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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schönen guten Morgen! Ich darf die 29. Sitzung des Nationalrates für eröffnet erklären.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 27. Sitzung sowie das Amtliche Protokoll der 28. Sitzung vom 28. April 2020 sind in der Parlamentsdirektion aufgele­gen und wurden nicht beanstandet.

Gemäß der Vereinbarung zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz nimmt heu­te nur eine reduzierte Anzahl an Abgeordneten an der Sitzung, die ausschließlich ge­schäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen dient, teil. Folgende Abgeord­nete sind entsprechend den Meldungen an die Parlamentsdirektion anwesend:

Mag. Andreas Hanger, Peter Haubner, Franz Hörl, Karlheinz Kopf, Ing. Klaus Lindin­ger, BSc, Gabriel Obernosterer, Laurenz Pöttinger, Mag. Wolfgang Sobotka, Christoph Stark, Mag. Michaela Steinacker, August Wöginger, Christoph Zarits, Doris Bures, Karin Greiner, Ga­briele Heinisch-Hosek, Kai Jan Krainer, Mag. Jörg Leichtfried, Dr. Christoph Matz­netter, Alois Stöger, diplômé, Erwin Angerer, Hermann Brückl, MA, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Markus Koza, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Mag. Ni­na Tomaselli, Michael Bernhard, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer.

Ich glaube, ich habe die Namen aller hier anwesenden Abgeordneten verlesen, die ich auch recht herzlich begrüßen darf. Die übrigen Abgeordneten gelten als entschuldigt.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1743/J bis 1921/J

Zurückziehung: 1767/J

Schriftliche Anfrage an die Obfrau des Außenpolitischen Ausschusses: 2/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 1173/AB bis 1236/AB

3. Weitere Vorlagen:

Gesetzesantrag der Bundesrätinnen und Bundesräte Korinna Schumann, Monika Mühl­werth, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (154 d.B.)

Gesetzesantrag der Bundesrätinnen und Bundesräte Korinna Schumann, Monika Mühl­werth, Kolleginnen und Kollegen vom 4. Mai 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Un­fallversicherungsgesetz geändert werden (155 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg März 2020 sowie COVID-19 Berichterstattung, gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 Fondsgesetz, § 3b Abs. 4 ABBAG-Gesetz und § 1 Abs. 5 Härtefallfondsgesetz, vorge­legt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 18 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungs­gesetz über die im 1. Quartal 2020 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 19 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 1. Quartal 2020 (Vorlage 20 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 BHG 2013 über die Ge­nehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und gemäß § 60 Abs. 3 BHG 2013 über zugestimmte Vorbelastungen im 1. Quartal 2020 (Vorlage 21 BA)

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Verfassungsausschuss:

Einspruch des Bundesrates vom 4. Mai 2020 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur För­derung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012 geändert wird (10. COVID-19-Gesetz) (150 d.B.)

Einspruch des Bundesrates vom 4. Mai 2020 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Apothekengesetz geändert werden (16. COVID-19-Gesetz) (151 d.B.)

Einspruch des Bundesrates vom 4. Mai 2020 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz, das Zustellgesetz und das Agrarmarkt Austria Gesetz (AMA-Gesetz 1992) geändert werden (12. COVID-19-Gesetz) (152 d.B.)

Einspruch des Bundesrates vom 4. Mai 2020 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Zahlungs­bilanzstabilisierungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz), das Bun­desgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird, geändert werden sowie das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) erlassen wird (18. COVID-19-Gesetz) (153 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über das Österreichische Stabilitätspro­gramm für die Jahre 2019 bis 2021 (Technisches Update) (III-129 d.B.)

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich teile mit, dass der 3. Bericht des Unverein­barkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 13. Mai 2020, um 8.30 Uhr in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen werden.

Ich darf bekannt geben, dass um 10 Uhr das öffentliche Budgethearing des Budgetaus­schusses im Plenarsaal stattfinden wird.

Die Sitzung ist geschlossen.