Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 974

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Die Bundesregierung hat sich für eine Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker aus­gesprochen: Die Politikerbezüge werden durch Entfall der jährlichen Anpassung bis einschließlich 2010 eingefroren. Der Entfall wirkt (im Gegensatz etwa zu einer Aus­setzung der Anpassung) nachhaltig, da die nächste Anpassung die mit 1. Juli 2008 festgelegten Bezüge zur Grundlage hat.

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jan Krainer, Jakob Auer, Dr. Peter Fichtenbauer, Ing. Robert Lugar, Mag Werner Kogler und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundes­finanz­gesetz 2009 samt Anlagen  (111 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

                                           abzuändern

VA-Ansatz       Aufgaben-        Bezeichnung   von       um        auf

              bereich                            Millionen Euro

1/02107                           Nationalrat; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)         47,817 + 0,184             48,001

              43                        47,786 + 0,184             47,970

1/02207                           Bundesrat; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)         6,789   - 0,037 6,752

              43                        6,783   - 0,037 6,746

1/02307                           Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des NR, BR und EP            3,397   - 0,021 3,376

              43                        3,395   - 0,021 3,374

1/02308             43         Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des NR, BR und EP, Aufwendungen         0,942   - 0,100   0,842

1/02408                           Parlamentsdirektion, Aufwendungen 20,437 + 9,896             30,333

              43                        20,077 + 9,896             29,973

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der An­lage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksich­tigen.

Begründung:

Das neue Bundeshaushaltsrecht erfordert eine exakte Budgetierung. Insbesondere kön­nen Überschreitungen bei Ansätzen für gesetzliche Verpflichtungen nicht mehr aus Budgetreserven im Gesamthaushalt bedeckt werden und zudem sind Überschreitungs­ermächtigungen nur in eingeschränktem Ausmaß vorgesehen. (Im Budget 2008 waren für das unmittelbare Parlamentsbudget Überschreitungsermächtigungen im Ausmaß von insgesamt 9,500 Millionen Euro budgetiert.) Weiters müssen im Budget sämtliche bereits beschlossenen budgetwirksamen gesetzlichen Änderungen Niederschlag fin-


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