Finanzausschuss (1/A-FI XXVIII. GP) seit 26.02.2025

Im Finanzausschuss werden alle Gesetzesvorlagen und Anträge, die sich auf Abgaben und Banken beziehen, behandelt. Das umfasst auch die Regelung von Gebühren und Steuern, Freibeträgen und Beihilfen. Auch Pensionskassen und Regelungen für Banken fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses. Zu beachten ist, dass für die Kontrolle der Verwendung der Steuermittel der Budgetausschuss bzw. der Rechnungshof zuständig ist.

Parlamentskorrespondenz

17.03.2026 - Nationalbankbericht: Schwierige Prognosen, Recht auf Bargeld und Bankomateninitiative

17.03.2026 - Finanzausschuss beschließt neue EU-Regeln für Börsengänge und Prospekte

17.03.2026 - Finanzausschuss diskutiert Berichte: EU-Jahresvorschau, Finanzbildung und Entwicklungsfinanzierung