG [absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt], der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 [genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel], der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 [Futtermittelzusatzstoffe], der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 [Raucharomen], der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 [Lebensmittelkontaktmaterialien], der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 [einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen], der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 [Pflanzenschutzmittel] und der Verordnung (EU) 2015/2283 [neuartige Lebensmittel] (1221/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 [allgemeines Lebensmittelrecht], der Richtlinie 2001/18/EG [absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt], der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 [genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel], der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 [Futtermittelzusatzstoffe], der Verordnung (EG) Nr. 2065/2003 [Raucharomen], der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 [Lebensmittelkontaktmaterialien], der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 [einheitliches Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen], der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 [Pflanzenschutzmittel] und der Verordnung (EU) 2015/2283 [neuartige Lebensmittel] (1222/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (1223/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (1224/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der Eigenmittel, die auf
der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union und nicht wiederverwerteten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basieren, sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (1225/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der Eigenmittel, die auf der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union und nicht wiederverwerteten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basieren, sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel (1226/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften (1227/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften (1228/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (1229/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und
Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz betreffend den Vorschlag für ei-
ne Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Verbandsklagen
zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der
Richtli-
nie 2009/22/EG (1230/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/112/EG und 2008/118/EG hinsichtlich der Aufnahme der italienischen Gemeinde Campione d´Italia und des zum italienischen Gebiet gehörenden Teils des Luganer Sees in das Zollgebiet der Union und in den räumlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/118/EG (1231/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (1232/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (1233/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (1234/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (1235/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten (1236/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe „.eu“ sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission (1237/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe „.eu“ sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission (1238/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragspartei des Übereinkommens des Europarats über einen integrierten Schutz, Sicherheit und Service-Ansatz bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen zu werden (1239/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragspartei des Übereinkommens des Europarats über einen integrierten Schutz, Sicherheit und Service-Ansatz bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen zu werden (1240/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (1241/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (1242/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (1243/J)
Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (1244/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Hubschrauberstützpunkt Klagenfurt (1245/J)
Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Umsetzung der Agenda 2030 (1246/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Budgetsichten 2018/2019 (1247/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend steuerliche Auswirkungen des Abgasskandals (1248/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sommerparty mit dem Finanzminister – Gastgeber die SteuerzahlerInnen? (1249/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einkünfte SMP aus Griechenlandhilfe (1250/J)
Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten der Ministerbüros im 2. Quartal 2018 (1251/J)
Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf Sie herzlich willkommen heißen. Die 36. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Doris Bures, Mag. Thomas Drozda, Mario Lindner, Ing. Markus Vogl, Werner Neubauer, BA, Josef Schellhorn und Dr. Peter Pilz.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Inneres Herbert Kickl wird durch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler vertreten.
*****
Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.15 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Es ist medial angekündigt worden – uns ist auch vor einigen Tagen informell eine Version eines Abänderungsantrages übermittelt worden, der heute im Zuge des Tagesordnungspunktes 1 behandelt werden soll – und den Medien entnehme ich inzwischen, dass dieser noch geändert werden soll. Es ist uns aber dieser Abänderungsantrag nicht formell zugegangen – meiner Information nach auch sonst niemandem im Haus.
Jetzt ist das aber durchaus eine Sache, bei der es wichtig wäre zu wissen, was heute in einer Stunde debattiert und beschlossen werden soll. Für einen geregelten Ablauf, gerade bei einem Gesetzesvorhaben, das keiner Begutachtung unterzogen worden ist, das keiner Ausschussbehandlung unterzogen worden ist, wäre es doch durchaus zielführend, diesen Abänderungsantrag, den man plant, heute einzubringen, allen Fraktionen zu übermitteln, vor allem in der Version, die stimmt, denn ich lese heute in den Zeitungen, dass auch ein vorzeitiges Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. September beantragt werden soll.
All das kennen wir nur aus den Medien. Aus dem Postlauf hier im Haus ist uns gar nichts zugegangen. Ich würde Sie bitten, Herr Präsident, dass Sie eine ordnungsgemä-
ße Behandlung der Geschäftsstücke insofern sicherstellen, als dass Sie vielleicht auf die Regierungsfraktionen einwirken, dass die Abänderungsanträge so wie im Haus üblich übermittelt werden, weil andernfalls eben eine geordnete Behandlung einer solch zentralen Materie nicht möglich ist und das eigentlich auch nicht im Sinne des Parlamentarismus und des Hohen Hauses sein kann. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten der Liste Pilz.)
9.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich auch Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich möchte dem beipflichten: Das ist keine Art des Zusammenarbeitens. Ich bitte Sie, Herr Präsident, hier auch mit all Ihrer Autorität kraft Funktion auf die Mehrheitsfraktionen einzuwirken, dass diese Art der Ignoranz – aus meiner Sicht – ein Ende hat.
Es hat ja damit begonnen, dass keine Begutachtung für diese so wichtige Materie erwünscht war. Sie wissen, dass wir das inhaltliche Ziel teilen, aber Sie gehen hier bewusst einen Weg der Ignoranz. In weiterer Folge wurde die Materie bewusst einem falschen Ausschuss zugewiesen, nur damit der Ausschuss, der das behandeln sollte, nicht unter der Vorsitzführung einer Oppositionsfraktion ist. Und dann erfahren wir wenige Stunden vor dieser Sitzung, in der Nacht, dass noch ein Abänderungsantrag mit einer anderen Fristigkeit kommen wird.
Das ist nicht in Ordnung! So kann man nicht zusammenarbeiten. Wir alle sind gewählt, hier als Volksvertreterinnen und -vertreter zu agieren. Ich erwarte von Ihnen, Herr Präsident, dass Sie hier auch im Sinne einer parlamentarischen Kultur entschlossener und klarer und überparteilich Partei ergreifen. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Liste Pilz.)
9.08
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Rosenkranz. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Ich konnte den beiden vorhergegangenen Wortmeldungen nicht entnehmen – das waren Wortmeldungen zur Geschäftsordnung –, dass irgendein Vorgang, der hier im Haus stattgefunden hat, geschäftsordnungswidrig gewesen wäre. Das ist auf Punkt und Beistrich wie in der Geschäftsordnung.
Was die Frage der Kultur des Umgangs miteinander betrifft - - (Ruf bei der SPÖ: Buh!) – Ja, Sie sind dagegen, wenn die Geschäftsordnung eingehalten wird, das merkt man schon an Ihrem Zwischenruf. – Ich achte diesen Stil des Zusammenarbeitens und ich habe Sie, Herr Präsident, im Zusammenhang mit einer Bemerkung zur Geschäftsbehandlung letztes Mal darum gebeten zu klären, was es damit auf sich hat, dass die Gewerkschaft vida entsprechende Drohungen gegen Parlamentarier nach dem Motto: Geht zu ihren Häusern!, et cetera ausgesprochen hat.
Dem wurde mittlerweile nachgekommen. Wir haben tatsächlich Bildmaterialien, auf denen zu sehen ist, wie diejenigen, die gegen diesen Gesetzentwurf – gekennzeichnet mit diesen Stickern mit der durchgestrichenen Zahl 12 – sind, vor den Büros, vor den Firmen von Abgeordneten Transparente aufstellen und dort – offensichtliches Zeichen der Zusammenarbeit und des Friedens – Pflastersteine hinlegen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Das sind die unerhörten Vorgänge! Sie reden von Zusammenarbeit – reißen Sie sich einmal am Riemen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
9.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Wöginger. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ sowie ÖVP und FPÖ.)
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte das, was Kollege Rosenkranz jetzt gesagt hat, unterstreichen: Was wollen Sie uns mit Pflastersteinen mitteilen? (Abg. Nehammer: Das ist eine Frechheit! Ein Skandal! Das freie Mandat!) Das möchte ich jetzt wirklich wissen! Was wollen Sie uns mit Pflastersteinen, die Sie vor die Firmen und vor die Häuser unserer Abgeordneten legen, mitteilen? Fliegen diese nächstes Mal durch die Fensterscheibe? (Abg. Nehammer: Das ist ein Skandal!) Was wollen Sie uns mit Pflastersteinen mitteilen? – Ich weise diese Vorgangsweise entschieden zurück! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Zum Abänderungsantrag: Wir haben den Abänderungsantrag letzten Freitag bei der Sondersitzung allen Fraktionen übermittelt. Was sich jetzt ändert, ist die Frist des Inkrafttretens, und es gibt eine geringfügige technische Abänderung. Ansonsten bleibt es bei der Freiwilligkeitsgarantie (Abg. Schieder: Bitte! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), beim Recht auf Geld oder Freizeit und dabei, dass wir die Viertagewoche weiterentwickeln. Das steht nach wie vor im Abänderungsantrag, und wir werden ihn den Fraktionen jetzt übermitteln. (Abg. Schieder: Schickt einmal eine einzig richtige Version! Das ist eine Verhöhnung!)
Eines sage ich euch schon: Wir machen unsere Arbeit auf dem Fuße der Geschäftsordnung, und wenn euch das nicht passt, ist das eure Sache. Wir entwickeln dieses Land gemeinsam weiter! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schieder.)
9.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Zinggl. – Bitte. (Abg. Nehammer: Pflastersteinpolitik! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ) (zur Geschäftsbehandlung): Erstens: Die Vorgänge außerhalb des Hauses haben nichts mit der Geschäftsordnung zu tun, und daher brauchen wir das auch nicht zu verhandeln! (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Ruf: Seit wann denn? – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Zweitens: Ja, es stimmt, dieses Vorgehen entspricht der Geschäftsordnung, aber es entspricht nicht den Usancen des Hauses. (Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Präsident Sobotka gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Ich denke, wir haben ein Recht darauf, dass wir Abänderungsanträge – auch wenn sie sich nur geringfügig gegenüber den vorhergegangenen geändert haben – rechtzeitig innerhalb der Fraktionen diskutieren dürfen und nicht erst, wenn sie vorliegen und gleich danach abgestimmt werden.
Ich habe eine Frage an Sie, Herr Präsident: Wie sehen Sie die Wertschätzung des Parlaments, wenn diese Abänderungsanträge in den Medien diskutiert werden, das Hohe Haus aber nicht in der Lage ist, darüber zu sprechen, weil sie schriftlich nicht vorliegen? – Danke. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)
9.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Schieder. – Bitte.
9.13
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung) : Ich denke, dass Kollege Wöginger einem Irrtum aufsitzt, denn die Frist zu verändern – nämlich das Inkrafttreten vom 1.1.2019 auf 1.9.2018 vorzuverlegen –, das ist keine kleine Änderung! (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Es wäre eigentlich angebracht, dass wir, bevor wir in die Tagesordnung eingehen, zumindest erfahren – und zwar schriftlich, in einem ernsthaften Dokument, nämlich in Form eines Abänderungsantrages, der uns von den Regierungsfraktionen übermittelt wird –, was denn da geplant ist. Es ist, ehrlich gesagt, nicht okay, dass man einfach sagt: Lest die Zeitung, denn dort haben wir es eh schon verlautbart!
Wir sind das Hohe Haus und wir haben auch ein Recht darauf, dass die Abänderungsanträge vor Eingang in die Tagesordnung zumindest allen vorgelegt werden, damit man darüber nachdenken kann, ob man dafür oder dagegen ist. Durch Ihre Art des Vorgehens wird der ganze parlamentarische Prozess schlechtgemacht. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz. – Ruf bei der FPÖ: Als ob ihr über irgendwas nachdenkt!)
9.13
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rosenkranz. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung) : Zum Ersten kann ich Herrn Schieder insoweit beruhigen, als er selbstverständlich vor Eingang in die Tagesordnung den gültigen und dann auch zur Abstimmung kommenden Antrag bekommen wird.
Zum Zweiten: Mich wundert, dass sich jetzt – noch vor einem halben Jahr, als wir Freiheitlichen noch auf der Oppositionsbank saßen und Sie in der Regierung, haben Sie genau dieselben Vorgangsweisen praktiziert –, weil Sie woanders sitzen, Ihr Standpunkt wieder ändert. Wir machen nur das, was Sie lange Jahre praktiziert haben (anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ), und jetzt auf einmal passt es nicht.
Kollege Hauser hat es Ihnen schon anhand der Rechnungshofberichte gesagt: Jetzt, da der Rechnungshof Ihr Versagen aufzeigt, wollen Sie es sogar dieser Regierung in die Schuhe schieben! – Hören Sie auf mit Ihrem lächerlichen Verhalten! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
9.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Da das alles keine Meldungen zur Geschäftsordnung sind (Zwischenrufe bei der SPÖ) – Moment! –, unterbreche ich die Sitzung und rufe eine Stehpräsidiale ein.
(Die Sitzung wird um 9.15 Uhr unterbrochen und um 9.19 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
de
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur Fragestunde.
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport vom Rednerpult der Abgeordneten in der Mitte aus.
Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Ich werde leise darauf aufmerksam machen, wenn die Redezeit überschritten werden würde – ich habe hier eine Stoppuhr. Für die Beantwortung der Anfragen gibt es 2 Minuten Redezeit, für jene der Zusatzfragen nur 1 Minute.
Öffentlicher Dienst und Sport
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur 1. Anfrage. Ich ersuche Frau Abgeordnete Graf darum, diese zu stellen. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Mehr als eine Million Schülerinnen und Schüler besuchen unsere Schulen, und über 200 000 Kinder sind in unseren Kindergärten. Wir alle sind uns einig, dass sich unsere Kinder und Jugendlichen täglich bewegen sollen. Es ist unser gemeinsames Ziel, dass die tägliche Bewegungseinheit für alle Kinder in öffentlich finanzierten Betreuungseinrichtungen – vom Kleinkind bis zum Ende der Schulpflicht – bundesweit umgesetzt wird. Gleichzeitig wollen wir, dass unsere Kinder das vielfältige Angebot unserer zahlreichen Sportvereine wahrnehmen können, in welchen viele Ehrenamtliche große Leistungen erbringen. Dafür möchten wir uns vorweg einmal bedanken.
Ich darf Sie, Herr Vizekanzler, fragen:
„Was unternehmen Sie, um ausreichende Sport- und Bewegungs-Angebote für unsere Kinder und Jugendlichen in deren Lebensräumen wie etwa durch Vereinskooperationen an Schulen sicherzustellen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es gibt unterschiedliche Projekte, wie etwa Kinder gesund bewegen und die Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit. Wir haben da ein Programm, das wir an den Kindergärten und Volksschulen auch fortgesetzt haben. Mit diesem Projekt wollen wir erreichen, dass in den Kindergärten und in den Volksschulen die tägliche Bewegungseinheit sichergestellt wird.
Wir arbeiten jetzt daran, diese beiden Projekte zusammenzulegen, damit eine Optimierung entstehen kann. Natürlich haben wir auch den Anspruch und das Ziel, das weiter auszubauen. Entscheidend ist, dass in diesem Bereich, nämlich Kindergärten und Volksschulen, die tägliche Bewegung der Kinder für eine Stunde sichergestellt ist; das ist im Zuge dieser Legislaturperiode zu garantieren. Die Kosten belaufen sich in etwa auf 6,4 Millionen Euro.
Unser Ziel ist es aber – auch im Zuge dieser Legislaturperiode –, gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Bildungsministerium Wege zu suchen und zu finden, einen Ausbau in Richtung Pflichtschulen im Allgemeinen und höhere Schulsegmente zu ermöglichen. Das ist nur eine Kostenfrage, wir rechnen da mit weiteren Zusatzkosten von 54 Millionen Euro.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Das Miteinander von Bildungseinrichtungen und unseren regionalen Vereinen wird für den Erfolg dieses Projekts ausschlaggebend sein.
Um das zu unterstützen, sind zahlreiche Programme, wie etwa Kinder gesund bewegen, ins Leben gerufen worden.
Daher darf ich Sie auch fragen: Wie sind die laufenden Bewegungsprogramme bis dato angenommen worden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Wir haben im Schuljahr 2016/2017 im Rahmen von Kinder gesund bewegen rund 2,5 Millionen Bewegungsstunden umgesetzt, knapp 3 000 Kindergärten und Volksschulen sind in diesem Programm involviert und machen auch mit. Das ist eines der größten Programme, das es in dieser Art in Europa gibt. Stellt man dazu Vergleiche an, dann sieht man, dass die Reichweite von Kinder gesund bewegen im Schuljahr 2017/2018 bei den Kindergärten bei 25 Prozent und bei den Volksschulen bei 39,2 Prozent liegt, kumuliert sind seit 2015 circa 55 Prozent der Kindergärten und Volksschulen mit Kinder gesund bewegen erreicht worden, und bei der Täglichen Bewegungs- und Sporteinheit waren es österreichweit 5 Prozent.
Deshalb ist sozusagen der Hintergedanke, dass wir das auch in ein Projekt zusammenlegen, zusammenführen und effektiver gestalten und so eine noch größere Streuung erreichen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hoyos.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Sie haben schon die Zusammenarbeit zwischen lokalen Vereinen auf der einen Seite und Schulen und Bildungseinrichtungen auf der anderen Seite angesprochen. Da ist natürlich auch die Infrastruktur ein wichtiges Thema, weil die Bildungseinrichtungen oft die entsprechende Infrastruktur haben, die aber nicht zu 100 Prozent ausgelastet ist, und man da natürlich auch lokale Vereine besser einbinden könnte.
Deswegen meine Frage: Welche Maßnahmen sind geplant, um die Auslastung der Sportinfrastruktur an Bildungseinrichtungen zu steigern, um diese sinnvoll zu nutzen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Es gibt dieses Ziel, und das ist ein gemeinsames Ziel, die Schulsportstätten zu öffnen, vor allen Dingen auch an den Wochenenden oder in den Ferien, und das ist ja ein vernünftiges Ziel, das, glaube ich, fast alle hier mittragen. Das Problem ist immer nur die Umsetzung. Wir erleben das seit Jahren.
Sie wissen, der Sportbereich ist in der Verfassung als Landeskompetenz definiert, das heißt, die Länder müssen das auch wollen, unterstützen und mittragen. Dort erleben wir aber, dass der Wunsch, diese Bereiche in den Schulen zu öffnen und für Fremde zugänglich zu machen, halt leider Gottes auf Ablehnung stößt. Die Frage wird sein, wie man da eine Bewusstseinsänderung in die Richtung, dass das ein vernünftiger Schritt wäre, herbeiführen kann. Natürlich müsste man dann auch für die Betreuung vor Ort sorgen, damit es nicht zu Zerstörungen oder Devastierungen kommt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 2. Anfrage, jener der Frau Nationalrätin Lueger. – Bitte.
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Gemäß Bundesministeriengesetz sind Sie für alle Agenden des Sports in Österreich zuständig.
Befürchten Sie mögliche negative Auswirkungen auf das gesamte Vereinsleben des Sports, das ja vor allen Dingen mit Ehrenamt funktioniert, wenn viele Ehrenamtliche jetzt dann den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche haben werden? Wird das dann aufrechtzuerhalten sein? (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 46/M, hat folgenden Wortlaut:
„Gemäß dem Bundesministeriengesetz sind Sie für alle Angelegenheiten des Sports zuständig; befürchten Sie so wie viele Funktionäre im Bereich des öffentlichen Sports auch, dass die 60-Stunden-Woche negative Auswirkungen auf die Bereitschaft hat, den österreichischen Sport als Ehrenamtlicher zu unterstützen?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Nein, ich habe keine diesbezüglichen Befürchtungen, denn es bleiben ja der gesetzliche 8-Stunden-Tag und die gesetzliche 40-Stunden-Woche die Normalität. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
So gesehen ist es auch wichtig, noch einmal festzuhalten, dass uns der Begriff der Freiwilligkeit ein wesentliches Anliegen war, denn wenn es um Arbeitnehmerschutz und um Arbeitnehmerrechte geht, dann ist es wichtig, diese Freiwilligkeit im Gesetz widerzuspiegeln und den Arbeitnehmerschutz auch dahin gehend zu verbessern, dass es endlich auch das individuelle Recht des Arbeitnehmers gibt, auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Daher: Es muss niemand länger arbeiten, aber die, die wollen und die mehr verdienen wollen, können und dürfen, das wird entkriminalisiert. Sie können es sich im Sinne von mehreren Tagesfreizeitblöcken dann vielleicht erst recht besser einteilen und am Wochenende als Schiedsrichter oder im Rahmen anderer ehrenamtlicher Tätigkeiten im Sportbereich noch besser mitwirken. Ich sehe das also durchaus sehr, sehr positiv.
So gesehen bin ich froh – es gab ja dazu in den letzten Wochen sehr viele Fehlbehauptungen und Verunsicherungen, die da aufgebaut worden sind –, dass das jetzt offensichtlich rascher in Kraft gesetzt wird, denn dann sehen die Menschen bald, dass in der Realität viele der Dinge, die behauptet worden sind, einfach nicht stimmen, und dann wird auch der Vorteil spürbar. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Zu Ihrer Antwort noch: Allein mir fehlt der Glaube. (Abg. Höbart: ... Fakten! – Abg. Rosenkranz: Man sieht, dass Demonstrationen Glaubensfragen sind! – Ruf bei der FPÖ: Wo ist die Sportfrage?)
Würden Sie sich in Anbetracht aller negativen Reaktionen, die es seitens der Bevölkerung und auch seitens der kritischen Fachmeinung betreffend den Initiativantrag, der ja heute abgestimmt werden soll, betreffend den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche, gibt, auch selbst politisch dafür einsetzen, dass die Österreicherinnen und Österreicher in Form einer Volksabstimmung eingebunden werden? (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Ich stelle noch einmal fest: Ich finde es gut, dass jetzt die Inkraftsetzung rascher stattfinden wird, damit man auch sehen wird, dass die Behauptungen unwahr
sind, dass das Panikmache ist und dass das in der Realität nicht eintreten wird. Ich teile durchaus die Einstellung der SPÖ Steiermark – da ist Herr Lercher, glaube ich, Mitglied –, die dazu im Landtag eine sehr deutliche Stellungnahme abgegeben hat, nämlich dass sie die Freiwilligkeit im Zusammenhang mit dem 12-Stunden-Tag nicht ablehnt.
So gesehen ist alles, was an Volksbegehren und Initiativen im rechtlich möglichen Rahmen stattfindet, selbstverständlich legitim und auch richtig. Sie wissen, wir werden im Zusammenhang mit der direkten Demokratie bei nationalstaatlichen Fragen hier im Parlament 2021 eine Gesamtänderung der Verfassung beantragen. Ich hoffe, dass Sie das dann im Sinne der Verfassungsmehrheit auch sicherstellen, denn dann gibt es in Zukunft das Initiativrecht der Bevölkerung, Volksabstimmungen zu erzwingen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Haubner.
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Wer den Antrag genau gelesen hat, weiß, der 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche bleiben die Regel. 75 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher wünschen sich ja mehr Flexibilität, und mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit heißt auch mehr Flexibilität beim Ehrenamt.
Deshalb meine Frage, Herr Vizekanzler: Welche positiven Auswirkungen sehen Sie durch die Freiwilligkeitsgarantie betreffend Arbeitszeitflexibilisierung für das Ehrenamt, insbesondere für den österreichischen Sport?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Gerade durch das Prinzip der Freiwilligkeit wird jetzt eine Möglichkeit geschaffen, die Bedürfnisse des Arbeitnehmers entsprechend einzubringen, dies auch langfristig im Rahmen einer Planung gemeinsam mit dem Unternehmen beziehungsweise dem Unternehmer zu besprechen, die Wünsche dort zu deponieren und entsprechende flexible Einteilungen zu treffen, wie es der Einzelne für sich persönlich auch als Bedarf sieht. Es ist natürlich eine Möglichkeit, sich – auch zum Vorteil des Ehrenamts – mehrere Tagesfreizeitblöcke einzuteilen; wir haben ja heute schon gehört, dass wir insofern die Vier-Tage-Woche weiter ausbauen.
So gesehen sehe ich die Flexibilität als Vorteil, denn heutzutage haben viele oftmals ein Problem, da oder dort am Vormittag oder am Nachmittag ehrenamtlich tätig zu sein, zum Beispiel wenn es eine wichtige Veranstaltung gibt; und so kann man es sich sicher besser einteilen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage des Abgeordneten Linder. – Bitte.
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ich bin Bürgermeister einer Gemeinde mit 1 500 Einwohnern und 14 Vereinen. Ich weiß aus Erfahrung, dass jene Vereinsobmänner, die eine flexible Arbeitszeit haben, wesentlich mehr Zeit für die Vereinsarbeit haben. (Ruf bei der FPÖ: So ist es!) Schwierigkeiten bereiten den Vereinen aber all die Hürden und Auflagen, die in den letzten Jahren aufgebaut wurden.
Werden Sie hier den erfolgreichen Weg der Bundesregierung weitergehen und auch im Sportbereich den Vereinsobmännern Erleichterungen schaffen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Ja, wir haben jetzt die Sportstrategie Austria in Arbeit, wir versuchen, damit
alle Problemstellungen und Fehlentwicklungen der letzten Jahre aufzufangen und eine klare Strategie aufzusetzen, die wir dann im Zuge der Legislaturperiode abarbeiten wollen.
Und ja, es ist gerade im ehrenamtlichen Bereich vieles notwendig, da wird Großartiges geleistet. Wir müssen auch dahin gehend tätig werden, wenn es um Versicherungen für Personen geht, die in einem Ehrenamt, auch sportlich, tätig sind. Wir müssen Überlegungen anstellen, die Menschen zu versichern. Es geht auch um die Berufssportler; auch da gibt es Entwicklungen, abseits des Ehrenamts, da müssen wir überlegen, was ist, wenn jemand arbeitslos wird. Beispielsweise braucht ein Fußballer nicht eine AMS-Schulung, um zurückzufinden oder vielleicht bei einer Mannschaft unterzukommen, sondern auch eine Versicherungsleistung, zumindest ein paar Jahre lang, um sich beruflich neu zu orientieren.
Alle diese Dinge bewerten wir jetzt; und wir werden diese Strategie dann im Herbst auch präsentieren und zeigen, welche konkreten Maßnahmen wir vorhaben. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Hofinger.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 3. Anfrage, jener des Abgeordneten Herbert. – Bitte.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Öffentlich Bedienstete sind oft Opfer schwerer tätlicher Angriffe; nicht nur der Exekutivbereich war davon betroffen, sondern zuletzt auch Heeresangehörige und sogar Gerichtsvollzieher.
Daher lautet meine Frage:
„Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Folgen tätlicher Angriffe gegen Öffentlich-Bedienstete zu lindern?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sie wissen, es wurde in einer Plenarsitzung die neue Dienstrechts-Novelle 2018 mit einigen wesentlichen Verbesserungen beschlossen, beispielsweise die Fortführung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes, das jetzt sozusagen im Rahmen des allgemeinen Dienstrechts verankert ist. Wir haben aus einer Kannbestimmung eine Mussbestimmung gemacht, es gibt einen gesetzlichen Anspruch für alle Bundesbediensteten. Das heißt, das gilt nicht mehr nur für Polizisten und nicht mehr nur für gewisse Soldatinnen und Soldaten, sondern für alle Bundesbediensteten, die attackiert werden, die im Dienst verletzt werden. Sie haben in Zukunft einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfeleistung in der Höhe von 70 000 Euro.
Auch bei dramatischeren Ereignissen, die wir in der Vergangenheit gesehen haben, als Beamte zu Tode gekommen sind – wir hoffen, dass das nicht passiert –, erhalten die Angehörigen eine gesicherte Entschädigungssumme von zumindest 115 000 Euro; und auch die Begräbniskosten – bis zu 5 000 Euro – werden in Zukunft abgedeckt. (Zwischenruf des Abg. Lausch.)
Wir sind es den Beamten schuldig, dass wir hier in unserer Verantwortung und Verpflichtung auch für sie da sind. Es dürfen nicht wieder Dinge passieren wie in der Vergangenheit, als verletzte Beamte auf der Strecke geblieben sind oder sogar Angehörige auf der Strecke geblieben sind.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Vizekanzler, ich darf mich an dieser Stelle noch einmal für diese guten dienstrechtlichen Maßnahmen bedanken, insbesondere für
die Einbettung des WHG in das Gehaltsgesetz, aber auch die weiterführenden finanziellen Absicherungen, die da geschaffen wurden, weil ich glaube, dass das einen großen Schritt für den öffentlichen Dienst und eine große Wertschätzung für die öffentlich Bediensteten darstellt.
Zu meiner Zusatzfrage: Öffentlich Bedienstete sind aber auch immer wieder Opfer von ungerechtfertigten medialen Angriffen, was mitunter nicht nur emotional sehr belastend, sondern im Klagsfall auch mit hohen Kosten verbunden ist. Daher lautet meine Zusatzfrage: Welche Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte sind diesbezüglich zukünftig geplant?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Wichtig ist, glaube ich, einmal grundsätzlich festzustellen und festzuhalten, dass wir den Beamten volle Unterstützung zu geben haben und dass es nicht sein kann, dass im öffentlichen Raum immer wieder Anschuldigungen gegenüber Beamten vorgenommen werden und dass diese dann eben schutzlos zurückgelassen werden.
Von meiner Seite als Minister für den öffentlichen Dienst wird es die volle Unterstützung für alle Beamten geben. Wir werden nicht zulassen, dass da Diffamierungen im Raum stehen bleiben, wenn es zu solchen kommen sollte. Das kann ich auch für andere freiheitliche Minister, für den Innenminister und auch für den Verteidigungsminister, so festhalten.
Natürlich ist es auch vernünftig, über konkrete Versicherungsleistungen nachzudenken, wobei ich weiß, dass auch die Personalvertretungen diesbezüglich gute Angebote haben und auch Rechtssicherheit anbieten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Herbert: Danke schön!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 4. Anfrage, jener des Abgeordneten zum Nationalrat Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Vizekanzler! In der offenen Frage der Vordienstzeitenanrechnungen für Beamte vor dem 18. Lebensjahr gibt es ja aktuell Verfahren beim Europäischen Gerichtshof. Und die Parlamentskorrespondenz schreibt dazu:
„Ein mögliches Ergebnis des Verfahrens könnte eine Anrechnung von Vordienstzeiten von bis zu drei Jahren sein, gab“ Vizekanzler Strache „zu bedenken und bezifferte die zusätzlichen Kosten für das Budget in diesem Fall mit einem Rahmen von 600 Mio. € bis 3 Mrd. €.“
Die Deutschen hatten diese Thematik auch, daher lautet meine Frage:
„Welche Aspekte der deutschen Regelung bzgl. Anrechnung von Vordienstzeiten können Ihrer Ansicht nach auch in Österreich angewandt werden, um – so wie in Deutschland – zu einer europarechtlich haltbaren Lösung zu kommen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Loacker, zur zukünftigen Gestaltung der Vordienstzeiten: Eine Klage ist gerade beim Europäischen Gerichtshof anhängig, wir warten daher jetzt das Urteil ab. Wir wissen alle nicht, wann das kommen wird. Es gibt am 12. September eine mündliche Verhandlung, wir werden dort auch unsere Stellungnahme abgeben; dann erst wird es zu weiteren Beratungen des EuGHs kommen. Man-
che meinen, erst mit Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres wird es dann ein EuGH-Urteil geben. Das müssen wir einmal abwarten.
Was die Anlehnung an die deutsche gesetzliche Situation betrifft, haben wir beziehungsweise Vorgängerregierungen das in der Vergangenheit versucht, und zwar auf einer Basis, von der man sagen kann: ohne kostentechnische Reparaturen vorzunehmen, sondern sich diese zu sparen. Die Deutschen haben das teilweise mit kostentechnischen Reparaturen vorgenommen. Das hat der EuGH auch positiv bewertet.
Ich stelle nur grundsätzlich fest: Es kann alles der Fall sein. Wir sind durchaus guter Dinge, wir könnten dieses Verfahren vor dem EuGH auch gewinnen; auch das ist möglich. Ich zeige aber auch das Worst-Case-Szenario auf: Es kann passieren, wenn der EuGH diesbezüglich ein Urteil spricht, dass wir am Ende zusätzliche Kosten von mindestens 500 bis 650 Millionen Euro haben werden; die könnten dann eben auch höher sein. Ich gehe aber davon aus, dass wir da gemeinsam mit dem EuGH und auch mit den Vertretern der Beamtenschaft eine streckende Lösung finden werden – aber mit Kostenreparatur.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Es hat bereits einmal eine Beinaheverhandlungslösung mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gegeben, die dann gescheitert ist, weil einzelne Beamte bei dieser Lösung bis zu 0,6 Promille ihrer Lebensverdienstsumme verloren hätten.
Wären Sie bereit, im Sinne der Rechtssicherheit auch dann eine Lösung durchzusetzen, wenn die Gewerkschaft wegen eines Verlusts von 0,6 Promille für einzelne Mitarbeiter nicht mitgeht?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Also ich kann es eher umdrehen und Ihnen sagen: Mein Anspruch als Minister für den öffentlichen Dienst ist zum einen, dass eine Reparatur, wenn wir eine solche durchführen, so nachhaltig ist, dass sie nicht mehr vor den EuGH kommt, und zum anderen, dass kein Beamter irgendeinen Schaden nehmen muss, dass wir im Zuge der Reparatur also danach trachten, dass keiner weniger haben wird. Ich glaube, damit wird die Gewerkschaft kein Problem haben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ofenauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Es wurde schon in der Fragestellung und auch in Ihrer Beantwortung angesprochen, aber könnten Sie vielleicht noch näher darauf eingehen, welche finanziellen Auswirkungen tatsächlich im Raum stünden, wenn der Europäische Gerichtshof dieser Klage betreffend die Anrechnung der Vordienstzeiten stattgibt? Ich denke, das ist doch ein sehr großer finanzieller Brocken und wir müssen uns diesbezüglich bemühen, dass wir eine gute und tragfähige Lösung finden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Der Ausgang der zwei konkreten anhängigen Verfahren kann natürlich nicht abgeschätzt werden – und auch nicht, was als Endergebnis eines möglichen Urteils oder Freispruchs auf uns zukommt.
Für den Fall, dass sich aus dem EuGH-Urteil eine zwingende zusätzliche Anrechnung von bis zu drei Jahren an Vordienstzeiten ergeben sollte – das habe ich schon einmal dargelegt –, drohen dem Bundesbudget jährliche Mehrkosten in Höhe von 5 Prozent
des Personalaufwands; das wären umgerechnet 650 Millionen Euro, mit denen wir dann kalkulieren müssten.
Wenn der Bund zusätzlich noch nicht verjährte Nachforderungen für die vergangenen Jahre begleichen muss, drohen insgesamt sogar Mehrkosten von bis zu 2,6 Milliarden Euro. Nicht näher bezifferbare Mehrkosten würden sich auch für die Länder und Gemeinden ergeben, sofern diese vergleichbare Regelungen in ihren Besoldungsrechten haben. So gesehen kann man es nicht genau definieren, und wir können nur spekulieren.
Schlusssatz: Wir werden den Schaden so gering wie möglich halten und erstmals sicherstellen, dass beim Gesetz nicht wieder eine Flickschusterei stattfindet, sondern eine gesicherte, nachhaltige Reparatur, damit kein weiterer Schaden entsteht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 5. Anfrage, jener der Abgeordneten Bißmann. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Guten Morgen, Herr Vizekanzler und Bundesminister! Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort auf eine Frage zu einem schwierigen Thema.
Analog zu anderen Lebensbereichen ist davon auszugehen, dass eine, einer von fünf SportlerInnen Opfer sexualisierter Übergriffe im Sport wird. In der Sitzung des Sportausschusses am 6.4. haben Sie gesagt, dass Sie die Sache sehr ernst nehmen und die Vorfälle systematisch aufarbeiten wollen. Als erster Schritt wurde der Auftrag, eine Studie zu erstellen, an den Verein 100% Sport vergeben, aus dieser sollen Schlussfolgerungen für die Präventionsarbeit gezogen werden.
Meine Frage dazu lautet:
„Welche Maßnahmen – abseits der Verbreitung und Umsetzung der Studienergebnisse – plant das Sportministerium, um sexualisierte Gewalt im Sport einzudämmen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass jeder sexuelle Übergriff eine Katastrophe darstellt und wir grundsätzlich alle Schritte zu setzen haben, um dagegen auch konsequent vorzugehen. Es ist aber nicht meine Aufgabe als Sportminister, irgendwelche Bewertungen im Hinblick auf in den Raum gestellte Behauptungen zu treffen; dafür gibt es Gerichte, die haben das aufzuklären und auch entsprechende Urteile zu fällen.
Meine Aufgabe ist es – das habe ich auch im Ausschuss gesagt –, dass ich Verantwortung im Bereich der Prävention und dahin gehend Schritte zu unternehmen habe. Analog zur Kölner Studie gibt es jene des Vereins 100% Sport, und Frau Dr. Diketmüller hat diesbezüglich schon Arbeitssitzungen abgehalten und wird ihre Ergebnisse im Herbst präsentieren. Wir haben auch ein Notfalltelefon, da können sich Betroffene melden.
Und, ja, ich kann mir durchaus auch vorstellen – und das kann dann sozusagen eine aus dieser Studie abgeleitete Konsequenz sein –, dass wir in Zukunft die Sportfördermittelvergabe damit verbinden, dass präventive Maßnahmen zur Verhinderung von sexuellem Missbrauch bei den Förderwerbern irgendwo implementiert sind.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Sie haben meine Zusatzfrage schon zum Teil beantwortet. Die wäre nämlich gewesen, ob Sie sich vorstellen können, dass Sie die Einhaltung der Empfehlungen zur Prävention sexualisierter Gewalt im Sport zukünftig zur Bedingung machen, wenn Sie Förderungen an Sportvereine vergeben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Es kann im Rahmen eines Fördergrundsatzes ein wesentlicher Bestandteil sein, Präventionsmaßnahmen zu setzen, auch aufzuklären, also dass es Meldestellen, Telefonhotlines et cetera gibt, sodass sich Betroffene eben auch melden und Hilfe beanspruchen können.
Oftmals, wenn sexuelle Übergriffe stattfinden, sind ja die Opfer einerseits so beschämt und befinden andererseits in einer derartigen Sondersituation, dass sie sich gar nicht trauen, das irgendwo zu melden oder irgendjemanden darüber zu informieren. Ich sage: Diese Angst und Sorge muss man ihnen nehmen und weitere Aufklärung sicherstellen. (Abg. Bißmann: Danke!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Erasim. – Bitte.
Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Kindern und Jugendlichen Spaß an Bewegung zu vermitteln sehe ich als eine der Hauptaufgaben der Sportpolitik. Es muss aber auch sichergestellt sein, dass sich junge Menschen die Freude am Sport durch eine respektvolle Atmosphäre bewahren.
Deshalb meine Frage: Was unternimmt Ihr Ressort, um Trainerinnen und Trainer, Funktionärinnen und Funktionäre auf die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geforderte Sensibilität speziell vorzubereiten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Ich als Sportminister habe gewisse Zuständigkeiten, wie Sie wissen; es geht um internationale Bewerbe, um den Erhalt der Sportstätten, den wir auch sicherstellen. Darüber hinaus gibt es Landeskompetenzen, eine Bundes-Sportorganisation, eine Bundes-Sport GmbH und auch großartige Dach- und Fachverbände. Mit ihnen stehen wir in engstem Kontakt, und gemeinsam haben wir selbstverständlich eine entsprechende Ausbildung sicherzustellen, denn gerade die Dachverbände bis hinunter zu den Fachverbänden haben die größte Erfahrung, wenn es etwa um Trainer geht. Diesbezüglich sind wir mit den Dachverbänden permanent in Kontakt. Es gibt bereits eine exzellente Arbeit dieser Verbände – das muss man auch festhalten –, sie verfügen in diesem Bereich über Sensibilität, die sie auch leben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 6. Anfrage, jener des Abgeordneten Ofenauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ja das höchste Gut von Unternehmen. Das ist auch im öffentlichen Dienst so, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst mit ihrem Fachwissen, mit ihrer Expertise ein Garant für das Funktionieren des Rechtsstaates sind und das Rückgrat der Verwaltung darstellen.
Jetzt macht aber die demografische Entwicklung im Allgemeinen auch vor dem Personal im öffentlichen Dienst nicht halt. Meine Frage lautet deshalb: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um einem Verlust von Know-how, der durch Pensionierungen zu entstehen droht, entgegenzuwirken?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 41/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Maßnahmen sind geplant, um im Öffentlichen Dienst das Know How, das durch Pensionierungen verloren geht, zu erhalten?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sie haben völlig recht, da besteht Handlungsbedarf. Wir haben ja schon im Regierungsprogramm festgehalten, dass wir Prioritäten setzen, dass es in gewissen Bereichen auf gar keinen Fall einen Abbau von Planstellen geben darf und wir für die Schaffung von mehr Planstellen Sorge zu tragen haben. Das ist generell der Bereich der Sicherheit, wo wir 2 100 neue Planstellen für Exekutivbeamte plus 2 000 Ausbildungsplanstellen schaffen werden und sichergestellt haben. Auch bei der Justizwache, die ein wesentliches Segment darstellt, gibt es keinen Abbau von Planstellen, wie er durch die Vorgängerregierung bereits vorgesehen war. Darüber hinaus haben wir dort hundert Ausbildungsplanstellen sichergestellt und wissen, dass es im Jahr 2020 mehr brauchen wird. Auch im Bereich Bundesheer handhaben wir das ähnlich.
Ein wesentlicher Punkt ist vielleicht die Überalterung. Das Durchschnittsalter im Bundesdienst ist wesentlich höher als in der Privatwirtschaft. Im Bundesdienst beträgt es 46,1 Jahre, in der Privatwirtschaft 38,3 Jahre. Wir haben da Handlungsbedarf. Ich habe der Sektion den Auftrag gegeben, das zu evaluieren, zu überprüfen, überalterte Strukturen in den Abteilungen zu eruieren und mit konkreten Modellen gegenzusteuern, damit man eine Stelle nicht erst dann, wenn ein Beamter in Pension geht, nachbesetzen kann, sondern sich Junge schon zwei Jahre vor der Pensionierung auf dieser Planstelle einarbeiten können, indem man – das sage ich ganz bewusst – zentrale Planstellenpools schafft. Damit kann man flexibler auf solche Entwicklungen reagieren, damit das Know-how nicht verloren geht und so auch die Jungen von den erfahreneren Älteren, bevor diese in den Ruhestand gehen, lernen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Diese überlappende Personalbewirtschaftung und Stellenbesetzung ist sehr interessant. Mich würde aber auch interessieren: Welche Rolle kann die Digitalisierung und Technisierung bei diesem Know-how-Transfer spielen? Gibt es da spezielle Maßnahmen, Mittel, Wege und Möglichkeiten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Natürlich ist durch die Digitalisierung auch die Notwendigkeit gegeben, Dinge zu optimieren und zu verbessern, wenn es um Wissenserwerb, Wissensverarbeitung und Wissensweitergabe geht. Da gibt es auch bereits bestehende Tools, etwa den Elektronischen Akt oder ein elektronisches Dokumentationsservice, die wir im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Bundes auch vereinheitlicht und standardisiert sicherstellen wollen.
Das Ministerium für öffentlichen Dienst hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten ganz konkret folgende zusätzliche Maßnahmen definiert: die Erstellung eines elektronischen Leitfadens zu den Instrumenten der Wissenssicherung für Personalverantwortliche, die Intensivierung nicht nur des analogen interministeriellen Austausches zum Thema Wissensmanagement, sondern auch die Entwicklung einer webbasierten ressortübergreifenden bundesweiten Plattform und darüber hinaus den Ausbau des Seminarangebots
der Verwaltungsakademie zum Thema integriertes Wissensmanagement und Wissenssicherung und zu den einzelnen Werkzeugen des Wissensmanagements.
Auf diesen Ebenen haben wir das in unserem Ministerium jetzt aufgesetzt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Es gibt viele Mitarbeiter, die dem Beamtendienstrecht unterliegen, die bei der Post, bei den Bundesbahnen und in vielen anderen Betrieben arbeiten. In den letzten Jahren hat die Zahl derer zugenommen, die dort wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind. Damit laden solche Unternehmen ihre Personalkosten beim Steuerzahler ab und können billig neue Mitarbeiter einstellen.
Welche Maßnahmen sehen Sie, die man treffen könnte, um das zu unterbinden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Auch das ist eine berechtigte Frage, die uns beschäftigt, nämlich wie wir grundsätzlich dafür Sorge tragen können, ältere, erfahrene Mitarbeiter im Bereich des öffentlichen Dienstes zu behalten.
Es ist nicht nur der Grund, den Sie genannt haben, ausschlaggebend, sondern oftmals auch, dass – ich nenne jetzt ein Beispiel – Exekutivbeamte, wie wir sehen, im Durchschnitt ab dem 60. oder 61. Lebensjahr in Pension gehen, weil sie ihre Zulagen verlieren. Wir wollen im Rahmen eines neuen Dienstrechtsgesetzes 2019 über Modelle nachdenken, wie wir für ältere Dienstnehmer im öffentlichen Dienst dann, wenn sie im Innendienst, im Verwaltungsbereich landen, also nicht mehr Außendienst machen, ihren Dienst so attraktiv gestalten können, dass sie nicht die Zulagen verlieren, sondern ein Mehr haben und daher auch der Anreiz da ist, länger im Dienst zu bleiben und nicht früher in Pension zu gehen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Nationalrätin Cox.
Abgeordnete Stephanie Cox, BA (PILZ): Herr Präsident! Herr Minister Strache, Sie haben schon über den Know-how-Transfer gesprochen. Es ist ja so, dass wir da von 48 Prozent des Personals in den nächsten elf Jahren sprechen. Das heißt, es geht da um eine sehr große Zahl von Menschen, es ist ein großer Wechsel, der da stattfinden wird. Vor allem geht es auch um einen Generationenwechsel, man spricht von diesem Know-how-Transfer zu jungen Leuten, und es geht auch darum, neue Führungskräfte auszubilden.
Wir haben diesbezüglich eine Anfrage an Sie gestellt, und auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen Sie für Traineeships und die Förderung von Talenten zum Beispiel vorhaben, haben Sie geantwortet: „Auf die Weiterentwicklung der in dieser Frage angesprochenen HR-Instrumente wird angesichts der auf die öffentliche Verwaltung zukommenden Herausforderungen zu fokussieren sein“.
Jetzt stelle ich mir die Frage – die Frage ist sehr allgemein gehalten –: Was haben Sie konkret vor? Da geht es ja wirklich um viele, viele Menschen, um Talente und um akuten Wissenstransfer.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Ich versuche, das sozusagen herunterzubrechen. Ich bin jetzt das erste Halbjahr in der Verantwortung des Ministers für öffentlichen Dienst und habe meine Sektion angewiesen und auch beauftragt, einmal alle Bereiche zu evaluieren im Hinblick auf
demografische Strukturen, Überalterungsstrukturen, im Hinblick darauf, in welchen Abteilungen es Überalterung gibt, wo wir das rechtzeitig mit jungen Nachwuchskräften kompensieren und Talente suchen und fördern müssen.
Wir haben im öffentlichen Dienst großartige Beamte, die ein unglaubliches Know-how haben und gerne im öffentlichen Dienst sind, und darauf können wir auch stolz sein. Die würden in der Privatwirtschaft vielleicht da oder dort mehr verdienen, trotzdem bleiben sie gerne im öffentlichen Dienst, weil sie für sich persönlich vielleicht andere Prioritäten setzen.
Wir müssen uns überlegen – und diesen Auftrag habe ich erteilt –, wie wir auf diese Gegebenheiten eingehen und auch gegensteuern können und wie wir auch ältere Arbeitnehmer, wenn sie über Know-how verfügen, für den öffentlichen Dienst gewinnen. Im Bereich Cyberkriminalität, Cyberdefence haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass man nicht nur bis zum 40. Lebensjahr Soldat werden kann, sondern auch danach, weil wir auch auf ältere Fachkräfte zurückgreifen wollen und da völlig neue Herausforderungen auf uns zukommen. (Zwischenruf der Abg. Cox.) – Leider nicht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 7. Anfrage, jener von Nationalrat Wittmann. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Vizekanzler! Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist in aller Munde, nicht gerade positiv, aufgrund des unglücklichen Agierens des Innenministers.
Jetzt ist die Frage: Sie haben ja durch das Bundesministeriengesetz ein Auskunftsrecht eingeräumt bekommen. Wie und wie oft haben Sie von diesem Auskunftsrecht in dieser schwierigen Situation des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Gebrauch gemacht?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 47/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wie haben Sie Ihr Auskunftsrecht gegenüber u.a. dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung genützt, welches mit der letzten Novelle zum Bundesministeriengesetz eingeführt wurde?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Es gibt ein Auskunftsrecht und auch die Möglichkeit, dass der Bundeskanzler und der Vizekanzler gemeinsam mit dem Bundespräsidenten entsprechende Fragen an die zuständigen Beamten richten, um einen aktuellen Informationsstand zu erhalten. Ich habe das bis dato nicht in Anspruch genommen, weil ich überhaupt keinen Anlass gesehen habe, darauf zurückzugreifen. Würde ich in Zukunft einen Anlass dazu sehen, dann würde ich darauf zurückgreifen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Aufgrund des unglücklichen Interviews des Innenministers im „Report“ geht in vielen Redaktion von kritischen Medien das Gerücht um, dass es bei kritischen Medien zu Hausdurchsuchungen kommen wird.
Was werden Sie persönlich tun, um das Redaktionsgeheimnis und die Pressefreiheit in Österreich vor derartigen Vorgangsweisen zu schützen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Gerade die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit sind ein hohes Gut, und dafür treten wir alle ein. Da gibt es auch keinerlei Gefährdung.
Sie haben in Ihre Frage eine Interpretation hineingelegt und rechnen mit Hausdurchsuchungen, was ich nicht so sehe; im Gegenteil, die sind nicht zu befürchten. Ich gehe davon aus, dass diese Fehlinterpretationen, die da oder dort vielleicht bewusst oder unbewusst gemacht werden, eher der Parteipolitik dienen; aber ich meine, sie sollten da nicht Platz greifen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Kuntzl.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Lasar.
Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Meine Frage: Können Sie uns Ihre Einschätzungen dazu mitteilen, welche sicherheitspolitischen Maßnahmen auch durch das BVT in Zukunft notwendig sein werden, damit bei sportlichen Großereignissen die Sicherheit der Teilnehmer und der Zuseher gewährleistet ist? Ich denke da im Besonderen an die Gefährdung durch islamistisch motivierten Terror.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Die Sicherheit ist in Österreich gewährleistet. Wir haben sehr gute und funktionierende Sicherheitsstrukturen.
Im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gibt es konkrete Vorwürfe gegenüber Beamten, und da ist die Staatsanwaltschaft tätig geworden. Bei so konkreten Verdachtsmomenten eines möglichen Amtsmissbrauchs ist es notwendig, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, denn so etwas hat ja in einer so wesentlichen und wichtigen Struktur wie dem BVT nichts verloren. Diese Aufklärung stellt die Staatsanwaltschaft sicher, das haben wir abzuwarten, und da gilt die Unschuldsvermutung; aber das muss aufgeklärt werden.
Die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung funktioniert aber bestens, die Mitarbeiter dort haben, so wie ich auch öffentlich vernommen habe, den Auftrag, bis Ende des Jahres Reformvorschläge, Evaluierungsvorschläge zu erarbeiten. Es gibt seit Jahren die Situation und auch schon vorhergehende Innenminister haben gesagt, dass es eine Optimierung des BVT in Richtung einer besseren geheimdienstlichen Struktur geben muss, damit man, wenn es um Recherche geht, um die Definition krimineller Organisationen, extremistischer Strukturen, entsprechend nachhaltig beobachten kann, um dann polizeilich dagegen vorgehen zu können. Dazu werden andere gesetzliche Mechanismen benötigt, als es sie bisher gab, und daran wird gearbeitet.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 8. Anfrage, jener des Nationalrates Lausch. – Bitte.
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Die Exekutive sorgt täglich für die Sicherheit von uns allen und der österreichischen Bevölkerung. In den letzten Jahren spitzte sich die Personalknappheit bei Polizei und Justizwache dramatisch zu.
Daher meine Frage:
„Welche Maßnahmen werden Sie insbesondere in den Personalbereichen Polizei, Bundesheer und Justizwache setzen, um die Sicherheit in Österreich zu gewährleisten?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sie wissen, dass wir das im Regierungsprogramm für die Sicherheitsministerien sehr klar definiert haben. Im Exekutivbereich – ich wiederhole – hat es in den letzten Jahren dramatische Fehlentwicklungen gegeben. Seit der Osterweiterung wurde Exekutivpersonal abgebaut, es gibt über 5 000 Planstellen weniger, obwohl wir mehr gebraucht hätten. Wir kompensieren das jetzt mit über 2 100 zusätzlichen Exekutivplanstellen und 2 000 Ausbildungsplanstellen bei der Polizei.
Wir wissen, dass wir, wenn die Aufnahmen in den nächsten zwei Jahren Bedeckung finden, auch in der Justizwache nachjustieren und nicht nur hundert neue Ausbildungsplanstellen sicherstellen müssen, wie wir es jetzt tun, sondern auch neue Planstellen bei der Justizwache schaffen, gesetzliche Verbesserungen vornehmen und auch entsprechende Rahmenbedingungen für die Justizwache schaffen müssen. Die Bediensteten leisten dort Enormes, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, haben jeden Tag mit Verbrechern, die teilweise schwere Gewalttaten begangen haben, zu tun, sind auch einer persönlichen Gefährdung ausgesetzt und verdienen, was Zulagen und Gehaltsstrukturen betrifft, Verbesserungen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Im Namen der Exekutive herzlichen Dank für die wichtigen Maßnahmen und Schritte, die bis jetzt eingeleitet wurden!
Meine Zusatzfrage lautet: In welchen Bereichen der öffentlichen Sicherheit sehen Sie weiteren dringenden Handlungsbedarf?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Es gibt einige. Wir haben jetzt im Dienstrechtsgesetz schon einmal bei den Soldatinnen und Soldaten angesetzt, nämlich dort, wo es um Auslandszulagen und hilfeleistungsgesetzliche Bestimmungen geht, wie wir heute schon gehört haben. Wenn es darum geht, dass Soldatinnen und Soldaten in Krisengebieten zum Einsatz kommen, dann haben wir auch die Wertschätzung für das, was sie dort leisten, auszudrücken, und zwar auch mit einer Erhöhung und einer Anpassung der Auslandszulagen. Das wurde mit einem Betrag in Höhe von plus 1,3 Millionen Euro für ein paar hundert Soldatinnen und Soldaten, die im Ausland tätig sind, sichergestellt. Das ist ein wesentlicher Schritt; das zeigt die Wertschätzung, den Respekt gegenüber den Beamten und Beamtinnen und dem, was sie leisten.
Das muss aber auch im Bereich der Ausrüstung fortgesetzt werden, zum Beispiel mit Schutzwesten, wie aktuell bei der Polizei. Es muss flächendeckend schusssichere und stichfeste Westen, und zwar für jeden Beamten eine, geben. Das muss sichergestellt werden, damit es nicht so ist wie derzeit, nämlich dass diese permanent weitergegeben und getauscht werden und dann nicht passen. Das sind ja keine optimalen Zustände. Da braucht es einfach professionelle, optimale Zustände mit den besten Ausrüstungsgegenständen und auch den besten gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Beamten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Androsch.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sie haben im Rahmen des gestrigen Sitzungstages davon gesprochen, dass die Exekutivbeamtinnen und -beamten sehr viele Überstunden zu leisten haben; ich möchte mich an dieser Stelle bei den Beamtinnen und Beamten dafür bedanken.
Meine Frage an Sie lautet: Was werden Sie unternehmen, um die horrende Zahl an Überstunden, die unsere Exekutivbeamtinnen und -beamten leisten müssen, in Zukunft zu vermeiden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Ja, das Müssen ist immer ein Problem, deshalb bin ich ja froh, dass wir im Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung endlich sicherstellen, dass es Freiwilligkeit gibt und nicht das Müssen im Vordergrund steht (Beifall bei FPÖ und ÖVP), so wie das in den letzten Jahren im Bereich des öffentlichen Dienstes durch Vorgängerregierungen festgelegt und beschlossen wurde oder auch bei der Kärntner Straßenmeisterei durch das Landesdienstrecht, bei den ÖBB oder sonst wo.
Das Müssen ist nie gut, aber viele wollen auch. Ich weiß, dass gerade im Exekutivdienst viele gerne Überstunden machen, weil sich die Zuschläge und Überstunden, die die dort Beschäftigten machen, im Gehalt entsprechend widerspiegeln und das für sie vorteilhaft ist. Ich weiß, dass es bei der Exekutive auch Debatten darüber gibt, zu einem 8-Stunden-Tag zurückzukehren; das lehnen fast 100 Prozent der Exekutivbeamten aber vehement ab und sagen: Das ist eine Pseudodebatte, das wollen wir nicht! Die Regelung, wie wir sie jetzt haben, ist gut und richtig, das wollen wir so!
Ja, wir wollen durch die Schaffung von mehr Exekutivplanstellen dagegenwirken. Das heißt, indem wir jetzt die Ausbildung für 2 000 neue, zukünftige Polizisten in der Polizeischule sicherstellen, tragen wir dafür Sorge, dass Polizeibeamte durch die Schaffung von Planstellen verstärkt dort zum Einsatz kommen, wo es eine Ausdünnung im Bereich der Bezirksinspektionen gibt, und damit eine Entlastung stattfinden kann. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 9. Anfrage, jener der Frau Nationalrätin Gamon. – Bitte.
Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Vizekanzler, Sie waren ja vor Kurzem in Rom und haben Ihren Amtskollegen Salvini getroffen. Es hat so gewirkt, als würden Sie sich mit ihm sehr gut verstehen. Mich würde ganz besonders interessieren, wie Sie in konkreten Projekten zusammenarbeiten, auch auf inhaltlicher Ebene.
Meine Frage lautet deshalb:
„Welche gemeinsamen Aktionen und weitere Auftritte haben Sie mit Ihrem italienischen Amtskollegen Matteo Salvini geplant?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Ja, es ist grundsätzlich gut und richtig, dass sowohl der Herr Bundeskanzler als auch der Herr Vizekanzler, aber auch andere Minister mit den Regierungsverantwortlichen in der Europäischen Union und auch aus Nachbarländern engen Kontakt pflegen, so natürlich auch mit dem italienischen Vizepremier und Innenminister Salvini. Das haben wir vor kurzer Zeit im Rahmen eines Besuchs auch gemacht, bei dem wir versucht haben, uns in Fragen des EU-Außengrenzschutzes inhaltlich abzustimmen. Diesbezüglich gibt es ja zum Glück auch auf Ebene der Europäischen Union ein Umdenken.
Solch ein Treffen findet heute auch mit dem deutschen Innenminister statt, der nach Wien kommt, mit dem wir uns heute am Nachmittag austauschen werden. Diese Gesprächs-
ebenen werden wir laufend aufrechterhalten, die Gespräche auch vertiefen, es wird weitere Treffen geben, weil es uns ein Anliegen ist, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass endlich eine effiziente EU-Außengrenzschutzpolitik sichergestellt und die illegale Migration gestoppt wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Es hat aber in der jüngsten Vergangenheit auch Aussagen von Herrn Salvini gegeben, die von den Medien kritisiert worden sind.
Wie stehen Sie denn zu seinen Plänen, die Zahl der Roma und Sinti in Italien zu erheben und auch zu schauen, welche denn „echte“ – unter Anführungszeichen – Italiener sind oder nicht? Wäre das etwas, was Sie auch in Österreich machen würden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Wir haben in Österreich eine Volkszählung, mit der bin ich absolut zufrieden. Es findet regelmäßig eine Volkszählung statt, alle zehn oder – ich weiß nicht – 15 Jahre, und da füllen die Bürger einen Fragebogen aus, machen dort Angaben. Das ist das bei uns gelebte Modell, hinter dem stehe ich. Andere Modelle unterstütze ich nicht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 10. Anfrage, jener des Nationalrates Zinggl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Herr Vizekanzler! In einer Pressekonferenz im Februar haben Sie zum Heumarkt-Projekt in Wien Stellung bezogen und haben gemeint, wenn da nicht die Stopptaste gedrückt werde, dann werde die Unesco der Stadt Wien den Status Welterbestadt entziehen. Sie haben wörtlich gesagt: „Als Staatsvertrag liegt es primär an der Bundesregierung diese Verpflichtung“ gegenüber der Unesco „einzuhalten“.
Jetzt, fünf Monate danach, frage ich Sie: Wie stehen Sie heute zu dem Projekt am Heumarkt?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 52/M, hat folgenden Wortlaut:
„Was werden Sie tun, um das Bauprojekt am Heumarkt zu verhindern?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sie wissen, dass ich dieses Projekt in der Form, wie es vorgelegt wurde, seit Anbeginn abgelehnt habe. Wir haben auch Bürgerinitiativen dahin gehend unterstützt und waren ziemlich empört und entsetzt, dass die Wiener Stadtregierung dann in der bekannten Art und Weise einen Beschluss gefasst hat. Damals hat sich sogar die grüne Regierungspartei in Wien nicht an die eigene Basisabstimmung gehalten, und das war ja offenbar auch einer der Gründe für die Zerreißprobe, aus der dann die Liste Pilz entstanden ist.
Das hat uns ziemlich entsetzt, das war ein Vorgang, wo man nur sagen kann: Ungeheuerlich!, weil damit der Status Weltkulturerbe gefährdet ist.
Ja, ich habe sehr wohl festgehalten: Wir müssen alle Wege suchen, um zu verhindern, dass der Weltkulturerbestatus aberkannt wird. Es gibt diesbezüglich einige Initiativen vonseiten des Kulturministers, die die Gesprächsebene mit der Unesco jetzt auch sicherstellen. Es gibt aber auch andere Wege, bis hin zu rechtlichen Möglichkeiten, etwa als Ultima Ratio den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um da ein Prüfverfahren einzuleiten. Ich würde so etwas unterstützen.
Jetzt ist es wichtig, alle Bereiche einmal auch vonseiten des Kulturministers zu prüfen. Ich wäre auch dafür, dass der Kulturminister dafür Sorge trägt, notfalls als Ultima Ratio den Verfassungsgerichtshof anzurufen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Wissen Sie, dass nach Artikel 16 der Bundesverfassung nicht nur die Möglichkeit besteht, sondern die Verpflichtung der Bundesregierung, rechtliche Schritte zu unternehmen, damit dieser Vertrag eingehalten wird?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Eine rechtliche Verpflichtung habe ich in der Art, wie Sie es sagen, nicht wahrgenommen. Es ist meine Intention, mein Wollen; ob das eine rechtliche Verpflichtung ist, habe ich bis dato als rechtliche Beurteilung nicht wahrgenommen.
Ich kann Ihnen aber darlegen, was genau bis dato erfolgt ist: Wir haben dank der Initiative der Bundesregierung jetzt einmal vorerst das historische Zentrum von Wien als Weltkulturerbe gesichert. Es gibt einen Drei-Stufen-Plan zur Erhaltung des Welterbestatus, den der Minister vorgelegt hat, und zwar mit dem klaren Ziel vor Augen, dass wir von der Roten Liste gestrichen werden.
Sie wissen, die Volksanwaltschaft hat das Thema auch behandelt, sich damit befasst und das Projekt am Heumarkt als rechtswidrig kritisiert. Es hat ja beim Flächenwidmungsverfahren insgesamt über 600 Einwendungen gegeben. Die Volksanwaltschaft, die die Möglichkeit gehabt hätte, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen, hat aber leider davon Abstand genommen. Ich halte es für wichtig, dass wir, wenn alle Stricke reißen sollten, über die Regierung, über den zuständigen Minister, auch mittels eines Ministerratsbeschlusses, den Verfassungsgerichtshof anrufen, um da eine Prüfung sicherzustellen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Nationalrätin Belakowitsch.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sie haben uns jetzt dargelegt, dass es nicht in Ihren Vollzugsbereich fällt, das Projekt am Heumarkt stoppen zu können. Es ist so, dass große Teile nicht nur, aber vor allem der Wiener Bevölkerung gegen dieses Projekt sind. Es ist die Wiener Stadtregierung gewesen, die das gegen die Widerstände der Bevölkerung durchgedrückt hat.
Sehen Sie die Handlung, die die Wiener Stadtregierung da gesetzt hat, in Anbetracht der großen Widerstände, die es dagegen gegeben hat, als gerechtfertigt?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Nein, grundsätzlich sehe ich es nicht als gerechtfertigt, sondern eigentlich als eine skandalöse Methode, die ich ja in der Zeit meines politischen Lebens mitverfolgt habe, auch schon als kleiner Bezirksrat in Wien-Mitte, in meinem Heimatbezirk. Schon damals wollte man mit fünf Hochhaustürmen am Bahnhof Wien-Mitte gegen das Welt-
kulturerbe Akzente setzen, wogegen ich massiv aufgetreten bin und wo ich gemeinsam mit Bürgerinitiativen und mit rechtlichen Maßnahmen verhindern konnte, dass diese Verunstaltung im Stadtzentrum passiert.
Einen Turm, nämlich den Justiztower, konnten wir leider nicht verhindern, aber wir haben zumindest durch Kompromisse möglich gemacht, das Weltkulturerbe zu retten. Es gab ja laufend von der Wiener Stadtregierung, von Rot und Grün, Pläne, rund um den innerstädtischen Bereich, den Ring, Hochhaustürme errichten zu wollen – und das wäre ein Schaden für die Stadt. Das ist im Bereich der äußeren Bezirke, im Bereich über den Gürtel hinaus, ein interessanter Aspekt, aber nicht im innerstädtischen Bereich.
Wir wollten ja grundsätzlich auch ein Hochhausbauverbot im innerstädtischen Bereich, ähnlich wie in Paris, wo nach dem Bau des Tour Montparnasse ja auch so ein Beschluss gefasst wurde, um den historischen Stadtkern und das Weltkulturerbe zu retten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 11. Anfrage, jener des Abgeordneten Lindinger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Wir haben uns ja gemeinsam eine bessere strategische Steuerung der Sportförderung durch eine übergeordnete nationale Sportstrategie sowie eine schlanke Abwicklungsstrategie vorgenommen. Bei der Erarbeitung der Sportstrategie Austria soll vor allem mit den Ländern, den Gemeinden, den Sportverbänden und weiteren relevanten Institutionen des Sports und allen betroffenen Bundesbehörden eng kooperiert werden, weil diese alle Bereiche der Sportförderung, von der Schule bis zum Spitzensport, sowie alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung, vom Bund bis zu den Gemeinden, umfassen soll.
Daher meine Frage:
„In welcher Form wird die Erstellung einer übergeordneten nationalen Gesamtstrategie („Sport Strategie Austria“) für die österreichische Sportförderung mit den Sportverbänden und Bundesländern abgestimmt?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Danke für die Frage. – Dieser Umsetzungsplan zur Sportstrategie Austria ist extrem wichtig, denn – und das ist ja eigentlich eine Perversion auch in der politischen Rückschau – es hat nie eine nachhaltige Sportstrategie gegeben. Man hat generell immer irgendwie an einem Flickwerk herumgeschustert, aber keine nachhaltige Strategie gehabt, welche Konzeption man will, um den Breitensport zu stärken, um den Nachwuchs stärker zu unterstützen, um im Spitzensport besondere Akzente zu setzen. Das bis hin zu einer Sportstättenentwicklung wollen wir mit der Sportstrategie abdecken.
Dafür sind unterschiedliche Persönlichkeiten in Clustergruppen tätig, sie sind eingeladen worden und stellen einmal eine Vorarbeit sicher. Es gibt jetzt Clustergruppen für Leistungssport, Breitensport, Rahmenbedingungen im Sport, auch einen Cluster für den Bereich Sportinfrastruktur und Sportveranstaltungen, einen Cluster für Wissenschaft im Sport, Bildungssystem im Sport und Sport und Gesellschaft. In diesen Clustern sind unterschiedliche Persönlichkeiten, Sportler, Funktionäre, Trainer, vertreten. Es sind auch beamtete Referenten aus den Ländern eingebunden, denn wir müssen es ja am Ende mit den Ländern umsetzen. Der eine oder andere Sportsprecher ist ebenso aktiv
dabei. Wir wollen uns dann mit einer Diskussionsgrundlage auch mit den Dachverbänden zusammensetzen; Vertreter von Dachverbänden sind auch eingeladen, im Cluster mitzuarbeiten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Eben weil da so viele Stakeholder, Player am Werken sind, braucht es umfassende Beratungen, die auch entsprechend Zeit benötigen. Allfällige gesetzliche Änderungen stehen ebenfalls im Raum, deshalb ist es für den Sport in Österreich wichtig, zu erfahren, wie sich der Fahrplan für diese umfassenden Diskussionen gestaltet.
Wann sollen diese Beratungen abgeschlossen sein?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Die Sportstrategie Austria soll im Herbst abgeschlossen sein. Das heißt, wir wollen bis Ende des Sommers eine Basisgrundlage haben, über die wir dann eine vertiefte Diskussion und Debatte auch mit den Landesverantwortlichen und mit den Dachverbänden führen wollen, um spätestens Ende Oktober, November ein Ergebnis zu haben. Auf dieser Basis wollen wir dann fortsetzen.
Sie wissen – ich denke jetzt einmal laut –: Wir wollen schon 2019 eine Forschungs- und Technologieanstalt an der Universität Innsbruck sicherstellen, die für den Bereich Sport – Sommersport, Wintersport – technisches Material entwickeln soll, um unseren Spitzensportlern auch da zur Seite zu stehen, um bessere Erfolge erzielen zu können. Was darüber hinaus die Sportstättenentwicklung betrifft – darüber führen wir ja viele Debatten; ich sage, nicht nur Nationalstadion –, ist viel zu tun.
Wir nehmen jetzt schon viel Geld in die Hand, denn wir müssen Prioritäten und Triagen setzen. Wir wollen Gesetze verbessern, etwa den Onlinewettbereich betreffend, um für den Sport zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren. Wir wollen auch das Sponsoring im Bereich des Sports analog zu jenem für Kunst und Kultur steuerfrei stellen. Das alles sind Akzente, die dem Sport einen entsprechenden Impuls geben werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 12. Anfrage, jener des Abgeordneten Krist. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Herr Sportminister! Sie haben in der letzten Sportausschusssitzung und im Rahmen mehrerer Gespräche immer wieder gesagt, im Sinne der besseren Unterstützung des Sports mit finanziellen Mitteln seien Sie auf der Suche nach alternativen Finanzierungsformen. Ich frage insbesondere nach der erfolgreichen Initiative Kinder gesund bewegen, die jetzt mit TBUS zusammengelegt wird. Die Verknüpfung zwischen Volksschule und Kindergarten unterstützen wir sehr, das ist eine sehr gescheite Sache, aber bei alternativen Finanzierungsformen haben sich schon andere die Zähne ausgebissen; ich sage nur Stichwort Onlinewetten, Sportsponsoring, Valorisierung der Sportförderung.
Mich hätte interessiert, wie der Stand der Dinge zurzeit ist. (Beifall bei der SPÖ.)
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 48/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wie ist der Umsetzungsstand Ihrer Ankündigung, wonach für die Sicherung der Finanzierung der erfolgreichen Initiative ‚Kinder gesund bewegen‘ bzw. der täglichen Bewegungseinheit an den Schulen auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten herangezogen werden sollen?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Was alternative zusätzliche Mittel für den Sport, nämlich für Sportstättenentwicklung, für Spitzensportunterstützung und Modellprojekte, betrifft, bin ich sehr, sehr zuversichtlich, weil es uns gelungen ist, das im Regierungsprogramm festzuschreiben. Wir führen jetzt auch Gespräche bezüglich eines neuen Onlinesystems im Bereich der Onlinesportwetten, inwieweit wir doch sicherstellen können – jetzt einmal in die Luft gesprochen –, jährlich zumindest 20 Millionen bis 30 Millionen Euro zusätzlich – wir hoffen, mehr – für den Sport generieren zu können, um dann mit Sonderprojekten auch ganz besondere Schwerpunkte und Akzente setzen zu können.
Ich sage ganz bewusst, wir wollen vielleicht da oder dort auch in manche Nischen stärker hineingehen, die jetzt zu wenig Bedeckung finden, wo wir auch großartige Talente haben, denen nur der letzte Punch und die letzte Förderung, die letzte Begleitung fehlt, damit sie wirklich die Möglichkeit haben, Europameister oder Weltmeister zu werden oder vielleicht sogar mit einer olympischen Medaille ausgestattet zu werden. Dafür brauchen wir Mehreinnahmen, und ich bin zuversichtlich, dass wir das schaffen.
Zusätzlich noch das Sportsponsoring steuerfrei zu stellen, das allein, glaube ich, wird extrem viel für den Sport bringen. Viele Unternehmer machen das heute aus Privatvergnügen und haben beim Finanzamt nicht einmal irgendwo eine Abrechnungsmöglichkeit. Wenn wir das sicherstellen und auch die Mehrwertsteuer für die Sportplatzbenutzung senken, dann setzen wir damit ganz aktiv Akzente zur Verbesserung, womit gerade auch der Askö hoffentlich Freude haben wird.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Krist? – Nein.
Dann kommen wir zur Zusatzfrage von Frau Nationalrat Grünberg. – Bitte.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Inzwischen gibt es weltweit mehr fettleibige Menschen als untergewichtige Menschen. Die UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation spricht sogar von einer Epidemie des Übergewichts. Auch immer mehr Kleinkinder sind von dem Problem betroffen, dass sie eine unsagbare Last auf ihren noch jungen Beinen tragen, deshalb kann meiner Meinung nach gar nicht früh genug mit präventiven Maßnahmen wie Sport und Bewegung begonnen werden. Prävention spielt auch für Kinder, die eine Behinderung haben, eine ganz wesentliche Rolle, da sie aufgrund ihrer Einschränkungen spezielle Maßnahmen brauchen.
Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Wird es im Rahmen der Initiative Kinder gesund bewegen auch Maßnahmen und spezielle Bewegungsangebote für Kinder mit Behinderung geben?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Frau Abgeordnete Kira Grünberg, Sie haben das richtig angesprochen: Wir müssen so früh wie möglich ansetzen, weil schon immer mehr Kinder übergewichtig sind. Das liegt an unterschiedlichen Faktoren; es liegt zum einen an der schlechten Ernährung. Wir wissen, die Ernährung ist ein ganz wesentlicher Bestandteil, und deshalb muss man im schulischen Bereich und natürlich auch schon im Kleinkindalter, vom Kindergarten weg, entsprechend ansetzen, gegensteuern und die Kinder positiv im Sinne von Erklärung und Prävention beeinflussen, sie begleiten, aufzeigen, wie wichtig gesunde Ernährung ist.
Wir unterstützen das mit Bewegungsmodellen und wollen diesen Bereich auch mit anderen Projekten weiter ausbauen. Wir erarbeiten jetzt gerade gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium das Projekt: Mach den ersten Schritt!, nämlich für alle, die überhaupt keinen Zugang zum Sport haben. Sie anzusprechen und dafür zu gewinnen, den
ersten Schritt zu machen, Begeisterung für Bewegung aufzubringen, daran arbeiten wir ganz konkret in diesem Projekt, denn das ist ein wesentlicher Ansatz, damit es gar nicht erst so weit kommt.
Zu Ihrer konkreten Frage, Bewegungsangebot für Kinder mit Behinderung: Ja, die Initiative Kinder gesund bewegen wird in Zukunft selbstverständlich auch an den allgemeinen Sonderschulen in ganz Österreich angeboten werden, und auch deren Weiterführung ist gesichert und garantiert, weil das ein wichtiger Teil ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache (fortsetzend): Schlusssatz: Im Spitzensport haben wir ja im wahrsten Sinne des Wortes die völlige Gleichstellung, was gut ist, und die völlige Inklusion, da gibt es keinen Unterschied. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Bißmann. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Herr Bundesminister! Ich habe gehört, dass viele Schulen Schwierigkeiten haben, qualifiziertes Personal für die Nachmittagsbetreuung zu finden, und zwar speziell Freizeitpädagogen mit Schwerpunkt Sport.
Können Sie sich vorstellen, dahin gehend Initiativen zu setzen, dass derart qualifiziertes Personal für die Schulen leichter zu finden ist?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Das ist richtig. Es ist ein großes Problem, entsprechende Pädagogen und vor allen Dingen auch Sporttrainer und -pädagogen und Bewegungscoaches zu finden. Die Bewegungscoaches sind ja da oder dort – unter Anführungszeichen – „im Einsatz“, aber nicht unbedingt mit den optimalen Verträgen, nämlich mit All-in-Verträgen, die zum Teil eine Zumutung sind und dazu führen, dass diese jungen begeisterten Bewegungscoaches eigentlich relativ rasch wieder abbrechen und sich etwas anderes suchen, weil sie von ihrem Verdienst nicht wirklich leben können.
Wir müssen da gemeinsam mit dem Bildungsministerium Lösungen überlegen. Das muss der Ansatz sein, denn das ist natürlich schon auch eine Aufgabe des Bildungsministeriums, das können wir nicht allein stemmen und schaffen. Dem Bildungsministerium muss bewusst sein, dass internationale Studien bestätigen: Würde man von den unterschiedlichsten Fächern, von Mathematik, von Deutsch, von Englisch, 5 Minuten Unterrichtszeit wegnehmen und so mehr Zeit, nämlich 1 Stunde am Tag, für eine Sporteinheit für die Kinder zur Verfügung stellen, dann würden die Leistungen rapide besser werden.
Das sagen alle internationalen Studien: dass die Kinder, wenn sie sich zwischendurch einfach einmal bewegen, den Kopf freimachen können, wieder viel aufnahmefähiger sind und deshalb auch ihre Leistungen besser sind. (Abg. Jarolim: Sagt der Herr Kollege Krist auch!) – Dann sind wir ja einer Meinung! Das habe ich ja von ihm!
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 13. Anfrage, jener der Nationalrätin Steger. – Bitte.
Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Erfolge im Sport sind eng mit dem Vorhandensein von Sportinfrastruktur verbunden. Dabei ist nicht nur von Wettkampfstätten für nationale Wettbewerbe, internationale Wettbewerbe oder Großsportevents die Rede, sondern es geht auch um Trainingsstätten.
Die Realität schaut jedoch so aus, dass es hinsichtlich bestimmter Sportarten leider oft einen großen Mangel an notwendiger Infrastruktur gibt beziehungsweise viele Sport-
stätten in einem katastrophalen Zustand sind und dringend renoviert gehörten; oft stehen Sportstätten auch leer oder werden nicht benützt. Aus eigener Erfahrung auch als Leistungssportlerin könnte ich jetzt stundenlang darüber berichten, wie wir teilweise von Halle zu Halle rennen mussten und zum Beispiel nicht Europacup spielen konnten, weil keine geeignete Halle vorhanden war.
Daher meine Frage, sehr geehrter Herr Minister:
„Welche Infrastrukturprojekte des Sports werden derzeit von Ihrem Ressort gefördert bzw. welche sollen gefördert werden?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Auch das ist ein brennendes Thema. Ich war gestern bei der Ehrung des UHC Stockerau, nämlich der Damen-Handballmannschaft, die Cupsieger geworden ist – eine großartige Leistung; ich konnte die Damen, die Spielerinnen, ehren –, aber auch dort habe ich gehört, dass die Halle in Stockerau zu niedrig ist, sie nicht mehr optimal ist, dass einfach zu wenig Platz ist und man bessere Strukturen benötigt. Das ist uns auch bewusst.
Wir haben zurzeit insgesamt 24 Infrastrukturprojekte in der Förderpipeline, davon sind für elf Projekte Förderverträge mit Gesamtkosten von rund 99 Millionen Euro abgeschlossen. Der Bundesanteil beträgt 26 Millionen Euro, und von meinem Ressort wurden bis dato 18,4 Millionen Euro ausbezahlt. Darüber hinaus sind zehn weitere Infrastrukturprojekte mit einer Gesamtinvestitionssumme von weiteren 98 Millionen Euro vorgesehen, wobei der Bundesanteil 23 Millionen Euro ausmacht.
Ich habe hier eine konkrete Aufschlüsselung, wenn es Sie interessiert, um ein paar Beispiele zu nennen: Ausbau Wassersportzentrum Wien, Stadion Sankt Pölten, Bundesleistungszentrum Fußball, Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Shooting-Europameisterschaft Shotgun 2018 in Leobersdorf, Investitionsmaßnamen im Rahmen der Ruderweltmeisterschaft 2019 in Linz, Leichtathletikhalle in Linz, Mehrzweckhalle in Graz, Hüttenbrennergasse, Bundesleistungszentrum Segeln. Also wir sind da sehr dahinter; demnächst kommt zum Beispiel das Leistungszentrum Eisenerz dazu.
Wir wollen natürlich auch die großen Projekte nicht vergessen. Was ist, wenn die Olympischen Spiele vielleicht wirklich nach Österreich kommen könnten, nach Schladming? – Wir müssen erst einmal bewerten, wie das Land dahintersteht, wie das ÖOC dahintersteht, welche realen Möglichkeiten es gibt und ob wir uns das überhaupt leisten können. Gleiches gilt für ein Nationalstadion. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Wie Sie gesagt haben, Sportstätteninfrastruktur kostet natürlich Geld, da geht es teilweise um wirklich hohe Summen, die auch finanziert gehören, auch über Jahre hinweg. Sie haben schon während der Budgetberatungen finanztechnische Änderungen angekündigt, die dabei helfen sollen, dass die finanzielle Situation in Zukunft erleichtert beziehungsweise auch die Struktur besser gefördert wird.
Daher meine Frage: Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die Errichtung und die Erhaltung von Sportinfrastrukturprojekten für den österreichischen Sport zu erleichtern?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Das ist ein ganz wesentlicher Bereich, wozu man aber immer festhalten
muss, dass auch das Land und die jeweilige Gemeinde hinter einem ganz konkreten Sportstättenentwicklungsprojekt stehen müssen. Dann trifft der Bund im Sinne der Bundesrelevanz die Bewertung, inwieweit die bundessportgesetzliche Relevanz für einen finanziellen Beitrag gegeben ist, aber wir können auf jeden Fall einen Anstoß geben. Den Anstoß geben wir, und das muss natürlich notfalls auch über einen Sondertopf aus dem Finanzministerium möglich gemacht werden. Wir haben ja gehört, dass in der Vergangenheit viele Gelder, die für den Sport gewidmet waren, nicht ausgegeben wurden, und diese Gelder, die an das Finanzministerium zurückgegangen sind, können im Falle von großen Sportstättenprojekten wie einem Nationalstadion zum Beispiel sicherlich auch freigeeist werden.
Ich glaube, grundsätzlich brauchen wir ein Gesamtkonzept und ein Prioritätenkonzept. Es wäre schon schön, auch dafür Sorge zu tragen, in Wien neben einem Nationalstadion, in dem man wieder internationale Bewerbe, Champions-League-Finale, Uefa-Cup-Finale, andere große internationale Veranstaltungen abhalten könnte, die Wiener Stadthalle in Schuss zu bringen und eine neue Mehrzweckhalle, und zwar in Aspern, nördlich der Donau, für bis zu 14 000 Zuschauer zu ermöglichen, denn das braucht es auch in der Bundeshauptstadt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gruber.
Abgeordnete Renate Gruber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Wir wissen alle, wie wichtig der Freizeitsport unter anderem auch für die Gesundheit ist. Sie haben die Sportstrategie aus Ihrem Ressort schon angesprochen, deshalb denke ich, Sie werden meine Frage sehr ausführlich beantworten können, und ich darf auch gleich zu meiner Frage kommen:
Welche Aktivitäten im Bereich des Breitensports planen Sie, um noch mehr Menschen in diesem Land für Sport begeistern zu können?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Gruber! Derzeit betreiben wir mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und auch mit den Sportdachverbänden das Programm Bewegt im Park. Das ist ein Programm, das über die Sommermonate läuft und das in insgesamt 450 Kursen und mit seinen Angeboten, die es bietet, Menschen österreichweit begeistern soll, daran teilzunehmen. Dieses Projekt bietet allen Menschen die Möglichkeit, von Juni bis September daran teilzunehmen, sich an der frischen Luft, in öffentlichen Parks, auf freien Flächen in ganz Österreich zu bewegen. Es gibt vielfältige und abwechslungsreiche Angebote mit Profis, die das betreuen.
Es soll, wie gesagt, einmal anregen. Es ist ja alles immer eine Frage des Bewusstseins und der Art, wie man den Menschen etwas vermittelt, und daher ist uns natürlich klar, wir müssen sichtbar tätig werden. Bewegung ist gesund, Bewegung ist für die Gesundheit wichtig, ist für das Wohlbefinden wichtig, und den Anstoß dazu geben wir mit unterschiedlichsten Projekten, unter anderem mit diesem. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde für beendet.
Ich danke allen Fragestellern und dem Herrn Vizekanzler für seine Beantwortungen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 1183/J bis 1251/J
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Justizausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2018) (252 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz und die Notariatsordnung geändert werden (Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz – ENG) (253 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Spaltung von Genossenschaften (Genossenschaftsspaltungsgesetz – GenSpaltG) erlassen wird und mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997, das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, das SCE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Umgründungssteuergesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (254 d.B.)
*****
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3, 4 und 5 sowie 17 bis 19 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Somit gehen wir in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von „9 Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich daraus folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 167 Minuten, FPÖ und SPÖ jeweils 149 Minuten, NEOS und Liste Pilz je 50 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.
Ich bitte die Damen und Herren um ein diesbezügliches Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (303/A)
2. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 42/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Verschlechterungen bei der Arbeitszeit für ArbeitnehmerInnen (232 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 236/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz geändert wird (233 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Hinsichtlich des Antrages der Abgeordneten Haubner, Ing. Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (303/A), wurde dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zur Berichterstattung eine Frist bis 4. Juli 2018 gesetzt. Die Verhandlungen über diesen Gegenstand sind daher in dieser Sitzung aufzunehmen.
Zu Tagesordnungspunkt 1 liegt kein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. Zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 wurde auf die mündliche Berichterstattung verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Kern. Ich darf es ihm erteilen. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Kern (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! (Ruf: Präsentieren Sie den Plan A?) Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank, auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Das, was wir heute erleben, ist, dass die Bundesregierung ein Arbeitszeitgesetz beschließen möchte, das die massivste Veränderung beziehungsweise Verschlechterung seit 30 Jahren in diesem Bereich bringt. Es ist dies ein Gesetz, das nicht nur ungerecht, sondern auch völlig unausgegoren und durch und durch unvernünftig ist! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)
Wir erleben eine Bundesregierung, einen Bundeskanzler Kurz und einen Vizekanzler Strache, die uns einreden wollen, dass all das halb so wild ist und dass sich ohnehin wenig ändert. Wenn sie besonders lustig drauf sind, dann erklären sie uns auch noch, dass das grandiose Vorteile für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesem Land bringt.
Wenn wir uns ein bisschen umschauen, dann sehen wir allerdings Folgendes: Die Einzigen, die in diesen Jubelchor einstimmen, sind die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung. Die lassen sich das viel Geld kosten. Sie schalten Inserate, veröffentlichen riesige Werbeplakate, machen dümmliche Filme, um all das zu bewerben, und sie jubeln, dass jetzt endlich das geliefert wird, was sie bei dieser Bundesregierung bestellt haben.
Meine Damen und Herren! Wenn es keine Änderung gibt, wie erklären Sie sich dann das eigentlich? Wie erklären Sie den Betroffenen, dass dieser Jubel so einseitig ausfällt, und wie erklären Sie, dass es keinen einzigen Arbeitnehmervertreter gibt, der der Meinung ist, dass dieses Gesetz brauchbar ist? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)
Ich habe keinen einzigen Betroffenen getroffen, der darin auch nur irgendeine Art von Verbesserung erkennen kann. Allerdings diskutiert man jede Menge Verschlechterun-
gen. Wenn Sie es mir nicht glauben, sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, dann hören Sie auf Ihre eigenen Leute, zum Beispiel auf Herrn Zangerl, den Chef des ÖAAB in Tirol. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) – Sie lachen über Ihre eigenen Parteifreunde! (Abg. Wöginger: Er ist nicht ÖAAB-Chef!) Das ist eine tolle Solidarität! Bravo! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)
Der Arbeiterkammerpräsident Tirols hält Ihnen vor: „Die türkisen Putschisten sitzen nun an der Spitze und bezahlen mit Zinsen an die Großsponsoren und die Industriellenvereinigung zurück, was die ihnen im Wahlkampf gespendet haben. Das gab es früher in diesem Ausmaß nicht, das ist demokratiegefährdend.“ – Das sagt Herr Zangerl. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)
Das ist keine einzelne Stimme. Wenn man sich die Zitate der letzten Wochen von Leuten anschaut, die sich mit dem Gesetz auseinandergesetzt haben, dann sieht man, dass auch die Stimmung bei der FPÖ bemerkenswert gekippt ist. (Abg. Schimanek: Oh mein Gott!) Es war der Tiroler FPÖ-Arbeitnehmervertreter, der aus Ihrer Partei ausgetreten ist und gesagt hat, dass es sich hier um Arbeiterverräter handelt, und der gesagt hat, dass Sie dafür nicht gewählt worden sind. – Dem kann man kaum etwas hinzufügen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.) Das, was Sie tun, hat er einen Angriff auf die Arbeitnehmer in unserem Land genannt.
Schauen Sie sich Herrn Haimbuchner, den heimlichen Parteichef der FPÖ, an! (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich finde das großartig! Jahrelang hat Herr Kickl, der Reimeschmied, von der sozialen Heimatpartei FPÖ gesprochen. Sogar Herrn Haimbuchner ist das aber zu dreist geworden, und er hat das Wort sozial aus den Plakaten streichen lassen, und das aus gutem Grund – weil er offenbar nicht mehr bereit ist, die Leute für dumm zu verkaufen, so wie Sie das tun! (Beifall bei der SPÖ.)
Das Interessante ist, dass das schlechte Gewissen, das Sie haben, richtig durch die Gegend trieft! Sie kommen permanent mit Ablenkungsmanövern daher. Permanent werden irgendwelche Routen geschlossen.
Mein Lieblingsbeispiel ist übrigens die berittene Polizei: 15 Prozent der Polizeiplanstellen sind nicht besetzt, und der Innenminister will – zum Gaudium der Öffentlichkeit – eine berittene Polizei erfinden. (Abg. Rädler: Das ist sinnvoll!) Er versucht, zwölf Pferde mit schwarzbraunem Fell zu beschaffen, verladefromm und kastriert, ist aber nicht einmal in der Lage, zwölf ausreichend große Pferde zu organisieren! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden nicht nur als Arbeiterverräter in die Geschichte eingehen, sondern auch als die Erfinder der Ponypolizei. Das dürfen Sie dann mit sich ausmachen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn Sie sich anschauen, wie die Diskussion läuft, können Sie feststellen, dass die Leute genau verstehen, was Sie da tun. Die Bischofskonferenz, der Katholische Familienverband, unzählige Frauenorganisationen, ÖVP- und FPÖ-Arbeitnehmer haben sich bei uns beteiligt, etwa auch Vertreter der freiwilligen Feuerwehren in einem Begutachtungsverfahren. 200 verschiedene Stellungnahmen sind hier eingegangen.
Letztes Wochenende waren 100 000 Demonstranten auf der Straße. Wir hatten unzählige Betriebsversammlungen. Was aber tun Sie jetzt? – Sie versetzen den Leuten einen Schlag ins Gesicht und sagen: Uns ist all das egal! Sie fahren da drüber und wollen das schon ab dem 1. September haben. – Ich sage Ihnen aber: Wir werden da Widerstand leisten, und nicht nur heute, sondern das wird weitergehen! Sie werden das Thema nicht mehr loswerden, weil wir eine klare Meinung dazu haben! (Beifall bei der SPÖ.)
Wir wollen nicht, dass die Unternehmen Rekordgewinne haben. Es ist gut, wenn es so ist, aber wenn dann der Druck auf die Arbeitnehmer erhöht wird, dass die Dividenden
um 35 Prozent steigen und Sie den Menschen sagen: Ihr müsst noch mehr liefern, ihr müsst noch besser funktionieren!, dann wollen wir das nicht, weil das nicht gerecht ist. Wir wollen auch nicht, dass Arbeit und Familie nicht mehr vereinbar sind. Das ist es nämlich, was Sie hier produzieren. Sie sprechen von Freiwilligkeit. Haben Sie den Menschen aber auch gesagt, dass Ihrer Freiwilligkeit, nach welcher man ohne Angabe von Gründen ablehnen kann, auch die Kündigungsmöglichkeit des Unternehmens ohne Angabe von Gründen gegenübersteht? – Das ist lächerlich! Das nimmt Ihnen so niemand ab!
Ich will auch nicht, dass die Verfügbarkeit der Menschen für das Arbeitsleben eine totale sein muss. Das, was Sie hier tun, ist eine Arbeitszeitverlängerung. Herr Wöginger hat Herrn Taschner zitiert. Fragen Sie den einmal, wie diese Systeme entwickelbar und ausbeutbar sind! Die 48-Stunden-Woche kann zur Norm werden, die 60-Stunden-Woche in verschiedenen Einzelfällen. (Abgeordnete von ÖVP und FPÖ halten türkis-blau gerahmte Tafeln mit der Aufschrift „Freiwilligkeit garantiert!“, „Es bleibt dabei!“, „8 Stunden am Tag“ und „40 Stunden in der Woche“ in die Höhe.)
Sie nehmen den Leuten die Überstundenzuschläge weg! Sie wissen, wie Betriebsvereinbarungen laufen und dass starke Betriebsräte Zuschläge verhandelt haben, die weit über das hinausgehen, was Sie jetzt vorschlagen! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Herr Haubner! Das ist die Wahrheit, und Sie wissen es. 100 Prozent betragen die Zuschläge zum Beispiel in der Metallindustrie. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie sagen: Freiwilligkeit garantiert! – Wissen Sie, was ehrlich gewesen wäre? – Ehrlich wäre gewesen, wenn Sie auf Ihre Taferln geschrieben hätten: Panierte Eislutscher für alle! Dann hätte ich Sie ernst genommen, aber nicht mit diesen Papierln! (Anhaltende Zwischenrufe. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Sie machen die Ungerechtigkeit zum Programm, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben das bei der Grunderwerbsteuer getan, wo kleine Wohnungskäufer ‑ ‑
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (das Glockenzeichen gebend): Entschuldigung! Jeder hat das jetzt gesehen, könnten Sie jetzt bitte die Taferln wieder wegtun?!
Abgeordneter Mag. Christian Kern (fortsetzend): Sie machen die Ungerechtigkeit zum Programm. Sie haben das gestern auch wieder bewiesen, als Sie die Grunderwerbsteuer für Menschen, die eine kleine Wohnung oder einen Schrebergarten kaufen, bei 3,5 Prozent belassen haben, die großen Immobilieninvestoren aber ausgenommen haben.
Wenn Sie sich fragen, warum diese Politik gemacht wird, darf ich Sie, alle Fernsehzuschauer, bitten: Schauen Sie einmal im Internet nach, wer den Wahlkampf der ÖVP bezahlt hat! – Es sind genau jene, die jetzt begünstigt werden! Das ist die Politik, die Sie hier abliefern: ausschließlich im Interesse Ihrer Großsponsoren! (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn Sie die ÖBB vorbringen, darf ich Ihnen Folgendes sagen: Ich bin stolz auf dieses Unternehmen! Ich weiß, was die Leute dort leisten! – Es ist uns allerdings auch nicht entgangen, dass Sie jahrelang erklärt haben: Die Leute dort hackeln nichts, die gehen zu früh in Pension, die kosten zu viel!, dass Sie jetzt aber die ÖBB als Leistungsträger entdecken. Ganz ehrlich: Das braucht man jetzt nicht besonders ernst zu nehmen!
Ich weiß, was die Leute dort leisten, aber ich weiß auch, was sie dafür bekommen, und das verdanken sie einem starken Betriebsrat, der dafür sorgt, dass diese Leistung honoriert wird. Das ist ein System, das funktioniert, das Sie aber für den Rest Österreichs nicht haben wollen! (Beifall bei der SPÖ.)
Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab und wir lehnen auch ab, dass man versucht, daran herumzudoktern, denn dieses Konzept, das Sie da vorlegen, funktioniert so nicht!
Strache selbst hat einmal erklärt: Der 12-Stunden-Tag ist eine „asoziale leistungsfeindliche Idee, da dies für alle Arbeitnehmer Nettolohnverluste bedeuten würde“. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ja, das stimmt, er hat völlig recht: So, wie Sie das umsetzen, ist das das Ergebnis. Meine einzige Frage ist nur: Warum sind Sie denn da schon wieder umgefallen und machen das mit, was Ihnen die ÖVP hier vorschreibt? (Beifall bei der SPÖ.)
Geschätzte Kollegen von der FPÖ! Das ist mittlerweile all Ihren Funktionären aufgefallen, das ist Ihren Wählern aufgefallen, und deshalb geben wir Ihnen sozusagen eine letzte Chance zur Läuterung: Wir bringen heute einen Antrag ein, eine Volksabstimmung über dieses Unrechtsgesetz durchzuführen, das Sie hier einbringen. Wenn Sie es ernst meinen, dann haben Sie den Mumm und stimmen Sie dem Antrag zu! Dann stellen wir uns vor die Wähler und Wählerinnen hin und lassen sie entscheiden, ob sie das in dieser Form wollen!
Ich sage Ihnen noch etwas: Wenn Sie auch das ignorieren und diese ausgestreckte Hand abweisen, dann wird, das garantiere ich Ihnen, diese Diskussion mit dem heutigen Tag trotzdem nicht vorbei sein. Wir und die Österreicher und Österreicherinnen werden diese Vorgehensweise so nicht akzeptieren! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
Ich darf daher den erwähnten Antrag einbringen:
Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung
der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 303/A der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der über den Antrag 303/A der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden zu fassende Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unterziehen.“
*****
Danke. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haider: Eine schwache Abschiedsrede!)
10.41
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung
§ 84 GOG-NR iVm Art 43 B-VG
der Abgeordneten Mag. Kern, Mag. Schieder, Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag 303/A der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der über den Antrag 303/A der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden zu fassende Gesetzesbeschluss des Nationalrates ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Art 42 B-VG, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unterziehen.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Rosenkranz. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! (Abgeordnete der SPÖ halten runde, rot umrandete Tafeln mit den durchgestrichenen Ziffern 12 und 60 in die Höhe.) Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! (Abg. Herbert: Herr Präsident! Kann man bitte diese Kindergarten-Aktion beenden?! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abgeordnete von ÖVP und FPÖ halten türkis-blau gerahmte Tafeln mit der Aufschrift „Freiwilligkeit garantiert!“, „Es bleibt dabei!“, „8 Stunden am Tag“ und „40 Stunden in der Woche“ in die Höhe.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es besteht die Usance, 30 Sekunden etwas zeigen zu dürfen. (Lebhafte Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Im Sinne der Diskussion möchte ich Sie nun bitten, da es jeder bereits gesehen hat und das letzten Endes viele auch gefilmt haben, die Taferln nunmehr ruhen zu lassen und sich der Diskussion zu widmen.
Herr Klubobmann Rosenkranz ist am Wort. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. – Hohes Haus! Ja, diese Zwölfer, die Sie auf den Schildern und auch als Anstecker tragen, habe ich heute auch schon irgendwo gesehen, vor allem haben es freiheitliche Abgeordnete, aber auch Abgeordnete der ÖVP auch vor ihren Häusern gesehen. Dort haben sie (ein entsprechendes Bild zeigend) diesen Zwölfer, daneben ein Grabkerzerl und auch noch einen Pflasterstein, der hingelegt wurde, gesehen.
Herr Klubobmann Kern! Ich hoffe, dass die Hand, die Sie heute hier so pathetisch an diesem Rednerpult ausgestreckt haben, keinen Pflasterstein hält! Das wird nämlich an sich durch diese Aktionen von den Menschen, die hier mit diesem Zwölfer hantieren, suggeriert. (Anhaltender Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Jarolim.)
Im 21. Jahrhundert hat man in der Arbeitswelt verschiedene andere Sorgen und Probleme, und in dieser modernen Arbeitswelt ruft man nach etwas quer durch alle Parteien, vom Plan A über die NEOS, über die Regierungsparteien: Alle möchten Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt. – Diesem Problem haben wir als Abgeordnete uns gestellt und haben einen Initiativantrag eingebracht, und dann ist schon die Diskussion losgegangen: Wir wollen es nicht im Wirtschaftsausschuss, sondern im Sozialausschuss beraten! – Auf das Argument, dass der Sozialausschuss früher tagt und die Begutachtung durch den Ausschuss kürzer wäre, wir als Regierungsparteien aber eine längere Begutachtungsfrist haben wollen, haben Sie gesagt: Nein, kommt nicht in Frage! Daraufhin haben wir gesagt: Gut, dann machen wir eine zusätzliche Sitzung des Sozialausschusses. Wir sind bereit dazu, um eine längere Begutachtung zu gewähr-
leisten. Da waren jedoch Sie nicht bereit, den Sozialausschuss einzuberufen. (Abg. Stöger: Das stimmt nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Was heißt: „Das stimmt nicht!“? Sie waren ja gar nicht in der Präsidiale dabei! Sie waren ja gar nicht dabei! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Jetzt kommen wir zu dem, was dieser Initiativantrag samt Abänderung beinhaltet: Es bleibt der 8-Stunden-Tag, es bleibt die 40-Stunden-Woche, es bleiben die Überstundenzuschläge, die elfte und zwölfte Überstunde werden nur freiwillig geleistet. EU-Richtlinien zur Durchrechnung der maximal erlaubten Arbeitszeit werden eingehalten. Die Kollektivverträge bleiben. Die Betriebsvereinbarungen bleiben. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (das Glockenzeichen gebend): Sie können sich gerne zu Wort melden. Ich würde Sie bitten, das zu tun, wenn Sie permanent dasselbe herausrufen! (Abg. Heinisch-Hosek: Das tun wir eh! Keine Sorge!)
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (fortsetzend): Apropos zu Wort melden: Mir ist eigentlich auf dieser Rednerliste wieder Herr ÖGB-Präsident Katzian abgegangen! So wie bei der letzten Sitzung hat er sich nicht gemeldet. – Ich gebe schon zu, dass sich jeder hier so melden kann, wie er möchte, und wenn er nicht möchte, dann muss er auch nicht hier sprechen. Angesichts der Töne, die er außerhalb dieses Hauses von sich gibt, wäre es aber durchaus angeraten, sich auch hier einmal zu erklären! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Beim letzten Mal hat er es nicht gemacht. Ich appelliere an den ÖGB-Präsidenten, sich schon auch hier einmal zu äußern. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Übrigens auch eine Anregung für Sie, Herr Kern: nicht so oft bei den Abstimmungen fehlen! Das wäre auch ganz wichtig. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: Ja, Herr Oberlehrer!)
Es freut mich als langjährigen Bildungssprecher, wenn mich die Frau Ex-Bildungsministerin sogar als Oberlehrer bezeichnet, denn sie ist ja echt vom Fach. – Danke, Frau Ministerin! (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Diese Regierung und wir arbeiten nach einem Prinzip: Leistung muss sich lohnen! Ich wiederhole: Leistung muss sich lohnen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Übrigens gibt es in diesem Land sogar arbeitende Menschen. Ich denke da jetzt gerade an die Bauern: Diese würden sich speziell in der Erntezeit einen 12-Stunden-Tag auf freiwilliger Basis wünschen. Die dürfen nämlich freiwillig viel länger arbeiten, um die Ernährungssicherheit in Österreich zu garantieren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Es gibt aber in diesem Land tüchtige Unternehmer, die mit all ihren Risiken Arbeitsplätze schaffen, und es gibt fleißige Angestellte, die fragen: Lieber Chef! Wie können wir uns die Arbeitszeit für dich und für mich optimal einrichten, ohne dass wir dabei aufgrund der bisherigen gesetzlichen Regelung vielleicht einem Arbeitsinspektor in die Quere kommen? – Genau dieses Problem lösen wir mit diesem Gesetz, nicht mehr und nicht weniger! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Dafür, dass das anscheinend notwendig ist und wie sich die Menschen darauf freuen, ein paar Beispiele: Bei der Straßenmeisterei Kärnten im roten Bundesland Kärnten will man jetzt den 12-Stunden-Tag einführen, damit man die Viertagewoche machen kann, und wenn das Projekt so funktioniert, dann will man es für die gesamten Straßenmeistereien machen. Ist das so schlecht? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
In der Stadt Salzburg, wo die SPÖ die Mehrheitsfraktion stellt beziehungsweise die größte Fraktion ist, möchte man den 12-Stunden-Tag haben, damit man eben eine län-
gere zusammenhängende Freizeit hat. Und die Leute von der SPÖ Steiermark sagen überhaupt, dass all das, was seitens der Bundespartei im Einklang mit den Gewerkschaften auf der Straße verkündet wird, eigentlich gar nicht das ist, was sie wollen und lehnen entsprechende Anträge ab. – Man sieht also: Dort, wo die Politiker näher bei den Bedürfnissen der Menschen sind, kommt diese Maßnahme gut an, dort, wo es keine Funktionärsblasen gibt, bei denen man längst nicht mehr weiß, wie die Realität aussieht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich habe von Betriebsversammlungen gehört, bei denen sogar die dortigen Betriebsräte gemeint haben, es würden sogar das 13. und 14. Gehalt angegriffen werden. – Da sieht man, auf welchem Niveau dort Angst‑ und Panikmache und Verunsicherung stattfinden, und diese Verunsicherung wollen wir einfach stoppen! (Abg. Schieder: Ist etwas dahinter, oder was?)
Wir haben uns ursprünglich gedacht, ab 1. Jänner 2019 soll dieses Gesetz in Kraft treten. (Abg. Schieder: Und was als Nächstes?) – Kollege Schieder! Haben Sie in der ersten Reihe schon wieder irgendein Tourette-Syndrom entwickelt? (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte keine polemischen Äußerungen!
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. Es fällt wirklich schwer aufgrund dieser Klangwolke zur Linken – und das meine ich jetzt nicht im künstlerischen Sinn –, etwas Sinnvolles zu sagen. Jetzt sind wir nämlich beim Punkt: 1.1.2019. (Ruf bei der SPÖ: Gibt es jetzt einen Ordnungsruf oder nicht?) Wir wollen die Zeit der Verunsicherung, die Sie betreiben, beenden. Wir starten ab 1. September 2018 den Wahrheitsbeweis, dass alles, was Sie von sich geben, falsch ist und erstunken ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Es gibt nur eine Expertengruppe, die dieses Gesetz beurteilen kann, und das sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst. Und die werden dann zu dem Schluss kommen: Um Gottes willen, und wegen solcher Dinge legen die in manchen Städten unseren Verkehr lahm?! (Zwischenruf des – die Hände trichterförmig um den Mund legenden – Abg. Stöger.) – Nein, das wird nicht passieren. Da können Sie als Rabiatgewerkschafter schreien, soviel Sie wollen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Jetzt ein Wort der Entschuldigung von mir: Ich habe in den letzten Tagen Betriebsräte pauschal angegriffen, dass sie da nur Erfüllungsgehilfen der SPÖ seien und dieser wieder zu einer Macht verhelfen wollen. Es gibt wirklich zahlreiche Betriebsräte in Österreich, die ihre Funktion aus vollem Herzen, überparteilich, unabhängig ausüben. Bei denen muss ich mich entschuldigen, denn sie wollen wirklich nur das Beste für die Angestellten in ihren Unternehmen. Darauf wird es auch weiterhin ankommen, sehr geehrte Damen und Herren, denn dieses Gesetz verbietet nämlich nicht, dass man im Betrieb etwas vereinbart (Abg. Wöginger: Genau!), sondern das wird sogar ausdrücklich von uns gewünscht.
Dabei kommt es auf die Verantwortung derjenigen an, die im wirklichen Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Betriebe handeln – und ich zähle da auch auf das Verständnis und die Intelligenz der Unternehmer, wenn es darum geht, in ihren Betrieben diese guten Verhältnisse herzustellen und mit diesem neuen Gesetz einfach Lösungen zu finden, die beide zufriedenstellen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ja, es wird der 1. September 2018 nicht nur deswegen sein, weil es auch ein großes Anliegen des Tourismus war, dass das nicht mitten in der Wintersaison gemacht wird (Ah-Rufe und weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), aus Gründen der Rechtssicherheit. – Also die SPÖ bestreitet mittlerweile sogar, dass der Fremdenverkehr in Österreich ein
Wirtschaftsfaktor ist? Danke schön! Man weiß, wo Sie mit Ihrer Beobachtungsgabe zu Hause sind! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Wir wollen, dass ab 1.9.2018 dieses Gesetz Gültigkeit hat, damit sich die Menschen auch darauf einstellen, damit mit den Betrieben alles funktionieren wird. Die Unternehmer werden gut handeln, die Arbeitnehmer mit ihren Vertretungen in den Betrieben werden gut handeln. Und dass sich der ÖGB nicht freut, das ist unter Umständen etwas, was weniger die Arbeitnehmerinteressen betrifft, sondern nur die Frage der politischen Macht. Das werden die Menschen zu beurteilen haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Eines muss aufhören – weil Frau Kollegin Lueger bei der Anfrage an den Herrn Vizekanzler bezüglich der Arbeitszeitflexibilisierung gesagt hat, sie glaubt das nicht –: Ja, wir stoppen Ihre Glaubensphase und Ihre Glaubenskrise. Wir bieten ab 1.9.2018 die Tatsache, wir bieten die Wahrheit! (Beifall und Bravoruf bei der FPÖ sowie Beifall bei der ÖVP.)
10.52
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie! (Ruf: Das war gut! Recht hat er, der Rosenkranz! – Abg. Jarolim: Deswegen ist der Herr Rosenkranz nur mehr mit 60 Prozent gewählt worden! Ihnen rennen die eigenen Leute davon! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der FPÖ und des Abg. Jarolim.) – Ist jetzt einmal, Herr Kollege Jarolim, kurz Ruhe im Karton? (Beifall und Bravorufe bei ÖVP und FPÖ.)
Wir sehen hier im Hohen Haus ziemlich viele Taferl auf beiden Seiten, und wir sehen ziemlich wenig Hirnschmalz in der parlamentarischen Arbeit. (Ruf: Hallo?!) Jetzt stehe ich hier wirklich als überzeugter Befürworter der Arbeitszeitflexibilisierung, aber Sie machen es einem wirklich schwer. Sie schleudern am 14. Juni einen Entwurf daher, Sie schleudern am 29. Juni einen korrigierten Abänderungsantrag nach, und heute um 9.27 Uhr kriegen wir noch einen Abänderungsantrag. Okay, der war nicht mehr viel anders, aber gut. (Abg. Gudenus: Den hätten Sie auch machen können, den Antrag!) Daran sieht man, mit welcher Qualität Sie arbeiten, nämlich mit einer minderwertigen. Das Gesetz ist so schlecht gemacht, dass man tatsächlich glauben könnte, es wäre in den schwarzen und blauen Parlamentsklubs geschrieben worden (Abg. Belakowitsch: Aber hallo?!), und zwar in einer Woche, als Vizeklubdirektor Hartig Urlaub hatte; der hätte das nämlich vielleicht noch gekonnt. (Beifall bei den NEOS.)
Kommen wir zum Inhaltlichen! Also ich gehe davon aus, dass Sie als Parlamentarier Ihre Arbeit ernst nehmen, die Anträge genau lesen und sich überlegen, was Sie tun. Wir haben einen Antrag auf getrennte Abstimmung eingebracht, und zwar zur Frage, wie wir mit den Vollausnahmen aus dem Arbeitszeitgesetz umgehen. Ich sage Ihnen als langjähriger Personalleiter: Das, was Sie da machen, geht zu weit, und Sie sollten sich das überlegen! Kollege Keck hat einmal gesagt, der Loackerismus ist noch schlimmer als der Thatcherismus, und jetzt sage ich Ihnen: Das geht zu weit. Da sollten Sie ins Nachdenken kommen.
Wenn Sie die dritte Führungsebene vom Arbeitszeitgesetz voll ausnehmen, dann sieht man, dass tatsächlich die Industriellenvereinigung dieses Gesetz geschrieben hat. Natürlich, die dritte Führungsebene in der OMV, die dritte Führungsebene bei Böhler-Uddeholm oder bei der Voest, das sind wirklich Kapazunder – aber die dritte Führungs-
ebene bei Ihrer regionalen Sparkasse, die dritte Führungsebene bei Ihrer Fabrik um die Ecke mit 200 Mitarbeitern ist ein kleiner Teamleiter mit fünf Nasen, die er verantwortet. Das ist die dritte Führungsebene, die Sie voll vom Arbeitszeitgesetz ausnehmen wollen. Da gelten dann keine 10 Stunden, keine 12 Stunden, da gilt gar nichts mehr, keine Vorschrift über die Nachtruhe, über die Wochenendruhe. Diese Person kann dann auch keine Überstunden ablehnen, die ihr aufgetragen werden, denn sie ist ja von diesem Gesetz dann ausgenommen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)
Bis mit der neuen Regelung, die Sie im Begriff sind, zu beschließen, klar ist, wer denn jetzt eine Vollausnahme vom AZG ist und wer nicht, wird es Jahre dauern. Professor Marhold von der WU sagt, das wird Rechtsstreitigkeiten provozieren – also Sie provozieren Rechtsstreitigkeiten. Natürlich freut sich der Rechtsanwalt Rosenkranz (Abg. Rosenkranz: Der bearbeitet das gar nicht!), weil natürlich Anwälte mit diesen Rechtsstreitigkeiten dann viel Arbeit haben. (Abg. Rosenkranz: Das ist falsch! Das ist falsch!) – Es ist kerzengerade richtig.
Wir bringen folgenden Abänderungsantrag ein, den ich jetzt verlese und in weiterer Folge erkläre:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:
I. In Art 1 Z 5 lautet § 7 Abs. 1:
„(1) Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes können durch Betriebsvereinbarung Überstunden bis zu einer Wochenarbeitszeit von 60 Stunden zugelassen werden. Dabei darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit unbeschadet den Bestimmungen des § 8 über die nach den §§ 3 bis 5 zulässige Dauer innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten. Die Tagesarbeitszeit darf zwölf Stunden nicht überschreiten. Die Regelungen des § 9 Abs. 4 bleiben unberührt.“
II. Art. 1 Z 8 lautet wie folgt:
„§ 7 Abs. 6 und Abs. 6a entfallen.“
III. Nach Art. 1 Z 10 wird folgende Z 10a eingefügt:
„10a. Dem § 10 wird folgender Abs. 4 angefügt:
(4) Abweichend von Abs. 1 und 2 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Überstunden, durch die die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird, bestimmen, ob die Abgeltung in Geld nach Abs. 1 Z 1 oder durch Zeitausgleich nach Abs. 1 Z 2 erfolgt. Der Zeitausgleich kann ganztägig verbraucht werden und ein Verbrauch in Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit darf nicht ausgeschlossen sein. Dieses Wahlrecht ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes auszuüben.“
*****
Jetzt kommen wir zu dem Punkt, wo Sie (in Richtung ÖVP und FPÖ) den Arbeitgebern einen schlechten Gefallen tun, nämlich bei Ihrer Konstruktion der Freiwilligkeit. Was ist die Konstruktion, die die Regierungsmehrheit da wählt? – Nämlich: Nur für Gleitzeitvereinbarungen wollen Sie eine Betriebsvereinbarung vorschreiben. Jemand, der im Schichtdienst arbeitet, braucht hingegen keine Betriebsvereinbarung. Ihm kann der Arbeitgeber einseitig die Überstunden vorschreiben, und der Mitarbeiter muss einseitig widersprechen und hat dann einen Kündigungsschutz, einen Motivkündigungsschutz.
Jetzt wird die Gewerkschaft zu Recht – ich täte es auch, wenn ich Gewerkschafter oder Arbeiterkämmerer wäre – hergehen und den Mitarbeitern sagen, sie sollen bitte alle sechs bis zehn Monate eine solche Überstunde ablehnen, denn damit haben sie sich selbst den Kündigungsschutz eingekauft und sind pragmatisiert. Ob Ihre Arbeitgeber das wollten, Frau Graf, Frau Winzig, ob Sie da weit genug gedacht haben, das frage ich mich. Da wäre es schon klüger, ich habe eine Betriebsvereinbarung und habe kein solches individuelles Ablehnungsrecht mit einem Kündigungsschutz und pragmatisierten Mitarbeitern.
Was Sie auch gemacht haben, ist Folgendes: Nachdem Ihr Antrag am 14. Juni gekommen ist, wurde reklamiert, dass kein ganztägiger Zeitausgleich vorgesehen ist. Das haben Sie jetzt hineingenommen, und den ganztägigen Zeitausgleich sehen Sie jetzt für Mitarbeiter in Gleitzeit vor, aber wenn der Schichtarbeiter angeordnete Überstunden machen muss, dann kann er zwar den Zeitausgleich wählen, er hat aber keinen Anspruch auf ganztägigen Zeitausgleich. Ihm kann der Chef den Zeitausgleich auch nur stundenweise gewähren. Jetzt müssen Sie sich die Situation in einer Fabrik vorstellen – ich war zum Beispiel in einer Papierfabrik –: Die im Büro dürfen ganztägig Zeitausgleich nehmen, und die Kollegen, die – bei 40 Grad Hitze und 100 Prozent Luftfeuchtigkeit – in der Fabrik arbeiten, dürfen nur stundenweise Zeitausgleich nehmen. (Abg. Rosenkranz – den Kopf schüttelnd –: Das ist doch schon ...!) – Das ist die Logik, die Sie in Ihr Gesetz hineingezimmert haben! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)
Was Sie gemacht haben, ist unlogisch, es ist ganz schlecht gemacht, es wird Rechtsstreitigkeiten provozieren. Als wirklich überzeugter Verfechter einer Arbeitszeitflexibilisierung kann ich sagen: Man kann wirklich alles, was man vorhat, schlecht machen – und das haben Sie zusammengebracht. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)
10.59
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (303/A)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:
I. In Art 1 Z 5 lautet § 7 Abs. 1:
„(1) Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes können durch Betriebsvereinbarung Überstunden bis zu einer Wochenarbeitszeit von 60 Stunden zugelassen werden. Da-
bei darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit unbeschadet den Bestimmungen des § 8 über die nach den §§ 3 bis 5 zulässige Dauer innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten. Die Tagesarbeitszeit darf zwölf Stunden nicht überschreiten. Die Regelungen des § 9 Abs. 4 bleiben unberührt."
II. Art. 1 Z 8 lautet wie folgt:
„ § 7 Abs. 6 und Abs. 6a entfallen."
III. Nach Art. 1 Z 10 wird folgende Z 10a eingefügt:
„10a. Dem § 10 wird folgender Abs. 4 angefügt:
(4) Abweichend von Abs. 1 und 2 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Überstunden, durch die die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird, bestimmen, ob die Abgeltung in Geld nach Abs. 1 Z 1 oder durch Zeitausgleich nach Abs. 1 Z 2 erfolgt. Der Zeitausgleich kann ganztägig verbraucht werden und ein Verbrauch in Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit darf nicht ausgeschlossen sein. Dieses Wahlrecht ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes auszuüben."
Begründung
Ad I.
Der ÖVP/FPÖ-Antrag sieht Betriebsvereinbarungen als Voraussetzung für Gleitzeitmodelle mit 12h-Tagesarbeitszeit vor. Die Ausdehnung der Tagesarbeitszeit auf zwölf Stunden für Arbeitnehmer_innen, die nicht im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung arbeiten, soll nur mittels einer Betriebsvereinbarung möglich sein. Dadurch wird die Mitbestimmung von Arbeitnehmer_innen auf betrieblicher Ebene gestärkt und eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmer_innen, die in verschiedenen Formen der Arbeitszeit arbeiten, verhindert. Außerdem stellt dieses Erfordernis eine Stärkung der betrieblichen Ebene und einen Schritt hin zu mehr Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Unternehmen und deren Mitarbeiter_innen dar und ermöglicht mehr maßgeschneiderte Lösungen auf betrieblicher Ebene.
Ad II.
Im vorliegenden Initiativantrag der Abg. Haubner/Klinger ist sowohl die einseitige Anordnung, als auch die einseitige Ablehnung von Überstunden möglich, was einem partnerschaftlichen Miteinander auf betrieblicher Ebene fundamental zuwider läuft. § 7 Abs. 6 und 6a AZG regeln derzeit die Vorgehensweise für Sonderfälle von Überstundenarbeit, sofern keine Betriebsvereinbarung vorhanden ist. Aufgrund der im gegenständlichen AÄA vorgesehenen Änderungen, wonach eine Ausdehnung der Arbeitszeit auf 12 Stunden bei erhöhtem Arbeitsbedarf nur auf Basis einer Betriebsvereinbarung möglich ist, können diese Bestimmungen entfallen. Damit machen wir einen Schritt hin zu betrieblichen Lösungen und stärken ein partnerschaftliches Miteinander zwischen Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen vor Ort.
Ad III.
Während der ursprüngliche Gesetzesvorschlag der Abg. Haubner/Klinger Arbeitnehmer_innen, die in Gleitzeit arbeiten, ermöglicht, ihr Zeitguthaben jedenfalls ganztägig zu verbrauchen, fehlt eine entsprechende Regelung für Arbeitnehmer_innen, die nicht in Gleitzeit arbeiten und trotzdem 11 oder 12 Stunden erbringen. Mit einer Änderung analog zur Formulierung des Art. 1 Z 4 (§ 4b Abs. 4) wird diese Ungleichbehandlung behoben. Damit ist es allen Arbeitnehmer_innen möglich, längere Freizeitblöcke als Kompensation für die 11. und 12. Stunde in Anspruch zu nehmen. Auch das Ziel fle-
xiblerer Arbeitszeiten, nämlich bessere Vereinbarung von Beruf, Familie und Freizeit, kann damit besser erreicht werden.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist nun Herr Klubobmann Wöginger. – Entschuldigung, es erfolgt zuvor noch eine tatsächliche Berichtigung durch den Abgeordneten Jarolim. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Danke, Herr Präsident, für diese faire Vorgangsweise.
Herr Abgeordneter Kollege Rosenkranz hat vorhin gesagt, dass durch das neue Paket Betriebsvereinbarungen nicht tangiert werden und so bleiben.
Diese Aussage ist unrichtig. Betriebsvereinbarungen laufen aus, können gekündigt werden und werden dann aufgrund der Regelung nicht mehr abgeschlossen.
Das ist auch einer der Gründe dafür, warum Kollege Rosenkranz bei seiner Wahl in Niederösterreich nur noch 60 Prozent der Stimmen bekommen hat – eine klare Aussage! (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
11.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nun gelangt Herr Abgeordneter Klubobmann Wöginger zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor allem auch liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! (Zwischenrufe bei der SPÖ, deren Abgeordnete runde, rot umrandete Tafeln mit den durchgestrichenen Zahlen „12“ und „60“ in die Höhe halten. – Im Gegenzug halten Abgeordnete von ÖVP und FPÖ türkis-blau gerahmte Tafeln mit den Aufschriften „Freiwilligkeit garantiert!“, „Es bleibt dabei!“, „8 Stunden am Tag“ und „40 Stunden in der Woche“ in die Höhe.) Herr Klubobmann Kern, ich werte es ja an und für sich als freundliche Geste, wenn Sie sich um den ÖAAB Sorgen machen, aber eines kann ich Ihnen sagen: Im Gegensatz zu Ihrer Organisation habe ich meinen Laden im Griff, sowohl beim ÖAAB als auch im Klub der einzig wahren Volkspartei! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Und, Herr Klubobmann Kern, ich würde Ihnen eines empfehlen ...
Präsidentin Anneliese Kitzmüller (den Vorsitz übernehmend): Entschuldigung, Herr Abgeordneter!
Die Taferl haben wir gesehen; sie wurden sehr schön angefertigt. (Heiterkeit.) Ich darf Sie bitten, diese wieder herunterzunehmen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Bitte schön, Herr Abgeordneter Wöginger.
Abgeordneter August Wöginger (fortsetzend): Heute ist der Taferltag. – Herr Klubobmann Kern, ich würde Sie aber um eines ersuchen: Letzten Samstag bei der Demonstration waren ja die Spitzengewerkschafter, die auch Ihrer Fraktion angehören, anwesend, und ich nehme an, dass Sie durchaus auch eine Gesprächsbasis mit diesen Herrschaften haben. Wenn Herr Köstinger von der Postgewerkschaft sozusagen sagt, diese Regierung gehöre gestürzt, dann sind wir über diese Aussagen mehr als be-
stürzt, Herr Klubobmann Kern, und Sie sollten eigentlich alles daransetzen, dass solche Aussagen auch bei einer Demonstration nicht getätigt werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Wie war das mit dem Mitterlehner damals?)
Und etwas, was ich wirklich entschieden zurückweise – und da stelle ich mich auch schützend vor meine Abgeordneten –, haben heute in Salzburg unsere Mandatarinnen und Mandatare vor ihren Haustüren gefunden (ein entsprechendes Foto in die Höhe haltend): Ein Schild mit der Aufschrift „Frau Nationalrätin Graf, Sie zerstören den sozialen Frieden!“ mit einem Grablicht und einem Pflasterstein. – Ich frage Sie hier im Nationalrat von diesem Rednerpult aus: Was wollen diese Menschen, die das dort hingelegt haben, uns mit diesen Pflastersteinen sagen? Das ist ein Tiefpunkt in der politischen Kultur in Österreich! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Man kann – und das ist durchaus legitim – zu einem Thema, wie dem aktuellen betreffend die Arbeitszeit, unterschiedliche Positionen vertreten. Wir sind unterschiedliche Fraktionen und daher ist das legitim, aber ich sage Ihnen eines: Ich weise mit aller Entschiedenheit diese verbalen Ausdrücke und auch diese Aktionen zurück. Das geht so nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Kuntzl. – Ruf bei der ÖVP: Alle mit dem 12er-Pickerl sind ...!)
Jetzt zum Arbeitszeitgesetz: Es wird einfach nicht richtiger, es wird nicht wahrer, wenn Sie Ihre Schilder auch noch so hoch halten! (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wir bleiben bei der Normalarbeitszeit von 8 Stunden. Wir bleiben bei der Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. (Abg. Schieder: Niemand glaubt das!) Es gibt keinen generellen 12-Stunden-Tag! (Ruf bei der SPÖ: Sie haben Ihre Glaubwürdigkeit verloren!) Es gibt keine generelle 60-Stunden-Woche! Und wissen Sie, was der Beweis dafür ist? – Es hat auch jetzt keinen generellen 10-Stunden-Tag gegeben und auch keine generelle 50-Stunden-Woche. Das ist der Beweis dafür, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Das glauben Sie nicht einmal selber!)
Mit einem muss auch aufgeräumt werden: Der Standort bestimmt den Standpunkt – Opposition, Regierung, das kenne ich auch seit vielen Jahren –, aber es kann nicht sein, dass es immer nur gute Gesetze und gute Maßnahmen sind, wenn die Sozialdemokraten mit am Tisch sitzen, und kaum sind sie nicht mehr mit dabei, dann sind all diese Gesetze nicht gut und alle schlecht. (Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Stöger.) Diese Bevormundung, das geht nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Das ist ein Tiefpunkt!)
Dafür gibt es auch ein sehr gutes Beispiel, denn: Wenn die Betriebsräte, womöglich rote, eine Betriebsvereinbarung abschließen – ob es bei den ÖBB ist, ob es bei den Wiener Linien ist, wo man überhaupt gleich bis zu 16 Stunden unterwegs sein darf, ob es in Kärnten bei der Straßenmeisterei ist oder im Magistrat Salzburg, wo der rote Spitzengewerkschafter regelrecht dazu auffordert, dass man dort 12 Stunden arbeiten darf –, wenn es dort gemacht wird, dann gibt es überhaupt keine gesundheitlichen Bedenken und es ist alles in Ordnung. Nur wehe, wehe, ein Arbeitnehmer entscheidet selber, in Eigenverantwortung, aus freien Stücken, dass er eine 11. oder 12. Stunde arbeiten will, dann ist das des Teufels Werk! – So geht das nicht, meine Damen und Herren! Wir stehen zur Freiwilligkeit, und die verankern wir auch im Gesetz! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schieder: ... unglaubwürdig!)
Ich bringe jetzt auch diesen viel zitierten Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Rosenkranz, Haubner und Klinger zum Antrag 303/A ein. Er wird verteilt – wir haben ihn zuerst auch versendet, er ist letzten Freitag schon übermittelt worden, das Inkrafttretensdatum hat sich jetzt noch geändert –, und ich möchte ihn auch in den Eckpunkten erläutern. Warum, meine Damen und Herren? – Weil hier Rechte für die Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgesichert werden, die es in der Vergangenheit noch nie gegeben hat! Und zwar werden diese im Gesetz abgesichert – das muss einmal gesagt werden! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich beginne mit der Gleitzeit. Herr Klubobmann Kern, der Standort bestimmt den Standpunkt. Ich habe hier den Plan A mit (einen Ausdruck davon in die Höhe haltend), und beim Plan A - - (Abg. Kern: Herr Wöginger, schauen Sie einmal, ob Sie die 60-Stunden-Woche drinnen finden! Schauen Sie einmal, ob Sie das Ende der Betriebsvereinbarungen drinnen finden! – Weitere lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Herr Klubobmann Kern (Abg. Sobotka – in Richtung SPÖ –: Nicht nervös werden!), ich lese jetzt einen Absatz vor, in dem es um die Gleitzeit geht, und da steht (Abg. Sobotka – neuerlich in Richtung SPÖ –: Nicht nervös werden!):
„Bei Gleitzeit sollen zwölf Stunden tägliche Arbeitszeit möglich werden, jedoch nur, wenn als Ausgleich längere zusammenhängende Freizeitblöcke genommen werden können. Ein genereller 12-Stunden-Tag ist für uns nicht vorstellbar.“ (Beifall und Zwischenrufe bei der SPÖ.) „ArbeitnehmerInnen sollen für jede Überstunde, die geleistet wurde, auch in Zukunft ihre Zuschläge bekommen.“ (Rufe bei der SPÖ: Weiterlesen! Weiterlesen!)
So, Herr Klubobmann Kern, jetzt lesen Sie im Abänderungsantrag den ersten Absatz, in dem es um die Gleitzeit geht:
„Die tägliche Normalarbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ist zulässig, wenn die Gleitzeitvereinbarung vorsieht, dass ein Zeitguthaben ganztägig verbraucht werden kann und ein Verbrauch in Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen ist.“
So, und was ist das jetzt? – Das ist genau das, was im Plan A steht! Genau das Gleiche wird hier umgesetzt, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Haubner: So schaut’s aus!)
Und im nächsten Absatz steht:
„Ordnet die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Arbeitsstunden an, die über die Normalarbeitszeit gemäß § 3 Abs. 1 hinausgehen, gelten diese als Überstunden.“ – Und sie sind überstundenzuschlagspflichtig! Das ändern wir nicht und es bleibt so, wie es auch jetzt war. Hören Sie daher bitte auf, diese Unwahrheiten zu verbreiten! Überstunden werden bezahlt, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Dann kommt die Freiwilligkeitsgarantie ins Gesetz: Es steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei, Überstunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn es sich um die 11. oder 12. Überstunde handelt. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Und überhaupt das Überdrüber ist der Rechtsanspruch, der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingeräumt wird, zu bestimmen, ob sie die Mehrleistung mit Geld oder in Freizeit abgegolten haben wollen.
Wir haben – aufgrund der Erfordernisse der Standortentwicklung – immer gesagt, wir stehen einer zusätzlichen Flexibilisierung nicht im Weg, aber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen entweder mehr Geld oder mehr Freizeit erhalten. – Das steht im Antrag, das wird darin rechtlich abgesichert, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir greifen auch nicht in bestehende Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen ein. Nachdem ich mit Kollegen Muchitsch – wir kennen uns lange und gut – im „Report“ diskutiert habe, habe ich mir noch einmal genau angeschaut, was mit den Betriebsvereinbarungen in Zukunft sein wird.
Erstens – ich war lange genug Betriebsratsobmann, ich habe viele Betriebsvereinbarungen abgeschlossen –: Es steht nirgends, dass man nicht in Zukunft Betriebsvereinbarungen abschließen kann. Es steht auch nirgends, dass sie zum Auslaufen gezwungen werden.
Aus meiner Praxis kann ich Ihnen auch eines sagen: Wie soll denn das gehen, wenn es in der Voest zum Beispiel die Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gibt? Glauben Sie, die kann man einfach so hintenherum auslaufen lassen, wo eine Vielzahl an Betriebsräten und Ersatzbetriebsräten dort im Unternehmen tätig ist? – Das funktioniert doch in der Praxis nicht! Arbeitszeit ist insgesamt ein erzwingbares Recht, wenn es um Betriebsvereinbarungen geht. Das haben Juristen bestätigt und das liegt auch auf dem Tisch. Bleiben Sie diesbezüglich bitte auch bei der Korrektheit und bei der Wahrheit! (Zwischenruf des Abg. Stöger.) Beginnzeit, Endzeit, Arbeitszeit sind erzwingbare Rechte, wenn es um Betriebsvereinbarungen geht, auch in Zukunft, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Bezüglich der Feiertags- und Sonntagsruhe halte ich Folgendes fest: Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Novellierung des Arbeitsruhegesetzes kam es auch zu Einwendungen der Österreichischen Bischofskonferenz, die vom Heiligen Stuhl unterstützt wurden. Nach Gesprächen mit dem Heiligen Stuhl und der Bischofskonferenz besteht Einverständnis darüber, dass gegen die Novelle in der Fassung des vorliegenden Abänderungsantrages unter der Bedingung, dass die uneingeschränkte Freiwilligkeit bezüglich der Arbeit an Sonn- und Feiertagen garantiert ist und Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für den Handel nicht über das bestehende Ausmaß hinaus ausgeweitet werden, kein Einwand besteht. – So ist es, meine Damen und Herren, und so sei es auch in Zukunft! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Knes.)
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich als jemand, der seit vielen Jahren in der Arbeitnehmervertretung tätig ist, noch eines sagen: Mit diesem Gesetz können wir der Bevölkerung, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und auch den Unternehmerinnen und Unternehmern wirklich eines garantieren: Es ist ein ausgewogenes Paket im Sinne von beiden Beteiligten (die Abgeordneten Heinisch-Hosek und Schieder: Nein!), es ist eine Win-win-Situation für Dienstnehmer und für Dienstgeber, und das wollten wir, als wir uns im Regierungsprogramm darüber verständigt haben, dass wir die Arbeitszeit der heutigen Zeit anpassen und viele Graubereiche jetzt auch legalisieren. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Für beide, für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber, ist es ein gutes Gesetz. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein!) Wir werden den Standort Österreich im Sinne der Bevölkerung positiv weiterentwickeln. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
11.13
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Peter Haubner,
Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (303/A)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (303/A) wird wie folgt geändert:
A. In Art. 1 Z 1 und 15 sowie in Art. 2 Z 1 wird jeweils die Wortfolge „nahe Angehörige im Sinne des § 284c des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, JGS Nr. 1811/946 (ABGB),“ durch die Wortfolge „nahe Angehörige der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers (Eltern, volljährige Kinder, im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Partnerin oder Partner, sowie Lebensgefährtin oder Lebensgefährte, wenn seit mindestens drei Jahren ein gemeinsamer Haushalt besteht),“ ersetzt.
B. Art. 1 Z 4 lautet:
„4. § 4b Abs. 4 wird durch folgende Abs. 4 und 5 ersetzt:
„(4) Die tägliche Normalarbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ist zulässig, wenn die Gleitzeitvereinbarung vorsieht, dass ein Zeitguthaben ganztägig verbraucht werden kann und ein Verbrauch in Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen ist. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf innerhalb der Gleitzeitperiode die wöchentliche Normalarbeitszeit gemäß § 3 im Durchschnitt nur insoweit überschreiten, als Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben vorgesehen sind.
(5) Ordnet die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Arbeitsstunden an, die über die Normalarbeitszeit gemäß § 3 Abs. 1 hinausgehen, gelten diese als Überstunden.““
C. In Art. 1 Z 7 wird das Zitat „Abs. 1 bis 3“ durch das Zitat „Abs. 1 und 3“ ersetzt.
D. In Art. 1 Z 8 lautet § 7 Abs. 6:
„(6) Es steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei, Überstunden nach § 7 und § 8 Abs. 1 und 2 ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn durch diese Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen gekündigt, können sie die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten. § 105 Abs. 5 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974 gilt sinngemäß.“
E. Nach Art. I Z 10 wird folgende Z 10a eingefügt:
„10a. Dem § 10 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Abweichend von Abs. 1 und 2 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Überstunden, durch die die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird, bestimmen, ob die Abgeltung in Geld nach Abs. 1 Z 1 oder durch Zeitausgleich nach Abs. 1 Z 2 erfolgt. Dieses Wahlrecht ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes auszuüben.““
F. In Art. I Z 12 lautet der letzte Satz des § 18 Abs. 2:
„Dabei darf die Tagesarbeitszeit zehn Stunden, in den Fällen des § 5 und des § 7 Abs. 1 jedoch zwölf Stunden insoweit überschreiten, als dies die Aufrechterhaltung des Verkehrs erfordert.“
G. Art. 1 Z 13 entfällt.
H. In Art. 1 Z 15 wird in § 19b Abs. 3 Z 3 der Ausdruck „Entscheidungsbefugnisse“ durch den Ausdruck „Entscheidungsbefugnis“ ersetzt.
I. Nach Art. 1 Z 20 wird folgende Z 20a eingefügt:
„20a. Dem § 32c wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) Bestehende Gleitzeitvereinbarungen bleiben aufrecht. Regelungen in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen vorsehen, werden durch die Änderungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2018 nicht berührt.““
J. In Art. 1 Z 21 lautet § 34 Abs. 37:
„(37)
§ 1 Abs. 2 Z 7 und 8, § 4 Abs. 7, § 4b Abs. 4 und 5, § 7
Abs. 1, 5 und 6, § 8 Abs. 1 und 2, § 9
Abs. 1 bis 3, § 10 Abs. 4, § 12 Abs. 2a, § 18 Abs. 2, § 19a
Abs. 8, § 19b Abs. 3 Z 3 und 5, § 20a Abs. 2, § 26 Abs. 2a,
§ 28 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 Z 1 sowie
§ 32c Abs. 10, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2018,
treten mit
1. September 2018 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt entfallen auch § 7 Abs.
2, 4 und 4a sowie § 20b Abs. 6.“
K. In Art. 2 Z 3 lautet § 12b Abs. 3:
„(3) In Betrieben ohne Betriebsrat kann Wochenend- und Feiertagsarbeit nach Abs. 1 und 2 schriftlich mit den einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vereinbart werden. In diesem Fall steht es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei, solche Wochenend- und Feiertagsarbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sie dürfen deswegen nicht benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen gekündigt, können sie die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten. § 105 Abs. 5 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974 gilt sinngemäß.“
L. In Art. 2 erhält die zweite Novellierungsanordnung „3.“ die Bezeichnung „4.“ und die bisherige Novellierungsanordnung „4.“ die Bezeichnung „5.“.
M. Im nunmehrigen Art. 2 Z 5 wird in § 33a Abs. 27 das Zitat „§ 1 Abs. 2 Z 5a und 5b“ durch das Zitat „§ 1 Abs. 2 Z 3 und 5“ und das Datum „1. Jänner 2019“ durch das Datum „1. September 2018“ ersetzt.
N. Art. 3 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) Die Z 1 erhält die Bezeichnung „1a.“.
b) Vor der Z 1a wird folgende Z 1 eingefügt:
»1. In der Überschrift zu § 42b entfällt der Ausdruck „-Tool“.«
c) Im § 42b Abs. 1 in der Fassung der Z 1a entfällt im ersten Satz der Klammerausdruck „(Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool)“ und wird im zweiten Satz das Wort „Verwendung“ durch das Wort „Verarbeitung“ ersetzt.
d) Nach der Z 1a werden folgende Z 1b und 1c eingefügt:
»1b. Im § 42b Abs. 2 erster Satz, Abs. 3 erster Satz und Abs. 4 erster und dritter Satz wird der Ausdruck „Abs. 1“ jeweils durch den Ausdruck „Abs. 1 Z 1“ ersetzt.
1c. Im § 42b Abs. 4 erster Satz wird der Ausdruck „das Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool“ durch den Ausdruck „die Risiko- und Auffälligkeitsanalyse“ ersetzt.«
e) Im § 715 in der Fassung der Z 3 wird der Ausdruck „§ 42b Abs. 1“ durch den Ausdruck „§ 42b Abs. 1 bis 4“ und das Datum „1. Jänner 2019“ durch das Datum „1. September 2018“ ersetzt.
Begründung
Zu A:
Da § 284c ABGB mit 1. Juli 2018 außer Kraft tritt, muss die vorgesehene Definition der nahen Angehörigen im AZG bzw. ARG selbst geregelt werden. Schwiegerkinder sind von der Definition nicht erfasst.
Zu B:
Bei Gleitzeit haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst zu bestimmen. Eine Tagesarbeitszeit von bis zu zwölf Stunden kann in Form von Normalarbeitszeit oder durch Überstunden erfolgen.
Eine Verlängerung der Normalarbeitszeit kann bei Gleitzeit nur vorliegen, wenn die Arbeitszeitausdehnung auf Initiative bzw. im Interesse der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers erfolgt. Liegt jedoch eine Arbeitgeberanordnung vor, handelt es sich um Überstunden wegen erhöhten Arbeitsbedarfs nach § 7, für die ein entsprechender Zuschlag gebührt. Dies wird im Gesetzestext klargestellt.
Gleitzeitvereinbarungen, die eine tägliche Normalarbeitszeit von zwölf Stunden zulassen, müssen künftig vorsehen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit langen Tagesarbeitszeiten einen entsprechenden Ausgleich durch längere zusammenhängende Freizeit erhalten. Da dies auch in Zusammenhang mit der wöchentlichen Ruhezeit möglich sein muss, ist auch bei Gleitzeit in mehreren Wochen eine 4-Tage-Woche möglich.
Zu C, F, G, H, J, L und M:
Korrektur von Redaktionsversehen,
Zitatanpassungen und Inkrafttreten bereits mit
1. September 2018.
Zu D und E:
Mit dieser Freiwilligkeitsgarantie wird sichergestellt, dass Überstunden über einer Tagesarbeitszeit von zehn bzw. einer Wochenarbeitszeit von 50 Stunden tatsächlich nur mit Zustimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet werden können. Es wird daher vorgesehen, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die Überstunden im Einzelfall verweigern kann. Weiters ist ein umfassendes Benachteiligungsverbot vorgesehen. Kündigungen auf Grund der Ablehnung im Einzelfall können beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden. Eine Entlassung wegen Inanspruchnahme dieser Rechte wäre jedenfalls ungerechtfertigt und kann auch ohne gesetzliche Anordnung angefochten werden.
Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird ein Wahlrecht eingeräumt, ob Überstunden über einer Tagesarbeitszeit von zehn Stunden und einer Wochenarbeitszeit von 50 Stunden durch Überstundenzuschlag oder Zeitausgleich abgegolten werden. Dieses Wahlrecht ist möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes auszuüben, um die Lohnabrechnung nicht unnötig zu erschweren.
Entscheiden sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Zeitausgleich und wird der Zeitpunkt des Ausgleichs nicht vereinbart, hat der Zeitausgleich nach § 19f Abs. 2 Z 2 binnen sechs Monaten zu erfolgen. Geschieht dies nicht, können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 19f Abs. 3 entweder den Ausgleichszeitpunkt mit einer Vorankündigungsfrist selbst bestimmen oder die Abgeltung in Geld verlangen.
Für Überstunden bis zu einer Tagesarbeitszeit von zehn Stunden und einer Wochenarbeitszeit von 50 Stunden gilt weiterhin die Regelung des § 6 Abs. 2, nach der Überstunden nur zulässig sind, wenn berücksichtigungswürdige Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht entgegenstehen.
Bei 4-Tage-Woche nach § 4 Abs. 8 ist die Anordnung von Überstunden weiterhin insoweit eingeschränkt, als die gesamte Arbeitszeit auf vier Tage zu verteilen ist und daher der 5. Tag auch frei von Überstunden sein muss.
Zu I:
Mit dieser Bestimmung wird sichergestellt, dass günstigere Regelungen in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen aufrecht bleiben. Ausdrücklich wird festgehalten, dass bestehende Gleitzeitvereinbarungen aufrecht bleiben und daher eine Begrenzung der täglichen Normalarbeitszeit mit 10 Stunden in einer Gleitzeitvereinbarung nicht automatisch auf 12 Stunden erhöht wird, sondern dafür eine Änderung der Betriebsvereinbarung notwendig ist.
Zu K:
Die Freiwilligkeitsgarantie durch ein Ablehnungsrecht ohne Angabe von Gründen samt Benachteiligungsverbot und Kündigungsschutz soll auch bei Wochenend- und Feiertagsarbeit gelten, die durch Einzelvereinbarung ermöglicht wird.
Zu N:
Der Begriff „Tool“ soll entfallen.
Weiters erfolgt eine terminologische Anpassung an die DSGVO.
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte und in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Rosenkranz, Haubner und Klinger wurde in schriftlicher Form überreicht, ist genügend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte. (Abg. Höbart: Wenn der Herr Kern bei der Abstimmung da ist, kann er dem Plan A zustimmen!)
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen! Es zeigt schon, wie weit es mit diesem Gesetz her ist, wenn von ÖVP-Seite jetzt schon bis zum Vatikan interveniert werden muss und wahrscheinlich Ablass geleistet werden muss, damit es doch dazu kommt, dass eine Ausweitung auf 12 Stunden täglich und 60 Stunden pro Woche möglich sein wird. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Sie sitzen hier und halten Taferl mit „8 Stunden am Tag“ und „40 Stunden in der Woche“ in die Luft – ich komme mir wirklich vor, als ob wir über die Einführung des 8-Stunden-Arbeitstages diskutieren müssten und als ob Sie die Vorkämpfer dafür wären! Dabei sind Sie es, die hier und heute die Einführung von 12 Stunden pro Tag möglich machen wollen (Abg. Belakowitsch: Stimmt ja nicht!) – 12 Stunden pro Tag! (Abg. Haubner: Keine Ahnung! – Abg. Steinacker: Lesen!) –, und das nicht für ausgenommene Bereiche, das nicht für abgegrenzte Zeitblöcke, das nicht mit arbeitsmedizinischer Genehmigung, nein, einfach 12 Stunden ermöglichen, über alle Branchen drüber, egal, ob körperliche Tätigkeit, egal, ob Büroarbeit. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Das ist Ihre Politik, das bedeutet null Rücksicht auf Gesundheit und das bedeutet null Rücksicht auf Familien und Kinder in diesem Land. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Sobotka: Sagen Sie das den Polizisten und den Krankenschwestern, Frau Kollegin!)
Das ist ein Punkt, zu dem ich auch kommen möchte: Wer A wie Arbeitszeit sagt, muss auch B wie Betreuung sagen, und genau an diesem Punkt stehen wir. Sie sagen A wie Arbeitszeit und meinen damit, Arbeitszeit 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich möglich zu machen. Auf der anderen Seite sagen Sie aber nicht B wie Betreuung, denn von Ihrer Seite wird nicht in die Kinderbetreuung, in den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung investiert. Nein, die drohende Flexibilisierung, die Sie hier anschneiden und die Sie einführen wollen, bedeutet auf der anderen Seite eine Kürzung der Mittel für den Kindergartenausbau. Es waren bisher 140 Millionen Euro vorgesehen, das wird um 50 Millionen Euro gekürzt, wir stehen beim Kindergartenausbau und weiteren Investitionen bei lediglich 90 Millionen Euro.
Sie sind säumig, was die Ausfinanzierung betrifft, und Sie streichen die Mittel. Ich frage mich, ob Sie mit dieser Politik, die Sie machen, wirklich in der Realität leben. Ich weiß, was das Wort realitätsfern bedeutet, aber Sie treten mit diesem Gesetz den Beweis an, dass es von realitätsfern anscheinend noch eine Steigerungsform gibt.
Wer auf der einen Seite Arbeitszeit ausdehnt, wer auf der anderen Seite Menschen zur Flexibilisierung zwingt – und von Ihrer Seite ist gekommen, es wird alles freiwillig bleiben –, dem möchte ich eines sagen: Freiwilligkeit wird es zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nie geben können (Ruf bei der ÖVP: Warum nicht? – Zwischenruf des Abg. Jenewein – weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ), es wird nie eine Augenhöhe geben können, es wird nie eine freiwillige Ablehnung von Überstunden geben können! Dies aus einem simplen Grund, nämlich weil da draußen über 340 000 Menschen sind, die einen Job suchen und bereit sind, ihren Job zu machen, weil da draußen Menschen sind, die sich nicht hinstellen und sagen: Okay, alle meine Arbeitskollegen sollen jetzt 12 Stunden arbeiten, aber ich werde es nicht machen. – Nein, denn es gibt Zusammengehörigkeit und es gibt ein Gruppengefühl und dementsprechend werden Menschen sich dazu hinreißen lassen, ihre Freiwilligkeit aufzugeben, aus Schutz für den eigenen Job, aus Schutz für die Arbeitskollegen und natürlich aus Angst, den Job zu verlieren und die Familie nicht mehr erhalten zu können. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Zarits: Wenig Applaus! – Abg. Rosenkranz: Sie ist noch nicht wieder bei der SPÖ! – Abg. Martin Graf: Alle fünf Mitglieder der Liste Pilz haben geklatscht!)
Sie dehnen die Arbeitszeit aus, Sie zwingen die Menschen zur Flexibilisierung und Sie schränken die Planbarkeit der persönlichen Freizeit und des Familienlebens der Betroffenen immens ein. Sie stellen diese Menschen vor die Entscheidung, sich am Ende des Tages, nach 12 Stunden Arbeitszeit und – durch Sie auch ausgeweitet – nach 2,5 Stunden An- und Abreisezeit, zwischen Familie und Beruf entscheiden zu müssen. (Abg. Deimek: Erzählen Sie uns lieber mal, wo Sie in einem Privatbetrieb gearbeitet haben! Wie viele Sekunden waren das? Aber Sie wissen alles!) Es sind meistens Frauen, die diese Entscheidung vor sich haben werden und sich eben für die Familie entscheiden werden, wie es jetzt schon der Fall ist. Es ist eine unzureichende Zahl an Kinderbetreuungsplätzen in den Bundesländern vorhanden. (Abg. Deimek: Über Kinder reden Sie auch noch! Wie viele haben Sie? Eine Familie haben Sie auch?) Viele Frauen machen jetzt schon Teilzeitarbeit oder es ist ihnen aufgrund von Pflege et cetera nicht möglich, Vollzeit arbeiten zu gehen.
Wenn Sie sich so sicher sind, dass die 3 774 000 Menschen in unserem Land Ihr Modell wollen, dann trauen Sie sich doch, diese zu befragen! Gehen Sie hinaus und ermöglichen Sie diesen Menschen eine Volksabstimmung!
Wir sind der Meinung, dass die Produktivitätsgewinne, die in den letzten Jahren durch die ArbeitnehmerInnen erwirtschaftet worden sind, diesen Menschen auch zugutekommen sollen, und das heißt: Arbeitszeitverkürzung. Diesbezüglich werden wir auch noch einen Antrag einbringen. Das bedeutet, mehr Zeit für die Familie zu haben, das bedeutet, mehr Zeit für die Freizeit und für die Gesundheit zu haben.
Wenn Sie wirklich meinen, dass Ihr Modell von der Bevölkerung unterstützt wird, dann trauen Sie sich doch, die Bevölkerung zu befragen! Und kommen Sie mir am Ende des Tages nicht wieder mit dem Schmäh, dass es durch mehr Wochenende und Freizeitblöcke eh mehr Zeit für die Familie geben wird! (Ruf bei der FPÖ: Gehen Sie einmal selber was hackeln, dann reden Sie weiter!) Das ist nicht der Fall!
Dieses angebliche Recht, das Sie hier festschreiben wollen, das wird es am Ende des Tages nicht geben, das ist nämlich am Ende des Tages rein aufgemalt auf einem Papierl! Das ist alles, denn 12 Stunden sind mehr als 8 Stunden, und dieses Recht auf Freizeitblöcke und zu entscheiden, wann ich mir diese Freizeitblöcke nehme oder nicht, wird es in der Realität nicht spielen. (Abg. Belakowitsch: Woher wissen Sie das?) Aufträge sind immer da und Aufträge müssen, wie Sie schon sagten, abgearbeitet werden, damit für die Unternehmen kein Schaden entsteht. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Ob aber Schaden für die Familie und ob Schaden für Kinder oder die Gesundheit der Betroffenen entsteht, das ist Ihnen bei diesem Modell völlig egal! – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.19
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Hartinger-Klein. – Bitte, Frau Minister.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Was macht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zufrieden? (Die Abgeordneten der SPÖ halten runde, rot umrandete Tafeln mit den durchgestrichenen Zahlen 12 und 60 in die Höhe. – Die Abgeordneten Heinisch-Hosek und Kuntzl – in Richtung der sich auf der rechten Seite der Regierungsbank befindenden Bundesministerin –: Warum sitzen Sie nicht da herüben?) Es gibt viele Studien, es gibt viele Befragungen dazu. Es ist nicht das Gehalt, es ist der Sinn der Arbeit, es ist das Betriebsklima, es ist die Wertschätzung und es ist die Arbeitszeitflexibilisierung.
Die Arbeitszeitflexibilisierung ist natürlich eine Selbstbestimmung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch unseren Gesetzes- und Initiativantrag haben werden. Die praxisgerechte Gestaltung der Arbeitszeit ist eines der wichtigsten Vorhaben dieser Bundesregierung, einerseits zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes und andererseits auch für die Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren, unser Arbeitszeitrecht ermöglicht im Bereich der Normalarbeitszeit, also der regelmäßigen Arbeitszeit ohne Überstunden, durchaus flexible Arbeitszeitmodelle. Bei der Höchstarbeitszeit fehlt bisher jedoch die Möglichkeit, ausreichend auf Arbeitsspitzen reagieren zu können. Die derzeitige gesetzliche Regelung ist auch deutlich restriktiver als die Arbeitszeitrichtlinie der EU. Hier besteht also Handlungsbedarf. Ich halte die Möglichkeit einer Höchstarbeitszeit von 12 beziehungsweise 60 Stunden für wichtig, um möglichst rasch und unbürokratisch Arbeitsspitzen abdecken zu können. Dass dabei die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verletzt werden, weise ich aufs Schärfste zurück. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Schieder.)
Ein Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der EU zeigt, dass eine höhere Grenze der Tagesarbeitszeit keineswegs automatisch zu einer längeren Gesamtarbeitszeit führt. Ich gehe davon aus, dass auch die anderen EU-Mitgliedstaaten verantwortungsvoll mit der Gesundheit der Menschen umgehen, und gerade dieser Vergleich zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren, selbst in skandinavischen Ländern sind flexible Arbeitszeitmodelle, insbesondere für Angestellte mit Familie, bereits weit verbreitet. (Abg. Stöger:
Die arbeiten alle weniger!) Gerade in Großbritannien haben Eltern von Kindern unter 16 Jahren – meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, hören Sie zu! – seit letztem Jahr sogar Anspruch auf eine Vereinbarung von flexiblen Arbeitszeiten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: Verkürzung!)
Im Jahrbuch von Eurofound wird der Trend zu mehr Flexibilisierung der Arbeitszeit bestätigt. Auch eine von Eurofound beauftragte Studie zeigt die Flexibilisierung in der Arbeitswelt auf. Das Wichtigste ist die Anpassung der Arbeitszeit an die Familien und die sozialen Anforderungen des Alltags. Dies wird mit der Arbeitszeitflexibilisierung des vorliegenden Initiativantrages erreicht.
Das Wesentliche ist ja, dass längere Arbeitszeiten zeitnah durch Freizeiträume ausgeglichen werden und so die Entlohnung der Beschäftigten gewährleistet ist und die Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht steigt.
Man muss es immer und immer wieder sagen: An der durchschnittlichen Arbeitszeit wird sich in Österreich nichts ändern. Es wird stattdessen eine höhere Flexibilität ermöglicht. Die Zahl der jährlich zulässigen Arbeitsstunden bleibt gleich. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)
Es liegt auch im Interesse der Belegschaften, bei entsprechender Auftragslage die Arbeitszeit auszudehnen und dafür zu anderen Zeiten von mehr Freizeit zu profitieren. Der eingebrachte Abänderungsantrag beinhaltet auch eine – das ist mir besonders wichtig – Freiwilligkeitsgarantie und stellt somit sicher, dass Arbeitnehmer nicht – nicht! – gegen ihren Willen zu mehr als 10 Stunden pro Tag oder 50 Stunden pro Woche herangezogen werden können. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Sie können also Ihre Taferln alle umschreiben!
Abgesichert ist diese Regelung durch ein Benachteiligungsverbot und einen starken Kündigungsschutz: Anders als bei der 9. und 10. Überstunde müsste der Arbeitgeber sich freibeweisen, dass er gerade nicht wegen der Ablehnung der 11. und 12. Überstunde gekündigt hat.
Darüber hinaus können Arbeitnehmer selbst bestimmen, ob sie eine Bezahlung der Überstunde oder einen Zeitausgleich wollen. Ich bin davon überzeugt, dass selbst im Schichtbetrieb Verständnis dafür herrschen wird, dass einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus familiären Gründen oder welchem Grund auch immer keine Zusatzschichten leisten können.
Vergessen Sie nicht, dass für die 9. bis 12. Stunde Überstundenzuschläge anfallen, egal, ob in Geld oder in Freizeit! Ein betriebswirtschaftlich denkender Geschäftsführer oder Unternehmer hat die hohen Kosten einer 60-Stunden-Woche viel präsenter vor Augen als der gesamte ÖGB. Eine 60-Stunden-Woche kommt einen Arbeitgeber sehr, sehr teuer, und genau aus diesem Grund wird er nicht aus Jux und Tollerei davon Gebrauch machen, sondern genau berechnen. Die Kosten einer 60-Stunden-Woche sind tatsächlich eine Bremse, auch für den Arbeitgeber. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Bacher und Klaus Uwe Feichtinger.)
Ich kann auch dem Argument der Opposition nicht folgen, dass mit diesem Initiativantrag der Vier-Tage-Woche die Grundlage entzogen wird. Die Vier-Tage-Woche ist nämlich ein dauerhaftes Arbeitszeitmodell und dient nicht der Reaktion auf kurzfristige Auftragsschwankungen. Sie wird zum Beispiel deshalb gewählt, weil zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weit entfernt vom Betrieb wohnen. Im Übrigen wird es nunmehr auch bei Gleitzeit erleichtert, eine Vier-Tage-Woche zu erreichen.
Weiters soll beim Arbeitszeitmodell Gleitzeit eine Normalarbeitszeit von 12 Stunden nur möglich sein, wenn ein ganztägiger Zeitausgleich möglich ist, und zwar auch im Zu-
sammenhang mit dem Wochenende. Damit ist sichergestellt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Ausgleich längere Freizeiträume haben können. Somit wird die Vier-Tage-Woche künftig auch innerhalb einer Gleitzeitvereinbarung möglich, was eine Weiterentwicklung des Gleitzeitmodells insgesamt bedeutet.
Meine Damen und Herren, jetzt zur Gesundheit: Frau Kollegin Rendi-Wagner, Sie alle kennen, oder du besonders, das Cochrane Journal, eines der renommiertesten Journale oder das medizinische Journal. Ich habe da eine erst vor Kurzem gemachte Studie über die Auswirkungen der Arbeitszeitflexibilität auf den Gesundheitszustand gefunden, und da ist eines ganz klar beschrieben, dass nämlich die Möglichkeit flexibler Arbeitszeit für die Arbeitnehmer positive Auswirkungen auf den Gesundheitszustand hat. (Ruf: Hört! Hört! – Zwischenruf der Abg. Greiner.)
Meine Damen und Herren, die Wissenschafter untersuchten in zehn Studien mit insgesamt 16 603 Teilnehmern – ich nenne nur zwei Parameter, die sich dabei verbessern – einerseits die Pulsfrequenz und andererseits das Schlafverhalten. Betont wird vor allem die Kontrollmöglichkeit der Arbeitnehmer, die eigene Arbeitszeit zu gestalten. Die Studienautorin Clare Bambra von der Durham University in Großbritannien berichtet, dass diese Ergebnisse nahelegen, dass es gesundheitliche Vorteile bringt, wenn Menschen ihre Arbeitszeit selbst gestalten können, anstatt sie vom Arbeitgeber vorgegeben zu bekommen.
In einer Studie zeigten beispielsweise Polizeibeamte, die ihren Arbeitsbeginn verändern konnten, im Vergleich zu Kollegen, die zu einer festgelegten Arbeitszeit anfangen mussten, eine deutliche Verbesserung der psychischen Verfassung. Diese Faktoren sind Motivationsfaktoren. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)
Noch einmal: Ein Cochrane Journal, Frau Kollegin, ist nicht nichts. Ich meine, das wirst du mir bestätigen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Mir ist aber durchaus bewusst, dass in vielen Berufsbildern und Organisationsformen die Gleitzeit schwer umzusetzen ist. Trotzdem freue ich mich über die erzielte Verbesserung der Vier-Tage-Woche, weil diese explizit auch bei Gleitzeit möglich wird. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Gleitzeit, also für den Großteil der Arbeitskräfte, verschlechtert sich andererseits im Bereich der Normalarbeitszeit nichts. Es bleibt beim 8-Stunden-Tag und es bleibt bei der 40-Stunden-Woche.
Also bitte, noch einmal: Ihre Taferln alle umschreiben! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Schließlich ist es gesichert, dass bestehende Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen aufrechtbleiben. Noch einmal: Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträge bleiben aufrecht! Für jeden Experten, der das nicht so sieht, findet sich ein Arbeitsrechtsexperte, der dies so sieht, dass Betriebsvereinbarungen bestehen bleiben. Ich bin davon überzeugt, dass mit diesen Änderungen eine für die Arbeitnehmerseite verträgliche Lösung erreicht wird.
Jetzt zum Thema Betriebsräte: Zur Zahl der Betriebsräte gibt es keine exakten Angaben – finde ich auch spannend, ja. Insgesamt dürften nur in 14 bis 20 Prozent der Betriebe Betriebsräte eingerichtet sein, und nur knapp die Hälfte der unselbständig Beschäftigten wird von Betriebsräten vertreten. – Was ist mit der anderen Hälfte?
Das heißt also, die Einbindung der Betriebsräte bleibt natürlich im Arbeitszeitgesetz unverändert, aber unsere Regelung schützt erstmals den einzelnen Arbeitnehmer und die einzelne Arbeitnehmerin. Das ist erstmals der Fall. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Wo war denn die Sozialdemokratie, die ständig die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteidigen möchte? – Sie haben das nur in diesen Unternehmen gemacht, in denen es Betriebsräte gibt. Den Rest, 50 Prozent der Arbeitnehmer, haben Sie einfach vergessen.
Unser Gesetz bietet also die Möglichkeit, den einzelnen Arbeitnehmer wirklich zu schützen. Der neue Schutz bedenkt nämlich die Tatsache, dass deutlich weniger als 20 Prozent der Betriebe in Österreich einen Betriebsrat haben, und bedenkt die Tatsache, dass 50 Prozent der Arbeitnehmer nicht durch einen eigenen Betriebsrat vertreten werden.
Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, dieses hohe Schutzniveau für den Einzelnen vorzusehen, obwohl er die ländlichen Klein- und Mittelbetriebe vor Augen hat, auf die sich die österreichische Nationalökonomie maßgeblich stützt. Ich rede von den vielen Betrieben, in denen Arbeitnehmer bisher nicht auf die Idee kamen, einen Betriebsrat zu gründen, weil sie sich fair und gut behandelt fühlen und weil die Chefin und der Chef auch ein offenes Ohr für ihre Anliegen haben. Ich rede von den Gegenden, in denen die Kinder der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gemeinsam in die Schule, zur Feuerwehrjugend gehen und man sich regelmäßig im Supermarkt, beim Wirt oder beim Marktfest trifft.
Dieses gelebte Miteinander in flachen Hierarchien kennzeichnet die österreichischen KMUs und ist der Grund dafür, dass so viele Arbeitnehmer bisher ganz ohne Betriebsrat auskamen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Und jetzt kommt eben durch unser Gesetz ein verstärkter Schutz für den Einzelnen hinzu. Da und dort wird dieser Schutz sicher notwendig sein. Aber es kann bitte wirklich keine Rede davon sein, dass nun alles schlechter wird. Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade die funktionierenden ländlichen Konstellationen sind so zahlreich, dass die SPÖ sie nicht ignorieren kann.
Eifrig hat die Opposition vor Kurzem eine Demo mit ihren Anhängern in der Bundeshauptstadt organisiert, aber die große Mehrheit der Arbeitnehmer, die weder einen Betriebsrat haben noch einen wünschen, hat nicht an der Demonstration teilgenommen. (Ruf bei der SPÖ: Das wissen Sie?) Warum? – Weil sie wissen, dass man unserer Regierung vertrauen kann. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die überzogenen Vorwürfe der katholischen Bischofskonferenz und der Katholischen Jugend kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Warum soll ein Arbeitszeitmodell, das bei gleichbleibender jährlicher Arbeitszeit einerseits längere Arbeitszeiten und andererseits als Ausgleich längere Freizeit ermöglicht, dem Familienleben abträglich sein? – Genau das Gegenteil ist der Fall. Es wird auch hier ein Schreckensszenario gezeichnet, das an der Realität dieses Gesetzes vorbeigeht. Man versucht, Bilder in den Köpfen der Menschen zu erzeugen, als wären 12 Stunden Arbeit täglich die Regel. Stattdessen ist es die große Chance für die Arbeitnehmer, freiwillig und selbstbestimmt entscheiden zu können. Für etliche Menschen könnte das ein Segen sein.
Im Übrigen erinnere ich auch daran, dass auch für die viermalige Sonn- und Feiertagsarbeit das absolute Ablehnungsrecht garantiert ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Diese Novelle bringt den stärksten Schutz für den einzelnen Arbeitnehmer, der nicht durch einen Betriebsrat vertreten ist, zweitens eine Verankerung der Politik der Betriebsräte im Gesetz, drittens eine Auftragssicherung durch flexible Abdeckung von Spitzenzeiten, viertens ein unverändertes Arbeitszeitvolumen, fünftens die Möglichkeit zum verlängerten Wochenende und sechstens die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Für mich steht im Vordergrund, dass wir bald ein modernes Arbeitszeitgesetz haben, das an die heutigen Lebensverhältnisse und Lebenswelten angepasst ist und den Wirtschaftsstandort Österreich stärkt. Damit gehen wir mit dem gesellschaftlichen Wandel der Arbeitswelt, anstatt ihn zu bekämpfen.
Abschließend, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie: Es war ein sehr berühmter Mann, der einmal Folgendes gesagt hat: „Freiheit ist ein Luxus, den sich
nicht jedermann leisten kann.“ – Wissen Sie, wer das war? Sie sollten es eigentlich wissen. Es war Karl Marx. Und ich sage: Mit dieser Arbeitszeitflexibilisierung ab 1. September ist diese Freiheit für jeden Mann und jede Frau möglich. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
11.35
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Stöger zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter! Ich gehe davon aus, dass Sie die einschlägigen Bestimmungen kennen und einhalten werden. – Bitte. (Abg. Haider: Ich gehe nicht davon aus!)
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Bundesministerin Hartinger-Klein hat behauptet, im Abänderungsantrag und im Gesetzentwurf wird ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer vorgesehen, die Überstunden ablehnen. – Das ist unrichtig.
Richtig ist, dass im Abänderungsantrag die Möglichkeit zur Kündigungsanfechtung drinnen steht. Das heißt, man hat das Arbeitsverfassungsgesetz sozusagen nachgemalt. Eine Kündigungsanfechtung bedeutet, dass man zuerst gekündigt wird, und dann kann der Arbeitnehmer bei Gericht die Anfechtungsklage betreiben. Der wird zuerst gekündigt, und dann muss er bei Gericht dagegen ankämpfen. Das ist etwas ganz anderes als ein Kündigungsschutz. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
11.37
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Abg. Jarolim – in Richtung ÖVP und FPÖ –: Sie sollten bei der Wahrheit bleiben! – Abg. Wöginger: Jarolim, das geht zurück zu dir! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin Dr. Schramböck! Frau Ministerin Hartinger-Klein! Ich weiß nicht, wie viele von der Oppositionsseite selbst Einzelunternehmer sind, Einzelunternehmer womöglich in einem Betrieb, der gar nicht so einfach zu führen ist – ich spreche von der Gastronomie –, Einzelunternehmer in der Transportbranche und Einzelunternehmer in der Baubranche.
Kollegin Daniela Holzinger-Vogtenhuber hat mir meine Funktionen bei der Sondersitzung am Freitag vergangener Woche so quasi unter die Nase gerieben. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Das stimmt, was Sie gesagt haben, ich habe sehr viele Funktionen, und all diese Funktionen sind mir nur deswegen möglich, weil ich in meinen Betrieben die besten Mitarbeiter habe. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich bin stolz auf meine Mitarbeiter. Ich habe langjährigste Mitarbeiter (Abg. Heinisch-Hosek: Nur Männer?) – in der Gastronomie alles Frauen, auch aus dem Ausland, in der Transportbranche alles Männer. Sie können sich vorstellen, dass die Problematik Frauen- und Männerarbeit auch nicht an mir vorbeigeht. (Abg. Heinisch-Hosek: Sehr gut!)
Aber jetzt frage ich Sie eines, und da bin ich wieder bei Kollegin Holzinger: Wie stellen Sie sich vor, dass wir zum Beispiel unseren Betrieb in der Gastronomie, wo ich doch wirklich nicht sehr viel zu Hause bin, ordentlich aufrechterhalten können? Wir haben Sperrzeit von Sonntagmittag bis Mittwoch, und dann hat noch jede Mitarbeiterin einen Tag zusätzlich frei. Wir haben viele Teilzeitkräfte, und wir müssen versuchen, in diesen viereinhalb Tagen, wo jede Person auch noch einen Tag frei hat, die Lehrlingsproblematik und die Arbeitszeitproblematik zu bewältigen.
Und jetzt sage ich Ihnen eines: Meine Mitarbeiter wollen so viel Selbstbestimmung wie möglich – Selbstbestimmung, was die Arbeitszeit betrifft, und auch Selbstbestimmung, was die Freizeit inklusive der Urlaubseinteilung betrifft. Das geht nur, wenn es ein gemeinsames Ganzes gibt und wenn es Rechtssicherheit gibt, wenn die Arbeitszeitplanung auch rechtlich sichergestellt ist.
Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz geben wir Rechtssicherheit und bieten wir wesentlich bessere Möglichkeiten, diese Arbeitszeitplanung ordentlichst durchzuführen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Kurz zum wesentlichen Unterschied: Das neue Arbeitszeitgesetz - - (Abg. Wittmann: Traummännlein!) – Nein, ich glaube nicht, dass ich ein Traummännlein bin, denn im Gegensatz zu Ihnen bin ich ein Unternehmer mit vielen Mitarbeitern. (Abg. Wittmann: Ich auch!) Davon können Sie nur träumen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Die Zeit, die ich für Gespräche mit meinen Mitarbeitern aufwende, bringt mir eines: dass ich weiß, was die Mitarbeiter brauchen. – Ich weiß nicht, ob Sie in der Lage sind, genau festzustellen, was alle Mitarbeiter in Österreich brauchen würden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Der Unterschied besteht lediglich darin: 40 Stunden, 10 Überstunden, mögliche 10 weitere Überstunden bis jetzt nur mit Genehmigung des Betriebsrates, ab jetzt freiwillig mit allen Schutzbestimmungen. Das ist in Wahrheit der Unterschied. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Wittmann: Sie sollten das Gesetz einmal lesen!)
Herr Klubobmann Kern! Sie haben von der Dampfwalzenpolitik der Regierung gesprochen; ich habe es im Fernsehen ganz genau gehört. (Abg. Kern: Das muss ein anderer Kern gewesen sein!) Sie haben gesagt, die Regierung fährt drüber wie eine Dampfwalze.
Herr Klubobmann Kern! Sie wissen ja, eine Dampfwalze ist ein altes, nostalgisches Gerät. Das hat es in der Zwischenkriegszeit gegeben. Wenn diese Regierung so langsam wäre wie eine Dampfwalze, hätte sie im ersten Halbjahr nicht so viel Positives umsetzen können. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ich erwähne nur: eine neue Sicherheitspolitik, eine Entbürokratisierungsoffensive, den Familienbonus und jetzt ein neues Arbeitszeitgesetz. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren von der Oppositionsseite! Dampfwalzenpolitik entspricht eher der Uraltrhetorik der gesamten Genossenopposition, die wieder in den Klassenkampf verfällt. (Abg. Wittmann: Traummännlein!)
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeitnehmer in Österreich sind mittlerweile mündig genug, selbst zu beurteilen, was das neue Arbeitszeitgesetz bringt. Sie sind mündig genug. Am Ende des Tages wird bei den Wahlen der Souverän, der Wähler, entscheiden, und ich freue mich darauf. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
11.43
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schieder. – Bitte. (Abg. Schieder tritt mit einem Konvolut an Schriftstücken, das mit einem rot-weiß-roten Stoffband zusammengebunden ist, ans Rednerpult.)
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen haben sich ja entschieden, den Weg, den dieses Gesetz hier im Haus gehen soll, so zu beschreiten, dass es eigentlich keine intensive Auseinandersetzung damit geben kann. Es wurde keine Ausschusssitzung angesetzt, und es wurde auch alles unternommen, damit es keine Begutachtung gibt.
Wir als sozialdemokratische Fraktion haben gesagt, das nehmen wir nicht hin, die Zivilgesellschaft muss trotzdem die Möglichkeit haben – und wir geben sie ihr –, ihre Stellungnahmen abzugeben. Das ist dabei rausgekommen (das Konvolut an Schriftstücken in die Höhe haltend): über 200 Stellungnahmen von Institutionen und einzelnen betroffenen Personen. (Beifall bei der SPÖ.)
Das schafft bei all der Polemik, die wir uns vorher haben anhören müssen, vielleicht einmal auch die Möglichkeit, ein paar Sachargumente herauszugreifen. Zum Beispiel steht in einer Stellungnahme: „Die beabsichtigten Gesetzesänderungen [...] sind verfassungsrechtlich bedenklich. Die Planung derart umfassender Gesetzesänderungen ohne Begutachtungsverfahren ist demokratiepolitisch bedenklich und eine Geringschätzung des Familienlebens mit gravierenden Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ordnung.“ – Das sagt die Österreichische Bischofskonferenz.
„Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes widerspricht insbesondere den Prinzipien der Soziallehre der katholischen Kirche [...], da sie die Freiheit der Beschäftigten einschränkt [...], damit auch in die Würde der Arbeit eingreift [...], das Familienleben nachteilig beeinflusst [...], die Bedeutung der ArbeitnehmerInnenvertretung massiv beschneidet [...], Wettbewerbsinteressen über den Schutz der ArbeitnehmerInnen stellt [...] und damit das Ungleichgewicht in der Arbeitswelt [...] verstärkt.“ – Das sagt die Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher DienstnehmerInnenvertretungen Österreichs.
Oder, um Ihnen eine weitere Stellungnahme vorzulesen: „Der [...] Initiativantrag würde zu einem massiven und ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmerschaft gehenden Eingriff in das bestehende Arbeitszeitregime führen [...] Offenbar dient dieser Initiativantrag mit der allgemeinen Einführung eines 12-Stunden-Tages und einer 60-Stunden-Woche ausschließlich dazu, Arbeitgebern die gesetzliche Grundlage zu bieten, um Arbeitnehmer über längere Zeiträume hinweg bis zu 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich, zum Teil auch ohne Überstundenzuschläge beschäftigen zu können – und dies bei gänzlicher Außerachtlassung der für die Wahrung der Interessen der Arbeitnehmerschaft bedeutsamen gesundheitspolitischen, familienpolitischen [...] und gesellschaftspolitischen Zwecksetzungen des Arbeitszeit- und Arbeitsruherechts. Der Initiativantrag muss [...] als Gesamtes abgelehnt werden.“
Wer sagt das? – Erwin Zangerl, Arbeiterkammerpräsident in Vorarlberg und nach Eigendefinition ein sozialer Schwarzer. (Rufe bei ÖVP und FPÖ: In Tirol! In Tirol! – Abg. Lausch: Das ist alles falsch, was Sie da reden!) Vermutlich der letzte soziale Schwarze aus der ÖVP. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich weiß ja nicht, wie es bei der ÖVP ist, wie schnell man auf Leute pfeift, die ein bisschen eine Meinung und eine Ahnung von einem Thema haben und das dann auch öffentlich kundtun. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es stimmt mich sehr nachdenklich, dass Sie jetzt mit der Meinung von Präsident Zangerl derart missachtend vorgehen.
Aber ich darf Ihnen noch etwas zitieren. Auch Professor Risak vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht auf der Universität sagt Folgendes: „Die in der medialen Diskussion immer wieder hervorgehobene ,Freiwilligkeit‘ bildet der Entwurf nicht ab [...].“
Genau das Gleiche ist es auch, was es zum Abänderungsantrag zu sagen gibt.
Fassen wir zusammen, und das steht in all diesen Stellungnahmen drinnen: Die Einführung des 12-Stunden-Tages, die 60-Stunden-Woche bedeuten einen Anschlag auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land: Lohnraub, Freizeitraub, Gesundheitsraub. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Das ist nicht wahr, das wissen Sie!)
Das wissen auch die Leute! Gehen Sie hinaus auf die Straße und hören Sie sich um! Und wenn Sie nicht hinausgehen wollen, dann schauen Sie einmal auf Ihre Facebook-Seite, was Ihnen dort die Leute schreiben! (Abg. Gudenus: Aus der Giftküche des
ÖGB!) Die Leute sagen nämlich: Wir wollen nicht weniger Geld, weil es keine Überstundenzuschläge gibt. Weniger Freizeit und weniger Zeit für Familie, das ist nicht das, was wir wollen. Weniger Zeit für das Vereinsleben, für das freiwillige Engagement oder Arbeiten auch am Wochenende, das ist nicht das, was wir wollen. Und weniger Gesundheit – weil nämlich länger arbeiten krank macht –, das ist auch nicht das, was wir wollen.
Wo kommt das alles her? Wir fragen uns ja: Wie kann es sein, dass eine Regierung aus ÖVP und FPÖ einen derartigen Protest in Kauf nimmt? Wir haben lange nachgedacht, woher das kommt. Und dann sieht man es: Das hat sich jemand bestellt wie beim McDonald’s beim Drive-Thru. KTM-Chef Pierer sagt (eine Tafel mit den Zitaten in die Höhe haltend): „Starre Gesetze sind ein Hemmschuh.“ „Zwölf Stunden sollten möglich sein“, wünscht sich Stefan Pierer in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 2. Februar 2017. Und er hat es sich nicht nur gewünscht, er hat auch Geld dafür hergegeben. Er hat es der ÖVP gespendet, und heute muss die ÖVP natürlich das liefern, wofür sie die Spenden kassiert hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Was nehmt ihr dafür in Kauf? – Ihr nehmt in Kauf, dass Hunderttausende Menschen in diesem Land ihre Sorgen kundtun. Und was sagt Sebastian Kurz dazu? – Er sagt, es ist ihm wurscht. Die Bedenken dieser Hunderttausenden Menschen (eine Tafel, auf der eine große Menge von Demonstranten zu sehen ist, in die Höhe haltend), die am ersten Ferienwochenende auf die Straße gegangen sind, sind Sebastian Kurz einfach wurscht. Wie heißt es auf gut Deutsch: Ihr fahrts drüber. Ihr fahrts drüber über die sozialen Rechte in unserem Land, ihr fahrts drüber über die Ängste der Leute. Und: Ist das gut für unser Land? – Nein! (Abg. Belakowitsch: Sind Sie gut für unser Land? – Nein!)
Heute ist ein schwarzer Tag. (Abg. Brückl: Pflastersteine-Tag!) Oder, um mit Zangerl zu sprechen: Heute ist ein türkiser Tag. Heute ist ein schlechter Tag für Österreich, ein schlechter Tag für den sozialen Frieden in unserem Land. Die Verantwortung dafür tragen der Konzernkanzler Kurz und der Arbeiterverräter Strache. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Brückl: Räumen Sie einmal Ihre Pflastersteine weg!)
11.49
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt seit 17 Jahren im Hohen Haus und ich war 30 Jahre ein überzeugter Sozialpartner, aber das, was heute in der Früh passiert ist, muss ich ganz ehrlich sagen, diese Art von Aktionismus, ist eine große Geschmacklosigkeit. (Abg. Deimek: Das ist staatszersetzend!)
Meine Frau hat mich angerufen und hat gesagt, dass sie vor dem Eingang zu unserem Büro einen Pflasterstein und ein Grablicht vorgefunden hat. Nun ist meine Frau als Gattin eines Politikers einiges gewohnt, aber ich frage mich: Was wollen sie mir oder uns mit diesem Pflasterstein und dem Grablicht ausrichten? (Rufe bei der SPÖ: Wer? – Ruf: Ja, wer denn?) – Wenn Herr Kern sagt, das war erst der Anfang, dann muss ich Sie fragen, wie es weitergeht.
Meine Damen und Herren, strapazieren Sie das Wort Sozialpartnerschaft nicht mehr, ich denke, Sie haben das mit Pflasterstein und Grablicht zu Grabe getragen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Sie können versichert sein, wir werden uns von Ihnen mit solchen Maßnahmen auch in der Ausübung unseres freien Mandates nicht einschüchtern lassen, denn das Thema
Arbeitszeitflexibilisierung findet sich seit vielen Regierungsprogrammen der Vergangenheit auf der Tagesordnung, und auch die Sozialpartner haben das Thema Arbeitszeitflexibilisierung über Jahre gemeinsam verhandelt.
Die Sozialpartner haben nämlich auch im vergangenen Jahr den Auftrag gehabt, diese Arbeitszeitflexibilisierung zu bringen, aber sie haben es nicht geschafft. Wir, die Wirtschaft, haben damals den Mindestlohn von 1 500 € gebracht, aber die Sozialpartnerschaft hat die Arbeitszeitflexibilisierung nicht zustande gebracht. Ich habe nach der Sondersitzung der vergangenen Woche und nach den Ausführungen des Kollegen Muchitsch extra noch einmal mit dem damaligen Präsidenten Leitl gesprochen und gefragt, wie es bei den Verhandlungen wirklich war.
Ex-Präsident Leitl hat mir versichert, dass er mit dem damaligen Präsidenten Foglar eine grundlegende Einigung hatte, und es waren auch die Pressedienste der Sozialpartner schon angewiesen, für den nächsten Tag eine entsprechende Pressearbeit vorzubereiten – einziger Vorbehalt: Foglar muss das Ergebnis noch mit seinen Teilgewerkschaften final besprechen und sich den Sanktus holen.
Um 21.30 Uhr – ich kann mich gut erinnern! – am gleichen Tag – wir waren gerade in Graz – hat Foglar dann Leitl verständigt, dass er die erzielte Lösung des Arbeitszeitflexibilisierungspaketes bei seinen Teilgewerkschaften nicht durchgebracht hat. Damit war die Einigung der Sozialpartner gescheitert, meine Damen und Herren. – Wir tun jetzt nichts anderes als – ich zitiere Herrn Präsidenten Konrad Steindl, Ihnen allen bekannt als ehemaliger Abgeordneter –: Die „Regierung macht ihren Job, nachdem die Gewerkschaften die Lösungen blockiert haben“. – So schaut es aus, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir von der ÖVP haben immer mit offenen Karten gespielt – immer! Sie finden die Arbeitszeitflexibilisierung in unserem Wahlprogramm, und wir haben die Eckpunkte aus diesem Wahlprogramm in das Regierungsprogramm eingearbeitet. Was das Wahlprogramm anlangt: Die Menschen haben uns ja für das Aufbrechen dieser starren Strukturen gewählt, meine Damen und Herren, und deshalb fühlen wir uns auch verpflichtet, dass wir hier die Flexibilisierung umsetzen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Im Regierungsprogramm finden Sie genau jene Punkte, die wir heute mit unserem Antrag beschließen, sie sind also nichts Neues. – Nun zu den Fakten:
Erstens: Es bleiben die Normalarbeitszeit von 8 Stunden sowie die 40-Stunden-Woche die Regel, wir haben die bestehenden Systeme nur flexibler gemacht, damit sie auch den Anforderungen der modernen Arbeitswelt, in der wir uns heute befinden – Digitalisierung –, und auch den Klein- und Mittelbetrieben gerecht werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, dass man in Ausnahmefällen wie bei Auftragsspitzen oder in der Hochsaison länger arbeiten kann.
Ich halte also noch einmal fest: Einen generellen 12-Stunden-Tag und eine generelle 60-Stunden-Woche gibt es nicht (Beifall bei ÖVP und FPÖ), so wie es jetzt auch einen generellen 10-Stunden-Tag und eine generelle 50-Stunden-Woche nicht gibt.
Zweitens: Besonders wichtig – und das betone ich ausdrücklich – ist uns die Freiwilligkeit, und die Freiwilligkeit wird ja schon in Tausenden Klein- und Mittelbetrieben und vor allem in den Familienbetrieben gewählt. Gehen Sie bitte einmal in einen Familienbetrieb und nicht immer nur in die großen Betriebe! Schauen Sie sich das dort an! Das funktioniert bestens, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Wenn es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht möglich ist, eine 11. und 12. Stunde zu arbeiten, dann können sie das auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ohne Freiwilligkeit kein Miteinander, das wissen wir ganz genau – nur wer will,
der kann. Alles andere wird für beide keinen Erfolg bringen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Der dritte, ganz wichtige Aspekt ist die Wahlfreiheit, dass also, wenn eine 11. oder 12. Stunde anfällt, diese entweder in Geld oder über Zeitausgleich mit den entsprechenden Zuschlägen abgegolten wird. Die Entscheidung über die Form der Abgeltung liegt beim Arbeitnehmer beziehungsweise bei der Arbeitnehmerin.
Also noch einmal kurz und bündig für Sie die drei wichtigsten Punkte: Der 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche bleiben die Regel, zweitens die Freiwilligkeit – wer nicht will, muss nicht; wer will, der kann – und drittens die Wahlfreiheit: Wenn man Überstunden leistet, kann man es sich aussuchen, ob man Geld oder Freizeit nimmt. – Einfach, und genau so ist es. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich ersuche Sie dringend: Hören Sie auf mit dieser Falschpropaganda und verunsichern Sie nicht die Menschen! Wir erfüllen das, was 75 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher wollen (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt doch nicht!), nämlich flexibel arbeiten, arbeiten in Flexibilität und Freiheit.
Eines möchte ich auch noch an die SPÖ und an die Gewerkschaft richten: Machen Sie nicht immer unsere Unternehmerinnen und Unternehmer schlecht! (Ruf bei der SPÖ: Machen wir ja nicht!) Wir haben es nicht verdient, dass wir als Ausbeuter und Menschen zweiter Klasse hingestellt werden. Wir schaffen und sichern die Arbeitsplätze (Zwischenruf des Abg. Knes) und schauen in unseren Betrieben auf ein gutes Miteinander. So schaut es nämlich aus! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Yildirim.)
Bitte propagieren Sie nicht wieder den Klassenkampf! Der findet in den Betrieben nicht statt, der findet nur in Ihren Köpfen und in Ihren Bürobunkern statt. Wir, die Unternehmer und Unternehmerinnen, sind uns nämlich unserer sozialen Verantwortung sehr wohl bewusst. Das Miteinander von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist die Basis für den gemeinsamen Erfolg.
Mit diesem nun vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die notwendige Flexibilität, dass sich Beruf, Freizeit und Familie besser vereinbaren lassen. Wir sind der festen Überzeugung – das unterschreibe ich zweimal –, dass wir damit die Arbeitswelt modernisieren und damit mehr Freiheit für jeden Einzelnen schaffen. Wir werden heute unsere Zustimmung geben, da wir Österreich moderner machen wollen und mit neuen Chancen in die Zukunft führen wollen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
11.57
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Kern zu Wort gemeldet. Ich nehme an, dass Ihnen die Bestimmungen für eine tatsächliche Berichtigung bekannt sind. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Kern (SPÖ): Sehr geehrter Herr Abgeordneter Haubner! Sie haben im Zusammenhang mit dieser Pflasterstein- und Grablichtgeschichte zitiert, dass ich gesagt habe, das war erst der Anfang. – Ich möchte explizit darauf hinweisen, dass ich das selbstverständlich nicht gemeint habe (Abg. Belakowitsch: Aber gesagt! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), und ich kann Ihnen sagen, wir werden selbstverständlich den juristischen Rahmen und den Rahmen dessen, was sich gehört, einhalten. Es gibt aber viele Mittel, die wir ausschöpfen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch etwas hinzufügen, auch weil Sie das in den Zusammenhang gestellt haben, dass wir etwas mit der Sache zu tun haben. (Abg. Deimek: Das ist jetzt eine Rede! – Rufe bei der FPÖ: Rede!) Ich finde, das ist abwegig. Ich finde es bedauerlich - -
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, das ist schon keine tatsächliche Berichtigung mehr.
Abgeordneter Mag. Christian Kern (fortsetzend): Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir mit der Geschichte nichts zu tun haben, und ich lehne diese zutiefst ab. Das war idiotisch! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Der kann es nicht, der Kern, weder ÖBB noch Eisenbahn, und er kann auch keine tatsächliche Berichtigung!)
11.58
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Strolz zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum wollen wir NEOS eine flexiblere Arbeitszeitlösung? – Das ist leicht beantwortet: weil wir sinnvolle Lösungen für das echte Leben wollen, aber diese aufgeheizte Debatte wird dem echten Leben natürlich nicht gerecht. Ich finde, beide Seiten werden dem echten Leben nicht gerecht, und ich möchte nur zwei Beispiele bringen.
Ich kenne einen Industrieofenbauer in Oberösterreich, und ein Arbeiter dieses Betriebes hat mir gesagt: Schau, die schicken mich auf Montage für diesen Ofen, und ich fahre 300 bis 400 Kilometer von meinem Heimatort weg. Ich bekomme dann um 18 Uhr eine E-Mail mit dem Inhalt: Jetzt bitte Schraubenzieher fallen lassen, denn ab jetzt bist du, wenn du weiterarbeitest, im Kriminal! – Was soll ich dort machen? Ich bin dort allein! Ich habe zwei kleine Kinder und meine Frau zu Hause, kann aber am Abend nicht nach Hause zurückfahren. Ich möchte zumindest bis 20 Uhr weiterarbeiten, denn wenn ich das zweimal nacheinander mache, dann kann ich am Freitag nach Hause fahren und bin zu Hause bei den Kindern. – Der will einfach diese Lösung (Abg. Rosenkranz: Genau! – Abg. Muchitsch: ... ja schon!), und er versteht nicht, dass wir das gesetzlich bisher nicht zustande gebracht haben. (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Abg. Deimek: Da ist der Muchitsch schon zu lange weg!)
Anderes Beispiel: Ich war selber zwölf Jahre lang Unternehmer, und es ist natürlich so, dass in vielen Dienstleistungsunternehmen – ob das Webdesigner sind oder Berater oder sonst irgendetwas, ob das 20, 30 oder fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitunter einmal bis 20 Uhr oder bis 21 Uhr sitzen bleiben und ein Projekt fertig machen.
Das ist das normale Leben, liebe SPÖ, das ist so! (Abg. Heinisch-Hosek: Das geht ja jetzt auch!) Das ist das normale Leben, das war aber nicht möglich! Faktum ist, dass in dieser Republik wöchentlich, monatlich Zehntausende Menschen, ich behaupte: Hunderttausende Menschen, zum Fälschen ihrer Stundenlisten gezwungen werden, und das ist oft zum Nachteil der Mitarbeiter. Das ist zum Nachteil der Mitarbeiter! (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Es ist aber auch zum Nachteil der Unternehmerinnen und Unternehmer, denn die werden dann geprüft, und dann muss man irgendetwas fälschen. Das ist unwürdig! Das ist ein Auftrag an den Gesetzgeber – und der sind wir –, da lebensnahe Lösungen zu schaffen. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)
Das weiß auch die SPÖ: Im Plan A steht es ja auch so drin, Christian Kern! Das weiß auch die SPÖ, und deswegen: Bitte keine Panikmache!
Und jetzt komme ich (in Richtung ÖVP) zu euch: So, wie ihr das angegangen seid, das ist in einer Art und Weise letztklassig, dass mir die Spucke wegbleibt! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich fasse zusammen: Kurz und Strache beschließen, sie bringen hier ein Gesetz via Initiativantrag ein und verunmöglichen eine ordentliche Begutachtung durch Expertinnen und Experten. Auch die Oppositionsfraktion soll ausgebootet werden, weil nicht nur die Begutachtung gestrichen wird, sondern Sie weisen es dann auch mutwillig dem falschen, eigentlich nicht zuständigen Ausschuss zu, damit Sie selbst den Ausschussvorsitz haben.
Wir als NEOS, als eine vernünftige Stimme der Mitte, organisieren einen Gipfel der Wirtschafts- und Sozialsprecher, und Sie als FPÖ und ÖVP boykottieren diesen! Sie sagen: Nein, das interessiert uns nicht! Gerald Loacker – ich behaupte, von den, egal ob Mann oder Frau, 183 Abgeordneten jene Person mit den mit Abstand meisten Fachkenntnissen in dieser Materie (Zwischenruf des Abg. Stöger) – hat mehrfach Anläufe genommen – mehrfach Anläufe genommen –, um Ihnen Verbesserungen mit auf den Weg zu geben. Er hat sich medial nicht hinausgehängt, er hat das hinter den Kulissen gemacht, aber auch vor den Kulissen, aber Sie steigen nicht darauf ein. Sie sind mit einer Ignoranz unterwegs, mit einer Überheblichkeit, dass es nicht auszuhalten ist! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)
Das Problem ist, dass die Menschen draußen, die Bürgerinnen und Bürger, den Preis zahlen, zum Beispiel beim Miteinbeziehen der dritten Führungsebene. Auch ich finde, dass die Wirtschaftskammer und die IV da keine gute Rolle gespielt haben. Sie haben mit denen im Doppelpass über Monate ein Gesetz vorbereitet und haben uns mit einem Husch-Pfusch über Nacht überrascht. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Das ist eines Parlaments unwürdig, zu sagen: Ich binde außerparlamentarische Kräfte ein und ignoriere gewählte Volksvertreterinnen und –vertreter!, und zwar mit dem Ergebnis, dass die Qualität nicht passt. Sie beziehen die dritte Führungsebene ein. Es macht natürlich – und Gerald Loacker hat es gesagt – für Industriebetriebe Sinn, zu sagen, wir entbinden diese aller Arbeitszeitgesetze, und zwar völlig, aber es macht für einen Mittelständler keinen Sinn. Der oder die fällt aus allen Arbeitszeitregelungen hinaus, da ist nichts mehr da.
Da muss ein Gerald Loacker aufstehen, um zu sagen, dass das unsozial ist? (Ruf bei der ÖVP: Geh bitte! Keine Ahnung!) – Das ist nicht okay. Es ist nicht okay, dass ihr auch hier einfach nicht auf diese Stimme hört. Das ist, finde ich, auch einem Mitarbeiten und Zusammenarbeiten im Hohen Haus nicht angemessen. (Abg. Noll: Das interessiert die doch nicht! – Ruf bei der ÖVP: Das stimmt ja alles nicht!)
Es wird natürlich auch bezüglich des Themas Freiwilligkeit und der Frage, wie Sie es gelöst haben, damit zu rechnen sein, dass eine Klagsflut kommt, dass über Jahre prozessiert wird betreffend die Frage: Wie ist das jetzt mit dieser Freiwilligkeit? Ist das eine Motivkündigung, wenn jemand eine zusätzliche Überstunde verweigert und sechs Monate später gekündigt wird? – Solche Menschen werden zu Hunderten, zu Tausenden vor die Arbeitsgerichte ziehen, und die Arbeiterkammer wird sie dabei unterstützen – das ist doch alles aufgelegt –, und sie werden sagen, es war eine Motivkündigung.
Wollen wir das, da mutwillig eine Klagswelle auslösen? – Das alles hätten wir verhindern können, wenn Sie einfach mit aufrechtem Gang eine Zusammenarbeit eingegangen wären, die diesem Hause auch angemessen und würdig wäre. Das haben Sie verweigert und das ist ein großer Schmerz. Ich sage Ihnen auch, das werden Sie ohne immensen Schaden für die Menschen in diesem Land die nächsten vier Jahre nicht durchhalten können. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)
Wenn Sie mit dieser Ignoranz, wenn Sie mit dieser Überheblichkeit weitermachen, dann werden wir dieser Regierung über Jahrzehnte hinterherräumen müssen, weil die Menschen immensen Schaden davontragen werden – so wie wir heute in Gerichten
noch die Prozesse von Schwarz-Blau I oder Blau-Schwarz I haben. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Dort hat es geheißen: Speed kills!, und bei euch kommt zum Geschwindigkeitsthema noch Ignoranz und Überheblichkeit dazu, und das ist nichts Gutes für dieses Land. Reißen Sie sich zusammen für die nächsten Baustellen! (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
12.05
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Meine Damen Ministerinnen! Frau Präsidentin! Ja, der Matthias Strolz, das ist die moralische Instanz dieser Republik (Abg. Kuntzl – in Richtung des sehr laut sprechenden Redners –: Lauter, bitte!), aber man darf schon auch noch etwas sagen: „Man muss wissen, bis wohin man zu weit gehen kann.“ – Das hat Jean Cocteau gesagt. Sie kommen immer mit dieser Ignoranz – ich verwahre mich dagegen, als Abgeordneter, als Freiheitlicher in diesem Haus so angesprochen zu werden! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Strolz: Das ist schäbig, was ihr hier macht! Das ist schäbig als Volksvertreter!)
Wo wir aber einer Meinung sind – und da sind wir sicher –, ist: Was immer heute existiert, es wird sich verändern, auch wenn wir zurzeit noch nicht wissen, auf welche Weise. Wir zerbrechen uns den Kopf, ob jetzt 60 Stunden, 12 Stunden! – Ja, „Weh dem, der lügt!“ – Das hätte Franz Grillparzer vielleicht noch besser formuliert, aber wir wissen eines vor diesem Hintergrund: Denken wir an die Handelssituation – Amerika, Europa, Handelskrieg –: Was machen wir? (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Betreffend die Arbeitslosigkeit sind wir froh, dass sie nach und nach geringer wird, aber es kann sein, dass sie morgen schon wieder ansteigt. Und was machen wir dann? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittmann.)
Nun aber zu dir, lieber Beppo Muchitsch – ich achte ihn, ich schätze ihn, wir sind im Wahlkreis nur äußerlich Rivalen, aber sonst verstehen wir uns, sind respektvoll und in Gesellschaft miteinander verträglich. In der Südsteiermark gibt es genug Menschen, die mich fragen: Hast du etwas zum Hackeln? Gibt es irgendetwas? Wohin muss ich auspendeln? – Und dann kommt die andere Geschichte. Mir erzählen sie von Betrieben, in denen der Betriebsrat sagt: Hartz IV!, und jetzt: 60! Jeden Tag 60 Stunden! (Heiterkeit bei der SPÖ sowie der Abg. Belakowitsch.) Da frage ich mich: Was ist eigentlich, wenn das passiert? Was ist denn da passiert? (Abg. Knes: Super! Unglaublich! Gratuliere! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Da sieht man, ihr passt auf – danke schön! Danke, Prüfung bestanden! Man muss sich das vorstellen: Wie wurden Betriebsräte informiert, dass sie den Menschen draußen wissentlich falsche Informationen geben? Was ist da passiert?
Ich habe mit sehr vielen gesprochen, habe ihnen das dann mitgeteilt. Für mich war als junger Mann immer die Frage wichtig: Hast du eine Möglichkeit einer materiellen Dimension? – Ich wollte viel verdienen, weil ich mir etwas schaffen wollte. Auch heute gibt es junge Menschen, die wollen viel verdienen, weil sie sich etwas schaffen wollen.
Andere betonen die zeitliche Dimension. Ja, auch die haben wir angesprochen. Sie sagen: Ich möchte am Stück länger arbeiten, dann kann ich vielleicht – jetzt hätte ich fast gesagt: mir den Pfuscher ersparen – beim Hausbau selbst Hand anlegen, ich kann ein Gesundheitsprogramm machen, wie es die Gewerkschaft und die SPÖ verlangen, ich kann ein Studium verfolgen. – All das, bitte, ist eine gute Geschichte.
Zur sozialen Dimension – ja, natürlich, mit den Freunden zusammen sein –: Ich kann das alles tun, besser, gescheiter, und ich bin nicht auf die Gnade eines Arbeitgebers oder eines Betriebsrats angewiesen, den ich vielleicht anbetteln muss.
Dann kommt die sachliche Dimension, die wurde heute schon ausgeführt: 8 Stunden bleiben, 40-Stunden-Woche. Die Freiwilligkeit wird hier lächerlich gemacht? Ein Gesetz ist nur ein Zettel? – Und dann kommt die Heuchelei der SPÖ, die mich natürlich schockiert. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Hier im Parlament mit dem Beppo Muchitsch heißt es: Ja, reden wir!, und der Bundesgeschäftsführer im Landtag Steiermark fällt um und stimmt gegen den KPÖ-Antrag, als die gesagt haben, das Land Steiermark soll gegen die Arbeitszeitflexibilisierung stimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die SPÖ fällt wie immer um, bei der Landeshauptmannwahl und auch hier wieder. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sie sagen Arbeiterverräter? – Unglaublich, unglaublich! Ich bin 43 Jahre lang in einem sozialdemokratischen Betrieb gewesen. (Zwischenruf des Abg. Stöger.) Sehr geehrte Damen und Herren der SPÖ, der alte Rupert Gmoser hat zu mir gesagt: Hoffentlich siegen nicht eines Tages die Nadelstreifsozialisten, denn dann ist die sozialdemokratische Idee tot.
In diesem Sinne: Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Wittmann. – Abg. Stöger: Es war inhaltlich doch auch etwas dabei! – Heiterkeit bei der SPÖ.)
12.10
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Stefan Pierer, KTM-Chef, hat sich, wenige Tage bevor er seine Großspende für Sebastian Kurz abgeliefert hat, eines gewünscht: die Arbeitszeitflexibilisierung – das sei das Allerwichtigste. Mit diesem Initiativantrag heute wird geliefert: der 12-Stunden-Tag, die 60-Stunden-Woche, maximal 8 Stunden Ruhezeit bei geteilten Diensten. Das, was hier passiert, ist nicht nur demokratiepolitisch äußerst bedenklich, das ist auch eine Arbeitszeitpolitik, die nicht ins 21. Jahrhundert gehört, das ist eine Arbeitszeitpolitik des 19. Jahrhunderts.
Herr Kollege Strolz, Sie haben das Beispiel mit dem Monteur gebracht. Ich kann Ihnen ganz einfach entgegnen, wie man das anders lösen kann, nämlich durch eine Verkürzung der Arbeitszeit. Wir schicken nicht einen Monteur hin, wir schicken zwei Monteure hin, dann stehen wir erst gar nicht vor diesem Problem. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Scherak: Oh, jetzt ist der Marxismus wieder da! – Abg. Strolz: Sie sind so was von weit weg von der Praxis, das ist erschreckend! – Abg. Lugar: Wer zahlt den zweiten Monteur? – Abg. Höbart: Der Arbeiterkammer-Spezialist!)
Dass dieser Initiativantrag für einen 12-Stunden-Tag und eine 60-Stunden-Woche im Interesse der Wirtschaft ist, das verstehe ich ja. (Abg. Deimek: Und dann leisten wir uns die doppelte Mannschaft? Zahlt das alles die Arbeiterkammer?) – Ich werde noch dazu kommen. Wir haben uns den Wohlstand in den letzten Jahrzehnten erarbeitet, sodass wir uns eine Arbeitszeitverkürzung durchaus leisten können. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Dass die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung jubeln, ist klar, aber warum die FPÖ da mitgezogen ist, das ist mir unverständlich, hat doch Vizekanzler Strache im Dezember noch gesagt: 60 Stunden wird es mit der FPÖ nie geben. (Abg. Gudenus: Stimmt ja auch! – Abg. Deimek: Ist ja richtig!) Ja, wieder ein Bauchfleck – einer der zahlreichen –, wieder einmal ein Verrat am kleinen Mann. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Und wie rechtfertigen Sie diesen Verrat am kleinen Mann nun? – Mit einer Freiwilligkeitsgarantie, die im Gesetz steht. (Ruf bei der FPÖ: Wir sollten der Arbeiterkammer
die Beiträge kürzen!) Jetzt werde ich Ihnen einmal erklären, dass ein Gesetz ein Gesetz ist, aber die Situation de facto ganz anders ausschaut. Zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gibt es ein Machtgefälle. Das wird ja niemand bestreiten können, das ist ja auch der Grund, warum es Betriebsräte gibt, warum es Arbeitnehmerinteressenvertretungen – Gewerkschaften und Arbeiterkammer – gibt; das liegt in der Natur der Sache. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kirchbaumer, Höbart und Schartel.)
Arbeitnehmer können zwar die 11. und 12. Überstunde ablehnen, aber sie riskieren natürlich, fristlos entlassen zu werden. Die Verhandlungsposition eines Arbeitnehmers entscheidet sich nicht im Gesetz, nicht im Arbeitszeitgesetz, sondern am Arbeitsmarkt. Am Arbeitsmarkt warten 340 000 Menschen auf Arbeit, und wenn ein Arbeitgeber weiß, dass ein Arbeitnehmer nicht bereit ist, die 11. und 12. Überstunde zu leisten, dann weiß er umgekehrt auch, dass mindestens zehn, 15, 20 Arbeitnehmer darauf warten, in diesen Job einzutreten. Aus diesem Grund kann es eine Freiwilligkeitsgarantie nie geben. Wenn darauf hingewiesen wird, dass für den Fall einer Entlassung ein Arbeitsgericht darüber entscheiden muss, ob das gerechtfertigt war oder nicht, dann muss ich dazu sagen: Na ja, der Arbeitnehmer, der entlassen wurde, muss dann monatelang auf die Entscheidung warten, ob die Entlassung nun rechtmäßig gewesen ist oder nicht.
Frau Ministerin! Sie haben gemeint, dass durch diesen Initiativantrag die durchschnittliche Zahl der Arbeitsstunden gleich bleiben wird. Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass die durchschnittliche Zahl der Arbeitsstunden steigen wird. Ich gehe aber auch davon aus, dass das, was Arbeitsmediziner sagen, eintreten wird, dass es nämlich zu einem Leistungseinbruch kommen wird, der ja tatsächlich schon nach 6 bis 8 Stunden auftritt und nicht erst ab der 10. Arbeitsstunde. Genau das ist der Grund, warum eine moderne Arbeitszeitpolitik nicht dazu führen kann, dass man die Arbeitszeit verlängert, sondern dazu führen muss, dass man die Arbeitszeit verkürzt.
Es geht daher schlicht und einfach darum, eine Tatsache zu nutzen, die man international beobachten kann, dass nämlich Länder mit niedrigerer durchschnittlicher Arbeitszeit eine höhere Produktivität aufweisen. Dazu gehören zum Beispiel Länder wie Schweden; das ist eines dieser Länder, das erwähnt worden ist. Ein vernünftiger Vorschlag beginnt daher mit einer Verkürzung der Arbeitszeit. Wir können uns diese Verkürzung der Arbeitszeit leisten. Die Arbeitszeit ist seit Mitte der Siebzigerjahre konstant geblieben, die Produktivität ist aber kontinuierlich gestiegen. Genau diese Produktivität fordere ich nun für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Form einer Verkürzung der Arbeitszeit ein, und dazu bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einer Arbeitszeitverkürzung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern eine Regierungsvorlage zu erarbeiten, mit welcher Maßnahmen und Anreize für eine
• schrittweise Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich sowie eine
• Verkürzung der tatsächlichen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten
gesetzt werden.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)
12.16
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend einer Arbeitszeitverkürzung
Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 (Antrag der Abgeordneten Peter Haubner, Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (303/A)).
Begründung
In den letzten Wochen wurde unter dem Schlagwort „Arbeitszeitflexibilisierung“ eine Gesetzesänderung diskutiert, welche zwar die Flexibilität von Unternehmen, kaum aber jene von Beschäftigten erhöht. Merklich erhöht hat sich für letztere nur die maximale Arbeitszeit – auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche. Als Draufgabe wurde auch die bisher notwendige Zustimmung von Betriebsrat und Arbeitsmedizinern gestrichen. Was als „Anpassung an die moderne Arbeitsrealität“ behauptet wurde, erinnert so tatsächlich eher an die Arbeitsrealität des 19. Jahrhunderts.
Dabei liegen die Argumente gegen lange Arbeitszeiten und zu kurze Ruhepausen seit Jahrzehnten auf dem Tisch – wissenschaftlich fundiert und auch dem von der Regierung oft zitierten Hausverstand zugänglich. Das Unfallrisiko steigt. Die physische und psychische Belastung nimmt zu. Die Leistungsfähigkeit nimmt ab, im Falle von Verletzungen und stressbedingten Erkrankungen sogar dauerhaft.
Deshalb ist eine Verlängerung der Arbeitszeit nicht nur sozial höchstbedenklich, sondern auch aus ökonomischer Sicht kontraproduktiv. Jeglicher kurz- oder längerfristige Leistungseinbruch schlägt sich natürlich auch negativ auf die erbrachte Wertschöpfung. Es ist daher kein Zufall, dass Länder mit einer niedrigeren durchschnittlichen Wochenarbeitszeit tendenziell eine höhere Produktivität aufweisen.
Zugleich können sich produktivere Länder auch kürzere Arbeitszeiten leisten. Österreich zählt zu diesen Ländern. Seit der letzten flächendeckenden Arbeitszeitverkürzung auf 40 Wochenstunden im Jahr 1975 hat sich das reale Bruttoinlandsprodukt pro Kopf mehr als verdoppelt. Es ist längst überfällig, die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diesen Produktivitätsgewinnen teilhaben zu lassen – sowohl durch höhere Stundenlöhne, als auch durch eine zeitliche Entlastung. Die kürzlich beschlossene Gesetzesänderung geht daher in die völlig falsche Richtung. Anstatt die Belastung auf bis zu 60 Wochenstunden zu erhöhen, muss das Ziel die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich sein.
Ein vernünftiger Vorschlag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit beginnt mit ihrer Verkürzung – sowohl der Normalarbeitszeit als auch der tatsächlichen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten. Die Details der Arbeitszeitverkürzung sollten den Sozialpartnern überlassen sein, wie schon die kürzlich beschlossene Gesetzänderung nicht an ihnen vorbei und über alle Branchen hinweg hätte beschlossen werden dürfen. Zugleich gilt: wann, wenn nicht jetzt! Trotz guter Konjunktur zählen wir über 340.000 arbeitslose Menschen, während unter den Beschäftigten die Zahl der Überlas-
teten weiter steigt. Setzen wir jetzt die nötigen Schritte und Anreize, um die bestehende Arbeit gerechter zu verteilen. Geben wir den österreichischen Beschäftigten endlich mehr Zeit, sich ausreichend für die zukünftig zu erledigende Arbeit im Zeitalter der Digitalisierung zu rüsten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern eine Regierungsvorlage zu erarbeiten, mit welcher Maßnahmen und Anreize für eine
• schrittweise Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich sowie eine
• Verkürzung der tatsächlichen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten
gesetzt werden.“
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Schramböck. – Bitte, Frau Minister.
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Nationalrates! Werte Zuseherinnen und Zuseher, besonders jene auf der Galerie! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Jahren diskutieren wir in Österreich über eine notwendige Arbeitszeitflexibilisierung. Erst vergangene Woche haben die Chefs der beiden Wirtschaftsforschungsinstitute, Wifo auf der einen und IHS auf der anderen Seite, die Notwendigkeit dieser – ich zitiere – „vergleichsweise kleinen Reform“ bestätigt und sich besorgt gezeigt – ich zitiere wiederum –, „dass die politische Diskussion mit Übertreibungen arbeitet, die schon ans Lächerliche grenzen“.
Ich appelliere daher an alle Beteiligten, die Emotionen zurückzufahren und zu einer faktenbasierten Diskussion zurückzukehren. (Abg. Noll: Das sagt die Richtige!) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben diese Verunsicherung, die durch teilweise bewusst geschürte Panikmache entsteht, nicht verdient. Bitte nehmen Sie von den ständigen Superlativen und Angstszenarien Abstand! Mit diesem Gesetz werden weder von heute auf morgen wirtschaftspolitisch Milch und Honig fließen, noch wird damit die Republik in ihren Grundfesten erschüttert. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Loacker: Schon wieder eine Vorlesung!)
Schauen wir, was andere Länder tun – da wird immer wieder Schweden zitiert –: In Schweden, Dänemark und Irland gibt es die Möglichkeit der Flexibilisierung auf bis zu 13 Stunden Arbeit pro Tag, und diese Länder haben kein dramatisches Absinken ihrer Lebensqualität gesehen. (Ruf bei der FPÖ: Da ist noch Luft nach oben! – Abg. Wittmann: Kennen Sie den Mindestlohn in Schweden?)
Wir reagieren mit diesem Gesetz auf die Realität in der Arbeitswelt im Jahr 2018: Arbeiter, Angestellte, Kreative, IT-Fachkräfte oder auch Angestellte im klassischen Büro-
bereich wollen arbeiten, wenn die Arbeit anfällt (Abg. Wittmann: Sie sind ahnungslos!), und wollen dafür auch einmal ein verlängertes Wochenende freihaben. Sie wollen Projekte fertigstellen, dann, wenn sie fertigzustellen sind, und sie wollen auch Geschäfte mit internationalen Kunden betreiben, deshalb vielleicht auch einmal länger bleiben und dafür am Freitag zu Hause sein. (Abg. Wittmann: Sie sind wirklich ahnungslos!) Das ist die Arbeitsrealität 2018, die es bereits gibt, und ich glaube, diese Personen haben ein Recht darauf, von Arbeitnehmervertretern vertreten zu werden. (Abg. Krainer: Sie wählen ihre Vertreter selbst! – Abg. Wittmann: Sie sind ahnungslos!)
Lassen Sie mich auf die Kernpunkte der neuen Gesetzeslage eingehen! Erstens: Es bleibt bei der täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden und der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden. Wer etwas anderes sagt, sagt bewusst die Unwahrheit. Suggerieren Sie den Menschen bitte nicht, sie müssten in Zukunft alle permanent 12 Stunden arbeiten, denn das wird nicht so sein. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann die 11. und 12. Überstunde ablehnen, es gibt eine echte Freiwilligkeit.
Zudem ist im Gesetz explizit festgehalten, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Ablehnung keine Nachteile entstehen dürfen, das heißt, es gibt ein umfassendes Benachteiligungsverbot. Dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt wird, wenn er Überstunden ablehnt, das haben uns die Unternehmen bereits gezeigt: Es werden auch jetzt schon Überstunden gemacht, und die Arbeitnehmer werden jetzt auch nicht wegen der 9. und 10. Überstunde und der vorangegangenen Überstunden gekündigt. Warum sollte das dann bei der 11. und 12. Stunde der Fall sein? Das entspricht also nicht der Realität in den Betrieben. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten Überstunden, und das erfolgt im guten Einvernehmen mit den Arbeitgebern. Warum sollte das jetzt anders sein? Es herrscht ein gutes Miteinander in den Betrieben. Eine Kündigung aufgrund der Ablehnung von Überstunden wäre übrigens rechtswidrig.
Zweitens: Alle Zuschläge werden weiterhin ausbezahlt. Vereinbarte Überstunden sind mit Überstundenzuschlägen oder auch in Zeitausgleich zu vergüten. Es steht zum ersten Mal eine Wahlfreiheit zur Verfügung – das kannten wir bisher nicht –: Die ArbeitnehmerInnen können ab der 11. und 12. Stunde selbst bestimmen, ob sie die Mehrstunden lieber in Geld oder als Zeitausgleich abgegolten haben wollen. Das ist eine wesentliche Neuerung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dadurch auch besser selbst entscheiden, wie sie ihren Beruf mit ihrer Familie vereinbaren, ob sie zum Beispiel von Montag bis Donnerstag mehr arbeiten und dann am Freitag eben zu Hause bleiben wollen. Jeder einzelne Arbeitnehmer bekommt also mehr Rechte als bisher.
Drittens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren aus meiner Sicht durch mehr Flexibilität. Das zeigen auch Erfahrungen in jenen Branchen, in denen das bereits heute möglich ist. Es gibt Branchen und es gibt Unternehmen, in denen man heute schon bis zu 12 Stunden arbeiten kann. Diese Branchen und Unternehmen sind zahlreich in Österreich, es sind Beamte und Vertragsbedienstete, es sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich, es ist im öffentlichen Verkehr bereits der Fall; überall dort darf man das bereits. Oder nehmen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Flughafens oder auch jene der viel zitierten ÖBB: Sie arbeiten heute schon 12 Stunden, weil sie dann weniger Tage unterwegs sind oder nicht so oft pendeln müssen. Die Flexibilität gibt ihnen diese Freiheit. Das sind jene Arbeitswelten, die von den Kritikern bewusst ausgeblendet werden. Den Ausführungen unseres Klubobmanns Gust Wöginger stimme ich vollumfänglich zu und unterstütze ihn bei dem, was er verlesen hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Wir haben in Österreich mündige und selbstbestimmte Menschen. Durch die Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen geben wir ihnen noch mehr davon, mehr Freiheit, über ihre Arbeitszeit selbst zu bestimmen. Klären wir daher die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Angstmache und ohne Übertreibungen über diese neuen Möglichkeiten auf – das ist ganz wichtig –, dann haben alle etwas davon. Es sind sowohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Vorteil davon haben, als auch die Familien, der Wirtschaftsstandort und die Unternehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.24
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Plakolm. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein junger Elektromechaniker hat als geschickter Lehrling im Betrieb angefangen und wird deshalb gerne auf Montage geschickt. In drei Monaten wird er zum ersten Mal Vater. Wenn er auf Montage in Vorarlberg ist, möchte er lieber drei Tage intensiver und länger arbeiten, um dann einen Tag früher bei seiner Freundin – und bald auch bei seiner kleinen Familie – in Oberösterreich sein zu können. (Abg. Deimek: Genau, so ist das!)
Eine junge Softwareentwicklerin möchte aus dem Elternhaus ausziehen und sich eine Wohnung nehmen. Für die Einrichtung geht auf einen Schlag sehr viel Geld drauf, deswegen möchte sie Überstunden machen und Geld ansparen.
Ein Büroangestellter, der neben seinem Vollzeitjob Biologie studiert, möchte in den Ferien und in der Mitte des Semesters Überstunden aufbauen, um sich während der Prüfungsphasen oder für geblockte Kurse freinehmen zu können. Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit würde diese Arbeitnehmer wesentlich unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Da in den letzten Tagen von einigen Seiten – auch vom Rednerpult aus – gezielt verunsichert wurde und viele Fake News kursieren, möchte ich einiges klarstellen: Worum geht es bei unserem Antrag zur Arbeitszeitflexibilisierung? – Das Wichtigste zuerst: Der 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche bleiben die Normalarbeitszeit. Zusätzlich ist es nun möglich, bis zu 12 Stunden am Tag zu arbeiten und seine Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, und das mit garantierter Freiwilligkeit, denn mit der Nachschärfung unseres Antrages ist das auch im Gesetz geregelt. Da steht drinnen: „Es steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei, Überstunden nach § 7 und § 8 Abs. 1 und 2 ohne Angabe von Gründen abzulehnen“.
Und es geht noch weiter, denn die damit verbundenen Arbeitnehmerschutzrechte werden sogar mit einem Diskriminierungs- und Kündigungsschutz ausgebaut. (Abg. Knes: Ausgebaut werden sie? Ausgehebelt!) Wer die 11. und 12. Überstunde leistet, kann sich aussuchen, ob er mehr Geld ausbezahlt haben will oder ob er Freizeit beansprucht. Überstunden werden natürlich mit Zuschlägen bezahlt, das ist ganz selbstverständlich.
Vieles davon ist heute schon betriebliche Praxis. Man braucht nur in die großen Konzerne zu schauen – ÖBB, Voestalpine –, da gibt es bereits jetzt solche Betriebsvereinbarungen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Keck.) Die flexibleren Arbeitszeiten, die wir heute beschließen, kommen vor allem den kleinen und mittleren Betrieben zugute. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) In kleineren Betrieben ist das Arbeitsklima wesentlich familiärer. Gerade in den KMUs werden die Mitarbeiter miteinbezogen, denn sie sind ja auch wesentlich für den Betriebserfolg verantwortlich; da sollte man auch einmal Danke sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Auch der ehemalige Bundeskanzler Kern – der heute einmal überraschenderweise im Hohen Haus anwesend ist (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP – Zwischenrufe bei der
SPÖ) – war von dieser Idee überzeugt, zumindest noch vor ein paar Monaten, denn im Plan A, der das Vorwahlprogramm der SPÖ darstellt (Zwischenruf des Abg. Androsch), ist ab Seite 34 alles sehr, sehr genau beschrieben (Abg. Bacher: Das Ganze verlesen!), das könnte eigentlich genau so im Regierungsprogramm stehen. (Abg. Bacher: Das Ganze verlesen bitte!) Ich möchte daraus kurz etwas verlesen, das Kapitel heißt nämlich sogar „Flexibel arbeiten? Für alle, ja!“ – das ist der Titel dieses Kapitels. (Abg. Bacher: Das Ganze verlesen!)
Da ist sogar eine Umfrage drinnen: 610 000, 610, 100 000 - - (Abg. Bacher: Was jetzt? – Abg. Wittmann: Sie haben ein semantisches Problem!) „610.000 Menschen würden ihre Arbeitszeit gerne verringern, 450.000 Frauen in Teilzeit hingegen diese gerne ausweiten. Mehr als 1 Million Menschen sind derzeit also mit ihrer Arbeitszeit nicht glücklich.“ (Abg. Heinisch-Hosek: Lesestunde!)
Und weiter: „Flexible Arbeitszeiten sind von allen Seiten gewünscht und willkommen, von ArbeitgeberInnen- ebenso wie von ArbeitnehmerInnenseite. Schaffen wir Möglichkeiten zu echter Flexibilisierung, die beiden Seiten offensteht – von der Verkürzung über die Verlagerung bis hin zur Verlängerung der Arbeitszeit. Und das immer nach Wahl und Wunsch.“ (Abg. Höbart: Herr Klubobmann Kern, zuhören!) – Das steht im Plan A der SPÖ; von mir aus gern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Die Arbeitszeitflexibilisierung war in dieser Form auch schon Bestandteil der letzten vier Regierungsprogramme. In den vergangenen Jahren haben sich alle Sozialpartner darauf geeinigt, dieses Modell auch zu verwirklichen. Wir setzen jetzt das um, was bisher nur in gedruckter Form bestanden hat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Höbart: Stimmt zu! Wir setzen es um! Bedankt euch bei der Regierung! – Ruf bei der FPÖ: Genau!)
Die beiden Bundesministerinnen haben es auch schon angesprochen: Es wird gerne ein Blick auf die skandinavischen Länder geworfen (Abg. Keck: Verkürzung der Arbeitszeit!), gerade was das Bildungssystem und die Schulen betrifft. In Skandinavien ist die flexible Arbeitszeit gang und gäbe. (Abg. Heinisch-Hosek: Arbeitszeitverkürzung! – Zwischenruf der Abg. Duzdar.) In vielen Betrieben ist die Arbeitszeit im Schnitt sogar wesentlich gesunken. (Abg. Heinisch-Hosek: Arbeitszeitverkürzung!) – Frau Heinisch-Hosek, lassen Sie mich ausreden, ich lasse Sie auch immer ausreden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Diese flexibleren Arbeitszeiten sorgen in Skandinavien für mehr Freizeit der Mitarbeiter, weil die Arbeitszeit im Schnitt gesunken ist, und natürlich für sehr zufriedene Mitarbeiter. (Abg. Heinisch-Hosek: Verkürzung!)
Abschließend möchte ich noch eines klarstellen, da von meinen oberösterreichischen Kollegen Alois Stöger und Hermann Krist große Panikmache und Verunsicherung bei den Feuerwehren betrieben wird: Das Ehrenamt ist und bleibt möglich, es wird auch nicht mehr gearbeitet, sondern flexibler. Der Ennser Abschnittsfeuerwehrkommandant hat, nachdem er von der SPÖ einen netten Brief bekommen hat, dazu auch eine Stellungnahme abgegeben; und zwar hat er geschrieben: „Dieses Thema (Arbeitszeit) ist aktuell ein gesellschafts- und parteipolitisch spannender Vorgang. Dazu aber das überparteiliche Feuerwehrwesen so zu benützen, ist meines Erachtens nicht in Ordnung“. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Wittmann: Das ist wirklich naiv, was Sie da vorlesen!)
Der Feuerwehrkommandant schreibt weiter (Abg. Wittmann: Sie sind sich nicht zu blöd, einen ÖVP-Funktionär zu zitieren!): „[...] weil Sie genau wissen, dass es eine 60-Stunden-Woche nicht gibt/nicht geben wird, so wie es derzeit analog auch keine 50-Stunden-Woche gibt.“ – Das schreibt der Ennser Abschnittsfeuerwehrkommandant. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Insbesondere für Feuerwehreinsätze und für Ehrenämter haben unsere Betriebe großes Verständnis. Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, dass diese Wertschätzung für das Ehrenamt gegeben ist und unterstützt wird. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir leben im 21. Jahrhundert, in einer modernen, dynamischen und schnelllebigen Welt. Die Art und Weise, wie wir arbeiten und wie wir unsere Freizeit gestalten, hat sich massiv geändert, und auch das Miteinander von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist wesentlich positiver als in den letzten Jahrzehnten.
Wir sind also aufgefordert, die Rahmenbedingungen zu liefern, Arbeitszeitmodelle weiterzuentwickeln und entsprechend den ganz individuellen Lebensmodellen und Lebenssituationen die Arbeitszeiten zu flexibilisieren. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Höbart: Stimmt zu ...! Er setzt den Plan A um!)
12.31
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frauen Bundesministerinnen! Ich weiß jetzt gar nicht, wo ich anfangen soll, weil es irrsinnig viel Emotion gibt. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich habe zehn Jahre am Bau gearbeitet. Ich habe als Maurerlehrling begonnen, als staatlich geprüfter Bauleiter aufgehört, aber was Sie hier von diesem Rednerpult aus und leider auch von der Regierungsbank an realitätsfremden Geschichten erzählen, das tut wirklich weh! (Beifall bei SPÖ und NEOS. – Abg. Deimek: Ich glaub’, du bist ...!)
Sie sind vor 21 Tagen genau hier gestanden. Ihr habt uns einen Initiativantrag auf den Tisch geknallt, der alle Menschen dieser Republik betrifft, der keine einzige Verbesserung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer enthält. Sie beschließen heute wahrscheinlich – obwohl Sie es vielleicht gar nicht wollen, aber Sie müssen es tun (Ruf bei der FPÖ: Geh, geh, geh!) – mit Ihrer Mehrheit ein Arbeitszeitgesetz ohne Einbindung von Experten, ohne ausreichende, sachliche, faire Begutachtung, ohne Rücksicht auf die Experten mit all ihren Meldungen, die sie in den letzten Tagen gemacht haben.
Das macht es eigentlich sehr schwierig, denn gewisse Dinge kommen ja gar nicht von der Opposition oder vom ÖGB, sondern von den Experten. Experten sagen nämlich: Sie gaukeln uns hier einiges vor und sagen, vier Tage arbeiten, drei Tage frei. – Dann schreibt es in dieses Gesetz hinein, damit ein Rechtsanspruch besteht! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.) Wenn der junge Familienvater vier Tage auswärts ist, dann soll er einen Rechtsanspruch darauf haben, drei Tage frei zu bekommen. Warum schreibt ihr das nicht hinein?
Sie sagen, die Betriebsvereinbarungen bleiben aufrecht. – Sie killen einen ganzen Paragrafen, den § 7 Abs. 4, Sie killen diesen Absatz, wo die gesamte Mitbestimmung für die Arbeitnehmer, egal, ob Arbeitnehmer, Betriebsrat oder Kollektivvertrag, ausgelöscht wird. Sie reden von Fairness und Augenhöhe zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Dabei zerstören Sie leichtfertig bewährte Errungenschaften, gefährden leichtfertig den sozialen Frieden in Österreich und spalten leichtfertig das gemeinsame Miteinander unter den Beschäftigten. Ich werde Ihnen dann auch ein Beispiel dazu geben.
Diese Gesetzesänderung tut mir besonders weh, nämlich als Sozialpartner, der immer wieder versucht hat, in seinen Branchen vieles weiterzubringen. Dafür gibt es, wie Sie wissen, viele Beispiele. Es gibt übrigens viele Meldungen von Arbeitgebern, die sagen: Ich will dieses Gesetz nicht ausschöpfen, mir sind die Leute einfach wichtiger, ich habe eine Fürsorgepflicht für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Frau Wirtschaftsministerin, Sie haben dazu etwas gesagt, das Ihnen vielleicht rausgerutscht ist, aber es war ehrlich und realitätsnah. Sie haben im Ö1-„Mittagsjournal“ gesagt: „Ich gebe ganz klar den Auftrag an die Unternehmen, das nicht auszunutzen.“ – Das war ehrlich. Das ist so, wie wenn der Verkehrsminister sagen würde, ich erlaube jetzt 180 km/h auf der Autobahn, aber bitte fahrt nur 130 km/h, denn es ist gefährlich. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.) Jetzt ziehen Sie das wieder zurück und bleiben nicht dabei.
Wissen Sie, Frau Sozialministerin, Sie sollten eigentlich die Menschen verteidigen, die in diesem Land arbeiten, nämlich betreffend Gesundheit, betreffend Arbeitnehmerschutz, betreffend Einkommen, betreffend Freizeit und Familie. Wir wissen – und Sie wissen es ja auch, Sie dürfen es nur nicht zugeben –, dass es bei diesem Gesetz Verlierer geben wird, nämlich Verlierer in der Tourismusbranche, Verlierer, die schwer arbeiten in dieser Republik, alleinerziehende Mütter, Frauen, Familien und auch Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Handicaps. Sogar da fahrt ihr mit diesem Gesetz drüber. Ihr macht keinen Unterschied zwischen den Branchen, keinen Unterschied zwischen den Menschengruppen, und das ist das Schlimme! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)
Mir haben in den letzten Tagen viele Menschen geschrieben und Fragen gestellt. Otto, der Zimmerer fragt: Ist es richtig, dass der Arbeitgeber in Zukunft auch im Hochsommer 12 Stunden anordnen darf? (Abg. Mölzer: Nein, ist freiwillig!) Ist es richtig, dass ich dann freiwillig die 11. und 12. Stunde ablehnen darf, ohne dass es ein Nachteil ist? (Abg. Mölzer: Freiwillig steht doch drinnen!) Ist es richtig, dass ich nach der 10. Stunde vom Dach neben der Schalung bei 60 Grad plus, weil es so strahlt, runtergehen darf, mich in den Firmenbus setzen darf und meine jungen Kollegen arbeiten oben weiter? Wie lange werde ich bei dieser Partie noch einen Job haben als 50-Jähriger? – Zitatende.
Das ist Ihre scheinheilige Freiwilligkeit in Ihrem Gesetz! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber. – Abg. Deimek: Und drum wählen dich die Leute nicht mehr! ...! Der ist auf Montage und der sagt, du lügst!)
Judith schreibt mir, 27 Jahre, alleinerziehende Mutter. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Hört mir bitte zu! Ich habe allen zugehört. Ich habe nicht einmal einen Zwischenruf gemacht, weil ich allen zugehört habe. Vielleicht geht das bei euch auch ein bisschen.
Mir schreibt Judith, 27 Jahre, alleinerziehende Mutter. Sie arbeitet in einem Gemischtwarenhandel mit einer Jausenstation. Sie schreibt: Herr Abgeordneter, mein Max ist sieben Jahre. Muss ich jetzt die 11., 12. Stunde bis 20 Uhr dort arbeiten oder darf ich Nein sagen? Wie lange darf ich Nein sagen? Ich will meinen Max doch jeden Tag am Abend noch sehen; nicht nur im Pyjama, wenn er schon im Bett liegt, weil die Eltern auf ihn schauen. – Zitatende.
Das ist die Realität, das ist die Wahrheit. Die Menschen werden das nicht in Anspruch nehmen, nämlich aus Angst, dass sie den Arbeitsplatz verlieren, wenn sie die 11., 12. Stunde ablehnen, und das ist das Schlimme. (Abg. Winzig: Sie können ja der Judith erklären, dass das nicht so ist!)
Noch ein Beispiel: Günther, der Pflasterer – den kennen Sie auch, da gab es ja 1,3 Millionen Aufrufe. Bevor Günther, der Pflasterer geschrieben hat, wissen wir, dass er sagt: Ich arbeite jetzt 8 Stunden. (Zwischenruf des Abg. Hammer.) – Jawohl, ich arbeite 8 Stunden, kniend. Ein Stein hat 17 Kilo. Jetzt kann der Chef anordnen, dass ich in Zukunft kniend über mein Kreuz jeden Tag 5 400 Kilo pflastern muss. Darf ich ablehnen oder nicht? Ich bin 52 Jahre, ich brauche noch acht Jahre bis zu meiner Pension. Wie soll ich das schaffen?
Auch ich sage ganz klar: Ein Pflasterstein darf im 21. Jahrhundert kein Zeichen von Gewalt sein. Ein Pflasterstein ist im 21. Jahrhundert ein Zeichen von schwerer Arbeit für Menschen, die das tagtäglich machen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber. – Abg. Hafenecker: Ist ja unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Abschließend lese ich Ihnen noch einen Brief von einem Techniker vor. (Abg. Hafenecker: Nehmen Sie sich ernst? – Ruf: Wie heißt der?) Er ist Vater von drei Kindern und schreibt mir – der Herr Strolz hat diesen Brief auch bekommen –: Ich habe Ihren offenen Brief zum Thema 12-Stunden-Tag gelesen. Ich habe auch den Entwurf auszugsweise gelesen und stimme Ihrer Einschätzung zu. Als Vater von drei kleinen Kindern, beschäftigt in der Industrie, wird mich diese Regelung voll treffen, zumal ich mit einer Leitungsfunktion auf unterster Ebene zukünftig nicht einmal mehr die Höchstgrenze von 12 Stunden für mich in Anspruch nehmen werde können.
Weiters schreibt er:
„Wir haben ein Kind mit 50 Prozent Behinderung. Meine Frau und ich bemühen uns, die Therapietermine – mindestens 3 wöchentlich – und Arzttermine zwischen uns aufzuteilen, um die anderen beiden Kinder nicht unnötig mit Fahrten und Herumsitzen in Wartezimmern zu belasten. Diese Möglichkeit wird in Zukunft wegfallen, da die Auftragsbücher der Firma voll sind und es jetzt schon schwer möglich ist, Zeitausgleich in Anspruch zu nehmen. Ich frage mich, wann ein entstandenes Zeitguthaben von 400 Stunden pro Jahr – immerhin der doppelte Jahresurlaub – überhaupt von irgendjemandem verbraucht werden kann.“ (Abg. Deimek: ... das mit seiner eigenen Firma nicht ausgeht!)
Dieses Gesetz wird alle Familien, die wie wir kein Back-up durch gesunde, in der Nähe wohnende Großeltern haben, voll treffen. Das ist bekannt. Ich möchte Sie aber aufmerksam machen auf die Situation der Eltern, die ein behindertes Kind haben. Diese Eltern und deren Kinder werden in Zukunft unter die Räder kommen, denn wer Überstunden aus diesem Grund ablehnt, wird seinen Job verlieren. (Abg. Deimek: Immer das Gleiche!)
Ich bitte Sie, alles zu unternehmen, damit dieses Gesetz nicht kommt. Es wird sich doch wohl ein Weg finden, am Verhandlungsweg eine tragbare Lösung zu finden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schimanek und Winzig.)
Die Familienarbeit ist ja nicht freiwillig. Sie ist eine Verpflichtung, eine wichtige Verpflichtung, die wir im Leben haben. Vielleicht haben Sie auch die Möglichkeit, an die Behindertensprecherin der ÖVP heranzutreten, um hier eine Lösung zu finden. – Zitatende. (Ruf bei der FPÖ: Schau mal beim AMS vorbei, ...!) Genau das zeigt, dass es Menschen gibt, die eindeutig die Verlierer sind.
Abschließend möchte ich Folgendes sagen: Sie wissen es, ich habe Ihnen mehrmals das Angebot gemacht, eine ausreichende Begutachtung über den Sommer zu machen, ein faires, gerechtes Arbeitszeitgesetz zu schaffen, mit dem Flexibilisierung möglich ist.
Ich habe am Dienstag Ihnen allen, von ÖVP und FPÖ, diesbezüglich noch einmal alle Argumente übermittelt mit dem Ersuchen: Zurück an den Start! Ich habe nur eine Antwort erhalten, von einem einzigen Abgeordneten, nämlich vom Kollegen Gerstl, der natürlich wieder Ihre Argumente ins Treffen geführt hat. Alle anderen haben es nicht wert gefunden, diesbezüglich eine kurze Antwort zu schreiben. Das zeigt, wie wurscht Ihnen dieses Gesetz eigentlich ist. (Abg. Deimek: ... Briefe werden nicht beantwortet! – Ruf bei der FPÖ: Drum wiederholen wir es nicht!)
Ich sage Ihnen jetzt abschließend: Sie müssen heute wahrscheinlich einem Gesetz zustimmen, das Sie vom Herzen gar nicht wollen. Ich sage es Ihnen, Sie entscheiden, ob
Ihnen Menschen wie Otto, der Zimmerer, wie Hannes, der Techniker, wie Judith, die Verkäuferin, oder wie Günther, der Pflasterer, wichtig sind oder nicht. (Abg. Höbart: Mernyi, der Gewerkschafter!) Wenn Ihnen diese Menschen wichtig sind, dann stimmen Sie dieser Gesetzesvorlage heute nicht zu! (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn Ihnen die Menschen wirklich wichtig sind in diesem Land, stimmen Sie bitte nicht zu, sondern lassen wir das Volk entscheiden! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Sie sind uns wichtig, und wir werden deshalb zustimmen, genau deshalb!)
12.43
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schartel zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Frau Sozialministerin! Liebe Wirtschaftsministerin! Beppo hat jetzt zum Schluss gesagt, dass uns die Menschen in diesem Land nicht wichtig sind. – Gerade weil uns die Österreicher und Österreicherinnen so wichtig, gerade weil es uns so wichtig ist, dass es ihnen gut geht, gibt es jetzt diese Regierung, die sehr, sehr viele Dinge im Interesse der österreichischen Bevölkerung schnell und unbürokratisch erledigt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Du hast in deinem Redebeitrag gesagt, dieses Gesetz bringt keine Verbesserung. – Die wesentlichste Verbesserung meiner Meinung ist, dass man jetzt nicht mehr an die Starrheit einer Betriebsvereinbarung gebunden ist, weil die auch in der legistischen Rangordnung höher steht als die einer Einzelvereinbarung, sondern endlich auch Arbeitnehmer selbst entscheiden dürfen. (Zwischenruf der Abg. Hammerschmid.)
Wenn du für deinen als Beispiel genannten Zimmerer eine Betriebsvereinbarung machst, dass er 12 Stunden am Dach stehen darf, dann kann man nicht konsequenzlos nach der 10. Stunde sagen, mir ist so heiß, jetzt gehe ich nach Hause und fahre mit dem Bus weg. Wenn du die Betriebsvereinbarung für 12 Stunden machst, dann pickt die, und der Einzelne kann gar nichts dagegen machen. Das muss man auch einmal erwähnt haben. Das muss man auch einmal erwähnt haben! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Weil ihr die Freiwilligkeit so erwähnt und bis in die Lächerlichkeit zieht: Jetzt steht im Gesetz drinnen: „berücksichtigungswürdige Interessen“; und da ist für mich ein großer Interpretationsspielraum vor Gericht. Da muss ein Richter entscheiden: War das jetzt berücksichtigungswürdig oder nicht? Freiwillig ist einfach: Ich sage etwas, und zwar entweder Nein oder Ja. Das ist freiwillig, dafür brauche ich keine langen Prozesse. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Der Herr Kern hat heute in seinem Redebeitrag erwähnt, es gäbe keinen Arbeitnehmervertreter, der unser Gesetz nicht in irgendeiner Art und Weise für grauslich, schlecht und sonst etwas hält. – Dann darf ich Ihnen jetzt ein Schreiben des Zentralbetriebsrates der Firma Magna, nämlich des Angestelltenbetriebsrates vorlesen (Abg. Knes: Magna hat einen Betriebsrat? – Ruf: ... ein falscher Betriebsrat!):
„Wir als Angestelltenbetriebsrat beteiligen uns im Betrieb nicht an dieser politischen Auseinandersetzung [...] und tragen diesen Konflikt nicht in das Unternehmen.
Wir im Angestelltenbereich verfügen über eine gültige Betriebsvereinbarung“, die weiterhin ihre Gültigkeit beibehält.
„Das Ziel des Angestelltenbetriebsrates ist es, auch nach Beschlussfassung und Inkrafttreten“ dieses neuen Gesetzes „eine vernünftige innerbetriebliche Gesprächsbasis im Unternehmen für die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen vorzufinden.“
Das ist es genau – und Sie sagen jetzt die ganze Zeit, wir verunsichern die Bevölkerung, wir spalten. Wenn Sie weiterhin mit diesen Kampfmaßnahmen, die nicht in Ord-
nung sind, gegen dieses Gesetz vorgehen, dann schwächen Sie Ihre Position bei allen künftigen Kollektivvertragsverhandlungen. Ist es Ihnen eigentlich bewusst, dass Sie sich jetzt mehr oder minder schwächen? (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Da wir jetzt bei den Kollektivverträgen sind, möchte ich auch Folgendes erwähnen: Sie wissen ganz genau, der Kollektivvertrag bestimmt die Höhe von Zuschlägen. Das Arbeitszeitgesetz kennt nur die 50 Prozent. Wenn zum Beispiel im Metaller-KV steht, ab 19 Uhr muss man einen hundertprozentigen Zuschlag bezahlen, dann wird er weiterhin zu bezahlen sein, mit oder ohne Betriebsvereinbarung, denn Sie können nur eine Besserstellung vereinbaren und niemals eine Schlechterstellung. (Abg. Deimek: Was heißt denn das, ...?)
Sie sagen, jetzt wären auf einmal die Überstunden willkürlich angeordnet. Dabei konnten Überstunden soundso immer angeordnet werden. Beispielsweise bei den Ärzten, das ist sozusagen mein Lieblings-Kollektivvertrag, steht drinnen: „Zur Leistung von Überstunden sind die Angestellten [...] im Bedarfsfall und zu der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer verpflichtet.“ (Zwischenrufe der Abgeordneten Keck und Stöger.) In diesem Fall würde das Gesetz jetzt sogar eine Besserstellung darstellen.
Also ich würde Ihnen noch einmal empfehlen: Schauen Sie sich das Arbeitsgesetz Alt an, nehmen Sie die Änderungen dazu und Sie werden draufkommen, dass alles nur zum Besseren gemacht worden ist! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Wöginger: Bravo!)
12.48
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die entsprechenden Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich versuche, das richtig zu machen.
Frau Abgeordnete Schartel hat behauptet, dass es Betriebsvereinbarungen gibt, die Arbeitnehmer zu mehr Arbeit verpflichten, was nicht immer im Interesse der Arbeitnehmer ist. (Abg. Haider: Das hat sie nicht behauptet! – Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Halt die Goschen! – Abg. Deimek: Spannender Verweis: „Halt die Goschen!“ – Ruf: Das hat nur der Benya sagen dürfen!)
Ich berichtige: Im Stufenbau der Rechtsordnung in Österreich sind Betriebsvereinbarungen über das Gesetz gestellt. Sie dürfen daher für Arbeitnehmer nur besser abgeschlossen sein, als es im Gesetz steht und keine Verschlechterung bringen, wie du es behauptet hast. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haider: Das hat sie eh gesagt!)
12.49
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Sandler zu Wort. – Bitte.
Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Österreich hat das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bereits 2008 ratifiziert. Im Art. 4 Abs. 3 steht sinngemäß: Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten, die behinderte Menschen und deren Kinder betreffen, werden Menschen mit Behinderung aktiv einbezogen. – Wann haben Sie das bei diesem Husch-Pfusch-Gesetz gemacht?
Menschen mit Behinderung müssen die Möglichkeit haben, genau wie alle anderen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu gehört Arbeit allemal. Durch Ihre Arbeits-
zeitverlängerung verkürzen Sie mutwillig die Erholungsphase für diese Menschen, die sie dringend brauchen. Sie drängen Menschen, die Wertvolles für die Gesellschaft leisten könnten, aus dem Arbeitsmarkt und verweigern ihnen das Recht an echter Teilhabe und einer selbstbestimmten Zukunft. Schämen Sie sich! (Beifall bei der SPÖ.)
1992 hat Österreich auch die Kinderrechtskonvention ratifiziert. In Absatz 1 des Artikels 3 steht, dass bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein muss. – Wo bleibt das Wohl des Kindes bei einem 12-Stunden-Tag und einer 60-Stunden-Woche?
In Absatz 2 des Artikels 10 steht, dass jedes Kind Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkten Kontakt zu beiden Elternteilen hat. – Wann soll das bei einem 12-Stunden-Tag und einer 60-Stunden-Woche noch möglich sein?
In Österreich arbeiten fast 50 Prozent der 1,5 Millionen berufstätigen Frauen in Teilzeit, oft auch deshalb, weil es keine Kinderbetreuung gibt oder eben nur bis Mittag. Jetzt verlängern Sie die Arbeitszeit und kürzen auch noch die Mittel für die Kinderbetreuung. – Wie soll sich das ausgehen? Berufstätige Eltern, Alleinerziehende, besonders mit behinderten Kindern oder zu pflegenden Angehörigen, sind jetzt schon maximal flexibel. An denen könnten Sie sich ein Beispiel nehmen!
Und die Jobs, die sie haben, sind nicht IT-Programmierer oder Ähnliches, sondern das sind Jobs im Einzelhandel, in der Produktion oder im Gastgewerbe. Da kann man die Arbeit nicht mit nach Hause nehmen, oder soll die Verkäuferin jetzt die Extrawurst in der Küche aufschneiden, damit sie die 11. und 12. Stunde nicht im Betrieb sein muss und ihren zehnjährigen Buben abends noch selber ins Bett bringen kann? (Abg. Nehammer: So ein Blödsinn!) Familie darf keine Late-Night-Show werden.
Was passiert, wenn diese Menschen die freiwillige Chance verweigern, 12 Stunden zu arbeiten? Wie oft können sie Nein sagen und wie lange werden sie ihren Job noch haben? Bei Anträgen wie diesen zweifle ich ehrlich daran, dass Sie wissen, worüber Sie bei körperlicher Arbeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Familienfreundlichkeit oder Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung überhaupt reden.
Ich weiß, wovon ich rede, und ich weiß, was es heißt, wenn man Hunderte Mal am Tag über die Wurstbudel mit einer Hand schwere Schinken herausheben muss und am Abend solche Kreuzschmerzen hat, dass man sein Kind nicht mehr hochheben kann. Ich weiß, wovon ich rede, wenn man sich am Abend die Fingerkuppe wegschneidet, weil man nach einem langen anstrengenden Tag unkonzentriert ist und sich nicht mehr gut konzentrieren kann. (Abg. Mölzer: Da hat man keine Finger mehr!) – Die Fingerkuppe allein ist nicht der Finger, Herr Kollege! (Abg. Deimek: Ich hab’ mich auch schon einmal in den Finger geschnitten! Na und?) – Ja, aber wahrscheinlich nicht, weil Sie 10 bis 12 Stunden schwer hackeln müssen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Es ist keine Schande, körperlich zu arbeiten, die einzige Schande ist das, was Sie mit der Gesundheit und den Familien von unseren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen jetzt aufführen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
12.54
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Strasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerinnen! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin jetzt seit fünf Jahren in diesem Hohen Haus, komme aus einem ländlichen Wahlkreis und treffe dort Leute, die in der Produktion beschäftigt sind, im Handel, die bei der Caritas Niederösterreich und bei der Lebenshilfe Niederösterreich beschäftigt sind, und
ich kenne viele Nebenerwerbslandwirte. Es gibt einen Wunsch, der sich durchzieht, das ist der Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten.
Was ist der Grund für diesen Wunsch? – Man wünscht sich mehr Geld oder mehr Freizeit. Man wünscht sich mehr Familienfreundlichkeit und man wünscht sich, dass man sich anlassbezogen mit dem Arbeitgeber seine Dienste ausmachen kann. Diese Damen und Herren eint eine Haltung, und die teile ich als überzeugter, praktischer Landwirt: Wir wollen dann arbeiten, wenn Arbeit da ist, weil wir wissen, dass wir das müssen. Und das wollen wir auch, weil wir Österreich stark machen wollen und auch weiterhin stark machen werden, damit wir unseren Wohlstand und unsere soziale Sicherheit absichern können. Und das, geschätzte Damen und Herren, werden wir nur gemeinsam schaffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Aus dem Grund ein Appell, vor allem an die Sozialdemokratie: Unterlassen Sie es bitte, dass Sie Unternehmerinnen und Unternehmer und die Arbeitnehmer auseinanderdividieren! (Abg. Schieder: Das macht ihr mit dem Gesetz!) Unterlassen Sie es bitte, dass Sie auch bei Großveranstaltungen falsche Informationen von sich geben! (Abg. Schieder: Geh bitte! Ihr zerstört den sozialen Frieden mit dem Gesetz!) Und unterlassen Sie es bitte, dass Sie Steine und Grabkerzen vor unseren Häusern abstellen! Unterlassen Sie das bitte! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Nehammer: Pflastersteine, Herr Schieder! – Zwischenruf des Abg. Wittmann. – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
Ein Bereich, in dem man es in einer sozialpartnerschaftlichen Art und Weise durchaus gut gemacht hat, war eine Vereinbarung, die in der letzten Woche zwischen der Landwirtschaftskammer Österreich und der Landarbeiterkammer getroffen wurde. Man hat sich dort geeinigt, dass die Situation in der Praxis wie im Arbeitszeitgesetz auch im Landarbeitsgesetz niedergeschrieben wird, und das wird dann im Herbst folgen. Ich bedanke mich bei der Landwirtschaftskammer, ich bedanke mich bei der Landarbeiterkammer und ich bedanke mich bei der FPÖ, von der wir die Zusage haben, dass wir diese Regelung auch im Herbst umsetzen werden. (Abg. Schieder: Bedanken Sie sich beim Kurz!)
Und was ist der Erfolg? – Der Dialog! Und, Herr Muchitsch – Sie haben Krokodilstränen verdrückt –, aus diesem Dialog der Sozialpartner haben Sie sich voriges Jahr verabschiedet. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch.) Sie haben sich aus diesem Dialog verabschiedet, und das wird schwerwiegende Folgen haben. (Abg. Muchitsch: Das werden wir sehen!) Sie haben es selbst angedeutet! (Abg. Muchitsch: Das werden wir sehen! – Zwischenruf des Abg. Plessl.)
Ich halte fest, dass das heutige Gesetz ein gutes Gesetz ist und vielen Wünschen aus den Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenkreisen in ganz Österreich entspricht. – Danke schön und alles Gute. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Wittmann: Das sind Unterstellungen! – Abg. Nehammer: Legen Sie keine Pflastersteine hin! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
12.57
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stöger. – Bitte. (Abg. Mölzer: Kommt jetzt eine Entschuldigung für die Pflastersteine oder was?)
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Der Redner stellt eine Tafel, auf dem die rot durchgestrichene Zahl 12 innerhalb eines roten Kreises abgebildet ist, auf das Rednerpult. – Ruf bei der FPÖ: Wie bei einer Geburtstagsfeier für einen Zwölfjährigen!) Ich wende mich an die Wählerinnen und Wähler, insbesondere an jene, die das letzte Mal ÖVP und FPÖ gewählt haben. Warum mache
ich das? (Abg. Gudenus: Zum Protestieren! – Ruf bei der FPÖ: Das weiß man nicht!) – Hier stehen die Regierungsparteien und sagen: Es ist eh nicht so tragisch, es passiert ja nichts, es ändert sich ja nichts. (Ruf bei der FPÖ: Zum Besseren!) Wenn sich nichts ändern würde, dann bräuchten Sie das Gesetz nicht. Es wird sich also etwas ändern. (Beifall bei der SPÖ.)
Was wird sich ändern? (Abg. Kassegger: Sie sind nicht in der Regierung!) Es wird sich ändern, dass eine Grenze verschwindet, auf die sich die Menschen bis jetzt verlassen konnten, dass sie nämlich nach 8 Stunden sagen können: Es reicht, lieber Chef, das muss nicht sein! Diese Grenze verschwindet. Es wird auch diese Grenze von 40 Stunden verschwinden, es werden 60 sein. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Liebe FPÖ, ihr seid doch die, die in Europa immer Grenzen aufziehen wollen! (Abg. Steger: Sie sind doch die, die die Grenze nie geschützt haben!) Warum nehmt ihr den Arbeitnehmern die wichtige Grenze weg, die sie brauchen?
Und der Arbeitnehmer spürt die Grenze in der Früh, wenn er aufsteht: Ich muss in die Arbeit gehen, wenn er im Zug oder im Auto sitzt: Ich muss den Arbeitsplatz erreichen. Wenn er am Abend heimgehen will, braucht er wieder diese Grenze, und wenn er sich ins Bett legt, denkt er an den nächsten Tag. Euer Gesetz wird ihn den ganzen Tag berühren, weil ihr ihn grenzenlos dem Arbeitgeber ausliefert. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Lugar.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei den 100 000 Demonstrantinnen und Demonstranten, denn diese haben schon einen Erfolg erzielt. (Abg. Deimek: Nur die Sozialisten! – Abg. Belakowitsch: Die haben Sie alle fünfmal gezählt!) Wenn man euren ersten Antrag ansieht, dann war da überhaupt nichts drinnen, was für Arbeitnehmer nur irgendwie einen Vorteil hätte. Ihr habt sogar ein bisschen nachgebessert. Das ist auch das, was die schon erreicht haben. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Aus diesem Grund bringe ich noch zwei Entschließungsanträge ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitguthaben“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 1. November 2018 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der eine – wie auch bereits im Plan A vorgesehene – Wahlarbeitszeit, also ein Rechtsanspruch auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitguthaben für ArbeitnehmerInnen geschaffen wird.“
*****
(Beifall bei der SPÖ.)
Gleichzeitig bringe ich einen Entschließungsantrag ein, damit die Arbeitnehmer wieder zur Ruhe kommen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gerechte Erreichbarkeit einer 6. Urlaubswoche“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständige Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 1. November 2018 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der eine gerechte Erreichbarkeit des Rechtsanspruches auf eine 6. Urlaubswoche für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Dauer der Beschäftigung in einem Betrieb umgesetzt wird.“
*****
Abschließend noch einen Satz. Als wir die Leibeigenschaft überwunden haben und die Republik errichtet haben, hat es einen Sozialminister gegeben, der Ferdinand Hanusch geheißen hat. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Damals hat man den 8-Stunden-Tag eingeführt, damit die Menschen keine Sklaven mehr sind, und Sie wollen das verändern. Schämen Sie sich! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kassegger: Eine sehr schwache Rede!)
13.02
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitguthaben
eingebracht im Zuge der Debatte zu Antrag 303/A
Mit der Beschlussfassung der Verlängerung der Arbeitszeit durch Schwarz/Blau wird der 12-Stunden-Tag zur Normalität und ArbeitgeberInnen dürfen einseitig die Verlängerung der Tagesarbeitszeit anordnen.
Menschen sind aber keine Maschinen und haben natürliche Leistungsgrenzen.
• Lange Arbeitszeiten machen krank: Lange Arbeitszeiten führen zu einem höheren Arbeitsunfallrisiko, zu einem erhöhten Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen, einem Anstieg der Krankenstände und zu gesundheitlichen Problemen in Bezug auf die Aufnahme und den Abbau von gesundheitsschädigenden Arbeitsstoffen im Körper uvm. Das relative Unfallrisiko nimmt bei überlangen Arbeitszeiten deutlich bis auf 28 % zu. Bei einer Analyse von Fernfahrerunfällen wurde ein 3,5-fach erhöhtes Risiko festgestellt, wenn Fahrer länger als acht Stunden fuhren. Bei körperlicher Schwerarbeit wurde in der Gruppe mit Überstunden 30 % mehr Unfälle als in der Gruppe ohne Überstunden registriert.
• Schlafqualität verschlechtert sich: Überstundenarbeit wird vielfach mit Schwierigkeiten einzuschlafen bzw. durchzuschlafen und generell mit nicht-erholsamen Schlaf in Verbindung gebracht.
• Herz-Kreislaufbeschwerden bzw.-erkrankungen nehmen zu: Mehrere Studien zeigen deutlich den Zusammenhang zwischen überlangen Arbeitszeiten und dem Risiko für Herz-Kreislaufbeschwerden bzw. -erkrankungen. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 60 Stunden verdoppelte sich das Herzinfarktrisiko im Vergleich zu einer 40 Stunden-Woche laut einer Studie. Auch ein Zusammenhang zwischen Bluthochdruck und langen Arbeitszeiten ist durch mehrere Studien belegt.
• Burnout Risiko steigt: Die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsqualität und Burnout (BURN AUT) und das Anton-Proksch-Institut Wien (2016/2017) haben im Auftrag des Sozialministeriums eine repräsentative Studie zum Burnout-Syndrom durchgeführt. Ergebnis u.a. war: Lange Arbeitszeiten sind ein Burnout fördernder Faktor. Sowohl eine Wochenarbeitszeit über 40 Stunden als auch wechselnde Arbeitszeitstrukturen können stark negative Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Eine Wochenarbeitszeit von mehr als 40 Stunden sollte nur zeitlich begrenzt möglich sein, da es bei andauernder Überschreitung dieser zu einem massiven Anstieg des Burnout-Risikos kommt. Hier sollte nach intensiver Arbeitsbelastung auf ausreichende Regenerationsphasen geachtet werden.
• Ermüdung steigt i.V.m Unfallgefahr: Ermüdungszuwachs während eines Zwölf-Stunden-Tages ist dreieinhalb Mal höher als an einem arbeitsfreien Tag. Die Ermüdung bei zwei aufeinanderfolgenden Zwölf-Stunden-Diensten nimmt weiter signifikant zu. Die Erholung am Tagesrand reicht nicht aus, um die Ermüdung auszugleichen. Nach zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit je zwölf Stunden Arbeitszeit müsste man drei Tage freinehmen, um sich vollständig zu erholen. Praktisch bei jedem Menschen – spätestens ab der zehnten Tagesarbeitsstunde erfolgt ein deutlicher Leistungsknick – inklusive erhöhter Unfallgefahr im Beruf oder im Straßenverkehr.
Erwiesenermaßen geschehen die meisten Unfälle ab der 10. Arbeitsstunde. Nach 12 Stunden Arbeit wird auch der Heimweg zur Gefahr. Rund eine Million Pendler, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, sind länger als eine Stunde täglich unterwegs. Für sie gilt also nicht der 12-Stunden-Tag, sondern mindestens 14 Stunden Belastung täglich.
All diese – mit zahlreichen Studien – belegten Fakten werden von der Bundesregierung einfach weggewischt und als Gräuelpropaganda abgetan.
Der Gesetzesvorschlag enthält keinerlei Ausgleichmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen, um die zusätzlichen Belastungen durch diese Verlängerung der Arbeitszeit abbauen zu können. Erforderlich wäre zumindest ein Rechtsanspruch der ArbeitnehmerInnen für die Festlegung des Verbrauches des durch Überstunden aufgebauten Zeitguthabens, um einseitig festlegen zu können, wann man Zeitausgleich nehmen möchte.
Bereits derzeit haben wir rund 20 Prozent Pensionsantritte aus gesundheitlichen Gründen und rund 20.000 RehabilitationsgeldbezieherInnen, also ArbeitnehmerInnen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind ihren Beruf auszuüben. Die Gründe für diese hohe Anzahl sind der hohe Arbeitsdruck, die Arbeitsverdichtung und der Arbeitsstress. Mit der Arbeitszeitverlängerung und dem Recht des Arbeitgebers die Überstunden einfach anzuordnen wird dieser Druck noch mehr zunehmen. Was geschieht aber, wenn zu viele ArbeitnehmerInnen dem nicht gewachsen sind? Schwarz/Blau fordert die Anhebung des Pensionsantrittsalters!
Es braucht keine Anhebung des Pensionsantrittsalters, es braucht Ausgleichsmaßnahmen, Erholungsphasen – eine Wahlarbeitszeit.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 1. November 2018 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der eine – wie auch bereits im Plan A vorgesehene – Wahlar-
beitszeit, also ein Rechtsanspruch auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitguthaben für ArbeitnehmerInnen geschaffen wird.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen
betreffend gerechte Erreichbarkeit einer 6. Urlaubswoche
eingebracht im Zuge der Debatte zu Antrag 303/A
Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz, das verhindern soll, dass ArbeitnehmerInnen durch überlange Arbeitszeiten krank werden und sie sich für die Profitmaximierung ihres Arbeitgebers kaputt arbeiten müssen. Ein Schutzgesetz, das verhindern soll, dass ihr Privatleben leidet, dass sie ihre Kinder nur zum Schlafengehen sehen und mangelnde Planbarkeit und Vorhersehbarkeit eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung verunmöglichen.
Schwarz/Blau vernichten nunmehr diesen Schutzzweck des Gesetzes indem sie die Verlängerung der höchstzulässigen Arbeitszeit von 10 auf 12 Stunden täglich und von 50 auf 60 Stunden in der Woche beschließen.
Dieser Gesetzesvorschlag beinhaltet keine einzige Verbesserung für ArbeitnehmerInnen. Es beinhaltet ausschließliche zusätzliche Rechte für ArbeitgeberInnen.
Es wird weder ein Rechtsanspruch auf einseitigen Verbrauch des Zeitguthabens normiert, noch wird eine gerechte Erreichbarkeit des Anspruchs auf eine 6. Urlaubswoche für alle ArbeitnehmerInnen eingeführt, unabhängig von der Dauer der Beschäftigung in einem Betrieb, um einen Ausgleich für die zusätzliche Belastung herzustellen.
Die Regierung behauptet immer wieder, dass es den 12-Stunden-Tag in vielen Bereichen und für verschiedene Berufsgruppen bereits gibt. Ja, das stimmt, allerdings gibt es dort auch Ausgleichsmaßnahmen. Der Zeitverbrauch wird im Voraus festgelegt, Arbeits- oder Dienstpläne sind lange im Voraus bekannt und daher planbar, Zuschläge für diese Überstunden sind höher als vom Gesetz vorgesehen. In vielen Branchen gibt es aber auch eine zusätzliche Erholungsmöglichkeit, nämlich die 6. Urlaubswoche, unabhängig von der Zugehörigkeitsdauer zu einem Betrieb. Beamtinnen und Beamte beispielsweise erwerben den Anspruch auf die 6. Urlaubswoche mit der Vollendung des 42. Lebensjahres. Gerechtfertigter Weise, denn mit zunehmendem Lebensalter, erschwert sich auch das Berufsleben und zusätzliche Erholungsphasen sind erforderlich.
Davon können die meisten ArbeitnehmerInnen nur träumen, denn die Veränderung der Arbeitswelt macht es heute fast unmöglich den Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche nach 25-jähriger Zugehörigkeit zu einem Betrieb zu erwerben. Auf Grund der veränderten Arbeitswelt, erhöhter Gefahr von Arbeitslosigkeit aber auch der hohen Flexibilität der ArbeitnehmerInnen erreichen nur mehr wenige die erforderliche durchgehende Beschäftigungsdauer von 25 Jahren in einem Betrieb.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständige Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 1. November 2018 eine Re-
gierungsvorlage zu übermitteln, mit der eine gerechte Erreichbarkeit des Rechtsanspruchs auf eine 6. Urlaubswoche für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Dauer der Beschäftigung in einem Betrieb umgesetzt wird.“
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die beiden Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder auf der Regierungsbank! Werte Kollegen! Hohes Haus! Werte Zuseher! (Abg. Gudenus: Das Taferl! – Abg. Kassegger: Geh, tu das Taferl weg, bitte! – Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „40 Stunden in der Woche“ auf das Rednerpult, womit er die Tafel des Vorredners überdeckt.) Ich habe vollstes Verständnis für die Emotionen und die Aufregung hier. Ich habe vollstes Verständnis für die Opposition, für die Gewerkschaft, für die Arbeiterkammer. Wenn man sich aber das letzte halbe Jahr so anschaut und wenn man es ein bisschen mit einer Fußball-WM oder mit einem Fußballspiel vergleicht, hat die Regierungsmannschaft Blau und Schwarz 90 Prozent Ballbesitz. Wir führen 3:0, und vor drei Wochen haben wir diesen Antrag zur Arbeitszeitflexibilisierung eingebracht. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Und Sie von der Opposition haben gedacht, dass das jetzt ein aufgelegter Elfmeter ist.
Jetzt möchte ich Folgendes, wie bei der Fußball-WM, machen: Wir machen das berühmte Zeichen, rufen den Videoassistenten, die Videoentscheidung und versuchen einmal, diese Arbeitszeitflexibilisierung gemeinsam zu analysieren und zu schauen, ob das ein Elfmeter ist oder ob es eine klassische Schwalbe war, die mit einer Gelben oder Roten Karte zu ahnden ist. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Also bitte, machen wir das gerne gemeinsam! (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Erster Vorwurf Ihrerseits: Es wurde nicht mit der Sozialpartnerschaft gemeinsam ausverhandelt. – Das ist so gewesen, zumindest nicht in der Endphase. Ich darf Sie aber schon daran erinnern, dass das kein Regelverstoß ist. Ob Sie es glauben oder nicht, Gesetze werden nicht zwischen Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer oder Gewerkschaft gemacht, Gesetze werden hier im Haus gemacht. Das sollten Sie nicht vergessen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) – Also kein Elfmeter. (Abg. Haider: Ich weiß schon, wie das für die SPÖ ausgeht!)
Zweiter Vorwurf: Es kommen die 60-Stunden-Woche und der 12-Stunden-Tag. – Das ist natürlich für jeden, der sich das Gesetz anschaut, einfach eine klassische Falschmeldung, auch wenn Sie es noch so oft wiederholen. – Kein Elfmeter.
Dritter Vorwurf: Die Freiwilligkeit besteht quasi nur – sagen Sie immer – am Papier und nicht in der Realität. – Jetzt darf ich schon noch einmal eines feststellen: Wenn wir hier im Parlament Gesetze machen – und das gilt für alle Ebenen der Gesellschaft –, dann gehe ich schon davon aus, dass diese Gesetze, die wir hier beschließen und die festgeschrieben sind – und dasselbe passiert jetzt mit der Arbeitszeitflexibilisierung –, selbstverständlich eingehalten werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wäre es anders, könnten wir jetzt bald einmal nicht nur die Sommerpause beginnen, sondern das Parlament schließen, denn dann bräuchten wir keine Gesetze mehr zu beschließen, wenn das stimmt, dass sie das Papier nicht wert sind. In Österreich werden Gesetze zu 100 Prozent eingehalten, und sollten sie nicht eingehalten werden, gibt es auch Konsequenzen. Das müssen auch Sie von der Gewerkschaft, von der Arbei-
terkammer zugeben. Diese Freiwilligkeit ist jetzt in unserem Vorschlag erstmalig auch so im Gesetz definiert, dass sie vor Gericht halten wird. Das ist sehr wohl ein Erfolg, den ich uns auch zuschreibe. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Auch ganz klar: Eine 60-Stunden-Woche geht schon vom Gesetz her nicht. Das wissen Sie selbst auch. Es gibt die berühmte EU-Richtlinie, die seit vielen Jahren gilt, das heißt, dass da eine 48-Stunden-Grenze innerhalb von 17 Wochen ist. – Auch hier: kein Regelverstoß und kein Elfmeter.
Auch der Vorwurf, der davor vom Kollegen Muchitsch gekommen ist, dass die Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen keine Gültigkeit mehr haben, stimmt natürlich ausdrücklich nicht. (Abg. Muchitsch: Das stimmt ja nicht!) Sie haben es ja danach selber zugegeben: Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen stehen über diesen gesetzlichen Regelungen, und es gibt nur ein Besserungsgebot. Das heißt, ich kann nur etwas vereinbaren, was für Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte besser ist. Ich kann keine Verschlechterung machen, und das sollte man den Leuten auch sagen. – Kein Elfmeter. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der Vorwurf, die Überstundenzuschläge fallen weg: Herr Kollege Muchitsch, wir haben das auch einmal diskutiert, es gibt keine nicht ausbezahlten Überstunden, die gibt es nur in Schätzungen. (Abg. Keck: 45 Millionen unbezahlte Überstunden!) Jeder Unternehmer weiß, wenn er Überstunden von seinen Mitarbeitern abverlangt, dass er die selbstverständlich in Österreich auch zu bezahlen hat. Wenn man sie nicht bezahlt, verliert man vor jedem Arbeitsgericht. (Abg. Keck: 45 Millionen Überstunden werden nicht ausbezahlt!) In diesem neuen Gesetz sind selbstverständlich alle Überstundenzuschläge auch weiterhin garantiert, nicht ein Euro geht für die Mitarbeiter verloren. – Kein Elfmeter. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Katzian.)
Der letzte Punkt, der auch immer angeführt wird, ist, dass die Angestellten und die Arbeiter eine Arbeitszeitflexibilisierung nicht haben wollen. – Auch da wissen Sie, dass es sehr fundierte Studien gibt, dass 73 Prozent der Mitarbeiter sehr wohl flexiblere, von ihnen selbst bestimmte Arbeitszeiten haben wollen. – Auch hier ganz klar eine Falschmeldung, und das ist eben kein Elfmeter. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zusammenfassend: ganz klar keine Elfmeterentscheidung, kein aufgelegter Elfmeter, eine klassische Schwalbe. Wenn man sich die Fakten anschaut, ist eines ganz klar: Die Regierung hat weiterhin 90 Prozent Ballbesitz, wir führen 3:0. Und glauben Sie mir: Wir werden alles daransetzen, möglichst bald das 4:0 zu erzielen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Deimek – auf die von Abg. Stöger zurückgelassene Tafel zeigend –: Das kannst du wegschmeißen!)
13.08
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Knes. – Bitte.
Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! Immerhin 3,7 Millionen ArbeitnehmerInnen müssen heute erleben, was im Eilzugstempo hier beschlossen werden soll. Wenn man dir so zuhört, Kollege Wurm: Viel Ahnung hast du wirklich nicht, du sagst beinhart: Es wird alles peinlich ausbezahlt, kein Arbeitnehmer verliert sein Geld. Vergisst du da nicht irgendetwas? – 345 Millionen Überstunden werden von Frau und Herr Österreicher pro Jahr geleistet, und 45 Millionen müssen wir erstreiten, weil sie nicht bezahlt werden! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und du redest da von Bezahlung! Das ist der Istzustand! (Beifall bei der SPÖ.)
Man legt hier mit der Hochnäsigkeit der ÖVP und der blinden Wut der FPÖ ein Gesetz vor (Ruf bei der FPÖ: Geh bitte!), mit dem man die Meinung von über 120 Expertinnen und Experten vom Tisch wischt. Man zeigt dann noch über 100 000 Demonstranten den Finger: Was wollt ihr denn eigentlich? (Abg. Deimek: Zu der die Gewerkschaft aufruft!) Man hat dann noch eine Sozialministerin auf der Regierungsbank, die beim Gewerkschaftskongress öffentlich gesagt hat, dass der Jugendvertrauensrat ebenfalls abgeschafft wird. Das heißt, die Jugend hat in Zukunft keine Arbeitnehmervertreter mehr. (Abg. Deimek: Das stimmt ja nicht!)
Sie hat dort vor über 5 000 Delegierten – und jetzt hört zu, hört zu!, das sind ihre Worte – gesagt: Wir wären dafür, das Wahlalter für die jugendlichen Arbeitnehmer auf 14 Jahre herunterzusetzen. (Ruf bei der FPÖ: Bravo!) Ja haben wir jetzt Kinderarbeit, oder was? – Das sind ihre Worte, nicht meine. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
So, und dann kommt die Wirtschaftsministerin, und auch die Wirtschaftsministerin sagt, sie gibt klare Anweisungen an unsere Arbeitgeber in Österreich heraus: Bitte, nutzt dieses Gesetz nicht aus! – Ja was ist denn das? Spürts ihr euch überhaupt noch? Eines ist aber klar, eines ist ganz klar: Die 3,7 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die werden es euch noch zeigen. (Ruf bei der ÖVP: Wo sind die denn?) Ihr werdet euch blau wundern, und ihr werdet euch schwarz ärgern. (Abg. Deimek: Was heißt das jetzt? – Abg. Nehammer: Immer nur drohen!)
Eines dürft ihr nicht vergessen, eines dürft ihr nie vergessen: Die Sozialministerin weiß nicht einmal, wie viele ehrenamtliche Funktionäre wirklich in der Gewerkschaft sind. Ich sage es Ihnen: Es sind einige Tausend, und von diesen einigen Tausend kann man ruhig sagen, dass die Hälfte FSGler sind und über 4 000 von der FCG. Die sind aus Ihrer Partei, und über die fahren Sie auch drüber!
Die Freiheitlichen erwähne ich da schon gar nicht mehr, ihr kommt ja faktisch gar nicht vor mit euren 153 Wuzzilein und stellt euch als Arbeitnehmerpartei dar! Ja, um Gottes willen, was ist denn das? Eine sozial erfundene Heimatpartei, die alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer völlig verrät und vollkommen im Stich lässt. Das ist Ihre (in Richtung ÖVP) Klientelpolitik, und für diese werden Sie büßen. Dafür werden wir sorgen! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Nehammer: Immer nur drohen! Sogar mit dem Sturz der Regierung haben Sie gedroht! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wenn Sie glauben, Sie werden jetzt da hinausgehen und mit Ihrer Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung feiern, dann werden Sie sich irren, denn wir werden Sie in die Schranken weisen und Ihnen zeigen, was Freiwilligkeit heißt.
Frau Ministerin! Ich warte nur auf ein Gesetz dieser Brüderschaften. Gibt es dann zukünftig vielleicht auch ein Gesetz, dass ich als Arbeitnehmer freiwillig meine Steuern zahlen darf? Wird es das als Nächstes geben? – Ich glaube nicht.
Ziehts euch warm an! Herr Zanger, du schaust mich gerade so richtig klass an. Ihr glaubt, ihr habt jetzt gewonnen. Ihr glaubt es. Ich sage: Wir beginnen jetzt erst, und wir werden euch in die Schranken weisen, mit aller Kraft. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Nehammer: Frechheit! – Abg. Haubner: Da war kein Argument dabei! – Abg. Winzig: Das ist nur laut! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
13.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (das Glockenzeichen gebend): Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! (Der Redner stellt eine türkis-blau ge-
rahmte Tafel mit der Aufschrift „Freiwilligkeit garantiert“ auf das Rednerpult.) Herr Kollege Knes, erwarten Sie sich nicht, dass ich auf diese Ihre Rede antworte! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Knes.)
Wir haben heute verschiedene Argumente gehört. Wir haben den Gesetzestext gehört, gehört, was im Gesetz drinsteht. Es ist alles schon klar dargelegt worden. Jetzt werde ich euch einmal sagen, wie es in der Praxis funktioniert und warum das wichtig war. Das sage ich euch wirklich einmal, denn bei gewissen Redebeiträgen habe ich mich heute gefragt, wann die das letzte Mal einen Betrieb überhaupt gesehen haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Über 80 Prozent der Betriebe haben weniger als zehn Mitarbeiter, und circa 20 Prozent der Betriebe sind Großbetriebe. Für diese großen Betriebe brauchen wir diese Änderung des Arbeitszeitgesetzes nicht, denn dafür gibt es ja die Betriebsvereinbarungen und sogar eigene Kollektivverträge, in denen das ganz klar geregelt ist, und in diesen Betrieben, für die das schon jetzt ganz klar mit der Gewerkschaft geregelt ist, steht in den Vereinbarungen drinnen, dass es rechtens ist, dass man 60 Stunden pro Woche arbeiten kann, dass man 12 Stunden pro Tag arbeiten kann. Im Kärntner Gesetz für die Landesbediensteten steht drinnen, dass sie sogar 13 Stunden am Tag arbeiten können. Da steht nichts drinnen von einer Freiwilligkeit, sondern da steht sogar wortwörtlich ganz klar drinnen, dass eben auf Anordnung des Chefs bis zu 13 Stunden zu arbeiten ist.
Und jetzt sage ich Ihnen, wie es in den kleinen Betrieben läuft und wie das funktioniert, denn ihr macht jetzt hier wirklich einen Klassenkampf. Wir lassen uns auf diesen Klassenkampf nicht ein, und wenn die Leute daheim zuhören, dann werden sie sich fragen, was da los ist. Die kleinen Betriebe, und das sind circa 80 Prozent, haben weniger als zehn Mitarbeiter. Da isst der Unternehmer oder die Unternehmerin mit denen am Tisch. Da reden sie sich den Arbeitsplan für die nächste und übernächste Woche aus. Da reden sie sich noch zusammen und schauen: Welche Frau, welcher Mann von ihnen hat Kinder? Wann muss jemand zum Arzt gehen? Da springt dann der eine für den anderen ein. Da wird soziales Leben gelebt! Da wird Rücksicht aufeinander genommen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
In diesen kleinen Betrieben wird das heute schon unter den Mitarbeitern ausgehandelt, obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist. Auch in der Gastronomie, wo der Saisonarbeiter sagt: Weißt du was, ich bin eh da, ich will ein bisschen Geld verdienen, ich arbeite lieber ein bisschen länger, und du, liebe Kollegin, bist eine Einheimische, hast eine Familie daheim, bleib du Samstag, Sonntag daheim! Wisst ihr, was der Chef dazu sagen muss: Ihr könnt das gerne machen, aber ich darf das nicht wissen, sonst zahle ich Strafe!? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Genau für diese Betriebe hat diese Koalition das gemacht, was im Plan A von Herrn Klubobmann Kurz drinsteht, der eh schon wieder nicht da ist. (Heiterkeit und Widerspruch bei der SPÖ.) Nicht Kurz, Klubobmann Kern, der eh schon wieder nicht da ist. Für diese Betriebe wurde das gemacht, damit man endlich einmal die Praxis auch im Gesetz stehen hat.
Glaubt ihr wirklich, dass ein Mitarbeiter 12 Stunden arbeiten muss, wenn er es nicht kann? Der Chef oder die Chefin weiß genau, welche Leistungsfähigkeit seine/ihre Leute haben. In den großen Betrieben ist es heute schon geregelt, in den kleinen wird es jetzt möglich, dass sie es offiziell tun dürfen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Daraus macht ihr jetzt auf Kosten der Mitarbeiter ein politisches Hickhack. Herr Kollege Knes! (Zwischenruf des Abg. Knes.) Als ich deine Worte jetzt gehört habe, habe ich verstanden, warum bei uns zu Hause diese Zettel (in die Höhe haltend) herumfliegen und verteilt werden. (Abg. Nehammer: Das ist ein Skandal!) Jetzt verstehe ich es! Ne-
ben das Grablicht legt man den Stein, und neben den Stein tut man solche Partezettel mit den Kärntner Abgeordneten hin, wie das auf deiner Facebook-Seite draufsteht.
Und wisst ihr, was da behauptet wird? Ich muss mich zusammenreißen in meiner Emotion. (Zwischenruf des Abg. Knes.) Nämlich: Keine Überstundenzuschläge bei Gleitzeit mehr! – Eine klare Lüge! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Weiter: Zeit für Familie, Freunde und Hobbys – nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Maximaler Gewinn nur für Arbeitgeber. Wir haben uns auf eine neue Ausbeutungsregelung geeinigt. (Abg. Nehammer: Das ist ein Skandal! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Gegenruf des Abg. Knes.)
Jetzt muss ich euch ganz ehrlich sagen: Das sind eure Zettel, die da unterwegs sind! (Abg. Nehammer: Das ist ein Skandal!) Das sagt ihr zu dieser Koalition. Da frage ich euch: Wer stellt denn da den sozialen Frieden wirklich in Frage? – Kehrt zurück zur Vernunft und macht das, was in eurem Programm schon drinnen ist, und stimmt heute zu! Aber da kommt ihr wahrscheinlich eh nicht drüber. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Obernosterer! Ich bitte, den Ausdruck „Lüge“ zurückzunehmen. (Abg. Obernosterer: Ich nehme ihn mit Bedauern zurück, aber es war die Unwahrheit!)
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hochstetter-Lackner. – Bitte.
Abgeordnete Irene Hochstetter-Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Mit dieser Mär der FPÖ- und der ÖVP-Fraktion muss jetzt einmal aufgeräumt werden, bevor ich zu meiner Rede komme: Niemand von der SPÖ-Fraktion war heute in der Nacht tätig und hat Steine verstreut oder Blätter verteilt. Auch wir schlafen in der Nacht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Wenn ich an 12 Stunden denke, dann fällt mir automatisch einer meiner Lieblingsfilme ein: „Zwölf Uhr mittags“, im Originaltitel „High Noon“, der Western, den viele von Ihnen kennen werden. Er gilt als einer der besten Filme aller Zeiten. Er schildert den Kampf des gerechten Sheriffs Will Kane gegen eine Gangsterbande, die die Bürgerinnen und Bürger von außen bedroht, also eine klassische Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse. Und auch heute, meine Damen und Herren, kämpfen wir als SPÖ im Namen der Gerechtigkeit für die Menschen und ihre Familien in diesem Land. Heute ist High Noon für rund 3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)
Nur im Gegensatz zum gleichnamigen Film kommt die Bedrohung nicht von außen, sie kommt von diesem Parlament, sie kommt von den Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ, sie kommt von schwarzen und blauen Abgeordneten, die gegen die Arbeitnehmerrechte in diesem Land reiten, oder sagen wir doch lieber kämpfen statt reiten, denn die vier Pferde, die Innenminister Kickl bis jetzt aufgetrieben hat, die reichen ja gerade einmal für die Losertruppe der Daltons. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Apropos Verlierer:
Wenn Schwarz-Blau angesichts der geplanten Einführung des
12-Stunden-Tages beziehungsweise der 60-Stunden-Woche von einer Win-win-Situation
für alle Beteiligten spricht, dann frage ich mich schon, ob Sie entweder
nicht Englisch können oder zwei Firmen vergleichen, die beide eine
Gewinnsituation haben, denn die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer in
diesem Land sind die Verlierer bei dieser Arbeitszeitflexibilisierung, die
Familien sind die Verlierer und vor allem die Kinder in diesem Land, denn bei
der Kinderbetreuung zu sparen und gleichzeitig die Arbeitszeit zu erhöhen,
dazu gehört schon viel politisches Unvermögen, sehr geehrte
Damen und Herren! (Abg. Deimek: Haben Sie überhaupt schon einmal in einem privaten Unternehmen gearbeitet?)
Auch die Vereine sind die Verlierer in diesem Land, das Ehrenamt, die Feuerwehr, das Rote Kreuz, der Samariterbund, die Kultur- und die Musikvereine, die Sportvereine, die Nachwuchsarbeit. Wie soll jemand 12 Stunden arbeiten, dazu eine halbe Stunde unbezahlte Pause haben, eine Wegzeit haben? Das sind 14 Stunden, Herr Kollege! (Abg. Deimek: Haben Sie überhaupt schon einmal gearbeitet in einem privaten Unternehmen?) – Hören Sie einfach zu, und schreien Sie nicht immer rein! Das ist vielleicht besser. (Beifall bei der SPÖ.)
Das sind 14 Stunden! Die Mama oder der Papa geht um 6 Uhr aus dem Haus und kommt um 20 Uhr zurück. Man sieht seine Kinder nur mehr schlafend. – Das ist die Familienpolitik der ÖVP, das ist die Familienpolitik der FPÖ, und das ist das, was Sie am Ehrenamt schätzen, nämlich rein gar nichts. (Abg. Deimek: Sagt die Arbeiterkammer Villach!)
Das sagt nicht die Arbeiterkammer Villach, aber die Arbeiterkammer Kärnten zum Beispiel hat im Vorjahr, um sachlich zu bleiben, 3,7 Millionen Euro für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfordern und einklagen müssen. Das waren Überstunden, die von Unternehmern nicht bezahlt wurden. (Beifall bei der SPÖ.)
Abgeordneter Wurm spricht die ganze Zeit von einem Fußballspiel und davon, wer das wohl gewinnen wird, die Regierung oder die Opposition. Geschätzte Damen und Herren! Wir bekommen hier nicht bezahlt fürs Fußballspielen, wir bekommen für politische Arbeit bezahlt. Es geht nicht um Gewinner und Verlierer! Wir sollten für die Menschen da sein, und wir müssen die Menschen vertreten und Gesetze für die Menschen machen. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Dass die ÖVP die Interessen der Arbeitnehmer nie vertreten hat und nie vertreten wird, das ist Allgemeinwissen, das wissen alle hier. Dass aber die FPÖ, die sich in der Vergangenheit immer wieder den Schafspelz des Kämpfers für den sogenannten kleinen Mann übergeworfen hat, bei der Einführung eines solchen Ausbeutungsparagraphen als Steigbügelhalter mitspielt, das ist schon eine ganz besondere Frechheit, die sie sich da umhängt. Ich denke, das hat vielleicht auch damit zu tun, dass der FPÖ-Parlamentsklub von einem Halbadeligen mit geführt wird, dessen einzige Tätigkeit, die er jemals 12 Stunden am Tag durchgehend gemacht hat, das Liedersingen in den Burschenschaftsbuden war. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Betreiben wir jetzt Ahnenforschung oder was? Wie steht es da mit Ihren Vorfahren? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ihre Aufregung verstehe ich.
Wir stehen vor der Sommerpause, wir haben viele Mamas, viele Papas, viele Eltern in unserem Land, die nicht wissen, wie sie die Kinderbetreuung in diesem Sommer finanzieren sollen, und Sie sparen daran. Sie erkennen die Not in diesem Land nicht!
Wie auch immer, ich habe meine Rede mit einem Filmklassiker begonnen, und ich werde sie auch so schließen: „Wem die Stunde schlägt“ – und wem heute die Stunde schlägt, das sind leider die Arbeitnehmer. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Frau Unsozialminister!)
13.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lugar. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (FPÖ): Ich würde mich gerne dem Kern der Sache widmen, und zwar Herrn Kern, der jetzt abwesend ist, der ja mittlerweile laut Statistik der Abgeordnete ist, der am wenigsten da ist. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Das wissen wir jetzt, seit diese Statistik auch offiziell ist.
Ich möchte ein paar Monate zurückschauen. Ich kann mich erinnern, wir haben hier im Hohen Haus über das Problem Glyphosat diskutiert. Das ist ein Gift, das die Menschen schädigt, das die Umwelt schädigt, und Herr Kern hat sich damals herausgestellt und die Regierung beschuldigt, zu wenig zu tun, um dieses Menschengift zurückzudrängen. Gleichzeitig war Herr Kern der größte Verursacher der Ausbringung dieses Giftes bei den ÖBB. Unter seiner Ägide wurden 10 Tonnen dieses Giftes ausgebracht, das wusste er, und trotzdem hat er die Regierung angeklagt, dass sie zu wenig tut.
Erst sein Nachfolger hat damit aufgehört – und das ist diese Unehrlichkeit, von der ich spreche. Und auch heute wieder: Herr Kern stellt sich hierher und bekrittelt eine vernünftige Maßnahme, die auch im Plan A steht und die er auch selbst bei den ÖBB nicht nur toleriert, sondern auch noch gefördert hat. Bei den ÖBB war und ist der 12-Stunden-Tag alltäglich. Er stellt sich hierher und behauptet, dass das schlecht für die Mitarbeiter ist. Und das ist diese Unehrlichkeit, von der ich spreche.
Das haben wir jetzt von der SPÖ mehrfach gehört, und es geht ja überhaupt nicht um die Mitarbeiter. Es heißt immer: Ah, die Mitarbeiter, und wie können wir den Mitarbeitern zumuten, dass sie freiwillig 12 Stunden arbeiten! – Bei den ÖBB geht das. Unfreiwillig! Wir wollen es ja freiwillig ermöglichen. Bei den ÖBB kann man auch unfreiwillig 12 Stunden arbeiten, dort ist es kein Problem. Da stellt sich die Frage: Wo ist der Unterschied? – Der Unterschied ist ganz einfach: Wenn die Gewerkschaft das verhandelt, sind 12 Stunden super, wie bei den ÖBB. Wenn es jeder für sich selbst entscheidet, ganz persönlich, nach seinen eigenen Bedürfnissen, dann ist es plötzlich schlecht. Und warum? – Es geht nicht um die Gesundheit der Mitarbeiter, nein, es geht um die Gesundheit der Gewerkschaft. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Genau darum geht es! Es geht darum, dass die Gewerkschaft einen Machtverlust fürchtet, wenn das geschieht, was wir wollen, nämlich ein Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Miteinander! Fällt Ihnen etwas auf, liebe Gewerkschaft? Wenn es ein Miteinander gibt, dann brauchen wir keine Gewerkschaft mehr dazwischen als Spaltpilz, dann brauchen wir nicht mehr jene, die das Ganze auseinanderdividieren, denn wir wollen ein Miteinander und nicht Klassenkampf. Wir wollen Selbstbestimmung und nicht Fremdbestimmung, was Sie wollen.
Genau das ist das Problem, vor dem wir stehen: Wir haben das Problem, dass sich die Gewerkschaft eine Partei hält und dieser Partei mit Herrn Kern nichts zu blöd ist, um die Macht der Gewerkschaft abzusichern. Wir können nichts dafür, dass der Gewerkschaft die Mitglieder davonlaufen, das liegt einzig daran, dass sich die Gewerkschaft letztlich überlebt hat mit dieser Blockierpolitik, mit diesem Mauern und mit dem Ablehnen all dessen, was nicht von der Gewerkschaft kommt. (Abg. Deimek: Sozialistische Ideologiepolitik!)
Genau das ist es! Und die sozialistische Ideologie hat sich überlebt. Man sagt ja: Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. – Genau das ist das Problem der Gewerkschaft. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das Allertraurigste ist, dass sich die SPÖ von der Gewerkschaft einspannen lässt, dass es da draußen Menschen gibt, die das auch noch glauben, dass man in ihrem Interesse kämpft. In Wahrheit kämpft man nur für die eigenen Pfründe. Wenn dann Menschen auch noch zu Steinen greifen, zu Pflastersteinen, entsteht durch ihre Rede und durch ihre Art, die Leute aufzuhetzen, möglicherweise ein Widerstand gegen ein vernünftiges Gesetz, das im Interesse aller ist und uns alle näher zusammenbringt. Das will die Gewerkschaft nicht; die Gewerkschaft will uns auseinanderdividieren, und das ist das Problem.
Zum Schluss noch ein Satz: Ich bin sehr, sehr froh, dass Bruno Kreisky einen Christian Kern nicht mehr erleben musste. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Winzig. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn nur circa 5 Prozent der ÖGB-Mitglieder trotz gratis An- und Abreise letzten Samstag bei der Demo dabei waren, nehme ich die Ängste unserer Bürgerinnen und Bürger sehr ernst.
Aber es obliegt offensichtlich immer uns als Regierungsparteien, die Mythen, die durch die allgemeine Verunsicherungspartei SPÖ geschürt werden, zu entkräften. Die Fakten haben meine Kollegen bereits hervorragend ausgeführt, aber offensichtlich ist an manchen die reale Arbeitswelt vorbeigezogen, nämlich das Miteinander von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern (Abg. Deimek: ... immer nur im ÖGB sitzen! Die sollten einmal arbeiten!), das erfolgreich ist und das unser Land auch auszeichnet. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir wissen, die Großbetriebe haben Möglichkeiten, durch Betriebsräte länger, flexibler zu arbeiten. Interessant war ja in diesem Zusammenhang die Betriebsversammlung bei den ÖBB am Montag, die die Westbahn wieder einmal ungemein aufgewertet hat. Wir wissen, die ÖBB haben einen 12-Stunden-Tag, aber permanent! Daher wundert mich jetzt die Haltung von Herrn Kern: Dort ist er dafür, und dann, wenn es nicht permanent, sondern freiwillig ist, ist er dagegen! Wir kennen ja diesen Zickzackkurs bereits vom Abkommen mit Kanada, da war es ähnlich, und er ist genauso in einer Sackgasse gelandet. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Ich glaube, Herr Kern hätte genügend Möglichkeiten gehabt, diesen 12-Stunden-Tag bei den ÖBB abzuschaffen.
Ja, die Klein- und Mittelbetriebe – ich habe es schon erwähnt – haben diese Möglichkeiten flexibler Arbeitszeiten nicht. Sie sind in einem starren Arbeitszeitkorsett gefangen. Ich habe eher den Eindruck, dass dies die Strafe für die Klein- und Mittelbetriebe ist, weil wir eben keinen Betriebsrat haben, dass die SPÖ uns die flexiblen Arbeitszeiten nicht zugestehen will. Aber ein Betrieb ist weder schlecht noch gut allein deshalb, weil er einen Betriebsrat hat oder nicht. Ich war selbst Laienrichterin am Arbeitsgericht, und auch die ÖBB sind da sehr oft mit Arbeitszeitverletzungen bei mir vorgekommen.
Die betriebliche Realität des 21. Jahrhunderts ist anders. Wir sind kein Kollektiv mehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen individuell ihre Freizeit, ihre Arbeitswelt und ihre Familienwelt gestalten. Es ist auch für uns als Unternehmerinnen und Unternehmer die größte Herausforderung, da den richtigen Rahmen zu bieten, damit sie so lange wie möglich bei uns bleiben, weil es schwer genug ist, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.
Meine Berufserfahrung in der Vergangenheit, ob im Konzern oder auch bei mir im Betrieb, hat mir gezeigt: Wenn ein Mitarbeiter keine Überstunden machen will, kann man ihn nicht dazu zwingen. Das ist unabhängig von der Qualifikation. Die Macht des Mitarbeiters ist nämlich seine eigene Produktivität, die er dann einsetzen kann.
Darüber hinaus müssen wir bei jedem Auftrag durchrechnen: Können wir uns Überstunden leisten? Macht es Sinn? Oder ist es günstiger, wenn wir schauen, dass wir neue Mitarbeiter zusätzlich einstellen? – Überstunden rechnen sich im Klein- und Mittelbereich eben nur in Sondersituationen.
Ja, ich verstehe schon, dass Herr Kern der verlängerte Arm des ÖGB und der Arbeiterkammer ist. Er hat das Schicksal von Herrn Schieder ohne Rückenwind dieser beiden Organisationen bei der Wiener Wahl erlebt. Er weiß aber sicherlich auch genau, dass die Arbeitszeitflexibilisierung eine Win-win-Situation ist, für die Klein- und Mittelbetriebe sowie auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn wir halten zusammen und ziehen gemeinsam an einem Strang. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich dachte ja schon, der Tiefpunkt war gestern mit dem Outfit von Herrn Dr. Wittmann erreicht, aber es ging heute noch tiefer: die Drohungen mit Grabkerzen, mit Granitsteinen. Übrigens, Herr Muchitsch: Steine haben in der Vergangenheit schon eine große Symbolik. Wenn Sie das mit irgendeinem Bergwerk von irgendeinem Kollegen rechtfertigen (Zwischenrufe bei der SPÖ), dann frage ich mich: Woher kommen diese gleichen Aufkleber, die Sie haben, wenn Sie mit dieser Aktion nichts zu tun haben? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wissen Sie, woher ich solche Aktionen kenne? (Abg. Schieder: Sie haben ein Herz aus Stein!) – Bei uns im Bezirk wurden osteuropäische Wettbüros geschlossen. Was haben diese Osteuropäer dann gemacht? – Sie sind vor den Häusern, vor den Wohnungen der Mitarbeiter unserer Bezirkshauptmannschaft gestanden und haben dort gedroht. Genau daran hat mich heute Ihre Aktion erinnert. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie sind wirklich auf dem tiefsten Niveau, das man jetzt erreichen kann! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gudenus. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir jetzt die Reden – teils langatmig – lange angehört. Die Argumente, die von beiden Seiten kommen, sind ja relativ klar. Das wird in der Sache nichts ändern, denn beschlossen wird das Gesetz heute, und am 1. September wird es in Kraft treten.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mir die Reden der letzten Vertreter der SPÖ genauer angehört. Was wir gehört haben, ist ein Paradebeispiel dafür, warum diese Partei letzten Oktober abgewählt wurde: völlig weltfremd! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Völlig weltfremd, und schauen Sie: Sie reagieren nicht einmal darauf! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Völlig weltfremd, überhaupt nicht den Takt der Zeit erkannt.
Ich frage mich schon eines, Herr Katzian, Herr Präsident des ÖGB: Bei dieser Diskussion habe ich noch nie Ihr Wort im Parlament gehört. Ich habe Sie noch nie hier vorne reden gehört. Man hört Sie als Wortführer und Brandredner bei allen möglichen Versammlungen, kleineren oder größeren. Aber wo bleiben Sie als Volksvertreter, warum stehen Sie nicht hier am Rednerpult, wenn es darum geht, ein Gesetz zu diskutieren und zu beschließen? Wo sind Sie da, Herr Katzian? – Es wäre vonnöten, dass Sie hier herauskommen und einmal selbst das Wort ergreifen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Da hilft es nicht, dass man innerhalb der Bannmeile des Parlaments, so wie heute Früh, so eine Minidemo veranstaltet, bei der Herr Kern als Vertreter und Klubchef der SPÖ vorhanden und anwesend war und die Polizei einschreiten musste, damit diese zwei Handvoll Demonstranten die Bannmeile verlassen. Das sind Ihre Stilmittel! Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass hier im Hohen Haus das Pro und Kontra diskutiert wird. Dafür sind wir gewählt, dafür sind wir da. Kommen Sie bitte heraus, Herr Katzian und Herr Kern, diskutieren Sie mit uns hier heraußen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Wir haben ja auch gestern zu einem anderen Thema diskutiert, und ich muss sagen, Sie sind nicht mehr die Arbeitnehmervertreter, die Sie glauben zu sein! Vertreten haben Sie die Arbeitnehmer vielleicht vor einigen Jahrzehnten, aber der Zug ist weitergefahren. Die Zeit hat sich geändert. Sie haben die Zeichen der Zeit überhaupt nicht erkannt.
Die Arbeitnehmer haben das Bedürfnis nach Flexibilität, und genau diesem Bedürfnis nach Flexibilität tragen wir Rechnung. Das tun wir, das setzen wir um. Die Gegebenheiten haben sich eben geändert, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie vertreten nicht die Interessen der Arbeitnehmer, Sie vertreten, wie auch schon Kollege Lugar ganz richtig gesagt hat, Ihre eigenen Interessen. Darum geht es Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um Pfründe, Interessen, Privilegien, darum geht es Ihnen. Die Arbeitnehmer sind Ihnen vollkommen egal! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Sie haben anscheinend nicht erkannt, dass sich die Arbeitswelt geändert hat. Es müssten doch, bitte, die selbsternannten Arbeitnehmervertreter merken, dass sich die Realitäten mit der Zeit verändert haben. Das tun wir, die FPÖ und die ÖVP, die neue Regierung: Wir tragen diesen neuen Gegebenheiten Rechnung. Deswegen wird heute das neue Gesetz beschlossen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ein Satz noch zum Thema Parlament und
Wertschätzung des Parlaments (Abg. Schieder: Ja! Jetzt bin
ich gespannt!): Es kann nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren,
dass hier Parallelstrukturen aufgezogen werden (Abg. Schieder: Die
Industriellenvereinigung, oder?), wie der ÖGB zum Beispiel hier
ein Scheingefecht veranstaltet gegen eine Maßnahme, die gar nicht
geplant ist. Es wird keinen verpflichtenden
12-Stunden-Tag geben, es gibt ihn einfach nicht! (Zwischenrufe bei der
SPÖ.) Das ist eine Unwahrheit, eine mutwillige Unwahrheit von Ihnen.
Sie versuchen, den Bürgern und den Wählern Sand in die Augen zu
streuen mit etwas, was es gar nicht gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Deswegen sage ich Ihnen eines: Das Parlament ist das Primat der Politik, wir sind die Volksvertreter. Wenn Sie uns dafür kritisieren, dass wir einen Initiativantrag einbringen – was ganz normal ist, was jede Partei tun kann, was Abgeordnete tun können (Abg. Schieder: Aber dann stehen Sie dazu!) –, dann haben Sie anscheinend Parlamentarismus und Demokratie nicht verstanden, Herr Schieder. Dann haben Sie das nicht verstanden! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Weil Sie, Herr Schieder, heute in Ihrer peinlichen Show in der Früh zur Geschäftsordnung ein Thema angesprochen haben, das mit Geschäftsordnung gar nichts zu tun hat, nämlich die Tatsache, dass ganz legitim Anträge und Abänderungsanträge eingebracht werden, muss ich Ihnen sagen: Da haben Sie, Herr Schieder, den Parlamentarismus nicht verstanden, da haben Sie Demokratie nicht verstanden. Ich empfehle Ihnen, Herr Schieder, ein kleines Seminar in der Demokratiewerkstatt. Das würde Ihnen gut anstehen, Herr Schieder! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich will jetzt gar nicht die gesamten Argumente für dieses wirklich wegweisende, zukunftsweisende Gesetz noch einmal herunterbeten. Abschließend nur Folgendes: Sie sehen ganz genau, dass die neue Regierung, dass FPÖ und ÖVP diejenigen sind, die sich für Arbeitnehmer einsetzen und für Arbeitnehmerrechte da sind. (Abg. Schieder: Hören Sie doch auf, die Leute zu verhöhnen!)
Schauen Sie zum Familienbonus Plus, durch den leistungerbringende Menschen entlastet werden, Arbeitnehmer entlastet werden: Pro Kind 1 500 Euro pro Jahr! Schauen Sie zum Beispiel nur vier Tage zurück: Am 1. Juli ist die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge in Kraft getreten, wodurch Arbeitnehmer um 310 Euro pro Jahr entlastet werden, nämlich die kleinen Arbeitnehmer. Das tut die neue Regierung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Und letztlich die Arbeitszeitflexibilisierung – weil wir mit der Zeit gehen und Sie es nicht tun, und deswegen gehen Sie mit der Zeit! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
13.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Leichtfried. – Bitte. (Abg. Haider: Jetzt dürfen Sie wieder lauter falsche Zitate bringen!)
Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Besucherinnen und Besucher! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Herr Klubobmann Gudenus, ich habe mir jetzt einmal Ihre Biografie angeschaut – sehr interessant (Abg. Gudenus: So spät?) – und habe gesehen, dass Ihre Eltern sehr viel Geld für Ihre Bildung ausgegeben haben. Als ich jetzt Ihre Rede gehört habe, habe ich mir gedacht: Wie schade! Das ganze Geld zum Fenster hinausgeschmissen, Herr Gudenus! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte Sie mit drei Namen konfrontieren. Robert Owen formulierte 1830 erstmals die Forderung nach dem 8-Stunden-Tag. Ferdinand Hanusch – Herr Minister außer Dienst Stöger hat ihn erwähnt –: 8-Stunden-Tag in Österreich 1918 eingeführt. Sebastian Kurz führt 2018 den 12-Stunden-Tag ein, geschätzte Damen und Herren! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wenn es nach dieser Regierung geht, wenn es nach der ÖVP und der FPÖ geht, wenn es nach Kurz und Strache geht, heißt die Zukunft: 2 Stunden pendeln, 12 Stunden im Stahlwerk, 2 Stunden noch einmal pendeln – und keine Zeit mehr für die Freizeit, keine Zeit für die Familie, keine Zeit für die Feuerwehr, keine Zeit für die Rettung, keine Zeit für nichts außer Arbeit! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.) Das ist die Zukunft, die Sie für dieses Land vorgesehen haben. Ich sage Ihnen eines: Das wird eine kurze Zukunft im wahrsten Sinne des Wortes sein, geschätzte Damen und Herren! (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Wir können das bei dieser Abstimmung, die Sie in Ihrer Überheblichkeit und Arroganz so angesetzt haben, wie Sie es jetzt getan haben, nicht verhindern. Das können wir jetzt nicht. Aber ich werde Ihnen eines versprechen: Wir werden nicht rasten und nicht ruhen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wir werden auf den Straßen und Plätzen, wir werden in den Wirtshäusern, Geschäften und Läden, wir werden in den Betrieben dieses Landes (Abg. Gudenus: Sie sind out! Keiner braucht Sie mehr!) streiten, argumentieren, überzeugen (anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP), um allen klarzumachen (Abg. Deimek: Das war einmal!), dass Sie die Abgeordneten der Sponsoren des Herrn Kurz sind (Beifall bei der SPÖ) und nicht die Abgeordneten derer, die früh am Morgen aufstehen und hart für ihr Geld arbeiten müssen, geschätzte Damen und Herren. Das haben Sie damit verloren! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Gudenus: Niemand braucht Sie!)
Wir sind mit unserer Meinung nicht allein. Die Bischöfe, die FPÖ-Arbeitnehmervertreter, der ÖVP-Arbeiterkammerpräsident, sie sehen das alle gleich. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Ich sage Ihnen eines: Bei aller Überheblichkeit, die Sie jetzt vor sich hertragen, bei aller Arroganz werden Sie dieses Thema nicht mehr los, und am Ende werden die Wählerinnen und Wähler Sie aus Ihren gut klimatisierten Ämtern treiben! Das wird das Ergebnis sein, geschätzte Damen und Herren! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)
13.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hörl. – Bitte.
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine beiden Ministerinnen! Lieber Kollege Leuchtfried! Einer, der sein Leben lang ein Apparatschik bei der Arbeiterkammer war, den seine ganze Karriere nur durch die Arbeiterkammer, über
das Parlament und dann in ein Ministerium geführt hat – in dem Sie Schaden verursacht haben! –, hat kein Recht, über Herrn Gudenus zu richten! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Herr Schieder! Es ist Ihnen wirklich gelungen – ich gratuliere Ihnen –, ein Bild des Schreckens auf die Straße zu malen. Sie haben Arbeiterkammer und Österreichischen Gewerkschaftsbund degradiert und dann missbraucht. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Deshalb wird wahrscheinlich der neue Präsident Katzian heute hier kein Wort verlieren, und ich bedauere das. (Abg. Rosenkranz: Unerhört eigentlich!) Sie haben den Start der Sozialpartnerschaft mit den neuen Präsidenten (Abg. Rosenkranz: Das sind Vertreter!) jetzt sicher erschwert.
Pflastersteine, Friedhofsleuchten und solche Pamphlete – es ist schon gesagt worden: Wenn das Ihr neuer Stil ist (Abg. Rosenkranz: Übelste Menschenhatz!), dann gratuliere ich Ihnen! Dazu passen die Drohungen des Herrn Leuchtfried, die Drohungen des Herrn Knes. Ich freue mich auf die Auseinandersetzungen in Wirtshausstuben, die trete ich gerne mit Ihnen an! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Das könnt ihr haben! – Ruf bei der ÖVP: Pflastersteinpolitik! – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Übrigens, Herr Schieder oder Herr Leuchtfried: Sie könnten unserem Arbeiterkammerpräsidenten in Tirol, der mit Ihnen ja tagtäglich telefoniert, Ihrem Demonstrationsbruder im Herzen, diesem Maulhelden, diesem Dauerschimpfer, dem können Sie ausrichten, dass ich mich im Klub der Österreichischen Volkspartei sehr wohlfühle! Er bezeichnet uns als Hinterbänkler. Ich fühle mich im Klub der ÖVP, ich fühle mich beim Bundeskanzler hervorragend. Ich werde gehört – und das habe ich ihm voraus. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Sie regen sich über die Ruhezeiten im Tourismus auf, aber Sie gehen alle gerne abendessen, lange (Abg. Schieder: Ja! Wir fahren auch gern mit dem Lift, und trotzdem ...!), und Sie wollen Frühstück ab acht. Deshalb brauchen wir Dienstleistung in der Früh und am Abend! Die jungen Menschen machen das gerne, weil sie froh sind, wenn sie dann 6, 7 Stunden Skifahren gehen können. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Beides, diese 8 Stunden Ruhezeit und auch der Kollektivvertrag mit den 12 und 60 Stunden, war vereinbart; allerdings nur in Betrieben mit Betriebsrat, da haben Sie recht, und auch nur mit arbeitsmedizinischem Gutachten. Jetzt erklären Sie mir, wie Sie in einem Betrieb mit neun Mitarbeitern einen Betriebsrat haben und wo Sie in den Weihnachtsfeiertagen ein arbeitsmedizinisches Gutachten bekommen!
Deshalb: Diese Bürokratie bauen wir ab! Wir machen unsere Mitarbeiter selbständig. Das machen wir, und wir erweitern das auf die Ganzjahresbetriebe. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Die Hotellerie im ganzen Land wird es uns sehr danken. Die Mitarbeiter bekommen mehr Freizeit oder Geld, je nach Wahl. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Auch den Klubobmann, der wieder nicht da ist, Herrn Kern, kann ich beruhigen. Er behauptet ja, unsere Mitarbeiter müssten dann Hunderte Kilometer fahren, in der Früh wieder kommen. Die wohnen bei uns in Personalhäusern, in gut ausgestatteten Appartements, und brauchen nicht so weit zu fahren.
Dieses AZG, das wir heute beschließen, hat drei große Begriffe: Freiwilligkeit, bezahlt und selbstbestimmt, und zwar ohne Bevormundung durch Betriebsräte und Apparatschiks, wie auch einige hier in den Reihen sitzen! Die 60-Regelstunden-Woche findet nicht statt, das wissen Sie, die kann rechtlich nicht stattfinden! Und die Mitarbeiter werden das, wenn das jetzt Gott sei Dank am 1. September in Betrieb geht, selbst beurteilen. Darauf freue ich mich, auf die Stammtische, die ich mit ihnen habe. (Beifall bei der ÖVP.)
Lieber Beppo Muchitsch! Dein Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ist der sozialpolitische Leuchtturm deines Lebens. Das ist der Grund, warum wir das jetzt ändern müssen. Mit diesem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wolltest du ausländische Unternehmer treffen – getroffen hast du nur die einheimischen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Du hast mit diesem Gesetz die Unternehmerschaft in Österreich, du hast uns alle als Gauner, Ausbeuter oder gar Kriminelle hingestellt. Wir sind korrekte Arbeitgeber! Wir sind kostenlose Lohn- und Finanzbuchhalter, Inkassobüros für den Staat, alles unbezahlt und gratis. Wir haften für Gelder, die uns eigentlich nichts angehen, die wir berechnen und verrechnen und an die Republik abliefern; Gelder, die uns nichts angehen und die zum Beispiel in der Schweiz die Arbeitnehmer selbst verrechnen!
Für Sie alle sind Unternehmer reiche Kühe, die man melken muss. Dabei geht es dem Großteil dieser Menschen, die selbstbestimmt schauen, dass sie Unternehmen aufbauen, Mitarbeiter beschäftigen, Steuern zahlen, nicht so gut. 45 000 Tirolerinnen und Tiroler sind Unternehmer, davon erreichen 50 Prozent gerade die Mindestbemessungsgrundlage mit 560 Euro, und nur 10 Prozent erreichen den Höchstbetrag von 6 000 Euro. Die durchschnittliche Unternehmerpension liegt bei 1 344 Euro; ein Angestellter hat mehr und ein Beamter doppelt so viel. Auf diesen Menschen reitet ihr herum? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ihr sagt, wir seien unehrlich. Ihr sagt, die österreichischen Unternehmer seien unehrlich. Ich bringe Ihnen ein Beispiel: 185 Milliarden ist die Lohnsumme, die wir jährlich berechnen, verrechnen und abliefern. Davon sind 0,001 Prozent überhaupt in Diskussion! 0,001 Prozent wird überhaupt von ÖGB und AK kritisiert, und ein Bruchteil kommt in Arbeitsprozesse.
Das nenne ich gelebte Ehrlichkeit, das nenne ich Ehrlichkeit. Hören Sie auf, solche Menschen zu verunglimpfen!
Ich freue mich schon auf den Herbst. Ich bin neugierig, wie Sie die hohen Mammutbudgets in Ihren Arbeiterkammern rechtfertigen (Abg. Scherak: Was ist mit der Wirtschaftskammer?), denn mit der Rechtshilfe und mit der Rechtsvertretung werden Sie sie ja wohl nicht mehr argumentieren können. (Abg. Stöger: ... Wirtschaftskammer! – Abg. Loacker: Arbeiterkammer mal zwei!)
Ihr Unternehmerbild ist eines, bei dem die Betriebsräte anschaffen und der Unternehmer nur noch das Geld liefern soll, damit sie gut leben. Dieses Unternehmerbild ging mit Erich Honecker unter. Gerade Sie müssten wissen – Sie, die Spezialisten von Bawag, „Konsum“ und so weiter –, dass es dieses Unternehmerbild heute Gott sei Dank nicht mehr gibt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Herr Klubobmann Schieder, das, was wir heute beschließen, ist unspektakulär. Das, was wir heute beschließen, findet in vielen Betrieben schon statt, in den organisierten sowieso und in anderen auch. Und deshalb: Hören Sie auf, die Leute zu verunsichern und Keile hineinzutreiben! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte. (Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ.)
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Abgeordneter Hörl hat behauptet, ich hätte die Unternehmen im Zuge des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes als Ausbeuter bezeichnet. Ich weise das auf das Schärfste zurück. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Ich berichtige: Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ist unter Einbindung der Sozialpartner hier in diesem Hohen Haus mit Zustimmung der ÖVP im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping beschlossen worden (Zwischenruf des Abg. Schieder), wofür uns alle anderen Menschen Europas bewundern, und das soll auch so bleiben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Eine zweite Berichtigung (Zwischenruf bei der ÖVP): Herr Abgeordneter Hörl hat Abgeordneten Leichtfried als Leuchtfried bezeichnet. Tatsächlich heißt er Leichtfried. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jarolim: Solidarität!)
13.52
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Fürlinger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister! Als letzter Redner zu einem Thema, das dreimal das Hohe Haus durchlaufen hat, muss man sagen, es ist eigentlich alles gesagt – und in diesem Fall auch schon wirklich von jedem. Wir haben hier heraußen oscarreife Inszenierungen erlebt, die leicht hysterische Anklänge hatten.
Wir haben eine Debatte erlebt, die sachlich schwer zu verstehen ist, denn am Ende des Tages geht es um gar nichts anderes als um ein bisschen Modernisierung unserer Arbeitswelt (Zwischenruf bei der FPÖ), ein bisschen flexiblere Lebenswelten für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Abg. Schieder: Weniger Einkommen!), ein bisschen ein Zurückstecken der Politik und ein Freilassen der Menschen – das ist alles, worum es uns hier geht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Die Debatte ist auch sachlich schwer zu verstehen, weil eigentlich alle hier herinnen und alle draußen das wollen, was wir heute hier beschließen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der Liste Pilz: Ich will das nicht!)
In vier Regierungsprogrammen seit 2006 – davon drei unter sozialdemokratischer Federführung – wurde von Flexibilisierung der Arbeitszeit und einer Modernisierung der Arbeitszeitregeln gesprochen. Es ist bereits oft genug zitiert worden, dass der leider abwesende ehemalige Bundeskanzler Klubobmann Kern in sein Programm 2017 die Flexibilisierung der Arbeitswelt und der Arbeitszeit hineingeschrieben hat. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Das Problem ist nur, dass er daran gescheitert ist. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Herr Mag. Kern ist nicht an seinem Regierungspartner gescheitert, sondern an seinen eigenen Leuten. Und darum hat er das ganze Thema zu den Sozialpartnern ausgelagert. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, auch wenn ich wieder eine tatsächliche Berichtigung des Abgeordneten Muchitsch riskiere und somit nicht Schlussredner sein darf (Abg. Rosenkranz: Kommt der Katzian gar nicht?): Ich habe am Tag nach dieser Einigung zwischen den Sozialpartnern – Mindestlohn, Arbeitszeitflexibilisierung – Christoph Leitl in Linz getroffen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Ich kann Ihnen sagen, dass er menschlich zutiefst betroffen war.
Der Satz von ihm war: Das hat es in der Zweiten Republik noch nie gegeben, dass ein ÖGB-Präsident seinen Handschlag nicht einhalten und einlösen kann. – Diese Betroffenheit hat man ihm angesehen. Daher meine ich, dass es nicht sachlich gerecht und fair ist, wenn heute hier Leute die Sozialpartnerschaft beschwören, die sie selbst durch diesen Akt nahezu versenkt haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Es ist deshalb ein Scheitern, meine Damen und Herren, auch ein Scheitern des Kern’schen Plans! Es funktioniert nämlich heute nicht mehr, dass sich irgendwo zentral ein Funktionär hinsetzt und sagt: Ich bestimme, wann wer wo wie viel arbeitet, was es kostet und wer es bezahlt. – Das funktioniert nicht mehr.
Spätestens dann, wenn man sieht, dass bei den Österreichischen Bundesbahnen der 12-Stunden-Tag ausläuft und Herr Hebenstreit dann Betriebsversammlungen organisiert, merkt man, glaube ich, dass es eigentlich nur um eine kleine gewerkschaftsinterne Diskussion darüber geht, welcher Pfau die längsten und schönsten Federn hat, mit denen da Räder geschlagen werden. Um die Arbeitnehmer oder die Unternehmer in diesem Land geht es bei dieser Debatte längst nicht mehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, die Praxis hat die Politik längst überholt. Das Arbeitszeitgesetz, das hier beschlossen worden und noch gültig ist, wird längst nicht mehr eingehalten – es kann nicht eingehalten werden. Wir kennen von großen und von kleinen Unternehmen Situationen, bei denen Arbeitnehmer hinausgehen, ausstechen und wieder hineingehen und weiterarbeiten, weil ihnen gerade danach ist, weil sie einen produktiven Tag haben. (Abg. Keck: Wo lebst denn du?) Die Unternehmer müssen das mit den Arbeitnehmern in ganz anderer Art und Weise konsensual regeln. Wir hinken da in Wahrheit als Politik hinterher.
Der Schritt, den wir heute tun, ist nur ein kleiner, um tatsächlich zur Realität aufzuholen. Alle wollen Freiheit, und wir haben eine moderne Arbeitswelt. Natürlich kann man als Gewerkschaftsbewegung hergehen und sich ins Schmollwinkerl stellen: Mog i net, des tua i net, do tua i net mit! – Das ist die eine Möglichkeit.
Die andere Möglichkeit, zu der ich Sie herzlich einlade, ist, mit uns diesen Weg mitzugehen. Sie werden feststellen, dass vieles von dem, was Sie heute hier geboten haben, am 1.9. nicht eintreten wird. Es wird sich für die Arbeitnehmer nichts verändern, sie werden nur nicht gemeinsam mit dem Arbeitgeber mit einem Fuß im Kriminal sein, nämlich dann, wenn sie wirklich arbeiten wollen, und sie werden zwischen Freizeit und Geld wählen können. Das sind die Dinge, die ab dem 1.9. viel besser möglich sind als derzeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich glaube, dass einige von Ihnen die Schranken im Kopf überwinden müssen, damit sie Arbeitgeber als Partner sehen und nicht als Gegner, wie es heute hier in manchen Redebeiträgen der Fall war – was mich betroffen gemacht hat, und zwar auch als Arbeitgeber. (Zwischenruf des Abg. Noll.)
Ich will das hier auch noch einbringen, weil es zwei Redebeiträge gab, in denen deutlich überzogen wurde, nämlich in jenem von Herrn Kollegen Leichtfried und jenem vom Kärntner Kollegen: Grablichter und Pflastersteine haben vor Häusern von Abgeordneten dieses Hauses nichts zu suchen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die Frage, ob ihr sie hingelegt habt, ist nicht das, was von Belang ist. Es handelt sich um eine eurer Teilgewerkschaften, die dazu aufgerufen hat. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Diesen Aufruf gibt es überall. Es ist die vida. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Stellen Sie sich hierher und distanzieren Sie sich von dieser Teilgewerkschaft – das ist das, was ich von euch verlange! (Anhaltender Beifall und Bravorufe bei ÖVP und FPÖ.)
Eine Kleinigkeit schreibe ich Ihnen ins Stammbuch (Zwischenruf der Abg. Yildirim): Als freier Abgeordneter dieser Republik lasse ich mich weder von Ihnen noch von sonst irgendjemandem bedrohen (Zwischenrufe bei der SPÖ) oder an der Ausübung meines freien Mandates hindern! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich stimme für das, wovon ich überzeugt bin! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Herr Klubobmann Kern, den ich in dieser Debatte schmerzlich vermisse, hat von dümmlichen Filmen gesprochen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich weiß nicht, wer sich alles im Internet zu diesem Thema fortgebildet hat, daher vielleicht abschließend eine kleine Anmerkung dazu. Die Gewerkschaft hat ja ein wunderbares Video gemacht – also etwas, das wir alle total mögen –, angelehnt an Pink Panther. Kennen Sie alle den Schlussgesang, das Lied „Wer hat an der Uhr gedreht“? Das ist wunderbar umgedichtet worden, eben so, dass nun die 12-Stunden-Woche kommt. Damit ist das arme gute Lied eigentlich verunglimpft worden. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: 12-Stunden-Tag!)
Als ich mir das Video angesehen habe, sind Kindheitserinnerungen hochgekommen. Ich habe deswegen nachgeschaut, und tatsächlich ist Pink Panther eine Schöpfung aus dem Jahr 1963. Ich frage mich, ob die Macher da nicht ihren Auftraggeber ein bisschen verraten haben, dass er vielleicht irgendwo zeitlich steckengeblieben ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, dass ich das in der letzten Sondersitzung hier sehr sachlich und fair mitgeteilt habe: Herr Abgeordneter Fürlinger hat behauptet, dass es im Vorjahr einen Kompromiss zwischen den Sozialpartnern gegeben hat.
Ich stelle richtig: Es hat vier Punkte gegeben, an denen diese Sozialpartnereinigung letztendlich gescheitert ist. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Zur Berichtigung: Der ÖGB hat mehr Zeitsouveränität gefordert und dementsprechend auch eine Planbarkeit und einen Flexibilisierungszuschlag, des Weiteren den erleichterten Zugang zu einer sechsten Urlaubswoche (Ruf bei der FPÖ: Das ist ein Redebeitrag!) und als letzten Punkt eine Beschränkung von All-in-Verträgen oder von Überstundenpauschalen auf gesetzlich zulässige Überstunden, nämlich ab der Höchstbeitragsgrundlage. – Und daran ist das gescheitert. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Wenn Sie es noch immer nicht glauben, dann kommen Sie zu mir und lesen Sie das Papier! (Zwischenruf bei der FPÖ.) Dann können Sie auch lesen, was die Arbeitgeber gefordert haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Martin Graf: Veröffentlichen Sie es doch einfach!)
14.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist Frau Abgeordnete Rendi-Wagner gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Bundesministerin, du hast mich persönlich angesprochen und hier eine Studie erwähnt, die laut deinen Aussagen besagt, dass die flexiblen Arbeitszeiten dazu führen, dass es den Menschen gesundheitlich besser geht.
Ich unterstelle dir nicht, dass du das mutwillig gemacht hast, aber ich darf sagen, dass man, wenn man wissenschaftliche Studien und vor allem Publikationen liest, sich nicht nur die Überschriften dieser Publikationen anschauen sollte (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Hartinger-Klein), denn die relevanten Informationen stehen im Kapitel Resultate und Schlussfolgerungen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Genau in diesem Kapitel deiner Studie steht ganz klar geschrieben, dass sich die verbesserten Gesundheitsdaten ausschließlich auf selbstbestimmte flexible Schichtarbeit beziehen – und das ist in diesem Sinne nicht das Thema der heutigen Diskussion. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)
Die Studienautoren deiner Studie schlussfolgern auch ganz klar, dass ihre Daten nicht ausreichen, um Schlüsse zum Gesundheits-Outcome der überlangen Arbeitszeiten zu machen.
In diesem Sinne ist diese Studie keine adäquate zur Untermauerung Ihres neuen Arbeitszeitgesetzes. Wenn das die einzige Studie war, die die Frau Bundesministerin vorlegen kann (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Hartinger-Klein), dann heißt das für mich, dass sie keine einzige wissenschaftliche Arbeit im medizinischen Bereich finden konnte, die diese Arbeitszeitregelung, die Sie hier vorschlagen, untermauert. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Hingegen kann ich Ihnen sagen: Das (ein Konvolut an Unterlagen in die Höhe haltend) sind die Arbeiten, die ich allein in den letzten drei Tagen zu diesem Thema überlange Arbeitszeit ohne adäquate Ruhepausen und Freizeitblöcke finden konnte. (Abg. Deimek: Die kommen gleich nach den vier Tagen! Haben Sie mal woanders gearbeitet als am Schreibtisch?) Und das ist nur ein kleiner Auszug aus den wissenschaftlichen Arbeiten zu diesem Thema.
Diese Arbeiten und viele mehr, auch Ärzte und Ärztinnen dieses Landes – wir hatten das schon einmal, Déjà-vu Rauchverbot – sagen, dass überlange Arbeitszeiten ohne adäquate Ruhepausen Menschen kränker machen, mehr Herzinfarkte, Depressionen, Schlaganfälle, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus verursachen. (Abg. Haider: Es gibt ja Ruhepausen!)
Das ist volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich wirklich totaler Nonsens, was Sie hier machen. Und was folgt aus diesen Erkrankungen? – Es folgen mehr Krankenstände, mehr Frühpensionierungen und die Arbeitslosigkeit wird steigen. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.) Und warum? – Weil Menschen keine Maschinen sind, die einen Knopf haben, mit dem man einfach eine längere Betriebszeit einschalten kann, um bei 28 Grad statt 8 einfach 12 Stunden am Bau arbeiten zu können – nein. (Zwischenruf des Abg. Gudenus.)
Sie schaffen dadurch auch – ich hatte es schon erwähnt – eine Zweiklassengesundheit, Frau Ministerin! Warum? (Ruf bei der FPÖ: Die gibt es schon längst! – Abg. Rosenkranz: Mehrklassengesundheit!) – Weil die gesundheitlichen Schäden und Auswirkungen für jene Gruppen signifikant höher sind, die wenig Mitspracherecht und wenig Entscheidungsfreiheiten im Bereich ihrer Arbeit haben und weniger qualifiziert sind.
Das trifft uns Privilegierte in diesem Raum nicht, da gebe ich Ihnen recht. Wir saßen gestern 13,5 Stunden hier, aber das wird uns gesundheitlich nicht wirklich schaden. (Abg. Rosenkranz: Dem Herrn Kern, glaube ich, nicht!) Genau dieser Gruppe aber wird es schaden (Zwischenrufe bei der FPÖ), und auf die schauen wir ganz genau. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Somit ist dieses neue Arbeitszeitgesetz nach dem Kippen des Rauchverbotes ein weiteres Gesetz, das den Menschen in diesem Land nachweislich gesundheitlichen Schaden zufügt. (Ruf bei der FPÖ: Es wird niemand zum Rauchen gezwungen!)
Und nicht nur das, denn Sie beschließen im ASVG unter dem Deckmantel der Missbrauchsbekämpfung heute auch einen Lauschangriff auf Menschen im Krankenstand. Damit sollen kranke Versicherte mit Auffälligkeiten entdeckt werden. Was heißt denn das? Was heißt das? Was wollen Sie damit erreichen? – Dass Menschen nicht mehr ohne Angst, ihren Job zu verlieren, in den Krankenstand gehen können? Dass Men-
schen Angst haben müssen, dass der Arbeitgeber von ihren Krankheiten erfährt? Ist das Ihr Menschenbild? Ist das Ihr Menschenbild von Arbeitnehmern, die für Sie Tachinierer sind? – Für uns nicht!
Und weil Sie sich so gerne mit dem Thema der Grenzsicherung und Grenzschließung befassen – sei es die Südgrenze, die EU-Außengrenze, das alles ist ein wichtiges Thema (Zwischenrufe bei der FPÖ), und zwar in den letzten Tagen vor allem zur Ablenkung (Abg. Mölzer: Frau Merkel hat uns geholfen!) –, sage ich Ihnen: Sie haben zwei wichtige Grenzen vergessen, sehr geehrte Damen und Herren, nämlich die gesundheitliche Grenze der Menschen und die soziale Grenze der Menschen. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Ich sage Ihnen: Sorgen Sie dafür, dass Menschen in diesem Land künftig vor sozialen und gesundheitlichen Grenzüberschreitungen geschützt sind! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
14.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Rendi-Wagner, dass das Auffälligkeitsanalyse-Tool auch etwas sehr Positives ist, könnten Sie schon anerkennen, denn wir haben sehr oft darüber gesprochen. Es geht da schon um Scheinfirmen, die damit herausgeholt werden sollen. Es hat übrigens schon ein Vor-vor-Sozialminister angekündigt, dass er sich dessen annehmen wird – der ist jetzt nicht mehr. Das müssen Sie nicht negativ darstellen, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Ich kann vieles an Kritik nachvollziehen. Es ist auch Aufgabe der Opposition, dass man Kritik übt. Ich kann schon nachvollziehen, dass Sie nicht zustimmen. Ich war lange genug Oppositionspolitikerin: Man findet immer irgendetwas, das einem in einem Gesetz nicht gefällt. Das ist auch ganz normal.
Das jedoch, was Sie als SPÖ heute hier abgegeben haben, war schon ein bisschen ein eigenartiges Bild: die Führungsspitze der SPÖ, ein Herr Kern – irgendwann gekommen, dann wieder weg (Abg. Gudenus: Kern-los!) –, ein Herr Schieder und nun Frau Rendi-Wagner – entschuldigen Sie, Sie sind doch keine Arbeitnehmervertreter! Sie haben doch in Ihrem ganzen Leben noch keinen Schraubenzieher (Zwischenrufe bei der SPÖ) oder eine Schaufel in der Hand gehabt! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sich dann hier herzustellen und zu glauben, dass Sie jetzt die großen Arbeitervertreter und Arbeiterkämpfer spielen könnten, ist einfach nicht ehrlich und das ist auch nicht authentisch herübergekommen (Zwischenruf der Abg. Duzdar), im Übrigen auch nicht bei Ihnen, Herr Kollege Leichtfried – was Sie heute hier aufgeführt haben! Normalerweise sind Sie ein eher sachlicher Redner, aber heute haben Sie sich hier als Schauspieler generiert. Das war nicht authentisch und daher auch nicht glaubwürdig, weswegen es beim Fernsehzuseher nicht so ankommen wird, wie Sie das gerne hätten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Schieder: Da redet die Richtige!)
Meinen Sie, dass ich nicht authentisch bin? – Gut! Wissen Sie, Kollege Schieder, Sie haben ein großes Problem: Sie sind nicht Bürgermeister in Wien geworden und Sie sind nicht mehr in Regierungsverantwortung. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie sitzen hier und haben überhaupt keine Ahnung davon (Zwischenruf des Abg. Schieder), was Sie hier machen sollen. Sie fallen nur durch dumme Zwischenrufe auf, und dann glauben Sie, dass Sie als Arbeitnehmervertreter glaubwürdig sind. (Zwischenrufe bei der
SPÖ.) Das sind Sie überhaupt nicht, Sie sind der Letzte, der hier Glaubwürdigkeit hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Aufgrund der Diskussion und der Debatte muss ich schon sagen: Lieber Kollege Muchitsch, ich weiß, dass du den Kampf für die Arbeitnehmer ehrlich meinst, aber wenn du heute hier heraußen stehst und sagst, dass das Symbol für harte Arbeit Pflastersteine sind (Zwischenruf bei der SPÖ), dann sage ich dir: Pflastersteine, noch dazu in Verbindung mit dem Grablicht, sind für mich ein ganz anderes Symbol, nämlich ein Symbol für irgendwelche Rabauken, die diese schmeißen und werfen. Das haben wir in Wien mit der SJ schon sehr häufig erlebt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Da wäre es schon gut, dass man sich von solchen Aktionen distanziert. (Rufe bei der SPÖ: Das haben wir! – Abg. Krainer: Sie haben sich nicht distanziert!) Das habe ich heute hier von niemandem gehört (Abg. Plessl: Haben Sie nicht aufgepasst, Kollegin?), sondern es ist immer nur versucht worden, das Ganze zu relativieren und zu verteidigen. (Abg. Heinisch-Hosek: Waren Sie nicht da? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Jetzt komme ich zum eigentlichen Gesetzestext. Es mag ja richtig sein – wie Sie gesagt haben –, dass im ersten Entwurf oder im ursprünglichen Antrag, der hier eingebracht worden ist, vieles sehr schlecht oder ungenau formuliert war. (Abg. Schieder: Ah!) – Jetzt komme ich aber zu Ihnen, Herr Schieder, denn das ist nämlich genau Ihre Art von Politik. Sie sagen: In dem, was da eingebracht worden ist, steht dieses und jenes drinnen – im Wissen, dass es hier einen Abänderungsantrag gibt, im Wissen, dass in diesem Abänderungsantrag die Freiwilligkeit erstmals garantiert wird. (Abg. Schieder: Stimmt nicht!)
Was heißt: „Stimmt nicht“? Haben Sie es nicht gelesen, wollen Sie es nicht lesen oder können Sie nicht lesen? (Abg. Schieder: Das ist falsch, was Sie sagen!) – Jetzt outen Sie sich einmal, warum Sie das permanent behaupten! Es wird ja wohl einen Grund geben, warum Sie das behaupten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Oder wollen Sie absichtlich die Menschen in die Irre führen? Das wäre dann nämlich auch böswillig, was Sie hier machen. (Abg. Schieder: Böswillig sind Sie!) – Also: Lesen Sie es durch – da steht sie ganz genau drinnen, die Freiwilligkeit! Übrigens hat es Kollege Wöginger sogar vorgelesen. (Rufe bei der SPÖ: Eben!) – Sie hätten nur zuhören müssen, wenn Sie sich mit dem Lesen schwertun. (Abg. Stöger: Wo?) – Es ist die Freiwilligkeit gegeben. Es ist der 8-Stunden-Tag der Regelstundentag. Jede Überstunde muss bezahlt werden, mit Zuschlägen – das steht im Gesetz drinnen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ohne Freiwilligkeit und ohne Zuschläge gibt es gar nichts. Was Sie hier behaupten, die 60-Stunden-Woche – wer soll Ihnen das überhaupt glauben? Das ist ja sogar im Widerspruch zu einer EU-Arbeitszeitrichtlinie. (Abg. Heinisch-Hosek: Wozu brauchen wir dann das Gesetz?)
Also da frage ich mich schon: Glauben Sie das selber, was Sie hier verbreiten, glauben Sie das wirklich? Das ist ja alles Blödsinn! Gleich im ersten Paragrafen steht drinnen: Die wöchentliche Arbeitszeit bleibt bei 8 Stunden, die Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden – nicht mehr und nicht weniger. (Abg. Heinisch-Hosek: Dann brauchen wir das Gesetz ja eh nicht!) Das sollen alle Zuseher vor den Bildschirmen auch wissen. Das ist die reguläre Arbeitszeit, die bleibt. Jeder, der in der Woche mehr arbeitet, bekommt das als Überstunden ausbezahlt, wenn er es möchte, oder als Zeitausgleich. (Abg. Schieder: Was reden Sie für einen Blödsinn?) – Es ist auch erstmals so, dass die Arbeitnehmer das Recht haben, sich auszusuchen: Will ich das Geld haben oder will ich die Freizeit haben? Insgesamt ist es damit eine Verbesserung für die Arbeitnehmer. Hören Sie auf, Gespenster an die Wand zu malen! Es glaubt Ihnen keiner mehr! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
14.12
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung gelangt Frau Abgeordnete (ohne Mikrofon) Rendi-Wagner zu Wort. – Bitte. (Rufe bei der SPÖ: Rendi-Wagner!)
Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Rendi-Wagner. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das habe ich ohnehin gesagt.
Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (fortsetzend): Ich habe es nicht gehört. Ich glaube, es hat hier niemand gehört. (Ruf bei der SPÖ: Nein, das hat niemand gehört!)
Danke, Herr Präsident! Ich darf eine tatsächliche Berichtigung machen, da die Abgeordnete Berlakowitsch behauptet hat (Rufe bei FPÖ und ÖVP: Belakowitsch!), dass die aktuelle Änderung im ASVG die Scheinfirmen betrifft.
Die Regelung bezüglich Scheinfirmen, das sogenannte Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tool, befindet sich schon längst im Sozialversicherungsgesetz. Das hatten wir vor Jahren dort verankert und implementiert. (Abg. Belakowitsch: Aber leider wirkungslos!) Worum es jetzt in der Novelle des ASVG vielmehr geht, ist, dass diese Kontrolle im Krankenstand ausgeweitet werden soll auf Versicherte im Krankenstand und bezüglich einer Kontrolle sämtlicher Auffälligkeiten.
Das ist übrigens datenschutzrechtlich auch sehr bedenklich. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Fragen Sie da den Datenschutzrat! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.13
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Um auf meine Vorrednerin Kollegin Belakowitsch zu replizieren: Das Traurige ist bei diesem Gesetz wirklich, dass es offenbar nur eine Person von den Regierungsparteien verstanden hat. Das ist die leider nicht anwesende Frau Wirtschaftsministerin Schramböck, die ganz klar meinte: Ich gebe ganz klar den Auftrag an die Unternehmen, dieses Gesetz nicht auszunutzen. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei der ÖVP.)
Das war in der Öffentlichkeit auch leider ihre erste und letzte Formulierung zu diesem maßgeblichen Gesetz, das auch die Wirtschaft sehr betrifft. Seit dieser Aussage hat man in der Öffentlichkeit leider nichts mehr von ihr gehört. Heute stellt sich Frau Ministerin Schramböck hin und vergleicht Österreich wirklich mit Schweden. Werte Kolleginnen und Kollegen, Schweden hat im Handel einen Mindestkollektivlohn von 2 000 Euro. (Abg. Stefan: Und da kann man dann 60 Stunden arbeiten? Was ist das für ein Argument?) – Hier werden also Birnen mit Äpfeln verglichen und das ist sehr, sehr bedauerlich. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Ja, aber von Ihnen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich möchte mich auch bei jenen Menschen – ob es nun, Frau Belakowitsch, 80 000 oder 100 000 Menschen waren (Abg. Zanger: Das ist eine Fabel! – Zwischenruf des Abg. Deimek) –, die auf die Straße gegangen sind, um gegen dieses Gesetz zu demonstrieren, bedanken. Es waren viele, und dafür möchte ich mich bedanken. (Abg. Deimek: Das sind Geschichten, das hat nichts mit der Realität zu tun!) Wieso ignorieren Sie diese Bevölkerung, wieso haben Sie Angst vor Menschen, die Stellung zu diesem Gesetz beziehen möchten? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Hören Sie mir zu, werte Frau Kollegin, ich habe es bei Ihnen auch gemacht! Eines möchte ich vorausschicken: Wir SozialdemokratInnen haben ganz klar verankert: Ja, wir sind für flexible Arbeitszeitregelungen – mit einem Modell, das ganzheitlich gedacht ist, bis hin zur Kinderbetreuung. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ihnen ist das in Österreich nur 1 000 Euro in einem Jahr wert – eine Schande! (Beifall bei der SPÖ.)
Was bedeutet ein 12-Stunden-Arbeitstag für ein kleines Unternehmen? Viele von euch wissen: Ich bin Unternehmerin. Diese kleinen Unternehmen werden schlichtweg nicht mehr wettbewerbsfähig sein. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Jetzt erkläre ich Ihnen, wieso. (Ruf bei der ÖVP: Warum?) – Jeder Unternehmer, der auf seine MitarbeiterInnen schaut, sie gut behandelt und im direkten Vergleich mit einem Branchenkollegen aus der Nachbargemeinde in Konkurrenz tritt, ist hier ganz klar benachteiligt. (Rufe bei der FPÖ: Aber, aber!) Ich sage Ihnen: Ich führe ein Unternehmen mit zehn Mitarbeitern, ich würde in meiner Branche keinem zumuten, 12 Stunden zu arbeiten. (Abg. Martin Graf: Was sagt Ihr Betriebsrat dazu?)
Ihr Modell ist ungeeignet, über alle Branchen gestülpt zu werden. Ganz ehrlich gesagt, merkt man, dass dieses Gesetz von der Industriellenvereinigung in Auftrag gegeben wurde, denn drei Führungsebenen gibt es in den meisten Unternehmen in Österreich gar nicht. Das sind kleine und mittlere Unternehmen. Mit diesem Drüberfahren – und das tut mir wirklich sehr weh – gefährden Sie den sozialen Frieden in diesem Land. (Abg. Schimanek: Sie gefährden! – Ruf bei der FPÖ: Ja natürlich!) Sie zerstören die über Jahre hinweg erarbeitete Position, den gut geführten Dialog zwischen den ArbeitnehmerInnen-VertreterInnen und den ArbeitgeberInnen-VertreterInnen.
Aus gutem Grund sage ich als Unternehmerin und fordere Sie hier auf (Abg. Martin Graf: Wie heißt Ihr Betriebsrat?), damit ein fairer Wettbewerb und eine faire Wirtschaft in Österreich aufrechterhalten werden können: Nehmen Sie Ihren Initiativantrag zurück! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Martin Graf: Wie heißt Ihr Betriebsrat? Wer ist Ihr Betriebsrat?)
14.17
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Wöginger. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schön, dass Klubobmann Kern noch rechtzeitig zur Abstimmung kommt; da einige Redner nachgemeldet wurden, ist das jetzt auch möglich. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Der Oppositionsführer ist also bei der Abstimmung anwesend, um die Statistik aufzubessern. Wir begrüßen das außerordentlich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich hätte am Ende der Debatte aber noch ein paar Fragen. Das interessiert mich wirklich, auch weil ich mich schützend vor meine Abgeordneten stelle: Was ist mit dieser Pflastersteinaktion? (Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Lustig! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ja, das Lachen, das kann noch Folgen haben. Wenn man sich das genau anschaut (eine Tafel mit einem Foto, das ein Schild mit der Aufschrift „Frau Nationalrätin Graf, Sie zerstören den sozialen Frieden“ und einem Aufkleber mit der durchgestrichenen Zahl 12 sowie ein Grablicht zeigt, in die Höhe haltend – Zwischenrufe bei der SPÖ): Da sehen wir überall die gleichen Aufkleber, die da überall drauf sind. Also für mich wird eine interessante Frage sein: Wer hat die Aufkleber bestellt? War es die SPÖ? War es die FSG? Hat der Katzian die Aufkleber zu den Abgeordneten hereingebracht? Oder hat die SPÖ sie nach Salzburg zu den FSG-Funktionären weitergegeben? Es wird in-
teressant sein, zu erfahren, wo diese Aufkleber letzten Endes herstammen und woher sie gebracht wurden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Das Zweite ist: Bei der Vida-Bundesveranstaltung, bei den Betriebsräten wurde ja dazu aufgerufen, dass die Betriebsräte die Häuser der Abgeordneten von ÖVP und FPÖ belagern sollen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wortwörtlich ist da gesagt worden: Schreit’s eana eini in Garten und stöllt’s eana wos auf! (Abg. Rosenkranz: Gesagt, getan!) – Da gibt es Protokolle dazu, da gibt es Zeugen dazu, und das passt schon alles sehr gut ins System. Der Aufkleber (neuerlich die Tafel mit dem Foto in die Höhe haltend), der nicht erklärbar ist, und ein Aufruf bei der Betriebsrätekonferenz von der Vida, unsere Häuser zu belagern – das geht nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Erasim: Das passiert, wenn man die Sozialpartnerschaft verrät! – Abg. Zanger: Pfui! Zum Kotzen!)
Mir fehlt auch die Antwort zum Aspekt Gesundheit: Was, bitte, ist mit den Krankenschwestern? (Neuerliche Zwischenrufe der Abg. Erasim. – Abg. Belakowitsch: Unglaublich!) Was ist mit den Polizistinnen und Polizisten? Was ist künftig mit den Mitarbeitern bei der Straßenmeisterei in Kärnten? Sind die dann gesundheitsgefährdet, wenn ein roter Betriebsrat abschließt, dass man - - (Weitere Zwischenrufe der Abg. Erasim.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (das Glockenzeichen gebend): Entschuldigung! Ich bitte alle, die noch Beiträge zu leisten haben: Melden Sie sich zu Wort! Sie bereichern durch Ihre Zwischenrufe die Diskussion nicht!
Abgeordneter August Wöginger (fortsetzend): Ich war gerade beim Gesundheitsaspekt. Ich verstehe einfach nicht, wenn rote Betriebsräte eine Betriebsvereinbarung abschließen, laut der man 12 Stunden arbeiten kann, warum das dann gesund ist, aber wenn es sich der Arbeitnehmer selber aussucht, dann ist es schädlich. Das geht in meinen Innviertler Schädel einfach nicht hinein! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jarolim: ... am ehesten verstehen!) Ja, wenn es bei euch hineingeht, dann ist das bewundernswert. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Jarolim.) – Das müssen Wundermenschen sein, wenn sie diesem Vergleich standhalten.
Die letzte Antwort, die fehlt, meine Damen und Herren von der SPÖ: Sie haben nichts zur Freiwilligkeitsgarantie gesagt. Sie haben nichts zur Gleitzeitregelung gesagt, die eigentlich total dem Plan A von Herrn Kern entspricht. Sie haben nichts zum Rechtsanspruch auf Geld oder Freizeit gesagt, wo der Arbeitnehmer es selber bestimmen kann. Sie haben auch unerwähnt gelassen, dass Überstunden Überstunden bleiben, und dass sie natürlich auch zuschlagspflichtig bleiben. (Zwischenruf des Abg. Stöger.) – Das steht in dem Gesetz.
Abschließend, meine Damen und Herren und vor allem liebe Bürgerinnen und Bürger: Sie können sich auf eines verlassen: Wenn Kollege Rosenkranz und ich ein Gesetz verhandeln (Abg. Schieder: Ja, geh bitte!), dann ist es ein Gesetz, das dem entspricht, was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber brauchen, nämlich eine moderne Arbeitswelt, aber auch den Schutz, der für diese beiden Gruppen notwendig ist. Das bilden wir mit dem Gesetz ab. Wir entwickeln uns weiter. Sie sind im 19. Jahrhundert stecken geblieben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bravoruf bei der FPÖ.)
14.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wenn die Frau Abgeordnete Belakowitsch einen Arbeitnehmer hier am Rednerpult haben will, bin
ich da als Arbeitnehmervertreter, meine Damen und Herren! (Abg. Haider: Du hast aber schon lange nichts mehr gearbeitet!) Ich kann Ihnen vieles sagen. Ich sage dir, August Wöginger, jetzt eines: Wenn ein roter Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat, in der die Arbeitszeiten länger waren, dann hat man auf die Gesundheit geschaut, nämlich auf längere Freizeitblöcke, auf andere Maßnahmen. (Zwischenruf des Abg. Haubner. – Abg. Winzig: Lesen!) – Nein, das habt ihr nicht dabei in diesem Initiativantrag. Wir haben auf längere Freizeitblöcke geschaut. Wir haben geschaut, dass es den Menschen gut geht (Abg. Haubner: Lesen! Lesen!), dann haben wir abgeschlossen. (Beifall bei der SPÖ.)
Es wird immer behauptet, meine Damen und Herren – Kollegin Winzig hat es gesagt –, man hat ja nur in einem Betrieb, in dem es einen Betriebsrat gibt, eine Betriebsvereinbarung machen können, damit man länger arbeiten hat können. In einem kleinen Betrieb, wo es keinen Betriebsrat gegeben hat, hätte man nicht länger arbeiten können.
Kollegin Winzig, ich weiß nicht, ob du dir die Gesetze angeschaut hast. Das Arbeitszeitgesetz § 7 Abs. 4 – und du warst Laienrichterin, dann weißt du es – sagt nämlich: „In Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, sind Überstunden nach Abs. 4 zulässig, wenn [...] diese zusätzlichen Überstunden im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden“.
Das heißt, ich hätte jederzeit schon in der Vergangenheit mit jedem Arbeitnehmer, den ich bei mir im Unternehmen habe, diese Arbeitszeit schriftlich vereinbaren können. Aber die schriftliche Vereinbarung hat man anscheinend nicht gewollt, denn sonst gäbe es ja keine 42 Millionen unbezahlten Überstunden bei uns in Österreich, die eingeklagt werden müssen. Das wird der Grund dafür sein, wieso Sie hier einen Initiativantrag stellen und dieses Gesetz machen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)
Nun komme ich zu den Schutzbestimmungen. Da wird hier am Rednerpult von allen Rednern der Regierungsparteien gesagt: Wir haben sogenannte Schutzbestimmungen eingebaut! Da habe ich etwas gehört von einem Kündigungsschutz und allem, was hier heute gefallen ist. – Nichts ist drinnen! Überhaupt nichts ist drinnen! Wisst ihr, was ihr da in dieses Gesetz hineingeschrieben habt? – Einen einzigen Satz. Der lautet: „Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deswegen gekündigt, können sie die Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei Gericht anfechten“ – nach dem § 105 Abs. 5.
Das war jetzt auch schon möglich. Man konnte auch jetzt schon die Kündigung anfechten, meine Damen und Herren. Da braucht man das nicht ins Gesetz hineinzuschreiben. (Abg. Rosenkranz: O ja, wegen des Tatbestands!) – Es gibt keinen Kündigungsschutz. Es gibt nichts, was Sie hier sagen. (Abg. Rosenkranz: Das ist schmerzhaft!) Sie beuten hier die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn Sie wirklich wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entscheiden, dann stehen Sie hier und heute auf und stimmen unserem Antrag zu einer Volksabstimmung zu! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dann werden Sie sehen, was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich wirklich wollen. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Haben Sie dasselbe genommen wie der Leichtfried?)
14.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gudenus. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir hier erleben, ist Klassenkampf auf tiefstem Niveau. (Ruf bei der SPÖ: Von dir jetzt?)
Das war aggressiver Klassenkampf beim Redebeitrag des geschätzten Kollegen Wöginger, der sich zu Recht beklagt, dass Pflastersteine (Abg. Rosenkranz: Symbol für Frieden und Zusammenarbeit!) vor die Türen von Abgeordneten oder Kollegen (Ruf bei der SPÖ: Hast du Argumente auch?) mit durchgestrichenem Einser und Zweier oder dem Zwölfer – wie auch immer – gelegt werden. Das ist ganz klar auf Ihren Gesinnungskreis zurückzuführen – überhaupt keine Frage. Auch unseren Abgeordneten in Salzburg ist das passiert, ja. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Herrn Reifenberger zum Beispiel, der heute hier ist. Er hat sich zu Recht darüber beklagt. Dann hört man während seiner Rede aus diesem Hooligansektor (in Richtung SPÖ) aus der letzten Reihe - - (Abg. Schieder: He! – Weitere He-Rufe bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte nehmen Sie den Ausdruck Hooligan zurück! (Abg. Keck: Genau mit solchen Aussagen provozieren Sie solche Aktionen!)
Abgeordneter Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (fortsetzend): Bitte, ich nehme den Ausdruck gerne zurück, wenn es mir der Herr Präsident sagt – mit Vergnügen.
Wir haben jetzt einen zweiten Beweis. Der erste Beweis ist Frau Erasim, die während des Redebeitrags von Herrn Wöginger gesagt hat – nämlich was den Ziegelstein, den Pflasterstein betrifft –: Wer sich vom Weg der Sozialpartnerschaft entfernt, hat nichts anderes zu erwarten. (Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ. – Abg. Erasim: Woher wissen Sie das?)
Gut, das wurde von mehreren Leuten gehört. Das heißt aus Ihrer Sicht, den Weg der Sozialpartnerschaft zu verlassen, bedeutet, man bekommt einen Pflasterstein vor die Türe oder vielleicht frei Haus irgendwo anders hin geliefert. Der Herr Kollege, der vor mir gesprochen hat, hat gemeint, mit so einem Redebeitrag provoziert man eben genau das. (Abg. Keck: Nein! ... provozieren!) Das heißt, Sie sind anscheinend zu Gewalt bereit, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Wenn wir bei Ihrer putzigen Demo letzten Samstag einen Aufruf zum Staatsstreich hören konnten, nämlich die Regierung zu stürzen, dann ist auch das ein Aufruf zu Gewalt, ein Aufruf, verfassungswidrig die Regierung zu stürzen. (Abg. Rosenkranz: Verfassungsschutz! Das BVT muss eingeschaltet werden!) Da sieht man, dass anscheinend die Sozialdemokratie und die Vertreter des ÖGB den Weg des friedlichen Miteinanders verlassen haben. Ich verlange hier eine Entschuldigung der betreffenden Abgeordneten und eine Distanzierung seitens des Bundesparteiobmannes Christian Kern! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.26
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es haben sich noch zwei weitere Rednerinnen angemeldet. Ich darf die Nächste zum Rednerpult bitten, Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. (Abg. Höbart: Charmeoffensive!) – Ich bitte Sie darum, dass wir die Debatte auch ordnungsgemäß zu Ende führen.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich glaube, genau das sollten wir tun. (Abg. Höbart: Sympathieoffensive!) Sie werden heute ein Gesetz beschließen, das für sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Einbahnstraße darstellt, weil es nur in die Richtung derer geht, die anordnen können. Wenn aber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine andere Richtung einschlagen wollen, haben sie sich vor Gericht wiederzufinden. (Abg. Haubner: Lesen!) Das steht auch in diesem Gesetzestext drinnen: Man könne ja dann binnen 14 Tagen vor dem Arbeits- und Sozialgericht Einwendungen erheben.
Wenn sich hier die Stimmung aufgeschaukelt hat, so bedaure ich das im Sinne derer, die zusehen, die sich auch ihr Bild von den Beschwichtigungsversuchen der Regierungsparteien machen werden. (Abg. Gudenus: Mit Sicherheit! Von den Gewaltaufrufen der Opposition!) Sie behaupten, hier ein Gesetz vorzulegen, das wirkliche Wahlfreiheit – und das Wort strapazieren Sie in fast jeder unserer Nationalratssitzungen, das Wort Wahlfreiheit – bringt. Es gibt aber keine wirkliche Wahlfreiheit insofern, als diese auch Vereinbarkeitsfragen im Sinne der Familien in Österreich aufwirft. Da wissen wir genau, dass Männer etwas weniger arbeiten würden, damit sie mehr Zeit für die Familien haben, während Frauen, die Teilzeit arbeiten, gerne etwas mehr arbeiten würden.
Wir haben die Kinderrechte in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Da ist Zeit ein ganz wesentlicher Faktor. Wenn jetzt der 12-Stunden-Tag, wenn die 60-Stunden-Woche kommt und ich mich vor Gericht wiederfinden muss, weil ich mich zu wehren beginne, und wenn ich hier ohne Angabe von Gründen zwar Nein sagen kann, aber beim dritten Nein wieder vor Gericht bin, dann ist das weder im Sinne der Familien in Österreich noch im Sinne der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Es leben ganz viele Menschen allein mit ihren Kindern. Es haben sehr viele Menschen behinderte Kinder. Behinderte Menschen als Erwachsene, ArbeitnehmerInnen, die längere Ruhephasen brauchen, werden diese auch nicht erhalten, denn wenn sie zum dritten Mal Nein sagen, werden sie sich auch vor Gericht wiederfinden. Wir haben einzelne ArbeitnehmerInnen, zu denen heute so schön gesagt wurde: Da isst man ja gemeinsam zu Mittag und die Welt ist in Ordnung. – Ich glaube, dieses Mittagessen wird auch bald ein Ende haben, denn diese ArbeitnehmerInnen, die Nein sagen, die sagen: Ich muss mein Kind holen, weil der Kindergarten um zwölf zusperrt!, die werden auch bald zu Ende gegessen haben.
Es ist dies Verantwortung gegenüber Menschen, die mit ihren Kindern alleine leben, gegenüber den österreichischen Familien, die Sie mit diesem Gesetz heute nicht zeigen. Da sollten Sie sich wirklich ein bisschen bei der eigenen Nase nehmen und uns nicht vormachen wollen, dass das im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war. (Beifall bei der SPÖ.)
14.30
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Erasim zu einer tatsächlichen Berichtigung. – Bitte.
Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um auf das zurückzukommen, was Kollege Gudenus vorhin gesagt hat, ist es mir sehr, sehr wichtig (Zwischenrufe bei der FPÖ), hier an dieser Stelle zu erwähnen, dass ich mich von jeglicher Form von Gewalt oder Gewaltandrohung distanziere und das nicht gutheiße. Mein Zwischenruf hatte lediglich den Hintergrund, zu erklären, warum die Sozialpartnerschaft nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden ist, nämlich genau aus dem Grund. (Abg. Gudenus: Tolle Erklärung!)
Ich habe mich auch nicht zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. (Abg. Gudenus: Mit dem Zwischenruf haben Sie nichts erklärt! Nichts! Sie haben nur erklärt, was Pflastersteine sind!)
Dass die Sozialpartnerschaft nach dem Zweiten Weltkrieg genau deshalb ins Leben gerufen worden ist, damit der Dialog am Verhandlungstisch stattfindet (Abg. Gudenus: Im Parlament, der Dialog! – Zwischenrufe der Abgeordneten Stefan und Deimek), nicht vor den Haustüren von Volksvertretern und Abgeordneten. Deshalb würde ich Sie ersuchen, wieder den Weg zum sozialpartnerschaftlichen Dialog zurückzufinden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist keine Berichtigung, es geht nur um die Aussage. – Bitte, Frau Kollegin.
Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (fortsetzend): Ich möchte mich nach wie vor und ganz, ganz deutlich von jeglicher Art von Gewalt distanzieren. (Abg. Gudenus: Abgang! Alles klar!) – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kuntzl. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe diese Debatte mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und kann mich nicht ganz des Eindrucks erwehren, dass Sie so sehr überzeugt davon sind, dass das ein gutes Gesetz ist. Diesen Eindruck habe ich eigentlich aus dieser Debatte nicht wirklich gewonnen. (Beifall bei der SPÖ. – Die Abgeordneten Belakowitsch und Rosenkranz: Wo waren Sie da?)
Sie haben viele Redner und Rednerinnen herausgeschickt, die uns weismachen wollten: Es ändert sich in Wahrheit ohnehin nichts. Dann frage ich Sie: Wofür brauchen wir das Gesetz, wenn sich in Wahrheit ohnehin nichts ändert? Dann sagen Sie wieder: Es verbessert sich etwas für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. – Wenn wir uns die Reaktionen anschauen: Dass die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung das Gesetz begrüßen, bejubeln, aber die ArbeitnehmervertreterInnen quer durch alle politischen Lager vor diesem Gesetz warnen und die Proteste unterstützen, dann glaube ich, ist ganz klar zu sehen, wem dieses Gesetz nutzen und wem dieses Gesetz schaden wird. Es schadet den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Das aus der Welt zu räumen, haben Sie nicht geschafft. Das ist einfach Faktum. (Beifall bei der SPÖ.)
Durch die Vorgangsweise, die Sie gewählt haben, haben Sie auch bewiesen, dass Sie wissen, dass dieses Gesetz in höchstem Ausmaß problematisch ist, nicht nur, indem Sie das Gesetz durch das Parlament peitschen. Dann sind Expertenmeinungen laut geworden, die Bedenken, Proteste, geäußert haben. Wie reagieren Sie? – Nicht indem Sie sagen: Okay, wir überarbeiten das, wir überdenken es, wir führen Gespräche, sondern indem Sie heute in der Früh sagen: Wir machen es jetzt noch schneller, es wird jetzt noch schneller in Kraft treten. (Abg. Hauser: ... damit wir den Wahrheitsbeweis antreten, damit die Hetze aufhört, damit wir zeigen, dass ihr Unrecht habt!) Das zeigt, dass Sie das möglichst schnell hinter sich haben wollen, weil Sie wissen, dass das sehr unangenehm für Sie ist.
Die Frage ist: Warum machen Sie das? Warum macht die ÖVP das? – Die ÖVP macht das, weil sie jetzt die Zinsen für ihre Großspenden zahlt. (Rufe bei ÖVP und FPÖ: Ja, ja!) Das wissen wir alle. Das überrascht uns nicht. Warum aber, sehr geehrte Damen und Herren von den Freiheitlichen, machen die Freiheitlichen so ein Gesetz? (Abg. Rosenkranz: Gute Gesetze machen wir immer!) Warum? (Ruf bei der FPÖ: Warum Grabkerzen?) Was haben Sie davon? (Beifall bei der SPÖ.)
Bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von den Freiheitlichen, kommt ja intern, bei Ihren Mitgliedern, bei Ihren Funktionären, auch schon gute Stimmung auf. (Abg. Kern: Beim Heurigen!) Klubobmann Rosenkranz hat ja auch schon ein entsprechend desaströses Ergebnis bei seinem Landesparteitag bekommen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Arbeitnehmervertreter verlassen Ihre Partei. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.) Ihre Wähler wissen es zum Teil schon, wundern sich und sagen: Es tut ihnen leid, dass sie freiheitlich gewählt haben. Die anderen werden noch draufkommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Nerven liegen blank, so blank, dass es sogar bei Ihrem Klubheurigen schon zu einer Schlägerei gekommen ist. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich prophezeie Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei: An diesen heutigen Tag, an diesen Beschluss werden Sie sich noch gut erinnern. Sie werden sich gut da-
ran erinnern, wenn es zum zweiten Knittelfeld kommt (Heiterkeit bei der FPÖ), wenn es bei Ihnen in die Luft geht. Die Stimmung baut sich schon auf. Das kann man ja sehen. (Abg. Deimek: Sie sollten sich auf Ihren Parteitag im Herbst freuen!) Dann werden Sie sich daran erinnern, dass das mit dem heutigen Beschluss, dem Sie hier zustimmen, den Ausgang genommen hat.
Aber wir geben Ihnen heute noch eine Möglichkeit, aus diesem Dilemma, in dem Sie ganz sicher stecken, einen Ausweg zu finden. Wir bringen einen Antrag für eine Volksabstimmung ein. Wenn Sie der Meinung sind – wenn Sie wirklich der Meinung sein sollten, was ich nicht glaube –, dass das ein gutes Gesetz ist, dann bringen Sie es zur Abstimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
14.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als vorläufig letzte Rednerin ist Frau Nationalrätin Hammerschmid an der Reihe. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen auf der Galerie! Wie zynisch ist das denn? Wir sollen heute in diesem Parlament, in diesem Hohen Haus ein Gesetz beschließen, das die Erhöhung der Tagesarbeitszeit auf 12 Stunden und eine 60-Stunden-Woche beinhaltet. Gleichzeitig budgetieren Sie die Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung mit, sage und schreibe, 1 000 Euro für die nächsten zwei Jahre, und damit nicht genug: Sie halbieren auch noch die Mittel für den Ausbau der ganztägigen Schulen auf die Hälfte und strecken den Zeitraum bis 2032. (Ruf bei der FPÖ: Das haben wir Ihnen schon letztens erklärt!)
Damit verunmöglichen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, den vielen Frauen, die jetzt schon 8 Stunden arbeiten wollen, dass sie dies auch tun, und die Alleinerzieherinnen, 160 000 in Österreich, schicken Sie sowieso in prekäre Situationen – und dann erst recht, bei 12 Stunden täglich und 60 Stunden in der Woche! Wie soll denn das funktionieren? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)
Damit outet sich aber auch die Familienpartei ÖVP und zeigt ihr wahres Gesicht. Wenn Sie dieses Gesetz ernst meinen, müsste Ihnen doch der Ausbau der ganztägigen Schule ein ganz besonderes Anliegen sein. Es waren 750 Millionen Euro, die wir gesichert hatten, um eines zu schaffen: ein flächendeckendes ganztägiges Angebot für unsere Schülerinnen und Schüler – und zwar für 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler –, in einem Radius von 20 Kilometern, also leicht zu erreichen, sodass es für die Eltern auch leistbar und machbar ist.
Es war ein Programm, das zum Inhalt hatte: hervorragende Pädagogik, Innovation, Inklusion und vor allem auch die Ferienbetreuung. Diese war uns ganz wichtig, weil wir wissen, dass es die Eltern mit diesen langen Ferienzeiten kaum schaffen können, die Betreuung ihrer Kinder entsprechend sicherzustellen. All das schieben Sie auf die lange Bank und verunmöglichen Sie für ganz, ganz viele. Wir wollten sie vor allem auch jenen Kindern zugänglich machen, die es ganz besonders nötig haben, deren Eltern es nicht schaffen, Nachhilfe zu bezahlen und ihr Kind besonders zu unterstützen.
Das ist alles weggeschoben, auf die lange Bank geschoben. Erst gestern gab es einen Ministerratsvortrag von Kollegen Faßmann, der zum Inhalt hatte, dass das Bildungsinvestitionsgesetz zu ambitioniert wäre, dass Bedarfsgerechtheit und Wahlfreiheit im Mittelpunkt stehen müssten. Wahlfreiheit heißt aber auch, dass die Angebote da sein müssen. Was heißt das für ganztägige Schulen? – Es gilt, Infrastruktur zu bauen, Mensen zu bauen, sodass die Kinder, gemeinsam mit den Pädagoginnen und Pädagogen, auch einen ansprechenden Lebensraum in dieser ganztägigen Schule haben – das dauert.
Wenn Sie das Wort Wahlfreiheit ständig in den Mund nehmen, dann lassen Sie sich gesagt sein: Es geht darum, Angebot bereitzuhalten, damit man diese Wahlfreiheit auch in Anspruch nehmen kann. Wenn wir in die Statistiken schauen – und es gibt eine recht aktuelle Studie dazu –, dann arbeiten fast 50 Prozent der Frauen in Teilzeit. Wenn man sie fragt, warum, dann sagen 49 Prozent von ihnen, wegen der Betreuungsverpflichtungen, die sie haben. Fragt man weiter, dann sagen 38 Prozent von ihnen, dass sie gerne ganztägige Angebote hätten. (Abg. Zanger: Die soll’n daham bei den Kindern bleiben!) Nur 8 Prozent von den Befragten sagen, dass sie diese ganztägigen Angebote auch haben. Ein Bedarf, der 4,75-mal höher ist als das, was wir hier und jetzt haben.
Wenn Sie es ernst meinen, dann erhöhen Sie sofort die Budgets für die Kinderbetreuung in den Kindergärten, bauen Sie diese auf einen vernünftigen Rahmen aus, machen Sie endlich die Weiterverhandlungen für diesen Ausbau der Kindergartenplätze und führen Sie das Bildungsinvestitionsgesetz in die ursächliche Fassung zurück, nämlich: ein Angebot für 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler bis 2032. Alles andere wäre Klientelpolitik auf dem Rücken der Kinder und auf dem Rücken der Pädagoginnen und Pädagogen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Nussbaum. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich will mich heute an Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete von ÖVP und FPÖ, wenden. Ist Ihnen bewusst, was es bedeutet, wenn wir am Ende dieser Debatte zur Abstimmung schreiten und wenn Sie, meine Damen und Herren, für diesen Gesetzentwurf stimmen? Ist Ihnen bewusst, dass Sie, wenn Sie für diesen Gesetzentwurf stimmen, rund 3,7 Millionen Menschen in unserem Land bestehlen? Sie bestehlen die Menschen, indem Sie ihnen ihre Freizeit, ihr Geld und ihre Gesundheit rauben. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Menschen in Österreich werden ihrer Freizeit beraubt. Sie machen die Ausnahme mit dem 12-Stunden-Tag zur Regel. Ihre Gesetzesvorlage zeigt eindeutig, es gibt keine gesetzlich abgesicherten Freizeitblöcke. Freiwilligkeit gibt es im Gesetz nicht. Das bedeutet, dass die Menschen in Österreich bis zu 30 Prozent mehr Überstunden im Jahr leisten müssen. Sie können froh sein, wenn sie überhaupt noch 8 Stunden Schlaf haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, weiters berauben Sie die Menschen in Österreich ihres Geldes. Der Gesetzentwurf wird dafür sorgen, dass sie die Zuschläge in der Gleitzeit nicht mehr abgegolten bekommen. Betriebsvereinbarungen und die darin enthaltenen besseren Zuschläge fallen weg.
Und mehr noch: Sie rauben den Österreicherinnen und Österreichern die Gesundheit. (Abg. Zanger: ... Blödsinn, das werden die Leute dann schon merken!) Es ist bewiesen, dass ab der 10. Arbeitsstunde das Risiko von Unfällen stark erhöht ist. Wenn Menschen nach 12 Stunden Arbeit noch einen langen Heimweg mit dem Auto antreten müssen, dann ist das Risiko für Unfälle massiv erhöht. Das ist nur eine kleine Auswahl an Argumenten, warum dieser Gesetzesantrag nicht einmal das Papier wert ist, auf dem er geschrieben wurde.
Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf: Ziehen Sie diesen Antrag zurück! Kehren Sie zurück an den Verhandlungstisch in den Sozialausschuss! Eines sei Ihnen
noch gesagt: Wenn Sie für die Österreicherinnen und Österreicher tatsächlich eine gute Veränderung bringen wollen, dann führen Sie die 35-Stunden-Woche und die sechste Urlaubswoche für alle ein. (Beifall bei der SPÖ. – Ah-Rufe und Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.)
14.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Laimer. – Bitte.
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! ÖBB-Pflastersteine und Grabkerzen waren das heutige Wording der schwarz-blauen Einheitspartei (Unruhe bei FPÖ und ÖVP), um vom wahren Inhalt dieses Gesetzes abzulenken (Abg. Belakowitsch: Entschuldigen Sie sich! – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ), aber täuschen Sie sich nicht: Mit dem Eisenbahner-Bashing tun Sie sich nichts Gutes. Das ist eine sehr stolze Community. (Ruf bei der ÖVP: Auf Staatskosten! – Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Machen Sie die Eisenbahner nicht zornig! Meine Damen und Herren, es bleibt alles gleich, lautet die Losung der Regierung, und doch wird sich alles ändern, aber nicht freiwillig für die Arbeitnehmer. (Ruf bei der ÖVP: Na, geh!)
Meine Damen und Herren, in Zeiten der Digitalisierung, Robotisierung, Vollautomatisierung einen 12-Stunden-Tag, eine 60-Stunden-Woche einzuführen, das ist, mit Verlaub gesagt, jenseits. Nur Zypern arbeitet im EU-Vergleich mehr als wir Österreicherinnen und Österreicher. (Abg. Lopatka: Armer ...!)
Work-Life-Balance ist die Formel des 21. Jahrhunderts, nicht Knechtschaft von wenigen machttechnokratischen Konzernherren, denen Sie verpflichtet sind. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Die Massen sind zornig. Es ist nämlich eine Unkultur, mit Speed kills in die Arbeitnehmerschutzbestimmungen einzugreifen und Betriebsräte zu desavouieren, meine Damen und Herren. An die Frau Minister: Da sie sich als Karl-Marx-Fan geoutet hat, möchte ich gerne aus dem „Kapital“ zitieren. (Abg. Nehammer: Ja, das könnte passen! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Passen Sie auf!
Der Unternehmer „behauptet sein Recht als Käufer, wenn er den Arbeitstag so lang als möglich [...] zu machen sucht. Andrerseits schließt die spezifische Natur der verkauften Ware eine Schranke ihres Konsums durch den Käufer ein, und der Arbeiter behauptet sein Recht als Verkäufer, wenn er den Arbeitstag auf eine bestimmte Normalgröße beschränken will.“
Das bedeutet heute übersetzt 8/40. Das Ziel ist sicher Arbeitsverkürzung und 6/30. –Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.
Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich denke, heute werden viele Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete ein Gesetz beschließen, von dem sie wahrlich nicht persönlich überzeugt sind. (Ruf bei der FPÖ: O ja!) Ich möchte heute wirklich ganz speziell an meine Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen aus meiner Heimatregion, dem Waldviertel, appellieren: Bitte besinnt euch dessen, was ihr heute vorhabt!
Ich möchte das insofern begründen, als dass gerade wir im Waldviertel wirklich hervorragende Wirtschaftsbetriebe in der Baubranche haben. Ganz speziell wird das Hand-
werk bei uns im Waldviertel gelebt, und viele Menschen aus dem Waldviertel sind Tagespendler in die Region Wien.
Jetzt schauen wir uns einmal die täglich geübte
Praxis dieser Tagespendler, wie das funktioniert, an. Die Leute fahren jetzt
und auch in Zukunft 30 Minuten mit ihrem Privatfahrzeug zum Bahnhof,
zum öffentlichen Verkehrsmittel, quasi zur Schiene. Die durchschnittliche Fahrzeit nach Wien,
Franz-Josefs-Bahnhof oder Heiligenstadt, beträgt 2 Stunden.
Dann müssen sie, sagen wir einmal, noch mindestens 30 Minuten zum
Arbeitsplatz fahren. Das ist eine tägliche Anreise von
3 Stunden. Sie ermöglichen jetzt den
12-Stunden-Arbeitstag, das heißt, 3 Stunden Anreise, 12 Stunden
Arbeit, somit sind wir bei 15 Stunden. Mit den 12 Stunden ist es ja
nicht getan. Sie müssen die unbezahlten Pausen miteinrechnen, zu den
12 Stunden kommt eine Stunde dazu, jetzt sind wir bei 16 Stunden.
Dann müssen die Menschen nach Hause fahren, und wir sind bei 19 Stunden.
Der Tag hat aber nur 24 Stunden. (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt frage ich mich, was beschließen Sie als Nächstes? Wollen Sie den Tag auch noch auf 30 Stunden verlängern, damit, so wie wir es heute von der FPÖ bereits gehört haben, ein 60-Stunden-Tag angedacht sein könnte? (Beifall bei der SPÖ.)
Geschätzte Damen und Herren, dieses Gesetz bietet keine Zeit mehr für die Familie, die Freunde, für Vereine, für die Freiwilligenorganisationen. Dieses Gesetz ist familienfeindlich, vereinsfeindlich und gesundheitsfeindlich. Geschätzte Damen und Herren, wenn Sie schon unserer Argumentation nicht glauben, liebe Kolleginnen und Kollegen – speziell meine Kollegen aus dem Waldviertel –: Schauen Sie doch, was auf Ihren eigenen Facebook-Seiten gepostet wird! Ich möchte nur ganz kurz einen Aspekt der Postings erwähnen: Das mit der Freiwilligkeit ist Theorie. Das wird massenweise bei euch gepostet. Die Praxis ist meilenweit davon entfernt. (Ruf bei der ÖVP: Haben Sie das organisiert?) Viele schreiben, sie werden euch diese Gedanken in persönlichen Mails mitteilen. Bitte lest eure eigenen Mails!
Zur Freiwilligkeit abschließend noch ein Punkt: Frau Minister, das müssen Sie mir schon erklären: Wenn jetzt die arbeitenden Menschen aus dem Waldviertel mit dem Bus nach Wien auf die Baustelle fahren, sitzen sechs freiwillige und hochqualifizierte Facharbeiter drinnen, drei möchten jetzt nur freiwillig länger arbeiten und drei möchten aber nicht freiwillig länger arbeiten.
Sie treiben einen Keil in die Arbeitnehmerschaft hinein, oder Sie schicken dann die Gruppen mit zwei Bussen nach Wien. Das ist alles unrealistisch, das ist nicht durchführbar. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stefan: Was ist unrealistisch?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle, Sie, Frau Minister, haben die Verantwortung, gerade im Sozial- und Gesundheitsbereich Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Menschen gesund und lange im Arbeitsprozess ihre Leistung bringen können. Daher bitte ich Sie heute, stimmen Sie diesem Gesetz nicht zu und lassen Sie das Volk darüber entscheiden! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann.)
14.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf alle, die dieser Debatte lauschen, vielleicht noch bitten, Danke an ÖVP und FPÖ zu sagen. Man merkt es hier an dieser heiteren Stimmung, die fast schon eine Zeltfeststimmung ist, man steht da zusammen, sitzt gar nicht mehr, man ratscht und ist mitten in der Sommerpause. (Abg. Rosenkranz: Mach einmal die Augen auf, bevor du den Mund aufmachst!) Vielleicht kann man diesen Damen
und Herren von der ÖVP und der FPÖ einfach einmal Danke sagen. Jahrelang ist euch allen erklärt worden, und in Wahrheit verstärkt in den letzten Tagen und Wochen, dass alle, die heute gegen dieses Gesetz sind, einfach keine Ahnung haben, ein bisschen blöd sind und den Segen des neuen Gesetzes nicht nachvollziehen können.
Das haben wir alle gehört, aber das muss ich insofern widerrufen, denn schuld ist ja eine ganz, ganz große sozialistische Verschwörung. Da haben sich nämlich die Bischöfe in Österreich, der schwarze Arbeiterkammerpräsident in Tirol, zig Experten und Expertinnen wie die Feuerwehr, das Rote Kreuz, die Oppositionsparteien, alle haben sich zu einer sozialistische Revolution gegen den Segen des 12-Stunden-Tages zusammengetan. Deshalb könnt ihr alle gar nichts dafür, denn ihr seid alle manipuliert worden. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Gott sei Dank gibt es in diesem Haus ein paar Experten, die dann erklären können, was wirklich Sache ist. Eine Expertin ist zum Beispiel die Frau Ministerin Schramböck, die hat nämlich nicht nur bei den Cocktailempfängen in der Industriellenvereinigung das Herz und das Ohr ganz nah am Volk, nein, sie hat uns auch heute erklärt, was die wirklichen Sorgen sind. Wenn sie unterwegs ist, dann hört sie immer, dass es die größte Sorge von Leuten, die in Österreich arbeiten, ist, wenn es schönes Wetter gibt. Die sagen dann nämlich nicht, sie möchten gerne zum See, sondern sie möchten weiterarbeiten: Bitte, bitte, bitte, darf ich länger arbeiten, der See kann warten, bei schlechtem Wetter ist es dann gut genug! – Das war die Frau Schramböck. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Der zweite Experte ist der Herr Klubobmann Rosenkranz. Der Herr Klubobmann Rosenkranz weiß ja, Gott sei Dank – da muss ich ja Danke sagen –, wie es in Österreich in den Betrieben zugeht. Er erklärt uns nämlich heute, wie es in Zukunft sein wird. Die Verkäuferin beim Billa wird in Zukunft entscheiden, wann der Billa aufsperrt und wann nicht, das wird man sich aussuchen können: Morgen passt es gut, heute sperren wir ein bisschen früher zu. – Das ist natürlich die Realität. Danke, Herr Klubobmann Rosenkranz, so wird es genau funktionieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Leider gibt es dann noch ein paar unbelehrbare Zweifler, die sich weiterhin Sorgen machen, die so ganz einfache, blöde Fragen stellen. Zum Beispiel: Wenn ich 12 Stunden arbeiten muss und der Kindergarten gar keine 12 Stunden offen hat, wie soll das Ganze funktionieren? – Eine blöde Frage.
Es gibt auch andere Fragen, über die man zum Beispiel diskutieren kann: Wenn das Ganze so ein Segen ist, ein Zuckerle für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land, warum sind dann eigentlich nur die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung dafür? Wenn dieses Gesetz so Weltklasse und so super ist, warum muss man das ganze Gesetz schon reparieren, obwohl es noch gar nicht beschlossen ist? – Unglaublich! (Beifall bei der SPÖ.)
Da gibt es Dinge wie die Freiwilligkeit. Die Frau Ministerin war wenigstens so fair und hat gesagt, ja, Freiwilligkeit stimmt nicht ganz, das ist leider nicht so wirklich freiwillig, und hat das deswegen auch reparieren müssen. Und das beste Argument ist ja überhaupt: Es wird alles gleich bleiben, es wird sich gar nichts ändern, es bleibt so, wie es ist in Österreich. – Deswegen müssen wir ja auch das Gesetz ändern, sehr logisch. (Beifall bei der SPÖ.)
All diesen Menschen richtet dann der Sebastian Kurz aus, wurscht, wir fahren drüber, denn sein guter alter Freund und Mentor, der Wolfgang Schüssel, hat dem Sebastian eines mitgegeben: Speed kills, fahr drüber, diskutier nicht, mach das, was deine Großspender vor der Wahl auch von dir erwartet haben, die haben dir genug Geld gegeben. Mach das, denn geht es den Großspendern gut, dann geht es auch dem Sebastian gut, und alle sind glücklich. – Das ist leider die neue Volkspartei. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte abschließend sagen, es gibt in diesen Reihen sowohl bei der ÖVP als auch bei der FPÖ noch genug Menschen, die wissen, dass das, was wir heute beschließen, kein Spiel ist, so wie es heute geheißen hat. Das hat Auswirkungen auf das Leben von Menschen. Diesen sind wir allen, glaube ich, im Wort und sollten wirklich dafür kämpfen, dass das Leben dieser Menschen verbessert wird, und zwar das Leben aller Menschen und nicht nur einiger weniger. Denn was ich nicht haben möchte – und da möchte ich nur den AK-Präsidenten aus Tirol zitieren –, ist, ich möchte keine amerikanischen Verhältnisse in Österreich haben, wo es Lobbyisten gibt, wo es Großspender gibt, die sich mit dem nötigen Geld Politik einfach kaufen können. Ist das bei uns schon normal, dass das so in Österreich abläuft, dass es Großspender gibt, eine Karte gibt, dass es dann blödsinnige Videos gibt? Diese amerikanischen Verhältnisse brauchen wir nicht in Österreich! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Wenn es schon die ÖVP nicht macht, dann bitte ich wenigstens die FPÖ: Steht auf und steht zu dem, was ihr vor der Wahl gesagt habt! Ihr seid bei Ceta umgefallen, die ÖVP ist beim Raucherschutz umgefallen, steht wenigstens jetzt zu eurer Meinung und lasst die Bevölkerung entscheiden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haider: Wie lange haben Kindergärten in Kärnten offen?)
14.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Einwallner. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mich hat der Klubobmann Wöginger ein bisschen zu diesem Beitrag provoziert, als er heute am Vormittag gemeint hat: Ich habe meinen Klub im Griff und ich habe den ÖAAB im Griff, denn ich bin der starke Gust Wöginger.
Damit jetzt nicht der ganze Druck so massiv auf dem Tiroler Arbeiterkammerpräsidenten lastet, habe ich einen weiteren ÖVPler (Abg. Wöginger: Den Hämmerle!), den Arbeiterkammerpräsidenten Hämmerle. (Abg. Nehammer: Da muss man lange suchen!) – Nein, da muss man nicht lange suchen. Lieber Karl Nehammer, da muss man nicht lange suchen, wenn man die Kritik von Hubert Hämmerle an diesem Gesetz hören will. Er sagt nämlich: Die finanziellen Zuwendungen, die die ÖVP von der Wirtschaft bekommen hat, werden jetzt mit Zins und Zinseszinsen zurückbezahlt. Die jüngste Rückzahlung, die die ÖVP hier leistet, ist radikal und einseitig. Das Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz ist radikal und einseitig und geht total an den wesentlichen Punkten vorbei. (Beifall bei der SPÖ.) Mit dieser Regelung fährt man über die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer drüber, meint ÖVP-, ÖAAB-Insider Hubert Hämmerle, Arbeiterkammerpräsident Vorarlberg. – Nur so viel dazu, wie Sie den Laden im Griff haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, da es ja die ÖVP ist, die sich ständig hier im Haus als Familienpartei aufspielt: Die Familien zahlen drauf und sie zahlen gerade in den Regionen drauf, dort, wo es die ÖVP über Jahrzehnte verabsäumt hat, Kinderbetreuung auszubauen, dort wird die Situation besonders schwierig sein, in den westlichen Bundesländern, in Tirol, in Vorarlberg, wo am meisten Schließtage sind, wo die Kinderbetreuung am schlechtesten ausgebaut ist. – Danke, ÖVP, Sie waren eine Familienpartei (Abg. Wöginger: Familienbonus!) und werden es in Tirol nicht mehr werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strasser: Dort sind die Familien am zufriedensten!)
Es zeigt sich die Ignoranz dieser Regierung, wenn hunderttausend Menschen auf die Straße gehen und wenn Sie – nicht nur heute hier im Haus – das herunterspielen und sagen: Ja eigentlich waren das eh nur wenige Einzelne. Aber wissen Sie, was besonders bedauerlich ist? Dass sich der Bundeskanzler hinstellt und so tut, als ob die Vor-
arlberger Demonstranten quasi zu einem Wochenendurlaub eingeladen wurden – das stellt es nämlich so im Raum und er nimmt es auch nicht zurück. (Abg. Wöginger: Wer denn?) – Der Bundeskanzler Kurz hat gesagt: Na, die Vorarlberger Demonstranten werden eh alle von der Arbeiterkammer eingeladen. – Das ist einfach falsch und stimmt so nicht und ich erwarte mir auch von einem Bundeskanzler, dass er bei der Wahrheit bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich erwarte mir, dass der Bundeskanzler bei der Wahrheit bleibt, und ich erwarte mir, dass hunderttausend Menschen ernst genommen werden. Wenn Sie schon die Experten hier im Haus nicht ernst nehmen, aber die hunderttausend Menschen sollen ernst genommen werden, die Menschen, die Österreicherinnen und Österreicher müssen ernst genommen werden. Und deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu, eine Volksabstimmung darüber zu machen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.58
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte. (Oh-Rufe und Beifall bei der SPÖ für den sich zum Rednerpult begebenden Abg. Katzian. – Abg. Rosenkranz: Ist sogar für die SPÖ ein Wunder, dass sie ihn so beklatschen! – Abg. Gudenus: Der neue Parteichef!)
Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die freundliche Aufforderung, dass ich das Wort ergreifen soll. Ich hätte es vorgehabt, auch wenn Sie mich dazu nicht eingeladen hätten, aber sei es darum.
Ich kann Ihnen sagen, dass ich seit heute Vormittag die Debatte ganz gezielt mitverfolgt habe. Wenn man sich anhört, was die verschiedenen Rednerinnen und Redner gesagt haben, dann ist eigentlich alles paletti. Mit Schalmeientönen wurde verkündet, es wird sich nichts ändern, keiner braucht länger zu arbeiten, alles wird super, Milch und Honig werden fließen. – Das einzige Problem ist aber, und das Problem haben Sie auch in den Regierungsparteien und wissen das ganz genau: Die Leute glauben Ihnen das nicht, es glaubt Ihnen das einfach niemand. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Wenn es so wäre, dann hätten Sie nicht alle möglichen Befindlichkeiten und Probleme mit Parteitagsergebnissen, Streitereien beim Heurigen, Arbeitnehmervertretern, die austreten – auch in der ÖVP. Ihr wisst das alle. Gust (in Richtung Abg. Wöginger), die schicken mir ja auch die E-Mails und Briefe, die du bekommst, teilweise in Kopie. Da gibt es auch ganz viele, die sagen: Macht das in dieser Art und Weise nicht, das schadet uns! Und offensichtlich gibt es – ich weiß es nicht – höhere Mächte oder Vorgaben oder Bestimmungen oder Ziele, dass man das trotzdem umsetzen muss.
Herr Klubobmann Gudenus, ich bin übrigens nicht selbsternannt, ich wurde vor zweieinhalb Wochen mit 91,6 Prozent zum ÖGB-Präsidenten gewählt. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Fakt ist, in den letzten zweieinhalb Wochen haben halt immer mehr Leute erkannt, dass das, was hier stattfindet, ein Angriff auf die Geldbörsen, ein Angriff auf die Gesundheit und ein Angriff auf die Freizeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Wir haben begonnen, die Kolleginnen und Kollegen zu informieren, wir haben gesagt, was droht, wenn dieses Gesetz in dieser Art und Weise beschlossen wird. Gestern wurde die Zahl von 2 000 Betriebsversammlungen in ganz Österreich überschritten (Beifall bei der SPÖ), und wir haben die Kolleginnen und Kollegen informiert. Wir haben am letzten Samstag eine sehr, sehr große Demonstration mit über 100 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Wien gemacht. (Abg. Gudenus: 10 Millionen!) Und da Sie heute die Frage gestellt und versucht haben, friedlich demonstrierende Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter (Abg. Gudenus: Laut Polizei 30 000!) ins kriminelle
Eck zu stellen, ins gewaltbereite Eck (Abg. Gudenus: Verbale Gewalt!), sage ich Ihnen eines: 100 000 Menschen sind am letzten Samstag in Wien unterwegs gewesen. Es ist keine Fensterscheibe zu Bruch gegangen, es ist kein Gartenzaun niedergetreten worden, es ist absolut nichts passiert! (Beifall bei der SPÖ.) Friedlich, friedlich, das ist die Gewerkschaft, meine Damen und Herren, genau das! (Beifall bei der SPÖ.)
Diejenigen, die sich besonders engagieren und die sich auch sehr intensiv mit diesem Gesetz beschäftigt haben, sind über 60 000 Betriebsrätinnen und Betriebsräte und Personalvertreter in Österreich. Das sind jene, die von Ihnen, von der FPÖ als die Anwälte der Besachwalteten bezeichnet wurden. In Wahrheit sind das jene, liebe Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag ihre Arbeit im Interesse der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb machen, sie bemühen sich jeden Tag – nicht im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit, ohne Fernsehkameras und ohne allem –, darum, für Probleme im Betrieb kleine und große Lösungen zu finden. (Beifall bei der SPÖ.)
Man muss mit der Arbeit dieser Betriebsrätinnen und Betriebsräte nicht immer zufrieden sein. Man kann auch sagen, da haben sie einmal überzogen oder dort waren sie zu weich. Ja, das ist ganz, ganz lebendige tägliche Gewerkschaftsarbeit, solche Diskussionen haben wir jeden Tag, aber sie so zu verunglimpfen, sie hinzustellen, als wären sie das Letzte auf der Welt und würden nicht die Interessen der Leute vertreten, das halte ich auch demokratiepolitisch für einen ganz, ganz schweren Angriff, der da gestartet wurde. Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Gewerkschaftsbewegung, das sind Grundrechte unserer Demokratie. Bitte überlegen Sie, bevor Sie solche Dinge infrage stellen! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Sie haben zum Dialog aufgerufen. Ich habe in meiner Rede am ÖGB-Kongress den Dialog angeboten. (Abg. Hafenecker: Was Sie mit der Sozialministerin am Kongress gemacht haben!) Ich habe die Hand gereicht und gesagt, ich biete allen, die mit uns reden wollen, den Dialog an. (Abg. Rosenkranz: Das hat die Sozialministerin dort gesehen!) Ich kann Ihnen sagen: 10 Minuten nach dem Kongress haben Sie den Antrag hier im Parlament eingebracht. 10 Minuten nachher! Es hat bis zur Stunde keinen Dialog, kein Gespräch in irgendeiner Art und Weise mit dem ÖGB oder mit der Arbeiterkammer gegeben. Ich sage das auch nur deshalb, damit klar ist, wovon hier gesprochen wird: Der Dialog wurde seitens der Bundesregierung und seitens der Einbringer nicht ernst genommen respektive verweigert. Das ist so.
Ich möchte jetzt nicht mehr auf inhaltliche Details eingehen, da diese heute aus meiner Sicht ausreichend diskutiert wurden. Ich möchte Ihnen nur sagen: Heute am Vormittag hat der Vorstand der Firma Plansee, ein tolles Unternehmen in Tirol, eine Pressekonferenz abgehalten, und im Zuge dieser Pressekonferenz kam auch das Thema der Arbeitszeit zur Sprache. Die Vorstände haben natürlich gesagt, sie begrüßen das, was jetzt kommt – das war keine Überraschung –, aber sie sagen gleich dazu, Kollektivverträge, Überstundenzuschläge, das alles bleibt, wie es ist. Auf Nachfrage ist dann von den Vorständen gesagt worden: Na ja, aber die Betriebsvereinbarungen, die wir haben, müssen wir überprüfen und diskutieren. (Abg. Rosenkranz: Und?)
Also bitte, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ganz klar, welcher Masterplan da dahinter steht: Aushebeln bestehender Arbeitszeitregelungen, Nutzung der elften und zwölften Stunde – darum geht es und um nichts anderes. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Meine Damen und Herren, Sie können die Gewerkschaftsbewegung angreifen, auch das ist in einer Demokratie erlaubt. Sie können einzelne von uns angreifen, auch das ist möglich und erlaubt. Aber ich sage Ihnen, auch wenn Sie jemanden von uns oder mich persönlich angreifen: Wir sind keine Führerorganisation. Bei uns geht es nicht darum, dass einer vorne ist, und wenn man dem wehtut, gehen alle in die Knie. Wenn Sie mir wehtun, kommen zwei andere. Wir sind eine gewerkschaftliche Hydra, wenn Sie
einen wegschicken, kommen zwei hintennach, und das wird Ihr Albtraum, meine Damen und Herren! (Lebhafter Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Ich möchte Ihnen ganz zum Schluss sagen: Bitte lernen Sie aus der Geschichte (Abg. Gudenus: Das ist wirklich das Letzte!), bitte hebeln Sie nicht die Betriebsdemokratie aus! Wenn Sie die Gewerkschaften brechen wollen, dann wird das ein großes Problem und eine ordentliche Auseinandersetzung. Wenn Sie Ihre Art der Pressefreiheit durchsetzen wollen, dann wird das eine Auseinandersetzung. Wenn Sie eine Demokratie gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer errichten wollen, wenn Sie die Demokratie, für die gerade die österreichische Gewerkschaftsbewegung in ihrer Geschichte und viele Menschen dieser Bewegung unter Einsatz ihres Lebens gekämpft haben, wenn Sie diese Elemente infrage stellen, dann wird das ein Problem werden. Ich sage Ihnen: Bitte passen Sie auf, machen Sie aus diesem tollen Land nicht ein Land der permanenten Auseinandersetzung! Stellen Sie die Sozialpartnerschaft, die für den Wohlstand dieses Landes wesentlich ist, nicht infrage! 70 Prozent der Menschen in Österreich schätzen und wollen die Sozialpartnerschaft.
Peter Haubner, wir haben so viele Dinge gemeinsam gestaltet und verhandelt, ich war daher heute entsetzt, ich war wirklich entsetzt, wie du hier vom Rednerpult aus verkündet hast, dass das das Ende der Sozialpartnerschaft ist. Ich kann dir sagen, wir sind nicht die, die die Sozialpartnerschaft aufkündigen, aber die Voraussetzung (Abg. Nehammer: Pflastersteine!) zum Funktionieren einer Sozialpartnerschaft ist, dass auf Augenhöhe miteinander umgegangen wird und dass es einen Dialog gibt. Und wenn mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Vertretern nicht gesprochen wird (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz), wenn mit uns – und wir sind eine Interessenvertretung – nicht gesprochen wird, dann werden wir versuchen, im legalen Bereich alles zu tun (Abg. Nehammer: Pflastersteine!), was möglich ist, um die Dinge, die notwendig sind, um Arbeitnehmerinteressen zu vertreten, auch entsprechend durchzusetzen.
Wir haben den Fokus bis zum heutigen Tag auf das österreichische Parlament gelegt, da hier die Debatte und heute die Abstimmung erfolgen. Wir werden den Fokus in den nächsten Tagen auf den Bundesrat legen, da im Bundesrat die nächste Abstimmung folgen wird. Dann werden wir das Scheinwerferlicht auf die Besteller richten. Für den Fall, dass kein ordentlicher Dialog stattfindet, wünsche ich Ihnen viel Spaß damit. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Haider: Pflastersteine!)
15.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Ich würde um Aufmerksamkeit bitten, es gibt ein sehr reichhaltiges Abstimmungskonvolut, damit es dann nicht heißt, es wäre etwas unter den Tisch gefallen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3, die unter einem verhandelt wurden, das Wort? – Das ist auch nicht der Fall.
Daher kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Verhandlungsgegenstand getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1, also über den im Antrag 303/A der Abgeordneten Peter Haubner, Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden.
Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag des Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen, ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen und ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Loacker vor.
Darüber hinaus haben die Abgeordneten Kern, Kolleginnen und Kollegen beantragt, den gegenständlichen Gesetzentwurf nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 der Bundesverfassung, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abstimmung über den Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung wird gemäß § 84 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach der dritten Lesung erfolgen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 2 sowie Art. 2 Z 2 in der Fassung des Initiativantrages der Abgeordneten Haubner, Klinger, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 Z 1 und 4.
Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen nun zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 Z 5.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Initiativantrages der Abgeordneten Haubner, Klinger, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 Z 7.
Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Jetzt kommen wir zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 Z 8.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer Z 10a in Art. 1.
Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Initiativantrages der Abgeordneten Haubner, Klinger, Kolleginnen und Kollegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Es ist hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, tragen den Namen der Abgeordneten und die Bezeichnung „Ja“ beziehungsweise „Nein“.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich zur Hinterlegung des Stimmzettels in der bereitgestellten Urne aufgerufen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nun den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird ihn dabei später ablösen. – Bitte sehr.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Gahr werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sind alle Aufgerufenen mit der Stimmabgabe fertig? – Die Stimmabgabe ist beendet.
Die hiefür bestimmten Bediensteten des Hauses nehmen unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vor. Zu diesem Zweck unterbreche ich kurz die Sitzung.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 15.22 Uhr unterbrochen und um 15.29 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und darf das Abstimmungsergebnis bekannt geben:
Abgegebene Stimmen: 174; davon „Ja“-Stimmen: 119, „Nein“-Stimmen: 55.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Amesbauer, Amon Werner, Angerer;
Baumgartner, Belakowitsch Dagmar, Berger, Berlakovich Nikolaus, Bernhard, Bösch, Brückl;
Deimek, Diesner-Wais, Doppelbauer;
Engelberg, Eßl;
Fichtinger Angela, Fürlinger, Fürst;
Gahr, Gamon Claudia, Gerstl, Gerstner, Gödl, Graf Martin, Graf Tanja, Griss Irmgard, Großbauer, Grünberg, Gudenus;
Hafenecker, Haider, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hauser, Herbert, Himmelbauer, Höbart, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Hörl, Hoyos-Trauttmansdorff;
Jachs, Jeitler-Cincelli, Jenewein;
Kainz, Kaniak, Kassegger, Kaufmann, Kirchbaumer, Kitzmüller, Klinger Wolfgang, Kopf, Krenn, Krisper, Kühberger Andreas, Kumpitsch, Kuss-Bergner Angelika;
Lasar, Lausch, Lettenbichler, Linder Maximilian, Lindinger, Lintl, Loacker, Lopatka, Lugar Robert;
Mahrer, Marchetti, Mölzer, Mühlberghuber;
Nehammer, Niss Maria Theresia;
Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;
Pewny, Plakolm, Povysil, Prinz;
Rädler, Ragger, Rauch, Reifenberger, Riemer, Ries Christian, Rosenberger, Rosenkranz;
Salzmann, Schandor, Schartel, Scherak, Schimanek, Schmiedlechner, Schmuckenschlager, Schrangl, Schrott, Schwarz, Sieber Norbert, Singer Johann, Smodics-Neumann, Smolle, Sobotka, Stark, Stefan, Steger Petra, Steinacker, Strasser, Strolz;
Taschner, Tschank;
Wagner, Wassermann, Weidinger, Winzig, Wöginger, Wurm;
Zanger Wolfgang, Zarits Christoph.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Androsch, Antoni;
Bacher Walter, Bayr, Becher Ruth, Bißmann;
Cox;
Duzdar Muna;
Ecker, Einwallner, Erasim;
Feichtinger Elisabeth, Feichtinger Klaus Uwe, Friedl;
Greiner Karin, Gruber;
Hammerschmid, Heinisch-Hosek, Hochstetter-Lackner, Holzinger-Vogtenhuber, Holzleitner;
Jarolim;
Katzian, Keck, Kern, Knes, Kollross, Kovacevic, Krainer Kai Jan, Krist Hermann, Kucher Philip, Kuntzl;
Laimer, Leichtfried, Lueger Angela;
Margreiter, Muchitsch;
Noll, Nussbaum;
Plessl, Preiner Erwin;
Rendi-Wagner, Rossmann;
Sandler, Schatz, Schieder, Stöger Alois;
Troch;
Unterrainer;
Wimmer, Wittmann;
Yildirim, Yılmaz;
Zadić Alma, Zinggl.
*****
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Kern, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 84 der Geschäftsordnung, den gegenständlichen Gesetzesbeschluss nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 Bundes-Verfassungsgesetz, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Antrag aussprechen, um ein Zeichen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Bitte? (Abg. Stöger: Angst vorm Volk!) Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt. (Zwischenruf des Abg. Lausch.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „einer Arbeitszeitverkürzung“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, daher ist der Antrag abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitguthaben“. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Bitte? (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Abstimmungsvorgang! – Unruhe im Saal.)
Ich darf es wiederholen, dass keine Unsicherheit entsteht: Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitguthaben“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, und daher ist der Antrag abgelehnt. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gerechte Erreichbarkeit einer 6. Urlaubswoche“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist daher abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 232 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich darf die Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit, das ist daher angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 233 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, das ist daher angenommen.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bevor ich zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 überleite, darf ich eine Anmerkung tätigen: Wir wurden von einem luxemburgischen Medium gefragt, ob wir eine offizielle Stellungnahme seitens des österreichischen Parlaments zum gestrigen Zwischenruf mit dem Vorwurf der Betrunkenheit des Kommissionspräsidenten abgeben. Ich erwähne das deshalb, weil es erstens einmal vor Augen führt, wie weit letzten Endes unsere Debatte auch wahrgenommen wird.
Da wir uns alle in der Präsidiale bemüht haben, dem auch gerecht zu werden, und da derjenige, der diesen Zwischenruf gemacht hat, nicht ausfindig zu machen war, werde ich mich im Namen des Parlaments ganz offiziell beim Parlamentspräsidenten (Abg. Schieder: Kommissionspräsident!) für diese Ausführungen entschuldigen. (Allgemeiner Beifall. – Ruf bei der SPÖ: Kommissionspräsident!)
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (189 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das BFA-Einrichtungsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Personenstandsgesetz 2013, das Zivildienstgesetz 1986 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018) (207 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 238/A der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert wird (211 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte. (Unruhe im Saal.)
15.34
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zu einem ganz anderen Thema, zum Fremdenrechtsänderungsgesetz. Hinter diesem Titel verbergen sich 14 Gesetze, die davon betroffen sind. Und entgegen dem Gesetz, das jetzt gerade beschlossen wurde, kann man bei diesem Gesetz sagen, dass es eine einmonatige Möglichkeit gab, Stellungnahmen abzugeben; es gab also eine einmonatige Begutachtungsfrist. Es sind dazu 66 veröffentlichte Stellungnahmen hereingekommen, von denen ich gerne drei zitieren möchte.
Die erste ist jene der Arbeiterkammer, die da schreibt: „Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf erweckt aber in weiten Teilen den Eindruck, dass er von einem tiefgehenden Misstrauen gegenüber Flüchtlingen bzw AsylwerberInnen geprägt ist [...]“; und: „Dagegen sind substantielle Verbesserungen der Qualität der erstinstanzlichen Asylverfahren durch diese Novelle nicht zu erwarten.“
UNHCR schreibt: „Die vorgeschlagenen Maßnahmen scheinen zudem in ihrer Gesamtheit wenig geeignet, das Ziel der Effizienzsteigerung zu erreichen, da den zuständigen Behörden eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben auferlegt werden, die einen erheblichen Arbeitsaufwand nach sich ziehen [...].“
Und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag schreibt: „In diesem Sinne ist mit Bedauern festzustellen, dass es – anders als im Regierungsprogramm angekündigt – nicht zu einer Neukodifikation der betreffenden Rechtsmaterie gekommen ist, sondern vielmehr eine die Komplexität abermals steigernde und somit Rechtsunsicherheit fördernde Teilnovelle [...] beschlossen werden soll.“ – Es steht hier auch, dass eine Beschleunigung der Verfahren ebenfalls nicht zu erwarten und die Erfüllung des Ziels angesichts des Entwurfs unrealistisch sei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind nur drei Stellungnahmen, aus denen ich Ihnen jetzt vorgelesen habe. Ich möchte es aber trotzdem nicht verabsäumen, noch sechs Hauptkritikpunkte, die sich in den restlichen Stellungnahmen gefunden haben, kurz vorzutragen. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)
Diese sind das Abnehmen von Bargeld bis zu 840 Euro pro Person, das Auslesen der Handydaten, wobei es auch um sensible Daten geht, die Integrationshilfe, die von einer Muss- zu einer Kannbestimmung in Bezug auf Deutschkurse umgestellt wurde, die Verstaatlichung der Rechtsberatung weg von einer unabhängigen Rechtsberatung, die verkürzte Beschwerdefrist im Bescheidverfahren des BFA – ich möchte gleich darauf hinweisen, dass der VfGH bereits dreimal verkürzte Beschwerdefristen aufgehoben hat – und letztendlich die Umsetzung der Studenten- und Forscherrichtlinie, wodurch wieder zwei neue zu den 20 bereits bestehenden Aufenthaltstiteln hinzukommen – das ist also kaum mehr durchschaubar.
Der eigentliche Punkt, den ich sehr gerne noch ausbreiten möchte, ist aber die Kostendimension dieses Gesetzes. Wenn ich mir anschaue, was die Überprüfung eines Asylwerbers auf Bargeld und das zuständige Personal, das man dafür braucht, kostet, stelle ich fest, dass das im Voranschlag mit 1,1 Millionen Euro pro Jahr angesetzt ist. Weiters finden sich eine Softwareadaptierung des Innenministeriums um 900 000 Euro, die Übersetzung von Infoblättern und Anordnungsdokumenten um 88 000 Euro und 27 neue Geräte für die Auslese von Handydaten à 12 000 Euro – in Summe 324 000 Euro –, das macht 2,4 Millionen Euro aus.
Das ist aber noch nicht alles. Jetzt kommen noch die Kosten dazu, die im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts anfallen werden, denn man rechnet mit 4 000 Verfahren mehr. Das bedeutet einen zusätzlichen Personalaufwand von 5,2 Millionen Euro. Das
umfasst 28 Richter plus Kanzlei plus Rechtsberatung und alles Mögliche. Zudem gibt es zusätzliche Verfahrenskosten von 1,8 Millionen Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind jetzt bei einer Summe von 7 Millionen Euro, die weder vom Innenministerium noch vom Justizministerium, aber auch nicht vom Herrn Finanzminister zugesagt worden sind. Wenn ich diese beiden großen Summen zusammenrechne, komme ich auf 9,4 Millionen Euro – 9,4 Millionen Euro für ein Gesetz! Meine Damen und Herren, haben Sie sich schon einmal überlegt (Abg. Schrangl: Wie viele Millionen sind in Wien für unrechtmäßige Mindestsicherung ausgegeben worden? Wissen Sie das auch, Frau Kollegin?), wie viele Stichschutzwesten für Polizisten, wie viel zusätzliches Personal für Polizei, wie viele neue Dienstautos und wie viele Renovierungen von Polizeiinspektionen damit ganz einfach möglich wären? (Beifall bei der SPÖ.)
Zusammengefasst kann man jetzt sagen: ein erneuter Showact dieser FPÖ-ÖVP-Regierung mit enormen Kosten für die Steuerzahler und zusätzlichen Verfahren anstatt Effizienzsteigerung und Verfahrensverkürzung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da werden wir als Sozialdemokratie sicherlich nicht mitstimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz. – Abg. Belakowitsch: Macht ja nichts!)
15.39
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine geschätzte Vorrednerin! Es hätte mich auch gewundert, wenn Sie jetzt hier als Schlussfolgerung gesagt hätten, Sie werden diesem Gesetz zustimmen, denn dieses Gesetz ist ja diametral zu jener Richtlinie, mit der Sie in den letzten Jahren Politik, Ausländerpolitik (Abg. Plessl: Sie haben auch keine Ahnung!), Zuwanderungspolitik in diesem Land gemacht haben. Ich darf nur daran erinnern, da Sie vorhin als großen Kritikpunkt formuliert haben, dass das angeblich so viel kostet, wie viel an unberechtigter Mindestsicherung allein in der Bundeshauptstadt Wien im letzten Jahr ausgezahlt wurde (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP), wo Sie noch immer die Verantwortung haben, wo Sie das Geld den Leuten wirklich mit beiden Händen nachschmeißen. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Und Sie wundern sich dann, dass die aus ganz Österreich nach Wien kommen. Dort ist die Vergabe finanzieller Mittel einfach nach wie vor nach dem Motto gestaltet: Verkaufts mei’ G’wand, i fahr’ in Himmel! Es ist ohnehin völlig wurscht – wir zahlen, wir zahlen, wir zahlen!
Der wesentliche Punkt in diesem Gesetz ist allerdings, dass sich diese Bundesregierung zu einem migrationspolitischen Paradigmenwechsel entschlossen hat, der endlich gemacht wird. Es war eines unserer Grundthemen, dass man eben nicht mehr das Füllhorn über all jene ausschüttet, die glauben, aus der ganzen Welt zu uns kommen zu können, um hier ein besseres Leben zu führen, sondern dass man sich ganz genau anschaut, woher diese Leute kommen, ob die rührselige Geschichte, die man da oftmals hört, denn tatsächlich stimmt.
Vertrauen ist ganz gut, Kontrolle aber trotzdem noch besser – heute haben wir es ja mit den sozialistischen Zitaten (Zwischenruf des Abg. Plessl); zuerst wurde schon Karl Marx zitiert, da kann ich das ruhig auch vorbringen. Da man also nicht immer alles glauben sollte, ist es notwendig, dass man sich einmal die Geodaten in den Handys der Asylforderer anschaut (Abg. Plessl: Das ist jetzt auch schon möglich! Da brauchen wir kein neues Gesetz!), die mit vermeintlichem Asylgrund daherkommen, um einmal zu wissen, woher die denn tatsächlich kommen.
Wissen Sie, es tut manchmal ganz gut, ein bisschen über den Tellerrand zu schauen, Sie sollten das auch machen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich darf Ihnen deshalb ein Zitat aus dem Jahr 2015 aus der Zeitung „Die Welt“ vorlesen – die ist an sich eher unverdächtig, die würden Sie jetzt wahrscheinlich nicht als böse FPÖ-Propaganda ansehen –, da wird die Frage gestellt: „Wer sind die mysteriösen Aufwiegler am Grenzzaun?“ Weiters schreibt dann „Die Welt“: „Immer wieder sah man sie auf dem langen Marsch der Flüchtlinge durch den Balkan: Männer mit Megaphonen, die die Menge zu lenken versuchten.“ Bei einem Mann wurden sieben gefälschte Pässe gefunden, „alle mit echtem Schengen-Visum versehen. Außerdem habe er zuvor nicht in der Türkei gelebt oder gar in Syrien, sondern seit vielen Jahren auf Zypern.“ (Abg. Plessl: ... strafbar! – Abg. Yılmaz: Von wann ist der Artikel?)
Um genau diesen Wahnsinn endlich abzustellen, hat man sich auf der einen Seite dazu entschlossen, die Geodaten der Handys anzuschauen, und auf der anderen Seite, weil das alles durchaus Geld kostet – auch die Betreuung von angeblichen Flüchtlingen oder von Zuwanderern kostet Geld –, sollen diese Leute auch einen Beitrag leisten, weshalb ihnen in Zukunft bis zu 840 Euro abgenommen werden. (Zwischenruf der Abg. Lueger.) In der Schweiz ist das seit vielen, vielen Jahren gang und gäbe, in der Schweiz müssen Flüchtlinge ihr Geld seit vielen Jahren abgeben.
Ich möchte nur ganz kurz auf Ihre sonstigen Kritikpunkte, die Sie formuliert haben, eingehen: Natürlich werden die Verfahren beschleunigt, denn allein, dass es Ex-lege-Anträge für Minderjährige gibt, wird dazu führen, dass man künftig die Verfahrensverschleppungen nicht mehr so durchziehen kann, wie man es bisher macht.
Ich möchte aber, weil meine Redezeit zu Ende geht – ich würde noch gerne einige Punkte sagen, das wird aber ein Kollege von mir machen –, folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 (NAG) Z 25 wird in § 64 Abs. 7 der Klammerausdruck „(§ 2 Abs. 1 Z 21)“ durch den Klammerausdruck „(§ 2 Abs. 1 Z 22)“ ersetzt.
2. In Art. 4 (BFA-VG) wird nach Z 14 folgende Z 14a eingefügt:
„14a. In § 38 Abs. 1 wird die Wortfolge „zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln “ durch die Wortfolge „zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln und Bargeld“ ersetzt.“
3. In Art 7 (StbG) lautet die Z 5:
„5. In § 21 Abs. 2 wird jeweils das Wort „eigenberechtigt“ durch die Wortfolge „voll handlungsfähig“ ersetzt.“
*****
Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.44
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jenewein, Amon, MA
und weiterer Abgeordneter
zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (189 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das BFA-Einrichtungsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Personenstandsgesetz 2013, das Zivildienstgesetz 1986 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018) (207 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 (NAG) Z 25 wird in § 64 Abs. 7 der Klammerausdruck „(§ 2 Abs. 1 Z 21)“ durch den Klammerausdruck „(§ 2 Abs. 1 Z 22)“ ersetzt.
2. In Art. 4 (BFA-VG) wird nach Z 14 folgende Z 14a eingefügt:
„14a. In § 38 Abs. 1 wird die Wortfolge „zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln “ durch die Wortfolge „zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln und Bargeld“ ersetzt.“
3. In Art 7 (StbG) lautet die Z 5:
„5. In § 21 Abs. 2 wird jeweils das Wort „eigenberechtigt“ durch die Wortfolge „voll handlungsfähig“ ersetzt.“
Begründung
Zu Z 1 und 2 (Art. 1 (NAG) Z 25 und Art. 4 (BFA-VG) Z 14a)
Es handelt sich um die Bereinigung eines redaktionellen Versehens.
Zu Z 3 (Art. 7 (StbG) Z 5)
Die vorgeschlagene Änderung ist erforderlich, da das Abstellen allein auf die Volljährigkeit im derzeitigen Wortlaut der Regierungsvorlage die Bedeutung der geltenden Bestimmungen nicht hinreichend abbildet. Um den Sinn der Bestimmung unverändert zu lassen und nur entsprechende terminologische Anpassungen an das 2. Erwachsenenschutzgesetz (2. ErwSchG), BGBl. I Nr. 59/2017, vorzunehmen, ist es erforderlich, im gegenständlichen Zusammenhang den Begriff der „vollen Handlungsfähigkeit“ zu verwenden. Diese setzt sowohl Volljährigkeit als auch Entscheidungsfähigkeit einer Person voraus. Würde nur auf die Volljährigkeit, also nur auf die Vollendung des 18. Lebensjahres abgestellt, ohne auf die Entscheidungsfähigkeit des Fremden Bedacht zu nehmen, könnte dies beispielsweise dazu führen, dass ein geistig schwer beeinträchtigter und somit nicht voll handlungsfähiger Fremder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet wäre, ein Gelöbnis entsprechend dem § 21 Abs. 2 abzulegen, obwohl er aufgrund seiner Beeinträchtigung dazu nicht in der Lage wäre. § 21 Abs. 2 bildet auch den Fall ab, dass einem Fremden die österreichische Staatsbürgerschaft ohne Vorbehalt des vorhergehenden Ausscheidens aus dem Verband seines bisherigen Heimatstaates (§ 20 Abs. 2) verliehen wird und dessen Volljährigkeit daher noch nach dem Recht des (bisherigen) Heimatstaates beurteilt wird. Würde in der gegenständli-
chen Bestimmung nur auf die Volljährigkeit abgestellt, könnte dies dazu führen, dass ein Fremder zwar nach österreichischem Recht volljährig ist, nach dem Recht seines bisherigen Heimatstaates jedoch noch als minderjährig gilt (da dort die Volljährigkeit nicht bereits mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs eintritt) und daher das vorgesehene Gelöbnis nicht ablegen muss, obwohl er nach österreichischem Recht volljährig und entscheidungsfähig, also voll handlungsfähig wäre. Entsprechend der geltenden Rechtslage soll auch in einem solchen Fall, in dem der Fremde nur nach dem Recht seines bisherigen Heimatstaates noch als minderjährig gilt und er nur aus diesem Grund nicht voll handlungsfähig ist (obwohl er es nach österreichischem Recht bereits wäre), der Fremde zur Leistung des Gelöbnisses verpflichtet sein.
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Plessl und Jenewein.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das Asyl- und Fremdenrecht wird halbjährlich seit Jahren novelliert, wird immer unübersichtlicher, und viele Praktiker und Rechtsanwälte sagen, es ist eigentlich kaum mehr umsetzbar. Jeder Innenminister glaubt, die Schrauben noch einmal stärker anziehen zu müssen, um zu beweisen, wie streng er gegen Fremde und Asylwerber vorgeht – so natürlich auch dieser Innenminister. Da geht es mehr um Inszenierung als um Substanz.
Ich gebe zu, es gibt diskussionswürdige Inhalte – so fair bin ich –, es gibt die Idee der besseren Nachverfolgung der Fluchtroute und die Verschärfung bei Heimreisen; darüber kann man sehr wohl diskutieren. Alles in allem bleibt es aber ein Symbolpaket, dem wir nicht zustimmen können, ein Symbolpaket mit Maßnahmen, die keinen Mehrwert enthalten.
Ein Beispiel: Asylwerbern soll in Zukunft Bargeld – wie schon Kollege Jenewein gesagt hat –, bis zu 840 Euro, abgenommen werden, damit – ich zitiere den Innenminister – sie einen Beitrag zu ihren Grundversorgungskosten leisten. Das ist doppelt absurd, denn es gibt schon das Grundversorgungsgesetz, das vorsieht, dass Asylsuchende, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können, keinen Anspruch auf staatliche Leistungen haben und dass ihnen Ersatz für die notwendigen Betreuungskosten vorgeschrieben werden kann.
Es ist absurd, dass der Innenminister nach außen kommuniziert, er ist jetzt der Strenge, der einmahnt, dass Asylwerber endlich zur Kasse gebeten werden – der Innenminister von einer FPÖ, Herr Kollege Jenewein, die gerade Asylwerbern nicht erlauben will, arbeiten zu gehen. Das heißt, gerade denen, die etwas beitragen wollen, ist es untersagt. Warum bloß? – Damit man eben auf sie hinhauen kann, weil sie in der Grundversorgung sind und da Kosten verursachen.
Im Innenausschuss hingegen argumentierte der Innenminister wiederum, dass die neue Bargeldabnahme, die er vorhat, gelinder als die jetzige Regelung ist. Ich muss ihn aber enttäuschen: Es gelten jetzt beide Regelungen parallel! Wir haben einen PR-Gag: zwei Gesetze, ein Mehr an Gesetzen, keinen Mehrwert.
Dann hat der Innenminister auf unsere Fragen hin im Ausschuss ausgeführt, was das Ganze kostet. Es gibt einen Verwaltungsaufwand für die Bargeldabnahme in der Höhe von bis zu 400 000 Euro im Jahr. Wenn man das jetzt durchrechnet, erkennt man, da dieses Gesetz vorsieht, dass den Betroffenen ein Mindestbetrag von 120 Euro zu belassen ist, dass der Herr Innenminister jedes Jahr bei mindestens 5 000 Asylwerbern jeweils 200 Euro Bargeld im Gepäck auffinden müsste, um überhaupt den Verwaltungsaufwand zu decken – wir reden noch nicht von einer Einnahme für den Staat. Das ist für mich ein Musterbeispiel populistischer Neidschürerei – da wird kein Cent für die österreichische Bevölkerung gespart. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Verletzung der Menschenrechte in diesem Bereich ist dem Innenminister auch völlig egal; wir haben das im Ausschuss diskutiert.
Es geht weiter: Der Verlust des Aufenthaltsrechts oder der Ausschluss vom Familienverfahren soll in Hinkunft auch für Jugendstraftäter gelten. Das heißt, der Ausnahmetatbestand des Jugendgerichtsgesetzes wird für den Bereich des Asylrechts und damit für die Jugendlichen im Asylrecht aufgehoben. Das steht im Widerspruch zur UNO-Kinderrechtskonvention. Das sagen nicht nur wir und Rechtsexperten, sondern auch das FPÖ-geführte Außenministerium.
Das Gleiche gilt für die erschwerte Einbürgerung von Asylberechtigten. Der Innenminister warnt immer vor Überfremdung, und dann verweigert er jenen Menschen, die sich in die Gesellschaft eingliedern wollen, diese Möglichkeit. Er spricht vom Bekenntnis zur Demokratie, welches Asylberechtigte erfüllen müssen, verweigert diesen Menschen dann aber die Teilnahme.
Noch kurz zu unserem Antrag: Wir haben von Amnesty International regelmäßig Beschwerden erhalten, dass Österreich die einstweiligen Verfügungen des UN-Menschenrechtsausschusses im Fremdenrechtsbereich und insbesondere bei Dublinüberstellungen ignoriert. Damit wird das ganze Beschwerdeverfahren vor diesem Ausschuss, dem wir beigetreten sind, zu dem wir uns verpflichtet haben, ad absurdum geführt. Der Innenminister meinte im Ausschuss, es sei Gold Plating, einzumahnen, dass wir diese einstweiligen Verfügungen ernst nehmen. Das ist es nicht, sondern es ist die Grundverpflichtung! Es stimmt auch nicht, dass dort nur Ländervertreter drinsitzen, sondern dort sitzen Experten, die über Menschenrechtsverletzungen entscheiden.
Daher hoffen wir weiterhin sehr optimistisch, dass wir die Zustimmung dafür erfahren, auch deswegen, weil wir uns als Österreich gerade für die Mitgliedschaft im Menschenrechtsbeirat bewerben – und das wäre ein ganz, ganz wichtiges Zeichen. Es geht um ein paar Fälle im Jahr, aber es wäre ein wichtiges symbolisches Zeichen für Menschenrechte. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Cox.)
15.49
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Da die vorangegangene Debatte ein bisschen mehr Zeit als geplant in Anspruch genommen hat, haben wir jetzt eine Umverteilung der Redezeit vorgenommen. Jetzt habe ich ein bisschen weniger Zeit und darf mich daher auf ein paar allgemeine Punkte beschränken. Meine Kolleginnen und Kollegen werden dann noch im Detail auf einiges eingehen.
Ich möchte zunächst den Kritikpunkt aufgreifen, der, glaube ich, zweimal schon angesprochen worden ist, nämlich die Frage der Neukodifizierung des Fremdenrechts. Ich
glaube auch, dass es bald an der Zeit ist, eine Neukodifizierung vorzunehmen. Das Fremdenrecht ist in der Tat sehr schwer lesbar geworden, und ich glaube, es würde Sinn machen, da eine Neukodifizierung vorzunehmen. Diese Kritik ist durchaus berechtigt. Wir haben das auch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen besprochen und wir werden das, denke ich, auch in Angriff nehmen.
Diese Reform des Fremdenrechts ist eine Reform, die natürlich auf die Erfahrungen aus dem Fremdenrechtsänderungsgesetz des letzten Jahres, aber insgesamt auch auf die Entwicklungen der letzten Jahre, insbesondere seit 2015, reagiert.
Worum geht es dabei? – Es geht dabei einerseits darum, dass man Maßnahmen setzt. Und denen, die sagen, dass wir da jetzt restriktiver werden, ist natürlich recht zu geben. Ja, wir werden restriktiver, wir werden aber auch genauer in der Abgrenzung zwischen der Frage: Wer ist asylberechtigt?, und der Frage: Was ist eine Migration oder gar eine illegale Migration? Genau darum geht es im Kern, denn wir wollen alles tun – und das sagen wir auch ganz klar –, um einen Pull-Effekt zu vermeiden. Wir haben in den Jahren 2015 und 2016 erlebt, dass Österreich nach Schweden die meisten Migranten im Verhältnis zur Bevölkerungszahl aufgenommen hat. Wir haben eine große Tradition bei der Aufnahme von Flüchtlingen, ganz gleich, ob das bei der Ungarnkrise, beim Prager Frühling oder beim Jugoslawienkrieg war.
Also man kann Österreich bestimmt nicht den Vorwurf machen, nicht immer recht großzügig Flüchtlinge aufgenommen zu haben. Das war auch in den Jahren 2015 und 2016 der Fall. Aber es gibt eben eine Grenze, wo man schlicht und einfach auch merkt, dass die Bevölkerung nicht mehr bereit ist, da mitzugehen. Und zu dem, was 2015 passiert ist, muss man ehrlich sagen: Man muss sicherstellen, dass so etwas nicht wieder passiert und sich nicht wiederholt. (Abg. Plessl: Das haben wir auch getan!)
Weil hier angesprochen wurde, dass es allenfalls einen Widerspruch zur Menschenrechtskonvention gibt, die ja bei uns im Verfassungsrang ist: Wer immer meint, dass es hier eine Verfassungswidrigkeit gibt, kann diese ja vor dem Verfassungsgerichtshof einklagen.
Was ich nicht verstehe, ist die Kritik – wie haben Sie es genannt, Kollegin Lueger? –, es gäbe eine Verstaatlichung der Rechtsvertretung. Ehrlich gesagt, das ist nichts Unanständiges, denn wir haben ja auch eine Pflichtverteidigung in anderen Strafverfahren, und warum soll nicht der Staat einen Rechtsbeistand zur Verfügung stellen? Das ist per se nichts Unanständiges und das kennen wir ja durchaus aus anderen Bereichen.
Ich glaube, dass in diesem Gesetz sehr sinnvolle Maßnahmen für die Behörden enthalten sind, wie etwa künftig die Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern, etwa von Mobiltelefonen, wenn Zweifel an der Route, an der Identität und an der Herkunft der Person bestehen. Ich glaube, dass es Sinn macht, keine Aufenthaltsverfestigung bei rechtskräftig verurteilten Straftätern im Rahmen der Erlassung einer Rückkehrentscheidung vorzunehmen.
Das alles sind Maßnahmen, die richtig und sinnvoll sind, um eben nicht weiterhin einen Pull-Effekt zu erzeugen, gleichsam eine Werbung, ins Land zu kommen, auszusprechen, aber gleichzeitig sicherzustellen, dass für jene, die echtes Asyl im Sinne der Genfer Konvention brauchen, also ein höchst individuelles Recht, diese Möglichkeit bestehen bleibt und nicht von illegaler Migration sozusagen versperrt wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.54
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Zadić. – Bitte, Frau Abgeordnete.
15.54
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Frau Präsidentin! Geschätzte Staatssekretärin! Hohes Haus! Heute reden wir wieder über eine Novellierung des Asyl- und Fremdenrechts. Eingangs möchte ich kurz festhalten, dass seit 2005 das Fremdenrecht beziehungsweise das Asylgesetz insgesamt 17 Mal novelliert wurde. Heute ist es das 18. Mal.
Da muss man sich natürlich die Frage stellen: Wie sinnvoll ist diese zigmalige Novellierung? Man müsste sich auch die Frage stellen, ob denn diese Zersplitterung des Rechts nicht eigentlich zu Rechtsunsicherheit führt und ob wir vielleicht nicht eher eine Gesamtnovelle, eine Gesamtneukodifizierung des Asylrechts und des Fremdenrechts brauchen. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Das kommt eh!)
Das steht so auch im Regierungsprogramm. Das sagen auch zahlreiche Expertinnen und Experten. Aber nein, heute beschließen wir wieder eine Novelle.
Auch bei dieser Fremdenrechtsnovelle 2018 hat man sich zwei Ziele gesetzt: Das erste Ziel ist die Verhinderung von Missbrauch. Das zweite Ziel ist die Steigerung von Effizienz vor allem bei asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren. Natürlich muss Missbrauch rasch aufgedeckt werden, und natürlich brauchen wir effizientere und schnellere Verfahren, die aber gleichzeitig auch alle Grundrechtsstandards einhalten. Dieses Gesetz wird diesen beiden Vorhaben aber leider bei Weitem nicht gerecht.
Zum einen gehen die Maßnahmen davon aus, dass von allen Asylsuchenden eine Gefahr ausgeht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben einen strafrechtlichen Charakter. Zum anderen sind die vorgeschlagenen Maßnahmen, wenn man sie in ihrer Gesamtheit betrachtet, völlig ungeeignet, um die Effizienz der Verfahren zu steigern, da Sie damit den Behörden und den Organwaltern wesentlich mehr Aufgaben aufbürden und für diese Aufbürdung der Aufgaben ein minimaler Erfolg, ein minimaler Output herausschaut.
Da möchte ich zwei Punkte in diesem Gesetz nennen, die wesentlich sind.
Erstens: die berühmte Geldabnahme. Den Asylsuchenden soll mitgeführtes Bargeld abgenommen werden. Das soll den Zweck haben, dass die Kosten für die Grundversorgung abgedeckt werden, dass sich die Asylsuchenden an den Kosten für die Grundversorgung beteiligen. Warum ist denn das völlig absurd? – Es ist in meinen Augen deshalb völlig absurd, weil wir ja ohnehin schon ein Gesetz haben, das vorsieht, dass dann, wenn Leute nicht bedürftig sind, dass dann, wenn Leute sich ihre Grundversorgung leisten können, sie auch keine Grundversorgungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Die Menschen, die Grundversorgungsleistungen bekommen, sind bedürftig. Diese Menschen fliehen vor Tod, vor Verfolgung, vor Folter. Das sind Menschen, die zu Hause ihr letztes Hab und Gut verloren haben (Abg. Jenewein: Wirklich alles?) und das letzte Geld, das sie haben, Menschenhändlern und Schleppern bezahlen.
Warum nehmen wir denn das Geld nicht von den Menschenhändlern und von den Schleppern? Menschenhandel ist die größte, reichste und am schnellsten wachsende Branche weltweit. Da gibt es viel zu holen. Daher müssen wir gegen Menschenhändler und gegen Schlepper vorgehen. Aber da wir diese Organisationen nicht in den Griff bekommen, nehmen wir jetzt den Bedürftigsten den letzten Notgroschen weg und verletzen letzten Endes dadurch auch ihre Grundrechte, indem wir in ihr Eigentumsrecht eingreifen.
Ich möchte auch noch festhalten, dass es bereits Staaten gibt, die dieses Gesetz umgesetzt haben, die den Geflüchteten auch Bargeld abnehmen, den letzten Groschen, den sie haben. Es hat sich herausgestellt – es gibt dazu Evaluierungsberichte –, dass
das am Ende wesentlich teurer kommt, dass es mehr kostet als das, was eingenommen wurde. Deswegen wäre ich sehr dafür, dass wir nicht Gesetze beschließen, bei denen wir genau wissen, dass nicht mehr rausschaut, als eingenommen wird.
Zweitens: die berühmte Handyabnahme. Den Asylsuchenden sollen Mobiltelefone, Datenträger abgenommen werden, um ihre Identität und die Fluchtroute festzustellen. Daran ist auf den ersten Blick nichts Verwerfliches, denn der Staat hat ein legitimes Interesse daran, herauszufinden, wer die Person ist, und der Staat hat auch ein legitimes Interesse daran, Informationen zu sammeln, die ein Verwaltungsverfahren beschleunigen könnten. Aber die Wegnahme von Handys, von einem höchst persönlichen Gegenstand, ist der falsche Weg.
Warum ist die Abnahme von Handys der falsche Weg? – Die Handydaten, die ausgelesen werden, sind ein komplett unzuverlässiges Beweismittel. Erstens wissen wir aus Erfahrungsberichten, dass diese Handys von verschiedenen Personen verwendet werden, sie werden nicht nur von einer Person verwendet. Und zweitens wissen wir auch, dass es ganz einfach ist, Handydaten zu manipulieren. Daher werden diese Beweise vor einem Gericht oder in einem Verwaltungsstrafverfahren nicht halten. (Abg. Rosenkranz: Wer manipuliert denn? Der Staat?)
Zweitens enthalten Mobiltelefone mittlerweile höchst persönliche Daten und auch höchst persönliche Daten von Dritten, von unbeteiligten Dritten. Eine ungezielte und willkürliche Auslesung dieser Daten verletzt datenschutzrechtliche Bestimmungen und greift auch in das Recht auf Schutz der persönlichen Daten und auf die Achtung der Menschenwürde ein. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Drittens haben wir ja bereits Gesetze, die die Personen verpflichten, bei Verwaltungsverfahren mitzuwirken; das ist die sogenannte Mitwirkungspflicht. Wir können ja Leute verpflichten, mitzuwirken. (Abg. Yılmaz: So ist es!) – Genau, das gibt es schon. Daher ist dieses Gesetz wieder einmal nur eine populistische Maßnahme. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Wie gesagt, dieses Gesetz geht in eine völlig falsche Richtung, denn es trägt nicht dazu bei, das Verfahren zu beschleunigen, und es trägt auch nicht dazu bei, dem Missbrauch vorzubeugen.
Das, was Sie hier liefern, ist eine Aushöhlung unserer europäischen Werte, unserer Solidarität und unserer Grundrechte. (Abg. Jenewein: Nein, nicht unserer Grundwerte!) Und zu diesen Grundwerten bekennen wir uns. – Danke schön. (Beifall bei der Liste Pilz.)
16.01
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schrangl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Wählerinnen und Wähler! Frau Kollegin Lueger von der SPÖ, ja, natürlich, wir setzen geltendes Recht um, auch wenn es etwas kostet. Dafür wurden wir gewählt, dafür gibt es eine Regierung, dafür gibt es einen Staat. Es ist die Aufgabe des Staates, geltendes Recht umzusetzen. Und die Steuern sind genau dafür zu verwenden (Beifall bei der FPÖ) und eben nicht für die unrechtmäßige Auszahlung der Mindestsicherung, zum Beispiel in Wien.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir trennen Zuwanderung und Asyl. Wir passen das Fremdenrecht an die Erfordernisse der Praxis an. Es versteht kein Mensch, warum man im Jahr 2018, wenn berechtigte Zweifel vorliegen, nicht auch Handydaten überprüfen darf. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer Geld für einen Schlepper hat, der kann auch für seine eigene Versorgung aufkommen.
Wir setzen wichtige Punkte im Regierungsprogramm um, wir setzen um, wofür uns die Wähler gewählt haben, und wir setzen um, was von der FPÖ erwartet wird (neuerlicher Beifall bei der FPÖ): beschleunigte Aberkennung des Asylstatus bei Reisen in das Heimatland, Verkürzung der Beschwerdefrist gegen Bescheide des Bundesamtes, zum Beispiel bei Straffälligkeit, Sicherstellung von Bargeld bei Asylantragstellung als Beitrag zur Grundversorgung, Sicherstellung und Auswertung von Datenträgern, zum Beispiel von Mobiltelefonen, bei Asylantragstellung bei unklarer Identität oder Reiseroute – ich erinnere da auch zum Beispiel an die sogenannten Dublinfälle –, keine Aufenthaltsverfestigung bei rechtskräftig verurteilten Straftätern; künftig sind sogar Rückkehrentscheidungen gegen Drittstaatsangehörige möglich, wenn sie von klein auf im Inland aufgewachsen sind, aber bei uns straffällig werden.
Wir setzen noch etwas um, indem wir etwas ändern, für das es sehr wenig Verständnis in unserer österreichischen Bevölkerung gibt: Bisher konnte ein österreichischer Pass schon nach sechs Jahren beantragt werden. Auch diese Grenze erhöhen wir auf zehn Jahre. Ja, wir mögen Grenzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen um, wofür wir gewählt worden sind. Diese Regierung setzt um, wofür sie gewählt worden ist. Und wir setzen um, was von der FPÖ erwartet wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.04
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staatssekretärin. – Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte ZuschauerInnen auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz ist ein bedeutendes Thema für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher auf der Tagesordnung. Es geht darin um eine Steigerung der Effizienz von asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren. Der Effekt wird eine raschere Feststellung eines Aufenthaltsrechts im Sinne der Rechtssicherheit und der Rechtsstaatlichkeit sein.
Worum geht es im Detail? – Ja, es geht darum, ein wesentliches Ziel des Regierungsprogramms umzusetzen, nämlich eine geordnete und effiziente Asylpolitik. Ich bitte Sie im Zusammenhang mit der Diskussion, hier ganz klar illegale Migration, legale Migration und auch Asyl scharf auseinanderzuhalten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Mit dem vorliegenden Gesetzespaket wird im Wesentlichen das Asylverfahren verändert, es werden damit Vollzugsdefizite behoben, das Asyl- und Fremdenrecht wird an die Erfordernisse der Praxis angepasst.
Einige der wesentlichen Punkte, die ich gerne noch hervorstreichen möchte, wurden schon genannt. Ja, ab 1.9.2018 wird es möglich sein, Handydaten auszulesen. Nahezu jeder Asylwerber verfügt über ein Smartphone. Es muss daher auch den Behörden möglich sein, gespeicherte Informationen, etwa zur Fluchtroute oder auch zur Überprüfung der Identität, zugänglich zu haben, indem sie ausgewertet werden. Es geht dabei um eine Feststellung über die Richtigkeit der Aussagen, und die Verfahren werden dadurch auch beschleunigt werden, denn Sie haben es dann schwarz auf weiß und müssen nicht unterschiedlichste Aussagen ständig gegeneinander abwägen und allfällige Widersprüche aufzeigen. Das alles kann im Sinne eines vorliegenden Sachbeweises wegfallen.
Es geht auch um die Sicherstellung von Bargeld im Zuge der Einbringung von Asylanträgen. Wir wissen alle, dass die Unterbringung von Asylwerbern finanziert werden
muss, und Österreich hat in der Vergangenheit und wird auch in der Zukunft dafür hohe Summen ausgeben müssen.
Wir müssen aber auch für die Einhaltung der entsprechenden internationalen und nationalen Vorgaben im Hinblick auf die Qualität der Unterbringung sorgen. Das ist ganz klar, das ergibt sich unter anderem auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zukünftig soll es daher möglich sein, von Asylbewerbern einen Höchstbetrag von 840 Euro einzubehalten, der gedeckelt ist. 120 Euro bleiben dem Asylwerber jedenfalls, und das entspricht dem dreifachen Taschengeld in der Grundversorgung.
Ja, es ist richtig, es ist in der Diskussion auch schon genannt worden, dass die Kosten für die Grundversorgung mittels Kostenbescheids auch im Nachhinein auferlegt werden können. Es entspricht jedoch unserer Erfahrung, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Kostenbescheide einfach kein Geld mehr da ist. Daher sind wir der Meinung, wenn jemand über Bargeld verfügt, dann ist es auch einzubeziehen, um die Kosten der durchschnittlichen Verweildauer in der Grundversorgung des Bundes abdecken zu können. Und wenn die durchschnittliche Dauer unterschritten wird, dann wird das Geld dem Asylwerber auch zurückgezahlt.
Es ist noch ein anderer Punkt im Gesetz enthalten, und der ist noch nicht angesprochen worden, nämlich die Ex-lege-Antragstellung für minderjährige Kinder von Asylwerbern. Bisher war es so, dass man auch für minderjährige Kinder einen Antrag stellen musste; wir sprechen hier vor allem von nachgeborenen Kindern. Den Zeitpunkt haben sich die Asylsuchenden, die schon im Asylverfahren waren, selbst ausgesucht, den haben sie selbst bestimmt. Das hatte zur Folge, dass die Asylverfahren für einen Teil der Familie zuerst durchgeführt werden mussten und nach Beendigung dann für das nachgeborene Kind der Antrag gestellt wurde, und das Verfahren ging von vorne los.
Jetzt ist es so, dass ex lege mit der Geburt des Kindes dieser Asylantrag für das nachgeborene Kind gestellt wird und das gesamte Verfahren in einem abgeführt wird, aber natürlich unter Beachtung der Einzelfallprüfung.
Es wird eine beschleunigte Aberkennung des Asyls bei Heimreisen geben. Vorausschicken möchte ich, dass sich Österreich der Verpflichtung der Gewährung von Schutz für diejenigen, die ihn brauchen, klar bewusst ist und diese Pflicht auch weiterhin erfüllen wird, die sich aus internationalen Abkommen, wie etwa der Genfer Flüchtlingskonvention, aber auch aus dem Gebot der Menschlichkeit ergibt. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ganz klar abzulehnen, dass dieses Recht missbraucht wird. Und das muss auch ein Symbol und eine Message für die Schlepper sein. Dieses Recht darf nicht missbraucht werden! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wenn jemand bei uns einen Asylantrag stellt, dann macht er damit klar, dass er in seinem Heimatland aufgrund der Rasse, der Religion, des Geschlechts oder der politischen Gesinnung verfolgt wird. Wenn ihm dieser Asylstatus dann zuerkannt wird, er dann aber trotzdem eine Heimreise unternimmt, dann impliziert das wohl, dass dieser Schutz nicht mehr gegeben ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Daher wird es zukünftig rascher möglich sein, diesen Schutzstatus auch tatsächlich abzuerkennen; natürlich wiederum nach einer Einzelfallprüfung, aber rasch.
Die Anhebung der Wartepflicht für die Verleihung der Staatsbürgerschaft wurde schon angesprochen, ich möchte sie trotzdem noch einmal hervorheben. Wir wissen es alle zu schätzen, die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, sie bedeutet viele Rechte und viel Schutz durch Österreich. (Abg. Plessl: ..., es ändert sich nichts daran!) Das muss aber auch entsprechend wertgeschätzt werden, und die Wartefrist von zehn Jahren entspricht – und das möchte ich betonen – völkerrechtlichen Vorgaben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Es war heute auch die Rede von der Verstaatlichung der Rechtsberatung. Ich kann nur annehmen, dass Sie von der Bundesbetreuungsagentur sprechen, die zukünftig Rechtsberatungen, natürlich durch weisungsfrei gestellte MitarbeiterInnen, übernehmen sollte. Allerdings muss ich Ihnen sagen, Sie werden das in diesem Gesetz vergeblich suchen, denn es ist schlicht und ergreifend nicht enthalten.
Zusammenfassend darf ich sagen, es ist ein ausgewogenes Paket mit dem ganz klaren Ziel der Effizienzsteigerung durch erweiterte Möglichkeiten bei der Antragsprüfung. Dadurch soll es zu einer rascheren Feststellung der Schutzbedürftigkeit und im Fall des Falles auch der Gewährung kommen, was auch die Rechtssicherheit stärkt. Die Einzelfallprüfung, eine sorgfältige Abwägung und die Bekenntnisse zu den internationalen Verpflichtungen sind ganz klar auch weiterhin gegeben. Wir wollen die Qualität der Verfahren aufrechterhalten, allerdings insgesamt das Verfahren beschleunigen.
Ganz klar ist: Wir wollen eine Reduktion der Missbrauchsmöglichkeiten erreichen, denn Verfahren werden oft unbotmäßig verzögert, und daraus resultieren negative Auswirkungen für alle Betroffenen – für diejenigen, die abgeschoben werden, obwohl sie sich in der Zwischenzeit vielleicht mit der Sprache angefreundet haben, aber, und das sage ich Ihnen ganz klar, auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, für alle Polizisten, für Ärzte, die dabei sind und feststellen, ob die Flugfähigkeit gegeben ist. Das ist nichts, was man sich leichtmacht, das ist nichts, was leichtfällt und je zur Routine wird, aber es ist das Wesen eines Rechtsstaates: Wenn es eine rechtsstaatliche Entscheidung gibt, dann hat diese auch tatsächlich umgesetzt und vollzogen zu werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen und auch ganz kurz zum Antrag der NEOS Stellung nehmen, der nämlich – und vielleicht ist das nicht allen klar, weil es doch eine sehr tief menschenrechtliche Frage ist – darauf abzielt, dass Interim Measures, also sogenannte einstweilige Verfügungen, des UN-Menschenrechtsausschusses in Genf hinkünftig verbindlich durch das Fremdenpolizeigesetz anerkannt werden, sprich, dass es keine Durchführung von Außerlandesbringungen im Falle einer derartigen Maßnahme durch Genf geben soll.
Richtig ist, dass die Anordnung aus Genf nicht verbindlich ist – ganz im Gegensatz zu einer Interim Measure, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kommt, nämlich auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention. Daher scheint dieser Antrag auf den ersten Blick sehr sinnvoll zu sein, das kann ich nur bestätigen – aber eben nur auf den ersten Blick, muss ich dazusagen, denn es gibt erhebliche Unterschiede, und die sollte man nicht außer Acht lassen, die liegen nämlich in der Rechtsqualität dieser Institutionen und Instrumente.
Ich darf daran erinnern, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in Verfassungsrang steht und damit auch das Individualbeschwerderecht nach Artikel 34 der EMRK. Hingegen ist der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte samt Zusatzprotokoll und auch der vorgesehenen Individualbeschwerde nicht mit dieser Qualität des Verfassungsranges ausgestattet. Alle Entscheidungen, ob Interim Measure oder Urteile des Europäischen Gerichtshofes, werden lückenlos durch Österreich umgesetzt. Wir wissen auch spätestens seit der Entscheidung Mamatkulov versus Turkey vom 4. Februar 2005, dass eine Nichtumsetzung einer Interim Measure eine weitere Verletzung der EMRK und eine Verurteilung durch den EGMR nach sich ziehen würde.
Mein Rat an Beschwerdeführer ist daher ganz klar: Wenden Sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, denn dort – und das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, weil ich fast zwei Jahre lang dort tätig war – wird höchst professionell und genau geprüft. Wenn der EGMR zur Meinung kommt, dass keine Gefahr einer Menschenrechtsverletzung vorliegt – von der sprechen wir nämlich bei der einstweiligen Verfügung –, dann können Sie davon ausgehen, dass es auch keine gibt.
Eine Gesetzesänderung im Sinne des Antrages der NEOS kann man durchaus als wünschenswert bezeichnen, aber es liegen keine zwingenden Gründe dafür vor. Es war heute schon von Symbolpolitik die Rede, und deshalb möchte ich dazu sagen: Auch das wäre symbolisch und nichts anderes, denn nur weil etwas nicht verpflichtend ist, heißt es nicht, dass es nicht beachtet wird. Also ich möchte hier nicht den Eindruck aufkommen lassen, dass eine Interim Measure von einem Menschenrechtsausschuss in Genf nicht beachtet wird. Es gilt immer noch und in jedem Fall eine Einzelfallprüfung. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.15
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yılmaz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen wieder ein strengeres, schärferes Ausländergesetz. Normalerweise ist es so, dass wir jedes Jahr im Frühjahr einen derartigen Gesetzentwurf vorbereiten, hier darüber diskutieren und dann beschließen; seit 15 Jahren ist das so. Diesmal hat sich die Beschlussfassung ein bisschen nach hinten verschoben, wahrscheinlich wegen des brisanten Themas 60-Stunden-Woche. Jetzt haben wir Juli, wir haben endlich einen Gesetzentwurf und wir haben darin die Regelungen noch schärfer gemacht. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Waren sie nicht scharf genug, nicht streng genug? – All das, was mit diesem Gesetz festgelegt wird, kann heute auch schon gemacht werden: Handydatenauswertung, Mitwirkungspflicht, Selbsterhaltungspflicht, wenn sie das Geld haben. Wozu wir jetzt eine neue Novelle brauchen, ist für uns von der SPÖ einfach nicht verständlich.
Ich möchte auch mit einem Mythos aufräumen: Kollege Schrangl, Sie haben gesagt, Sie werden auch die Wartezeit für die Erlangung der Staatsbürgerschaft von sechs Jahren auf zehn Jahre verlängern. Es sind jetzt zehn Jahre! Wissen Sie, was mit diesem Gesetz verlängert wird? Haben Sie sich das angeschaut? (Zwischenruf des Abg. Schrangl.) – Die Wartefrist für anerkannte Asylwerber, nicht allgemein.
Diesem Glauben erliegt auch der Herr Finanzminister. Er hat auf seiner Homepage geschrieben, dass die Gebühren nicht erhöht werden, die Österreicherinnen und Österreicher würden sich sehr viel ersparen. Aber: Die Gebühren für die Verleihung der Staatsbürgerschaft werden um 14,2 Prozent erhöht, nur für die Ausländer. Er begründet das mit dem bürokratischen Mehraufwand, weil man die Wartezeit für die Erlangung der Staatsbürgerschaft von sechs Jahren auf zehn Jahre erhöht. – Das stimmt nicht, es sind jetzt schon zehn Jahre; das gilt nur für anerkannte Asylberechtigte. (Beifall bei der SPÖ.)
Nichtsdestotrotz sind die Gebühren für die Erlangung der Staatsbürgerschaft in Österreich wirklich sehr hoch, sie gehören zu den höchsten. Gleich teuer ist das noch in der Schweiz und teurer ist es noch in Italien. Stellen Sie sich vor, in Belgien kostet die Staatsbürgerschaft 150 Euro, in Dänemark 134 Euro, in Frankreich 55 Euro, in Schweden 160 Euro, in Deutschland 255 Euro, in Österreich seit 1. Juli: 1 115 Euro pro Person, und das sind nur die Bundesgebühren! Dazu kommen noch die Landesgebühren bei den Behörden, die die Anträge bearbeiten und auch das Dokument ausstellen. Oberösterreich verrechnet die niedrigste Abgabe, nämlich 104 Euro, Steiermark verrechnet zusätzlich 1 357 Euro. Die Staatsbürgerschaft in Österreich kostet also pro Nase 1 219 Euro bis 2 472 Euro; da sind aber noch keine Gebühren für Dolmetscher, für Übersetzungen und Beglaubigungen dabei.
Warum der Finanzminister glaubt, die Gebühren erhöhen zu müssen, weil mehr Arbeitsaufwand anfällt, wenn die Frist von sechs Jahren auf zehn Jahre verlängert wird,
ist für mich auch nicht verständlich, denn kein einziger Bundesbeamter macht auch nur einen Strich im Laufe des Verfahrens, exekutiert wird dieses Gesetz in den Ländern.
Mir tun jetzt schon die Kolleginnen und Kollegen bei den Magistraten und Bezirkshauptmannschaften leid: nicht nur, dass sie sich wieder eine Novelle anschauen und alles andere wieder zurückfahren müssen, sondern es wird auch die Zahl jener Fälle ansteigen, die beim BFA anhängig sind. (Beifall bei der SPÖ.) – Okay, meine Redezeit ist zu Ende, meine Kollegen geben mir schon ein Zeichen, dass ich aufhören soll, aber Sie wissen, was ich meine, Frau Staatssekretärin! Es wird durch diese Gesetzesänderung keine Effizienz geben, denn mittlerweile haben wir schon 15 entsprechende Novellen beschlossen, und es ist keine Effizienz da. Das muss man ganz anders handeln. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
16.20
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mahrer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Gerade für Sie, die Sie zuschauen, möchte ich das vorliegende Fremdenrechtsänderungsgesetz und das, was wir heute hier im Nationalrat beschließen, kurz in einem größeren Zusammenhang betrachten.
Ich darf daran erinnern, dass eines der wesentlichen Ziele während unserer Vorsitzführung im Rat der Europäischen Union die Entwicklung eines Europas, das schützt, ist. Wir werden unsere inzwischen auch vom Europäischen Rat übernommenen Forderungen konsequent weiterverfolgen. Diese Forderungen sind einerseits ein funktionierender EU-Außengrenzschutz, andererseits Asylverfahren außerhalb von Europa, möglichst nahe der Herkunftsländer, eine personelle, inhaltliche und budgetäre Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex, und wir sind uns ganz sicher, dass wir mit vielen, vielen Schritten dieses Ziel einer gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationspolitik umsetzen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Es ist uns auch ganz klar – das möchte ich heute noch einmal betonen –, dass es Hilfe vor Ort benötigt und dass wir in Europa vieles dazu tun werden, um unser Ziel nicht nur finanziell und kurzfristig, sondern auch strukturell und nachhaltig sicherzustellen, meine Damen und Herren! Diese konsequente Asyl- und Migrationspolitik ist eine Voraussetzung für ein gemeinsames und friedliches Europa. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Genau in dieser Phase ist es auch wichtig und goldrichtig, dass diese Bundesregierung sehr aufmerksam die Migrationsentwicklung innerhalb Europas verfolgt. Gerade die Ereignisse der letzten Stunden und Tage zeigen uns, dass es für Österreich ganz wesentlich ist, rasch auf neue Entwicklungen zu reagieren. Ich danke in diesem Zusammenhang der ganzen Bundesregierung, insbesondere aber Bundesminister Herbert Kickl und Bundesminister Mario Kunasek, dass sie sich so sehr bemüht haben und in den letzten Wochen und Monaten viele Maßnahmen gesetzt haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Während die gesamteuropäische Lösung, diese große Lösung nämlich, auf dem Weg ist, müssen wir unsere Hausaufgaben machen, und da sind wir jetzt beim Fremdenrechtsänderungsgesetz, das ich nur ganz kurz zusammenfasse, denn vieles ist heute schon gesagt worden.
Ich sage Ihnen als Praktiker und aus langjähriger Erfahrung in der Praxis: Wir werden mit dieser Novelle viele Lücken im System schließen. (Abg. Plessl: Das stimmt nicht,
Herr Kollege!) Wir werden Asylverfahren rascher und effizienter erledigen, wir werden die Möglichkeiten zum Asylmissbrauch weiter verringern und wir werden auch die konsequente Rückführung von straffälligen Asylwerbern weiter steigern, und das ist gut und richtig so, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Für ganz besonders wichtig, meine Damen und Herren, halte ich es, dass für jedes Asylverfahren eine einwandfreie Feststellung der Identität und der Herkunft von Asylwerbern sichergestellt wird. Die Praktiker aus dem In- und Ausland sagen uns, dass bis zu 70 Prozent der Menschen, die aufgegriffen werden, ohne Reisedokumente kommen, 100 Prozent aber mit dem Smartphone kommen. Daher ist es notwendig, dass auch gegen den Willen der Betroffenen – und das ist in dieser Form neu – mitgeführte Datenträger gezielt und nicht willkürlich, Frau Zadić, ausgewertet werden können (Abg. Plessl: Das gibt es jetzt auch schon!), wenn Zweifel an der Identität oder an der Herkunft oder an der Fluchtroute der Betroffenen bestehen.
Meine Damen und Herren! ÖVP und FPÖ haben eine konsequente Asyl- und Migrationspolitik versprochen. Diese Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen halten dieses Versprechen ein, und zwar Punkt für Punkt. Darauf können sich die Österreicherinnen und Österreicher verlassen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.25
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Mahrer, du bist auch schon sehr lange bei der Polizei und du weißt, dass dieses Gesetz eine Nebelgranate ist. Wir wissen auch – und das möchte ich auch sehr gerne begründen –, dass wir schon über sehr viele Novellierungen in diesem Bereich gesprochen haben und dass jede Novellierung eine Herausforderung für den Polizeiapparat, der die Informationen an die Ämter und so weiter weiterzugeben hat, darstellt. Diese Gesetzesvorlage stellt uns vor große Herausforderungen, und Sie erzählen hier, dass es der große Wurf gewesen wäre.
Ich möchte zuerst einmal dazu etwas sagen, weil angesprochen worden ist, dass es so viele Neuerungen in diesem Fremdenrechtsänderungsgesetz gibt. Es sind ja sehr viele Gesetze in diesem Paket enthalten, unter anderem das Fremdenpolizeigesetz, das Asylgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Universitätsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz, das Hochschulgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz, das Personenstandsgesetz, das Zivildienstgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz.
Lassen wir aber Revue passieren, was jetzt schon gemacht werden kann! Identitätsfeststellung – ich möchte festhalten, dass nach § 35 die Fremden auch dazu verpflichtet sind, daran mitzuwirken; andauernde Reisebewegungen – ebenso. Jeder Betroffene – steht sogar in § 35 – ist verpflichtet, an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken und die unmittelbare Durchsetzung der Identitätsfeststellung zu dulden. Es gibt noch viele andere gesetzliche Bestimmungen, es gibt auch Verfahren bei der Einreise und Aufenthaltstitel. Der Antrag kann auch zurückgewiesen werden, wenn der Betroffene nicht mitwirkt. Es gibt auch den Nachweis der Aufenthaltsberechtigung und so weiter.
Es gibt viele, viele gesetzliche Bestimmungen bis hin zu einem Aufenthaltsverbot, aber alle Maßnahmen, die Sie heute angesprochen haben, sind derzeit auch möglich, und deswegen verstehe ich nicht, warum Sie dieses Gesetz beschließen.
Ich möchte aber schon auf einen Punkt eingehen. Ich weiß schon, warum Sie dieses Gesetz machen, weil man im Zuge der Recherchen – ich habe heute auch einen An-
trag eingebracht – auch sieht, wie diese Bundesregierung wirklich arbeitet: eine schnelle Novellierung, eine große Überschrift – und nichts dahinter! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.) Genau so ist es auch mit diesem Fremdenrechtsänderungsgesetz gewesen, mit der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, die schon im April beschlossen wurde, nur mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ.
Was ist passiert? – Ein Husch-Pfusch-Verfahren – und jetzt haben wir diesen Beschluss. Ich habe auch eine Anfrage an den Herrn Präsidenten des Nationalrates gestellt, weil § 53 Abs. 5 SPG zwei Mal mit verschiedenen Zeiten verlautbart worden ist. Ganz klar sagt dazu die Rechtsprechung auch nach Ansicht des Hauses bei ähnlichen Fällen: verfassungswidrig.
Danke, Kollege Amon, Kollege Herbert, ihr habt ja schon einen Abänderungsantrag vorbereitet, der dann bei TOP 7 das Ganze wieder korrigieren wird. Und das genau ist unsere Kritik: Abänderungsanträge werden ohne Begutachtung eingebracht. Wir wollen eine ordentliche Begutachtung haben. Genau so sind Sie bei der 60-Stunden-Woche oder dem 12-Stunden-Tag vorgegangen: keine Begutachtung, nichts! Das ist genau die Vorgangsweise der Regierung, die wir ablehnen. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
Deshalb möchten wir aufzeigen, wie diese Regierung arbeitet: schlampig, die Gesetze müssen sehr schnell repariert werden, weil sie kein Substrat haben! – Danke. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)
16.28
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kumpitsch. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ja, Kollege Plessl, es ist tatsächlich so, wir haben viel zu tun, aber vor allem deshalb, weil wir die Folgen einer gescheiterten Asylpolitik und Migrationspolitik, die ihr getragen habt, beseitigen müssen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Plessl: Sie haben bis heute noch nicht ...! Das sind Versäumnisse!) Das ist der Grund.
Kollege Pilz hat gestern, ich sage in Tateinheit mit euch, versucht, der Regierung, dem Kanzler und auch uns als Abgeordneten zu unterstellen, wir würden bei einer Achse der Mutwilligen dabei sein. Dazu kann ich nur sagen: Dann haben wir hier eine Achse der Unwilligen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Geschätzte Kolleginnen Krisper, Lueger, Yılmaz und Zadić! Wir nehmen Ihre Kritik ernst. Sie sagen, es wäre keine Verbesserung hinsichtlich der Schnelligkeit des Verfahrens die Folge, dieses Verfahren würde mehr kosten und so weiter. Das zeigt aber ganz genau den unterschiedlichen Zugang, den wir zum geltenden Recht haben, denn was wir wollen, ist, dass Recht Recht bleibt und auch beachtet wird. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es kann doch nicht sein – das wurde vorhin schon angemerkt –, dass Asylwerber bei ihrer Flucht von einem sicheren Staat zum anderen alles verlieren, aber das Handy und die Wertgegenstände, die bleiben ihnen. Und es kann schon gar nicht sein – du weißt, ich war bei diesen Verfahren oft anwesend –, dass sie auf einmal vergessen haben, welche Route sie genommen haben, woher sie überhaupt kommen, und gar nicht mehr wissen, wie sie richtig heißen.
Und da wollen wir sagen, es besteht eine Mitwirkungspflicht? – Das einzige wichtige und richtige Mittel ist die Möglichkeit, die Geodaten zu erfassen und nachzuforschen, woher der Betreffende kommt! Das ist das, was wir machen. (Abg. Plessl: Das gibt es jetzt schon, Herr Kollege!)
Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung ernst. Ein Kollege – ich glaube, es war Herr Kollege Kucher – hat in einer der vorherigen Debatten gesagt, jedes Handeln hat Folgen. – Die Folgen Ihres Nichthandelns haben wir ja in ganz Europa gesehen, wo Terrorverdächtige durch ganz Europa, auch durch Österreich, reisen. (Abg. Plessl: Aber Sie wissen schon, wer den Innenminister gestellt hat?) Diese Folgen wollen wir nicht mehr haben. Wir haben eine Verantwortung für die Bevölkerung, und daher gibt es diese Bestimmung. (Abg. Plessl: Und wer war Außenminister?)
Nächster Punkt: Es kann auch nicht sein, dass Asylanten – sage ich jetzt, denn wir wissen ja, das ist nicht erst seit drei Jahren, sondern schon seit 15 Jahren der Fall – im Land sind, hier bei uns Suchtgiftdelikte begehen, Kriminalität begehen, aber ohne Konsequenzen hier weiterleben können.
Wir sorgen zumindest dafür, dass jemand, der solche kriminelle Handlungen begeht, seinen Aufenthalt bei uns nicht verfestigen kann. Das ist auch ein wichtiger Punkt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Plessl: Aber Sie haben keine Rücknahmevereinbarung abgeschlossen!)
Deshalb sind wir jetzt dabei, in einer wirklichen Schnelle, die man nur bewundern kann – das muss man schon sagen –, das Fremdenpolizeigesetz zu ändern.
Eines möchte ich auch sagen: Jemand, der tatsächlich verfolgt wird, hat sicherlich Verständnis dafür, wenn er seinen Aufenthalt vorübergehend, während des Verfahrens, einmal nicht dort wählen kann, wo er gerade ist. Der versteht das! Diejenigen hingegen, die illegal kommen und glauben, dass sie sich bei uns in die soziale Hängematte hängen können, na ja, denen wird es natürlich nicht gefallen.
Was mich aber ein bisschen bestürzt, ist, dass ihr das mittragt. Das ist nicht gut, und darum bitte ich euch, umzudenken und diesem Entwurf zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.33
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Lueger zu Wort gemeldet. Ich nehme an, Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmungen. – Bitte.
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Abgeordneter Kumpitsch hat behauptet, für die verfehlte Integrationspolitik war der Bundeskanzler der SPÖ zuständig. (Abg. Kumpitsch: Das ist der Chef! Na sicher! – Abg. Haider: Na wer denn? Nur der Kern! Nur der SPÖ-Kanzler war zuständig!)
Ich stelle richtig: Wer war in der letzten Regierungsperiode Integrationsminister? – Sebastian Kurz! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haider: Der Faymann war zuständig! – Das ist ja unglaublich!)
16.33
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Vorweg darf man sagen, dass Herr Bundeskanzler Kurz in der letzten Regierung für Integration zuständig war, aber nicht für das, was Sie angesprochen haben, Frau Kollegin. Aber macht nichts. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Es ist durchaus verständlich, dass Gesetzesänderungen manchen ein bisschen zu weit gehen. Es ist aber notwendig, wenn man die Praxis bedenkt, dass man legistische An-
passungen macht und dass man im Bereich Asylwesen und Aufenthaltsrecht entsprechend praxisgerechte Regelungen findet, weil sich die Welt rund um uns ändert.
Da ich offensichtlich der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt bin, darf ich noch ein bisschen zusammenfassen:
Erstens: Es geht um Verfahrensbeschleunigung, beispielsweise darum, die Kosten für die Steuerzahler zu minimieren, und gleichzeitig im Sinne der Betroffenen um klare Entscheidungen, damit sie sich gegebenenfalls neu orientieren können; oder auch darum, ein etwaiges Untertauchen von Asylwerbern zu verhindern, Verfahrensverschleppungen hintanzuhalten; um eine beschleunigte Aberkennung des Asylstatus, wenn jemand in sein Heimatland reist oder einen Reisepass seines Herkunftslandes beantragt; und – ganz wesentlich – um Verbesserungen im Bereich der Identitätsfeststellung, etwa durch eine Auswertung der Handydaten.
Zweitens: Es geht um den Schutz, es geht um die Sicherheit der Menschen im Land. Wenn Menschen bei uns Schutz suchen, dann, glaube ich, ist wichtig, dass sie sich an unsere Gesetze halten. Wer sich nicht daran hält, hat mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist auch vorgesehen, dass, wenn es notwendig ist, Schubhaft über Asylwerber verhängt wird, wenn Fluchtgefahr oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht.
Drittens geht es um einige Klarstellungen in Bezug auf den Aufenthalt zum Beispiel von Forschern, Studenten und Freiwilligen im Land – unter dem Titel Freiwillige zum Beispiel bei Teilnehmern am Europäischen Freiwilligendienst oder unter dem Titel Forschermobilität, wenn es um einen Forschungsbereich geht.
Es ist schon wichtig, dass man in Bezug auf Studenten ganz klar sagt, es müssen zumindest Deutschkenntnisse auf A2-Niveau vorhanden sein, damit man diese Möglichkeit beanspruchen kann.
Das heißt, wir handeln im Sinne der Grund- und Menschenrechte. Ein gutes Gesetz – beschließen wir es ordentlich! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.36
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Somit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 in 207 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Jenewein, Amon, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Jenewein, Amon, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung von Art. 1 Z 25 und Art. 7 Z 5 sowie Einfügung einer Z 14a in Art. 4 eingebracht.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 211 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (186 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz – PNR-G) erlassen wird (208 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Unterrainer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. (FH) Maximilian Unterrainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! In dem Gesetz, das wir jetzt behandeln, geht es um die Verarbeitung der Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten. Abgesehen davon, dass die entsprechende Richtlinie bereits bis zum 25. Mai umgesetzt werden hätte sollen, ist der vorliegende Entwurf – ich sage es einmal so – wieder typisch österreichisch, ein österreichisches Unikum.
Warum? – Ganz einfach: In der ursprünglichen Regierungsvorlage ging es um die Fluggastdaten nicht nur von Flügen von und nach Drittstaaten von und nach Österreich, sondern auch um Flüge innerhalb der EU. Das ist etwas, was sogar der EU-Kommission zu weit gegangen ist. Jetzt hat man das korrigiert, und es geht jetzt nur mehr noch, der Richtlinie entsprechend, um Fluggastdaten von Flügen in und aus Drittstaaten.
Aber, und das ist jetzt wieder typisch ÖVP/FPÖ, durch die Hintertüre kommt man wieder herein. Man räumt nämlich dem Bundesminister für Inneres, unserem Reiter, eine Verordnungsermächtigung ein, den Anwendungsbereich auch auf Flüge innerhalb der EU zu erstrecken, und das, ohne dass es einen Grund im Sinne einer Gefährdung gäbe oder dass ein solcher Grund vorliegt.
Da muss man sich fragen: Warum macht man denn das? Warum macht man diese Hintertüre wieder auf? – Vielleicht deswegen, weil man einfach von der ursprünglichen Variante nicht abweichen wollte. Vielleicht einfach deswegen, weil mit dieser Formulie-
rung nicht ganz so offensichtlich am Tisch liegt, dass es sich dabei wiederum um ein sogenanntes Gold Plating handelt. Oder es geht einfach darum, wiederum eine Tür zu öffnen, um mehr Überwachung möglich zu machen.
Und das alles unter dem Deckmantel der Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten. Wenn das so einfach wäre und das des Rätsels Lösung wäre, dann frage ich mich, warum es bei terroristischen Fällen schon jetzt oft heißt, der Täter oder die Täter waren bereits bekannt.
Was passiert aber mit den Fluggastdaten? – Die werden ganz einfach einmal überprüft. Nach welchen Kriterien werden sie überprüft? – Das weiß man nicht so genau. Und wenn man nachfragt, dann kann das aus sicherheitspolizeilichen Überlegungen nicht gesagt werden, heißt es aus der Fluggastdatenzentrale. Hauptsache ist, die Daten werden gesammelt.
Was passiert dann mit den Daten? – Am Ende des Tages kann man kaum nachvollziehen, wo die Daten der Reisenden umherschwirren. Das sollte uns eigentlich schwer zu denken geben. Das ist wohl der nächste Schritt hin zu noch mehr Überwachungsstaat, als wir ihn mit Ihrem Sicherheitspolizeigesetz ohnehin schon haben.
Das sollte uns zu denken geben und ist ein Grund dafür, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.41
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kumpitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kollegen! In einem werden wir uns doch wohl einig sein: dass es Ziel sein muss, terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhindern. Natürlich wäre es sinnvoll, die Ursachen wirksam zu bekämpfen, aber wir müssen leider erkennen, dass die Ursachen in den letzten Jahren nicht weniger, sondern mehr geworden sind. Daher sollten wir als Parlament, als gesetzgebende Gewalt alles nützen, was uns hilft, diese Arten von Schwerkriminalität zu verhindern.
Deswegen hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten, sogenannte Passenger Name Record-Daten, umzusetzen, denn das Ziel dieser Richtlinie ist eben die Bekämpfung von grenzüberschreitenden Aktivitäten in den Bereichen Terrorismus und schwerer Kriminalität; und zwar will man das erreichen, indem man Fluggastdaten auswertet. Damit soll man den Sicherheitsbehörden, den Staatsanwaltschaften, den Gerichten, den Nachrichtendiensten im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse die Möglichkeiten geben, zu erkennen, ob terroristische Anschläge drohen oder ob organisierte Kriminalität sozusagen über den Flugverkehr bei uns Einzug hält.
Die Umsetzung erfolgt in der Weise – ich erkläre das vielleicht noch kurz –, dass die Luftfahrtunternehmen verpflichtet sind, diese Fluggastdaten innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug beziehungsweise sobald die passagierbezogenen Formalitäten abgeschlossen sind, an die Fluggastdatenzentrale zu übermitteln, und diese Zentrale ist beim Bundesministerium für Inneres angesiedelt.
Vom Vorredner habe ich den Einwand gehört, dass man sozusagen nicht klar weiß, wofür diese Daten verwendet werden dürfen. Das ist eigentlich ganz klar, weil der Zweck der Verwendung der Daten in der Verhütung, in der Aufdeckung und in der Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität liegt. Viele hier sind Juristen und wissen, wo die schwere Kriminalität anfängt, nämlich bei Straftaten, die mit Freiheitsstrafen von drei Jahren bedroht sind. Eine Verwendung erfolgt
also durchaus nur in begründeten Fällen. Deshalb ist es auch so, dass wir versuchen, das umzusetzen.
Eine weitere Möglichkeit möchte ich nur kurz anreißen: Diese Bestimmung gilt grundsätzlich nur für Flugunternehmen und Flüge aus beziehungsweise in Drittstaaten. Doch die EU-Richtlinie ermöglicht es auch, diese Bestimmung aufgrund einer Verordnung durch den Minister auch innerstaatlich anzuwenden.
Jetzt haben wir zum Beispiel gerade – das braucht man nicht zu erwähnen – die EU-Ratspräsidentschaft, und das ist doch ein Ereignis, das mit erheblichen Gefahren und Risiken verbunden ist. In diesem Zusammenhang erlaubt es eben diese Richtlinie, dass man bei entsprechender Prognose durch Erlassung einer Verordnung eine entsprechende Möglichkeit schafft. Das haben wir vor, soweit ich weiß, bis zum 31. Dezember; danach werden wir davon wieder keinen Gebrauch machen. Deshalb bitte ich auch Sie alle, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.45
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ja, der Name, das Geburtsdatum, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer, Ihre Reisepassnummer, Zahlungsinformationen, die genaue Reiseroute, die Sitzplatznummer im Flugzeug, spezielle Speisewünsche, Informationen über das Gepäck, Angaben zu Ihrem Vielfliegerprogramm, die Namen von Mitreisenden, Informationen zur Hotel- und Mietwagenbuchung und sogar Angaben darüber, wo Sie in welchem Reisebüro den Flug gebucht haben und welcher Sachbearbeiter das konkret vor Ort gemacht hat – all diese Daten werden in Zukunft mit der Fluggastdatenspeicherung gespeichert und können verwendet werden.
Jetzt kann man sagen, das ist eine EU-Richtlinie und es ist in erster Linie das EU-Parlament – leider Gottes – mit schuld daran, dass es diese unerträgliche Richtlinie gibt, aber FPÖ und ÖVP haben hier noch etwas Besonderes vor. Sie wollen nämlich zusätzlich dazu, dass das für Flüge nach Europa gilt, per Verordnung auch die Möglichkeit schaffen, dass das für innereuropäische Flüge gilt.
Das ist aus zwei Gründen spannend. Erstens einmal finde ich es einigermaßen unangenehm, wenn ich weiß, dass der Überwachungsminister Kickl jetzt noch mehr Daten von mir sammelt. Es ist außerdem auch deshalb spannend, weil es ja eigentlich diese Bundesregierung ist, die immer gegen Gold Plating ist, doch was Sie hier machen, ist genau das! Sie führen Dinge ein, die Sie eigentlich nicht brauchen, und sammeln nur noch mehr Daten. Im Übrigen ist es zusätzlich noch so: Da sich der Innenminister beziehungsweise Überwachungsminister Kickl diese Daten nicht alleine anschauen kann, darf in Zukunft Minister Kunasek auch auf die Daten zugreifen. Wieso das Bundesheer in diesem Zusammenhang meine Fluggastdaten braucht, ist mir einigermaßen schleierhaft.
Das Ganze wird natürlich noch lustiger, wenn man sich die eigentliche Position der FPÖ durchliest und anschaut. Es gibt einen gewissen Generalsekretär Harald Vilimsky – der ist, glaube ich, bei Ihnen in der Partei. Das ist übrigens auch derjenige, der gegen Uploadfilter ist, hinsichtlich deren Sie gestern der Meinung waren, dass die super sind. Dieser Generalsekretär Harald Vilimsky sagt, dass die Fluggastdatenüberwachung der völlig falsche Weg ist, und es sei „absurd“, „die Allgemeinheit in den Überwachungsstrudel“ hineinzuziehen. Dieser Generalsekretär Vilimsky von der FPÖ sagt:
„,Die FPÖ bleibt bei ihrem Nein zur Speicherung und Verwendung von Fluggastdatensätzen. Mit dem PNR-System wird die europäische Zivilgesellschaft unter Generalverdacht gestellt [...]‘“
Er sagt weiter auch, dass „,das Sammeln einer Unzahl von Datenmengen über das Verhalten unbescholtener Bürger [...] an der Aufgabenstellung völlig vorbei‘“ geht und – auch sehr schön –: „Die ÖVP agiere nach dem Prinzip, wenn die Nadel im Heuhaufen nicht gefunden wird, bringt uns einfach mehr Heu.“ – Harald Vilimsky, Generalsekretär der FPÖ, also jener Partei, die heute hier auch zustimmen will. (Beifall bei den NEOS.)
Er sagt weiter, dass mit diesem neuen PNR-System wahllos eine Flut an Personendaten bei Flügen im europäischen Raum gesammelt wird – also genau das, was Sie hier heute beschließen wollen – und EU-Bürger unter Generalverdacht gestellt werden.
Schauen Sie, ich finde es grundsätzlich schon schwierig, wenn der Überwachungsminister Kickl meine Daten sammelt. Ich finde es noch schwieriger, wenn wir hier ein Gold Plating machen und weit über das hinausgehen und der Überwachungsminister Kickl dann alleine per Verordnung entscheiden darf, ob er auch noch zusätzliche Daten sammeln will. Das macht mir einigermaßen Angst. Ich bin überzeugt davon, dass es den Überwachungsminister Kickl nichts angeht, wie viele Bonusmeilen ich habe, wenn ich in einem Flugzeug sitze, dass es ihn nichts angeht, ob ich im Flieger vegetarisch, vegan oder Fleisch esse, genauso wie es ihn nichts angeht, wie viele Gepäckstücke ich aufgegeben habe und mit wem ich irgendwo hinfliege, geschweige denn, in welchem Reisebüro ich gebucht habe.
Das Europäische Parlament hat heute etwas Großartiges im Sinne der Grund- und Freiheitsrechte gemacht: Man hat es geschafft, gegen die Uploadfilter zu stimmen, und man hat dem Zensurminister Blümel da seine Grenzen aufgezeigt. Ich wünsche mir eigentlich von all jenen Abgeordneten, die immer gegen die Fluggastdatenspeicherung waren, dass sie auch dem Überwachungsminister, der leider Gottes in dem Fall aus ihrer eigenen Partei kommt, hier die Grenzen aufzeigen und sich gegen diese unerträgliche Datensammelwut und diese Einschränkungen der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in Europa zur Wehr setzen. (Beifall bei den NEOS.)
16.49
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ich kann bei der Umsetzung der PNR-Richtlinie eigentlich weit und breit kein Gold Plating erkennen (Abg. Scherak: Überhaupt nicht!) – überhaupt nicht –, sondern die PNR-Richtlinie wird eigentlich so, wie sie vorgesehen ist, in nationales Recht übernommen.
Herr Kollege Scherak, wissen Sie, wie viele EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit schaffen, die Fluggastdaten innereuropäischer Flüge zu speichern? (Abg. Scherak: Sie werden es mir gleich sagen!) – Alle! Alle 28 EU-Mitgliedstaaten haben bei der Kommission eingemeldet, dass diese Fluggastdaten entweder überhaupt fix aufgrund eines nationalen Gesetzes gespeichert werden oder eben aufgrund einer im Verordnungsweg erlassenen Bestimmung, wie wir das tun. Es gibt eigentlich niemanden Vernünftigen im Sicherheitsbereich, der nicht der Meinung ist, dass in besonderen Situationen, während einer besonderen Gefährdungslage, etwa während der EU-Ratspräsidentschaft, nicht die Möglichkeit bestehen soll, solche Fluggastdaten zu speichern. (Abg. Scherak: Ich bin nicht vernünftig oder nicht im Sicherheitsbereich!) Ich verstehe nicht, wo Ihre Sorge liegt. (Abg. Leichtfried: Also ich verstehe ihn!)
Es ist wirklich interessant, auf der einen Seite haben Sie kein Problem damit, dass Fluglinien, Reisebüros, Vielfliegerprogramme diese Dinge ganz selbstverständlich spei-
chern, und immer dann, - - (Abg. Scherak: Aber nicht der Kickl!) – Sie haben halt persönliche Animositäten, da kann ich nichts machen, Herr Kollege Scherak. (Abg. Scherak: Nein!)
Es geht aber um etwas anderes, es geht darum, dass die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit haben müssen, im Sinne der Vermeidung, der Verhinderung oder auch der Aufklärung von schwerer Kriminalität auf solche vorhandenen Daten zugreifen zu können. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Das erhöht die Sicherheit, das ist eine sinnvolle Maßnahme, und diese Maßnahme wird in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
16.51
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Nun ist Frau Staatssekretärin Edtstadler zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.
Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Das vorliegende Gesetz ist die Umsetzung der PNR, der sogenannten Passenger Name Record Directive, einer Richtlinie des Europäischen Parlaments, der Europäischen Union zur Verhütung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität.
Worum geht es? – Es geht darum, dass künftig Fluggesellschaften Fluggastdaten vor Abflug beziehungsweise vor Landung an die Fluggastdatenzentrale zu übermitteln haben. Vom Gesetz umfasst sind nur Drittstaatsflüge, sprich Flüge von der EU in ein Nicht-EU-Land oder retour.
Richtig ist allerdings auch – ja, da bin ich bei Ihnen –, dass es eine Verordnungsermächtigung gibt und dass der Herr Bundesminister für Inneres da auch eine Ausweitung vorsehen kann, und zwar dann, wenn es notwendig ist, und unter den gleichen Voraussetzungen, die auch für die gesetzliche Meldung von Fluggesellschaften gelten, nämlich dann, wenn es um die Verhinderung, Verfolgung und Aufklärung terroristischer und schwerer Straftaten geht. (Abg. Leichtfried: Aber meinen Sie nicht, dass das Gold Plating ist?)
Die Daten werden an die Fluggastdatenzentrale eingemeldet, die im Bundeskriminalamt eingerichtet ist. Die Aufgabe dieser Fluggastdatenzentrale ist, neben der Verarbeitung der Daten, der Abgleich mit relevanten polizeilichen Datenbanken, die Analyse und auch der Austausch mit Europol und anderen Mitgliedstaaten im Anlassfall.
Das ganz klare Ziel der Richtlinie – ich sage es noch einmal – ist die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Wir sprechen von Straftaten, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Und die Verarbeitung ist zu keinen anderen Zwecken zulässig.
Reflexartig wird bei derartigen Gesetzen oder Verordnungen immer die Frage nach dem Datenschutz gestellt – zu Recht, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich möchte diese Frage auch beantworten:
Die Daten werden grundsätzlich fünf Jahre gespeichert, aber bereits nach sechs Monaten hat eine Depersonalisierung stattzufinden, das heißt, keine Rückschließung auf die Person, der die Daten zuzuordnen sind, darf möglich sein. Eine Repersonalisierung ist nur eingeschränkt möglich, und zwar dann, wenn es ein begründetes Ersuchen einer bestimmten in- oder ausländischen Behörde, einer Sicherheitsbehörde, einer Zollbehörde oder etwa von Europol gibt. (Abg. Leichtfried: Was bedeutet das bitte?) Je nach Verfahrensstadium wird diese Repersonalisierung entweder vom Rechtschutzbeauf-
tragten oder vom Staatsanwalt oder, wenn wir uns schon im Verfahrensstadium der Hauptverhandlung befinden, vom Richter anzuordnen sein.
Zusätzlich ist die Information auch an den Datenschutzbeauftragten weiterzugeben, der damit die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten überhat.
Im Gesetz ist auch – das wurde noch nicht angesprochen – eine Verwaltungsstrafe für Fluggesellschaften vorgesehen, die diese Daten nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise übermitteln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist notwendig, wenn ein Gesetz effizient sein soll. Gibt es diese Androhung nicht, dann wissen wir aus der praktischen Erfahrung, dass sehr oft nicht in der vorgeschriebenen Weise gemeldet wird.
Abschließend möchte ich noch einen Gedanken formulieren: Wir alle geben täglich an Unternehmen im In- wie im Ausland persönliche Daten bekannt. Denken Sie nur daran: Sie googeln etwas im Internet, Sie bestellen etwas bei Amazon, Sie posten etwas auf Facebook, wo Sie natürlich einen gemeldeten Account haben, oder aber Sie buchen einen Flug bei einer ausländischen Fluggesellschaft – auch dann geben Sie Ihre Daten bekannt. Bewusst oder unbewusst nehmen wir damit in Kauf, dass diese Daten auch verarbeitet werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung hat da eine gewisse Sensibilität für den Umgang mit diesen Daten gebracht, bei Konsumenten genauso wie bei Unternehmen. Im Gegensatz zur kommerziellen Nutzung dient die Datenübermittlung im vorliegenden Gesetz aber dem hohen Ziel der Verhinderung, Aufklärung und Verfolgung von schweren Straftaten und terroristischen Straftaten. Es gibt ganz klare Regelungen für die Verarbeitung der Daten, und leider, das muss man sagen, müssen wir in Zeiten wie diesen für derartige Fälle gerüstet sein.
Ich bin daher der Überzeugung, dass der Zugriff auf die Daten, wie er jetzt im Gesetz vorgesehen ist, für dieses hohe Ziel wirklich gerechtfertigt ist. Ich bitte Sie daher um eine breite Zustimmung dazu. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.56
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lasar. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir besprechen heute die Fluggastdatenverarbeitung, die ein guter, vor allem ein weiser Schritt ist, da nämlich mit diesen Daten bereits im Vorfeld Straftaten, insbesondere solche mit terroristischem Hintergrund, verhindert werden sollen. Mit dieser PNR-Richtlinie werden Fluggesellschaften verpflichtet, Fluggastdaten von Personen, die mit einem Luftfahrzeug aus einem Drittstaat nach Österreich ein- beziehungsweise nach einem Drittstaat ausreisen, zu übermitteln.
Was bedeutet das in der Praxis? Wir haben an und für sich schon sehr viel darüber gehört, was in der Praxis umgesetzt werden wird. Ich finde das ganz richtig, aber es gibt einige kritische Punkte, die man vielleicht noch ausräumen kann, zum Beispiel auch die Zweifel des Herrn Scherak.
Luftfahrtunternehmen sind somit verpflichtet, Fluggastdaten innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug sowie unverzüglich nach dem Abschluss der passagierbezogenen Formalitäten kostenlos an die Fluggastdatenzentrale PIU zu übermitteln.
Die Fluggastdatenzentrale ist in weiterer Folge für die Verarbeitung der PNR-Daten, insbesondere für deren Abgleich mit der relevanten polizeilichen Datenbank sowie für die Analyse der Daten zuständig. Sie ist auch dazu berechtigt, die Fluggastdaten vor
der Ankunft oder dem Abflug mit Daten aus Fahndungsevidenzen abzugleichen und das Ergebnis danach entsprechend weiterzuverarbeiten.
Die erhaltenen Daten dürfen des Weiteren ausschließlich zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verwendet werden. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Ein paar Worte zu Herrn Scherak – vielleicht kann ich da etwas ausräumen – und zur Speicherung der Daten: Wenn wir heute auf Urlaub fahren, gehen wir vorher in ein Reisebüro und bezahlen meistens mit einer Kreditkarte; da sind einmal die Daten gespeichert. Wir geben Namen und Adresse unserer Kinder oder der Ehefrau an; von jedem, mit dem wir verreisen, muss man die Daten angeben; diese werden gespeichert. Das weiß man am besten dadurch, dass man ab und zu Werbung und Fragen darüber, wie es einem im Urlaub gefallen hat und so weiter, bekommt. Da ist man also nicht mehr anonym.
Du fliegst in den Urlaub, nimmst dir ein Mietauto oder gehst ins Hotel und das Erste, was sie dich dort fragen, ist: Kann ich Ihre Kreditkarte haben? – Damit haben sie alle Daten! (Abg. Scherak: Bei Avis oder Billa, aber nicht der Kickl! Das ist ein Unterschied!) – Was ist da für ein Unterschied mit den Daten? (Abg. Scherak: Nicht der Innenminister ..., oder der Sobotka!) – Na ja, nur weil du den Innenminister nicht magst, darf dieser keine Daten haben? Da geht es ja um unser aller Sicherheit. Ich weiß nicht, willst du das nicht verstehen? (Abg. Scherak: Du verstehst es nicht!) – Ich verstehe es schon, denn ich stimme ja zu. Du könntest es dir aber vielleicht überlegen und ebenfalls zustimmen, das wäre das Wichtige! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zum Abschluss, weil meine Redezeit abläuft: Die Frau Staatssekretärin hat es gesagt, die Speicherung erfolgt für fünf Jahre, nach sechs Monaten werden die Daten anonymisiert. Was tut dir da weh? – Es ist eh anonymisiert! In einem Reisebüro, bei einer Mietautofirma, bei niemandem werden die Daten gelöscht, bei gar niemandem! (Zwischenruf der Abg. Lueger.)
Ich verstehe dich wirklich nicht. Ich sehe natürlich ein, in der Opposition muss man nach etwas suchen. (Abg. Scherak: Frag doch den Vilimsky, frag den Generalsekretär! Frag den Stefan! Frag den Rosenkranz!) Man muss in der Opposition nach etwas suchen, weshalb man dagegenstimmen kann. Das aber ist mit Sicherheit kein Argument. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte versuchen, es für die Zuseherinnen und Zuseher ganz einfach zu erklären.
9/11 ist vielen noch ein Begriff, vor 17 Jahren flogen Terroristen mit zwei Flugzeugen in das World Trade Center. Daraufhin begannen die Amerikaner, Fluggastdaten zu kontrollieren, um herauszufinden, wo sich Terroristen bewegen könnten, wie sie sich bewegen, wann sie in ihr Land kommen. In Europa haben wir uns sehr darauf konzentriert, dass wir auf dem Landweg kontrollieren, wenig in der Luft. Aber wir mussten schnell feststellen, dass wir das genauso in der Luft brauchen.
Aus meiner Sicht ist es eigentlich entsetzlich, dass es 17 Jahre gedauert hat, bis es in Europa zu solchen Fluggastdatenaustauschen kommt. Es bedeutet, dass bei jedem, der nach Österreich einfliegt, zuvor im Bundeskriminalamt, in dem diese Daten von
Luftfahrtunternehmen eingehen, überprüft wird, ob nach ihm gefahndet wird, entweder als Person, weil er eine Straftat begangen hat, ob sein Reisepass vielleicht abgelaufen ist und er daher auch gar kein gültiges Einreisedokument hat, ob sein Reisepass gestohlen ist oder ob andere Dinge vorliegen, die alle in Kriminellendateien gespeichert sind. Ist das der Fall, dann darf diese Person von ihrem Abflughafen gar nicht mehr nach Österreich abfliegen. Das heißt, wir verhindern damit, dass wir Kriminalität aus dem Ausland direkt nach Österreich importieren. Wir schaffen es, unsere Grenzen vorzuverlagern.
Ich glaube, das ist ein ganz entscheidender Moment. Wir wollen nicht nur die Kriminalität im Inland bekämpfen, sondern wir wollen versuchen, dass die Terroristen schon im Ausland abgehalten werden und gar nicht mehr zu uns kommen.
Meine Damen und Herren, daher glaube ich, dass das eine wichtige Maßnahme ist. Es ist eigentlich schade, dass es so lange gedauert hat.
Der Datenschutz ist gewährleistet, es gibt einen eigenen Datenschutzbeauftragten dafür, der unabhängig gestellt ist, und, wie die Frau Staatssekretärin gesagt hat, die Daten sind nach sechs Monaten beziehungsweise in bestimmten Fällen spätestens nach fünf Jahren zu löschen.
In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung, da es um die Sicherheit Österreichs geht. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
17.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 186 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die gleiche Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (194 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (209 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.