Zivilverfahrens-Novelle 2023 - ZVN 2023 (2093 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 785/BNR
Dafür: V, S, F, G. Dagegen: A
Beschlossen im Nationalrat 785/BNR, Dafür: V, S, F, G. Dagegen: N

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Insolvenzordnung, die Exekutionsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2023 – ZVN 2023)

Kurzinformation

  • Durchführung einer mündlichen Verhandlung und (in eingeschränktem Umfang) einer Beweisaufnahme unter Verwendung von Videotechnologie im Zivilprozess und im Verfahren außer Streitsachen
  • Ergänzend dazu wird ein Regulativ für einen prozessökonomischen Umgang bei technischen Pannen geschaffen 
  • in Verfahren nach der IO und nach der EO soll der Einsatz von geeigneten technischen Kommunikationsmitteln zur Wort- und Bildübertragung – mit Ausnahmen – grundsätzlich ermöglicht werden, wobei der Schuldner bzw. die Parteien dennoch persönlich vor Gericht erscheinen können
  • Schaffung einer gesetzliche Grundlage zur Gewährleistung der Datensicherheit bei mündlichen Verhandlungen im Wege von Bild- und Tonübertragungen, die nicht nur für die ordentliche Gerichtsbarkeit, sondern auch für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gilt
14.06.2023

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
Dagegen:
NEOS

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Alma Zadić, LL.M.

Bundesministerium für Justiz