Beginn der Sitzung: 13 Uhr
Präsident Gregor Hammerl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 806. Sitzung des Bundesrates.
Das Amtliche Protokoll der 805. Sitzung des Bundesrates vom 15. März 2012 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Dr. Magnus Brunner, Mag. Muna Duzdar, Adelheid Ebner, Monika Kemperle, Johanna Köberl, Josef Saller und Walter Temmel.
Präsident Gregor Hammerl: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2663/AB beziehungsweise jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, und
jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen über eine Übereinkunft über den Beitritt der EU zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der
Mitteilungen des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, vom 28. bis 30. März 2012 innerhalb eines EU-Mitgliedstaates beziehungsweise den
Aufenthalt der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, Dr. Claudia Schmied, vom 30. März bis 6. April 2012 innerhalb eines EU-Mitgliedstaates und den
Aufenthalt der Bundesministerin für Justiz,
Dr. Beatrix Karl, vom 30. März bis 6. Ap-
ril 2012 in China bei gleichzeitiger Betrauung der Bundesministerin für
Inneres, Mag. Johanna Mikl-Leitner, mit ihrer Vertretung
sowie den
Aufenthalt der Bundesministerin für Finanzen, Dr. Maria Fekter, vom 29. bis 31. März 2012 innerhalb eines EU-Mitgliedstaates
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Anfragebeantwortung (siehe S. 4)
*****
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
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