1. Familienleistungen:
Im Unterschied zu den Pensionen werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und der Kinderabsetzbetrag nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation abzugelten. Da 2002 das Kinderbetreuungsgeld eingeführt wurde, sei hier nur der Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2008 behandelt.
Zur eingetretenen inflationsbedingten Preissteigerung seit 2002:
Jahr Inflation ∑ Inflation Preisentwicklung
2001 - - 100,00 Index 2001 = 100
2007 2,2% 11,2% 111,74 (Prognose WKO, 6/08)
2008 3,5% 14,7% 115,65 (Prognose WKO, 6/08)
Die Wertverluste im Einzelnen:
Kinderbetreuungsgeld: 2002: 14,53 Euro pro Tag – bisher nicht erhöht 0,00 %
Preissteigerung: 2002 bis Ende 2008: 15,65 %
Wertverlust in Euro am 1.1.2009 gegenüber 2002: 829,99 € pro Jahr
Kinderabsetzbetrag: 2002: 50,90 Euro pro Monat – bisher nicht erhöht 0,00 %
Preissteigerung: 2002 bis Ende 2008: 15,65 %
Wertverlust in Euro am 1.1.2009 gegenüber 2002: 95,59 € pro Jahr
Familienbeihilfe: 2003: 105,40 Euro pro Monat – bisher nicht erhöht 0,00 %
Preissteigerung: 2003 bis Ende 2008: 13,60 %
Wertverlust in Euro am 1.1.2009 gegenüber 2003: 172,01 € pro Jahr
Gesamtwertverlust der Familienleistungen für Anspruchsberechtigte für das Kinderbetreuungsgeld seit 2002 bis Ende 2008:
1.097,60 Euro pro Jahr
Der Verlust, der durch die unterlassenen Erhöhungen der Familienleistungen in den letzten Jahren für die Familien entstanden ist, hat mittlerweile eine Höhe erreicht, die eine nun durchzuführende Anpassung nicht nur rechtfertigt, sondern auch dringend erfordert.
2. Pflegegeld:
Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger angesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kos-
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