Zivilverfahrens-Novelle 2021 – ZVN 2021 (1291 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 493/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 493/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienzeitbonusgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2021 – ZVN 2021)

Gesetz geworden als:

Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Strafvollzugsgesetz, das Kinderbetreuungsgeldgesetz und das Familienzeitbonusgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2022 – ZVN 2022)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Vorrangiges Ziel ist die Anpassung der Verfahrensgesetze an geänderte Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der fortschreitenden Digitalisierung der Justiz, insbesondere der digitalen Aktenführung. Angestrebt werden auch weiter Verbesserungen des Verfahrensrechts, die eine Erleichterung der Verfahrensführung und eine Verbesserung des Zugangs zum Recht bewirken sollen, ebenso wie eine Rechtsbereinigung in diesem Bereich, um eine leichtere Auffindbarkeit und einen besseren Überblick über die Rechtslage für die Rechtsanwender zu ermöglichen.
  • Weitere Ziele sind eine bürgerfreundliche und verwaltungsentlastende Neuregelung der Gebühren für die Akteneinsicht; die Förderung von Vergleichsabschlüssen und die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten bei der Einbringung von Gebühren, Geldstrafen und Kosten.
  • Erreicht werden sollen schließlich Verbesserungen im gerichtlichen Sachverständigenwesen unter Berücksichtigung der Aspekte der Verfahrensbeschleunigung, der Verfahrensökonomie und der Qualitätssicherung.
Stand: 15.12.2021

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
-

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Alma Zadić, LL.M.

Bundesministerium für Justiz

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