BundesratStenographisches Protokoll806. Sitzung / Seite 5

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13.00.27Beginn der Sitzung: 13 Uhr

 


Präsident Gregor Hammerl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 806. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 805. Sitzung des Bundesrates vom 15. März 2012 ist aufge­legen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Dr. Magnus Brunner, Mag. Muna Duzdar, Adelheid Ebner, Monika Kemperle, Johanna Köberl, Josef Saller und Walter Temmel.

13.01.10Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Gregor Hammerl: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteil­ten Anfragebeantwortung 2663/AB beziehungsweise jenes Verhandlungsgegenstan­des, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates un­terliegt, und

jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Arti­kel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen über eine Überein­kunft über den Beitritt der EU zur Europäischen Konvention zum Schutze der Men­schenrechte und Grundfreiheiten sowie der

Mitteilungen des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Dipl.-Ing. Nikolaus Berla­kovich, vom 28. bis 30. März 2012 innerhalb eines EU-Mitgliedstaates beziehungs­weise den

Aufenthalt der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, Dr. Claudia Schmied, vom 30. März bis 6. April 2012 innerhalb eines EU-Mitgliedstaates und den

Aufenthalt der Bundesministerin für Justiz, Dr. Beatrix Karl, vom 30. März bis 6. Ap-
ril 2012 in China bei gleichzeitiger Betrauung der Bundesministerin für Inneres, Mag. Johanna Mikl-Leitner, mit ihrer Vertretung sowie den

Aufenthalt der Bundesministerin für Finanzen, Dr. Maria Fekter, vom 29. bis 31. März 2012 innerhalb eines EU-Mitgliedstaates

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Anfragebeantwortung (siehe S. 4)

*****

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

                                                                                                                                     „Der Generalsekretär

                                                                                                                 für auswärtige Angelegenheiten

                                                                                                                                         Dr. Johannes Kyrle

 


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