Finanzausschuss (1/A-FI XXVIII. GP) seit 26.02.2025

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Im Finanzausschuss werden alle Gesetzesvorlagen und Anträge, die sich auf Abgaben und Banken beziehen, behandelt. Das umfasst auch die Regelung von Gebühren und Steuern, Freibeträgen und Beihilfen. Auch Pensionskassen und Regelungen für Banken fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses. Zu beachten ist, dass für die Kontrolle der Verwendung der Steuermittel der Budgetausschuss bzw. der Rechnungshof zuständig ist.

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