Stenographisches Protokoll
779. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Donnerstag, 3. Dezember 2009
779. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Donnerstag, 3. Dezember 2009
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 3. Dezember 2009: 9.02 – 15.13 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden
2. Punkt: Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH – Eisenbahnregulierung 2008
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister, das Bundesstatistikgesetz 2000 und das E-Government-Gesetz geändert werden
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden (USG-Novelle 2009)
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird
6. Punkt: Bericht gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung (4. UVP-Bericht)
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird
8. Punkt: Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen
9. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder
10. Punkt: Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung; Beitritt der Mongolei; Einspruch durch Österreich
11. Punkt: Außenpolitischer Bericht 2008
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2009)
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen ................................................................................................................ 7
Fragestunde (146.)
Unterricht, Kunst und Kultur ........................................................................................ 7
Mag. Susanne Neuwirth (1712/M-BR/09); MMag. Barbara Eibinger, Cornelia Michalke, Efgani Dönmez
Dr. Andreas Schnider (1707/M-BR/09); Maria Mosbacher, Monika Mühlwerth, Peter Mitterer
Monika Mühlwerth (1710/M-BR/09); Friedrich Hensler, Waltraut Hladny, Elisabeth Kerschbaum
Reinhard Todt (1713/M-BR/09); Günther Köberl, Cornelia Michalke
Notburga Astleitner (1708/M-BR/09); Wolfgang Sodl, Elmar Podgorschek, Peter Zwanziger
Efgani Dönmez (1711/M-BR/09); Ana Blatnik, Josef Saller, Johann Ertl, Peter Mitterer
Elisabeth Grimling (1714/M-BR/09); Martina Diesner-Wais, Johann Ertl, Peter Zwanziger
Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (1709/M-BR/09); Manfred Gruber, Elmar Podgorschek, Elisabeth Kerschbaum
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 28
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union .............................................................. 29
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 30
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 29
Verhandlungen
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Patent-
anwaltsgesetz und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (393 d.B. und 421 d.B. sowie 8196/BR d.B. und 8204/BR d.B.) ................................... 30
Berichterstatter: Werner Stadler ................................................................................... 30
Redner/Rednerinnen:
Elmar Podgorschek ................................................................................................ ..... 30
Efgani Dönmez ........................................................................................................ ..... 31
Peter Mitterer .......................................................................................................... ..... 32
Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ..... 33
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 33
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 34
2. Punkt: Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH – Eisenbahnregulierung 2008 (III-381-BR/2009 d.B. sowie 8205/BR d.B.) ...................................................................................................... 34
Berichterstatter: Ewald Lindinger ................................................................................ 34
Redner/Rednerinnen:
Werner Stadler ........................................................................................................ ..... 34
Gottfried Kneifel ..................................................................................................... ..... 37
Monika Mühlwerth .................................................................................................. ..... 39
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 41
Anneliese Junker .................................................................................................... ..... 44
Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ..... 46
Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 48
Annahme des Antrages des Berichterstatters, den Bericht III-381-BR/09 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ............................................................................................................................... 50
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister, das Bundesstatistikgesetz 2000 und das E-Government-Gesetz geändert werden (320 d.B. und 419 d.B. sowie 8199/BR d.B. und 8216/BR d.B.) ................................................................................... 50
Berichterstatter: Martin Preineder ................................................................................ 50
Redner/Rednerinnen:
Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 51
Adelheid Ebner ....................................................................................................... ..... 52
Peter Zwanziger ...................................................................................................... ..... 53
Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 54
Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ............................................................... ..... 56
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 58
Gemeinsame Beratung über
4. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz
über den Umweltsenat geändert werden (USG-Novelle 2009)
(395 d.B. und 423 d.B. sowie 8206/BR d.B.) 58
Berichterstatter: Ing. Hans-Peter Bock ........................................................................ 58
5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (396 d.B. und 424 d.B. sowie 8197/BR d.B. und 8207/BR d.B.) ............................................................................................................................... 58
Berichterstatter: Ing. Hans-Peter Bock ........................................................................ 58
6. Punkt: Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung (4. UVP-Bericht) (III-377-BR/2009 d.B. sowie 8208/BR d.B.) 58
Berichterstatter: Ing. Hans-Peter Bock ........................................................................ 58
Redner/Rednerinnen:
Johann Ertl .............................................................................................................. ..... 59
Dr. Magnus Brunner, LL.M..................................................................................... ..... 61
Peter Mitterer .......................................................................................................... ..... 63
Wolfgang Sodl ......................................................................................................... ..... 64
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 66
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ..... 69
Martin Preineder ..................................................................................................... ..... 72
Wolfgang Beer ........................................................................................................ ..... 73
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 4, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ................................................. 74
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 5, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 75
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 6, den Bericht III-377-BR/09 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ........................................................................................................................... 75
Gemeinsame Beratung über
7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (386 d.B. und 437 d.B. sowie 8211/BR d.B.) 75
Berichterstatterin: Elisabeth Greiderer ........................................................................ 76
8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (321 d.B. und 438 d.B. sowie 8212/BR d.B.) ................................................................. 75
Berichterstatterin: Elisabeth Greiderer ........................................................................ 76
9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder (344 d.B. und 439 d.B. sowie 8213/BR d.B.) 75
Berichterstatterin: Elisabeth Greiderer ........................................................................ 76
10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung; Beitritt der Mongolei; Einspruch durch Österreich (392 d.B. und 440 d.B. sowie 8214/BR d.B.) ............................................... 75
Berichterstatterin: Mag. Bettina Rausch ...................................................................... 76
11. Punkt: Außenpolitischer Bericht 2008 (III-380-BR/2009 d.B. sowie 8215/BR d.B.) 75
Berichterstatterin: Mag. Bettina Rausch ...................................................................... 76
Redner/Rednerinnen:
Cornelia Michalke ......................................................................................................... 77
Gottfried Kneifel ........................................................................................................... 78
Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 80
Albrecht Konecny ................................................................................................... ..... 83
Bundesminister Dr. Michael Spindelegger ......................................................... ..... 85
Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ..... 88
Günther Kaltenbacher ............................................................................................ ..... 90
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 7, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 91
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 8, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ........................................... 91
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 9, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 91
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 10, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 91
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 11, den Bericht III-380-BR/09 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ........................................................................................................................... 91
12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2009) (316 d.B. und 403 d.B. sowie 8209/BR d.B.) ................................................................................................................. 92
Berichterstatterin: MMag. Barbara Eibinger ................................................................ 92
Redner/Rednerinnen:
Waltraut Hladny ...................................................................................................... ..... 92
Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 93
Efgani Dönmez ........................................................................................................ ..... 94
Elisabeth Greiderer ................................................................................................ ..... 95
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ..... 96
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 97
13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (237 d.B. und 404 d.B. sowie 8210/BR d.B.) ................................................................................................................. 97
Berichterstatterin: MMag. Barbara Eibinger ................................................................ 97
Redner/Rednerinnen:
Manfred Gruber ...................................................................................................... ..... 97
Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ..... 98
Efgani Dönmez ........................................................................................................ ..... 99
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 100
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 101
Eingebracht wurde
Anfrage der Bundesräte
Dr. Franz Eduard Kühnel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend desaströsen Erhaltungszustand der Kaserne Wals-Siezenheim (2731/J-BR/09)
Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr
Präsident Erwin Preiner: Ich eröffne die 779. Sitzung des Bundesrates.
Das Amtliche Protokoll der 778. Sitzung des Bundesrats vom 23. November 2009 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Karl Boden, Harald Reisenberger und Kurt Strohmayer-Dangl.
Ein herzliches Willkommen hier im Plenarsaal des Bundesrates wünsche ich und begrüße die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, Frau Dr. Schmied. (Allgemeiner Beifall.)
Ich bedanke mich vorweg bei Frau Vizepräsidentin Mag. Neuwirth für die Organisation der Fair-Trade-Veranstaltung. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur Fragestunde.
Bevor ich jetzt – um 9.04 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, auf bis zu 120 Minuten erstrecken werde.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Präsident Erwin Preiner: Wir kommen sogleich zur 1. Anfrage an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur.
Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen alle, dass Deutsch-Zusatzunterricht einer der Schlüssel zur gelungenen Integration ist.
Meine Frage daher:
„Welche Maßnahmen sind“ – vonseiten Ihres Ministeriums – „geplant, um die Integration von Schülern mit Deutsch als Zweitsprache erfolgreich zu unterstützen?“
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ohne Zweifel müssen – ich betone das immer wieder als politisches Ziel – alle Kinder, die in Österreich in die Schule gehen, die deutsche Sprache beherrschen, sonst ist der Bildungserfolg einfach nicht möglich. Ich glaube, über diesen Grundsatz sind wir uns alle einig.
Faktum ist – wir haben das zuletzt auch im EU-Bildungsministerrat letzte Woche besprochen –, dass wir vor allem im städtischen Bereich diesbezüglich gravierende Probleme haben. Allein in Wien haben derzeit etwa 40 Prozent der Schüler und Schülerinnen einen Migrationshintergrund. Das heißt, da müssen Maßnahmen gesetzt werden.
Wie bei vielen anderen Themenstellungen gilt auch dabei der Grundsatz: Was früh verabsäumt wird, kann später nur ganz schwer aufgeholt werden – beziehungsweise wird es in späteren Jahren immer kostspieliger.
Ich bin daher sehr froh darüber, dass ein erster Schritt gelungen ist, den Kindergarten in Richtung „Bildungsgarten“ weiterzuentwickeln. Das ist für mich eine zentrale Maßnahme. Mit September dieses Jahres gilt ab dem fünften Lebensjahr der verpflichtende Kindergartenbesuch halbtags, der kostenfrei für die Eltern ist und einen deutlichen Schwerpunkt in der sprachlichen Förderung setzt. Ich muss leider auch erwähnen, dass nicht nur Kinder und junge Menschen mit Migrationshintergrund Sprachdefizite haben, sondern auch Kinder mit Deutsch als Erstsprache haben zunehmend Schwierigkeiten, sich gut auszudrücken. Das liegt wohl auch daran, dass möglicherweise im Elternhaus viel zu wenig miteinander geredet wird, dass zu wenig familiär geleistet wird.
Als Gesellschaft müssen wir dem gegensteuern. Ich glaube, wir können es nicht zulassen, das einfach als Problem im Raum stehen zu lassen. Es ist daher ein ganzes Maßnahmenbündel notwendig – ich habe es bereits erwähnt –, etwa eine frühe Förderung im Kindergarten mit deutlichen sprachlichen Akzenten. Wir müssen die KindergartenpädagogInnen natürlich auch entsprechend stärken und weiter ausbilden. Auch für die Volksschullehrer haben wir im Fortbildungsprogramm – bei den Pflichtschullehrern ist ja die Fortbildung verpflichtend – entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen bezüglich früher sprachlicher Förderung eingerichtet.
Klar ist – das sagen uns auch viele Experten –, dass man beim Erlernen einer neuen Sprache dann besonders große Schwierigkeiten hat, wenn man die Muttersprache nicht wirklich gut beherrscht. Das heißt, wir müssen und werden auch im muttersprachlichen Unterricht Akzente setzen. Dann sind natürlich – was ich immer wieder betone – Deutschförderkurse ein großes Thema, vor allem im Bereich der Pflichtschulen, nämlich der Volksschulen und Hauptschulen.
Auch das Thema Quereinsteiger ist zu beachten, also derjenigen, die später nach Österreich kommen. Für diese müssen wir entsprechende Förderungen vorsehen. Wir haben das ja im Regierungsprogramm und auch im Budget verankert: Deutschförderkurse für außerordentliche Schüler in Volksschule, Hauptschule und Polytechnischer Schule, eine Ausweitung der Dienstposten im Bereich der berufsbildenden mittleren Schulen und eine Erhöhung des Kontingents um 4 Prozent bei den Berufsschulen, weil wir auch dort Handlungsbedarf sehen.
Insgesamt sehe ich das Maßnahmenbündel als sehr positiv. Es geht um mehr Aufmerksamkeit für die Schülerinnen und Schüler, das heißt: kleinere Klassen. Immerhin haben wir in den letzten zweieinhalb Jahren über 6 000 Lehrerposten neu geschaffen – ich betone das immer wieder –, und zwar durch die Einführung von Kleingruppenunterricht, von kleineren Klassen, also durch mehr Betreuung für die Kinder. Ich meine, das muss man gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten auch sagen: Das bedeutet wichtige Beschäftigungseffekte. Nennen Sie mir eine Branche, in der in sehr kurzer Zeit 6 000 Arbeitsplätze neu geschaffen wurden! Es ist ganz, ganz wichtig, auch das zu betonen.
Ein großes Anliegen ist mir im Zusammenhang mit dem Thema Migration auch die Frage: Wie erreichen wir die Eltern? Ich glaube, dass das ein ganz zentraler Punkt ist. Ich möchte mich in den nächsten Monaten gezielt auch an die Schulen, vor allem an die Oberstufen wenden und möchte dafür werben, dass wir mehr Menschen mit Migrationshintergrund für den Lehrberuf gewinnen. Ich glaube, dass das ganz wichtig für die Akzeptanz, für die soziale Beziehung ist.
Das große Problem ist ja, dass oft Migration mit sozialer Benachteiligung zusammenfällt. Wir wissen, dass das österreichische Bildungssystem nicht wirklich Großes leistet, was den Ausgleich von Chancenungleichheit betrifft. Das spitzt sich natürlich dann besonders zu, wenn soziale Benachteiligung mit Migrationshintergrund zusammenfällt. Daher sehe ich es als unsere Pflicht, dass wir uns da besonders anstrengen. Das können und dürfen wir uns weder sozial noch wirtschaftlich leisten.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte.
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Ministerin, Sie haben jetzt schon kurz auf die LehrerInnenfortbildung in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Sind auch Maßnahmen geplant, was die Ausbildung, also die Primärausbildung an den Pädagogischen Hochschulen und eigentlich auch an den Hochschulen direkt betrifft?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Wir seitens des Ministeriums, aber natürlich auch die Landesschulräte und der Stadtschulrat stehen sehr eng in Abstimmung mit den Pädagogischen Hochschulen, was das Ausbildungsprogramm und das Fortbildungsprogramm betrifft. Da nehmen Themenstellungen wie Integration auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch das ganz wichtige Paket der Gewaltprävention einen großen Stellenwert ein.
Wir müssen in der Ausbildung klare Akzente in der Sozialkompetenz, im interkulturellen Zusammenleben setzen. Ich halte das für Schlüsselbereiche für die Zukunft. Diesbezüglich sind sowohl in der Ausbildung/Bildung der Lehrerinnen und Lehrer, als auch in den Fortbildungsprogrammen die Angebote enthalten.
Im Bereich Gewaltprävention zum Beispiel haben wir im letzten Jahr das Angebot der Fortbildungskurse, was Sozialkompetenz und Mediation betrifft, verdoppelt. Da ist das sehr eng verzahnt.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das Regierungsübereinkommen sieht die Evaluierung der Schuleingangsphase vor. Ziel ist es dabei, geeignete Fördermaßnahmen für die Aufnahme der schulpflichtig gewordenen Kinder, die dem Unterricht sprachlich nicht folgen können, zu entwickeln.
Meine Frage daher: Welche Ergebnisse bringt diese Evaluierung konkret und welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Wir haben einen ersten Bericht vom Bundesinstitut für Bildungsforschung – BIFIE genannt – bekommen. Die Ergebnisse zeigen klare Sprachedefizite bei Kindern mit Migrationshintergrund, aber auch – was ich vorhin schon angedeutet habe – Defizite bei Kindern mit Deutsch als Erstsprache. Wir werden diese Evaluierungen weiter fortsetzen.
Ich kann nur sagen, wenn ich an die Verhandlungen noch vor zwei Jahren bezüglich Sprachtickets, Artikel-15a-Vereinbarungen mit den Bundesländern denke, bin ich sehr froh, dass es doch in relativ kurzer Zeit – ich sage einmal, für Schritte im Bildungsbereich war das, wie ich meine, schon sehr herzeigbar – gelungen ist, das verpflichtende Kindergartenjahr ab dem fünften Lebensjahr zu starten. Das halte ich für eine wichtige Maßnahme. Wir werden das begleitend evaluieren, genauso wie wir auch die Sprach-
förderung – den Status außerordentlicher Schüler, aber auch Sprachförderung für ordentliche Schüler – jetzt vom BIFIE evaluieren lassen.
Ich werde Ihnen – ich schätze, ab Mai/Juni 2010 – einen detaillierten Bericht geben können, wie wirksam die Sprachförderkurse sind. Heute kann ich nur sagen, dass über den Mechanismus Abrufkontingent – also nicht Blackbox Finanzausgleich, sondern hier Maßnahme, da Finanzierung – jedenfalls die Mittel im Klassenzimmer direkt ankommen. Über die Bewertung, wie wirksam das ist, darf ich dann im Juni im Detail berichten.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Michalke.
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Werte Frau Minister! Wie bereits angedeutet, besteht noch ein sehr großes Manko, nämlich die fehlende Kenntnis der deutschen Sprache der Kinder bei Schuleintritt. Die Eltern müssen einerseits bei der Aufgabe des Spracherwerbs ihrer Kinder unterstützt und andererseits aber auch zur Kooperation verpflichtet werden.
Wenn also die Angebote der sprachlichen Frühförderung nicht angenommen werden und ein Kind, das eingeschult wird, die deutsche Sprache nicht beherrscht, könnten Sie sich dann – wie dies vor Kurzem ÖVP-Klubobmann Kopf in Vorarlberg auch gefordert hat – Sanktionen vorstellen, zum Beispiel in Form von Streichung staatlicher Familienleistungen, Familienbeihilfe oder so etwas? (Bundesrat Gruber: Zusatzfrage, Frau Kollegin! Sie lesen ja einen Roman vor! – Bundesrätin Mühlwerth: Das war die Zusatzfrage!) Das ist eine Frage, wie man das anschaut.
Meine Frage ist, ob Sie sich Sanktionen vorstellen können, falls dem nicht der Fall wäre, wenn die Angebote nicht angenommen werden.
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Mit der Themenstellung Sanktionen habe ich im Bildungsbereich immer ein bisschen Probleme, vor allem wenn es sich auf Schichten und Bevölkerungsgruppen bezieht, die es besonders schwer haben.
Ich glaube, wir sollten da von verschiedenen Seiten wirksam sein. Ich glaube, dass einmal das verpflichtende Kindergartenjahr ein wichtiger und deutlicher Schritt war.
Eine weitere Maßnahme, hinsichtlich derer dann am Schulstandort auch die Schulpartner gefordert sind, ist folgende: Ich besuche ja sehr viele Schulen und war vor Kurzem an einer Hauptschule am Reumannplatz in Wien. Es gibt dort Klassen, in denen nur noch ein oder zwei Kinder mit Deutsch als Erstsprache sind. Das sind wirkliche Schwerpunktschulen. Die Lehrerinnen und Lehrer leisten dort Unglaubliches.
Der zentrale Punkt ist, dass wir die Schule nicht alleinlassen dürfen. Da braucht es die Zusammenarbeit der Gesellschaft, da braucht es die Zusammenarbeit zum Beispiel auch mit den Elternvereinen. Es werden dort gezielt Programme entwickelt, um die Eltern zu erreichen, sie anzusprechen.
Ich habe mir vorgenommen, dass wir in Form von Pilotprojekten zumindest an vier Schulen – das sind wieder einmal Prototypen – in jedem Bundesland die Schulen auch hin zu Schulsozialarbeit öffnen, damit es wirklich zu einer engen Verzahnung und Kooperation kommt.
Letzte Woche habe ich im Museumsquartier unter der Überschrift „Weiße Feder“ zu einem Vernetzungstreffen eingeladen, das sehr gut angenommen wurde und jetzt auch weiterentwickelt wird. Es geht um die Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, von Sozialarbeitern, der Polizei, der Psychologen, der Schulärzte, der Elternverbände,
aber auch von NGOs, von unterschiedlichen Vereinen, sodass wir diese Themenstellungen gemeinsam angehen. – Das scheint mir ein ganz wichtiger Schritt. Mit Sanktionen bin ich da vorsichtig. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dönmez.
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Planen Sie gemeinsam mit Ihrem/r zukünftigen Wissenschaftsminister/in die Einführung von Lehramtsstudien für Türkisch und Albanisch, um die großen Minderheitensprachen in entsprechend guter Qualität sowohl als muttersprachlichen Unterricht, als auch als Unterricht in lebender Fremdsprache anbieten zu können?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Mir ist der muttersprachliche Unterricht ein großes Anliegen, weil ich glaube, dass es einfach notwendig ist, die Muttersprache gut zu beherrschen, um dann auch die deutsche Sprache entsprechend zu lernen.
Ich weiß noch nicht, wer der/die künftige Minister/in sein wird, kenne auch die Pläne und Vorstellungen nicht und bitte um Verständnis, dass ich da jetzt noch nicht mit Ja oder Nein antworten kann. Schauen wir einmal, wie die Schwerpunktsetzungen des neuen Ministers sind!
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, und ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Schnider, diese zu stellen.
Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir haben ja heute einen Schwerpunkt: Sprachförderung. Sie haben es schon vorhin angesprochen, aber jetzt interessiert mich ein Zeitpunkt.
Meine Frage lautet:
„Wann wollen Sie eine Ausweitung der Sprachförderkurse für Quereinsteiger/innen auf die AHS-Unterstufe und die Berufsschulen umsetzen?“
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das Wollen klafft oft auseinander mit dem dann auch tatsächlich Umsetzen-Können, weil es natürlich immer wieder auch der Finanzmittel bedarf.
Ich beantworte es halb-halb: Zum Teil haben wir es umgesetzt, was Ihre Frage bezüglich der Berufsschulen betrifft. Im Bereich der Berufsschulen haben wir das Kontingent um 4 Prozent ausgeweitet und können eben auch für Quereinsteiger Sprachförderprogramme anbieten.
Im AHS-Unterstufen-Bereich, wo aber, wie wir aus den Details und aus der Praxis wissen, die Probleme nicht so oft auftreten – die neuralgischen Punkt sind Volksschule, Hauptschule, Polytechnische Schule, wo wir die Förderkurse Deutsch ja gesetzlich auch verankert und damit auch ausfinanziert haben –, haben wir, wenn es punktuell auftritt, Abrufkontingente, wodurch wir gegensteuern können.
Eine, jetzt sage ich es so, Sprachförderung, einen Kurs analog zu dem, wie wir es in Hauptschulen und Volksschulen haben, sehe ich derzeit nicht.
Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Es geht ein bisschen in eine andere Richtung, nämlich zu differenzieren, was den Förderbedarf betrifft. Das Regierungsübereinkommen sieht ja vor, die Kriterien für den sonderpädagogischen Förderbedarf zu überarbeiten, um unter anderem Maßnahmen des sonderpädagogischen Förderbedarfs von jenen zur Sprachförderung zu entkoppeln.
Welche Umsetzungsschritte wurden hiezu schon gesetzt?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das ist derzeit in Evaluierung. – Sie sprechen damit einen ganz, ganz entscheidenden Punkt an, nämlich den Umstand, dass in dem Augenblick, in dem es besondere Mittel, Zusatzmittel gibt, natürlich der Trend entsteht, diese auch abzurufen. Wir haben in einzelnen Bereichen eine starke Zunahme außerordentlicher Schüler, und die Frage ist: Sind diese jetzt wirklich außerordentlich – ähnlich wie beim sonderpädagogischen Förderbedarf – oder erfolgt die Abstufung eben, weil es zusätzliche Ressourcen gibt? – Das ist das Kernproblem: Ursache, Wirkung und Finanzierung.
Ich habe mich früher, in meinem früheren beruflichen Leben, ein bisschen mehr mit der Spitalsfinanzierung beschäftigt – dort gibt es ja das Leistungspunktesystem. Operationen bringen mehr Leistungspunkte, und siehe da: Es wurde und wird mehr operiert! Also es ist wirklich eine ganz, ganz schwierige Themenstellung, dass wir uns, glaube ich, alle zwar auf der einen Seite – wir beschließen das ja hier immer gemeinsam – einig sind, dass bestimmte Gruppen auch im Zuge der Individualisierung mehr Förderung – ist gleich mehr Finanzierung – brauchen, auf der anderen Seite müssen wir uns dessen bewusst sein, dass das System selbst optimiert – und zwar im Sinne von: Wie bekomme ich mehr Werteinheiten? Wie bekomme ich mehr Stunden? – Es ist die große Aufgabe, das dann durch Evaluierungen, durch Überprüfungen festzustellen, aber das ist eine sehr schwierige Aufgabe.
Ich glaube, in Zukunft müssen wir zu anderen Modellen der Ressourcenzuteilung kommen. – Da sehe ich schon auch Schwerpunkte im Bereich der Verwaltungsreform, aber dann auch gekoppelt mit dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht. Ich glaube, dass wir da viel mehr Verantwortung an die Schule selbst abgeben müssen, auch im Sinne von Bandbreiten, weil die Anforderungen je Schulstandort einfach höchst unterschiedlich sind.
Wir können ja heute nicht mehr sagen, wir machen die bildungspolitische Maßnahme für Österreich. Die Schule auf dem Land hat ganz andere Herausforderungen als die Schule in der Stadt, und selbst in der Stadt gibt es riesige Unterschiede – je nachdem, in welchem Bezirk, ja in welcher Straße oder in welcher Gegend die Schule angesiedelt ist! Deswegen glaube ich, dass wir da auch von der Ressourcenverantwortung her mehr Verantwortung am Schulstandort brauchen, wodurch dann viel mehr individualisiert wird, auch am Schulstandort, nicht nur in der Klasse, nämlich bezüglich der Fragen: Machen wir dort mehr Teamteaching, mehr Förderunterricht, kommt für eine bestimmte Zeit, für drei Monate, ein Zweitlehrer dazu? – Je nach Anforderung.
Das bringt aber auch mit sich, dass der Schulleiter in Zukunft mehr Verantwortung übernehmen können muss – ich formuliere es einmal so –, was den Ressourceneinsatz, was die Personalverantwortung betrifft, und die Steuerung oder die Rückmeldung erfolgt auch über Qualitätsstandards wie Bildungsstandards oder eben dann zum Abschluss die standardisierte Matura.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Geschätzte Frau Ministerin, meine Frage an Sie lautet:
Wie haben sich die Sprachförderkurse in der Volksschule, in der Hauptschule und in der Polytechnischen Schule bewährt und wie wird der Erfolg der Maßnahme überprüft?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das ist genau einer der Kernpunkte. Wir stellen gezielt Ressourcen für einzelne Maßnahmen zu Verfügung. – Erste Frage: Kommen diese im Klassenzimmer an? Zweite Frage: Was hat das ausgelöst? Was hat das zur Verbesserung beigetragen?
Ich habe das BIFIE beauftragt, die Sprachförderkurse in der Volksschule, in der Hauptschule und in der Polytechnischen Schule zu evaluieren, und die zentralen Fragen sind natürlich: Hat die Teilnahme am Sprachförderkurs zu einer Verbesserung geführt? Kann der Schüler/die Schülerin jetzt dem Unterricht in der jeweiligen Schulstufe folgen? – Der zweite wichtige Punkt ist: Tragen diese Förderungen auch zur Integration der außerordentlichen Schüler in ihr schulisches Umfeld bei?
Das BIFIE führt gerade die Evaluierung im Schuljahr 2009/10 durch – es wird einen ersten Bericht im Mai 2010 geben –, und das wird dann im Schuljahr 2010/11 fortgesetzt. Es ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig, eben weil wir hier zusätzliche Mittel geben, auch zu überprüfen: Wie ist die Wirkung? Haben wir damit Erfolg?
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte.
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Minister! Gerade bei den Quereinsteigern kommt es ja auch darauf an, dass sie die Sprache möglichst rasch lernen.
Könnten Sie sich da vorstellen, dass man diese Schüler in einigen Unterrichtsgegenständen, beispielsweise Musik oder Turnen, in der Regelklasse belässt, sie auf der anderen Seite aber gezielt in Deutsch unterrichtet, wie das an manchen anderen Schulen, meistens sind das internationale Schulen, in Bezug auf Englisch gemacht wird?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das ist eine Frage ist, die ich auch immer stelle, vor allem, wenn ich Pflichtschulen besuche, und meinen Erfahrungen nach wird diesbezüglich schon sehr differenziert vorgegangen: Es gibt das Modell, dass ein Zweitlehrer in die Klasse kommt, dass das also integrativ erfolgt, es ist aber auch so, dass Schüler und Schülerinnen quasi in – unter Anführungszeichen – „Crashkursen“, hier ist die Stundenzahl komprimiert, es ist quasi geblockt, intensiv die deutsche Sprache lernen. Also da wird, das ist zumindest die Auskunft, die ich an einzelnen Schulen bekommen habe, schon versucht zu differenzieren.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Mitterer, bitte. (Bundesrat Mitterer: Nein, Zwanziger!) Das wurde mir so gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Es ist vermutlich im Büro etwas danebengegangen. – Frau Ministerin, ich frage Sie daher:
Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, und welche Ergebnisse beziehungsweise Konsequenzen hinsichtlich weiterer Vorgangsweisen haben Sie daraus gezogen?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Wenn das auf den muttersprachlichen Unterricht bezogen ist, dann die Maßnahmen, die ich schon aufgelistet habe, begonnen mit der frühkindlichen Förderung im Kindergarten,
Sprachförderungen, vor allem außerordentliche/ordentliche Schüler und die Verstärkung des muttersprachlichen Unterrichts. Diese Maßnahmen wurden gemäß dem Regierungsprogramm gesetzt, und so wie wir es ja auch in den erläuternden Bemerkungen zum entsprechenden Gesetz festgehalten haben, als wir gemeinsam die Sprachförderung beschlossen haben, findet jetzt die Evaluierung der Sprachförderkurse statt. Wir müssen uns dann, wenn der erste Zwischenbericht vorliegt – das wird, wie gesagt, im Mai oder Juni sein –, gemeinsam überlegen, wie wir da sinnvoll weiter vorgehen.
Wie gesagt, ich für mich komme immer mehr zu dem Schluss, dass wir da mehr individualisieren müssen, und zwar nicht nur im Unterricht bei den Schülern und Schülerinnen, sondern dass wir da auch pädagogisch klare Schwerpunktsetzungen an den einzelnen Schulstandorten ermöglichen müssen und dass wir der Schule mehr Verantwortung geben müssen.
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, und ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mühlwerth, um deren Verlesung.
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Minister, meine Frage:
„Mit welchen Förderprogrammen und Maßnahmen wollen Sie der Tatsache begegnen, dass in Österreich nach wie vor“ – leider, füge ich ein – „20 Prozent der Schüler nach neun Schuljahren mit Problemen beim Lesen und Schreiben kämpfen, während es in den Niederlanden beziehungsweise Irland nur rund 11 Prozent und in Finnland nur 5,5 Prozent sind?“
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das sind in der Tat alarmierende Befunde. Bei 20 Prozent gibt es eine Leseschwäche, sie können nicht sinnerfassend lesen, schreiben. 20 Prozent – und da geht es um die Grundkompetenzen!
Eine andere Prozentzahl gibt mir auch sehr zu denken, das ist der Umstand, dass 8 Prozent eines Jahrganges, und das sind etwa 80 000 Schülerinnen und Schüler in der Altersgruppe 14 bis 15, gar nicht mehr im Bildungssystem sind! 8 Prozent von 80 000, die nicht einmal den Pflichtschulabschluss geschafft haben – also die Schulpflicht wurde über das Absitzen der Jahre absolviert, aber es ist kein Abschluss erzielt worden. Und wenn man das zusammenfasst: ungefähr 20 Prozent „Risikogruppe“ – unter Anführungszeichen –, weil die Grundkompetenzen nicht gut verankert sind, und 8 Prozent, die wir gar nicht in der Schule haben, dann wissen wir, wie wichtig bildungspolitische Maßnahmen sind!
Das ist für eine Gesellschaft, die in höchstem Maße von Innovation abhängig ist – wir haben ja keine riesigen Rohstofflager, sondern es kommt bei uns, auch was den wirtschaftlichen Erfolg betrifft, ganz entscheidend auf die Potenziale der Menschen an –, wirklich ein Alarmzeichen, und daher besteht Handlungsbedarf.
Konkret auf die Leseförderung angesprochen, habe ich den Aufgabenbereich in meinem Ministerium auch mit den Pädagogischen Hochschulen verknüpft, und wir haben jetzt unter der Überschrift Koordinationsstelle Literacy – um dem einen Namen zu geben – die Lesefördermaßnahmen komprimiert: Das umfasst ein ganzes Bündel an Maßnahmen, vom sogenannten Salzburger Lese-Screening, einem Diagnoseverfahren, auf dem aufgesetzt die Lehrer und Lehrerinnen dann entsprechend gezielt fördern können, bis hin zu den diversesten Modellen der Lesepartnerschaften – Leseportale im Internet,
aber auch klare Schwerpunktsetzungen bei den Bibliotheken, vor allem auch den Schulbibliotheken –, und ich setze hier auch sehr stark auf den Bereich Kunst- und Kulturvermittlung. Ich glaube, dass wir da noch viel, viel mehr erreichen können!
Es gibt das Projekt „Kunst macht Schule“; ich möchte ja, dass jede Schule Partnerschaften mit Dramaturgen, mit Schauspielern eingeht, damit dort auch an der Sprache gearbeitet wird. – Wir kennen viele, viele Beispiele: Eine bekannte Schule ist die Hobart Schule in Los Angeles, die in einem ganz armen Viertel angesiedelt ist und wo dann letztlich besonders viele Kinder die Top-Universitäten des Landes erreichen. Auf die Frage, wie das gelingt, ist die Antwort: Shakespeare.
Es wird an der Schule ganz intensiv mit den Kindern Theaterarbeit betrieben, und durch das Lesen der Texte, aber vor allem auch durch „Show and Tell“, wird Zuversicht vermittelt. Dadurch verlieren die Kinder die Scheu, drücken sich aus und sprechen.
Gerade da setze ich ganz stark auf Kunst- und Kulturvermittlungsprogramme und auf Begegnungen mit Autoren. Ich glaube, es geht darum, Interesse zu wecken. – Das ist ganz entscheidend. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte.
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Frau Minister! Da sind wir uns völlig einig: Wir können uns diese 20 Prozent nicht leisten, und ich finde es auch sehr toll, was Sie jetzt schon an Maßnahmen in Aussicht genommen haben, aber trotzdem muss der Fehler im System sein.
Die Frage ist jetzt: Wo ist der Fehler? Wird zu wenig Leistung überprüft, oder wo sind Ihrer Meinung nach die Systemfehler zu beheben?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Wenn ich den Fehler/die Fehler jetzt schon wüsste, wäre es sehr einfach, den Hebel anzusetzen. Ich glaube, es muss, wie bei ganz vielen Maßnahmen im Bildungsbereich, ein Bündel von Maßnahmen geben.
Auch hier gilt, und das kennen wir ja zum Beispiel aus TIMSS-Studien: Wir müssen früh ansetzen, auch da bereits im Kindergarten. Wir wissen ja, gleichfalls aus vielen Studien: Kinder, die in einem Elternhaus aufwachsen, wo es viele Bücher gibt, wo gelesen wird, tun sich natürlich entsprechend leichter. Das heißt, auch da gilt der Grundsatz: Früh beginnen! Die eine Maßnahme – ich kenne sie nicht. Wir müssen da breit ansetzen.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte.
Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die Sprach- und Lesekompetenz der Kinder sollte in individualisierten Übergangs- und Lernphasen gefördert werden. Dafür ist meines Wissens ein bundeseinheitliches Konzept mit Qualitätssicherung zu erarbeiten.
Wie steht es generell mit diesem Konzept und wie weit ist es entwickelt?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Wir haben da ja sehr viel an Vorarbeit geleistet, auch im Zusammenhang mit der Etablierung der Bildungsstandards. Wir werden jetzt in der 4. Schulstufe und in der 8. Schulstufe in den Grundkompetenzen Bildungsstandards einführen. Die gesetzliche Grundlage ist geschaffen worden, und nun wird an sehr vielen Pilotschulen getestet.
Wir werden jetzt auch die sogenannte Baseline-Erhebung durchführen, um österreichweit quasi das Ausgangsniveau zu erheben. Das sind die Vorbereitungen, und ich sehe das ganz eng verknüpft mit dem Projekt Bildungsstandards, um da Fortschritte zu erzielen.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte.
Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben schon sehr viel über Leseförderung erzählt. Ich möchte meine Frage trotzdem stellen.
Welche Maßnahmen werden an den Pädagogischen Hochschulen im Rahmen der Lehrerbildung bezüglich Leseförderung gesetzt?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Wir haben, was die Leseförderung betrifft, vor allem im Bereich der Pädagogischen Hochschulen einen Schwerpunkt in der Fortbildung – wir haben diesbezüglich einzelne Module ausgearbeitet.
Wichtig ist vor allem der Bereich der Diagnose. Ich habe schon das Salzburger Lese-Screening erwähnt, wo es ja ganz wichtig ist, die Lehrer und Lehrerinnen gezielt mit diesem Diagnoseinstrument vertraut zu machen. Auch das wurde integriert in die Fortbildung, und da gibt es auch am Schulstandort Fortbildungsmaßnahmen – was ja überhaupt etwas ist, das ich in Zukunft stärker verwirklichen möchte: Ich möchte, dass in Zukunft sehr viel an Fortbildung direkt am Schulstandort stattfindet. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass sich die Lehrer und Lehrerinnen konkret am Schulstandort – vielleicht auch gemeinsam, weil die Themenstellung ja immer wieder mehrere Lehrer und Lehrerinnen betrifft – weiterbilden.
Das bringt fachlich etwas, davon gehe ich jetzt einmal aus, das führt aber zum Zweiten auch dazu, dass die Lehrer und Lehrerinnen untereinander mehr zusammenarbeiten. Ich habe ja nach wie vor den Eindruck, dass sehr viele Lehrer sehr vereinzelt unterwegs sind, und ich glaube, dass sich Lehrer und Lehrerinnen gegenseitig besser unterstützen können. Es könnte auch zu einer besseren Qualität führen, wenn uns hier quasi eine Organisationsentwicklung, auch eine Personalentwicklung am Standort gelingt.
Daher habe ich ein bestimmtes Kontingent der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an den Pädagogischen Hochschulen auch für derartige Schulentwicklungsprogramme, Fortbildungen am Schulstandort, vorgesehen, und wenn sich das bewährt, möchte ich das auch vergrößern. Das fällt dann zusammen in das Konzept von mehr Verantwortung, mehr Stärke am Schulstandort.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Kerschbaum.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Frau Ministerin, von den Pädagogischen Hochschulen zurück zum Kindergarten. Es gibt ja auch Studien, wonach Kinder, die den Kindergarten länger als ein Jahr besuchen, bessere Leseleistungen erbringen.
Gibt es Pläne, Ambitionen, das verpflichtende Kindergartenjahr auf zwei auszuweiten?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich bin sehr froh, dass es jetzt in sehr kurzer Zeit gelungen ist, einmal ein Jahr zu schaffen – wünschenswert wären sicher zwei Jahre. Einzelne Bundesländer gehen diesbezüglich
ja voran, beispielsweise hat Wien mit den Gratiskindergartenjahren einen für mich wirklich beispielgebenden Schritt gesetzt.
Wenn ich mir als Bundesministerin etwas sehr laut wünsche, dann kommt meistens von den Ländern zurück: Na, dann musst du es auch bezahlen! – Das ist das Dilemma. – Als Bundesinitiative sehe ich es in absehbarer Zeit realistischerweise nicht. Inhaltlich ist es natürlich zu begrüßen, und ich appelliere an die Länder. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, und ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Todt, um deren Verlesung.
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr verehrte Frau Bundesminister, meine Frage lautet:
„Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Qualität in der schulischen Tagesbetreuung weiter ausgebaut wird?“
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Die schulische Tagesbetreuung ist für mich ein Kernelement. Ich darf das vielleicht ein bisschen weiter ausführen, weil ich glaube, dass uns dieses Thema noch intensiver beschäftigen wird.
Ich bin davon überzeugt, dass wir im öffentlichen Schulsystem ganztägige Angebote brauchen – ich betone das noch einmal: ganztägige Angebote! –, und zwar in dem Sinn, dass jene Eltern, die für ihre Kinder – und da denke ich an die Altersgruppe der 6- bis 14-Jährigen – eine gute, qualitativ hochwertige ganztägige Betreuung haben wollen, diese auch bekommen sollen. Das ist unser Ziel!
Die Gruppe der 6- bis 14-/15-Jährigen umfasst etwa 700 000 Schülerinnen und Schüler. Für 90 000 gibt es jetzt einmal ganztägige Angebote. In dem jetzt neuen Modell „Gütesiegel: hochwertige Tagesbetreuung“ gibt es bestimmte Kriterien, nämlich: ein ausgewogenes Mittagessen, gezielte Förderung, Lernzeit, Bewegung und Sport, Kunst und Kultur. Da haben wir derzeit 81 Standorte mit etwa 4 000 Betreuungsplätzen. Also wenn man jetzt sagt: 4 000 – 90 000 – 700 000, dann sieht man, wie weit wir davon noch entfernt sind.
Ich weiß aus ganz vielen Gesprächen, dass der Grund, warum viele Eltern ihre Kinder in Privatschulen geben, auch darin liegt, dass gerade Privatschulen ein hochattraktives ganztägiges Schulangebot haben. Ich sage jetzt: Wenn wir ein top öffentliches Schulsystem haben wollen – und ich glaube, wir müssen ein solches haben, denn das ist ein Grundpfeiler der Gesellschaft –, dann müssen wir das öffentliche Schulsystem in diese Richtung weiterentwickeln. Wenn uns das nämlich in absehbarer Zeit nicht gelingt, dann werden immer mehr Eltern, die es sich leisten können, ihre Kinder in Privatschulen geben, und dann werden sich diese Eltern aber zu Recht die Frage stellen: Warum soll ich für die Schule zweimal zahlen – einmal mit dem Steuergeld das öffentliche Schulsystem und das andere Mal mit meinem Privatgeld die Privatschule? Dann können wir jede bildungspolitische Diskussion kleinschreiben, denn dann werden wir immer weniger Menschen dafür gewinnen, sich für dieses zentrale gesellschaftspolitische Thema einzusetzen.
Das heißt: Wir brauchen mehr Tagesbetreuung, und wir brauchen sie in einer Top-Qualität – und nicht als Aufbewahrungsstelle! Daher müssen wir sie weiterentwickeln.
Da das ein Themenbereich ist, der mitten in der Bund-Länder-Kompetenz liegt – Stichwort: Schulerhalter; gerade im Pflichtschulbereich ist da der Bund mit Kompetenzen sehr schwach ausgestattet –, wird das noch sehr intensive Gespräche erforderlich machen.
Ich bin da einmal einen anderen Weg gegangen: Ich habe das jetzt nicht gleich mit einer Mittelzuweisung verknüpft, sondern habe zuerst einmal Kriterien definiert, in dem Sinne: Wann ist eine Tagesbetreuung so, wie wir sie wollen? Dann habe ich Schulen eingeladen, sich zu bewerben. Wenn man diesen Test besteht, gibt es ein Gütesiegel. Und wenn dann diese „Gütesiegel-Schulen“ ganztägige Angebote tatsächlich durchführen, die Eltern das nachfragen, dann gibt es Geld in Form von Ressourcenzuteilung.
Es haben sich in einer ersten Ausschreibung 200 Schulen beworben. 81 davon haben den Kriterien entsprochen, und diese 81 Schulen führen jetzt die Tagesbetreuung Neu durch.
Das müssen wir jetzt ausweiten. Ich bin gerade dabei – die Ergebnisse werden im Jänner vorliegen –, auch eine breit angelegte Elternbefragung durchzuführen. 700 000 Eltern werden zurzeit befragt: Brauchen Sie das? In welcher Form? Wie stellen Sie sich das vor? Die Ergebnisse werden Ende Jänner vorliegen, und dann müssen wir einen Masterplan entwickeln.
Ich bin mir dessen bewusst, dass das ganz viele Fragen aufwirft. Ich habe schon einen Brief vom Städtebund und vom Gemeindebund bekommen, weil das natürlich auch Infrastrukturkosten et cetera impliziert. Also die Begeisterung hält sich dort in Grenzen; ich formuliere das einmal so. Aber das ist eine zentrale Maßnahme für die Menschen, vor allem für die berufstätigen Eltern, und daher werden wir das konsequent vorbereiten und umsetzen.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte.
Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Danke, die Zusatzfrage wurde jetzt gerade beantwortet.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Köberl.
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Bundesministerin! Es wurde heftig darüber diskutiert, welche Anzahl an Tagesbetreuungsplätzen es gibt. Dazu gibt es eine aktuelle Bedarfserhebung.
Ich frage Sie daher: Wann rechnen Sie mit dem konkreten Ergebnis dieser Bedarfserhebung?
Präsident Erwin Preiner: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Die Befragung läuft jetzt noch bis, wie ich glaube, 18. oder 20. Dezember. Die Ergebnisse werden in der dritten Jännerwoche vorliegen.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Michalke.
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Minister! Sie haben es selber schon angesprochen: Es braucht Top-Qualität, es braucht vor allem motivierte Lehrer, die die Kunst beherrschen, die Kinder durch anspruchsvolle Lernprozesse zu führen.
Meine Frage: Wie gedenken Sie, die leider Gottes für unsere Gesellschaft notwendig gewordenen Ganztagsschulen beziehungsweise -betreuungen in der Richtung zu unterstützen, dass die Ausbildung der angehenden Pädagogen, aber auch die Wertschät-
zung der pädagogischen Arbeit und ein dahin gehendes Dienst- und Gehaltsrecht den Anforderungen gerecht werden?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: In der Tat stehen im Jahr 2010 Riesenthemen vor uns, nämlich: ein neues Dienst- und Besoldungsrecht, neue Bildung und Ausbildung für die Lehrerinnen und Lehrer, die Verwaltungsreform. Das sind top strategische Themen für den Bildungsbereich, die uns im Jahr 2010 intensiv beschäftigen werden. Ich hoffe sehr, dass wir da mit vereinten Kräften die Weichenstellung für die Zukunft schaffen.
Es greifen die Themen unmittelbar ineinander, was die neue Ausbildung betrifft, aber auch was ein attraktives Dienst- und Besoldungsrecht anlangt – aus meiner Sicht ein paar unmittelbar wichtige Eckpunkte:
Entscheidend ist, dass wir für den Lehrberuf geeignete Persönlichkeiten gewinnen. Gott sei Dank – wir haben letzte Woche ein Treffen mit den Pädagogischen Hochschulen, mit den Rektoren gehabt – ist der Zuspruch beziehungsweise der Zulauf zu den Pädagogischen Hochschulen enorm. Im September 2009 haben doppelt so viele mit dem Studium begonnen wie im September 2008. Jetzt ist schon klar, dass die Wirtschaftskrise, die Unsicherheit der Menschen, der Wunsch nach einem sicheren Arbeitsplatz dabei eine Rolle spielen, aber es ist einmal ganz wichtig, dass wir viele junge Menschen für diesen Beruf gewinnen können, und da ist vor allem wichtig, dass sie geeignet sind.
In dieser Hinsicht arbeiten wir gerade mit Professor Schratz von der Universität Innsbruck an einem Aufnahmeverfahren. Punktuelle Tests werden uns da nicht weiterhelfen. Wir brauchen Eingangsphasen – ein, zwei Semester –, und zwar zum einen im Interesse der Studierenden, die sich auf einen konkreten Beruf vorbereiten und für die es ja essentiell ist, selbst herauszufinden: Ist das wirklich der Beruf, der mir auch Spaß macht, der mir liegt?, und zum anderen natürlich auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler.
Darüber hinaus müssen wir im Dienst- und Besoldungsrecht aus meiner Sicht ein völlig neues Berufsbild des Lehrers/der Lehrerin entwerfen. Wir brauchen dringend attraktivere Einstiegsgehälter. Ich glaube, dass das mit ein Punkt ist, um wieder mehr Männer für den Lehrberuf zu begeistern. Wir müssen für Quereinsteiger entsprechende Maßnahmen setzen – Stichwort: Anrechnungszeiten –, also für jene Fälle, wo sich jemand später entscheidet, den Lehrberuf wahrzunehmen. Wir müssen auch berufsbegleitende Ausbildungsprogramme vorsehen, denn es hat sich herausgestellt – und ich bin auch davon überzeugt; ich sehe es ja ein bisschen bei den berufsbildenden höheren Schulen –, dass Lehrer/Lehrerinnen, die auch andere Arbeitswelten in ihrem Leben kennengelernt haben, der Schule guttun. Das möchte ich daher auch fördern. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Erwin Preiner: Für die Formulierung der weiteren Zusatzfragen ersuche ich im Sinne der Geschäftsordnung, diese mit einer konkreten Frage zu beenden.
Wir kommen nun zur 5. Anfrage, und ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Astleitner, um deren Verlesung.
Bundesrätin Notburga Astleitner (ÖVP, Oberösterreich): Grüß Gott! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, Sie haben gerade über das neue Lehrerdienstrecht gesprochen. Ich sehe das auch als einen ganz wichtigen Bereich im Unterrichtswesen an. Sie haben schon Teile meiner Frage beantwortet, die da lautet:
„Warum können die Vorbereitungsarbeiten für die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen um ein neues Lehrerdienstrecht, womit Sie externe Berater beauftragt haben, nicht im BMUKK selbst vorgenommen werden?“
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich stehe für Professionalisierung! (Beifall bei der SPÖ sowie Bravoruf des Bundesrates Mag. Klug.) Wir wollen ein gänzlich neues Dienstrecht entwickeln. Da geht es mir nicht darum: Da wollen wir an einem Schrauberl etwas verändern und dort vielleicht noch eine Stunde einführen und das machen wir vielleicht!, sondern wir müssen – wann, wenn nicht jetzt? – einen neuen Entwurf zustande bringen.
Um das gut vorzubereiten, braucht es einmal eine Linie der Bundesregierung. Es reicht nicht aus, dass mein Ministerium jetzt einmal weiß, wohin wir wollen, sondern es bedarf auch der Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt, vor allem aber auch mit dem Finanzministerium. Daher ist es mir ganz wichtig, dass koordiniert wird, dass wirklich ein professioneller Projektplan aufgestellt wird, dass das inhaltlich präzise vorbereitet wird, dass das in einen Masterplan eingegossen wird, und dafür hole ich mir die Unterstützung von Deloitte, einem Beratungsunternehmen, das gerade im öffentlichen Bereich in Gehaltsfragen – unter anderem wurde dieses Unternehmen auch schon von meiner Vorgängerin beschäftigt – über Spezialkenntnisse verfügt. Ich erwarte mir von dieser Seite massive Unterstützung, denn es geht da um Milliarden an Steuergeldern, die es gut einzusetzen gilt. Daher ist das Beratungshonorar aus meiner Sicht bestens investiert. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ sowie Bravoruf des Bundesrates Mag. Klug.)
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Astleitner.
Bundesrätin Notburga Astleitner (ÖVP, Oberösterreich): Wann wollen Sie dann die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen aufnehmen?
Präsident Erwin Preiner: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Wenn die Regierung ein einheitliches Bild hat. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Erwin Preiner: Ich möchte darauf verweisen, dass wir, obwohl die Frau Unterrichtsministerin hier im Raum ist, keine Unterrichtsstunde hier haben, ersuche aber dennoch darum, den Anfragebeantwortungen bis zum Ende der Fragestunde entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken.
Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Sodl.
Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Wie werden Sie vor dem Hintergrund der anstehenden Pensionierungswelle in allen Schularten Szenarien für die Dienstrechtsnovelle entwickeln?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Den Zusammenhang habe ich jetzt noch nicht so ganz erfasst, aber Faktum ist, dass beginnend mit 2013 eine große Pensionierungswelle stattfindet. Das heißt, dass etwa die Hälfte unserer Lehrerinnen und Lehrer in Pension geht. Insofern meine ich, dass jetzt ein guter Zeitpunkt gegeben ist, das Dienst- und Besoldungsrecht auf gänzlich neue Beine zu stellen, und zwar für diejenigen, die neu beginnen. Jetzt ist, wie gesagt, der richtige Zeitpunkt für einen großen Wurf da. Eine Klein-Klein-Reparatur wäre da nicht sinnvoll, sondern das müssen wir jetzt wirklich neu denken.
Entscheidend ist – und ich bin, wie gesagt, sehr froh darüber, dass der Zulauf zu den Pädagogischen Hochschulen sehr groß ist –, dass wir möglichst viele junge Menschen dafür gewinnen, den Lehrberuf zu ergreifen, und zwar auch mit dem Schwerpunkt, Lehrer und Lehrerinnen mit Migrationshintergrund zu bekommen.
Wir werden in der nächsten Präsidentenkonferenz im Jänner mit den Landesschulräten und mit dem Stadtschulrat für Wien für die einzelnen Bundesländer die Detailplanung ausarbeiten, indem wir schauen: Wie sieht es mit dem Lehrerbedarf und mit Pensionierungen nach den einzelnen Schularten, etwa im Pflichtschulbereich, aber auch im Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und der AHS aus? Ich kann nur so viel sagen, dass jetzt und in Zukunft der Lehrberuf jedenfalls Zukunft hat. Wir werden ganz, ganz viele junge Lehrer und Lehrerinnen brauchen, und zwar zum einen aufgrund der Pensionierung und zum anderen aufgrund der gesetzten Maßnahmen, wie etwa kleinere Klassen, Individualisierung, Förderkurse, Tagesbetreuung et cetera.
Wir können also guten Gewissens, wenn uns junge Menschen fragen: Soll ich in diese Richtung denken?, sagen: Ja, wir brauchen Sie, wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer! Wir wollen diese Menschen nicht vom Studium abhalten, sondern wollen – ganz im Gegenteil! – engagierte Menschen für den Lehrberuf gewinnen. Das muss die Devise in den nächsten Jahren sein! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Podgorschek.
Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Unter anderem ein Grund des Widerstandes der Landeslehrer gegen ein bundeseinheitliches Lehrerdienstrecht sind auch die unterschiedlichen Versicherungen. Gibt es da bereits Pläne, dass man – ich weiß es von meinem Bundesland – zum Beispiel die Landesversicherung in die BVA integriert beziehungsweise werden dann in Zukunft die Leistungen der BVA besser sein? Das würde diesen Widerstand natürlich maßgeblich brechen.
Präsident Erwin Preiner: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Damit sprechen Sie natürlich das große Thema Verwaltungsreform an, wo es ja nicht nur darum geht, wie die Versicherungen gestaltet sind, sondern da sind wir mitten in der Themenstellung „Bundeslehrer – Landeslehrer“, womit natürlich auch die gesamte Themenstellung: Wer wird wo was? Wer wird wo Direktor? Wer entscheidet es? Wie ist die Behördenstruktur?, und so weiter verbunden ist.
Das ist ein Thema, das uns jetzt auch im Unterausschuss des Verfassungsausschusses im Parlament beschäftigt. Ideal wäre natürlich – und ich formuliere es jetzt einmal rein aus dem Gedanken der Ressourcenverantwortung – eine einheitliche Gestaltung, denn dann habe ich, so wie ich das bei den Bundeslehrern jetzt schon habe, ein SAP-Abrechnungssystem, kann punktgenau auf jeden Schulstandort bezogen sagen, wie der Lehrereinsatz ist, wie wo was ist.
Ob das umzusetzen sein wird, ist noch fraglich, da muss man zuerst die Gespräche zur Verwaltungsreform abwarten. Was wir auf jeden Fall, denke ich, brauchen – wir sollten uns da nicht weiter das Bestehende leisten –, ist ein abgestimmtes, gleichlautendes, österreichweit einheitliches Lehrerdienstrecht. Das heißt, dass es zwischen dem Landeslehrerdienstrecht und dem Bundeslehrerdienstrecht keine Unterschiede mehr gibt. Es kann aber auch durchaus sein – ich sage jetzt nur, was alles möglich sein kann –, dass es bei dem System „Bundeslehrer und Landeslehrer“ bleibt, weil da die Länderinteressen stärker sind. Aber ein österreichweit einheitliches Dienstrecht ist, glaube ich, einfach notwendig.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch sagen, dass wir das neue Dienstrecht für die neu eintretenden Lehrer und Lehrerinnen konzipieren werden, und dann müssen diese Fragen natürlich berücksichtigt werden. Aber es ist nicht daran gedacht, in bestehende Dienstverträge einzugreifen beziehungsweise da irgendetwas zu ändern.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Zwanziger.
Bundesrat Peter Zwanziger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Einen schönen guten Morgen, Frau Bundesministerin! Einiges haben Sie ja schon beantwortet, trotzdem meine Zusatzfrage:
Werden Sie im Zuge der Verhandlungen um ein neues Lehrerdienstrecht Ihren Vorschlag von zwei Stunden mehr Nettounterrichtszeit erneut in die Diskussion einbringen und damit auch die Altlehrer konfrontieren oder sehen Sie Ihren Vorschlag nur mehr auf das neue Lehrerpersonal bezogen?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Also, ich habe mir vorgenommen, in die Abseitsfalle nur einmal zu tappen. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Mühlwerth.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur 6. Anfrage, und ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dönmez, um deren Verlesung.
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin, die Frage wurde zum Teil schon beantwortet:
„Welche Maßnahmen werden Sie künftig setzen, um muttersprachlichen Unterricht prinzipiell und StützlehrerInnen im Deutsch-Unterricht weiter zu fördern?“
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Wir haben im Bereich muttersprachlicher Unterricht – vielleicht nur einmal als Überblick; ich habe das in der Vorbereitung auch ganz interessant gefunden – einen klaren Schwerpunkt bei Türkisch, Bosnisch, Kroatisch und Serbisch. Drei Viertel aller Lehrer, Schüler und Unterrichtsstunden konzentrieren sich auf diesen Bereich. Insgesamt bieten wir in 19 Sprachen muttersprachlichen Unterricht an, und derzeit sind in diesem Bereich 340 Lehrer im Einsatz. Das sind, wenn man sich das genau anschaut, 6 000 Wochenstunden, die im öffentlichen Schulbereich angeboten werden.
Wir haben es jetzt geschafft – das ist auch in den Budgetverhandlungen gelungen –, ab dem Schuljahr 2009/10 doch aufzustocken, und zwar um 50 Dienstposten, also von den 340 Dienstposten sind 50 neu dazugekommen. Das macht dann ein Plus von 2,5 Millionen €, die in den Bereich muttersprachlicher Unterricht hineinfließen.
Klarer Schwerpunkt ist natürlich Wien – was nicht überraschend ist –, aber auch Oberösterreich, vor allem Linz – das ist in den jeweiligen Bundesländern sehr unterschiedlich und konzentriert sich im Wesentlichen auf die Ballungsgebiete.
Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Der von Ihnen eingeschlagene Weg, dass die Anzahl der Lehrer und Lehrerinnen mit Migrationshintergrund in absehbarer Zeit erhöht werden soll, ist sehr ambitioniert und unterstützenswert. Wenn ich mir jedoch ansehe, dass gerade im Oberstufenbereich der Anteil der SchülerInnen mit Migrationshintergrund ein relativ ge-
ringer ist – er liegt bei ungefähr 7 Prozent, soweit ich jetzt auswendig weiß –, frage ich mich: Wie wird man dennoch diesen Spagat schaffen, diese Posten, die geschaffen werden, nachbesetzen zu können? Gibt es da konkrete Überlegungen?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ganz entscheidend ist natürlich, dass wir einmal jene Schüler und Schülerinnen erreichen, die da sind. Meine ganze bildungspolitische Anstrengung konzentriert sich aber auch darauf, dass das österreichische Bildungssystem chancengerechter wird, dass Bildung nicht mehr vom Einkommen, nicht mehr von der Herkunft, muss man heute fast ergänzen, abhängig ist. Das muss uns gelingen, da müssen wir früh beginnen, und das muss sich durch das ganze Bildungssystem ziehen.
Entscheidend ist natürlich auch, dass wir jene jungen Menschen, die jetzt schon an den Pädagogischen Hochschulen studieren und Migrationshintergrund haben, auch entsprechend unterstützen. Ich habe auch bei mir im Ministerium immer wieder Dialogrunden mit Studierenden der Pädagogischen Hochschulen, und es macht mich dann schon auch ein Stück betroffen, wenn mich zum Beispiel eine junge Frau fragt: Glauben Sie, werde ich Schwierigkeiten bei den Eltern österreichischer Kinder haben? Werden mich die als Lehrerin akzeptieren? – Da haben wir also auch viel Arbeit zu leisten, dass das Zusammenleben selbstverständlich wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Blatnik.
Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Ministerin! Poštovana gospa minister! Sie haben über Maßnahmen und über Ressourcen schon gesprochen. Meine Frage: Inwieweit ist der muttersprachliche Unterricht in das gesamte Sprachförderungsprogramm eingebettet?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Muttersprachlicher Unterricht ist für mich Teil des Gesamtpakets. Sprachkompetenz ist für mich ja auch eng mit den Deutschförderkursen verknüpft, über die wir schon eingehend gesprochen haben. Das heißt, ja, ich sehe das als gemeinsames Thema, und es gehört daher auch in dieses Paket: Deutschförderung, außerordentliche Schüler, Bildungsplan, im Kindergarten Deutschförderung, aber zusätzlich auch noch für ordentliche Schüler, wenn Deutsch eine Zweitsprache ist, und vor allem mit Schwerpunkt im Volksschulbereich: auch da drei Viertel der Lehrer im Volksschulbereich, die muttersprachlichen Unterricht leisten, um das eben gut weiterzuentwickeln. Auch hier gilt: je früher, umso besser.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Saller.
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, welche Anreize werden gesetzt, damit mehr qualifizierte Personen mit Migrationshintergrund in die pädagogische Ausbildung kommen?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich denke, wir müssen uns da gezielt auf die Suche machen. Es werden die Pädagogischen Hochschulen selbst Schritte setzen und vor allem auch im zweiten Semester vor den Ferien direkt Kontakt mit den Schulen suchen. Ich glaube, dass wir genau auf diese Übergänge in unserem Bildungssystem achten müssen. Da braucht es auch den Schritt der nächsten Institution zur vorhergehenden – übrigens auch ein Themenbereich, der die Universitäten stark betrifft, denn wenn 60 Prozent der Studierenden zu 10 Prozent der Fächer strömen, dann besteht auch da großer Bedarf, was die Beratung der Schü-
ler und Schülerinnen im Bereich Berufsentscheidung, Bildungswegentscheidung angeht.
Ich denke, da müssen wir einfach auch die entsprechenden Institutionen – Universitäten, Pädagogische Hochschulen – motivieren, sich zu öffnen, an die Schulen zu gehen und die Programme, die Anforderungen darzulegen. Das heißt, der direkte Kontakt muss hier der Weg sein, und es wäre natürlich fein – und in diese Richtung werden wir auch versuchen, wirksam zu sein –, auch die Lehrer und Lehrerinnen zu motivieren, sich auf die Suche zu machen, wer von den Schülern und Schülerinnen Potential und Begabungen hat, und in dem Sinn auch Werbung für den eigenen Beruf zu machen.
Ich glaube, dass auch das wirksam ist, denn gerade Lehrer und Lehrerinnen sind für die jungen Menschen ja auch ganz zentrale Vorbilder.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ertl.
Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Minister, wie hoch sind die im laufenden Jahr 2009 sowie im kommenden Jahr 2010 für den muttersprachlichen Unterricht für Stützlehrerinnen und Stützlehrer vorgesehenen Mittel insgesamt?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich kann Ihnen das für den muttersprachlichen Unterricht sagen, die andere Ziffer darf ich dann nachreichen. Das waren bisher 17,3 Millionen € für den muttersprachlichen Unterricht. Durch den höheren Einsatz der Lehrer und Lehrerinnen werden es bezogen auf das Schuljahr 2009/10 19,8 Millionen € sein. Herr Präsident, die gesamthaften Zahlen werde ich nachreichen.
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Zwei- oder Mehrsprachigkeit wäre ein grundsätzlicher Vorteil im Bereich der Arbeitswelt, aber auch in der Integration, gerät aber aufgrund fehlender Sprachkompetenz sowohl in Deutsch als auch in der Sprache des Herkunftslandes auch bei Migranten der zweiten Generation immer mehr zum gravierenden Nachteil.
Meine Frage daher: Welche Maßnahmen wollen Sie abgesehen von muttersprachlichem Sprachunterricht und zusätzlichen Stützlehrern setzen, um der Gettoisierung an den Pflichtschulen entgegenzuwirken? Überlegen Sie zum Beispiel auch die Einbeziehung der Eltern in Sprachbildungsmaßnahmen und arbeiten Sie mit anderen Ressorts wie etwa dem Familienministerium in Fragen der Sozialisierung und Integration zusammen?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das ist genau der Schlüssel. Ich glaube, man kann diese Aufgabenstellung nicht ausschließlich mit schulischen Mitteln lösen. Da haben wir ja heute schon die ganze Palette ausführlich diskutiert, von der Frühkindpädagogik über Sprachförderung, kleinere Gruppen, Individualisierung, gute Vorbereitung für die Lehrer bis hin zu Lehrern mit Migrationshintergrund.
Entscheidend erscheint mir die Elternarbeit, die Sie ja schon angesprochen haben, dass auch seitens der Elternvereine oder der Schulpartnerschaft besondere Maßnahmen gesetzt werden, damit man die Eltern auch erreicht und ins Schulleben zu integrieren versucht.
Ein klares Ja auch zur engen Kooperation mit den anderen Ministerien und zur engen Kooperation – das sage ich gerade auch hier im Bundesrat – mit den Bundesländern, mit den Einrichtungen auf Landesebene, Schulsozialarbeit et cetera.
Ich halte das für zentral und wichtig. Es ist eine bildungspolitische Aufgabe. Es ist aber vor allem auch eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die alle Bereiche betrifft.
Ich sage das auch oft, wenn wir in der Regierung darüber diskutieren: Das Thema Integration dürfen wir nicht – ich sage das jetzt in Wertschätzung, aber trotzdem – dem Innenministerium überlassen. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Dönmez.) Das ist eine Aufgabe, die alle Bereiche betrifft.
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, und ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Grimling, um deren Verlesung.
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich darf von der Bildung zur Kultur kommen.
Meine Frage:
„Die Rahmenzielvereinbarungen für die Bundesmuseen werden noch verhandelt, ist trotzdem der freie Eintritt in die Bundesmuseen bis 19 Jahre per 1.1.2010 gesichert?“
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ja, der freie Eintritt ist gesichert. Die entsprechenden Vereinbarungen wurden getroffen. Die Rahmenzielvereinbarungen sind noch abzuschließen. Ich bin froh, dass wir diese Woche den ersten Schritt, Museumsordnungen, abschließen konnten.
Es folgt jetzt der nächste Schritt, nämlich Rahmenzielvereinbarungen, dann kommt der dritte Schritt, Vorhabensbericht, und dann haben wir hoffentlich den ganzen Bereich der Public Governance der Bundesmuseen beisammen.
Es ist ganz entscheidend, dass der Start jetzt, auch was den freien Eintritt bis 19 Jahre betrifft, gut gelingt. Ich sage auch, es war von zwei Museen nicht sehr geschickt, gerade im Jänner in ihrer Preispolitik wieder etwas zu verändern. Das war nicht schlau, das hätte ich so nicht gemacht.
Das Kunsthistorische und das Naturhistorische Museum haben aber gesamthaft, um das auch gleich vorwegzunehmen, ihre Preisanpassung so gestaltet, dass sie gleichzeitig auch Familientickets zu begünstigten Preisen eingeführt haben – also so, wie es in einer Tageszeitung beschrieben war, ist es nicht. Aber das hätte man bezüglich der Kommunikation auch ein bisschen anders gestalten können. Es ist passiert, aber, wie gesagt, für die jungen Menschen ist der freie Eintritt gesichert.
Wir haben über KulturKontakt Austria auch eine Ausschreibung gemacht, was Vermittlungsangebote betrifft – da bin ich jetzt auch schon neugierig. Ich wünsche mir ja spezielle Angebote, gerade auch zum Thema Migration und Integration. Auch da wird die Entscheidung noch vor Weihnachten fallen, sodass ab Jänner Vermittlungsprogramme und freier Eintritt umgesetzt werden können.
Präsident Erwin Preiner: Wünschen Sie eine Zusatzfrage, Frau Bundesrätin Grimling? (Bundesrätin Grimling: Die Frau Bundesministerin hat es schon beantwortet, danke!)
Sonst eine Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Diesner-Wais.
Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Welche Prioritäten verfolgen Sie bei der Erstellung des von Ihnen im Kulturausschuss angekündigten Masterplans für die Infrastrukturmaßnahmen der Bundesmuseen?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Es stehen sehr große Investitionen an. Ich führe jetzt nur einzelne auf: 20er Haus, Tiefspeicher Nationalbibliothek, Kunstkammer, Schatzkammer, Volkskunde- und Völkerkundemuseum – also eine ganz lange Latte.
Ich habe schon im Kulturausschuss gesagt, das ruft eigentlich nach einem Marshallplan Infrastrukturinvestitionen im Kunst- und Kulturbereich. Die Projektunterlagen sind da, die werden jetzt im Ressort bewertet. Wir versuchen auch zu einer Prioritätenreihung zu kommen, das ist aber noch nicht abgeschlossen, also Work in progress.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ertl.
Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Werden die Bundesmuseen über den Verkauf von Eintrittskarten einen finanziellen Nachteil haben, wenn nur durchschnittlich 4 € pro Karte für Jugendliche refundiert werden?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Wir haben bei dieser Berechnung die letzten Jahre herangezogen, das ist ein Durchschnittswert, eine Pauschalierung, was die Abgeltung betrifft.
Wir haben jetzt auch gesagt, wir schauen uns die Entwicklung im Pilotjahr 2010 an. Ich glaube aber – das ist jetzt meine persönliche Einschätzung –, dass das für die Bundesmuseen insgesamt ein sehr positiver Schub werden wird, was ihre Beachtung betrifft. Ich glaube, dass die Besucherströme dadurch sehr ansteigen werden und dass das de facto auch eine gute Marketingmaßnahme für die Bundesmuseen ist, wenn ich es jetzt so betriebswirtschaftlich formulieren darf. Wäre ich Direktorin eines Bundesmuseums, ich würde mir in diesem Punkt keine Sorgen machen.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Zwanziger.
Bundesrat Peter Zwanziger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Minister, im Narrenturm ist das Pathologisch-anatomische Bundesmuseum untergebracht. Es ist schon sehr baufällig. Wann denken Sie, uns ein Konzept zu präsentieren?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Auch das haben wir kurz im Kulturausschuss diskutiert. Es ist ja ein Museum, das erstaunlicherweise noch unmittelbar zu meinem Ressort gehört, und ich möchte auch schauen, ob das nicht besser zum Beispiel zum Naturhistorischen Museum passt, um das dort einfach auch in den Museumsbetrieb zu integrieren. Ich halte es für nicht sehr sinnvoll, das aus dem Ressort zu steuern. – Dahin gehen die Überlegungen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bald einen guten neuen Leiter beziehungsweise eine gute neue Leiterin für das Naturhistorische Museum präsentieren kann, und das wird eines der Themen sein, die dann auch bei der strategischen Positionierung diskutiert werden.
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur 8. und letzten Anfrage, und ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg, um deren Verlesung.
Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage:
„Welche Position haben Sie zum nun vorliegenden Konzept einer Zusammenlegung des Volkskunde- und des Völkerkundemuseums?“
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Zum einen möchte ich einfach meine Wertschätzung dessen zum Ausdruck bringen, wie dieses Konzept erarbeitet wurde. Das ist aus meiner Sicht beispielgebend, weil sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bis hin zu den Entscheidungsebenen des Volkskunde- und des Völkerkundemuseums zusammengetan haben und eine Top-Arbeit abgegeben haben, wenn ich das jetzt so formulieren darf.
Bei beiden Museen besteht grundsätzliches Bundesinteresse – ich formuliere es einmal so. Das Völkerkundemuseum, das zur KHM-Gruppe gehört, ist zwar großteils saniert, seit Jahren aber immer wieder teilweise geschlossen und nur eingeschränkt zugänglich, also da besteht direkter Handlungsbedarf.
Das Museum für Volkskunde braucht dringend Sanierungsmaßnahmen. Da sind zwar nicht wir in der primären Verantwortung, aber das Volkskundemuseum bekommt doch immerhin 400 000 € pro Jahr an Bundesmitteln. Das heißt, es ist naheliegend, das jetzt einmal zusammen zu denken.
Ich sehe das im Masterplan Bundesmuseen insgesamt – das ist ja dann auch wieder mit entsprechenden finanziellen Mitteln verbunden –, und habe noch keine abschließende Entscheidung, aber, wie gesagt, hohe Wertschätzung des Prozesses und auch des Inhalts und der Qualität des vorgelegten Konzepts.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte.
Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Jetzt ist die logische Frage: Kann man schon sagen, bis wann eine Entscheidung getroffen wird, und gibt es auch schon einen zeitlichen Rahmen für die Umsetzung?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Ich habe mir vorgenommen, bis zum Jahresende zu einer Prioritätensetzung zu kommen, auch abzuwägen, ob wir bei einzelnen Vorhaben vielleicht auch Fremdfinanzierungsmodelle in Anspruch nehmen können. Vor allem Bereiche wie Tiefspeicher sind ja – das sieht, denke ich, auch das Finanzministerium ein – nicht aus dem Regelbudget, aus den sogenannten § 5 Mitteln des Ressorts, darstellbar. Das heißt, die abschließende Meinungsbildung des Ressorts erfolgt bis zum Jahresende, und dann folgen die nächsten Schritte.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Gruber.
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesminister, welche Aufgaben sollte ein „Museum der Kulturen“ erfüllen?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Das ist natürlich eine ganz, ganz entscheidende Frage. Es steht für mich auch im Zusammenhang mit einer Neupositionierung von Völkerkunde, Volkskunde und interkulturellem Dialog. Also das müssen wir neu denken. Da braucht es neue Zugänge. Ich habe mir
schon in anderen Ländern einzelne Museumskonzepte diesbezüglich angeschaut. Ich glaube, dass wir gerade auch mit Volkskunde und Völkerkunde die Chance haben, zu einer Neupositionierung im Sinne der Pluralität, der Vielfalt und auch des interkulturellen Zusammenlebens zu kommen.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Podgorschek.
Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesminister, laut Medienberichten soll es mit dem mexikanischen Staat eine Vereinbarung geben, dass die auf Kosten der österreichischen Steuerzahler um mehr als 100 000 € restaurierte Krone Montezumas restituiert und von Frau Nationalratspräsidentin Prammer übergeben werden soll.
Ist Ihnen eine Vereinbarung dazu bekannt? Wie stehen Sie dazu?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Mir ist eine derartige Vereinbarung nicht bekannt. Ich kenne diese Vereinbarung nicht. Ich habe mich natürlich mit dem Thema beschäftigt, nachdem es auch vor Kurzem durch die Medien gegangen ist.
Ich stelle klar, dass das keine Fragestellung für das Thema Restitution ist. Die Eigentümerschaft und alles andere ist hier völlig eindeutig und klar. Das heißt, wenn man da etwas überlegt, dann muss das eine staatspolitische Entscheidung sein, die getragen wird, aber, wie gesagt, ich kenne dazu keine Vereinbarung.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Kerschbaum.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Frau Ministerin! Ich komme noch einmal zur Zusammenlegung von Völkerkunde- und Volkskundemuseum zurück. Wie ist die Struktur geplant? Ist geplant, dass das neue Museum aus dem Kunsthistorischen Museumskomplex ausgegliedert und wieder ein eigenes Bundesmuseum wird? Und wie ist das mit Zeitplan und Finanzierungsplan?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Leider kann ich dazu noch nicht mehr sagen, ich kann nur wiederholen, dass ich die Art und Weise, wie an dem Konzept gearbeitet wurde, sehr schätze. Ich halte – Sie kennen es – das Konzept für qualitativ hochwertig. Wie wir das jetzt umsetzen, wie die nächsten Schritte sind, da bitte ich noch um ein bisschen Geduld.
Präsident Erwin Preiner: Die Fragen sind erschöpft. Ich erkläre daher die Fragestunde für beendet.
Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen, Frau Ministerin, für Ihr Kommen. (Allgemeiner Beifall.)
Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte, ich möchte nun sehr herzlich Frau Bundesministerin Bures begrüßen, zuständig für Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Erwin Preiner: Hinsichtlich der Mitteilungen des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundesministers für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll vom 28. November bis 8. Dezember außerhalb des EU-Raumes und vom 9. bis 10. Dezember 2009 innerhalb des EU-Raumes sowie der Be-
trauung der Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter am 28. November beziehungsweise vom 2. bis 8. Dezember 2009 beziehungsweise des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn vom 29. November bis 1. Dezember 2009 mit seiner Vertretung
beziehungsweise
den Aufenthalt des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos am 3. und 4. sowie am 18. Dezember 2009 außerhalb des EU-Raumes und der Betrauung des Bundesministers für Gesundheit Alois Stöger diplômé mit seiner Vertretung
sowie
den Aufenthalt des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung am 3. und 4. Dezember 2009 innerhalb des EU-Raumes und die Wahrnehmung seiner Angelegenheit im National- und Bundesrat gemäß Artikel 73 Abs. 3 B-VG am 3. Dezember 2009 durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
Mag. Stephan LEITNER
MINISTERRATSDIENST Geschäftszahl: 350.200/0190-I/4/09
Abteilungsmail: mrd@bka.gv.at
Sachbearbeiterin: Ingeborg HEIM
Pers. eMail: Ingeborg.heim@bka.gv.at
Telefon: 01/531 15/2217
Datum: 1. Dezember 2009
An den
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit, dass sich der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes HAHN am 3. und 4. Dezember 2009 in Brüssel aufhalten wird. Seine Angelegenheiten in National- und Bundesrat am 3. Dezember 2009 lässt er gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold MITTERLEHNER wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
Präsident Erwin Preiner: Eingelangt ist der Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2008), der dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Erwin Preiner: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 sowie 7 bis 11 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (393 d.B. und 421 d.B. sowie 8196/BR d.B. und 8204/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatter Werner Stadler: Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Podgorschek. Ich erteile es ihm.
10.27
Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Präsident! Eingangs darf ich sagen, dass diese Regierungsvorlage im Grunde genommen sicherlich einen Fortschritt darstellt und teilweise antiquarische Regelungen an die Jetztzeit anpasst. Vor allem ist sehr positiv, dass das Biopatent-Monitoring jetzt eine gesetzliche Grundlage erhält, aber leider betrifft das nur Österreich und
nicht alle anderen Patente aus dem europäischen Ausland. Daher werden diejenigen, die in Österreich ein Patent anmelden oder mit europäischen Patenten zu tun haben, relativ wenig davon spüren; in Zukunft wird sich da eben nichts ändern.
Was das Londoner Übereinkommen bezüglich Übersetzungen anlangt, ist durchaus positiv zu vermelden, dass Übersetzungen nicht zwangsweise gemacht werden müssen, weil das von der Industrie sowieso geschehen wird, ja muss, wenn sie in Europa Patente auf dem europäischen Markt präsentieren will. Daher ist es aus unserer Sicht – und um auch einer Überbürokratisierung entgegenzuwirken – nicht verständlich, warum man das noch einmal prüfen soll.
Es ist auch durchaus positiv zu vermerken, dass bei Patenten in den ersten fünf Jahren noch keine Gebühren anfallen sollen, jedoch ist zu befürchten, dass nach diesen fünf Jahren umso mehr Kosten anfallen, vor allem auch deshalb, weil es bei der Patentanwaltschaft nach wie vor – im Gegensatz zu den Juristen – keine Richtsätze gibt. Daher ist man als Antragsteller den Kostenstrukturen der Patentanwälte ausgesetzt. Es wurde auch verabsäumt, antiquarische – würde ich fast sagen – Gebühren abzuschaffen, Gebühren, die teilweise noch aus der Monarchie stammen, so zum Beispiel die Bogengebühren. Da hätten wir uns natürlich schon erhofft und erwartet, dass auch da eine moderne Struktur eingeführt wird.
Bereits im Nationalrat hat mein Klub gegen diesen Entwurf gestimmt – und wir freiheitlichen Bundesräte werden uns dem anschließen, wenn wir auch nicht verhehlen, dass das einen richtigen Schritt zu einer zukunftweisenden Regelung darstellen könnte. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
10.31
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile es ihm.
10.31
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Podgorschek hat schon einige Punkte angesprochen, die auch ich erwähnen wollte, darum werde ich mich, wie immer, kurz und prägnant auf andere Bereiche konzentrieren.
1,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher haben das Gentechnik-Volksbegehren unterschrieben und sich so für gentechnikfreie Lebensmittel sowie gegen das Recht auf Patente auf Leben ausgesprochen.
Patente auf Leben wollte die Bevölkerung nicht – und will sie noch immer nicht. Aber genau diesen Teil, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben SPÖ und ÖVP im Nationalrat abgeändert. Und das lässt schon vermuten, dass die Großparteien gar nicht wollen, dass das Monitoring-Komitee im Agro-Gentechnikbereich Patente angemeldet haben möchte. Diese werden jetzt nämlich, wie das bereits mein Vorredner angesprochen hat, in anderen europäischen Ländern angemeldet. Dieses Komitee kann daher bei uns diesen Bereich nicht kritisch beleuchten, einen Bereich, den aber die Österreicherinnen und Österreicher gerne kritisch beleuchtet haben möchten.
Das Gentechnik-Volksbegehren, das über 1,2 Millionen Menschen unterzeichnet haben, hat auch wesentlich dazu beigetragen, dass das Monitoring-Komitee eingerichtet wurde, und Hauptaufgabe des Komitees war und ist die Überprüfung der Auswirkungen der in Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie erlassenen Rechtsvorschriften auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische Systeme nach folgenden Grundsätzen:
Keine Patente auf Verfahren zum Klonen von Menschen und zur Veränderung der menschlichen Keimbahn, kein Patentschutz für Verfahren, in denen menschliche Embryonen verwendet werden und für Embryonen selbst und keine weitere Einschränkung der Tierschutzklausel. Wahrung des Viehzüchter- und Landwirteprivilegs und der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Aufgrund der essentiellen und für die Zukunft sehr entscheidenden Aufgabenstellungen sollten daher aus dem Bereich der Zivilgesellschaft nicht nur eine ExpertIn, sondern drei ExpertInnen ernannt werden können. Das Ökobüro, dessen Mitgliedsorganisationen breit gestreut in diesem Aufgabenbereich tätig sind, sollte daher ermächtigt werden, drei Mitglieder beziehungsweise einschlägige ExpertInnen zu entsenden. Dies wird allerdings nur dann möglich sein, wenn für NGOs die Tätigkeit in diesem Gremium voll abgegolten wird.
Dem gegenüber verfügen die Ministerien und Interessenvertretungen sowie andere Institutionen, die an diesem Prozess beteiligt sind, über ausreichende Ressourcen – NGOs hingegen müssen diese Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich wahrnehmen, was NGOs aufgrund ihrer knappen Budgetlage nicht zumutbar ist.
Die Änderungen im Gesetz haben wir kritisch kommentiert. Es wurde auch ein Abänderungsvorschlag von meinen Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat eingebracht, der keine Beachtung gefunden hat. Daher werden wir dieser Gesetzesvorlage auch heute hier im Bundesrat unsere Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
10.34
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.
10.34
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es fällt auf, dass sich bei diesem Tagesordnungspunkt keine Pro-Redner zu Wort gemeldet haben. Das heißt, die Contra-Redner übernehmen auch die Funktion des Pro-Redners, denn wie auch schon meine beiden Vorredner angesprochen haben, sind viele Teile, ja fast alle Teile dieses Gesetzes eigentlich mit einem Pro zu debattieren. Jedenfalls: Die Regierung hätte es in dieser Frage leicht gehabt, einen einstimmigen Beschluss sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat zu erreichen.
Jedoch ist bei der Novellierung des Patentgesetzes wieder einmal zu Tage gekommen, wie die Koalitionsparteien mit berechtigten Einwendungen der Opposition umgehen: Deren Anträge werden abgeschmettert – dann aber, sozusagen fünf Minuten vor zwölf, in leicht abgeänderter Form von den Koalitionsparteien eingebracht. – Das ist nicht der richtige Weg, wenn man will, dass solch wichtige Gesetze, und zwar sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat, einstimmig beschlossen werden. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Trotzdem: Dieses Gesetz ist im Großen und Ganzen positiv, aber die Abänderungsanträge im Nationalratsausschuss bezüglich Ausweitung der Kompetenzen des Biopatent-Monitoring-Komitees wurden – wie bereits Kollege Dönmez ausgeführt hat – abgelehnt. Das führte dazu, dass wir dem im Nationalrat nicht zugestimmt haben und auch heute im Bundesrat diesem Gesetzesbeschluss unsere Zustimmung verweigern werden. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie der FPÖ.)
10.36
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Bures. – Bitte, Frau Bundesministerin.
10.36
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sehr erfreulich, dass es in Bezug auf die Grundtendenz dieser Novelle des Patentgesetzes offensichtlich eine überwiegende Zustimmung gibt. Ich glaube, diese Zustimmung hat auch ihre Berechtigung, denn wenn wir mit dieser Novelle den Innovationsstandort Österreich stärken wollen, indem wir für den Schutz geistigen Eigentums Gebührenbefreiungen vornehmen, zumindest, was Patente in den ersten fünf Jahren und Gebrauchsmuster in den ersten drei Jahren betrifft, dann ist das ein weiterer Schritt dazu, Unternehmen finanziell zu entlasten, Unternehmen, die bereit sind, in Forschung und Entwicklung zu investieren. In Zeiten, in denen wir immer wieder bei den Gebühren Indexierungen und Anpassungen vornehmen müssen, stellt das eine positive Maßnahme dar, gerade auch in diesem Bereich die Wirtschaft zu entlasten.
Es wurde angesprochen, man könnte sich diese Regelung bei Patenten und Gebrauchsmustern auch für den Bereich Schriftbögen vorstellen, wobei ich dazu sagen darf: Auch das ist in Überlegung, jedoch geht es da um Einnahmen, die in den Bereich des Finanzministeriums ressortieren, sodass das daher von mir nicht umgesetzt werden konnte, aber ich weiß, dass es diese Diskussionen und Überlegungen auch im Finanzministerium gibt, damit es auch da zu einer Entlastung der Wirtschaft kommt.
Besonders wichtig ist eine solche Entlastung eben gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, denn es ist entscheidend, dass sich die Unternehmen in Österreich nicht aus der Forschung und Entwicklung zurückziehen, sondern dass sie – ganz im Gegenteil –, auch wenn es finanziell schwierig ist, in diesen Bereich investieren, weil es für die Zeit nach der Krise eben wichtig ist, wie wir uns heute positionieren.
Dazu eine Zahl, die zeigt, dass bei uns das Zusammenwirken zwischen Politik und Wirtschaft im vergangenen Jahr – und das trotz Krise – funktioniert hat. In Europa gibt es einen Rückgang der Zahl der Patentanmeldungen zwischen 5 und 15 Prozent, und das ist immer ein Zeichen dafür, ob man in Forschung und Entwicklung investiert. So gibt es etwa in Deutschland einen Rückgang von 7 Prozent bei Patentanmeldungen, während wir in Österreich, eben als eines der ganz wenigen Länder, ein kleines Plus, nämlich plus 1 Prozent, bei Patentanmeldungen zu verzeichnen haben.
Das ist Indikator dafür, dass die österreichische Wirtschaft – mit Unterstützung im Bereich der wirtschaftsnahen Forschung – da weiter investiert. Mit dieser heutigen Beschlussfassung wird noch einmal eine Gebührenbefreiung ermöglicht werden, und es gibt eben auch Bereiche, wo wir uns noch mehr vorstellen können.
Was das Biopatent-Monitoring-Komitee betrifft, muss man sagen, dass wir die Möglichkeiten und Aufgabenbereiche dieses Komitees und dessen Tätigkeit ausweiten.
Während sie derzeit nur für einen Teilbereich zuständig waren, werden sie nun alle Überprüfungen, wo es um rechtlichen Schutz biotechnischer Erfindungen geht, übernehmen. Das heißt, auch das ist eine Ausweitung und eine Besserstellung, und ich hoffe auf breite Zustimmung, weil wir, wie gesagt, damit einen kleinen Beitrag dazu leisten, den Innovationsstandort Österreich noch weiter zu stärken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
10.40
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Kollegin Kerschbaum.
10.40
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau
Ministerin, wenn Sie sagen, es werden die Kompetenzen des Komitees ausgeweitet: Das ist gut und schön, aber das Problem ist, dass die NGOs es sich einfach nicht mehr leisten können, teilzunehmen, und dadurch das ganze Komitee einseitig wird. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) – Das ist schon ein Fehler, wenn es ein einseitiges Biopatent-Monitoring-Komitee gibt, wo nämlich die herausfallen, die das Gentechnik-Volksbegehren vertreten, das viele Leute unterschrieben haben!
Es ist meiner Meinung nach ziemlich lächerlich, wenn ich im Ausschuss dann die Antwort bekomme: Tut mir leid, das geht sich nicht aus, dass man denen die Spesen ersetzt für den Zeitaufwand, den sie in dieses Monitoring-Komitee investieren. Das kann ich absolut nicht verstehen, denn da geht es nicht um 100 Millionen €, sondern da geht es wahrscheinlich um ein paar tausend Euro. Dass dafür das Ministerium kein Geld hat, ist eine sehr traurige Geschichte. Da kann eigentlich nur der Wille fehlen. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)
10.41
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung noch das Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH – Eisenbahnregulierung 2008 (III-381-BR/2009 d.B. sowie 8205/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 2. Tagesordnungspunkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ewald Lindinger. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ewald Lindinger: Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Liebe Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH – Eisenbahnregulierung 2008.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stadler. – Bitte, Herr Kollege.
10.43
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns der Bericht der Schienen-Control GmbH 2008 vor, es ist der dritte seiner Art. Es ist ja noch gar nicht so lange her, es war in der 772. Sitzung des Bundesrates im Juli dieses Jahres, wo wir den Bericht aus dem Jahr 2007 vorgelegt bekamen. Wir haben diesen Bericht damals positiv zur Kennt-
nis genommen. Und ich möchte auch gleich zu Beginn meiner Ausführungen sagen, dass meine Fraktion auch den Bericht 2008 positiv zur Kenntnis nehmen wird.
Warum positiv zur Kenntnis nehmen wird? – Einerseits können wir uns hier über die positive Arbeit der Schienen-Control GmbH ein Bild machen, andererseits gibt der jährliche Bericht Aufschluss über die Entwicklung des Personen- und Güterverkehrs mit all seinen Veränderungen. Ich glaube und bin überzeugt davon, dieser Bericht ist nicht nur für mich interessant, einen, der fast 40 Jahre lang in einem Eisenbahnunternehmen arbeitet, sondern für einen großen Teil oder eigentlich für alle in diesem Raum sehr interessant, weil wir sicher eine gewisse Verantwortung für einen großen Teil der Verkehrspolitik zu tragen haben.
Geschätzte Damen und Herren, ich möchte hier an dieser Stelle betonen – und ich habe das auch schon öfters gemacht, oft auch emotional –, wir alle sollten diese Verantwortung auch ernst nehmen. Mich regt es immer besonders auf, und da gehe ich emotional immer sehr hoch, wenn gewisse Personen oder Personenkreise, die keine genaueren Grundkenntnisse der Materie haben, immer wieder Eisenbahnverkehrsunternehmen schlechtreden, auf diese hinhauen, hintreten, muss ich schon fast sagen, und besonders immer auf die ÖBB. Das tut mir natürlich aus gewissen Gründen schon weh. (Bundesrat Perhab: Aber der Steuerzahler darf sich schon ein bissel aufregen, oder?)
Es muss sich ja keiner zu dieser Gruppe bekennen, aber ich glaube, man sieht es schon an den Zwischenrufen, wer vielleicht zu dieser Gruppe gehören möchte. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)
Bevor ich speziell ein paar Punkte in diesem positiven Bericht der Schienen-Control anspreche, möchte ich mich bei allen bedanken, die zum Entstehen dieses aufschlussreichen Berichtes beigetragen haben. Ein besonderer Dank gilt – das möchte ich besonders hervorheben – für die kompetenten und ausführlichen Informationen im Ausschuss vergangenen Dienstag dem Geschäftsführer der Schienen-Control GmbH, dem Herrn Fürnkranz. Danke schön! Er ist im Saal. (Beifall der Bundesräte Mag. Klug, Mühlwerth und Kerschbaum.)
Geschätzte Damen und Herren, der Umstand, dass die Schienen-Control GmbH im Jahr 2009 ihr zehnjähriges Bestehen feiern kann, ist für uns von Vorteil insofern, als der vorliegende Bericht zum Teil einen Rückblick auf lang vergangene Aktivitäten bietet und dadurch ein Vergleich mit den vergangenen Jahren sehr gut möglich ist. Das ist im Hinblick auf die Entwicklung im Bereich Güter- und Personenverkehr auf der Schiene natürlich für uns alle sehr aufschlussreich.
Positiv aus dem vorliegenden Bericht erwähnen sollte man den Umstand, dass die Zahl der abgewickelten Verfahren zwar sprunghaft angestiegen ist, trotzdem aber keine Entscheidung der österreichischen Eisenbahnregulierungsstelle angefochten oder aufgehoben wurde. Das zeigt uns, hier wird eine gute Arbeit geleistet. Obwohl immer mehr EVUs auf dem Schienennetz der ÖBB ihren Güter- und Personenverkehr abwickeln wollen, fühlt sich jeder fair behandelt – und wenn nicht, findet die Schienen-Control GmbH immer einen Weg.
Nun kurz einige Punkte, die mir wichtig sind und die auch im Ausschuss schon zum Teil für eine konstruktive Diskussion gesorgt haben, über die auch schon in der Juli-Sitzung, in welcher der Bericht 2007 diskutiert wurde, gesprochen wurde.
Der erste Punkt ist insbesondere die Marktentwicklung 2008. Wie wir dem Bericht entnehmen können, hat für die österreichischen Bahnen, was die Beförderungsmengen im Personen- und Güterverkehr betrifft, das Jahr 2008 gut angefangen. Erst im vierten Quartal drehte sich aufgrund der Wirtschaftskrise der Markt ins Negative. Dies gilt ins-
besondere natürlich für die aus der Sicht des Wettbewerbs besonders interessanten Güterbahnen, die auf der ÖBB-Infrastruktur ihre Verkehre abwickeln.
Der Marktanteil der EVUs, die die ÖBB-Infrastruktur benützen, hat sich gegenüber dem Jahr 2007 fast nicht verändert. Das Verhältnis 90 : 10 ist fast gleich geblieben; das bedeutet, 90 Prozent des Marktanteiles gehen zur ÖBB und 10 Prozent zu den anderen EVUs. Es hat sich nur ganz geringfügig der Marktanteil bei den EVUs verändert, was vom Jahr 2007 auf 2008 etwas anders war.
Eine weitere interessante Darstellung im Bericht möchte ich noch ansprechen: die durchschnittliche Auslastung der Güterzüge, gegliedert nach Eisenbahnverkehrsunternehmen und beförderten Tonnen. Es hat ja schon beim letzten Bericht 2007 dazu Wortmeldungen gegeben; ich habe mich damals auch zu Wort gemeldet. Wenn man sich diesen Teil im Bericht anschaut, dann wird das unterstrichen, was ich damals schon erwähnt habe: Das EVU mit der höchsten durchschnittlichen Auslastung hat einen Wert von 1 233 Tonnen pro Zug. Das liegt weit über den Werten der RCA. Das heißt, es ist nicht an erster Stelle die ÖBB mit ihrer RCA, sondern ein privates EVU. Bei der RCA selber haben wir eine durchschnittliche Auslastung von 925 Tonnen – sehr viel darunter, muss man eigentlich sagen, wenn man sich nur diese Zahl anschaut.
Aber warum, geschätzte Damen und Herren, ist das so? Nicht, weil die ÖBB beziehungsweise die RCA schlechtere Triebfahrzeuge hat, weil die RCA selber ein schlechteres EVU ist, weil vielleicht die Mitarbeiter schlechter sind, weil die RCA vielleicht langsamer am Markt unterwegs ist – nein, der wahre Grund ist schlicht und einfach: Die RCA bedient auch die Firmen mit ihren Anschlussbahnen. Die RCA bedient auch den ländlichen Raum. Sehr oft, fast in jeder Sitzung wird der ländliche Raum angesprochen, und der wird wirklich fast ausschließlich von der RCA bedient.
Das heißt, diese Verschubgüterzüge, die dort entstehen, wenn man die kleinen Bahnhöfe, die Firmen, die Wagen „zsammgrätzelt“, wie wir so schön sagen, haben natürlich nicht diese Auslastung, wie es bei anderen Zügen der Fall ist, die für alle EVUs sehr interessant sind. Außerdem sind diese Verschubgüterzüge nicht nur bei der Auslastung hinten, sondern sind auch sehr kostenintensiv und personalaufwendig.
Was machen die anderen EVUs? Ja, am Markt, sagt man, muss man sich behaupten, aber das ist immer auch ein Punkt, sage ich als Eisenbahner, den man sich gerne genauer anschauen will. Ich habe das letztes Mal auch angesprochen: Die EVUs befördern lieber Ganzzüge, am besten noch beladen mit Containern, von Hafen zu Hafen oder von Terminal zu Terminal. Da braucht man „nur“ – unter Anführungszeichen – ein Triebfahrzeug, einen Triebfahrzeugführer, und so kann man gutes Geld verdienen.
Diesen Umstand sollte man wirklich immer in die politische Diskussion mit einbeziehen, wenn man über die Versorgung des ländlichen Raumes spricht, geht es doch dabei immer auch um die Frage: Wer soll oder muss das finanzieren?
Dasselbe gilt ja ab dem kommenden Jahr auch für den Personenverkehr. Da gibt es ja auch schon – habt ihr sicher alle schon gelesen – Begehrlichkeiten von gewissen Gruppen, Personen, die auf der lukrativen Westbahn natürlich nur mit Personenzügen, Schnellzügen, Fernreisezügen fahren wollen, die auch nicht personal- oder kostenintensiv sind und wo man gutes Geld verdienen kann.
Ein Punkt noch kurz, weil es im Ausschuss auch angesprochen wurde, ist die Sicherheit bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Und da möchte ich betonen: Das Ziel der österreichischen Netzbetreiber war und ist immer, das hohe Sicherheitsniveau im österreichischen Schienennetz zu erhalten. Und um dieses hohe Sicherheitsniveau zu erhalten, hat die ÖBB als Netzbetreiber zusätzlich zu den bestehenden Kontrollen eine
Stelle geschaffen, die als weisungsfreie Abteilung sich das Ziel gesetzt hat, eine Erhöhung der unfallfreien Zugkilometer sicherzustellen. Das ist die sogenannte TÜ oder Technische Überwachung.
Dazu kam eine berechtigte Anfrage von Frau Kollegin Kerschbaum. Wenn man das liest, 30 Prozent der Kontrollen, die die TÜ macht, ergeben schwere Mängel, könnte man wirklich glauben, die Eisenbahn ist gar nicht so sicher, man muss Angst haben, wenn man mit dem Zug fährt. In Wirklichkeit ist es so – der Herr Geschäftsführer hat uns da ja auch aufgeklärt, für die, die nicht dieses Insiderwissen haben –, dass da viele Mängel nach einer gewissen Checkliste angesprochen werden, die natürlich nicht immer gleich dafür sorgen, dass der Zug neben den Schienen fährt, wenn ich das so provokant sagen darf.
Ich, gerade als einer, der seit 1978 im Eisenbahnunternehmen ÖBB für Sicherheit zuständig ist, nämlich im Technischen Wagendienst, wo wir die Aufgabe haben, die Betriebssicherheit des rollenden Materials samt Ladung und Ladungssicherung zu überprüfen, ich kann nur bestätigen und immer wieder betonen: Die Eisenbahn ist sicher eines der sichersten Verkehrsmittel.
Ein Punkt noch, der auch immer wieder für Diskussionen sorgt, ist die Fahrpreisentwicklung, wo wir ja auch Antworten hinsichtlich der Vergleichbarkeit bekommen haben. Natürlich, wenn es zu einer Fahrpreiserhöhung kommt, ist das für alle nicht gut, jeder regt sich auf. Aber man kann es sich auch nicht so einfach machen wie ein großes österreichisches Boulevardblatt, dass man das immer nur, ohne irgendwelche Hintergründe zu recherchieren, ohne adäquate Vergleiche zu ziehen, sehr negativ sieht. Wir haben im Ausschuss erfahren, dass es gar nicht so leicht ist, die Fahrpreisentwicklungen der einzelnen Länder miteinander zu vergleichen, weil überall andere Angebote beziehungsweise überall andere Finanzierungen vorhanden sind.
Geschätzte Damen und Herren, es gäbe sicher noch viele Punkte, die man zum vorliegenden Bericht, aber auch zur Entwicklung des Schienenverkehrs, besonders bei den ÖBB, ansprechen könnte. Diese Themen alleine könnten sicher stundenlang eine Bundesratssitzung beanspruchen. Ich will es jetzt bei dem belassen und nur mehr die Entwicklung bei den ÖBB ansprechen. Diese hat uns ja in der Vergangenheit schon so manche Gelegenheit zu Diskussionen gegeben, und das wird sicher auch in Zukunft noch oft der Fall sein. Ich bitte nur darum zu beachten – und da wiederhole ich mich –, dass bei einer solchen Diskussion wirklich immer konstruktive und sachliche Argumente im Vordergrund stehen sollten. Und von woher kriegt man viele dieser Argumente? Natürlich aus dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH.
Abschließend nochmals herzlichen Dank allen, die das Entstehen dieses Berichtes möglich gemacht haben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
10.57
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wenn das Herz bei der Sache ist, hat man natürlich viel zu sagen. Grundsätzlich darf ich zart an die freiwillige Redezeitbeschränkung erinnern. (Bundesrat Stadler: Da muss ich mich entschuldigen!)
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte, Herr Kollege.
10.57
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ja, ich glaube, Reden sind gut, Herr Kollege Stadler, wenn das Herz daran hängt. Das ist so. Und ich habe das bei dir gespürt, dass du mit allen Fasern deiner Seele und deines Körpers an diesem Thema hängst. Das beeindruckt und das gebietet auch Respekt.
Du hast gesprochen von der großen Verantwortung, die wir gegenüber diesem Unternehmen, den Österreichischen Bundesbahnen, wahrzunehmen haben, und dass wir diese Verantwortung ernst nehmen sollen. Ich stimme da mit dir vollkommen überein!
Und du hast kritisiert, dass viele sich den Mund zerreißen über die ÖBB, die keine Kompetenz haben – „ohne Grundkenntnisse“, hast du formuliert.
Ich möchte daher zuerst meine Kompetenz nachweisen, bevor ich in dieses Thema einsteige. Als 12 Jahre lang tätiger Aufsichtsratsvorsitzender einer intermodalen Logistikdrehscheibe, der Ennshafen GmbH (Bundesrat Stadler: Wo du gute Erfahrungen mit den ÖBB gemacht hast, oder?), als Fachgruppenvorsteher-Stellvertreter der Spediteure Oberösterreichs in der Wirtschaftskammer glaube ich, dass ich an dieses Thema mit Kompetenz herangehen kann. Ich wollte das nur einleitend feststellen, weil du das kritisiert hast, dass manche ohne Kompetenz ... (Bundesrat Stadler: Nicht dich!) – Nein, nicht mich! – Nur dass das klargestellt ist.
Die Österreichischen Bundesbahnen haben für den Standort – und das hast du auch gesagt – eine enorm wichtige Bedeutung und sind ein sehr wichtiges Unternehmen. Die Stichworte kennen wir alle: Arbeit, Pendler, Wirtschaft, Logistik, Tourismus, Gästeströme und so weiter. Dieses Unternehmen ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich in Europa, hat eine enorme Wichtigkeit. Und deshalb gilt diesem Unternehmen unsere gemeinsame Sorge, dass diese Wettbewerbsfähigkeit auch in Zukunft erhalten bleibt, nicht nur erhalten bleibt, sondern auch verbessert wird.
Die ÖBB sind auch ein großer Verbraucher, die Aufträge an zahlreiche Zulieferer vergeben. – Alles gute Gründe, dass wir an einer starken und leistungsfähigen Bundesbahn enormes Interesse haben.
Aber es beunruhigt mich schon, als Patriot – ich rede jetzt noch gar nicht von der Wirtschaft –, als österreichischer Bürger und als Mandatar natürlich umso mehr, dass dieses Unternehmen immer weniger wettbewerbsfähig wird, und ich möchte das anhand eines ganz konkreten Beispieles verdeutlichen.
Ich mache immer wieder Betriebsbesuche und frage in den Unternehmen – Stichwort Logistik –: Wie geht es euch mit Frächtern? Wie geht es euch mit Transporten? Wie geht es euch mit dem Güterumschlag? Und so weiter. Da sagt mir der Geschäftsführer eines großen Sägewerkes – des zweitgrößten Österreichs, einer der Hauptkunden der ÖBB –, dass man vor vier Jahren – ich habe dieses Werk vor zwei Monaten besucht – noch 450 000 Tonnen mit der Bahn transportiert habe, Rundholz her, Schnittholz weg. Ich habe dann gefragt, was der Grund ist, dass das bei einem Betriebsbesuch zu einem Thema wird. Darauf sagt mir der Geschäftsführer: Wissen Sie, ich möchte mit der Bahn transportieren, aber wir transportieren heute nur mehr 150 000 Tonnen.
Das ist meiner Meinung nach ein dramatischer Einbruch. (Bundesrat Lindinger: Ist der Umsatz so zurückgegangen?) – Nein, es ist nicht der Umsatz zurückgegangen, der Umsatz ist gleich geblieben. Aber: Dieses Sägewerk transportiert beispielsweise an die Adriahäfen, von Hafen zu Hafen. Bisher wurde mit den Österreichischen Bundesbahnen transportiert. Dauer des Transportes von Enns nach Koper, an die Adria: 36 bis 50 Stunden Laufzeit. Das war für das Unternehmen nicht mehr tragbar, weil manche Schiffe versäumt wurden, die termingerecht ablegen mussten.
Angebot der slowenischen Bahn: Die slowenische Bahn holt das Holz ab und schafft denselben Transport in zwölf Stunden – und das Ganze noch um 15 Prozent günstiger. Ein österreichisches Unternehmen müsste ja hirnverbrannt sein, wenn es dieses Angebot nicht annähme. Und ich gehe davon aus, dass auch die slowenischen Bahnen wirtschaftlich unterwegs sind. Es bereitet mir große Sorge, wenn ich so etwas höre.
Und wenn ich höre, dass die Tarife bei der RCA – Rail Cargo Austria – im Juli bereits um 7 bis 10 Prozent erhöht wurden, und jetzt angekündigt wurde, dass die Tarife mit 1. Jänner wieder um 10 Prozent erhöht werden, dann ist das meiner Meinung nach nicht die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Wirtschaft in der Krise. Damit verdrängen wir den Güterumschlag von der Schiene auf die Straße, weil die Kunden ihre Ware haben wollen.
Dasselbe Unternehmen hätte gerne einen Shuttletransport vom Stammwerk in Altmünster – drei Mal in der Woche mit mehreren Waggons, Rundholz her, Schnittholz hin –, aber das ist nicht möglich bei den Bundesbahnen. Ich frage mich, warum. Ergebnis ist, dass Lkw diese Strecke jetzt pro Tag zweimal fahren. Das bedeutet wieder eine Verdrängung von der Schiene auf die Straße – etwas, was verkehrspolitisch eigentlich nicht gewünscht wird. Freilich freuen sich die Frächter darüber, aber ich glaube, es müsste ergründet werden, warum das so ist.
Meiner Meinung nach gibt es auch zu wenig Verantwortung für die Firmenbetreuer bei den Bundesbahnen und bei der RCA. Mir wurde von diesem Geschäftsführer gesagt, dass zwar ein Vertreter kommt, eine Liste übergibt und sagt, das seien die neuen Tarife. Wenn man dann aber sagt, das kann vielleicht gelten, wenn man ein oder zwei Mal einen Zug hat, aber nicht, wenn man jeden Tag einen Zug oder jede Woche mehrere Züge hat, dann antwortet einem der Vertreter, er könne keine anderen Tarife ausverhandeln, dazu sei er nicht befugt. Antwort des Geschäftsführers: Das hätten Sie mir auch per Fax mitteilen können. Wenn Sie nicht verhandeln dürfen, brauchen Sie nicht extra mit dem Auto zu mir herfahren.
Ich bemühe mich wirklich, diese Probleme sachlich aufzuarbeiten, ohne jede Polemik. Aber mir blutet das Herz dabei – als Patriot und als Österreicher –, wenn ich höre, dass das Leitunternehmen dieses Staates in der Logistik so am Wettbewerb vorbeisteuert. Und das, meine Damen und Herren, muss sich ändern, wir müssen etwas unternehmen!
Vergleichen wir doch die Produktivität der ÖBB mit jener der Deutschen Bahn oder den Schweizerischen Bundesbahnen! Ich weiß, in der Schweiz gab es keinen Krieg und so weiter, solche Argumente kommen dann immer; aber der Krieg ist auch schon wieder längere Zeit her, da hat man sich schon ein wenig regenerieren können in der Zwischenzeit, was etwa die Netze anbelangt. Ich glaube aber, dass die österreichischen Eisenbahnerinnen und Eisenbahner nicht dümmer sind als die deutschen und die schweizerischen, daher muss es an etwas anderem liegen. Ich glaube, dass es am System liegt, und ich kann mich in die Seele eines österreichischen Eisenbahners hineindenken, der immer den slowenischen Zug vorbeifahren sieht. Der denkt sich, das müssten wir doch auch zustande bringen.
Ich glaube, um diese Themen geht es bei den Bundesbahnen, und ich bedanke mich auch beim Herrn Fürnkranz sehr herzlich für diesen Bericht, der uns wieder Anlass gibt, Überlegungen anzustellen, wie wir die Österreichischen Bundesbahnen – an denen uns etwas liegt – wettbewerbsfähiger, leistungsstärker und besser machen können. Darum geht es. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
11.06
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.
11.06
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei leidenschaftliche Vertreter
in Sachen ÖBB haben vor mir gesprochen. Ja, ich bin auch ein großer Eisenbahnfan, ich fahre gerne Eisenbahn – das rührt auch daher, dass ich gar kein Auto habe (Heiterkeit bei Bundesrat Konecny) –, und ich möchte, dass die Züge pünktlich und sauber sind und dass die Betreuung ordentlich ist. Ich möchte auch – und das fehlt mir immer öfter – an Nebenstrecken eine gute Verkehrsanbindung haben. Als Fahrgast kann ich Ihnen sagen, dass es nicht immer so einfach ist, in einer vernünftigen Zeit hinzukommen und vor allem einen Eisenbahnanschluss zu finden, der dort noch fährt. Ich glaube, auch hier könnte man noch einiges tun.
Kollege Stadler hat gesagt, es tue ihm immer weh, wenn unqualifizierte Leute – so wie ich, Konsumenten der Eisenbahn, keine Eisenbahner – darüber reden. Ich will dir nicht wehtun – also jedenfalls nicht absichtlich (Zwischenruf des Bundesrates Stadler) –, man muss aber trotzdem über gewisse Fehlentwicklungen bei den ÖBB insgesamt sprechen dürfen, und man muss auch darüber reden. Es nützt nichts, die Dinge unter den Tisch zu kehren und zu hoffen, dass sie niemandem auffallen.
In den letzten Jahren – und das sind nicht nur die Jahre, bei denen reflexartig von der SPÖ-Seite kommt, dass das Schwarz-Blau oder Schwarz-Orange gewesen ist, die seien schuld an der Situation, und die Regierung müsste jetzt die Altlasten aufarbeiten; das haben wir ja nicht einmal gehört (Bundesrat Gruber: Na ja, Frau Kollegin, wenn ich mir die Anzahl der Minister anschaue von 2000 bis 2006! Die Namen haben wir ja schon genannt!) – sind elementare Dinge geschehen, seit es wieder SPÖ-Minister in diesem Bereich gibt; Vorgänger von Frau Ministerin Bures war Faymann: wenn ich mir die Postbusliegenschaft in Wiener Neustadt anschaue, an der Raiffeisen gut verdient hat und die ÖBB viel gezahlt haben, wenn ich mir die Dreieckskonstellation rund um den Schillerplatz anschaue. Wir haben uns vor etwa einem Jahr im Rahmen einer Dringlichen Anfrage gemeinsam mit den Grünen darüber unterhalten. In dieser Sache gibt es eine Konstellation von ÖBB, dem ehemaligen Chef Huber und dessen Familie; seine Frau hat damals in einer einzigen Transaktion 5,5 Millionen € verdient. Das kann man nicht einfach wegwischen, das liegt schon in eurer Verantwortung. (Bundesrat Gruber: Das glaube ich nicht! Da irren Sie, Frau Kollegin!)
Die Cross-Border-Geschäfte sind schon im Jahr 1999 getätigt worden, da war noch die SPÖ verantwortlich, und auch bei den Finanzspekulationen wissen wir immer noch nicht, was uns noch alles blüht.
Aufgefallen sind die ÖBB, seit sie wieder zu einem SPÖ-Ministerium ressortieren, in erster Linie durch die Umfärbeaktionen. (Bundesrat Gruber: Frau Kollegin, da müssen Sie ein bisschen zurückblättern! Da verwechseln Sie ein bisschen etwas!)
Kollege Stadler hat sich heute bei Geschäftsführer Fürnkranz bedankt – danke, dass du das gemacht hast –, dessen Vertrag nicht verlängert wird. Man hat eine Ausschreibung gemacht, und diese Ausschreibung sieht so aus, dass er sich nicht bewerben kann. Ich verstehe nicht, dass man einen qualifizierten Mitarbeiter, einen langjährigen Mitarbeiter, der eingearbeitet ist, jetzt einfach ziehen lässt – indem man die Ausschreibung so macht –, weil er die falsche Farbe hat, einen Neuen oder eine Neue bestellt, der oder die sich zwar erst einarbeiten muss, aber die richtige Farbe hat. Das ist etwas, wofür ich kein Verständnis habe. Das sind immer so die ersten Aktionen.
Das sagt aber nicht nur die Opposition, sondern das sagt auch die „Presse“. Die „Presse“ von gestern schreibt: „Koalition streitet wegen ÖBB-Personalia“, und berichtet über genau diese Umfärbeaktionen der SPÖ. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das sind Dinge, über die man sich unterhalten muss. Es nützt nichts, wenn man sagt, das geht uns nichts an. Das ist einfach so, nur wollen Sie es nie hören! (Bundesrat Gruber: Wie hat der geheißen? Vorm Walde! Wo hat man ihn wieder hingeschickt?)
Oder: Eduard Saxinger. Er hat 100 000 € Beratungshonorar bekommen, man weiß jetzt aber gar nicht – nach seinen Aussagen –, ob es ein Beratungshonorar war oder nicht; das Beratungshonorar ist ohne Genehmigung des Aufsichtsrats ausbezahlt worden. Herr Dr. Saxinger sagt, das hat nicht sein müssen, denn diese Summe sei ein Ersatz eines Aufwandes gewesen.
Also was jetzt? Ein Beratungshonorar oder ein Ersatz für einen Aufwand? Das ist überhaupt nicht geklärt, aber ich muss sagen, 100 000 € sind nicht nichts. Zu diesen 100 000 € hat er dann – wie das „profil“ aufgezeigt hat – auch noch eine umfangreiche Spesenabrechnung abgegeben (Bundesrat Gruber: Das war zwischen 2000 und 2006 das Wichtigste, Frau Kollegin!) – du kannst dich gerne zu Wort melden und hier vom Rednerpult aus reden –, wo ganz penibel ein Fahrschein der Wiener Linien um 1,70 €, eine Bewirtung um 6,45 € oder eine Portion Milch um 1,80 € verrechnet worden sind. Das sind alles Dinge, über die natürlich gesprochen werden muss, weil die ÖBB als Gesamtheit zu sehen sind.
Wir werden diesen Schienen-Control-Bericht heute positiv zur Kenntnis nehmen, weil wir ihn gut finden – ich möchte mich bei all jenen bedanken, die an der Erarbeitung dieses Berichtes beteiligt waren –, aber das ändert nichts daran, dass man sich auch über andere Dinge unterhalten muss. Ein guter Schienen-Control-Bericht wird die anderen Fehler, die bei den ÖBB gemacht werden, nicht vergessen lassen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.13
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kollegin.
11.13
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich für die Erstellung dieses Berichtes bedanken. Er ist wie jedes Jahr ein wirklich sehr informatives Werk über die Bahn – ich betone das immer wieder – und vor allem auch lesbar für Menschen, die sich mit den Strukturen der Bahn sonst nicht so gut auskennen. Er ist wirklich lehrreich. Man kann sich den Bericht aufheben und immer wieder reinschauen.
Es war auch die Information, die wir im Ausschuss bekommen haben, ausgesprochen sachlich und neutral. Das schätze ich sehr sowohl an diesem Bericht als auch an diesen Informationen, denn die politische Diskussion über den Schienenverkehr ist ja ganz selten sachlich und neutral, wie wir auch heute schon erlebt haben. Niederösterreich ist derzeit überhaupt das beste Beispiel für eine unsachliche und unneutrale ÖBB-Diskussion. Da schießt sich die ÖVP auf die ÖBB ein. (Zwischenruf des Bundesrates Kainz.) – Ich darf jetzt meine Sicht der Dinge darstellen, nämlich die Streitereien, weil das Land Niederösterreich, ganz voran Herr Landesrat Heuras und Herr Landeshauptmann Pröll, sich bemüßigt fühlt, ständig auf die ÖBB einzuprügeln (Bundesrat Kainz: Einzufordern, nicht „einzuprügeln“!); einzuprügeln, es wird eingeprügelt.
Keine Frage, es gibt genug zu kritisieren an den ÖBB. Ich kann mich in vielen Punkten, die Frau Mühlwerth heute angeführt hat, anschließen. Der Rechnungshof hat regelmäßig zu tun mit der Prüfung der ÖBB, und wenn man die Berichte liest, kann einem zum Teil übel werden, keine Frage. Es ist aber trotzdem auch in Niederösterreich ganz sicher nicht Sinn und Zweck der Sache, die ÖBB zu tögeln und ständig damit zu drohen, den Geldhahn, der in Niederösterreich ohnehin nur tröpfelt, damit man bessere Verbindungen bekommt, abzudrehen. Das ist leider der Weg der Niederösterreichischen Landesregierung: zu sagen, euer Angebot ist nicht gut genug, deshalb bekommt ihr überhaupt kein Geld mehr!
Wenn man sich im Schienen-Control-Bericht ansieht, wie das mit den Bestellverkehren und den Verkehrsdienst-Verträgen der Länder so ist, dann muss man sagen, Niederösterreich ist – wenn man berücksichtigt, wie viel pro Einwohner für den Schienennahverkehr ausgegeben wird – einfach ein Schlusslicht. Wir bezahlen für den Schienennahverkehr pro Einwohner halb so viel wie Oberösterreich, das Angebot ist aber gleichwertig. Deshalb ist die Argumentation, die insbesondere Landeshauptmann Pröll, aber auch Landesrat Heuras immer wieder anführen: 60 Millionen € zahlen wir für den öffentlichen Nahverkehr! – ja, da sind die Anrufsammeltaxis dabei –, einfach unfair. Die Diskussion ist sehr emotional und nicht fair. (Bundesrat Kainz: Das sind effiziente Lösungen!) Effiziente Lösungen! Wir zahlen 17 Millionen € für den Schienennahverkehr, der Rest auf die 60 Millionen € geht in anderen öffentlichen Nahverkehr (Bundesrat Kainz: Das ist der Vorteil eines Fördersystems!), das zeigt eindeutig, dass der Schienennahverkehr sehr wohl sehr effizient ist.
Egal welche Verhandlungen, sie alle zeigen, dass alle anderen Bundesländer es geschafft haben, Verkehrsdienst-Verträge zustande zu bringen, die einigermaßen fair sind, die alle Seiten befriedigen und die helfen, den Schienennahverkehr zu erhalten. Nur in Niederösterreich ist es so, dass man strampft und sagt: Wir geben kein Geld aus! Das, was wir bis jetzt bezahlt haben, ist schon zu viel! – Das entspricht aber in Wirklichkeit nicht dem, was es wert ist. Sie können nicht sagen, der Schienennahverkehr in Niederösterreich ist nur 17 Millionen € wert. Das ist einfach ein Blödsinn.
Was Landesrat Heuras und Landeshauptmann Pröll in dieser Hinsicht immer wieder nahebringen, ist, dass die PendlerInnen dann am besten von der Schiene auf die Straße zu bringen sind, wenn auch Busverbindungen eingerichtet werden. Wir haben überall tolle Buskonzepte und stellen dafür den Schienenverkehr ein. Super! Es wissen aber alle, und die Erfahrungen zeigen das auch immer wieder: Wenn einmal ein Busverkehr statt der Schiene da ist, der Busverkehr dann immer tröpfelnder und tröpfelnder wird, wird er sich bald nicht mehr auszahlen, und dann gibt es gar keinen öffentlichen Verkehr mehr. Und das ist auch das, was die ländliche Region schwächt: wenn es keinen öffentlichen Verkehr mehr gibt. (Beifall des Bundesrates Schennach. – Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Ja, aber der wird regelmäßig eingestellt. Es wird nicht ausgebaut, sondern man sagt dann, diese eine Busverbindung ist vielleicht doch nicht notwendig, es fahren ohnehin nur Schüler. Dass Busverkehre ausgebaut werden, habe ich noch nicht erlebt, nicht in Niederösterreich. (Bundesrat Kainz: Das stimmt ja nicht! Der Wiesel-Bus zum Beispiel!)
Der Wiesel-Bus. Zum Wiesel-Bus möchte ich sagen, meiner Meinung nach ist das eine Schande, dass wir eine Landeshauptstadt installiert und nicht daran gedacht haben, dass es dorthin auch eine öffentliche Anbindung geben muss. Wenn ich in der Früh nach St. Pölten fahren will, habe ich die letzte Möglichkeit mit dem Wiesel-Bus um 7.20 Uhr. Wenn ich einen Termin um 13 Uhr habe, kann ich über Wien fahren, zwei Stunden lang. – Ist das eine supertolle öffentliche Anbindung an meine Landeshauptstadt? Die würde ich mir anders vorstellen! Mit dem Wiesel-Bus kann man fahren, wenn man, als Beamter zum Beispiel, spätestens um 17 Uhr nach Hause fahren kann, alle anderen können ihn leider nicht benutzen, denn später fährt er nicht mehr. Da kann man wirklich nicht von einer tollen, einer super Qualität sprechen. (Bundesrat Perhab: Können wir das gesamtösterreichische System auch anschneiden?)
Zur Diskussion in Niederösterreich. – Da gibt es natürlich auch eine SPÖ, und – es ist auch schon erwähnt worden – bei der SPÖ gibt es immer diesen Rechtfertigungsbedarf. Immer dann, wenn irgendetwas an den ÖBB kritisiert wird, heißt es: Na ja, das sind unsere Bundesbahnen, und es ist doch ohnedies alles so gut! – Das heißt, man darf gar nicht kritisieren. Ich denke, man sollte den Verbesserungsbedarf, den es bei den ÖBB sehr wohl gibt, nicht übersehen.
Etwas, das heute nur ganz leise bei der Kritik von Frau Mühlwerth angeklungen ist, möchte ich schon auch noch betonen: Meines Wissens – und auch nach Google – ist Herr Huber der erste schwarze ÖBB-Chef gewesen und nicht der erste rote ÖBB-Chef (Zwischenruf des Bundesrates Konecny), und viele dieser Probleme, die aufgezählt worden sind, Grundstücksspekulationen und Finanzspekulationen etwa, sind unter Herrn Huber aufgetreten. Das heißt, das geht nicht unbedingt auf diese (in Richtung SPÖ) Seite. Insofern verstehe ich nicht ganz, warum die SPÖ jegliche Kritik an den ÖBB immer mit dem Verweis darauf abtut, dass das nicht sein kann, es seien alle gut und toll. Probleme bei den ÖBB lassen sich nicht wegreden. Das ist nun einmal so. Man muss sie endlich einmal genauer anschauen und versuchen, sie zu lösen.
Ich darf noch einmal ganz kurz auf die Streitigkeiten in Niederösterreich zurückkommen, die derzeit ganz massiv sind – die Tageszeitungen sind voll damit. Ich würde mir schon wünschen, dass von Frau Ministerin Bures auch einmal ein Wort kommt. Es ist einfach so, Niederösterreich zahlt einfach unterdurchschnittlich wenig an die ÖBB, und wenn da nicht bald eine Lösung gefunden wird, dann wird es im niederösterreichischen Fahrplan nicht 2010, sondern voraussichtlich 2011 massive Einschränkungen geben, denn es geht nicht an, dass Bund und andere Länder ständig querfinanzieren. Dazu würde ich mir wirklich auch von Ihnen einmal ein offenes Wort wünschen, Frau Ministerin, und nicht immer nur die Bellerei im Bundesland.
Ich möchte noch ein paar Probleme ansprechen, die es sehr wohl gibt. Es ist so, dass in den letzten Jahren sehr viel vernachlässigt wurde. Ich kenne Bahnhöfe und Waggons, die uralt sind. Ich weiß, dass es noch Schnellbahnen aus den Siebzigerjahren gibt – und wer stiege schon in ein Auto aus den Siebzigerjahren ein, das so ausschaut? Im Prinzip war und ist da sehr viel nachzuholen. In letzter Zeit ist gerade in diesem Bereich erfreulicherweise sehr viel geschehen, und es wird auch noch viel geschehen.
Es mangelt wirklich massiv an der Informationspolitik der ÖBB. Das ist immer wieder ärgerlich. Die PendlerInnen lassen sich wirklich viel gefallen. Sie haben kein Problem damit, wenn einmal eine Zeit lang ein Zug ausfällt, später fährt oder sonst etwas; das ist gar nicht das Problem. Mich ärgert aber zum Beispiel immer wieder, dass der Bahnhof Wien Mitte für ich weiß nicht wie viele Jahre umgebaut wird und es unten nicht einmal eine brauchbare Zuganzeigetafel gibt, obwohl von dort Tausende Pendler wegfahren. Weiters werden Züge auch noch so verschoben, dass sie nicht mehr von Wien Mitte, sondern nur mehr von Wien Nord abfahren. Wie gesagt, man sieht unten nicht einmal, ob der Zug überhaupt abfährt.
Das sind so Kleinigkeiten, da geht es nicht um das große Geld. Da geht es um Verbesserungen, die wirklich im Kleinen möglich wären, wenn das Management ein bisschen mehr auf die Beschwerden der PendlerInnen hören würde. (Bundesrat Schennach: Wenn der Fahrgast wirklich Kunde wäre!) – Wenn der Fahrgast Kunde und König wäre, aber das ist er leider nicht. Man findet unten nicht einmal einen Zugfahrplan. (Bundesministerin Bures: Das war jetzt aber nicht gegendert! – Bundesrat Schennach: Das war nicht gegendert, Entschuldigung, ja!)
Am Dienstag bin ich zum Beispiel nach den Ausschusssitzungen um 16 Uhr von Wien Mitte nach Korneuburg gefahren. Das war ein Kurzzug, das war „super“. Darin stehst du nämlich ganz eng nebeneinander, umfallen kannst du nicht mehr, und den Schaffner braucht man auch nicht mehr, denn der kommt nicht durch. Das ist eine Frechheit! Da muss man vonseiten der ÖBB einfach mehr mitdenken. Dieses Mitdenken muss im ÖBB-Management ganz oben und auch ein Stückchen weiter unten noch gelernt werden.
Noch ganz kurz zum Bericht der Schienen-Control. Das Thema Fahrgastzahlen ist auch schon angeklungen. Es ist erfreulich, dass die Fahrgastzahlen im Jahr 2008 massiv zugenommen haben. Zu befürchten ist aber, dass das nicht wirklich lange anhalten wird, da die Bahntickets teurer und das Benzin wieder billiger geworden sind.
Im Prinzip, denke ich, ist immer wieder die Finanzierung das Problem, aufgrund dessen das Ganze insbesondere im Personennahverkehr nicht so läuft, wie es laufen soll. An dem Schlamassel gebe ich nach wie vor der Politik die Schuld, denn in letzter Konsequenz ist es so, dass die Finanzierung noch nirgends wirklich klar geregelt ist. Es ist nicht klar geregelt, wofür die Länder zuständig sind, es ist nicht klar geregelt, wofür der Bund zuständig ist, und dadurch kommt es zu diesen Streitigkeiten. Jeder redet sich auf den anderen aus. Egal, wo du dich beschwerst, du wirst zum Nächsten geschickt. Die ÖBB schicken dich zum Minister oder zum Landeshauptmann – und umgekehrt. Also ich denke, dass es uns in keinem der Probleme weiterbringt, dass sich ewig einer auf den anderen ausredet.
Das, was wir brauchen, sind transparente Regelungen – und weniger Streit bei den Postenbesetzungen. Denn das ist schon ein Trauerspiel, Kollegin Mühlwerth. Die SPÖ ist nicht unbedingt die Weltmeisterin im Umfärben gewesen, ich glaube, die Umfärberei war in der Phase, als das BZÖ beziehungsweise die FPÖ den Verkehrsminister stellte, mindestens genauso schlimm. Also da kann man sich die Hand geben, da braucht man sich nicht zu fürchten.
Ein Trauerspiel ist, dass im Management bei der Postenbesetzung die Qualifikation nach wie vor – zumindest bei der Diskussion – in den Hintergrund tritt. Liest man in den Zeitungen etwas über Postenbesetzungen, dann geht es um die Farbe, nicht um die Qualifikation der Menschen. Die Probleme, die die EU-Kommission kritisiert, sind im Ausschuss schon kurz angesprochen worden, nämlich die Personalunion bei den Vorständen der Tochter- und der Muttergesellschaft.
Prinzipiell deutet immer wieder alles darauf hin, dass es in Wirklichkeit nur um Machtkämpfe geht, und zwar um Machtkämpfe zwischen Rot und Schwarz in diesem Fall – früher war es wahrscheinlich zwischen Schwarz und Blau; ich weiß nicht, ob da viel gekämpft wurde. Das Problem ist, dass das Hauptinteresse der Politik an den ÖBB offensichtlich in diesen Machtkämpfen besteht. Das ist ein Trauerspiel, und solange es dabei bleibt, dass das Hauptinteresse der Politik an den ÖBB ist, wer welchen Posten bekommt und wer wie viel Einfluss hat, bleiben die PendlerInnen und vor allem der Schienennahverkehr auf der Strecke. (Beifall der Bundesräte Schennach und Mühlwerth.)
11.24
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte, Frau Kollegin. (Bundesrat Mag. Klug: Keine Hinweise mehr auf die Redezeit, das macht eh keinen Sinn!)
11.25
Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir haben einen sehr umfangreichen Bericht, aber das, was er bemängelt, wird jedes Jahr eigentlich nicht besser, sondern es wird immer schlechter.
Wir haben heute schon von der Zufriedenheit der Wirtschaft gehört, denn in der Wirtschaft ist eines ganz, ganz wichtig: die Pünktlichkeit, die Zuverlässigkeit, die Schnelligkeit eines Zuges, um von A nach B zu kommen. Nur so kann ein Unternehmer auch den Zug nehmen. An und für sich ist man von der Wirtschaftsseite her ja sehr gewillt, auf die Bahn umzusteigen; wenn es an Qualität und Pünktlichkeit mangelt, ist jedoch
nicht anzunehmen, dass das geschieht, denn der Unternehmer ist privatwirtschaftlich orientiert, er muss auf Erfolg hinarbeiten, er muss seine Mitarbeiter bezahlen; der bekommt keine staatlichen Subventionen, wenn er defizitäre Geschäfte macht.
Aber eines zeigt der Bericht auch – und das ist meiner Meinung nach nicht unbedingt eine Frage des Geldes, sondern eine Frage des Willens –: Der Grundtenor des Berichtes ist die Unzufriedenheit im Personennahverkehr, die Unzufriedenheit der Pendler, die täglich auf den Zug angewiesen sind und oft keine andere Möglichkeit haben, irgendwie auszuweichen oder etwas anderes zu machen.
Diese Kritikpunkte standen vor ungefähr zwei Monaten auch schon im Arbeiterkammer-Bericht – Sauberkeit, überfüllte Züge. Man weiß ja, wie viele Fahrgäste man jeden Tag in den Pendlerzügen hat. Von Landeck nach Innsbruck fährt jeden Tag eben eine bestimmte Anzahl von Personen, und wenn die Züge jeden Tag überquellen, dann könnte man doch seitens der ÖBB einmal einen Waggon anhängen. Das muss doch möglich sein. In der Privatwirtschaft sind ja auch Änderungen möglich. Wenn jemand sieht, dass er zwei Lkws und nicht nur einen braucht, dann ist der zweite Lkw innerhalb von zehn Minuten vor Ort und kann dort tätig werden.
Ich glaube, an der Kundenzufriedenheit, an der Pünktlichkeit sollte man wirklich arbeiten. Das sollte nicht am Geld scheitern, sondern das ist etwas, wofür Bewusstsein im Management vorhanden sein muss, damit das über die Bühne gehen kann.
Ein Punkt war auch – und das hat mir sehr gut gefallen –, dass zu 17 Prozent private Verkehrsunternehmer auf der Schiene tätig sind. Diese Unternehmen sind pünktlicher und zuverlässiger. (Bundesrat Gruber: Das sind die Rosinenpicker!) Das sollte auch der ÖBB-Führung, dem Management, zu denken geben. (Bundesrat Gruber: Das sind die, die die Rosinen herausnehmen!) – Die müssen die Schiene kaufen und können aber dann pünktlich fahren. (Bundesrat Gruber: Die holen sich die Rosinen heraus!) Also warum sollen dann die ÖBB mit ihren eigenen Zügen auf der eigenen Schiene nicht pünktlich und zuverlässig sein? – Das kann mir kein Mensch einreden.
Über eines habe ich mich schon auch etwas gewundert: Vor ein paar Sitzungen war ich sehr euphorisch über den Kooperationsvertrag zwischen ÖBB und Deutscher Bundesbahn. Ich habe gesagt, dass das ganz toll ist, dass es einen Kooperationsvertrag gibt. Aber was lese ich jetzt im „Standard“?
Ich darf aus dem „Standard“ zitieren: „Die Büros in der Langauergasse nächst dem Wiener Westbahnhof sind nur sporadisch bevölkert, die Eintragung im österreichischen Firmenbuch fehlt überhaupt. Das Joint Venture Railselect, das ÖBB und Deutsche Bahn (DB) im Güterverkehr im März auf Schiene bringen wollten, steht offenbar auf einem Abstellgleis.“
Es funktioniert anscheinend im Personennahverkehr, wie weiter aus dem Bericht hervorgeht. Aber ich würde mir schon wünschen, dass dieser positive Ansatz auch im wirtschaftlichen Güterverkehr umgesetzt wird und dass das zügig vonstatten geht.
Da ist schon das Management gefordert, das umzusetzen. Wäre man auf Gewinn ausgerichtet, würde das sicher wesentlich schneller gehen, als wenn man sagt, dass der österreichische Staat das Defizit ja doch bezahlen muss.
Die Fortsetzung der ÖBB-Reform ist unerlässlich, ebenso muss die Produktivität bei den ÖBB erhöht werden. Würde man das „Regierungspapier“ abarbeiten, hätten wir bis zu den nächsten Wahlen sicher einen positiveren Bericht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.29
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Bures. – Bitte, Frau Bundesministerin.
11.30
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für diese Diskussion, weil sie die Möglichkeit gibt, zu einem wirklich großen, wichtigen und bedeutenden Unternehmen, nämlich einem Infrastrukturunternehmen unseres Landes Stellung zu nehmen.
Lassen Sie mich mein Hauptinteresse an diesem Unternehmen vorausschicken: Dieses Unternehmen muss wettbewerbsfähig sein. Dieses Unternehmen, das jeden Tag 1,2 Millionen Fahrgäste transportiert, muss noch kundenfreundlicher werden und seinen Kunden eine Leistung anbieten, die ihren Ansprüchen und Wünschen gerecht wird. Mein Hauptinteresse gilt einem Unternehmen, das Monat für Monat verhindert, dass 360 000 Lkws auf der Straße sind – so viele Tonnagen werden nämlich seitens der ÖBB jeden Monat transportiert.
Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir nicht versuchen, dieses Unternehmen zu stärken, wettbewerbsfähig zu machen, dann bedeutet das, dass jeden Tag 1,2 Millionen Menschen von der Schiene abgeschnitten sind, an Mobilität verlieren und dass wir jeden Monat 360 000 Lkws mehr auf Österreichs Straßen haben. Und weil ich das nicht haben möchte, gilt mein Hauptinteresse einer Stärkung des Unternehmens.
Ich mache kein Hehl daraus – ich führe viele Gespräche mit Pendlerinnen und Pendlern, und ich fahre viel mit der Eisenbahn –, dass ich glaube, dass in diesem Bereich viel zu verbessern ist, aber ich kann Ihnen versprechen, dass ich Tag für Tag daran arbeite, dass die Dienstleistung dieses wichtigen Unternehmens besser wird.
Was ich nicht verstehen kann, ist jedoch, dass dieses Unternehmen in einer Form dargestellt wird, wo es nicht darum geht, dass man dort optimieren muss – diese Ansicht teile ich, die Bahn hat einen Optimierungsbedarf –, sondern wo manchmal einfach versucht wird, dieses wichtige Unternehmen schlechtzumachen, aber so schlecht ist dieses Unternehmen nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich möchte daher auf einige der Punkte, wo ich glaube, dass die Sichtweise mancher nicht ganz den Tatsachen entspricht, näher eingehen.
Zum Zustand der Infrastruktur: Warum kann man beim Personenverkehr und Güterverkehr in einzelnen Bereichen nicht mit der notwendigen Pünktlichkeit und Geschwindigkeit transportieren? – Das hat damit zu tun, dass wir ein überaltertes Infrastrukturnetz haben. Wir haben im Hinblick auf die Modernisierung des Schienennetzes einen enormen Aufholbedarf.
Wenn wir jetzt im Zusammenhang mit den Konjunkturpaketen zum Beispiel auf der Westbahn die Güterverkehrsumfahrung bauen, dann ist dort das Problem, dass ich nicht so einfach wie bei einem Lkw die Spur wechseln und noch einen Lkw auf die Straße stellen kann, bis sie „zu“ ist, sondern die Züge brauchen Gleise und können nicht auf einem Gleis überholen.
Bei einer Infrastruktur mit nur eingleisigen Strecken, einer Infrastruktur, wo 70 Prozent des Schienennetzes in Österreich – vielleicht an die jungen Zuhörer hier – aus der Zeit der Monarchie stammen, war es notwendig und richtig, dass die Bundesregierung gesagt hat: Wir investieren jetzt in die Schiene! Bis zum Jahr 2014 investieren wir 13,2 Milliarden € in die Schiene! – Und diese Mittel können wir jetzt nicht irgendwo anders hinschieben, wo auch Geld gebraucht wird.
Ich bin dafür, dass wir in Bildung, Forschung und Entwicklung investieren, aber es ist auch höchst an der Zeit, dass wir in die Mobilität investieren, und zwar in eine Art von Mobilität, die auch eine Antwort auf die großen Herausforderungen, wie Klimawandel, CO2-Ausstoß, gibt. Sie müssen sich Folgendes vorstellen: Würde die Bahn heute nicht fahren, dann hätten wir in Österreich jedes Jahr um 3,4 Millionen Tonnen mehr an CO2-Ausstoß.
Wir müssen aus vielen guten Gründen jetzt in diese Infrastruktur investieren – weil sie eben veraltet ist, weil sie den Ansprüchen der Menschen und der Wirtschaft aufgrund der veralteten Struktur nicht im gewünschten Ausmaß entspricht. (Bundesrat Mag. Klug: Ganz genau! So ist es!) Daher würde ich Sie ersuchen, dann, wenn sich das Unternehmen ÖBB Geld, einen Kredit aufnimmt, um die Infrastruktur auszubauen – dieses Geld kommt nämlich nicht aus dem Budget, sondern wird dann über 30 Jahre beziehungsweise 70 Jahre in Annuitäten zurückgezahlt –, nicht von einem Fass ohne Boden und Schulden bei den ÖBB zu sprechen. Das sind Investitionen in eine ökologische Mobilität, die für den Wirtschaftsstandort wichtig sind, und das sind Investitionen für die Zukunft, damit unsere Kinder einmal eine moderne Bahn in diesem Land haben und nicht so veraltete Strukturen, wie wir sie derzeit vorfinden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Kerschbaum und Schennach.)
Wenn es darum geht, wer ein Experte für den Bereich der Bahn ist, ist es, glaube ich, so wie auf dem Fußballplatz. Wir alle wissen, dass es auf dem Fußballplatz so ausschaut, dass jeder, der zuschaut, erstens einmal der bessere Spieler oder der bessere Trainer oder der bessere Schiedsrichter ist. Auf alle Fälle sind die Elf und alle, die sonst noch da auf dem Platz herumlaufen (Bundesrat Gruber: 22!), natürlich lange nicht so gut wie die, die zuschauen und alles ganz genau wissen. Und bei der Bahn ist das ähnlich, aber da kommt noch dazu, dass jeder, der mit der Bahn fährt, natürlich ein Experte ist – was ich auch richtig finde, denn das ist der Kunde –, aber wahrscheinlich auch jeder, der als Kind eine Kleinbahn zu Hause gehabt hat. (Zwischenruf des Bundesrates Stadler.)
Aber ich finde, das ist positiv, denn genauso wie man sich auf dem Fußballplatz dadurch mit dieser Mannschaft identifiziert – man ist ein Fan – und dort eine hohe emotionale Beziehung hat, ist das bei der Bahn auch so, dass die Österreicherinnen und Österreicher stolz auf dieses Unternehmen sind, dass sie nicht so wie bei der AUA erst dann draufkommen wollen, wenn es an die Deutschen verscherbelt wird. (Bundesrat Mag. Klug: Genau!) Das ist ein Unternehmen, auf das man stolz ist, bei dem man mitreden möchte, bei dem man auch einen Beitrag dazu leisten möchte, dass es noch besser aufgestellt ist.
Lassen Sie mich auf die Wettbewerbsfähigkeit zu sprechen kommen, weil ich glaube, dass für unseren Wirtschaftsstandort das Unternehmen Bahn sehr wichtig ist, erstens, weil es die Menschen von zu Hause zu ihrem Arbeitsplatz bringt, und zweitens auch im Bereich des Gütertransports.
Was die Wettbewerbsfähigkeit der Rail Cargo, also des Güterverkehrsbereichs der Bahn betrifft, befinden wir uns im europäischen Spitzenfeld – ich bringe Ihnen ein Beispiel. Das wird ja nicht nur daran gemessen, wie viele Tonnagen transportiert werden, sondern auch daran, wie viele Güter in einem Land auf der Straße und wie viele auf der Schiene transportiert werden. Und ich habe klar gesagt – das ist auch eine klare Zielsetzung für das Management –: Wir wollen den Bereich Schiene ausbauen. Es muss mehr von der Straße auf die Schiene verlagert werden, und deshalb investieren wir auch in die Infrastruktur.
Schauen wir uns das im europäischen Vergleich an: 30 Prozent
des Güterverkehrs
ist in Österreich auf der Schiene! – Und
das muss weiter erhöht werden. Aber wir sind
die Besten in ganz Europa. Mit 30 Prozent auf der Schiene sind wir in der Europäischen Union an erster Stelle, im europäischen Durchschnitt sind es 15 Prozent, und in Deutschland sind es 10 Prozent. Darauf sollten wir stolz sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum. – Bundesrat Mag. Klug: Bravo!)
Wir investieren jedes Jahr 105 Millionen € – auch Geld, Zuschuss an die ÖBB; nur, weil dann darüber geredet wird, dass die ÖBB Zuschüsse bekommt; 105 Millionen € jährlich! –, um die Wirtschaft zu unterstützen, um auf die Rollende Landstraße umzusteigen, damit die Lkws auf den Zug hinauffahren und nachher dann gleich weiterfahren können, oder für den Transport gefährlicher Güter, die wir nicht auf den Straßen haben wollen, weil damit noch zusätzliche Gefahren verbunden wären; diese gefährlichen Güter wollen wir nämlich von der Straße wegbekommen.
Das Beispiel, das auch angesprochen wurde, diese slowenische Privatbahn: Erstens gehört die Hälfte dieser slowenischen Bahn den Österreichern, nämlich der Graz-Köflacher Bahn. Wenn man also Patriot ist, dann kann man sozusagen zur Hälfte auch Patriot bei dieser slowenischen Bahn sein, denn diese gehört zur Hälfte uns. Teile der ungarischen Bahn gehören auch uns – weil wir so gut sind und wirklich mit der Wirtschaft gemeinsam an einem Strang ziehen.
Dort, wo Verbesserungen notwendig sind, fordern wir diese ein und verlangen wir diese, aber es ist falsch, zu sagen, dass die Bahn nicht wettbewerbsfähig ist, dass die Bahn mit Anschlussbahnen, mit Förderungen der Wirtschaft kein Angebot bietet. – Wir befinden uns diesbezüglich in Europa im Spitzenfeld, aber wir müssen noch besser werden. Und das Beispiel der slowenischen Bahn zeigt ja auch, dass Österreich, was den Güterverkehr betrifft, in ganz Europa gefragt ist. Und MÁV Cargo, nämlich der ungarische Eisenbahngüterverkehr, wurde ja, wie gesagt, auch von Österreich übernommen und wird trotz schwieriger wirtschaftlicher Zeiten wirklich hervorragend geführt.
Mein Appell: dass wir – da wende ich mich an alle politischen Parteien – nicht nur bei Bahnhofseröffnungen gemeinsam dort stehen und die Bänder durchschneiden, bei Spatenstichen und sonstigen Festveranstaltungen dabei sind, sondern ich lade Sie ein, auch dabei zu sein, wenn es um Zukunftsinvestitionen geht. Ja, die kosten Geld, aber das sind sie uns wert. Es geht darum, dass wir heute damit Beschäftigung sichern, damit Familienväter, Familienerhalter, Menschen nicht arbeitslos sind. Und die Bahn ist ein ganz wichtiges Unternehmen, das wir wettbewerbsfähig für die Zukunft absichern wollen.
Ich bedanke mich für den hervorragenden Bericht, in dem viel drinsteht, zwar nicht alles, was hier behauptet wurde – die 17 Prozent Pünktlichkeit zum Beispiel (Zwischenruf des Bundesrates Stadler); aber wie auch immer, es ist ein hervorragender Bericht –, und ich bedanke mich für die Diskussion. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach. – Bundesrat Mag. Klug: Bravo!)
11.39
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Bitte, Herr Kollege Schennach.
11.40
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Ihre Rede hat mich jetzt gezwungen, außerplanmäßig ein paar Worte zu sagen. (Bundesrat Mag. Klug: Zwingen wollen wir niemanden!)
Ich unterschreibe alles, was Sie gesagt haben: dass die ÖBB ein Spitzenunternehmen, ein leistungsorientiertes Unternehmen sind, dass die ÖBB maßgeblich dazu beitragen, dass wir zumindest eine Chance haben, unsere Klimaschutzzahlen ein wenig in den
Griff zu bekommen. Wir wissen, wo wir derzeit stehen. Ohne ÖBB würden wir wahrscheinlich noch weitaus schlechter dastehen.
Aber was mir an der Diskussion einfach nie gefällt, Frau Bundesministerin, ist, dass man eine Kritik an den ÖBB immer gleichsam wie mit dem Knüppel zurückbekommt. Man darf die ÖBB nicht kritisieren, denn die ÖBB sind ein Unternehmen, auf das wir stolz sein müssen. – Das ist richtig, wir sind ja auch alle stolz auf die ÖBB. Wir möchten auch gar nicht, dass sie in irgendeiner Weise den Weg der AUA gehen.
Sie sagen, viele unserer Schienennetze sind aus der Monarchie. Richtig, und Tatsache ist auch, dass das Managementdenken innerhalb der ÖBB so flexibel ist, wie es vielleicht vor hundert Jahren war. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)
Ich stelle Ihnen das jetzt auf zwei Ebenen dar. Zunächst zur Ebene des kleinen Wiener Kommunalpolitikers. Da versuchen wir seit zwölf Jahren jährlich eine Kommissionierung mit den ÖBB in Heiligenstadt einzuberufen, und jedes Jahr kommt ein Vertreter der ÖBB, der sagt, er kenne sich in der Sache nicht aus, er sei geschickt worden. Seit zwölf Jahren geht nichts weiter!
Ich habe schon einmal gesagt, derjenige, der bei den ÖBB die Verbauung der Althangründe unterschrieben hat, gehört nicht nur für das Goldene Verdienstkreuz des Landes nominiert, sondern vielleicht sogar für den Nobelpreis, denn der muss ja über alle Schatten des ÖBB-Managements gesprungen sein.
Zweitens: Es ist ja so, dass gerade wir, die wir die ÖBB viel benützen, immer wieder mit verzweifelten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen konfrontiert werden, vor allem auch dann, wenn man zum Beispiel irgendeinen Beleg der ÖBB braucht, wenn man etwas umbucht oder Ähnliches. Die sind ja schon so kreativ und sagen, das Unternehmen stellt uns das nicht zur Verfügung, aber ich gehe immer zur Blumenverkäuferin, die gibt mir Paragons und mit diesen Paragons kann ich wenigstens jene Fahrgäste befriedigen, die einen Beleg brauchen. – Das darf ja alles nicht wahr sein!
Aber genau diese Eigeninitiative einzelner Leute innerhalb der ÖBB muss man echt suchen, und die wenigen sind dann ziemlich rasch enttäuscht.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich weiß schon, der Weg von einem Staatsbetrieb, wenn man das so will, mit monarchistischen Wurzeln hin zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen ist halt ein langer und ein schwieriger.
Ich gebe zu, ich habe vorher mit dem Kollegen Kneifel gesprochen, ich war immer auch ein Bewunderer des früheren ÖBB-Generaldirektors Draxler, der ja vieles versucht hat und meiner Meinung nach auf einem wirklich guten Weg war. (Bundesrat Gruber: Wer hat den in die Wüste geschickt? – Die Frau Forstinger!)
Den Zwischenruf, den ich während der Ausführungen meiner Frau Kollegin Kerschbaum gemacht habe, meine ich schon ernst. Ich habe nicht das Gefühl, dass der Kunde oder die Kundin – jetzt gendere ich das – von den ÖBB so ernst genommen wird. Und die Atmosphäre, auf die wir bei den ÖBB vielfach treffen, ist, dass es sich um eine Person handelt, die transportiert werden will. Das ist so wie bei den Universitäten: Wenn die Studierenden nicht als Kunden betrachtet werden, dann schauen die Universitäten eben so aus, wie sie sind.
Der Gedanke, dass es sich um Kunden und Kundinnen handelt, muss meiner Meinung nach noch stärker in den Köpfen verankert werden.
Ich spreche Ihnen, Frau Bundesministerin, Ihre Tätigkeit in keiner Weise ab, ich schmälere Ihre Leistungen auch nicht. Aber ich möchte nur irgendwie einen freieren Zugang haben, auch wenn ich die Leistungen eines Unternehmens anerkenne. Wenn es die ÖBB nicht gäbe, müssten wir sie erfinden, denn sie sind wirklich hervorragend. Wenn
jemand viel Zug fährt oder viele Leistungen in Anspruch nimmt, dann weiß er auch, dass auf die ÖBB an sich Verlass ist, auch wenn die Ankunfts- und Abfahrtszeiten derzeit eher nicht so ganz den Plänen entsprechen.
Nur noch einen letzten Satz, weil Sie, Frau Bundesminister, gesagt haben, alle Politiker und Politikerinnen schneiden gerne die Bänder durch. Ja was fällt denn dabei auf? – Da würde mir schon auffallen, wenn das ÖBB-Management nicht mit dem Audi1 Klassewagen daherkäme, sondern vielleicht die Fahrzeuge des Unternehmens, das sind in diesem Fall die Züge, benützte. Das wäre nämlich eine Form von Beispielswirkung, die gerade einem Unternehmen in diesem Bereich nicht schaden würde. – Das musste ich jetzt einfach noch aufgrund meiner Erfahrungen sagen.
Als jemand, der zum Beispiel seit vielen Jahren Autoreisezüge benützt, muss ich sagen, Autoreisezüge werden lange im Voraus gebucht. Die kennen also ganz genau den Platzbedarf. Es ist aber so, dass es nicht einmal mehr einen Sitzplatz im Speisewagen gibt oder die Sitzordnung so ist, dass einem voneinander getrennte Plätze zugewiesen werden. Das weiß man, und da könnte man doch blitzartig einen Waggon einschieben. Solche Dinge verstehe ich einfach nicht. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Das geht einfach nicht! – Zwischenruf des Bundesrates Stadler.) Nein, das muss gehen. Herr Kollege, jeder weiß, wie es zu bestimmten Zeiten ausschaut. Und genau solche Züge, die schon Wochen vorher gebucht werden, müssten solche Engpässe nicht haben.
In diesem Sinne hoffe ich, dass die ÖBB einfach ein moderner Dienstleistungsbetrieb werden. – Danke schön. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum. – Bundesrat Mag. Klug: Das war eine Zwangsrede!)
11.46
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wünscht hiezu noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Somit ist der Bericht einhellig zur Kenntnis genommen.
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister, das Bundesstatistikgesetz 2000 und das E-Government-Gesetz geändert werden (320 d.B. und 419 d.B. sowie 8199/BR d.B. und 8216/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Preineder. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Martin Preineder: Herr Präsident! Geschätzter Bundesrat! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister, das
Bundesstatistikgesetz 2000 und das E-Government-Gesetz geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Ich darf Herrn Staatssekretär Schieder sehr herzlich in unserem Kreise willkommen heißen.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. (Bundesrat Mag. Klug: Ohne Zwang!)
11.49
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Für den Kollegen Schnider zum Beispiel – er ist ja ein bibelfester Mann – muss es ja auch einen gewissen Charme haben, dass das Volkszählungsgesetz, das ja hier mit berücksichtigt wird, ausgerechnet in der Adventzeit diskutiert wird. (Bundesrat Dr. Schnider: Wir nähern uns der Adventzeit!) Wir nähern uns, genau.
Es ist ja auch gut, dass dieses Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz und das Bundesstatistikgesetz geändert werden, ein paar sehr gute und interessante Neuerungen enthält. Dies auch angesichts der vorher geführten Debatte und der Frage der Energieeffizienz, die ja nun bei Häusern erhoben wird.
Das ist ein ganz wichtiger Bestandteil, um in Klimaschutzzeiten, in Zeiten der Umrüstung von Häusern – wir haben ja spezielle Programme – auch reagieren zu können.
Eines der Hauptprobleme – und deshalb bin ich als Kontraredner zu Wort gemeldet – ist ein Thema, auf das ich leider Gottes immer wieder hinweisen muss, nämlich dass Datenerhebung auch viel mit Datenschutz zu tun hat und dass bei Datenerhebung auch die Datenverknüpfung stattfinden kann und somit auch eine Form des Datenmissbrauchs gegeben sein kann.
Wenn wir diese Materie näher anschauen, sehen wir, hier ist etwas nicht gegeben, was eigentlich, europäisch gesehen, so etwas wie ein heiliger Grundsatz ist: Wenn man Daten erhebt, dann muss man die Benützung zweckbinden.
Diese Zweckbindung wird in diesem Fall im Grunde durch zwei Dinge unterlaufen – die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mag es ja freuen, aber sie wird unterlaufen –, nämlich dadurch, dass ich einerseits Daten für die Statistik und andererseits für die Verwaltung erhebe und diese dann vermenge. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Du nicht, Kollege Mayer, aber wenn du einmal Bürgermeister von Feldkirch bist, dann schon. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)
Es ist nun so, dass die Gemeinden diese Daten verwaltungsmäßig auch abrufen können. Man vermischt hier also zwei ganz wichtige Bereiche, das heißt aus den Verwaltungsregistern.
Das andere, was ich am Anfang schon angesprochen habe, ist, dass diese klassische Volkszählung in der Form jetzt ja nicht kommt mit den groß eingesetzten Fragebögen, wo wir damals diskutiert haben, ob es einen Familienvorstand gibt, ob die Religion zu erheben ist. Manche wollten auch die Sprache, die Muttersprache erheben, was man ja schon gar nicht tut, wenn man aufgerufen ist, autochthone Minderheiten zu schützen.
Nun wird diese zusammengesetzt aus verschiedenen Quellen, aus verschiedenen Ressourcen. Und da kann es natürlich zu Divergenzen kommen. Wenn ich jetzt eine Per-
son statistikbereinige – ein schreckliches Wort –, so muss ich doch fragen, ob es sich bei Andreas Schnider, Andreas Schnidér oder Schnider A. – weiß ich, wie – um dieselbe Person handelt. Das wäre durch eine Rückfrage irgendwo möglich. Aber das ist ja hier gar nicht vorgesehen. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Schnider.) Weil du am Schluss dann Schneider heißt.
Das wäre doch im Sinne einer Transparenz, denn wie Daten gesammelt werden, wie Daten verwendet werden, bedarf auch einer Transparenz. Wie ich datenmäßig behandelt werde, sollte auch eine entsprechende Transparenz haben.
Dort, wo der Staat nämlich intransparent ist, verlangt er von den Bürgern und Bürgerinnen, die er erfasst, völlige Transparenz. Aber dort, wo es um Freedom of Information geht, um den Zugriff der Bürger und Bürgerinnen auf Daten, warten wir ja schon lange auf gesetzliche Regelungen, wie es sie etwa in Schweden oder anderen sehr fortschrittlichen Ländern gibt, was die Informationspflicht und den Informationszugriff betrifft.
Aber umgekehrt werden wir immer gläserner, und es ist die Frage, ob dies in diesem Punkt zu Recht erfolgt. Ich bin in einem bestimmten Bereich für gläserne Menschen, aber nicht dort, wo es um die absoluten Grund- und Bürger- und Bürgerinnenrechte geht.
Diese Verknüpfung von Statistik und Verwaltung ist datenschutzrechtlich bedenklich. Deshalb werden wir dem nicht zustimmen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)
11.54
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte, Frau Kollegin.
11.54
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als Bürgermeisterin einer kleinen Gemeinde kann ich dir, lieber Herr Kollege Schennach, nicht zustimmen. Ich bin sehr froh, dass wir Daten in der Verwaltung verwenden dürfen, um den immer größer werdenden Verwaltungsaufwand und die Arbeiten, die den Gemeinden übertragen werden, etwas effizienter durchführen zu können.
Heute liegt uns eine Novellierung eines Gesetzes vor, das bereits im Jahr 2004 beschlossen wurde, und zwar des Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister und des E-Government-Gesetzes.
Und was beinhaltet das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister? – Es enthält sämtliche Adressen, Grundstücke, Gebäude und Wohnungen sowie deren Strukturdaten, was natürlich für den Gemeindebereich wichtig ist, wo wir auch arbeiten müssen. Und wir Gemeinden sind auch verpflichtet, sämtliche dieser Daten aus unseren Gemeinden in dieses Register einzuspielen.
Der Auftrag besteht aber unter anderem auch darin, dass diese Datei eine Großzählung, wie sie das letzte Mal in Papierform im Jahr 2001 durchgeführt wurde, ersetzen wird. Dies wird als Basisregister für diese Registerzählung herangezogen. Im Gesetz ist der erste Termin für diese Zählung mit 31. Oktober 2010 festgeschrieben.
Wir Bürgermeister wissen, und viele meiner Kollegen werden mir hier auch beipflichten, wie viel Arbeit eine solche Volkszählung für die Kommunen bedeutet hat, abgesehen auch von den finanziellen Aufwendungen für die Gemeinden. Der Steuerzahler hat für eine Volkszählung, für eine Großzählung zirka 72 Millionen € zur Verfügung stellen müssen.
Hier kann ich aber klar erkennen, dass dies für die Zukunft eine enorme Erleichterung bei der Abwicklung dieser Volkszählung sowohl arbeitstechnisch als auch finanziell bedeuten wird.
Hohes Haus! Einige Änderungen des Registerzählungsgesetzes werden auch durch EU-Verordnungen notwendig sein, die ab dem Jahr 2011 alle zehn Jahre Erhebungen erforderlich machen. Aufgrund dieser europäischen Vorschriften ist auch Österreich verpflichtet, die Energieausweise statistisch zu erfassen. Somit erhalten wir einen Ausweis der Gesamtenergieeffizienz, der in Zeiten des Klimawandels auch höchst an der Zeit ist und Grundlagen liefern wird.
Da jede Statistik aber auch mit finanziellen Aufwendungen verbunden ist, halte ich es ebenfalls für sehr vernünftig, dass eine Kostenschätzung für eine vom Statistikrat gewünschte Statistik vorgenommen werden soll und auch muss.
Geschätzte Damen und Herren, wir werden sehr oft mit Statistiken überhäuft, und man stellt sich oft die Frage: Sind sie notwendig? Welche Bedeutung haben sie, und wofür dienen diese Auswertungen? Obwohl ich selbst nicht immer von diesen Statistikdaten überzeugt bin, glaube ich doch, dass sie trotzdem notwendig sind und in vielen Bereichen für die weiteren Entscheidungsfindungen herangezogen werden können und auch müssen.
Daher macht es auch Sinn, diese Daten der Politik, Interessengruppen, Ämtern und Behörden zur Verfügung zu stellen. Über die Frage der Öffentlichkeit gab es anfangs ja Meinungsverschiedenheiten. Und so wurde schlussendlich doch ein Kompromiss gefunden, der dem Auftraggeber eine zweimonatige Frist zur früheren Veröffentlichung einräumt.
Geschätzte Damen und Herren! Die vorliegende Novelle betreffend weitere Bestimmungen über das Unternehmensregister wird es den Unternehmen auch ermöglichen, behördliche Abläufe elektronisch abzuwickeln, was wiederum zu Kostenersparnissen bei diesem Verwaltungsaufwand führen wird.
Auf das Problem der Muttersprache möchte ich hier nicht weiter eingehen, da ich persönlich auch den Standpunkt vertrete, dass man bundesweit mit dem, was im Gesetz vorgeschrieben ist, das Auslangen finden wird.
Abschließend möchte ich nochmals erwähnen, dass ich als Bürgermeisterin bereits im Jahr 2004 das neue Gebäude- und Wohnungsregistergesetz begrüßt habe, welches den Kommunen den enormen Aufwand der Volkszählung abnehmen wird. Unsere Fraktion wird daher dem Gesetzesbeschluss zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.59
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zwanziger. – Bitte, Herr Kollege.
12.00
Bundesrat Peter Zwanziger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf das Registerzählungsgesetz eingehe, möchte ich noch etwas zur Schweiz sagen: Ich möchte der Schweiz zu ihrer Ehrlichkeit und zu ihrem Demokratieverständnis gratulieren. Kärnten war zwar Vorreiter in Sachen Verbot von Minaretten, aber ich denke, dass die Schweizer mit ihrem Bauverbot ein wichtiges Zeichen setzen.
Natürlich ist es zu respektieren, wenn die Mehrheit so entscheidet. Wir leben in Österreich, und auch da ist es so, dass man natürlich die österreichische Kultur als Erstes fördern muss. Ich glaube, das ist für jeden leicht zugänglich. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)
Jetzt aber zum Registerzählungsgesetz (Ruf bei der SPÖ: Ah doch?), wo es im Vorfeld schon einige Streitpunkte gegeben hat. Am Anfang hätte es ja so ausgesehen, dass die Öffentlichkeit beziehungsweise die Presse nicht mehr zu den Statistiken von Bundeseinrichtungen Zugang gehabt hätte. Da hätte es seitens der Öffentlichkeit und auch der Presse wahrscheinlich einen Riesenaufschrei gegeben. Man hat den Antrag dann zwar abgeändert, aber sich trotzdem ein Schlupfloch offen gelassen. Es muss zwar alles veröffentlicht werden, aber: sofern durch Bundesgesetz oder durch den Staatsvertrag nicht anders bestimmt wird.
Daher werden wir seitens des BZÖ/Die Freiheitlichen in Kärnten nicht zustimmen.
Das Volksgruppengesetz wird auch immer wieder heftig diskutiert. Es hat nämlich massive Auswirkungen auf die Zweisprachigkeit vor allem auch der Ortstafeln in Kärnten. Im Registerzählungsgesetz ist nämlich die Stärke der Minderheit so geregelt, dass bei Bedarf eine Umgangssprachenerhebung möglich ist. Der Verfassungsgerichtshof und auch der Europäische Rat meinen, dass die Erhebung der Umgangssprache nicht das geeignete Mittel ist, um die tatsächliche Stärke – der zum Beispiel slowenischen Minderheit in Kärnten – festzustellen.
Das heißt, wenn jemand Slowenisch und Deutsch als Umgangssprache angibt, dann wird er automatisch der slowenischen Volksgruppe zugeordnet. Es sollte aber eigentlich schon so sein, dass es jedem freisteht, zu welcher Volksgruppe er sich zugehörig fühlt. Wenn, dann sollte eine Erhebung der Muttersprache gemacht werden, weil das die Grundlage für die tatsächliche Anzahl, zum Beispiel der slowenischen Minderheit in Kärnten, ist. Wahrscheinlich hätten wir dann sogar weniger Ortstafeln und nicht mehr Ortstafeln; das wäre die Realität.
Wir hätten wahrscheinlich ohnehin schon eine Erhebung der Muttersprache gemacht, aber diese wird ja bundesgesetzlich geregelt. Deshalb stimmen wir vom BZÖ sicherlich nicht zu. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)
12.03
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
12.03
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Zwanziger, bei allem Respekt: Dass wir mit dieser Gesetzesvorlage den Kärntner Ortstafelkonflikt lösen wollen, das wird ja nicht wirklich deine Meinung sein. Ihr habt bisher alle Möglichkeiten ausgelassen, dieses Problem in Kärnten zu lösen. (Bundesrat Mitterer: Das war das Parlament in Wien! Der Nationalrat hat das versäumt!) Und das jetzt mit dieser Materie umsetzen zu wollen, ist wirklich mäßig originell, Herr Kollege Zwanziger.
Herr Kollege Mitterer, wir schätzen deinen moderaten Umgang hier im Parlament und sind zuversichtlich, was deine Präsidentschaft im nächsten Jahr anbelangt, aber diesen Einwand, diesen Zwischenruf kann ich einfach nicht gelten lassen
Ich möchte, weil es aktuell ist, hier aus dem „profil“ Georg Hoffmann-Ostenhof zitieren, der unter anderem auch schreibt: Vergangene Wochen rückten Beamte der südanatolischen Stadt Diyarbakir aus, um in den umliegenden Ortschaften zweisprachige Ortstafeln aufzustellen. Und das soll nicht auf Diyarbakir und Umgebung beschränkt bleiben. Zum ersten Mal werden im gesamten mehrheitlich kurdischen Südosten des Landes die Dörfer und Städte nicht nur mit ihren türkischen, sondern auch mit ihren ursprünglich kurdischen Namen ausgewiesen.
Der Vergleich zu Kärnten drängt sich unweigerlich auf. Dort kann man sich seit Jahrzehnten nicht zu dem sogar vom Verfassungsgericht gebotenen Aufstellen doppelspra-
chiger Ortstafeln durchringen. In der Türkei ist man weiter. – Man höre und staune! – Dabei fanden im Süden Österreichs die traumatischen Ereignisse, auf die man die Kärntner Urangst vor den Slawen zurückführt; vor über einem halben Jahrhundert und länger statt. Die Türkei blickt aber auf einen bewaffneten Konflikt mit den Kurden zurück, der bis in die jüngste Zeit wütete. – Zitatende.
Das einfach als kleine Anmerkung zu eurer Verknüpfung mit diesem Registerzählungsgesetz. (Beifall bei der ÖVP.)
Und jetzt noch kurz zu den Schweizern, den Minaretten und so weiter. – Die Kärntner und die Vorarlberger haben doch in ihren Bauordnungen und Raumordnungen entsprechende „Vorsichtsmaßnahmen“ geschaffen, damit man diskutieren kann. Und die Schweizer sind in Summe – das wird deutlich, wenn man auch die Statements der Regierung betrachtet – nicht wirklich glücklich über dieses Minarett-Verbot (Bundesrat Zwanziger: Aber das Volk hat anders entschieden!), vor allem, in welcher Art und Weise das zustande gekommen ist. Der Katzenjammer in der Schweiz ist größer als die Hysterie. Das kann ich dir auf diesem Wege mitgeben, denn ich wohne sehr nahe an der Schweiz.
Zurück zum Registerzählungsgesetz. Die Zielvorstellung ist klar definiert: Dieses Gesetz soll insgesamt, wie heute schon gehört, zur Verwaltungsvereinfachung beitragen. Die Statistik Österreich ist bekanntlich mit dieser Aufgabe betraut, beziehungsweise hat sie auch das Recht, amtliche Statistiken für Österreich zu erstellen. Diese Statistiken erfassen jene Bereiche, die auf Grund von EU-Normen, von Bundesgesetzen und Bundesverordnungen von der Bundesanstalt zu erstellen sind.
Die vorliegende Änderung des Registerzählungsgesetzes sieht insbesondere eine Verschiebung der nächsten Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählung auf das Jahr 2011 vor. Damit ist auch garantiert, dass die EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählung nicht doppelt gemacht wird, dass es hier zu keiner Doppelzählung kommt, und im Sinne der Verwaltungsökonomie ist diese Abänderung für mich deshalb auch selbstverständlich und nachvollziehbar.
Wie im Ausschuss ausgeführt wurde, wurde bereits im Jahr 2006 eine Probezählung gemacht, die bewiesen hat, dass sich das damals geschaffene Registerzählungsgesetz bewährt hat und in der Praxis auch entsprechend funktioniert.
Faktum ist auch, und das ist der Kernpunkt, dass das Ergebnis einer Volkszählung auch für die Gemeinden von eminenter Bedeutung ist, weil es die Hauptgrundlage ist für die Zuteilung von Ertragsanteilen und dies bei vielen Gemeinden die Haupteinnahmequelle ist, bei einigen Gemeinden überhaupt die einzige Einnahmequelle. Es ist daher nur verständlich, dass die Gemeinden sich sehr intensiv um jeden Bürger und natürlich auch um jede Bürgerin in unserem Land bemühen.
Wenn es bisher Usus war, dass die Statistik Austria betroffene Gemeinden mit der Begründung über die Zuerkennung von BewohnerInnen im Zweifelsfall in Kenntnis gesetzt hat, so gibt es hier nun neu normiert eine Verpflichtung, und ich denke, das ist auch eine wesentliche Neuerung, die man nur als sehr positiv bezeichnen kann. Damit erhalten auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger das Recht, eine Feststellung ihres Hauptwohnsitzes zu erreichen. Das ist eben auch eine Qualitätssteigerung und ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung.
Für wichtig halte ich auch das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister; Frau Kollegin Ebner hat es schon erwähnt. Ich war selbst viele Jahre lang Leiter eines Meldeamtes der 13.größten Stadt in Österreich. Wenn man denkt, was das damals, 2001 und davor, immer für ein riesiger Verwaltungsaufwand mit all diesen Bögen war, und auf Grund dieser Volkszählung auch das ZMR installiert wurde, das Zentrale
Melderegister, kann man nur sehr positiv erwähnen, dass es hier wirklich zu einer wesentlichen Verwaltungsvereinfachung kommt, auch weil das alles digital umsetzbar ist.
Ich kann deshalb auch die Situation, die der Kollege Schennach – nicht beschrieben hat, er hat jetzt wieder die Flucht ergriffen, so wie meistens, wenn er hier etwas in Frage stellt und irgend etwas kritisiert – zwar nicht beschrieben hat, aber die er in einer Form darstellt, dass seine Fraktion diesem Gesetz aus Datenschutzgründen nicht zustimmen kann, nicht so sehen. Wie wir im Ausschuss gehört haben, hat das der Datenschutzrat auch beurteilt und für umsetzungswürdig, für positiv befunden. Ich kann die Meinung des Kollegen Schennach nicht nachvollziehen, weil ich denke, dass mit dieser digitalen Möglichkeit, die hier geschaffen wurde, der Datenschutz viel besser wahrgenommen werden kann, als das vorher der Fall war.
Deshalb wäre es auch bei Gesamtbetrachtung dieser Materie wirklich angebracht, dass eure Fraktion hier zustimmt.
Was den Umgang mit Daten angeht, so ist es immer wieder interessant, wie eure Fraktion diesen Umgang immer wieder in Frage stellt. Der größte „Datenklau“ ist aber, glaube ich, der Kollege Peter Pilz! (Heiterkeit.) Da müssten wir wahrscheinlich alle einmal in einen Kurs gehen, um das zu lernen. Es wäre interessant zu erfahren, wo der Kollege Pilz das Datenvolumen, das er durch Österreich wälzt, herbekommt. Und sich dann immer auf den Datenschutz zu berufen, das ist schon eine besondere Facette in eurer Argumentation.
Wir werden, weil es in diesem Gesetz doch um einige wesentliche Verbesserungen und natürlich auch um eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung geht, diesem Gesetz gerne unsere Zustimmung geben. – Ich danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.10
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Schieder. – Bitte.
12.10
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Die drei vorliegenden Gesetze haben natürlich eine Komponente des Datenschutzes, die allerdings absolut berücksichtigt ist in der Form, dass es selbstverständlich so ist, dass man mit Daten und deren Verknüpfung sorgsam umgeht. Deshalb gibt es ja nicht nur Gutachten, sondern es werden auch alle Fragen des Datenschutzes und all das, was rechtlich weiters vorgegeben ist, berücksichtigt.
Es gibt aber in diesem Zusammenhang auch ein öffentliches Interesse, nämlich dass statistische Daten in ihrer Aufbereitung, aber auch als Daten an sich nicht nur der Statistik Austria oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sondern auch anderen Institutionen, Interessensverbänden und allen, die auch aus den statistischen Daten dann selbst ihre Schlüsse ziehen wollen.
Der dritte Punkt: Es geht hier auch um eine Verwaltungseffizienz, nämlich sowohl bei der Erhebung selbiger Daten an sich, das heißt im engeren Sinne, als auch vor allem natürlich um eine Vorbereitung oder eine notwendige Vorbedingung für zukünftige Verwaltungsreformmaßnahmen.
Wenn wir das Wort Verwaltungsreform sehr gerne und sehr oft im Mund führen, weil es uns ein wichtiges Anliegen ist, Doppelgleisigkeiten zu beseitigen und Effizienzpotenziale zu haben, dann brauchen wir heute hier genau diese Beschlüsse, um in Zukunft auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, Bürgerinnen und Bürger Verwaltungskosten zu senken, One-Stop-Shop-Prinzipien und all diese Dinge auch zu ermöglichen.
Zum Kollegen ... (Staatssekretär Mag. Schieder blickt suchend in den Saal.) – Man hat teilweise die Fraktionen hier im Haus umgesetzt seit meinem letzten Besuch, wie mir aufgefallen ist. Aber trotzdem möchte ich zum Kollegen des BZÖ, der allerdings den Saal jetzt gerade nicht mit seiner Anwesenheit erfreut, schon noch sagen, dass die Landesstatistik, also landesstatistische Erhebungen auch jetzt schon nach Landesverfassung und Bundesverfassung möglich sind. Und wenn es immer wieder heißt: Der Bund soll uns irgendwelche Daten erheben!, während man es in Kärnten ohnehin selbst machen könnte, so macht man es sich etwas zu einfach. – Ein Prinzip, das wir allerdings auch kennen, gerade jüngst kennen aus den aktuellen Banken-Fragen: Dass jetzt immer der Bund die Verantwortung übernehmen soll, wenn eigentlich der Eigentümer selbst gefordert ist. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Lassen Sie mich jetzt schon auch etwas näher auf das Gesetz an sich eingehen. Wir ändern das Volkszählungsjahr von 2010 auf 2011 und folgen hiermit auch einer EU-Verordnung. Das wissen wir auch aus der Probezählung 2006, dass sich das bewährt hat. Das ist eine Kostenersparnis an sich, also im engeren Sinne, wie ich vorhin schon gesagt habe, von 72 Millionen €, und das ist doch auch ein recht großer Einsparungsbetrag.
Das Gebäude- und Wohnungsregister sieht eben – und das in Richtung des Kollegen Schennach – eine klare Trennung von lokalen Verwaltungsregistern der Gemeinden und dem zentralen Gebäude- und Wohnungsregister nur für statistische Zwecke vor. Diese klare Trennung ist ja im Gesetz so vorgesehen. Allerdings wird natürlich das lokale Gebäude- und Wohnungsregister für die Verwaltungsbehörden im Zuge der Verwaltungsreform auch zugänglich gemacht, um uns eben hier auch die Möglichkeiten zu geben, die wir für die Verwaltungsreform brauchen.
Auch die Schaffung einer Energieausweisdatenbank für die Energieausweise nach Maßgabe eben aller landesrechtlichen Bestimmungen ist, glaube ich, eine durchaus sinnvolle Maßnahme, denn auch hier sieht man, dass sich in der Statistik nicht nur sehr langweilige Zahlenfriedhöfe verbergen, sondern zum Beispiel auch angewandter Klimaschutz.
Im Bundesstatistikgesetz ist durch die Errichtung eines Unternehmensregisters zwecks der behördlichen Abwicklung der Verfahrensabläufe zwischen den Behörden und den Unternehmen eben genau jener Punkt betroffen, den ich vorhin bereits angesprochen habe, nämlich die Senkung von Verwaltungskosten für Unternehmerinnen und Unternehmer.
Wir haben auch bedacht, dass die Wissenschaft ein großes Interesse an Daten hat und haben daher auch den Zugang der Wissenschaft zu Mikrodaten, also zu kleinteiligen Daten ermöglicht.
Natürlich ist auch der Statistikrat wie bisher in seinem Stellungnahmerecht und in seinen Möglichkeiten uneingeschränkt und bleibt hiermit unverändert positiv erhalten. Allerdings ist schon auch vorgesehen, dass bei etwaigen Empfehlungen, welche Statistiken zu erheben sind, in Zukunft auch eine Kostenschätzung vorzunehmen ist, damit nicht mir nichts, dir nichts immer neue Ideen zur Datenerhebung kommen, sondern das auch schon in der Empfehlung mit der Kostenfrage verknüpft wird.
Letztlich haben wir eben auch das, was ich auch vorhin schon erwähnt habe, berücksichtigt: Dass eine Veröffentlichungspflicht auch von Vertragsstatistiken, also nicht nur von den gesetzlichen, sondern auch von Vertragsstatistiken, zwei Monate später ermöglicht wurde, um hier eben auch der Wissenschaft, der Wirtschaft, den Interessenverbänden, jenen Leuten, die statistische Daten eben auch verwerten wollen, diese Daten für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Daher würde es mich freuen, wenn heute der Bundesrat gegen dieses wichtige Gesetz keinen Einspruch erheben würde. Das sage ich nicht nur in Vertretung des Bundeskanzlers, wo es ressortiert, sondern vor allem auch als für die Verwaltungsreform Zuständiger und auch in meiner Eigenschaft als Sozialwissenschafter von der Ausbildung her, weil ich weiß, wie wichtig auch gute statistische Daten für alle Entscheidungen sind – sowohl des Bundesrates als auch der Regierung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.16
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden (USG-Novelle 2009) (395 d.B. und 423 d.B. sowie 8206/BR d.B.)
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (396 d.B. und 424 d.B. sowie 8197/BR d.B. und 8207/BR d.B.)
6. Punkt
Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung (4. UVP-Bericht) (III-377-BR/2009 d.B. sowie 8208/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 4 bis 6 ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Ing. Hans-Peter Bock: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren hier im Hause! Ich darf nun alle drei Berichte des Umweltausschusses zur Kenntnis bringen, auf die Verlesung der Berichte allerdings verzichten.
Der erste Bericht ist jener des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden, die USG-Novelle 2009. Ich darf auf die Verlesung verzichten und komme gleich zur Antragstellung:
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme zum zweiten Bericht, zum Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird, und komme auch hier gleich zur Antragstellung:
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme sogleich zum dritten Bericht, jenem über den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-Gesetz 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Antrag des Umweltausschusses lautet wie folgt:
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 den Antrag, den Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-Gesetz 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Berlakovich sehr herzlich bei uns im Bundesrat. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.
12.20
Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Jahr für Jahr werden Tonnen gefährlicher Abfälle nach Österreich importiert. Das große Problem dabei ist, dass die Gemeinden, die Bürgermeister oder die Gemeinderäte nicht wissen, ob in ihrer Gemeinde gefährliche Stoffe verarbeitet werden oder nicht. Unter dem Deckmantel Datenschutz wird also weiterhin geheim gehalten, wo diese gefährlichen Abfälle verarbeitet oder verbrannt werden.
Mit diesem Umweltinformationsgesetz werden nicht mehr Betriebe oder Anlagen zur Übermittlung von Daten verpflichtet, als in der EU-Verordnung aufgelistet sind – obwohl hier durchaus die Möglichkeit besteht, dass Mitgliedstaaten mehr machen könnten. Aber leider macht Österreich nicht mehr, als uns die EU vorschreibt.
In diesem Umweltinformationsgesetz geht es darum, dass Betriebe Daten übermitteln, Daten bezüglich Schadstoffemissionen und auch anfallender Abfälle. Wir finden es positiv, dass durch dieses Gesetz mehr Informationen über Umweltauswirkungen auch für Anrainer gegeben sind und dass es zu mehr Transparenz hinsichtlich Umweltauswirkungen kommen wird.
Äußerst kritisch sehen wir aber, dass die Daten erst 18 Monate nach dem Betriebsjahr nach Brüssel geschickt werden müssen und dass diese Daten erst zirka 21 Monate danach veröffentlicht werden müssen. Für eine ordentliche Umweltinformation ist das zu spät.
Im Jahre 2007 wurde durch unsere Fraktion eine parlamentarische Anfrage gestellt, und dabei haben wir festgestellt, dass zum Beispiel 95 Tonnen Stäube, Aschen und Krätzen aus Schmelzprozessen, 144 Tonnen ölverunreinigte Böden, 28,7 Tonnen Arzneimittelabfälle, 1 228 Tonnen Lösemittel, halogeniert, und 13,85 Tonnen medizinische Abfälle importiert worden sind. – Ich verstehe natürlich, dass man keine Panikmache betreiben und nicht öffentlich bekannt geben will, in welchem Betrieb in Österreich welche Abfälle verarbeitet werden. Ich bin aber sehr wohl der Meinung, dass der örtliche Bürgermeister, der örtliche Gemeinderat und ganz besonders die örtliche Feuerwehr schon wissen müssen, welche gefährlichen Stoffe in einer Gemeinde verarbeitet werden.
Es ist auch sehr kritisch die Frage zu betrachten: Woher kommen diese Stoffe? Und: Ist das überhaupt bekannt? – Das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, in welchem über 91 Schadstoffe aufgelistet sind, ist zu begrüßen, aber in diesen Registern stehen die Daten viel zu spät. Laut dem Protokoll werden Unternehmen, die bestimmte emissionserzeugende Aktivitäten durchführen, verpflichtet sein, zu insgesamt 91 Schadstoffen jährlich Emissionsdaten zu übermitteln. Dazu zählen Treibhausgase ebenso wie Schwermetalle, Pestizide und krebserregende Substanzen, wie zum Beispiel Dioxin. Die zuständigen Behörden sollen diese Daten dann der Öffentlichkeit im Internet auf benutzerfreundliche Art und Weise zur Verfügung stellen.
Nicht die Information darüber, welche Schadstoffe nach Österreich importiert werden, ist relevant, relevant muss sein, keine Schadstoffe nach Österreich zu verbringen und hier zu verarbeiten.
Die Berichtspflicht umfasst sämtliche – sowohl beabsichtigte als auch versehentliche – Schadstofffreisetzungen in Kilogramm pro Jahr in Luft, Wasser und Boden sowie Verbringungen von Abwasser in Kilogramm pro Jahr zur Abwasserbehandlung und Abfall in Tonnen zur Abfallbeseitigung oder -verwertung über die Grenzen einer Betriebseinrichtung hinaus. Allerdings ist eine Meldung nur dann erforderlich, wenn bestimmte, für jeden Schadstoff und jedes Umweltmedium – Luft, Wasser und Boden – spezifisch festgelegte jährliche Emissionsschwellenwerte überschritten werden.
Für den Schwellenwert relevant ist die Summe aller Freisetzungen eines bestimmten Schadstoffes aus einer oder mehreren Anlagen am Standort einer Betriebseinrichtung. In diesem Zusammenhang ist vom Betreiber auch anzugeben, ob die übermittelten Daten auf Messungen, Berechnungen oder Schätzungen beruhen, wobei im Falle von Messungen oder Berechnungen die verwendete Analyse- beziehungsweise die Berechnungsmethode zu bezeichnen ist.
Bei der Verbringung von Abfällen zur Verwertung oder Beseitigung nach außerhalb des Standortes beträgt die für die Meldung relevante Mindestmenge, der Schwellenwert, 2 Tonnen pro Jahr für gefährliche Abfälle beziehungsweise 2 000 Tonnen für nicht gefährliche Abfälle.
Die Berichterstattungspflicht umfasst neben der Bekanntgabe der Abfallmengen in Tonnen pro Jahr die Angabe des verwendeten Verfahrens zur Bestimmung der Abfallmenge sowie den Hinweis, ob die Abfälle in weiterer Folge einer Verwertung unterzogen oder beseitigt werden. Bei der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle ist zusätzlich der Bestimmungsort sowie Name und Anschrift des verwertenden beziehungsweise beseitigenden Unternehmens anzuführen.
Wir stimmen diesem Umweltinformationsgesetz nicht zu, da uns die Berichterstattung zu wenig weit geht.
Zum UVP-Bericht darf ich kurz das UVP-Verfahren am Flughafen anführen. Vorausschicken möchte ich, dass vor dem UVP-Verfahren ein umfangreiches Mediationsver-
fahren durch den Flughafen durchgeführt und im Zuge oder nach diesem Mediationsverfahren ein Umweltfonds eingerichtet wurde. In diesen Umweltfonds werden pro Tagpassagier 0,2 € und pro Nachtpassagier 0,6 € einbezahlt, obwohl ein Nachtflugverbot für den Flughafen Wien Schwechat wünschenswert wäre – aber pro Passagier werden 1,13 € eingehoben, und das ist bei zirka 18 bis 20 Millionen Passagieren pro Jahr eine nicht unerhebliche Summe.
Durch den Umweltfonds werden Lärmschutzmaßnahmen gefördert, zum Beispiel Schallschutzfenster von Wohn- und Schlafräumen. Es besteht aber kein Anspruch auf Förderung, wenn es sich nicht um Fenster von Wohn- und Schlafräumen handelt, zum Beispiel um Küchenfenster, Badezimmerfenster, Dachfenster.
Es besteht der Verdacht, dass mit der Einrichtung dieses Umweltfonds die Standortgemeinden gekauft wurden, um dem UVP-Verfahren keine negativen Erkenntnisse entgegenzusetzen.
Über Jahre hinweg haben Akademiker die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgearbeitet und vorbereitet, ein umfangreiches Mediationsverfahren wurde durchgeführt – und dann musste der Nichtakademiker innerhalb von sechs Wochen entscheiden, wie dieses UVP-Verfahren beeinsprucht werden könnte.
Aus diesem UVP-Verfahren, die dritte Piste des Flughafens betreffend, geht hervor, wie die Bewohner einer bestimmten Region mit einem komplexen Verfahren – das sicher nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurde – über den Tisch gezogen wurden. Die Bewohner haben aber ein Recht auf Gesundheit, dieses steht hoch über dem Recht auf Mobilität.
Noch ein paar Worte zum Umweltsenat. Wenn wir heute die Verlängerung des Umweltsenates nicht beschließen, verliert dieser seine Rechtsbasis, das wäre für die Umweltpolitik eine Katastrophe. Der Umweltsenat ist als weisungsfreie Institution in zweiter Instanz nach dem UVP-Verfahren anerkannt. Eine Nichtverlängerung würde dazu führen, dass alle Verfahren zum Verwaltungsgerichtshof gehen würden. Der Umweltsenat entscheidet in der Sache, aber der Verwaltungsgerichtshof kann nicht in der Sache entscheiden, sondern verweist an die erste Instanz zurück.
Die Mitglieder dieses Umweltsenates üben ihre Tätigkeit nebenberuflich aus, sie sind unabhängig und weisungsfrei und im Augenblick befristet auf sechs Jahre bestellt. Die Änderungen, die angedacht sind, nämlich diesen Umweltsenat zu einer dauerhaften Einrichtung zu machen, entsprechen absolut einer Harmonisierung der organisierten Rechtsprechung und sind sowohl für die Sache als auch für die Umwelt eine Notwendigkeit.
Es wäre unsinnig, dieser Verlängerung nicht zuzustimmen – die Verfahren würden unnütz verlängert werden, weil diese direkt an den Verwaltungsgerichtshof gehen würden. Ein Politiker, der für die Umwelt eintritt, muss dem zustimmen, daher stimmen wir diesem Gesetzesbeschluss ebenfalls zu! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.29
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.
12.30
Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M. (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir bitte zunächst, allen Verantwortlichen zum 4. UVP-Bericht ganz herzlich zu gratulieren. Es ist wirklich eine äußerst interessante und sehr informative Darstellung der bisherigen Entwicklung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich.
Im Zusammenhang mit diesem 4. UVP-Bericht kann man doch auch mit einiger Freude erwähnen, dass die Novelle des UVP-Gesetzes, die ja erst nach diesem Berichtszeitraum in Kraft getreten ist beziehungsweise beschlossen wurde, sehr wichtig war – mit ihr wurde nämlich der Versuch unternommen, einen Ausgleich zwischen den ökologischen Interessen auf der einen Seite und den ökonomischen Interessen auf der anderen Seite zu schaffen. Das ist, glaube ich, sehr gut gelungen, weil wir einerseits nicht nur beispielsweise bei der Wasserkraft, sondern auch bei anderen Infrastruktureinrichtungen großen Fortschritt brauchen, andererseits aber auch unser sehr hohes Niveau im Bereich des Umweltschutzes, des Wasserschutzes, der Bürgerrechte bewahren und erhalten wollen. Die Weiterentwicklung im UVP-Bereich bringt, ohne Bürgerrechte und Parteienrechte einzuschränken, doch sehr große Verbesserungen mit sich.
Generell muss man sagen – und da würde ich Kollegem Ertl doch etwas widersprechen –, dass die Umsetzungserfordernisse der zugrunde liegenden Richtlinien in Österreich doch meistens übererfüllt werden, unsere Regelungen also strenger sind, als sie eigentlich vorgegeben wären.
Gerade mit der letzten Novelle, werte Kolleginnen und Kollegen, werden wichtige Grundlagen geschaffen, damit ein Wirtschaften mit unseren Naturressourcen auch weiterhin möglich ist. Das ist eine notwendige Maßnahme in Österreich, weil vor allem die Energiefrage eine der ganz großen Zukunftsfragen in unserem Land ist, die wir beantworten müssen, und die Wasserkraft ist eine erneuerbare, saubere Energie, die der Wirtschaft und den Menschen im Land von großem Nutzen ist und auch zukünftig sein wird. Daher ist die Politik insgesamt und wir als Politiker gefordert, unsere Gesetze so anzulegen, dass auf der einen Seite die Naturressourcen natürlich für die nächsten Generationen erhalten werden, auf der anderen Seite muss aber doch auch ein Gebrauchen der Naturressourcen sehr wohl erlaubt sein, um damit wirtschaften und davon leben zu können, gerade in den Alpenregionen.
Gerade im Bereich der Energiefrage ist es also höchst an der Zeit, dass wir uns erstens dazu bekennen, dass saubere Energieerzeugung im eigenen Land aus erneuerbaren Ressourcen durchaus geringfügige Eingriffe in die Natur rechtfertigt und dadurch auch andere Arten der Energiegewinnung – sei es aus Kohle, sei es sogar aus Atomkraftwerken – verhindert werden können, und wir müssen uns zweitens dazu bekennen, dass es nicht unser Ziel sein kann, Verfahren möglichst kompliziert und teuer abzuwickeln, sondern dass wir rasche und zügige Verfahren wollen und brauchen. Dazu ist natürlich ein gewisses Miteinander oder ein gutes Miteinander zwischen den Projektwerbern auf der einen Seite und der Verwaltung auf der anderen Seite notwendig. Beide Teile sind hier gefordert, im Sinne einer guten Abwicklung des Verfahrens, des UVP-Verfahrens, ihren Teil zu leisten.
Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen – zunächst ein eher negatives, aus der Vergangenheit, für lange Verfahrensdauer: Dass beispielsweise die Genehmigung von zwei neuen Laufkraftwerken oder von einer 380-kV-Leitung in zwei Bundesländern mit 36 Monaten länger gedauert hat als die Genehmigung einer Müllverbrennungsanlage in einem Gebiet, das bereits luftbelastet war – mit dort nämlich 22 Monaten –, spricht doch für sich. Und ich glaube, mit diesem neuen Gesetz, mit dieser UVP-Gesetz-Novelle, kann man solche Dinge verhindern.
Ich möchte aber darüber hinaus ein zweites, positives Beispiel nennen – zufälligerweise aus Vorarlberg: Da wurde unter Einbeziehung aller Beteiligten – aller NGOs, aller Bürgerinitiativen, der gesamten Bevölkerung – ein UVP-Verfahren für das modernste Pumpspeicherwerk Europas in nur zehn Monaten durchgeführt. Hier gibt es also doch gewisse Möglichkeiten, und das zeigt auch, dass das Engagement der zuständigen Beamten, aber natürlich auch des Projektwerbers, die Vorbereitung durch den Projektwerber, sehr entscheidend sind.
Aus meiner Sicht sehr positiv ist die UVP-Dokumentation. Damit werden erstmals österreichweit die tatsächlichen Verfahrensdauern veröffentlicht. Es soll damit vor allem eine Vergleichbarkeit der Verfahren in den Bundesländern geschaffen werden, und man wird in Zukunft wohl auch besser sehen, welche Behörden welche und wie viele Unterlagen verlangen und wo die Behörden in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich vorgehen.
Bei der unbefristeten Verlängerung des Umweltsenates schlagen irgendwie zwei Herzen in meiner Brust. Prinzipiell gibt es ja gute Gründe dafür: Rechtssicherheit, einheitliche Rechtsprechung in der zweiten Instanz, natürlich hohes Fachwissen der erfahrenen Senatsmitglieder, die wiederholt mit der Thematik befasst sind – der Umweltsenat ist sicher eine Instanz, die hohes Ansehen genießt, was auch in Zukunft so beibehalten wird –, auf der anderen Seite bin ich aber neugierig, wie wir diesen Rechtsbereich dann regeln, wenn die im Raum stehenden Landesverwaltungsgerichte, die ja auch eine Änderung im Rechtsschutz der UVP-Angelegenheiten mit sich bringen sollten, kommen sollten. Den Ländern auf der einen Seite die Gerichtsbarkeit zu übertragen, den Umweltbereich aber als zu komplex und zu kompliziert für die Landesgerichtshöfe darzustellen, das, muss ich sagen, entspricht doch einer aus Ländersicht etwas fragwürdigen Einstellung.
Nicht fragwürdig, sondern – erlauben Sie mir, Herr Bundesminister, dass ich das jetzt so offen anspreche – fast ärgerlich aus Sicht der Bundesländer war die Vorgehensweise bezüglich des Umweltsenates beziehungsweise dessen Änderung. Die übermittelte Regierungsvorlage wurde keiner Begutachtung unterzogen. Es wurde eine Frist von einer Woche gesetzt, das ist natürlich nicht zu vergleichen mit der vierwöchigen Frist, die normalerweise im Konsultationsmechanismus vorgesehen ist. Es wurde hier aus meiner Sicht also doch unzulässig verkürzt – was natürlich inhaltlich nichts zur Sache tut, aber doch von der Vorgehensweise her vielleicht nicht ganz in Ordnung ist. Es wurde also den Ländern – und das möchte ich schon festhalten – keine Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der angemessenen Frist eingeräumt.
Prinzipiell und inhaltlich gesprochen nehmen wir den 4. UVP-Bericht aber selbstverständlich nicht nur zur Kenntnis, sondern sehr wohlwollend zur Kenntnis und werden gegen die USG-Novelle und gegen die Umweltinformationsgesetz-Novelle keinen Einspruch erheben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
12.38
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mitterer zu Wort. – Bitte.
12.38
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich bin auch hier wieder als Kontraredner eingetragen, obwohl wir von der Sache her allen drei Gesetzen die Zustimmung geben sollten. Wir werden das in jedem Fall auch tun beim Tagesordnungspunkt 5, betreffend Umweltinformationsgesetz, und beim Tagesordnungspunkt 6, betreffend UVP-Bericht, wir werden es aber nicht tun beim Tagesordnungspunkt 4, bei dem es um das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geht.
Hier ist zum Gesetz selbst ein klares Ja zu sagen, und ich möchte nur begründen, warum wir dem heute nicht zustimmen: Sie alle wissen, dass es einen laufenden Spitzel-Untersuchungsausschuss gibt, dass in diesem von den Oppositionsparteien ein Antrag gestellt wurde, Minister und Ex-Minister vorzuladen, und sich die Koalitionsparteien nicht dazu durchringen können, obwohl es in verschiedensten anderen Untersuchungsausschüssen Jahre zuvor immer wieder möglich war, Minister vorzuladen.
Deshalb versucht die Opposition, auf die Koalition Druck zu machen, indem sie vereinbart hat, dass in der nächsten Zeit, solange es keine Reaktionen der Koalition bezüglich Vorladung von Ministern gibt, zu Verfassungsgesetzen – also solchen mit dem Beschlusserfordernis einer Zweidrittelmehrheit – keine Zustimmung erteilt wird.
Es gibt auch eine Vereinbarung der Oppositionsparteien zum Schutz der parlamentarischen Kontrolle; das war das letzte Mittel, das die drei Oppositionsparteien ergriffen haben. Ich weiß schon, dass dies dazu führt, dass nun wichtige Gesetze hinausgezögert werden. (Bundesrat Gruber: Unverantwortlich!)
Ja – es ist aber auch unverantwortlich von den beiden Koalitionsparteien, diese Geschichte im Untersuchungsausschuss nicht aufzugeben, denn sie haben es ja in der Hand! Sie brauchen nur morgen ihre Minister vorladen zu lassen, und wir haben übermorgen die Zustimmung zu allen Verfassungsgesetzen. (Beifall des Bundesrates Zwanziger. – Bundesrat Gruber: Nicht für eine Polit-Show! – Weitere Zwischenrufe.) Das heißt, die Blockade ist im Moment bei der Regierung zu sehen. (Ruf bei der ÖVP: Wir sind nicht in Italien! – Bundesrat Gruber: Das ist Erpressung! – Weitere Zwischenrufe.)
Die Oppositionsparteien sind in drei Punkten übereingekommen, und um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, werden die Abgeordneten der Oppositionsparteien bis Ende März keinen Gesetzesvorlagen, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, zustimmen. (Bundesrat Perhab: Der Bürger wird sich das dann ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Laut diesem Abkommen dürfte es heute keinen Tagesordnungspunkt 4 im Bundesrat geben, denn es hätte laut diesem Abkommen keine Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit im Parlament geben dürfen.
Es ist mir nicht bekannt, welche Motive Blau und Grün dazu bewogen haben, hier zur Schützenhilfe der Koalitionsparteien einzugreifen. Sie sind Erfüllungsgehilfen geworden! (Bundesrat Mag. Erlitz: Vernünftig, würde ich sagen! Vernünftig sind sie!) Mit der Zustimmung im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit zustande gekommen – entgegen einem Abkommen, das drei Parteien unterschrieben haben.
Ich stelle daher fest, dass die einzige Oppositionspartei hier im Hohen Hause, die paktfähig ist und Handschlagsqualität hat, das BZÖ ist. Deshalb werden wir, obwohl wir insgesamt für das Gesetz sind, am heutigen Tag dem Tagesordnungspunkt 4, sprich: dem Gesetz über den Umweltsenat und dem Bundes-Verfassungsgesetz, natürlich keine Zustimmung erteilen. (Beifall des Bundesrates Zwanziger. – Bundesrat Mag. Klug: Das ist aber ein bisschen eine skurrile Haltung!)
12.42
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.
12.42
Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzter Kollege Mitterer! Du weißt, dass ich dich sehr schätze und ehre. (Bundesrat Gruber: Oh! Seit wann? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Du hast auch versucht, zu sagen, warum das BZÖ beim Tagesordnungspunkt 4 nicht zustimmt. Ich weiß nicht, ob es irgendjemand verstanden hat; ich verstehe es nicht, muss ich ehrlich sagen. (Bundesrat Mitterer: Es gibt ein Abkommen!)
Wir haben gehört, dass die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 zusammengefasst worden sind. Ich möchte kurz zur Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltsenat Stellung nehmen.
Zu den Kernpunkten dieser Novellierung zählt, wie wir gehört haben, dass die Befristung des unabhängigen Umweltsenates aufgehoben wird, die mit Jahresende 2009
ausgelaufen wäre, wodurch der Umweltsenat keine Rechtsgrundlage mehr gehabt hätte. Durch den heutigen Beschluss wird die erfolgreich fungierende Instanz für die Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz auch in Zukunft für alle Betroffenen unbefristet verfügbar sein.
Weiters ist es gelungen, in Bezug auf Bestellungen und Wiederbestellungen eine Altersbegrenzung einzuziehen. Diese Altersbegrenzung endet mit 65 Jahren. Das heißt, dass künftig jungen Juristinnen und Juristen, die im Umweltbereich tätig sind, die Möglichkeit geboten wird, in diesem wichtigen Gremium mitzuwirken.
Der Umweltsenat ist eine wichtige Instanz in der Vollziehung des Umweltverträglichkeitsgesetzes; er ist aufgrund der hohen Qualität seiner Sprüche nicht mehr wegzudenken. Es ist heute ein erfreulicher Tag für die umweltbezogenen Menschen und für die umweltbewegten Parteien. Ich bin mir sicher, dass der Umweltsenat gerade als unbefristet eingerichtete Institution in der Vollziehung ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte ist.
Ich möchte auch einige Worte und Gedanken zum Umweltinformationsgesetz vorbringen: Das PRTR ist ein im Internet verfügbares Register, welches über die Emissionen von Schadstoffen sowie die Verbringung von Abfällen von Betrieben informiert.
Für bestimmte Industriebetriebe besteht eine PRTR-Verpflichtung, was ich auch für sehr gut halte. Ich bin davon überzeugt, dass dieses nationale Register den öffentlichen Zugang zu Daten über Schadstoffemissionen und Abfallverbringung in Betriebseinrichtungen deutlich verbessern wird. Das ist ein großer Vorteil: Die Öffentlichkeit wird mit diesem Schadstoffregister die Möglichkeit besitzen, sich einfach und schnell über Umweltdaten eines Betriebes, etwa aus der Nachbarschaft, zu informieren.
Das Register deckt dabei die Freisetzung und den Transfer von mindestens 86 Schadstoffen ab, zum Beispiel von Treibhausgasen, die ozonschichtzerstörende Substanzen enthalten. Diese Transparenz soll letztlich auch dazu beitragen, dass Betriebe ihre Umweltleistungen verbessern. – Das kommt im Endeffekt wieder uns allen zugute.
Besondere Beachtung gilt auch dem Informantenschutz, welcher Betriebsangehörige, die konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die europäische PRTR-Begleitverordnung anzeigen, gegenüber dem Betreiber schützt. Gleichzeitig dürfen auch Informanten, die einer zuständigen Behörde einen konkreten Verstoß anzeigen, von dieser nicht bestraft, verfolgt oder belästigt werden. Eine solche Vorgangsweise wäre sicherlich kontraproduktiv und würde zu Verschleierungstaktiken beitragen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zusammengefasst heißt das: Mehr Information, die Erfassung weiterer Industriezweige und die einfache und direkte Verfügbarkeit werden dazu führen, dass die Öffentlichkeit in ihrem Anspruch auf freien Zugang zu umfassenden Umweltinformationen unterstützt wird. Mehr Transparenz führt in letzter Konsequenz auch dazu, dass die Umweltleistung von Unternehmen sicherlich verbessert wird.
Weiters liegt auch der Antrag vor, den Bericht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Bericht, der bereits zum vierten Mal der Bundesgesetzgebung zur Kenntnis gebracht wird, liefert seitens der Experten gut aufbereitete Daten und Informationen. Ich darf den Verantwortlichen und allen Mitarbeitern, die an diesem Bericht mitgearbeitet und ihn erstellt haben, recht herzlich danken und ihnen auch dazu gratulieren.
Seitens der SPÖ werden wir der Novellierung hinsichtlich des Umweltsenates und des Umweltinformationsgesetzes gerne unsere Zustimmung geben und den UVP-Bericht zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)
12.47
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
12.48
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es ein bisschen schade, dass wir diese drei Tagesordnungspunkte in einem abhandeln, weil sie ja doch nicht ganz zusammenpassen. Ich fürchte, ich werde jetzt meine Redezeit von 10 Minuten nicht ganz einhalten können, aber ich hoffe, ihr seht mir das ausnahmsweise nach. (Bundesrat Mag. Klug: Oje! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Dafür werden wir bei allen drei Tagesordnungspunkten zustimmen; das ist ja immerhin etwas.
Da gehe ich jetzt gleich auf das ein, was Kollege Mitterer zur Handschlagqualität gesagt hat. Wir haben sehr wohl eine Handschlagqualität! Die Geschichte ist nur, dass wir genau dieses Gesetz bezüglich des Umweltsenats, das die Zweidrittelmehrheit braucht, schon vorher mit den Regierungsparteien abgesprochen hatten, auch die FPÖ. Wenn wir nachher sagen, künftig stimmen wir bei solchen Sachen nicht mehr zu, dann hat die Handschlagqualität vorher zu gelten und nicht die nachher. (Bundesrat Gruber: Dann verliert man die Handschlagqualität!)
Ich gehe jetzt trotzdem zurück zum Umweltinformationsgesetz. – Es ist natürlich auf jeden Fall zu begrüßen, wenn Umweltdaten von Unternehmen künftig auch beim Umweltbundesamt abrufbar sein werden. Die Aktualität ist verbesserungswürdig, das haben wir heute schon gehört. Es ist aber immerhin so, dass man im Laufe der Zeit auch die Entwicklungen wird ablesen können, und es ist im Prinzip das Interessante an Umweltdaten, wenn man sich ihre Entwicklungen und ihre Zeitverläufe anschaut.
Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass es trotz dieser Änderungen nicht immer ganz leicht ist, in Österreich zu Umweltinformationen zu kommen. Ich denke da zum Beispiel an den Bau der A 5 bei uns in Niederösterreich, wo es sehr häufig der Fall ist, dass Bürgerinitiativen aus Niederösterreich, die Informationen über dieses Thema haben wollen, sich an die Behörden in Tschechien wenden oder sich über die tschechischen Initiativen informieren, weil man in Niederösterreich nicht einmal auf eine parlamentarische Anfrage eine richtige Antwort bekommt, oder eine passende, ausführliche Antwort. So ist es also nicht, dass da nichts verbesserungswürdig wäre.
Ich kann auch ein zweites Beispiel anführen. Wir haben in Korneuburg ein großes Kraftwerk der EVN, ein Gaskraftwerk; dort wollten sie die Fernwärme ausbauen. Für die Beurteilung der Gemeinde, wie sinnvoll und wie umweltfreundlich diese Fernwärme in Korneuburg ist, wollten wir wissen, wie häufig dieses Kraftwerk läuft oder ob sie die Fernwärme nur für unsere Öfen produzieren. Die Information war von der EVN nicht zu bekommen, weil das ein strenges Betriebsgeheimnis ist.
Ebenfalls zu Informationen, die man vom Energieversorger leider nicht bekommt: Wir haben angefragt, weil wir einen Umweltbericht über die Energieverkäufe machen wollten, wie viele Kilowattstunden in Korneuburg vor Ort verkauft werden. Wenn wir diese Daten von der EVN hätten haben wollen, hätten wir 1 500 € pro Jahr bezahlen müssen. Das ist natürlich relativ teuer! So kann man auch verhindern, dass Gemeinden zu den Daten kommen, die sie brauchen.
Dass gerade die Diskussion über den Datenschutz immer dann einsetzt, wenn es um umweltrelevante Daten geht, ist leider eine Tatsache. Das ist eigentlich eine unhaltbare Geschichte, weil gerade in dem Bereich gutes Datenmaterial eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass man in die Zukunft planen und wirklich eine griffige Umweltpolitik machen kann. Das gilt auf Bundesebene, da brauchen Sie Daten, das gilt aber genauso auf Landesebene, wo die Daten manchmal gerade in dem Bereich nicht wirklich zufrie-
denstellend vorhanden sind, und auf Gemeindeebene gilt es mindestens genauso. Wenn ich keine Daten habe, kann ich zwar sagen: ich bin Klimaschutzgemeinde und halbiere meine Treibhausgasausstöße!, aber wenn ich nicht weiß, wie viele ich habe, tue ich mich schwer. Das ist ein Problem, das wir vielerorts haben.
Auch wir finden es prinzipiell schade, dass das Register gegenüber dem EU-Register nicht ausführlicher ist und dass nicht mehr Daten ausgewertet werden. Kollege Ertl hat das ebenfalls kritisiert. Wir sehen aber diese jetzige Änderung einmal als ersten Schritt und werden dementsprechend auch zustimmen.
Zum Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfungen: Den werden wir natürlich auch wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Ich habe es schon im Ausschuss angesprochen: Das ist ein sehr schöner, umfassender Bericht über Umweltverträglichkeitsprüfungen, aber was meiner Meinung nach massiv fehlt, ist, dass man sich auch einmal überlegt, einen Bericht über Strategische Umweltprüfungen zu machen.
Dieses System der Strategischen Umweltprüfungen steckt in Österreich leider noch in den Kinderschuhen. Es gibt andere Länder, zum Beispiel unsere Nachbarländer Slowakei und Tschechien, die diverse Strategische Umweltprüfungen von Raumordnungsplänen, von Energiekonzepten, von Energiestrategien oder von Klimastrategien machen. Dazu kann man dann sogar grenzüberschreitend Stellungnahmen abgeben. In Österreich gibt es dafür keine gesetzliche Verpflichtung, darum gibt es auch keine SUP zu irgendwelchen Konzepten, die ausgearbeitet und vorgestellt werden, die aber dann meistens ohnedies leider nicht ganz eingehalten werden.
Im Prinzip wäre es daher wirklich erstrebenswert, dass man das auch im Bereich der Strategischen Umweltprüfung – nämlich im Vorfeld, bevor man dann Umweltverträglichkeitsprüfungen machen muss – schon ausbaut, es besser überlegt und auch da mehr Beteiligungsverfahren vorsieht.
Es steht im Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfungen auch drin, wie oft das Umweltministerium sich an Umweltverträglichkeitsverfahren beteiligt. Das ist sehr häufig der Fall, in 62 von 68 Verfahren. Meiner Meinung nach ist es schade, dass das Umweltministerium da in Wirklichkeit auch nicht sehr viel mehr an Stellungnahmerecht als irgendeine Bürgerinitiative oder Sonstiges hat, denn ich denke, es sind oft sehr viele Kritiken angebracht. In Wirklichkeit ist es doch sehr häufig so, dass auch Stellungnahmen des Umweltministers nicht unbedingt so abgehandelt werden, wie wir es gerne hätten.
Auch im grenzüberschreitenden UVP-Bereich gibt das Umweltministerium immer wieder zahlreiche Stellungnahmen ab. Das ist erfreulich. Das ist einer der wenigen Punkte, über die man sagen kann, Österreich macht auch Anti-Atom-Politik, denn es geht in diesem Fall hauptsächlich um Atomkraftwerke.
Ich habe aber zuletzt vernommen, dass schon überlegt wird, ob man nicht auch da aus Kostengründen Prioritätenreihungen vornehmen muss, weil man vielleicht doch nicht bei jedem Kernkraftwerk etwas dazusagen muss. Es ist aber schon so: Gerade bei Atomkraftwerken ist es, wenn man davon ausgeht, dass die große Bedrohung ein Unfall mit grenzüberschreitenden Auswirkungen ist, relativ egal, wie weit das weg ist, weil diese grenzüberschreitenden Auswirkungen bekanntlich über die Luft, über den Wind und über alles Mögliche auch sehr weit verfrachtet werden.
Darum ist es meiner Meinung nach ganz wichtig, dass wir dabei bleiben, dass wir zu allen Projekten, zumindest in Europa, Stellungnahmen abgeben. Das ist auch insofern wichtig, als Bürgerinitiativen in diesen Atomkraft-Ländern darauf bauen, dass sie aus Österreich Unterstützung bekommen. Darauf bin ich immer wieder hingewiesen wor-
den und dazu gefragt worden: Werdet ihr aus Österreich euch auch hier beteiligen, damit wir Unterstützung haben?
Noch ganz kurz ein Sidestep zur Anti-Atom-Politik, weil es doch aktuell ist: Es gibt laut Atomhaftungsgesetz eine Berichtspflicht des Justizministers beziehungsweise der Justizministerin, alle drei Jahre Bericht zu legen, wie das denn mit den Haftungen nun so sei. Die letzten zwei Berichte sind leider irgendwo im Nirwana verschwunden. Inzwischen ist der Bericht aus dem Jahr 2004 aufgetaucht, er wurde aber noch nicht behandelt, und ich würde doch bitten, dass man auch darüber einmal diskutiert.
Vielleicht können Sie das auch in der Regierung verstärkt einbringen, denn auf europäischer Ebene wird es jetzt eine Diskussion über die Atomhaftung geben, und das nicht unbedingt in die Richtung, in die wir es haben wollen. Die Haftung ist an und für sich das Um und Auf bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für Atomkraftwerke.
Ansonsten: UVP-Novellen gibt es fast jährlich, das wissen wir, da wir sie hier regelmäßig beschließen müssen. Was mich ein bisschen irritiert, ist die viel gelobte letzte UVP-Novelle, die ja aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet wurde, das bereits 2006 von der Kommission angestrengt worden war. 2009 haben wir es jetzt novelliert – über die Qualität lässt sich diskutieren.
Wenn man sagt, es wird darin der Klimaschutz berücksichtigt, dann muss ich schon sagen: Das Ausmaß, in dem der Klimaschutz im UVP-Verfahren nach wie vor berücksichtigt wird oder werden soll, ist marginal und sicherlich einer echten Klimaschutzpolitik nicht wirklich förderlich. Nur dass man sagt, man muss da einen Plan vorlegen, und der wird dann abgehakt, das ist noch keine Klimaschutzpolitik.
Zum Vertragsverletzungsverfahren zum Flughafen Wien – das ist auch schon angesprochen worden – denke ich mir, es wäre auch sehr wichtig, dass man im Bereich der Feststellungsverfahren vielleicht doch die Zugänge öffnet. Im Prinzip ist es ja so: Wenn man im Nachhinein ein UVP-Verfahren für Dinge macht, die schon gebaut worden sind, nur weil jetzt die Kommission beanstandet, es hätte doch ein Verfahren stattfinden müssen, dann kann dabei nicht mehr wirklich viel herauskommen. Im Prinzip ist es schon sinnvoller, zu prüfen, bevor man baut, und nicht erst danach.
Probleme gibt es nach wie vor immer wieder bei den Schwellenwerten, denn unter jedem Schwellenwert kann man bauen. Ich weiß, bei uns in der Nähe gab es das Problem mit einem Schweinestall ... (Zwischenruf des Bundesrates Preineder.) Na sicher, bei den Ferkeln liegt der Schwellenwert bei 1 000 Stück! Wenn ich „999“ sage, dann habe ich kein UVP-Verfahren, und die Nachbarn können nichts mehr dagegen machen. Das kommt vor. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Oder es kommt auch vor, dass Gasleitungen gebaut werden, die UVP-pflichtig sind; aber wenn die Rohre 2 Zentimeter dünner sind, dann sind sie eben nicht mehr UVP-pflichtig. Ich denke daher, dass man auch im Bereich der Schwellenwerte vielleicht irgendwelche fließenden Grenzen machen könnte, weil sonst dieses Problem immer wieder auftauchen wird. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ein weiteres Problem bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen, das jetzt mit dem Bescheidverfahren noch verstärkt auftauchen wird, ist die Evaluierung und Kontrolle. Es ist schön, wenn ich eine Umweltverträglichkeitsprüfung abhandle und laut diesem Bescheid irgendwelche Maßnahmen setzen soll. Wenn aber keiner überprüft, ob ich sie wirklich setze, und wenn zum Beispiel in einem Straßen-UVP-Verfahren Verkehrsdaten – laut der Beantwortung einer Anfrage, die ich ans BMVIT gestellt habe – nicht einmal der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden, damit sie überprüfen kann, ob das stimmt, was darin abgehandelt worden ist, dann ist das einfach nachlässig.
Noch kurz zum Thema Umweltsenat – darüber ist schon sehr viel gesagt worden –: Ich denke, dass wir alle uns darüber einig sind, dass wir diesen Umweltsenat brauchen. Was mich sehr verwundert, ist, dass das Problem jetzt so kurzfristig aufgebrochen ist. Es wäre vielleicht schon länger vorhersehbar gewesen, dass das 2009 abläuft und dass man diese Beschränkung streichen müsste. Insbesondere in Zeiten der Schweinegrippe ist das ein bisschen mutig, denn wäre sie so eingetroffen wie prognostiziert, dann hätten wir vielleicht wirklich ein Problem mit der Zweidrittelmehrheit im Parlament haben können. Gut, es ist aber jetzt im Prinzip so, dass nur das BZÖ ... (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.)
Na ja, wenn Sie es so kurzfristig beschließen! Es ist ja so: Wenn wir es heute nicht beschließen, dann tritt es nicht in Kraft, und dann haben wir keinen Umweltsenat. Das hätte Ihnen vielleicht auch schon vor einem Jahr einfallen können, oder vor einem halben Jahr, und man hätte das in Ruhe abhandeln können, dann wäre ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Sie müssen sich informieren!) Ja, ich muss mich informieren – nur ist es schon eindeutig so, dass es jetzt sehr kurzfristig beschlossen wird!
Warum Verfahren so lange dauern, haben wir auch im Ausschuss gehört: Weil es manchmal so lange dauert, bis die Unterlagen komplett vorliegen.
Im Prinzip geht es im Bereich Umweltpolitik und insbesondere im UVP-Bereich – und indirekt auch, was den Umweltsenat betrifft – immer wieder darum, dass man versucht, im UVP-Gesetz die Verfahren zu verkürzen. Das mag ja im Prinzip ein Anspruch der Wirtschaft oder auch ein Anspruch derer sein, die die Infrastruktur zur Verfügung stellen müssen, wie das in der Verkehrspolitik der Fall ist.
Dass Umweltverträglichkeitsprüfungen irgendwie ständig als lästig hingestellt werden, ist etwas, was mich sehr ärgert. Wenn man sich den Altlastensanierungskataster anschaut – und ich kann auch aus meiner Gemeinde erzählen, dass sich darin einiges abspielt –, dann sieht man immer wieder, dass fehlender Umweltschutz weitaus mehr kostet, als wenn man vorher in einem Verfahren feststellt, ob ein Infrastrukturprojekt oder auch ein wirtschaftliches Projekt umweltschonend ist oder nicht, und dass fehlender Umweltschutz die Gemeinden, den Bund und die Länder in der Vergangenheit sehr viel mehr Zeit und Geld gekostet hat als der Umweltschutz, der jetzt stattfindet, wenn man vernünftige und ordentliche Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren macht. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
13.01
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.
13.01
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank dafür, dass Sie sich auch mit der Umweltthematik so ausführlich beschäftigen! Ich hoffe nicht, dass die Grünen das Schwein zum Symbol für eine nicht intakte Umwelt auserkoren haben. Sie reden im Zusammenhang mit dem Umweltsenatsgesetz von der Schweinegrippe – den Zusammenhang sehe ich nicht –, vom Schweinestall in Niederösterreich bis hin zum klimafeindlichen Schweinsschnitzel. Lassen Sie die armen Schweine dort, wo sie sind!
Zu Ihren Vorwürfen betreffend das UVP-Gesetz: Ich meine, wir haben das abgehandelt und diskutiert. Der Punkt ist, dass es bei der Novelle des UVP-Gesetzes darum ging, dass man Ökonomie und Ökologie vereint. Das ist gelungen, ich behaupte das; man kann viel Für und Wider kritisieren. Es ist damals – wenn Sie sich an die Diskussion erinnern – sozusagen auf der Tagesordnung gestanden, dass Bürgerrechte gekippt wer-
den, denn wenn das gekommen wäre, was manche vonseiten der Wirtschaft wollten, nämlich das öffentliche Interesse Versorgungssicherheit, dann hätten Sie Bürgerinteressen vergessen können. Dafür war ich nicht!
Ich bin sehr wohl für die Nutzung der Wasserkraft. Ja, Ökonomie soll sich entwickeln können – und weite Teile der Wirtschaft tun das auch –, aber gleichzeitig geht es darum, unsere hohe Qualität der Bürgerrechte, des Natur- und Umweltschutzes und des Wasserschutzes zu erhalten. So wie es in einigen Bundesländern ja funktioniert, wie wir gehört haben, funktioniert es in manchen oder in wenigen nicht, weil dort nicht vernünftig miteinander geredet wird.
Ich bekenne mich zum föderalen Aufbau dieses Gesetzes, dass die Verfahren in erster Instanz auf Bundesländerebene abgehalten werden. Nur: Dem Gesetz vorzuwerfen, sozusagen dem schlechten Gesetz, dass die Verfahren so lange dauern, ist nicht gerecht!
Ich sage es allgemein, weil das immer wieder so im Raum steht: Wenn ein Projektbetreiber keine oder unvollständige Unterlagen vorlegt, wenn neue Sachverhalte auftreten oder wenn in einem Bundesland keine Entscheidung fällt, dann kann das Projekt nichts dafür und kann die Bürgerinitiative nichts dafür. Es ist also schon die Verantwortung im jeweiligen Bundesland, ein Verfahren ordnungsgemäß und auch in einer vernünftigen Zeit abzuhandeln. Ich sage das allgemein, weil wir ja sehen, wo dann die Versäumnisse liegen.
Was wir mit der UVP-Gesetzesnovelle erreichen wollten und was mir ein Anliegen war, ist, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Es hat keinen Sinn, wenn wir bestehende Gutachten für Fischereibestände oder für Biotope haben und diese dann im Hauptverfahren noch einmal gemacht werden müssen. Das kostet Geld, das kostet Zeit, und es bringt nichts.
Es ist der Behördenleiter auch in die Position versetzt, einen Schluss des Verfahrens zu verfügen, wenn keine neuen Erkenntnisse mehr kommen. Diese Verantwortung hat der Behördenleiter, man kann und soll sie ihm nicht nehmen. Das ist zwar nicht angenehm, aber das ist der springende Punkt. Da soll die Politik nicht eingreifen.
Dann kommt es schon oft zu langen Verfahren, weil manchmal der Mut fehlt, eine Entscheidung zu treffen. Man muss das ganz offen sagen, weil das UVP-Gesetz meiner Meinung nach der richtige Schritt war, um ein Verfahren zu beschleunigen, ohne einen Qualitätsverlust im Natur- und Umweltschutz hinnehmen zu müssen. Darum ist es mir gegangen, und das soll auch weiterhin so gewährleistet sein.
In diesem Zusammenhang soll auch der UVP-Bericht gesehen werden. Das ist jetzt der vierte Bericht, der vorgelegt wird. Er soll Ihnen einfach transparent sagen, wie es um die Umsetzung des UVP-Gesetzes steht und wie die Verfahren dokumentiert sind – das macht das Umweltbundesamt –, und soll Ihnen Auskunft darüber geben, wie das in Österreich und auch auf internationaler Ebene abgehandelt wird. Transparenz ist ja hier gefragt.
Im Zusammenhang damit steht das Umweltsenatsgesetz. Ich ersuche Sie, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen, damit hier nichts Falsches im Raum stehen bleibt. Das Umweltsenatsgesetz war in der Begutachtung! Es wird nicht plötzlich beschlossen, sondern es ist im Frühjahr des heurigen Jahres gemeinsam mit dem UVP-Gesetz in Begutachtung geschickt worden. Beide Gesetze waren ordnungsgemäß in Begutachtung. Da ist nichts über Nacht beschlossen worden, sondern wir haben uns beim UVP-Gesetz nach schwierigsten Verhandlungen geeinigt, und es ist heuer vor dem Sommer beschlossen worden.
Das Umweltsenatsgesetz war noch offen, weil es der Zweidrittelmehrheit bedarf. Ich freue mich darüber, dass uns jetzt der Beschluss gelungen ist. Es ist schon angeführt worden: Wenn wir das Umweltsenatsgesetz jetzt nicht beschließen würden, liefe der Umweltsenat aus, und es müssten dann alle Verfahren zum Verwaltungsgerichtshof gehen, der aber in der Sache nicht entscheiden darf. Er kann nur ja oder nein sagen, und es geht dann wieder zurück zur Landesbehörde. Das bringt niemandem etwas, das versteht kein Mensch. Daher ist es – abgesehen von parteipolitischen Überlegungen auf Nationalratsebene, Stichwort Untersuchungsausschuss – richtig, das zu beschließen, weil es einfach in der Qualität der Verfahren etwas bringt.
Noch einmal: Ich habe kein Interesse daran, ein Gesetz ruckzuck durchzubringen. Es war die Zeit dafür vorhanden, dieses Gesetz ordnungsgemäß zu begutachten. Immerhin feiert ja der Umweltsenat sozusagen ein halbrundes Jubiläum, er ist 15 Jahre alt und eine bewährte Institution. Er ist wohl bei mir im Hause angesiedelt, er ist aber weisungsfrei, auch ein richterliches Gremium und genießt höchste Kompetenz und Ansehen. Ich glaube, er ist über alle Parteigrenzen hinweg in der Sache unumstritten.
Mein Ziel ist es auch, das so weiterzuführen, unabhängig davon, ob dann auf Bundesländerebene Verwaltungsgerichtshöfe eingeführt werden sollen. Dem steht ja nichts im Wege, da muss es dann einen Übergang geben. Jedenfalls gibt es da keine Behinderung, sondern nur einfach die ordnungsgemäße Abwicklung von Verfahren, die notwendig sind. Daher noch einmal herzlichen Dank dafür, dass wir das beschließen können! Es dient uns allen.
Das Umweltinformationsgesetz ist erwähnt worden, ebenso die Berichtspflichten. Es ist jetzt möglich, sich zu informieren. Daten über die Jahresfrachten von Luftschadstoffen wie zum Beispiel NOx, Staub oder Wasserschadstoffen werden veröffentlicht. Das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister ist mit 9. November dieses Jahres online gegangen, und unser österreichisches Register wird zu Beginn des nächsten Jahres folgen.
Da das Stichwort Klimaschutz gefallen ist, darf ich auch dazu etwas erwähnen. Die Europäische Union hat ja einen Kyoto-Bericht veröffentlicht, wonach Österreich an der letzten Stelle steht, was die Erreichung der Kyoto-Ziele anlangt. Das war nicht überraschend, sondern ist ein Faktum. Wir sind im Jahr 1997 in Kyoto ehrgeizige Ziele eingegangen, sehr ambitioniert und ehrgeizig. Es ist aber auch ein Faktum – ohne etwas zurechtzurücken –, dass wir in Österreich 10,6 Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr ausstoßen und damit dem Durchschnitt der EU-Staaten entsprechen. Die Deutschen emittieren 11,6 Tonnen, wir sind im Durchschnitt.
Das heißt aber nicht, dass man nichts machen muss. Wir haben uns vertraglich verpflichtet, Ziele bis 2012 zu erreichen, und müssen das erreichen. Dort, wo es hängt – und daher ein Appell an die Bundesländer –: Klimaschutzgesetz! Jeder sagt, Klimaschutz ist wichtig und das machen wir. Wenn es aber darum geht, Verantwortung zu übernehmen, gibt es viele, die sagen: Aber ich nicht!
Worüber wir beim Klimaschutzgesetz verhandeln, ist, dass wir einfach auf der Bundesebene, aber auch auf der Länderebene Verantwortlichkeiten festmachen. Die Bundesländer haben auch Kompetenzen, beispielsweise im Wohnbaubereich. Wir werden nur in einer nationalen Kraftanstrengung die Klimaschutzziele erreichen können.
Wir erfüllen die Kyoto-Ziele heute in der Landwirtschaft, wir erfüllen sie in der Abfallwirtschaft und bei den fluorierten Gasen. Wir erfüllen die Kyoto-Ziele nicht bei der Raumwärme, nicht bei der Industrie und überhaupt nicht beim Verkehr; dort explodieren sie: seit 1990 um 73 Prozent!
Daher ist es mein Appell, in Ihren Bundesländern auch darauf einzuwirken, dass wir gemeinsam dieses Bundes-Klimaschutzgesetz bekommen, um die Ziele, soweit es
möglich ist, bis 2012 zu erreichen. Es ist noch nicht zu spät. Vor allem ist es ja eine Überlebensfrage für diese und kommende Generationen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.09
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preineder. – Bitte.
13.10
Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Ich darf noch kurz auf das Umweltgesetz eingehen, das sich mit der Umweltinformation beschäftigt, weil darin einfach klar festgelegt wird, dass Informationspflicht besteht, wenn es darum geht, dass Schadstoffe verfrachtet werden, dass Schadstoffe freigesetzt werden, wenn Schadstoffe transportiert werden. Es ist auch festgelegt, dass der Name des Eigentümers, des Betreibers von Betriebseinrichtungen aufzuscheinen hat und dass diffuse Quellenangaben vermieden werden sollen.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass ein gewisser Informantenschutz in diesem Umweltinformationsgesetz enthalten ist, der jene Menschen schützt, die in Betrieben tätig sind und vielleicht auf die eine oder andere Schwachstelle draufkommen. Damit sie nicht durch den Betreiber oder Betriebsinhaber verfolgt werden können, bedürfen sie eines gewissen Schutzes.
Zu den Wortmeldungen meiner Vorredner: Herr Kollege Ertl, es freut mich, dass Sie sich sehr intensiv und sehr eng mit Ihrem Kollegen Hofer abgestimmt haben. Manche Passagen sind fast wortgleich. Aufzuklären ist vielleicht insofern, als Sie gesagt haben, es bestünden nur wenige Möglichkeiten, auf diese Datenbank zuzugreifen. Meinen Informationen zufolge ist das eine Datenbank, die öffentlich ist, die nur in gewissen Ausnahmesituationen in gewissen Punkten einer Vertraulichkeit unterliegen kann. Das heißt, ein Betrieb, eine Partei kann erwirken, dass Vertraulichkeit besteht, um Nachbarn oder Anrainer oder breite Bevölkerungsschichten nicht zu verunsichern oder wenn ansonsten internationale Beziehungen, die Landesverteidigung oder die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt werden. Und das werden Sie als Beamter im öffentlichen Dienst, im Sicherheitsbereich sehr gut verstehen.
Herr Kollege Mitterer, ich denke, es ist nicht unbedingt Aufgabe des Bundesrats, sich in Themen des Nationalrats einzumischen. Wenn es Untersuchungsausschüsse des Nationalrats gibt, dann ist es meiner Meinung nach nicht so gut, diesen Konflikt auch in den Bundesrat hineinzutragen, weil der Bundesrat als Länderkammer eben andere Aufgaben hat als der Nationalrat. (Bundesrätin Mühlwerth: Das gilt dann aber auch für Sie! Sie sollten das auch nicht tun!) Das ist unsere Identität, das ist unsere Besonderheit, und die sollten wir auch entsprechend wahrnehmen.
Dass dieses Umweltinformationsgesetz entsprechenden Schutz bieten kann, weiß ich aus eigener Erfahrung mit dem EDM, mit der Datenbank, die sich mit biogenen Abfällen beschäftigt. Ein „Verschwinden“ von Stoffen kann damit verhindert, hintangehalten werden. Das sichert den fairen Wettbewerb aller, die sich mit Entsorgung beschäftigen – wir haben heute Fairtrade vor der Tür –, damit faires Handeln auch im Umweltbereich Platz greifen kann und geschützt wird.
In dem Sinn können wir diesem Umweltinformationsgesetz zustimmen. Transparenz ist etwas Gutes, Transparenz von Transfers ist etwas Gutes, und dafür sind wir immer. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
13.13
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.
13.13
Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Abgeordnete! Ein bisschen was muss ich auch zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Mitterer sagen. Wie schon mein Vorredner gesagt hat: Wir kennen Sie, und Sie bringen eigentlich des Öfteren wertvolle Debattenbeiträge. Es ist schon richtig und wichtig, dass man parlamentarische Instrumente nutzt. Das beschert uns einen lebhaften Parlamentarismus. Wenn es aber der einzige Ausfluss eines Untersuchungsausschusses ist, bei Gesetzen nicht mitzustimmen und gegen wichtige Gesetze Blockaden auszulösen, dann geht es nicht mehr um die Sache und auch nicht mehr um Österreich. Da entsteht bei mir schon der Eindruck, dass es in diesem Bereich einfach um Selbstdarstellung und Selbstinszenierung geht, was eigentlich nicht mehr dem Auftrag eines Abgeordneten oder einer Abgeordneten entspricht, für Österreich zu arbeiten. Ganz egal, ob es den Bürgern hilft oder schadet, stimmen Sie einem Gesetz nicht zu.
Wir sehen bei anderen Fraktionen, dass diese sehr wohl in der Lage sind, zu differenzieren, ob es sich um ein Gesetz handelt, dass ganz einfach den Bürgerinnen und Bürgern hilft, sie weiterbringt und ihnen auch Instrumentarien gibt, sich selbst zu schützen. Daher verstehe ich nicht ganz, dass von Ihrer Fraktion in dieser Art und Weise vorgegangen wird.
Kollegen Ertl habe ich vielleicht auch nur falsch verstanden, aber er hat gesagt, dass aufgrund von Verzögerungen nichts oder zu spät etwas öffentlich gemacht werden soll. Wenn wir uns die Historie dieses Gesetzes anschauen, müssen wir davon ausgehen, dass es eigentlich Bezug nehmend auf die Agenda 21 der Vereinten Nationen entstanden ist. In dieser Agenda 21 steht unter anderem die Erweiterung nationaler Kapazitäten und Möglichkeiten zur Erhebung, Verarbeitung und Verbreitung von Informationen. Das soll laut dieser Agenda 21 geändert werden. Das wurde aufgenommen, und dadurch kamen eigentlich erst in ganz Europa dieser Fluss und diese Möglichkeiten der Information zustande.
Wir haben dieses Umweltinformationsgesetz geändert beziehungsweise wir werden es ändern, weil insbesondere die Schadstofffreisetzungs- und Schadstoffverbringungsregister weiterentwickelt werden. Es ist so, dass hier im europäischen Raum und in Österreich schon eine Meldepflicht besteht. Durch eine Weiterentwicklung kann sicherlich erreicht werden, dass der Bürger die Möglichkeit hat, direkt nachzusehen, was in seiner unmittelbaren Umgebung, bei den Firmen in seiner unmittelbaren Umgebung geschieht, welche Möglichkeiten es eigentlich gibt, Einfluss zu nehmen, um beim Umgang mit Schadstoffen etwas besser voranzukommen.
Durch ein verändertes Verhalten der Menschen, aber auch von Regierungen und durch Änderungen in der Gesetzgebung hat sich ergeben, dass nicht nur im Interesse der Allgemeinheit die Umwelt nicht weiter belastet werden soll. Wir haben durch diese Registerdaten auch die Möglichkeit geschaffen, dass die Behörden besseren und schnelleren Zugriff haben und ihre Arbeit dadurch erleichtert wird. Für die Unternehmen entsteht kein wirklicher Mehraufwand, da bis dato ebenfalls schon Meldepflicht bestand und auch solche Datenbanken geführt werden mussten. Sie werden in diesem Bereich nur erweitert und dadurch auch genauer und einem größeren Personenkreis zugänglich.
Die Daten unterliegen, wie wir auch schon gehört haben, ganz bestimmten Regelungen, und somit können auch seitens des Datenschutzbeirats sicherlich keine Bedenken bestehen, da es durch diese Einschränkungen nicht zur Veröffentlichung geheimer Daten kommen kann.
Wir haben auch schon gehört – und das ist mir persönlich ein besonderes Anliegen –, dass im Gesetz auch Informantenschutz vorgesehen ist. Auch der bestand bisher
schon und soll vielleicht noch ein bisschen verbessert werden, denn er ist aus meiner Sicht eigentlich nicht wirklich ausreichend. Der Informantenschutz bezieht sich nämlich eigentlich nur darauf, dass keine Kündigungen ausgesprochen werden dürfen, dass den Menschen, die das zur Anzeige bringen, keine Nachteile entstehen sollen. Richtiger Schutz aber oder eine Geheimhaltung des Informanten ist nicht gegeben, denn in einem Verfahren hat der Beschuldigte dann Einblick in die Akten, und dort ist dann, wenn der Anzeiger namentlich bekannt ist, auch der Name des Anzeigers zu finden. So erfährt der Dienstgeber dann doch, wer ihn angezeigt hat.
Wenn man stattdessen davon ausgeht, dass Anzeigen anonym gemacht werden können, öffnet dies wieder Missbrauch Tür und Tor, vielleicht um den Konkurrenten ein wenig zu behindern oder die Behörden zu beschäftigen. Der Informantenschutz sollte daher so wie in einer Art Zeugenschutzprogramm gehandhabt werden, sodass bei Verfehlungen im Umweltbereich Menschen, die das nicht hinnehmen wollen, besser geschützt sind.
Es ist aber, wie heute schon gesagt, ein wichtiges und gutes Gesetz, und ich freue mich eigentlich, dass wir es heute zur Beschlussfassung bringen können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
13.21
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise den gegenständlichen Bericht erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend eine Umweltsenatsgesetz-Novelle 2009.
Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den vierten Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (386 d.B. und 437 d.B. sowie 8211/BR d.B.)
8. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (321 d.B. und 438 d.B. sowie 8212/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder (344 d.B. und 439 d.B. sowie 8213/BR d.B.)
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung; Beitritt der Mongolei; Einspruch durch Österreich (392 d.B. und 440 d.B. sowie 8214/BR d.B.)
11. Punkt
Außenpolitischer Bericht 2008 (III-380-BR/2009 d.B. sowie 8215/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zu den Punkten 7 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Ich begrüße in diesem Zusammenhang auch sehr herzlich den Minister für Wirtschaft und Arbeit in unseren Reihen. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesminister Dr. Spindelegger winkt abwehrend.)
Entschuldigung! Den Herrn Außenminister! Das kommt davon, wenn man zu viele Sachen gleichzeitig tut. Herr Minister Berlakovich hat mich verwirrt. (Bundesrat Schennach: Es gibt da keine Saisonnier-Regelung!)
Berichterstatterin zu den Punkten 7 bis 9 ist Frau Bundesrätin Greiderer. – Ich bitte um diese Berichte.
Berichterstatterin Elisabeth Greiderer: Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Damen und Herren! Ich werde jetzt die nächsten drei Berichte vortragen. Vorerst einmal den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ich stelle daher gleich den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Als Nächstes: Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ich stelle daher gleich den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Der dritte Bericht betrifft den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor.
Ich stelle daher gleich den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich danke für die Berichte.
Berichterstatterin zu den Punkten 10 und 11 ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. – Ich bitte um diese Berichte.
Berichterstatterin Mag. Bettina Rausch: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung; Beitritt der Mongolei; Einspruch durch Österreich.
Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.
Ich komme daher zum Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum zweiten Bericht: Es ist das der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Außenpolitischen Bericht 2008.
Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor.
Ich stelle den Antrag, den Außenpolitischen Bericht 2008 zur Kenntnis zu nehmen. –Danke sehr.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.
13.28
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zum Außenpolitischen Bericht 2008 kurz zu Wort melden. Mit diesem Jahrbuch der österreichischen Außenpolitik oder dem Außenpolitischen Bericht 2008 liegt eine Zusammenfassung vor, die durchaus viele interessante Aspekte beleuchtet. Sie reichen von der Wirtschaftskrise und globalen Herausforderungen über Bollwerk EU – Europaskepsis der Bevölkerung bis hin zu Perspektiven der Auslandskultur, Entwicklungszusammenarbeit, Bürgerservice. Insgesamt wird also über zirka 400 Seiten ein weiter Bogen gespannt. Das alles hier jetzt zu diskutieren würde wohl den Rahmen sprengen. Ich möchte daher ein paar Punkte ansprechen, zu denen in diesem Bericht Kritiken oder eher unangenehmere Ansichten nicht enthalten sind.
Zum Beispiel hat uns die Finanzkrise, die von den USA nach Europa herübergeschwappt ist, gezeigt, wie sehr die Banken und deren Topmanager von der Unter-stützung der Bundesstaaten abhängig sind. Wichtige andere Reformen, die EU-weit notwendig wären, können deswegen nicht durchgeführt werden, weil Horrorbeträge für die Bankenrettung verwendet werden mussten und müssen, die Staaten die Banken absichern müssen, anstatt Verantwortung von diesen Banken und diesen Topmanagern einzufordern.
Weiters kann die EU-Erweiterung beleuchtet werden, für die zum Beispiel 11,5 Milliarden € für den Zeitraum 2007 bis 2013 als Heranführungshilfen in die Hand genommen werden, damit Ländern wie Kroatien, Mazedonien, Albanien, Bosnien, aber auch der Türkei auf die Sprünge geholfen wird, obwohl gerade dieses letztere Land im Hinblick auf Frauenrechte, Gleichberechtigung der Geschlechter noch sehr weit von europäischen Vorstellungen entfernt ist.
Dann möchte ich noch kurz auf den Lissabonner Vertrag zu sprechen kommen. Darüber steht zum Beispiel in diesem Bericht auch nichts. Es steht zum Beispiel nicht drinnen, dass es sehr wohl Gegenstimmen gegen diesen Lissabonner Vertrag gegeben hat, Gegenstimmen, die natürlich auch auf entsprechenden Gutachten basierten. Dieser Lissabonner Vertrag wird zum Beispiel sehr wohl Einfluss auch auf die Umwelt haben. Im Moment unterliegen unsere Wasserreserven noch dem Einstimmigkeitsprinzip. Es könnte dann aber in Zukunft doch anders sein, und die Wasserressourcen könnten unter Umständen ... (Bundesrat Konecny: Nein! Nicht ohne unsere Zustimmung! – Bundesrat Schennach: Das ist Unsinn!)
Das glaube ich jetzt noch nicht, dass es ... (Bundesrat Schennach: Das ist auch keine Frage des Glaubens, sondern eine Frage der Faktizität! – Bundesrat Konecny: Es ist einfach so!)
Ja, im Moment ist die Einstimmigkeit noch gegeben, aber in weiterer Zukunft ... (Bundesrat Konecny: Die Einstimmigkeit kann auch nur mit Einstimmigkeit aufgehoben werden!) – Das glaube ich nicht! (Bundesrat Konecny: Glauben Sie es oder glauben Sie es nicht, es ist eine Sachfrage! Das steht nirgends im Vertrag!)
Im Vertrag steht aber manches nicht. Die Einstimmigkeit bei den Wasserressourcen ... (Bundesrat Konecny: Natürlich nicht! Jede Aufgabe der Einstimmigkeit kann jedoch nur einstimmig beschlossen werden!)
Wissen Sie, ein aktueller Fall sind zum Beispiel die Militäreinsätze. Da heißt es ganz klar, dass Österreich oder die anderen neutralen Staaten keine Soldaten oder keine Einsätze machen werden. (Bundesrat Konecny: Das ist ganz klar! Das andere ist auch ganz klar!)
Die USA haben aber bereits Druck auf die EU ausgeübt. Selbstverständlich! Ganz aktuell haben die USA bereits Druck auf die EU ausgeübt, und ich möchte dann sehen, wie lange die EU diesem Druck standhält, wenn der entsprechend massiv ausgeübt wird und die USA zum Beispiel verlangen, dass Afghanistan-Einsätze dann eben in einer anderen Form durchgeführt werden. Ich denke, wenn tatsächlich Druck vorhanden ist, dann sieht es eventuell ganz anders aus.
Auf jeden Fall ist aus freiheitlicher Sicht dieser ... (Bundesrat Dr. Kühnel: Das stimmt aus freiheitlicher Sicht! – Heiterkeit.) Ja, ich vertrete hier die freiheitliche Sicht. Ich gehe davon aus, dass jeder in diesem Hause seine Sicht vertritt.
Die Ausrichtung der Außenpolitik, wie sie im Bericht zum Ausdruck kommt, ist eine falsche. Das betrifft nicht nur den Bereich der österreichischen Außenpolitik im engeren Sinne, sondern so gut wie alle angeschnittenen Fragen, sei es die Frage der Europäischen Union, die Politik in Sachen Wirtschaftskrise oder beispielsweise den Bereich der EZA-Politik. Die FPÖ steht für einen gänzlichen Richtungswechsel und kann daher einem solchen Bericht keine Kenntnisnahme zuteil werden lassen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.34
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.
13.34
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ich denke, es hat wenig Sinn, jetzt auf diese leicht widerlegbaren Feststellungen von Frau Kollegin Michalke einzugehen. Das ist alles ganz klar festgehalten, und ich erspare mir jetzt die Korrektur.
Ich komme gleich zum wesentlichen Thema dieser Diskussion, zum Außenpolitischen Bericht. Zuerst einmal ein herzliches Dankeschön für dieses Kompendium, für dieses Handbuch, das klar die Grundlinien der österreichischen Außenpolitik dokumentiert und die tragende Rolle, die wir im internationalen Staatenkonzert spielen. Stichwort dazu: Mitgliedschaft im Sicherheitsrat. Herr Bundesminister! Ich gratuliere zu dieser wesentlichen und bedeutenden Rolle, die Österreich in diesen beiden Jahren spielen wird, und wünsche für die weitere Arbeit im Sicherheitsrat sehr viel Glück und Erfolg. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
Zu Europa: Herr Bundesminister, ich habe mit großem Interesse registriert, dass in Ihrem Außenpolitischen Bericht, den Sie vorgelegt haben, die Donauraumstrategie eine tragende Rolle einnimmt und dass im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft und im Rahmen der Nachbarschaftspolitik ein klares Konzept Ihres Ministeriums verfolgt wird.
Die Donau verbindet Europa! Die Donau verbindet West-, Mittel- und Osteuropa und bildet einen gemeinsamen Wirtschaftsraum. Eigentlich gar nichts Neues! Wir erinnern uns an die Jahre und Jahrzehnte davor, wo das schon einmal ganz gut annähernd der Fall war. Heute geschieht das allerdings unter dem Aspekt der Prinzipien der westlichen Demokratie und der Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Europa. Insgesamt sind 19 Staaten davon betroffen, 80 Millionen Einwohner, 800 000 Quadratkilometer. Dieser erweiterte Donauraum entspricht in seiner Größe ungefähr Spanien und Italien. In diesem Raum werden rund 17 offizielle Landessprachen gesprochen.
Zu Recht wird festgestellt, dass sich im Donau- und Schwarzmeerraum für Österreich ein Gebiet eröffnet, das große Potenziale für eine dynamische Entwicklung hat. Ziel der Donauraumstrategie muss es sein, die bereits bestehenden politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und menschlichen Beziehungen zu dieser Zukunftsregion, wie ich sie bezeichne, zu vertiefen. Diese Strategie hat den Menschen in diesem Raum zu dienen, und diesem Ziel ist alles unterzuordnen.
Mit über 80 Millionen Menschen bringt der Donauraum eine beachtliche wirtschaftliche Dynamik hervor, welche es in die europäische Entwicklung einzubinden und durch Ziele und Maßnahmen auch in Zukunft abzusichern gilt.
Herr Bundesminister, die Donauraumstrategie soll ein handlungsorientiertes Instrument werden, das die Donauländer dabei unterstützt, gemeinsame, koordinierte bilaterale und länderübergreifende Ziele zu setzen, nationale Regelungen besser in Einklang zu bringen und einen integrierten Donauraum zu schaffen, der sowohl für die Region selbst als auch für den Rest Europas attraktiver wird.
Österreich hat dazu etwas anzubieten: eine Fülle politischer, wirtschaftlicher, kultureller und vor allem menschlicher Beziehungen in diesen Raum. Darüber hinaus zählt Österreich zu den Topinvestoren in diesem Donauraum, und gerade deshalb ist es wichtig, dass dieser gemeinsame Wirtschaftsraum künftig noch stärker als bisher zu einem gemeinsamen und dynamischen Wachstumsmarkt für eine bessere Lebensqualität der Bevölkerung gestaltet wird.
Ich sehe vier Schwerpunkte einer Donauraumstrategie. Gewicht soll vor allem auf folgende Aspekte gelegt werden: Erstens die Steigerung des Wohlstandes und der Beschäftigung in der Region; Innovationsförderung für Betriebe, Tourismusprojekte, Jugend- und Gesamtbeschäftigung. Zweitens die Sicherstellung einer nachhaltigen ökologischen Entwicklung, Abwasserbehandlung, ökologische Verkehrsträger und so weiter. Drittens die Verbesserung der Infrastruktur in diesem Raum – Verkehr, Energie, Telekommunikation – und viertens schließlich den Abbau von Handelshemmnissen und damit eine Liberalisierung, damit ein Arbeiten und Liefern über die Grenze verbessert und der Handel ausgeweitet wird.
Mit großer Genugtuung habe ich registriert, dass die Regierungschefs von Rumänien und Österreich bereits im Jahre 2008 die Europäische Kommission gemeinsam ersucht haben, im Rahmen der Kommission insbesondere für den Ausbau der Donauinfrastrukturprojekte noch mehr Einsatz zu leisten, sprich eine Verbesserung der Schiffbarkeit, eine Verbesserung der Telekommunikation, eine Verbesserung des Linienverkehrs auf der Donau aufzubauen.
Es gibt ein Projekt, das derzeit noch als Pilotversuch läuft, das ist ein ständiger Container-Shuttle-Verkehr auf der Donau zwischen Constanza und Oberösterreich. Ich glaube, das ist ein Zukunftsprojekt. Das entspricht auch ökologischen, umweltfreundlichen und sicherheitstechnischen Ansprüchen. (Präsident Preiner übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ich möchte nun ein Projekt herausgreifen, das den Tourismus und die Kultur betrifft. Ihr Ministerium, Herr Bundesminister, ist stark auch in Auslandskulturpflege verankert und engagiert, deshalb erinnere ich an ein Projekt, das dieses Haus im Juli 2006 hier beschlossen hat, nämlich den Donau-Limes zum UNESCO-Weltkulturerbe zu erklären. Ich glaube, dass dieses Projekt Träger sein kann, kultureller Träger in diesem Donauraum, in dieser Donauraumstrategie, damit diese Grenze, die ursprünglich eine Militärgrenze war und den Norden vom Süden abgeschirmt hat, zu einem Friedensdenkmal Europas werden kann. Gemeinsam!
Ich glaube, das ist eine Idee, die völkerverbindend ist, auf der man miteinander aufbauen und neue Chancen und Möglichkeiten erschließen kann im Bereich der Kultur, des Tourismus, im Bereich der Museumspädagogik, der Wissenschaft und, und, und. Also eine Fülle von Chancen, die sich anbietet bei dieser Donauraumstrategie.
Ich biete auch die Mitarbeit dieses Hauses an, denn es sind auch die Bundesländer sehr stark davon betroffen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Umsetzung dieser Strategie recht viel Erfolg. Die Unterstützung dieses Hauses ist gegeben.
Ich schließe mit dem Dank an alle, die diesen Außenpolitischen Bericht verfasst und redigiert haben. Er verdient es, nicht nur bei der Behandlung im Hause gelesen zu werden, sondern hin und wieder auch als Nachschlagewerk benützt zu werden. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)
13.43
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.
13.43
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Außenminister! Wenn Materien in den Bundesrat kommen, dann muss man sich die Frage der Abstimmung stellen, also Einspruch zu erheben oder nicht. In diesem Sinne werden wir allen Anträgen hier unsere Zustimmung geben, auch wenn wir bei den Konsulargebühren der Meinung sind, dass definiert gehört, was schuldhaftes Verhalten beziehungsweise was das öffentliche Interesse ist. Aber die Abwägung der Entscheidung im Bundesrat ist ja die Frage, Einspruch zu erheben oder nicht, und in diesem Sinne werden wir dem zustimmen. Somit geht heute auch das einstimmig durch.
Nun kommen wir zur Diskussion des Außenpolitischen Berichtes, der ja eigentlich die Chance bietet, vor dem Jahreswechsel mit dem amtierenden Außenminister auch eine außenpolitische Debatte durchzuführen.
Wir stehen in dieser Woche vor zwei ganz spannenden Ereignissen. Das eine Ereignis, um beim Donauraum des Gottfried Kneifel anzuknüpfen, fand am Montag statt, etwas, was wir hier immer und immer wieder diskutiert haben, die Aufhebung der Visapflicht gegenüber Montenegro, Mazedonien und Serbien, etwas, was von unendlicher Wichtigkeit und Bedeutung ist.
Ich war selbst am 30. in Serbien, in Belgrad tätig, und ich muss sagen, es war schön, diese Freude mitzuerleben, die hier allerorten, vor allem bei den jungen Menschen, zu spüren war, endlich nicht mehr unter diesem Visaregime zu leiden. 80 Prozent der jungen Menschen hatten noch keine Chance. Während ihre Großeltern noch in Zeiten des Kommunismus frei durch Europa gefahren sind, waren die jungen Menschen in einer Sackgasse. Das war wie ein Signal. Es gab spontane Veranstaltungen auf der Straße.
Ich finde das ganz, ganz wichtig, und es ist ein wichtiger Schritt, gerade am Westbalkan zu zeigen: Es gibt eine Perspektive, und diese Perspektive heißt Europa.
Aber – und das muss man im gleichen Atemzug sagen, Herr Bundesminister, und da sind gerade wir Österreicher und Österreicherinnen gefordert – ein Land fehlt hier. Ein Land fehlt, in dem das Unrecht, was das Visaregime betrifft, immer größer wird, und das ist Bosnien.
Sie wissen, ein Drittel der Bevölkerung hat einen kroatischen Pass und konnte schon bisher reisen, wie es wollte, und zwei Drittel, die Serben und die Bosniaken, konnten nicht. Nun können wir uns in etwa vorstellen, dass ein weiteres Drittel reisen kann, wie
es will, nämlich dass es gleich einen serbischen Pass gibt. Doch eines haben uns die bosniakischen Vertreter immer wieder gesagt: Wenn ihr uns so aussperrt, dann treibt ihr unsere Jugend letztlich fundamental-islamischen Kräften zu, was wir als Land des aufgeklärten Islams nicht wollen.
Deshalb müssen wir rasch handeln, bei allen Problemen, die es gibt. Ich habe mich selbst erst unlängst bei einer WEU-Sitzung wirklich massiv gewehrt zu sagen, bei Bosnien ist das Glas immer halbleer. Man muss einmal anschauen, wie viel eigentlich erreicht wurde und wie lange wir in unserer Geschichte gebraucht haben.
Und ich denke, eine solche Perspektive braucht auch Albanien, wo immerhin das SAA-Abkommen in Kraft ist, und ich denke, es ist auch höchste Zeit, dass das SAA-Abkommen mit Serbien nun in Kraft gesetzt wird, denn auch hier ist dieselbe Frage. Okay, Mladić haben wir nicht, aber immerhin sitzt Karadžić in Den Haag und hat sich zu verantworten. Ich denke, das ist ein Schritt, der nach dem anderen folgen soll.
Ein weiterer wichtiger Tag in dieser Woche ist der morgige Tag. Österreich übernimmt das Oberkommando über die Streitkräfte am Westbalkan. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Signal und auch eine Anerkennung für das, was unsere Streitkräfte leisten. Wir hatten schon ein Kommando in Tuzla vor zwei oder drei Jahren, aber nun kommen wir zu einem ganz wichtigen Schritt, das ist der 4. Dezember.
Dazu, Frau Kollegin: Wohin immer Österreich seine Truppen schickt zu friedenserhaltenden Maßnahmen, das entscheidet einzig und allein dieses Haus und niemand anderer. Es ist wichtig und richtig, dass Österreich seine Soldaten, seine Soldatinnen in solche internationalen Einsätze schickt, und wir können eigentlich stolz sein auf das, was die jungen Menschen hier leisten, und müssen das gar nicht irgendwie unter einem seltsamen Vorzeichen sehen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung von Frieden und Sicherheit in Europa, aber auch in anderen Teilen der Welt.
Herr Bundesminister, ja, es stimmt, 200 Seiten umfasst der Bericht, 200 Seiten der Anhang, aber es ist, glaube ich, das kürzeste Vorwort eines Bundesministers. Vielleicht wollen Sie so fokussiert vorgehen, aber warum ich das mit Bedauern sage, ist deshalb, weil im Vorwort zu den Außenpolitischen Berichten der jeweilige Amtsträger/die Amtsträgerin doch eine Richtung anzeigt, und diese Richtung würde ich mir im Vorwort eigentlich eher etwas ausführlicher vorstellen, oder man setzt diesem Außenpolitischen Bericht überhaupt eine grundsätzliche Einschätzung voran.
Kollege Kneifel hat Ihnen gratuliert zum wichtigen Jahr 2008, in dem wir in den Sicherheitsrat gewählt wurden. Das ist wichtig, aber ich möchte hier auch einmal ein bisschen die parlamentarische Ebene, die im Außenpolitischen Bericht meiner Meinung nach immer etwas zu kurz kommt, anziehen. Ich würde mir wünschen, dass die parlamentarische Ebene auch etwas stärker in den Außenpolitischen Bericht einfließt, denn ich glaube, bei allen Delegationen des Bundesrates, des Nationalrates haben wir über Jahre darauf hingewirkt, wo immer wir waren, dass es zu einem solchen Stimmverhalten für Österreich kommt.
2008 war – die Frau Kollegin hat das aus einer ganz anderen Perspektive angesprochen – der Beginn eines sehr, sehr lange dauernden Zitterjahres, nämlich jenes Jahres zur Intensivierung, zum Aufbau von Fundamenten der Europäischen Union, basierend auf dem Lissabonner Vertrag, mit dem Herzstück der Grundrechte in Europa. Ich glaube, dass das ein ganz, ganz wichtiges Jahr war für die Architektur Europas. Ich bekenne mich zum Lissabonner Vertrag, denn er macht Europa wesentlich demokratischer, als es zu dem Zeitpunkt war, als Österreich beigetreten ist, er macht Europa auch regierbarer, er macht Europa auch außenpolitisch aktiver.
Da stellen sich natürlich jetzt Fragen. Dieser Lissabonner Vertrag, der jetzt endlich in Kraft ist, wird natürlich einige Zeit der Adaptierungen brauchen. Ich schätze einmal, es wird die nächsten zwei, drei Jahre dauern, bis das alles in Kraft tritt.
Das war auch meine Frage an Sie. Der diplomatische Dienst, von dem ich jetzt einmal annehme, dass er mit dem multilateralen Bereich beginnt, der ist ja jetzt im Aufbau, und es wird hier von den nationalen Außenministerien oder von den Nationalstaaten Personal abberufen. Wie sehen hier diese ganzen Vorarbeiten dazu aus? Aber es betrifft die gesamte Architektur der Implementierung dieses Lissabonner Vertrages. Ein paar Worte dazu von Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, wären vielleicht gut, um über den Stand der Verhandlungen Bescheid zu wissen.
Meine Damen und Herren, etwas, worum wir uns hier im Bundesrat im Jahr 2008, aber auch davor und auch danach immer wieder bemüht haben, sind zwei wichtige Kapitel der Ächtung, der Ächtung der Antipersonenminen und der Ächtung der Streumunition. Bei der Streumunition hat Österreich ja eine federführende Aufgabe gehabt und ist überhaupt Initiator, Mitinitiator unter anderem mit Irland oder dem Heiligen Stuhl gewesen.
Hier, sehr geehrter Herr Bundesminister, wäre es, da ja eine Konferenz ein bisschen ergebnislos ausgegangen ist, ganz gut, einmal zu wissen und zu erfahren, was denn nun Stand der Sache in diesen beiden Initiativen ist, bei denen es um die Ächtung grausamster Relikte des Tötens geht, und zwar eine Ächtung nicht nur der Verbreitung, sondern letztlich auch der Produktion. Ich glaube, die Administration Obama hat hier zumindest signalisiert, eine andere Position als ihre Vorgängerregierung einzunehmen.
Kollege Kneifel hat die Auslandskultur angesprochen. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Bereich und kommt auch in diesem Bericht als wichtig vor, nur, Kollege Kneifel, was ich mir vom Bundesminister für das Jahr 2010 wünsche, ist, dass wir wegkommen von diesen schmerzhaften Einsparungen, die die Kulturforen in diesem Jahr erlitten haben – bis zu einem Drittel; jetzt sind 5 Prozent, glaube ich, noch nachgebessert worden –, denn so groß und so umfangreich ist unser Budget nicht. Kulturforen zu betreiben benötigt aber ein bestimmtes Budget, damit unsere Kultur auch tatsächlich und nachhaltig sichtbar ist und damit dieser interkulturelle Dialog, um den es hier geht, auch tatsächlich gepflegt werden kann. Daher mein Appell an den Bundesminister, in diesem Kapitel stärkere Budgetgerechtigkeit im Sinne der Sache walten zu lassen. (Zwischenruf des Bundesrates Konecny.) – Ja, sicher. Im Sinne der Auslandskultur Budgetgerechtigkeit, weil gerade hier die großen Streichungen waren.
Dann haben wir noch zwei Dinge, über die man, denke ich, in einer Aussprache vor Ende des Jahres reden sollte. Herr Bundesminister, wie sieht es nun aus mit den Beitrittsbemühungen Kroatiens? Wie sieht es mit dem altösterreichischen Problem der Bucht, also mit dem altösterreichischen Gebiet ... (Bundesrat Konecny: Wir haben damit kein Problem!) – Wir nicht. – Wie sieht es mit dem Grenzverlauf in der Bucht von Portorož aus, und wie sind derzeit die Gespräche mit Island? In beiden Fällen wäre es ja wünschenswert, wenn wir hier auf der Basis des Lissabonner Vertrages und auf der Basis einer neuen Architektur weiterkämen.
In diesem Sinne: Wir nehmen diesen Bericht über das wichtige Jahr 2008, über das für Österreich politisch, außenpolitisch gesehen sehr erfolgreiche Jahr 2008 natürlich zur Kenntnis, und ich darf Sie einfach ersuchen, in den künftigen Außenpolitischen Berichten, die Sie legen werden, eine Grundeinschätzung – es muss ja nicht unbedingt ein Vorwort sein –, eine Grundbewertung vorzunehmen und parlamentarische Aktivitäten etwas sichtbarer zu machen, als sie derzeit sind.
So könnte man jetzt zum Beispiel im Bericht 2008 nachschauen, welche OSZE-Beobachtungen österreichische Parlamentarier und Parlamentarierinnen gemacht haben.
Sie finden nichts darüber. Ich weiß aber, dass es solche OSZE-Beobachtungen gegeben hat, dass es auch durchaus sehr kritische Berichte gegeben hat. Das wäre schon etwas, was in einen solchen Außenpolitischen Bericht mit einfließen sollte.
In diesem Sinne werden wir ihn zur Kenntnis nehmen. – Danke. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum und Dönmez sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
13.57
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile es ihm.
13.57
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wie jedes Jahr ist der Außenpolitische Bericht ein wertvoller Arbeitsbehelf, und es ist, wie jedes Jahr, den Kolleginnen und Kollegen im Haus, die diesen Bericht mühsam genug zusammenstellen, herzlich für diese Arbeit, die für uns eine große Hilfe ist, zu danken.
Die Debatte über den Außenpolitischen Bericht hat natürlich einen ungeheuer charmanten Effekt. Nachdem so gut wie alles vorkommt, kann man über alles reden. Ich möchte das nicht über Gebühr in Anspruch nehmen, möchte jedoch zunächst zum Bericht selbst eine kleine Detailanmerkung machen.
Wir hatten über viele Jahre im Anhang in den Länderinformationen eine gewissermaßen Kurzbewertung dieses Partnerlandes, was natürlich im Verlauf der Jahre dazu geführt hat, dass bei allen Ländern, auch dann, wenn es sich um ausgesprochene Menschenfresserregime gehandelt hat, irgendein freundlicher Vermerk über die guten Beziehungen gestanden ist.
Diese Bewertungen sind weggefallen. Es ist jetzt ein korrekter Überblick über österreichische Besuche in diesem Land, Besuche aus diesem Land, über das Außenhandelsvolumen. Das ist sicherlich informativer als ein paar freundliche diplomatische Sätze. Ich gebe allerdings zu, dass mich ein bisschen merkwürdig berührt hat – und das ist nur ein Beispiel, aber nicht das einzige –, dass im Falle Somalias lediglich das Außenhandelsvolumen dabeisteht, das irgendwie einen Export in Höhe von 110 000 € oder so umfasst und eine Steigerungsrate von 350 Prozent aufweist, aber sonst nichts. Ich glaube, dass gerade bei Problemstaaten – gar nicht als österreichische Meinungsäußerung – auch auf Beschlüsse der Europäischen Union, in dem Fall auch der UNO verwiesen werden kann, denn bei Somalia nicht dazuzuschreiben, dass es dort einen internationalen Marineeinsatz gibt, um die Schifffahrt zu beschützen, erscheint mir doch ein wenig zu kurz zu greifen. – Das ist aber nur eine redaktionelle Bemerkung, wissen tun wir das ohnehin.
Es haben sich Kollege Schennach und auch Kollege Kneifel – also eigentlich als Erster Kollege Kneifel –auf die Donauinitiative bezogen, Kollege Schennach in einem etwas umfassenderen Sinn, Südosteuropa in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen gerückt. Und das ist zweifellos richtig. Wir haben mit der österreichischen Außenpolitik und auch mit der österreichischen Partnerschaftshilfe in den Ländern Ostmitteleuropas eine durchaus erfolgreiche Arbeit geleistet. Wir stehen mit diesen Nachbarstaaten heute auf gleicher Augenhöhe innerhalb der Europäischen Union, was einer guten Zusammenarbeit, für die wir Vorarbeiten geleistet haben, nicht im Wege steht. Ganz im Gegenteil!
Diese Arbeit ist bei den Staaten Südosteuropas noch zu leisten, und sie ist natürlich primär von der Europäischen Union zu leisten, in die alle diese Staaten tendieren. Sie, Herr Bundesminister, wurden schon eingeladen, zum Beitritt Kroatiens ein paar Worte zu sagen, was Sie sicher auch tun werden.
Wir haben gemeinsam – und ich unterstreiche jedes Wort, das Kollege Schennach hier gesprochen hat – die Visa-Erleichterung beziehungsweise die Aufhebung der Visa-
pflicht für einige dieser Staaten begrüßt. Ich möchte aber über das hinausgehend, was Kollege Schennach gesagt hat, eine einschränkende Bemerkung machen. Ich glaube nicht, dass es ein erträglicher Zustand ist, dass Mitgliedstaaten der Union oder solche, die es werden wollen, an Nichtstaatsbürger ihres Staates in einer Art Visa-Imperialismus Pässe vergeben, weder die Haltung Rumäniens, das geradezu in einer Werbekampagne in Moldawien seine Pässe anpreist, noch die Haltung Kroatiens, das – aus der Zeit des Bürgerkrieges limitiert erklärbar – seine Pässe dort anpreist. Und ich glaube, dass man auch der serbischen Regierung deutlich machen sollte, dass wir uns zwar bemühen, dass alle bosnischen Staatsbürger dieselbe Möglichkeit der visafreien Einreise in die Europäische Union bekommen sollen, dass aber jetzt die massenhafte Ausgabe serbischer Pässe an die serbische Ethnie in Bosnien nicht zielführend sein kann. Diese Art von Pass-Tourismus oder Pass-Imperialismus – wie immer man es nennen will – widerspricht allen Regeln.
Die europäischen Staaten haben Kroatien erfolgreich zu verstehen gegeben, dass es etwas merkwürdig ist, die Kroatisch sprechenden Bürger eines Nachbarstaates Abgeordnete zum kroatischen Parlament wählen zu lassen. Das war auch möglich, das abzuschaffen. Ich glaube, bei den Pässen sollte gleiche Härte gezeigt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich mache noch eine Bemerkung dazu; das ist keine Forderung, es ist eine Einladung zum Nachdenken: Gerade in Zeiten, wo wir in höchstem Maße uns darauf vorbereiten müssen, sparsam zu wirtschaften, ist es auch eine Überlegung wert, jene Initiativen, die in diesem Bereich tätig sind, auf ihre Effizienz, ihre Zeitgemäßheit zu prüfen und über Kooperationsmöglichkeiten bis zu Fusionsmöglichkeiten nachzudenken.
Ich habe über viele Jahre und mit großer Begeisterung Initiativen in diesem Bereich verfolgt, gelobt, unterstützt und zum Teil auch ein bisschen mitgeprägt, aber ich glaube, dass es beispielsweise an der Zeit ist, zu überlegen, ob jene große Donauraum-Initiative, die nicht allein unsere ist, die eine der Europäischen Union ist, nicht andere Initiativen in sich aufnehmen kann. Die Zentraleuropäische Initiative, selige Hexa-, Penta- oder was sonst -gonale, hat ihre Verdienste, aber wenn die Hälfte der heutigen Mitgliedstaaten bereits Mitglieder der Union sind und praktisch alle in den Bereich zu liegen kommen, wo auch eine Donauraum-Initiative hinzielt, ist zu überprüfen, ob man nicht auch einmal den Mut haben soll, über eine an sich völlig erfolgreiche Initiative zu sagen: Ja, mission accomplished! Wir haben das erreicht, was wir uns vorgenommen haben. Jetzt ist in einem anderen Kontext und ohne Sekretariat weiterzuarbeiten. Die Mittel kann man den Projekten zukommen lassen, statt hier so zu tun, als wäre für die Ewigkeit eine Institution zu schaffen gewesen.
Das ist nur eine Anmerkung, aber ich glaube, wir müssen in Zeiten knapper Mittel solche Überlegungen anstellen.
Lassen Sie mich zum Schluss zurückkommen auf den Lissabon-Vertrag, der ein guter Kandidat ist, an allem und für jedes für schuldig erklärt zu werden. Ich hatte in der vorigen Woche das durchaus zweifelhafte Vergnügen, eine Delegation des Verfassungsausschusses des tschechischen Senats empfangen zu dürfen, dessen Vorsitzender sich mit dem Vertreter der FPÖ in dieser Runde hervorragend verstanden hat – bis die Beneš-Dekrete auf die Tagesordnung gekommen sind. Aber in der Feststellung, dass Lissabon an allem schuld ist, an der Klimaerwärmung, dass es so zeitig finster wird oder was sonst immer, waren sich die Herrschaften einig. Ich glaube, es gibt offenbar zwei Lissabon-Verträge: den, der jetzt in Kraft getreten ist, und ein wolkiges Gebilde, das immer als Sündenbock herhalten muss.
Es ist dem, was schon gesagt wurde, wenig hinzuzufügen, aber bei einem Vertrag, der in Wirklichkeit den nationalen Parlamenten ein deutliches Mehr an Rechten gibt, sie
zum ersten Mal im Konzert, im schwierigen und manchmal dissonanten Konzert der Europäischen Union mit einer eigenen Stimme ausstattet, im wahrsten Sinn des Wortes, dann davon zu reden, dass jetzt die letzten nationalen Rechte weg sind, das ist, mit Verlaub gesagt, Thema verfehlt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Schennach und Dönmez.)
Ich lade im Übrigen – und das sage ich nicht im Kontext dieses Hauses, sondern vor allem des anderen Hauses dieses Parlaments – herzlich ein, was immer Sie der Regierung antun wollen, wo immer Sie sie blockieren wollen, dort nicht das Gespräch zu verweigern, wo es um zentrale nationale Anliegen geht, denn die nationale Umsetzung genau jener Mitbestimmung der Parlamente im Verfassungsrang – das wird anders nicht gehen – muss noch gefunden werden. Wir haben ein Recht, aber wir haben keine wirklich tragfähige nationale Rechtsbasis, wer wie unter welchen Bedingungen dieses Recht ausüben kann, sowohl im Bereich der Subsidiaritätsklage wie auch im Bereich des Subsidiaritätsverfahrens und schon gar nicht dort, wo die sogenannte Passarelle ins Spiel kommt, also die Aufgabe des normalen Abstimmungsverfahrens, der Einstimmigkeit zugunsten einer mehrstimmigen Entscheidung. Die ist in jedem Fall von der Zustimmung aller in diesen jeweiligen Räten vertretenen Mitgliedstaaten abhängig. Und unser innerstaatliches Verfahren, wie wir einen Minister ermächtigen, allenfalls darauf zu verzichten, ist von zentraler staatsrechtlicher, verfassungsrechtlicher und politischer Bedeutung.
Ich darf die Oppositionsparteien herzlich einladen – wie gesagt, was immer Sie dieser Regierung sonst vorwerfen und antun wollen –, in diesem Fall sich dem Dialog nicht zu verweigern, weil wir nur dann, wenn das Verfahren verfassungsrechtlich und gesetzmäßig voll abgesichert ist, unsere Rechte als Parlament, als die beiden Häuser des Parlaments ausüben können. Das wäre ein guter Dienst an unserem Land – das Gegenteil wäre eine schwere Beschädigung unserer Rechtsstaatlichkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
14.09
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Spindelegger. Ich erteile es ihm.
14.09
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte auf einige Fragen eingehen, die in der Diskussion aufgeworfen wurden, und ich darf damit beginnen, dass die Fragen rund um die Beteiligung Österreichs an UNO-Einsätzen ganz zentrale für uns sind.
Das war immer unsere Politik. Ich bedauere es sehr, dass es im Hohen Haus nicht mehr die einstimmige Unterstützung gibt, sondern dass persönliche Auseinandersetzungen in den Vordergrund gestellt werden. Ich glaube, es wäre sinnvoll, wenn wir nach wie vor dazu stehen würden, dass sich Österreich an UNO-Missionen beteiligt, und zwar in dem Maße, wie wir das auch in der Vergangenheit getan haben.
Ich darf Ihnen dazu sagen, dass wir besonderes Lob dafür bekommen. Ich war vor zwei Wochen beim UNO-Sicherheitsrat und habe mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ein Gespräch geführt. Der Herr Generalsekretär hat mir persönlich versichert, dass unser Kommandant auf den Golanhöhen, Generalmajor Jilke, hervorragende Arbeit leistet. Der Herr Generalsekretär kennt den Herrn Generalmajor beim Namen, er hat seine Arbeit beurteilt, und er weiß, dass er sich auf diesen Kommandanten der gesamten Einsatzkräfte am Golan besonders verlassen kann. Wir können stolz darauf sein.
Auch dass wir mit dem morgigen Tag – Herr Bundesrat Schennach hat es erwähnt – die Kommandostruktur von ALTHEA in Bosnien übernehmen, ist ein solches Zeichen.
Ich glaube, wir sollten wieder dorthin zurückkehren, es ist sinnvoll, österreichische Soldaten im Rahmen der UNO einzusetzen. Das sollten alle Parteien befürworten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Lassen Sie mich auf noch eine Frage zum Thema Sicherheitsrat eingehen. Österreich hat in diesem Monat November den Vorsitz im Sicherheitsrat geführt, wir haben eine Resolution mit auf den Weg gebracht, die Resolution 1894. Das ist eine Resolution über den Schutz von Zivilisten. Wir haben dafür viel Anerkennung bekommen. Mein deutscher Amtskollege Guido Westerwelle, der vor wenigen Tagen in Österreich war, hat das besonders erwähnt; viele andere werden das wahrscheinlich noch tun. Wir erwarten, dass auch in der nächsten Woche beim Europäischen Rat darauf Bezug genommen wird.
Das ist schon eine schöne Sache, wenn Österreich eine solche Initiative setzt, über viele Monate etwas vorbereitet und letztlich die Zustimmung aller Mitglieder des Sicherheitsrates dazu bekommt. Wir haben damit etwas Bleibendes für die UNO geschaffen, eine neue Grundlage für Missionen der Zukunft. Darauf können wir gemeinsam stolz sein.
Ich darf auf die weiteren Fragen eingehen. Donauraum-Strategie – Herr Bundesrat Kneifel hat besonders darauf Bezug genommen –: Es ist eine lang gehegte Forderung Österreichs, die Donauländer einander stärker nahezubringen. Ich glaube, das, was wir neu geschafft haben, ist, dass es zum ersten Mal eine makroregionale Struktur in der Europäischen Union gibt, die dafür auch einen Beschluss des Europäischen Rates bekommen hat. Wir haben das im Juni eingebracht, das ist in den Schlussfolgerungen so aufgenommen, das heißt, dass die Kommission jetzt dazu einen Bericht zu erstatten hat, wie das funktionieren kann. Wir haben dazu mit dem Kommissar viele Gespräche geführt, und wir haben mittlerweile Projekte in Österreich ausgearbeitet. Es werden 14 Länder sein, die in der Europäischen Union sind oder auch noch nicht, oder gar nie in der Union sein werden, die da zusammenarbeiten. Davon dürfen wir uns zu Recht neue Impulse erwarten. Ich glaube, das ist ein sehr gutes Projekt.
Ich darf nun zu den Fragen kommen, die Herr Bundesrat Schennach aufgeworfen hat. Die Aufhebung der Visapflicht mit 19. Dezember 2009 für die drei Länder des Westbalkans – Serbien, Montenegro und Mazedonien – wird begrüßt. Selbstverständlich ist dafür aber etwas zu erbringen, nämlich Benchmarks sind zu erfüllen, die gesetzt wurden. Sie sind von diesen drei Ländern erfüllt worden. Genau das gilt für die Zukunft. Das bedeutet, dass Bosnien nicht dabei ist, das bedeutet, dass Albanien und auch der Kosovo, die alle diese Visa-Liberalisierung haben wollen, daran arbeiten müssen, dass sie Dokumentensicherheit gewährleisten können, dass es Reisepässe mit biometrischen Daten gibt, dass alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden. Dann können wir Mitte nächsten Jahres darüber beraten und möglicherweise einen nächsten Visa-Liberalisierungsschritt beschließen. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Ich kann nur sagen, dass die drei Länder, die das jetzt geschafft haben, natürlich eine Art Vorbildwirkung für die anderen haben. Es wird jetzt innerhalb der bosnischen Republik sehr stark daran gearbeitet und organisiert, dass es diese biometrischen Reisepässe gibt. Es wurden bereits viele ausgegeben, aber natürlich muss das erst einmal gewährleistet sein, bevor man über eine zukünftige Visa-Liberalisierung sprechen kann.
Zu Ihrer Kritik, dass zu wenig oder vielleicht gar nicht auf parlamentarische Initiativen im Außenpolitischen Bericht eingegangen wird: Ich habe es auch Ihrem Kollegen im Nationalrat, Herrn Dr. Van der Bellen, angeboten, ich bin gerne bereit, mich mit den
Parlamentariern einmal zusammenzusetzen, um die Frage des Aufbaus des Außenpolitischen Berichts zu beraten und zu diskutieren. Manche wollen mehr Dokumente, die abgebildet werden sollen, andere wollen, wie Sie, ein ausgiebiges Vorwort des Bundesministers, wieder andere wollen genau das aber nicht. Wir müssen uns schon auch einig werden, was wir tatsächlich in den Bericht aufnehmen sollen.
Ich darf hierbei auch gleich auf das eingehen, was Herr Bundesrat Prof. Konecny Somalia betreffend eingebracht hat. (Bundesrat Konecny: Es kommt vorne nicht vor!) Es kommt in der Länderzusammenfassung wenig vor, es kommt aber im Text einiges vor. Ich glaube, bei einer Diskussion sollten wir uns im Klaren darüber sein, wie wir das zukünftig gestalten, ob wir mehr in den Länderbericht aufnehmen oder mehr in den Text, aber bei allem muss halt auch ein Kompromiss gefunden werden.
Zum Thema Ächtung der Anti-Personenminen beziehungsweise der Streubomben: Heute hat in Cartagena eine Konferenz dazu stattgefunden. Die Vereinigten Staaten von Amerika werden diese Konvention leider nicht ratifizieren; sie haben sich heute dagegen ausgesprochen, aber wir werden nicht nachlassen in unseren Bemühungen, und wir werden besonders den Opferschutz ins Zentrum stellen. Das ist unsere Aufgabe, der wir uns verpflichtet fühlen. Ich glaube, da haben wir, gemeinsam mit anderen Ländern, schon einiges zuwege gebracht, das fortgesetzt werden muss.
Die Einsparungen im Kulturbudget meines Ressorts sind schmerzlich, wie alle Einsparungen. Wir mussten aber die Entscheidung treffen: Belassen wir die Summen der Entwicklungszusammenarbeit auf dem Niveau oder nicht? – Letztlich haben wir uns dafür entschieden, diesen Budgetansatz gleich zu lassen und keine Reduktion vorzunehmen. Aber das bedeutet dann, dass bei anderen Bereichen umso mehr reduziert werden muss. Wir haben die Zahl der Dienstreisen um ein Drittel gestrichen, wir haben beim Baubudget fast alles gestrichen, aber wir müssen irgendwo auch beim Kulturbudget Einsparungen vornehmen. Ich habe mich bemüht, durch privatrechtliche Kooperationen das wieder wettzumachen; das ist zum Teil gelungen, aber natürlich nicht in der gesamten Höhe.
Zu den Beitrittsbemühungen Kroatiens: Ich bin zuversichtlich, dass wir im kommenden Jahr 2010 diese Beitrittsverhandlungen abschließen können. Manche sprechen davon, dass das bereits Mitte des Jahres der Fall sein kann. Der spanische Vorsitz nimmt sich das vor. Ich bin optimistisch, dass wir im nächsten Jahr diese Beitrittsverhandlungen abschließen können, wenn nicht etwas Neues dazwischen kommt. Sie wissen ja, dass in Slowenien ein Referendum zur Frage, wie man diesen Grenzstreit löst, angesetzt wurde. Auch das ist eine Frage der Auswirkungen auf die Beitrittsverhandlungen, die noch besprochen werden muss.
Die Gespräche mit Island laufen so, wie sich das die Kommission vorgenommen hat. Es wird ein Avis erstellt und es wird das sehr rasch in Beitrittsverhandlungen konkreter Natur münden. Wir wissen, als EWR-Mitglied hat Island einen anderen Status bei der Umsetzung des Acquis communautaire, das heißt, wenn man wünscht, kann man das sehr schnell abschließen. Aber aus österreichischer Sicht würde ich sagen, dass eine gemeinsame Ratifikation der Beitrittsverträge von Island und Kroatien anzustreben ist und wir das daher parallel sehen sollten.
Ich darf noch auf die Frage Donauraum-Strategie eingehen, die Sie angesprochen haben, ob wir da nicht andere Initiativen mitnehmen sollten. Wir sind bereit dazu, aber Sie wissen, wie das ist mit Institutionen: Sind sie einmal geschaffen, dann kann man sie nur mehr sehr schwer beschränken oder gar abschaffen. Aber ich glaube, dass in der Donauraum-Strategie, so wie sie die Europäische Union vorsieht, durchaus Zukunft liegt, dass wir uns dort voll engagieren sollten, dass wir damit auch dem „Wasserweg
Donau“, wie Herr Bundesrat Kneifel das gesagt hat, ein stärkeres Augenmerk in der Zukunft widmen sollten.
Erlauben Sie mir eine abschließende Bemerkung: Wir konnten in diesem Jahr 2009 eine Fülle von Fragen außenpolitischer Natur erledigen, wir haben uns im Bereich der Europäischen Union sehr stark engagiert, damit wir das erreichen, gerade was die Donauraum-Strategie anlangt. Wir haben in der UNO unseren „Schuhabdruck“ hinterlassen. Ich bin zuversichtlich, dass wir daher mit unserer Außenpolitik, bei der wir stark versuchen, die Parteien einzubinden, auch im nächsten Jahr erfolgreich sein können. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.19
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile es ihm.
14.19
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was zum Schluss seiner Rede vom Herrn Bundesminister gesagt wurde, nämlich dass Österreich jetzt eine sehr aktive Außenpolitik betreibt, ist zu begrüßen. Es sind hier auch Erfolge festzustellen. Besonders möchte ich zu dieser Resolution im Sicherheitsrat gratulieren, welche die Zivilbevölkerung wieder einem besonderen Schutz unterstellen möchte, denn im Endeffekt leidet diese in allen kriegerischen Auseinandersetzungen am meisten.
Das Zweite ist – und da geht ein Appell an Teile der Opposition, um es präzise zu sagen –: Man sollte, wie auch der Appell des Herrn Bundesministers war, die UNO-Einsätze außer Streit stellen. Wenn irgendwo die Möglichkeit besteht, Frieden zu gestalten, dann sollte man das wahrnehmen und nicht unbedingt auf die Kosten oder auf Sonstiges schauen.
Nun zum Außenpolitischen Bericht, der ja schon von den verschiedensten Seiten her betrachtet worden ist. Ich freue mich darüber, dass der Außenpolitische Bericht regelmäßig kommt, dass jedes Jahr ein Bericht erstattet wird und jedes Jahr eine Ausgabe erscheint, durch die wieder eine Vertiefung der Kenntnisse über die Außenpolitik möglich ist. Es ist dies ein vorzügliches Nachschlagewerk für die ganz kleine „Gemeinde“, die sich für Außen- und Sicherheitspolitik interessiert. Je nach Statistik beschäftigen sich zwischen 3 Prozent und 5 Prozent der Bevölkerung mit solchen Fragen; also eine sehr kleine Gruppe.
Danken möchte ich von meiner Seite allen, die Beiträge zu diesem Außenpolitischen Bericht geliefert haben – und selbstverständlich auch dem Redaktionsteam im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Expressis verbis möchte ich Mag. Schlesinger erwähnen, der jetzt in Paris tätig ist, den wir gestern auch noch etwas intensiver kennengelernt haben und dessen Redaktionsteam es zu verdanken ist, dass dieses hervorragende Werk zur Verfügung steht.
Eines möchte ich zum Schluss sagen: Es darf auf keinen Fall Ergebnis der parlamentarischen Diskussion sein, dass es in Hinkunft keinen Außenpolitischen Bericht mehr gibt, sondern er muss weiterbestehen. Vielleicht sollte er das eine oder andere als Ergänzung beinhalten, aber als Nachschlagewerk ist er, wie gesagt, hervorragend.
Nun ist schon sehr viel gesagt worden, aber eines möchte ich schon erwähnen, nämlich dass jetzt in diesen Bericht auch Anregungen, die wir früher gemacht haben –verschiedene grundsätzliche Äußerungen über die Außenpolitik –, eingearbeitet worden sind.
Über den Lissabon-Vertrag wurde auch schon einiges gesagt. Daher möchte ich nur, wie Herr Professor Konecny in seinem Beitrag erwähnt hat, auch noch einmal auf den Verfassungsausschuss des Senates eingehen, dessen Vertreter vorige Woche bei uns waren. Ich war im höchsten Maße erstaunt, mit welcher Euro-Skepsis eine Partei, die den Lissabon-Vertrag positiv abgestimmt hat, nach Österreich kommt und sich darüber äußert. In meiner gesamten Bundesratslaufbahn habe ich noch nie eine so lebendige Diskussion erlebt; die Meinungen sind da massiv aufeinandergeprallt. Bedauerlich ist, dass es immer noch diese Verschwörungstheorien in manchen Ländern gibt, dass „alles Böse“ von irgendwelchen Leuten, Menschen, Staaten und so weiter kommt.
In Europa sollte man doch hervorheben, dass wir eine gemeinsame Wertebasis haben und doch zuerst annehmen, dass das Gute im Menschen vorhanden ist und nicht das Böse.
Eines möchte ich aber noch erweiternd sagen: Da die Außenpolitik ein gewisses „Stiefkind“ ist, müssen wir das Interesse an der Außenpolitik steigern! – Nun, was wäre da möglich? Leider gibt es in Österreich nur eine einzige Zeitung, zum Beispiel „Die Presse“, die jeden Tag eine Europaseite hat und sich mit europäischen Problemen auseinandersetzt. Die andere Zeitungen haben das ein bisschen verstreut, manche aber überhaupt nichts.
Es wäre aber auch sehr gut, wenn der ORF, der immerhin von den Gebühren der Bürgerinnen und Bürger lebt, alle Themen, die Europa betreffen, an markanter Stelle im Programm platzieren würde, zum Beispiel in der „ZiB“ oder vielleicht in der Sendung „Hohes Haus“. Der ORF sollte sich wirklich darum bemühen, sachliche Informationen an die Bürgerinnen und Bürger heranzutragen.
Mit dem allein wird es aber auch nicht getan sein. Es ist langfristig notwendig – und das wurde einmal in einem Arbeitskreis unter deiner Führung angeschnitten –, dass man im Gymnasium, in der Hauptschule, in berufsbildenden höheren Schulen, aber auch im universitären Bereich bemüht sein sollte, über das Thema „Europa“ entsprechende Pflichtveranstaltungen einzuführen, in denen man sich mit dem Recht, mit der Verfassung, aber auch mit Länderkunde und so weiter auseinandersetzt und diesen Gegenstand auch abprüft, damit in Zukunft jeder ein gewisses Basiswissen über Europa hat.
Was nun die Euro-Skepsis, die vor allem von der FPÖ erwähnt wurde, betrifft, würde ich sagen: Auch hier sind Sie irgendwie in der Vergangenheit befangen. Neuerlich habe ich auf einem U-Bahn-Screen gesehen, dass die Österreicher der EU sehr positiv gegenüberstehen und weit über 50 Prozent mit der EU zufrieden sind. Sicher mag da auch die Finanzkrise eine gewisse Rolle gespielt haben, aber man soll schon zur Kenntnis nehmen, dass die Zufriedenheit gestiegen ist.
Als Letztes darf ich mir erlauben, weil dieses Thema noch nicht angeschnitten worden ist, über das OPEC-Abkommen zu sprechen. Warum? – Schließlich freue ich mich als Bürger des ersten Bezirkes, dass die OPEC nun in der Wipplingerstraße 33 ein eigenes Haus bekommt. Wie man feststellen musste, hat der ÖGB seine Zentrale verkaufen müssen. Aus welchen Gründen auch immer, ich will da nicht weiter darauf eingehen. (Bundesrätin Mühlwerth: Weil sie zu viele Schulden gehabt haben!) Es wurde lange im ersten Bezirk darüber diskutiert, was mit diesem riesigen Grundstück und so weiter geschehen wird.
Das Erfreuliche ist eingetreten. Einerseits haben wir in der Wipplingerstraße 35 das Europahaus hinbekommen, andererseits wird auch die OPEC dort ihren Sitz haben. Aus diesem Grund wurde das Amtssitzabkommen aus dem Jahre 1974 modifiziert. Was auch positiv erwähnt werden soll, ist, dass sowohl der Bund als auch die Stadt
Wien von den Mietkosten je 50 Prozent übernehmen werden. Damit ist sichergestellt, dass im ersten Bezirk hochwertige Arbeitsplätze geschaffen worden sind.
Zuletzt darf ich noch bekanntgeben, dass wir zu allen Tagesordnungspunkten, die jetzt gemeinsam behandelt worden sind, keinen Einspruch erheben werden. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Bock und Zangerl.)
14.27
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich erteile es ihm.
14.27
Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde weder zum Lissabon-Vertrag noch zum Außenpolitischen Bericht etwas sagen, sondern einige Bemerkungen zum Konsulargebührengesetz machen.
Worin bestehen die Änderungen dieser Novelle? – Es erfolgt eine Reihe von Anpassungen an derzeit geltende Bestimmungen des Gebührengesetzes hinsichtlich der Beantragung von Aufenthaltstiteln, bei der Antragstellung eines Personalausweises für Minderjährige – ich habe mich da auch erst einlesen müssen – sowie bei Antragstellung auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Vertretungsbehörden im Ausland.
Weiters soll im Sinne des Kostenbewusstseins bei Beanspruchung der Vertretungsbehörden im Ausland außerhalb der Dienststunden ein 50-prozentiger Aufschlag auf die jeweils zur Anwendung kommenden Tarifposten für Amtshandlungen eingehoben werden. Ich verstehe das so, dass offensichtlich doch sehr viele Bürger und Bürgerinnen die Vertretungsbehörden im Ausland insbesondere auch außerhalb der Dienststunden in Anspruch nehmen – und das verursacht eben Überstunden. Zukünftig soll dementsprechend sinnvoll damit umgegangen werden, wenn dadurch Kosten entstehen.
Amtshandlungen im Zusammenhang mit Opfern von politischer oder rassischer Verfolgung bis 1945 waren ja generell von diesen Gebühren befreit. Neu hinzugekommen ist, dass bei Amtshandlungen im Zusammenhang mit den im Krieg von 1939 bis 1945 vermissten österreichischen Staatsbürgern auch diese davon befreit sind.
Weiters wurde auf Initiative der SPÖ sichergestellt, dass eine Regresspflicht auch weiterhin vom Vorliegen eines Verschuldens abhängig ist. Künftig ist eine Ersatzpflicht bei Verschulden bis 10 000 € und bei grobem Verschulden 10 000 € bis 50 000 € für Auslagen vorgesehen, die österreichischen Vertretungsbehörden oder deren Dienststellen des Bundes im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz im Ausland erwachsen.
Ich konnte nicht die Definition herausfinden – wie Kollege Schennach bereits gesagt hat – hinsichtlich Verschuldens beziehungsweise groben Verschuldens. Nichtsdestotrotz werden wir dieser Änderung gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.30
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist somit geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise den gegenständlichen Bericht erfolgt getrennt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, ebenfalls um ein Handzeichen. – Das ist auch hier die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder.
Ich ersuche daher auch hier jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein entsprechendes Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung; Beitritt der Mongolei; Einspruch durch Österreich.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein entsprechendes Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Außenpolitischen Bericht 2008.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein entsprechendes Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
*****
Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen, Herr Außenminister, dass Sie der Debatte, vor allem auch zum Außenpolitischen Bericht 2008, beigewohnt haben. (Allgemeiner Beifall. – Bundesminister Dr. Spindelegger verlässt den Sitzungssaal.)
Zugleich begrüße ich sehr herzlich Herrn Bundesminister Stöger.
Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2009) (316 d.B. und 403 d.B. sowie 8209/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nunmehr zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich ersuche sie um den Bericht.
Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird, liegt allen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hladny. Ich erteile es ihr.
14.35
Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird, geht es im Wesentlichen um die Aufwertung der Stellung der Pflegehilfe. Es wird dem Rechnung getragen, dass sich die Berufsbilder immer weiter entwickeln und dass die Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit ihren hervorragenden Tätigkeiten bereits jetzt mehr gemacht haben, als es das Gesetz zugelassen hat. Sie sollen auch weiterhin mehr machen dürfen, müssen aber durch qualifizierte Fortbildung dazu auch die gesetzliche Berechtigung erhalten: zum Schutze der ihnen anvertrauten Personen, aber auch zum eigenen Schutz.
Ein wesentlicher Punkt der Adaptierung des Krankenpflegegesetzes ist auch, dass für Behindertenbetreuer in Einrichtungen die Möglichkeit besteht, am Basismodul der Grundversorgung teilzunehmen. Mit dieser Zusatzausbildung gelingt es, Menschen mit besonderen Bedürfnissen Normalität in den Alltag zu bringen, und sie müssen sich nicht immer an neue Gesichter und an für sie fremde Personen gewöhnen. Sie erlangen dadurch auch eine höhere Lebensqualität.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Pflegedebatte wird uns sicherlich noch eine Zeit lang begleiten. Ich möchte in diesem Zusammenhang bemerken, dass die Qualität einer Betreuungseinrichtung mit einem hoch qualifizierten, bestens motivierten Personal zusammenhängt. Die Gesundheits- und Pflegeberufe sind sicherlich einige der schönsten, aber auch einige der schwierigsten.
Ich denke, es ist dringend notwendig, den Personalschlüssel zu überdenken, der sich nach der Pflegegeld-Einstufung richtet. Wir alle, die im sozialen Bereich tätig sind, wissen, dass die Einstufungen immer nachhinken – und so kommt es nicht selten vor, dass Pflegerinnen und Pfleger am Limit der Belastbarkeit arbeiten müssen. Das Kost-
barste und Wichtigste eines Betriebes sind sicherlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und sie sollen Rahmenbedingungen vorfinden, unter denen eine befriedigende Arbeit für alle möglich ist.
Die vorliegende Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ist ein wesentlicher Schritt der Gesundheitspolitik in die richtige Richtung. Meine Fraktion wird diesem Gesetzesbeschluss die Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.38
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.
14.38
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Änderung des GuKG beinhaltet wesentliche Verbesserungen im Bereich sowohl der Ausbildungsqualität als auch des Tätigkeitsbereichs, so zum Beispiel von Pflegehelferinnen in Krankenhäusern, die den Erfordernissen der praktischen Pflege und des Alltages in der Betreuung und in der Pflege entsprechen.
Damit ermöglichen wir eine Weiterentwicklung dieser Berufsbilder. Wir tragen dem auch Rechnung, dass sich da sehr vieles geändert hat, auch zum Positiven gewendet hat, und wir werten damit auch die PflegehelferInnen, wie Kollegin Hladny schon gesagt hat, auf.
Es geht da in erster Linie um Aufsicht und Kontrolle sowie um die Implementierung einer Fortbildungsverpflichtung für den Bereich Pflegehilfe. Für die professionelle Durchführung von Pflegemaßnahmen ist natürlich nach wie vor der diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegedienst verantwortlich, aber unter Aufsicht werden der Pflegehilfe weite Möglichkeiten und Kompetenzen übertragen. Damit soll in Summe auch ein flexibler Einsatz im Rahmen des jeweiligen Berufsbildes ermöglicht werden.
Pflegehelfer/innen können im Rahmen ihres Berufsbildes, wie erwähnt, derzeit nur unter Aufsicht von diplomiertem Personal beziehungsweise Ärzten Tätigkeiten durchführen. Eine begleitende, in regelmäßigen Intervallen auszuübende Kontrolle bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist meiner Meinung nach praxisnäher und wird jetzt mit dieser Novelle geschaffen und umgesetzt – dies war auch eine klare Forderung der Organisation der Anbieter im mobilen Bereich –, ohne dabei den hohen Qualitätsstandard, den es in Österreich gibt, zu verringern.
Einen Punkt zu erwähnen, scheint mir auch ganz wichtig zu sein. Der Pflegeberuf ist eigentlich ein Beruf, der hauptsächlich oder zu einem hohen Prozentsatz von Frauen besetzt wird. Deshalb ist es, denke ich, unabdingbar, dass die Fortbildung und die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die hier angesprochen werden, so gestaltet werden, dass dies für Frauen auch ermöglicht wird, besonders im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Nun komme ich zu einem zweiten Punkt dieser Gesetzesvorlage, der mir auch als Obmann einer Organisation, die sich mit Behindertenarbeit in Vorarlberg beschäftigt, sehr wichtig ist, da es oft zu Problemen in Betreuungseinrichtungen, zum Beispiel in Wohnheimen oder Behindertenwerkstätten, gekommen ist, weil da die Berufsbilder so eng gefasst sind, dass es kaum möglich war, in einem anderen Segment Betreuung anzubieten. Es kommt hier wirklich zu einer sinnvollen Regelung, weil jene, die im Bereich der Behindertenarbeit tätig sind, nun auch klar definierte Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten Basisversorgung machen können.
Sehr verehrte Damen und Herren, das ist ein wesentlicher Fortschritt, weil oft auch – vorsichtig formuliert – Pflege und Betreuung am Rande der Legalität oder, wenn man so will, in einem Graubereich gemacht wurde.
Daher wird dieser Abänderungsantrag – Vorarlberg hatte es sozusagen in einer weiteren Eingabe zu diesem Gesetz auch gefordert –, der Abänderungsantrag des Nationalrates, aus Vorarlberger Sicht besonders begrüßt, da insbesondere Betreuungskräfte im Bereich des betreuten Wohnens von Behinderten, ohne die gesamte Ausbildung im entsprechenden Sozial-/Betreuungsberuf absolvieren zu müssen, unterstützende Tätigkeiten ausführen dürfen.
Dies ist dann mit dem Ausbildungsmodul „Unterstützung zur Basisversorgung“ im Ausmaß von 140 Stunden möglich. Herr Minister, ich darf mich auch aus Vorarlberger Sicht ausdrücklich für diese Möglichkeit bedanken und darf noch als Bitte anfügen, dass diese Ausbildungsverordnung im Bereich des GuKG rasch umgesetzt wird, weil das ein wesentlicher Fortschritt in diesem Bereich ist.
Wie gesagt, es ist insgesamt eine wesentliche Verbesserung, weil insbesondere die Pflege eine der ganz großen Herausforderungen der nächsten Jahre sein wird. Wir haben da noch etwas Adaptierungsbedarf, sind aber auf sehr, sehr gutem Wege, insbesondere für die betreuten und für die behinderten Menschen.
Meine Fraktion wird dieser Novelle deshalb gerne die Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.43
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile es ihm.
14.43
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Vorrednerin und mein Vorredner haben schon einiges angemerkt, deshalb werde ich mich ganz kurz fassen.
Den Pflegehelferinnen und Pflegehelfern wurden Kompetenzen übertragen, die bisher nur diplomiertem Personal vorbehalten waren. Das macht sicher im Betreuungsalltag und Pflegealltag Sinn. Es macht aber auch Sinn, dass sich der Gesetzgeber Gedanken darüber gemacht hat, wie es in der Fortbildung ausschaut, wie Kontrolle und Aufsicht zu erfolgen haben.
Aber es wird für die betroffenen Personen trotzdem eine schwierige Phase werden, denn wenn man nicht mehr an Ausbildung zur Verfügung hat, wird man im Alltag dennoch vor einige entscheidende Fragen gestellt werden, wie zum Beispiel: Kann ich das machen? Kann ich das nicht machen? Frage ich jemanden, oder frage ich nicht? – Solche Dinge kann man auch in einem Gesetz nur sehr schwer definieren. Aber Evaluieren kann dabei helfen, rechtzeitig gegenzusteuern.
Was ich außerdem kritisch anmerken möchte, ist Folgendes: Wenn man solche spannenden und kritischen Gesetze sozusagen auf einen Schlag macht, dann hat das meistens einen Hintergrund. Der Hintergrund ist nach wie vor – mein Vorredner, Kollege Edgar Mayer, hat es vorhin schon ein bisschen kryptisch angedeutet –, dass wir dennoch einen Pflegenotstand haben und dass es Probleme in der Finanzierung der Pflege gibt. (Bundesrat Mayer: Das habe ich nicht gesagt!) – Protest? (Bundesrat Mayer: ... ist ein großer Unterschied! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Dass das in der Politik natürlich nicht gerne gehört wird, ist klar. Aber wenn wir den Blick in die Praxis werfen, dann wissen wir, dass da einiges an Verbesserungen notwendig ist.
Gott sei Dank hat es wesentliche Verbesserungen gegeben, was die Betreuung rund um die Uhr betrifft. Da sind ja Maßnahmen gesetzt worden, um die Menschen psychisch, physisch und finanziell zu unterstützen und ihnen einiges zu erleichtern. Das ist auch begrüßenswert, nur betrifft es bloß 3 bis 4 Prozent der zu betreuenden Personen, der Pflegebedürftigen – und was ist sozusagen mit dem Rest? – Das heißt, da müssen wir noch intensivere Bemühungen setzen, um auch die anderen zu erreichen.
Dass es einen Mangel in den Pflegeberufen gibt, ist auch schon angedeutet worden. Es hat diese Woche einen sehr interessanten Bericht dazu auf „Ö1“ gegeben, und zwar darüber, dass arbeitslos gewordene Maschinenschlosser als Pflegehelfer ausgebildet werden. Das ist begrüßenswert, und das finde ich auch sehr gut, denn bevor jemand arbeitslos ist, soll er doch in einem anderen Berufszweig die Möglichkeit haben, sozusagen seine Brötchen zu verdienen.
Da müssen wir noch schauen, diesen Beruf und vor allem die Rahmenbedingungen für die Menschen, die in der Pflege tätig sind, attraktiver zu gestalten. Die finanzielle Abgeltung ist das eine, ist eine Anerkennung, aber auch die Rahmenbedingungen, unter denen die Menschen zu arbeiten haben, gehören wesentlich attraktiver gestaltet, damit keine große Lücke klafft und wir auch nicht zu sehr auf Pflegepersonal aus dem Ausland angewiesen sind.
Was ich noch anmerken möchte, ist, dass insbesondere den Frauen großer Dank auszusprechen ist, weil sie eine informelle Arbeit im Wert von 3 Milliarden € leisten. Das ist ja das gesamte Bundes- und Landesbudget, das in die Pflege gesteckt wird. Da müssen wir auch Überlegungen dazu anstellen, wie wir die Frauen, die ihre Angehörigen zu Hause betreuen, bestmöglich unterstützen können.
Positiv ist letztendlich anzumerken, dass neben der Fortbildung auch ein neuer Berufszugang für die Pflegehelfer/innen angedacht und gefunden wurde. Deshalb werden wir diesem Gesetzesbeschluss auch zustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
14.48
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Greiderer. Ich erteile es ihr.
14.48
Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits erwähnt, haben meine Vorredner und Vorrednerinnen schon einiges dazu gesagt. Zusammenfassend darf ich sagen, dass diese Gesetzesnovelle wichtig und richtig ist. Gesetze dürfen sich nicht abgrenzen vom täglichen Bedarf und von den Bedürfnissen betroffener Menschen, sondern müssen sich der Realität anpassen und sollten flexibel sein, und zwar gerade auch in solch sensiblen Bereichen. Ich freue mich jedenfalls sehr darüber, dass dies gelungen ist.
Die demographische Entwicklung stellt uns permanent vor große Herausforderungen, daher sind die rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Pflege und der Betreuung an die tatsächlichen Gegebenheiten, die es im Pflegealltag und insbesondere auch in der Hauskrankenpflege gibt, anzupassen. Dazu ist es aber insbesondere gut und wichtig, die Kompetenz des Pflegehelfers auszuweiten und den Beruf des Pflegehelfers aufzuwerten. Es ist eine große Erleichterung, dass nun nicht wegen jeder Kleinigkeit sozusagen diplomiertes Personal geholt werden muss, trotzdem aber Rechtssicherheit, Schutz und Qualität gewährleistet sind.
Da heute die Herren so gut auf die Frauen schauen und ihnen entsprechende Wertschätzung entgegenbringen, möchte ich mich dafür bedanken und trotzdem noch einmal darauf eingehen, dass es wichtig ist, hervorzuheben, dass gerade im Pflegebereich viele Frauen tätig sind. Damit der erhöhte Personalaufwand, den es unbestrittenermaßen in diesem Bereich gibt, weiterhin gesichert werden kann, ist es notwendig, genug Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen, die im Alltag funktionieren und für die Frauen – auch im Teilzeitbereich – bewältigbar sind. Gerade für Wiedereinsteigerinnen beziehungsweise für Personen, die zum Beispiel einen Berufswechsel anstreben, bietet die Pflegehelferausbildung dazu eine tolle Möglichkeit.
Wir werden uns anstrengen müssen, um weiterhin Menschen für den Pflegehilfeberuf zu begeistern und zu interessieren. Ich denke aber, dass das jetzt leichter möglich sein wird, weil wir ja mit dieser Novelle den Pflegehilfeberuf überhaupt aufgewertet haben. Wir werden aber auch weiterhin darauf zu achten haben, dass gerade in dezentralen Räumen, wo die Leute weite Anreisen haben, genug Ausbildungsmöglichkeiten angeboten werden – zum Beispiel Blockkurse am Abend oder am Wochenende –, damit nicht lange Anreisewege, verbunden mit großem Zeitaufwand, in Kauf genommen werden müssen, sodass die Ausbildung für diejenigen, die sie sich wünschen und sich dafür interessieren, möglich gemacht wird.
Diese Gesetzesnovelle bringt jedenfalls großen Nutzen in vielen Bereichen mit sich. Wir werden aber weiterhin anständig gefordert sein, Maßnahmen dem demographischen Wandel anzupassen und weiter nachzujustieren. In diesem Sinne freue ich mich auf die breite Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.51
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.
14.52
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist der Internationale Tag behinderter Menschen, und es hat hier die Geschäftsordnung mit sich gebracht, heute auch dieses Gesetz darzustellen, das einen Beitrag dazu bringt, die Behinderten besser versorgen zu können und einen Qualitätsschritt zu machen.
Welchen Qualitätsschritt machen wir? – Wir haben im System der Gesundheitsberufe bisher Strukturqualitäten festgelegt. Wir haben festgelegt, dass die Struktur der Ausbildung und die Struktur der Einrichtungen als Basis von Qualität zu sehen sind. Wir gehen jetzt den nächsten Schritt: Wir gehen von der Strukturqualität zur Ergebnisqualität. Ergebnisqualität ist nur dann möglich, wenn im Hintergrund Strukturen vorhanden sind.
Aber wir wollen uns an den Ergebnissen messen lassen. Gerade im Bereich der Behinderten war es wichtig, durchgehend Menschen zu haben, die eine Gesamtbetreuung vornehmen. Das ist die eine Seite, das haben wir jetzt mit dem Zugang der Basisversorgung geschafft, nämlich der Basisversorgung für Menschen in professionellen Teams. Wir gehen den Weg der integrierten Versorgung, das heißt, dass die Menschen berufsgruppenübergreifend versorgt werden. Aber wir gehen auch die Kontrolle beziehungsweise die Supervision jener Menschen an, die fachlich qualifiziert sind.
Wir bauen den Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe aus. Insgesamt ist das ein wichtiger Schritt, und es geht auch darum – das ist ja bereits von einigen Rednern angesprochen worden –, in diesem Feld der Gesundheitspolitik neue Arbeitsplätze schaffen zu können. Das ist das erklärte Ziel, und ich sage, der Gesundheitsbereich, das Gesundheitswesen schafft 10,1 Prozent der Wertschöpfung in unserem Land – und das ist auch ein Stabilisator in der Krise.
Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass auch in Zukunft die Menschen auf das österreichische Sozial- und Gesundheitssystem vertrauen können. Vertrauen ist wichtig, und wir können auf dieses Gesundheitssystem sicherlich auch in Zukunft stolz sein. Es ist ein Stabilisator in der Krise. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.54
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit erkläre ich die Debatte für geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen daher zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (237 d.B. und 404 d.B. sowie 8210/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Auch diesen Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird, haben Sie alle bereits schriftlich vorliegen.
Ich darf daher gleich berichten, dass der Gesundheitsausschuss nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Ich danke für den Bericht und erteile dem ersten Redner, Herrn Bundesrat Gruber, das Wort. – Bitte.
14.56
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute ein Beschluss des Nationalrates vor, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält folgende wesentliche Punkte: erstens die Erweiterung der Aufgaben der Ethikkommissionen; zweitens die Zusammensetzung dieser Kommissionen; drittens eine berufsrechtliche Trennung zwischen Ärzten und Zahnärzten; viertens eine Änderung des sogenannten Ärztebriefes im Entlassungsbrief; fünftens eine Änderung der Regelung beim Transfer von Patientinnen und Patienten; sechstens die Vereinheitlichung des Patientenentschädigungsfonds österreichweit.
Lassen Sie mich nun zu den einzelnen Punkten einige Anmerkungen machen.
Die Neugestaltung der Ethikkommissionen bezüglich neuer Aufgaben und deren Zusammensetzung ist ein notwendiger und richtiger Schritt. Mit diesem Bundesgesetz ist
nunmehr klargestellt, dass die Ethikkommission in Zukunft auch Pflegestudien sowie Pflegekonzepte und Methoden nach ethischen Gesichtspunkten beurteilen soll. Bei der Zusammensetzung der Kommission ist das Geschlechterverhältnis zu berücksichtigen; das Ziel soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen sein. Sichergestellt wird mit diesem Gesetz auch, dass die Ethikkommissionen mögliche Befangenheiten veröffentlichen müssen, damit ein Beitrag zu größerer Transparenz geleistet wird.
Festgeschrieben wird in diesem Bundesgesetz auch die berufsrechtliche Trennung zwischen Ärzten und Zahnärzten. In Zukunft muss in einer Schwerpunktkrankenanstalt je nach Bedarf entweder eine Einrichtung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie oder eine Betreuung durch Konsiliarärzte der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sichergestellt sein.
Nicht unbedeutend ist vor allem auch die Änderung vom Ärztebrief zum Entlassungsbrief. Hinter dieser eher nichtssagenden Namensänderung werden in Zukunft neben Diagnose, Behandlungsverlauf und Medikation auch Empfehlungen beziehungsweise Anordnungen stehen, wie die betreffenden Patientinnen und Patienten therapeutisch weiter betreut werden sollten: zum Beispiel mit Physiotherapie, Heilmassagen et cetera.
Durch die Neuregelung beim Transfer von Patientinnen und Patienten wird eine alte Ungerechtigkeit abgestellt, nämlich die, dass man den Pflegebeitrag zwei Mal bezahlen muss. Dies ist ein Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem.
Der letzte Punkt – meiner Meinung nach ein sehr wichtiger – betrifft die Vereinheitlichung des Patientenentschädigungsfonds österreichweit. Es wird eindeutig klargestellt, dass auch dann das Recht auf eine Entschädigung besteht, wenn eine Haftung eines Rechtsträgers eindeutig auszuschließen ist. Diese Entschädigungszahlung, die vom Fonds geleistet und beglichen wird, gilt aber nur für jene Fälle, bei denen Patientinnen und Patienten durch eine seltene und schwerwiegende Komplikation erheblich geschädigt wurden.
Dieses Bundesgesetz mit diesen wichtigen Änderungen im Bereich der Krankenanstalten und Kuranstalten entspricht unserer Zeit und ist eine wichtige und positive Weiterentwicklung. Daher werden wir Sozialdemokraten diesem Bundesgesetz unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
15.00
Präsident Erwin Preiner: Ich begrüße sehr herzlich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften aus Schulen des Burgenlandes, die heute im Rahmen des Jugendparlaments das Parlament besuchen!
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hammer. Ich erteile es ihm.
15.00
Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Kollege vor mir hat ja schon sehr brav aufgelistet, welche Änderungen in dieser Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Was heißt „brav“? – Bundesrat Mag. Klug: Gut! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) – gut und brav! – beinhaltet sind. Ich kann es mir natürlich ersparen, das noch einmal zu tun. (Bundesrat Mag. Klug: Die Bewertungen machen wir gern selbst!) Es ist natürlich auch richtig, was gesagt worden ist.
Ich möchte aber trotzdem auf zwei Punkte, die aus meiner Sicht wesentlich sind, noch näher eingehen, und ich darf mich dafür bedanken, dass solche Novellen immer wieder die Gelegenheit bieten, doch ein bisschen darüber nachzudenken, welche Änderungen
in unserem System praxistauglich sind und was notwendig ist. Vor allem wird gerade im Krankenanstaltenbereich sehr oft von den „großen Reformen“, von den „großen Würfen“ gesprochen. Es ist aber schon beruhigend, dass immer wieder und laufend Verbesserungen und vor allem Orientierungen an der Praxis vorgenommen werden. Ich glaube, diese Novelle ist wieder so ein Punkt, der das auch unter Beweis stellt.
Es sind die Veränderungen, die im Zusammenhang mit der Ethikkommission getätigt wurden, schon angesprochen worden. Ich glaube, es ist beruhigend, dass es so eine Kommission gibt, und zwar sowohl, wenn es darum geht, den medizinischen Fortschritt oder auch die angewandte medizinische Forschung zu gestalten, als auch jetzt bei der Erweiterung, da es um Pflegestudien und um Pflegeprojekte geht. Ich glaube, es ist schon ein Gebot der Zeit, dass man innovative neue Pflegemodelle etabliert und weiterentwickelt. Ich glaube, die Leute erwarten sich auch, dass man moderne, zeitgemäße Formen anbietet. Es ist, glaube ich, auch wichtig, dass die Ethikkommission diesen Bereich abdeckt.
Einen weiteren Punkt hat auch schon mein Vorredner angesprochen: Ich glaube, es ist nicht nur die Namensänderung vom Ärztebrief zum Entlassungsbrief, sondern es ist damit vielmehr gemeint, dass man ein praxistaugliches Instrument hat, um wirklich in einfachen und klaren Worten festzuschreiben, welche Behandlungsform und welche Betreuung in weiterer Folge notwendig ist – und nicht nur eine wissenschaftliche Abhandlung unter Ärzten. Ich glaube, das ist ein sehr wesentlicher Punkt.
Ich möchte aber hier schon ansprechen, dass wir in dem Bereich nur durch die Änderung vom Ärzte- zum Entlassungsbrief noch nicht dort sind, wo wir meiner Ansicht nach hinsollten. Ich glaube, im Überleitungsbereich, im Entlassungsmanagement von den Krankenhäusern in die Betreuung zu Hause, in der Zusammenarbeit mit nachgelagerten Betreuungsformen ist noch das eine oder andere notwendig.
Ich glaube, es sind in Summe viele taugliche und nutzbringende Änderungen, die durch diese Novelle getätigt werden. Unsere Fraktion wird dem selbstverständlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
15.03
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile es ihm.
15.03
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler, herzlich willkommen hier im Bundesrat! Es freut mich, dass ich heute das letzte Wort haben darf, zumindest zu diesem Tagesordnungspunkt. (Heiterkeit. – Bundesminister Stöger: Das wird sich nicht ganz ausgehen! – Bundesrat Mag. Klug: Das wird ein Wunsch bleiben! – Weitere Zwischenrufe.) – Okay, ich habe jetzt eure volle Aufmerksamkeit, das freut mich.
Da wir diesem Gesetzesbeschluss auch zustimmen werden, möchte ich mir aber doch auch einige kritische Bemerkungen erlauben, werte Kolleginnen und Kollegen. (Bundesrat Konecny: Ist das ein Versprechen von eurer Seite, dass es kritische Bemerkungen in Zukunft nur mehr gibt, wenn ihr zustimmt? – Heiterkeit.)
Zuerst einmal möchte ich zur Patientenentschädigung kommen. Ich halte es für unerträglich und skurril, wenn ein Gesundheitsministerium Länder auffordern muss und ihnen erklärt, wie Gesetze zu lesen und zu handhaben sind – und trotzdem zahlreiche Bundesländer überliquide Patientenentschädigungsfonds haben, weil sie sich bislang nicht danach gerichtet haben. Daran erkennt man, dass der Föderalismus seine Vorteile haben mag, aber eben auch Nachteile nach sich zieht.
Was das Gesetz regelt, was damit geregelt werden muss, ist ganz gut, aber es kommt noch etwas anderes dazu: Es ist etwas skurril, wenn Patienten einen Teil des Spitalskostenbeitrages in den Patientenentschädigungsfonds einzahlen müssen für den Fall, dass in der Krankenanstalt ein Schaden entsteht. Erlaubt mir dazu einen plastischen Vergleich: Das wäre so, wie wenn man sein Fahrzeug in die Werkstätte stellt und bei der Reparatur um 10 Prozent mehr bezahlt in der Voraussicht, dass, wenn bei der Fahrzeugreparatur gepfuscht worden ist, der Schaden damit abgedeckt ist. Da passt etwas nicht ganz zusammen!
Was die Ethikkommissionen betrifft, gibt es ganz klare Verbesserungen. Eine dieser Verbesserungen stellt die Vorschrift dar, dass Mitglieder der Ethikkommissionen Befangenheiten transparent machen und auch Kooperationen mit der Pharmaindustrie und Ähnliches bekannt geben müssen.
Dass die Ethikkommission – das ist von den Kollegen Gruber und Hammer schon angesprochen worden – auch Studien aus dem Pflegebereich machen und Beurteilungen vornehmen kann, ist gut. Nur steht da eben eine Kann-Bestimmung drin. Wie dann dieses Kann in der Wirklichkeit, in der Realität ausschaut, das muss man sich noch anschauen.
Was den Entlassungsbrief betrifft, ist dies meines Erachtens das Beste im Gesetz, weil es einen ganzheitlichen Blick auf die Thematik wirft, sodass man sich sozusagen nicht nur auf eine medizinische Blickrichtung konzentriert und fokussiert, sondern auch Bereiche der Pflege und der Psychotherapie, Soziales und Ergotherapie mit einbezogen werden. Dass hier de facto keine Lücken entstehen, ist sehr gut, und dazu gratuliere ich.
Wir werden dem so unsere Zustimmung geben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
15.07
Präsident Erwin Preiner: Ich darf hier im Plenarsaal auch die nächste Schülergruppe sehr herzlich begrüßen, die heute im Rahmen des Jugendparlaments die laufenden Debatten verfolgt!
Ich möchte nun Herrn Bundesminister Stöger, der sich vorhin gemeldet hat, das Wort erteilen. – Bitte, Herr Bundesminister. (Bundesrat Mag. Klug – in Richtung des Bundesrates Dönmez –: Nichts ist’s mit dem letzten Wort! – Weitere Zwischenrufe. – Präsident Preiner gibt das Glockenzeichen.)
15.07
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler, die Sie heute hier eine Sitzung des Bundesrates mitverfolgen! Ich denke, das Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz geändert wird, ist wieder ein Schritt zu mehr Patientennähe, zu mehr Berücksichtigung der Interessen der Patienten.
Wenn es darum geht, den Arztbrief umzubenennen, weil man etwas anderes daraus macht, weil es nämlich ein Entlassungsbrief sein soll, der fächerübergreifend stattfindet, der die integrierte Versorgung stärken soll, dann ist das ein Zeichen dafür, dass wir bereit sind, die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten stärker in den Mittelpunkt zu stellen.
Wenn wir Ungerechtigkeiten abschaffen – und eine Ungerechtigkeit war sicher die, dass man, wenn man von einer Krankenanstalt in eine andere transferiert worden ist, zwei
Mal den Kostenbeitrag hat zahlen müssen –, wird das mit dieser Gesetzesbestimmung abgeschafft.
Ein drittes Feld, auf dem Ungerechtigkeiten stattgefunden haben, ist die Patientenentschädigung. Da gehen wir in die Richtung, Entschädigungen nicht mehr verschuldensabhängig an Patienten zu zahlen. Diese verschuldensabhängige Patientenentschädigung ist immer sehr schwierig, weil es problematisch ist, dies rechtlich umzusetzen – und es überdies rechtzeitig zu tun, das ist auch ein Thema. Es geht darum, auch Unterstützungen zahlen zu dürfen aufgrund der Ländergesetze, wenn seltene, aber schwerwiegende Komplikationen auftreten. Ich denke, es ist dies ein Gesetz, das wieder den Patientinnen und Patient hilft und das auch die Praxis in den Krankenanstalten mit einbezieht. Folgendes ist mir wichtig: Wenn wir Expertinnen und Experten haben, die ethische Fragen zu diskutieren haben, dann brauchen wir auch ein klares Bild darüber, welche Abhängigkeiten diese haben. Insofern ist es notwendig, dass in Ethikkommissionen offengelegt wird, ob es Beziehungen zur Pharmaindustrie gibt oder nicht.
Ich halte auch für ganz wesentlich, dass das Geschlechterverhältnis zwischen Männern und Frauen in diesen Ethikkommissionen gleich ist. Auch diesen Beitrag haben wir geleistet. Ich ersuche daher um Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Schennach, Kerschbaum und Dönmez.)
15.10
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag ihre Zustimmung erteilen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident Erwin Preiner: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung die Anfrage 2731/J-BR/09 eingebracht wurde.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Freitag, der 18. Dezember 2009, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Mittwoch, den 16. Dezember 2009, ab 13 Uhr, vorgesehen.
Ich danke auch Herrn Bundesminister Stöger für die Teilnahme an der Debatte und möchte meinerseits den Dank aussprechen an alle Bundesrätinnen und Bundesräte, die an der Klausur am Montag dieser Woche in Frauenkirchen aktiv teilgenommen haben. Ich bedanke mich auch sehr herzlich bei allen Bundesrätinnen und Bundesräten, die an der gestrigen Enquete hier im Plenarsaal aktiv teilgenommen haben.
Ich wünsche noch allseits einen angenehmen Nachhauseweg!
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 15.13 Uhr
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