Die Bundesregierung hat sich für eine Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker ausgesprochen: Die Politikerbezüge werden durch Entfall der jährlichen Anpassung bis einschließlich 2010 eingefroren. Der Entfall wirkt (im Gegensatz etwa zu einer Aussetzung der Anpassung) nachhaltig, da die nächste Anpassung die mit 1. Juli 2008 festgelegten Bezüge zur Grundlage hat.
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Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jan Krainer, Jakob Auer, Dr. Peter Fichtenbauer, Ing. Robert Lugar, Mag Werner Kogler und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2009 samt Anlagen (111 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:
abzuändern
VA-Ansatz Aufgaben- Bezeichnung von um auf
bereich Millionen Euro
1/02107 Nationalrat; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 47,817 + 0,184 48,001
1/02207 Bundesrat; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 6,789 - 0,037 6,752
1/02307 Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des NR, BR und EP 3,397 - 0,021 3,376
1/02308 43 Gemeinsame Ausgaben für Mitglieder des NR, BR und EP, Aufwendungen 0,942 - 0,100 0,842
1/02408 Parlamentsdirektion, Aufwendungen 20,437 + 9,896 30,333
2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen.
Begründung:
Das neue Bundeshaushaltsrecht erfordert eine exakte Budgetierung. Insbesondere können Überschreitungen bei Ansätzen für gesetzliche Verpflichtungen nicht mehr aus Budgetreserven im Gesamthaushalt bedeckt werden und zudem sind Überschreitungsermächtigungen nur in eingeschränktem Ausmaß vorgesehen. (Im Budget 2008 waren für das unmittelbare Parlamentsbudget Überschreitungsermächtigungen im Ausmaß von insgesamt 9,500 Millionen Euro budgetiert.) Weiters müssen im Budget sämtliche bereits beschlossenen budgetwirksamen gesetzlichen Änderungen Niederschlag fin-
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