National­rat

Wie der National­rat gebildet wird

Die 183 Abgeordneten zum Nationalrat werden von den wahlberechtigten Staatsbürger:innen gewählt: Demokratie ist immer Herrschaft auf Zeit. In Österreich muss der Nationalrat daher spätestens alle fünf Jahre neu gewählt werden. Manchmal kann das aber auch schon früher passieren. Etwa, wenn die Regierungsparteien ihre Zusammenarbeit wegen großer Konflikte beenden.

Ein Grundsatz der Demokratie lautet: Im Parlament sollen die Interessen möglichst vieler Staatsbürger:innen vertreten sein. Daher sind Wahlen sehr genau geregelt. Die Wähler:innen müssen sich für eine bestimmte Partei entscheiden. Der Nationalrat wird dann aufgrund eines Listen- und Verhältniswahlrechts gebildet. Die Sitze – oder Mandate – im Nationalrat werden auf die Parteien verteilt.

Für die korrekte Aufteilung gibt es besonders strenge Regeln: Schlüssel dazu ist der prozentuelle Stimmenanteil. 

Vier-Prozent-Hürde

Trotzdem müssen nicht alle Parteien einen Sitz im Nationalrat bekommen. Parteien werden bei der Verteilung der Mandate nur dann berücksichtigt, wenn sie im gesamten Bundesgebiet mindestens vier Prozent der Stimmen oder ein Direkt- bzw. Grundmandat in einem Wahlkreis erreichen.

Diese Regelung soll garantieren, dass nur Parteien von einer gewissen (österreichweiten) Bedeutung im Nationalrat sitzen.

  • Der Vorteil: Wenn nicht allzu viele kleine Gruppen im Parlament agieren, fällt die Mehrheitsbildung leichter. Das Parlament kann beständiger arbeiten.
  • Der Nachteil: Wegen dieser "Vier-Prozent-Hürde" sind manche politische Interessen nicht im Nationalrat vertreten.

Mehr Informationen über Wahlen zum Nationalrat

Sitzplan des National­rats

Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten. Wer die Präsident:innen und Abgeordneten zum Nationalrat sind, können Sie in der Personensuche des Nationalrats recherchieren. 

Frühere Mandatsverteilungen finden Sie unter Zusammensetzung des Nationalrats seit 1945.

Im interaktiven Sitzplan können Sie Abgeordnete auswählen und weitere Informationen aufrufen. 

Weiters stehen der Sitzplan / PDF, 407 KB und der Detailsitzplan / PDF, 603 KB zum Download zur Verfügung.

Aufgaben des National­rats

Der Nationalrat hat zahlreiche Aufgaben: Er diskutiert und prüft Vorschläge für neue Gesetze oder Gesetzesänderungen. Seine Mitglieder, die Abgeordneten, können auch selbst solche Vorschläge einbringen. Nur der Nationalrat – in manchen Fällen gemeinsam mit dem Bundesrat – kann Bundesgesetze beschließen.

Die Bundesregierung muss dem Nationalrat Rede und Antwort stehen. Das ist neben der Gesetzgebung das zweite Kennzeichen eines parlamentarischen Regierungssystems. Daher hat der Nationalrat wichtige Kontrollaufgaben im Hinblick auf die Amtsführung der Bundesregierung und die Bundesverwaltung. Er kann sogar der gesamten Bundesregierung oder einzelnen Mitgliedern das Vertrauen entziehen und so ihre Amtsenthebung erzwingen.

Alle Informationen über die Aufgaben des Nationalrats

Ausschüsse und Plenarsitzungen

Der Nationalrat tritt während seiner Tagungsperioden an zwei oder drei Tagen im Monat zu Plenarsitzungen zusammen.

Grundlage für die Beschlüsse im Plenum bilden in der Regel Berichte und Empfehlungen der Ausschüsse. Sie haben die Aufgabe, die sogenannten "Verhandlungsgegenstände" des Nationalrats, zum Beispiel Gesetzentwürfe oder Staatsverträge, im Detail zu beraten.

Eine besondere Form der Ausschüsse im Nationalrat sind die Untersuchungsausschüsse.

Gesetzes­initiativen und Verhandlungs­gegenstände

Gesetzesinitiativen können die Abgeordneten selbst, die Regierung, der Bundesrat, die Ausschüsse des Nationalrats oder – in Form eines Volksbegehrens – die Bürger:innen vorlegen.

Wenn Gesetzesvorschläge im Nationalrat eingebracht werden, nennt man sie "Verhandlungsgegenstände". Andere Verhandlungsgegenstände sind z. B. Berichte der Bundesregierung oder schriftliche Anfragen. Die meisten Verhandlungsgegenstände werden bis heute auf Papier eingebracht und unterschrieben. Gesetzesvorschläge der Bundesregierung (Regierungsvorlagen), Berichte der Bundesregierung oder des Rechnungshofs werden elektronisch übermittelt. Im Nationalrat wird dann aber alles elektronisch erfasst und auf diese Weise auch an die Abgeordneten  verteilt: Mehr Informationen zum elektronischen Verfahrensablauf in der Gesetzgebung.

Allgemein zugänglich

Zeitgleich werden alle Verhandlungsgegenstände auch auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht. Sie werden nun auch als Beilagen zu den stenographischen Protokollen bezeichnet. Damit wird sichergestellt, dass sie allgemein zugänglich sind, und jede:r über ihren Inhalt sprechen und berichten kann. Das gilt sogar dann, wenn in einem Verhandlungsgegenstand aus einem Polizeiprotokoll zitiert wird!

Die freie Berichterstattung über das, was im Parlament geschieht, ist wichtig für die demokratische Debatte. Sie wird in der Bundesverfassung als sogenannte "sachliche Immunität" geschützt. Einigen Ausnahmen bestehen aber: So sind zum Beispiel Petitionen und Bürgerinitiativen ausgenommen.

Mehr über die Verhandlungsgegenstände des Nationalrats erfahren Sie bei den Aufgaben des Nationalrats.

Mehr Informationen über den National­rat

Informationen zum Präsidium des Nationalrats, zu Enqueten, zur Budgethoheit, zur Mitwirkung in der Europäischen Union und zu den rechtlichen Grundlagen der Arbeit im Nationalrat. 

Blick auf das Präsidium im Nationalratssaal

Nationalratspräsidium

Das Präsidium besteht aus dem/der Präsident:in des Nationalrats, dem/der Zweiten Präsident:in und dem/der Dritten Präsident:in.

Sitzungsteilnehmer:innen während der Probestellung

Enqueten und Kommissionen

Parlamentarische Enqueten dienen der Information der Abgeordneten über Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung Bundessache ist.

Bereits geprägte Demokratiemünzen

Budgethoheit

Das Budget wird oft als das "Königsrecht des Parlaments" bezeichnet.

EU-Fahne am Parlamentsdach

Mitwirkung in der EU

Eine wichtige Rolle bei der Mitwirkung in EU-Angelegenheiten haben die EU-Ausschüsse des Nationalrats und des Bundesrats.

Nationalratssitzungssaal

Rechtgrundlagen des Nationalrats

Erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Nationalrats.