Apothekengesetz, Arzneimittelgesetz, Änderung (2053 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 750/BNR
Einstimmig
Beschlossen im Nationalrat 750/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

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Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden

Kurzinformation

Apothekengesetz:

  • Anpassung des Apothekengesetzes zur Sicherstellung der freien Apothekenwahl durch die gesetzliche Verankerung eines Zuweisungsverbots
  • Das Verbot gilt für sämtliche Vereinbarungen und sonstige abgestimmte Verhaltensweisen, die die Zuweisung von Verschreibungen an Apotheken zum Gegenstand haben.

Stand: 01.06.2023

Arzneimittelgesetz:

  • Anpassung des Arzneimittelgesetzes zur Ermöglichung der Hinterlegung von rezeptfreien Arzneimittel an Letztverbraucher:innen durch Konkretisierung der „Abgabe im Fernabsatz“

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Mitglied der Bundesregierung

Johannes Rauch

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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