Politischer Auftrag: Überprüfen bestimmter Angelegenheiten der Regierungsarbeit
Ihre Aufgabe ist es, die Geschäftsführung der Bundesregierung in bestimmten Angelegenheiten genau zu überprüfen. Sie sollen tatsächliche Verhältnisse und Vorkommnisse feststellen. Sie haben jedoch nicht das Recht, die betreffenden Vertreter:innen der Bundesregierung zur Rechenschaft zu ziehen und ihnen Konsequenzen aufzuerlegen. Das ist das alleinige Recht des Nationalrats, dem das Bundes-Verfassungsgesetz etwa die Möglichkeit des Misstrauensvotums oder der Ministeranklage gibt. Untersuchungsausschüsse unterscheiden sich grundlegend von Gerichtsverfahren: Es sollen keine Streitigkeiten entschieden, sondern Tatsachen festgestellt werden. Es stehen keine Rechtsmittel (wie die Berufung) zur Verfügung. Es gibt weder Zeug:innen noch Angeklagte, sondern Auskunftspersonen und Sachverständige.