ginnen und Kollegen betreffend den Schutz unseres Wassers gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...................................................... 66, 249
Antrag des Abgeordneten Walter Rauch, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1920/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuleitung des Endberichts des Expertenworkshops zur seismischen Gefährdung des AKW Krško an den Nationalrat gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung 66, 249
Antrag des Abgeordneten Wendelin Mölzer, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2160/A(E) der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst fällige Einrichtung eines Unterstufenrealgymnasiums am BORG Hermagor gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ................................ 66, 249
Antrag des Abgeordneten Wendelin Mölzer, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2040/A(E) der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch-Klassen für Schüler ohne ausreichende Kenntnis der Unterrichtssprache gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung .............................................. 66, 249
Antrag des Abgeordneten Christian Lausch, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 175/A der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung .................................................................... 66, 249
Antrag des Abgeordneten Heinz-Christian Strache, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 117/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausbau der direkten Demokratie in Österreich gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung .................................................................... 66, 249
Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 980/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Volksabstimmung bei Ratifikation von Staatsverträgen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung .............................................................. 66, 250
Antrag des Abgeordneten Wolfgang Zanger, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2027/A der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung 66, 250
Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1573/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung .............................................................................................................. 66, 250
Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 61/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber,
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