Telekommunikationsgesetz 2003, Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz u.a., Änderung (257 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 88/BNR
mehrstimmig
Beschlossen im Nationalrat 88/BNR, Dafür: V, F. Dagegen: S, N, P

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Postmarktgesetz, das Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Maßnahmen zum Umsetzen des Regierungsprogrammes 2017 – 2022 und zum Erreichen folgender Regierungsziele bis zum Jahr 2025 : landesweite Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen und landesweite mobile Versorgung mit 5G
  • Anpassung des nationalen Rechts an Unionsrecht
  • Bereinigung des 12. Abschnittes "Datenschutz" nach dem Erkenntnis des VfGH, mit welchem die Regelungen betreffend die Vorratsdatenspeicherung behoben wurden
  • Reorganisation der Fernmeldebehörden und Straffung der Legistik im Fernmeldebereich
  • Zeitgemäße Liberalisierung des Amateurfunkbereiches sowie Vornahme weiterer Verwaltungsvereinfachungen
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage im KOG zum Ausgleich des Aufwands, der den aktuellen Inhabern von Multiplex-Zulassungen für DVB-T II durch die zwingende Räumung des 700 MHz-Bandes zugunsten von anderen Telekommunikationsdiensten entsteht
  • Gewährleistung von Rechtssicherheit für den Fall der nachfolgenden Vergabe der Mobilfunkfrequenzen in diesem Frequenzband ("Digitale Dividende II")
Stand: 05.09.2018

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
Dagegen:
SPÖ
NEOS
PILZ

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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