Anfragebeantwortungen
Die Abgeordneten des Budgetausschusses bzw. die Fraktionen sowie der Budgetausschuss selbst sind berechtigt, Anfragen an den Budgetdienst zu stellen. Die Anfragen und die vom Budgetdienst dazu erstellten Kurzstudien sind auf der Website des Parlaments zu veröffentlichen.