(21) Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (1154 und 1263/NR sowie 5723 und 5702/BR d. B.)
Berichterstatter: Mag. Harald Himmer 129
[Antrag, zu (20) 1. den im § 68 Abs. 1 und § 150 Abs. 2 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben]
und Wolfgang Hager 130
[Antrag, zu (21) 1. den in Ziffer 1 § 10 Abs. 2 Ziffer 1, in Ziffer 2 § 17a Abs. 3 sowie in Ziffer 50 § 100 Abs. 8 enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben]
Redner:
Bundesministerin Eleonora Hostasch 137 und 144
Annahme der Anträge der Berichterstatter, zu (20) 1. den im § 68 Abs. 1 und § 150 Abs. 2 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, zu (21) 1. den in Ziffer 1 § 10 Abs. 2 Ziffer 1, in Ziffer 2 § 17a Abs. 3 sowie in Ziffer 50 § 100 Abs. 8 enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. gegen den Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 145
Gemeinsame Beratung über
(22) Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1998 über ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend ein Förderungsprogramm zur Sicherung ausreichender Berufsausbildungsmöglichkeiten (Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz) erlassen wird (1153 und 1261/NR sowie 5703/BR d. B.)
(23) Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1998) (1262/NR sowie 5704/BR d. B.)
Berichterstatter: Wolfgang Hager 147
[Antrag, zu (22) und (23) keinen Einspruch zu erheben]
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