Antrag der Bundesräte
Albrecht Konecny, Brunhilde Fuchs und Genossen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR auf Erhebung eines Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz geändert wird (69 und Zu 69 der Beilagen) 63Ablehnung 75
Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 75
(6) Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen der Republik Österreich (31 und 73/NR sowie 6100/BR d. B.)
Berichterstatter: Johann Grillenberger 75
(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)
Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 76
(7) Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich (EuRAG) sowie über Änderungen der Rechtsanwaltsordnung (59 und 72/NR sowie 6101/BR d. B.)
Berichterstatter: Christoph Hagen 76
(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)
Redner:
Bundesminister Dr. Dieter Böhmdorfer 79
Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 80
(8) Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für die Jahre 1997 und 1998, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-205 und 6102/BR d. B.)
Berichterstatter: Alfred Schöls 80
(Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen)
Redner:
Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen (mit Stimmeneinhelligkeit) 85
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