Interbankenentgeltevollzugsgesetz; E-Geldgesetz, Wettbewerbsgesetz u.a., Änderung (1957 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 708/BNR
Einstimmig
Beschlossen im Nationalrat 708/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (Interbankenentgeltevollzugsgesetz – IEVG) erlassen und das E-Geldgesetz 2010, das Wettbewerbsgesetz und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden

Interbankenentgeltevollzugsgesetz – IEVG, E-Geldgesetz 2010, u.a. (1957 d.B.)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Effektive Beaufsichtigung von Marktpraktiken im Zusammenhang mit der Festsetzung von Interbankenentgelte
  • Festlegung der unabhängigen und weisungsfreien Vollzugskompetenz der BWB
  • Sicherstellung von Rechtssicherheit und Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Kartenzahlverfahren durch die BWB
  • Eindämmung und Unterbindung unlauterer Geschäftspraktiken
  • Vermeidung von Wohlstandsverlusten von geschädigten Unternehmen und Konsumenten
  • Ahndung missbräuchlicher Marktpraktiken im Zusammenhang mit der Festlegung von Interbankenentgelte
  • Verbesserung der Rechtssicherheit
01.03.2023

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen