Volksbegehren
Volksbegehren "RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG"
RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG (1661 d.B.)
Schwerpunkte des Volksbegehrens
- Der Nationalrat möge ehestmöglich durch einfaches Bundesgesetz gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXVII. Gesetzgebungsperiode seine Auflösung beschließen.
- Hierdurch soll der Weg für die unverzügliche Abberufung der gesamten Bundesregierung und die Ernennung einer Expertenregierung bis zur Durchführung von Neuwahlen freigemacht werden.
Stand: 22.08.2022