Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 (1494 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 597/BNR
Dafür: V, F, G. Dagegen: S, A
Beschlossen im Nationalrat 597/BNR, Dafür: V, F, G. Dagegen: S, N

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 (1494 d.B.)

Schwerpunkte der Vereinbarung

  • Ausbau der elementaren Bildungsangebote für unter Dreijährige
  • Beibehaltung der derzeit bestehenden einjährigen Besuchspflicht im letzten Jahr vor Beginn der Schulzeit
  • Verbesserung der Bildungsqualität in elementaren Bildungseinrichtungen
  • Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung
  • Qualitative Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Qualifikation der Fachkräfte

Stand: 01.06.2022

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Martin Polaschek

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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