Abgabenänderungsgesetz 2022 – AbgÄG 2022 (1534 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 586/BNR
Dafür: V, F, G. Dagegen: S, A
Beschlossen im Nationalrat 586/BNR, Dafür: V, F, G. Dagegen: S, N

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 2022, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, das EU-Meldepflicht-Gesetz und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldende Plattformbetreiber im Bereich der Besteuerung erlassen wird (Abgabenänderungsgesetz 2022 – AbgÄG 2022)

Abgabenänderungsgesetz 2022 – AbgÄG 2022 (1534 d.B.)

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Erweiterung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie sowie Neuregelung der Antragsfrist und der Auszahlungsmöglichkeiten
  • Steuerbefreiung von Zuschüssen und sonstigen Leistungen von kollektivvertraglich begründeten gemeinsamen Einrichtungen der Sozialpartner an aktive oder ehemalige Arbeitnehmer
  • Übergang vom Zufluss- zum Anspruchsprinzip bei der Besteuerung von Rehabilitationsgeld und Krankengeld
  • Verlängerung der Erhöhung des Jahressechstels bei Kurzarbeit für 2022
  • Folgeanpassung auf Grund einer Änderung des Selbsterhalterstipendiums
  • Klarstellung hinsichtlich des Zusammenwirkens von nicht steuerbaren Zuschüssen zu den Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte und dem Pendlerpauschale
  • Verlängerung von COVID-Maßnahmen
  • Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung von Wohnmobilen
  • Schaffung der Möglichkeit der Steuererstattung in einem einheitlichen Veranlagungsverfahren für unbeschränkt Steuerpflichtige mit DBA-befreiten Einkünften
  • Pauschalierung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
  • Kein schriftlicher Nachweis der Vertretungsbefugnis im zollrechtlichen elektronischen Entscheidungssystem
  • Aufnahme einer Regelung betreffend Nichtfestsetzung der Einfuhrumsatzsteuer bei Festsetzung der Zollabgaben im Zusammenhang mit der endgültigen Einführung einer zunächst vorläufigen handelspolitischen Maßnahme soweit der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist
  • Keine Hemmung der Einbringung bereits mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Zollrecht
  • Schaffung der Möglichkeit einer „Multilateralen Risikobewertung“ im Einklang mit den OECD- und EU-Modellen
  • Ausweitung der Umsatzsteuerregelung für Dreiecksgeschäfte
  • Pauschale Betriebsausgaben bei Öffi-Tickets
  • Einkommensteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen
  • Ausweitung der geltenden Bahnstrombegünstigungen
  • Umsatzsteuerbefreiung des Inlandsanteils internationaler Bahntickets
  • Schaffung einer Umsatzsteuerverzinsung, die den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht
  • Streichung der Regelung des zollrechtlichen Schuldnerwechsels
  • Einsichtnahme in das Schengener Informationssystem (SIS)
  • Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch (DAC7)
  • Qualitätssicherungsmaßnahme durch Kreditinstitute
  • Kennzeichnung von Konten und Depots als gelöscht
15.06.2022

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
Dagegen:
SPÖ
NEOS

Mitglied der Bundesregierung

Dr. Magnus Brunner, LL.M.

Bundesministerium für Finanzen

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