Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 7

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trages gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, 2. dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, zu (9) keinen Einspruch zu erheben 81

Gemeinsame Beratung über

(10) Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol (894 und 1194/NR sowie 5716/BR d. B.)

(11) Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich;

Übereinkunft über die vorläufige Anwendung zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich;

Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung;

Erklärung zur gleichzeitigen Annahme des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich und des Protokolls betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung;

Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 2 des Protokolls auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (952 und 1196/NR sowie 5717/BR d. B.)

Berichterstatter: Peter Rieser 83

[Antrag, zu (10) und (11) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Dr. Reinhard Eugen Bösch 83

Josef Pfeifer 84

Dr. Vincenz Liechtenstein 85

Mag. John Gudenus 87

Alfred Schöls 88

und (tatsächliche Berichtigung) 91

Ernest Windholz 89

Dr. Paul Tremmel (zur Geschäftsordnung) 91

Bundesminister Mag. Karl Schlögl 91

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (10) und (11) keinen Einspruch zu erheben, mit den Stimmen der Bundesräte der ÖVP und der SPÖ, gegen die Stimmen der Bundesräte der Freiheitlichen 94

Gemeinsame Beratung über

(12) Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem integrierten Vertriebenen aus Bosnien und Herzegowina das


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