Verlesung des Amtlichen Protokolls

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 21 zu verlesen, damit das gesamte Amtliche Protokoll mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr das Amtliche Protokoll in Harry Himmer’scher Manier:

„Der Vizepräsident verweist hinsichtlich der Bekanntgabe des Aufenthalts eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union bzw. der Vertretungsmeldung eines Mitglieds der Bundesregierung sowie hin­sichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen gemäß § 41 Absatz 1 GO-BR auf die bereits am Vortag im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen der 887. und 888. Sitzung des Bundesrates [...].

Der Vizepräsident gibt weiters das Einlangen von Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG sowie des Wiener Landtages betreffend Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates bekannt.

Bundesrat David Stögmüller erhebt Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 39 Abs. 1 GO-BR samt Verlangen auf Abhaltung einer Debatte darüber [...]. Der Vize­prä­sident tritt den erhobenen Einwendungen nicht bei. Die erhobenen Einwendungen finden keine Zustimmung. Es bleibt bei der ausgegebenen Tagesordnung.

Die Bundesräte Martin Weber, Kolleginnen und Kollegen bringen die Dringliche Anfrage Beilage D ein.

Bundesrat David Stögmüller bringt die Fristsetzungsanträge Beilage E und Beilage F ein.

Gegen den Vorschlag des Vizepräsidenten, die Tagesordnungspunkte 3 und 4, 11 und 12 sowie 16 und 17 jeweils unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.“

Tagesordnungspunkt 1:

„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmenmehrheit).“

Tagesordnungspunkt 2:

„Die Bundesräte Karl Bader, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA ein.

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nom­men (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA wird mit Stimmenmehrheit angenommen.“

Tagesordnungspunkte 3 und 4:

„Abstimmungen:

zu TO-P 3: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).

zu TO-P 4: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“

Tagesordnungspunkt 5:

„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmenmehrheit).“

Tagesordnungspunkt 6:

„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).“

Tagesordnungspunkt 7:

„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).“

Tagesordnungspunkt 8:

„Die Bundesräte Karl Bader, Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 8/1 EA ein.

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 8/1 EA wird mit Stimmenmehrheit angenommen.“

Tagesordnungspunkt 9:

„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).“

Tagesordnungspunkt 10:

„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).“

Tagesordnungspunkte 11 und 12:

„Abstimmungen:

zu TO-Punkt 11: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmeneinhelligkeit).

zu TO-Punkt 12: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“

Tagesordnungspunkt 13:

„Bundesrat David Stögmüller und Kollegin bringen den Entschließungsantrag Beilage 13/1 EA ein. Der Entschließungsantrag ist nicht ausreichend unterstützt. Der Vizeprä­sident stellt die Unterstützungsfrage. Der Entschließungsantrag wird nicht ausreichend unterstützt und steht demnach nicht mit in Verhandlung.

Es liegt ein Antrag des Bundesrates David Stögmüller vor, den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß § 51 Abs. 1 GO-BR zu vertagen und den zuständigen Ausschuss erneut mit der Behandlung zu beauftragen [...]

Es liegt ein Verlangen des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 54 Absatz 2 GO-BR vor, bei der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses auch die Anzahl der ‚Für‘ – und ‚Gegen‘-Stimmen bekanntzugeben [...]

Abstimmungen:

Der Antrag, den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß § 51 Abs. 1 GO-BR zu vertagen und den zuständigen Ausschuss erneut mit der Behandlung zu beauf­tragen, wird abgelehnt.

Berichterstattung: Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird mit 48 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen (somit mit Stimmenmehr­heit),

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit 49 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen ange­nommen (somit mit Stimmenmehrheit und zwar mit der erforderlichen Zweidrittel­mehr­heit)“

Tagesordnungspunkt 14:

„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 23i Absatz 4 B-VG in Verbindung mit Artikel 50 Absatz 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmeneinhelligkeit (somit mit der erforder­lichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.“

Tagesordnungspunkt 15:

„Um 16:00 Uhr Unterbrechung der Verhandlungen zu Tagesordnungspunkt 15 und Durchführung der Dringlichen Anfrage Beilage D. Der Bundesminister für Inneres beantwortet die an ihn gerichteten Fragen.

Um 17:43 Uhr Fortsetzung der Verhandlungen zu Tagesordnungspunkt 15.

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).“

Tagesordnungspunkte 16 und 17:

„Abstimmungen:

zu TO-Punkt 16: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmenmehrheit).

zu TO-Punkt 17: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nommen (mit Stimmenmehrheit).“

Tagesordnungspunkt 18:

„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird ange­nom­men (mit Stimmeneinhelligkeit).“

Tagesordnungspunkt 19:

„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).“

Tagesordnungspunkt 20:

„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men (mit Stimmenmehrheit).“

Tagesordnungspunkt 21:

„Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 1. Halbjahr 2019

Es liegen die Wahlvorschläge vor, Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M. als ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates und Bundesrat Hubert Koller, MA als zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates [...] sowie

Bundesrätin Marianne Hackl, Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Bundesrat Gerd Krusche, Bundesrätin Andrea Wagner sowie Bundesrat Wolfgang Beer zu Schriftführerinnen bzw. zu Schriftführern des Bundesrates [...] sowie

Bundesrat Dr. Peter Raggl, Bundesrätin Elisabeth Grimling sowie Bundesrat Christoph Längle, BA zu Ordnerin bzw. zu Ordnern des Bundesrates für das 1. Halbjahr 2019 [...] zu wählen.

Abstimmungen:

Die Wahl von Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M. als ersten zu wählenden Vizeprä­sidenten des Bundesrates erfolgt mit Stimmeneinhelligkeit.

Die Wahl von Bundesrat Hubert Koller, MA als zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates erfolgt mit Stimmeneinhelligkeit.

Die Wahlvorschläge, Bundesrätin Marianne Hackl, Bundesrätin Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Bundesrat Gerd Krusche, Bundesrätin Andrea Wagner sowie Bundesrat Wolfgang Beer zu Schriftführerinnen bzw. zu Schriftführern des Bundesrates zu wählen, werden mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Die Wahlvorschläge, Bundesrat Dr. Peter Raggl, Bundesrätin Elisabeth Grimling sowie Bundesrat Christoph Längle, BA zu Ordnerin bzw. zu Ordnern des Bundesrates für das 1. Halbjahr 2019 zu wählen, werden mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Der Fristsetzungsantrag Beilage E wird abgelehnt.

Der Fristsetzungsantrag Beilage F wird abgelehnt.

Es liegt ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 2 GO-BR vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 21 zu verlesen [...].“

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(Allgemeiner Beifall und Bravorufe bei allen Fraktionen.)

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt des Amtlichen Pro­tokolls? (Allgemeine Heiterkeit.) – Das ist nicht der Fall.

Das gesamte Amtliche Protokoll gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.