Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, Änderung (562 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 177/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 177/BNR, Dafür: V, S, F, N, J. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Die Förderung der Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb erfolgt ab 1. Jänner 2020 im Rahmen der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Mauttarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten
  • Die Qualifizierung von Kraftfahrzeugen mit drei Rädern als einspurige Kraftfahrzeuge führt zu einer Reduzierung der für sie zu entrichtenden Vignettenpreise
  • Behörden können die ASFINAG zur Bestellung und Vereidigung von Mautaufsichtsorganen ermächtigen
  • Die Befugnisse, die im Bereich der fahrleistungsabhängigen Maut den Mautaufsichtsorganen zur Aufforderung der Leistung der Ersatzmaut zustehen, werden auch im Rahmen der zeitabhängigen Maut vorgesehen
  • Mit Hilfe einer pseudonymisierten Speicherung von Fahrzeugdaten sollen die Ergebnisse der manuellen Nachbearbeitung von Verdachtsfällen auf Mautprellerei durch Mitarbeiter der ASFINAG für künftige Verdachtsfälle nutzbar gemacht werden
Stand: 27.03.2019

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
NEOS
JETZT
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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