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Plenarsitzung
des Bundesrates


Stenographisches Protokoll

 

920. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Freitag, 22. Jänner 2021

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

920. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Freitag, 22. Jänner 2021

Dauer der Sitzung

Freitag, 22. Jänner 2021: 13.05 – 14.45 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden

*****

Inhalt

Bundesrat

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichtes gemäß § 44 Abs. 3 GO-BR ............................................................ 4

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls die­ser Sitzung durch Präsident Mag. Christian Buchmann ......................................................................... 29

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls .................................. 29

Personalien

Verhinderungen ................................................................................................................ 3

Ordnungsruf .................................................................................................................... 18

Nationalrat

Gesetzesbeschluss .......................................................................................................... 3

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................... 3

Verhandlungen


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 2

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2021 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanz­markt-Geldwäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (1191/A und 607 d.B. sowie 10535/BR d.B. und 10536/BR d.B.) ................................... 4

Berichterstatter: Otto Auer .............................................................................................. 4

RednerInnen:

Andreas Arthur Spanring ....................................................................................... ....... 5

Elisabeth Mattersberger ......................................................................................... ....... 7

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ....................................................................... ....... 9

Ingo Appé ...................................................................................................................... 10

MMag. Elisabeth Kittl, BA ............................................................................................ 12

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ......................................................... ..... 14

Robert Seeber ......................................................................................................... ..... 16

Christoph Steiner .................................................................................................... ..... 17

Andrea Kahofer ....................................................................................................... ..... 19

Korinna Schumann ................................................................................................. ..... 21

Karl Bader ................................................................................................................ ..... 24

Marco Schreuder .................................................................................................... ..... 25

Andrea Kahofer (tatsächliche Berichtigung) ................................................................ 26

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................... 26

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abgabe kostenloser Anti­gen-Selbsttests“ – Annahme (332/E-BR/2021) .................................................................................................................  22, 28

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ........................................................................................ 28

Eingebracht wurde

Anfrage der BundesrätInnen

Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialleistungsbetrug im Pflegebereich (3822/J-BR/2021)

 

 

 

 


 


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 3

13.05.02Beginn der Sitzung: 13.05 Uhr

Vorsitzender: Präsident Mag. Christian Buchmann.

13.05.04 *****


Präsident Mag. Christian Buchmann: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 920. Sitzung des Bundesrates, die auf­grund eines ausreichend unterstützten Verlangens von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundesrates gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates für heute einberufen wurde.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 919. Sitzung des Bundesrates vom 15. Jänner des Jahres sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Günther Novak, Thomas Schererbauer, MMag. Dr. Michael Schilchegger, Andrea Michaela Schartel

Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Christian Buchmann: Ich verweise hinsichtlich der eingelangten Ver­handlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschluss des Nationalrates

(siehe Tagesordnung)

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und Vorhaben des Rates für 2021 (III-731-BR/2021)

zugewiesen dem Landesverteidigungsausschuss

und

Bericht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend EU-Jahresvorschau 2021 (III-732-BR/2021)

zugewiesen dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

*****


Präsident Mag. Christian Buchmann: Eingelangt ist und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen wurde jener Beschluss des Nationalrates, der Gegenstand der heutigen


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 4

Tagesordnung ist. Der Ausschuss hat seine Vorberatungen abgeschlossen und einen schriftlichen Ausschussbericht erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsident Mag. Christian Buchmann: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussberichtes zum vorliegenden Beschluss des Nationalrates Abstand zu nehmen. Hierzu ist eine Mehrheit von mindes­tens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschussberichtes einver­standen sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, damit mehrheitlich angenommen. (Bundesrat Steiner: Nein, einstimmig!) – Es haben einige Bundesräte ihre Hand nicht gehoben. Es ist daher mehrheitlich angenommen.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

*****

Ich habe den zuvor genannten Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann gehen wir so vor.

Ich darf Herrn Finanzminister Gernot Blümel sehr herzlich bei uns begrüßen. – Herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.07.50 1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geld­wäschegesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (1191/A und 607 d.B. sowie 10535/BR d.B. und 10536/BR d.B.)


Präsident Mag. Christian Buchmann: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelan­gen nun zum ersten und einzigen Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Ich bitte um den Bericht, Herr Bundesrat.


13.08.34

Berichterstatter Otto Auer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Finanzmarkt-Geldwäsche­gesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktauf­sichts­behördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden.

Die Informationen dazu haben Sie schriftlich erhalten, ich komme daher zur Antrag­stel­lung.


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 5

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Mag. Christian Buchmann: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. – Bitte, Herr Bundesrat.


13.09.32

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Warum sind wir heute hier? – Wir sind heute hier, weil diese Bundesregierung leider unfähig ist – unfähig, etwas zu planen, und unfähig, etwas umzusetzen. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ und Beifall bei der SPÖ.) – Danke, aber das ist meine Redezeit, bitte. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Diese Regierung bricht die Verfassung am laufenden Band. Sie sperrt die Bürger ein und sie sperrt die Geschäfte zu. Sie schädigt die Wirtschaft nachhaltig. Schwarz-Grün hält unsere Kinder von der Bildung fern, sie drangsaliert sie dann wiederum mit Masken und schädigt unsere Kinder in der Psyche über das Social Distancing, das übrigens auch für alle Erwachsenen problematisch ist. Diese Regierung schädigt die Gemeinden finan­ziell und bietet ihnen dann als Ausgleich einen Kredit an. Schwarz-Grün nimmt Hundert­tausende zusätzliche Arbeitslose in Kauf und produziert unzählige Firmen- und Privat­insolvenzen.

Kurz und Nehammer kriminalisieren das eigene Volk. Kurz, Anschober und Co sind dafür verantwortlich, dass es im Herbst keinen Schutz für die vulnerablen Gruppen gab – be­sonders verwerflich –, weil es keinen Schutz in den Altersheimen und Pflegeeinrich­tungen gab. Diese Regierung kauft entweder überteuerte Tests oder schadhafte Masken, und jetzt, meine Damen und Herren von der Regierung, sind Sie unfähig, jenen Men­schen, die sich gerne impfen lassen würden, diese Impfung auch zu ermöglichen.

Kurz und Co haben unzählige Male das Ende des Lockdowns angekündigt und ver­sprochen und dieses Versprechen dann gleich wieder gebrochen. Die Regierenden haben unzählige Male das Gegenteil von dem behauptet, was dann letztendlich tat­sächlich in die Tat umgesetzt wurde. Kurz hat auch die Unwahrheit gesagt, als es um den Lockdown in Südtirol ging – nur damit er bei uns die Schulen geschlossen halten kann. Die versprochenen Gratismasken fehlen großteils immer noch. Und diese Liste könnte man ewig fortsetzen.

Meine Damen und Herren, wir haben heute zum wiederholten Male eine Sondersitzung, weil sich Schwarz-Grün einbildet, einen kleinen Teil eines Gesetzesbeschlusses unbe­dingt sofort umsetzen zu müssen, nämlich in diesem Fall die Mehrwertsteuerbefreiung für Mund-Nasen-Schutz – das ist übrigens etwas, das man schon vor einem halben Jahr hätte umsetzen können, damals ist es Ihnen nicht eingefallen; wir haben nächste Woche drei Sitzungstage, Ausschüsse und Plenum, auch da wäre das möglich gewesen, aber das ist halt die Showpolitik von Schwarz-Grün –, und das Ganze noch verpackt in einem Sammelgesetz, wie wir es inzwischen von Schwarz und Grün gewohnt sind, das wir aufgrund der darin versteckten Grauslichkeiten auch ablehnen werden, gegen das wir auch Einspruch erheben werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Überschrift zu diesem Gesetz klingt ja sehr gut: das Geldwäschegesetz. Da muss man ja grundsätzlich dafür sein, um dem organisierten Verbrechen oder auch der Terrorismusfinanzierung den Kampf anzusagen, nur: Was da in Wahrheit auf den Weg gebracht wird, ist ein Gesetz, das dazu führt, dass dann in der Privatsphäre von unbe­scholtenen Bürgern herumgeschnüffelt wird. Unternehmer werden ganz einfach unter


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 6

Generalverdacht gestellt. Ohne richterlichen Beschluss wird dann künftig in die Konten­register Einschau gehalten – einfach so, ohne begründeten Verdacht. Vom inzwischen gläsernen Bürger kommen wir nun zum gläsernen Unternehmer; jetzt, in der Krise, in der die ÖVP unter dem Deckmantel der Subventionen bereits alle Daten vom Finanzamt zur Wirtschaftskammer transferiert hat, viele Unternehmer aber heute noch immer warten und aufgrund von komplizierter Bürokratie noch keinen einzigen Cent gesehen haben.

Eines steht für uns fest: Teile dieses Gesetzes sind klar verfassungswidrig; wieder einmal, aber das ist ja der ÖVP natürlich egal. Ich persönlich bin inzwischen der Meinung, das V in ÖVP steht für verfassungsfeindlich. (Heiterkeit des Bundesrates Steiner.) Dieses Gesetz ist im Dezember vorigen Jahres bereits einmal an der verfas­sungsrechtlich notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert. – Ich denke, Sie, meine Damen und Herren zu Hause, wissen, wer oder welche Partei jetzt leider abermals umgefallen ist und heute für Schwarz-Grün wieder den Steigbügelhalter gibt. Ja, es ist die Sozialdemokratie.

Die Mehrwertsteuerbefreiung auf FFP2-Masken ist auch wieder so eine typische Showpolitik à la Schwarz-Grün wie: auf der einen Seite die Hacklerregelung abschaffen, auf der anderen Seite einen Frühstarterbonus erfinden. Das heißt, auf der einen Seite sagt man: Wow, toll, ihr bekommt 60 Euro mehr im Monat!, und auf der anderen Seite nimmt man still und heimlich 300 Euro monatlich weg. Dasselbe war beim Kostenersatz gemäß Epidemiegesetz der Fall, den man einfach ausgehebelt hat. Schwarz-Grün hat somit jene, die in Wahrheit einen Anspruch auf einen Schadenersatz haben, zu Bitt­stellern degradiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Und jetzt, meine Damen und Herren, stellen sich Schwarz und Grün hin und verkünden, was sie Tolles für die Österreicher machen. Meine Damen und Herren, diese Regierung erlässt Ihnen die Mehrwertsteuer auf ein Produkt, das Sie nur deshalb kaufen müssen, weil es Ihnen diese Regierung vorschreibt. – Gratuliere! (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt zu den FFP2-Masken: Es braucht sich niemand Sorgen zu machen – weder hier herinnen noch irgendwo draußen –: Auch diesmal werden wieder Firmen mit ÖVP-Be­teiligung tatkräftig abkassieren, nämlich durch die Verordnung, FFP2-Masken zu tragen, und es hätte mich auch gewundert, wenn es anders gewesen wäre.

Hier herinnen im Plenum hat die ÖVP gemeinsam mit den Grünen im Zusammenhang mit dem Tragen des Mund-Nasen-Schutzes immer ein Schmierenkomödienschauspiel veranstaltet – zumindest solange die Kameras dabei waren, denn hinten im Saal und draußen war es dann wieder ganz anders – und mit Krokodilstränen erklärt, wie wichtig die Masken nicht seien, und haben uns Freiheitliche deshalb gescholten, weil wir eine andere Meinung hatten und auch haben. Und jetzt, meine Damen und Herren, haben Sie sich selbst entlarvt, denn jetzt schreiben Sie die FFP2-Masken vor, weil die anderen offenbar sinnlos sind. Zusammengefasst: Sie haben ein Jahr lang alle Österreicher mit sinnlosen Stofffetzen vor dem Mund und vor der Nase gequält. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich muss Sie gleich wieder enttäuschen: Auch eine FFP2-Maske ist für die Anwendung durch Laien ungeeignet. Kennt jemand von Ihnen ganz zufällig das RKI, das Robert-Koch-Institut, in Deutschland? Das ist jenes Institut, auf das sich die deutsche Regierung und auch oftmals die österreichische Regierung immer wieder berufen, wenn es um Maßnahmen zur Covid-Bekämpfung geht. Gehen Sie einmal auf dessen Homepage und schauen Sie unter Infektionsschutzmaßnahmen, Stand 14.1.2021, nach! Dort können Sie lesen – zusammengefasst –: Das RKI warnt vor FFP2-Masken.

Ich zitiere wörtlich: „Die Anwendung durch Laien [...] sollte grundsätzlich nur nach sorg­fältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden“.


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 7

„Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.“

Dazu passend ein Artikel aus der „Heute“-Zeitung vom 19.1., vielleicht kann sich jemand daran erinnern: „FFP2-Maske führte bei Wienerin fast zum Kollaps“.

„Kunigunde Schmatzberger litt bereits kurz nach dem Aufsetzen der Gratis-FFP2-Maske der Regierung unter Kopfschmerzen, Schwindel und sogar Durchfall.“ (Bundesrat Raggl: Wo steht das?) – In der „Heute“-Zeitung vom 19.1.; Sie können es googeln.

Herr Minister Blümel, ich würde Sie bitten: Richten Sie vielleicht Minister Anschober aus, er soll solche Masken nicht über Wish bestellen, das ist schlecht.

Das, meine Damen und Herren, ist übrigens erst der Anfang. Es geht noch munter weiter: „In den ,Empfehlungen der BAuA‘“ – alles auf der RKI-Seite nachzulesen – „,[...] zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2‘“ – und jetzt kommt’s – „werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.“

Und Sie machen heute und hier genau das Gegenteil, meine Damen und Herren! Lesen Sie selbst nach, wenn Sie mir nicht glauben! Das war übrigens nur ein ganz kleiner Auszug. Ich habe noch gar nicht erwähnt, was alles in der Packungsbeilage von den Masken beziehungsweise in den Produktbeschreibungen steht.

Die Masken übrigens – weiter ausgeführt – sind überhaupt nur dann sinnvoll, wenn sie eng anliegen. Das heißt, auch dem Robert-Koch-Institut folgend, wenn man einen Bart hat, einen Vollbart oder auch nur einen Dreitagesbart, dann ist diese Maske ziemlich unsinnig.

Am 13. Jänner hat dazu gleich der „Standard“ getitelt: „Wichtige Information für Bart­träger und Bartträgerinnen“ – kein Scherz: Bartträgerinnen; also bei manchen Auswüch­sen des Coronawahns und auch des Genderwahns bin ich mir nicht sicher, ob das Virus tatsächlich nur auf die Lunge wirkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie müssen also entweder eine Zwangsrasur für alle Österreicher verordnen, oder jene, die einen Bart haben, brauchen keine Masken zu tragen.

Eines kann ich Ihnen auch mit Sicherheit sagen, ohne dass ich dazu auf irgendeine Studie verweisen oder zurückgreifen muss: Wer in einer Krise derart dilettantisch, derart schlecht, derart beratungsresistent, zerstörerisch, verfassungsfeindlich und diktatorisch agiert wie diese schwarz-grüne Regierung, der braucht sich auch nicht zu wundern, wenn ihm niemand mehr glaubt und die Menschen sich zu Zehntausenden auf den Straßen zu Protesten versammeln.

Beenden Sie den Lockdown samt diesen unsäglichen Coronawahnmaßnahmen! (Beifall bei der FPÖ.)

13.20


Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Elisabeth Mattersberger. Ich erteile ihr das Wort.


13.21.19

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherin­nen und Zuseher zu Hause via Livestream! Wir debattieren heute über die Novelle zur


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Bekämpfung von Terrorismus und Geldwäsche beziehungsweise über die Kontenregister­­erweiterung. Es sollen zum Beispiel die Abfrageberechtigung von Behörden erweitert und das Monitoring von Transaktionen mithilfe von künstlicher Intelligenz ermöglicht werden. Durch diesen Beschluss sollen Vorgaben der EU umgesetzt werden.

Wir debattieren aber auch über die Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2-Schutzmasken. Damit man FFP2-Schutzmasken umsatzsteuerfrei kaufen kann, was eine Ersparnis von 20 Prozent auf jede gekaufte FFP2-Maske bedeutet, wurde diese Sondersitzung heute einberufen. Dabei handelt es sich um eine soziale Maßnahme, die vielen Menschen in unserem Land so schnell wie möglich zugutekommen soll. So schnell wie möglich bedeutet ab 23. Jänner, also morgen, bis 30. Juni 2021. Meine Damen und Herren, besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Die Umsatzsteuerbefreiung auf Masken bedeutet für viele Menschen eine wesentliche Erleichterung, und dafür lohnt es sich wohl, dass der Bundesrat zu einer außerordentlichen Plenarsitzung zusammentritt, um diese Maßnahme hoffentlich so rasch wie möglich zu beschließen und damit in Kraft treten zu lassen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zudem wird beim Tagesordnungspunkt 1 mit einer Ergänzung im Medizinprodukte­ge­setz sichergestellt, dass die für den vorderen Nasenbereich entwickelten Tests für das private Testen zugelassen werden. Es besteht der Wunsch in der Bevölkerung, sich regelmäßig mit zuverlässigen und sicheren Tests selber zu testen, um das Vorliegen einer Infektion erkennen beziehungsweise bestmöglich ausschließen zu können. Bedarf besteht aber zum Beispiel auch an sämtlichen Schulen und Kindergärten in Österreich. Dazu haben unser ÖVP-Abgeordneter Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle im Nationalrat und unser Bundesrat Dr. Charly Kornhäusl ausgeführt, dass ein enormer wissenschaftlich-technischer Fortschritt dahinterstünde. Am Beginn der Pandemie habe es nur die PCR-Tests gegeben, die ein Hightechlabor erfordern, nun schaffe man die Möglichkeit, den Schritt hin zum Wohnzimmertesten.

Zudem wurde zu den Antigenselbsttests am Mittwoch im Nationalrat ein Entschließungs­antrag eingebracht und auch angenommen, und es wird heute auch im Bundesrat ein Entschließungsantrag eingebracht werden. Es ist geplant, Schnelltests kostenlos, niederschwellig und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Damit wäre dann ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Pandemie gesetzt.

Damit schützen wir die Gesellschaft und unterstützen wir die Bürger. Die strengen Coronamaßnahmen der letzten Monate haben sich bezahlt gemacht. Österreich liegt bei der Siebentageinzidenz in Europa im Spitzenfeld. Dennoch ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen nach wie vor zu hoch. Dazu kam jetzt noch das wesentlich anstecken­dere sogenannte Britenvirus, und der Lockdown musste neuerlich verlängert werden.

Ja, es stimmt: Die Menschen sind coronamüde. Die Menschen wünschen sich das normale Leben zurück. Die immer größer werdende Impfbereitschaft in der Bevölkerung, die Möglichkeit der kostenlosen Testungen und jetzt dann auch der Selbsttestungen, das Abstandhalten und das konsequente Tragen von Mund-Nasen-Schutz, all diese Maß­nahmen tragen dazu bei, Licht am Ende des Tunnels zu erblicken und auf ein baldiges normales Leben hoffen zu dürfen.

Der überwiegende Teil der Menschen in Österreich hält sich auch an die Maßnahmen, Verordnungen, Gesetze, Empfehlungen oder gegebenen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Coronapandemie. Die Menschen schützen sich damit selber. Die Menschen schüt­zen ihre Mitmenschen. Die Menschen übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft.

Auch die Bundesregierung, an der Spitze unser Bundeskanzler Sebastian Kurz, über­nimmt tagtäglich Verantwortung, um die Pandemie so schnell wie möglich einzudämmen


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 9

(Zwischenruf des Bundesrates Schennach) und die wirtschaftlichen Nachteile so gut wie möglich abzufedern. (Bundesrat Schennach: Das ist ein bissel Kabarett! – Zwi­schenruf des Bundesrates Steiner.) – Ich glaube nicht, dass man, wenn hier jemand redet, sagen sollte, dass das eine Kabarettshow ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Bun­desrates Schennach. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Danke an Sie, Herr Finanzminister, für die Bereitstellung der Mittel und Danke an alle Kolleginnen und Kollegen, die diesem Tagesordnungspunkt heute zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.26


Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm das Wort.


13.27.18

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs darf nicht unerwähnt bleiben, warum diese Sondersitzung notwendig ist: Es ist ein Zeichen der Planlosigkeit, dass der Bundesregierung beziehungsweise den Regierungs­parteien nicht schon eine Woche früher eingefallen ist, dass die FFP2-Masken-Pflicht und die USt-Befreiung eine gesetzliche Regelung brauchen. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.) Das hätten wir auch schon vor einer Woche in der Sitzung beschließen können. (Neuer­licher Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Jetzt zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, nämlich konkret zum Kontenregister- und Konteneinschaugesetz. Wir NEOS lehnen das, wie schon im Nationalrat, aus zwei Gründen ab, sowohl aus einem inhaltlichen als auch aus einem formalen Grund.

Inhaltlich lehnen wir insbesondere die Änderung in § 4 Abs. 5 ab. Daraus folgt nämlich, dass auch während einer Betriebsprüfung beliebig Einschau in das Kontenregister ge­halten werden kann, ohne jeglichen Anlass und ohne Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung, selbst dann, wenn es sich bloß um eine routinemäßige, eine periodische Betriebsprüfung handelt und keinerlei Verdacht der Unrichtigkeit der Abga­benerklärung besteht.

Das hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag in seiner Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf sehr schön ausgeführt. Ich zitiere: „§ 4 Abs. 5 dieses Gesetzes wäre stattdessen so zu formulieren, dass Auskünfte aus dem Kontenregister stets nur zulässig sind, wenn die Abgabenbehörde begründete und substantiierte Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hat und zuvor dem Abgabepflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat: auch im Zuge einer Betriebsprüfung sollte dem Abgabenpflichtigen zuvor die Gelegenheit gegeben werden, allfällige Zweifel an der Richtigkeit der Abgabenerklärung durch eine entsprechende Klärung zu zerstreuen, bevor eine Einschau in das Kontenregister erfolgt.“ – Zitatende.

Auch ein formales Problem sehen wir bei dieser Änderung des § 4 Abs. 5. Wir erinnern uns: Vor einem Monat erst haben wir hier im Bundesrat dagegen Einspruch erhoben, dass im ASVG eine als Verfassungsbestimmung zu kennzeichnende Bestimmung nicht als solche gekennzeichnet war. Ein ähnliches Problem liegt unserer Meinung nach da vor. Wir wissen, es gibt das sogenannte Bankgeheimnis, § 38 Bankwesengesetz. Das ist eine Verfassungsbestimmung, die nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann. Von diesem Bankgeheimnis gibt es Ausnahmen. Eine Ausnahme, die in § 38 Bank­wesengesetz normiert ist, betrifft § 4 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz. Das führt dazu, dass dieser § 4 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz nicht ohne Wei-


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teres geändert werden kann – wir Juristen sagen versteinert dazu –, weil sonst die Aus­nahme, die in § 38 Bankwesengesetz normiert ist, ausgehöhlt werden könnte, wenn § 4 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz beliebig geändert wird.

Insofern ist diese Novelle des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes ein weiteres Beispiel dafür, welche Geringschätzung die Bundesregierung gegenüber einem ordent­lichen parlamentarischen Verfahren und dem Rechtsstaat zeigt. – Danke. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

13.31


Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Ingo Appé. – Bitte, Herr Bundesrat.


13.31.27

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Seit Dezember haben wir hier im Bundesrat schon fast einen wöchentlichen Tagungsrhythmus. Wie bereits öfter in der Vergangenheit kam auch die Einberufung zu dieser Sondersitzung des Bundesrates überfallsartig, was in keinster Weise den Usancen des Hauses entspricht.

Es ist nicht so, dass wir uns dagegen verwahren, wöchentlich und dann, wenn es wirklich notwendig ist, nach Wien zu kommen, denn Wien ist ja eine wunderschöne und liebens­werte Stadt, es ist auch einfach unser Job, und wir werden dafür, so denke ich, auch nicht so schlecht bezahlt. Leider ist es jedoch in Krisenzeiten nicht möglich, dass sich die zwei Regierungsparteien vom Olymp in die Niederungen des Miteinanders im Parlamentarismus herabbegeben. Anders kann ich die APA-Aussendung auch nicht einordnen, in der wieder mit Krokodilstränen wie folgt verlautbart wurde:

„‚Wenn SPÖ, FPÖ und Neos gegen diese Sitzung des Bundesrates auftreten, so zeigen sie wenig Einsatzbereitschaft für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Das ist schade‘, so Bader und Schreuder unisono.

Karl Bader versteht die Aufregung der Opposition nicht: ‚Wir berufen diese Sitzung des Bun­desrates nicht aus Jux und Tollerei ein, sondern im Interesse der Bevölkerung in Zeiten der Pandemie und Wirtschaftskrise.ʻ(Die BundesrätInnen Schennach und Schumann: Haha!) „,Denn die Befreiung der Masken von der Mehrwertsteuer ist für viele Menschen eine wesentliche Erleichterung. Offenbar übersehen die Oppositionsfraktionen, dass wir als Mandatare für die Menschen in unserem Land zu arbeiten haben und für sie – nötigenfalls auch in kurzfristig einberufenen Sitzungen – die besten Entscheidungen zu treffen haben.‘“

In einem stimme ich mit euch überein, nämlich dass wir als Mandatare für die Menschen in unserem Land zu arbeiten haben und für sie die besten Entscheidungen zu treffen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn dem so wäre, hätten Sie alle, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in der vergangenen Woche unserem Antrag auf kostenlose FFP2-Masken für jeden in der dazu durchgeführten namentlichen Abstimmung die Zustimmung erteilen können (Beifall bei der SPÖ), denn das wäre eine gerechte Entscheidung für alle Österreicherinnen und Österreicher gewesen.

Wir als Sozialdemokraten werden heute dieser Vorlage unsere Zustimmung erteilen, auch wenn es leider wieder nur ein Stückwerk ist und wieder einmal die große Chance vertan wurde, da eine durchdachte und vernünftige Lösung zu finden. Es gibt auch heute noch viele offene Fragen, die aber eigentlich der Gesundheitsminister beantwor­ten müsste.


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 11

Sehr geehrter Herr Bundesminister Blümel, bitte dies jetzt nicht persönlich zu nehmen, aber eigentlich ist das schon sehr irritierend, Sie heute als zuständigen Minister hier auf der Regierungsbank zu sehen, wenn es um Agenden der Gesundheit, wie FFP2-Masken und die Verwendung von Schnelltests zum Nachweis von Sars-Cov-2 in Eigenanwen­dung, geht. Daraus können wir eigentlich nur schließen, dass Türkis da dem Gesund­heitsminister die Lösung nicht zutraut oder dass es das Gesundheitsministerium nicht schafft, dies in den betroffenen Gesetzesmaterien zu regeln. So wird das halt in der Bundesabgabenordnung zwischengeparkt.

Ganz kurz zu den FFP2-Masken, Herr Bundesgesundheitsfinanzminister (Bundesrat Bader: ... ein Upgrade!) – ja, wir haben ihn upgegradet –: Wer bekommt nun wo die Masken gratis? Was ist da genau geplant? Müssen da wieder die Gemeinden in die Presche springen, um die zielorientierte Ausgabe zu gewährleisten? Sind ausreichend Masken am Markt? Besteht die Absicht, dass da preisregulierend eingegriffen wird, wie wir dies ja schon im Frühjahr 2020 beantragt haben, um den Preiswucher zu verhindern? (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt noch zum § 323c Abs. 18: Alle am Markt derzeit zur Verfügung stehenden Tests, die Wohnzimmertests, sind laut Zulassung nur zur Anwendung durch Fachkräfte be­stimmt. Diese Tests sollen ja auch in Schulen zum Einsatz gebracht werden, wobei es mit der Auslieferung auch noch hapert, wie wir heute im Ausschuss erfahren konnten. Das gemäß Anleitung notwendige Fachpersonal steht aber leider nicht zur Verfügung. Auch ist der Test, so wie wir ihn auch hier im Parlament schon zum Einsatz bringen, wie in der Publikation des Fachmediziners Christian Drosten nachzulesen ist, sehr einfach und auch von Kindern selbst leicht durchzuführen. Warum war es seit November bis heute vonseiten des Gesundheitsministers nicht möglich, das Zulassungsverfahren positiv zu erledigen? (Beifall bei der SPÖ.)

Sind jetzt genug Wohnzimmertests und Tests für die Betriebe vorhanden? – Wie wir heute im Ausschuss von den Experten erfahren konnten, ist es leider nicht so. Auch da ist das Ministerium säumig und genauso planlos wie beim Impfen, aber das passt ja gut zur Antwort von Generaldirektor Wurzer der Österreichischen Gesundheitskasse auf die Frage, was schiefgelaufen sei und dazu geführt habe, dass die Impfaktion so rumpelnd funktioniert. Er antwortete: „Ich glaube, dass manches, was Experten dem Minister raten, besser klingt, als es in der Praxis ist. Ich halte es nicht für optimal, neun verschiedene Impfsysteme [...] zu haben, auch wenn es die Bundesländer sehr gut organisieren. Schade finde ich, dass der Gesundheitsminister seit Wochen keinen offiziellen Kontakt mit der ÖGK“ – der Österreichischen Gesundheitskasse – „aufgenommen hat. Wir hätten ihn sicher unterstützt. [...] Wir waren aber in die Impfvorbereitung nicht einge­bunden. Das Einzige, was wir gefragt worden sind, war, ob wir die Impfhonorare im niedergelassenen Bereich administrieren können.“

Herr Bundesminister Blümel, auf die Frage an den ÖGK-Chef, ob die FFP2-Masken nicht als Präventionsmaßnahme kassenfinanziert sein könnten, antwortete dieser: „Das ist schwierig, weil die ganze Pandemie über den Bund abgewickelt wird. Aber natürlich könnte man andenken, den Menschen die FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen.“ – Das wäre auch für Sie als Finanzminister eine interessante Variante gewesen, aber anscheinend geht es auch in der Frage der FFP2-Masken planlos weiter.

Liebe Regierungsmitglieder, bitte arbeitet nicht so weiter! – Ich danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

13.38


Präsident Mag. Christian Buchmann: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Elisabeth Kittl. – Bitte, Frau Bundesrätin.



BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 12

13.38.53

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Lieber Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zu­seher vor den Bildschirmen! Ich würde jetzt gerne wieder zum Hauptthema dieser Tages­ordnung zurückkehren, nämlich zur Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie in nationales Recht. (Bundesrat Steiner: Für das haben wir eine dringliche Sitzung gebraucht, oder?!)

Erstes Ziel dieser Richtlinie ist es, Sicherheit und Frieden zu gewährleisten sowie Terrorismusfinanzierung und kriminelle, mafiöse Strukturen zu schwächen. Ein weiteres, auch innerstaatliches Ziel ist es, jegliche Art illegaler Profitmacherei, so auch Steuer­hinterziehung, zu verhindern und eine solidarische Gesellschaft zu stärken.

Was bedeutet nun Geldwäsche? – Erstens: Das Geld wurde illegal erwirtschaftet und wird versteckt. Es kommt also einerseits aus Steuerhinterziehungen, wie schon gesagt, und andererseits aus höchst illegalen, Menschen wie Gesellschaften gefährdenden Machenschaften, die Menschenleben ruinieren und Menschenleben kosten, die Gesell­schaften spalten und Wirtschaften zerstören. Hierbei geht es um organisiertes Ver­brechen, um Waffen- und Drogenhandel, um Menschenhandel und Terrorismus. All diese Bereiche sind miteinander und eben mit der Geldwäsche stark verknüpft.

Zweitens: Dieses versteckte Geld – Schwarzgeld oder Goldbarren –, also Profite aus illegalen Geschäften sollen als erklärbare und scheinbar legale Vermögenswerte zur Verfügung stehen und keinen Rückschluss auf Straftaten zulassen.

Beide Vorgänge erfordern Anonymität, einmal im Bunkern des Geldes und einmal in der Verwendung des Geldes.

Ein beliebtes Instrument für Geldwäsche ist der Immobilienerwerb. Österreich ist für die Veranlagung von Profiten aus organisierter Kriminalität am Immobilienmarkt äußerst attraktiv. Die wirtschaftliche und politische Lage ist stabil, die Immobilienpreise steigen und sind nicht volatil. Die Geldwäsche wird über Strohmänner und -frauen im Rahmen einer nicht offengelegten Treuhandschaft oder über verschachtelte Firmenkonstruk­tionen und Briefkastenfirmen – ein Beispiel dafür sind Share Deals mit Immobilien­vermögen –, meist mit Auslandsbezug, durchgeführt.

Was tun also? – Das Wichtigste ist, Anonymität zu verhindern. In Österreich wie in Deutschland wird immer noch sehr viel mit Bargeld bezahlt, was eine Anonymisierung und damit die Verschleierung von Geldströmen zur Folge hat. Gleichzeitig gibt es – jedenfalls bisher – nicht registrierte Schließfächer und Konten, die TreuhänderInnen oder komplizierten Gesellschaftskonstruktionen gehören.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können nur dann wirkungsvoll verhindert werden, wenn das Umfeld für BetrügerInnen, die ihre Finanzen durch undurchsichtige Strukturen schützen, ungünstig ist. Transparenz, vor allem von finanziellen Trans­aktio­nen und den dahinterstehenden Personen, kann da immens abschreckende Wirkung entfalten. Daher besteht die Aufgabe darin, die wahre Identität von Geschäftspart­nerInnen festzustellen und das Bankgeheimnis zu lockern.

Wer steht hinter verschachtelten juristischen Personen und Gesellschaften aus dem In- und Ausland, die Geschäfte machen und Konten und Schließfächer eröffnen? Das sollen einerseits das Wirtschaftliche Eigentümer Register, das 2018 gerade zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegründet wurde, und andererseits das Kontenregister, das es seit 2016 gibt, klären.

Im Wirtschaftlichen Eigentümer Register müssen sich alle RechtsträgerInnen mit Sitz im Inland eintragen und bekannt geben, wer hinter der Firma, dem Unternehmen als wirt­schaftliche/r EigentümerIn steht. Dies wird nun erweitert auf Rechtsträger aus Drittstaaten,


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die im Begriff sind, eine Immobilie zu kaufen. Bei Immobilienkäufen muss darüber hinaus dem beurkundenden Notar die Meldung aus diesem Wirtschaftlichen Eigentümer Register vorgelegt werden, und der Notar muss das auch prüfen.

Damit auch später Eigentumsverhältnisse der gemeldeten ImmobilienbesitzerInnen nicht verschoben werden können, müssen Änderungen in der wirtschaftlichen Eigen­tümerschaft dem Register jährlich gemeldet werden. Auch andere Akteure, die bei diesen Geschäften involviert sind, wie NotarInnen, WirtschaftsprüferInnen, Steuerbera­terInnen, RechtsanwältInnen, Immobilien- und VersicherungsmaklerInnen, müssen ver­stärkt nach dem Prinzip Know your Customer handeln und bei Zuwiderhandeln gegen ihre Sorgfalts- und Meldepflichten bestraft werden.

Im Kontenregister ist verzeichnet, wer wo ein Konto oder Depot hat und wer auf diese Konten zugreifen kann. Banken müssen diese Daten in das Kontenregister melden und auch die wirtschaftlichen EigentümerInnen bekannt geben. Neu ist, dass diese Meldung nun auch Schließfächer umfasst. Nicht verzeichnet werden aber, und das ist der wichtige Punkt, Kontostände und Kontobewegungen. Banken müssen des Weiteren diese Finanztransaktionen auf Geldwäschebestimmungen permanent screenen und sich dafür sicherer IT-Systeme bedienen.

In der Umsetzung dieser Geldwäscherichtlinie ist des Weiteren neu, dass der Kreis der Behörden, welche die Daten aus dem Kontenregister abfragen, erweitert wird – der Kollege von den NEOS hat es erwähnt, ich möchte es jetzt noch genauer sagen, damit wir es auch einmal gehört haben –; das sind: die Geldwäschemeldestelle, die Finanz­marktaufsichtsbehörde und das BVT zum Zweck der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das Bundeskriminalamt, das BVT, das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung zur Verfolgung von Straftaten und die Oesterreichische Nationalbank und das BMI für sanktionenrechtliche Zwecke gemäß Sanktionengesetz. Wir haben es im Ausschuss gehört, es dient vor allem dem Einfrieren von Vermögenswerten von DiktatorInnen und TerroristInnen. Damit kön­nen Verbindungen zwischen verdächtigen EigentümerInnen und kriminelle Tätigkeiten besser analysiert und Geldflüsse illegaler Netzwerke leichter zurückverfolgt werden.

Der Informationsaustausch zwischen den relevanten Behörden, wie Amtshilfe, ist not­wen­dig und zu begrüßen, um die Kooperation zur effektiven Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche, organisierter Kriminalität und Terrorismus zu erleichtern. Auch die internationale Zusammenarbeit durch Einbeziehung von Europol und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde wird damit verbessert und beschleunigt. Das betrifft auch den wichtigen Bereich der Finanztransfergeschäfte, also der Geldübermittlung ohne Konten durch Zahlungsdienstleister – ein weites Feld der Geldwäsche.

Abschließend zu diesem Punkt möchte ich wichtige Dinge zum Datenschutz und zur Verhältnismäßigkeit bei diesen Maßnahmen vorbringen: Die Kontenregisterabfrage­mögl­ichkeit, eben die Auskunft über die Anzahl der Konten und die wirtschaftlichen EigentümerInnen dieser, ist minimal invasiv – auch das haben wir im Ausschuss von einem Experten gehört. Das Personal, das für die Behörden Auskünfte aus dem Konten­register erhält, muss in Fragen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes ent­sprechend qualifiziert und integer sein und mit hohem professionellen Standard arbeiten.

Die Abfrage durch Behörden beziehungsweise die Erteilung von Auskünften an Behör­den darf nur im Einzelfall erfolgen. In steuerrechtlichen Verfahren dürfen nur bei Beden­ken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung und nach Stellungnahme der Abgabe­pflichtigen Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt werden.

Die Konteneinschau betreffend Kontenstände und Kontenbewegung bedarf immer noch einer richterlichen Genehmigung. Die Funktionsweise der digitalen Programme und Algorithmen zum Transaktionsmonitoring der Banken muss dokumentiert und auf dem


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neuesten Stand sein. Daten, die nicht mehr für den verfolgten Zweck erforderlich sind, sind von den Behörden sofort zu löschen.

Geldwäsche ist ein Problem in Österreich, ja, aber mit diesen Maßnahmen wird sie deutlich erschwert.

Ich möchte nun noch ein paar Worte zur Änderung der Bundesabgabenordnung sagen – weshalb wir da sind –, welche erstens eben die Umsatzsteuerbefreiung für den Verkauf der FFP2-Masken und zweitens die Möglichkeit der sogenannten Wohnzimmertests betrifft. Bis zur nächsten Sitzung des Nationalrates werden diese beiden Maßnahmen in der Bundes­abgabenordnung verortet. Diese legistische, aber – wir haben es auch im Nationalrat gehört – verfassungsrechtlich geprüfte Übergangssituation ist aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen erforderlich, und es ist gut so, dass diese Handhabung gefunden wird. Daher danke ich den Kolleginnen und Kollegen, die sich heute hier eingefunden haben.

Ab 25. Jänner müssen die FFP2-Masken verpflichtend im Handel und in den Öffis getragen werden. FFP2-Masken waren bis gestern weit teurer als der herkömmliche Mund-Nasen-Schutz, daher mussten Instrumente gefunden werden, diese für alle Menschen leistbarer zu machen. Der Erlass der Umsatzsteuer für den Verkauf ist eine solche effektive Maßnahme. Der Handel hat umgehend und damit auch sehr solidarisch reagiert. Supermärkte bieten nun FFP2-Masken aus vorwiegend österreichischer Pro­duk­tion um weniger als 1 Euro das Stück an. Damit verzichten sie auf einen Gewinn und leisten einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie. Auch dafür sage ich Danke.

Meine große Bitte hier in diesem Saal ist aber: Tragen wir diese FFP2-Masken! Tragen wir, ganz bildlich gesprochen, ein Stück Verantwortung für die Gemeinschaft, in der wir leben! Schützen wir uns, denn damit schützen wir auch die Personen, denen wir nahekommen! Auch wenn viele von uns hier negativ getestet wurden, tragen wir die Maske vor allem deswegen, weil wir Vorbildfunktion haben und weil wir die Role Models schlechthin sind. Wir können damit ein Zeichen für Gemeinschaft, für Verantwortung und für Solidarität setzen.

Des Weiteren sieht der Gesetzesbeschluss vor, Coronaschnelltests für die Eigenanwen­dung kostenlos zur Verfügung zu stellen, was laut Ausschussexperten einzigartig in Europa ist. Voraussetzung dafür ist natürlich die Gewährleistung der Funktionstaug­lichkeit bei der Eigenanwendung, welche vonseiten der HerstellerInnen gegeben sein und über das Bundesamt für Arzneimittelsicherheit gehen muss. Das entlastet das schon sehr stark in Anspruch genommene Fachpersonal und ist ein wichtiger Schritt, um Coronainfizierte herauszufinden und damit weitere Ansteckung zu verhindern.

Diese Maßnahme wurde, wie auch die Offenlegung der tatsächlichen KäuferInnen von Immobilien aus Drittstaaten, gemeinsam und konstruktiv mit der SPÖ erarbeitet.

Schön, wenn das hier alle Fraktionen mittragen und in den Vordergrund ihrer Abstim­mungsentscheidung – nicht in der Debatte, aber in ihrer Entscheidung – die Vermeidung von Toten, sei es aufgrund der Bekämpfung von organisierten Verbrechen und Terroris­mus oder von Corona, stellen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Bundes­rates Arlamovsky.)

13.49


Präsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel. – Bitte, Herr Bundesminister. (Zwischenruf der Bun­desrätin Steiner-Wieser.)


13.49.12

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Wenn ich mich ganz zu Beginn zu Wort melde, dann beschweren Sie sich (in Richtung Bundesrätin Steiner-


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Wieser) vielleicht, dass ich den Bundesrätinnen und Bundesräten nicht zuerst das Wort lasse. Üblich ist, dass man sich nach der ersten Rednerrunde meldet – das tue ich sehr gerne. Danke für die Möglichkeit, dass wir heute darüber diskutieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Es ist ja schon einiges zur Umsetzung dieser 5. Geldwäscherichtlinie gesagt worden. Es ist eine Vorgabe der Europäischen Union, entsprechende Maßnahmen zu setzen, um Geldwäsche möglichst zu verhindern. Ich bedanke mich, dass es die Möglichkeit gegeben hat – auch mithilfe längerer Gespräche, das muss ich zugeben –, die Zwei­drittelmehrheit dafür sicherzustellen.

Die Eckdaten sind bereits diskutiert worden: eine verstärkte Einschaumöglichkeit ins Kontenregister sowie die Möglichkeit, Transaktionsmonitoring mit Zuhilfenahme von neuen Technologien möglich zu machen, wie auch der verbesserte Informations­aus­tausch zwischen Behörden und Kredit- und Finanzinstituten. Hinzugekommen ist noch die Notwendigkeit, dass künftig auch Gesellschaften aus Drittländern, die Liegenschaf­ten in Österreich erwerben, ihre wirtschaftliche Eigentümerschaft im Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden haben.

Ich darf vielleicht auf eine Fraktionshaltung hier eingehen, weil sie auch im Nationalrat Thema war und weil die Begründung eine ist, die ich zum Teil nicht ganz verstehe: Die NEOS haben es unter anderem damit begründet, diesem Paket nicht zuzustimmen, weil sensible wirtschaftliche Daten, unternehmerische Daten zu wenig geschützt seien und die Gefahr bestehe, dass diese zu oft auch in der Öffentlichkeit erscheinen. Das war ein Teil der Begründung im Nationalrat.

Nun, ich verstehe diese Begründung, mich wundert sie nur deswegen ein wenig, weil in anderen Bereichen genau das Gegenteil argumentiert wird. Ihre Kollegin im Nationalrat, Frau Abgeordnete Doppelbauer, die ich sehr schätze, erzählt mir seit einem halben Jahr, dass sie sich nicht in den Beirat der Cofag setzen möchte, um die Hilfsmaßnahmen kontrollieren zu können, weil sie die Daten, die sie dort erfährt, nicht in der Öffentlichkeit verwenden darf.

Einerseits nimmt man Transparenz nicht in Anspruch, weil man die Daten nicht ver­öffentlichen darf, andererseits stimmt man dieser Geldwäscherichtlinie aber nicht zu, weil zu viele Daten in der Öffentlichkeit verwendet werden. Das ist aus meiner Sicht ein Widerspruch. Ich respektiere das natürlich, finde es aber schade, dass die NEOS bei einer Maßnahme, die zu mehr Transparenz beiträgt, nicht mitmachen. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

Im Zuge dieser Umsetzung wird auch die Steuerbefreiung für FFP2-Masken realisiert. Ich bedanke mich, dass das heute möglich geworden ist. Ich entschuldige mich, wenn es unangenehm war, dass man einen zusätzlichen Plenartag angesetzt hat, um das möglichst schnell möglich zu machen. Ich glaube aber, im Interesse der Österreiche­rinnen und Österreicher können auch Sie alle das gutheißen, immerhin geht es um eine Reduktion des Kaufpreises (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann – weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ), und wenn ich das richtig in Erinnerung habe, stimmt die SPÖ-Fraktion dieser auch zu, wobei ich das jetzt aus den Wortmeldungen nicht habe heraus­interpretieren können; aber ich hoffe, ich irre mich. (Heiterkeit bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ. – Bundesrätin Schumann: ... Überraschung ...!)

Die Frage der Kurzfristigkeit dieser Umsetzung ist natürlich eine legitime; das verstehe ich. Im Hohen Haus ist oft gefordert worden, dass man mehr auf die Empfehlungen von verschiedenen Expertinnen und Experten hören soll (Zwischenrufe bei der SPÖ); das war definitiv ein Ausfluss daraus. Die britische Mutation des Virus hat dazu geführt, dass die Experten in ganz Europa sowie auch in Österreich der Politik sehr kurzfristig empfohlen haben, weitere Maßnahmen und Verschärfungen zu setzen. Wir haben uns


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letzten Samstag in der Früh mit den Experten, mit den Landeshauptleuten zusam­mengesetzt, und da gab es auch die klare Empfehlung, möglichst flächendeckend eine Verpflichtung für das Tragen von FFP2-Masken einzurichten. Dem kommen wir damit nach.

Um auch möglichst schnell die flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind wir eben nicht den Weg über staatliche Beschaffung gegangen (Zwischenruf der Bundes­rätin Grimling), sondern haben gesagt, dass die Lebensmitteleinzelhändler, die eine perfekte Logistik haben, diese Masken zum Selbstkostenpreis abgeben sollen, weil es natürlich wesentlich schneller geht. Gleichzeitig haben wir, auch Bundesminister Anschober, sichergestellt, dass besonders einkommensschwache Gruppen diese gratis erhalten werden; die Abgabe wird gerade organisiert. Um aber auch den Preis zu reduzieren, glaube ich, ist es gut und wichtig, dass wir die Umsatzsteuerbefreiung dieser Masken hier möglichst schnell möglich machen.

Ich danke, dass das heute möglich geworden ist, hoffe auf breite Zustimmung und danke für die großteils sehr sachliche Debatte. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

13.54


Präsident Mag. Christian Buchmann: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Robert Seeber. – Bitte, Herr Bundesrat.


13.54.43

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr verehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich darf am Beginn meiner Rede, und zwar mit Bezug auf die Äußerung von Herrn Spanring, einen kleinen Exkurs machen und mit einem Geständnis beginnen: Ich bin Mitglied der ÖVP (Bundesrätin Schumann: Geh!), ich habe Freunde bei der Sozialdemokratie, bei den Grünen und auch bei den Freiheitlichen.

Was die Freiheitlichen betrifft – darum sage ich das hier –: Ich meine da explizit den Landesrat Günther Steinkellner, ich meine den Klubobmann im Oberösterreichischen Landtag, Herwig Mahr (Bundesrat Steiner: Das sind nicht deine Freunde! Da hast was verwechselt!), und ich meine den Landeshauptmannstellvertreter Manfred Haimbuchner. (Bundesrat Steiner: Das sind nicht deine Freunde!) Sie tragen sehr solidarisch die Masken in Oberösterreich.

Ich würde euch empfehlen, zu klären, wie ihr in Zukunft bei dieser Frage weiter vorgeht: Wollt ihr weiter den harten und unsolidarischen Weg des Herbert Kickl fahren oder einen gemäßigteren, vernünftigeren Kurs, wie er in Oberösterreich gang und gäbe ist? Werdet euch darüber einmal klar! (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.) Wenn ihr das intern geregelt habt, dann seid ihr ein bissl glaubwürdig, sonst nicht. (Bun­desrat Steiner: Mit der Glaubwürdigkeit habt ihr immer ein Problem, ein riesengroßes!)

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, diesem Gesetzespaket, welches wir heute beschließen, zu kommen: Dieses betrifft den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung beziehungs­weise die Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie, welche mit einer Erweiterung des Kontenregisters verbunden ist. In Hinkunft – wir haben heute ja schon einiges darüber gehört, darum möchte ich das komprimieren – sind also auch die Schließfächer von Bankinstituten beziehungsweise von gewerblichen Schließfachanbietern zu melden.

Aus meiner Tätigkeit als Delegationsmitglied bei Europol weiß ich, dass der Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche nur auf internationaler beziehungs­weise europäischer Ebene bewerkstelligt werden kann. Mit diesem Gesetz werden auch – das hat, glaube ich, schon jemand erwähnt – einschlägige EU-Richtlinien umgesetzt.


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 17

Es geht natürlich wie immer im Leben um eine Abwägung: eine individuelle Freiheit aufzugeben, aber Transparenz zu schaffen und die damit verbundenen Ziele der Terrorismusbekämpfung und der Geldwäschevermeidung zu erreichen. Das, finde ich, ist in diesem Gesetzespaket im Hinblick auf Rechtmäßigkeit und verfassungsrechtliche Grundsätze sehr gut und ausgewogen gelungen.

In diesem Sinne wird es also in Zukunft, wie wir gehört haben, beim Kontenregister zu Auskünften kommen, und zwar zu Auskünften an die Geldwäschemeldestelle, an das BVT, an die Finanzmarktaufsicht, an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung beziehungsweise auch an die Sicherheitsbehörden. Man hat sich unter anderem auch an internationalen Standards orientiert – ich habe das mit Europol erwähnt –, man hat sich auch die Situation in Deutschland angeschaut.

Es ist also in Zukunft nicht mehr möglich, dass ausländische Käufer so mir nichts, dir nichts und nicht transparent Immobilien in Österreich erwerben können. Ein kleines Beispiel: Ein russischer Investor bedient sich einer Firmenkonstruktion, und mit dieser Firmenkonstruktion werden Immobilien gekauft. In Zukunft muss der wirtschaftliche Eigentümer, der dahintersteht, bekannt gegeben und dann auch im Eigentümerregister entsprechend eingetragen werden.

Was wir auch schon gehört haben, sind die datenschutzrechtlichen Bedenken. Kleines Beispiel: Als Unternehmer haben Sie eine Betriebsprüfung, und der Betriebsprüfer stellt im Rahmen der Prüfung fest, da gibt es vier Konten, aber nach Nachschau im Konten­register entdeckt er fünf. Dann gibt es höchstwahrscheinlich Erklärungsbedarf, wenn das den Betrieb, die wirtschaftliche Buchhaltung betrifft. Ansonsten – das darf ich auch noch erwähnen, wir haben es heute im Ausschuss vom zuständigen Spitzenbeamten aus dem Finanzministerium gehört – ist es ein minimalinvasiver Eingriff, der sehr gut zu vertreten ist. Das heißt, man sieht im Kontenregister das Konto, aber nicht die Höhe dessen, was draufliegt. Das muss man also auch in den Fokus rücken.

Frau Kollegin Mattersberger hat auch schon erwähnt, dass neue Informationstechno­logien verwendet werden und es in Zukunft auch einen guten Infoaustausch geben wird.

Ich darf mich an dieser Stelle auch bei der SPÖ bedanken (Rufe bei der SPÖ: Ja! Ja!), die diesen Gesetzentwurf mitträgt.

Ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.00


Präsident Mag. Christian Buchmann: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Fraktionsvorsitzender Christoph Steiner. – Bitte, Herr Bundesrat.


14.00.22

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Herr Präsident! Herr Minister! Was ist der Grund für diese Sondersitzung des Bundesrates? – Das lässt sich ganz einfach herun­ter­brechen: Es ist die Unfähigkeit dieser Regierung. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.)

Es wird der gesamte Bundesrat einberufen, aus ganz Österreich kommen die Bundes­räte zusammen: Das ist Steuergeldverschwendung par excellence durch ÖVP und Grüne. Da sollen mir die Grünen noch einmal erklären, wo da euer – wie heißt das? – ökologischer Fußabdruck bleibt; also davon ist nicht mehr viel zu sehen! (Beifall bei der FPÖ.)

Kurz zur Entstehung dieser Sondersitzung, damit die Leute draußen einmal mitbekom­men, wie so etwas hier abläuft. Man glaubt ja, das wäre so professionell – professionell ist bei dieser Regierung momentan überhaupt nichts! Man vergisst ein ausgemachtes Datum, man vergibt einfach so mir nichts, dir nichts Termine, die mit dem parlamentarischen


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 18

Ablauf überhaupt nichts zu tun haben. Dann vergisst man Uhrzeiten: Zuerst sollen wir um 12 Uhr kommen, dann sollen wir um 13 Uhr kommen, weil die Ausschusslokale und der Plenarsaal belegt sind – ein Hin und Her. Gesetze werden vergessen, werden verfassungswidrig gestaltet – also man vergisst auf absolut alles.

Wissen Sie, liebe Österreicherinnen und Österreicher, wie man das nennt? – Das ist eine Missachtung der österreichischen Verfassung und eine Missachtung des Zweikammersystems durch diese Regierung! (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Kollege Seeber von der ÖVP stellt sich dann hier ans Rednerpult und spricht allen Ernstes von der Glaubwürdigkeit! Vor einem Jahr habt ihr uns erklärt, wie wichtig es ist, einen Stofffetzen vor dem Gesicht zu tragen. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Wir sind jetzt ein Jahr lang mit dem Stofffetzen vor dem Gesicht durch Österreich spaziert. Jetzt kommt man drauf, dass der Stofffetzen völlig für die Fisch war (Bundesrat Spanring: Wie wir es ihnen gesagt haben!), jetzt braucht es die FFP2-Maske – ein Jahr später! Und dann sprechen Sie, Herr Seeber, von Glaubwürdigkeit!? Sie sind so unglaubwürdig wie nur irgendetwas, aber sicher nicht glaubwürdig! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.)

Es gibt ja eine richtige Chronologie des Versagens. Wenn man ein bisschen zurückblickt, erinnert man sich vielleicht noch an Herrn Landesrat – „alles richtig gemacht“ – Tilg in Tirol. Als Nächstes kommen wir zum tollen Kanzler, der uns ganz zu Beginn, bevor wir die Gesichtsfetzen gehabt haben, erklärt hat, dass die Masken sinnlos seien; jetzt gibt es die FFP2-Masken, jetzt ergibt das logischerweise wieder Sinn.

Einen Tag vor Beginn des dritten Lockdowns stellt sich Herr Minister Anschober hin und behauptet: Niemand spricht von einem dritten Lockdown! Ich habe mich schon fast zurückversetzt gefühlt in die Zeit, als es hieß: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“ – und dann ist sie trotzdem gekommen! Am nächsten Tag begann nämlich der Lockdown Nummer drei! Das ist wieder einmal eine Lüge sondergleichen von dieser Regierung gewesen! (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss dann schon eines sagen - -

14.04.05*****


Präsident Mag. Christian Buchmann: Herr Kollege Steiner, für das Wort „Lüge“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall bei BundesrätInnen der ÖVP.)

*****

14.04.11


Bundesrat Christoph Steiner (fortsetzend): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Wie soll man das aber sonst nennen, wenn der Kanzler sagt: Wir brauchen jetzt den dritten Lockdown, denn in Südtirol hat es Lockerungen gegeben, das hat nicht funktioniert, deswegen müssen sie jetzt in einen dritten harten Lockdown!, und am nächsten Tag lesen wir überall, dass niemand in Südtirol etwas von einem dritten harten Lockdown weiß? Was soll man dazu sonst außer Lüge sagen, Herr Präsident? Erklären Sie mir einmal, was das sonst ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich weiß schon, Herr Minister Blümel, das interessiert Sie alles nicht. Lesen Sie nur weiter in Ihrer Zeitung, so wie Sie das schon seit Beginn der Sitzung tun! Das ist die Wertschätzung, die diese Regierung dem österreichischen Bundesrat entgegenbringt – nur damit wir das einmal festgehalten haben. (Beifall bei FPÖ und SPÖ. – Bundesrätin Steiner-Wieser: Vielleicht noch eine Tasse Kaffee? – Ruf bei der FPÖ: ... Laptop!) Lassen Sie sich aber nicht irritieren, machen Sie nur weiter!


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Jetzt gibt es die tollen Nasenbohrselbsttests, damit kann dann im Wohnzimmer jeder ein wenig selber in der Nase herumbohren. Bei jedem Nasenbohrselbsttest steht in der Packungsbeilage, dass der nicht von Laien angewendet werden soll – und jetzt wird behauptet, das wären die Selbsttests zur Selbstanwendung. Auch das ist wieder eine Lüge!

Herr Präsident, ich weiß nicht, wie ich das anders sagen soll: Wenn bei einem Medizin­produkt in der Packungsbeilage steht, dass das kein Selbsttest ist, sondern von medizi­nischem Personal durchgeführt werden muss, und der Kanzler, der Gesundheitsminister und der Bildungsminister behaupten, dass das jetzt die tollen Wohnzimmertests wären, dann weiß ich nicht, wie ich das außer Lüge nennen soll. Das sind glatte Lügen! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Bader: Das geht ja nicht! – Bundesrat Seeber: Das geht nicht! – Zwischenruf der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.)

Heute haben wir hier eine Sondersitzung wegen Änderungen im Finanzmarkt-Geld­wäschegesetz. Jetzt braucht ihr mir nicht zu erzählen – auch wenn es die Kollegin von den Grünen versucht hat –, dass das jetzt so wichtig wäre, dass der Beschluss dieses Gesetzes nicht noch bis nächste Woche Donnerstag hätte warten können. Das war einzig und allein dem geschuldet, dass der Kanzler in der Pressekonferenz toll verkündet hat, dass es jetzt die FFP2-Masken-Pflicht gibt, und er hat keine Ahnung gehabt, wer die bezahlen soll. Schnell, schnell wurde dann im Hinterzimmer noch ein Murksgesetz geschrieben – dem wir sogar zustimmen würden, damit die Mehrwertsteuer auf FFP2-Masken nicht eingehoben wird –, und dann hat man vergessen: Hoppala, es gibt ja noch den Bundesrat! Dann muss der Fraktionsobmann Karl Bader ausrücken: Es tut ihm ja wahnsinnig leid, aber es wurde halt wieder etwas vergessen, wir brauchen wieder eine Sondersitzung. – Das ist kein Umgang mit dem Bundesrat!

Die Leute in Österreich sind mittlerweile froh, dass es den Bundesrat gibt, denn wie viele Grauslichkeiten hat der Bundesrat letztes Jahr und dieses Jahr schon verhindert? – Seien wir froh und stolz, dass es den Bundesrat gibt! Und das müssen wir dieser Regie­rung wieder klarmachen! (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

All das macht halt wirklich das Versagen dieser Regierung mehr als deutlich. Entweder man gesteht sich jetzt ein, Herr Minister Blümel, dass man unfähig ist, das Land zu regieren, und tritt zurück oder zweite Möglichkeit: Es kommt zu einem sofortigen Ende des Lockdowns. Sperren Sie die Schulen wieder auf, sperren Sie die Gaststätten wieder auf, sperren Sie die Hotels wieder auf und sperren Sie den Handel wieder auf! (Zwi­schenruf des Bundesrates Raggl.) Sperren Sie Österreich wieder auf! Geben Sie den Menschen ihr Leben und ihre Freiheit zurück – oder treten Sie zurück! (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

14.08


Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Andrea Kahofer. Ich erteile ihr das Wort.


14.08.11

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Hohes Präsi­dium! Werter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich möchte jetzt nicht im Detail auf die einzelnen Teile dieses Sam­melgesetzes eingehen. Frau Kollegin Kittl hat das wirklich sehr detailliert getan, und ich denke, dass jeder Bundesrat und jede Bundesrätin hier im Raum die Inhalte der Gesetze ohnedies kennen sollten.

Ich möchte aber auf etwas anderes eingehen, das mich schon sehr beschäftigt. Im De­zember kam im Plenum keine Zweidrittelmehrheit für eine Änderung des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes zustande. Woran lag das? – An den mangelnden Vorgesprächen.


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 20

Es wurde dann ein Abänderungsantrag hinsichtlich der Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer bei Immobilienkäufern aus Drittstaaten eingebracht. Dieser wurde von der SPÖ eingebracht und von ÖVP und Grünen abgelehnt. Siehe da, jetzt kam ein Abän­derungsantrag der ÖVP, der in den Grundzügen und im Inhalt genau das Gleiche zum Thema hat, und dieser wird jetzt – Gott sei Dank – beschlossen.

Für mich wirft das aber eine Frage auf: Warum tut sich diese Regierung so schwer damit, Anträge der Opposition anzunehmen, selbst wenn sie weiß, dass sie inhaltlich richtig, wich­tig und notwendig sind? (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.) Ist das falscher Stolz? Ist es Ignoranz? (Bundesrat Steiner: Eitelkeit! Eitelkeit!) – Eines davon ist es bestimmt. Dieser Hochmut tut unserem Land, den Menschen nicht gut, und er tut uns allen vor allem in dieser Gesundheitskrise schon gar nicht gut.

Damit bin ich beim nächsten Punkt: Ja, es stimmt, was Kollege Mag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky gesagt hat. Wir hätten vor einer Woche auch die Umsatzsteuerbefreiung für die Masken beschließen können. Ihr hättet vor einer Woche auch unserem Antrag für die fünf Stück Gratismasken zustimmen können. Das wäre ein Anfang gewesen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was aber macht diese Regierung? – Sozial schwache Personengruppen – ich mag schon diesen Begriff nicht; die sind vielleicht einkommensschwach, aber nicht sozial schwach – dürfen sich nun degradiert und entwürdigt als Bittsteller irgendwo Gratismasken abholen. Das halte ich wirklich für nicht würdig. (Beifall bei der SPÖ.)

Dann muss man einmal schauen, ob es genug FFP2-Masken auf dem Markt in Öster­reich geben wird. Gestern haben Lidl und Hofer schon Presseaussendungen gemacht, dass es knapp wird, dass nur noch Haushaltsmengen abgegeben werden. Heute habe ich gehört, bei Spar sind die Lager noch voll. Man weiß aber, dass die Produktion in Österreich verdoppelt werden muss. Das wird nur gehen, wenn die Maschinen recht­zeitig da sind. Das sind sehr viele Wenn, sehr viele Aber, und die können zu einer Gefahr werden.

Es ist auch schon wieder so schwammig: Wer keinen Zugang zu FFP2-Masken hat, braucht dann auch keine zu tragen. – Na ja, wie ist das jetzt? Braucht man jetzt FFP2-Masken oder nicht?

Und: Was haben Sie geglaubt? Dass die Österreicher nur Klopapier horten? – Nein, die, die es sich leisten können, horten jetzt die FFP2-Masken, und für die anderen werden sie nicht da sein. (Beifall bei der SPÖ.) Die SPÖ hat sich bei dem Antrag hinsichtlich der fünf Stück für jeden schon etwas gedacht, das dürfen Sie uns glauben.

Wir werden uns jetzt nicht gegen die Umsatzsteuerbefreiung für FFP2-Masken aus­sprechen. Es ist besser als nichts, aber ich muss schon sagen: Viel mehr als nichts ist es dann auch wieder nicht.

Ich möchte Ihnen ein kleines Rechenbeispiel mitgeben: Stellen Sie sich eine Familie mit drei Kindern vor! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn die nicht schön brav isoliert als gesamte Familie zu Hause sitzen wollen, werden sie täglich fünf Stück FFP2-Masken benötigen. Täglich fünf Stück zum geringsten Preis – es könnte noch mehr werden – von 60 Cent kosten zusammen auch 3 Euro. Jetzt rechnen Sie sich aus, was das im Monat ausmacht! (Bundesrat Schennach: Bitte vorrechnen!) Dann kommen Sie auf 90 Euro beziehungsweise auf über 90 Euro im Monat.

Das mag jetzt so manchem hier nicht als viel erscheinen, so manchem, der das beim Promifriseur für eine Frisur zahlt, wenn er dann wieder geöffnet hat, beim befreundeten Lieblingswirt für ein Essen, aber, glauben Sie mir, für einen Großteil der Österreicher sind 90 Euro im Monat sehr viel Geld. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ.)


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Wissen Sie, wo das Geld dann fehlt? Es fehlt im Einkaufswagerl, denn da liegen dann nicht die gesunden Biolebensmittel drinnen, die die Kinder verdient hätten, sondern das Billigfleisch, weil es sich einfach anders nicht mehr ausgeht. Das sage ich auch in Rich­tung der Grünen.

Ich möchte auch noch einmal dazusagen: Ich verlasse mich ganz gerne auf die Wirkung der FFP2-Maske, aber worauf ich mich nicht verlasse, das ist das Management der Regierung in der Gesundheitskrise. Das funktioniert nämlich nicht. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Das funktioniert auch nicht beim Impfen. Ich kann euch aus eigener Erfahrung sagen: Jugendliche, die einer Hochrisikogruppe angehören, dürfen im Alter von 16 Jahren nur mit dem Impfstoff von Biontech geimpft werden. Sie werden aber bei den Impfungen nicht vorgereiht. Bis diese Jugendlichen im Alter von 16 Jahren, die die Impfung dringend brauchen, drankommen, wird es uns so gehen wie bei vielen anderen Dingen: Der Biontech-Impfstoff wird gar nicht mehr zur Verfügung stehen.

Ja, das sind wirklich sehr viele kritische Punkte, und da frage ich mich manchmal schon: In welcher Blase lebt da so mancher? – Das ist eine sehr feste und geschlossene Blase, die sehr weit von der Realität weg ist. Das sieht man auch an den guten Tipps, die jetzt kommen: Man kann ja FFP2-Masken sieben Tage trocknen, man kann sie an Wäsche­klammern aufhängen, und dann kann man sie wieder verwenden. (Bundesrat Steiner: Im Backofen! Im Backofen backen!) Sagen Sie mir einmal, wie das die Mutter daheim neben der Hausarbeit, dem Lernen mit den Kindern, der eigenen Arbeit im Homeoffice macht! Trocknet die jetzt auch noch im Siebentagetakt genau nach Wochen­tag für die ganze Familie die Masken an den Wäscheklammern? Also ich kann da nur mehr sagen: Ich kann das so nicht mehr wirklich als gutes, als stabiles, als zuverlässiges Manage­ment in einer Gesundheitskrise anerkennen. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätIn­nen der FPÖ.) Vielmehr werden die Leute die Masken dann über so viele Tage hinweg verwenden, dass sie genau das Gegenteil von Gesundheitsschutz sind.

Ich bin jetzt ja schon fast verwundert, aber wahrscheinlich wird es so gewesen sein, dass die Regierung keinen anderen Weg mehr gesehen hat, als endlich einen ganz wichtigen Ratschlag von einer Expertin, von Frau Dr. Rendi-Wagner, anzunehmen, was die Wohn­zimmertests betrifft. Diese Tests sind eine Möglichkeit, die Krise bis zu den Impfungen doch etwas einzudämmen – mit den Impfungen schaut es ja derzeit nicht ganz so gut aus –, und das war sehr wohl ein Erfolg der SPÖ. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir schon beim Thema Testen sind: Auch in den Schulen funktioniert es nicht. Auch da sind die Testkits nicht vorhanden, auch da fehlen die Masken. Es funktioniert auch im Bereich der Schule nicht.

Wenn diese Regierung so wie viele Kinder, Schülerinnen und Schüler in Niederöster­reich und in Wien in einer Woche ein Zeugnis bekommen würde, dann bin ich mir sicher, da würde es rascheln, da gäbe es zahlreiche Fünfer. Ich glaube nicht, dass das mit einer Aufstiegsklausel noch zu regeln ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.17


Präsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet ist Frau Fraktionsvorsitzende Korinna Schumann. – Bitte, Frau Bundesrätin.


14.17.36

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Es braucht den Bundesrat für die Beschlussfassung im Parlament. Das ist für diese Regierung in dieser Gesetzgebungsperiode immer wieder eine unglaubliche Überraschung. Wir haben jetzt bereits die achte Sondersitzung. Wir müssen sagen,


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diese Vorgangsweise ist eine echte Missachtung des Parlaments, und wir lassen uns das einfach nicht mehr gefallen! (Beifall bei SPÖ und FPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

Ich muss schon ehrlich sagen, gerade vonseiten der ÖVP ist das sehr enttäuschend, vonseiten jener Partei, die eine ganz starke föderalistische Tradition hat und viele nam­hafte Präsidenten und Fraktionsobleute mit Verdiensten um die Länder gehabt hat. So kann man mit dem Bundesrat bitte nicht umgehen!

An die Grünen gerichtet, die sich ja jetzt in einem nahezu selbstverleugnenden Modus der Unterordnung unter die ÖVP befinden: Die ehemalige Bundesrätin Ewa Ernst-Dziedzic wurde im Grünen Klub abmontiert, weil sie sich für eine der Kernkompetenzen der Grünen starkgemacht hat: für die menschliche Flüchtlingspolitik. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ. – Bundesrat Spanring: Richtig!) Was waren das noch für Zeiten, als sie und David Stögmüller als streitbare Grüne im Bundesrat die Menschen­rechte hochgehalten haben! Diese Zeiten sind vorbei, und insgesamt sehen wir ein trauriges Schauspiel der Regierungsparteien.

Es gibt ein Chaos ohne Ende. Niemand hat eine Freude an diesem Chaos, niemand hat eine Freude daran, dass das mit den Impfungen nicht klappt, niemand hat eine Freude daran, dass es elf Monate lang nicht gelungen ist, eine Teststrategie zu implementieren, die die Pandemie wirklich bekämpft, niemand – weil es darum geht, dieses Land wieder in Wohlstandszeiten zu führen. Es geht nicht darum, die Pandemie zu verlängern, sondern wir alle wollen wieder zu einer Normalität zurückkommen. Darum geht es, und darum können wir uns dieses Chaos, das diese Regierung sich bei den Impffragen, bei den Testfragen erlaubt hat, eindeutig nicht leisten. Das sei hier ganz deutlich festgestellt. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Sozialpartner und die Sozialdemokratie haben sich sehr bemüht, eine Teststrategie auf die Beine zu stellen. Wir können stolz darauf sein, auch was diesen ausgezeichneten Generalkollektivvertrag betrifft. Wir brauchen die Testungen und wir brauchen die Wohn­zimmertests, damit die Menschen mehr Sicherheit und mehr Möglichkeit bekom­men, auch selbst zu testen, wie ihr Gesundheitszustand ist.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Korinna Schumann, Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, der Bevölkerung Antigen-Tests zur Eigen­an­wen­dung, die in Österreich in Verkehr gebracht werden dürfen, im erforderlichen Aus­maß kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Bezug dieser Tests soll jedenfalls unbüro­kratisch und niederschwellig, wie zum Beispiel über öffentliche Apotheken erfolgen. Die Kosten für diese Selbsttests hat der Bund zu tragen.“

*****

Bitte setzen Sie das rasch um! Die Möglichkeit, Selbsttests zu machen, ist eine der Möglichkeiten, um aus der Pandemie herauszukommen. Kollegin Kahofer hat das ja schon deutlich ausgeführt.


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 23

Ich muss noch etwas sagen: Das Chaos hat ja so viele Facetten, dass man schon gar nicht mehr weiß, wie man das im Gesamten betrachten soll. Die Schulen wurden schon angesprochen. Die Testkits für die Schulen wurden wieder nicht ordentlich umgesetzt. Die Ampel wurde außer Kraft gesetzt. Die Ampelregelung, die eine kluge war, gilt jetzt nicht mehr für die Regionen, sondern ist faktisch außer Kraft gesetzt. So kann man doch in dieser schweren Zeit mit 533 000 Arbeitslosen nicht vorgehen! Das können wir uns nicht leisten! Dieses Chaos können und wollen wir uns nicht leisten! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bitte Sie: Hören Sie auf, wenn Sie Dinge regeln, diese dann nur so halb zu regeln! Ich darf Ihnen ein paar Beispiele nennen: die Sonderbetreuungszeit – wunderbar, sie ist eingeführt. Ja, aber sie gilt nur, wenn eine Schule oder Klassen geschlossen sind, sonst gilt sie nicht. Der Schutz der Schwangeren vor Covid – eine schöne Einführung, sie wird auch verlängert, wunderbar. Ja, aber leider haben die Kolleginnen im Handel und die Kolleginnen in der Produktion keine Chance auf den Schutz. Es ist halb geregelt und nicht zum Schutz der Schwangeren insgesamt. Die Monatshygieneartikel – wunderbar, ja, Befreiung von der Umsatzsteuer. Für die Binden gilt sie aber leider nicht, da funk­tioniert es nicht. So kann man Dinge nicht umsetzen!

Masken für die über 65-Jährigen werden zugesandt, sind aber noch nicht da – es wurde schon oft genug gesagt –, das ist unendlich peinlich. Unser Maskenantrag im Bundesrat wurde abgelehnt, und heute beschließen wir die Befreiung von der Umsatzsteuer. Das ist eine Regelung, die es schon gab, die man dann halt hat auslaufen lassen. Gut, das ist wenigstens irgendetwas, in Wahrheit bräuchte es aber die Gratismasken für alle. Das wäre der richtige Handlungsschritt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir brauchen jetzt eine ordentliche Krisenbewältigung, bei der sich die Menschen wieder sicher fühlen, und eine Situation, in der man sagen kann, wir finden einen Weg heraus, und nicht, wir gehen einen Weg noch tiefer in das Elend hinein, mit noch mehr Arbeits­losen und noch mehr Unternehmen, die zu schleudern beginnen. Das wollen wir auf keinen Fall. Wir wollen wieder heraus und wir wollen Perspektiven für die Menschen haben.

Ankündigungen für den Arbeitsmarkt helfen auch nicht: Wir werden das tun, wir werden das tun, es wird auf jeden Fall etwas geben! – Es passiert zu wenig und es passiert nicht das Richtige. Wenn es funktioniert, dann wirklich auch durch die Unterstützung der Sozialpartner. Sie haben in der Krise gezeigt, wie Zusammenarbeit funktioniert und zu welchen Lösungen die Sozialpartner fähig sind. Ich bitte Sie, Herr Bundesminister, auch eine gute Lösung für die Homeofficeregelung zu finden. Es ist mehr als an der Zeit! (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Es ist auch unerträglich, dass sich ein Großteil der Regelungen, die bisher gesetzt wur­den, gegen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerichtet hat. Sie haben die Pen­sionsanpassungen verhindert, Sie haben die Hacklerregelung für jene abgeschafft, die mitten in der Krise hart arbeiten. Denen haben Sie einen Schlag ins Gesicht versetzt. Das kann doch nicht sein! Das Arbeitslosengeld ist bis heute nicht erhöht worden, obwohl es die Menschen so dringend brauchen würden. Da geht es um ihre Existenz, da geht es aber auch um die Kaufkraft, und der Coronatausender für die, die jetzt wirklich gearbeitet haben, um uns durch die Krise zu bringen, ist noch immer nicht da. Es ist unglaublich viel Porzellan zerschlagen worden. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir alle wollen aus dieser Krise heraus, aber nicht im Chaos, sondern mit einer guten Planung, mit Sinn und Verstand. Zusammenhalt geht anders, als Sie das in dieser Krise vorleben. Wir bitten Sie: Überdenken Sie Ihren Weg und schauen Sie, dass wir nicht im Chaos versinken, sondern aus dieser Krise wieder halbwegs herauskommen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.25



BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 24

Präsident Mag. Christian Buchmann: Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungs­antrag betreffend „Abgabe kostenloser Antigen-Selbsttests“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Fraktionsvorsitzender Karl Bader. – Bitte, Herr Bundesrat.


14.25.48

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Das politische und populistische Gezeter vom Kolle­gen Fraktionsvorsitzenden der Freiheitlichen mit teilweise herabwürdigenden per­sönlichen Angriffen (Bundesrat Steiner: Was denn? Was war denn herabwürdigend?!) und auch mit einer Wortwahl, die zu einem Ordnungsruf geführt hat und sicherlich auch noch in der Präsidiale zu besprechen sein wird, möchte ich so nicht stehen lassen.

Einige Bemerkungen der Kollegin Schumann möchte ich schon auch zum Anlass neh­men, um hier ein paar Anmerkungen zu machen.

Zum Ersten möchte ich aber auf jeden Fall den Oppositionsfraktionen danken, dass sie zugestimmt haben, dass wir von der 24-stündigen Aufliegefrist Abstand nehmen, um heute bei dieser Sondersitzung diese Gesetzesmaterie beschließen zu können.

Zum Zweiten danke ich, dass es möglich war, in dieser Sitzung einen gemeinsamen Entschließungsantrag einzubringen.

Zum Dritten möchte ich aber schon anmerken, dass wir hier im Bundesrat eine Geschäftsordnung haben und dass es leicht gesagt ist, das ist eine Verhöhnung, das ist eine Missachtung des Parlaments und des Bundesrates. Klar ist – und das ist allen bewusst –, dass das Parlament aus zwei Kammern besteht. Daher ist es auch klar, wenn der Nationalrat im letzten Jahr zur Bewältigung dieser Krise zahlreiche Sondersitzungen abgehalten hat, dass auch der Bundesrat entsprechend zu tagen hat, das ist notwendig, damit der parlamentarische Prozess abgeschlossen werden kann. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesrat Spanring: Das glaubst du jetzt nicht einmal selber!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie, Sie werden keinen Zwischenruf von mir gehört haben, ich habe Frau Kollegin Schumann, Frau Kollegin Kahofer und auch alle anderen ausreden lassen – und das würde ich auch gerne für mich in Anspruch nehmen.

Das, was wir machen, ist parlamentarische Arbeit. Wir haben auch in einer gemein­samen Aussendung festgestellt, dass wir für die Menschen in diesem Land arbeiten, dass wir – das sind die Bundesregierung sowie natürlich auch wir als Fraktionen der Regierungsparteien – für die Menschen entsprechende Unterstützungen und soziale Maßnahmen umsetzen werden, und das tun wir, weil dieser Lockdown eben zu verlängern war. Und dass es auch eine entsprechende Unterstützung für die Menschen mit der Mehrwertsteuerbefreiung gibt, das wollten wir ganz einfach geregelt haben, damit diese Gesetzesmaterie am Montag in Kraft treten kann. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)

Wir haben in unserer Geschäftsordnung das ganz, ganz starke Instrument des Verlan­gens auf Einberufung einer Sondersitzung. Das ist ein starkes Instrument für die Oppo­sition. Ein Viertel der Mitglieder dieses Hauses ist berechtigt, ein Verlangen zu stellen, um eine Sondersitzung abzuhalten. (Bundesrat Steiner: Auf Zuruf der Regierung!)

Was auch die Opposition schon gemacht hat – erst vorige Woche im Nationalrat –, das muss in einer Demokratie aber bitte auch den Mitgliedern der Regierungsfraktionen


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 25

erlaubt sein. Das haben wir gemacht, und damit wollen wir heute diese Beschluss­fassung im Interesse der Bevölkerung sicherstellen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Eine Anmerkung zum Schluss: Wenn Sie auch immer wieder in der Frage der Masken kritisieren, dass es keine Zustimmung zum diesbezüglichen Antrag der SPÖ gegeben hat, sollten Sie schon die Kirche im Dorf lassen. Im Dezember gab es den Antrag, die Masken den über 65-Jährigen gratis zur Verfügung zu stellen. Das haben wir in diesem Haus nur deswegen geschafft, weil zwei Kollegen der FPÖ-Fraktion nicht hier waren, weil sie leider im Krankenhaus waren. Die SPÖ hat da nicht mitgestimmt. Und jetzt jammern Sie herum, um hier einen Antrag, den Sie stellen, draußen, in den sozialen Medien populistisch zu verkaufen, vergessen dabei aber, dass Sie für die ältere Gene­ration die Masken betreffend nichts übrighatten. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der BundesrätInnen Schumann und Steiner.)

In diesem Sinn freue ich mich darüber, dass wir heute zu einer positiven Beschluss­fassung punkto Geldwäscherichtlinie, aber auch punkto Unterstützung der Bevölkerung beim Kauf der Masken und Zurverfügungstellung der Gratisantigentests kommen. Ich freue mich darüber, dass wir heute all diese Dinge durch den Bundesrat bringen und damit gemeinsam weitere gute Arbeit für die Menschen in unserem Land leisten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

14.30


Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster ist Herr Fraktionsvorsitzender Marco Schreuder zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. – Bitte, Herr Bundesrat.


14.31.02

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es gar nicht lang machen, weil die Mehrwertsteuerbefreiung für die Masken wichtiger als meine Rede ist, das gebe ich auch zu, aber ich möchte doch noch ganz kurz einige Anmerkungen machen. Ich möchte mich dem Herrn Kollegen Bader natürlich anschließen, nur ist mir eines auch wichtig zu sagen:

Ich bin hier in einem geschlossenen Raum immer noch Kollegen und Kolleginnen aus­gesetzt, die keine Maske tragen, was ich übrigens nicht sehr solidarisch finde. (Zwi­schenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.) Sie nähern sich auch Ministern und anderen Personen, flüstern ihnen etwas zu, und das alles ohne Maske. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) – Nein, auch bei Gesprächen außerhalb des Kobels. Es wäre nett, wenn Sie zumindest dann eine Maske tragen würden, wenn Sie sich Personen nähern.

Zum Robert-Koch-Institut möchte ich auch sagen – das ist ja erwähnt worden –: Eine Sache empfiehlt das Robert-Koch-Institut nicht, nämlich keine Maske zu tragen. Das tun Sie aber. Wenn Sie also das Robert-Koch-Institut zitieren, seien Sie bitte so fair und tragen Sie auch Maske, wie es das Robert-Koch-Institut empfiehlt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Zur politischen Diskussion, ob das jetzt gut ist, hier zu sitzen und eine Sondersitzung abzuhalten: Ich sage Ja. Ich finde, eine Mehrwertsteuerbefreiung für Masken ist es wert, dass wir uns hier zusammensetzen. Zusammenhalt ist etwas, das jetzt in dieser Krise einfach wichtig ist. Bei diesen Debatten habe ich manchmal den Eindruck, als ob wir einen politischen Alltag hätten und nicht mitten in einer der schwersten Krisen seit dem Zweiten Weltkrieg wären. Da draußen sind Tausende, Abertausende Menschen, die sich freiwillig, unentgeltlich, ehrenamtlich einsetzen, etwa bei den Teststraßen, bei der Rettung, beim Arbeiter-Samariter-Bund. Ich war erst am Sonntag wieder in der Wiener Stadthalle testen, und es war toll, zu erleben, wie Menschen sich freiwillig, unentgeltlich


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 26

einsetzen, im Gegensatz zu uns hier, weil sie wissen: Der Zusammenhalt in unserer Republik ist das Wichtigste. Da finde ich eine Sondersitzung an einem Freitag, um zu beschließen, dass für diese Masken keine Mehrwertsteuer bezahlt wird, in Ordnung.

Hätte man es besser machen können? – Ja, wahrscheinlich hätte man vieles in einer Krise besser machen können, aber es ist das Beste, was jetzt möglich ist. Und deswegen ist es richtig, dass wir hier sitzen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Eines möchte ich auch noch betonen, weil meine Kollegin erwähnt worden ist: Zwischen der Menschenrechtspolitik von meiner Nationalratskollegin und früheren Bundesrätin Ewa Ernst-Dziedzic und mir passt kein Blatt Papier! Kein Blatt Papier! (Beifall bei den Grünen.) Ihre Menschenrechtspolitik wird von uns fünf Bundesrätinnen und Bundesräten mitgetragen. Sie ist nicht abmontiert worden, sie hat nicht mehr kandidiert. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und Sie werden noch staunen, was für eine Men­schenrechtspolitik Meri Disoski an den Tag legen wird, liebe SPÖ! – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.34


Präsident Mag. Christian Buchmann: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Andrea Kahofer zu Wort gemeldet. Ich ersuche, die einschlägigen Bestimmungen unserer Geschäftsordnung zu beachten. – Bitte.


14.34.22

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Tatsächliche Berichtigung: Nie­mand hat ein Problem damit, dass der Bundesrat das Recht auf Einberufung von Son­der­sitzungen hat. Das Problem liegt darin, dass auch in diesem Fall wieder eine Woche vorher etwas hätte beschlossen werden können und es ein Ausdruck dessen ist, wie schlecht geplant wird. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Köck: ...! Lest euch die Ge­schäftsordnung durch, das ist skandalös!)

14.34


Präsident Mag. Christian Buchmann: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Hübner.


14.35.02

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Herr Minister! Ich habe mich jetzt doch noch gemeldet, weil die letzten drei Redebeiträge einfach so nicht stehen bleiben können.

Es geht zuerst einmal um die FFP2-Masken und den großartigen Gewinn, den die österreichische Öffentlichkeit angeblich aus unserem Beschluss, den wir heute offen­sichtlich fällen werden, ziehen soll.

Erstens: Wir kommen natürlich gerne her, zumindest meine Leute von der freiheitlichen Fraktion. Wir lieben den Bundesrat, wir lieben die politische Diskussion (Bundesrat Köck: Das hat sich jetzt aber nicht so angehört, ...!), und wir glauben nicht, dass eine politische Diskussion, wie Ihr Fraktionsvorsitzender gesagt hat, „populistisches Gezeter“ ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wer meint, dass anderslautende Standpunkte, anderslautende Meinungen „politisches Gezeter“ sind, der kommt natürlich nicht gern zu einer Sondersitzung des Bundesrates. Wir meinen das nicht und diskutieren daher gerne. (Bundesrat Schennach: ... war das! Er hat gesagt, er kommt nie wieder! Das war Ihr ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Das ist, glaube ich, nicht unbedingt der Gegenstand, von dem wir jetzt reden, der Minister Kickl. Ich weiß nicht, warum er da war, was er dort gemacht hat, warum er


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 27

gesagt hat, er kommt nicht wieder, ich weiß es nicht, aber das ist nicht unsere Dis­kussion. Gegenstand unserer Diskussion ist die FFP2-Maske.

Schauen wir einmal, worüber wir reden. Eine FFP2-Maske kostet jetzt im Handel, wenn man eine günstigere Variante nimmt, circa 50 Cent, 55 Cent. Das heißt, die Mehr­wert­steuerersparnis, selbst wenn sie weitergegeben werden würde, was ja keinesfalls ausgemachte Sache ist, beträgt 10 Cent pro Maske. Wenn ich mir zehn Masken kaufe, habe ich mir 1 Euro erspart. Deshalb sitzen wir hier, halten eine Sondersitzung ab – mit populistischem Gezeter oder nicht; das ist eine Frage, von welchem Standpunkt aus man das sieht – und loben uns selbst. Da muss ich leider auch zur SPÖ schauen, die hier darüber diskutiert, ob es eine soziale Kälte ist, wenn es nicht fünf Gratismasken pro Woche oder pro Monat gibt. – Fünf Gratismasken kosten 2,50 Euro.

Was haben wir hier an Schaden angerichtet, liebe Kollegen von der SPÖ? Der Finanz­minister hat uns in der vorletzten Sitzung gesagt, dass die staatlichen Kosten bisher über 30 Milliarden Euro liegen. Derzeit liegen die zusätzlichen Staatsausgaben und Staats­einnahmenausfälle, soweit ich gesehen habe, bei etwa 35 Milliarden Euro, und zwar nicht durch den Virus, sondern durch die Lockdownmaßnahmen. (Beifall bei der FPÖ.) Unser Bruttosozialprodukt, das heißt das, was wir alle erwirtschaften, wird dieses Jahr um mindestens 40 Milliarden Euro zurückgehen – 40 Milliarden Euro, das ist keine Kleinigkeit! (Bundesrat Raggl: Nur in Österreich?) Und wir feiern uns jetzt ab (Bundesrat Seeber: Das ist eine Unterstellung!) – wobei „wir“ die Leute aus meiner Fraktion, die hier rechts sitzen, und den Kollegen Arlamovsky nicht beinhaltet –, weil wir hier in einer Sondersitzung ein Gesetz zuwege bringen, mit dem sich der durchschnittliche Bürger 10 Cent pro Maske ersparen kann! Dafür feiern wir uns ab. (Bundesrat Raggl: Das ist eine Krisenbewältigung! Das ist kein Abfeiern!)

Was ist da eine Krisenbewältigung, wenn ich jemandem einen Vorteil von 10 Cent ver­schaffe?! Selbst wenn Sie 1 000 Masken im Jahr kaufen, haben Sie einen Vorteil von 100 Euro – bei dem Schaden, den wir anrichten! Ein durchschnittlicher Arbeitsloser ver­liert gegenüber dem Status, den er in der Arbeit hat, über das Jahr gesehen, gezwölftelt, circa 1 000 Euro in Österreich. Wenn er immer arbeitslos bleibt, wenn er nicht in die Mindestsicherung abgeschoben wird, verliert er 1 000 Euro im Monat. Was sind da 10 Cent für eine Maske?!

Liebe Frau Kollegin Fraktionsführerin Schumann! Sie reden davon, dass es notwendig ist, Österreich wieder in den Wohlstand zu führen. Da gebe ich Ihnen recht, das ist unsere zentrale Aufgabe, alle Bürger dieses Landes in Richtung Wohlstand zu führen und nicht in Richtung Verarmung. Was aber tun Sie? – Sie verlangen Gratistests. Tests haben sich bisher als völlig ungeeignet und völlig wirkungslos erwiesen, die Pandemie – die sogenannte Pandemie – einzudämmen. (Zwischenruf des Bundesrates Preineder.) Das Einzige, was Richtung Wohlstand führt, das Einzige, was Richtung Arbeits­platz­schaffung führt, von der Sie immer reden, wäre, den Lockdown zu beenden! Das wäre das Einzige! (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Preineder.)

Selbst der Herr Finanzminister, wenn er sich noch einmal melden würde, müsste diese eine Tatsache eingestehen: Das Einzige, um die wirtschaftliche Schrumpfung zu been­den, um den Weg in Richtung Verarmung zu verlassen und jenen in Richtung Wohlstand einzuschlagen, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wäre das Ende des Lockdowns oder zumindest eine signifikante Einschränkung des Lockdowns. Zumindest die sinn­losesten Dinge wie die totale Sperre der Gastronomie, der Hotellerie, die totale Sperre des Handels müssten beendet werden, da bereits im Herbst perfekte Konzepte für diese Bereiche unseres wirtschaftlichen Lebens vorgelegen sind, da bereits im Herbst fest­gestellt wurde, dass aus der Gastronomie kein wesentlicher Verbreitungsanstoß für diese Pandemie kommt.


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 28

Da höre ich aber nichts. Da höre ich von der Wirtschaftspartei ÖVP, vom ÖVP-Finanzminister und auch von der SPÖ nichts. Im Gegenteil, da höre ich von Frau Rendi-Wagner Kritik, der Lockdown sei nicht scharf genug, er sei nicht lange genug – ja, und überhaupt nur darüber nachzudenken, sich aus dem Lockdown freitesten zu können, na das sei ganz schlimm. Der Lockdown muss ewig gehen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich weiß nicht, wahrscheinlich so lange, bis die Infektionsrate bei zwei oder drei positiv getesteten Österreichern im Jahr 2029 oder 2044 liegt. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Daher zusammengefasst: Liebe Freunde, sehr geehrte Kollegen – sofern Sie nicht Freunde sein wollen –, diese Sondersitzung ist kein Ruhmesblatt des Bundesrates. (Bundesrat Schreuder: Darum geht’s ja nicht! – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Es geht nicht um Ruhmesblätter, aber es geht darum, dass wir in einer Situation sind, die für die Geschäftsleute, für die Angestellten, für alle, die in Österreich wirtschaftlich tätig sind, für die Eltern, für die Schüler, für die Lehrer dramatisch ist, und wir in dieser dra­matischen Situation hier darüber diskutieren, 10 Cent Steuer pro Maske abzuschaffen.

Niemand, außer den Kollegen meiner Fraktion, niemand hat auch nur ein Wort oder einen Satz darüber verloren, wie wir aus dieser ganzen Geschichte herauskommen. (Ruf bei der SPÖ: Sie aber auch nicht!) Niemand hat einen Satz darüber gesagt, wann und wie wir diesen Lockdown beenden, welche Geschäfte wir wann öffnen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Nein! Das Einzige, das kommt: Wir müssen testen, wir müssen Gratis­tests machen und wir müssen die Mehrwertsteuer auf FFP2-Masken abschaffen. (Bundesrat Seeber: Wir kommen da nicht heraus, weil ihr so unsolidarisch seid! Das ist der Grund, darum kommen wir nicht herunter!) – Ja, das ist überhaupt das Beste: Der Grund dafür, dass Sie nichts tun und nicht sagen, wie man herauskommt, ist, dass die FPÖ unsolidarisch ist. Das heißt, Kritik an der Regierung – zumindest nach Ihrer Logik – ist der Grund dafür, dass wir nicht weiterkommen. Nur kritikloses Nachvollziehen Ihres Nichtstuns in Sachen Heraus aus dem Lockdown wäre der Weg in die Freiheit. – Kollege, wenn Ihnen das jemand abnimmt, dann viel Vergnügen! (Beifall bei der FPÖ.)

14.42

14.42.45


Präsident Mag. Christian Buchmann: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit ge­schlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung. – Ich darf ersuchen, die Plätze einzunehmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Abgabe kosten­loser Antigen-Selbsttests“ vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fas­sung der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen. (332/E-BR/2021)

Die Tagesordnung ist erschöpft.


BundesratStenographisches Protokoll920. Sitzung, 920. Sitzung des Bundesrates am 22. Jänner 2021 / Seite 29

14.43.45 Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Präsident Mag. Christian Buchmann: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesord­nungspunktes 1 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 1:

Die Bundesräte Korinna Schumann, Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.

Abstimmungen:

Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stim­menmehrheit).

Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als geneh­migt.

Einlauf


Präsident Mag. Christian Buchmann: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt eine Anfrage, 3822/J-BR/2021, eingebracht wurde.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates ist bereits auf schriftlichem Wege erfolgt. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 28. Jänner 2021, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 26. Jänner 2021, 14 Uhr, vorge­sehen.

Ich wünsche Ihnen: Bleiben Sie gesund!

Die Sitzung ist geschlossen.

14.45.39 Schluss der Sitzung: 14.45 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

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