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Plenarsitzung
des Bundesrates


Stenographisches Protokoll

 

943. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Mittwoch, 13. Juli 2022

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

943. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Mittwoch, 13. Juli 2022

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 13. Juli 2022: 14.00 – 19.34 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirt­schafts­kammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechniker­ge­setz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Kon­sumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert wer­den (Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG)

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wett­be­werb 1984 und das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen geändert werden (Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG II)

5. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den Schutz von Investitionen

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsver­fassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsge­setz 2021 geändert werden

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeits­marktförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Fremden­polizeigesetz 2005 geändert werden

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen, öffentlicher Unternehmen und von Forschungsdaten (Informationsweiterverwendungsgesetz 2022 – IWG 2022) erlassen wird sowie das


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Forschungsorganisationsgesetz, das Geodateninfrastrukturgesetz, das Firmenbuch­ge­setz und das Vermessungsgesetz geändert werden

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unterneh­men (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) erlassen wird

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderun­gen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungs­gesetz – CFPG) geändert wird

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) geändert wird

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Stiftungseingangssteuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Allgemeine So­zial­versicherungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Versicherungs­steu­er­gesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 2022, die Bundesabgabenord­nung, die Abgabenexekutionsordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Bundesgesetz über die Prü­fung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Finanzstrafgesetz, das Konten­register- und Konteneinschaugesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, das EU-Meldepflicht-Gesetz und das EU-Amts­hilfegesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz über den verpflichtenden auto­matischen Informationsaustausch betreffend meldende Plattformbetreiber im Bereich der Besteuerung erlassen wird (Abgabenänderungsgesetz 2022 – AbgÄG 2022)

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert wird

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanz­ausgleichsgesetz 2017 geändert werden

19. Punkt: Bundesgesetz zur Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), das Mediengesetz und das Verfassungs­ge­richts­hofgesetz 1953 (VfGG) geändert werden

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 und das Publi­zistikförderungsgesetz 1984 geändert werden


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22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundes­gesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert werden (Bundesministeriengesetz-Novelle 2022)

*****

Inhalt

Bundesrat

Schreiben der Präsidentin des Steiermärkischen Landtages betreffend Mandats­verzicht des Bundesrates Andreas Lackner beziehungsweise Wahl eines Ersatz­mitglieds des Bundesrates .......................................................................................      16

Angelobung der Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber .....................................      11

Schreiben des Bundeskanzlers Karl Nehammer, MSc gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend Nominierung eines ordentlichen Mitglieds in den Ausschuss der Regionen ...................................................................................................................      21

Schreiben des Bundeskanzlers Karl Nehammer, MSc gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend Nominierung von Kandidaten zu österreichischen Richtern am Gericht der Europäischen Union ..............................................................................      28

Schreiben des Bundeskanzlers Karl Nehammer, MSc gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG betreffend Nominierung eines Mitglieds in den Verwaltungsrat der Euro­päischen Investitionsbank ........................................................................................      41

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte gemäß § 44 Abs. 3 GO-BR ..................................      50

Wortmeldungen im Zusammenhang mit den Vertretungsschreiben:

Stefan Schennach ...................................................................................................      50

Karl Bader ................................................................................................................      50

Christoph Steiner ....................................................................................................      51

Marco Schreuder ....................................................................................................      52

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokoll dieser Sitzung durch Vizepräsident Günther Novak ........................................................    140

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................    140

Personalien

Verhinderungen ........................................................................................................      11

Ordnungsruf ..............................................................................................................    132

Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union  19, 20

Vertretungsschreiben ................................................................................................      49


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Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ......................................................................      49

Ausschüsse

Zuweisungen ...............................................................................................  12, 140

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird (2419/A und 1565 d.B. sowie 11059/BR d.B.) ..............................................................................      52

Berichterstatter: Ferdinand Tiefnig .........................................................................      53

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammer­ge­setz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikerge­setz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden (2648/A und 1566 d.B. sowie 11060/BR d.B.) ...............................................................................................      52

Berichterstatter: Ferdinand Tiefnig .........................................................................      53

RednerInnen:

Mag. Christian Buchmann .....................................................................................      53

Andrea Kahofer .......................................................................................................      55

Josef Ofner ..............................................................................................................      57

Alexandra Platzer, MBA (tatsächliche Berichtigung) .............................................      58

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................      58

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 1, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ....................................      60

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 2, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ....................................      60

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Konsu­men­ten­schutzgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG) (1529 d.B. und 1567 d.B. sowie 11061/BR d.B.) ...............................................................................................      60

Berichterstatterin: Alexandra Platzer, MBA ............................................................      60

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen geändert werden (Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG II) (1530 d.B. und 1568 d.B. sowie 11062/BR d.B.) ...............................................................................................      60

Berichterstatterin: Alexandra Platzer, MBA ............................................................      60

RednerInnen:

Elisabeth Wolff, BA .................................................................................................      61

Günter Kovacs ........................................................................................................      62


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Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 3, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ....................................      63

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 4, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ....................................      63

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1581 d.B. sowie 11063/BR d.B.) ....      63

Berichterstatterin: Mag. Christine Schwarz-Fuchs ................................................      63

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .....................................................      63

6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsverfassungs­gesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeits­ge­setz 2021 geändert werden (1510 d.B. und 1600 d.B. sowie 11031/BR d.B.) ........      63

Berichterstatterin: Heike Eder, BSc MBA ...............................................................      64

RednerInnen:

Mag. Sascha Obrecht .............................................................................................      64

Ernest Schwindsackl ..............................................................................................      66

Mag. Sascha Obrecht (tatsächliche Berichtigung) .................................................      68

Günter Pröller ..........................................................................................................      68

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................      69

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .....................................................      70

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden (1488 d.B. und 1602 d.B. so­wie 11032/BR d.B.) .........................................................................................................      70

Berichterstatter: Mag. Franz Ebner .........................................................................      70

8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktförde­rungs­­gesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Fremdenpolizei­ge­setz 2005 geändert werden (1528 d.B. und 1603 d.B. sowie 11033/BR d.B.) ........      70

Berichterstatter: Mag. Franz Ebner .........................................................................      70

RednerInnen:

Nicole Riepl .............................................................................................................      71

Heike Eder, BSc MBA .............................................................................................      72

Dr. Johannes Hübner .............................................................................................      73

Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber ......................................................................................      75

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................      76

Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ..............................................................      77

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 7, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ....................................      79


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Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 8, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ....................................      79

9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen, öffentlicher Unternehmen und von Forschungsdaten (Informa­tionsweiterverwendungsgesetz 2022 – IWG 2022) erlassen wird sowie das For­schungsorganisationsgesetz, das Geodateninfrastrukturgesetz, das Firmenbuch­gesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden (1571 d.B. und 1635 d.B. sowie 11000/BR d.B. und 11041/BR d.B.) ...............................................................      79

Berichterstatter: Otto Auer .......................................................................................      79

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .....................................................      80

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und mit dem das Bun­desgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) erlassen wird (2680/A und 1595 d.B. sowie 11064/BR d.B.) .......................................................................      80

Berichterstatterin: Elisabeth Wolff, BA ...................................................................      80

11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) geändert wird (1596 d.B. sowie 11065/BR d.B.) ......................................................      80

Berichterstatterin: Elisabeth Wolff, BA ...................................................................      80

RednerInnen:

Mag. Sandra Gerdenitsch ......................................................................................      81

Ing. Isabella Kaltenegger .......................................................................................      82

Michael Bernard ......................................................................................................      83

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ..........................................................................................      85

Christoph Steiner ....................................................................................................      88

Mag. Harald Himmer ...............................................................................................      90

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 10, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................      92

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 11, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................      92

12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (1443 d.B. und 1636 d.B. sowie 11042/BR d.B.) ...............................................................................................      92

Berichterstatter: Martin Preineder ...........................................................................      92

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .....................................................      93

13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-


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Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) geändert wird (1570 d.B. und 1593 d.B. sowie 11043/BR d.B.) ..............................................................................      93

Berichterstatterin: Alexandra Platzer, MBA ............................................................      93

RednerInnen:

Ingo Appé ................................................................................................................      93

Elisabeth Mattersberger .........................................................................................      94

Dr. Johannes Hübner .............................................................................................      94

MMag. Elisabeth Kittl, BA ......................................................................................      95

Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. .......................................................      96

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .....................................................      97

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Allgemeine So­zialversicherungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Versiche­rungs­steuergesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Gewerbeord­nung 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 2022, die Bundesabga­benordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, das EU-Mel­depflicht-Gesetz und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden sowie das Bun­desgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch be­treffend meldende Plattformbetreiber im Bereich der Besteuerung erlassen wird (Abgabenänderungsgesetz 2022 – AbgÄG 2022) (1534 d.B. und 1585 d.B. sowie 11010/BR d.B. und 11044/BR d.B.) .........................................................................      97

Berichterstatter: Mag. Franz Ebner .........................................................................      98

15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wer­den (2669/A und 1591 d.B. sowie 11011/BR d.B. und 11045/BR d.B.) ..................      98

Berichterstatter: Mag. Franz Ebner .........................................................................      98

RednerInnen:

Ingo Appé ................................................................................................................      99

Alexandra Platzer, MBA .........................................................................................    100

Dr. Johannes Hübner .............................................................................................    101

MMag. Elisabeth Kittl, BA ......................................................................................    103

Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. .......................................................    104

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Ingo Appé, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Preise runter statt Einmalzahlungen, die verpuffen, bevor sie ankommen, Herr Bundeskanzler!“ – Ablehnung .......................................  100, 105

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 14, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .............................    105


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 8

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 15, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .............................    105

Gemeinsame Beratung über

16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert wird (1492 d.B. und 1586 d.B. sowie 11046/BR d.B.) .......................................................................    105

Berichterstatter: Otto Auer .......................................................................................    106

17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investment­fonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert wer­den (1569 d.B. und 1587 d.B. sowie 11047/BR d.B.) ..............................................    106

Berichterstatter: Otto Auer .......................................................................................    106

RednerInnen:

Dominik Reisinger ..................................................................................................    106

Mag. Franz Ebner ....................................................................................................    107

Dr. Johannes Hübner .............................................................................................    108

MMag. Elisabeth Kittl, BA ......................................................................................    109

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 16, gegen den vorlie­gen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .............................    109

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 17, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................    109

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichs­gesetz 2017 geändert werden (2647/A und 1590 d.B. sowie 11012/BR d.B. und 11048/BR d.B.) .........................................................................................................    109

Berichterstatter: Ernest Schwindsackl ...................................................................    110

19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bun­desgesetz zur Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstüt­zung von Investitionen (1532 d.B. und 1589 d.B. sowie 11049/BR d.B.) ................    109

Berichterstatter: Ernest Schwindsackl ...................................................................    110

RednerInnen:

Markus Steinmaurer ...............................................................................................    110

Ing. Eduard Köck ....................................................................................................    111

Josef Ofner ..............................................................................................................    112

Dominik Reisinger ..................................................................................................    114

MMag. Elisabeth Kittl, BA ......................................................................................    115

Ingo Appé ................................................................................................................    117

Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. .......................................................    118

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Josef Ofner, Ingo Appé, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „vollständige Abgeltung finanzieller Schäden für Betroffene von Unwetterkatastrophen“ – Ablehnung ................................  113, 120


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 9

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringend finanzielle Maßnahmen für gemeinwohlorientierte Organisationen“ – Ablehnung ...................................................................  115, 120

Entschließungsantrag der BundesrätInnen Josef Ofner, Ingo Appé, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Soforthilfe für Kärnten – Unwetterkatastrophe im Gegendtal“ – Ablehnung ...........................................................................  118, 120

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 18, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................    120

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 19, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................    121

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), das Mediengesetz und das Verfassungs­gerichts­hof­gesetz 1953 (VfGG) geändert werden (2487/A und 1637 d.B. sowie 11005/BR d.B. und 11021/BR d.B.) ..................................................................................................    121

Berichterstatter: Marco Schreuder ..........................................................................    121

21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 und das Publizistikförderungs­gesetz 1984 geändert werden (1638 d.B. sowie 11022/BR d.B.) ............................    121

Berichterstatter: Marco Schreuder ..........................................................................    121

22. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2022 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geän­dert werden (2509/A und 1642 d.B. sowie 11023/BR d.B.) .....................................    121

Berichterstatter: Marco Schreuder ..........................................................................    121

RednerInnen:

Markus Leinfellner ..................................................................................................    122

Karl Bader ................................................................................................  124, 132

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................    125

Mag. Sascha Obrecht ..............................................................................  126, 130

Marco Schreuder ....................................................................................................    128

Johanna Miesenberger (tatsächliche Berichtigung) ..............................................    130

Andreas Arthur Spanring .......................................................................................    131

Josef Ofner ..............................................................................................................    133

Mag. Sascha Obrecht (tatsächliche Berichtigung) .................................................    133

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 20, 1. gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.................................................................    134

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 21, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .......................    134

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 22, 1. gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates – soweit er dem Mitwirkungsrecht des Bun­desrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden


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Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ............................................................................................    134

23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2022 betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und das ÖIAG-Ge­setz 2000 geändert werden (Bundesministeriengesetz-Novelle 2022) (2683/A und 1659 d.B. sowie 11024/BR d.B.) ...............................................................................................    135

Berichterstatter: Sebastian Kolland ........................................................................    135

RednerInnen:

Elisabeth Grimling ..................................................................................................    135

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ................................................................................    136

Dr. Johannes Hübner .............................................................................................    137

Marco Schreuder ....................................................................................................    138

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky .......................................................................    138

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .....................................................    140

Eingebracht wurden

Antrag der BundesrätInnen

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gedenken an alle Opfer der Jugoslawienkriege, so auch für die Toten des illegalen Angriffskrieges der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Jahr 1999 (352/A(E)-BR/2022)

Anfragen der BundesrätInnen

Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Erkenntnisse des Österreichischen Fonds zur Dokumentation von religiös motiviertem politischen Extremismus (Dokumentationsstelle-Politischer Islam) über die Steiermark (4022/J-BR/2022)

Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Straftaten am Naherholungsgebiet Auwiese in Graz (4023/J-BR/2022)

Anfragebeantwortung

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der BundesrätInnen Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Folgenanfrage zu 3975/J Evakuierungen aus Afghanistan (3718/AB-BR/2022 zu 4009/J-BR/2022)

 


 


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14.00.40Beginn der Sitzung: 14 Uhr

Vorsitzende: Vizepräsident Bernhard Hirczy, Vizepräsident Günther Novak.

14.00.41*****


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Ich eröffne die 943. Sitzung des Bundesrates.

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 942. Sitzung des Bundesrates vom 29. Juni 2022 sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind die Präsidentin des Bundesrates Korinna Schumann, der wir alles Gute wünschen, und wir hoffen, dass sie morgen kommen kann, und die Mit­glieder des Bundesrates Horst Schachner und Andrea Michaela Schartel.

Auf der Galerie begrüße ich den ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesrates, Herrn Ewald Lindinger. (Allgemeiner Beifall.)

Ich freue mich auch über eine rege Teilnahme auf der Besuchergalerie.

14.01.30Mandatsverzicht und Angelobung


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Eingelangt ist ein Schreiben des Steiermärkischen Landtages betreffend Mandatsverzicht und Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundes­rates. (siehe S. 16)

Das neue Mitglied des Bundesrates ist im Hause anwesend, ich werde daher sogleich die Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten sein. – Ich ersuche nun die Schriftführung um Ver­lesung der Gelöbnisformel.


14.02.02

Schriftführerin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Ich verlese die Gelöbnisformel für die Mitglieder des Bundesrates: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik, stete und volle Beachtung der Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

*****

(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Gruber-Pruner leistet die Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)

*****

Herzlich willkommen im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Auch ich begrüße das neue Mitglied des Bundesrates recht herzlich in unserer Mitte.


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Ein herzliches Willkommen auch unserem Bundesminister für Arbeit, Digitalisierung und Wirtschaft Dr. Martin Kocher, der bei uns eingetroffen ist. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Arlamovsky.)

14.03.30Einlauf und Zuweisungen


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfrage­beantwortung,

jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen,

der Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Euro­päischen Union,

der Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 Bundes-Verfassungs­gesetz

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf diese gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Steno­gra­phischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortung

(Anlage 1) (siehe auch S. 10)

2. Eingelangte Verhandlungsgegenstände, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz über öster­reichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2022) (1511 d.B. und 1588 d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 und das Bundesfinanzgesetz 2022 geändert werden (2. Budget-Novelle 2022) (1572 d.B. und 1592 d.B.)

3. Schreiben des Landtages

Schreiben des Steiermärkischen Landtages betreffend Mandatsverzicht und Wahl eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates (Anlage 2)


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4. Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mit­glieds­staat der Europäischen Union

Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Herrn Bundeskanzler Karl Nehammer, MSc am 13. Juli 2022 (ab 13.00 Uhr) und 14. Juli 2022 in Zypern, wobei seine Angelegenheiten im Bundesrat Frau Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm wahrnehmen wird (Anlage 3)

und

Schreiben des Ministerratsdienstes betreffend den Aufenthalt von Frau Bundes­minis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA von 12. Juli 2022 (abends) bis 14. Juli 2022 (abends) in Tschechien, wobei ihre Angelegenheiten im Bundesrat Frau Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. wahrnehmen wird (Anlage 4)

5. Unterrichtungen des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG

Nominierung von Herrn Hannes Weninger zum Mitglied des Ausschusses der Regionen (Anlage 5)

Nominierung von Frau MMag. Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger und Herrn Mag. Dr. Ger­hard Hesse als Kandidaten zu österreichischen Richtern am Gericht der Euro­päischen Union für den Zeitraum 1. September 2022 bis 31. August 2028 (Anlage 6)

Nominierung von Frau MMag. Karin Rysavy zum Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank bis Mitte 2023 (Anlage 7)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung)

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Weiters eingelangt sind ein Schreiben des Ver­bin­dungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesminis­terin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner von 11. bis 14. Juli 2022 in Israel bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch am 13. Juli 2022 mit ihrer Vertretung und Bun­desminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. am 14. Juli 2022 mit ihrer Ver­tretung,

ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt von Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler von 12. bis 17. Juli 2022 in den USA bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. am 13. Juli 2022 mit ihrer Vertretung und Bun­desminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch am 14. Juli 2022 mit ihrer Vertretung,

ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt des Herrn Bundeskanzlers Karl Nehammer, MSc von 11. bis 13. Juli 2022 in Israel, von 13. Juli 2022, ab 13 Uhr, bis 14. Juli 2022 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und am 14. Juli 2022, ab 9.50 Uhr, im Libanon bei gleichzeitiger Beauftragung von Staatssekretärin Klaudia Plakolm mit seiner Vertretung,

ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt von Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien MMag. Dr. Susanne Raab von 9. bis 15. Juli 2022 außerhalb der EU bei gleichzeitiger Be­auf­tragung von Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek mit ihrer Vertretung,

ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt von Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner am 11. Juli 2022 in Tschechien und anschließend ab 11., abends, bis 13. Juli 2022 in Israel bei gleich­zeitiger Beauftragung von Bundesminister für europäische und internationale Angele­genheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. mit seiner Vertretung,

ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt von Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Mag. Norbert Totschnig, MSc (Bundesrat Steiner: Ist da überhaupt noch wer da?) von 13. Juli 2022 bis 19. Juli 2022, mittags, in den USA (Bundesrat Steiner: Alle verlassen das sinkende Schiff!) bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. am 13. Juli 2022 mit seiner Vertretung und Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. am 14. Juli 2022 mit seiner Vertretung sowie

ein Schreiben des Verbindungsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Covid-Quarantäne des Herrn Vizekanzlers und Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler bei gleichzeitiger Beauftragung von Staatssekre­tärin Mag. Andrea Mayer am 13. und 14. Juli 2022 mit seiner Vertretung.

*****

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüs­se des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.


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Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Verhandlungsgegenständen Abstand zu nehmen.

Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstand­nahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte ein­verstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vor­schlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforder­lichen Zweidrittelmehrheit angenommen. (Bundesrat Schennach: Zur Geschäfts­ord­nung!)

Bitte, Herr Bundesrat.

*****


14.08.12

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident, Sie haben eine beeindruckende Liste von Abwesenheiten und Vertretungen verlesen. – Okay, wir haben Mitte Juli und vielleicht waren die Nationalratssitzungen für manche Minister und Ministerinnen schon zu lange, und den Drang, woandershin zu reisen, den kann ich immer gut verstehen, aber es geht nicht. Das geht einfach nicht!

Die Sitzungen des Bundesrates, die Plenarsitzungen von heute und von morgen, stehen lange genug im Kalender, damit jedes Ministerium seine entsprechende Planung machen kann – sonst müssen wir der Bundesregierung sagen, erfindet einen Bun­desratsminister, damit zumindest ein Minister sicher hier ist.

Das geht so nicht, das ist eine ganz grobe Missachtung des Bundesrates. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Wir haben die Präsidentin gebeten, sich diesbezüglich an den Bundeskanzler zu wen­den, um dieses, was ich hier jetzt in mündlicher Form dargestellt habe, noch einmal in schriftlicher Form vorzubringen.

Aber noch einmal: Wir im Bundesrat sind es uns schuldig, zu sagen: So geht das nicht weiter!

14.09


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Ebenfalls zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemel­det: Herr Fraktionsvorsitzender Bader. – Bitte.


14.09.36

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe die Auf­regung zum Teil, aber zum Teil nicht, weil eines klar und auch sichergestellt ist: dass für die Beratungen des Bundesrates am heutigen Tag und auch morgen jeweilige Ver­tretungen hier sind. Herr Bundesminister Kocher ist hier und wird die Regierung hier vertreten.

Die verfassungsmäßig vorgeschriebenen Vertretungen liegen vor, es sind aber gerade in Zeiten wie diesen, in Krisenzeiten natürlich auch internationale Termine zu absol­vieren, bei denen es um die Sicherheit geht, bei denen es um die Energieversorgung


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geht. Das ist eben das Wahrnehmen von Verantwortung durch diese Bundesregierung, beginnend mit dem Bundeskanzler und seinen Ministerinnen und Ministern. Ich bitte, das auch zur Kenntnis zu nehmen.

Hier geht es ganz einfach darum, dass wir unsere Arbeit tun – die wollen wir und werden wir auch erledigen –, aber es ist eine Verantwortung, die die Regierung gerade in schwierigen Zeiten trägt. Ich glaube, dass wir hier auch zusammenrücken sollen und auch Verständnis haben dürfen. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grü­nen.)

14.10


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke.

Ebenfalls zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet: Fraktionsvorsitzender Christoph Steiner. – Bitte.


14.10.55

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vizeprä­sident! Ja, dass natürlich der Fraktionschef der ÖVP Karl Bader das jetzt verteidigen muss, in allen Ehren, aber man hat es am verhaltenen Applaus der eigenen Fraktion jetzt gemerkt, dass auch viele – hoffentlich viele – von den ÖVP-Bundesräten nicht damit einverstanden sind, wie man als Regierung mit der zweiten Kammer Österreichs um­geht.

Es ist aus meiner Sicht eine bodenlose Frechheit, wenn man sich ständig entschuldigen lässt. Eine solch lange Liste an Entschuldigungen, dass der Vizepräsident circa 5 Minu­ten am Beginn der Sitzung dafür aufwenden muss, dass er alle Entschuldigungen vor­liest, hat es, glaube ich, in der Geschichte überhaupt noch nicht gegeben.

Ich glaube nicht, Herr Bader, dass das richtig ist, wenn Sie sagen, dass es wichtig ist in dieser Krise, in der wir uns derzeit befinden, dass der Herr Kanzler nach Israel reist. Ich weiß nicht, was er in Israel macht, keine Ahnung (Bundesrat Raggl: Erdgas!), aber für die Krisenbewältigung, für die Teuerung in diesem Land ist das völlig uninteressant.

Wenn Herr Kollege Raggl jetzt herausschreit, wegen dem Gas, muss ich sagen: Ich habe gar nicht gewusst, dass Israel so ein riesiges Gasvorkommen hat. (Bundesrat Raggl: In den Medien steht es!) Also das ist mir jetzt neu. (Bundesrat Preineder: Man lernt dazu, Herr Kollege! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Dass die seit Neuestem zu den größten Gasexporteuren gehören, ist mir neu. (Bundesrat Raggl: Du kannst nicht alles wissen!)

Zweitens ist es gar nicht so tragisch, finde ich, für Österreich, wenn viele Regierungs­mitglieder irgendwo im Urlaub sind oder irgendwo auf Reisen sind, denn dann können sie zumindest im Heimatland nicht allzu viel Schaden anrichten. Das ist nur meine persönliche Meinung.

Und das meine ich oft, wenn ich das Wort heuchlerisch in den Mund nehme – ich nehme es jetzt nicht in den Mund (Heiterkeit bei der ÖVP – Bundesrätin Zwazl: Schon pas­siert!) –, das meine ich damit, wenn man hinter den Kulissen seitens ÖVP oder Grünen immer sagt oder die verschiedensten Präsidenten von der ÖVP sich hinstellen und sagen, man müsse die Wertschätzung gegenüber dem Bundesrat einfordern: Wir müs­sen die Wertschätzung des Bundesrates einfordern! (Bundesrat Preineder: Die Wert­schätzung des Bundesrates gegenüber der Bundesregierung ...!), Wir müssen die Würde des Hauses einfordern!, Wir müssen den Bundesrat nach außen repräsentieren, wir müssen als Länderkammer stark auftreten!, Wir müssen den Bundesrat bestmöglich in die Köpfe der Österreicherinnen und Österreicher bringen! – Und dann stellt sich der­selbe Fraktionsvorsitzende, der das in seiner Präsidentschaft in der Antrittsrede uns


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allen hier erzählt hat, Karl Bader, hin und sagt, es ist nicht so tragisch, wenn die Minister nicht hier sind, weil ohnehin der Superminister Kocher hier ist. Ich habe das gar nicht gewusst: Jetzt ist er Wirtschafts-, Arbeitsminister und was nicht sonst noch alles, und jetzt ist er auch noch Übergangskanzler. Es ist ja wahnsinnig interessant, aber anschei­nend ist Herr Minister Kocher in dieser Republik mittlerweile für alles zuständig. – Also herzlich willkommen, Herr Bundesratsminister Kocher! (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Es ist auf jeden Fall ein Affront gegenüber dem Bundesrat, was Ihre Regierung in diesem Land aufführt! Unglaublich! (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

14.14


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Ebenfalls zur Geschäftsbehandlung zu Wort ge­meldet: Fraktionsvorsitzender Marco Schreuder. – Bitte.


14.14.16

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich will nur ganz kurz zur Geschäftsbehandlung dazusagen, dass leider auch die Pandemie noch nicht vorbei ist. Ich möchte das betonen. Es gibt leider auch innerhalb der Regierung Covid-positive Fälle, und wir haben geschaut, dass es da auch Ersatz gibt; das ist bedauerlich. Gerade haben wir es auch von der Justizministerin gehört, die Information ist schon auf dem Weg.

Ich wollte hier betonen, dass das leider auch immer noch passiert. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.14

*****


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Ich habe die zuvor genannten Verhandlungs­gegen­stände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 und 2, 3 und 4, 7 und 8, 10 und 11, 14 und 15, 16 und 17, 18 und 19 sowie 20 bis 22 jeweils unter einem zu verhandeln.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

14.15.331. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird (2419/A und 1565 d.B. so­wie 11059/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammerge­setz 1998,


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das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden (2648/A und 1566 d.B. sowie 11060/BR d.B.)


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. – Ich bitte um die Berichte.


14.16.05

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere För­derungen von kleinen und mittleren Unternehmen, KMU-Förderungsgesetz, geändert wird.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

Ich bringe weiters den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuch­haltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhand­be­rufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Christian Buchmann. Ich erteile ihm dieses.


14.17.42

Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Geschätzter Herr Bundesminister, schön, dass du hier bist, danke dafür! Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch schön, dass Sie beziehungsweise ihr alle hier seid! (Allgemeine Heiterkeit.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Bundesrat Steiner: Ich bin froh, dass ich euch spüre, dass ich euch sehe, dass ich euch fühle!) Unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 novellieren wir heute einige Bundesgesetze im Inter­esse des Wirtschaftsstandortes Österreich.

Kollege Steiner, wenn du dich gerne zu Wort melden möchtest, kannst du das machen. (Bundesrat Steiner: Habe ich eh schon!) – Ja, es war eh enden wollend spannend. (Bundesrat Steiner: Kein Problem!)

Unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 novellieren wir heute einige Bundesgesetze, die für den Wirtschaftsstandort Österreich durchaus von Relevanz sind.

Mit dem KMU-Förderungsgesetz unter Tagesordnungspunkt 1 erweitern wir den be­ste­henden Haftungsrahmen von 750 Millionen Euro um 250 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro. Warum ist das durchaus von Relevanz? – Das ist von Relevanz, weil die kleinen und mittelständischen Unternehmungen in unserem Lande und damit in allen neun Bun­desländern das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft darstellen.


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Diese rund 360 000 Unternehmungen in Österreich beschäftigen an die zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bilden jährlich in etwa 58 000 Lehrlinge aus und sorgen für gewaltige Umsätze und damit eine Wertschöpfung im Interesse der Republik.

Es ist aber nicht nur diese Wertschöpfung, es ist auch die Wertschätzung, die diese kleinen und mittelständischen Unternehmungen quer über alle Wirtschaftssparten ge­genüber den Regionen zum Ausdruck bringen. Sie sorgen für jene Lebensqualität, die wir alle so sehr schätzen, dafür, dass wir in unseren Gemeinden jene Produkte und Dienstleistungen bekommen, die wir nicht nur für den täglichen Bedarf benötigen, sondern grundsätzlich für unser Wohlbefinden und unser Wohlfühlen. So gesehen ist es gut und richtig, wenn wir Unternehmungen, die in die Zukunft investieren, die in Wachs­tum investieren, die in Innovation investieren und die möglicherweise auch in ihre berufliche Zukunft gehen, nämlich indem sie ein Unternehmen gründen oder indem sie ein bestehendes Unternehmen in der Betriebsnachfolge betreuen, auch Unterstützung angedeihen lassen.

Wie sieht eine wirtschaftspolitische Unterstützung für Betriebe aus? – Da gibt es mannig­faltige Möglichkeiten, im KMU-Förderungsgesetz, das wir heute novellieren, geht es um Garantien, also um Haftungen für diese Betriebe. Diese Haftungen sind deshalb wichtig, weil damit die Finanzierung gesichert und die Finanzierung für verschiedene Betriebe auch darstellbar gemacht wird.

Wenn Sie wissen, dass es dabei um Investitionskredite geht, wenn Sie wissen, dass es um Betriebsmittelkredite geht, also um das Working Capital in den Unternehmungen, wenn Sie wissen, dass die Garantiequote rund 80 Prozent des Obligos ausmacht, das heißt, das Eigenrisiko bleibt immer noch bei 20 Prozent, entweder des Unternehmens oder bei Fremdkapitalfinanzierung der Bank, dann ist immer noch ein eigenes Risiko damit verbunden – in Zeiten wie diesen auch eine Herausforderung, wie wir alle täglich spüren.

Was tun diese Garantien als wirksames Instrument der Wirtschaftspolitik? – Sie geben auf der einen Seite Sicherheiten, Finanzierungssicherheiten, auf der anderen Seite haben sie einen sehr hohen Hebeleffekt – man muss wissen, dass mit 1 Million Euro an Risikokosten in etwa 35 Millionen Euro an Projektvolumen gehebelt werden; das ist schon etwas Ordentliches – und sie haben eine sehr hohe Finanzierungswirkung. 66 Prozent, sagt mir die AWS, hätten Projekte ohne Garantien nicht umsetzen können. Das heißt, zwei Drittel der Investitionen hätten sonst möglicherweise so nicht statt­gefun­den – also in der Tat ein sehr sinnvolles Instrument.

Unter Tagesordnungspunkt 2 verlängern wir für Arbeiterkammer und Wirtschafts­kam­mer, aber auch für die Bilanzbuchhalter, die Wirtschaftstreuhandberufe und die Zivil­techniker die Möglichkeit, Organsitzungen beispielsweise im Umlaufwege, also per Videokonferenz, abzuhalten. Wir ermöglichen es damit aber auch, Berufszugangs­prüfungen und Eidesabnahmen mittels Videokonferenz durchzuführen. Das heißt, all das sind Maßnahmen, die dazu dienen, schneller Entscheidungen treffen zu können, insbesondere in Zeiten einer Pandemie. Mit dieser Schnelligkeit sind aber auch hohe Transparenz und die Möglichkeit einer umfassenden Teilnahme auch für jene, die möglicherweise aus gesundheitlichen Gründen physisch nicht vor Ort sein könnten, verbunden.

Ich habe gelesen, dass manche meinen, dass der Intransparenz das Wort geredet wird. Das Gegenteil ist der Fall, der Transparenz wird das Wort geredet. Im Rahmen solcher Sitzungen oder auch bei Prüfungsabnahmen kann die entsprechende Transparenz gewahrt werden, die Partizipation gewahrt werden und damit das erreicht werden, was wir gemeinsam wollen, nämlich eine positive Weiterentwicklung und die Vermeidung von Stillstand.


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Es sind dies also zwei Gesetzesnovellen – unter den Tagesordnungspunkten 1 und 2 –, die Sinn machen und die wir guten Gewissens gemeinsam beschließen können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.23


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Andrea Kahofer. – Bitte, Frau Bundesrätin.


14.24.04

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Die beiden Tagesordnungspunkte, zu denen ich mich zu Wort gemeldet habe, werden unsere Zustimmung erhalten.

Kollege Buchmann hat schon sehr viel zum Inhaltlichen gesagt, vor allem was die Änderung des Bilanzbuchhaltungs-, des Wirtschaftskammer-, des Wirtschaftstreu­hand­berufs-, des Ziviltechniker- und des Arbeiterkammergesetzes betrifft. Natürlich geht es da um Verlängerungen der Covid-bedingten Regelungen.

Auch die Aufstockung des im KMU-Förderungsgesetz, also für kleine und mittlere Unter­nehmen, vorgesehenen Haftungsrahmens von 750 Millionen Euro auf 1 Milliarde wird von uns befürwortet. Es ist aber schon auch darauf hinzuweisen, dass wir uns zu diesem Thema ziemlich sicher noch einmal zusammenfinden werden, weil auch der Experte des Ministeriums uns im Ausschuss mitgeteilt hat, dass da eher 1,5 Milliarden anzusetzen gewesen wären, die wohl benötigt werden. Das wird wohl bedingen, dass wir noch einmal über dieses Thema reden.

Dieser erhöhte Bedarf hat auch noch etwas mit Covid und den Auswirkungen zu tun, denn natürlich ist die Nachfrage nach den AWS-Haftungsregelungen auch deshalb ge­stiegen, weil Raten gestundet wurden, weil dadurch die Gesamthaftungssumme konstant hoch geblieben ist, auch weil durch die Investitionsprämie Gott sei Dank ange­kurbelt wurde, aber so auch Fremdkapital notwendig war – all das ist gut.

Die Gesetzgebung ist also nach wie vor in vielen Bereichen mit den Auswirkungen von Covid befasst, aber wer noch viel mehr damit befasst ist, das sind die Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen, und zwar sind diese wirtschaftlich und existenziell mit diesen Auswirkungen befasst. Und es gibt so manche, die nach wie vor auf die Zah­lungen aus den diversen Fonds warten, die das Geld noch nicht bekommen haben.

Wenn wir hier über Einzel-, Kleinst- und Kleinunternehmen und mittlere Unternehmen reden, dann kann ich einfach gar nicht anders, als auch darauf zu verweisen, dass diese Unternehmerinnen und Unternehmer auch ohne Pandemie ganz viele grundlegende Probleme haben, die sie herausfordern, und dass sie sehr schlecht abgesichert sind, vor allem was Auswirkungen von Erkrankungen betrifft. Das bedroht diese Betriebe, die von der Arbeitsleistung des Unternehmers und der Unternehmerin selbst ganz stark abhängig sind.

Ich kann hier nur noch einmal die Forderung des sozialdemokratischen Wirtschafts­ver­bandes wiederholen: Auch für sie braucht es Krankengeld ab dem ersten Tag und der Selbstbehalt von 20 Prozent gehört abgeschafft! Dieser hindert Menschen daran, zum Arzt zu gehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ja, und zu den vielfältigen Problemen kommt jetzt noch ein hochgiftiger Krisencocktail hinzu: Wir haben Lieferkettenprobleme, wir haben die Auswirkungen der Pandemie, wir haben die Inflation, die einerseits die Kaufkraft der potenziellen Kundinnen und Kun­den schwächt, andererseits natürlich ganz wesentlich durch die Preissteigerungen im


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Energiebereich angetrieben wird. Diese Preissteigerungen im Energiebereich treffen diese kleinen und Kleinstunternehmer direkt und ganz besonders.

Wir werden heute auch noch über eine Verordnungsermächtigung reden, in der es darum geht, 450 Millionen Euro an Fördermitteln für energieintensive Unternehmen frei­zugeben. Auch im Ausschuss wurde ganz deutlich, dass da die Großunternehmen im Fokus stehen, und der Experte hat uns gesagt, die Berechnungsschlüssel für die Kleinst- und Kleinunternehmer sind schwierig. Aber wissen Sie, was wirklich schwierig ist? – Wirklich schwierig ist die Situation für diese kleinen Unternehmerinnen und Unter­nehmer! Und wie Kollege Buchmann gesagt hat: Das sind über 99 Prozent unserer Betriebe mit über zwei Millionen Beschäftigten, und da rechnen wir die Ein-Personen-Unternehmen noch gar nicht dazu, bei denen sich die Unternehmer ja in Wahrheit selbst beschäftigen und sich somit aus dem Arbeitsmarkt und eventuell auch aus Arbeits­losigkeit herausnehmen – und das sind auch ganz viele Frauen.

An diese Betriebe müssen wir denken. Ihre Vorgängerin (in Richtung Bundesminister Kocher), die Wirtschaftsministerin, hat mit dem Versuch, mit dem Kaufhaus Österreich zu helfen, nichts zustande gebracht, außer Kosten zu verursachen und Geld zu verlieren.

Es gibt aber ganz, ganz viele Sparten, die jetzt um ihre Existenz fürchten, weil sie stark treibstoff- und energieabhängig sind. Ja, es gibt kleine Dienstleister und kleine Produktionsbetriebe, die ganz stark energieabhängig sind: Taxiunternehmungen, Bus­unternehmungen, die Ausflüge machen. Wie sollen diese denn die Treibstoffpreise den Kunden weiterverrechnen? Das ist unmöglich. Die Gewinnspanne ist einfach nicht mehr da. Diese Unternehmerinnen und Unternehmer wissen nicht, wie es weitergehen wird. Herr Minister, Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, tätig zu werden, wenn es einen solch immensen Preisgap bei den Treibstoffpreisen gibt. Das ist so. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrätin Hahn: Das ist so eine lustige Situation? – Zwischenruf des Bundesrates Raggl.) – § 15a!

Es gibt auch ganz viele, die mit den steigenden Strompreisen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können. (Zwischenruf des Bundesrates Preineder.) Das sind auch Kleine, das sind die Tischler, das sind die Bäcker, das sind die Schlosser und das sind zum Beispiel auch die Friseure. Die haben enorme Stromkosten. Das frisst ihren Gewinn auf und das wird mit Einmalförderungen nicht zu lösen sein. Die Lösung ist die Senkung des Strompreises. (Beifall bei der SPÖ.)

Spanien macht uns in diesem Bereich viel vor. Wenn es darum ging, Gewinne abzu­schöpfen, habt ihr den Kanzler ganz schnell die Schneid abgekauft. Beim Preisdeckel kämpft ihr in den eigenen Reihen, und während ihr kämpft, kämpfen die Unterneh­merInnen um ihr Überleben. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt Vorschläge, die am Tisch liegen: Subventionieren des Stromanteils, der aus Gas erzeugt wird. Dabei kommt das Geld dann vielfach wieder zurück. Auch wenn man heute nicht daran denkt, es kommt auch die Zeit, in der wir wieder heizen müssen, und damit zum Beispiel für die Gärtner die Zeit, in der Glashäuser geheizt werden müssen. Wir wollen dann im Frühjahr die Produkte schon regional und nachhaltig haben, wollen regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Wie soll das denn gehen? – Das sind nur ein paar Beispiele.

Die Branchen – ob Produktion oder Dienstleistung –, die stark energie- und treibstoff­abhängig sind, sind bedroht. Wir bezeichnen diese Betriebe immer als das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft: Dann hat die österreichische Wirtschaft jetzt Kreuzschmer­zen, und zwar ordentliche. Es ist an der Zeit, dass nicht hingeschaut und evaluiert wird, denn irgendwann werden diese Kreuzschmerzen Nerven schädigen, und das führt zu einer Lähmung, und dann ist es zu spät. Also tun Sie endlich etwas! Stoppen Sie die Teuerungen! (Beifall bei der SPÖ.)


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Die Vorschläge der Sozialdemokratie liegen auf dem Tisch, reden wir doch endlich darüber! Den beiden Gesetzesänderungen können wir zustimmen, aber wir können ganz bestimmt nicht dem zustimmen, dass diese Regierung untätig ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Pröller.)

14.33


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Josef Ofner. – Bitte, Herr Bundesrat.


14.33.55

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen! Verehrte Zuschauer hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wenn es um das KMU-Förderungsgesetz geht, so darf ich vorausschicken, dass wir hier selbst­verständlich auch unsere Zustimmung geben werden, dass es zu einer Erhöhung auf 1 Milliarde Euro kommt. Das hat natürlich den Hintergrund, dass wir es einerseits sinnvoll finden, dass vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen jetzt auch geholfen wird, weil diese Unternehmen die Unterstützung deswegen brauchen, weil sie durch das Co­ronachaosmanagement dieser Bundesregierung, vom Förderdschungel über die Cofag bis hin zu den unverhältnismäßigen Maßnahmen, über zwei Jahre immens gelitten haben. Daher wird es weitere Erhöhungen brauchen.

Das haben sich diese Unternehmen nicht nur verdient, sondern sie sind ja das Rückgrat unserer Wirtschaft. Wenn es aber darum geht, dass sie entsprechend auch gestützt und unterstützt werden, vergisst man leider immer relativ leicht auf sie.

Wenn ich meiner Vorrednerin zugehört habe, dann bin ich schon auch etwas erstaunt, was die Verantwortung anbelangt, denn dass es den Unternehmen so geht, dafür trägt die SPÖ selbstverständlich die Mitverantwortung, denn die war ja bei allen Corona­maßnahmen dabei. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: Ah ja?!)

Jetzt geht man her und sagt, man hat die Lösungen. – Liebe SPÖ, ihr habt ja alles mitgetragen. Bei der SPÖ kommt mir aber vieles suspekt vor, denn heute habe ich einen ganz neuen Ansatz gehört, nämlich dass es in der SPÖ eine Wirtschaftsgruppierung gibt. Das ist mir relativ neu, denn SPÖ und Wirtschaft stehen ja generell eigentlich ein bissel im Widerspruch. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: Ah so?!) Es ist interessant, wenn man auch wieder etwas Neues hört. (Bundesrätin Hahn: Siehst, wenn man sich nicht auskennt, sollte man sich zurückhalten!)

Was die Betriebe aber vor allem jetzt entsprechend betrifft – da gebe ich Ihnen recht –, ist die immense Teuerung, unter der sie zu leiden haben, es ist auch der Fach­kräftemangel, unter dem sie zu leiden haben, und dagegen wird seit Jahren nichts unter­nommen. In den letzten zwei Jahren ist in diesem Bereich überhaupt nichts passiert, und diese Teuerung haben auch Sie entsprechend mitzuverantworten. Wir haben auch die Senkung der Lohnnebenkosten in diesem Zusammenhang gefordert. Die ist bis heute nicht passiert, die Bundesregierung tut nichts dagegen.

Wenn ich hier höre, dass auch die SPÖ das einfordert, dann würde ich einen Vorschlag machen: Beginnen Sie am besten einmal in Wien und in Kärnten, denn dort fordern wir auch seit Monaten eine Strompreissenkung! Die Energieerzeuger sind auch in Landes­hand, aber dort passiert eben leider Gottes gleich wenig.

Den zweiten Punkt werden wir Freiheitliche nicht unterstützen, denn da ist im Prinzip wieder eine Verlängerung der Covid-Maßnahmen bei den Interessenvertretungen Wirt­schaftskammer und Arbeiterkammer geplant. Sitzungen sollen online abgehalten wer­den und somit auch Umlaufbeschlüsse gefasst werden. Herr Kollege Buchmann hat das ganz schön erklärt. Wir wissen aber, dass die Wahrheit irgendwo anders liegt. Gerade


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in Bezug auf die Wirtschaftskammer ist es auch interessant, weil ja gerade in der Wirt­schaftskammer Österreich zwischen Wirtschaftsbund und der Wirtschaftskammer nicht unterschieden wird, sondern das für die ÖVP alles eines ist. (Bundesrätin Zwazl: Nur für den, der sich nicht auskennt!) Das ist genauso, wie sie immer glaubt, dass das ganze Land ihr gehört. Vor allem das Wort Transparenz ist in der Wirtschaftskammer nicht unbedingt an oberster Stelle der Kammerphilosophie gesetzt. Das wissen wir zumindest auch aus den letzten Finanzierungsflüssen hinsichtlich des Wirtschaftsbundes.

Dass man natürlich interessiert ist, Sitzungen vielleicht auch online abzuhalten, er­schließt sich mir natürlich auch im Zusammenhang mit der Teuerung ganz klar, denn das Erste, was dort wahrscheinlich gefordert werden würde, wäre, dass man einmal die Zwangsbeiträge bei der Wirtschaftskammer aussetzt und darauf verzichtet, da man eh auf 1,6 Milliarden Euro Rücklagen sitzt. Davon will aber natürlich auch der Wirtschafts­bund nichts hören, davon wollen die Wirtschaftskammern nichts hören. Es gehört natür­lich eine gescheite Portion Ignoranz dazu, wenn man in Zeiten der Teuerung so vorgeht.

Wir haben entsprechende Anträge eingebracht, sie sind natürlich, wie alle anderen Maßnahmen, von Ihnen wie gewohnt abgelehnt worden oder werden halt in den Aus­schüssen vertagt. Das ist die neue Manier von ÖVP und Grünen, weil diese Regierung einfach die Probleme nicht erkennt und löst, sondern jeden Tag neue schafft und dieses Land von Krise zu Krise führt. (Beifall bei der FPÖ.)

Einen erheblichen Anteil hat dabei auch die Cofag geleistet. Wir wissen ja auch, wie dort die Auszahlungen erfolgt sind. Das zeichnet auch ein klares Bild, wer für die Zustände in unserem Land verantwortlich ist. Natürlich sind dann alle Minister lieber im Ausland, als sich hier den Problemen im Land zu stellen. Das zeigt aber nur eines noch mehr auf, nämlich dass in dieser Bundesregierung eben keine Lösungskompetenz vorhanden ist und sich jeder aus der Verantwortung stiehlt. Daher ist eigentlich der einzige Weg, eine neue Ära zu beginnen, dass es Neuwahlen gibt, um dieses unwürdige Schauspiel zu beenden. Ich bin überzeugt, die Menschen in unserem Land werden den richtigen Weg wählen, damit das Land endlich aus allen Krisen, von Korruption, Coronachaos, Teue­rungskrise bis Sanktionschaos, geführt wird. Ich freue mich darauf. (Beifall bei der FPÖ.)

14.40


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abge­ordnete Platzer zu Wort gemeldet. – Bitte. (Bundesrat Schennach: Jetzt bin ich neu­gierig, wen sie berichtigt!)


14.40.31

Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA (ÖVP, Oberösterreich): Ich melde mich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Kollegen Ofner, der gerade behauptet hat, dass die Lohn­nebenkosten nicht gesenkt wurden.

Ich berichtige tatsächlich, dass die Bundesregierung im ersten Entlastungspaket bereits die Lohnnebenkosten gesenkt hat. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Schennach: Das ist aber nett! – Bundesrat Köck: Ist aber wahr! – Bundesrat Schennach: Aber wahr?)

14.40


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächste zu Wort gemeldet ist unser neues Mitglied im Bundesrat Dipl.-Ing.in Dr. Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.


14.41.12

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Sehr geehrter Herr Vize­präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt darf ich es


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ja sagen. Liebe Zusehende via Livestream und auch hier auf der Galerie! Ich freue mich sehr, heute hier im Bundesrat mit meinem ersten Redebeitrag zu stehen.

Vielleicht vorweg, weil es auch thematisch ganz gut passt, kurz ein paar Worte zu mir: Ich komme aus der Weststeiermark, genauer gesagt aus Deutschlandsberg, und in der Region betreiben wir auch ein klassisches KMU, einen Familienbetrieb im Apparate- und Anlagenbau. Wir haben uns gerade im Anlagenbau in den letzten Jahren sehr stark auf den Bereich des industriellen Umweltschutzes spezialisiert.

In diesem ersten Tagesordnungspunkt geht es ja auch genau um das KMU-Förder­gesetz. Wir haben schon gehört, der Haftungsrahmen, der über die AWS abgewickelt wird, soll auf eine 1 Milliarde Euro aufgestockt werden. Viele Unternehmen brauchen diese Haftungen angesichts der multiplen Krisen, die wir in den letzten Jahren erleben mussten, jetzt wirklich sehr dringend, angefangen von den unterbrochenen Lieferketten, bedingt durch die Covid-Pandemie, bis hin zur Energiekrise, ausgelöst durch den fossilen Krieg Russlands gegen den Rest von Europa.

Gerade die kleinen Unternehmen trifft diese Krise besonders hart. Ich glaube, man kann es gar nicht oft genug hören, und ich möchte diese Zahlen deswegen noch einmal wie­derholen, weil ich glaube, die KMUs haben es verdient, dass man das wirklich noch einmal betont. Wir haben in Österreich 360 000 KMUs, das sind 99,6 Prozent aller Unternehmen in Österreich. Diese Betriebe beschäftigen zwei Millionen Menschen. Ich finde, das ist wirklich sehr beeindruckend und eine großartige Leistung, die hier vollbracht wird. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Umso wichtiger ist es jetzt – es freut mich, dass das anscheinend hier ein Schulter­schluss aller Parteien ist –, dass wir diesen Unternehmen unter die Arme greifen, ihre Liquidität sichern, um ihnen auch zu ermöglichen, zu investieren und zukunftsfit zu werden, damit man wieder zusätzliche Arbeitsplätze schafft und die bestehenden Ar­beitsplätze erhält.

Ich möchte auch noch einmal betonen, weil ich glaube, dass es sehr wesentlich ist, was auch Herr Buchmann schon gesagt hat: Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sind vor allem in den ländlichen Regionen die wesentlichen Arbeitgeber, und das gilt es auf jeden Fall zu erhalten.

Ich möchte noch kurz auf den zweiten Tagesordnungspunkt eingehen. Auf Wunsch der Interessenvertretungen soll eine Reihe von Covid-bedingten Maßnahmen bis Ende des Jahres verlängert werden. Es geht dabei, wie wir auch schon kurz gehört haben, vor allem um die Berufsgruppen der Bilanzbuchhalter, der Wirtschaftstreuhänder und auch der Ziviltechniker. So sollen beispielsweise Eides- und Gelöbnisabnahmen per Video oder jetzt neu auch schriftlich geleistet werden können. Kurzarbeitszeit führt beispiels­weise nicht zum Verlust der Berufsfähigkeit für Anwärter und Anwärterinnen für Wirt­schaftstreuhänder, und mündliche Fachprüfungen dürfen auch weiterhin per Video­konferenz abgelegt werden.

Ich denke, das ist ein sehr pragmatischer Zugang, vor allem in Zeiten der Pandemie. Fakt ist, die Pandemie ist leider noch immer nicht vorbei, und niemand weiß, was der kommende Herbst bringt. Daher braucht es auch weiterhin Möglichkeiten, auch Ver­sammlungen der Interessenvertretungen virtuell abhalten zu können, um Covid-An­steckungen präventiv entgegenzuwirken.

Selbstverständlich bin ich aber der Überzeugung, dass das alles kein Freibrief dafür sein darf, all diese Covid-bedingten Änderungen ohne Begutachtung ins Dauerrecht überneh­men zu können. Wir werden uns gemeinsam sehr genau anschauen müssen, was sich bewährt hat und was sich nicht bewährt hat. Mit 31.12. ist aber ganz klar geregelt und


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absehbar, wann die Frist für all diese Maßnahmen auslaufen wird. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

14.45 14.45.34


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte, nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.46.513. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Modernisie­rungs­richt­linie-Umsetzungsgesetz – MoRUG) (1529 d.B. und 1567 d.B. sowie 11061/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Bun­desgesetz über die Auszeichnung von Preisen geändert werden (Zweites Moder­nisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MoRUG II) (1530 d.B. und 1568 d.B. so­wie 11062/BR d.B.)


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 3 und 4 ist Frau Bundesrätin Alexandra Platzer. – Ich bitte um die Berichte.

14.47.21


Berichterstatterin Alexandra Platzer, MBA: Ich bringe den Bericht des Wirt­schafts­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, das Konsumenten­schutzgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


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Weiters bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Bitte, Frau Bundesrätin.


14.48.46

Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Unter dem sperrigen Wort Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz kann man sich vielleicht ein bisschen wenig vorstellen. Ich möchte deswegen kurz darauf eingehen, warum das Gesetz gar nicht so langweilig ist, wie es klingt, und warum es eigentlich ganz gut ist, dass wir es heute auch beschließen.

Dazu möchte ich kurz eine persönliche Geschichte erzählen. Ich selbst habe einmal vor mehreren Jahren einen Urlaub geplant und habe mich dann natürlich mit meiner ge­wünschten Zieldestination beschäftigt. Ich habe mir angeschaut, was man dort anschauen kann, welche Attraktionen es gibt, welche Hotels es gibt, und als ich dann von dieser Destination vollends begeistert war, habe ich mir gedacht: Okay, jetzt buche ich den Flug. – Ich habe mir den Flug dann eigentlich nur auf zwei unterschiedlichen Endgeräten angeschaut und bin draufgekommen: Ich kriege zwei unterschiedliche Preise.

Das ist nicht nur bei Flügen so, da gibt es die einen oder anderen Dinge im Internet, die einfach etwas intransparent sind. Es wird jetzt vielleicht angegeben, dass man einen Rabatt bekommt, man weiß aber gar nicht, wie viel das Produkt vor zwei Wochen gekostet hat. Ist es wirklich günstiger oder nicht?

Fakt ist, die Preise sind je nach Suchverhalten einfach unterschiedlich, je nach Kaufver­halten, je nach Endgerät. Es gibt personalisierte Preise. Mit dieser Gesetzesnovelle beschließen wir heute, dass Preise, die personalisiert sind, in Zukunft auch gekenn­zeichnet werden müssen. Somit wird für den Endverbraucher auch mehr Transparenz geschaffen.

Ebenso finde ich es wichtig zu betonen, dass Unternehmen in Zukunft im Falle von unlauteren Geschäftspraktiken schadenersatzberechtigt sind, und das nicht nur, wenn sie in einem direkten Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen stehen, sondern auch wenn aufgrund der unlauteren Geschäftspraktiken einfach ein Gewinnentgang entsteht.

Es kommt also durch die Umsetzung dieses Gesetzes sowohl zum Verbraucherschutz als auch zur Stärkung der Unternehmen, was ich sehr positiv bewerte. Ich möchte mich daher auch dafür bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

14.50


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Frau Bundesrätin.


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Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Kovacs. – Bitte, Herr Bundesrat.


14.51.03

Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister! Ich möchte ganz kurz auf Kollegen Ofner replizieren: Du hast die Sozialdemokraten ordentlich in die Pflicht genommen, aber ich darf dich an die Wirtschaftspartei FPÖ in Kärnten erinnern, an die Hypo Alpe-Adria (Zwischenruf des Bundesrates Hübner) – wahrscheinlich schon vergessen, wahrscheinlich schon ver­drängt. (Bundesrat Ofner: Wer hat da mitgestimmt? Wer hat da mitgestimmt? – Bun­desrat Schennach: Herr Kollege Ofner, wenn man im Glashaus sitzt!) Was noch viel aktueller ist und neben einer Regierungspartei auch die FPÖ betrifft, ist die versprochene Patientenmilliarde der ÖGK. Was haben die Patienten davon gehabt? Die Patienten­milliarde hat man auch großartig verdrängt! (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich, bevor ich zum Tagesordnungspunkt komme, noch einige Sätze zur Geschäftsordnung sagen. Kollege Schennach hat einiges gesagt, aber ich möchte noch etwas ergänzen. Ich finde es wirklich unfassbar, dass man es heute in der schwersten Krise der Republik Österreich bei einer Bundesratssitzung nicht einmal zusammen­bringt – bei aller Wertschätzung, Herr Minister –, dass heute mehr Minister hier sind. Es ist keine Staatssekretärin hier, keiner ist hier! Kollege Bader, ich finde das in der schwersten Krise wirklich unglaublich. (Bundesrat Preineder: Es ist ein Reservetermin!) Das ist aber in Wahrheit auch das Bild, das die Regierung momentan bietet. Sie sehen heute das Spiegelbild dessen, wie man sich noch um die Bevölkerung kümmert – nämlich null, nämlich überhaupt nicht mehr. Und das ist ein unfassbarer Zugang! (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

Worum geht es bei dem jetzigen Tagesordnungspunkt? – Kollegin Wolff hat schon sehr persönlich berichtet, ich darf noch zum Gesetz direkt kommen. Die Gesetzesänderung dient in Wahrheit der Umsetzung einer EU-Richtlinie im österreichischen Recht, die zu einer besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union beitragen soll. Die Vorhaben umfassen hauptsächlich folgende Maßnahmen: Anpassungen an Verträge über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen, Ände­rungen bei den Informationspflichten der Unternehmer, Transparenzpflichten für Online­marktplätze, Änderungen beim Rücktrittsrecht und eben auch Sanktionen.

Beim zweiten Punkt – das hat Frau Kollegin Wolff auch schon gut dargestellt – geht es um Regelungen für Preisermäßigungen im PrAG, im Preisauszeichnungsgesetz, und Dual-Quality-Bestimmungen, Änderungen bei den Informationspflichten und individuelle Rechtsbehelfe für Verbraucher. Auch da sind Sanktionen vorgesehen. Wir haben das im Ausschuss gestern besprochen, und dort war es möglich, dass alle Parteien dabei waren. Ich glaube, da waren wir einer Meinung.

Dann hat Kollege Ofner im Finanzausschuss einen Antrag eingebracht, der eigentlich vor allem für Kinder wichtig gewesen wäre. Er hat gesagt, es braucht Regelungen für den Gelegenheitsverkehr. Wir haben dort lediglich um, ich glaube, 20 000 Euro ge­beten – 20 000 Euro hätte das gekostet. Für mich ist es erschütternd, dass man zwar immer zelebriert und sagt: Jetzt müssen wir zusammenstehen, alle müssen zusam­menhelfen, wir sollten in dieser schwersten Krise zusammenhelfen!, und wenn es um die Sicherheit, um den Schutz der Kinder geht, um einen Antrag, den jeder in diesem Haus unterstützen kann, sagt man einfach: Nein, das geht nicht, wir vertagen. – Das ist in Wahrheit eine Unart, und auch das gehört einmal öffentlich gesagt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

14.54 14.54.41


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 63

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Zweites Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.55.545. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den Schutz von Investitionen (1581 d.B. sowie 11063/BR d.B.)


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag.a Christine Schwarz-Fuchs. – Ich bitte um den Bericht.


14.56.18

Berichterstatterin Mag. Christine Schwarz-Fuchs: Ich bringe den Bericht des Wirt­schaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Förderung und den Schutz von Investitionen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 14.57.01


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Frau Berichterstatterin.

Es liegt keine Wortmeldung dazu vor.

Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.57.416. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das


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Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (1510 d.B. und 1600 d.B. sowie 11031/BR d.B.)


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Heike Eder. – Ich bitte um den Bericht.


14.57.59

Berichterstatterin Heike Eder, BSc MBA: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Frau Berichterstatterin.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile Ihnen das Wort.


14.58.49

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber ZuseherInnen! Werter Herr Minister! – Minister für Arbeit muss man dazusagen; im Gegensatz zum Präsidenten nehme ich das nämlich sehr, sehr genau: Minister für Wirtschaft, Standort und Digitalisierung ist er nämlich noch nicht. Er ist nach wie vor damit betraute Person. Er kann es auch sagen, das macht er im Wirtschafts­ministerium ja sehr oft. Es gibt regelmäßig Presseaussendungen, in denen Wirtschafts­minister Kocher steht, verfassungsmäßig richtig ist das allerdings nicht. Art. 77 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz ist relativ klar: Sie sind interimistisch mit der Leitung dieses Ministeriums betraut. Wenn Sie sagen, Sie sind Wirtschaftsminister, ist das schlichtweg anmaßend gegenüber den verfassungsmäßigen Institutionen dieses Landes. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Ja, es ist so! Herr Minister, es ist so!)

Ich will aber nicht so sein, man kann ja auch einmal etwas Lobendes sagen. Momentan ist es - - (Bundesrätin Hahn: Schau, da muss sogar der Minister schmunzeln! – Bundesrat Schennach: Verfassung ist Verfassung! – Bundesrätin Grimling: Das Bundesministeriengesetz ist noch nicht beschlossen!) – Das ist relativ klar, das steht auch im Bestellungsdekret der Präsidentschaftskanzlei so.

Der Punkt, auf den ich hinauswill, ist, dass man ihn dafür, dass er da ist, ja auch loben kann. Als Parlamentarier wird man bei dieser Bundesregierung diesbezüglich durchaus bescheiden: Die Anwesenheit ist momentan ja schon eine Sache, die man positiv hervorheben muss. Insofern: Vielen Dank, dass Sie da sind und sich das anhören, was wir als Parlament Ihnen zu sagen haben.

Was ich mich an so schönen Tagen wie heute frage, und das betrifft dann auch das Ministerium, mit dem Sie momentan betraut sind: Was macht eigentlich Ihre Staats­sekretärin momentan? Warum ist sie nicht hier? Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Staatssekretärin, die im Ministerium für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung bestellt ist, ist zuständig für Tourismus. Der Tourismus ist momentan in der Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums, das heißt, diese Staatssekretärin hat kein Portfolio, sie kann nichts machen. Seit 11. Mai hat sie diese Funktion, seit 11. Mai


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verdient sie im Monat 14 500 Euro brutto, und niemand weiß, was diese Frau macht. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Das ist wirklich ...!) Auch heute ist sie nicht da. Das ist ein Skandal, Herr Minister, und ich würde gerne wissen: Wo sie ist, was macht sie?! (Beifall bei der SPÖ. Bundesrat Schennach: Büro einrichten! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Nun aber zum Thema selbst: Ich finde es ganz interessant, wir haben heute schon gehört, dass er ja auch Bundesratsminister werden kann. Ich hätte noch den Vorschlag Zaubereiminister, denn das, was er macht, ist ein kleiner Zaubertrick. Was meine ich genau? – Wir haben eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes von 1995 vorliegen. Eine tragende Säule des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ist die Zusam­men­arbeit zwischen den Betrieben und den Arbeitsmedizinern. Jetzt wissen wir seit Jahren, dass es einen Mangel an Arbeitsmedizinern gibt (Bundesrat Schennach: Richtig!), und diesen Mangel will der Minister jetzt mit all seiner Expertise – das hat er im „Standard“-Interview gesagt, seine Hausmacht ist die Expertise (Bundesrat Schennach: Als Arbeitsminister!), ganz bescheiden – bekämpfen.

Er hat sich überlegt: Was könnten wir machen? – Wir könnten Pflegepersonal dazu bringen, dass sie den Betrieben unter Leitung dieser Arbeitsmediziner helfen. Das ist ganz interessant, denn er weiß natürlich selbst, dass das Pflegepersonal momentan eher Mangelware ist. Warum? Weil die Arbeitsbedingungen dort nicht gut sind und die Bezahlung schlecht ist, das ist klar. Das Pflegepersonal ist aber Mangelware, das wissen wir.

Jetzt könnte er sich überlegen, wie man Mediziner dafür begeistern könnte, dass sie sich der Arbeitsmedizin widmen. Das tut er nicht. Ich habe auch die Bediensteten des Ministeriums gefragt, ob es eine Kooperation mit anderen Ministerien gibt, wie das attraktiver werden könnte  im Ausschuss gab es dazu eigentlich keine Antwort; wenn Sie da etwas haben, bin ich natürlich gespannt darauf, es würde mich interessieren –: Nein, nach meinem Informationsstand tut er das nicht.

Auf der anderen Seite nimmt er einen Bereich, in dem es ohnehin zu wenig Personal gibt, und zieht Leute von diesem Bereich in einen anderen ab.

Er hat also zwei Probleme: zu wenig Arbeitsmediziner – keine Anreize dafür –, das zweite: zu wenig Pflegepersonal – das zieht er in einen anderen Bereich ab. Er löst also keines von beiden. Der Zaubertrick: Er macht beide größer. (Bundesrat Preineder: Da geht’s der Stadt Wien genau so!) Das ist die Lösung, das ist die Expertise, das ist die Expertenlösung dieser Bundesregierung zu einem Thema (Bundesrat Preineder: Ist es im AKH genau so?), das für Österreichs Betriebe tatsächlich relevant ist. (Bundesrat Preineder: Ist es in Wiener Spitälern anders?) Das ist eine Nichtantwort, und deswegen werden wir dieser Gesetzesvorlage auch nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Eine letzte Anmerkung noch dazu, weil es mir persönlich ein Anliegen ist: Der Minister hat am 21. Juni im ORF ein Interview gegeben – das interessiert ihn nicht wirklich, er schaut in seine Unterlagen, aber er weiß natürlich ohnehin, was er am 21. Juni gesagt hat. (Bundesrat Steiner: Das bezweifle ich!) Na ja, vielleicht weiß er es wirklich nicht. Wissen Sie noch, was Sie am 21. Juni im ORF gesagt haben? (Bundesminister Kocher: Ist jetzt aber keine Fragestunde, oder?) Nein, er weiß es anscheinend nicht.

Er hat dem ORF gesagt: Jeder Österreicher und jede Österreicherin kann etwas tun, um der Gas- und Energiekrise entgegenzuwirken. – Das ist prinzipiell eine sehr richtige Aussage, so weit konnte ich ihr auch noch folgen. Wenn eine Bundesregierung hergehen würde und das ernst meinen würde, würde sie eine Fülle von Maßnahmen vorschlagen, wie man selbst sich verhalten kann – Deutschland macht das zum Beispiel ganz genau so.


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Der Bundesminister hat es anders gemacht, er hat zwei Vorschläge gemacht: Er hat einerseits gesagt, die Leute könnten weniger Autofahren, und der zweite Vorschlag: Sie könnten ihre Klimaanlage weniger aufdrehen. – Das ist der Vorschlag: die Klimaanlage weniger aufdrehen. Ich frage mich, ob Sie wirklich wissen, wie viele Menschen in diesem Land sich eine Klimaanlage leisten können. (Bundesrat Spanring: Gewessler hat sich eine gekauft!) Das wird es wohl gewesen sein!

Die Klimaanlage kann doch nicht ein ernst gemeinter Vorschlag sein. Im Rahmen eines großen Pakets kann ich mir das schon vorstellen, aber das sind die beiden Vor­schläge? – Das ist lächerlich! Das reiht sich in das ein, was die niederösterreichische Landeshauptfrau gesagt hat – das freut die ÖVP nie, wenn man das sagt, aber sie hat es halt trotzdem gesagt –, dass man sich nicht zehn Ballkleider kaufen soll, sondern nur drei. – Ja, ein superwunderbarer Vorschlag. Auch da sind wir wieder total in der Le­bensrealität der Menschen. Das freut sicher alle Menschen, die gerade nicht wissen, wie sie sich die Miete leisten können, wie sie sich den Strom oder Lebensmittel leisten können.

Diese Bundesregierung hat es nicht drauf, diese Bundesregierung ist fertig, Bundes­kanzler Nehammer, der irgendwo ist – da ist er nämlich eh wieder nicht –, ist der größte Insolvenzverwalter dieses Landes. Sie sind kaputt, Sie sind eine Zombieregierung, und es wird Zeit, dass Sie die Wählerinnen und Wähler endlich zu Wort kommen lassen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Buchmann. Rufe und Gegenrufe zwischen BundesrätInnen von ÖVP und SPÖ.)

81 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sind nicht zufrieden mit der Arbeit der Bundesregierung, sie haben völlig recht damit. Machen Sie den Weg frei für Neu­wahlen! Die Sozialdemokratie wird den Führungsanspruch stellen, und wir werden Sie herausfordern und auch besiegen. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenrufe bei der ÖVP.)

15.05


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Ich darf daran erinnern, dass wir in unseren Wort­spenden die Würde des Hohen Hauses wahren, und bitte alle künftigen Redner, darauf auch Rücksicht zu nehmen.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Bitte, Herr Bundesrat.


15.05.50

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Wirtschafts- und Arbeitsminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren auf der Galerie! Es ist erstaunlich, im Prinzip ja unglaublich, dass die So­zialdemokratie, wie soeben durch ihren Sprecher wahrnehmbar, dieser zukunftsweisen­den und problemlösungsorientierten Gesetzesänderung nicht zustimmen wird.

Sie stoßen junge, engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Pflegebereich und Gesundheitsbereich vor den Kopf, indem Sie ihnen die Ergänzungsarbeiten im Bereich der Arbeitsmedizin nicht zutrauen beziehungsweise krampfhaft suchen, ihnen diese abzusprechen. (Bundesrätin Grimling: So kann man es auch sagen!)

Ein Blick in die Vergangenheit wäre auch für Sie, Kollege Mag. Obrecht, nicht von Nach­teil gewesen. Ein grantelnder und von Wirtschaftskompetenz völlig befreiter Bundes­kanzler Ihrer Fraktion hat seinerzeit gesagt: „Lernen S’ Geschichte [...]!“. Voraus­schauend wurden vor 135 Jahren, also weit vor der Gründung der Ersten Republik, die ersten Arbeitsinspektorate eingesetzt. Man erkannte damals schon aus Sicht der Wirt­schaft und der Arbeitnehmervertretung, dass da eine ganz wesentliche Notwendigkeit


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an gesetzlicher Regelung zum Schutz der arbeitenden Menschen besteht. Die Arbeit­sinspektion ist seitdem die größte gesetzlich beauftragte Organisation zur Verhinderung von Defiziten im Bereich des Schutzes der Mitarbeiter – den zu geben die Unternehmer selbstverständlich ohnehin vorhaben –, indem sie diesen Schutz kontrolliert.

Eine wesentliche Stütze – die haben Sie angeführt, Kollege Obrecht – ist natürlich die Arbeitsmedizin. Neben den häufig – Herr Minister, erlauben Sie mir, das zu sagen – zu bürokratischen, arbeits- und zeitaufwendigen Kontrollaufgaben des Arbeitsinspektorates sollte wesentlich mehr Zeit und Kompetenz gerade hinsichtlich Gesundheit eingesetzt werden. Arbeitsmediziner und -medizinerinnen haben eine große, eine vielfältige Auf­gabe, sie gestalten nämlich den Arbeitsplatz mit. Sie verbessern die Arbeitsvorgänge, die Abläufe, und damit natürlich auch den Gesundheitsschutz während der Arbeit. Auch Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören zu diesen wichtigen Tätig­keiten.

Jetzt gibt es aber in Österreich eine Lücke, manche nennen es Mangel. Es fehlen einige Hundert Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner – auch aufgrund der Pandemie –, man spricht von 500. Ich weiß nicht, Herr Minister, ob das ungefähr stimmt. Der Grund: In den vergangenen Jahren wurden aufgrund der Pandemie natürlich zu wenige Arbeits­mediziner ausgebildet beziehungsweise waren die Interessenlage und die Motivation vielleicht nicht gegeben, sich der Herausforderung, die sie eben vor sich hatten, zu stellen. Aus heutiger Sicht ist es daher absehbar, dass die noch vorhandenen Ärzte und Ärztinnen allein nicht in der Lage sein werden, diese großen Aufgaben zu bewältigen. Daher wird aus der Notwendigkeit heraus eine neue rechtliche Grundlage für den Einsatz von arbeitsmedizinischen Fachdiensten zur Unterstützung der Arbeitsmediziner ge­schaffen.

Das heißt: Bestimmte Gesundheitsberufe – Pfleger, Pflegerinnen, Physiotherapeu­ten, -therapeutinnen – können mit einer zusätzlichen Ausbildung, sofern sie zwei Jahre Praxis vorweisen können, entsprechend eingesetzt werden und Aufgaben der Arbeits­mediziner unter deren Anleitung beziehungsweise Aufsicht  aber natürlich nicht, indem diese daneben stehen, denn dann könnten sie es ja auch selber machen  übernehmen, entsprechend ihre Expertise einbringen und auch Dinge überprüfen.

Daher bedarf es einer eigenen, einschlägigen qualitätsvollen Ausbildung. Dieses Modell, es gibt ja bereits ein Pilotprojekt, wird ja auch von den Arbeitsmedizinerinnen und -medi­zinern durchaus gelobt und geschätzt und eben auch als zukunftsweisend betrachtet.

Wie in vielen anderen Bereichen ist eine Erneuerung, Ergänzung natürlich unum­gäng­lich. Dieser Prozess, auch in Absprache mit der Gewerkschaft  das ist ja keine Erfin­dung allein aus einem Ministerium, sondern eine gemeinsame Vorgangsweise wie in vielen, vielen anderen Bereichen dieser Bundesregierung , wird entsprechend dazu beitragen. Die Kompetenz von nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ge­sundheitswesen wird hervorgehoben und erhält eine zusätzliche Wertschätzung. Das müsste auch für die Sozialdemokratie mit ein Grund sein, sofern sie wirklich noch diese Haltung hat, bei diesem Änderungsgesetz auch entsprechend mitzustimmen.

Es geht um die Sicherheit, es geht um die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeite­rinnen, es geht darum, auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer gesunde Mit­arbeiter zu sichern, denn diese sichern nicht nur die Standorte, diese sichern auch die Versorgung und die Wettbewerbsfähigkeit in unserem Land. Ein steirisches Glückauf! (Beifall bei der ÖVP.)

15.11



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Vizepräsident Bernhard Hirczy: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Sascha Obrecht zu Wort gemeldet. – Bitte.


15.11.56

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Ich mache es sehr kurz. Ich schätze den Kollegen, der gerade am Wort war, sehr, deswegen mache ich es auch sehr freundlich. Er hat gemeint, ich soll Geschichte lernen. Das habe ich tatsächlich, in dem Fall relativ genau, weil ich mich mit dem Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz schon relativ lange auseinandersetze.

Das erste Mal, dass die Arbeitsinspektion im Gesetzesbestand vorkam, war im Jahr 1883, damals im Organisationsgesetz 1883. Das war vor 139 Jahren (Ruf bei der ÖVP: Na geh! Wo ist die Berichtigung?), nicht vor 150 Jahren. Das ist die tatsächliche Berichtigung: nicht 150 Jahre, sondern 139 Jahre. Und sie hießen damals nicht Arbeits­inspektorate, sondern Gewerbeinspektorate.

Wenn Sie mich schon mit einem Hinweis auf die Geschichte ausbessern wollen, dann bitte richtig. (Beifall bei der SPÖ. Bundesrat Steiner: Ich tät einmal sagen: erste Klasse aufgeblattelt!)

15.12


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. – Bitte.


15.12.47

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, wir sehen, die Arbeitswelt verändert sich, sie ist im Wandel. Die An­forderungen und die Herausforderungen werden immer sichtbarer, und eines muss man sagen: Die Gesundheit war, ist und bleibt immer das Wichtigste in unserem Leben.

Dafür, dass wir aber auch im hohen Alter noch gesund sind, sind einerseits haupt­sächlich wir selbst verantwortlich, aber andererseits werden wir von der Arbeitsmedizin dabei unterstützt, dass wir bis ins hohe Alter fit und lebensfroh bleiben.

Mit der Regierungsvorlage werden jetzt die rechtlichen Grundlagen gesetzt, um in Zukunft Arbeitsmediziner durch arbeitsmedizinische Fachdienste zu unterstützen, und es wird eine Erleichterung für arbeitsmedizinische Zentren geben.

Kollege Obrecht hat es eh schon angesprochen, es ist ein Austausch: Wir haben einen Mangel an Arbeitskräften und auch einen Mangel in der Arbeitsmedizin. Es ist bereits jetzt schon fast unmöglich, die ordnungsgemäße arbeitsmedizinische Präventiv­be­treuung zu gewährleisten, die aber gesetzlich verpflichtend wäre.

Die Maßnahmen sind notwendig und wichtig, damit man einerseits die Gefahren am Arbeitsplatz vermindert, die Unfälle vermeidet und dass vor allem die Gesundheits­be­lastungen vermieden werden. Es ist wichtig und notwendig, Menschen dahin gehend zu sensibilisieren, dass sie auch während der Arbeit auf ihre Gesundheit achten. Bei dieser Novelle wird auch eine Erweiterung beschlossen, nämlich insofern – es ist von meinem Vorredner angesprochen worden –, dass zum Beispiel Physiotherapeuten auch Unter­suchungen machen können – das ist ein kleiner Fortschritt.

Geschätzte Damen und Herren, eine Stärkung des arbeitsmedizinischen Dienstes ist aus meiner Sicht unbedingt notwendig. Vor allem die Coronamaßnahmen – Masken­pflicht, Testpflicht, Impfpflicht, die Lockdowns, Betriebsschließungen, Betretungsver­bote – haben die psychische und physische Gesundheit der österreichischen Arbeit­nehmer noch weiter verschlechtert. (Beifall bei der FPÖ.)


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Aktuell sind wieder sehr, sehr viele Mitarbeiter durch den wachsenden sozialen Druck, durch die Teuerungswelle, durch die Inflation und die unsinnigen politischen Ent­­scheidungen wegen der Sanktionen stark in Bedrängnis. Die vorliegenden Änderungen im Bereich der Arbeitsmedizin sind kurzfristige Lösungen, die für das eigentliche Prob­lem nur bedingt Erleichterungen bringen werden. Trotz einiger Kritikpunkte werden wir hier die Zustimmung erteilen.

Geschätzte Damen und Herren, bezeichnend für die Arbeitsweise dieser Regierung ist aber: Anstatt Probleme zu lösen, werden wieder Ankündigungen und Versprechen gemacht. Egal, was die Regierung tut, es funktioniert einfach nicht. Ihre Maßnahmen oder Ihre Vorschläge, wie Alkohol oder Psychopharmaka, Deckel auf den Kochtopf, kalt duschen gehen, nicht mehr baden und so weiter, werden das Problem der hohen Infla­tionsrate, der Teuerungswelle nicht lösen können. (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) Die Menschen können Ihre Versprechen und Ankündigungen nicht mehr hören. Setzen Sie endlich Taten, helfen Sie den Menschen oder treten Sie zurück! (Beifall bei der FPÖ.)

15.16


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.


15.16.38

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Geschätzter Herr Prä­sident! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream und auch hier im Hohen Haus! Kommen wir vielleicht wieder zurück zum Tagesordnungspunkt: Wir haben schon gehört, es geht um die Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes. Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen sollen zukünftig durch einen arbeitsmedizinischen Fachdienst unterstützt werden, das soll heißen – Kollege Schwindsackl hat das schon ausgeführt –, dass bestimmte Gesund­heitsberufe, wie beispielsweise Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger und -pflegerinnen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Ergo­therapeutinnen und so weiter, zu arbeitsmedizinischen Fachdiensten ausgebildet wer­den können und die Aufgaben der Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen in den Betrieben unter Anleitung und Aufsicht dieser erfüllen können.

Wie gesagt, sie müssen dafür speziell ausgebildet werden, das heißt, es bedarf natürlich einer Zusatzausbildung im Bereich der Arbeitsmedizin. Warum ist dieser Schritt erfor­derlich? – Das haben wir auch schon kurz gehört: Es gibt derzeit schon einen Fehlbedarf von rund 500 Arbeitsmedizinern und Arbeitsmedizinerinnen in Österreich, in Zukunft wird sich diese Situation auch noch weiter verschärfen, nicht zuletzt wegen der Altersstruktur der jetzigen Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen und der dadurch zu erwarten­den Pensionierungen sowie natürlich auch wegen der gleichzeitig wachsenden Wirt­schaft und des dadurch steigenden Bedarfs.

Was aus meiner Sicht da noch sehr wesentlich ist, ist, dass sich die Arbeitsmedizin auch in Zukunft mit neuen Aufgaben und neuen Themenbereichen wird auseinandersetzen müssen. So werden zum Beispiel mobile Arbeitsplätze, Homeoffice oder Tätigkeiten in Dienstleistungsunternehmen ebenso wie der Umgang mit leistungsgeminderten Perso­nengruppen ein breites Betätigungsfeld liefern. Ich denke, gerade diese Bereiche ver­langen von der Arbeitsmedizin schon jetzt eine stärkere Kooperation mit anderen Fach­disziplinen. Ich denke, dass da der arbeitsmedizinische Fachdienst auch eine gute Hilfe und eine Ergänzung sein kann, zum Beispiel denke ich dabei an Beschäftigte in einem Bürobetrieb, in dem dann auch ein Physiotherapeut oder eine Physiotherapeutin prä­ventiv tätig werden darf.


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 70

Gerade die neuen Herausforderungen der sich rasch ändernden Arbeitswelt mit kom­plexer werdenden physischen und psychischen arbeitsbedingten Belastungen erfordern mehr denn je die langfristige Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Betreuung, die eben nicht nur eine gesetzliche Anforderung ist, sondern eine tragende Säule im Arbeit­nehmerInnenschutz ist. Ich glaube, dass der arbeitsmedizinische Fachdienst mithilft, diese Betreuung zukünftig sicherzustellen.

Genauso wie beim Fachkräftemangel generell ist es natürlich nur ein Teil der Lösung, auch im Bereich der Arbeitsmedizin braucht es selbstverständlich eine ganze Reihe von Maßnahmen. Es hat da auch schon teilweise Initiativen von der Regierung gegeben, um mehr Medizinerinnen und mehr Mediziner für die Arbeitsmedizin zu begeistern.

Ich denke, wir sind uns alle einig: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen gute und gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz und erfolgreiche Unternehmen brauchen gesunde und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deswegen finde ich persönlich es auch sehr schade, dass die SPÖ da nicht mitgehen kann. Ich kann auch die große Aufregung nicht ganz nachvollziehen, denn das Ganze ist  wie wir schon gehört haben  ja auch mit Zustimmung der Gewerkschaft erfolgt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.20 15.20.32


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.21.067. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Arbeitskräfte­überlassungsgesetz geändert werden (1488 d.B. und 1602 d.B. sowie 11032/BR d.B.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (1528 d.B. und 1603 d.B. sowie 11033/BR d.B.)


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 7 und 8 ist Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. – Ich bitte um die Berichte.


15.21.39

Berichterstatter Mag. Franz Ebner: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Arbeitskräfteüber­lassungs­gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 71

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz, über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungs­ge­setz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Herr Berichterstatter.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Nicole Riepl. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile Ihnen das Wort.


15.23.22

Bundesrätin Nicole Riepl (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben derzeit eine Situation am Arbeitsmarkt, in der viele Branchen ihre offenen Stellen nicht mehr besetzen können. 73 Prozent der Unternehmen in Österreich geben an, stark oder sehr stark vom Arbeits­kräftemangel betroffen zu sein. Das trifft Produktionsfirmen genauso wie Dienstleister. Vor allem der Tourismus ist oft sehr stark betroffen, Betriebe können nicht mehr geöffnet oder weitergeführt werden, weil schlichtweg das Personal fehlt. Auch in anderen Branchen, im Handwerk zum Beispiel, fehlt es an vielen Ecken an Fachkräften.

Österreich ist ein Land, das stark von Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegungen und den Gewerkschaften geprägt ist. Die Kollektivlöhne und Arbeitsgesetze sind für einen fairen und sozialen Arbeitsmarkt enorm wichtig. Schon lange gibt es jedoch eine Schieflage mit Firmen, die Personen aus dem Ausland beschäftigen und mit diversen Tricks ver­suchen, Lohnkosten zu drücken und die Menschen somit in prekäre Beschäftigungs­verhältnisse zu drängen.

Die SPÖ steht immer auf der Seite der Arbeiterinnen und Arbeiter, aber auch auf der Seite der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die einen fairen und sozialen Arbeitsmarkt wollen und gemeinsam gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen wollen.

Um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, braucht es eine vielseitige und lang­fristige Strategie. Wir brauchen eine faire Entlohnung (Beifall bei der SPÖ), gute Arbeits­bedingungen, Wertschätzung für Arbeiterinnen und Arbeiter, und vor allem brauchen wir eine gute Ausbildung für unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Was wir jedoch nicht brauchen, ist eine Herabsetzung der Anforderungen, die wir an Unternehmen haben.

Wir als SPÖ sind nicht dafür zu haben, dass Arbeitskräfte ausgebeutet werden, dass Sozialbetrug und Lohndumping ohne entsprechende Konsequenzen stattfinden können. (Bundesrat Preineder: Das geht ja eh nicht mehr!) Die Rot-Weiß-Rot-Karte war immer für qualifizierte Arbeitskräfte gedacht. Wenn man jetzt den Zugang erleichtert, der Mindestlohn gelockert wird, Anforderungen für Sprachkenntnisse herabgesetzt werden, Teilzeitarbeit ermöglicht wird und – in meinen Augen am schlimmsten – es ermöglicht wird, dass Wohnkosten und Verpflegung der Arbeitskraft vom Lohn abgezogen werden,


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 72

ist das Sozialbetrug, Lohndumping, Ausbeutung von Arbeitskräften. Der Druck auf österreichische Arbeiterinnen und Arbeiter steigt, denn Arbeitskräfte werden ausgenutzt, und diese Situation verschlimmert die Konkurrenz am österreichischen Arbeitsmarkt. (Bundesrat Preineder: Was erzählt ihr für Märchen?)

Betriebe und Branchen müssen auch selbst Lösungen andenken, wie sie als Betrieb attraktiv werden. Früher war es so, dass sich auf eine Stelle oft unzählige Personen beworben haben, jetzt können sich Fachkräfte den Betrieb aussuchen, und da muss sich der Betrieb auch beweisen, Zuckerl anbieten. (Bundesrat Preineder: ... gut behandeln, gut zahlen, sonst kriegst eh keinen mehr!) Gerade in der Gastronomie und im Tourismus ist das Lohnniveau sehr gering, die Arbeitsbedingungen jedoch sind mit geteilten Diensten, Wochenend- und Nachtarbeit sowie Saisonbeschäftigung sehr fordernd. (Bun­desrat Preineder: Ja wir wollen ja um die Zeit ins Wirtshaus gehen!) Die Unsicherheit, ob man in der nächsten Saison noch einen Job hat, ist enorm belastend. Deswegen haben gerade in der Coronazeit, in der die Gastronomie ja lange Zeit geschlossen war, viele Arbeitskräfte die Zeit genutzt, um sich umzuschulen und einen stabileren Arbeits­platz mit besseren Arbeitsbedingungen zu finden. Wer kann es ihnen verübeln? Jeder versucht schließlich, die Arbeitssituation für sich zu optimieren.

Bei den Fachkräften gibt es auch Anmerkungen: Fachkräfte können nicht auf Knopfdruck bestellt werden. Wenn diese im Betrieb ausgebildet werden und die Arbeitsbedingungen gut sind, werden die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen auch bleiben wollen.

Wir sehen in diesem Beschluss jedenfalls einen reinen Kniefall vor der Wirtschaft, wir werden uns allen damit keinen Gefallen tun. Die niedrigen Löhne bedeuten niedrige Kaufkraft, niedrige Kaufkraft bedeutet weniger Initiative, und damit gibt es weniger Umsatz in der Wirtschaft. – Eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik schaut anders aus. (Beifall bei der SPÖ.)

15.28


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Frau Bundesrätin.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Heike Eder. – Bitte, Frau Bun­desrätin.


15.28.46

Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Besuchergalerie! Liebe Zuseher daheim! Was glauben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber auch liebe Besucher, was macht eine Volkswirtschaft wie Österreich aus? – Ganz genau: Es sind die Menschen. Es sind helle Köpfe, es sind geschickte Hände, die mit ihrem täg­lichen Einsatz, mit ihrem Engagement und vor allem aber auch mit ihrem Wissen für Innovation sorgen und dadurch Wertschöpfung in Österreich generieren. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben derzeit die geringste Arbeitslosenquote seit 2008, und gleichzeitig haben wir die höchste Anzahl an offenen Stellen. Fachkräfte und Schlüsselarbeitskräfte wie Tech­niker, Fräser, Ärzte, aber auch Augenoptiker, Big-Data-Analysten oder Programmierer werden händeringend gesucht. Wir können den Bedarf derzeit alleine durch österreichi­sche Kräfte nicht abdecken, deshalb müssen wir diese aus dem Ausland holen.

Gegen den Fachkräftemangel braucht es einen bunten Blumenstrauß an verschiedens­ten Maßnahmen. Eine davon werden wir heute beschließen, nämlich die Gesetzes­novelle betreffend die Rot-Weiß-Rot-Karte. Als ehemalige Personalerin, die für die Rekrutierung von Fachkräften eines hochtechnologischen Industriebetriebes zuständig war, weiß ich, dass das Verfahren zur Bewilligung und zum Beantragen der Rot-Weiß-Rot-Karte immer sehr lange gedauert hat und noch immer dauert. Das war immer ein


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Kritikpunkt. Das soll sich jetzt ändern, denn ein wichtiger Punkt dieser Reform ist, dass das Bewilligungsverfahren künftig beschleunigt wird.

Neu sind aber auch Lockerungen im Punktesystem zum Erhalt der Rot-Weiß-Rot-Karte selber. Ich habe selbst regelmäßig Programmierer und IT-Spezialisten aus China rekru­tiert. Manchmal scheiterte eine Einstellung einfach auch daran, dass sie kein Deutsch gesprochen haben, sondern nur Englisch. Obwohl die Fachkräfte eben gut Englisch gesprochen haben, konnten wir sie mit der alten Regelung deshalb nicht anstellen; oder eine Anstellung scheiterte daran, dass die IT-Kraft keinen Uni-Abschluss hatte. Mit der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte wird sich das aber ändern, denn Englischkenntnisse werden Deutschkenntnissen gleichgestellt, sofern die Unternehmens- oder die Konzern­sprache Englisch ist, was in vielen hochtechnologischen Betrieben bereits der Fall ist. IT-Kräfte müssen nun auch keinen Studienabschluss mehr vorweisen, wenn sie zumindest drei Jahre Berufserfahrung haben.

Es gibt aber außerdem noch zusätzliche Punkte für jene Menschen, die in Mangel­berufen ausgebildet sind, etwa im Pflegebereich, wo wir so dringend Fachkräfte benö­tigen. Lehrabschlüsse werden Uni-Abschlüssen in diesen Bereichen gleichgestellt.

Die Reform beinhaltet noch viele weitere gute Punkte für einen kontrollierten Zuzug von Fachkräften, und deshalb kann ich die Kritik meiner Oppositionskollegin nicht ganz nachvollziehen. Sie befürchten Lohn- und Sozialdumping unter anderem auch, weil die Mindestentlohnung für über 30-Jährige von 60 Prozent der Höchstbemessungs­grund­lage auf 50 Prozent herabgesetzt wurde. Das sind aber immer noch 2 835 Euro brutto, also um die 2 000 Euro netto, die mindestens zu zahlen sind. Ich kann Ihnen nur Folgen­des sagen und aus meiner Erfahrung mitgeben: Das Gehalt war bei solchen Rekru­tierungen wirklich nie das Thema. Unternehmen stecken so viel Geld und Zeit in die Rekrutierung von Fachkräften, da gehen sie dann nicht her und bezahlen sie nicht ordentlich. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl.)

Die Fachkräfte sind oft auch sehr gut untereinander vernetzt. Es gibt eigene Com­munitys, sie treffen sich regelmäßig, sie tauschen sich natürlich auch aus. Da herrscht wirklich ein reger Wettbewerb, auch unter den Unternehmen und Firmen. Außerdem müssen natürlich auch die kollektivvertraglichen Regelungen weiterhin eingehalten werden, das ändert sich ja nicht.

Die Rot-Weiß-Rot-Karten-Besitzer stimulieren jedenfalls mit ihrem Wissen und mit ihrem Können das Wirtschaftswachstum hier in Österreich. Sie zahlen Steuern, genauso wie wir, sie zahlen Abgaben und tragen damit auch zum Wohlstand bei. Deshalb ist ein kontrollierter und unbürokratischer Zuzug von Facharbeitern absolut wichtig, ja sogar essenziell für uns. Deshalb werden wir natürlich dem Gesetzespaket zustimmen, ge­nauso auch Punkt 7 der Tagesordnung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl.)

15.33


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Dr. Johannes Hübner. Ich erteile ihm das Wort.


15.33.29

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Sehr geehrte Zuhörer! Liebe Vorredner! Auch wir werden Punkt 7 zustimmen. Die Maßnahmen gegen Sozialdumping machen die Dinge nicht besser und nicht schlechter, als sie jetzt sind, sie lassen die Dinge etwa so, wie sie sind. Sie bringen bürokratische Verschlechterungen für die Unternehmen. Sie erschweren teilweise die Überwachung, sie erleichtern sie aber auch. Ich will es nicht im Detail ausführen, aber da kann man noch zustimmen.


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Wo wir nicht mehr zustimmen können, das ist zu Punkt 8. Das ist das, was die Kollegin vor mir jetzt sehr ausführlich beschrieben hat: Das ist die Ausweitung der sogenannten Rot-Weiß-Rot-Karte. Die Rot-Weiß-Rot-Karte war ja nicht eine zusätzliche Einwande­rungs­möglichkeit in das österreichische Sozialsystem oder in den österreichischen Arbeitsmarkt, sondern ein Spezialinstrument, um besonders fähige Spitzenkräfte, be­sonders ausgebildete mit besonders seltenen Fähigkeiten, zu holen und um die Industrie und die Wirtschaft zu stimulieren. Das hat die Kollegin vor mir sehr richtig gesagt.

Was wird aber jetzt gemacht? – Es wird aus der Rot-Weiß-Rot-Karte ein weiteres Instru­mentarium zur Einwanderung in den österreichischen Arbeitsmarkt aus Drittstaaten gemacht. (Bundesrat Schennach: Na ja, von einem anderen Planeten kommen sie nicht! – Bundesrat Schreuder: Aber Sie jammern über den Fachkräftemangel!) Das muss man ja auch sagen. Die Rot-Weiß-Rot-Karte betrifft natürlich nicht die EU, denn da haben wir ja Arbeitskräftefreizügigkeit – Unternehmerfreizügigkeit auch –, sondern ausschließlich die Drittstaaten. In der EU haben wir ja 13,5 Millionen Arbeitslose, 6,1 Prozent beträgt die Arbeitslosigkeit im EU-Durchschnitt. Jetzt öffnen wir den Markt weiter für Drittstaaten. Und was tun wir, um das attraktiver und einfacher zu machen? – Das Erste ist: Wir senken in einer Zeit, in der alles teurer wird, den Mindestlohn, der für eine solche Spitzenkraft bezahlt werden muss.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für die Anwerbung von Spitzenkräften besonders erleichternd ist, wenn man den Lohn senkt. Die Kollegin vor mir hat uns ja erklärt, dass die Bezahlung überhaupt nie ein Thema ist; wenn sich jemand die Mühe macht, einen Drittstaatenspitzenarbeiter zu holen, dann ist ihm die Bezahlung mehr oder minder gleich. Dann frage ich mich: Warum senken wir dann bitte die Mindestentlohnung von 60 Prozent unserer ASVG-Höchstbemessungsgrundlage auf 50 Prozent? Warum tun wir das? – Es gibt nur eine einzige Erklärung dafür: dass wir die Konkurrenz am Arbeits­markt für die hiesigen Arbeitnehmer erhöhen und verstärken wollen, dass wir, statt bessere Bedingungen zu bieten und mehr zu zahlen, es leichter machen, zu günstigeren Bedingungen Leute aus dem Ausland hereinzubekommen. Diese 50 Prozent ent­sprechen circa 2 850 Euro brutto oder 2 000 Euro netto. Mit einer solchen Entlohnung wird man nicht unbedingt international gefragte Spitzenkräfte holen, sondern den durch­schnittlichen Arbeitnehmer oder einen besser ausgebildeten, der bereit ist, um weniger zu arbeiten als ein hiesiger.

Wenn wir also davon reden, den Arbeitskräftemangel zu beheben, wenn wir davon reden, Fachkräfte auszubilden, wenn wir davon reden, das Niveau auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu verbessern, dann kann doch die Lösung nicht sein, dass wir alle Leute, die Fachkräfte werden wollen, dass wir alle Leute, die ihr Niveau und ihre Ausbildung verbessern wollen, noch stärkerer Konkurrenz aussetzen, dass wir verhindern, dass die Unternehmen ihre Arbeitsplätze attraktiver machen und das Lohnniveau steigt. Wir bewirken das Gegenteil, indem wir die Konkurrenz am Arbeitsmarkt weiter erhöhen.

Der Arbeitsmarkt – wie das Wort Markt schon sagt – ist ein Markt, der von Angebot und Nachfrage abhängig ist, und wenn wir das Angebot weiter erhöhen – Herr Minister, da werden auch Sie mir zustimmen –, dann kann das nur bedeuten, dass der Preis, sprich das Niveau an Lohn und Arbeitsbedingungen für die Inländer weiter sinkt. Es wird Sie daher nicht überraschen – und ich glaube, das wird auch jeder erwarten, der sich mit dem Thema eingehend beschäftigt –, dass wir Ihrem Vorschlag zu TOP 8 nicht zustim­men. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.37


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. Ich erteile ihr das Wort.



BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 75

15.38.00

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Geschätzter Herr Prä­sident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Zusehende via Livestream! Liebe Kolleginnen und Kollegen und auch liebe Zuseher hier auf der Galerie! Ich fange jetzt auch bei TOP 8 an, wie meine Vorredner. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das war jetzt für mich schon sehr beeindruckend, diese Panikmache. (Bundesrätin Steiner-Wieser: ... Panikmache!)

Bei der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte handelt es sich ja eigentlich – wie wir gehört haben – um eine Novelle zum Ausländerbeschäftigungs- und Fremdenrecht, und ja, diese Novelle soll es den österreichischen Betrieben ermöglichen, leichter und rascher Zugang zu Fachkräften aus Drittstaaten zu erhalten. Aus persönlicher Erfahrung und auch aus vielen Gesprächen, die ich mit Kolleginnen und Kollegen vor allem im KMU-Bereich geführt habe, kann ich Ihnen sagen: Wir können im Moment nicht einmal mehr von einem Fachkräftemangel sprechen, sondern eigentlich sind wir schon – quer durch alle Branchen – bei einem Arbeitskräftemangel angelangt.

Kollegin Eder hat es gesagt: Wir haben jetzt die niedrigste Arbeitslosenquote seit 14 Jahren. Ich glaube, beim AMS sind ungefähr 141 000 offene Stellen, die nicht besetzt werden können, gemeldet, und jeder weiß, dass Unternehmen nicht alle Stellen beim AMS einmelden. Das heißt, die wahre Anzahl an nicht besetzten Stellen ist wesentlich höher.

Ich kann Ihnen auch aus eigener Erfahrung sagen: Es ist eher umgekehrt, der Wett­bewerb ist aufseiten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sodass sie sich im Prinzip aussuchen können, zu welchem Betrieb sie wechseln. Sie müssen ihre Arbeits­kräfte ordentlich entlohnen, und zwar weit über den Kollektivverträgen – das kann ich Ihnen auch sagen –, denn ansonsten sind sie übermorgen woanders. (Beifall des Bun­desrates Preineder.) Das ist natürlich unabhängig davon, wo diese Menschen herkom­men. Ich glaube, das ist auch sehr wesentlich. (Bundesrätin Gerdenitsch: Es geht um die gesamten Bedingungen, nicht nur um Entlohnung! Mir fehlt ein bisschen der grüne Anstrich!) Wir halten also noch einmal fest: Wir haben in Österreich einen gravierenden Fachkräftemangel, egal ob in der Pflege, im Tourismus, in der Industrie; wo wir auch hinschauen. Es ist ein flächendeckendes Problem.

Es wird sich auch in absehbarer Zeit nicht ändern, das wissen wir auch. Schon allein aufgrund der demografischen Entwicklung kann sich das nicht ändern. Das heißt, wir brauchen einen geordneten Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland – das ist einfach Fakt. (Bundesrat Schennach: Nicht: ich will! Ich verlange, muss man sagen!)

Was zählt jetzt eigentlich zu den wichtigen Neuerungen? Ich glaube, das sollten wir auch noch einmal festhalten: Einerseits geht es um den dauerhaften Arbeitsmarktzugang für registrierte Stammsaisonniers, die zumindest zwei Jahre lang jeweils mehr als sieben Monate beispielsweise im Tourismus oder in der Landwirtschaft Saisonarbeit geleistet haben. Andererseits gibt es jetzt auch die zusätzliche Möglichkeit, Projektmitarbeiter und -mitarbeiterinnen für sechs Monate zu beschäftigen. Was auch sehr wesentlich ist, ist der Entfall der Gehaltsgrenzen für Studierende. Das ist eine wichtige Maßnahme, die verhindern soll, dass internationale Studierende nach ihrem Abschluss das Land sofort wieder verlassen.

Selbstverständlich wird die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte allein nicht den Fachkräfte­mangel beseitigen, das wäre illusionär. Es wird selbstverständlich weitere Maßnahmen brauchen, beispielsweise die Lehre wieder attraktiver zu machen oder auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ich denke, da sind wir in diesem Haus sicher auch in Zukunft noch gefordert, aber die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung.


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Ich möchte jetzt aber auch noch die Gelegenheit nutzen, kurz ein paar Worte zu TOP 7 zu sagen, über den wir heute auch abstimmen, und zwar geht es da um die Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes. Eigentlich geht es darum, die EU-Entsenderichtlinie aus dem Jahr 2020 in österreichisches Recht zu übertragen. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, einerseits angemessene Arbeitsbedingungen und Schutz für die Lkw-Fahrer und Lkw-Fahrerinnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr, aber auch fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen innerhalb der EU zu schaffen.

Diese fairen Bedingungen müssen selbstverständlich entsprechend kontrolliert werden. Deshalb wird in diesem Bundesgesetz auch eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, ob es um die Festlegung besonderer Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Meldever­pflich­tungen geht, um die Bereithaltung bestimmter Unterlagen im Fahrzeug oder auch um Bestimmungen in Zusammenhang mit der Amtshilfe bei Nichtübermittlung von Unter­lagen.

Diese Novelle beruht auf einer weitgehenden Einigung der Sozialpartner, und ich denke, das gilt es auch anzuerkennen. ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber haben genauso auf Augenhöhe an einer akzeptablen Umsetzung dieser zugegebenermaßen sehr kom­plexen EU-Richtlinie für die österreichischen Transportunternehmen und die Berufskraft­fahrer und Berufskraftfahrerinnen mitgearbeitet. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

15.43


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm das Wort.


15.43.15

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle der Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wird aber den beste­henden Fachkräftemangel in Österreich noch nicht beseitigen. Dazu wird es noch viele weitere Maßnahmen brauchen, vor allem für Fachkräfte, unter anderem ein modernes Zuwanderungsgesetz oder die Senkung der Lohnnebenkosten.

In der Regierungsvorlage sind viele positive Punkte enthalten, weshalb wir im Saldo dann auch zustimmen werden: Zum Beispiel gibt es beim Punktesystem bei Mangel­berufen und sonstigen Schlüsselkräften Erleichterungen beim Erlangen von Punkten, zum Beispiel fünf zusätzliche Punkte, wenn die Konzernsprache Englisch ist; von der Vereinheitlichung des Mindestgehalts für sonstige Schlüsselkräfte auf 50 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage haben wir schon gehört; die Mindestgehaltsgrenzen für Studienabsolventen fallen weg; es gibt eine Vereinfachung bei der vorübergehenden sechsmonatigen Beschäftigungsbewilligung für Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und Spezialisten; außerdem – wir haben es, glaube ich, heute noch nicht gehört – ist die Einbindung der Saisonniers und Stammsaisonniers in die Rot-Weiß-Rot-Karte ein po­sitiver Punkt. Diese sollen die Möglichkeit eines dauerhaften Arbeitsmarktzugangs be­kommen.

Die Richtlinienumsetzung der Blauen Karte EU bringt eine Verbesserung der Mobilität. Es reicht zum Beispiel ein sechsmonatiger Arbeitsvertrag statt ein zwölfmonatiger. Die Gehaltsuntergrenze wird vom eineinhalbfachen auf das einfache Durchschnittsgehalt reduziert, wobei Sie, Herr Bundesminister, die Möglichkeit haben, es trotzdem auf das eineinhalbfache zu erhöhen. Für ITler ist kein Hochschulabschluss mehr nötig, es reicht die Berufserfahrung. Ein Arbeitgeberinnen-, Arbeitgeberwechsel wird erleichtert, und die Gleichstellung mit der Rot-Weiß-Rot-Karte wird erweitert.

„Work in Austria“ der Austrian Business Agency soll Verfahren vereinheitlichen, be­schleu­nigen. Start-ups von Drittstaatsangehörigen benötigen – unter Anführungszeichen –


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„nur“ noch 30 000 Euro Startkapital statt bisher 50 000 Euro. Die Jobvermittlung für Drittstaatsangehörige wird erleichtert, und nicht zuletzt wird bei Künstlerinnen und Künstlern aus Drittstaaten die befristete Beschäftigungsbewilligung von vier auf acht Wochen verlängert.

Viele positive Punkte, allerdings gibt es auch noch Mängel beziehungsweise Dinge, die fehlen, die wir noch gern dabei gehabt hätten, die auch in den Stellungnahmen gefordert worden sind. Das wäre für die weitere Ausbaustufe ein Impuls. Teilzeitbeschäftigte sind nicht ausreichend berücksichtigt. Auch zwei Teilzeitjobs zusammen gelten noch nicht als Vollzeitbeschäftigung. Studierende aus Drittstaaten ohne Rot-Weiß-Rot-Karte sind nach wie vor auf 20 Stunden limitiert. Außerdem hätten wir gern, dass für Studienabsolventen aus Drittstaaten Start-up-Gründungen erleichtert werden.

Die Universitätenkonferenz zum Beispiel hat auch Vorschläge gemacht, die nicht ein­gearbeitet wurden. Dann gibt es noch Verbesserungsbedarf bei Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, Spezialisten aus Drittstaaten. Da könnte man zum Beispiel die Arbeitsmarktprüfung ausfallen lassen, da sie ohnedies nur befristet beschäftigt werden. Die technischen Kenntnisse, also die Voraussetzung der spezifischen technischen Kenntnisse, könnten auf spezifische Kenntnisse geändert werden, außerdem muss das ja nicht wie bisher nur die IT-Fachkräfte betreffen.

Was die 30 000 Euro Startkapital für Unternehmungsgründungen, die ich vorhin erwähnt habe, betrifft – ich habe gesagt, unter Anführungszeichen, „nur“ noch 30 000 statt 50 000 Euro –, so könnte man das natürlich noch weiter senken. Wir haben in Österreich zum Beispiel die Möglichkeit, mit nur 10 000 Euro Startkapital eine GmbH zu gründen.

Ein großer Punkt, der fehlt, ist: Rot-Weiß-Rot-Karte und Lehre. Da gibt es großen Ver­besserungsbedarf.

Für die maximale Verfahrensdauer, die derzeit sechs Wochen beträgt, würden wir uns auch eine Reduktion wünschen, zum Beispiel eine Vorgabe, dass die Verfahrenslänge nach Möglichkeit zum Beispiel nur zehn Tage betragen soll, denn je länger das Ver­fahren dauert, desto eher – Österreich ist im Wettbewerb – verlieren wir Fachkräfte an das Ausland.

Schließlich wird bei der Blauen Karte EU die Inlandsantragstellung möglich. Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte ist das immer noch nicht der Fall. Die Rot-Weiß-Rot-Karte muss immer noch vom Ausland beantragt werden. Auch da würden wir für den nächsten Aus­bauschritt eine Verbesserung wünschen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder. – Bundesrat Schreuder: Danke, dass du dem Antrag zu­stimmst!)

15.48


Vizepräsident Günther Novak: Abschließend zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundes­minister Mag. Dr. Martin Kocher. Ich erteile ihm das Wort.


15.48.10

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Be­sucher­galerie und liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde schon einiges gesagt. Wer in den letzten Monaten in Österreich unterwegs war, hat natürlich gesehen, wie knapp Fachkräfte und Arbeitskräfte sind, in der Gastronomie und in vielen anderen Bereichen auch.

Man kann jetzt natürlich darüber sprechen, woran das liegt; ich glaube, es ist wichtig, das einmal festzustellen. Erstens: Wir haben eine Rekordbeschäftigung. Wir haben so


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viele unselbstständig Beschäftigte wie noch nie zuvor. Fast vier Millionen Menschen sind in Österreich unselbstständig beschäftigt. Das sind um fast 500 000 mehr als noch vor zehn Jahren. Zweitens: Wir haben glücklicherweise eine geringe Arbeitslosigkeit, die geringste Arbeitslosenquote seit 14 Jahren. Wir haben einen Höchststand an offenen Stellen: 140 000 gemeldete offene Stellen, wahrscheinlich irgendwo zwischen 250 000 und 300 000 offene Stellen, die sich in Österreich gerade in Besetzung befinden.

Es liegt natürlich in einzelnen Branchen immer noch daran, dass es gewisse Voraus­setzungen gibt, wie Beschäftigung am Wochenende, Beschäftigung am Abend, die gar nicht geändert werden können. Es liegt sicher auch daran, dass Löhne und Arbeits­bedingungen eine Rolle spielen. Doch insgesamt ist die Situation in Österreich so, dass wir glücklicherweise eine Knappheit, einen großen Bedarf haben. Auch im Tourismus sind mittlerweile mehr Menschen beschäftigt als 2019, aber es gibt glücklicherweise noch mehr Nachfrage und noch mehr Qualitätsanspruch an die Beschäftigten, an die Betriebe. Damit gibt es einfach einen Bedarf an Fachkräften und Arbeitskräften. Das ist die Ausgangssituation.

Natürlich wird die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte diesen Bedarf nicht stillen und nicht alle Probleme lösen. Das ist der Regierung natürlich auch bekannt, ist mir auch bekannt, aber – und darum werbe ich noch einmal um die Zustimmung aller Parteien – es ist ein Schritt, um diesen Fachkräftemangel durch qualifizierten Zuzug in gewissen Betrieben etwas zu mildern. Da geht es ja nicht nur um den IT-Bereich, es geht nicht nur um den Bereich der hochbezahlten Schlüsselarbeitskräfte, es geht um den Bereich Pflege, der zuerst auch angesprochen wurde. Im Bereich Pflege gibt es eine große Knappheit, da sind wir darauf angewiesen, dass es qualifizierten Zuzug gibt. (Zwischenruf des Bun­desrates Steiner.)

Das betrifft auch andere Bereiche. Ich habe in der Rede zum Tagesordnungspunkt 1 von der FPÖ den Begriff Fachkräftemangel gehört. Ich glaube, es ist einfach an der Zeit, die Rot-Weiß-Rot-Karte, die Regeln so anzupassen, dass ein Zugang zu den Bereichen, in denen eben dieser Bedarf am größten ist, schneller möglich ist, unbürokratischer möglich ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.) Ich glaube, dass die Summe dieser Regeln, die wir hier haben, etwas Erleichterung bringen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

Wir haben im Moment knapp 5 400 aktive Rot-Weiß-Rot-Karten, bei vier Millionen Be­schäf­tigten. Auch wenn sich diese Zahl verdoppelt, verdreifacht, ist das im Vergleich zur Gesamtzahl der Beschäftigten in Österreich eine sehr geringe Zahl. Das heißt, da werden jetzt keine Lohnfindungsprozesse verändert, da wird auch das Angebot nicht so erhöht, dass dadurch die Löhne sinken. Wir gleichen damit eigentlich nur einen Teil dessen aus, was wir in den nächsten Jahren aufgrund der Demografie ausgleichen müssen. Es gehen geburtenstarke Jahrgänge in Pension und kleinere Jahrgänge kommen nach. Natürlich, wie gesagt, ist es notwendig, auch auf allen anderen Fronten – Fronten jetzt im Sinne von auf allen anderen Ebenen –, die es notwendig machen, die Arbeitskräfte- und Fachkräfteknappheit zu bekämpfen, etwas zu tun.

Wir haben das größte Budget für die aktive Arbeitsmarktpolitik aller Zeiten, das Pro­gramm Sprungbrett für Langzeitarbeitslose, Programme für die Qualifizierung, die Co­ronajoboffensive, wir haben den Ausbau der Kinderbetreuung, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von vor allem Frauen mit Betreuungspflichten zu vereinfachen.

Es geht darum, Menschen länger in Beschäftigung zu halten. Es geht natürlich auch darum, die Arbeitsbedingungen und die Anreize insgesamt zu verbessern. Da geht es auch um die Lohnnebenkosten, die erwähnt wurden, auch da gibt es einen Schritt nach unten. All das wird auch in Zukunft weiter nötig sein, aber ich werbe dafür, dass das ein Schritt ist, der uns zumindest ein bisschen nach vorne bringt; die Details sind genannt.


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 79

Es geht darum, qualifizierten Menschen aus Drittstaaten den Zugang zum österreichi­schen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, weiterhin nach einer strengen Prüfung, das ist ganz klar, weiterhin mit klaren Kriterien, aber eben gerade in den Bereichen, in denen wir diesen Zuzug auch wirklich brauchen. Deshalb werbe ich noch einmal für die Zustim­mung zu diesem Gesetz. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

15.53 15.53.10


Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

15.54.369. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen, öffentlicher Unternehmen und von Forschungsdaten (Informations­weiter­verwendungsgesetz 2022 – IWG 2022) erlassen wird sowie das Forschungs­or­ga­ni­sationsgesetz, das Geodateninfrastrukturgesetz, das Firmenbuchgesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden (1571 d.B. und 1635 d.B. sowie 11000/BR d.B. und 11041/BR d.B.)


Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Ich bitte um den Bericht.


15.55.06

Berichterstatter Otto Auer: Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und zu Hause! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Weiterver­wendung von Informationen öffentlicher Stellen, öffentlicher Unternehmen und von Forschungsdaten (Informationsweiterverwendungsgesetz 2022) erlassen wird sowie das Forschungsorganisationsgesetz, das Geodateninfrastrukturgesetz, das Firmen­buch­­gesetz und das Vermessungsgesetz geändert werden.

Die Unterlagen dazu haben Sie erhalten, ich komme daher zur Antragstellung.


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 80

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben. 15.56.00


Vizepräsident Günther Novak: Es liegen dazu keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.56.3610. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digita­lisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unterneh­mens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) erlassen wird (2680/A und 1595 d.B. sowie 11064/BR d.B.)

11. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz – CFPG) geändert wird (1596 d.B. sowie 11065/BR d.B.)


Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu beiden Punkten, 10 und 11, ist Frau Bundesrätin Elisabeth Wolff. – Ich bitte um die Berichte.


15.57.14

Berichterstatterin Elisabeth Wolff, BA: Ich bringe den Bericht des Wirtschafts­aus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen erlassen wird.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ge­än­dert wird.

Der Wirtschaftsausschuss stellt ebenso nach Beratung der Vorlage mit Stimmen­mehr­heit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Sandra Gerdenitsch. – Bitte, Frau Kollegin.



BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 81

15.58.28

Bundesrätin Mag. Sandra Gerdenitsch (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, in dem es darum geht, dass energieintensive Unternehmen um Förderungen ansuchen können.

Klar, das ist zunächst einmal unterstützenswert. Gestern im Ausschuss war aber auch eines sofort klar: nämlich dass gar nichts klar ist. Es gibt, so wie auch ganz freimütig im Ausschuss kundgetan wurde, bei Weitem noch nicht bei allen Details Klarheit, und aufgrund dieser fehlenden Klarheit muss man schon noch einmal genauer hinschauen und alles hinterfragen.

Erinnern wir uns daran, dass in der jüngsten Vergangenheit schon des Öfteren Gelder ohne Kontrolle geflossen sind, Stichwort Seniorenbund und der Non-Profit-Fonds. (Bun­desrat Schennach: Genau!) Neuerlich werden nun hohe Millionenbeträge für Unterneh­mensförderungen, es sind 450 Millionen Euro, im Schnelldurchlauf durchs Parlament geschossen.

Gestern sagte man uns auf Nachfrage im Ausschuss, dass mit Hochdruck an der Ver­ordnung gearbeitet wird, was anders gesagt heißt: Es ist noch nichts fertig. Und da sollen wir unsere Zustimmung geben, wo so vieles noch offen ist? (Bundesrat Preineder: Weil es langsam gehen muss!) – Das geht einfach nicht. Es fehlt die Transparenz. Es fehlt die Deutlichkeit. Man weiß beispielsweise noch nicht, um wie viele Unternehmen es sich handelt, da holt man sich gerade erst das Datenmaterial von den verschiedensten Stellen. Das dauert natürlich, und dann muss es auch erst ausgewertet werden.

Auch die Frage nach einer Aufstockung wurde damit beantwortet, dass man fast erwartet, dass aufgestockt werden muss, aber man kann natürlich nichts Konkretes dazu sagen – alles insgesamt für uns viel zu schwammig, viel zu undefiniert. (Beifall bei der SPÖ.)

Man rechnet damit, dass die Unternehmen im Oktober einreichen können. Also wieder einmal nach dem Motto der Bundesregierung: Schauen wir einmal, dann sehen wir schon.

Es hakt an allen Ecken und Enden. Es sind keinerlei Berichts- oder Veröffent­lichungs­pflichten für den Wirtschaftsminister oder das AWS, das diese Förderung eben aus­schüttet, vorgesehen. Es macht auch den Anschein, als ob keinerlei Rücksicht darauf genommen werden würde, inwieweit die Mehrkosten für die Energie schon eingepreist wurden oder eben nicht.

Laut Gesetzestext können diese Unterstützung auch jene Unternehmen erhalten, die derzeit von den hohen Preisen profitieren. Erfolgreiche Unternehmen sind laut Experten von der Förderung nämlich nicht ausgeschlossen, wie es gestern im Ausschuss ge­heißen hat.

Während in anderen Ländern die Übergewinne von großen Konzernen abgeschöpft und an die SteuerzahlerInnen zurückgegeben werden, formulieren ÖVP und Grüne Gesetze, die es den Unternehmen noch ermöglichen, staatliche Förderungen zu kassieren, obwohl sie auf der anderen Seite an der Teuerungskrise verdienen.

Es sind keinerlei Vorkehrungen getroffen, dass die Unternehmen diese Förderungen zumindest in Form von niedrigeren Preisen an die KonsumentInnen weitergeben müssen. Die Menschen brauchen aber leistbare Energiepreise. Bitte schauen Sie auch ins Burgenland zu Landeshauptmann Hans Peter Doskozil! (Bundesrat Preineder: Die Energie Burgenland?) Dort hat das Land ein eigenes Entlastungspaket für die Menschen


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geschnürt, und bitte Achtung: Ein Teil der dafür verwendeten Gelder stammt aus einer Sonderausschüttung der Dividende der Burgenland Energie. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Genau so gehört’s!)

Klar, die hohen Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine hohe Belastung dar – na no na ned –, sodass staatliche Instrumente sinnvoll erscheinen, aber anstatt die Ursachen der Teuerung zu bekämpfen, werden in diesem Gesetz mit einem sehr großen Geldeinsatz wieder nur die Symptome bekämpft. (Bundesrat Preineder: Die Gaslie­feranten von Putin muss man bekämpfen! Wie? Haben Sie einen Plan, Frau Kollegin?)

Wir von der SPÖ werden dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz heute keine Zustimmung erteilen, weil da wieder einmal viel zu viel Unklarheit herrscht, die Transparenz fehlt und einmal mehr nur Symptome bekämpft werden. Es hakt an allen Ecken und Enden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.02


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger. Ich erteile ihr das Wort.


16.02.31

Bundesrätin Ing. Isabella Kaltenegger (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um ein neues Gesetz, nämlich das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz.

Der Name sagt schon, worum es geht: Aufgrund der derzeit hohen Energiekosten in Europa und auch in Österreich ist es sehr wichtig, unsere Betriebe zu unterstützen und auch die Liquidität unserer Unternehmen zu stärken. Ganz konkret geht es um 450 Mil­lionen Euro.

Ich bin da nicht Ihrer Meinung, Frau Kollegin Gerdenitsch. Es ist sehr klar geregelt: Die Förderung bekommen energieintensive Betriebe, bei denen die Energiekosten 3 Prozent des Produktionswerts überschreiten. Das sind die Kleinen wie auch die Großen.

Gefördert werden Mehraufwendungen für den betriebseigenen Verbrauch von Treib­stoffen, Strom und Gas. Damit so viele Unternehmen wie möglich gefördert werden können, ist der Bereich Treibstoff mit 400 000 Euro gedeckelt. Strom und Gas werden auch darüber hinaus gefördert, aber je höher die Zuschüsse, desto höher sind auch die Anforderungen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Gesetz können wir wirklich einen Beitrag leisten, um unsere produzierende Wirtschaft zu unterstützen und auch den Standort zu sichern. Viele energieintensive Unternehmen sind wirklich spürbar betroffen und sind auch schon am Überlegen, ihre Produktion zurückzufahren. Was das bedeutet, wissen wir: Das wäre für den Arbeitsmarkt fatal und auch wenn wir sicherstellen wollen, dass wir noch volle Regale haben. Wir sehr wir von der regionalen Produktion abhängig sind, haben wir in der Coronakrise bemerkt.

Ich kann Ihnen da also nicht recht geben, und ich würde es wirklich nicht verant­wortungsvoll finden, wenn Sie diesem Gesetzesbeschluss nicht zustimmen, denn die Betriebe brauchen das wirklich sehr, sehr dringend.

Gesamtheitlich gesehen wissen wir, glaube ich, alle, dass nur eine rasche Klimawende – raus aus der Abhängigkeit von russischem Gas – uns zu einer Normalität führt. Viele Schritte und viele Projekte sind dafür notwendig.

Ich möchte da in die Steiermark blicken und sagen: Wir haben in der Steiermark 25 000 private Fotovoltaikanlagen, 20 000 werden im nächsten Jahr noch dazukommen.


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Ich habe schon in meinen letzten Reden gesagt: Wir werden alle Energieträger brauchen: die kleinen, die mittleren und die großen. Wir haben in der Steiermark – gerade im Bau – mit 16 MW auch eine der größten Fotovoltaikanlagen Österreichs, die die Energie Steier­mark gerade baut. Die wird im Herbst fertiggestellt, aber auch das wird nicht reichen.

Wir haben auch noch ungenutzte Ressourcen. Ein Beispiel dafür ist in der Steiermark das Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm, auch wenn nicht jeder ein Fan davon ist. Ich glaube, wir brauchen auch das. Dabei geht es um 1 000 MW, und das ist im Unterschied zur Fotovoltaikanlage schon ein gigantisches Projekt. Dieses Projekt ist schon so lange in der Pipeline, es wurde 2013 vorgestellt. Leider sind die langen Verfahrensdauern dafür verantwortlich, dass es noch nicht umgesetzt werden konnte. Da müssen wir dringend umdenken, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn wenn wir den Strom grün und regional produzieren wollen, müssen wir wirklich auf alle Energiequellen, auf alle Energieträger zurückgreifen und die kleinen, die mittleren und die großen Projekte umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bun­desrätInnen der Grünen.)

16.06


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. – Bitte.


16.06.14

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vizepräsident! Herr Minis­ter! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Die Reduktion von 360 000 im Jahr 1995 auf 120 000 im Jahr 2022 – das ist die ÖVP-Erfolgskurve. Es geht dabei aber nicht um Schuldenreduktion, um Euro. (Bundesrat Preineder: CO2-Reduktion!)  – Nein, das ist die Anzahl der landwirtschaftl­ichen Betriebe, die es in Österreich noch gibt.

Der Asphalt- und Betonlandwirtschaftsminister aus dem 7. Wiener Gemeindebezirk na­mens Totschnig verkauft das allen Ernstes als Abflachung der Kurve der zusperrenden Betriebe. Für mich ist klar: Je weniger Betriebe es gibt – auch in den letzten Jahren –, umso weniger können auch zusperren, aber das ist der ÖVP-Beratungserfolg. (Beifall bei der FPÖ.)

So viel ÖVP-Beratung für die Wirtschaft zerstört nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch unser Heimatland Österreich. Als Weinviertler, der nichts gegen ein gutes Glaserl Wein hat, frage ich mich aber: Wie viel Alkohol muss man getrunken haben? Oder ist das vielleicht im Zusammenhang von Alkohol mit oder ohne Psychopharmaka? (Bun­desrat Raggl: Ein Witz!)

Nun komme ich zur zweiten Seite der handelnden Personen: zu der Partei, die schon immer für die Freigabe von Rauschgift plädiert und dazu Anträge gestellt hat. Die Ent­scheidung, zusätzlich angeheizt durch den ideologisch geprägten Klimahysterie­wahn­sinn, als neutraler Staat die EU-Sanktionen gegen Russland voll und ganz zu unter­stützen, ist nicht nur wirtschaftlicher Wahnsinn und schadet massiv der eigenen öster­reichischen Bevölkerung, sondern bringt Russland, wie aus den neuesten Berichten hervorgeht, im ersten Halbjahr auch einen zusätzlichen Budgetüberschuss von 23 Mil­liar­den Euro. (Bundesrat Schennach: Euer Freundschaftsvertrag wirkt noch!)

Aus Sicht von uns Freiheitlichen schaden Sie mit dem Wissen, das Sie haben, vor­sätzlich unserer österreichischen Bevölkerung. Sie fahren unser Land mit 200 km/h in Richtung Betonwand.

Wenn die Regierungsmitglieder dies im Zustand, nachdem sie übermäßig Alkohol oder die vorhin beschriebenen Mittel konsumiert haben, für sich selber machen, keine anderen Personen gefährden oder Dinge beschädigen, bin ich zwar persönlich strikt


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dagegen, aber wenn sie meinen, es tun zu müssen, dann sollen sie es tun. (Zwischenruf des Bundesrates Preineder.)

Wenn Sie aber gemeinsam den Wohlstand der österreichischen Bevölkerung unter an­derem durch das Mittragen der EU-Sanktionspolitik gegen Russland massiv gefährden, werden wir Freiheitliche Seite an Seite mit der Bevölkerung nicht müde werden, gegen die durch Sie verschuldete und verursachte Teuerungswelle anzukämpfen und sie zu stoppen. (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zu der Begründung des vorliegenden Antrages, in welchem steht, dass die „Ener­giepreise in Europa [...] infolge des Wirtschaftsaufschwungs nach dem Zurückfahren von Einschränkungen infolge der Covid-Pandemie und aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine in den letzten Wochen und Monaten signifikant ge­stiegen“ sind. „Die sich daraus ergebende besondere Belastung war für die Unterneh­men nicht vorhersehbar.“ – Die Bundesregierung wusste aber, dass sie durch den Beschluss der Sanktionen diese zusätzliche Teuerung einleitet. (Bundesrat Schennach: „Angriffskrieg“ war das? Haben Sie „Angriffskrieg“ gesagt?) – „Davon besonders betrof­fen sind energieintensive Unternehmen, die einen sehr hohen Energieverbrauch haben.“

Kurz zur Definition: Was versteht man darunter? – „Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwertes beträgt.“

„Anteile von Mehraufwendungen für den betriebseigenen Verbrauch von Treibstoffen, Strom und Gas, die energieintensiven Unternehmen ab 1. Februar 2022 entstehen“, sollen „mit einem Zuschuss von bis zu einer maximalen Höhe von 400.000 € pro Unter­nehmen“ gefördert werden. Eine Richtlinie soll gemeinsam von den Ministern, die für Finanzen und Energie zuständig sind, erlassen werden.

Für uns Freiheitliche ist der Antrag grundsätzlich in Ordnung, aber auch dabei werden Hunderte Millionen Euro an Steuergeld ausgegeben, um das Knie zu operieren, in das vorher die Regierung dreimal hineingeschossen hat.

Leider müssen wir Freiheitliche Seite an Seite mit der Bevölkerung aber Folgendes fest­stellen: Sie tun nichts, aber auch rein gar nichts, um auch nur einen einzigen Preis zu senken, überhaupt nichts – keine Preissenkung, keinen Preisdeckel, bei den Grundnah­rungsmitteln, da schauen Sie nicht einmal hin. Das Problem, das die Leute jeden Tag beim Einkaufen haben, interessiert Sie nicht: kein Deckel bei den Energiepreisen fürs Heizen und für die Wirtschaft, kein Preisdeckel bei Benzin und Diesel, aber dafür kommen die Geistesblitze von Regierungsmitgliedern – in welchem Stadium und unter Einfluss von welchem berauschenden Mittel auch immer –, dass wir einen Deckel auf den Topf geben sollen, die Kühlschranktür schneller zumachen sollen und so weiter.

Die Bundesregierung, aber auch die Bundesräte der Regierungsparteien haben in den letzten Monaten sämtliche von uns gestellten Entlastungsanträge abgelehnt. Da die Beliebtheitswerte der Regierung die Fahrt Richtung 20 Prozent aufnehmen, ist mittler­weile zum Beispiel auch die niederösterreichische Landeshauptfrau auf scheinheilige Art und Weise Richtung Preisdeckelung unterwegs.

Warum rede ich von Scheinheiligkeit? – Weil die ÖVP Niederösterreich, die noch im Besitz der absoluten Mehrheit im Landtag ist (Ruf bei der FPÖ: Noch!), alle Entlas­tungsanträge, die wir als FPÖ seit dem vorigen Jahr eingebracht haben, abgelehnt hat. Sie treiben, wenn Sie weiterhin so verantwortungslos und meiner Meinung nach fahrläs­sig agieren, einen großen Teil der Österreicher in eine Armutsfalle.

Es wäre auch schon seit Längerem, aber besonders jetzt wichtig, würde der derzeitige Hofburgdauerschläfer aufwachen, die Regierung zu sich zitieren und massiven Druck


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auf die desaströse, verantwortungslose Regierung ausüben, endlich Maßnahmen gegen die Teuerung zu setzen, die sofort helfen, die keine einmaligen Hilfen sind und Planungssicherheit und Wohlstand der österreichischen Bevölkerung sichern. (Beifall bei der FPÖ.)

Aufgrund dessen benötigt es einen Volksanwalt als nächsten Bundespräsidenten, der zum Wohle der österreichischen Bevölkerung handelt. (Heiterkeit bei BundesrätInnen der SPÖ sowie der BundesrätInnen Schwindsackl und Mattersberger.) Aufgrund des­sen stellen wir Freiheitlichen unseren Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz als Bundes­präsidentschaftskandidaten auf, um einen ersten Schritt zur Rückkehr zu setzen. Holen wir unser Österreich für unsere Bevölkerung zurück! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: Rosenkranz-Wahlkampf!)

16.14


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Schennach: Kommt jetzt die Gegenrede?)


16.14.14

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Herr Minister! Ich bin immer wieder erstaunt, was man bei solchen Tagesordnungspunkten alles unterbringen kann. (Heiterkeit bei BundesrätInnen von Grünen und SPÖ.)

Auf jeden Fall ist es ein weiteres Mal, dass wir Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten debattieren. Es wird wegen der Krise leider, das muss man dazusagen, ganz bestimmt nicht das letzte Mal in dieser Krise sein.

Es sei schon dazu gesagt: Es wird ja nicht nur debattiert, sondern ganz im Gegenteil real sehr, sehr viel Geld zur Verfügung gestellt. Es vergeht definitiv keine Sitzung, in der nicht wirklich sehr, sehr große Pakete mit strategischen Maßnahmen, langfristigen Mitteln und Soforthilfe beschlossen werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrat Steiner: Das spüren die Leute brutal!)

Ich sage es ganz offen, aber auch emotional: Es ist einfach ein bisschen ermüdend, immer diese Wahlkampfrhetorik, man würde nichts tun. Wir können gerne alles debat­tieren, man kann gerne alles kritisieren, aber da sind dermaßen viele Mittel zu den Haushalten, zu den Betrieben und so weiter geflossen. Es ist schon eine gewisse Chuzpe, das einfach auszublenden. (Bundesrat Spanring: Zu den NGOs der Grünen! – Bundesrätin Steiner-Wieser: Wo bleibt der Mittelstand?)

Mit dem vorliegenden Gesetz wird ein Rahmen geschaffen, in diesem Fall für ener­gieintensive Unternehmen, also Unternehmen, die einen relevanten Energiekostenanteil an ihren Gesamtkosten haben, um ihre Energiekosten abzufedern.

Ich möchte auch noch einmal betonen: Das ist mitnichten eine Beschränkung auf Groß­betriebe, sondern sehr, sehr viele KMUs haben im Übrigen einen Energiekostenanteil von 3 Prozent, die dann natürlich auch Anträge stellen können. Es fallen sehr, sehr viele Betriebe darunter – auch im Tourismus so ziemlich alle Hotels mit Wellnessanlagen, das sind weit über 3 Prozent. – Nur, um ein Gefühl zu geben.

Das unterstützt im Übrigen nicht nur Unternehmen, sondern es ist ja auch eine Idee dahinter. Das hat auch einen preisdämpfenden Effekt auf die Produkte und Dienst­leistungen, die verkauft werden, und das soll ja wiederum den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Das ist auf jeden Fall einmal eine Zielsetzung. Das sollte selbst­verständlich so sein und nicht einfach einkassiert werden.


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Das ist auf jeden Fall viel Geld, keine Frage. Um da auch ein bissel kritisch zu werden: Ich finde schon, dass diese vielen Mittel – es ist ja auch das erste Mal – auch eine Verantwortung mit sich bringen, denn auf die Dauer wird es nicht möglich sein, jedwede Energiekostenerhöhung vollständig abzufangen. Das wäre auch nicht klug. Ich sage auch ganz offen, das muss man sehr differenziert machen, und betone dabei ein weiteres Mal, dass die kurzfristigen Maßnahmen von einem ambitionierten Ausstieg aus den fossilen Energieträgern begleitet werden müssen.

Da sind die Betriebe auch gefordert, und da sehe ich auch die Verantwortung bei den Betrieben, denn ich bin schon der Meinung, dass diese vielen Hunderten Millionen Euro, die bereitgestellt werden, vor allem dann gerechtfertigt sind, wenn wir gleichzeitig klipp und klar die Weichen für jeden Einzelnen und jeden einzelnen Betrieb stellen, um aus der fossilen Abhängigkeit rauszukommen.

Ich möchte jetzt aus aktuellem Anlass – und das auch nicht zum ersten Mal, aber es scheint irgendwie notwendig zu sein – daran erinnern, wer uns denn in diese extreme Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und vor allem in die einseitige Abhängigkeit vom russischen Gas geführt hat – und zwar sehenden Auges (Bundesrat Obrecht: Wer? – Die ÖVP!): Das waren beispielsweise Leute in der fossilen Energiewirtschaft, das waren Leute mit Regierungsämtern – mehrerer Couleurs, wohlgemerkt –, und es sind natürlich auch Leute in sehr, sehr hohen Lobbyingfunktionen, zum Beispiel in der Wirtschaftskammer. (He-Rufe bei der ÖVP.)

Seid mir nicht böse, liebe Freunde und Freundinnen in der ÖVP, es ist ja nicht direkt an euch gerichtet, aber da steigt mir schon der Blutdruck, wenn genau diese Leute jetzt hergehen und sich beklagen, dass der Ausstieg zu langsam ginge. Das ist dann schon einfach untragbar, was der Chef der Wirtschaftskammer in den letzten Tagen von sich gibt. Er geht sogar so weit, sich zu beklagen, dass sich Österreich und die EU auf die Seite der Ukraine gestellt haben. (Bundesrätin Zwazl: Na, das hat er nicht genau so gesagt!  – Bundesrat Spanring: Ich würde die Koalition auflösen!) – Ich habe das genau gelesen. Was, bitte, soll man da noch sagen? Solidarität mit einem Land, das einem brutalen Angriffskrieg ausgesetzt ist, sieht anders aus. Solche Aussagen sind auch, mit Verlaub, außenpolitisch schädlich.

Dass das die FPÖ ganz offen macht und sich auf die Seite der russischen Aggression stellt, ist ja nichts Neues. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Das ist der gleiche Blödsinn! – Bundesrat Spanring: Der hat eine Wahrnehmungsstörung! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Alkohol und Psychopharmaka!) Sie vergessen offenbar, dass da ein einseitiger Angriffskrieg herrscht. Sie vergessen offenbar, dass da jeden Tag Hunderte Menschen ermordet werden, dass Leiber zerrissen werden, dass jeden Tag Frauen vergewaltigt werden, Städte vernichtet werden.

Sie sollten das ein bisschen mehr in Ihre Überlegungen einbeziehen. Diese Verant­wortung hat Europa jetzt natürlich, und selbstverständlich ist es so, dass das einen Preis hat. Das muss man ganz offen sagen, es wird nicht ohne Schmerzen gehen.

Mahrer wirft der Regierung vor, sich nicht um Alternativen zu russischem Gas zu kümmern. Abgesehen davon, dass das nicht stimmt, muss man ja wirklich diese Chuzpe haben, weil man ohne Weiteres nachlesen kann, wer sich noch nach 2014 an Putins Busen geworfen hat, um sich für Lieferverträge einzusetzen. Jetzt stecken wir in dieser Misere, in Strukturen, die wir leider nicht mehr so schnell loswerden, weil es eben viele Jahre dauert, eine Energieversorgungsstruktur umzubauen.

Ich war in meiner vorigen Rolle selber viele Jahre in Gremien des Bundes, im Ener­gie­beirat beispielsweise, ich weiß nur zu gut, wer immer gebremst hat, wenn es darum ge­gangen ist, neue Energieträger auszubauen, mit dem Argument: Ja, das kostet alles so viel!, im Wissen, dass wir eine Klimaschutzproblematik und eine Abhängigkeitsproblematik


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haben, weswegen es die Debatten ja gegeben hat. Da waren einige Interessenvertreter dabei, die sich jetzt durchaus einmal ein bisschen selbstkritisch an der Nase nehmen könnten. Das sind diverse Kammern, das ist übrigens auch die Gewerkschaft, da waren sich ja alle einig.

Ich hätte einen weiteren Tipp und wirklich eine Bitte an die Wirtschaftskammer und vor allem an deren Spitze: Die Wirtschaftskammer und die IV vertreten ja die Betriebe, und niemand weiß besser als sie selbst, wie man aus der fossilen Abhängigkeit heraus­kommen kann – das bezweifle ich überhaupt nicht –, aber dann legt ein Konzept vor! Wo bitte ist euer Dekarbonisierungsplan? (Beifall der Bundesräte Obrecht und Egger. – Ruf bei der FPÖ: Da haben nicht einmal die Grünen applaudiert!)

Das BMK hat im April ein Ausstiegskonzept aus russischem Gas vorgelegt. (Bundesrat Schennach: Also Frau Zwazl, wo ist der Plan?) – Ja, dann lesen Sie es nach! Ich kann Ihnen gern den Link von der Österreichischen Energieagentur schicken. (Bundesrat Schennach: Nein, die Frau Zwazl soll ihn präsentieren!) Es zeigt relativ detailliert, in welchem Segment kurzfristig welche Einsparungen erzielt werden können und welche Umstellungen möglich wären.

Im Industriebereich sind das beispielsweise – ich zitiere die Österreichische Ener­gieagentur – 10 Terawattstunden, die kurzfristig realisierbar wären. Das ist sehr, sehr viel, und es ist, wie ich denke, eine vornehme Aufgabe, das zu tun. Mit Sicherheit wird die Bundesregierung gerne weiterhin bereit sein, wenn es notwendig ist, den Ausstieg auch zu unterstützen. (Zwischenrufe der BundesrätInnen Zwazl und Obrecht.)

Wir haben sehr viele innovative Betriebe, dem stimme ich völlig zu. Ich wünsche mir halt, dass die Vertretungsspitzen diese Innovationskraft auch selber an den Tag legen wür­den.

Es steht uns ein schwieriges Winterhalbjahr bevor. Die Preise bei den Endkunden werden weiter steigen, und es ist tatsächlich keine leichte Entscheidung, was im Umgang mit den Energiepreisen jetzt am besten getan wird. Ich bin wirklich sehr dafür – durchaus als Appell an alle Beteiligten und durchaus auch an uns selbst –, diese Debatte jetzt wirklich offen und konstruktiv ohne polemische Besserwisserei und Zurufe vom Balkon zu führen. (Bundesrat Schennach: Nein, so geht das nicht, Herr Kollege! – Heiterkeit bei SPÖ und FPÖ. – Bundesrat Spanring: Jetzt soll er aufhören zu reden!)

Es ist tatsächlich sehr, sehr schwierig zu entscheiden, wie man in den Markt eingreifen kann. Man sieht es ja am Expertenstreit, der derzeit stattfindet. (Bundesrat Steiner: Hört auf mit den Experten! Seit Corona ... genug von Experten!) Ich sehe es auch so, dass tiefere Markteingriffe sinnvollerweise tatsächlich nur auf europäischer Ebene erfolgen können. Alles andere wird nicht funktionieren. (Beifall des Bundesrates Egger. – Bun­desrat Schennach: Wer hat denn jetzt applaudiert? Der David? – Heiterkeit bei der SPÖ.)

Die Europäische Kommission hat angekündigt, für nächsten Mittwoch einen Notfallplan vorzulegen. Ich gehe davon aus, dass dort auch diskutiert wird, welche Markteingriffe auf europäischer Ebene realisierbar sind und welche nicht. Natürlich kann man national einiges tun.

Ich sage es hier heraußen nicht zum ersten Mal: Ich bin sehr dafür, dass die Windfall Profits, also die Gewinne, die jetzt von den Energiegesellschaften, von der OMV erzielt werden, abgeschöpft werden, am liebsten mit einem Gesetz, keine Frage. (Bundesrat Schennach: Heute musst du dich noch bei der Wirtschaftskammer entschuldigen!) Dieses Geld reduziert die Energiekosten noch nicht, aber dieses Geld kann und muss man natürlich verwenden, um die betroffenen Menschen und Betriebe bei ihren Kosten zu entlasten. (Ruf bei der SPÖ: Antrag einbringen!) Das ist aus meiner Sicht ein


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entscheidendes Ergebnis, das jetzt im Auge zu behalten ist, oder ein Ziel, dass die Leute mit geringem Einkommen entsprechende Entlastungsmaßnahmen erfahren – das ist ganz klar. (Bundesrat Schennach: Aber kann man die Abrechnung mit der Wirtschafts­kammer jetzt verkürzen?)

Die soziale Treffsicherheit halte ich wirklich für entscheidend, aber nicht nur ich, da sind wir uns alle einig. Es geht darüber hinaus ja auch darum, die Leute zu unterstützen, die sich wirklich schwertun, auf andere Energieträger umzusteigen oder ihr Haus zu sanie­ren. Das können nicht alle. Viele können es, manche können es aus eigener Kraft nicht. Die muss man unterstützen. Ich möchte dazu eine Zahl weitergeben, weil die wirklich wichtig ist. (Bundesrat Schennach: Ein bissel an die Zeit denken, Herr Kollege! – Heiter­keit bei BundesrätInnen der SPÖ.) – Was lachen Sie?


Vizepräsident Günther Novak: Herr Kollege, wir haben in der Präsidiale besprochen, dass wir die Zeit einhalten, weil wir ja zwei Tage Sitzung haben. – Bitte. (Bundesrat Schennach: Wir gehen schon auf die 30 Minuten zu!)


Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (fortsetzend): Ersparen Sie sich die Polemik, Herr Kollege! (Bundesrat Schennach: Wieso?) Es geht nicht auf die 30 Minuten zu. Hören Sie lieber zu!

Eine Erhebung der Statistik Austria zeigt, dass die Haushalte, die als energiearm einzu­stufen sind, 20 Prozent ihres Einkommens für Energie ausgeben – das war 2018. Jetzt hat sich die Situation natürlich massiv verschärft, und das zeigt natürlich schon: Es wird ganz, ganz wichtig sein, diese Haushalte gut und effektiv zu unterstützen. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit – die verbrauchen auch weniger Energie – und es ist natürlich auch eine Frage der Aufrechterhaltung des sozialen Friedens.

Noch einmal (Bundesrat Steiner: Nicht noch einmal! – Bundesrätin Schartel: Fang nicht noch einmal von vorne an!): Wir brauchen dringender denn je ein konstruktives Mit­einander in der Suche nach Lösungen, weil ein Gaslieferstopp wahrscheinlich ist. Man muss das ganz offen sagen. Auch Notfallmaßnahmen werden gesetzt werden müssen. Umso mehr ist es jetzt auch im Hinblick auf die Maßnahmen, die kommen werden, wichtig, die Debatte zu führen, um dann in einer möglichst akzeptierten Form auch die nötigen Maßnahmen setzen zu können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.26


Vizepräsident Günther Novak: Ich darf Herrn Finanzminister Dr. Magnus Brunner im Plenum begrüßen. – Herzlich willkommen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Es liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor – doch! Ich erteile Herrn Steiner das Wort. (Bundesrat Schennach: Jö!)


16.27.21

Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ, Tirol): Herr Vizepräsident! Man muss jetzt dazu sagen: Normalerweise reagiere ich auf die Reden von Herrn Kollegen Gross nicht, auf seine mitreißenden und rhetorisch blendenden Ausführungen (Bundesrat Raggl: Über­heblich!), aber er hat hier heraußen schon ein paar wirklich krude Geschichten verbreitet. Da muss man jetzt schon einiges richtigstellen.

Er stellt sich her und sagt, es ist müßig, zum zigsten Mal die tollen Pakete der Regierung gegen die Teuerung zu erwähnen: Zig Millionen Euro sind schon geflossen, zig Millionen Euro sind schon bei den Bürgern. – Also bis auf den Energiegutschein, der ja total gefloppt ist: Ich kenne keinen Bürger, der jetzt schon Geld im Geldbörsel hat. Wenn das die Grünen so sehen, dann weiß ich nicht, was müßig ist und was nicht. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Bader: Zwei Pakete und Steuerreform!)


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Wann kommt das Geld? Ihr redet immer davon. – Ist das schon angekommen, Herr Bader? (Bundesrat Bader: Ja!) Ah, bei Ihnen ist es schon angekommen. – Gut, ich stelle fest: Bei Herrn Bader, dem Fraktionsvorsitzenden der ÖVP, ist das Geld schon im Börsel angekommen, bei meiner Oma, der 95-jährigen Rentnerin, noch nicht – nur einmal zur Klarstellung. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Bader: Das ist ja ein Blödsinn, was du sagst!) – Das ist kein Blödsinn, Herr Bader, das ist kein Blödsinn! Fragen Sie einmal die Pensionisten in Österreich, ob die Teuerungspakete schon angekommen sind oder nicht.

Wenn es die ÖVP-Fraktionsvorsitzenden schon haben, ist das in Ordnung, dann sollen sie aber fair sein und dann sollen es auch die Pensionisten längst kriegen. (Zwischenruf des Bundesrates Krumböck.)

Dann redet Herr Kollege Gross aus Vorarlberg von den Grünen weiter, die Energiepolitik sei jetzt wichtig und die Energiewende sei zu langsam. Er behauptet, die Leute, die jetzt sagen, die Energiewende sei zu langsam, seien schuld daran, dass wir da sind, wo wir sind. – Also: Wir haben momentan eine Energieministerin, die derart ideologisch verblendet durch dieses Kabinett trampelt, dass man nur sagen muss: Das gibt es nicht. (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Hallo? Was soll das?) Da muss sich jeder normale Mensch an den Kopf greifen, ganz ehrlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Sogar die ÖVP ist schon wieder so weit – und ich habe es euch schon einmal im Zu­sammenhang mit Gesundheitsminister Mückstein gesagt –, dass sie hinter vorgehal­tener Hand über diese Energieministerin herzieht – ja, zu Recht, so ideologisch, wie diese Dame unterwegs ist.

Das zeigt aber eben eure tolle Politik: Zuerst machen wir die Zwangsschließung des Kohlekraftwerks mit einem Mords-Medienbahö und der Übergabe des letzten Kohle­stücks, und jetzt trägt Frau Ideologieministerin Gewessler das letzte Kohlestück wieder hin zum Kohlekraftwerk und sagt: So, jetzt sperren wir wieder auf, jetzt brauchen wir ein paar Mitarbeiter, das Hochfahren kostet alles nichts. – Das ist eure verblendete Ide­ologie: Sachen runterzufahren, zwangszuschließen, ohne Alternativen zu haben. Das ist die Verblendung dieser Grünen! So schaut es in Wahrheit aus, ganz einfach! (Beifall bei der FPÖ.)

Zu der kruden Geschichte von Herrn Gross – er hat ja so viel gesagt, ich habe gar nicht alles mitschreiben können (Zwischenruf des Bundesrates Gross–: Er hat gesagt, der FPÖ wäre es egal, wenn Leute sterben. – Jetzt bin ich mir nicht sicher, Herr Gross, aber wer ist für Waffenlieferungen in die Ukraine, die Freiheitlichen oder doch die Grünen in Österreich und in Deutschland? (Zwischenruf der Bundesrätin Hauschildt-Buschberger.) Wer will Waffenlieferungen? Aber wahrscheinlich ist es in eurem Weltbild so: Die Richtigen dürfen sterben und die Falschen dürfen nicht sterben. So ist euer Weltbild. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen. – Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Österreich liefert keine Waffen!) Es sei denn, eure Waffenlieferungen bringen dann keine Leute um. Das kann natürlich auch sein, dass nur die Waffen der einen Seite Leute umbringen. Die Waffen der anderen Seite bringen wahrscheinlich keine Leute um. Deshalb: Weg mit den Waffenlieferungen und dann ist ein Ende mit dem Wahnsinn! Und nicht als Grüne sich herstellen und sagen: weitere Waffenlieferungen, Verlängerung von Leid, Verlängerung von tragischen Schicksalen und Verlängerung von Tod!

Merkt ihr überhaupt noch, was für Argumentationen ihr bringt? (Zwischenruf des Bundes­rates Kolland.) Das ist ja nicht mehr normal! Das ist ja mit einem normalen, halbwegs ordentlichen Hausverstand nicht mehr zu rechtfertigen! – Seid mir nicht böse, bitte. (Beifall bei der FPÖ.)


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Als Volksanwalt Dr. Rosenkranz als Bundespräsident erwähnt wurde, gab es bei der ÖVP blöde Zwischenrufe und Lacher. Das könnt ihr euch sparen! Wisst ihr, warum? Mir ist schon bewusst, dass ihr Angst habt, wenn da ein anderer Bundespräsident kommt als der Schläfer (Bundesrätin Hauschildt-Buschberger: Was heißt denn das, Schläfer?!), der ja euch ganz recht ist, weil er euch immer euren Wahnsinn unterschreibt bei den Gesetzesvorlagen, und der noch nie etwas gesagt hat, wenn es um Menschenrechte gegangen ist, wenn es um Freiheit, wenn es um Demokratie gegangen ist in Zeiten von Corona. Der ist euch auch ganz recht bei euren ganzen Skandalen, bei eurer ganzen Korruption, wo er wegschaut. Es ist mir schon bewusst, dass es euch lieber wäre, der Schläfer würde weiter sechs Jahre dahinschlummern, aber den Österreichern ist es nicht mehr wurscht. Die haben nämlich die Schnauze voll von diesem Herrn da in der Hofburg, der euch alles durchgehen lässt. (Beifall bei der FPÖ.)

Eines möchte ich abschließend schon noch sagen: Kollege Schreuder hat in der Prä­sidialsitzung angestoßen, wir mögen uns doch bitte an die 10 Minuten Redezeit halten, in den zwei Tagen jetzt, weil die Sitzungen so lang sind. – Herr Kollege Schreuder, ich darf Ihnen sagen: Bis jetzt hat sich jeder an die 10 Minuten gehalten, außer der Herr Adi Gross von Ihrer Fraktion. (Demonstrativer Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ.)

So viel zu Ihrer Einmahnung, wir müssen die Redezeit einhalten. Haben Sie Ihren eigenen Klub im Griff, Herr Schreuder, dann können Sie über andere richten, aber vorher nicht! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: ... ein ausführlicher Tagesord­nungs­punkt! ... Redefreiheit!)

16.33


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster gelangt Mag. Harald Himmer zu Wort. Ich erteile es ihm.


16.33.54

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer via Livestream! Ja, bei Kollegen Steiner war jetzt eigentlich nichts Neues dabei, nichts, was wir nicht schon öfter gehört hätten.

Ich glaube, beim Thema Bundespräsident geht es um das Verbindende. Es wäre eigent­lich ganz schön, wenn man als Bundespräsidenten – egal, um welchen Kandidaten es geht – jemanden hat, der generell für die Österreicherinnen und Österreicher über alle Parteigrenzen hinweg da ist. Es gibt sicherlich mehrere, die das können. Auch ich bin nicht der Auffassung, dass der amtierende Bundespräsident der einzige ist, der in der Lage wäre, das Amt des Bundespräsidenten auszuüben.

Wenn aber ein Kandidat so unterstützt wird, wie das jetzt der Vorredner gemacht hat, ist das eigentlich eine sehr schlechte Werbung dafür, denjenigen dann zum Bundes­prä­sidenten zu wählen. (Heiterkeit des Redners und bei BundesrätInnen von ÖVP, SPÖ und Grünen.)


Vizepräsident Günther Novak: Herr Kollege, können wir bitte zur Sache sprechen! (Bundesrat Steiner: ... Korruption abwürgen würde, Herr Kollege, mit den Ermittlungen!)


Bundesrat Mag. Harald Himmer (fortsetzend): Also ich glaube, so wie unser Staat aufgebaut ist, mit der Gewaltentrennung und so weiter, ist die Justiz zuständig, dort zu handeln, wo Verdachtsmomente vorliegen. Mir ist nicht bekannt, dass ein Bundes­prä­sident für Ermittlungen oder für Urteilssprüche zuständig wäre, bestenfalls für Begnadi­gungen irgendwann einmal, aber nicht für Verurteilungen. (Bundesrat Steiner: Da habt ihr schlechte Chancen!) Aber vielleicht gibt es da Dinge in der Verfassung, die ich falsch in Erinnerung habe.


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 91

Ich wollte eigentlich ganz kurz nur Bezug nehmen: Ich bin kein Vertreter der Wirt­schaftskammer (Bundesrat Schennach: Du kennst niemanden aus der Wirtschafts­kammer?), aber in dieser schwierigen Situation, in der wir sind – wir in Österreich, aber auch in ganz Europa – angesichts der Frage, wie wir über den Winter kommen, wie wir für unsere Wirtschaft und für unsere Bevölkerung die Versorgungssicherheit im Bereich Energie sicherstellen, möchte ich zu Kollegen Gross auch sagen: Wenn du sagt, dass es uns nichts bringt, hier mit Polemik zu agieren (Bundesrat Schennach: Das hat er zu mir gesagt!), dann empfehle ich dir, auch deine eigenen Protokolle zu lesen, was du hier von dir gibst. (Bundesrat Schennach: Er hat Polemik gesagt, da hat er mich ge­meint!)

Eines ist sicher klar: Die Wirtschaftskammer Österreich jetzt in den Mittelpunkt der globalen Problematik mit Russland zu stellen, entbehrt nicht einer gewissen Lächer­lichkeit.

Ich weiß jetzt nicht – außer dass es sozusagen amtlich ist, dass Kollege Gross gerne auf die Wirtschaftskammer eindrischt –, auf welches konkrete Zitat des Präsidenten sich das bezieht. Ich bin wirklich nicht der Verteidiger von Präsident Mahrer, aber das Letzte, was ich jetzt gehört habe, das er gesagt hat – ich bin nämlich auf Urlaub gewesen, da habe ich mir ein paar (Bundesrat Schennach: Zeitung gelesen!) ORF-Sendungen angehört, und deswegen weiß ich relativ genau, was Mahrer gesagt hat, weil das zwei, drei Tage her ist –, war Folgendes: In Europa beziehungsweise in der EU-Kommission ist bereits im November über Sanktionen nachgedacht worden, wenn es potenziell zu einem Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine kommt. So. (Bundesrat Schennach: Das weiß der Mahrer?) – Stefan, was weißt denn du? Du redest auch über die ganze Welt, wenn du da draußen stehst (allgemeine Heiterkeit), und keiner glaubt, dass du überall dabei gewesen bist. (Beifall bei der ÖVP.)

Jedenfalls liegen Informationen vor, dass in der EU-Kommission schon sehr frühzeitig über Sanktionen nachgedacht worden ist. Und dazu hat Präsident Mahrer ausgeführt, dass es nicht unklug gewesen wäre, zum selben Zeitpunkt, zu dem man begonnen hat, über Sanktionen gegen Russland nachzudenken, auch gleichzeitig damit zu beginnen, nachzudenken, wie man die Gegenreaktionen auf diese Sanktionen für die eigene Bevölkerung so gering wie möglich halten kann.

Da muss ich ganz ehrlich sagen, wenn ich diese Aussage höre, weiß ich nicht, was man daran intellektuell zu bemeckern hat. Ich sage, es wäre die verdammte Pflicht eines jeden, der Sanktionen zu Recht beschließen mag (Bundesrat Steiner: ... Regierung!), auch nachzudenken, wie man den Schaden für die eigene Bevölkerung möglichst gering halten kann. Da nützt die ganze Polemik dazu, auf welcher Seite man hier in dieser Konfliktsituation steht, nichts.

Daher ist es tatsächlich eine polemische Verschiebung, wenn man hier in dieser Debatte die Wortmeldungen des Herrn Mahrer anspricht, in denen er sich vielleicht getraut hat, die EU-Kommission zu kritisieren, und so tut, als ob es ein Beitrag wäre, das Problem zu lösen, wenn er das nicht machen würde.

Wenn wir also das wollen, was Kollege Gross angeregt hat, nämlich eine sachliche Diskussion, dann muss es auch möglich sein, dass Proeuropäer und europäisch Den­kende auch etwas von der Europäischen Kommission einverlangen dürfen. Und ich muss sagen, ich gebe Harald Mahrer recht: Auch ich erwarte mehr von der Europäischen Kommission. (Beifall bei der ÖVP.)

16.40 16.41.01



BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 92

Vizepräsident Günther Novak: Werte Kolleginnen und Kollegen! Die letzten 10 Minu­ten habe ich hier am Rednerpult zum eigentlichen Thema Unternehmens-Energie­kos­tenzuschussgesetz wenig gehört. Ich würde schon bitten, dass wir uns, wenn wir in den Tagesordnungspunkten weiter fortfahren, an die Themen selbst halten.

Herr Kollege Steiner! Den Herrn Bundespräsidenten als „Schläfer“ zu bezeichnen, das ist dieses Hauses absolut nicht würdig!

Weitere Wortmeldungen liegen zu diesen Tagesordnungspunkten nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die über die gegenständlichen Tagesordnungs­punkte getrennt erfolgen. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmens-Energiekostenzu­schussge­setz erlassen wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist damit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz ge­ändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu er­heben, ist somit angenommen.

16.42.4312. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (1443 d.B. und 1636 d.B. sowie 11042/BR d.B.)


Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Martin Preineder. – Ich bitte um den Bericht.


16.43.08

Berichterstatter Martin Preineder: Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Innovation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben. (Bundesrat Schennach: Die Berichterstattung war umfangreich!) 16.43.34


Vizepräsident Günther Novak: Es liegen dazu keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 93

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenommen.

16.44.0213. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbe­wältigungs­fonds (COVID-19-FondsG) geändert wird (1570 d.B. und 1593 d.B. sowie 11043/BR d.B.)


Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Alexandra Platzer. – Bitte.

16.44.24


Berichterstatterin Alexandra Platzer, MBA: Ich bringe den Bericht des Finanzaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbe­wältigungsfonds (COVID-19-FondsG) geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erhe­ben.


Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. Ich erteile es ihm.


16.44.59

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! (Bundesrat Schennach – auf Bundesminister Brunner und Bun­des­minister Kocher deutend –: Welcher?) Bezüglich des Abänderungsantrages bei dem vorliegendem Gesetz hoffe ich, dass ich mit meinem Redebeitrag meinen nachfolgenden RednerInnen inhaltlich nicht alles wegnehme.

Bisher war das Gesetz im Krisenbewältigungsfonds mit 28 Milliarden Euro dotiert. Das fällt jetzt weg, und die Budgetierung geht über das Budgetgesetz. Vom Gesetzestext her schaut es so aus, dass bis jetzt § 2 ausgesagt hat: „Der Fonds erhält eine Dotierung im Umfang von bis zu 28 Milliarden Euro.“ Das fällt weg und wird ersetzt durch die Wortfolge: „Die Dotierung des Fonds erfolgt im Rahmen des jeweiligen Bundesfinanz­rahmengesetzes und Bundesfinanzgesetzes.“

Aus unserer Sicht sind die Transparenz und die parlamentarische Kontrolle für die bereits ausbezahlten Hilfsmilliarden dadurch nicht besser geworden; und da das Limit von 28 Milliarden Euro nun nicht mehr besteht, da dieser Deckel aufgehoben wurde, kann das Budget jährlich zusätzlich angehoben werden.

Daher werden wir diesem Gesetzentwurf die Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.46


Vizepräsident Günther Novak: Frau Bundesrätin Elisabeth Mattersberger ist als Nächste zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.



BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 94

16.46.47

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen auf der Galerie hier im Sitzungssaal und zu Hause Kollege Ingo Appé, du hast mir jetzt natürlich alles vorweggenommen, aber ich werde das trotzdem noch einmal ein bisschen konkretisieren.

Bei Tagesordnungspunkt 13 geht es um eine Änderung beim COVID-19-Krisen­bewälti­gungsfonds. Mit dem Krisenbewältigungsfonds wurde im Jahr 2020 zu Beginn der Pan­demie mit umfangreichen Maßnahmen reagiert, um allen Betroffenen möglichst rasch und effizient zu helfen und die entsprechenden Mittel bereitzustellen.

Mit diesem Fonds wurden die finanziellen Mittel insbesondere für folgende Handlungs­felder bereitgestellt: Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung, Maß­nah­men zur Belebung des Arbeitsmarktes, vor allem Kurzarbeit, Maßnahmen zur Auf­rechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, Maßnahmen im Zusammen­hang mit den Vorgaben für die Bildungseinrichtungen, Maßnahmen zur Abfederung von Einnahmenausfällen infolge der Krise, Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Epi­demiegesetz 1950 und Maßnahmen zur Konjunkturbelebung.

Über die Verwendung der Mittel muss der Finanzminister dem Budgetausschuss und müssen die zuständigen Fachminister dem zuständigen Ausschuss des Nationalrates monatlich einen detaillierten Bericht vorlegen. Ich glaube, in diese Richtung ist die Kritik des Kollegen Appé gegangen, aber da wird ja transparent vorgegangen, indem eben die Berichte vorgelegt werden müssen.

Im Krisenbewältigungsfondsgesetz wurde eine gesetzliche Beschränkung der auszahl­baren Mittel verankert und seit 2021 werden diese jeweils in den Untergliederungen bud­getiert. Durch die heute zu beschließende Novelle sollen die bestehenden finanziellen Regelungen des Covid-19-Krisenbewältigungsfonds weniger kompliziert beziehungs­weise vereinfacht werden.

Die finanzielle Grenze in Höhe von 28 Milliarden Euro wird fallen und es sollen zukünftig die im Bundesfinanzgesetz festgelegten Grenzbeträge gelten. Das bedeutet, dass sich die Dotierung des Fonds zukünftig aus den laufenden Budgets und ihren Unterglie­de­rungen ergibt.

Mit dieser Novelle werden die Beträge automatisch an die künftigen Budgets angepasst. Dadurch sind dann auch keine Novellen des COVID-19-Fondsgesetzes mehr erforder­lich. Aus diesen Maßnahmen ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswir­kun­gen auf Bund, Länder, Gemeinden oder die Sozialversicherungsträger.

Es handelt sich, meine Damen und Herren, bei dieser Gesetzesvorlage um eine Ver­ein­fachung der Regelungen. Daher ersuche ich Sie namens meiner Fraktion, diesem Ge­setzentwurf die Zustimmung zu erteilen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.50


Vizepräsident Günther Novak: Herr Dr. Johannes Hübner, Sie gelangen als Nächster zu Wort. – Bitte.


16.50.21

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Damen und Herren Kol­legen! Herr Minister! Sehr geehrte Zuhörer! Kollegin Mattersberger! Das stimmt, es


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 95

handelt sich um eine Vereinfachung. Es wird dadurch ermöglicht, vereinfacht noch wei­tere Mittel für möglicherweise noch so unsinnige sogenannte Covid-Bekämpfungs­maß­nahmen freizugeben, da haben Sie recht. (Bundesrätin Mattersberger: Eine andere Auslegung!)

Die bisherige Doppelkontrolle, die darin bestanden hat, dass man sowohl im materiellen Gesetz über den Covid-19-Krisenbewältigungsfonds als auch im Budget vorsehen musste, was ausgegeben werden darf, fällt einmal. (Bundesrätin Mattersberger: Genau!)

Das lässt natürlich Schlimmes befürchten zu einem Zeitpunkt wie jetzt, zu dem außer­halb der Gemeinde Wien fast alle Maßnahmen der sogenannten Covid-Bekämpfung aufgegeben wurden. In Wien gibt es noch einiges, bundesweit gibt es nur mehr sehr, sehr wenig. Zu diesem Zeitpunkt wird jetzt beschlossen, eine wesentliche Kontroll­ein­richtung – nämlich die materiell-rechtliche Begrenzung der Höchstbeträge, die dafür zur Verfügung stehen – wegfallen zu lassen.

Wir wissen jetzt aus allen Ländern – das können Sie sehen, indem Sie sich das in den USA nach Bundesstaaten anschauen, in Europa nach Ländern, in den Ländern nach Regionen –, dass all die Maßnahmen, die gesetzt worden sind, ob Schulschließungen, Masken in den Schulen, Homeoffice und dergleichen, eines gemeinsam haben: Sie haben nichts gebracht. Es lässt sich statistisch keine Änderung gegenüber Ländern, Regionen, Staaten, Bundesstaaten feststellen, die keine, ganz wenige Maßnahmen oder andere Maßnahmen gesetzt haben.

Zwei Jahre haben wir das beobachtet. Da brauchen Sie jetzt keine Experten und Exper­tinnen und keine Wahrscheinlichkeitsforscher mehr, die Ihnen irgendetwas vorrechnen, sondern da brauchen Sie nur zugängliche Statistiken über den Verlauf der Corona­epidemie oder -pandemie, wenn Sie wollen, in den einzelnen Staaten anzusehen.

Anstatt zu sagen: Okay, wir haben unsere Lektion gelernt, wir haben in Österreich für sogenannte Coronamaßnahmen und Coronamaßnahmenentschädigungsgesetze unge­fähr 40 Milliarden Euro verpulvert!, beschließen Sie jetzt eine unbeschränkte Öffnung dieses Covid-19-Krisenbewältigungsfonds.

Das kann es wohl nicht sein! Das ist meiner Ansicht nach eine Form von Reali­tätsverweigerung oder Lernverweigerung, um es pädagogisch auszudrücken (Beifall bei der FPÖ – Bundesrätin Mattersberger: Das kann ich zurückgeben!), oder Weigerung, auch nur Statistiken zugänglicher Magazine, Publikationen und Tageszeitungen zu lesen, die mich erschrecken lässt.

Sie werden daher darüber nicht verwundert sein, dass wir diesem Gesetzesvorhaben unsere Zustimmung verweigern. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: Schon!)

16.53


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste ist Frau Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.


16.53.27

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen hier und vor den Bildschirmen! Ja, diese kleine Gesetzesänderung erleichtert die finanzielle Abwicklung für Maßnahmen gegen die Pandemie, und das ist gut so.

Ich möchte hier auch noch erwähnen, dass die Menschen in Österreich zumindest finanziell gut durch die Coronakrise gekommen sind, und das hat auch damit zu tun, dass schnelle und umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen von der Regierung gesetzt wurden. (Zwischenruf des Bundesrates Ofner.) Es wurden auch UnternehmerInnen


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 96

gestützt, denn sie tragen unsere Wirtschaft, unseren Arbeitsmarkt und damit auch unse­ren Wohlstand.

Diese finanziellen Wirtschaftshilfen, aber auch die sozialen Unterstützungsmaßnahmen sind mit ein Grund dafür, dass Österreich wirtschaftlich gut aus der Coronakrise heraus­kam, dass es kaum Insolvenzen gab und Arbeitslosigkeit hintangehalten wurde. Darüber hinaus, und auch das ist sehr gut, sind wir in der EU unter den besten fünf, was das Wirtschaftswachstum betrifft.

Zum Punkt Transparenz, der erwähnt wurde: Mit Ende Juni sind die meisten Corona­hilfen ausgelaufen, und es wird nun veröffentlicht, an wen ausbezahlt wurde, nämlich ab kumulierten 10 000 Euro an Unternehmen und ab 1 500 Euro an NPOs, und das gab es bisher noch nicht. Dies bedarf aber auch einer Änderung des Transparenzdaten­bank­gesetzes.

Unisono: Die Regierung tut alles dafür, um unser Sozialsystem und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten und das Leben für alle in Österreich lebenden Menschen gut und leistbar zu gestalten. Die Regierung wird auch alles dafür tun, dass das so bleibt und die Bevölkerung gut durch die Teuerungskrise kommt.

Es wurden drei Entlastungspakete geschnürt und in Umsetzung gebracht, nämlich mit dem Fokus auf ArbeitnehmerInnen und Menschen mit wenig Einkommen. Die Sofort­hilfen aus dem dritten Entlastungspaket werden schon nächsten Monat ausbezahlt, beginnend mit der doppelten Kinderbeihilfe; dann kommen der Sozialversiche­rungs­bonus, der Teuerungsbonus, der Absetzbetrag für PensionistInnen, der erhöhte Klima­bonus und vieles mehr, und oft bedeutet das mehr als einen Monatslohn.

Ich bitte hier die Opposition, die SPÖ, aber auch die FPÖ, damit aufzuhören, auch in den Medien damit aufzuhören (Ruf bei der SPÖ: Der gleiche Satz! In jeder Rede der gleiche Satz! – Zwischenruf des Bundesrates Ofner), Unwahrheiten über die Regie­rungs­tätigkeit und die Maßnahmenpakete gegen die Teuerung zu verbreiten und zu unterstellen, die Regierung sei gar gefährlich oder untätig, oder Warnungen vor der Klimakrise seien ideologisch oder hysterisch. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrat Schennach: Das haben wir sicher nicht gesagt!)

Auf Kosten der Existenzängste der Menschen Parteipolitik zu betreiben, anstatt die Menschen zu unterstützen, ist in diesen Zeiten meiner Meinung nach ein sehr trauriger Weg, den Sie einschlagen. Daher bitte ich Sie, SPÖ und die FPÖ: Anstatt Ängste, Ver­drossenheit, Wut und Ohnmacht zu schüren, reden Sie über die Sofortmaßnahmen und reden Sie über die Unterstützungsleistungen, damit sie bekannt werden und damit die Menschen damit planen können! Denn es ist Krieg in Europa und darauf müssen wir uns einstellen; und um diese Auswirkungen zu meistern, braucht es gemeinsame Anstren­gungen. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Schennach: Auf einmal! – Bundesrätin Grimling: Auf einmal!)

Wir haben in der Pandemie größtenteils zusammengearbeitet, weil wir, zumindest vier der fünf Parteien, erkannt haben, dass es sich um eine Ausnahmesituation handelt und es uns alle in der Verantwortung braucht, um diese zu meistern. Tun wir es bitte jetzt auch! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.57


Vizepräsident Günther Novak: Abschließend hat sich Dr. Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.


16.57.21

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich werde mich kurz halten.


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 97

Inhaltlich ist das meiste gesagt worden. Vielleicht nur ein paar Sätze insgesamt dazu, wie wir durch die Covid-Krise gekommen sind, nämlich durch die Gesundheitskrise und dann die daraus resultierende Wirtschaftskrise.

Die Regierung und die Parlamentsparteien und Abgeordneten der Regierungsparteien neigen, no na, dazu, das vielleicht etwas besser darzustellen, aber wir müssen uns nur die internationalen Vergleiche und die internationalen Experten vor Augen führen: Wir sind mit diesen 45 Milliarden Euro natürlich sehr, sehr gut durch die Krise gekommen. Das attestieren uns OECD und IWF.

Auch unsere Wirtschaftsexperten hatten nach der Wirtschaftskrise aufgrund der Pandemie für Österreich eine Wachstumsprognose von über 5,3 Prozent aufgestellt – deutlich über jener für Deutschland, die Schweiz und für den europäischen Durchschnitt.

Diese Wirtschaftshilfen haben also natürlich gewirkt, haben eine befürchtete Insolvenz­welle verhindert und haben die Arbeitsplätze auch entsprechend gerettet. Diese Hilfs­maßnahmen haben durchaus intensiv funktioniert. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Bei dieser Novelle geht es hauptsächlich um eine technische Angelegenheit, die lange eine Forderung von allen gewesen ist, interessanterweise auch von den Oppositions­parteien, auch vom Herrn Staatssekretär außer Dienst Fuchs. Darum wundert es mich jetzt ein bisschen, dass die FPÖ da nicht zustimmen kann, weil die Ausstattung künftig im Rahmen des Budgets stattfindet. Das ist, wie bereits angesprochen wurde, eigentlich auch eine Transparenzmaßnahme und wie gesagt eine lange, intensive und aus meiner Sicht auch nachvollziehbare Forderung insbesondere vom Herrn ehemaligen Staats­sekretär Fuchs.

Bei der rechtlichen Ausgestaltung des Fonds haben wir nämlich die anfänglich – und eben aus meiner Sicht zu Recht – aufgekommene Forderung nach Transparenz sukzes­sive stärker berücksichtigt; und so muss jetzt eben jedes haushaltsleitende Organ in dieser Republik dem jeweilig zuständigen Ausschuss im Nationalrat monatlich einen ent­sprechenden Bericht zu den Covid-Maßnahmen vorlegen.

Dieser Transparenzzugang, den wir gewählt haben, ist aus meiner Sicht sehr, sehr wich­tig, und mit den vorhin angesprochenen Maßnahmen und jetzt auch mit dem Transpa­renzgesetz, laut dem wir die Covid-Maßnahmen, die Hilfsmaßnahmen, veröffentlichen, neben dem NPO-Unterstützungsfonds, ist das, glaube ich, ein wichtiger Schritt in Rich­tung mehr Transparenz; weil der Steuerzahler und die Steuerzahlerin natürlich das Recht haben, zu wissen, was mit den Steuermitteln geschieht. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.00 17.00.03


Vizepräsident Günther Novak: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

17.00.3814. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 98

Umgründungssteuergesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Umsatzsteu­er­gesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Allgemeine Sozialversiche­rungs­ge­setz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Elektrizitäts­abgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 2022, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundes­ge­setz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Bundes­gesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Finanz­straf­gesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Zollrechts-Durch­füh­rungs­ge­setz, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, das EU-Meldepflicht-Gesetz und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldende Platt­formbetreiber im Bereich der Besteuerung erlassen wird (Abgabenänderungs­gesetz 2022 – AbgÄG 2022) (1534 d.B. und 1585 d.B. sowie 11010/BR d.B. und 11044/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Gewerbliche Sozialversiche­rungs­ge­setz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2669/A und 1591 d.B. sowie 11011/BR d.B. und 11045/BR d.B.)


Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. – Ich bitte um die Berichte.


17.01.15

Berichterstatter Mag. Franz Ebner: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Stiftungseingangssteuer­gesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Versicherungs­steuer­gesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 2022, die Bundesabgabenord­nung, die Abgabenexekutionsordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Finanzstrafgesetz, das Konten­register- und Konteneinschaugesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EU-Be­steuerungsstreitbeilegungsgesetz, das EU-Meldepflicht-Gesetz und das EU-Amtshilfe­gesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz über den verpflichtenden auto­matischen Informationsaustausch betreffend meldende Plattformbetreiber im Bereich der Besteuerung erlassen wird (Abgabenänderungsgesetz 2022).

Der Bericht liegt in schriftlicher Form auf, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Vizepräsident Hirczy übernimmt den Vorsitz.)

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-So­zialversicherungsgesetz geändert werden.


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 99

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Herr Berichterstatter.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. – Bitte, Herr Bundesrat.


17.04.06

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zuhörer und Zuhörerinnen zu Hause und hier im Saal! Eingangs meiner Ausführungen möchte ich noch kurz auf den Beitrag von Kollegin Kittl replizieren. Ich möchte schon eines feststellen: Die SPÖ schürt nicht Wut und Ohnmacht bei der Bevölkerung und redet auch nicht von Klimahysterie. Das sind nicht wir! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Kittl: Eh nicht!)

Sie glauben wohl, mit Rundumschlägen auf die Opposition vom schief hängenden Haus­segen zwischen den Regierungsparteien, wie er zum Beispiel in der Rede von Kollegen Gross gegen die Wirtschaftskammer zum Ausdruck gekommen ist, ablenken zu können. Es wird da aber auch nichts nützen, die SPÖ für irgendwelche Aussagen verantwortlich zu machen, für die wir sicher nicht stehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber zurück zur Tagesordnung: Wir werden bei beiden Tagesordnungspunkten nicht zustimmen. Ich beginne mit dem Einkommensteuergesetz, dem Gewerblichen Sozial­ver­sicherungsgesetz und dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz: Da wurde im Natio­nalrat wie schon des Öfteren eine Trägerrakete mit einem umfassenden Abänderungs­antrag erst in zweiter Lesung vorgelegt und das Vorhaben dadurch der parlamen­tarischen Beratung im Ausschuss entzogen. Das ist die Begründung dafür, warum wir da nicht mitgehen.

Zum Abgabenänderungsgesetz – ich bezeichne es kurz so, denn würde ich jetzt alle Gesetze anführen, dann wäre meine Redezeit vorbei (Zwischenruf des Bundesrates Steiner) – möchte ich feststellen, dass mit dieser 51-seitigen Novelle überwiegend technische Änderungen in 25 Gesetzen vorgenommen werden. Stellungnahmen der Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zum Abgabenände­rungsgesetz sind kritisch, und daher werden wir, da diese nicht berücksichtigt wurden, nicht zustimmen.

Welche Kosten verursachen diese Maßnahmen im Budget? Die finanziellen Auswir­kun­gen sind im Vergleich zu den Covid-Kosten und zum Teuerungspaket der Bundes­regierung sehr überschaubar. Am Beginn wird noch von 96 Millionen Euro, dann ab 2023 im Durchschnitt von 25 Millionen Euro gesprochen. Diese Kosten werden dadurch hervorgerufen, dass die Fortführung der Covid-Maßnahmen damit ihre Bedeckung finden soll.

Ich möchte schon auch ein bisschen auf das Teuerungspaket Bezug nehmen. Ich denke, dass dieses Antiteuerungspaket diesen Namen schlicht und ergreifend nicht verdient hat, da durch dieses Paket kein einziger Preis für die Menschen in Österreich gesenkt wird. Genauso wie im Coronamanagement hinkt die Regierung auch der Teuerung hinterher.

Wir könnten uns in Europa umschauen, was so passiert, um dieser Krise etwas entge­genzuwirken. Ganz aktuell möchte ich darauf hinweisen, was in Spanien jetzt gerade über die Bühne gegangen ist. Ich zitiere dazu den Regierungschef Pedro Sánchez: Wir werden nicht zulassen, dass das Leid von vielen zum Vorteil der wenigen erklärt wird.


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Der Regierungschef kündigte eine Sondersteuer für Banken und auf Übergewinne der Energieunternehmen an, um damit öffentliche Wohnungen, Stipendien und kostenlose Tickets zu finanzieren. Das sind Maßnahmen, die direkt beim Bürger ankommen. Die Gewinne für die Unternehmen fallen ja nicht vom Himmel, sind keine Windfall Profits, sondern sie kommen aus den Taschen der Konsumenten. Ich denke, dass diese Ge­winne auch wieder dorthin zurück gehören.

Daher möchte ich folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Preise runter statt Einmalzahlungen, die verpuffen, bevor sie ankommen, Herr Bundeskanzler!“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Vorbild anderer europäischer Länder zu folgen und entschlossen gegen die Teuerung vorzugehen, indem unter anderem

- die Preise der wichtigsten Grundbedürfnisse – Lebensmittel, Energie und Wohnen – durch staatlichen Eingriff und/oder Steuersenkungen – wie es in andern Ländern längst passiert – gesenkt werden,

- die Übergewinne der Energiekonzerne – wie in anderen Ländern – zur Finanzierung der Anti-Teuerungsmaßnahmen sowie der Energiewende abgeschöpft werden und

- endlich alle Instrumente zur Sicherung der Gasversorgung ergriffen werden, insbe­sondere direkte Kooperationen mit den Nachbarländern bei Aufbau und Nutzung nötiger Infrastruktur.

Dieses Paket soll unverzüglich an den Nationalrat sowie den Bundesrat übermittelt werden. Es gilt keine Zeit mehr zu verlieren.“

*****

(Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Zaggl-Kasztner.)

17.09


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Der von den Bundesräten Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Preise runter statt Einmalzah­lun­gen, die verpuffen, bevor sie ankommen, Herr Bundeskanzler!“ ist genügend unter­stützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Alexandra Platzer. – Bitte, Frau Bundesrätin.


17.10.06

Bundesrätin Alexandra Platzer, MBA (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Ja, lieber Herr Kollege, ich kann jetzt leider nicht nachvollziehen, warum die Sozialdemokratie wieder einmal einem Entlastungspaket nicht zustimmt, in dem es ja endlich einmal um die Kleinen geht. (Bundesrätin Grimling: Das hat er doch erklärt! – Bundesrat Schennach: Er hat es doch genau erklärt!) Es geht um Selbstständige, es geht um Pensionisten und Pensionistinnen, es geht um Freiberufler, es geht um Forst­wirte, es geht um Landwirte, es geht um Unselbstständige mit niedrigem Einkommen. – Ja, spannend! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


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Es sind nicht die Topverdiener, sondern es sind wirklich die Kleinen, die Start-ups. Konkret sprechen wir da von Menschen, die eine Beitragsgrundlage von maximal 2 900 Euro haben. Der höchste Betrag, nämlich 500 Euro, ausgestattet als Sozialver­siche­rungsbonus, liegt im Bereich von 1 100 bis 1 500 Euro, und das betrifft 450 000 Menschen in Österreich. Das ist somit eine wirkliche Entlastung und auch eine rasche Entlastung in diesen Zeiten, und sie wird bereits im Oktober über die Sozialversicherung als Sozialversicherungsbonus ausgezahlt, also dem Beitragskonto gutgeschrieben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Ich möchte aber noch drei weitere Punkte hervorheben, die ganz entscheidend sind. Es wird auch eine Forschungsprämie geben, mit der man endlich ermöglicht, dass ein fiktiver Unternehmerlohn ausgezahlt wird, wenn der Unternehmer nachweislich an der Forschung beteiligt ist. Das heißt, da werden die kleinen Gründer und Gründerinnen von Start-ups, die selbstständig in der Forschung tätig sind, mit 14 Prozent der Kosten als Forschungsprämie bezuschusst.

Die zweite größere Entlastung gibt es gerade für private Fotovoltaikanlagen, die ins Netz einspeisen. Für Anlagen mit einer Leistung bis zu 12 500 Kilowattstunden pro Jahr gibt es eine Steuerbefreiung, sprich die Befreiung von der Einkommensteuer für Einkünfte aus dem Betrieb der Fotovoltaikanlage.

Die dritte Entlastung ist ebenfalls ein interessanter Punkt, und darum ist es mir noch viel unverständlicher, warum man da nicht zustimmen kann. Es gibt einen klaren Anreiz für Selbstständige und auch für deren Mitarbeiter, wenn diese auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Selbstständige, die zum Beispiel ein Wochen-, ein Monats- oder ein Jah­resticket kaufen, können künftig 50 Prozent der Ausgaben pauschal als Betriebsaus­gabe absetzen. Wenn ein Unternehmer seinen Mitarbeitern zum Beispiel das Klimaticket für das gesamte Bundesgebiet bezahlt, dann bekommt der Arbeitnehmer natürlich auch noch die restliche Pendlerpauschale abzüglich des Klimatickets ausbezahlt, denn nicht jeder wohnt in Wien und hat die U-Bahn vor der Haustüre. Somit kann man im restlichen Österreich einen sehr deutlichen Anreiz setzen, dass die längere Strecke mit dem Zug oder mit dem Bus zurückgelegt wird und die kürzere von zu Hause bis zum Bahnhof mit dem Auto.

Aber vielleicht überlegen Sie es sich noch einmal: Es wäre ein schönes Paket. Es wäre vor allem einmal ein schönes Zeichen der Sozialdemokratie, dass Sie für die Menschen da sind. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Grimling: Ja, ja genau! Natürlich!)

17.13


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Johannes Hübner. – Bitte, Herr Bun­desrat.


17.13.47

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Also über dieses Abgabenänderungsgesetz wird sich in erster Linie die Zunft der Steuerberater freuen, weil es wieder einen Wildwuchs von Ausnah­men, Absetzbeträgen und dergleichen gibt, die zwar in der Auswirkung gering sind, aber schwer zu verstehen und noch schwerer zu administrieren sind. (Bundesminister Brunner: Deswegen freut sich der ehemalige Staatssekretär Fuchs also so!) Alle, die mit der Wirtschaft zu tun haben, werden mir da zumindest verstohlen recht geben, auch wenn Sie auf der Regierungsbank sitzen. (Bundesrat Buchmann: Nein!) – Nein, na ja. Gut! (Heiterkeit des Redners.) Danke für die lächelnde Zeichengebung.


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Aber das ist nicht mein erstes Thema, denn es geht hier ja nicht um eine Konferenz der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, sondern es geht um die Öster­reicher an sich. Wir werden diesem Paket die Zustimmung erteilen, weil es in Summe doch eine gewisse – wenn auch bescheidene – steuerliche Entlastung bedeutet, wenn auch verbunden mit einem Maximum an Bürokratie. Ich werde, damit die Kollegin von der SPÖ nicht so traurig schaut, ein paar Beispiele dafür bringen, wie skurril das ist.

Zum Beispiel ist es eine wichtige Entlastung, die Schutzmasken, die Corona­schutz­masken weiterhin von der Mehrwertsteuer zu befreien, und zwar gleich bis 30.6.2023. Das ist eine ganz wichtige Entlastungsmaßnahme. Es ist nicht wichtig, dass man ande­ren medizinischen Heilbedarf und Geräte, die teilweise nicht oder nur teilweise von den Sozialversicherungen bezahlt werden, von der Mehrwertsteuer entlastet. Nein, das Einzige, was mehrwertsteuerfrei sein muss, ist die FFP2-Maske, und zwar gleich bis 2023! Also solche Maßnahmen sind das. Alles andere ist je nach Art des Medizin­produkts, ob es ein Arzneimittel ist oder nicht, mit 10, 13 oder 20 Prozent Mehrwertsteuer versehen.

Interessant ist zum Beispiel auch die Befreiung des grenzüberschreitenden Bahntickets, das man für grenzüberschreitenden Verkehr kauft, hinsichtlich der im Inland zurück­gelegten Strecke. Wenn Sie jetzt also ein Bahnticket von Wien nach Salzburg kaufen, dann ist es kein grenzüberschreitendes Bahnticket, daher müssen Sie die Mehrwert­steuer zahlen. Wenn Sie aber das Ticket nach Bad Reichenhall kaufen, dann ist es grenzüberschreitend und dann ist der Bereich bis Salzburg, das heißt die Strecke, die Sie eigentlich fahren wollten, von der Mehrwertsteuer befreit. Also solche Regelungen finden wir, damit es einfach etwas zu tun gibt, damit die Legisten beschäftigt werden, damit man lesen kann, damit sich Steuerberater und Steuerexperten den Kopf zer­brechen.

Die Steuerbefreiung für die Einspeisung von Kleinfotovoltaikanlagen ist auch interes­sant. Wieso nur Fotovoltaikanlagen? Wieso wird die Einspeisung oder die Ablieferung von Biogas in Zeiten wie diesen nicht einkommensteuermäßig begünstigt? Oder warum wird die Einspeisung aus einem Privatwasserkraftwerk nicht begünstigt? Das weiß ich nicht, ja, das müssen Sie dann allen erklären. Aber die Fotovoltaikanlage bis 12 500 kW wird von der Einkommensteuer befreit, und wenn ich mehr produziere, habe ich einen anteiligen Freibetrag, damit es nicht zu einfach ist.

Dem Antrag des Kollegen Appé werden wir zustimmen, damit die Kollegin auch wieder ein bisschen freundlicher schaut, weil das natürlich richtig ist. (Bundesrat Schennach: Hört, hört!) Das ist natürlich vollkommen richtig, weil diese Dinge, die da, angefangen mit der Mehrwertsteuerbefreiung der FFP2-Maske, gemacht werden, nicht die Antwort auf die Teuerung sind. Die Antwort auf die Teuerung wird beharrlich nicht gegeben, obwohl wir genauso wie in der Coronageschichte, also zum vorletzten Punkt, zu dem ich gesprochen habe, genug Beispiele haben, dass es geht.

Ein Beispiel – das können Sie von der sozialdemokratischen Seite natürlich nicht so wirklich bringen, deswegen bringe es ich – ist die Republik Ungarn: Da gibt es ja all das, was die SPÖ fordert, seit Langem. Da gibt es die Abschöpfung außerordentlicher Gewinne aus der jetzigen Situation in mehr als 15 verschiedenen Unternehmens­be­reichen durch Sondersteuern. Da gibt es die Preisdeckelung bei Strom, aber vor allem auch bei Benzin. Der Preis ist zwar nicht erst jetzt, sondern schon seit letztem September mit 480 Forint gedeckelt, das sind umgerechnet 1,24 Euro. Das funktioniert, es gibt in Ungarn weiterhin Benzin und Diesel. Bei uns redet man davon, dass der Diesel ausgeht und die OMV nicht mehr liefern kann.

In Ungarn, davon habe ich mich selbst überzeugt, können sie problemlos tanken. Dass es die Ungarn nicht so gerne sehen, wenn die Leute aus einem Land, das nichts für die


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Bevölkerung macht, und in dem Diesel und Benzin 2,10 Euro, 2,20 Euro kosten, dann über die Grenze fahren, dort die Tankstellen leertanken und die Ungarn sich 20, 30 Minuten lang hinter der österreichischen Schlange anstellen müssen, bis sie tanken können, das ist ja auch verständlich. Die einzige Erregung aber, die es gibt, gibt es nicht über die eigene Untätigkeit, sondern darüber, dass Ungarn so gemeinschaftswidrig ist und den Österreichern das billige Tanken nicht erlaubt. Dass man den eigenen Bürgern billiges Tanken ermöglicht, indem man vergleichbare Maßnahmen setzt, das passiert alles nicht.

Ja, also ich glaube, das ist genug an Begründung, dem Antrag des Kollegen Appé zuzustimmen. Viel mehr gibt es meinerseits zu der ganzen Problematik nicht zu sagen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.19


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag.a Elisabeth Kittl. – Bitte.


17.19.30

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen! Ja, ich freue mich trotzdem, wie­der hier zu stehen und wieder auf die Entlastungsmaßnahmen eingehen zu dürfen. Es sind viele und viele kleine, die die Regierung gesetzt hat. Ich möchte die Punkte her­vorheben, die den Klimaschutz betreffen, und solche, die einer Erleichterung angesichts der Teuerung und der Unterstützung bei deren Finanzierung dienen.

Die Hälfte der Ausgaben für Öffitickets, wir haben es schon gehört, kann nun ohne weiteren Nachweis pauschal als Betriebsausgabe abgesetzt werden – ein Anreiz für UnternehmerInnen zum Öffifahren.

Genauso sollen aber die Öffis unterstützt werden, und Strom wird für alle mit Elektrizität betriebenen Öffis steuerlich begünstigt. Zusätzlich werden gegen die Klima- und gegen die Energiekrise Anreize für erneuerbare Energien geschaffen, und das ist wichtig für die Selbstversorgung Österreichs und deren Ausbau.

Eine wichtige Neuregelung, von der wir noch nicht gehört haben, steht im Zusam­men­hang mit dem Internethandel und den quasi schwarzen Löchern der Gewinn­ver­steu­erung. Das ist das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz. Damit wird der Infor­ma­tionszugang zu und die Kontrolle von Unternehmensgewinnen verbessert, wenn Waren, Dienstleistungen auf Plattformen auch grenzüberschreitend angeboten werden. Die Informationspflicht der Plattformen wird nun EU-weit eingeführt und vor allem wird sie standardisiert. Damit ist es für die PlattformbetreiberInnen einfacher, Informationen zu liefern, aber vor allem ist es für die Behörden einfacher, sich über steuerrelevante Infor­mationen auszutauschen. So werden Steuerschlupflöcher geschlossen und Steuer­ein­nahmen sichergestellt, und das ist gerade heute wichtig, da wir jeden Euro brauchen und es darum geht, mehr Steuergerechtigkeit zwischen Arbeit und Vermögen herzu­stellen.

In diese Kerbe schlägt auch die Änderung des Gewerblichen und des Bauern-Sozial­versicherungsgesetzes. Da unselbstständige und selbstständige Erwerbstätige unter­schiedlichen Steuersystemen unterliegen, wird der Teuerungsausgleich für selbst­ständige Gewerbetreibende und Land- und ForstwirtInnen im Wege einer Sozialver­sicherungsbeitragsgutschrift erfolgen, und das auch schon im Herbst dieses Jahres.

Das alles sind viele kleine Änderungen für den Klimaschutz und gegen die Teuerung, zwei der größten Bedrohungen und Herausforderungen unserer Zeit. Ja, es sind kleine Schrauben, welche die drei Entlastungspakete, die ökosoziale Steuerreform und die diversen Fördermaßnahmen ergänzen, aber sie zeigen eben, dass die Regierung das


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Werkl am Laufen hält, denn sie setzt Maßnahmen und bietet Anreize und Instrumente, um die Auswirkungen des Klimawandels aufzuhalten, und sie handelt rasch gegen die Belastungen aufgrund der Teuerung, die bei den BürgerInnen ankommen. Dazu gibt es – ich habe das das letzte Mal schon aufgezählt – unterschiedliche Konzepte. Das gewählte Konzept der Regierung hat den Fokus auf Direktzuschüsse, das heißt, sie helfen direkt und zielsicher.

Daher möchte ich – und das ist mir auch ein Anliegen, weil das eigentlich noch nicht gemacht wurde – hier auch tatsächlich den Regierungsmitgliedern Danke sagen, näm­lich Danke, dass sie in diesen schweren Zeiten ihr Bestes geben, um für die Menschen in Österreich zu sorgen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Bundesrat Himmer: Bravo! – Bundesrat Steiner: Rhetorisch war das wieder auf höchster Stufe!)

17.23


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner. – Sehr geehrter Herr Finanzminister, ich erteile Ihnen das Wort.


17.23.14

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Vielleicht darf ich mich auf das Abgaben­änderungsgesetz konzentrieren, weil das interessanterweise leider neben all den ande­ren Paketen, die wir schnüren, ein bisschen unter den Tisch fällt. 28 Milliarden Euro insgesamt werden jetzt mit diesen Paketen, die dargestellt worden sind, unter die Menschen gebracht werden.

Dieses Abgabenänderungsgesetz ist nicht uninteressant. Es klingt zwar relativ tech­nisch, aber es sind einzelne Maßnahmen dabei, die durchaus interessant sind. Wir haben übrigens natürlich auch Anregungen in der Begutachtung sehr ernst genommen. Staatssekretär außer Dienst Fuchs ist da immer ein sehr angenehmer und fachlich versierter Partner, wir übernehmen auch immer wieder gerne Anregungen von ihm. Er lobt übrigens das Paket auch immer sehr, was mich sehr freut. Herr Bundesrat Hübner hat das heute im großen Bild zumindest auch sehr wohlwollend getan, in ein paar Kleinigkeiten nicht so. Aber das große Bild, das Sie gezeichnet haben, war durchaus wohlwollend, und das freut mich natürlich auch sehr, weil es ein gutes Paket ist.

Ich möchte vielleicht nur auf eine Maßnahme eingehen, die mir wichtig ist, weil sie insbesondere junge Unternehmungen, Start-ups ganz besonders betrifft: Wir haben im Forschungsförderungsbereich eine Möglichkeit geschaffen, auch die persönliche For­schungsleistung eines Geschäftsführers, was bisher nicht möglich war, in der For­schungsförderung entsprechend zu berücksichtigen. Das ist eine langjährige Forderung der Start-up-Szene, aber überhaupt der Wirtschaft, der KMUs insgesamt. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt und auch eine langjährige Forderung der Wirtschaft. Wenn ich die Präsidentin – ich darf dich (in Richtung Bundesrätin Zwazl) immer noch als Präsidentin ansprechen – ansehe, dann sind es diese Teilbescheide, dass also ein Teil der Forschungsprämie genehmigt werden kann, während für einen anderen Teil noch gewisse Fragen offen sind, damit man schneller ins Tun kommt, die für die Wirtschaft auch ganz entscheidend sind.

Ich möchte das dabei auch schon belassen, nur Kollege Appé hat mich – nicht gereizt, das tust du nie – aber zumindest darauf gebracht, ihm zu antworten, weil ich gestern in Brüssel zufällig – du hast das spanische Beispiel gebracht – mit meiner spanischen Kollegin Nadia Calviño zusammengetroffen bin. Wir haben natürlich auch all diese Maß­nahmenbündel und die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Maßnahmen in unter­schiedlichen Ländern besprochen, gerade auch mit ihr, weil sie eine wirklich sehr


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angenehme und sachliche Kollegin ist. Sie hat zu unserem Paket gemeint, dass die Spanier nicht so weit gehen können, nie und nimmer. Das ist also von der Größen­ord­nung her in Spanien viel, viel weniger. Das ist auch verständlich, weil die Verschuldung in Spanien wesentlich höher ist – 120 Prozent –, da ist das natürlich auch klar.

Wir haben auch den Gasdeckel diskutiert. Das ist vielleicht auch nicht uninteressant, weil die Länder der iberischen Halbinsel, also Spanien und Portugal, ja den Gasdeckel ein­geführt haben. Die konnten das aber tun, weil sie ein abgeschlossener Markt sind. Das würde ich natürlich auch auf europäischer Ebene begrüßen, wenn man das täte. Da gibt es nur ein paar Länder, die davon nicht so begeistert sind, aber dieses Modell der iberischen Halbinsel, Spanien und Portugal, was den Gasdeckel betrifft, auf Europa zu übertragen, das könnte ich mir durchaus vorstellen. Insgesamt aber bestätigt auch Nadia Calviño wie gesagt, dass Spanien auch aus budgetären Gründen nie und nimmer so weit gehen kann, wie es Österreich mit all diesen Hilfsmaßnahmen, die wir jetzt auf den Weg bringen, tut. Das wollte ich dir als Klarstellung nur auch noch mitgeben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.26 17.26.53


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2022.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Preise runter statt Einmalzahlungen, die verpuffen, bevor sie ankommen, Herr Bundeskanzler!“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungs­antrag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fas­sung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

17.28.3816. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert wird (1492 d.B. und 1586 d.B. sowie 11046/BR d.B.)


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17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (1569 d.B. und 1587 d.B. sowie 11047/BR d.B.)


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 16 und 17, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 16 und 17 ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Ich bitte um die Berichte.


17.29.11

Berichterstatter Otto Auer: Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und zu Hause! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert wird.

Die Unterlagen dazu liegen Ihnen vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfonds­gesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden.

Auch hierzu haben Sie die Unterlagen erhalten, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den An­trag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke.


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Herr Berichterstatter.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dominik Reisinger. – Bitte, Herr Bundesrat.


17.30.28

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie und zu Hause! Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 werden unter einem debattiert, und ich darf vorwegschicken, dass sich die SPÖ-Fraktion in ihrem Abstim­mungsverhalten differenziert verhalten wird.

Bei Tagesordnungspunkt 16, der Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes, werden wir zustimmen, dagegen gibt es wirklich nichts einzuwenden. Inhaltlich geht es darum, dass Wertpapierfirmen und/oder Kreditinstitute für jedes Finanzprodukt, das sie ver­treiben, Nachhaltigkeitsfaktoren einbeziehen müssen. Das findet natürlich unsere Zu­stimmung und ist auch sinnvoll.

Unter Tagesordnungspunkt 17 werden das Investmentfondsgesetz, das Alternative In­vest­mentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert. Dabei geht es vor allem um die Auswirkungen von Nachhaltigkeitskriterien, die in die Risikomanagementgrundsätze aufzunehmen sind. Selbst innerhalb dieser Gesetzes­materien unterscheiden wir, was unsere Zustimmung findet und was nicht, und zwar vor allem deshalb, weil es die Regierung wieder einmal – leider, muss ich sagen – verabsäumt


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hat, all diese Gesetzesmaterien durch die Begutachtung beziehungsweise ausreichend lang durch die Begutachtung zu schicken.

Das ist nicht das erste Mal, daran kann man durchaus die Handschrift dieser Bun­desregierung erkennen. Aus meiner Sicht ist das auch nicht wirklich professionell. So wird es dann halt auch schwierig, Expertenmeinungen einzuholen und die Opposition einzubinden. Dieser Vorgang wäre ja dazu da, Schwachstellen zu erkennen oder auch Schwachstellen auszumerzen. Das Ergebnis dieses Alleinganges sind oft unausge­gorene und fehlerhafte Gesetze, denen wir leider so nicht zustimmen können, und meist muss dann auch im Nachhinein eine Korrektur erfolgen.

Was heißt das jetzt im Detail? – Das Investmentfondsgesetz war in Begutachtung. Da könnten wir durchaus mitgehen, wir begrüßen Teile dieser Novelle, vor allem wenn es um die Vereinheitlichung von Anlegerinformationen geht. Leider ist dieses Stärken der Anlegerechte beim Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz und beim Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht gelungen. Wie schon gesagt, die waren auch nicht in Begutachtung, wen wundert es also? (Beifall bei der SPÖ.)

Da besteht unsere Kritik – ich darf das auch begründen – großteils darin, dass Anleger­informationen nicht ausreichend kundenfreundlich formuliert sind. Es werden Risiken nicht vollumfänglich beschrieben und es werden auch die Kosten unzureichend dar­gestellt. Statt einem kompletten Emissionsprospekt bekommen die Anlegerinnen und Anleger vor Vertragsabschluss nur verkürzte Factsheets. Das ist aus unserer Sicht zu wenig, damit werden Anlegerechte nicht ausreichend bedient. Deshalb können wir auch nicht unsere Zustimmung geben. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.34


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Mag. Franz Ebner. – Herr Bundesrat, ich erteile Ihnen das Wort.


17.34.21

Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuse­herinnen und Zuseher! Bei der vorliegenden Regierungsvorlage geht es um die Umset­zung von EU-Rechtsanpassungen, die das Ziel haben – Kollege Reisinger hat es erwähnt –, mehr Nachhaltigkeit ins Wertpapieraufsichtsgesetz, aber auch bei Invest­mentfonds zu bringen.

Worum geht es dabei konkret? – Erstens sollen Verwaltungsgesellschaften künftig Nach­haltigkeitsrisiken und -faktoren in ihren Prozessen, Systemen und internen Kon­trollen berücksichtigen. Dadurch soll klargestellt werden, dass auch die möglichen Aus­wirkungen dieser Risiken und Faktoren auf den Wert einer Anlage erkannt, begrenzt und gesteuert werden können.

Zweitens dient diese Klarstellung auch der Rechtssicherheit und stellt eine präzisere Rechtsgrundlage bei der Ahndung von Verstößen seitens der Finanzmarktaufsicht dar. Mehr Rechtssicherheit ist natürlich grundsätzlich positiv zu bewerten und zu begrüßen.

Drittens wird zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands festgelegt, dass kein Kundeninformationsdokument zu erstellen ist, wenn bereits alternativ ein Basisinfor­mationsblatt erstellt wurde. Das bedeutet weniger an Bürokratie, und auch das ist zu begrüßen. Ich ersuche daher um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

17.36



BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 108

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Johannes Hübner. – Bitte, Herr Bundesrat. (Bundesrat Schennach: Der hat einen strengen Arbeitstag heute! – Bundesrätin Zwazl: Nein, er hat heute ein Festival! –Bundesrat Schennach: Er hat einen strengen Arbeitstag! – Bundesrat Hübner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Jetzt gib ein bissl eine Ruh! Jetzt können wir dann einen Kaffee trinken gehen! – Bundesrat Schennach: Machen wir es kurz, Herr Kollege! – Bundesrat Hübner: Das bleibt die Überraschung! Man darf nicht die ganze Spannung nehmen, bevor die Rede beginnt! – Bundesrat Schreuder: Du forderst ihn aber schon heraus, Stefan! Ich würde ein bisschen vorsichtiger sein! – Bundesrat Schennach: Wir kennen uns zu lange! – Bundesrat Hübner: Ich wollte 1 Minute, aber jetzt wird es ein bissl mehr!)


17.36.44

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Eine breite Zustimmung wird es nicht so ganz geben, weil ja schon die Sozialdemokraten nicht zustimmen. (Bundesrätin Zwazl: Eine schmale Zustimmung reicht auch!) Wir werden doch zustimmen, wobei ich aber „doch“ ein bisschen unter­streichen muss.

Die Materie beruht auf Richtlinien der Europäischen Union, deshalb bleibt uns nicht viel anderes übrig. Es ist ein Beweis, dass wir auch die unsinnigsten Vorgaben umsetzen müssen, einfach um keine Rechtsbrüche zu begehen, wie hier zum Beispiel, wenn das Wort nachhaltig in die Investitionsentscheidungen hineinfällt. (Bundesrat Schreuder: Ganz ein furchtbares Wort! Ganz ein schreckliches Wort!) – Das ist ein Wort, das erstens einmal die Eigenschaft hat, dass es sich von Jahr zu Jahr ändert, und zweitens auf Glaubenssätzen, Annahmen und ideologischen Festlegungen beruht. (Bundesrat Schennach: Du forderst ihn jetzt aber auch heraus! – Bundesrat Schreuder: Okay, wir sind jetzt still! Du hast recht!)

Was ist nachhaltig? Ist die E-Mobilität nachhaltig? – Da scheiden sich die Geister. Ich würde einmal sagen, sicher nicht. Es ist eine der unnachhaltigsten Ideen, die man hat, aber trotzdem wird es in diesen Kreisen, die das definieren, als supernachhaltig ge­sehen. Sie bekommen daher, wenn Sie eine Investitionsaufklärung durch Ihren Invest­mentfonds- oder durch Ihren Wertpapierhändler bekommen, den Hinweis: Das ist nachhaltig und sicher, weil es die E-Mobilität fördert. Wie lange diese E-Mobilität gefördert oder aufrechterhalten wird, ist eine andere Sache. Das ist aber völlig egal: Es geht ja dabei nicht darum, dass jemand wirklich über Zukunftsaussichten und Risken aufgeklärt wird, sondern dass er entsprechend den aktuellen Glaubenssätzen politisch korrekt aufgeklärt wird. Das ist eine Sache, die nicht nur mir, sondern der ganzen freiheitlichen Bewegung nicht sehr taugt, und ich glaube, auch vielen, die wirtschaftlich denken, auch in den anderen Parteien, nicht so gefällt.

Wie gesagt, wir müssen den Preis dafür zahlen, dass wir nur noch eine Restsouveränität haben. (Bundesrat Schennach: Schrecklich! Schrecklich!) Da wir jetzt bei dieser Union dabei sind und ihre Vorgaben erfüllen, werden wir auch zähneknirschend diesen bei­den Regierungsvorlagen zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: Sehr vernünftig!)

17.38


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl. – Bitte, Frau Bundesrätin. (Bundesrat Schennach: Die Kittl hat heute auch einen strengen Arbeits­tag!)



BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 109

17.39.04

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Ich mache es ganz kurz, denn das Gesetz ist eine Richtlinienumsetzung – nicht mehr und nicht weniger. Es geht aber um positive Umsetzungen von EU-Richtlinien, da sie für mehr Transparenz bei der Nachhaltigkeit sorgen.

Noch ein Punkt zu den Basisinformationsblättern: Diese sind für den KonsumentIn­nen­schutz sehr wohl sinnvoll, da sie standardisiert und leichter lesbar sind und damit natürlich eine gute Vergleichbarkeit ermöglichen. Eine europaweite Standardisierung voranzutreiben ist gut, damit die Vergleichbarkeit insbesondere im Bereich der Nach­haltigkeit von Produkten besser wird.

Das heißt, die EU macht hier gute Vorgaben, und das umgesetzte EU-Recht ist ein weiterer Schritt in Richtung grüne Transparenz auf den Finanzmärkten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP.)

17.40 17.40.05


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Frau Bundesrätin.

Der Herr Finanzminister zieht seine Wortmeldung zurück. (Bundesrat Schennach: Frau Grossmann ist schon da, wir können abstimmen!)

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.41.5818. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (2647/A und 1590 d.B. sowie 11012/BR d.B. und 11048/BR d.B.)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz zur Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Inves­titionen (1532 d.B. und 1589 d.B. sowie 11049/BR d.B.)



BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 110

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 und 19 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 18 und 19 ist Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. – Ich bitte um die Berichte.


17.42.36

Berichterstatter Ernest Schwindsackl: Geschätzter Herr Präsident! Werter Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastro­phenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden.

Die Feuerwehren sollen aus den Mitteln des Katastrophenfonds zur Finanzierung von Investitionen ab dem Jahr 2022 jährlich 20 Millionen Euro, die vor allem für den Ankauf von Einsatzfahrzeugen zu verwenden sind, erhalten. Mit diesen Investitionen soll die Ausstattung der Feuerwehren unterstützt und verbessert werden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 19 und bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz zur Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen.

Um die unmittelbar coronabedingten Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft abzu­federn, hat die Europäische Union die Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Volumen von insgesamt 672,5 Milliarden Euro an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen geschaffen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Danke, Herr Berichterstatter.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. – Bitte, Herr Bundesrat.


17.44.49

Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geschätzter Herr Vize­präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher vor den Bildschirmen! Hauptpunkt ist, die coronabedingten Schäden für Gesell­schaft und Wirtschaft abzufedern. Gegenüber der EU ist der Bund der Empfänger der Mittel. Da auch Investitionen in die Bundesländer wesentlich zur Abfederung beitragen, sollen mit dem Bundesgesetz die Investitionen in den Bundesländern unterstützt wer­den, und zwar in einem Ausmaß von 500 Millionen Euro als Zweckzuschuss für das Jahr 2022.

Auf Oberösterreich gerechnet bringt das 82,33 Millionen Euro. Es wird vom Bund am 31. Juli ausbezahlt, wobei die Bundesländer dem Bund bis 31.12.2024 über die Ver­wendung der Mittel berichten müssen. Damit kann das Land Oberösterreich zum Bei­spiel verschiedenste Projekte vorantreiben: Unterstützung der Pflegeausbildung, Errich­tungen, Sanierungen und Instandhaltung von Radwegen, Angebotsausbau des öffent­lichen Verkehrs und Ausbau der Kinderbetreuung, wobei der Zweckzuschuss wie­derum von den Gemeinden verwendet werden kann.


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 111

Damit Österreich diese EU-Mittel beanspruchen kann, sind bestimmte inhaltliche und formale Voraussetzungen einzuhalten. In diesem Sinne wird die FPÖ-Bundesratsfrak­tion geschlossen dafürstimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.46


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. – Bitte, Herr Bundesrat.


17.46.43

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Es geht bei diesem Beschluss im Wesentlichen um zwei Gesetze. Das eine wurde schon erklärt, dabei geht es um einen Recoveryfund der EU, von dem auch Österreich Mittel beanspruchen kann, die nach der Kopfquote aufgeteilt werden. Es geht dabei um 500 Millionen Euro. Die Länder, die dieses Geld bekommen, können es sehr gut brauchen, weil sie ja auch in der Gesundheitskrise mitgeholfen haben, um gesund­heitliche Schäden von der Bevölkerung abzuwenden, und weil noch einiges zu inves­tieren ist, um hinsichtlich der Investitionen wieder aufzuholen.

Zum Zweiten geht es um eine zusätzliche Förderung für Feuerwehren im Rahmen des Katastrophenfonds. Da ich selbst Feuerwehrmann bin und zehn Jahre Verwalter unserer Feuerwehr war, also der Mann fürs Geld in der Feuerwehr, weiß ich, wie wichtig das Geld für die Feuerwehren ist. Die Feuerwehren bringen ja sehr viel Geld für Gerät­schaften durch Feste, durch Spenden, aber auch durch Abgeltung für ihre Einsätze selbst auf. Ich sage als Bürgermeister, weil ich als Bürgermeister auch weiß, wie wichtig die Feuerwehren sind: Unterstützen Sie die Feuerwehren, so gut Sie können, sei es durch Spenden, durch Mitarbeit oder durch den Besuch von Veranstaltungen – das ist die beste und köstlichste Form der Unterstützung –, denn die Unterstützung der Feuerwehr ist eine sehr, sehr gute Lebensversicherung! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kittl.)

Die Feuerwehren geben den Menschen ein Gefühl der Sicherheit. Das sehen wir immer wieder. Vor einigen Jahren war bei uns ein starker Sturm mit starkem Hagel, und das Erste, was die Menschen machen, ist, Sie rufen noch während des Hagels bei der Feuerwehr an und sagen: Könnt ihr nicht kommen und uns helfen? Die Feuer­wehr­männer antworten dann: Wir kommen gleich, aber jetzt, wenn es hagelt, können wir auch nicht rausgehen. – Daran sieht man, der erste Kontakt für Hilfe sind in unserem Land eben die Feuerwehren, und deshalb ist dieses Geld so gut investiert.

Es gibt insgesamt 4 500 Feuerwehren mit 350 000 Mitgliedern. Das ist auch ein eigenes System in Österreich. Es ist ja nicht so, dass es überall freiwillige Feuerwehren gibt. Aus dem Nachbarland hat zu mir einmal jemand gesagt: Ihr seid so reich, ihr könnt euch ja auch Berufsfeuerwehren leisten. Warum habt ihr so viele Freiwillige? Und ich habe zu ihm gesagt: Wir sind so reich, weil wir so viele Freiwillige haben. – Genau das ist es auch. Die Freiwilligkeit und gerade die Feuerwehren sind eine wichtige Säule des Lebensstandards, den wir uns erarbeitet haben. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir sie unterstützen.

Niederösterreich ist dabei schon einen Schritt weitergegangen. Wir haben die Unter­stützung durch die Rückzahlung der Umsatzsteuer ja schon länger umgesetzt, und jetzt kann das auf ganz Österreich ausgerollt werden.

Es sind gute Beschlüsse, die wir heute fassen. Danke für die Unterstützung der ge­sam­ten Regierung, Herr Minister. Wir werden sehr gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen.)

17.50



BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 112

Vizepräsident Bernhard Hirczy: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Josef Ofner. – Bitte, Herr Bundesrat.


17.50.24

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Minister! Auch wenn es in der Rednerliste etwas verfänglich ist, dass wir kontra zu diesem Thema stehen, ist das nicht der Fall. Selbstverständlich stimmen wir dem Katastrophenfondsgesetz zu, weil gerade die Erhöhung bei den Feuerwehren um 20 Millionen Euro für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen positiv zu sehen ist. Wie mein Vorredner darf ich das ebenso als Bürgermeister und Feuerwehrmann bei zwei Feuerwehren in unserer Gemeinde sagen. Daher wird das sehr wohl auch mit der Zustimmung aller hier im Hohen Haus vertretenen Fraktionen über die Bühne gehen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber schon auch zu bedenken geben, dass natürlich auch die Anschaffung von Gerätschaften und vor allem auch die Anschaffung von Fahrzeugen der Teuerung ausgesetzt sind. Das heißt, dass wir dabei auch mit zusätzlichen Kosten für die Gemeinden zu rechnen haben werden. Wir sehen, dass die Kostensteigerungen derzeit bei den Anschaffungskosten circa 30 Prozent ausmachen, und ich denke, dass da ein entsprechendes Nachschärfen auch vonnöten sein wird.

Gerade in Kärnten sehen wir derzeit, wie wichtig es ist, dass wir einsatzbereite Feuer­wehren haben und dass wir funktionstüchtige Gerätschaften haben, denn vor zwei Wochen hat uns ja eine unglaubliche Unwetterkatastrophe ereilt und leider das Gegend­tal entsprechend verwüstet. Die Gemeinden Arriach und Treffen sind besonders in Mitleidenschaft gezogen worden. Arriach war über mehrere Tage überhaupt von der Außenwelt abgeschnitten.

Ich darf in diesem Zusammenhang auch sagen: Von der ersten Stunde an haben alle Einsatzkräfte, viele freiwillige Helfer, das Rote Kreuz, aber vor allem die freiwilligen Feuerwehren, die sich mit den sogenannten KAT-Zügen in den Dienst der Sache gestellt haben, die Bevölkerung versorgt und auch die Unwetteropfer bei den Aufräumarbeiten unterstützt.

Dafür danken wir ebenso wie auch jenen Betrieben, die Feuerwehrleute freigestellt haben, damit sie unterstützen können. Seit dieser Woche haben wir es geschafft, dass wir auch entsprechend vonseiten der Gemeinden unterstützen, indem wir unsere Wirt­schaftshofmitarbeiter in die betroffenen Gemeinden entsenden. Es ist eine unglaub­liche Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung innerhalb und außerhalb der Landesgrenzen spür­bar. Ich glaube, für diese einzigartige Solidarität, für die Spendenbereitschaft, aber vor allem für die hohe Professionalität der Einsatzkräfte dürfen wir hier im Hohen Haus ein kräftiges Danke sagen und das auch in Form eines Applauses kundtun. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)

Neben diesen unentgeltlichen und wertvollen Hilfeleistungen gibt es aber auch die finanzielle Komponente, und wir müssen ja derzeit davon ausgehen, dass wir in der Region einen Gesamtschaden von 120 bis 150 Millionen Euro haben. Das bezieht sich auf Schäden an der Infrastruktur der Gemeinde, aber vor allem auch auf die Situation der Privathaushalte, der Gemeindebürger, die wirklich seit zwei Wochen vor den Trüm­mern ihrer Existenz stehen.

Jetzt ist es bei den Gemeinden so, dass man 50 Prozent aus dem Katastrophenfonds des Bundes entsprechend beheben kann, dass aber natürlich gerade die zwei haupt­betroffenen Gemeinden Arriach und Treffen das überhaupt nicht aus eigener Finanzkraft stemmen können, weil das Dimensionen sind, bei denen sie, damit sie das entsprechend finanzieren, über Jahrzehnte mit den Bedarfszuweisungsmitteln gebunden wären. Daher,


BundesratStenographisches Protokoll943. Sitzung, 943. Sitzung des Bundesrates am 13. Juli 2022 / Seite 113

glaube ich, ist es ganz wichtig, dass es für die Gemeinden eine vollständige Abgeltung ihrer Schäden auch durch das Land, vor allem aber durch den Bund gibt.

Wir haben wie gesagt dieselbe Situation bei den Privathaushalten, wobei die Gemein­debürger auch einer unglaublichen psychischen Belastung ausgesetzt sind, da sie Hab und Gut innerhalb weniger Stunden verloren haben und jetzt vor allem auch die finan­ziellen Herausforderungen hinzukommen. Man darf nicht vergessen, die Versicherungen decken nur einen Teil – und wirklich nur einen sehr geringen Teil – der Schäden auf­grund dieser Elementarereignisse ab. Aus dem Katastrophenfonds wird auch nur ein Teil erstattet, aber insgesamt bleiben diese Familien auf rund 70 Prozent der Schadens­kosten sitzen und müssen diese selbst stemmen.

Wenn man sich vergegenwärtigt, dass wir die Teuerung haben, dass es gestiegene Bau­kosten, hohe Zinssätze gibt, dass aber vor allem auch der notwendige Eigenmittelanteil gegeben sein muss, um bei den Banken entsprechende Finanzierungen und Darlehen zu erhalten, dann, glaube ich, sieht man, dass es für die Familien und für die Bevölkerung ein Ding der Unmöglichkeit ist, das zu erledigen. Daher braucht es auch wirklich um­gehend rasche und unbürokratische Hilfestellungen, auch in Form einer Sonderunter­stützung durch den Katastrophenfonds des Bundes, indem die Schadenssummen voll­ständig übernommen und bis zu 100 Prozent getragen werden.

Ich glaube, jeder, der sich in die Situation der Betroffenen versetzt, wird das verstehen. Ich bin auch davon überzeugt, dass jeder hier im Plenum auch denselben Zugang hat, dass wir gemeinsam unterstützen und helfen müssen, damit das gewährleistet ist.

Daher dürfen wir auch gemeinsam mit der SPÖ einen entsprechenden Antrag einbrin­gen:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Josef Ofner, Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „vollständige Abgeltung finanzieller Schäden für Betroffene von Unwetterkatastrophen“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig die finan­ziellen Schäden aufgrund von Unwettern und sonstigen Naturkatastrophen nach Abzug von Versicherungsleistungen und sonstigen finanziellen Hilfen vollständig aus dem Katastrophenfonds abgegolten werden.“

*****

In Anbetracht der unglaublich schlimmen Gegebenheiten im Gegendtal ersuche ich um wohlwollende Zustimmung aller Fraktionen hier im Haus. Die betroffene Bevölkerung in Arriach und in Treffen muss uns das einfach wert sein, dass wir sie hier unterstützen.

Ich darf allen Betroffenen auch viel Kraft und Zuversicht in dieser schwierigen Zeit wünschen. Noch einmal ein herzliches Danke an alle Einsatzkräfte und vor allem auch an die freiwillige Feuerwehr. (Beifall bei FPÖ und SPÖ sowie bei BundesrätInnen der ÖVP.)

17.58


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Der von den Bundesräten Josef Ofner, Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen einge­brachte Entschließungsantrag betreffend „vollständige Abgeltung finanzieller Schäden


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für Betroffene von Unwetterkatastrophen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weiters zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dominik Reisinger. – Bitte, Herr Bundesrat.


17.58.44

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zuerst die gute Nachricht: Die SPÖ-Fraktion wird beiden Vorlagen die Zustimmung erteilen. Es werden grundsätzlich gute Schritte gesetzt. Die weniger gute Nachricht ist jene, dass wir uns in einigen Teilbereichen noch etwas mehr gewünscht hätten – mehr dazu etwas später.

Beginnen wir bei den Feuerwehren: Es wurde schon sehr ausführlich darüber ge­sprochen. Die rund 350 000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden genießen nicht zuletzt wegen ihrer herausragenden Leistung und Leidenschaft ein sehr hohes Ansehen und Wertschätzung in der Bevölkerung. An dieser Stelle darf natürlich auch ich mich im Namen unserer Fraktion sehr, sehr herzlich bei allen Feuerwehrfrauen und Feuer­wehr­männern für diese große Einsatzbereitschaft bedanken. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Durch diese Gesetzesänderung sollen jetzt zusätzlich 20 Millionen Euro vor allem für den Ankauf von Feuerwehrfahrzeugen freigemacht werden, das ist natürlich durchaus okay. Jetzt das vorhin angesprochene kleine Aber: Wir als SPÖ hätten für den Wegfall der Mehrwertsteuer plädiert und uns vor allem einen Automatismus gewünscht; es geht ja neben der Fahrzeugbeschaffung auch um die Feuerwehrgebäude und sonstige Gerätschaften.

Ich denke, das müssten uns die Feuerwehren wert sein. Leider haben ÖVP und Grüne im Petitionsausschuss des Nationalrates gegen unsere Petition auf Mehrwertsteuer­befreiung gestimmt. Was noch nicht ist, kann aber in Zukunft noch werden.

Eine zweite Problematik findet man im Fördersystem bei Feuerwehranschaffungen. Wenn Gemeinden und Feuerwehren Fahrzeuge ankaufen, werden nur Normkosten, die über viele Jahre eigentlich nicht mehr angepasst wurden, gefördert, und diese Norm­kosten liegen immer ich kenne kein gegenteiliges Beispiel  unter den tatsächlichen Anschaffungskosten. Das heißt in der Praxis, dass die Gemeinden und/oder die Feuerwehren auf diesen Differenzkosten leider sitzen bleiben, und diese Kosten sind wirklich beträchtlich. Es muss also neben der Aufstockung solcher Fördermittel auch eine Systemänderung für mehr Gerechtigkeit und Entlastung sorgen. Nur so wird nämlich das Geld nachhaltig und effizient bei den Kommunen und bei den Feuerwehren ankommen.

Wir werden auch bei Tagesordnungspunkt 19 zustimmen. Über den Resilienzfonds der EU, das haben wir auch gehört, sollen 500 Millionen Euro an die Länder als Zweck­zuschuss für Investitionen in sämtlichen Bereichen  Energie, Digitalisierung, Wirtschaft, Pflege, Gesundheit, vor allem auch in Bildung, zum Ausbau von Kinderbildungs­ein­rich­tungen ausgeschüttet werden. Für Oberösterreich, ich glaube, das hat schon vorhin ein Kollege erwähnt, sind das rund 83,3 Millionen Euro  eine beträchtliche Summe. Die große Chance dabei ist, dass die Länder die Zweckzuschüsse an die Gemeinden weitertransferieren, man darf das auch. Ich erwarte mir da schon eine massive Unter­stützung für die Gemeinden, denn ihnen steht das Wasser  nicht nur aufgrund der Teuerungen, da gibt es auch andere Entwicklungen  sprichwörtlich bis zum Halse. Vielen droht leider der Härteausgleich. Das verhindert die so wichtigen kommunalen Investitionen und fehlt letztendlich in den regionalen Wertschöpfungsketten.

In Oberösterreich, nur ein kleiner Sidestep, sind wir da leider leidgeprüft. Die Gemeinden haben gegenüber dem Land, und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen,


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einen negativen Transfersaldo in Höhe von 382 Millionen Euro – das sind 382 Millionen Euro, die den Gemeinden in Oberösterreich leider fehlen. (Bundesminister Brunner: Stimmt ja nicht!)

Das Gute bei dieser Gesetzesänderung ist, dass die Länder eine Berichtspflicht an den Bund haben. Ich denke, wir werden uns die Verwendung gemeinsam genau anschauen.

Da es noch andere Bereiche gibt, die Hilfe brauchen, bringe ich abschließend einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringend finanzielle Maßnahmen für gemeinwohlorientierte Organisationen“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird aufgefordert, dem Natio­nalrat sowie dem Bundesrat umgehend ein Gesetzespaket vorzulegen, mit welchem den Rettungs-, Gesundheits- und Sozialorganisationen die durch die dramatischen Preis­erhöhungen gestiegenen Kosten nachhaltig zur vollständigen Aufrechterhalten ihrer gemeinwohlorientierten Leistungen abgegolten werden.“

*****

Wir würden uns über eine Zustimmung sehr freuen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.04


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Der von den Bundesräten Dominik Reisinger, Kolle­ginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „dringend finan­zielle Maßnahmen für gemeinwohlorientierte Organisationen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. – Bitte, Frau Bun­desrätin.


18.04.25

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste hier und vor den Bildschirmen! Ja, ganz spannend, dass ich einmal zu den Feuerwehren rede, das hätte ich mir nicht gedacht. Wien ist in einer privilegierten Lage, wir haben Berufsfeuerwehren, das heißt, wir haben angestellte und bezahlte Feuerwehrleute. Wir haben allerdings auch noch zwei freiwillige Feuerwehren in Wien – in Breitenlee und Süßenbrunn. Dort wird ehren­amtliche Arbeit geleistet, auch einige von uns hier machen diese ehrenamtliche Arbeit.

Diese Menschen haben alle viel zu tun und sind mit einem Piepser ausgestattet, also allzeit bereit. Das ist genau das Besondere an den Feuerwehren und nicht zu unter­schätzen, denn sie geben uns das Gefühl der Sicherheit und sie beruhigen uns, da wir wissen, sie helfen uns, wenn wir sie brauchen, daher auch von uns ein großes Dan­keschön dafür. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie des Bundesrates Reisinger.)

Was die Feuerwehren aber derzeit bei all den Naturkatastrophen leisten, die die Klima­krise hervorruft und hervorrufen wird, ist beachtenswert und soll so gut wie möglich unterstützt werden, daher kommt nun diese Erhöhung der Mittel für die Feuerwehren. Das ist aber leider – furchtbar traurig – eine Symptombekämpfung. Daher ist es wichtig,


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der Verursachung, also klimaschädlichem Verhalten, entgegenzuwirken. Zu den Zweck­zuschüssen, die eben eine solche Ursachenbekämpfung enthalten, möchte ich jetzt kommen.

500 Millionen Euro, wir haben es schon gehört, gehen an die Länder aus dem Wie­deraufbaufonds zum Stopfen des coronabedingten Investitionslochs. Ich finde es ganz spannend: Stopfen ist ein Ausdruck aus der Frauenhandarbeit. Apropos: Es wird auch ein großer Teil dieses Geldes für den dringend notwendigen Ausbau des Kinderbetreu­ungsangebots verwendet werden. Aus Gleichstellungsperspektive ist diese Zweckwid­mung jedenfalls sehr zu begrüßen, aber auch und natürlich für die Zukunft unserer Kinder. Daher heißt ja der Wiederaufbaufonds Next Generation EU. Mit den Geldern werden Investitionen getätigt, die den nächsten Generationen dienen. Der Zweckzu­schuss von 500 Millionen Euro wird eben für Investitionen in den Gemeinden sorgen und die Kassen der Gemeinden füllen, dadurch natürlich den Arbeitsmarkt beleben sowie weitere wichtige Beiträge und Erleichterungen in der Teuerungskrise – genauso wie in der Klimakrise – bringen.

Wir haben es schon gehört: Es müssen bis Ende 2024 Berichte über die Mittelver­wendung geliefert werden, und das ist sehr gut, denn das gibt einen Aufschluss darüber. Investitionen sollen eben im Rahmen des European Green Deal den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft fördern, den grünen wie den digitalen Wandel fördern, aber auch den Ausbau, ich habe es schon erwähnt, des Kinderbetreuungsangebotes voran­treiben und Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen und des klimaschonenden Ver­kehrs umfassen.

Die Mittelverwendung für erneuerbare Energien, Steigerungen der Energieeffizienz, die Digitalisierung der Energiemärkte für VerbraucherInnen – was sehr spannend und sehr wichtig ist, vor allem weil es das Sparen erleichtern wird –, aber auch der Ausbau der E-Flotte sowie der E-Ladestationen – das alles ist gerade heute extrem wichtig, um uns energieautark zu machen. Das schützt die Umwelt und es schützt uns vor der Zunahme von Naturkatastrophen, aber es ist auch gut für unsere Gesundheit und kurbelt den Arbeitsmarkt an, es ist also eine doppelt ökosoziale Maßnahme, die sowohl sozial, aber auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist. Daher freue ich mich sehr, dass die Länder und auch die Gemeinden da unterstützt werden.

Ich schaue ein bisschen zur FPÖ, weil von dort immer wieder Anträge eingebracht werden - - (Bundesrat Schennach: Die sind nicht mehr da!) – Ja, wenige sind da. Ich schaue immer wieder rüber, weil Anträge eingebracht werden, die das Autofahren und Autos mit Verbrennungsmotoren fördern wollen oder die die Senkung der Mineral­ölsteuer, das Aussetzen der NoVA für neue Autos mit Verbrennungsmotoren oder die Vervielfachung des PendlerInnenpauschale fordern. (Bundesrat Leinfellner: In der heutigen Zeit völlig realitätsfern!) Ich frage mich: Wann hören Sie endlich auf, die Ge­fahren der Klimakrise zu ignorieren – Sie haben es heute schon erwähnt, Sie nennen das Hysterie –, und wann erkennen Sie endlich die Dringlichkeit des Handelns? (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte aber auch in beide Richtungen, also zu FPÖ und SPÖ, schauen: Wenn verkehrs- und energiepolitischer Wandel gefordert wird, wird von Ihnen der Kopf in den Sand gesteckt (Bundesrat Schennach: Was?), und wenn er wieder herausgenommen wird, wird gekeppelt und kritisiert, ohne konstruktiv zu sein. (Bundesrat Schennach: Was? Was?) Ich bitte Sie daher: Arbeiten wir auch in den Ländern gemeinsam, nehmen wir die Zeichen der Zeit ernst und machen wir gemeinsam Anstrengungen, um in die Zukunft zu investieren! (Bundesrat Schennach: Jetzt kommt der Ingo Appé ...!)

Es braucht Kreativität und ein mutiges Zupacken in der Umsetzung von Innovationen für die Energiewende. Nur so kommen wir durch die schwierigen Zeiten. – Danke. (Beifall


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bei den Grünen und bei BundesrätInnen der ÖVP. Bundesrat Steiner: Gott sei Dank seid ihr nicht mehr ...! – Bundesrat Schennach: Ingo, sag, wer da den Kopf in den Sand steckt!)

18.09


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ingo Appé. – Bitte, Herr Bundesrat.


18.10.09

Bundesrat Ingo Appé (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanz­minister! Sie können sich schon denken, wenn ich als Kärntner Abgeordneter jetzt da stehe (Bundesrat Leinfellner: Weil du das richtigstellen willst, was die Vorrednerin gesagt hat!), dass es darum geht, dass wir Hilfe brauchen. Kollege Ofner hat ja schon sehr detailliert ausgeführt, in welcher Situation wir in Kärnten aufgrund der Folgen des letzten Unwetters im Gegendtal stehen.

Der Tagesordnungspunkt ist, glaube ich, sehr treffend, denn leider ist der traurige Anlass auch eine Gelegenheit, dass man dieses Gesetz jetzt in der Praxis anwenden kann. Wenn vom Wiederaufbau die Rede ist: In Kärnten sind wir zurzeit in der Situation, dass wir wirklich einen Wiederaufbau in einem ganzen Tal, wo zwei Gemeinden betroffen sind, in denen kein Stein am anderen geblieben ist, leisten müssen.

Es ist unvorstellbar, welches Ausmaß an Leid und Schaden diese Naturkatastrophe dort in kürzester Zeit angerichtet hat. Es ist eine Katastrophe, wie sie in Kärnten noch nie dagewesen ist, auch was die Schäden an Privateigentum angeht: Noch nie wurde die Bevölkerung in diesem Ausmaß, in dieser Stärke getroffen. Es sind zahlreiche Häuser nicht mehr bewohnbar, die gesamte Kanal-, Strom- und Wasserversorgung in diesen Gemeinden ist nicht mehr existent. Landes- und Gemeindestraßen sind weg. Ich habe es vor 14 Tagen, kurz nach dem Ereignis, an dieser Stelle schon sagen können: Allein der Schaden bei den Landesstraßen beträgt 20 Millionen Euro. Ich glaube, diese Summe macht schon klar, wie stark die Natur da zugeschlagen hat.

Was uns in dieser Situation aber stolz und dankbar macht, ist, dass in den letzten zwei Wochen 5 445 Männer und Frauen bereitgestanden sind, um Hilfs- und Aufräumungs­arbeiten im Einsatzgebiet zu leisten. Über 200 Fahrzeuge und erstmals auch sämtliche Katastrophenzüge des Landes waren im Einsatz. Diesen gebührt ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei SPÖ, FPÖ und Grünen sowie bei BundesrätInnen der ÖVP und des Bundesrates Arlamovsky.)

Wie Kollege Ofner ebenfalls festgestellt hat, helfen jetzt viele Gemeinden in Kärnten durch ihren Einsatz, mit ihren Bauhöfen und Bediensteten, um diesen zwei Gemeinden in dieser prekären Situation einmal aus dem Gröbsten herauszuhelfen. Wenn man be­denkt, dass die Landesstraßen vernichtet, nicht mehr existent sind: Es steht jetzt einmal an, Behelfsstraßen herzustellen, damit die Leute auch wieder in die Arbeit fahren können. Es gibt in der Gegend viele, die zurzeit nicht einmal mehr der Arbeit in der Umgebung  in Spittal, in Villach oder in Feldkirchen  nachkommen können, weil die Straßen einfach nicht existieren.

Ich glaube, dass die Schäden, alleine jene bei der Straße, von der Landesregierung beziehungsweise vom Land Kärnten gar nicht mehr getragen werden können. Das Land versucht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, der betroffenen Bevölkerung zu helfen, da gilt aber das Gleiche. Herr Finanzminister! Wir in Kärnten sind in einer Situation, in der wir noch nie waren. Wir hoffen auf die Hilfe der Bundesregierung, und es ist rasche Hilfe notwendig.

2018 gab es in Niederösterreich und der Steiermark leider ebenfalls Naturereignisse, jedoch nicht in diesem Ausmaß. Auch da hat die Bundesregierung rasch und effektiv


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geholfen. Ich hoffe, dass Sie mit dem Herrn Bundeskanzler ein Paket schnüren können. Der Herr Bundeskanzler hat sich selbst ein Bild vor Ort gemacht und gesehen, wie katastrophal die Lage in Kärnten ist. Ich appelliere hier an alle Abgeordneten im Bun­desrat: Wir sind die Länderkammer, stehen wir angesichts dieser Naturkatastrophe gemeinsam hinter Kärnten, unterstützen Sie unseren Antrag! Sagen wir nicht: Die Re­gierung wird das schon machen, es ist eh alles paletti, das passt schon, was da kommt!

Ohne jetzt dem Herrn Bundesminister vorzugreifen: Setzen wir ein Zeichen als Länder­kammer, unterstützen wir gemeinsam  einstimmig  diesen Antrag, den ich gemeinsam mit der FPÖ einbringen möchte!

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Josef Ofner, Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sofort­hilfe für Kärnten  Unwetterkatastrophe im Gegendtal“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Land Kärnten umgehend eine Sonder­unterstützung in Höhe von zumindest 120 bis 150 Millionen Euro zur raschen Wieder­herstellung der Infrastruktur sowie für Sofortmaßnahmen im Bereich des Katastrophen­schutzes nach den Unwettern im Gegendtal zur Verfügung zu stellen.“

*****

Dafür sind keine Gesetze notwendig, das ist ganz einfach. Aufgrund der Gesetzeslage kann die Bundesregierung einen Beschluss fassen, den Katastrophenfonds dement­sprechend zu füllen. Noch einmal mein eindringlicher Appell: Bitte unterstützen Sie die betroffene Bevölkerung in Kärnten! Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

18.15


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Der von den Bundesräten Josef Ofner, Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Soforthilfe für Kärnten – Unwetterkatastrophe im Gegendtal“ ist genügend unterstützt und steht dem­nach mit in Verhandlung.

Als Nächster hat sich Bundesminister Dr. Magnus Brunner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.


18.16.22

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ja, diese zwei Gesetze, die heute hier be­schlossen werden, sind natürlich vor allem für die Länderkammer ganz entscheidend, zwei ganz wichtige Beschlüsse: zum einen der Zweckzuschuss an die Länder, die 500 Millionen Euro, zum anderen die zusätzlichen Mittel für die Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds.

Vielleicht kurz zu den Feuerwehren, zu den zusätzlichen Mitteln: Das wurde heute eh schon ausreichend bewertet, das ist für die Bevölkerung insgesamt natürlich ganz wich­tig. Zuallererst geht es natürlich um die Brandbekämpfung, ja, aber es geht  wir haben das in den Redebeiträgen davor auch gehört  darüber hinaus schon auch um mehr: Es geht um die Bekämpfung von Naturkatastrophen insgesamt. Deswegen kann ich mich dem Dank, der von allen Fraktionen an die Feuerwehrmänner und -frauen gekommen ist, natürlich nur anschließen.


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Wir leisten als Bund natürlich einen entsprechenden Beitrag, dass die Feuerwehren über die entsprechenden Mittel verfügen – das ist wichtig, das ist notwendig, keine Frage. Wir stellen den Ländern eben darum insgesamt 20 Millionen Euro für Investitionen zur Ver­fügung. Sie können sicher sein, dass diese Systematik, die angesprochen worden ist, und natürlich auch der Umgang mit der Teuerung, die man spürt, die auch die Feuer­wehren spüren, sehr wohl mit dem Feuerwehrverband abgesprochen worden ist. Wir haben ja deswegen auf die 20 Millionen Euro aufgestockt, denn ursprünglich wäre mit dem Feuerwehrverband weniger ausgemacht gewesen. Wir haben dann genau aus diesen Gründen aufgestockt und selbstverständlich auch die Systematik mit dem Feuer­wehrverband abgesprochen. Das macht natürlich nur dann Sinn.

Zur Unwetterkatastrophe in Kärnten: Ja, das ist wirklich dramatisch, was dort passiert ist. Kollege Ingo Appé, Sie haben es angesprochen, dass der Bundeskanzler schnell und unverzüglich vor Ort war. Es ist eine unfassbare Katastrophe, die dort passiert ist. Selbstverständlich werden wir dafür sorgen  Sie haben das Beispiel Niederösterreich und Steiermark angesprochen , dass diese Mittel unmittelbar fließen, dass es zu keinen Verzögerungen kommt. Der Katastrophenfonds und die gesetzlichen Bestimmungen rund um den Katastrophenfonds bieten eine vielfach bewährte Grundlage wie wir eben in Niederösterreich und der Steiermark auch gesehen haben , eine Grundlage, die die notwendige finanzielle Unterstützung für das Land Kärnten selbstverständlich zulassen wird. Sobald die Schadensmeldungen vorliegen, werden die Mittel selbstverständlich sofort, rasch und unbürokratisch fließen, wie das eben bei anderen Katastrophenfällen auch schon der Fall war.

Die zwei Gemeinden, die Sie angesprochen haben, haben – ja, das ist wirklich dra­matisch – keinen Zugang mehr, keine Straßen mehr. Das ist eine unfassbare Katastro­phe! Wir suchen nach rechtskonformen, nach unbürokratischen, auch über den Ka­tastrophenfonds hinausgehenden Lösungen, die wir dann, gemeinsam mit dem Land Kärnten natürlich, auf den Boden bringen werden.

Zum Zweckzuschuss insgesamt, zu den 500 Millionen Euro: Ja, das sind corona­be­dingte Unterstützungsmaßnahmen, die auf europäischer Ebene auch entsprechend gesehen werden. Für die Gelder, die da in Form von Darlehen, in Form von Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden, ist der Empfänger eben der Bund, wir sind aber mit den Ländern übereingekommen, dass natürlich auch die Länder und dadurch in weiterer Folge auch die Gemeinden partizipieren sollen, und haben uns auf diese 500 Millionen Euro Zweckzuschuss geeinigt.

Die Länder und die Gemeinden haben dieselben Zweckbindungen, wie sie auch der Bund gegenüber den europäischen Mitteln hat, das ist auch selbstverständlich. Die Gemeinden können dann, das wurde schon gesagt, die Mittel entsprechend verwenden, sie kommen eben den Gemeinden zugute.

Dazu möchte ich schon ein paar Sätze sagen, weil es vorhin auch angesprochen worden ist: Wir sind seit dem Ausbruch der Krise, der Pandemie, in einer Situation, in der natürlich nicht nur die Menschen und die Betriebe unterstützt werden mussten, sondern selbstverständlich auch die Gemeinden. Wir haben das in einem großen Ausmaß, in einem sehr, sehr großen Ausmaß getan. Wir haben eine Vielzahl an Maßnahmen für die Gemeinden auf den Weg gebracht, milliardenschwere Hilfszahlungen gingen unmittelbar an die Gemeinden.

Herr Kollege, wir haben aber auf der anderen Seite, also neben den unmittelbaren Unterstützungen für die Gemeinden in Milliardenhöhe, natürlich auch indirekt unterstützt. Die Steuerausfälle aufgrund der Steuerreduktionen, die auf Bundesebene vorge­nom­men worden sind, hätten natürlich auch die Länder und die Gemeinden anteilig betroffen, und diese Steuerausfälle aufgrund der Steuerreform, aufgrund von Antiteuerungspaketen


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haben wir als Bund für die Länder und Gemeinden übernommen. Das war für uns auch eine Selbstverständlichkeit.

Insgesamt kann man also durchaus sagen, dass die Gemeinden aufgrund dieser Unter­stützungen sehr, sehr gut durch diese Krise gekommen sind. Dabei habe ich noch gar nicht über die 750 Millionen Euro für die Krankenhäuser auf Landesebene gesprochen, das kommt noch dazu. Die Einnahmen, beispielsweise aus den Ertragsanteilen, sind merklich gestiegen, deutlich gestiegen, viel höher, als man eigentlich erwarten durfte. Diese Vorauszahlungen, die wir als Bund geleistet haben, haben wir nicht zurück­verlangt, sondern den Gemeinden und den Ländern entsprechend auch als Krisenunter­stützung gelassen. Das ist wichtig.

Im Vorjahr konnten die Gemeinden die Stadt Wien hat natürlich eine andere Voraus­setzung, das ist klar insgesamt, österreichweit, sogar einen leichten Budgetüber­schuss darstellen  also das ist gut, das ist wichtig. Die Gemeinden brauchen eine solide Grundlage und können damit, wie Bund und Länder natürlich auch, auf soliden Finanzen aufbauen. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)

18.22 18.22.18


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Josef Ofner, Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „vollständige Abgeltung finanzieller Schä­den für Betroffene von Unwetterkatastrophen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungs­an­trag abstimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zu­stimmen, um ein Handzeichen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Dies ist die Stimmen­minderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt. (Ruf bei der FPÖ: Sonntagsredner!)

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dominik Reisinger, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „dringend finanzielle Maßnahmen für gemein­wohlorientierte Organisationen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag ab­stimmen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Josef Ofner, Ingo Appé, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Soforthilfe für Kärnten  Unwetter­katastrophe im Gegendtal“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.


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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. (Bundesrätin Grimling: Das darf jetzt nicht wahr sein! Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist dies die Stimmenminderheit. (Bun­desrat Ofner: Es gibt keine Kärntner ÖVP-Bundesräte! Ist das der Grund?) Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz zur Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.25.1920. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteien­ge­setz 2012 – PartG), das Mediengesetz und das Verfassungsgerichtshof­ge­setz 1953 (VfGG) geän­dert werden (2487/A und 1637 d.B. sowie 11005/BR d.B. und 11021/BR d.B.)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 und das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert werden (1638 d.B. sowie 11022/BR d.B.)

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäfts­ordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (2509/A und 1642 d.B. sowie 11023/BR d.B.)


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 20 bis 22, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu den Punkten 20 bis 22 ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Ich bitte um die Berichte.


18.26.11

Berichterstatter Marco Schreuder: Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), das Mediengesetz und das Verfassungsgerichts­hofge­setz 1953 (VfGG) geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


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Zu TOP 21 bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 und das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu TOP 22 bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsord­nung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


Vizepräsident Bernhard Hirczy: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Leinfellner. – Bitte, Herr Bundesrat.


18.28.25

Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Herr Vorsitzender! Herr Finanz­minister! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Es ist eigentlich ein Punkt für die Verfas­sungsministerin, aber ja, es passt für den Finanzminister auch. Wir werden uns bei diesem Tagesordnungspunkt dafür ein bisschen mehr über das Geld und das Ganze dahinter unterhalten.

Inseratenkorruptionen, Steuerhinterziehungen, Wahlkampfkostenmanipulationen, Steuer­geld­scheffeln, irgendwelche hinterfragenswürdige Umgehungskonstruktionen: Das liest sich fast wie ein Auszug aus dem ÖVP-Leitbild, aus dem ÖVP-Parteiprogramm, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja, das zieht sich wie ein schwarzer Faden durch dieses Land. Was aber macht die ÖVP, wenn der Druck zu groß wird? – Genau das, was wir heute sehen. (Bundesrat Schreuder: Gläserne Parteikasse, ganz schlimm, was?) – Kollege Schreuder, weil du dich gerade zu Wort meldest: Das Schlimme ist, dass ihr denen nämlich auch noch die Räuberleiter genau dafür macht. Ich werde auf das noch näher eingehen.

Ihr verändert die Gesetze, nämlich dann, wenn man anfängt, der ÖVP auf den Pelz zu rücken, nämlich genau so lange, bis nichts mehr Ungesetzliches überbleibt. Da seid ihr dabei und steht in der ersten Reihe. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie groß war der Aufschrei vor einigen Jahren beim Satz: „dass das Recht der Politik zu folgen hat“?! – Na was machen wir heute? (Bundesrat Schreuder: Gläserne Partei­assen!) ÖVP und Grüne verändern heute das Recht, die Gesetze, damit nichts


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Ungesetzliches mehr überbleibt (Bundesrat Schennach: Das heißt, der Kickl ...!) und die ÖVP mit ihren 850 ihr nahestehenden Vereinen weiterhin Geld in Hülle und Fülle nach Hause in den schwarzen Hafen bringen kann. (Vizepräsident Novak übernimmt den Vorsitz.)

Ich kann nur sagen: Das schreit ja zum Himmel! Da ist der öffentliche Druck zu groß geworden. Ich erinnere nur an die Rechnungshofprüfung des letzten ÖVP-Rechen­schaftsberichts. Da ist der Rechnungshof tätig geworden oder musste tätig werden, und nein, das können wir nicht abschieben auf Kurz, auf Blümel oder sonst irgendeine gefallene Lichtgestalt – welche immer ihr da gehabt habt. Das könnt ihr einzig und allein eurem heutigen Bundeskanzler und dem damaligen Generalsekretär, Herrn Nehammer, zuschieben! (Beifall bei der FPÖ.)

Eigentlich müssen wir ja froh sein. Wir müssen ja froh sein, denn ohne diesen ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss und ohne diese Rechnungshofprüfung des Rechenschaftsberichts würde es ja gar nicht zu dieser Gesetzesänderung kommen. Ich glaube, die Leute da draußen wachen schön langsam einmal auf und sehen, wie ihr wirklich tickt, die Saubermannpartei, als die ihr Grünen euch immer ausgegeben habt, oder diese ÖVP. (Bundesrat Schreuder: Sauberer als Ibiza sind wir alleweil!) Jetzt sehen die Leute einmal, wie ihr wirklich tickt! Ihr spannt heute einen Schutzschirm über dieses schwarze Netzwerk und öffnet dieser illegalen Parteienfinanzierung Tür und Tor, sperrangelweit! (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Was?!)

Eure grüne Klubobfrau, Sigi – Stinkefinger – Maurer hat es ja bei Armin Wolf an­gekündigt. (Ruf bei der ÖVP: Na halt, halt, halt! – Bundesrat Buchmann: Hallo!) Sie hat es ja angekündigt. Armin Wolf hat die Frage gestellt, ob Nehammer noch amtsfähig ist, wenn diese ÖVP eine Strafe bekommt. Was hat Sigi Maurer gesagt? – Auch das werden wir mit diesem Gesetz verändern! Herr Nehammer kann ja gar keine Strafe bekom­men. – Na bumm, kann ich da nur sagen. (Beifall bei der FPÖ.) Na bumm, kann ich da nur sagen! (Bundesrat Schennach: Weil das gelindere Mittel anzuwenden ist!)

Das ist es, wie diese Grünen ticken. (Bundesrat Schreuder – in Richtung Bundesrat Schennach –: Du musst schauen, wie die Grünen ticken! – Bundesrat Schennach: Ja, ja!) Ich sage, es ist ja bitte höchste Zeit! Wenn man sich das anschaut: Die ÖVP würde mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Strafe bekommen. Na jetzt verändern wir das Gesetz; und ich sage: Irgendwann werden euch die Bürger da draußen mit nassen Fetzen aus euren Ämtern jagen, beim Anblick von diesem korrupten Haufen! Das ist ja ein völliger Irrsinn! (Ruf bei der ÖVP: Da brauchst dich nicht zu fürchten!) Ihr probiert, die Österreicher für dumm zu verkaufen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ihr versprecht Trans­parenz und wollt einen Schlussstrich unter eure bisherigen Praktiken ziehen. (Bundesrat Buchmann: Mäßige dich ein bissel!)

Aber wie schaut es denn in der Realität aus? (Bundesrat Schreuder: Schauen wir nach Ibiza!) – In der Realität schaffen wir die Spendenobergrenze ab. Wir schaffen die 750 000 Euro Spendenobergrenze pro Jahr ab und wir schaffen die Grenze von 7 500 Euro pro Spender ab. Na das kommt euch gerade recht! Der Rechenschaftsbericht hat ja gezeigt, wie es zurzeit mit euren Finanzen ausschaut, ihr habt Millionenschulden. Ja, da ist euch das recht, wenn es 850 nahestehende Organisationen gibt, weil man da wieder ohne Obergrenze spenden kann. Na ihr habt ja wirklich ein Glück mit dieser Ge­setzesänderung, die kommt ja wirklich zur richtigen Zeit, nämlich genau dann, wenn man gerade nicht so liquid ist!

Jetzt schaffen wir diese Spendenobergrenzen wieder ab. Sogar der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat warnt vor diesen kreativen Umwegen – ich glaube, so hat er es bezeichnet –, davor, dieses Gesetz in diese Richtung zu ändern. Ja, die ÖVP kann ich verstehen, die ÖVP kann ich wirklich verstehen (Bundesrat Schennach: Echt?!),


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dass sie dieses Gesetz ändern will. Euch von den Grünen, euch kann ich nicht mehr verstehen. Dass ihr da noch dabei seid, das kann ich nicht mehr verstehen. Wie wir es auch in der Vergangenheit gesehen haben, machen die Grünen wieder einmal die Räuberleiter. Wir legitimieren dieses schwarze Netzwerk in diesem Land. Ich glaube, der tiefe Staat ist bei der ÖVP oder unter dieser ÖVP ja schon weit genug fortgeschritten.

Diese Gesetzesänderung hätte es wirklich nicht mehr gebraucht. Ich glaube, der einzige Weg aus dem ganzen Chaos ist eine rasche Neuwahl. Treten Sie zurück, genug ist genug! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: „Genug kann nie genügen“, Konstantin Wecker!)

18.35


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­ratsfraktionsvorsitzender Karl Bader. – Bitte. (Bundesrat Schennach: Oh, oh!)


18.35.19

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Zuseherinnen und Zuseher! Die Aufgeregtheit und die künstliche Empörung meines Vorredners, der mit Vorwürfen, die ungeheuerlich sind, um sich geworfen hat, der illegale Parteienfinan­zierung vorwirft, über Mutmaßungen spricht und so weiter, dann allerdings zugibt, dass er viel nicht verstehen kann: Ja, damit müssen wir leben. Tatsache ist, dass wir mit diesem Gesetz, das wir heute diskutieren, etwas ganz anderes schaffen.

Wir können heute mit Fug und Recht behaupten, dass wir mit diesem Parteiengesetz ein neues Kapitel in der Transparenz, in der Fairness in der österreichischen Parteien­landschaft aufschlagen. Bereits im Regierungsprogramm – und das möchte ich Kollegen Leinfellner auch sagen: Es geht nicht um Druck, der auf die Volkspartei ausgeübt wurde! – wurde mit den Grünen eine weitreichende Reform des Parteiengesetzes vereinbart (Bundesrat Spanring: Ja, weil ihr Kohle braucht! – Bundesrat Leinfellner: Ihr habt den Rechenschaftsbericht ja schon gekannt!), und der jetzt vorliegende Gesetz­entwurf geht weit über diese Vereinbarung im Regierungsprogramm hinaus.

Warum? Die Debatte, die wir heute hier führen, ist sicherlich ein erfolgreicher Abschluss einer intensiven Verhandlung. Mir ist es auch wichtig, zu betonen, dass es bei diesen Verhandlungen auch wesentliche Forderungen der Opposition, auch nach der Begut­achtung, möglich gemacht haben, einen breiten Konsens herzustellen. Das ist etwas, von dem ich glaube, dass man auch davon sprechen kann, dass die Verhandlungen auch wirklich auf Augenhöhe geführt wurden.

Im Kernbereich geht es um den Ausbau der Rechnungshofkontrolle. Bei Ungereimt­heiten im Rechenschaftsbericht und so weiter wird dem Rechnungshof künftig ein direk­tes Kontroll- und Begleiteinsichtsrecht gewährt, ein unmittelbares Einschaurecht. Wir schaffen einen eigenen Wahlwerbungsbericht und ein neues, vernünftiges Spenden­meldesystem. Es ist eine grundlegende Überarbeitung der Rechnungslegung. Es geht um lückenlose Erfassung von Zahlungsflüssen und darüber hinaus auch um eine Verschärfung von Geldbußen und Strafbestimmungen.

Ich greife ein paar Anregungen, Wünsche und Forderungen der Opposition, beispiels­weise der NEOS, heraus: Es werden also in Zukunft die Namen der Mitglieder mit Mit­gliedsbeiträgen über 5 000 Euro pro Jahr in den nahestehenden Organisationen auszu­weisen sein. Eine Forderung der Sozialdemokratie und der NEOS war auch die Ver­pflichtung zur sofortigen Meldung von Spenden über 2 500 Euro während eines Wahl­kampfes. Es wird klare Verfahrensvorschriften geben, die das Prüfverfahren durch den Rechnungshof betreffen. Gesetzlich klargestellt wurde auch, dass es bei Nichtabgabe


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des Rechenschaftsberichts künftig auch zu einer Streichung der Parteienförderung kommen wird; also wirklich ein umfassendes Programm.

Darüber hinaus ist vereinbart und im Gesetz niedergeschrieben worden, dass die Rech­nungshofpräsidentin oder der Rechnungshofpräsident in Zukunft mittels einer Zwei­drittelmehrheit zu bestellen und abzuberufen sind. Gerade bei diesem Thema war es sehr, sehr unverständlich, dass gerade von der Sozialdemokratie und teilweise von den Freiheitlichen die Forderung gekommen ist, die Rechnungshofpräsidentin abzuberufen und neu zu bestellen – jetzt, in dieser Zeit, in der es eigentlich keine Not gibt. Stellt euch vor, das hätte die ÖVP gefordert, da hätte es auch eine Empörung in der Republik gegeben! Dem haben wir aber natürlich nicht nachgegeben, und da haben wir auch entsprechendes Vertrauen.

Es gibt die Verpflichtung, Studien, Umfragen, Gutachten und so weiter durch den Rech­nungshof veröffentlichen zu lassen. Darüber hinaus wird beispielsweise auf Forderung der Sozialdemokratie das Spendenannahmeverbot für parlamentarische Klubs und auch für Bildungseinrichtungen politischer Natur umgesetzt. Das Spendenverbot für juris­tische Personen und Unternehmen war eine Forderung der NEOS.

Zusammenfassend: Auch namhafte Expertinnen und Experten bestätigen, dass dieses Gesetz eine völlige Neuaufstellung der Parteienkontrolle darstellt. Mehr Transparenz – das ist uns wichtig – und faire Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zwi­schen den politischen Parteien sollen mit diesem Gesetz gewährleistet werden. Ich denke, wir können heute auch stolz darauf sein, dass wir, wenn wir wollen, gemeinsam auch eine breite Mehrheit für so eine Gesetzesänderung zusammenbringen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

18.40


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Arthur Arlamovsky. Ich erteile ihm das Wort.


18.40.43

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Bader hat gerade ausgeführt, was die großen positiven Neuerungen in diesem Gesetz sind. Es gab sehr konstruktive Verhandlungen der meisten Parlamentsparteien, an denen auch wir NEOS die ganze Zeit beteiligt waren. Wir freuen uns über die großen Verbesserungen, die diese Gesetzesänderung bringt.

Warum stehe ich jetzt als Kontraredner hier? (Bundesrat Schennach: Genau!) – Weil uns eine große Lücke im Parteiengesetz noch fehlt, die nicht angegangen wurde: Das ist die Definition der nahestehenden Organisationen. Wir haben im Nationalrat einen Abänderungsantrag eingebracht, der abgelehnt wurde. Stattdessen wurde eine Entschließung beschlossen, dass der Verfassungsdienst etwas ausarbeiten soll. Der Verfassungsdienst wird eine Übersicht zusammenschreiben, wie der UPTS zu den nahestehenden Organisationen entschieden hat.

Was macht das für einen Unterschied? – Momentan sind als nahestehende Organi­sationen nur solche definiert, deren Unterstützung einer Partei oder einer Teilorga­nisation der Partei auf einer statutarischen Verschränkung basiert – dass entweder in den Statuten der Partei auf diese nahestehende Organisation Bezug genommen wird oder umgekehrt in den Statuten der nahestehenden Organisation auf die Partei Bezug genommen wird. Das hat natürlich dazu geführt, dass Umgehungskonstruktionen leicht möglich waren; der Modus Operandi, der im Ibizavideo beschrieben wird: Dann spende doch einfach an die Partei! (Bundesrat Schreuder: An den Verein!) – An den Verein!


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Wenn du uns als Partei helfen willst, dann spende an den Verein! (Bundesrat Schennach: Genau! Und der Verein kann damit dann das Vereinsleben gestalten!)

Diese Umgehungskonstruktion wird, wenn die Definition der nahestehenden Organisa­tionen nicht verbessert wird, weiterhin möglich sein (Bundesrat Schennach: Aber ein Verein braucht das Geld!), weil man einen Verein mit Politikern besetzen kann, solange man nicht in die Statuten des Vereins oder der Partei schreibt, dass eine (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Politiker dürfen wohl Vereinsmitglieder sein!) – ich erkläre es gleich weiter – statutarische Verschränkung besteht. Deswegen wäre es wichtig, auf die materielle Unterstützung abzustellen (Bundesrat Schennach: Sind wir jetzt beim Seniorenbund, oder was?) und nicht als Voraussetzung der materiellen Unterstützung auch noch eine statutarische Verschränkung zu fordern. Was die materielle Unter­stüt­zung betrifft: Entweder man nimmt die Definition her, die der Rechnungshof in seinem Vorschlag angeführt hat – also es ist mir unerklärlich, warum das keine Zustimmung gefunden hat –, oder man nimmt das her, was der UPTS als materielle Unterstützung angesehen hat. Das ist jetzt auch keine Überraschung, dass man das jetzt erst aus­arbeiten muss, denn die Judikatur des UPTS gibt es schon lange.

Vonseiten der Grünen, glaube ich, gibt es dagegen eh keine Widerstände. (Bundesrat Schennach: Gegen was? – Bundesrat Schreuder: Horch zu, dann weißt du es!) Ich glaube nicht, dass die Grünen Umgehungsvereine haben. (Bundesrat Schennach: Echt?) Von der FPÖ ist es bekannt, die sind im Untersuchungsausschuss Thema. Ich weiß auch, dass es viele ÖVP-Vereine gibt, die ihren Sitz entweder am Sitz der Polak, am Sitz der ÖVP-Bundespartei oder an einer ihrer Landesparteien haben und bei denen die Vereinsfunktionäre ÖVP-Politiker sind, die in der letzten Zeit auch Spenden­emp­fänger waren und teilweise auch im Fokus des Untersuchungsausschusses sind. Ich weiß auch, dass es solche SPÖ-Vereine gibt. (Bundesrat Schennach: Welchen?) Die SPÖ hat es nach der letzten Reform des Parteiengesetzes ein bisschen klüger gemacht (Bundesrat Schennach: Eben! Drum frage ich, welchen!), indem sie statutarische Verschränkungen verändert hat. (Bundesrat Schennach: Sag bitte einen Verein!) – Das ist zum Beispiel der Verein Sozialistische Partei Österreichs in der Löwelstraße.

Insofern wäre es, um diese Transparenz herzustellen und um diese Umgehungs­konstruktionen, wie sie im Ibizavideo beschrieben werden, zu verhindern, notwendig, auch die Definition der nahestehenden Organisationen auszuweiten – entweder so, wie es der Rechnungshof eh schon vorgeschlagen hat, oder so, wie es der UPTS judiziert. Ich halte die Ablehnung durch die Regierungsparteien, die im Nationalrat passiert ist, und die Umleitung auf einen Entschließungsantrag nur für eine Verzögerungstaktik. – Danke.

18.45


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Sascha Obrecht. Ich erteile ihm das Wort. (Bundesrat Schennach: So, jetzt kommt die Wahrheit! – Ruf: Prawda! – Heiterkeit bei BundesrätInnen der ÖVP.)


18.45.49

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Klubobmann Bader sehr genau zugehört. Er hat von einem neuen Zeitalter der Transparenz, von einem ganz großen Wurf gesprochen. Wir werden zwar zustimmen, aber ganz so große Worte würde ich dafür nicht benutzen. Es gibt in diesem Parteiengesetz nach wie vor eklatante Lücken. Ein paar davon wurden gerade auch vom Kollegen von den NEOS erwähnt; die sehen wir natürlich auch.


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Der einzige Grund, warum wir zugestimmt haben, ist, dass wir eine Zweidrittelmehrheit für die Rechnungshofpräsidentschaftsbestellung herausverhandelt haben. Das ist groß­artig. Es ist auch aufgekommen, dass wir öffentlich gefordert hätten, dass die Rech­nungs­hofpräsidentin praktisch ihren Job verlieren würde. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Ja, habt ihr gesagt!) Das ist in einer missverständlichen Kommunikation von Klubobmann Leichtfried passiert. (Bundesrat Buchmann: Ja, ja, ja, na schau dich an!)

Innerhalb der Partei gibt es dafür keinen Konsens. Der Rechnungshof, das ist bei uns unbestritten, leistet wertvolle Arbeit. Bei ganz vielen Berichten des Rechnungshofes wäre es ganz, ganz wichtig, dass sie vor allem auch Mitglieder der ÖVP-Fraktion lesen. Das tun sie in der Regel natürlich nicht. (Bundesrat Buchmann: Glaubst du das selbst, was du da erzählst? – Bundesrätin Grimling: Ja, wir glauben das!) Insofern werden wir uns auch vor den Rechnungshof stellen. Es ist auch einer der Gründe, warum wir diesem Paket schlussendlich zustimmen können. Die Zweidrittelmehrheit sorgt nämlich vor allem für eines: dass die Opposition in die Bestellung der Rechnungshofpräsidentschaft eingebunden ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Schreuder und Arlamovsky.)

Mehrheiten ändern sich. Vielleicht wird es einmal einen Zeitpunkt geben, an dem die ÖVP auch ganz froh darüber sein wird, dass das jetzt so drinnen ist. Das kann ja in naher Zukunft auch einmal passieren, aber das werden wir sehen. Dasselbe würde ich mir zum Beispiel auch für die Bestellung der Volksanwaltschaft wünschen. Da wäre eine Zwei­drittelmehrheit auch eine Sache, die sehr interessant wäre. Bei der Rechnungshof­präsidentschaft haben Sie als ÖVP damals nämlich eine Sache nicht gemacht, die eigentlich Usus war: nämlich jemanden zu nehmen, der nicht aus der eigenen Partei kommt. Das haben Sie damals nicht gemacht und das ist ein bisschen ein Foul an allen Usancen, die es im Parlamentarismus in Österreich bislang gegeben hat. Das war auch die Kritik, die geäußert wurde – das ist patschert formuliert worden, das hat er selbst auch zugegeben. Ja, da ist so rübergekommen, das will ich gar nicht bestreiten. Die Rechnungshofpräsidentin an und für sich steht aber in der Frage nicht zur Diskussion.

Die Änderung des Parteiengesetzes selbst, um damit auch zu einem Abschluss zu kommen, ist natürlich eine Sache, die wir jetzt hier beschließen – nicht, weil die ÖVP es so toll fand, dass wir das jetzt wieder angehen, nein, es ist ein reiner Über­lebens­mecha­nismus, den die ÖVP regelmäßig wählt. Immer, wenn es innenpolitisch ein bisschen zu schlimm wird, wenn etwas aufkommt, wenn wieder irgendwo ein Korrup­tionsgschichtl explodiert (Bundesrat Preineder: Ein Gschichtl, gell!), dann kommt man aufs Parteien­gesetz und will scheinbar wieder Regeln verschärfen. (Bundesrat Schennach: Preineder weiß, wovon er spricht!)

Schlussendlich werden die Konstruktionen, die es gegeben hat, die das alles in die Wege geleitet haben, natürlich nicht verhindert. Der Oberösterreichische Bauernbund zum Beispiel hat einen namensgleichen Verein, und der Obmann des Oberösterreichischen Bauernbundes und dieses Vereins ist dieselbe Person. (Ruf bei der SPÖ: Zufall! Zufall! Zufall!) Dieser Verein ruft Coronahilfen in sechsstelliger Höhe ab. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist doch eine Konstruktion, die zum Himmel schreit. Das muss doch jeder wissen! (Ruf bei der SPÖ: Die ÖVP macht doch so etwas nicht!) Man weiß doch genau: Politische Parteien, Parteiorganisationen sollen diese Coronahilfen eigentlich nicht bekommen. Da müsste man sich als ÖVPler ja selbst ein bisschen für diese Konstruktion genieren!

Die anderen Parteien – zumindest wäre mir das nicht aufgefallen – haben das nicht gemacht. Ich kenne zumindest keinen Fall. Das ist wirklich eine Sache, die bei der ÖVP liegt. Der Oberösterreichische Bauernbund ist damit ja nicht allein. Es gibt ja genauso solche Konstruktionen bei den Seniorenbünden. Die Konstruktionen mit den Bauern­bünden gibt es auch in den anderen Bundesländern. Das ist eine Sache, die man nicht


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mehr so machen sollte. Damit geht das Vertrauen in die Demokratie und in den Parla­mentarismus generell verloren.

Vielleicht schaffen wir es bei der nächsten Novelle des Parteiengesetzes, auch über die nahestehenden Organisationen zu reden und vielleicht auch diese Unart zu beenden, dass Wahlkampfkostenobergrenzen überschritten werden. Das ist ja auch das, was die ÖVP gemacht hat, sie hat die Wahlkampfkostengrenze ums Doppelte überschritten. Es gab auch eine Strafe in Höhe von 800 000 Euro. Man kann tatsächlich sagen, Sie haben die Wahl 2017 auf illegalem Weg gewonnen, weil Sie doppelt so viel ausgegeben haben, wie erlaubt war. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach. – Bundesrat Himmer: Es ist jede Wahl illegal, die nicht die SPÖ gewinnt, oder?) Das ist nichts anderes als ein illegaler Wahlsieg!

Deswegen hoffe ich, dass wir damit nicht am Ende des Weges sind, sondern dass wir in Zukunft einmal ein Parteiengesetz haben, das den Namen auch wirklich verdient. Wir werden diesem Paket dennoch, mit einem großen Aber, zustimmen; auch weil von uns zum Beispiel hineinverhandelt wurde, dass Studien zukünftig in Bund, Land und Ge­meinden veröffentlicht werden müssen; wem sie gegeben werden, welche Summe da fließt; damit solche Sachen wie ein Beinschab-Tool in Zukunft in Österreich nicht mehr passieren. (Bundesrat Bader: Darabos! Rudas! – Ruf bei der SPÖ: Ja, ja!) Insofern gibt es – ein wenig widerwillig, aber dennoch – von uns Zustimmung zu diesem Parteien­gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

18.50


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. – Bitte, Herr Fraktionsvorsitzender.


18.50.51

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf jetzt schon auch einmal sagen: Das ist eine der größten Parteientransparenzoffensiven, die diese Republik je gesehen hat, und ich bin richtig stolz darauf, dass wir das heute hier beschließen. (Beifall bei Bun­desrätInnen der ÖVP. – Bundesrat Spanring: Sicher nachhaltig, gell?)

Saubere Umwelt, saubere Politik – das waren zwei zentrale Versprechen der Grünen, das sind zwei zentrale Versprechen der Grünen, nicht erst seit Kurzem, und das werden sie auch in Zukunft sein. Das war immer schon so. Beides zu erreichen ist schwierig genug. Das ist mit Widerständen verbunden, das ist mit Verhandlungen verbunden, in dem Fall sogar sehr weiten und breiten Verhandlungen mit ganz vielen Menschen. Das bedeutet Widerstände, das bedeutet Kompromisse. Das ist Demokratie, und was dieses Paket wirklich macht – und das halte ich für ganz wichtig –, ist, die Demokratie zu stärken.

Uns ist mit dem Meilenstein, den wir heute beschließen, ein umso wichtigerer und größe­rer Schritt gelungen, und ich freue mich, dass diese neue Offensive und Parteien­trans­parenz ermöglicht wurden, dass wir gläserne Parteikassen schaffen, dass wir auch in ein Begutachtungsverfahren sehr, sehr viele Vorschläge eingebaut haben, dass kluge Vorschläge der Opposition mitaufgenommen worden sind und dass wir das mit so breiter Zustimmung hier beschließen können.

Ich möchte schon daran erinnern, wie das historisch entstanden ist. Das ist ja nicht erst jetzt entstanden, wo wir das beschließen, sondern das war ja schon Teil des Regie­rungsprogramms, und ich möchte schon auch daran erinnern, unter welchen Umständen wir damals diese Regierungsbildung verhandelt haben: weil wir im Mai 2019 etwas völlig Außergewöhnliches erlebt haben, als ein Vizekanzler der Republik dabei ertappt wurde,


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wie er die halbe Republik verscherbeln wollte (Bundesrat Schennach: Echt? Ein Vize­kanzler?) und wie er unabhängige Medien über illegale Finanzierungen unter seine Kontrolle bringen wollte. Ibiza ist der Grund dafür, dass wir dieses Paket heute be­schließen. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.) Eure Ablenkungsmanöver, warum ihr gegen dieses Gesetz seid, macht ihr genau deshalb, weil ihr diese Kultur gepflegt habt (Bundesrat Spanring: Wir haben ja schon alles geprüft!), die das ermöglicht hat (Bundesrat Raggl: Angriff ist die beste Verteidigung!), und sind der Grund dafür, dass wir heute einen Schritt machen müssen, um dem einen Riegel vorzu­schie­ben.

Wir sind nicht so!, hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen damals gesagt (Bundesrat Spanring: Und dann kam die ÖVP!), in der schwersten Regierungskrise Österreichs seit Jahrzehnten, der das Land hervorragend gemanagt hat (Heiterkeit bei der FPÖ), der es durch diese Krise geschifft hat. Diese Beschlüsse heute sind dieses Wir-sind-nicht-so-Paket. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Es passiert wirklich viel. Was passiert konkret? – Die Finanzen der Parteien waren ein lang gehütetes Geheimnis. Man kann es sich überhaupt nicht mehr vorstellen: Es ist erst zehn Jahre her, dass ein damaliger Abgeordneter des Nationalrates, Werner Kogler, es geschafft hat, dass Parteispenden überhaupt offengelegt werden mussten. Das ist erst zehn Jahre her! Jetzt machen wir ein wesentlich größeres Paket. Wir stärken den Rechnungshof. Der Rechnungshof musste bisher einfach glauben, was die Parteien gesagt und erzählt haben. Jetzt kann der Rechnungshof selbst prüfen. Er bekommt direkte Kontrollmöglichkeiten und Einschaurechte. Er darf Belege und Kontobewe­gungen jetzt selbst einsehen. Zudem stärken wir – das wurde schon gesagt, und darüber bin ich froh – den unabhängigen Rechnungshof, für den wir eine Zweidrittelmehrheit als Bedingung für die Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin voraussetzen.

Auch sehr wichtig: Wir stärken parlamentarische Kontrollen. Das sollte uns auch ganz wichtig sein, wenn es um Prüfaufträge geht.

Die Parteien werden mit diesem Gesetz zu einer lückenlosen Auskunft verpflichtet. Dazu zählen alle Angaben zu Einnahmen, zu Ausgaben. Dazu zählen auch die Einnahmen und Ausgaben der Gemeindeorganisationen und der Bundesländer. Das ist eine Trans­parenz, wie es sie noch nie gegeben hat. Umgehungsmöglichkeiten werden weitgehend verhindert. Alle parteinahen Organisationen, Vereine und Unternehmensbeteiligungen müssen bekannt gegeben werden. Für sie gelten dieselben Regeln – und auch da lässt Ibiza grüßen.

Auch der Herr Minister wird künftig stärker kontrolliert werden. Auch Ministerien wird mehr auf die Finger geschaut werden. Alle laufenden Studien, alle laufenden Umfragen, alle Gutachten müssen veröffentlicht werden. Dies gilt übrigens auch für die Landes­regierungen, das sei hier in der Länderkammer auch erwähnt. Steuerzahler und Steuer­zahlerinnen, also diejenigen, die das alles finanzieren, haben jetzt die Möglichkeit, einzusehen und nachzuvollziehen, was passiert. Was heute passiert, ist auch ein ganz wesentlicher erster Schritt in Richtung Informationsfreiheit.

Parlamentarische Klubs und Parteiakademien dürfen mit diesem Gesetz keine Spenden mehr annehmen. Somit kann auch über solche Spenden nicht mehr umgangen werden. Die Grenzen wurden schon genannt, damit will ich mich jetzt gar nicht mehr länger aufhalten. (Bundesrat Leinfellner: Die gibt es auch nicht mehr!) Die Kostengrenzen bei Wahlkampfausgaben sind also jetzt nicht mehr nur ein Wunsch. Der neu eingeführte Wahlwerbungsbericht, den alle Parteien abgeben müssen, sorgt für Klarheit und für Konsequenzen, die es bisher nicht gab. Verstöße führen zu Geldbußen, und das kann bis zur Streichung von Parteienförderungen gehen, wenn etwa eine solche verweigert wird. Das sind wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auch wirklich schuldig!


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Saubere Politik ist das, was die Menschen in diesen schwierigen Zeiten wirklich verdient haben. Wir dürfen eines nicht vergessen: Die Teuerung, der Angriffskrieg Russlands hier mitten in Europa, die Versuche, unsere Demokratie zu destabilisieren, direkt anzugreifen (Bundesrat Spanring: Das macht eh ihr! – Bundesrätin Grimling: Na geh!), erfordern, dass wir als Demokratie auch wirklich stabil bleiben müssen (Bundesrat Spanring: Als Wahldemokratie! Könnt ihr euch gratulieren!), transparent sein müssen. Was wir hier tun, ist einer der wichtigsten Schritte für die Demokratie Österreichs, und ich wüsste nicht, was dagegenspricht, dabei mitzugehen. Ich verstehe es nicht, wenn man das nicht tut. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.57


Vizepräsident Günther Novak: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Fraktions­vorsitzender Karl Bader zu Wort gemeldet. – Bitte. – Nicht? Doch nicht? (Bundesrat Bader: Kollegin Miesenberger! – Schriftführerin Miesenberger wendet sich an den Vizepräsidenten. – Bundesrat Schennach: Er nimmt es zurück, es ist also alles in Ordnung!) – Alles klar, gut, dann bitte ich um die tatsächliche Berichtigung von Frau Kollegin Miesenberger. (Bundesrat Schennach: Ah, jetzt kommt der Bauernbund!)


18.58.25

Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich möchte hier heraußen eine tatsächliche Berichtigung machen, und zwar hat Herr Kollege Sascha Obrecht von der SPÖ hier am Rednerpult behauptet, der OÖ Bauernbund als Verein hat Coronahilfen beantragt. (Bundesrat Obrecht: Senio­renbund! Es tut mir leid!)

Ich möchte hier eine Berichtigung machen: Das ist absolut falsch. Der OÖ Bauernbund als Verein hat keine Coronahilfen beantragt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.58


Vizepräsident Günther Novak: Eine Wortmeldung von Herrn Mag. Obrecht. – Bitte sehr.


18.59.07

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Wenn das der ÖVP so ein Anliegen ist, können wir natürlich noch länger darüber reden: Es war natürlich der Seniorenbund – absolut richtig, diese tatsächliche Berichtigung! Es macht die Situation halt nicht besser und es ist trotzdem - - (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Es ist keine tatsächliche Berich­tigung, ich kann so lange reden, wie ich mag.

Es macht die Geschichte halt nicht besser. Wenn Sie länger darüber reden wollen: Es war der Seniorenbund, trotzdem einer der sechs Bünde und eine der Teilorganisationen der ÖVP. Es ist also eine Sache, die weiterhin so möglich ist, die Sie ganz bewusst offengelassen haben. Eine Sache ist nämlich auch völlig klar: Wir wissen, Sie haben im Nationalrat die Mehrheit, das lassen Sie alle natürlich auch spüren; genauso mit den Grünen dann eine parlamentarische Mehrheit.

Dass Sie ein Parteiengesetz beschließen würden, bei dem Sie sich selbst in irgendeiner Form beschneiden würden, bei dem Sie alle Ihre Gschichtln und Ihre Geschäfte wirklich beschneiden würden, das glaubt ja ohnehin kein Mensch, der bei Sinnen ist. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.) Das wissen wir genau. Wir wissen ganz genau, welches Spiel hier gespielt wird. Also: Ja, die tatsächliche Berichtigung ist richtig: Es war nicht der Bauernbund, es war der Seniorenbund. – Es ist um so viel besser. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Bundesrat Steiner: So kann eine tatsächliche Berichtigung auch in die Hosen gehen!)

19.00



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Vizepräsident Günther Novak: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ja, bitte sehr, Herr Kollege. (Bundesrat Schennach: Ohne Buch! Ohne blaues Buch!)


19.00.34

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vorsitzender! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem, was ich jetzt alles gehört habe, vor allem von Herrn Kollegen Schreuder von den Grünen, aber auch von der ÖVP, muss ich sagen: Jetzt verstehe ich die Aussage von Herrn Kanzler Nehammer, bei der er gesagt hat: Alkohol oder Psychopharmaka. (Bundesrat Schennach: Psychopharmaka oder Alkohol!)

Ich muss jetzt ganz ehrlich sagen – wir können wirklich über alles diskutieren –, ich bin da Kollegen Obrecht von der SPÖ wirklich dankbar, der das auf den Punkt gebracht hat: Glaubt ihr wirklich, dass euch irgendjemand glaubt, dass ihr ein Gesetz auf den Weg bringt, das euch irgendwie schaden könnte, durch das ihr mehr kontrolliert werdet? – Das glaubt euch doch niemand! Niemand glaubt euch das! (Beifall bei FPÖ und SPÖ.)

Ich kann mich erinnern, ich war ganz frisch hier herinnen als junger Mandatar – also jung war ich nicht mehr, aber frischer Mandatar (Bundesrätin Mattersberger: Fesch!) –, und ich hatte die Aufgabe, zum Parteiengesetz zu sprechen. Ich habe mich dann damals relativ intensiv damit auseinandergesetzt und habe mir angeschaut, warum in Österreich die Parteienfinanzierung eigentlich wirklich relativ hoch ist.

Ich habe mich damals hier hergestellt und habe voller Überzeugung gesagt: Die Par­teienfinanzierung ist in Österreich deshalb so hoch, damit es keinen Einfluss von außen gibt, damit die Parteien unabhängig agieren können. Wenn ich mir aber anschaue, was in den letzten Jahren innerhalb der ÖVP passiert ist, was da alles aufgekommen ist, dann gibt es ja genau deshalb dieses Spendenverbot. (Bundesrat Raggl: Was war in Ibiza? Wer hat gesagt, wie das geht? Ich glaub’, ich spinn’! Da hat es die Anleitung gegeben, wie man da tun muss! So eine Verblendung!)

Herr Kollege Raggl, ja, du hast recht: Ibiza war natürlich ein Problem, und ihr habt euch gefreut, dass nach Ibiza ein Ibiza-Untersuchungsausschuss gekommen ist, weil ihr geglaubt hat, dass uns das schadet. Was ist übrig geblieben? – In Ibiza ist blöd geredet worden. (Bundesrat Raggl: Er hat die Taschen voller Geld mit dem Auto ...!) Die Verbrecher seid ihr von der ÖVP, und das ist inzwischen bewiesen! (Beifall bei der FPÖ. – He-Rufe bei der ÖVP.) Das ist so, und es werden Verurteilungen folgen, meine Damen und Herren. (Rufe bei der ÖVP: Herr Präsident! – Bundesrat Köck: Für den Strache werden Verurteilungen folgen, ja!) – Ja, aber nicht wegen Ibiza, Herr Kollege! (Bundesrat Raggl: Aber wegen den Rechnungen, die er abkassiert hat in den Gasthäusern! – Bundesrat Ofner: Über Rechnungen dürft ihr nicht reden! Millionen veruntreut!)

Ihr braucht am wenigsten zu reden, ihr habt so viel Butter am Kopf. Könnt ihr euch erinnern, was in letzter Zeit alles war? Es gibt jetzt einen ÖVP-Korruptions-Unter­suchungsausschuss. Na warum gibt es einen ÖVP-Korruptions-Untersuchungs­aus­schuss? (Bundesrat Bader: Weil es ein Minderheitenrecht ist! – Bundesrat Ofner: Nein, weil ihr korrupt seid!) Habt ihr euch einmal über den Namen Gedanken gemacht, woher das kommt: ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss? (Ruf bei der ÖVP: Ihr habt den so genannt!)

Jetzt stellt ihr euch her und sagt: Wir machen ein Parteiengesetz, nach dem wir streng kontrolliert werden. Ich kann mich erinnern: Vor einigen Jahren hat es in den Medien eine Geschichte gegeben, da ist drinnen gestanden: Bei der ÖVP gibt es im Wahlkampf eine doppelte Buchführung – nicht Buchhaltung, eine doppelte Buchhaltung gibt es


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überall (Heiterkeit bei FPÖ und SPÖ) –, und die ÖVP hat sich hingestellt und gesagt: Das stimmt alles nicht, das sind Unterstellungen!

Ein Jahr später, ganz klein, die Medien haben es fast nicht gebracht: Ja, es hat gestimmt. Es hat eine doppelte Buchführung gegeben. Ihr habt mehr Geld ausgegeben. Und das ist euch nicht passiert, das habt ihr absichtlich gemacht. Verkauft uns nicht immer für dumm und verkauft die Bevölkerung nicht für dumm! (Beifall bei FPÖ und SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Krumböck.)

Dass sich die Grünen jetzt hinstellen und dafür wieder den Steigbügelhalter machen, ist typisch. Warum? – Es ist klar: Sie können damit ihre ideologische Politik – alles, was gegen Autofahrer geht, alles, was gegen gewisse Gruppen geht – durchführen. Dafür aber eure Seele an den sogenannten Teufel zu verkaufen – ich weiß nicht, ob ihr auf Dauer damit glücklich werdet. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Teufel? – Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl. – Heiterkeit des Bundesrates Schreuder.) Genau das habt ihr damit gemacht.

Abschließend: Wenn hier gesagt wird, es würde niemandem einfallen, wie man das neue Transparenzgesetz umgehen könnte: Mir fallen genau 850 Gründe ein, denn es stimmt: In Ibiza ist darüber gesprochen worden: Wie kann man das Parteiengesetz umgehen? – Indem man an Vereine spendet. Unsere Vereine sind alle geprüft worden. Nichts ist übrig geblieben, die Vereine sind inzwischen aufgelöst. Die ÖVP hat 850 Vereine, und da bin ich mir jetzt schon sicher: Da wird eingezahlt und eingezahlt und eingezahlt. Ich sage es noch einmal: Das ist das Problem, wenn in einem Staat Verbrecher selbst Gesetze ändern können. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Bader: Na hallo!)

19.05

19.05.43*****


Vizepräsident Günther Novak: Herr Kollege Spanring, ich bin ja einer, der relativ wenige Ordnungsrufe verteilt, aber die ÖVP als Verbrecher zu bezeichnen, dafür be­kommen Sie von mir einen Ordnungsruf.

*****

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bader. – Bitte.


19.06.03

Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ein Tiefpunkt in der Diskussion und in der Auseinandersetzung hier im Hohen Haus, wenn sich Parla­mentarier hier herstellen und eine komplette Partei als Verbrecher bezeichnen. Der Ord­nungsruf gebührt zu Recht. Es ist ganz einfach ungeheuerlich, wie Sie Vorwürfe konstru­ieren.

Ich habe beim letzten Plenum von hier aus auch klar und deutlich gemacht, dass es offenbar für manche keine Möglichkeit gibt, anderen Parteien auf politischer Ebene, auf Diskussionsebene beizukommen. Da greift man dann halt zu Methoden und macht anonyme Anzeigen, offene Anzeigen. – Das ist eine Politik, die Sie wählen.

Ich habe letztes Mal auch klar und deutlich gemacht, dass von diesen vielen Anzeigen bereits 18 eingestellt wurden. Sich hier herzustellen und ganz einfach zu sagen, was noch alles an Verurteilungen kommen wird, das ist eine Anmaßung sondergleichen. Es gibt in Österreich eine unabhängige Gerichtsbarkeit, und nur diese kann nach Prüfung entscheiden, ob etwas unrecht ist oder nicht. Von diesem Pult aus habe ich auch klar und deutlich gesagt, dass für uns als Volkspartei Dinge, die rechtlich nicht in Ordnung


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sind, auch entsprechend zu ahnden sind. Dabei bleibe ich auch weiterhin. Mäßigen Sie sich aber im Ton! Ich glaube, wir brauchen hier eine ganz andere Kultur, und diese tiefen Diskussionen sind nicht notwendig. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

19.07


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ofner. – Bitte, Herr Bundesrat.


19.08.01

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Jetzt muss ich mich schon zu Wort melden, weil da immer Dinge so in den Raum gestellt werden. Lieber Kollege Bader, wenn du sagst, da gibt es anonyme Anzeigen, dann kann ich das auch einmal ganz klar sagen: Nein, von unserer Seite gibt es keine anonymen Anzeigen. (Ruf bei der ÖVP: Wie weißt du das?) Du hast uns da auch entsprechend angeschaut.

Ich werde dir jetzt etwas sagen: Wenn du von Ibiza und deinen Leuten da sprichst (Bundesrat Bader: Hab’ ich nicht! – Ruf bei der ÖVP: Was heißt: deinen Leuten da?), dann darf ich dir eines sagen: Das war in einer alkoholgeschwängerten Atmosphäre eine Geschichte, wo sich in Ibiza zwei so ein bissel Wünsche erträumt haben, was alles möglich sein könnte und sollte. (Bundesrat Raggl: Dass dir das einfällt! – Bundesrat Schreuder: Ja, die Republik verkaufen! Die „Krone“ kaufen!) – Kollege Schreuder, zu dir komme ich schon noch.

Ich sage euch aber eines: Das war für die ÖVP wie ein Lehrfilm, weil sie erst da drauf­gekommen ist, was alles gehen würde. Vielleicht hat es bei euch nach den letzten Aussagen des Herrn Kanzler auch mit Alkohol zu tun (Bundesrätin Zwazl: Na komm!), aber ihr habt es umgesetzt. Dort ist darüber geredet worden, und ihr habt es umgesetzt. (Beifall bei der FPÖ.) Deswegen hat Kollege Spanring auch vollkommen recht.

Warum redest du (in Richtung Bundesrat Bader) hier von Gerichtsbarkeit und Justiz? – Die Justiz, das ist genau jene Gerichtsbarkeit, die ihr ständig angreift. Denk einmal an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft! Die habt ja ihr ständig torpediert (Bundesrat Bader: Warum torpediert? Nein!), weil ihr natürlich auch zu Recht Angst und Sorge gehabt habt, dass alles aufkommt, was ihr in Österreich aufgeführt habt. Das ist das Problem, das wir in Österreich haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Grünen haben ja immer gesagt, sie sind der Anstand dieser Republik. Ja, ihr seid vom Anstand zum Zustand geworden. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ sowie Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Schreuder: Das war jetzt sehr inhaltlich!)

19.10


Vizepräsident Günther Novak: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Mag. Sascha Obrecht zu Wort gemeldet. – Bitte.


19.10.14

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! (Bun­des­rat Köck: Der darf ja nicht! Er hat ja schon zwei Mal! – Bundesrat Schennach: Nein, jetzt ist es die tatsächliche Berichtigung!) Eine tatsächliche Berichtigung geht noch.

Ich möchte mich nur selbst tatsächlich berichtigen, weil ich der Kollegin zugestimmt habe und gemeint habe, es war nicht der Bauernbund, sondern der Seniorenbund. – Stimmt, es war der Seniorenbund, aber es war auch der Bauernbund. Das kann man nachlesen, in ORF Oberösterreich, auch in anderen Medien: Es waren der Bauernbund, die Junge Volkspartei und die Schülerunion. Alle waren auch mit verwickelt. Die Zahlungen waren wesentlich geringer, aber auch da gab es Zahlungen von Coronahilfen. Insofern berichtige


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ich mich selbst tatsächlich und auch die Kollegin, die das gemeint hat. (Beifall bei der SPÖ sowie Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: Bravo!)

19.10 19.10.55


Vizepräsident Günther Novak: Wie schaut es mit weiteren Wortmeldungen aus? (Allgemeine Heiterkeit.) – Weitere Wortmeldungen dazu liegen also nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? (Ruf bei der ÖVP: Nein!) – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das Mediengesetz und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert werden.

Dieser Beschluss bedarf nach Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustim­mung des Bundesrates in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 und das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert werden.

Ich ersuche all jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundes­gesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert werden.

Dieser Beschluss bedarf nach Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der Zustim­mung des Bundesrates in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stim­men.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.


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Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenom­men.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der gegenständliche Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen. Aus­drücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

19.15.1823. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wer­den (Bundesministeriengesetz-Novelle 2022) (2683/A und 1659 d.B. sowie 11024/BR d.B.)


Vizepräsident Günther Novak: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sebastian Kolland. – Ich bitte um den Bericht.


19.15.37

Berichterstatter Sebastian Kolland: Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wer­den.

Die Unterlagen liegen Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme somit zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Günther Novak: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. Ich erteile ihr das Wort.


19.16.18

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ge­schätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! – Frau Präsidentin, herzlich will­kommen! (Beifall des Bundesrates Schreuder.) Die vorliegende Neufassung der Novelle betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert werden sollen, ist das jämmerliche Ergebnis einer Re­paratur des ursprünglichen Gesetzesvorhabens.

Erforderlich war die Überarbeitung durch ein redaktionelles Versehen bei der Erstellung des Ausschussberichtes. Ein im Ausschuss eingebrachter Abänderungsantrag zur ur­sprünglichen Novelle war bei der Abstimmung im Plenum unberücksichtigt geblieben.


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Unberücksichtigt bei der Neufassung blieben jedoch auch die zahlreichen schwer­wie­genden Einwände, die ich namens meiner Fraktion bereits bei meiner Rede zur Erstfas­sung in der Sitzung vom 29. Juni 2022 ausführlich dargelegt habe.

Für mich ist es weiterhin ein Machwerk geblieben, das weder zu einer verständlichen Übersicht der Kompetenzverteilungen in der staatlichen Verwaltung noch zur Berück­sichtigung der dienstrechtlichen Situation der betroffenen Bediensteten führt, sondern ausschließlich auf einen gezielten Ausbau der Machtstrukturen der gegenwärtigen Bun­desregierung abzielt.

Im Hinblick auf die vielen bereits zur Erstfassung aufgezeigten Mängel, die jedoch bei der Neufassung nicht einmal ansatzweise behoben wurden, sieht sich meine Fraktion gezwungen, diesem Gesetzesvorhaben weiterhin die Zustimmung zu verweigern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.18


Vizepräsident Günther Novak: Ich möchte unsere ehemalige Kollegin Sonja Ledl-Rossmann, ehemalige Bundesratspräsidentin und jetzige Landtagspräsidentin von Tirol, recht herzlich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile es ihr.


19.18.59

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Frau Kollegin Grimling hat es schon gesagt: Wir beschließen heute im zweiten Anlauf die Neuordnung der Kompetenzen in den Ministerien. Sie hat auch ausgeführt, wieso wir das heute noch einmal beschließen dürfen. Grundsätzlich ist es auch durch die Neuaufstellung der Bundesregierung notwendig geworden.

Ich habe schon bei der letzten Bundesratssitzung gesagt: Diese neue Struktur ist im Gegensatz zu dem, was Sie gesagt haben, Kollegin Grimling – das ist natürlich Ihr liebes, gutes Recht als Opposition –, gut durchdacht, macht Sinn und gewährleistet, dass diese Bundesregierung wirklich gut arbeitet. (Beifall bei der ÖVP.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, es ist ja nun einmal so, dass Regie­rungsumbildungen nicht nur unter Türkis-Grün stattfinden, sondern die haben ja schon immer stattgefunden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist doch ganz klar, dass neuen Personen wieder neue Kompetenzen zugeschrieben werden. Sie tun immer so, als wäre das unsere alleinige Erfindung, doch das ist in Regierungen und bei Neustrukturierungen einfach immer so. (Bundesrätin Hahn: In dem Ausmaß?)

Wir haben schon das letzte Mal inhaltlich darüber geredet. Mir ist es vielleicht noch wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir mit Tourismusstaatssekretärin Frau Susanne Kraus-Winkler jetzt wirklich eine ganz ausgewiesene Expertin haben, denn sie steht für den Tourismus, und in Österreich ist der Tourismus ja doch ein so wesentlicher Bestandteil, weil wir über 15 Prozent des BIPs aus dem Tourismus lukrieren. Das ist mir wichtig, und es ist gut, dass wir dafür jetzt eine Staatssekretärin haben.

Weil wir gerade vorhin die Debatte gehabt haben und natürlich auch nach mir wieder einiges kommen wird, ist es mir aber schon ein Anliegen, heute darauf hinzuweisen, dass diese Bundesregierung von Beginn an wirklich hart und intensiv arbeitet. (Bun­desrat Steiner: Ja, ja!) Keine andere Regierung zuvor hatte solche Krisen zu bewältigen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)


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Ich denke da an die Coronapandemie, die uns ja jetzt schon bald drei Jahre in Atem hält, ich denke an den Ukrainekrieg mit all den Auswirkungen – sie arbeitet und bringt laufend Pakete auf den Weg.

Wir haben jetzt insgesamt schon 32 Milliarden Euro aufgebracht. Das ist – der Herr Finanzminister hat es das letzte Mal gesagt – wirklich ganz, ganz viel, was wir machen: jetzt wieder diese 300 Euro für besonders betroffene Gruppen, wie Arbeitslose und Mindestpensionisten, diese 500 Euro für jeden und jede, bestehend aus dem 250-Euro-Klimabonus und dem 250-Euro-Bonus für alle Erwachsenen, dann jetzt im August – ganz wichtig –180 Euro als Einmalzahlung zur Familienbeihilfe und das Vorziehen des Familienbonus in Höhe von 2 000 Euro plus der Kindermehrbetrag von 550 Euro.

Die Sozialleistungen werden valorisiert und die kalte Progression wird abgeschafft. (Bundesrat Steiner: Stimmt nicht!) Also ich weiß nicht – diese Regierung arbeitet wirklich viel. Dann haben wir morgen auch noch das Pflegepaket zu beschließen. (Bundesrätin Steiner-Wieser: Das ist ja auch halbherzig! Das ist halbherzig!) Das sind doch Meilen­steine, die trotz dieser Krisen erreicht worden sind. Also diese Regierung arbeitet hart und intensiv für die Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrat Steiner: Ich glaube, das sehen die Österreicher ein bissel anders!)

Zur Diskussion vorhin möchte ich noch sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn wir so weitermachen, wenn wir den Umgangston nicht ändern, dann werden wir bald keine Menschen mehr bekommen, die sich Politik antun. (Bundesrat Steiner: Wenn ihr so weitermacht: Alkohol und Psychopharmaka!) Das sehe ich mit großer Sorge.

Wir sind Vorbilder. Die Menschen schauen auf uns, die Menschen schauen, wie wir die Debatten führen. (Bundesrätin Hahn: Dann würde ich einmal auf die Menschen schauen!) Wir sollten mit Respekt und mit Wertschätzung miteinander reden: kritisch in der Diskussion, fachlich fundiert, aber mit Wertschätzung, liebe Kolleginnen und Kolle­gen. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen. – Zwischenrufe der Bundesrätin Hahn.)

Ich habe mich in meiner Präsidentschaft bemüht, die Kultur des Miteinanders zu fördern. Ich sehe, es ist leider nicht viel geblieben und weitergegangen, aber wir können heute einen Punkt für die morgige Debatte machen: sachlich, kritisch – gut, kann sein –, aber bitte bleiben wir wertschätzend miteinander. (Bundesrätin Grimling: Das Bundes­minis­terium sitzt morgen hier!) Das wäre mein Wunsch für die morgige Debatte. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei BundesrätInnen der Grünen. – Bundesrat Steiner: Alkohol und Psychopharmaka, das passt schon!)

19.24


Vizepräsident Günther Novak: Um die Begrüßung komplett zu machen, begrüße ich auch noch unseren ehemaligen Bundesrat Peter Oberlehner, jetzt Landtagsabgeord­neter in Oberösterreich. – Herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Johannes Hübner. – Bitte.


19.24.35

Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Kollegin Gitschthaler! (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Eder-Gitschthaler! Meinen Mann nicht vergessen!) – Eder-Gitschthaler, also gut. (Heiterkeit des Redners und bei BundesrätInnen der ÖVP.) Ich werde Ihren Mann nicht vergessen und werde es mir zumindest die nächsten 5 Minuten merken und Sie nur Eder-Gitschthaler nennen. Ob es morgen noch gespeichert ist, kann ich nicht versprechen.

Also, liebe Kollegin Eder-Gitschthaler, Arbeit hat ja nichts mit Regierungsumbilden zu tun, das ist ja eine andere Form von Arbeit. Es ist ja nicht die zweite, die dritte – das


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kommt vor –, sondern das ist, soweit ich richtig gezählt habe, die 17. Regierungs­um­bil­dung in einer Regierung, die jetzt zwei Jahre im Amt ist. (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Wie lange?)

Na ja, eine 17. Regierungsumbildung ist ein bisschen merkwürdig, das deutet schon darauf hin, dass in der Regierung nicht nur gearbeitet wird, sondern dass es da andere Probleme gibt: entweder, dass man nicht in der Lage ist, vernünftige Leute zu finden, oder dass die vernünftigen Leute sich als nicht vernünftig erwiesen haben, als unfähig, dass sie ausscheiden, dass sie in Affären verwickelt sind und dergleichen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Dass sie bedroht werden, dass sie aus­scheiden müssen!)

Eine Regierungsumbildung ist eines, aber das Hin- und Herschieben der Minister­kompetenzen und der Zuständigkeiten hat mit Arbeit schon überhaupt nichts zu tun. Wenn Sie eben eine Expertin für den Tourismus haben, dann lassen Sie sie für den Tourismus werken. Da müssen Sie ja nicht die Ministerien ändern und Kompetenzen, Sektionschefs und Mitarbeiter hin- und herschieben, Briefköpfe austauschen, Schilder ändern und all das, was gemacht wird.

Da müssen Sie keine neuen Kollisionssituationen schaffen, dass also das Wirtschafts­ministerium dort, wo es Eigentümervertreter ist, sich jetzt wegen Kollisionen des Finanz­ministeriums bedienen muss, oder das ÖIAG-Gesetz ändern. Das braucht man alles nicht.

Also dieser Änderung werden wir keine Zustimmung geben (Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Das wundert mich nicht! – Bundesrätin Zwazl: Darauf kommt es nicht an!), denn genug ist genug. Das 17. Mal ist, glaube ich, zumindest einmal, ich würde sagen, sieben- bis zehnmal zu viel. Wir werden daher einem weiteren Verschieben von Kompetenzen statt Probleme zu lösen und zu arbeiten, wie Sie das versprechen, nicht die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Eder-Gitschthaler: Schade!)

19.26


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Marco Schreuder. Ich erteile ihm das Wort.


19.27.04

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es ganz kurz, denn wir haben das wirklich schon diskutiert, und ich wüsste jetzt nicht, warum wir eine Diskussion wiederholen sollen. Wir haben das ja schon geäußert: Manche Punkte haben wir auch ein bisschen kritischer gesehen, aber im Großen und Ganzen muss man doch sagen: Wir haben jetzt ein neues Team und jetzt lasst dieses Team arbeiten! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.27


Vizepräsident Günther Novak: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. – Bitte.


19.27.40

Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe beim letzten Mal versprochen, dass ich mir den inhaltlichen Teil für heute aufhebe, weil ja bekannt war, dass dieses Thema noch einmal drankommt.

Ich bin beim letzten Mal schon auf die Verrenkungen zwischen Finanzministerium und mög­licherweise Wirtschaftsministerium mit den Telekomagenden, mit der Telekomaufsicht,


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eingegangen. Heute kann ich inhaltlich die positiven Dinge hervorheben, nämlich dass unsystematische Kompetenzen, die in der Regierung Kurz verschoben worden sind, jetzt endlich bereinigt worden sind, dass also insbesondere aus dem Landwirtschafts­minis­terium die Zivildienstagenden und die Tourismusagenden wieder weggekommen sind. Wobei man, da wir hier im Bundesrat sind, dazusagen muss: Tourismus ist in Gesetz­gebung und Vollziehung Landessache.

Man könnte sich daher fragen: Was macht ein Bundesministerium mit Tourismus­agen­den? Ausdrücklich im Bundesministeriengesetz aufgezählt ist zum Beispiel die Zustän­digkeit für die ÖHT, aber das in den Wortlaut eines Ministeriums aufzunehmen? Die Frage ist auch, warum dann eine Staatssekretärin im Ministerium mit diesen Agenden betraut wird. (Bundesrat Buchmann: Aber die Wertschöpfung aus dem Tourismus ist schon was!) – Ja, es gibt viel Wertschöpfung im Tourismus, aber es ist halt nicht Bundesmaterie. Da könnte man als Bundesrat auch diesen Standpunkt betonen.

Des Rätsels Lösung bei solchen Dingen ist meistens: Es geht um Privatwirtschafts­ver­waltung. Was heißt das de facto? – Es geht um Fördermittel. Das war vielleicht auch die Erklärung, warum dem Landwirtschaftsministerium möglichst viele Kompetenzen zuge­schanzt worden sind: Damit man im Landwirtschaftsministerium feudalistisch die Spen­dierhosen anziehen konnte.

Was noch nicht ganz bereinigt ist, ist die Bezeichnung Regionen im Landwirtschafts­ministerium. Alle, die bei der Enquete im letzten Halbjahr, bei der es auch um das Thema Regionen gegangen ist, aufmerksam aufgepasst haben, wissen: Regionen ist ein sehr dehnbarer Begriff.

Es kommt darauf an, welche Klasse von Regionen – da gibt es, glaube ich, Klasse 1 bis Klasse 5 – man hernimmt, und es gibt keinen Fleck in Österreich, der nicht Bestandteil einer Region ist. Insofern ist es ziemlich nichtssagend, wenn man sagt, es gibt eine Zuständigkeit für Regionen, denn das ist eine Zuständigkeit für ganz Österreich. Für ein Bundesministerium ist es ziemlich naheliegend, dass die Zuständigkeit für ganz Österreich besteht.

Wenn damit der ländliche Raum gemeint ist, dann soll man das auch dazusagen. (Bun­desrat Schreuder: Die Centrope-Region ist sogar grenzüberschreitend!) Allerdings haben wir in der Enquete auch gehört, dass die Definition, was der ländliche Raum ist, nicht ganz klar ist. Wenn man fragt, was nun urban ist, dann kommt man drauf, dass zum Beispiel das Rheintal urban ist. Insofern wäre ich sehr dafür, dass man bei den Bezeichnungen der Bundesministerien weniger Marketingbezeichnungen, sondern rechtsstaatlich fundiertere Bezeichnungen verwendet. (Bundesrat Schreuder: Die Centrope-Region ist sogar grenzüberschreitend!)

Abschließen möchte ich mit dem Punkt Wirtschaft und Arbeit. Es gibt ein gemeinsames Ministerium dafür. Die SPÖ war da immer sehr dagegen, wir halten das nicht für ein großes Problem. Aber das Interessante für die SPÖ ist: Wenn man sich anschaut, Wirt­schaft und Arbeit, diese Begriffskombination, die könnte einem auch ein bisschen bekannt vorkommen. Wenn man auf die Website arbeit-wirtschaft.at geht, stößt man auf ein seit 99 Jahren bestehendes Medium, ein sehr traditionelles Medium, nämlich „Arbeit&Wirtschaft“. Wem gehört dieses Medium? – Der Arbeiterkammer und dem Gewerkschaftsbund. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ. – Bundesrat Schennach: Genau, ist doch gut, oder? Wem gehört „Auto Touring“? Dem ÖAMTC!)

19.31 19.31.50


Vizepräsident Günther Novak: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.


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Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein. Herr Kollege Bader!

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.32.56 Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls


Vizepräsident Günther Novak: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungs­punkte 8 und 23 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 8:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men.“

„Tagesordnungspunkt 23:

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenom­men.“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amt­lichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 8 und 23 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf und Zuweisung


Vizepräsident Günther Novak: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten bezie­hungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zwei Anfragen eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag der Bundesräte Dr. Johannes Hübner, Kollegin­nen und Kollegen betreffend „Gedenken an alle Opfer der Jugoslawienkriege, so auch für die Toten des illegalen Angriffskrieges der NATO gegen die Bundesrepublik Jugosla­wien im Jahr 1999“, der dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten zugewiesen wird.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates ist bereits auf schriftlichem Wege erfolgt. Als Sitzungstermin ist morgen, Donnerstag, der 14. Juli 2022, 9 Uhr, in Aussicht genommen.


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Danke für die heutige Einhaltung der Redezeiten (Bundesrat Steiner: Bis auf eine Aus­nahme!) – bis auf eine Ausnahme. Wenn wir das auch morgen schaffen beziehungsweise ein bisschen entspannter sind, dann werden wir eine vernünftige Sitzung haben.

Die Sitzung ist geschlossen.

19.34.56Schluss der Sitzung: 19.34 Uhr

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