Plenarsitzung
des Nationalrates
168. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Donnerstag, 7. Juli 2022
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Großer Redoutensaal
Stenographisches Protokoll
168. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 7. Juli 2022
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 7. Juli 2022: 9.05 – 22.25 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 2653/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2022)
2. Punkt: Bericht über den Antrag 2654/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 bis 2025 zur Attraktivierung der Ausbildung von Pflegeberufen (Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz – PAusbZG) erlassen wird
3. Punkt: Bericht über den Antrag 2655/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird
4. Punkt: Bericht über den Antrag 2656/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG) erlassen wird
5. Punkt: Bericht über den Antrag 2349/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflegeoffensive sofort in Angriff nehmen
6. Punkt: Bericht über den Antrag 2339/A(E) der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der Übergangspflege
7. Punkt: Bericht über den Antrag 2478/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenanalyse Pflege
8. Punkt: Bericht über den Antrag 2636/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden
9. Punkt: Bericht über den Antrag 2506/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorgezogene Anpassung des Pflegegeldes
10. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit
11. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Mag. Faika El-Nagashi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG) und das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007) geändert werden
12. Punkt: Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden
13. Punkt: Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird
14. Punkt: Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Impfpflichtgesetz, die COVID-19-Impfpflichtverordnung und die Verordnung betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung aufgehoben werden und das Epidemiegesetz 1950 geändert wird
15. Punkt: Bericht über den Antrag 2487/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), das Mediengesetz und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (VfGG) geändert werden, sowie über den
Antrag 34/A und Zu 34/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, über den
Antrag 35/A und Zu 35/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und über den
Antrag 454/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird
16. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 und das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert werden
17. Punkt: Bericht über den Antrag 28/A und Zu 28/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird
18. Punkt: Bericht über den Antrag 31/A und Zu 31/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird
19. Punkt: Bericht über den Antrag 181/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird
20. Punkt: Zweite Lesung: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2509/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden
21. Punkt: Bericht über den Antrag 1374/A der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zum Verbot von Parteispenden
22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 und das Bundesfinanzgesetz 2022 geändert werden (2. Budget-Novelle 2022) (Wiederaufnahme der am 6. Juli 2022 vertagten Verhandlungen)
23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) geändert wird (Wiederaufnahme der am 6. Juli 2022 vertagten Verhandlungen)
24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 2022, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, das EU-Meldepflicht-Gesetz und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldende Plattformbetreiber im Bereich der Besteuerung erlassen wird (Abgabenänderungsgesetz 2022 – AbgÄG 2022)
25. Punkt: Bericht über den Antrag 2669/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert wird
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden
28. Punkt: Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2022)
29. Punkt: Bericht über den Antrag 2647/A der Abgeordneten August Wöginger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden
30. Punkt: Bundesgesetz zur Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 21
Ordnungsrufe ...................................................................................................... 128, 244
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................................... 49
Antrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen, den Antrag 2586/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Mag. Faika El-Nagashi, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG) und das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007) geändert werden“, gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ..................................... 224, 224
Fragestunde (15.)
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ......................................... 21
Kira Grünberg (188/M); Rosa Ecker, MBA, Mag. Verena Nussbaum
Josef Muchitsch (196/M); Bettina Zopf
Mag. Gerhard Kaniak (184/M); Gabriele Heinisch-Hosek, Dr. Werner Saxinger, MSc
Mag. Ernst Gödl (189/M); Petra Wimmer
Philip Kucher (197/M); Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner
Dr. Dagmar Belakowitsch (185/M)
Mag. Markus Koza (195); Fiona Fiedler, BEd
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (190/M); Mag. Yannick Shetty
Dietmar Keck (198/M); Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing. Olga Voglauer
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 21
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 46
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „ÖVP-Asyl-Propaganda statt Maßnahmen gegen Zuwanderungswahnsinn und Migrationskostenexplosion“ (11691/J) ......................................................................... 171
Begründung: Mag. Hannes Amesbauer, BA ............................................................. 176
Bundesminister Mag. Gerhard Karner ..................................................................... 181
Debatte:
Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ... 190
Dr. Christian Stocker .............................................................................................. ... 193
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ... 194
Mag. Georg Bürstmayr ........................................................................................... ... 196
Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ... 196
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 198
Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... ... 200
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 201
Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................... 203
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 204
Christian Ries ............................................................................................................. 205
Mag. Johanna Jachs .................................................................................................. 207
Nurten Yılmaz ............................................................................................................. 208
Mag. Julia Seidl ....................................................................................................... ... 209
Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................ ... 211
Nico Marchetti ............................................................................................................. 213
Dr. Harald Troch ......................................................................................................... 214
Mag. Yannick Shetty .................................................................................................. 215
Christian Lausch ........................................................................................................ 217
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................. ... 218
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Asylstopp – Jetzt!“ – Ablehnung ...................................................... 212, 219
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2653/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2022) (1616 d.B.) ............................................................................................................................... 49
2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2654/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 bis 2025 zur Attraktivierung der Ausbildung von Pflegeberufen (Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz – PAusbZG) erlassen wird (1617 d.B.) ............................................................................................... 49
3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2655/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1618 d.B.) ............................................... 50
4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2656/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG) erlassen wird (1619 d.B.) ...................................................................................................................... 50
5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2349/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflegeoffensive sofort in Angriff nehmen (1620 d.B.) ........................................................................................................ 50
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2339/A(E) der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der Übergangspflege (1621 d.B.) ...................................................................................................................... 50
7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2478/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenanalyse Pflege (1622 d.B.) ...................................................................................................................... 50
RednerInnen:
Josef Muchitsch ...................................................................................................... ..... 50
Sigrid Maurer, BA ................................................................................................... ..... 52
Alois Stöger, diplômé (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 54
Mag. Gerhard Kaniak .............................................................................................. ..... 54
August Wöginger .................................................................................................... ..... 57
Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigungen) .................................................... 65, 79
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................. ..... 65
Bundesminister Johannes Rauch ........................................................................ ..... 66
Bedrana Ribo, MA ................................................................................................... ..... 68
Gabriele Heinisch-Hosek (tatsächliche Berichtigung) ................................................. 74
Philip Kucher ........................................................................................................... ..... 74
Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... ..... 76
Rosa Ecker, MBA .................................................................................................... ..... 78
Mag. Markus Koza .................................................................................................. ..... 80
Mag. Verena Nussbaum ......................................................................................... ..... 81
Bettina Zopf ................................................................................................................... 82
Mag. Christian Ragger ................................................................................................. 83
Mag. Michael Hammer ................................................................................................. 90
Mag. Christian Drobits ................................................................................................. 92
Entschließungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Angehörigenbonus“ – Annahme (260/E) ................................ 63, 102
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echte Pflegereform statt türkis-grüner Überschriftenschmäh“ – Ablehnung 85, 102
Annahme der vier Gesetzentwürfe in 1616, 1617, 1618 und 1619 d.B. ..................... 102
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1620, 1621 und 1622 d.B. .................... 103
Gemeinsame Beratung über
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2636/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz,
das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1623 d.B.) ......................................................................................................................................... 93
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2506/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorgezogene Anpassung des Pflegegeldes (1624 d.B.) ...................................................................................................................... 93
RednerInnen:
Josef Muchitsch ...................................................................................................... ..... 93
Mag. Markus Koza .................................................................................................. ..... 95
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ..... 96
Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... ..... 97
Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ..... 98
Ing. Martin Litschauer (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 99
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 100
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1623 und 1624 d.B. ......................... 103
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit (1625 d.B.) .................................................................................................. 101
Rednerin:
Kira Grünberg ............................................................................................................. 101
Genehmigung des Staatsvertrages in 1625 d.B. ......................................................... 103
11. Punkt: Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Mag. Faika El-Nagashi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG) und das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007) geändert werden (2586/A) ............................................................................................................................. 104
RednerInnen:
Cornelia Ecker ............................................................................................................ 104
Dipl.-Ing. Olga Voglauer ............................................................................................ 105
Peter Schmiedlechner ............................................................................................ ... 127
Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 129
MMag. Katharina Werner, Bakk. ............................................................................ ... 130
Bundesminister Johannes Rauch ........................................................................ ... 134
Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................ ... 135
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 136
Ing. Josef Hechenberger ........................................................................................ ... 139
Mag. Hannes Amesbauer, BA ............................................................................... ... 141
Clemens Stammler ................................................................................................. ... 142
Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... ... 143
Gabriel Obernosterer .............................................................................................. ... 145
Peter Weidinger ...................................................................................................... ... 146
Pia Philippa Strache ............................................................................................... ... 147
Entschließungsantrag der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hitzefrei für Fiakerpferde“ – Ablehnung 132, 225
Annahme des im Antrag 2586/A enthaltenen Gesetzentwurfes ................................. 224
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (2652/A) ........................................................................................... 149
13. Punkt: Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (2659/A) ............................................................................................................................. 149
14. Punkt: Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Impfpflichtgesetz, die COVID-19-Impfpflichtverordnung und die Verordnung betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung aufgehoben werden und das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (2676/A) ............................................................ 149
RednerInnen:
Philip Kucher ........................................................................................................... ... 149
Ralph Schallmeiner ................................................................................................ ... 151
Mag. Gerhard Kaniak .............................................................................................. ... 155
Dr. Josef Smolle ...................................................................................................... ... 157
Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 159
Fiona Fiedler, BEd .................................................................................................. ... 159
Bundesminister Johannes Rauch ........................................................................ ... 160
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 162
Dr. Werner Saxinger, MSc ...................................................................................... ... 164
Mag. Verena Nussbaum ......................................................................................... ... 170
Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ... 219
Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 220
Peter Wurm .............................................................................................................. ... 222
Annahme des im Antrag 2652/A enthaltenen Gesetzentwurfes ................................ 225
Annahme des im Antrag 2659/A enthaltenen Gesetzentwurfes ................................ 225
Annahme des im Antrag 2676/A enthaltenen Gesetzentwurfes ................................ 226
Gemeinsame Beratung über
15. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2487/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), das Mediengesetz und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (VfGG) geändert werden, sowie über den
Antrag 34/A und Zu 34/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, über den
Antrag 35/A und Zu 35/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird, und über den
Antrag 454/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1637 d.B.) .......................................... 226
16. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz 1985 und das Publizistikförderungsgesetz 1984 geändert werden (1638 d.B.) .................................................................................................................... 226
17. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 28/A und Zu 28/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1639 d.B.) .................................................................................................................... 226
18. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 31/A und Zu 31/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1640 d.B.) .................................................................................................................... 227
19. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 181/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird (1641 d.B.) .................................................................................................................... 227
20. Punkt: Zweite Lesung: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2509/A der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (1642 d.B.) ................................ 227
21. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1374/A der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zum Verbot von Parteispenden (1643 d.B.) ........................................................................................... 227
RednerInnen:
Mag. Christian Ragger ............................................................................................ ... 227
Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 228
Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 231
Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ... 235
Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ... 238
Sigrid Maurer, BA ....................................................................................................... 242
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 246
Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 248
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 252
David Stögmüller .................................................................................................... ... 255
Andreas Minnich ..................................................................................................... ... 258
Mag. Karin Greiner .................................................................................................. ... 259
Mag. Agnes Sirkka Prammer ................................................................................. ... 261
Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zur Legalisierung verdeckter Parteienfinanzierung“ – Ablehnung ............ 240, 266
Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung des Vollzugs betreffend den Begriff ‚nahestehende Organisationen‘“ – Annahme (261/E) ................................................................. 250, 266
Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Transparenz von Statuten von Vereinen in Österreich“ – Annahme (262/E) ................................................................................................ 257, 266
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1637 und 1638 d.B. .................................... 264
Kenntnisnahme der vier Ausschussberichte 1639,1640, 1641 und 1643 d.B. ........... 267
Annahme des Gesetzentwurfes in 1642 d.B. in zweiter Lesung ................................. 267
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1572 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2022 bis 2025 und das Bundesfinanzgesetz 2022 geändert werden (2. Budget-Novelle 2022) (1592 d.B.) (Wiederaufnahme der am 6. Juli 2022 vertagten Verhandlungen) ............................................................................................................ 268
23. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1570 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) geändert wird (1593 d.B.) (Wiederaufnahme der am 6. Juli 2022 vertagten Verhandlungen) ............................................................................................................................. 268
RednerInnen:
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 268
Gabriel Obernosterer .............................................................................................. ... 270
MMag. DDr. Hubert Fuchs ...................................................................................... ... 271
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ................................................................................. ... 272
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 273
Bundesminister Dr. Magnus Brunner, LL.M. ....................................................... ... 275
Angela Baumgartner .............................................................................................. ... 276
Mag. Karin Greiner .................................................................................................. ... 279
Maximilian Lercher ................................................................................................. ... 280
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1592 und 1593 d.B. .................................... 281
Gemeinsame Beratung über
24. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1534 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 2022, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung, das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, das EU-Meldepflicht-Gesetz und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldende Plattformbetreiber im Bereich der Besteuerung erlassen wird (Abgabenänderungsgesetz 2022 – AbgÄG 2022) (1585 d.B.) ............................................................................................................................. 281
25. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2669/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1591 d.B.) ........................................... 282
RednerInnen:
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ ... 282
Karlheinz Kopf ......................................................................................................... ... 283
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 291
Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA ................................................................................. ... 293
Staatssekretär Florian Tursky, MBA MSc ............................................................ ... 293
Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 295
Dr. Elisabeth Götze ................................................................................................. ... 295
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1585 und 1591 d.B. .................................... 326
Gemeinsame Beratung über
26. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1492 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert wird (1586 d.B.) ................... 296
27. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1569 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (1587 d.B.) .............................. 296
RednerInnen:
Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................ ... 297
Ing. Klaus Lindinger, BSc ...................................................................................... ... 297
Dr. Elisabeth Götze ................................................................................................. ... 297
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1586 und 1587 d.B. .................................... 327
28. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1511 d.B.): Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2022) (1588 d.B.) ............................................................................................................................. 298
RednerInnen:
Mag. Martin Engelberg ........................................................................................... ... 298
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 299
Michel Reimon, MBA .............................................................................................. ... 300
Henrike Brandstötter .............................................................................................. ... 301
Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 302
Annahme des Gesetzentwurfes in 1588 d.B. .............................................................. 327
Gemeinsame Beratung über
29. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2647/A der Abgeordneten August Wöginger, David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden (1590 d.B.) ............................................................................................................................. 303
30. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1532 d.B.): Bundesgesetz zur Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen (1589 d.B.) ............................................................................................................................. 303
RednerInnen:
August Wöginger .................................................................................................... ... 303
Maximilian Lercher ................................................................................................. ... 306
Erwin Angerer ......................................................................................................... ... 307
David Stögmüller .................................................................................................... ... 312
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 313
Staatssekretär Florian Tursky, MBA MSc ............................................................ ... 314
Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................. ... 315
Andreas Kollross .................................................................................................... ... 316
Alois Kainz ............................................................................................................... ... 318
Dr. Elisabeth Götze ................................................................................................. ... 319
Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 320
Erwin Angerer (tatsächliche Berichtigung) ................................................................. 321
Klaus Köchl ................................................................................................................. 321
Maximilian Lercher (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 322
Angela Baumgartner .............................................................................................. ... 322
Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 323
Peter Weidinger ...................................................................................................... ... 324
Maximilian Köllner, MA .......................................................................................... ... 325
Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Soforthilfe für Kärnten – Unwetterkatastrophe im Gegendtal“ – Ablehnung ........................................................................................................... 310, 328
Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „vollständige Abgeltung finanzieller Schäden für Betroffene von Unwetterkatastrophen“ – Ablehnung .................................................................... 311, 328
Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringend finanzielle Maßnahmen für gemeinwohlorientierte Organisationen“ – Ablehnung 317, 328
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1590 und 1589 d.B. .................................... 328
Eingebracht wurden
Regierungsvorlage ....................................................................................................... 47
1657: Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden
Bericht ........................................................................................................................... 49
III-694: Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022; BM f. Justiz
Anträge der Abgeordneten
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsstrafgesetzes 1991 geändert wird (2710/A)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend volle Funktionsfähigkeit für die Republik bedeutsamer ausgegliederter staatlicher Einrichtungen (wie z.B. die AGES, die Statistik Austria oder die Bundesmuseen) erhalten (2711/A)(E)
Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gütesiegel für Kinder- und Jugendbetreuung (2712/A)(E)
Peter Weidinger, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend der „Rechtssicherheit bei der Kreditvergabe an ältere Menschen“ (2713/A)(E)
Fiona Fiedler, BEd, Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Musiktherapie in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen (2714/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in der Steiermark – erstes Halbjahr 2022 (11573/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Kärnten – erstes Halbjahr 2022 (11574/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Tirol – erstes Halbjahr 2022 (11575/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Salzburg – erstes Halbjahr 2022 (11576/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Vorarlberg – erstes Halbjahr 2022 (11577/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Oberösterreich – erstes Halbjahr 2022 (11578/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Niederösterreich – erstes Halbjahr 2022 (11579/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Wien – erstes Halbjahr 2022 (11580/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Österreich – erstes Halbjahr 2022 (11581/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität im Burgenland – erstes Halbjahr 2022 (11582/J)
Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Familie und Beruf Management GmbH (11583/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Ärzt*innen-Mangel im ländlichen Raum (11584/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verbot von Behandlungen bei Minderjährigen, sowie Volljährigen, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung abzielen und deren Einwilligung auf Willensmangel beruht (Konversionstherapien) – Folgeanfrage (11585/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verbot von Behandlungen bei Minderjährigen, sowie Volljährigen, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung abzielen und deren Einwilligung auf Willensmangel beruht (Konversionstherapien) – Folgeanfrage (11586/J)
Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Noch immer fehlende Beschwerdestelle bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamt*innen (11587/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Lobbying für ein Investorengericht in der EU (11588/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze in öffentlichen Bädern Wiens ab 2016 (11589/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze in öffentlichen Bädern Tirols ab 2016 (11590/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze in öffentlichen Bädern Kärntens ab 2016 (11591/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze in öffentlichen Bädern Salzburgs ab 2016 (11592/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze in öffentlichen Bädern Vorarlbergs ab 2016 (11593/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze in öffentlichen Bädern Niederösterreichs ab 2016 (11594/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze in öffentlichen Bädern Burgenlands ab 2016 (11595/J)
Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeieinsätze in öffentlichen Bädern Steiermarks ab 2016 (11596/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Pachtflächen der Österreichischen Bundesforste AG (11597/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Pachtflächen der Österreichischen Bundesforste AG (11598/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Erfüllung der Empfehlung betreffend den Schutz von Weidetieren aus dem Grünen Bericht (11599/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Landwirtschaft sichert die Artenvielfalt (11600/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Landwirtschaft sichert die Artenvielfalt (11601/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Landwirtschaft sichert die Artenvielfalt (11602/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Pestizide in der Luft (11603/J)
Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend OMV-Unfall in der Raffinerie Schwechat (11604/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Folgeanfrage Gefahrene Kilometer seit Einführung von Cook & Chill und weitere Strategie (11605/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Belastung des Gesundheitssystems durch Cannabiskonsum (11606/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Folgeanfrage zu der Anfrage 9512/J: off-label-Corona-Impfungen für Schwangere (11607/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Affenpocken (11608/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Sind die Corona-Impfdosen verunreinigt?“ (11609/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Biber, Bär, Wolf und Fischotter – Einstufung in der FFH-Richtlinie (11610/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Biber, Bär, Wolf und Fischotter – Einstufung in der FFH-Richtlinie (11611/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Divers – inter – offen – k.A.: Vehikel zur Umgehung der Wehrpflicht? (11612/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend aktueller Stand der Fremdwährungskredite aus konsumentenschutzrechtlicher Sicht (11613/J)
Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend aktueller Stand der Fremdwährungskredite aus konsumentenschutzrechtlicher Sicht (11614/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Diskriminierung von LGBTIQ-Personen (11615/J)
Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend gefährliche Ideologie im Klimaratsbericht: „Klimaschutz darf keine individuelle Entscheidung sein“ (11616/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Nicht genügend und Sitzenbleiben (11617/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Corona-Impf-Stalking durch den oö. Bildungsdirektor? (11618/J)
Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend gerichtliches Nachspiel wegen nicht ausgelieferter Notebooks (11619/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes (11620/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend der Position zu Produkten aus Entwaldung und Waldschädigung (11621/J)
Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Personalsituation am Landesgericht Linz (11622/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sicherstellung der notärztlichen Versorgung in allen Regionen Österreichs (11623/J)
Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Fehlende Daten über Hate Crime in Österreich (11624/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BKA für das 2. Quartal 2022 (11625/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMEIA für das 2. Quartal 2022 (11626/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMEUV für das 2. Quartal 2022 (11627/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMFFIM für das 2. Quartal 2022 (11628/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMI für das 2. Quartal 2022 (11629/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMDW für das 2. Quartal 2022 (11630/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMA für das 2. Quartal 2022 (11631/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMBWF für das 2. Quartal 2022 (11632/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMF für das 2. Quartal 2022 (11633/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMKÖS für das 2. Quartal 2022 (11634/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMLV für das 2. Quartal 2022 (11635/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMKUEMIT für das 2. Quartal 2022 (11636/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMJ für das 2. Quartal 2022 (11637/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMSGPK für das 2. Quartal 2022 (11638/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im BMLRT für das 2. Quartal 2022 (11639/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMLV im 2. Quartal 2022 (11640/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMKÖS im 2. Quartal 2022 (11641/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMSGPK im 2. Quartal 2022 (11642/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMLRT im 2. Quartal 2022 (11643/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMJ im 2. Quartal 2022 (11644/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMKUEMIT im 2. Quartal 2022 (11645/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMA im 2. Quartal 2022 (11646/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMF im 2. Quartal 2022 (11647/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMEIA im 2. Quartal 2022 (11648/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMEUV im 2. Quartal 2022 (11649/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMDW im 2. Quartal 2022 (11650/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMI im 2. Quartal 2022 (11651/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BKA im 2. Quartal 2022 (11652/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMFFIM im 2. Quartal 2022 (11653/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im BMBWF im 2. Quartal 2022 (11654/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Überstunden im BMF für das 2. Quartal 2022 (11655/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Überstunden im BMFFIM für das 2. Quartal 2022 (11656/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Überstunden im BMI für das 2. Quartal 2022 (11657/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Überstunden im BMBWF für das 2. Quartal 2022 (11658/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Überstunden im BMEIA für das 2. Quartal 2022 (11659/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Überstunden im BMA für das 2. Quartal 2022 (11660/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Überstunden im BMDW für das 2. Quartal 2022 (11661/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Überstunden im BMEUV für das 2. Quartal 2022 (11662/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Überstunden im BKA für das 2. Quartal 2022 (11663/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Überstunden im BMKÖS für das 2. Quartal 2022 (11664/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Überstunden im BMLRT für das 2. Quartal 2022 (11665/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Überstunden im BMLV für das 2. Quartal 2022 (11666/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Überstunden im BMKUEMIT für das 2. Quartal 2022 (11667/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Überstunden im BMJ für das 2. Quartal 2022 (11668/J)
Alois Kainz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Überstunden im BMSGPK für das 2. Quartal 2022 (11669/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Parlamentsarmeen im internationalen Einsatz (11670/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verwaltungsaufwände der Sozialversicherung 2021 (11671/J)
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in öffentlich geförderten Kultureinrichtungen (11672/J)
Peter Schmiedlechner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Pestizide in der Luft (11673/J)
Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend UVP-Novelle (11674/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Evaluierung Wirtschaftshilfen: Branchen, öffentliche Unternehmen, offene Anträge (11675/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11676/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11677/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11678/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11679/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11680/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11681/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11682/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11683/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11684/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11685/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11686/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11687/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11688/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11689/J)
Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Wie abhängig ist Österreichs Verwaltung von einzelnen Softwareunternehmen und deren Herkunftsländern? (11690/J)
Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend ÖVP-Asyl-Propaganda statt Maßnahmen gegen Zuwanderungswahnsinn und Migrationskostenexplosion (11691/J)
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Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Vorbereitung der Pandemie (53/JPR)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (10664/AB zu 10938/J)
der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (10665/AB zu 10941/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (10666/AB zu 10942/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (10667/AB zu 10940/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (10668/AB zu 10939/J)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (10669/AB zu 10943/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die 168. Sitzung des Nationalrates für eröffnet erklären und Sie, werte Damen und Herren Abgeordnete, recht herzlich begrüßen. Mein Gruß gilt auch den Damen und Herren auf der Galerie, den Journalistinnen und Journalisten sowie den Damen und Herren zu Hause, die unsere Sitzung mitverfolgen.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Andreas Hanger, Peter Haubner, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Ruth Becher, Elisabeth Feichtinger, BEd BEd, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Herbert Kickl, Mag. Meri Disoski, Mag. Nina Tomaselli und Dr. Johannes Margreiter.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Werner Kogler wird durch Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer vertreten; Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne Raab durch Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner; Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA durch Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch, den ich mittlerweile herzlich bei uns begrüßen darf.
Ich darf ferner die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung bekannt geben, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten:
Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler wird durch Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner vertreten.
*****
Ich darf weiters bekannt geben, dass die Sitzung wie üblich auf ORF 2 bis 13 Uhr übertragen wird, ORF III überträgt diese dann bis 19.15 Uhr. Im Anschluss wird die Sitzung kommentiert in der TVthek übertragen.
Ich darf bekannt geben, dass heute im Laufe des Tages ein hausinternes Kamerateam im Sitzungssaal filmen wird.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen jetzt zur Fragestunde.
Ich darf noch einmal den Herrn Bundesminister begrüßen.
Die Anfrage ist jeweils auf die Dauer von 1 Minute begrenzt. Die Beantwortung der Anfrage ist auf 2 Minuten und jene der Zusatzfrage auf jeweils 1 Minute begrenzt.
Ich darf Sie, Herr Bundesminister, jeweils kurz drauf hinweisen, wenn die Zeit abgelaufen ist oder abzulaufen droht.
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die erste Anfrage stellt Frau Abgeordnete Grünberg. – Bitte sehr.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Gerade für Menschen mit Behinderung ist die persönliche Assistenz unbedingt erforderlich, um am Alltag teilhaben zu können, aber auch, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. In Österreich es ist so, dass zwischen der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz und der persönlichen Assistenz in allen anderen Bereichen unterschieden wird und gerade die persönliche Assistenz im Freizeitbereich von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich geregelt ist.
Im Regierungsprogramm haben wir uns darauf geeinigt, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung finden wollen und dazugehörige One-Stop-Shops entwickelt werden sollen. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Nun zu meiner Frage:
„Wie ist der Stand der Umsetzung für eine bundesweit einheitliche Regelung zur Persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderungen und der Schaffung eines One-Stop-Shops für diesen Bereich?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Geschätzte Abgeordnete Grünberg, gerne beantworte ich diese Frage.
Das ist ein wichtiges Thema. Zur Umsetzung des Vorhabens im Regierungsprogramm erfolgen seitens meines Ressorts nun nächste Schritte, beginnend mit einer Erhebung in den Bundesländern hinsichtlich der jeweiligen Rahmenbedingungen und Volumen in den einzelnen Bereichen der persönlichen Assistenz. Das müssen wir wissen.
In weiterer Folge wurden sowohl Gespräche mit VertreterInnen von Menschen mit Behinderung als auch erste Gespräche mit einzelnen Bundesländern aufgenommen, um Harmonisierungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu erarbeiten. Basierend auf diesen Gesprächen wurden nunmehr entsprechende Eckpunkte erarbeitet, die ebenfalls die Schaffung zentraler Anlauf- und Unterstützungsstrukturen im Sinne eines One-Stop-Shops beinhalten.
Die Eckpunkte sind noch mit den Ländern zu finalisieren. Mein Ziel ist es jedenfalls, den Beginn des Pilotprojektes mit spätestens Anfang 2023 hinzubekommen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitt
e.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Im Regierungsprogramm haben wir uns nicht nur auf die Einrichtung von One-Stop-Shops zur persönlichen Assistenz geeinigt, sondern auch zu anderen Bereichen, gerade was Hilfsmittel und Heilbehelfe betrifft, denn es wäre eine große Vereinfachung für Menschen mit Behinderung, bei der Versorgung einen leichteren Zugang zu haben.
Was konkret haben Sie da in Planung, um den Alltag von Menschen mit Behinderung gerade mit Heilbehelfen und Hilfsmitteln zu erleichtern?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Auch hier gilt, viele Bereiche betreffend: Menschen mit Behinderungen fallen in die Schnittstelle von Bund und Ländern. Bereits in der Vergangenheit gab es Bemühungen, durch Erarbeitung eines vereinheitlichten, abgestimmten und gegenseitig anerkannten Antragsformulars für Hilfsmittel Verbesserungen und raschere Abläufe zu erzielen. Eine entsprechende Einigung mit Ländern und Sozialversicherungsträgern konnte aber leider nicht erzielt werden.
Daher gibt es aus meiner Sicht folgende Möglichkeit, das auch umzusetzen: Es gibt in Österreich rund 140 Kundenservicestellen der ÖGK. Diese sind regional gut erreichbar. In diesen ÖGK-Kundenservice-One-Stop-Shops werden bereits jetzt zahlreiche Anliegen stellenübergreifend organisiert – Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Familienbeihilfe, Pflegegeld, Beihilfen für Menschen mit Behinderung, Arbeitsmarktservice und Ähnliches mehr.
Zur Nutzung von Synergien und bereits vorhandenem Know-how könnten diese auf spezielle Anliegen von Menschen mit Behinderungen ausgeweitet werden und die Abstimmung mit den zuständigen Stellen – Sozialministeriumservice und Länder – durch die ÖGK initiiert werden und im Hintergrund erfolgen.
Das ist mein Zugang. Ich habe meine MitarbeiterInnen angewiesen, entsprechende Gespräche mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger aufzunehmen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordnete Ecker. – Bitte sehr.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Viele Menschen mit Beeinträchtigung, die als nicht erwerbstätig gelten, üben in Werkstätten fähigkeitsorientierte Beschäftigung aus und werden auch in Praktika für den Arbeitsmarkt vorbereitet. Sie alle erhalten ein Taschengeld und haben nichts von all den Steuersenkungen, nichts vom Pendlerpauschale, nichts vom Pendlereuro, und die Teuerung belastet diese Menschen besonders, weil sie natürlich immer auch auf Hilfeleistungen angewiesen sind.
Wann, Herr Sozialminister, gehen Sie das Projekt Lohn statt Taschengeld an?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das ist ein sehr berechtigter Hinweis. Ich habe selbst in diesem Bereich gearbeitet, habe ein großes Beschäftigungsprojekt für Langzeitarbeitslose geleitet. Das war an derselben Stätte untergebracht wie eine Einrichtung der Lebenshilfe. Meine Leute haben normalen Lohn erhalten und die behinderten Menschen, die dort in der Lebenshilfe waren, ein Taschengeld, sie haben aber dieselbe Tätigkeit verrichtet.
Wir haben uns dann vor Ort darauf verständigt, das zu ändern, haben ein gemeinsames Projekt aufgesetzt und die Menschen über eine gemeinsame Gesellschaft auch angestellt. Das ist Kompetenz, Sache der Länder, muss und kann vor Ort geregelt werden. Sie können aber sicher sein: Da ich weiß, wie sich das darstellt, ist es eines meiner vordringlichen Projekte, da Abhilfe zu schaffen, das anzugehen und Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass dieselbe Tätigkeit und ähnliche Tätigkeiten, wie sie beispielsweise
in sozialökonomischen Betrieben ausgeübt werden, entsprechend und gleich entlohnt werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Nussbaum, bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Schönen guten Morgen! Der Nationale Aktionsplan Behinderung wurde nach sehr langer Verzögerung nun in der letzten Ministerratssitzung beschlossen. Inhaltlich ist dieser von Rückschritten im Vergleich zum vorigen Nationalen Aktionsplan und von fehlender Finanzierung geprägt.
Herr Bundesminister, wann werden sowohl die Finanzierung für diese Maßnahmen nach dem NAP als auch die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich voll umgesetzt sein?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Die Frage der Finanzierung, das wissen Sie, ist natürlich im Zuge der Budgetverhandlungen zu klären. Und die Nationalen Aktionspläne sind ja immer Rahmen, die geschaffen werden, wobei die konkrete Ausgestaltung in finanzieller Hinsicht sehr oft fehlt. Mir ist das bewusst und auch klar.
Ich habe auch in Treffen mit Behindertenverbänden und Behinderteneinrichtungen zugesagt, dass wir im Zuge der Budgeterstellung auch Projekte gemeinsam mit den Einrichtungen und den Behindertenverbänden aufsetzen, um so dann in die konkrete Umsetzung zu kommen. Mir ist bewusst, dafür braucht es finanzielle Mittel. Diese sind im Zuge der Budgetverhandlungen sicherzustellen, und Umsetzung – rasche Umsetzung – wird anhand ganz konkreter Projekte erfolgen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Zum Thema Teuerung und Pensionen, Herr Bundesminister, lautet meine Frage:
„Warum schaffen Sie es angesichts der hohen Inflation nicht, zumindest PensionistInnen sowie PflegegeldbezieherInnen unmittelbar nachhaltige Hilfe zu leisten und die Pensionsanpassung und Pflegegeldanpassung für 2023 um einige Monate vorzuziehen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ich halte zunächst fest, dass wir sowohl rasch als auch langfristig helfen. Ich kann Ihnen ein ganz konkretes Beispiel geben: Eine Mindestpensionistin oder Bezieherin der Ausgleichszulage mit 978 Euro pro Monat erhält in diesem Jahr eine Entlastung von 1 350 Euro – das entspricht 1,5 Monatseinkommen.
Die Antwort auf Ihre Frage ist also: Ja, wir machen Soforthilfen, wir tun das, und die Hilfe kommt auch an. Wir sind natürlich darauf vorbereitet – und machen das –, im kommenden Jahr die Pensionen zu erhöhen und die Teuerung auszugleichen. Dasselbe gilt natürlich auch für die Erhöhung des Pflegegeldes. Wir wissen, dass die Teuerung bleiben wird. Wir wissen auch, dass da Maßnahmen gesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hat auch immer erklärt, dass das, was wir bisher gemacht haben, nämlich Maßnahmen in einem Gesamtvolumen von 28 Milliarden Euro, weiter evaluiert wird und wir davon ausgehen, dass wir im Herbst zusätzliche Maßnahmen brauchen.
Für die PensionistInnen mit geringer Pension wurden umfangreiche Pakete geschaffen. Es gab im Dezember letzten Jahres die 150-Euro-Soforthilfe, im Frühjahr weitere 150 Euro, im Zuge des Antiteuerungspaketes weitere 300 Euro. Es profitieren insgesamt etwa 200 000 Pensionistinnen und Pensionisten davon. Und um darüber hinaus schnellstmöglich zu helfen und zu unterstützen, wird der Teuerungsabsetzbetrag als Einmalzahlung ausbezahlt.
Ich würde einfach festhalten wollen, dass uns diese Situation bewusst ist, dass wir rasch Maßnahmen gesetzt haben und dass die Bundesregierung auch festgehalten hat, dass es weitere Schritte brauchen wird, um diese Gruppe im Fokus zu behalten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Bundesminister, aus Ihrer Antwort heraus eine Nachfrage: Die Teuerung beträgt derzeit im Durchschnitt an die 5,5 Prozent, aktuell 8 Prozent im Monat. Können Sie garantieren, dass die Pensionsanpassung 2023 im Jänner die tatsächliche Teuerung bei den Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich abgelten wird?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Na ja, Sie wissen als Gewerkschafter und Lohnverhandler, dass Lohnerhöhungen oder, in diesem Fall, auch Erhöhungen von Pensionen Verhandlungssache sind und dass das ausverhandelt werden muss, weil es finanziert werden muss.
Sie können aber sicher sein: Mein Bestreben als Sozialminister ist es natürlich und selbstverständlich, über die Pensionserhöhungen den Ausgleich herzustellen, den diese Pensionistinnen und Pensionisten auch brauchen. Mir ist nämlich bewusst, dass gerade dort, wo geringe Pensionen vorhanden sind, die Teuerung ganz besonders zuschlägt, weil diese Menschen ihr Einkommen in extrem hohem Ausmaß – nahezu das gesamte Einkommen, das sie als Pension haben – für Lebenshaltungskosten, für Heizung und für den täglichen Bedarf ausgeben müssen und ansonsten nichts mehr übrig bleibt.
Das wird auch durch die jüngste Studie, die wir im Sozialministerium in Auftrag gegeben haben, untermauert, in der wieder angeschaut worden ist, wie sich das im Zeitverlauf entwickelt hat – ich bin sofort fertig –, und wir wissen, wir haben das in den Fokus zu nehmen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Zopf. – Bitte.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Geschätzter Herr Minister! Unsere Maßnahmen gegen die Teuerung sind: 500-Euro-Klimabonus für jede und jeden, zusätzlich 300 Euro für besonders betroffene Gruppen, zum Beispiel die Mindestpensionisten, 180 Euro pro Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe als Einmalzahlung; weiters kommt ein erhöhter Absetzbetrag von 500 Euro, die Erhöhung des Familienbonus soll vorgezogen werden, und die kalte Progression wird abgeschafft. Das sind zum Beispiel für ein Ehepaar mit zwei Kindern über 2 800 Euro oder für ein Pensionistenpaar über 1 700 Euro Entlastung pro Jahr. Experten zeigen sich mit diesem Paket zufrieden.
Herr Bundesminister, sind die Maßnahmen der Bundesregierung im Antiteuerungspaket aus Ihrer Sicht eine wirksame und rasche Hilfe für die, die es brauchen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das sind sie. Das habe ich versucht, darzulegen, und ich habe mir, da das oft Debatte hier im Plenum und auch in Ausschüssen war, auch angeschaut, wo sich
Österreich da im internationalen Vergleich bewegt, weil es mir schon ein Anliegen ist, auch Teuerungsabgeltungen so festzulegen, dass sie wirken, eine bestimmte Größenordnung haben, rasch wirken und auch strukturell wirken.
Ich bin dann noch einmal ein bisschen ins Detail gegangen und habe mir auch den Vergleich mit Deutschland vor Augen geführt: Die Deutschen haben etwas Ähnliches gemacht wie wir. Sie haben im Zuge einer Erhebung zur Frage, wie sich Armut entwickelt hat, jetzt vor zwei Wochen festgehalten, dass die deutsche Bundesregierung insgesamt eine Größenordnung von 25 Milliarden Euro auf den Weg gebracht hat – in Deutschland! – und dass nur 2 Milliarden davon – das wären für Österreich 200 Millionen Euro – dort ankommen, wo es besonders notwendig ist, nämlich bei den BezieherInnen der geringsten Einkommen. – Wir in Österreich haben das Zehnfache davon.
Ich würde daher schon meinen, dass wir da im europäischen Vergleich auch mit anderen Ländern gut aufgestellt sind. Und noch einmal die Botschaft: Wir wissen, die Teuerung wird nicht weggehen, und es ist von der Bundesregierung angekündigt, dass im Herbst geprüft wird, welche weiteren Maßnahmen wir setzen werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Kaniak. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Bundesminister, rückblickend betrachtet haben viele Maßnahmen, die die Bundesregierung gesetzt hat, um die Coronakrise zu überwinden, sich als unverhältnismäßig erwiesen und mehr Schaden als Nutzen gestiftet. So hat auch der Rechnungshof festgestellt, dass im ersten Krisenjahr besonders im Gesundheitswesen viele Leistungen nicht erbracht worden sind: 6,55 Millionen weniger Arztkontakte von Patienten, 3,8 Millionen weniger Ambulanzbesuche, 1,8 Millionen weniger Belegstage in den stationären Abteilungen in den Spitälern. Selbst auf den Intensivstationen gab es – trotz der Mehrbelastung durch Corona – 32 000 weniger Belegstage.
Wie gedenken Sie, die durch die unverhältnismäßigen Coronamaßnahmen der Bundesregierung verursachen Kollateralschäden in unserem Gesundheitssystem, inklusive Behandlungsrückstau, zu sanieren?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 184/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wie sanieren Sie die Kollateralschäden im österreichischen Gesundheitssystem inklusive Behandlungsrückstau nach den unverhältnismäßigen Coronamaßnahmen der Bundesregierung?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Gut, was die Einschätzung der Maßnahmen und die Verhältnismäßigkeit angeht, haben wir unterschiedliche Auffassungen und haben diese auch schon oft diskutiert. Wir hatten es zu Beginn der Pandemie – das ist auch klar – mit einem völlig unbekannten Virus zu tun. Es sind dann europaweit, weltweit auch Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen worden. Das war angesichts der damaligen Virusvariante, die grassiert ist, angezeigt und notwendig.
Was Ihre Frage zum Behandlungsrückstau betrifft: Ich hatte gestern ein intensives Gespräch mit allen Landeskrankenanstalten beziehungsweise deren Vertreterinnen und
Vertretern, a) um mir ein Bild über die aktuelle Situation dort zu machen, auch was die Personalausstattung und den Personalmangel angeht, und b) um mich kundig zu machen, wie es genau mit dem von Ihnen angesprochenen Behandlungsrückstau ausschaut. Dieser wird – und das ist zugesichert – sukzessive abgearbeitet, und das ist in manchen Bereichen auch weit fortgeschritten.
Ja, es stimmt, es ist da auch im Sinne der Prioritätensetzung zu Verzögerungen gekommen, die aber nicht nur der Pandemie geschuldet sind. Es ist schon so, dass in den Landesspitälern mittlerweile auch die Personalsituation und Personalausstattung mit dazu beitragen, dass dort Rückstände aufgetreten sind. Auch – das sei dazugesagt – gewisse Mangelerscheinungen, die Sie kennen und die im ambulanten Bereich vorhanden sind – Stichwort: niedergelassene Ärzteschaft –, tragen mit dazu bei, dass Behandlungen in Spitäler verlagert werden, die eigentlich dort nichts verloren haben.
Insgesamt aber gilt: Ja, die Abarbeitung des Rückstaus bei den Behandlungen läuft, sie ist im Gange und auf gutem Wege.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Besonders gravierend und vor allem auch langfristig problematisch ist der Behandlungsrückstau bei den Vorsorgeuntersuchungen beziehungsweise auch im Bereich der Krebsfrüherkennung. Allein im ersten Krisenjahr wurden 11 Prozent weniger Krebsdiagnosen getroffen und über 135 000 Vorsorgeuntersuchungen weniger durchgeführt. Was gedenken Sie, vor allem in den beiden Bereichen Mammakarzinom und Kolonkarzinom – was die beiden Hauptkrebsarten sind, von denen die Österreicher betroffen sind – zu tun, um diesen Rückstau bei den Maßnahmen zur Früherkennung zu beseitigen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Was die Vorsorgeuntersuchungen und die Prophylaxe angeht, haben Sie recht, da ist natürlich ein Rückstau entstanden. Das ist aber insgesamt ein Problem und hat wiederum mit der Mangelsituation auch im niedergelassenen Bereich zu tun. Das ist unbefriedigend – vollkommen klar –, weil jede Früherkennung, die wir schaffen – und da rede ich ein Stück weit aus eigener Erfahrung –, Leid, Krankheit und auch Kosten verhindert.
Ja, es ist eine zentrale Aufgabe in unserem System, dieses Angebot zu schaffen, um rechtzeitig zur Vorsorge gehen und diese Vorsorgeuntersuchungen machen zu können. Ich bin gemeinsam mit der Sozialversicherung und den Ländern dabei, die Möglichkeiten zu prüfen, da erstens auszubauen, zweitens zu beschleunigen und sicherzustellen, dass Vorsorge in einer Geschwindigkeit stattfindet, die auch in der Fläche eine Wirkung erzielt. Ich teile Ihre Einschätzung: Das ist die beste Maßnahme, um im Gesundheitssystem nachhaltig tätig zu sein.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Bundesminister! Stichwort Kollateralschaden – in einem anderen Zusammenhang: Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Krankenversicherungsträger, insbesondere die Österreichische Gesundheitskasse, den Kollateralschaden der schwarz-blauen Regierung unter Kurz jetzt bewältigen müssen.
215 Millionen Euro beträgt dieser Schaden. Aus dem Leuchtturmprojekt von Schwarz-Blau ist eigentlich ein finanzielles Desaster geworden, vor allem aber wurden die Versicherten belogen. Man hat ihnen eine Patientenmilliarde versprochen, die für Leistungsverbesserungen hätte verwendet werden sollen. Daraus wird jetzt wohl nichts. Im Gegenteil, mit den zum Teil auch von Ihnen, Herr Bundesminister, durchgeführten zusätzlichen Belastungen und dem Entzug der finanziellen Mittel der ÖGK, der Österreichischen Gesundheitskasse, fehlt eine weitere Milliarde.
Jetzt meine Frage: Wie werden Sie als verantwortlicher Bundesminister dafür sorgen, dass die Versprechen der Politik – PatientInnenmilliarde – gegenüber den Pflichtversicherten und ihren Angehörigen eingehalten werden und diese Milliarde tatsächlich für Leistungsverbesserungen verwendet wird?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das ist eine sehr umfangreiche Frage, die auf dem Rohbericht des Rechnungshofes fußt.
Erster Punkt: Ich werde mir den Rechnungshofbericht in der Endfassung natürlich genau anschauen; mache das schon mit dem Rohbericht. Es gibt auch Empfehlungen des Rechnungshofes, und ich bin jemand in einem politischen Amt, der sehr viel davon hält, Empfehlungen des Rechnungshofes auch umzusetzen.
Zweiter Punkt: Natürlich wird es Gespräche mit der Sozialversicherung geben. Ich habe dort auch eine Aufsichtspflicht, die ich wahrzunehmen habe, und das werde ich auch tun. Das geht bis in die Finanzstruktur, die Abschlüsse und die finanzielle Ausgestaltung hinein. Sie können sich sicher sein, dass dieser Rechnungshofbericht, der dann in der Endfassung auf dem Tisch liegen wird, selbstverständlich erstens hier diskutiert wird, zweitens zu Maßnahmen führen wird und drittens Anlass dazu geben wird, insgesamt auf die Strukturen zu schauen: Wo hat sich was gerechnet und rentiert, wo nicht? Das hat der Rechnungshof auch getan.
Sie wissen auch, dass durch diese Zusammenlegung die versprochene Patientenmilliarde, die ich im Übrigen nie versprochen habe – wir auch nicht –, gar nicht möglich ist. Diese Milliarde gibt es nicht. Ich habe sie gesucht, sie ist nicht vorhanden. Die Herausforderungen insgesamt in Bezug auf die Finanzierung des Gesundheitssystems sind ohnehin groß genug. Sie können gewiss sein, dass es notwendig sein wird, auch auf die Finanzierungsströme insgesamt – im Gesundheitswesen, in der Aufteilung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung – im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen genau hinzuschauen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Saxinger. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Minister! Die Covid-Viren sind gekommen, um zu bleiben, wir müssen lernen, damit umzugehen. Die Null-Covid-Strategie ist zum Scheitern verurteilt. Die Frage, die sich stellt: Was können wir aktiv gegen die Pandemie tun? Was können wir tun, um die verheerenden Auswirkungen einzudämmen? Da gibt es einiges Bekannte: Händehygiene, Abstandhalten, Maskentragen in Räumen, natürlich die Impfung. Wir können auch Solidarität beweisen, indem wir Masken tragen und uns impfen lassen.
Es gibt den Begriff des Präventionsparadoxons, der Folgendes beschreibt: Durch die Maßnahmen wie Hygiene, Abstand, Impfen wurde noch Schlimmeres verhindert. Jetzt glauben aber manche, weil noch Schlimmeres nicht eingetreten ist, hätten wir diese Maßnahmen gar nicht gebraucht. (Abg. Belakowitsch: Wie in Schweden!) Das ist eben nicht so. Das ist ein Irrtum.
Herr Minister, was kann man denen entgegnen, die glauben, ohne Maßnahmen wäre eh nichts Schlimmes passiert?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Na ja, das ist im Prinzip die Frage von Bewusstseinsbildung. Ich meine schon, dass das auch etwas mit Verhältnismäßigkeit und Einschätzungen zu tun hat. Meine Linie ist eine klare – die habe ich auch kundgetan –: dass es im dritten Jahr der Pandemie notwendig sein wird, mit Covid zu leben.
Das ist im Übrigen eine weltweite Strategie: auf der einen Seite damit umzugehen und Vulnerable, die wir nicht außer Acht lassen dürfen, zu schützen – das ist auch ein Gebot der Stunde, weil diese eben besonders verletzlich sind, wie das Wort sagt –, doch auf der anderen Seite so viel Normalität wie möglich zuzulassen. Wir müssen einen Weg im Hinblick darauf finden, dass wir angesichts der Krisen, die im Herbst auf uns zukommen und vielfach sind – also Teuerung, die Energiefrage, der Krieg in der Ukraine und Ähnliches mehr –, nicht mit Covid-Maßnahmen dazu beizutragen, dass die Dinge sich verschärfen, sondern wir sie entlasten. Das ist jedenfalls mein Zugang.
Was das Impfen angeht, ist die Empfehlung auch klar: Es ist jetzt angezeigt, über 65-Jährige auffrischen zu lassen. Wir sind dabei, gemeinsam mit den Bundesländern und auch den Sozialpartnern sehr basisnahe Impfangebote zu schaffen. Wir sind auch dabei, die Verteilung von Medikamenten, Covid-Medikamenten, besser zu organisieren. Das hat bisher in einzelnen Bundesländern nicht sehr gut geklappt. Wir sind im Austausch mit der Ärztekammer, um dieses zweite Sicherheitsnetz auch zu nützen. Ich bin zuversichtlich, dass wir da auf einem gutem Weg sind, einen Umgang zu finden und zu lernen, mit Covid zu leben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur nächsten Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Ribo. – Bitte sehr.
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Geschätzter Minister! Am 12. Mai, am Tag der Pflege, haben Sie das größte Pflegepaket präsentiert. Das Paket war dringend notwendig, weil man über viele, viele Jahre hinweg die Pflege vernachlässigt hat. Wir haben zusammen mit unserem Koalitionspartner über viele Wochen gut, konstruktiv und wertschätzend verhandelt, und ich bin wirklich sehr froh, dass uns dieses große Paket gelungen ist.
„Wie viele Personen werden von den Maßnahmen der Pflegereform profitieren?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das ist im Detail – wie folgt – darzustellen: Es sind insgesamt etwa 200 000 Personen, die durch die Entgelterhöhungen davon profitieren; etwa 120 000 diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, PflegefachassistentInnen und PflegeassistentInnen, etwa 15 000 HeimhelferInnen und BehindertenbegleiterInnen.
Beim Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe beim Pflegegeld profitieren etwa 46 000 Personen mit 60 Euro pro Monat, beim Angehörigenbonus sind es geschätzt zwischen 18 000 und 25 000 Personen, bei den Gratispflegekursen – eine kleine Maßnahme – etwa 1 000 pflegende Angehörige, bei den Ausbildungsbeiträgen und beim Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz sind es etwa 13 000 Auszubildende an den diversen Schulen sowie etwa 5 500 Auszubildende in den Sozialbetreuungsberufen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Das ist also ein Paket, welches wirklich Verbesserungen für die Menschen in der Pflege bringt. Wir werden auch heute wichtige Gesetze und Gesetzesänderungen hoffentlich mit einer großen Mehrheit beschließen, damit die Umsetzung eben schnell vorangehen kann. Ich hoffe, dass es da auch seitens der Opposition große Zustimmung gibt, weil dieses großartige Paket einfach wirklich unterstützenswert ist.
Wie viel Geld gibt es für das Pflegereformpaket, und was ist davon genau umfasst?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Es gibt insgesamt rund 1 Milliarde Euro; umfasst davon ist das Bundespflegegeldgesetz in der Größenordnung von 100 Millionen Euro, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz mit etwa 225 Millionen Euro, das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz mit etwa 520 Millionen Euro – und jetzt noch 50 Millionen Euro zusätzlich –, und es gibt weitere Maßnahmen, wie das Pflegestipendium, die Valorisierung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung oder die Erleichterung der Inanspruchnahme sowie der Übernahme der Kosten zur Ersatzpflege. Allein das macht wie gesagt noch einmal 50 Millionen Euro aus. Und was man auch nicht vergessen darf, ist die Überführung der Schulversuche ins Regelschulwesen.
Vielleicht noch ein letzter Satz zu diesem Punkt: Wir wissen, wir haben damit einen enorm wichtigen Schritt gesetzt, sowohl im Volumen wie auch in der Geschwindigkeit, das vor dem Sommer noch hinzubekommen. Es wird auch intensiv daran gearbeitet, die weiteren Schritte hinzubekommen, vor allem, was die Stipendienfrage und die berufsbegleitende Ausbildung angeht – zuerst war ja angedacht, das aufgrund technischer Schwierigkeiten beim AMS erst im September 2023 starten zu lassen, das wird aber deutlich beschleunigt werden. Ich bin im Gespräch mit dem Arbeitsmarktservice, wir werden das zu Beginn des nächsten Jahres hinbekommen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Nicht nur für Ihre Vorhaben in der Pflege brauchen Sie viel Geld, sondern auch das Pensionssystem erfordert viel Geld. Gute Sozialpolitik sorgt immer für einen Ausgleich zwischen den Interessen der Beitragszahler auf der einen Seite und der Leistungsbezieher auf der anderen Seite. Jetzt gehen aber die Ausgaben immer weiter nach oben und die Beiträge decken den Aufwand immer weniger.
In der aktuellen Gebarungsvorschau der Sozialversicherung wurde das Pensionsloch in der Pensionsversicherung für die nächsten Jahre stark nach oben korrigiert: für das Jahr 2023 um eine halbe Milliarde Euro, für 2024 und 2025 um jeweils eineinhalb Milliarden Euro und für 2026 um 1,6 Milliarden Euro.
Welche ausgabendämpfenden Maßnahmen setzen Sie, damit Sie den Bundesfinanzrahmen für die Untergliederung der Pensionsversicherung nicht überschreiten?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 192/M, hat folgenden Wortlaut:
„In der aktuellen SV-Gebarungsvorschau wurde das Pensionsloch in der Pensionsversicherung für die nächsten Jahre stark nach oben korrigiert. Für das Jahr 2023: + 0,5 Mrd. Euro. Für das Jahr 2024: + 1,5 Mrd. Euro. Für das Jahr 2025: + 1,5 Mrd. Euro
und für das Jahr 2026: + 1,6 Mrd. Euro. Welche ausgabendämpfenden Maßnahmen setzen Sie, um den Bundesfinanzrahmen in der UG 22 nicht zu überschreiten?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Da muss ich eine klare Antwort geben: Dieser wird überschritten werden müssen, weil sich Pensionserhöhungen und Pensionsanpassungen entlang der Inflationsrate massiv kostenerhöhend auswirken werden – das ist vollkommen klar. Ich würde Ihnen eine falsche Auskunft geben, wenn ich sage, dass da weniger Geld aufgewendet wird.
Natürlich wird es darum gehen, auch Sparpotenziale zu heben, aber das Pensionssystem kann nicht von heute auf morgen verändert werden. Ich kenne die Forderung, kostendämpfende Maßnahmen einzuziehen, zu setzen, jetzt geht es aber zunächst darum, auch eine weitgehende Verarmung vor allem im Bereich der Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten zu verhindern. Da wird es – das wurde ja in der vorigen Frage schon diskutiert – Anpassungen geben müssen, die sich natürlich entlang der Inflationsrate bewegen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Wenn wir das kurzfristig nicht schaffen, müssen wir aber den Blick in die Ferne richten. Im Bundesrechnungsabschluss, den der Rechnungshof jetzt vorgelegt hat, ist die Langfristprognose für die Pensionsausgaben enthalten, und demnach steigen die Ausgaben für die Pensionszuschüsse von 4,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2051 auf 6,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Welche längerfristigen Maßnahmen im Pensionssystem setzen Sie, um diesen enormen Fehlbetrag, der auch eine Belastung für die Jungen ist, zu reduzieren?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Auch das ist eine schwierig zu beantwortende Frage, denn die demografische Entwicklung ist, wie sie ist, angesichts der Jahrgänge, die jetzt in Pension gehen, und es ist arithmetisch darstellbar, wie sich die Ausgaben allein entlang der Biografien weiter entwickeln werden.
Es wird natürlich insgesamt notwendig sein, den Staatshaushalt – und der Hinweis darauf ist schon richtig – entlang der besonderen Aufwendungen, die wir hatten – auch jetzt in den letzten beiden Jahren und auch entlang der Teuerungspakete, auch entlang der Abschaffung der kalten Progression, die Geld kosten wird –, wieder ins Gleichgewicht zu bekommen. Es wird dann aber wohl auch Aufgabe des Finanzministers und der Bundesregierung insgesamt sein, einen Blick darauf zu werfen, wie sich entlang der neuen Bedingungen eine mittelfristige Finanzplanung gestaltet.
Recht gebe ich Ihnen in der Einschätzung, dass sich Bund, Länder und Gemeinden entlang dessen, was sich jetzt in den letzten beiden Jahren abgespielt hat – ökonomisch nämlich –, werden überlegen müssen, wie die Balance in den Haushalten langfristig hergestellt werden kann.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Gödl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Heute ist ja jedenfalls ein guter Tag für die Pflege in Österreich. Wir werden dann bei den ersten Tagesordnungspunkten ausführlich darüber diskutieren und einige wichtige Beschlüsse fassen: Wir werden die Gehalts- und Arbeitsbedingungen bei den Pflegeberufen verbessern, wir werden mit dem Ausbildungsbeitrag von 600 Euro auch die Ausbildung attraktiver machen, wir bereiten ein Pflegestipendium in der Höhe von 1 400 Euro vor, sodass die Ausbildung attraktiver wird, wir stärken auch die Pflege zu Hause – es ist dann in der Folge ein Angehörigenbonus vorgesehen – und vieles mehr.
So werden wir also heute wichtige Beschlüsse fassen, und ich stelle daher schon jetzt folgende Frage an Sie, Herr Bundesminister:
„Was sind nach den Beschlüssen in dieser Woche die nächsten Schritte in der Pflegereform?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Also zunächst bin ich sehr dankbar, dass die Beschlussfassung heute stattfindet und damit der Rahmen geschaffen wird, um in die Gänge und in die Umsetzung zu kommen. Deshalb war es mir ein ganz besonderes Anliegen, diese Pflegereform eben noch vor dem Sommer hinzubekommen, um auch dem Nationalrat die Möglichkeit zu geben, durch die Beschlussfassung den Weg freizumachen.
Mein Haus ist jetzt intensiv damit beschäftigt, all diese Umsetzungsschritte gemeinsam mit den Ländern einzuleiten. Wir arbeiten an der administrativen Umsetzung, da sind die Gespräche mit den Bundesländern auch unverzüglich aufgenommen worden, weil ja die Dinge vielfach auch bei den Ländern passieren.
Hinsichtlich der 24-Stunden-Betreuung ist eine Attraktivierung der unselbstständigen Beschäftigung vorgesehen, ein konkretes Modell wird gerade gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeitet. Ebenso ist eine Adaptierung der 15a-Vereinbarung mit den Ländern vorzunehmen; wir haben dafür bereits 16 Millionen Euro reserviert – weil es dann eben die Aufteilung der Mittel zwischen Bund und Ländern geben wird, muss die Anpassung gemacht werden. Die Signale aus den Ländern sind durchwegs positiv, also die Bereitschaft, das auch mitzutragen, ist dort hoch.
Wesentliches Element der Weiterentwicklung der Pflegevorsorge wird eine Zielsteuerung entlang des Modells in der Gesundheit sein. Auch da wurden Vorgespräche mit den Ländern, dem Städtebund und dem Gemeindebund geführt; diese werden fortgesetzt. Und wir sind natürlich auch dabei, die Vorbereitungen für den Finanzausgleich oder die Finanzausgleichsverhandlungen zu tätigen. – Es gibt jede Menge Arbeit, alles ist im Plan, und wir sind mit großer Vehemenz bei der Umsetzung.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Wir wissen, dass etwa 80 Prozent der Menschen zu Hause gepflegt werden; die Pflege zu Hause ist also ein sehr, sehr wichtiger Baustein im gesamten Konzept der Pflege. Daher auch die Frage an Sie, Herr Minister: Was alles ist geplant, um die pflegenden Angehörigen noch besser zu unterstützen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Im Rahmen der Pflegereform sind folgende Maßnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger durch eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz vorgesehen:
Das ist zum einen einmal die Leistung eines Angehörigenbonus in der Höhe von 1 500 Euro jährlich, und das sind weiters die Verlängerung der Antragsfrist beim Pflegekarenzgeld sowie die Zuwendungen für die Inanspruchnahme von Pflegekursen.
Darüber hinaus sind im Rahmen der Pflegereform natürlich auch Verbesserungen für pflegende Angehörige vorgesehen. Da gibt es zum Beispiel die Ausweitung der Anzahl von Angehörigengesprächen durch Psychologinnen und Psychologen, und im Übrigen sollen pflegende Angehörige künftig bereits nach drei Tagen die Möglichkeit haben, eine finanzielle Zuwendung zu den Kosten der Ersatzpflege zu beantragen, wenn sie aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstigen wichtigen Gründen in der Pflege verhindert sind.
Zu beachten ist auch, dass durch die Erhöhung des Erschwerniszuschlags und durch den Entfall der Anrechnung eines Beitrags von 60 Euro der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld insgesamt mehr Geld für die Pflege durch Angehörige zur Verfügung steht.
Uns ist klar, und das war auch die Absicht, alle Säulen der Pflege – ambulant, stationär, zu Hause, 24 Stunden-Betreuung – nützen zu müssen, um eine gute Pflege in Österreich sicherzustellen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Abgeordnete Wimmer. – Bitte.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Guten Morgen, Herr Minister! Das von der Regierung groß präsentierte Pflegepaket wird ja heute nur zum Teil umgesetzt. Leider ist dieses Paket auch nicht nachhaltig, es beinhaltet keinerlei Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, keine Entlastung für pflegende Angehörige und vor allem keinerlei Ausbau des Leistungsangebotes, und das wäre dringend notwendig. Das Paket scheint ein Ziel zu verfolgen: dass die Pflege billiger werden soll.
Wie soll jetzt der drohende Pflegekräftemangel behoben werden, wenn der Beruf weiterhin nicht attraktiver wird, wie soll das funktionieren, wenn Gehaltserhöhungen nur für zwei Jahre bezahlt werden? Gerade in der Ausbildung kann man von dem vorübergehend ausbezahlten Ausbildungsbonus nicht leben und man ist auch nicht sozialversichert.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Minister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ich würde Ihnen jetzt einmal diametral widersprechen wollen, aufgrund der Gespräche, die ich mit den Pflegeverbänden in den letzten Wochen hatte, in denen es auch darum ging, erstens die Begutachtungen einzuordnen und zweitens in die Umsetzung zu kommen. Diese sehen das total anders, sie sagen nämlich unisono, dieser Schritt war ganz besonders notwendig, sowohl in der Breite als auch in der Tiefe.
Das Paket ist angekommen, das wird dort auch so gesehen. Die wissen genauso gut wie ich und Sie, dass das nicht das Ende der Fahnenstange ist, aber jedenfalls ein wichtiger Schritt, um mehr Menschen in Ausbildung zu bekommen, Menschen im Beruf zu halten, auch durch die deutliche Erhöhung der Entschädigung, auch durch die zusätzliche Anerkennung der Schwerarbeit auch in der Nacht. Das ist ein Schritt, der notwendig war und der auch wirkt.
Es ist aufgrund der Nachfragezahlen, was die Ausbildung angeht, belegt: Das ist ein attraktives Modell, das nachgefragt wird und das seine Wirkung entfalten wird. Unbestritten ist: Um mehr Menschen in die Pflege zu bekommen, wird es weitere Anstrengungen brauchen, und zwar auf allen Ebenen. Wir haben mittlerweile eine Konkurrenz um Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt, nicht nur in den Gesundheits- und Pflegeberufen,
die es notwendig machen wird, dort alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Das heißt –ich sage es auch an dieser Stelle –, wir werden auch Pflegekräfte aus dem Ausland brauchen, um in Zukunft die Pflege sicherstellen zu können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Kucher. – Bitte.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich kann kein Geheimnis daraus machen: Wir diskutieren ja oft über die Zweiklassenmedizin, und ich kritisiere immer wieder, dass aus unserer Sicht seitens der Regierung im Kampf gegen diese Zweiklassenmedizin zu wenig weitergeht.
Die ÖVP ist da relativ sauber aufgestellt – nicht umsonst sind 50 000 Euro von Privatkliniken in Richtung ÖVP geflossen –, die ist da relativ klar.
Jetzt habe ich ein bisschen Angst: Was wäre denn, wenn die Privatkliniken draufkämen, wenn wir heute über das Parteienfinanzierungsgesetz sprechen, dass man das Geld leider den Grünen gibt? Diese sind mindestens gleich untätig im Bereich der Zweiklassenmedizin, wirken aber ein bisschen sauberer aufgestellt. Haben Sie Angst, dass das in diese Richtung gehen könnte?
Deswegen auch die konkrete Frage:
„Welche Maßnahmen werden Sie in Ihrer Ressortverantwortung eventuell gemeinsam mit anderen Regierungsmitgliedern setzen, um den Kassenvertragsmangel und damit die schon vorherrschende Zwei-Klassen-Medizin zu beseitigen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Minister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Vielleicht mache ich es so: Ich stehe für eine klasse Medizin und nicht für eine Zweiklassenmedizin. Klasse Medizin heißt hervorragend zugängliche Leistungen für alle gleichermaßen, egal aus welcher gesellschaftlichen Situation man kommt.
Wir haben in Österreich im europäischen Vergleich ein Spitzenfeld an Medizinern, auch eine hohe Qualität, auch bei der Ärztedichte sind wir gut. Wir haben natürlich regional – das ist ein riesiges Thema – Mangel in unterschiedlichen Fachrichtungen. Wir haben im niedergelassenen Bereich das Thema, dass gerade im ländlichen Raum Nachfolgefragen nicht geklärt werden können – das ist bei mir auch angekommen –, und wir sind dabei, in diesem etwas schwierigen Finanzierungssystem, das wir haben, um es vorsichtig zu formulieren – Sozialversicherung auf der einen Seite, Länder auf der anderen Seite, Bund, Ärztekammer auf der anderen Seite –, Gespräche darüber zu führen, wie wir zu Lösungen kommen können, die verhindern, dass permanent Leistungen aufgrund von Mangelerscheinungen im niedergelassenen Bereich zum Beispiel in die Ambulanzen verlagert werden. Das kann es nicht sein, weil das von der Finanzierung her auch nicht gerecht ist.
Wie können wir es schaffen? – Über attraktive Modelle es niedergelassenen ÄrztInnen, vor allem jungen Ärztinnen und Ärzten, möglich zu machen, diesen Beruf zu ergreifen und auch auszuüben. Da braucht es, das ist auch klar, neue Möglichkeiten entlang der Entweder-oder-Situation, dass man entweder Kassenarzt oder Wahlarzt oder Wahlärztin ist.
Es gibt auch gemeinsame Überlegungen mit der Sozialversicherung und den Ländern, wie man das gestalten kann. Es gibt Modelle, die das möglich machen, und ich orte Bereitschaft für eine gewisse Bewegung bei allen Stakeholdern. Das wird notwendig
sein, um die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, mit der hohen Qualität, und nicht das zu haben, was Sie meinen, nämlich eine Zweiklassenmedizin: Dass man nur noch zur Wahlärztin oder zum Wahlarzt gehen kann, wäre jedenfalls zu verhindern.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Ja, vielen Dank. – Um es konkret zu machen: Ist es gerecht, dass ich als Politiker für ein Zahnimplantat 300 Euro dazugezahlt bekomme und eine Versicherte in Klagenfurt, die Angestellte ist, keine Zuzahlung bekommt? Da spreche ich vom Risikostrukturausgleich und gleich guten Leistungen für alle Versicherten in Österreich.
Um das ganz konkret zu machen: Was sind denn drei ganz konkrete Maßnahmen, die Sie als Gesundheitsminister setzen werden, damit es gleich gute Leistungen für alle Versicherten gibt, egal in welchem Bundesland man wohnt und wo man versichert ist?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Minister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Erster Punkt: Sicherstellung der Versorgung im niedergelassenen Bereich, wie ich es vorhin angekündigt habe. Wenn das nicht sichergestellt ist, werden die Menschen gezwungen, in Wahlarztpraxen auszuweichen, beziehungsweise können sich das oftmals nicht leisten und müssen dann auf medizinische Versorgung verzichten, und das muss hintangehalten werden.
Das ist mein Hauptpunkt: Es muss gelingen, auch in gemeinsamen Gesprächen mit Sozialversicherung, Ärztekammer und den Ländern, diesen Notstand zu beheben. Es kann nicht sein, dass beispielsweise in Dornbirn drei ÄrztInnen in Pension gehen und keine Nachfolge finden und damit der Zustand eintritt, dass Menschen nicht versorgt sind.
Das ist nicht hinnehmbar, und diesbezüglich liegen auch konkrete Modellversuche auf dem Tisch, um es klar zu sagen: Wie kann man es schaffen, dort Angebote sicherzustellen, sodass der Zugang gesichert ist? Das ist das Hauptargument, und wenn wir das nicht hinbekommen, landen wir in einer Mangelversorgung und in einer Situation, in der Menschen ärztliche Hilfe nicht mehr in Anspruch nehmen und sich nicht behandeln lassen und am Ende der Kette im Spital landen, wo die Behandlungen wesentlich teurer sind. Das ist der Hauptpunkt.
Es gibt ein paar weitere Punkte: Leistungsangleichung auch in der Sozialversicherung insgesamt; es ist in der letzten Zielsteuerungskommissionssitzung ein Meilenstein geschaffen worden mit dem nationalen Impfprogramm. – Es ist schwierig genug, aber da die Schritte zu setzen, das ist jedenfalls mein Bestreben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Schwarz. – Bitte.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Herr Präsident! Einen schönen guten Morgen, Herr Bundesminister! Ich möchte bei zwei Dingen einhaken, die Kollege Kucher gesagt hat. Zur Mehrklassenmedizin: Sie haben ja darauf eindeutig geantwortet, und ich möchte das unterstreichen, denn ich glaube, dass es gerade mit der ÖGK gelungen ist, die Neunklassenmedizin, die es davor gab, nämlich unterschiedliche Leistungen für die gleichen Beiträge in Österreich, zu harmonisieren.
Diese Harmonisierung hat Geld gekostet, selbstverständlich, weil nach oben nivelliert wurde und nicht nach unten, aber diese Harmonisierung ist auf gutem Wege und sollte mit einem bundesweiten Gesamtvertrag demnächst abgeschlossen werden. – Das einmal dazu, das heißt, dort ist die Harmonisierung, die Gleichbehandlung schon gelungen.
Sie haben auch die Wahlärztinnen und Wahlärzte, die immer wieder in Diskussion stehen, angesprochen. Ich glaube, da kommt es darauf an, nicht hinzudeuten und zu sagen, das funktioniert nicht gut, sondern zu fragen: Wie attraktiviert man es für Wahlärztinnen und Wahlärzte, im System, in der Gesamtversorgung, vor allem gemeinsam mit KassenärztInnen im niedergelassenen Bereich, tätig zu werden?
Gibt es da schon konkrete Ansatzpunkte?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Minister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ja, die gibt es. Erstens einmal werden wir den Ausbau von Primärversorgungseinrichtungen forcieren müssen, das ist ein Gebot der Stunde, da sind wir einfach hintennach. Es wird auch darum gehen, flexible Ordinationsmodelle zu schaffen, mit weniger belastenden Bereitschaftsdienstregelungen, und diese auch an neue Lebenssituationen von jungen Ärztinnen und Ärzten anzupassen, die vielleicht das Bedürfnis haben, in der ersten Phase, beim Berufseintritt, Teilzeit zu arbeiten, Vertretungsregelungen zu haben, die funktionieren, und Ähnliches mehr.
Es wird auch darauf ankommen, E-Anwendungen, E-Medizin zu forcieren, es wird gelten, die Arbeitsbedingungen insgesamt zu verbessern und – das ist ein wichtiger Punkt – bürokratische Hürden zu beseitigen. Ärztinnen und Ärzte sollen dafür da sein, in medizinischer Hinsicht tätig zu sein, und nicht, um Bürokratie abzuarbeiten.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Sie haben es ohnehin schon angesprochen: Ein zentrales Problem ist ja der Mangel, wenn man so möchte, an Ärztinnen und Ärzten, die einen Kassenvertrag haben, insbesondere dort, wo es um die Primärversorgung geht.
Da spreche ich jetzt nicht nur von Allgemeinmedizinerinnen und ‑medizinern, sondern beispielsweise auch von Gynäkologinnen, Gynäkologen. Immer mehr Wahlarztrechnungen kommen genau aus diesen beiden Bereichen, also aus der Allgemeinmedizin und aus der Gynäkologie, weil immer weniger Ärztinnen und Ärzte bereit sind, einen Vertrag mit der ÖGK einzugehen.
Daher stellt sich für mich die Frage – Sie haben die Frage der Primärversorgungseinheiten auch schon kurz angesprochen –: Welche Maßnahmen setzen Sie, um die allgemeinmedizinische Versorgung, aber nicht nur diese natürlich, insbesondere auch über die Förderung von PVEs zu gewährleisten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Es gibt die finanzielle Förderung von Lehrpraxen, auch um Anreize zu schaffen, in diese Modelle einzutreten. Es ist auch in Gesprächen mit der Sozialversicherung und der Ärztekammer klar: Es wird da auch unkonventionelle und neue Maßnahmen und Modelle brauchen. Es ist nicht jedes Modell auf jede Region gleich anwendbar. In Wien oder in anderen Städten, in Ballungsräumen, stellt sich die Situation anders dar als im ländlichen Raum.
Es wird auch darum gehen, das sogenannte Landarztmodell – um in sehr umfassendem Sinn Medizin anzubieten, Versorgung anzubieten – gemeinsam mit Regionen oder mit Gemeinden attraktiv zu machen. Das geht hin bis zu finanziellen Unterstützungen vonseiten der Länder oder auch von Kommunen, die anbieten, Ordinationen komplett einzurichten oder Häuser oder Ordinationen zur Verfügung zu stellen, um den Standort attraktiv zu machen, damit sich dort jemand niederlässt. Es gilt, Möglichkeiten zu schaffen,
dass das nicht allein gemacht werden muss und dann nicht die gesamte Region allein versorgt werden muss, Modelle zu überlegen, dass Teilzeitzusatzangebote geschaffen werden können; das durchaus nicht nur im medizinischen Bereich, sondern auch in anderen Bereichen, zum Beispiel in der Pflege.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordnete Belakowitsch stellt die nächste Anfrage. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Ich möchte noch einmal das Thema Pensionen ansprechen, weil Sie heute ja schon in einer Anfragebeantwortung erklärt haben, dass die Bundesregierung sehr viel für Mindestpensionisten beziehungsweise Ausgleichszulagenbezieher tut.
Ich möchte darauf hinweisen: Die Ausgleichszulage liegt derzeit bei 1 030,49 Euro, es gibt aber auch Pensionen, die da knapp drüber sind. Pensionen von 1 100 Euro, 1 150 Euro, 1 200 Euro sind jetzt auch nicht gerade die Riesenpensionen, allerdings haben die Pensionisten, die 1 200 Euro netto haben, nur eine Erhöhung von 1,8 Prozent bekommen. Wir haben damals, im November, bereits 3,7 Prozent gefordert. Wir haben immer wieder gefordert, dass man doch auch bei den anderen Pensionen hinschauen muss. Daher meine Frage:
„Welche Maßnahmen setzen Sie, um den galoppierenden Wertverlust der Pensionen für die ältere Generation aktuell auszugleichen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ich habe das vorhin schon zum Teil beantwortet. Es sind aufgrund der Sofortmaßnahmen, die getroffen worden sind, Erleichterungen geschaffen worden. Das ist unstrittig so. Es wird auch so sein, dass die Anpassung der Pensionen heuer entlang der Inflationsrate deutlich anders ausfallen wird als in den vergangenen Jahren. Das ist unstrittig und das wird auch Geld kosten, vollkommen klar.
Da die Teuerung aber weitergeht und durch diese Entlastungsschritte oder auch durch Erhöhungen nur zum Teil abgefedert werden kann, ist – und das ist die Zusage der Bundesregierung – angedacht, im Herbst zu überlegen: Welche weiteren Hilfen müssen und können auf den Weg gebracht werden? Nur – das ist auch gesagt und kommuniziert worden –: Wir können auf Dauer eine Inflationsrate von 8 bis 10 Prozent nicht über permanente Erhöhungen abgelten. Das geht sich dann irgendwann budgetär nicht mehr aus. Also da wird es ein Maßnahmenpaket brauchen, in dem insgesamt überlegt wird: Wie bekommen wir das strukturell in den Griff? Was gibt es auch vonseiten der Länder für Unterstützungsmöglichkeiten? Ich denke nur daran, dass zum Beispiel die Heizkostenzuschüsse der Bundesländer total unterschiedlich ausgestaltet sind, auch in ihrer Höhe. Die bewegen sich zwischen 300 Euro und 150 Euro, was für Mindestpensionisten einen gravierenden Unterschied darstellt.
Richtig ist aber: Da ist jedenfalls Handlungsbedarf gegeben, neben dem, was wir gemacht haben, noch einmal nachzuschärfen und zu schauen: Wie hoch müssen die Erhöhungen sein?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann gehen Sie nicht davon aus, dass Inflationsraten von 8 bis 9 Prozent dauerhaft zu Pensionserhöhungen in dem Ausmaß führen werden. Sie gehen auch davon aus,
dass die Länder da etwas werden leisten müssen. Das ist eine gefährliche Drohung für die österreichischen Pensionisten, die ja auch Fixkosten haben und die ja ohnehin unter der Teuerung exorbitant leiden; teilweise überdurchschnittlich, wie ich ja gesagt habe, denn 1 200 Euro ist keine Riesenpension, trotzdem haben diese Personen selbstverständlich ihre Fixkosten zu bezahlen.
Gibt es von der Bundesregierung für Pensionen, die knapp über der Ausgleichszulage oder ein bisschen weiter drüberliegen – das sind ja nicht Personen, die auf riesengroße Ersparnisse zurückgreifen können –, tatsächlich keine Zusicherung, dass die Pensionserhöhung, wie auch gesetzlich vorgeschrieben ist, im Bereich der Inflationsrate liegen wird?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das genaue Gegenteil ist der Fall, das habe ich ja gesagt. Es wird im heurigen Jahr natürlich der Fall sein, dass sich die Erhöhungen entlang der aktuellen Inflationsrate werden bewegen müssen. Was denn sonst? Der Wertverlust ist ja schon eingetreten.
Wie sich das im nächsten und übernächsten Jahr darstellt, das ist die Frage. Das hängt auch damit zusammen, wie sich die Inflationsrate weiterentwickelt, wie sich das Wirtschaftswachstum weiterentwickelt, wie die Situation bei den Energiepreisen ist, wie die Situation in der Ukraine ist. All das wissen wir nicht. Im heurigen Jahr jedenfalls – und das ist die Zusage! – wird sich die Erhöhung entlang der Inflationsrate bewegen müssen, weil der Wertverlust schon eingetreten ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage:
„Welche Maßnahmen sind“ – seitens des Ministeriums – „geplant, um die im internationalen Vergleich sehr schlechten Durchimpfungsraten auch zu Standardimpfungen wie Masern oder Pneumokokken zu verbessern?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ich habe schon versucht, anzudeuten, dass in der letzten Zielsteuerungssitzung mit der Verankerung eines öffentlichen Impfprogramms, das zunächst einmal mit der Influenzaimpfung beginnt und dann natürlich ausgeweitet werden soll, ein Durchbruch gelungen ist. Das war in gewisser Weise schon ein Kraftakt, weil es um die Aufteilung der Finanzierung zwischen Ländern, Sozialversicherung und Bund ging.
Wir beginnen mit der Grippeimpfung – da haben wir eine traditionell extrem niedrige Durchimpfungsrate, das ist klar. Wir müssen auch bei anderen Impfungen weiterkommen. Die Masern sind angesprochen worden. Zusätzlich zum Kinderimpfprogramm ist die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln für alle Personen in Österreich, unabhängig vom Alter, an öffentlichen Impfstellen kostenfrei und sehr niederschwellig. Wir werden mit Aufklärungskampagnen versuchen, wieder eine Compliance zur Impfung zu schaffen, weil klar ist: Wenn wir eine gewisse Höhe der Durchimpfungsraten verlieren, bedeutet das eine Gefährdung der Gesundheit insgesamt.
Wir brauchen in bestimmten Bereichen, bei bestimmten Erkrankungen, Durchimpfungsraten von 90 Prozent plus, damit auch die 10 Prozent, die nicht geimpft sind, von der sogenannten Herdenimmunität profitieren. Das ist uns klar, und es ist jetzt, glaube ich,
mit dem Schritt der Implementierung eines öffentlichen Impfprogramms gelungen, ein Gerüst, ein Werkzeug herzustellen, an dem angedockt werden kann. Das muss ausgebaut werden, das muss natürlich beibehalten werden, aber jetzt überhaupt einmal die Möglichkeit zu haben und das zu schaffen, ist im Zuge der Zielsteuerung ein wirklich großer Schritt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister, eine weitere Frage an Sie: Von welchen Impfungen würden Sie es denn für besonders wichtig halten, dass sie in das Impfprogramm für Erwachsene aufgenommen werden?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Also zunächst würde ich versuchen, zu priorisieren, auch entlang der Wissenschaft, wo es besonderen Nachholbedarf gibt, und da auch die Benchmark mit anderen europäischen Ländern suchen. Man muss sich aber anschauen, wo Impflücken bestehen und warum sich das so entwickelt hat.
Wir haben schon entlang der Debatte rund um die Coronaimpfung das Problem erkannt, dass Impfungen an sich oder per se oft in Frage gestellt werden, und zwar völlig egal, völlig wurscht, ob es um die Coronaimpfung geht oder um welche Krankheit auch immer. Was aber nicht sein kann: dass wir dann durch die Hintertür wieder ein Problem mit Masern, Mumps, Röteln oder was auch immer bekommen! Es muss eine Zustimmung insgesamt zum Impfen erreicht werden, indem verankert wird, dass Impfen eine Vorsorgeleistung darstellt, die gratis ist, die auch zur Verfügung gestellt wird und die man in Anspruch nehmen sollte, weil man damit in Wahrheit sein Kind schützt.
Im Zuge der Implementierung dieses Impfprogramms wird jetzt auch eine umfassende Kampagne aufgesetzt, und es wird auch auf Expertenseite Hearings geben, bei welchen Impfungen da insbesondere angesetzt werden muss.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Fiedler. – Bitte sehr.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Von den schlechten Durchimpfungsraten haben wir gerade gehört. Mich interessiert in dem Zusammenhang: Wie weit sind der Planungsstand für den Eltern-Kind-Pass und die Neugestaltung im Bereich der Schulgesundheit, um die Durchimpfungsraten bei Kindern zu erhöhen? Wird dabei in Erwägung gezogen, diese verpflichtend zu machen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Wir sind bei der Novelle des Mutter-Kind-Passes oder bei der Digitalisierung des Mutter-Kind-Passes weit fortgeschritten.
Es geht jetzt darum, wie genau zusätzliche Leistungen aufgenommen werden sollen. Ich gehe davon aus, dass wir bis zum Herbst in die Umsetzung kommen. Es ist jedenfalls prioritär angesetzt, weil wir wissen, dass das ein zentrales Instrument ist, um gesundheitspolitisch gut agieren zu können, und wir dort auch hinschauen müssen.
Was die Schulärztinnen und Schulärzte angeht, ist das meiner Einschätzung nach ein ungehobenes Potenzial, bei dem aber vielleicht auch nachgeschärft werden muss, weil mir Situationen bekannt sind, in denen die Digitalisierung nicht ansatzweise Einzug gehalten hat und die Verfügbarkeit der Daten für die Gesundheitsplanung nicht gegeben ist. Es macht schon Sinn, wenn Schulärztinnen und Schulärzte Untersuchungen vornehmen und feststellen, dass es ein besonderes Augenmerk auf, keine Ahnung, adipöse
Erkrankungen oder koordinative Störungen von Kindern zu legen gibt – dann muss das verfügbar sein. Das ist nicht gegeben, daran arbeiten wir, es ist datenschutzrechtlich nicht ganz simpel. Jedenfalls gibt es im schulärztlichen Bereich ungehobene Möglichkeiten, auf die ich meinen Fokus gelegt habe, um sie besser nützen zu können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frau Abgeordnete stellt gleich die Hauptfrage. – Bitte sehr.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Seit dem Tag der Pflege liegt die Pflegereform auf dem Tisch. Wie Ihnen wahrscheinlich auch selber bewusst ist, ist noch Luft nach oben, um da nachzuschärfen. In dem Zusammenhang interessiert mich Folgendes:
„Welche Erkenntnisse haben Sie aus dem bisherigen Reformprozess, um in der weiteren Umsetzung die gehobene Pflege stärker zu berücksichtigen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Zunächst habe ich selbstverständlich im Zuge der Begutachtung eine Reihe von Erkenntnissen gewonnen und bin auch in Gesprächen, was die Umsetzung angeht, wo es Nachschärfungen braucht. Bereits in den Erläuterungen zur GuKG-Novelle 2022 ist angekündigt, dass eine Weiterentwicklung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege stattfinden wird; dies auch insbesondere im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der Regelungen für Spezialisierungen, was als logische Konsequenz jedenfalls auch für die Überführung der Grundausbildung in den FH-Bereich erforderlich ist.
Der Zugang insgesamt ist schon, sicherzustellen, dass die Durchlässigkeit der Berufsgruppen zueinander verbessert wird und dass die Aufstiegsmöglichkeiten gesichert sind, um den Beruf auch für Menschen attraktiv zu machen, die sagen: Wenn ich da einsteige, muss ich auch Möglichkeiten haben, mich weiterzuentwickeln!
Ich habe den Einrichtungen, den Stakeholdern, allen angeboten – habe es gestern wieder gemacht –, mich mit ihnen gemeinsam an einen Tisch zu setzen. Ich kann Ihnen sagen, ich bin nicht so gestrickt, dass ich sage, diese Pflegereform, die heute beschlossen wird, ist ein Schlussbaustein – es ist der Beginn!
Wir werden einen jahrelangen Prozess brauchen, um Arbeitskräfte und Sicherheit in den Gesundheits- und Pflegeberufen insgesamt sicherzustellen. Das wird auf allen Ebenen enorme Anstrengungen brauchen, und das ist nicht mit dem, was jetzt vorliegt, erledigbar, sondern wird Jahre brauchen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Auch in dem Zusammenhang, Sie haben es eh kurz ausgeführt: Wie weit ist die Evaluierung, die Schulversuche für die Pflegeausbildungen möglichst bundesweit einheitlich ins Regelwesen zu überführen, und wann können wir mit Vorlagen zu diesem Teil der Reform rechnen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Auch das war gestern Thema, im Austausch mit den Stakeholdern, allerdings muss ich das aus dem Stand beantworten.
Wenn ich es richtig im Kopf habe, sind wir bei der Evaluierung weit fortgeschritten und wohl in der Lage, im Herbst dann konkrete Schritte vorzulegen, aber da muss ich Ihnen im Detail vielleicht noch etwas nachliefern.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordnete Scheucher-Pichler. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Einen schönen guten Morgen, sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Reform der psychologischen Versorgung in Österreich wurde mit dem Psychologengesetz 2013 eingeleitet, dann ist nicht allzu viel weitergegangen.
Seit 2021 wurden 30 Millionen Euro von der ÖGK zur Verfügung gestellt, um voll finanzierte Therapieplätze in Österreich zu schaffen. Darüber hinaus hat auch die Bundesregierung kürzlich erfreulicherweise 13 Millionen Euro für die psychische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt, die eben durch die Pandemie besonders belastet waren.
Jetzt geht es darum, als Nächstes das 30 Jahre alte Psychotherapiegesetz zeitgemäß neu zu ordnen. Dazu gehört eine neue Ausbildungsschiene, die internationalen Standards entspricht, mit Spezialausbildungen und vielem mehr, es wird aber auch die psychologische Behandlung als Leistung der Krankenversicherung in das ASVG aufgenommen werden – oder sollte meiner Ansicht nach aufgenommen werden. Wichtig ist da die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche, das Zusammenspiel der stationären, der niedergelassenen Bereiche, der Ambulanzen.
Meine Frage:
„Wie ist der Stand der Planungen zu dem im Regierungsprogramm vorgesehenen stufenweisen Ausbau der Sachleistungsversorgung im Bereich der psychischen Gesundheit mit dem Ziel der Bedarfsdeckung?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ja, ein altes Thema, das ist mir bekannt. Es stimmt, es gibt keinen Gesamtvertrag zwischen KV-Träger und Psychotherapeut und deshalb gibt es diese Vereinslösung.
Wir sind bemüht, im Rahmen eines Konzepts für eine gesamthafte Lösung der psychologischen, psychotherapeutischen Versorgung eine Aufstockung und Verbesserung des Zugangs zu erreichen. Es gibt, wenn ich das erwähnen darf, einen Pilotversuch mit diesen 13 Millionen Euro, die zur Verfügung gestellt worden sind, der gemeinsam von Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gemacht wird. Das ist schon ein Motivationstreiber, um da weiterzukommen, weil es funktioniert, weil es nachgefragt wird, weil es auch fortgesetzt wird, und das zeigt, dass eine basisnahe Grundversorgung notwendig ist.
Das ist inzwischen, glaube ich, auch angekommen und anerkannt. Die ÖGK baut ihr Angebot so aus, dass wir Ende 2022 wohl etwa 300 000 zusätzliche Therapiestunden haben werden. Ich bin da in guten Gesprächen mit allen und ich orte auch entlang der Notwendigkeit – weil der Bedarf da ist, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, bei denen die Zahlen während der Pandemie einfach massiv angestiegen sind – die Bereitschaft, sich auch zu bewegen. Wir werden dieses Angebot brauchen, und der Ausbau wird notwendig sein.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau
Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Psychische Probleme sind oft auch die Ursache für Frühverrentungen, und gerade im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sind Prävention und Früherkennung ganz, ganz wichtig.
Was planen Sie da? Werden diese Prävention und die Früherkennung ein Schwerpunkt Ihrer Arbeit in der nächsten Zeit sein?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Auch dieses Thema wurde bei der letzten Sitzung der Zielsteuerungskommission angesprochen. Es wird im Herbst einen eigenen Tagesordnungspunkt dazu geben, und es ist vereinbart, dass sich Bund, Länder, Sozialversicherung dem in konkreten Projekten annähern, um Ausbauschritte zustande zu bekommen.
Es ist wirklich so, dass wir in diesem Bereich auch Förderprojekte wie Gesund aus der Krise haben, niederschwellige Angebote, Stärkung der Kriseninterventionsszene und ‑zentren in Österreich. Ich hatte gestern auch dazu ein Meeting, und es ist klar, dass dieser Bedarf wächst.
Um es abzurunden: Es ist insgesamt auf allen Ebenen klar, dass es dringend erforderlich ist, bei psychotherapeutischen Angeboten, therapeutischen Angeboten insgesamt, bei denen es nicht nur um die körperliche Gesundheit geht – Gesundheitsvorsorge betrifft nicht nur körperliche Gesundheit –, Schritte zu setzen, weil damit auch insgesamt eine prophylaktische Wirkung für dann körperliche Erkrankungen erzielt wird.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Abgeordneter Shetty. – Bitte sehr.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Ich möchte anknüpfen: Kinder und Jugendliche waren und sind die Leidtragenden in dieser Pandemie, mit den Maßnahmen der Bundesregierung wurden ihnen ihre sozialen Kontakte, ihre Freizeit und auch eine unbeschwerte Jugend ein Stück weit genommen. Die Zahlen zu den psychischen Erkrankungen sind explodiert, wir kennen sie alle – zwei Drittel der Mädchen zwischen 14 und 18 haben eine mittelgradige Depression –, und der einzig wirkliche Hebel, um diese Pandemie der psychischen Erkrankungen in den Griff zu bekommen, ist die Übernahme der Kosten für Psychotherapie durch die Krankenversicherung.
Jetzt muss ich da mit meiner Frage schon noch einmal nachhaken, weil die Antwort bei allem Respekt nicht sehr konkret war. Ich würde gern von Ihnen wissen: Wann konkret kommt die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, in Hinblick auf die Psychotherapie?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das hängt vom Fortgang der Gespräche mit den Sozialversicherungsträgern ab. Tut mir leid, dass ich keine konkrete Antwort geben kann, ich kann sie jetzt nicht liefern.
Sie können sich aber sicher sein: Mir ist das Problem bewusst, und ich weiß, dass das wird kommen müssen. Die Verhandlungen dazu sind intensiv im Gange, um die Angebote auf all diesen Ebenen auszuweiten. Ich weiß, auch aus allen Gesprächen, die ich hatte, und aus internationalen Vergleichen, dass der Handlungsbedarf akut ist.
Es ist also nicht so, dass ich das Problem unterschätze und nicht dringend bemüht bin, eine Lösung zustande zu bekommen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Keck. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Das Tierschutzgesetz wird ja heute noch einmal unter einem eigenen Tagesordnungspunkt behandelt. Die Vorgangsweise, wie dieses Gesetz in dieses Haus gekommen ist, ist aus unserer Sicht äußerst problematisch. Daher meine Frage an Sie:
„Wer war die österreichische Öffentlichkeit – welche NGOs und welche ExpertInnen konkret – die von Ihnen und dem Landwirtschaftsminister bei der heute zu beschließenden Novelle des Tierschutzgesetzes und des Tiertransportgesetzes einbezogen wurde?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Also das ist erstens ein langer Prozess, und es hat auch eine breite Beteiligung gegeben. Dieser Prozess hat seit 2020 angedauert. Es hat nach dem Tierschutzvolksbegehren ein Hearing im Parlament gegeben, es hat mehrere Tierschutzgipfel gegeben, unter anderem zu Tiertransporten, den letzten im März 2022.
Es hat die Beteiligung der Zivilgesellschaft, der Branche, der NGOs, der Wissenschaft gegeben. Es wurden auch Beschlüsse des Tierschutzrates, des Vollzugsbeirates und der LandestierschutzreferentInnenkonferenz umgesetzt. Es sind im Rahmen der Begutachtung 52 Stellungnahmen eingelangt, die alle gesichtet worden sind, auf die eingegangen worden ist. Es sind Privatpersonen, die Vier Pfoten, der Dachverband Tierschutz mit beteiligt gewesen. Der Tierschutzrat wurde bei der letzten Sitzung über die Fortschritte informiert.
Das heißt, Fazit: Es hat eine breite Beteiligung und Einbeziehung gegeben, und ich kann Ihnen nur sagen: Was da geschaffen wurde, ist ein Meilenstein. Das hat noch niemand zuvor zustande gebracht. Man kann jetzt Kritik daran üben, dass parlamentarische Wege nicht auf Punkt und Beistrich eingehalten worden sind – mag sein –, aber am Ende, und das zählt, steht das Ergebnis. Und dieses Ergebnis ist epochal.
Es wird selbst von sehr kritischen Organisationen wie dem VGT zugestanden, dass das, was jetzt geschaffen wurde, einen Meilenstein darstellt und damit ein Weg frei gemacht wird, der seinesgleichen sucht – bei aller Kritik an den langen Übergangsfristen. Wir sind damit eines von drei Ländern in Europa, die das zustande gebracht haben, und das waren nicht sozialdemokratische Minister, die das gemacht haben, sondern ein grüner.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Ob dieses Ergebnis epochal ist, Herr Minister, und wie sich andere Organisationen dazu verhalten, werden wir heute noch diskutieren. Wie man aus den Medien hört, beabsichtigt ja die Regierung eine Verbesserung in einigen Monaten. Das steht heute zum Beispiel in den Medien.
Meine Frage: Wieso peitschen Sie jetzt ein Gesetz durch, wenn Sie sowieso in einigen Monaten eine Änderung haben wollen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Erstens peitschen wir nichts durch und zweitens sind wir laufend bemüht, weitere Verbesserungen zustande zu bringen. Da laufen auch Gespräche mit der AMA, um Übergangsfristen zu verkürzen, es laufen Gespräche über Förderungsmaßnahmen, um sofort Umstellungen zu ermöglichen.
Ich kann Ihnen nur sagen, das, was wir insgesamt an Rückmeldungen bekommen haben: Auf der einen Seite hatten wir auch Widerstände, auf der anderen Seite ist das,
was jetzt vorliegt, eine Lösung, mit der sich Österreich unter die top drei in Europa gesellt, und das können auch Sie nicht wegdiskutieren.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Schülerinnen und Schüler des Borg Bad Leonfelden recht herzlich bei uns begrüßen! (Allgemeiner Beifall.) Wir sind aktuell gerade bei der Fragestunde an Minister Rauch.
Die nächste Zusatzfrage stellt Abgeordneter Strasser. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Zwei Zitate einleitend: Der Sprecher der Schweinebranche sagt, dass wir mit diesem Paket weit über den europäischen Standards liegen, und er hält es aus Sicht der Branche für eine machbare Herausforderung. Zweites Zitat, Eva Rosenberg von den Vier Pfoten, die diese Weichenstellung so definiert: Da „gebührt sowohl Tierschutz-Minister Johannes Rauch als auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und der Branche Anerkennung“.
Jetzt meine Frage: Sehr geehrter Herr Bundesminister, wie interpretieren Sie die Strategiewende der Tierschutzorganisationen hin zu einem stärkeren Vorstelligwerden bei Handel und Gastronomie?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Na ja, das ist aus den vielen Gesprächen, die da stattgefunden haben, relativ leicht und klar erklärbar. Es hat schon auch Einigkeit darin bestanden, dass es auch darum geht, den österreichischen Bäuerinnen und Bauern eine Brücke zu bauen und diesen Transformationsprozess zu ermöglichen, und dass es nicht nur darum geht, Kritik zu üben und Rahmenbedingungen zu verändern, sondern in weiterer Folge auch – und das ist der Punkt – die einzelnen Stakeholder in die Pflicht zu nehmen. Da gehören natürlich der Handel oder der Lebensmitteleinzelhandel dazu.
Wir haben sozusagen auf der einen Seite die Produzentinnen und Produzenten, die unter bestimmten Bedingungen produzieren, auf der anderen Seite die Konsumentinnen und Konsumenten, die einkaufen wollen, und dazwischen den Lebensmitteleinzelhandel, der dadurch, durch diese Position, eine mächtige Stellung hat. Das war auch der Punkt, warum ich zu Branchengesprächen den Lebensmittelhandel eingeladen habe: um zu überlegen, wie man dort auch Rahmenbedingungen schaffen kann, die Nachvollziehbarkeit gewährleisten.
So fair, finde ich, muss man schon sein, dass dann Produzentinnen und Produzenten für die Produkte, die sie erzeugen, einen fairen Preis bekommen. Es kann nicht sein, dass auf der Produzentenseite oder auf der Konsumentenseite eine Belastung stattfindet und beim Lebensmitteleinzelhandel nicht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Voglauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben schon gesagt: Mit dem Vollspaltenbodenverbot und dem Tierschutzpaket gelingt ein Meilenstein. Wenn man sich das Vollspaltenverbot anschaut, dann sieht man, es sind 17 Jahre bis 2039, die man einzeln nicht betrachten kann. Da wird es einige Begleitmaßnahmen geben. Welche werden das sein, und wie wird sich da das Gesundheitsministerium einbringen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Also zunächst muss festgehalten werden – die lange Übergangsfrist ist kritisiert
worden –: Bereits ab 1.1.2023 wird es nicht mehr möglich sein, Neubauten oder Umbauten in diesem Bereich mit Vollspaltenböden zu bewerkstelligen.
Es wird vonseiten der AMA initiierte Projekte geben, um diesen Umstellungsprozess auch zu beschleunigen. Es wird, das hat Minister Totschnig auch angekündigt, Begleitförderungen geben, um Anreize zu schaffen, diesen Umstieg rascher zustande zu bekommen und das, was ich gesagt habe, diesen Transformationsprozess, auch zu beschleunigen.
Die Übergangsfrist ist ein Maximalendpunkt, und es wird natürlich alles getan, gemeinsam mit der Branche, gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium, gemeinsam mit der AMA, gemeinsam mit dem Lebensmittelhandel, um diesen Transformationsprozess rascher bewerkstelligen zu können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die letzte Anfrage stellt Abgeordneter Smolle. – Bitte sehr.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Ich komme noch einmal zurück auf die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich. Wir wissen, die Allgemeinmedizin ist so das Rückgrat der wohnortnahen medizinischen Versorgung. Die medizinischen Universitäten, die medizinische Fakultät setzt ja bei den Studierenden bereits Schwerpunkte in diese Richtung. Es kommt jetzt auch darauf an, die postgraduale Ausbildung in den Spitälern und Lehrpraxen entsprechend attraktiv zu machen und dann auch überhaupt das Berufsbild der niedergelassenen kassenvertragsärztlichen Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner weiterzuentwickeln.
Meine konkrete Frage ist, auch im Zusammenhang damit, dass ja die Idee Facharzt für Allgemeinmedizin seit mehr als zwei Jahrzehnten diskutiert wird:
„Was werden Sie tun, um den Nachwuchs in der Allgemeinmedizin sicher zu stellen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Ja, es ist schon andiskutiert worden: Die Stärkung der Primärversorgung ist ein zentrales Anliegen meines Hauses. Wir haben da einerseits 100 Millionen Euro aus dem EU-Resilienzfonds sicherstellen können und damit wesentlich zum Ausbau von Primärversorgungszentren beitragen können.
Die zweite Schiene muss, wie von Ihnen angesprochen, das Berufsbild sein, und ja, wir arbeiten intensiv an der Entwicklung des Facharztes, der Fachärztin für Allgemeinmedizin. Das ist eine ganz wesentliche Aufwertung sowie in gewisser Weise auch Gleichstellung und stellt sicher, dass damit insbesondere Jungmediziner, Jungmedizinerinnen ein attraktives Angebot bekommen.
Die Krankenversicherungsträger haben darüber hinaus einen Maßnahmenkatalog zur Attraktivierung der Allgemeinmedizin vereinbart: flexible Ordinationsmodelle, unterschiedliche Berufspraxenmodelle, Anstellungsmöglichkeiten, Teilzeitmöglichkeiten, Überwindung bürokratischer Hürden, Ausbau der Primärversorgung, attraktive Entlohnung – also Gesamtpakete, um genau das zu tun: entlang der Lebensrealitäten von jungen Medizinerinnen und Medizinern Angebote zu schaffen, die es attraktiv machen, dort einzusteigen, auch die Sicherheit zu geben, das gut ausüben zu können – weil oft die Angst besteht, wie man das macht, wenn man frisch von der Uni kommt und in den
niedergelassenen Bereich geht –, mit Lehrpraxen, all diesen Dingen. Der Fokus liegt intensiv darauf, den Nachwuchs in der Allgemeinmedizin sicherzustellen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Der niedergelassene Bereich umfasst natürlich auch die Sonderfächer, und da ist es so, dass es in verschiedenen Bereichen Mängel, Versorgungsengpässe gibt. Bekannt ist das in der Kinderheilkunde, auch in der Gynäkologie – da besonders betreffend weibliche GynäkologInnen –, aber regional auch in der Augenheilkunde, da und dort im Bereich Hauterkrankungen, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde. Dann gibt es natürlich noch die echten Mangelfächer Psychiatrie und ganz besonders Kinder- und Jugendpsychiatrie. In anderen Sonderfächern, die auch genannt wurden, gibt es dazu eigentlich mehr als 7 000 Wahlärztinnen und Wahlärzte in Österreich, und es geht jetzt wirklich darum, die kassenärztliche Versorgung flächendeckend sicherzustellen.
Deshalb die ergänzende Frage: Was beabsichtigen Sie, hinsichtlich der kassenärztlichen Versorgung mit den Sonderfächern zu machen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Das kennen wir alle wahrscheinlich auch aus eigener Erfahrung, wenn es darum geht, einen Termin bei der Augenärztin, beim Augenarzt oder bei jemand anderem in den von Ihnen angesprochenen Fächern zu bekommen. Da geht es sehr wohl vor allem darum, im Tarifbereich zur Stärkung die höhere Honorierung möglich zu machen, und insgesamt, zum Beispiel bei der kinderärztlichen Versorgung, auch auf mehreren Strategien aufzubauen.
Wir brauchen eine zahlenmäßige Ausweitung der Planstellen in Österreich. Zum Beispiel ist in Oberösterreich bis 2025 ein Ausbau um weitere vier Stellen vorgesehen. Wir brauchen für bereits besetzte Planstellen Anreize, die zeitliche Versorgung auszuweiten, also das Angebot der Verfügbarkeit auszuweiten. Da wurde zum Beispiel in Wien ein Bonusmodell für erweiterte Öffnungszeiten geschaffen, das halte ich für eine gute Möglichkeit, Mindestöffnungszeiten sicherzustellen. Es gibt Modelle für gut bezahlte, sehr gut bezahlte Wochenend- und Feiertagsbereitstellung der Dienstleistungen, weil es einfach oft so ist, dass man da niemanden findet. Das kann nur gemacht werden, indem das auch abgegolten wird, und ja, da muss man auch Geld in die Hand nehmen. Es geht um die Etablierung multiprofessioneller Modelle wie Kindergesundheitszentren und PVEs mit kinderärztlicher Beteiligung. In Salzburg und Oberösterreich hat die ÖGK beispielsweise das Projekt Lehrpraxis Kinderheilkunde ins Leben gerufen.
Es gibt also eine ganze Reihe von Maßnahmen, und Sie haben recht, es geht darum, das Angebot sicherzustellen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke schön. Ich danke dem Herrn Minister für die ausführlichsten Beantwortungen sowie allen Fragestellern. Die Fragestunde ist somit beendet, weil keine Frage mehr aufzurufen ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und bei den Grünen.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 11573/J bis 11691/J
Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates:
2. Anfragebeantwortungen: 10664/AB bis 10669/AB
3. Regierungsvorlage:
Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden (1657 d.B.)
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Antrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausgestaltung des Schulstartpakets (2691/A(E))
Antrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung des Behindertenbereichs in der Pflegereform (2698/A(E))
Antrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenanalyse Pflege (2700/A(E))
Gesundheitsausschuss:
Antrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweite freiwillige und kostenlose Antikörpertests zur Schaffung einer umfassenden Datenlage zu Covid-19 (2685/A(E))
Antrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Primärversorgungsgesetzes (2697/A(E))
Antrag der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung des Behindertenbereichs in der Pflegereform (2699/A(E))
Antrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Maßnahmen zur Erhöhung der Impfbereitschaft (2705/A(E))
Antrag der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen betreffend sexuelle Gesundheit leistbar machen – STI-Tests kostenfrei ermöglichen (2706/A(E))
Antrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer dauerhaften finanziellen Absicherung von Hepatitis-C-Opfern, welche sich durch Plasmaspenden infiziert haben (2709/A(E))
Gleichbehandlungsausschuss:
Antrag der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abbau der Altersdiskriminierung in Österreich (2688/A(E))
Antrag der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend österreichweiter Ausbau der Ambulanzen für peripartal-Psychiatrie (2689/A(E))
Antrag der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nennung der Nationalität von Tätern bei Sexualdelikten (2690/A(E))
Antrag der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Integrationsvereinbarung um individuelle Fördermaßnahmen ergänzen (2694/A(E))
Antrag der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Staatsbürgerschaftshürden für Adoptiveltern aufheben (2695/A(E))
Antrag der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Gewaltschutzlandkarte (2701/A(E))
Antrag der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einheitliche Richtlinien bei Sexualdelikten (2702/A(E))
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Antrag der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, sowie das Bundesgesetz über die Ausübung der Fremdenpolizei, die Ausstellung von Dokumenten für Fremde und die Erteilung von Einreisetitel (Fremdenpolizeigesetz 2005 – FPG), BGBl. I Nr. 100/2005, geändert werden (2687/A)
Justizausschuss:
Antrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Reform des Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs (2684/A(E))
Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (2686/A)
Antrag der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Staatsbürgerschaftshürden für Adoptiveltern aufheben (2696/A(E))
Unterrichtsausschuss:
Antrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine (2692/A(E))
Verfassungsausschuss:
Antrag der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert werden (Bundesministeriengesetz-Novelle 2022) (2683/A)
Antrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstverwaltung von Volksgruppen (2693/A(E))
Verkehrsausschuss:
Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Barrierefreie Züge und Bahnhöfe (2703/A(E))
Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reisen mit Kinderwagen (2704/A(E))
Antrag der Abgeordneten Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen betreffend "LKW-Mautflucht beenden und § 43 StVO reformieren!" (2708/A(E))
Wissenschaftsausschuss:
Antrag der Abgeordneten Mag. Eva Blimlinger, Kira Grünberg, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Ausbildungsangebots zur:zum ÖGS-Dolmetscher:in (2707/A(E))
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Justizausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für Juni 2022, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-694 d.B.)
*****
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 11691/J der Abgeordneten Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „ÖVP-Asyl-Propaganda statt Maßnahmen gegen Zuwanderungswahnsinn und Migrationskostenexplosion“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr aufgerufen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 7, 8 und 9, 12 bis 14, 15 bis 21, 22 und 23, 24 und 25, 26 und 27 sowie 29 und 30 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Sind alle damit einverstanden? Gibt es einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde in der Präsidialkonferenz Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß der Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ entfallen auf die ÖVP 185, auf die SPÖ 128, auf die FPÖ 105, auf die Grünen - - (Rufe bei der ÖVP: Mikro!) – Ich wiederhole: auf die ÖVP 185, auf die SPÖ 128, auf die FPÖ 105, auf die Grünen 95 sowie auf die NEOS 76 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von den Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 38 Minuten. Die Redezeit pro Debattenbeitrag wird auf 5 Minuten begrenzt.
Ich darf die Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen bitten. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen sogleich in die Tagesordnung ein.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2653/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2022) (1616 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2654/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 bis 2025 zur Attraktivierung der Ausbildung von Pflegeberufen (Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz – PAusbZG) erlassen wird (1617 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2655/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1618 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2656/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG) erlassen wird (1619 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2349/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflegeoffensive sofort in Angriff nehmen (1620 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2339/A(E) der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der Übergangspflege (1621 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2478/A(E) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenanalyse Pflege (1622 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es sind dies die Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Schon in Vorbereitung ist der erste Redner, Herr Abgeordneter Muchitsch. – Das Wort steht bei Ihnen, bitte sehr.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt ein Pflegepaket – vier Gesetzesinitiativen –, das verschiedene Punkte umfasst. Ich schicke gleich voraus, dass dieses Pflegepaket weder ein großer Wurf noch eine Pflegereform ist.
Es gibt einen Bereich, den wir unterstützen werden, das ist der Bereich des Bundespflegegeldes. Die anderen Teile dieser Gesetzesinitiativen sind für uns aber weder nachhaltige noch langfristige Lösungen der Probleme. Das, was Sie hier heute vorlegen, ist nicht die große Reform und löst vor allem nicht die Problematik, dass wir bis 2030 76 000 zusätzliche Pflegekräfte in unserem Land brauchen.
Das, was hier vorgelegt wird, ist Stückwerk. Was nicht vorgelegt wird: Es gibt keinen Pflegegarantiefonds, der kostenlose Pflegeleistungen sichert. Es gibt keine nachhaltige Ausbildungsoffensive für Pflegeberufe. Was Sie schaffen, ist ein Ausbildungsbonus von 600 Euro im Monat, mit dem man nicht sozialversichert ist und der auch nicht ausreicht, um entsprechend davon leben zu können. Sie verbessern die Arbeitssituation für 158 000 betroffene Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen nicht.
Dieses Paket löst auch nicht den Fachkräftemangel. Warum? – Wenn man den Fachkräftemangel auch in diesem Bereich der Pflege lösen will, braucht es drei wesentliche Schwerpunkte. Das eine ist Einkommen, das versuchen Sie, einmal für zwei Jahre zu lösen; das Zweite sind bessere Arbeitsbedingungen, wobei Sie alle Anträge der SPÖ betreffend Lösung der Nachtschichtproblematik, Einführung einer Schwerarbeitsregelung für diese Menschen, die Pflege leisten und Dienst am Menschen tun, abgelehnt haben; und das Dritte, was das Paket auch nicht umfasst, ist Wertschätzung: Wertschätzung für alle Menschen, die mit der Pflege befasst sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Es geht auch um Wertschätzung für die pflegenden Angehörigen. Wir wissen, dass es rund 930 000 pflegende Angehörige in Österreich gibt, und Sie haben einen Pflegebonus für nur 23 000 Menschen geplant, nämlich jene 23 000 Menschen, die ihren Job aufgegeben haben, damit sie zu Hause ihre Angehörigen pflegen können, und diese planen Sie, mit 4 Euro pro Tag abzuspeisen. 4 Euro pro Tag für jemanden, der zu Hause die Pflege übernimmt: Wissen Sie, was 4 Euro pro Tag entspricht? – Das ist laut heutiger Abfrage 1 Kilo Brot beim Bäcker. 1 Kilo Brot pro Tag für jene Menschen, die ihre Familienangehörigen zu Hause pflegen – das ist ein Almosen, das ist zu wenig!
Ihr habt jetzt Wochen gebraucht, um – aufgrund unserer Kritik, aufgrund unserer Diskussion – draufzukommen, dass das nicht gut ist, dass das zu wenig ist, dass das ein Almosen ist. Weil die pflegenden Angehörigen etwas anderes brauchen: Die pflegenden Angehörigen brauchen mehr Angebot an Tageszentren. (Beifall bei der SPÖ.)
Die pflegenden Angehörigen brauchen mehr Angebot an mobilen Diensten. Die pflegenden Angehörigen brauchen ein Angebot, das es ihnen ermöglicht, wenigstens für ein paar Stunden am Tag etwas anderes zu tun, ein Angebot, mit dem sie entlastet werden – nicht abgespeist.
Heute Nacht haben Sie uns einen Abänderungsantrag übermittelt, in dem drinnen steht, der Pflegebonus kommt, er wird heute beschlossen. Auf Seite 4 in der Begründung findet sich eine Zeile: „Korrektur von Redaktionsversehen“. Das heißt, ihr habt euch seit Wochen, seit Monaten verschaut und nicht gemerkt, dass da etwas Falsches drinnen steht, was niemand will, weil es einfach zu wenig ist. Das ist Chaos pur (Abg. Heinisch-Hosek: Ja!), das ist Husch-Pfusch, und das geht in dieser Regierung so weiter. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn ihr, lieber August Wöginger, diesen Pflegebonus jetzt neu verhandelt, dann macht es doch bitte wirklich gescheit. Schaut in das Burgenland (Abg. Maurer: Geh bitte! – Abg. Wöginger: Ja genau! Verstaatlichung!), wo es eine Anstellung der pflegenden Angehörigen gibt, wo die Leute sozialversichert sind und ein Einkommen bekommen, aber speist sie nicht wieder mit 4 Euro am Tag ab! Da hilft es auch nichts, wenn ihr jetzt plant, dass ihr die Pensionistinnen und Pensionisten mitaufnehmt. Ihr lasst ja wieder einen Teil zurück, nämlich jene Menschen, die von Vollzeit auf Teilzeit gegangen sind, damit sie zu Hause ihre Angehörigen pflegen können. (Abg. Heinisch-Hosek: Frauen!)
Das sind überwiegend Frauen, und die lasst ihr mit diesen Gedanken wieder übrig. (Abg. Wöginger: Das ist ja nicht wahr! Das stimmt ja gar nicht!) Wenn ihr es schon neu macht, dann macht es wirklich gescheit, macht es besser (Abg. Wöginger: Das stimmt gar nicht, was du da sagst!) und nicht mit Almosen von 4 Euro brutto pro Tag, gleich viel, wie 1 Kilo Brot kostet. (Beifall bei der SPÖ.)
Abschließend: Dieses Paket, das heute hier von den Regierungsparteien vorgetragen, eingebracht und beschlossen werden soll, bringt keine Strukturreformen, weder im Ausbau der Pflege noch in der Nachhaltigkeit. Das bringt keine Wertschätzung gegenüber dem Personal, den 158 000 Beschäftigten, weil weder die Schwere der Arbeit anerkannt, noch die Einkommen langfristig gesichert werden.
Es ist keine nachhaltige, gesicherte Finanzierung, wenn ihr jetzt sagt: Für zwei Jahre geben wir einfach den Ländern Geld (Abg. Wöginger: Ja!), löst das dann, wie ihr es macht, aber macht es ganz einfach! Was danach ist, darüber müssen wir irgendwann einmal später ein bissl reden – beim Finanzausgleich! (Abg. Wöginger: Finanzausgleich, lieber Freund!) – Ja, super, später!
Das ist nicht nachhaltig (Abg. Wöginger: Finanzausgleich! – Abg. Steinacker: ... Finanzausgleich!) und es gibt keine Anerkennung der über 900 000 pflegenden Angehörigen. Eine Pflegereform schaut anders aus. (Abg. Obernosterer: ... schlechtreden! Nur schlechtreden!) Das, was ihr hier macht, ist ein Stückwerk, das ist ein Beweis dafür, dass das Chaos nach der Pandemie, nach der Teuerung jetzt auch in der Pflege fortgesetzt wird, und es löst nicht das Problem, dass wir 76 000 zusätzliche Arbeitskräfte brauchen. Bitte, beendet dieses Chaos, macht den Weg frei für Neuwahlen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Obernosterer: ... besser machen, nicht?)
10.30
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Klubobfrau Sigrid Maurer. – Bitte sehr.
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, auch auf der Galerie! Es erfüllt mich mit wirklich großer Freude, dass wir heute dieses Pflegepaket beschließen. Das, was wir vor ein paar Wochen vorgestellt haben, ist tatsächlich die größte Pflegereform seit Jahrzehnten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Egal, ob es um die Versorgung von einem geliebten Menschen aus der eigenen Familie geht oder ob wir irgendwann selber darauf angewiesen sind: Die Pflege ist ein Thema, das uns alle an einem Punkt in unserem Leben ganz direkt betrifft.
Ich war im Juni in Vorarlberg bei meiner Kollegin Landesrätin Katharina Wiesflecker in einem Pflegeheim in Alberschwende, habe mir das vor Ort angeschaut, mit den BewohnerInnen gesprochen und mir angesehen, was das Pflegepersonal dort leistet. Diese Besuche waren in den letzten beiden Jahren coronabedingt sehr schwer möglich, aber bei diesem Besuch ist mir noch einmal besonders aufgefallen: Wir reden immer davon, dass der Pflegeberuf so ein harter Beruf ist. Das, was Pflegekräfte leisten, geht aber weit, weit über das, was die körperliche Arbeit betrifft, hinaus. Pflegekräfte sind ganz wichtige Bezugspersonen, sie gestalten den Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner in den Heimen, sie spenden Trost, wenn er gebraucht wird. Es ist das nette Wort, es ist die Begrüßung am Morgen, die die Qualität ausmachen.
Die Bewohner und Bewohnerinnen in diesem Pflegeheim haben alle gesagt, es geht ihnen gut, sie sind grundsätzlich zufrieden, aber sie haben eine große Sorge – und das haben sie alle gesagt –, nämlich betreffend die Belastungsgrenzen ihrer BetreuerInnen,
ihrer Pflegekräfte. Sie haben uns mitgegeben: Bitte schaut, dass das besser wird, schaut, dass mehr Geld da ist, dass mehr Personal da ist, damit sie nicht überlastet werden! – Das war ganz eindringlich, und mit dieser Pflegereform, die wir hier heute auf den Tisch legen und die wir heute in ersten Teilen beschließen, machen wir genau das: Wir verbessern die Situation der Pflegekräfte ganz maßgeblich. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wenn wir über die Zukunft der Pflege reden, dann geht es nicht nur um die Gesundheit und das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Menschen, sondern es geht genauso um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen, die die Pflegearbeit leisten, in den unterschiedlichsten Einrichtungen, in der mobilen Pflege und in der eigenen Familie.
Diese Gespräche haben mich noch einmal darin bestätigt, dass das, was wir hier vorlegen, tatsächlich das ist, was es braucht. Ich glaube, das ist die Grundvoraussetzung für gute Politik: Dieser Pflegereform sind ganz umfängliche, ausgeweitete Gespräche, runde Tische, ein großer StakeholderInnenprozess vorausgegangen, bei denen sehr, sehr viele Institutionen eingebunden waren, Betroffene eingebunden waren, noch gestartet unter Rudi Anschober, und mit Johannes Rauch bringen wir jetzt diese Pflegereform zu Ende.
Was machen wir in diesem Paket? – Wir nehmen nicht nur 520 Millionen Euro, sondern wir nehmen jetzt 570 Millionen Euro in die Hand, um die Gehälter der Pflegekräfte aufzubessern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Das macht im Schnitt etwa ein zusätzliches Monatsgehalt im Jahr aus, und ich bin froh, dass es auch gelungen ist, dass wir die Pflegekräfte, die BegleiterInnen von Menschen mit Behinderungen jetzt mit aufnehmen konnten – deshalb auch diese 50 Millionen Euro Steigerung –, denn auch diese sollen gut inkludiert sein.
Es ist ganz klar, Kollege Muchitsch: Das muss die Basis für dauerhafte Verbesserungen sein. Sie wissen genau, wie die Kompetenzverteilung ist, es sind da die Länder zuständig. Ich muss schon sagen, dass mich das etwas verwundert: Wir kennen Sie als engagierten, erfolgreichen Gewerkschafter, der an sich immer das tut, was für die ArbeitnehmerInnen im Land gut und richtig ist. Ich kann Ihre Kritik an diesem Teil nicht nachvollziehen, und es wundert mich ein bisschen, dass das Selbstbewusstsein aufseiten der Gewerkschaft offensichtlich fehlt und dass die Gewerkschaft es sich nicht zutraut, die Verbesserungen, die wir jetzt mit über 1 Milliarde Euro für die Gehälter erreichen, nach den zwei Jahren, die wir jetzt bereits abgesichert haben, weiter einzufordern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben in diesem Gesetz ganz, ganz viele Maßnahmen drinnen, die nicht nur das Gehalt betreffen, sondern auch für die Entlastung der Pflegekräfte sorgen. Wir haben eine einheitliche Mehrstundenregelung für Nachtdienste und eine zusätzliche Entlastungswoche. Wir sorgen dafür – und das ist ja die große Herausforderung –, dass wir die Pflegekräfte bekommen, die wir brauchen. Es sind nicht nur 76 000, es sind wohl 100 000, Kollege Muchitsch, die wir brauchen, und es gibt nicht nur 600 Euro Ausbildungsbonus für die, die in Erstausbildung sind, nein, es gibt auch 1 400 Euro Stipendium für Menschen, die in diesen Beruf umsteigen wollen. Das ist natürlich Geld, mit dem man sich die Lebenshaltungskosten leisten kann. Niemand hindert ein Bundesland – beispielsweise das Burgenland – daran, noch weitere Maßnahmen zu setzen.
Die pflegenden Angehörigen wurden angesprochen: Auch da gibt es Unterstützung mit dem Angehörigenbonus in Höhe von 1 500 Euro. Wir werden noch weiter daran arbeiten, was den BezieherInnenkreis betrifft.
Wir haben in diesem Gesetz auch auf ganz viele Forderungen aus der Praxis reagiert, was die Kompetenzverteilung betrifft. Wir haben auch die Reaktionen aus der Branche gehört, von der Caritas über die Diakonie, die Bundesländer, andere NGOs bis hin zu
den VertreterInnen der zu Pflegenden. Dieses Paket ist riesig, und es ist genau das Paket, auf das seit Jahren, seit Jahrzehnten gewartet wird, das es unter anderen Regierungen nicht gegeben hat und das es jetzt unter einer schwarz-grünen Bundesregierung gibt. Ich bin durchaus auch stolz darauf, dass das jetzt gelingt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir legen heute den Grundstein, mit dem wir die Pflege in Österreich nachhaltig und langfristig sichern und verbessern – für alle Menschen, die Pflege brauchen, und das oft rund um die Uhr; für die unglaublich engagierten Pflegekräfte, die Tag und Nacht alles in ihrem Job geben und dabei weit mehr leisten als die physische Pflegearbeit im engsten Sinn; für Menschen aller Altersstufen, denen wir den Einstieg und Umstieg in einen zukunftssicheren Pflegeberuf ermöglichen, mit einer attraktiven und zugänglichen Aus- und Weiterbildung; und für die vielen pflegenden Angehörigen, die dafür sorgen, dass ihre liebsten Angehörigen gut gepflegt, gut betreut zu Hause, in ihrer vertrauten Umgebung leben können. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
Ja, das ist ein sehr großer Schritt, weitere werden folgen. Ich bin auch vollkommen d’accord mit der Forderung, dass Tageszentren ausgebaut werden müssen et cetera. Verantwortlich sind da die Länder, und daher kommt an dieser Stelle auch meine Aufforderung an alle Fraktionen hier: Wir brauchen in diesem Bereich die konstruktive Zusammenarbeit mit den Bundesländern, in denen auch Sie, liebe Sozialdemokratie, Verantwortung tragen. Arbeiten wir gemeinsam an einer nachhaltigen Verbesserung in der Pflege, im Sinne aller Menschen in unserem Land! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Klubvorsitzende Maurer hat behauptet, es werde heute über die Nachtstunden der Pflegepersonen, über den Angehörigenbonus und über das Pflegestipendium verhandelt. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist unrichtig.
All diese Themen werden in der heutigen Beratung nicht behandelt, daher ist das nur mehr Show und hängt nicht mit dem zusammen, was heute auf der Tagesordnung steht.
Liebe Regierungsparteien, geht zum Handeln über (Abg. Steinacker: Stopp, stopp, stopp! – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP) und macht keine Show! (Beifall bei der SPÖ.)
10.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das ist keine tatsächliche Berichtigung, Herr Abgeordneter! Das ist eine politische Wertung und keine tatsächliche Berichtigung. (Abg. Belakowitsch: ... der erste Teil schon!)
Abgeordneter Kaniak ist zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer! Abgeordnete Maurer hat aus meiner Sicht nur in einem einzigen Punkt recht gehabt, nämlich, dass die Pflegemisere tatsächlich schon seit Jahrzehnten besteht. Wenn man sich allerdings die jüngere Vergangenheit ansieht, dann muss man leider feststellen, dass es nun fast drei Jahre gedauert hat, bis ein relativ umfangreiches Pflegereformkonzept, das unter
der freiheitlichen Gesundheitsministerin Hartinger-Klein 2019 in Ausarbeitung war und im Ministerium seit knapp drei Jahren schlummert, nun teilweise endlich wieder aufgegriffen wird.
Das ist auch das Positive, das ich festhalten möchte. Der nunmehr dritte grüne Gesundheitsminister versucht zumindest, die Probleme im Pflegebereich tatsächlich anzugehen – und dafür zolle ich Ihnen, Herr Bundesminister, auch Respekt, dass Sie es zumindest versuchen, auch wenn wir im Detail – sowohl am Vorgehen als auch an den Inhalten, die heute beschlossen werden sollen – durchaus noch einiges an Kritik haben.
Zunächst möchte ich einmal mit dem Vorgehen der Bundesregierung beginnen: wie diese Gesetzesvorlagen überhaupt entstanden sind, wie diese Gesetzwerdung begleitet wird und wie hier auch mit dem Parlament und den demokratischen Institutionen umgegangen wird.
Da stellen sich die Minister und Klubobleute hin, machen eine Pressekonferenz und kündigen eine Pflegereform an – die in keinster Weise gesetzlich vorbereitet ist, die nicht einmal irgendwo eine Gesetzesnovelle in Begutachtung oder Ähnliches gehabt hat –, basierend auf innergremialen Beschlüssen, die dann Stück für Stück geändert werden, und von der von den ursprünglichen Ankündigungen bis zum heutigen Tag fast überhaupt nichts mehr in der Form, wie ursprünglich angekündigt, vorhanden ist.
Da werden die Ausschüsse, der Gesundheitsausschuss und der Sozialausschuss, mit kurzfristigen, teilweise innerhalb der 24-Stunden-Frist liegenden Gesetzesnovellen und Abänderungsanträgen konfrontiert. Und das Spielchen setzt sich fort bis zum heutigen Tag, da wir wieder in der Nacht von gestern auf heute weitgehende Abänderungsanträge übermittelt bekommen haben.
Und dann stellen Sie sich hierher und versuchen, diese Änderungen, diese Beschlüsse, die heute gefasst werden, als epochal und riesengroß zu titulieren. In Wirklichkeit fehlen hier einfach die weitgehenden Diskussionen. Und auch, dass Sie einzelne Dinge wie zum Beispiel den Angehörigenbonus jetzt zurückziehen müssen und heute gar nicht beschließen können, zeigt, wie wenig und wie schlecht diese Dinge vorbereitet sind.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben selber im letzten Sozialausschuss gesagt, dass es ja – überraschenderweise, oder für Kenner der Materie vielleicht nicht so überraschend – einige Dinge gibt, die erst mit Jahreswechsel, erst mit 1.1.2023 tatsächlich in Kraft treten können. Ja, hätten Sie sich ein paar Monate Zeit gelassen für eine ordentliche Begutachtung und für eine ordentliche parlamentarische Diskussion (Abg. Gödl: Du hast genau das Gegenteil gesagt!), dann hätten Sie nicht das Problem gehabt, dass Sie heute Anträge wieder von der Tagesordnung nehmen müssen und mit heruntergelassenen Hosen dastehen. (Abg. Gödl: Du hast genau das Gegenteil gesagt: Es geht nix weiter!)
Nun zu den einzelnen Vorschlägen im Detail: Das Parlament soll heute eine Kompetenzausweitung für Pflegedienste beschließen. Sie wissen, diese Kompetenzausweitung für die Pflege, aber auch für andere Gesundheitsberufe ist schon 2017 im Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ gestanden. Es freut mich, dass das jetzt von Schwarz-Grün wieder aufgegriffen wurde (Heiterkeit des Abg. Wöginger) – allerdings in einem Fuziminikleinbereich (mit Zeigefinger und Daumen eine entsprechende Geste ausführend), es ist nämlich genau eine Einzelregelung für Pflegekräfte, anstatt dass generell das Kompetenzschema überarbeitet und eine breite, zukunftsträchtige Lösung gefunden wird. Wir haben im Ausschuss, in den Ausschusssitzungen darüber diskutiert, zum Beispiel über die Weiterverordnung von Heilmitteln durch Pflegekräfte, Impfen durch Apotheker und vieles mehr, aber dazu gibt es nicht einmal ansatzweise Gesetzentwürfe vonseiten der Regierungsfraktionen.
Das zweite Thema ist eine Reform des Pflegegeldes – und auch das war bereits 2019 in den Reformpapieren von Hartinger-Klein vorhanden. Ich bin froh, dass es jetzt aufgegriffen wird und dass es zumindest für Demenzerkrankte eine Aufwertung der Pflegegeldeinstufung gibt. Das, was auch schon seit vielen Jahren bekannt ist, nämlich eine generelle Überarbeitung der Einstufung in die verschiedenen Pflegestufen und der Dotierung der verschiedenen Pflegestufen, findet sich aber in dieser Reform noch immer nicht. Auch da sind Sie säumig, Herr Bundesminister!
Sie reformieren auch die Ausbildung, vor allem führen Sie eine Pflegelehre ein – auch das ist ein Punkt, den wir Freiheitliche schon seit 2017 fordern und unterstützen – und wollen eine Art Schulgeld einführen, 600 Euro, also eine Bezahlung während der Ausbildung, die – Kollege Muchitsch hat das schon angesprochen – allerdings auch etliche Schwächen im Detail zeigt wie: keine Sozialversicherung dazu, der Zuschuss, der von den Ländern kommen soll, ist nicht klar definiert, und die langfristige Finanzierung ist ebenfalls nicht geregelt.
Zusätzlich haben Sie da auch noch Hürden eingeführt, die die Attraktivität einer Ausbildung an den Pflegeschulen weiter abnehmen lässt. Es gibt zum Beispiel nach wie vor noch ein 1G-Regime an vielen Pflegeschulen, sodass Nichtgeimpfte diese Ausbildung gar nicht erst anfangen können. Also auch da warten noch viele Aufgaben auf Sie, Herr Bundesminister, die es zu lösen gilt, die Sie wahrscheinlich bis zum nächsten Schulturnus im Herbst aber auch gar nicht lösen können – also ein weiteres verlorenes Jahr durch diese Bundesregierung.
Äußerst positiv ist, dass nun endlich auch Geld in die Hand genommen werden soll, um gehaltsmäßig die Pflegekräfte für deren enormen Einsatz – vor allem auch in den letzten beiden Jahren, aber generell – zu unterstützen. Nur: Die Art und Weise, wie das gemacht wird, ist auch wieder nicht nachhaltig – Kollege Muchitsch hat das bereits im Detail erläutert –: Sie nehmen gerade einmal für zwei Jahre verbindlich Geld in die Hand und wissen nicht, wie das langfristig finanziert werden soll. Und was noch viel schlimmer ist: Sie haben nicht einmal für diese kurzfristigen Maßnahmen tatsächlich budgetär vorgesorgt.
Wir beschließen in dieser Plenarsitzung voraussichtlich auch noch die Budgetgesetze, in denen die neue Vorausschau bis 2025 beschlossen wird, und in dieser mittlerweile zweiten Budgetnovelle findet sich noch immer kein einziger Euro zur Finanzierung Ihrer Pflegereform und zu den gut 500 Millionen Euro pro Jahr, die Sie in den nächsten zwei Jahren den Pflegekräften zukommen lassen wollen.
Sehr geehrter Herr Bundesminister, normalerweise sollte es doch andersherum sein: Zuerst sollte klar sein, dass die Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, und dann können Sie über die Gesetze verteilt werden. Sie machen das seit Wochen und Monaten umgekehrt, Sie machen große Ankündigungen und budgetär ist das Ganze nicht bedeckt. Das widerspricht den Haushaltsrichtlinien, und das ist aus meiner Sicht auch schädlich für die Glaubwürdigkeit der Politik, denn wenn man Geld verteilt, das noch nicht einmal vorhanden ist, dann nehmen das viele einfach nicht ernst.
Ich möchte zum Schluss kommen: Wir werden heute trotz der vielen Kritik, die ich soeben geübt habe, die zur Abstimmung kommenden Maßnahmen unterstützen (Abg. Gödl: Aha!) – nicht, weil wir sie für so großartig halten, sondern weil wir es für dringlich notwendig halten, dass ein klares und deutliches Zeichen gesetzt wird, dass man zumindest irgendetwas für die Pflegekräfte in diesem Land tut und dass sie zumindest irgendeine Art von Anerkennung bekommen, und da ist etwas besser als gar nichts.
Wir wollen Sie aber ersuchen, in den nächsten Monaten und in den nächsten Ausschüssen intensiven Kontakt mit uns aufzunehmen und die weiteren Schritte deutlich besser mit uns und auch mit den Fachgesellschaften zu koordinieren, als Sie das bisher getan
haben, und hoffen, dass wir die großen Fehler und Lücken, die in Ihrer Pflegereform vorhanden sind, gemeinsam noch lösen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
10.47
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Wöginger. – Bitte. (Abg. Belakowitsch – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Wöginger –: Aber kritisieren dürfen wir es schon! – Abg. Wöginger: Aber sicher! Das tust ja sowieso!)
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein besonders guter Tag für die Pflege. Ich bin als Sozialsprecher der Volkspartei stolz und froh, dass wir heute Pakete mit einem Gesamtvolumen von insgesamt rund 1 Milliarde Euro für die nächsten beiden Jahre verabschieden. Das hat es in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben, daher ist es ein großer Wurf, daher sind es wichtige Maßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, für die pflegenden Angehörigen und auch für die zu betreuenden und zu pflegenden Personen, die auch im Mittelpunkt stehen. Wir bedanken uns bei den pflegenden Angehörigen und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege ganz herzlich. Es ist ein wichtiges, ein gutes Paket für das Personal. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Grebien und Hamann.)
Da ich mich seit längerer Zeit mit dem Thema Pflege intensiv auseinandersetze, kann ich jetzt sagen – und Kollege Kaniak hat meiner Meinung nach wenigstens einen guten Zugang, weil er sagt: okay, es sind einmal erste Schritte!; vieles habe ich mit Sozialministerin Hartinger-Klein auch in unserer gemeinsamen Regierungszeit niedergeschrieben und vereinbart –: Heute finden sich zum Beispiel die Pflegelehre, der Demenzzuschlag und die Kompetenzausweitungen für die Pflegeberufe darin. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Sie sind natürlich schon auch in unserem Papier gemeinsam verfasst gewesen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), aber das geht weit darüber hinaus.
Eines möchte ich schon sagen: Ich danke Sozialminister Rauch ganz, ganz herzlich. Warum? – Weil er wenige Tage nach seinem Amtsantritt hergegangen ist und gesagt hat: Ich will das Thema Pflege absolut prioritär behandeln und auch Sofortmaßnahmen setzen, weil wir dem drohenden Personalmangel aktiv entgegentreten müssen. – Herr Sozialminister, das war in der Vergangenheit nicht so.
Wenn sich Kollege Stöger hier herausstellt und sagt, eine Maßnahme sei da noch nicht enthalten, dann sage ich eines ganz klar: der Stöger Lois war Sozialminister und hätte für die Pflege viel tun können. Was hat er gemacht? – Nichts! Absolut nichts! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die roten Sozialminister haben im Bereich der Pflege absolut nichts getan, und daher gebührt der Dank dem jetzigen Minister und auch den Koalitionsparteien, weil wir da gute Maßnahmen auf den Weg gebracht haben. (Abg. Heinisch-Hosek: Weil ihr jeden Koalitionspartner legts, ihr seids wie ein Klotz am Bein!)
570 Millionen Euro für das Pflegepersonal – soll ich euch einmal unter die Nase reiben, wie viele Anschubfinanzierungen ihr in der Zeit, in der ihr den Kanzler gestellt habt, beschlossen habt? – Die kann man in der Scheibtruhe hereinführen, so viele waren das. Wir machen das für zwei Jahre. (Abg. Krainer: Soll ich dir deine Reden vorlesen aus der Zeit?! Was ist denn dein Wort wert? Damals hast du das nicht gesagt!) Warum? – Weil es dann Finanzausgleichsverhandlungen gibt und das Thema Pflege mit den Ländern und mit den Gemeinden natürlich ausverhandelt werden muss. So ist das! (Abg. Erasim: Wendehals! Wendehals! – Abg. Krainer: Was ist denn dein Wort wert? ...
genauso wie du es jetzt machst!) Ihr habt das immer gemacht, und jetzt, weil ihr in der Opposition seid, kritisiert ihr das. Wisst ihr, was ihr tun solltet? – Stimmt einfach zu, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege das nicht verstehen, warum ihr nicht zustimmt, wenn es für sie um 570 Millionen Euro geht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Erasim: Bei jedem Koalitionspartner eine andere Rede! ...! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Wir haben auch die HeimhelferInnen und das Behindertenbetreuungspersonal zusätzlich in das Gesetz mit aufgenommen. Das war uns wichtig und das ist auch aus der Begutachtung hervorgegangen: Die Pflegeorganisationen sind diesbezüglich auf uns zugekommen und wollten das, obwohl, das muss man schon sagen, vor allem die Berufsgruppe der HeimhelferInnen und die Pflege- und Sozialbetreuungsberufe absolut in der Kompetenz der Länder liegen; aber wir nehmen diese beiden Gruppen mit und stocken pro Jahr um 25 Millionen Euro auf.
Diesbezüglich bringe ich auch den Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen ein, der beinhaltet, dass es jährlich um 25 Millionen Euro mehr gibt, um eben die 12 000 vollzeitäquivalenten HeimhelferInnen und auch das Behindertenbetreuungspersonal da mitzunehmen. Das Geld wird nach einem Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt, wobei die Mittel, die laut Gesetz schon zur Verfügung stehen, nämlich die 520 Millionen Euro, bereits berücksichtigt sind. Wir teilen also die zusätzlichen Mittel so auf, dass der Bevölkerungsschlüssel und die jeweilige Situation, wie viele Pflegekräfte es in einem Bundesland gibt, Berücksichtigung finden. Es ist da zu Verschiebungen gekommen, und daher ist es ein gerechter Ausgleich, wie diese zusätzlichen Mittel auf die Bundesländer auch nach dem Zweckzuschussgesetz verteilt werden. – Das ist das eine.
Das heißt, für die nächsten zwei Jahre werden 570 Millionen Euro bereitgestellt. Das wird für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeberufen im Durchschnitt in etwa ein zusätzliches Monatsgehalt für diese beiden Jahre sein, und wir bedanken uns noch einmal ganz, ganz herzlich für diese herausfordernde Arbeit, die da geleistet wird; die war gerade in den letzten beiden Jahren nicht einfach. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ein zweiter Teil beinhaltet die Ausbildung. Der Ausbildungsbonus wird mit bis zu 600 Euro festgelegt, zwei Drittel übernimmt der Bund, ein Drittel das Land. Derzeit haben wir einen Mixsalat auf Bundesländerebene, wenn es darum geht, wie viel für die Ausbildung in den Pflegeberufen dazugezahlt wird. Ab jetzt wird es ziemlich klar sein, und das wurde auch mit den Landesrätinnen und Landesräten so abgesprochen.
Eines möchte ich auch noch sagen: Stadtrat Hacker versteht wenigstens etwas vom Geschäft, denn er hat die Maßnahmen begrüßt und hat gesagt, das seien „spürbare Schritte“, die in die richtige Richtung gingen. Also die Landesrätinnen und Landesräte, egal, welcher Partei sie angehören, begrüßen diese Maßnahmen, nur die SPÖ hier im Haus ist auf Oppositionskurs eingestellt und trägt nicht einmal die Maßnahmen mit, mit denen wir die Ausbildung unterstützen und mehr Geld für das Pflegepersonal bereitstellen. Sie werden das zu erklären haben, denn das ist unverständlich. Wenn man so tief im Oppositionskurs und im Neinsagerkurs drinsteckt, dass man nicht einmal derartige Maßnahmen unterstützt, dann ist das auch ein eindeutiges Zeichen, das heute zum Ausdruck gebracht wird. Die SPÖ stimmt nicht mit – das verstehen die PflegerInnen nicht, das verstehen die pflegenden Angehörigen nicht, und insgesamt versteht man das überhaupt nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir setzen die Pflegelehre im Rahmen von Pilotprojekten um, die in allen Bundesländern möglich sein werden. Vorarlberg ist da ein Vorzeigebundesland. Ich habe mir das persönlich im Kanton Bern angeschaut. In der Schweiz ist übrigens die Pflegelehre der
zweitbeliebteste Beruf, nach dem Kaufmann. Sie haben vor ungefähr 15 Jahren mit diesem Lehrprojekt begonnen und es hat sich eigentlich gut etabliert. Wir werden das jetzt einmal im Rahmen von Pilotprojekten ermöglichen.
Wir überführen auch die Schulversuche zu Pflegeassistenzberufen in das Regelschulwesen. Die Durchlässigkeit wird erhöht: Mitarbeiter in der Pflege können zukünftig in der Arbeitszeit eine weiterführende Ausbildung machen. Das AMS ersetzt 75 Prozent der Lohnfortzahlung.
Es gibt Verbesserungen beim Pflegekarenzgeld: drei Monate Rechtsanspruch statt einem Monat. Wir haben eine Unterstützung für pflegende Angehörige auch insofern vorgesehen, als der Anspruch auf Zuwendungen für die Ersatzpflege schon nach drei Tagen und nicht erst nach einer Woche entsteht. Ebenso werden Pflegekurse für pflegende Angehörige unterstützt.
Der Demenzzuschlag ist bereits erwähnt worden: plus 20 Stunden pro Monat, das ist ganz, ganz wichtig. Alle, die jemanden zu Hause haben, der an Demenz erkrankt ist, wissen, das ist eine besondere Herausforderung für die pflegenden Angehörigen. Wir wissen das, und deshalb ist es eine ganz wichtige Maßnahme, zusätzlich 20 Stunden bei der Berechnung des Pflegegeldes vorzusehen. Es ist großartig, was in der Pflege und Betreuung zu Hause geleistet wird. Das ist die größte Herausforderung für die pflegenden Angehörigen, wenn jemand an Demenz erkrankt ist, und daher ist das eine ganz wichtige Maßnahme, die wir setzen, um den pflegenden Angehörigen unter die Arme zu greifen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ja, es ist richtig, was angesprochen wurde: Wir nehmen diesen Teil aus dem Gesetz heraus. Warum? – Weil wir Lösungen haben wollen, nicht nur für jene, die die Erwerbsarbeitszeit reduzieren und weiterversichert sind, sondern es geht uns vor allem auch um die Pensionistinnen und Pensionisten. Das wollen wir aber legistisch gut ausarbeiten. Wir haben als Inkrafttretensdatum den 1. Jänner 2023 vorgesehen, das heißt, das können wir über den Sommer legistisch vorbereiten. Wir bringen auch heute gleich wieder einen Initiativantrag ein und werden dann gemeinsam mit dem Ministerium innerhalb der Koalition auch eine gute Lösung finden, um auch jene mitzunehmen, die selber schon in Pension sind.
Rund 50 Prozent aller pflegenden Angehörigen sind derzeit Pensionistinnen und Pensionisten. (Abg. Leichtfried: Was ist mit dem Max und der Susanne?) Insbesondere diese Zielgruppe wollen wir da mitaufnehmen, daher bringe ich folgenden Antrag ein, der genau das unterstützt und darstellt, dass es uns insbesondere auch um diese Gruppe geht:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Angehörigenbonus“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der die Möglichkeit geschaffen wird, nahen Angehörigen, beispielsweise Pensionist:innen neben zahlreichen anderen pflegenden und betreuenden Angehörigen, die eine Person mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 in
häuslicher Umgebung pflegen, einen Angehörigenbonus zu gewähren, zur Beschlussfassung zu übermitteln.“
*****
Das heißt, das werden wir in den nächsten Wochen und Monaten ausarbeiten und spätestens im September auch zur Beschlussfassung vorlegen.
Meine Damen und Herren! Das ist heute ein guter Tag für die Pflege, das ist ein großes Paket, das wir hier verabschieden. Es ist richtig, es sind noch nicht alle Punkte mit beinhaltet. Warum nicht? – Wir haben diese Punkte am 12. Mai präsentiert, wir sind damit relativ rasch in Begutachtung gegangen, auf Hochtouren wurden diese Gesetzespakete ausgearbeitet, um vor allem dem Personal unter die Arme zu greifen, um vor allem die ersten Schritte bei den pflegenden Angehörigen zu setzen und um vor allem den Ausbildungsbonus auf Schiene zu bringen. Warum? – Weil das Schuljahr bekanntlich im Herbst beginnt, deshalb ist die Beschlussfassung jetzt im Juli notwendig. Und die weiteren Maßnahmen wie die zusätzliche Entlastungswoche für das Pflegepersonal fix ab dem 43. Lebensjahr, die 2 Stunden Nachtarbeitszuschlag, die jetzt auch bei allen stationären Einrichtungen angerechnet werden, all das bringen wir über den Sommer und den Herbst auf den Weg. Das sind Maßnahmen, die dann mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten.
Meine Damen und Herren, vor allem von der SPÖ, zum Schluss möchte ich Ihnen noch ein paar Zitate von Vertretern der größten Organisationen, die für die Pflege in diesem Land zuständig sind, mitgeben. (Abg. Leichtfried: Ist das wieder der Max und die Susanne?)
Ich beginne mit der Volkshilfe, Herr Kollege Leichtfried, das ist ja bekanntlich keine Vorfeldorganisation von uns. Präsident Sacher sagt: „Das ist zweifellos ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ Das Rote Kreuz sagt: ein „erfreulicher Schritt in die richtige Richtung“. Direktorin Maria Moser von der Diakonie sagt: „ein erster wichtiger Meilenstein für gute Pflege“.
Meine Damen und Herren! Dieses Pflegepaket wird von den Pflegeorganisationen insgesamt begrüßt. Alle Expertinnen und Experten und alle, die sich im Bereich der Pflege auskennen, unterstützen diese Maßnahmen, und ich verstehe nicht, warum wir bei der Beschlussfassung hier in diesem Haus nicht ein gemeinsames Zeichen setzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, die pflegenden Angehörigen und vor allem auch die zu betreuenden und zu pflegenden Menschen – es sind 470 000 an der Zahl, die derzeit Pflegegeld beziehen – hätten es sich verdient, dass das Hohe Haus einen gemeinsamen Beschluss fasst. (Zwischenruf der Abg. Erasim.)
Ich bin stolz, dass wir heute diese Punkte auf den Weg bringen – im Sinne einer guten Pflege in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
10.59
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA,
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2656/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 und 2023 für die Erhöhung des Entgelts in der Pflege (Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG) erlassen wird (1619 d.B.) (TOP 4)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. § 2 lautet:
„§ 2. (1) Der Bund stellt den Ländern zur Erreichung der in § 1 genannten Ziele für die in § 3 festgelegten Maßnahmen jährlich Zweckzuschüsse gemäß den §§ 12 und 13 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, (F-VG 1948), BGBl. Nr. 45/1948, zur Verfügung und zwar
1. für das Jahr 2022 in der Höhe von bis zu 285 Millionen Euro, und
2. für das Jahr 2023 in der Höhe von bis zu 285 Millionen Euro.
(2) Die Verteilung des Betrages in der Höhe von bis zu 260 Millionen Euro pro Jahr auf die Länder erfolgt nach dem gemäß § 10 Abs. 7 Finanzausgleichsgesetz 2017 – FAG 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, oder einem diesem nachfolgenden Finanzausgleichsgesetz, für das jeweilige Kalenderjahr ermittelten Schlüssel der Wohnbevölkerung.
(3) Die Verteilung des Betrages in der Höhe von bis zu 25 Millionen Euro pro Jahr auf die Länder dient als Ausgleich und gliedert sich wie folgt:
(4) Voraussetzung für die Gewährung der Zweckzuschüsse an die Länder ist, dass die Länder entgeltgestaltende Vorschriften vorlegen, die die Dienstgeber bzw. Dienstgeberinnen zur Zahlung der vereinbarten Entgelterhöhung verpflichten, die jedem Dienstnehmer bzw. jeder Dienstnehmerin gemäß § 3 Abs. 1 gebührt. Als entgeltgestaltende Vorschriften gelten insbesondere Kollektivverträge und Satzung von Kollektivverträgen sowie dienst- und besoldungsrechtliche Vorschriften der Länder. Sofern keine rechtzeitige Einigung der Kollektivvertragspartner zustande kommt, haben die Länder eine tatsächlich erfolgte Auszahlung an die betreffenden Träger gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 nachzuweisen.“
2. § 3 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Zweckzuschüsse gemäß § 2 sind für Entgelterhöhungen zu verwenden, die dem Pflege- und Betreuungspersonal der folgenden Berufsgruppen gebühren:
1. Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß GuKG,
2. Angehörige der Pflegefachassistenz gemäß GuKG,
3. Angehörige der Pflegeassistenz gemäß GuKG,
4. Angehörige der Sozialbetreuungsberufe nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a- B-VG.“
3. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die in der Regel jährlich anfallenden Kollektivvertragserhöhungen werden von der Maßnahme gemäß Abs. 1 nicht berührt.“
4. § 4 Abs. 2 lautet:
„(2) Voraussetzung für die Auszahlung der Zweckzuschüsse an die Länder im Sinne des § 2 Abs. 3 ist die Vorlage von entgeltgestaltenden Vorschriften, die die Dienstgeber bzw. Dienstgeberinnen zur Zahlung der Entgelterhöhung verpflichten, die tunlichst dazu dienen, dass:
1. bestehende Gehaltsunterschiede zwischen Menschen in derselben Tätigkeit, aber unterschiedlichen Gehaltsordnungen oder Kollektivverträgen gemindert werden oder
2. Mehrleistung und höhere Verantwortung aufgrund der Verschiebung von Aufgaben abgegolten werden.
Diese entgeltgestaltenden Vorschriften sind bis spätestens 31. März 2023 von den Ländern dem Bund vorzulegen und werden im Zuge der Abrechnung überprüft. Sollten die entgeltgestaltenden Vorschriften zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt werden, kann die Auszahlung im Folgemonat – frühestens mit Jänner 2023 – erfolgen. Die Höhe dieser Auszahlung orientiert sich am zeitlichen Geltungsbereich der entgeltgestaltenden Vorschriften. Die Länder sind zur transparenten Zurverfügungstellung der an sie nach diesem Bundesgesetz ausbezahlten Mittel zur Umsetzung des § 3 Abs. 1 verpflichtet.“
5. § 5 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Abrechnung ist auf Basis einer vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung zu stellenden Abrechnungsunterlage einmalig im Jahr 2024 für die Jahre 2022 und 2023 vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz oder von einer von diesem zu beauftragenden Stelle durchzuführen. Der Abrechnungszeitraum wird um ein Jahr verlängert, sofern keine rückwirkende Auszahlung beginnend mit Jänner 2022 seitens der Kollektivvertragspartner vereinbart wird, weil die Laufzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Die für das Jahr 2022 vorgesehenen Mittel können auch dann abgerechnet werden, wenn die Auszahlung an gemäß § 3 Abs. 1 begünstigte Personen im Jahr 2023 erfolgt.“
6. § 9 lautet:
„§ 9. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 2022 in Kraft.“
Begründung
Zu Z 1:
Der Bund stellt den Ländern weitere Mittel für die Jahre 2022 und 2023 in der Höhe von 25 Millionen Euro, sohin insgesamt 50 Millionen Euro für zwei Jahre als Zweckzuschuss, zur Verfügung. Diese Mittel dienen einerseits dazu die Unterdotierung einzelner Bundesländer bei der Verteilung über den Finanzausgleichsschlüssel der Wohnbevölkerung auszugleichen und andererseits sollen mit den zusätzlichen Mitteln weitere Berufsgruppen wie Heimhelferinnen und Heimhelfer sowie Behindertenbegleiterinnen und Behindertenbegleiter eine Entgelterhöhung erhalten.
Um der Unterdotierung einzelner Bundesländer entgegenzuwirken, wurde ein neuer Abs. 3 geschaffen. So sollen die Länder aus den zusätzlich bereitgestellten Mitteln Ausgleichszahlungen erhalten.
Die Berechnung der jeweiligen Beträge erfolgt wie nachstehend beschrieben:
So wurde der Verteilungsschlüssel der Wohnbevölkerung mit jenem verglichen, der sich aus den nach dem Gesundheitsberuferegister zum Stichtag 31.12.2020 in den Settings nach § 3 Abs. 2 registrierten Personen ergibt. Für die im Gesundheitsberuferegister nicht erfassten Sozialbetreuungsberufe (Heimhelferinnen und Heimhelfer sowie Behindertenbegleiterinnen und Behindertenbegleiter) wurde von einem gleichen Verteilungsschlüssel ausgegangen. Die Mittel wurden sodann für die unterdotierten Bundesländer auf das Niveau dieses Verteilungsschlüssels aufgestockt. Die sich danach ergebende verbleibende Summe von rund 11 Millionen Euro wurde im Verhältnis der jeweils für das jeweilige Bundesland günstigeren Beträge ergänzt, sodass letztendlich die in der Tabelle des § 2 Abs. 3 angeführten Summen zur Verfügung gestellt werden.
Zu Z 2:
Der begünstigte Personenkreis gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 soll um Heimhelferinnen und Heimhelfer sowie Behindertenbegleiterinnen und Behindertenbegleiter gemäß Art 1 Abs 2. Z 1 lit d, Abs. 2 Z 2 lit c und Z 3 der Vereinbarung gemäß Art 15a-B-VG erweitert werden, weil diese Personengruppen zumindest in wesentlichem Ausmaß (d.i. idR > ¼) grundlegende pflegerische Tätigkeiten in den in § 3 Abs. 2 genannten Settings ausüben und in diesem Fall umfasst sein sollen.
Im Übrigen erfolgten sprachliche Anpassungen bzw. Klarstellungen.
Zu Z 3:
Es erfolgt eine Klarstellung dahingehend, dass der Zweckzuschuss nicht dazu dient, die „normale“ Lohnrunde für das Pflegepersonal gegenzufinanzieren.
Zu Z 4:
Um allfälligen Liquiditätsproblemen entgegenzuwirken, soll im Falle der vorzeitigen Vorlage entgeltgestaltender Vorschriften eine Auszahlung ab Jänner 2023 erfolgen können. Betrifft die Einigung in der jeweiligen entgeltgestaltenden Vorschrift lediglich das Jahr 2022, so kann eine Auszahlung unter Aliquotierung des Zweckzuschusses erfolgen.
Zu Z 5:
Die für das Jahr 2022 vorgesehenen Mittel können auch dann abgerechnet werden, wenn die Auszahlung an die gemäß § 3 Abs. 1 begünstigten Personen im Jahr 2023 erfolgt.
Zu Z 6:
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens soll aus Gründen der Planungssicherheit auf den 1. September 2022 vorverlegt werden, damit die Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel bereits in diesem Jahr auf Basis eines geltenden Gesetzes getroffen werden kann.
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Angehörigenbonus“
Eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 3 (Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2655/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1618 d.B.))
Begründung
Derzeit haben rund 469.000 Personen - das sind mehr als 5% der österreichischen Bevölkerung - einen Anspruch auf Pflegegeld, wobei aufgrund der demographischen Entwicklung und der erfreulicherweise steigenden Lebenserwartung mit einer weiteren Steigerung in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Ein Großteil dieser Personen wird zuhause in unterschiedlichen Pflegesettings betreut.
Um einen tieferen Einblick in den Lebensalltag pflegender Angehöriger zu erhalten hat das Sozialministerium das Institut für Pflegewissenschaft in Kooperation mit dem Institut für Soziologie der Universität Wien mit der Durchführung einer Studie zur „Situation pflegender Angehöriger“ beauftragt. Auf Basis dieser Studie wissen wir, dass rund 950.000 erwachsene Menschen in Österreich von Pflege und Betreuung in der Familie betroffen sind. Somit kümmern sich rund 10% der Gesamtbevölkerung Österreichs entweder zu Hause oder in stationären Einrichtungen um einen pflegebedürftigen Menschen!
Betreuende Angehörige sind nicht nur der „größte Pflegedienst“ Österreichs, sondern auch eine der tragenden Säulen unseres Pflegevorsorgesystems. Aus diesem Grund ist zwingend notwendig die Situation der pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen stets zu verbessern.
Die Regierung hat mit der Pflegereform und den darin enthaltenen 20 Maßnahmen einen wichtigen Schritt gesetzt. Um insbesondere den pflegenden Angehörigen noch mehr Unterstützung und Wertschätzung zukommen zu lassen sind weitere Maßnahmen erforderlich.
Für nahe Angehörige, beispielsweise Pensionist:innen neben zahlreichen anderen pflegenden und betreuenden Angehörigen, die eine Person mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen, soll daher im Bundespflegegeldgesetz die Möglichkeit der Gewährung eines Angehörigenbonus geschaffen werden.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der die Möglichkeit geschaffen wird, nahen Angehörigen, beispielsweise Pensionist:innen neben zahlreichen anderen pflegenden und betreuenden Angehörigen, die eine Person mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen, einen Angehörigenbonus zu gewähren, zur Beschlussfassung zu übermitteln.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist verlesen worden, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der verteilte Antrag ist dementsprechend erläutert worden und steht ebenfalls mit in Verhandlung, weil er ausreichend unterstützt ist und ordnungsgemäß eingebracht wurde.
Ich darf die Borg-Schüler aus Radstadt in Salzburg recht herzlich bei uns im Hohen Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Der ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher der ÖVP, August Wöginger, hat behauptet, unter roten Sozialministern ist nichts passiert. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Das tut mir jetzt wirklich sehr, sehr weh. Warum? (Abg. Steinacker: Ich berichtige tatsächlich?!) – Ich berichtige: Abschaffung Pflegeregress – Sozialminister Stöger; Einführung Pflegekarenz – Sozialminister Stöger; Valorisierung des Pflegegeldes (Ruf bei der ÖVP: ... politische Bewertung! – Abg. Steinacker: Tatsächliche Berichtigung!) – gemeinsame Initiative im koalitionsfreien Raum. Das ist eine Diffamierung verstorbener Sozialminister, nichts in der Pflege gemacht zu haben, wie Jolly Hesoun, der 1993 das Pflegegeld eingeführt hat! (Abg. Steinacker: Redebeitrag! Das ist ein Redebeitrag! – Abg. Eßl: Keine tatsächliche Berichtigung! – Abg. Steinacker: Jetzt ist’s aber wirklich genug!)
Korrigiere: Dem verstorbenen Rudi Hundstorfer hier auszurichten, nichts gemacht zu haben (Abg. Steinacker: Das ist ein Redebeitrag, Frau Präsidentin! Das ist ja wirklich nicht mehr in Ordnung!), weil er den Pflegefonds eingerichtet hat, das ist einen Schritt zu weit gegangen, August Wöginger! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Eßl: Ordnungsruf!)
11.01
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Sie sind jetzt am Wort.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Jetzt haben wir also den ersten Block dieser (mit den Fingern Anführungszeichen andeutend) größten Pflegereform seit Jahrzehnten. Wenn man den Koalitionsparteien so zuhört, könnte man wirklich fast glauben, dass Sie damit etwas bewegen wollen. De facto machen Sie aber eine dringend überfällige Anpassung eines Gesetzes an die Praxis. Es geht da um Verabreichung von Spritzen und Infusionen. Das sehen wir ein, weil das in den Krankenhäusern täglich passiert. Wir stimmen bei diesem Gesetz aber nur mit, weil es um die Rechtssicherheit für Pflegekräfte geht. Als inhaltliche Reform können Sie diese Anpassung wirklich niemandem verkaufen!
Dann geht es um Anpassungen beim Pflegegeld. Die sind ja auch schön und gut. Aber ich verrate Ihnen etwas: Die bringen dem Pflegepersonal überhaupt nichts, und das System wird dadurch auch nicht geändert. Bei Ihren beiden neuen Gesetzen sieht man sofort, wo Sie sich weigern, das System zu reformieren. Zwei Jahre Zweckzuschüsse für Ausbildungen und Zusatzgehälter, und das in einem Ausmaß, das auch keine Datenbasis hat. Sie verwenden einen falschen Verteilungsschlüssel, und Sie arbeiten nicht an der Attraktivierung der Berufe.
Wenn wir aber schon beim Geld für die Pflege sind, möchte ich noch kurz auf unseren Antrag eingehen, den Sie heute ablehnen. Wir wollen eine Kostenanalyse im Pflegesystem, weil auch der Rechnungshof nicht genau nachvollziehen kann, wo von wem wie viel für welche Pflege ausgegeben wird und was möglicherweise noch alles über sogenannte Pflegegelder bezahlt wird. Wir wissen nur, dass es nicht ausreichend dort ankommt, wo es hingehört. Was machen Sie? – Sie weigern sich, hinzusehen, sich eine Faktenbasis für Ihre Reformen zu suchen, und gleichzeitig behaupten Sie, dass Sie für Ihre fehlgeleiteten Zweckzuschüsse eine Lösung suchen, wie die Pflegekräfte auch in zwei Jahren noch höhere Gehälter bekommen können. Wie soll Ihnen das irgendjemand glauben, wenn Sie nicht wissen, wie viel Geld im System ist und wo es versickert? (Beifall bei den NEOS.)
Was die Menschen merken, sind die hohen Pflegekosten für alte Menschen in der Pflege daheim und die trotzdem schlechten Arbeitsbedingungen für die unterschiedlichsten Berufe in der Pflege und Betreuung. Sie stellen sich mit dieser angeblichen Reform hin und behaupten, dass es für alle besser wird. Das glaubt Ihnen niemand, und die Bevölkerung weiß das genauso. Deshalb werden wir auch gegen diese Zweckzuschussgesetze als angebliche Reform stimmen. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS.)
11.04
Präsidentin Doris Bures: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich würde gerne versuchen, eine Einordnung dieser Pflegereform vorzunehmen und auch auf einige Kritikpunkte einzugehen. Zunächst möchte ich festhalten: Diese eine Milliarde ist dringend notwendig, um dort Maßnahmen zu setzen, wo sie überfällig sind. Das ist, für die Menschen, die in der Pflege tätig sind, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Löhne zu verbessern und die Anerkennung, dass dies ein herausfordernder Beruf ist, der mit vielen Belastungen verbunden ist, und auch in Umsetzung zu bringen.
Was die Geschwindigkeit angeht und die Frage, wo noch Defizite sind: Es war uns sehr daran gelegen, diesen Reformschritt heute hier zu beschließen und in die ersten Umsetzungsschritte zu kommen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es war uns auch sehr daran gelegen, eine Begutachtung zu machen und auch Ergebnisse aus der Begutachtung mit hineinzunehmen, aufzunehmen und ernst zu nehmen. Das ist das Wesen einer Begutachtung: Man schickt es aus und nimmt Verbesserungen auf. Ich bin sehr froh, dass es gelingt, heute dieses Maßnahmenpaket zu verabschieden, weil damit ein Schritt gesetzt wird – und es ist nicht der letzte –, ein wichtiges Signal an die Menschen in der Pflege, dass wir erkannt haben: Wir kümmern uns darum. Wir setzen eine Reihe von Verbesserungen um, um den Pflegeberuf attraktiv zu halten und in der Ausbildung die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit es besser und noch attraktiver wird, sich in der Pflege zu engagieren.
Jetzt möchte ich noch eines zu bedenken geben. Das österreichische System der Pflege und Betreuung von alten Menschen ist ein gut entwickeltes und ruht auf mehreren Säulen. (Zwischenruf der Abg. Erasim.) Zunächst ist es der Wunsch der allermeisten Menschen – wir wissen das –, so lange wie möglich zu Hause gepflegt zu werden. Menschen möchten in ihrer vertrauten Umgebung gepflegt werden. Das geht nicht immer und geht auch immer weniger, weil sich das alte – wenn Sie so wollen – Modell, dass
die Angehörigen zu Hause pflegen, aufgrund von demografischen, aufgrund von gesellschaftlichen Veränderungen immer weniger ausgeht.
Das heißt, die stationäre Pflege wird wichtiger und, das sei auch gesagt, die 24-Stunden-Betreuung, die von Pflegekräften, die zu uns kommen, geleistet wird, ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil. Alle diese Bausteine – die Pflege zu Hause, ambulant unterstützt, unterstützt durch unterschiedliche Einrichtungen wie Krankenpflegevereine, mobile Hilfsdienste, was auch immer es an Angeboten gibt, die stationäre Pflege in Alten- und Pflegeheimen und die 24-Stunden-Betreuung – sind essenziell. Wir können auf keinen dieser Bausteine, auf keine dieser Säulen verzichten. In all diesen Bereichen schafft die Pflegereform deutliche Verbesserungen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Nächster Punkt: Wir wissen – und das ist kein österreichisches Phänomen –: Die Menschen werden älter, die Gesellschaft, Europa insgesamt wird älter. Wir werden zusätzlichen Bedarf an Pflegekräften haben. Die Voraussetzungen zu verbessern, dass Menschen diesen Beruf ergreifen – wie wir es heute hier tun –, ist dringend erforderlich.
Eines sei gesagt, und ich bin von ganz vielen Pflegekräften gebeten worden, das auch zu sagen: Ja, es ist ein Beruf mit Herausforderungen. Ja, er ist auch mit Belastungssituationen verbunden und war es vor allem in den letzten beiden Jahren. Ich wurde aber dringend gebeten, auch zu sagen, dass es ein wunderbarer Beruf und eine enorme Bereicherung ist, mit Menschen zu arbeiten, an Menschen zu arbeiten und den Menschen Wertschätzung entgegenzubringen und – das ist ganz wesentlich und ein zentraler Punkt – ein Altern in Würde zu ermöglichen.
Ich finde, Menschen haben ein Anrecht, diese Würde bis ans Ende ihrer Tage zu bekommen, auch dann, wenn sie schwer pflegebedürftig sind. Mir ist es auch ein besonderes Anliegen, wenn es ums Alter, um Altenbetreuung, um Pflege geht, nicht nur immer die Defizite zu betonen; auch ältere Menschen, auch alte Menschen haben Ressourcen, die können etwas! Wir sollten uns nicht darauf fokussieren, immer nur die Defizite im Auge zu behalten. Bitte betrachten wir Altern oder alte Menschen auch als Menschen, die etwas können, die Erfahrungen haben, die sie weitergeben können, von denen wir profitieren. Auch das ist Wertschätzung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Jetzt würde ich Ihnen zum Schluss gerne noch einen Aspekt zu bedenken geben, der mich massiv erschreckt hat, als ich auf einer großen Tagung war, bei der es um Pflege und Betreuung von alten Menschen gegangen ist und bei der ausgeführt worden ist, was sich am sogenannten Markt auch noch abbildet.
Abgesehen davon, dass die Tendenz besteht, Pflege zu privatisieren, dort Einsparungen zu generieren, das alles nur noch unter einem Kostenaspekt zu sehen, was ich für nicht richtig halte, scheint etwas in die Gänge zu kommen, das ich für höchst bedenklich halte, nämlich die Automatisierung von Pflegeleistungen und Betreuungsleistungen und auch die Mechanisierung von Pflegeleistungen und Betreuungsleistungen. Das geht so weit, dass bei den großen Techkonzernen, die wir alle kennen und deren Instrumente wir auch alle mit unseren Smartphones und Endgeräten bedienen, darüber nachgedacht wird, über Lösungen mit künstlicher Intelligenz, alte Menschen, die zu Hause sind, die niemanden haben, über IT-Technologie zu bespaßen – ich nenne es so. Das heißt, Geräte, die sprechfähig sind – ich nenne jetzt beispielhaft den Namen Alexa –, übernehmen dann gesteuert die Unterhaltung von alten Menschen zu Hause. Es sind lernende Systeme, die auch in der Lage sind, spezifisch auf Situationen einzugehen, und vorgaukeln, es wäre jemand dort, der sich um einen kümmert. Das halte ich, geschätzte Damen und Herren, für eine Zumutung. Das kann und darf nicht die Zukunft von Pflege und Betreuung sein! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
Deshalb bin ich dankbar, dass es auch bei aller Kritik diese Debatte im Parlament gibt. Ich bin auch für weitere Verbesserungen sehr offen. Ich weiß, das ist ein jahrelanger Prozess, den wir leisten müssen, um Pflege und Betreuung auch langfristig in unserem Sinne sicherzustellen. Sie können sich sicher sein: Die heutige Beschlussfassung ist der Beginn eines Prozesses, die hohe Qualität der Pflege in Österreich sicherzustellen und daran zu arbeiten, dass das auch so bleibt. Insofern bin ich sehr dankbar für die Zustimmung auch seitens der FPÖ-Fraktion, auch für die Kritik. Wir sind auf einem guten Weg, mit diesem Pflegepaket einen Schritt zu machen, um den uns manche in Europa – ich weiß das – beneiden. – Danke sehr. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
11.12
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte.
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Jahrzehntelang stand die Pflegereform in allen Regierungsprogrammen. Das heißt, über die Probleme in der Pflege haben wir schon sehr, sehr lange Bescheid gewusst.
Wir alle wissen aber auch, wie komplex das System Pflege in Österreich ist. Die Verantwortlichkeiten beziehungsweise die Zuständigkeiten sind zum Großteil bei den Ländern, bei den Gemeinden, und der Spielraum des Bundes ist einfach ein geringer.
Es war eine gesellschaftliche Notwendigkeit, Verbesserungen anzugehen, denn die Rufe beziehungsweise die Hilferufe aus der Pflege waren sehr, sehr laut. Ich freue mich wirklich, dass wir heute dieses großartige Paket beschließen und dass uns hier wirklich etwas Großes gelungen ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir haben die Pflegereform angekündigt, und heute werden eben Gesetze und Gesetzesänderungen beschlossen, damit es schnell in die Umsetzung geht. Der Bund hat mehr als 1 Milliarde Euro in die Hand genommen, hat Mittel zur Verfügung gestellt, und nun werden eben die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Auch die Stellungnahmen in der Begutachtung wurden berücksichtigt. Mich freut es wirklich sehr, dass nun auch die HeimhelferInnen, die BehindertenbetreuerInnen dabei sind.
Was beinhaltet die Pflegereform? Es wurde heute eh schon öfters gesagt, ich möchte trotzdem ein paar Punkte nennen, die mir wichtig sind. Die Menschen in der Pflege bekommen mehr Gehalt, 570 Millionen Euro mehr für die Menschen in der Pflege. Sie leisten großartige Arbeit, das wissen wir alle. Die Pandemie hat es gezeigt. Das ist auch gut so.
Und das ist unsere Wertschätzung: Die Ausbildungen werden finanziell unterstützt. In Zukunft gibt es ein Pflegestipendium von 1 400 Euro. Das heißt, die Menschen, die in die Pflege gehen, werden finanziell unterstützt. Das ist gut so, denn wir sollten ihnen eigentlich den roten Teppich ausrollen, so sehr brauchen wir diese Menschen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es gibt Erhöhungen der Erschwerniszulage für demenziell beeinträchtigte Personen von 25 Stunden auf 45 Stunden, den Entfall der Anrechnung eines Betrages von 60 Euro für erhöhte Familienbeihilfe auf das Pflegegeld und viele, viele weitere Maßnahmen.
Die Kritik der Opposition, es fehle an diesem, an jenem: Ich kann nur Ja sagen, ich kann euch zustimmen. Natürlich fehlt es. Warum? – Es kann nicht eine Pflegereform das wegmachen, was über Jahrzehnte nicht angefasst wurde. (Abg. Erasim: Geh bitte! – Abg. Heinisch-Hosek: Habt ihr es nicht gerade gehört?) Die Versäumnisse der Vergangenheit sind so gravierend, dass es einfach länger und mehr braucht. (Zwischenruf des
Abg. Stögmüller.) Da bitte ich natürlich auch um eure Zusammenarbeit. Es geht hier um die Menschen in der Pflege, es geht hier nicht um die Grünen, es geht hier nicht um die ÖVP. Parteipolitik schön und gut, aber nicht in diesem Bereich! Es ist zu ernst. Die Menschen in der Pflege brauchen uns alle. Sie brauchen eine gemeinsame Lösung. Ich bitte auch alle darum und ich kann es nicht verstehen, dass die Opposition diesem großartigen Paket nicht zustimmen wird. Ich kann es nicht verstehen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Erasim: Vielleicht ist es doch nicht so großartig!)
1 Milliarde Euro für die Pflege! Es ist ein erster wichtiger, guter, stabiler Schritt, es sollen weitere folgen, na klar. (Abg. Erasim: Das hören wir seit zweieinhalb Jahren, der erste Schritt!) Wie gesagt, viele von euch sitzen heute hier, die jahrelang die Versäumnisse einfach hingenommen haben. Deswegen, glaube ich, ist es jetzt an der Zeit, dass wir alle gemeinsam dieses Paket beschließen, das wie gesagt Verbesserungen für die Menschen in der Pflege, für die Pflegenden selbst, für die Angehörigen bietet.
Es ist ein Satz, den immer wieder viele sagen, aber ich wiederhole ihn gerne: Pflege braucht uns, denn auch wir werden heute oder morgen oder irgendwann einmal die Pflege brauchen. (Beifall bei den Grünen.) – Danke.
Ich bringe noch den Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2655/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, ein.
Es wurde heute eh schon angekündigt, worum es dabei geht. Wir haben den Angehörigenbonus herausgenommen, weil wir einfach eine Verbesserung schaffen wollen. Wir wollen, dass viel mehr Menschen berücksichtigt werden.
Der Antrag liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, und ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.18
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Mag. Ernst Gödl, Bedrana Ribo, MA,
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2655/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1618 d.B.) (TOP 3)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. Die ursprüngliche Ziffer 1 entfällt.
2. Ziffer 1 (neu) lautet:
„1. § 7 zweiter Satz lautet:
„Ausgenommen davon ist die Erhöhung der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr. 376/1967.““
3. Ziffer 2 (neu) lautet:
„2. § 21a Abs. 1 lautet:
„(1) Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung (§ 22 des Bundesbehindertengesetzes) können nach Maßgabe der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel bei Vorliegen einer sozialen Härte an jemanden gewährt werden, der
1. als naher Angehöriger seit mindestens einem Jahr
a) eine pflegebedürftige Person, der zumindest ein Pflegegeld der Stufe 3 nach diesem Bundesgesetz gebührt, oder
b) eine nachweislich demenziell erkrankte pflegebedürftige Person, der zumindest ein Pflegegeld der Stufe 1 nach diesem Bundesgesetz gebührt, oder
c) eine pflegebedürftige minderjährige Person, der zumindest ein Pflegegeld der Stufe 1 nach diesem Bundesgesetz gebührt,
überwiegend pflegt, und an der Erbringung der Pflegeleistung wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert ist oder
2. als naher Angehöriger einer pflegebedürftigen Person, der zumindest ein Pflegegeld der Stufe 1 nach diesem Bundesgesetz gebührt, an einem oder mehreren Kursen zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung teilnimmt.““
4. Ziffer 4 entfällt, die ursprüngliche Ziffer 5 wird Ziffer 3.
5. Die ursprüngliche Ziffer 6 wird Ziffer 4 und lautet wie folgt:
„4. Dem § 21b wird folgender Abs. 9a angefügt:
„(9a) Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ist ermächtigt, zum Zweck der Bedarfs- und Entwicklungsplanung im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung die personenbezogenen Daten pflegebedürftiger Personen gemäß Abs. 7 Z 1 lit. a, b, g h, i und m an die für die Aufgabenerfüllung zuständigen Ämter der Landesregierungen, Magistrate, Bezirkshauptmannschaften, Gemeinden und an den Fonds Soziales Wien auf deren Anfrage zu übermitteln, sofern diese für die Aufgabenerfüllung in deren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich erforderlich sind und pseudonymisierte Daten vom jeweiligen Übermittlungsempfänger mit nachvollziehbarer Begründung nicht als ausreichend dargelegt werden. Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen hat bei der Datenübermittlung die in Artikel 32 Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Datensicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Erfüllung des konkreten Zwecks nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Übermittlung.““
6. Die ursprüngliche Ziffer 7 wird Ziffer 5.
7. Die ursprüngliche Ziffer 8 wird Ziffer 6 und lautet wie folgt:
„6. § 21c Abs. 1 lautet:
„(1) Personen, die eine Pflegekarenz gemäß § 14c AVRAG vereinbart haben oder eine solche aufgrund eines Rechtsanspruchs in Anspruch nehmen, sowie Personen, die sich zum Zwecke der Pflegekarenz gemäß § 32 Abs. 1 Z 3 AlVG vom Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe abgemeldet haben, gebührt für die Dauer der Pflegekarenz,
höchstens aber für drei Monate, ein Pflegekarenzgeld nach den Bestimmungen dieses Abschnittes. Personen, die eine Pflegeteilzeit gemäß § 14d AVRAG vereinbart haben oder eine solche aufgrund eines Rechtsanspruchs in Anspruch nehmen, gebührt für die Dauer der Pflegeteilzeit, höchstens aber für drei Monate, ein aliquotes Pflegekarenzgeld. Pro zu betreuender pflegebedürftiger Person gebührt das Pflegekarenzgeld für höchstens sechs Monate. Bei einer neuerlichen Vereinbarung oder Inanspruchnahme einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit wegen einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs um zumindest eine Pflegegeldstufe (§ 9 Abs. 4) gebührt das Pflegekarenzgeld für höchstens weitere drei Monate pro Person, die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit ausübt, insgesamt aber höchstens sechs Monate pro zu betreuender pflegebedürftiger Person. Eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Regelungen sind wie eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit gemäß §§ 14c und 14d AVRAG zu behandeln. Auf das Pflegekarenzgeld besteht ein Rechtsanspruch.““
8. Die ursprüngliche Ziffer 9 wird Ziffer 7.
9. Die ursprüngliche Ziffer 10 wird Ziffer 8.
10. Nach Ziffer 8 wird folgende Ziffer 9 eingefügt:
„9.. § 21d Abs. 2 Z 1 lautet:
„1. Vereinbarung oder sonstigen Nachweises über die Inanspruchnahme der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit,““
11. Die ursprüngliche Ziffer 11 wird Ziffer 10.
12. Die ursprüngliche Ziffer 12 wird Ziffer 11 und lautet wie folgt:
„11. § 21d Abs. 3 lautet:
„(3) Wird eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit aufgrund eines Rechtsanspruchs in Anspruch genommen und erfolgt in diesem Zeitraum keine weitere Vereinbarung, so gilt die Beantragung des Pflegekarenzgeldes bis zur Beendigung der Maßnahme, längstens bis zwei Monate nach Beginn der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit, als fristgerecht. In den übrigen Fällen beträgt die Antragsfrist zwei Monate ab Beginn der Maßnahme. Wird der Antrag nach der Frist von zwei Monaten, jedoch vor dem Ende der Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz gestellt, gebührt das Pflegekarenzgeld ab dem Tag der Antragstellung. Verspätete Anträge sind zurückzuweisen.““
13. Die ursprüngliche Ziffer 13 wird Ziffer 12 und lautet wie folgt:
„12. § 21e Abs. 7 lautet:
„(7) Für Zeiträume, in denen ein Pflegekarenzgeld gebührt, sind finanzielle Zuwendungen gemäß § 21a nicht möglich. Personen, die eine Pflegekarenz gemäß § 14c AVRAG oder eine Pflegeteilzeit gemäß § 14d AVRAG vereinbart oder auf Grund eines Rechtsanspruchs in Anspruch genommen haben, können für diese Dauer keine Zuwendungen gemäß § 21b beziehen, wenn der zu betreuende Angehörige Dienstleistungen im Sinne einer 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt, für die eine Förderung gemäß § 21b für denselben Zeitraum gewährt wird. Die §§ 10, 11, 15, 18 Abs. 4, 21, 24, 26, 27 Abs. 5, 32 und 33a gelten sinngemäß.““
14. Die ursprüngliche Ziffer 14 wird Ziffer 13 und lautet wie folgt:
„13. In § 21f Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „ursprünglich vereinbarte“ durch die Wortfolge „ursprünglich vereinbarte oder beabsichtigte Dauer“ ersetzt.“
15. Die ursprüngliche Ziffer 15 wird Ziffer 14 und lautet wie folgt:
„14. In § 21f Abs. 2 wird das Wort „vereinbarten“ durch die Wortfolge „vereinbarten oder beabsichtigten Dauer“ ersetzt.“
16. Die ursprüngliche Ziffer 16 entfällt.
17. Die ursprüngliche Ziffer 17 wird Ziffer 15 und lautet wie folgt:
„15. Dem § 44 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) Die Ausgleiche gemäß Abs. 1 zu einem Pflegegeld, bei dem die Anrechung der Erhöhung der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder aufgrund der Änderung des § 7 entfällt, sind aus diesem Grund mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 von Amts wegen nicht neu zu bemessen.““
18. Die ursprüngliche Ziffer 18 wird Ziffer 16.
19. Die ursprüngliche Ziffer 19 wird Ziffer 17 und lautet wie folgt:
„17. Dem § 49 wird folgender Abs. 33 angefügt:
„(33) Das Inhaltsverzeichnis 1. Teil, § 7 zweiter Satz, § 21a Abs. 1, § 21b Abs. 9a, § 21c Abs. 1, § 21d Abs. 2 Z 1, § 21d Abs. 3, § 21e Abs. 7, § 21f Abs. 1 zweiter Satz, § 21g, § 21f Abs. 2 sowie § 44 Abs. 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2022 treten mit 1. Jänner 2023 in Kraft.““
Begründung
Zu Z 1 (Inhaltsverzeichnis) und Z 11 (§ 21g):
Korrektur von Redaktionsversehen.
Zu Z 3, 5, 6, 8, 9 und 10 (§ 21a Abs. 1, § 21c Abs. 1, § 21d Abs. 2 Z 1, § 21e Abs. 7, § 21f Abs. 1 zweiter Satz und § 21f Abs. 2):
Korrektur von Redaktionsversehen. In § 21a Abs. 1 wurde die Gliederung zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit geändert.
Zu Z 4 (§ 21b Abs. 9a):
Die Änderung des Gesetzeswortlauts aufgrund entsprechender Stellungnahmen im Rahmen des vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens bedingte eine Einschränkung der Übermittlung von Daten, die zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO zählen, indem diese lediglich auf Anfrage der für die Aufgabenerfüllung örtlich und sachlich zuständigen Stelle übermittelt werden können, wobei der potentielle Empfängerkreis aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenz der Länder und deren unterschiedlichen Ausgestaltung der Pflegesysteme weit zu definieren war, sowie grundsätzlich in pseudonymisierter Form als gelinderer Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz zu übermitteln sind, es sei denn, es kann mit einer Begründung ausreichend dargelegt werden, weshalb die pseudonymisierte Übermittlung nicht als ausreichend erachtet wird. Die entfallenen Passagen in Hinblick auf Datensicherheitsmaßnahmen und Löschung wurden wiederaufgenommen, wobei die Löschfrist nunmehr spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Übermittlungszeitpunkt festgelegt wird. Werden Daten zum Beispiel 1. Juli 2022 übermittelt, so sind diese am 2. Juli 2023 zu löschen. Dieser Zeitraum wird als ausreichend für die Datenverarbeitung im Rahmen des Planungswesens zur Aufrechterhaltung von Betreuungs- und Pflegemaßnahmen erachtet.
Zu Z 2 und 12 (§ 7 zweiter Satz und § 44 Abs. 9):
Familien mit erheblich behinderten Kindern sind großen Belastungen, auch finanzieller Natur, ausgesetzt. Aus diesem Grund soll künftig der Betrag von 60 Euro von der Erhöhung der Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet werden.
Die Änderungen sollen ab 1. Jänner 2023 sowohl für bestehende Fälle als auch für am 1. Jänner 2023 anhängige Verfahren gelten und gemäß der neuen Übergangsbestimmung im § 48g von Amts wegen vorgenommen werden. Unter Anwendung des § 9 Abs. 5 Z 3 sollen die Änderungen mit Beginn des Monates wirksam werden, mit dem die gesetzliche Änderung eingetreten ist. Dies soll auch für gerichtliche Verfahren gelten.
Die vorliegenden Änderungen sollen ebenso Fälle betreffen, bei denen ein Anspruchsübergang gemäß § 13 durchgeführt wird, wodurch sich die Beträge, die aufgrund der Legalzession auf den Kostenträger übergehen, erhöhen. Auch diese Änderung wäre von Amts wegen vorzunehmen. Überdies sollen die davon betroffenen Ausgleiche gemäß § 44 nicht neubemessen werden, damit auch diese Personen in vollem Umfang von dieser Verbesserung profitieren.
Gemäß § 27 Abs. 3 besteht keine Verpflichtung zur Erlassung von Bescheiden für Neubemessungen des Pflegegeldes als Folge von Änderungen dieses Bundesgesetzes. Die Betroffenen sollen von der Anpassung des Pflegegeldes und der Neubemessung aufgrund der Änderung des § 7 von den Entscheidungsträgern entsprechend informiert werden.
Zu Z 7 (§ 21d Abs. 3):
Nach der geltenden Rechtslage ist vorgesehen, dass bei einer Antragstellung innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz das Pflegekarenzgeld ab Beginn dieser Maßnahme gebührt. Wird der Antrag nach dieser Frist jedoch vor dem Ende der Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz gestellt, gebührt das Pflegekarenzgeld ab dem Tag der Antragstellung; verspätete Anträge sind zurückzuweisen.
Die Erfahrungen bei der Vollziehung haben gezeigt, dass diese Bestimmung zu Härten führen kann, zumal bei einer Vereinbarung einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit bzw. bei einer Familienhospizkarenz die Frist für eine Antragstellung auf Pflegekarenzgeld innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Maßnahme in Anbetracht der oftmals schwierigen Familiensituation als zu kurz bemessen erscheint.
Der erste Satz bezieht sich ausschließlich auf jene Fälle, in denen eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit aufgrund eines Rechtsanspruchs in Anspruch genommen wurde und es zu keiner weiteren Vereinbarung gekommen ist. In diesen Fällen soll die Beantragung des Pflegekarenzgeldes bis zur Beendigung der Maßnahme, längstens jedoch zwei Monate nach Beginn der Maßnahme, zulässig sein. Das Pflegekarenzgeld soll rückwirkend ab Beginn der Maßnahme gebühren.
In den übrigen Fällen soll nunmehr normiert werden, dass das Pflegekarenzgeld ab Beginn der arbeitsrechtlichen Maßnahme gebührt, wenn die Beantragung innerhalb von zwei Monaten ab Beginn der Maßnahme erfolgt.
Wird der Antrag nach der Frist von zwei Monaten jedoch vor dem Ende der Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz gestellt, soll das Pflegekarenzgeld ab dem Tag der Antragstellung gebühren. Verspätete Anträge sollen zurückgewiesen werden.
Nach Ansicht des BVwG (GZ W228 2129008-1/2E) handelt es sich bei der Frist in § 21d Abs. 3 BPGG um eine materiell-rechtliche Frist. Das bedeutet, dass es bei Anträgen auf Pflegekarenzgeld auf das Einlangen des Antrags bei der Behörde ankommt.
Zu Z 13 (§ 49 Abs. 33):
Die vorgeschlagenen Änderungen sollen mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 in Kraft treten.
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wird gerade verteilt, wurde ein wenig erläutert und steht mit in Verhandlung.
Nun ist Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Abgeordnete Bedrana Ribo hat soeben behauptet, jahrzehntelang wäre im Bereich der Pflege nichts passiert. (Abg. Ribo: Zu wenig!)
Ich berichtige tatsächlich: 1993 Einführung des Pflegegelds, Pflegekarenz eingeführt (Abg. Loacker: Da war noch Schwarz-Weiß-Fernsehen! – Heiterkeit bei NEOS und Grünen), Valorisierung des Pflegegelds unter Beteiligung der SPÖ, Pflegeregress abgeschafft, Pflegefonds eingerichtet unter Rudi Hundstorfer.
Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Kollege, aber ich glaube, es war unqualifiziert. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Ihr habt nichts getan, hat er gesagt, und das stimmt auch! – Zwischenruf des Abg. Krainer. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
11.19
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn sich die Regierungsparteien nur halb so viel Zeit für gute Regierungsarbeit nehmen würden als für irgendwelche Marketingsprüche, dann wären wir in Österreich in vielen, vielen Bereichen schon deutlich, deutlich besser unterwegs. (Beifall bei der SPÖ.)
Was wir heute von Wöginger und Maurer erlebt haben, wie sie sich gemeinsam so partnerschaftlich herausgestellt und gesagt haben: die allerallerbeste Pflegereform aller Zeiten, das haben wir vor drei Jahren auch schon gehabt, und da hat das Pärchen anders ausgeschaut, es hat nämlich Wöginger und Hartinger-Klein geheißen. Die sind auch nebeneinander aufmarschiert und haben uns immer wieder gesagt (Abg. Heinisch-Hosek: Die Patientenmilliarde!): die allerallerbeste Gesundheitsreform aller Zeiten, es wird eine Patientenmilliarde geben und wie super alles werden wird. Über alle, die das nicht gut gefunden haben, die gewarnt haben, hat es geheißen: Die haben keine Ahnung von der Gesundheitspolitik. (Zwischenruf der Abg. Erasim.) Große Sprüche hat es gegeben: eine Patientenmilliarde, alles wird wunderbar sein, Hartinger-Klein und August Wöginger miteinander. (Beifall bei der SPÖ.)
Letzte Woche war es schwarz auf weiß im Rechnungshofbericht nachzulesen – ein Desaster. Nichts ist besser geworden für die Patientinnen und Patienten, da hat sich gar nichts gebessert. Ein Batzenminus ist aus der Patientenmilliarde geworden. Das heißt, es ist Marketing von August Wöginger (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer), immer in unterschiedlicher Besetzung – einmal ist es Frau Hartinger-Klein, inzwischen ist Hartinger-Klein ausgetauscht worden, nun heißt sie Sigrid Maurer – und es sind immer dieselben Mechanismen, die wir hier im Parlament erleben.
Wenn wir heute über die Pflege reden, da reden wir von Respekt gegenüber der Pflege. Frau Kollegin, ich sage Ihnen ehrlich etwas: Wenn man über die Berufsgruppe drüberfährt und in Sonntagsreden immer wieder von Respekt redet, dann wäre doch eine Form des Respekts, einfach der Berufsgruppe einmal zuzuhören. (Ruf bei den Grünen: Was?) Ich nenne ein kleines Beispiel: Gibt es eine einzige Person hier im Parlament, die mir einen Fachexperten oder eine Fachexpertin aus dem Bereich der Pflegewissenschaft nennen kann, der oder die die Pflegelehre begrüßt? (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.) In ganz Österreich gibt es keine einzige Fachgesellschaft, die findet, dass die Pflege-lehre sinnvoll ist. Junge Burschen und Mädels mit 15 und 16 Jahren in den Pflegebereich zu lassen, die dann diese Arbeit leisten müssen, ist das Verbrennen von Menschen. Alle Fachgesellschaften warnen davor. (Beifall bei der SPÖ.) Hier im Parlament wird groß vom Respekt gegenüber der Pflege geredet, aber in Wahrheit ist es euch völlig egal, was die Fachexperten aus der Pflege sagen. (Abg. Michael Hammer: Sozialistische ...!)
Es ist ein kleines Nest irgendwo in Tirol, wo der Wirtschaftsbund ein paar Experten um sich gesammelt hat. Kollege Hörl, da bist du ganz vorne mit dabei. Ihr bildet euch ein, dass man durch die Pflegelehre das alles billiger machen kann. (Zwischenruf der Abg. Ribo.) Alle Fachexperten warnen davor. (Abg. Hörl: Also du gehörst nicht dazu!) – Kollege Hörl, ich darf dich bitten: Ich mische mich nicht ein bei den Seilbahnen, aber lass du dafür die Finger von der Pflege, dann werden wir gut miteinander auskommen! Ist das ein Deal? (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Abg. Hörl breitet die Arme aus, erhebt sich und neigt den Kopf.) Also: nicht nur von Wertschätzung reden, sondern die Wertschätzung auch tatsächlich leben!
Kollege Muchitsch hat ausgezeichnet ausgeführt: Das ist „Stückwerk“ und „Husch-Pfusch“. Das beste Beispiel ist, dass man über Nacht wieder einmal alles hat reparieren müssen – das zeigte sich an der Rede der armen Kollegin Ribo von den Grünen. Obwohl du erzählt hast, das ist so eine tolle Pflegereform, musstest du am Schluss noch einmal alles an deiner Rede abändern. (Abg. Ribo – einen Daumen hebend –: Ein ...!) Das ist ja ein Stückwerk. Wenn in der eigenen Rede hinten und vorne noch immer Sachen fehlen, ist das nicht wirklich durchdacht. Das hast du heute auch selbst bemerkt.
Ich möchte noch einen Punkt bringen (Abg. Michael Hammer: ... überhaupt mal einen Punkt bringen! – weiterer Zwischenruf bei der ÖVP): Wenn es dann heißt, wie viel Geld ausgegeben wird, muss man im Duden oder im Lexikon unter Laissez-faire nachschauen, dann findet man wirklich ein Foto von Minister Rauch. Zu sagen: Die Bundesländer haben nun eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung, macht was Gescheites damit, schaut, dass die Menschen in der Pflege arbeiten, dass da irgendwas ankommt! – ohne Richtlinien, ohne Spielregeln –, das ist doch bitte keine Gesundheitspolitik, wenn jeder macht, was er will. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Ribo.)
Der Bereich ist so wichtig, vom Bodensee bis zum Neusiedler See. Alle Menschen verdienen die beste Pflege, und dafür braucht es auch Kriterien, einen einheitlichen Pflegeschlüssel. Aber irgendwo zu sagen: Da habt ihr ein bisschen Geld, tut dafür aber den Mund halten!, das ist keine Pflegereform. (Ruf bei der ÖVP: Unsoziale Aussagen! – Abg. Weidinger: Unerhört! Unerhört!) Dasselbe, was Hartinger-Klein uns vor zwei Jahren erzählt hat, hat Sigrid Maurer uns heute wieder erzählt. Viel Marketingblabla, viel Gerede von Wertschätzung und großen Reformen – und in Wahrheit kommt derselbe Topfen heraus. (Ruf bei der ÖVP: Das war echte Lärmbelästigung jetzt!) Das ist leider das türkise Marketing, bei dem die Grünen sich derzeit leider instrumentalisieren lassen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kühberger.)
11.23
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ernst Gödl. – Bitte.
11.23
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Alle Zuseherinnen und Zuseher zu Hause seien auch herzlich begrüßt! (Abg. Belakowitsch: Ich stell’ einmal fest, das Sakko passt besser!) Es gibt Tage als Abgeordneter, an denen man sich fragt, ob es Sinn macht, in diesem Haus zu sein; dann gibt es viele Tage, an denen man prinzipiell gerne da ist; und dann gibt es Tage wie den heutigen, an denen man besonders stolz sein kann, dass man dabei ist (Zwischenruf der Abg. Erasim), bei einer derartig großen Reform, die wir heute beschließen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)
Meine geschätzten Damen und Herren, tatsächlich beschließen wir heute die größte Pflegereform seit 1993. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.) Ja, 1993 erfolgte ein großer Schritt, als nämlich das Bundespflegegeld eingeführt wurde. Nun nimmt diese Bundesregierung gemeinsam mit dem Parlament mehr als 1 Milliarde Euro in die Hand, um die Rahmenbedingungen in der Pflege maßgeblich zu verbessern. Genau zu dieser Stunde, meine geschätzten Damen und Herren, wollte ich eigentlich zu Hause sein. In meiner Gemeinde wird genau in diesem Moment um 11 Uhr ein Pflegeheim mit 150 Pflegeplätzen eröffnet. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Ich wäre als Vizebürgermeister gerne dabei gewesen und ich wäre auch als Sozialhilfeverbandsobmann gerne dabei gewesen (Abg. Belakowitsch: Multifunktionär!) – alles ehrenamtlich, also der Sozialhilfeverband ist ehrenamtlich –, weil der Sozialhilfeverband die Aufgabe hat (Abg. Erasim: ... beliebt!), jene Kosten abzudecken, die der Einzelne bei den Pflegekosten nicht stemmen kann. (Abg. Rauch: Sozial ...! – Zwischenruf der Abg. Erasim.)
Meine geschätzten Damen und Herren! Ja, ich habe heute Früh mit dem Pflegedienstleiter gesprochen, und der hat eine Bitte ausgesprochen, nämlich: Bitte verbessert die Bedingungen – gerade im Bereich des Personals! Ich habe ihm gesagt: Ja, das machen wir heute. Wir werden heute nämlich einige Gesetze beschließen; konkret sind es vier Gesetze, zwei ändern wir heute und zwei werden wir neu einführen.
Meine geschätzten Damen und Herren von der SPÖ! Ihr habt jahrelang, auch bei der letzten Regierung unter Kurz gemeinsam mit den Freiheitlichen, hier gefordert, dass ihr Taten sehen wollt. Als wir – Gust Wöginger und die Klubobfrau von den Grünen – dann am 12. Mai, am Tag der Pflege, die Reformen konkret angekündigt haben, haben Sie noch gefordert: Ja, was sind Ankündigungen? Wir wollen Gesetze sehen! – Ja, meine geschätzten Damen und Herren, hier sind die Gesetze, die wir heute ändern, die unser Pflegesystem maßgeblich verbessern werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Natürlich hat sich in den letzten 30 Jahren, seit 1993, seit der Einführung des Pflegegeldes vieles verändert, zum Beispiel auch die Anzahl der Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher. Waren es damals rund 230 000, so sind es heute mehr als das Doppelte. Es sind ungefähr um die 470 000 Menschen, die Pflegegeld beziehen, die also dokumentieren, dass sie eine pflegerische Unterstützung im täglichen Leben benötigen. Deswegen, meine geschätzten Damen und Herren, haben wir uns ganz klar dazu bekannt, 20 Maßnahmen zu setzen und über 1 Milliarde Euro in die Hand zu nehmen, um unser System zu verbessern.
Was ändern wir? – Wir machen eine Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Ja, da werden wir einiges tun, um die Kompetenzen zu erweitern. Das war auch ein Ergebnis des Prozesses, auch der Taskforce, und des Wunsches aus der Praxis, einiges zu verändern. Das machen wir. Wir haben den Lehrberuf in Vorbereitung, Gust Wöginger hat es schon angesprochen, weil wir alle Zugänge zu den Pflegeberufen ermöglichen wollen, damit diese attraktiver werden.
Zudem ändern wir das Bundespflegegeldgesetz. Wir erhöhen zum Beispiel in diesem Zusammenhang den Demenzzuschlag – etwas ganz Wichtiges. Es gibt viele Menschen im hohen Alter, die Demenzerscheinungen haben, die einen besonderen Aufwand in der Pflege bedeuten. Ja, hier gibt es einen zusätzlichen Zuschlag. Damit wird auch diese Kategorie verbessert.
Wir werden auch den Angehörigenbonus einführen. Wir haben ihn heute nochmals herausgenommen, weil wir ein paar Dinge präzisieren wollen, weil wir auch den Bezieherkreis erweitern wollen, weil es einige Anregungen aus den verschiedenen Institutionen gab. Ja, das machen wir. Das machen wir, weil wir ein gutes Regelwerk schaffen wollen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und bei den Grünen.)
Es kommen auch zwei neue Gesetze, die besonders teuer, aber sehr, sehr wichtig sind. Zum Ersten ist dies das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz. Es ist uns also ein besonderes Anliegen, dass bereits die Ausbildung im Pflegebereich honoriert wird. Jene, die sich zum ersten Mal ausbilden lassen, werden in Zukunft mindestens 600 Euro pro Monat als Beitrag zur Erstausbildung erhalten. Für jene, die umsteigen wollen – das wird der nächste Schritt sein –, werden wir, so bald wie möglich, spätestens nächstes Jahr im September, ein Pflegestipendium ins Leben rufen. Wenn es früher möglich ist, werden wir das früher einführen. Ja, die werden dann 1 400 Euro als Beitrag erhalten, als Hilfe, damit sie eine Ausbildung beginnen können, wenn sie aus einem anderen Beruf umsteigen wollen.
Das vierte Gesetz, das wir heute beschließen, meine Damen und Herren, ist das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – ein klares Bekenntnis zum Pflegeberuf, ein klares Bekenntnis, dass wir da bei den Gehältern nachbessern müssen, auch als eine besondere Form der Wertschätzung. Dafür nimmt die Bundesregierung für die nächsten beiden Jahre 570 Millionen Euro in die Hand. Sie haben ja gerade in der SPÖ viele erfahrene Kommunalpolitikerinnen und -politiker: Natürlich wird sich das dann im nächsten Finanzausgleich fortschreiben. Ja, ganz klar! Man muss diese Attraktivierungsmaßnahmen natürlich auf Dauer umsetzen, und das wird auch passieren, das kann ich Ihnen auf jeden Fall garantieren. Deswegen, meine geschätzten Damen und Herren, ist es tatsächlich ein sehr, sehr großer Wurf, den wir heute schaffen.
Besonders freut mich – an die Adresse der FPÖ und an Kollegen Kaniak –, dass die FPÖ heute über ihren Schatten springt und diese Maßnahmen mitträgt. Ich glaube, Konrad Adenauer hat es einmal formuliert: Es hindert einen niemand daran, über Nacht gescheiter zu werden. – Ja, meine Damen und Herren, das ist gut so, das ist richtig so, dass Sie heute mitstimmen. (Abg. Rosa Ecker: Übertreibt es nicht!)
Mich verwundert extrem, lieber Beppo Muchitsch von der SPÖ, dass Sie sich weiterhin verweigern – aus rein parteipolitischem Kalkül. Wenn du hier herauskommst und sagst: Eigentlich bräuchten wir ja Tagesbetreuungszentren!, dann sage ich: Das ist ja richtig, nur: Es hätte dich niemand daran gehindert – du bist, glaube ich, Stadtparteiobmann der SPÖ in Leibnitz und ihr seid seit 17 Jahren Bürgermeisterpartei in Leibnitz –, in deiner Gemeinde ein Tagesbetreuungszentrum einzurichten. Das haben inzwischen übrigens viele Gemeinden in der Steiermark und auch in anderen Bundesländern gemacht. Das liegt natürlich weiterhin bei den Gemeinden und bei den Ländern, das bleibt auch so.
Dass Sie als SPÖ heute aber nicht dabei sind, dass Sie nicht zustimmen, dass Sie quasi wirklich am falschen Dampfer unterwegs sind! Ich weiß, ihr seid schon am Urlaubsdampfer, wir sind noch am Arbeitsdampfer. Wir hackeln, wir verbessern die Lebensbedingungen gerade in der Pflege und legen ein großes Paket vor. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Zum Abschluss, meine Damen und Herren: Wie von meinem Klubobmann angesprochen, sind die Rückmeldungen aus dem Pflegebereich – aus den verschiedenen Institutionen,
aus den Trägerorganisationen – eindeutig, nämlich eindeutig positiv. Ich möchte als Beispiel die Caritas nennen, die sagt, es sei ein großes Aufatmen in der Branche hörbar.
Meine geschätzten Damen und Herren, ja, heute bin ich stolz, besonders stolz, Teil des Nationalrates zu sein, wenn wir diese große Pflegereform beschließen! Das ist nämlich für unsere BürgerInnen, für alle Menschen in Österreich eine Verbesserung, und im Besonderen für jene, die in der Pflege beschäftigt sind. Ich bitte um ganz breite Zustimmung. – Glück auf! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.31
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause! Ja, den Satz von Herrn Gödl nehmen wir uns mit, nämlich auch in dem Sinn, dass wir replizieren: Es wird niemand daran gehindert, gescheiter zu werden. – Wir hoffen, dass die ÖVP und die Grünen bei diesem Pflegepaket in der nächsten Zeit noch eklatant und großzügig klotzen und nachbessern.
Wir stimmen heute zu – ja natürlich, weil endlich etwas weitergehen muss und man von Ankündigungen in der Pflege gar nichts hat! Das kann aber noch nicht das Ende der Fahnenstange sein. (Abg. Höfinger: Ist es nie!) Fragen Sie die pflegebedürftigen Menschen in Österreich, fragen Sie das Pflegepersonal! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir hätten schon längst einen Pflegenotstand ausrufen müssen, und die vorliegenden Maßnahmen sind Flickwerk. Ja, sie lösen heute und morgen kein Problem, und sie werden das Personal, das den Pflegeberuf an den Nagel gehängt hat, nicht zurückholen. Zu diesen zwei Jahren Bonusgehalt: Man weiß ja noch nicht, wie es ausgeschüttet wird. Zuckerl locken keine Berufseinsteiger und ‑umsteiger an, und gerade die Planungssicherheit ist nicht gegeben, wenn man nicht weiß, ob man von diesem Bonusbetrag auch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Arbeitslosengeld, Vorsorgeversicherung bekommt. – Das ist alles nicht geklärt und an die Länder ausgelagert! Womöglich entstehen neun Modelle. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer.)
Sehr geehrte Damen und Herren, die Pflege im Familienverband spart dem Staat insgesamt 3 Milliarden Euro im Jahr, sie ist die günstigste Versorgungsform und die beliebteste bei der älteren Generation und bei den Menschen, die Pflege brauchen. Der Angehörigenbonus erst ab Pflegestufe 4 ist wirklich eine Verhöhnung von Menschen, die Pflege zu Hause leisten. Pflegestufe 4 bedeutet, 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche für den Menschen, der das braucht, verfügbar zu sein. Ab Pflegestufe 4 erhält man einen Seniorenplatz ohne Zuzahlung – das ist ja kein Ausgleich! Auch die Menschen, die Pflege an Menschen in der Pflegestufe 1 bis 3 leisten, hätten sich wirklich einen Bonus verdient. Diese brauchen einen Ausbau und eine Stärkung der mobilen Dienste, davon hören wir aber heute auch nichts.
Längst überfällig ist ein Angebot in der Übergangspflege. Der Antrag von uns Freiheitlichen, der in diesen zusammengefassten Tagesordnungspunkten enthalten ist, wird abgelehnt, denn laut der Kollegin von den Grünen – Sie können es in der Parlamentskorrespondenz nachlesen – brauche es das nicht, das gebe es ja schon, und man schicke ja niemanden heim, der sich nicht helfen kann. – Also liebe Kollegen von der ÖVP und von den Grünen, manchmal frage ich mich schon, wo Sie leben, in welcher Blase Sie unterwegs sind! Wissen Sie wirklich nicht mehr, was draußen passiert, dass Akutbetten im Krankenhaus keine Pflegebetten sind, dass auch dort Corona zugeschlagen hat und der Pflegemangel bedeutet, dass Pflegekräfte fehlen? Dass man dort auch nicht weiß, wie man die Betten für Menschen, die Krankenbehandlung brauchen,
verfügbar macht und Menschen wenn irgend möglich sofort nach Hause schickt, wenn keine Krankenbehandlung mehr, aber eigentlich noch Pflege nötig ist?
Ich kenne einige Geschichten aus meinem Umfeld. Ein Senior, der an die 80 Jahre alt war, alleinstehend, allein wohnend, wurde nach einer schweren Operation nach Hause geschickt. Es war keine mobile Hilfe verfügbar und der Mann konnte nicht alleine aufs Klo gehen, sich Lebensmittel besorgen und sich selbst versorgen.
Eine Frau wurde nach einer schweren Beinoperation, selbst nicht gehfähig, nach Hause entlassen, bevor es den Angehörigen möglich war, entsprechende Utensilien zu besorgen: Pflegebett, Leibstuhl, Rollstuhl, Badewannenlift. Es braucht entsprechende Verordnungen und es ist nicht alles prompt verfügbar, von den Adaptierungen der Räumlichkeiten ganz zu schweigen.
Ein Mann im mittleren Alter hatte einen schweren Unfall. Zwischen Krankenhaus und Reha konnte er sich nicht selbst versorgen, er wäre hier in Österreich auf Pflege angewiesen gewesen. Er war vorher völlig gesund, er hatte keine Pflegestufe. Er bekam zur Kurzzeitpflege kein Bett im Seniorenheim, weil er kein Pflegegeld bezogen hatte. Glücklicherweise war der Mann aufgrund einer Beschäftigung auch in Deutschland versichert. In Deutschland gibt es diesen Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege, auf Übergangspflege, und dort hat er Hilfe bekommen.
Der von uns geforderte Rechtsanspruch wäre wirklich notwendig, um bittere Erfahrungen für Betroffene zu verhindern. Das Entlastungsmanagement, das oft zitiert wird, kann auch nicht alles abdecken, und wie gesagt sind Betten und Personal Mangelware. Ein Kurzzeitbett im Seniorenheim ist zu 100 Prozent selbst zu bezahlen: an die 3 000 Euro pro Monat, wenn überhaupt eines verfügbar ist. Laut der Kollegin von den Grünen im Ausschuss ist der Rechtsanspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus nicht nötig, weil ohnehin niemand aus dem Krankenhaus entlassen werde, wenn zu Hause keine Pflege vorhanden sei. – Liebe Frau Kollegin, ich hoffe, Sie kommen nicht selbst einmal in diese Situation. Sie würden möglicherweise bitter feststellen, dass Sie unrecht haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Eine umfangreiche Kostenanalyse, wie von den NEOS gefordert, würde ergeben, dass das Geld für Übergangspflege gut eingesetzt wäre, weil Mobilisation vor einem Reha-Aufenthalt vieles noch auffangen könnte und Spätfolgen verhindern würde.
Sehr geehrte Damen und Herren, die meisten pflegebedürftigen Menschen sind nicht besonders vermögend! Sie können sich Übergangspflege als Selbstzahler nicht leisten, sie schauen, dass sie irgendwie über die Runden kommen. Sie werden von dieser schwarz-grünen Regierung alleingelassen. Ja, dieses Pflegepaket ist besser als nichts, ein erster Schritt, insgesamt aber noch viel zu wenig. (Beifall bei der FPÖ.)
11.37
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich habe eine tatsächliche Berichtigung zum Redebeitrag des Herrn Abgeordneten Ernst Gödl.
Abgeordneter Gödl hat behauptet, die Stadt Leibnitz habe betreffend Tageszentrum keine Einrichtung geschaffen. – Ich berichtige: Die Stadt Leibnitz hat im Kernraum der Südsteiermark ein Tageszentrum beantragt. Dieses Tageszentrum wurde aber mit ÖVP-Mehrheit in eine ÖVP-Umlandgemeinde verschoben. (Beifall bei der SPÖ.)
11.38
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Markus Koza zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte ZuseherInnen! Bis 2030 haben wir im Bereich der Pflege und Betreuung einen Bedarf von 76 000 Personen. Das ist eine Schätzung, eine Bedarfsprognose der Gesundheit Österreich GmbH. Die Gründe sind klar: Wir haben einen demografischen Wandel, die Menschen werden erfreulicherweise immer älter. Der Bedarf nach Pflegeleistungen, nach öffentlichen Pflegeleistungen, nach umfassenden Pflegeleistungen wird mehr.
Wir wissen, dass bereits heute das Pflegepersonal über weite Strecken überlastet ist. Wir wissen, dass die Burn-out-Raten im Bereich der Pflege- und Sozialberufe sehr hoch sind. Wir wissen, dass immer mehr Menschen den Pflegeberufen den Rücken kehren und leider auch nicht mehr zurückkommen, weil es für sie zu wenig Perspektive gibt, weil die Arbeitsbedingungen, die Einkommensbedingungen zu belastend und zu hart sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Pflegereform, die wir heute hier beschließen werden, werden wir erfreulicherweise wichtige und richtige Schritte in Richtung einer besseren Entlohnung und in Richtung besserer Arbeitsbedingungen für die Menschen in der Pflege einschlagen. Das ist sehr wichtig, sehr richtig und vor allem sehr dringend. (Beifall bei den Grünen.)
Bereits angekündigt worden sind weitere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, die aber heute noch nicht zur Beschlussfassung vorliegen, sondern deren Beschlussfassung in einer der nächsten Plenarsitzungen erfolgen wird, wie beispielsweise eine zusätzliche, sechste Urlaubswoche als Erholungswoche. Ebenfalls angekündigt ist und kommen wird, dass künftig alle Pflegekräfte in der stationären Langzeitpflege 2 Stunden Zeitgutschrift als Ausgleich für Nachtdienste bekommen. Das sind wesentliche Schritte, um Menschen in der Pflege mehr Zeit für Erholung, mehr Zeit, um entspannen zu können, zu geben.
Das, was wir heute beschließen, ist eine deutliche Verbesserung der Einkommensbedingungen der Menschen, die in der Pflege arbeiten, in diesem gesellschaftlich so wichtigen Bereich – wichtig nicht nur wenn es unmittelbar um die Pflege der Angehörigen geht, sondern auch weil es dadurch, dass Menschen Pflegeleistungen anbieten, dass es Pflegeleistungen gibt, anderen überhaupt erst ermöglicht wird, beispielsweise einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Das ist eine wichtige, zentrale gesellschaftspolitische, sozialpolitische und wirtschaftspolitische Funktion.
Es muss auch klar sein, dass für diese wichtige Funktion, die diese Menschen haben, für diese wichtige Arbeit auch eine entsprechende Entlohnung gegeben sein muss. Dass das künftig nicht nur für die Pflegeberufe gelten wird, sondern auch für verwandte Berufe – im Bereich der Behindertenbegleitung beispielweise oder auch im Bereich der Heimhilfe –, ist ebenfalls ein ganz wesentlicher Schritt und stärkt auch den interdisziplinären Ansatz in der Pflege.
Was passiert jetzt ganz konkret? – Das ist ein vollkommen neuer Schritt, der jetzt gegangen wird: Wir stellen als Bundesregierung 570 Millionen Euro für die nächsten zwei Jahre zur Verfügung, um die Einkommensbedingungen der Menschen in der Pflege strukturell nachhaltig zu verbessern. Wer ist damit beauftragt? – Diejenigen natürlich, die für die Einkommen in den jeweiligen Branchen auch zuständig sind, nämlich die Sozialpartner. Es ist seit Jahren und seit Jahrzehnten eine zentrale Forderung von Gewerkschaften, von Berufsverbänden, von wem auch immer, dass endlich die Einkommen in den Pflegeberufen, in den Sozialberufen deutlich verbessert werden, und
das passiert mit diesem Beschluss. Ja, es ist nur für zwei Jahre sichergestellt, aber es soll strukturelle Änderungen und nachhaltige Änderungen in den Kollektivverträgen geben, das steht ganz klar im Gesetz drinnen. Wer wirklich glaubt, dass nach den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen auf einmal ein Weg zurück eingeschlagen wird, dass die Kollektivverträge nicht mehr gelten, das Geld nicht da ist, der irrt, denn das wird sich niemand trauen. Das sind nachhaltige, strukturelle, länger dauernde Verbesserungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist heute ein wichtiger Tag für die Zukunft der Pflege, ein guter Tag für die Zukunft der Pflege, weil er die Basis dafür schafft, dass Pflegeberufe künftig besser entlohnt werden – mit dem Wert, den sie tatsächlich für die Gesellschaft und die Menschen in diesem Land bringen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.43
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Nachdem der Druck auf die Regierungsparteien im Pflegebereich so groß geworden war (Abg. Michael Hammer: Weil ihr nichts getan habt vorher!), wurden im Mai 20 Punkte präsentiert, in denen erklärt wurde, wie die Bundesregierung unsere Pflege zukünftig absichern will. Die Erwartungen waren sehr hoch und es war bereits fünf nach zwölf, also mehr als höchste Zeit zu handeln. (Abg. Michael Hammer: Das hättet aber ihr auch schon tun können!)
Bis jetzt sind aber nur Ankündigungen erfolgt, und was wir heute hier beschließen, ist nur ein bescheidener Teil der sogenannten Pflegereform. Von Reform sehen wir da nicht viel – auch wenn von den Regierungsparteien immer wieder dieses Wort verwendet wird, wird der Inhalt dadurch nicht besser. Wie immer geht es um chaotische Ankündigungen, aber das sind wir von dieser Bundesregierung jetzt ohnedies schon gewöhnt. Das zeigt sich allein daran, dass bei den Verbesserungen hinsichtlich Bezahlung der riesengroße Bereich der Heimhilfen und Sozialbetreuungsberufe im ursprünglichen Entwurf vergessen wurde. Erst jetzt, infolge der Stellungnahmen, wurden sie nachträglich einbezogen.
Kritisch anmerken müssen wir aber schon, dass die Nachhaltigkeit absolut nicht gegeben ist. Es gibt keine langfristigen Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen. (Abg. Ribo: Für die die Länder zuständig sind!) Da frage ich mich schon: Wie soll der Pflegeberuf für die Berufswahl attraktiver werden, wenn Entgelterhöhungen jetzt einmal auf zwei Jahre befristet sind (Abg. Gödl: Finanzausgleich!) und heute keine weiteren Verbesserungen der Arbeitsbedingungen beschlossen werden? (Abg. Gödl: Das ist ein Zauberwort: Finanzausgleich!) Das ist eben kein großes Paket. Ich sehe das nur daran, dass einfach versucht wird, kurzfristig Löcher zu stopfen. Damit werden aber die Probleme nicht gelöst, und es gibt auch keine Leistungsverbesserung und keine Leistungsangebote für zu pflegende Menschen. (Beifall bei der SPÖ.)
Der einzige kleine Lichtblick ist die Novelle zum Pflegegeldgesetz mit dem Erschwerniszuschlag für Menschen mit einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung, insbesondere Demenzerkrankung, und auch der Regelung, dass die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet wird.
Der groß angekündigte Angehörigenbonus aber, der im ursprünglichen Gesetzentwurf in der Höhe von 4,11 Euro pro Tag beinhaltet war – was auch wieder eine sehr interessante Zahl ist, denn um diesen Betrag kann man sich keine Leistung für den zu pflegenden Angehörigen zukaufen –, wurde als redaktionelles Versehen wieder gestrichen,
weil er wieder so eng gegriffen war, weil nicht bedacht worden ist, dass PensionistInnen, die ihre Angehörigen pflegen, nicht vorkommen, auch nicht ArbeitnehmerInnen, die von Vollzeit auf Teilzeit reduziert haben. Jetzt wurde versucht, es mit einem Entschließungsantrag zu reparieren, aber was heißt denn das? – Es wird wieder alles in den Herbst verschoben, der Angehörigenbonus wird heute nicht beschlossen. Es verzögert sich wieder alles, und man sieht wieder die völlige Planlosigkeit dieser Regierung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
11.46
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Was es heißt, pflegender Angehöriger zu sein, ist mir persönlich bekannt. Zwei Jahre lang habe ich meine Tante gepflegt und ein Jahr meine Mutter, allerdings nur in den Pflegestufen 1 und 2.
Seit 2006 bin ich Gewerkschaftsvertreterin der Gemeindebediensteten und betreue dort auch die Bediensteten der gemeindeeigenen Altenwohnheime. Die Probleme, die es in den Pflegeheimen gibt, sind mir bekannt. Beim Sozialamt war ich unter anderem für die Antragstellung auf Pflegegeld und für alles rund um pflegende Angehörige zuständig. Mit Recht kann ich behaupten, dass ich die Materie aus der Praxis und von vielen Seiten her kenne. Was Bedienstete und Angehörige leisten, wenn sie pflegen, das lässt sich nicht hoch genug bezahlen. Ihr Beruf ist Berufung. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) Er ist körperlich und psychisch anstrengend, aber, wie ich aus eigener Erfahrung und auch aus vielen Erzählungen weiß, auch sehr schön.
2015 und 2021 war ich in Oberösterreich bei den Pflegeverhandlungen als Arbeitnehmervertreterin dabei. Löhne und Gehälter sind nämlich Länderkompetenz. Ich habe vorhin Herrn Kollegen Kucher gefragt, ob er weiß, wie es in Klagenfurt mit dem Grundgehalt aussieht; er konnte es mir noch nicht beantworten, aber er wird es mir schicken.
Ich weiß, wie hoch das Einstiegsgehalt in Oberösterreich ist, und kann ganz klar sagen, dass Oberösterreich mit Wien gleichauf liegt. Da frage ich mich, wenn die Pflege so schlecht bezahlt ist und die Gehaltsverhandlungen Länderkompetenz sind, warum denn im von der SPÖ geführten Wien das Grundgehalt nicht höher ist. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kucher.)
Der Bund hat es jetzt in die Hand genommen und steuert noch einmal 520 Millionen Euro bis Ende 2023 bei. Jetzt muss ich noch dazusagen: Es war mir auch extrem wichtig, dass wir nicht auf die Heimhilfen und auf die FachsozialbetreuerInnen im Behindertenbereich vergessen. Es kommen jetzt noch einmal 50 Millionen Euro genau für diese Berufsgruppen dazu, die ebenfalls Unglaubliches leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Es sei gesagt, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um das Pflegepersonal und die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Uns ist bewusst, dass derzeit auch in der Pflege zu wenig Personal vorhanden ist, deshalb führen wir die Pflegelehre ein. Da kann ich aus der Praxis sagen: Meine Tochter wäre gerne in die Pflege gegangen, aber das Angebot hat es für sie mit 15 Jahren noch nicht gegeben. Jetzt hat sie eine andere Lehre gemacht (Abg. Kucher: Wer empfiehlt die Pflegelehre? Welche Fachgesellschaft?) – und eine Lehre ist nicht schlecht (Abg. Kucher: Die Pflegelehre?), eine Lehre ist gut (Zwischenrufe bei der SPÖ), und was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr, Herr Kucher.
Man muss sehr wohl darauf achten (Abg. Kucher: Wer empfiehlt die Pflegelehre, welche Einrichtung? Wer empfiehlt das? Auf Basis welcher Expertise?), dass man ihnen nicht zu viel zumutet, aber wenn sie mit 15 diesen Beruf ergreifen wollen, dann soll man ihnen das nicht verwehren. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Wir setzen finanzielle Anreize, es wird einen Ausbildungsbonus in der Höhe von 600 Euro geben, es wird auch Pflegestipendien geben – das alles sind Anreize, um mehr Personen in die Pflege zu bekommen, damit diese diesen Beruf ergreifen und damit wir das bestehende Personal entlasten.
Auch für die pflegenden Angehörigen setzen wir neue Schritte: Es kommt der Pflegebonus in Höhe von 1 500 Euro, den sollen die pflegenden Angehörigen, die eine Person ab Pflegestufe 4 zu Hause pflegen, erhalten. Nicht nur jene, die selbst- und weiterversichert sind, das heißt, die nicht mehr arbeiten gehen, sondern auch unsere Pensionistinnen und Pensionisten, die zu Hause Angehörige pflegen, sollen diesen Bonus bekommen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Eines ist klar: Wir müssen aufhören, immer nur davon zu reden, wie anstrengend und herausfordernd die Pflege ist, denn damit tun wir weder den Menschen, die in dieser Branche arbeiten, etwas Gutes noch den Pflegebedürftigen einen Gefallen. Bei einer Arbeit, bei der man so eng mit anderen Menschen zu tun hat, gibt es nicht nur Belastung, sondern auch viel Wertschätzung und Erfolgserlebnisse. Ich habe die größte Hochachtung vor jeder Person, die in der Pflege arbeitet, und schätze ihre Arbeit, denn ich möchte mich ja auch einmal darauf verlassen können, dass ich möglicherweise einmal gepflegt werde. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Generell regt es mich auf, dass das Arbeitengehen an und für sich so oft schlechtgeredet wird, daher ein Appell an die SPÖ: Bitte endlich einmal keine populistischen Anträge mehr auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes (Abg. Kucher: Das ist die ÖVP-Politik – Zwischenruf der Abg. Yılmaz), denn das verstehet niemand mehr – und schon gar nicht Leute, die pflegen und nicht mehr wissen, wie sie pflegen sollen, weil sie so wenig Personal haben. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir tun in der Regierung gemeinsam mit den Grünen lieber etwas (Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Holzleitner), um jene zu entlasten, die tagtäglich ihren Beitrag leisten und auch arbeiten gehen. Zum Schluss würde eine Pflegerin vielleicht sagen: Sei nett zu mir, es kann sein, dass ich dich einmal pflege! – Danke an alle Menschen, die in der Pflege tätig sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.52
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ragger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! (Abg. Kucher: Das Kärntenpaket!) – Das Kärntenpaket kommt auf jeden Fall, das sei einleitend für Herrn Abgeordneten Kucher gesagt.
Man sollte eine Reform, wenn man sie einleitet, auch einmal entsprechend gutheißen, und man kann das heute auch wirklich in Ansätzen in Bezug auf ÖVP und Grüne einmal tun. Das ist aber nur der erste Ansatz.
Wenn man einen Prozess einer Reform beginnt, dann muss man sich natürlich auch im Detail anschauen, von wo man startet und welchen Ansatz man für eine Pflegereform findet. Es gibt drei große Bereiche:
Der erste Bereich – die dort greifenden Maßnahmen loben Sie heute über den Klee – ist die Entlohnung. Da gibt es ein Paket in der Höhe von 520 Millionen Euro beziehungsweise, weil Sie jetzt auch die Heimhilfe und die Behindertenbetreuung mit hineingenommen haben, von 570 Millionen Euro. Da erwarte ich mir, dass es – als positiver Ansatz – am Ende des Tages dann auch wirklich bei den Personen ankommt, nämlich insofern ankommt, als dieses Geld als Entgeltzahlung den jeweiligen Pflegerinnen und Pflegenden zur Verfügung gestellt wird. Da appelliere ich nun an Sie, Herr Minister, dass Sie mit den Finanzreferentinnen und ‑referenten und den Sozialreferentinnen und Sozialreferenten auch dafür Sorge tragen. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn es nämlich nur eine Bonuszahlung ist, dann entspricht es letztendlich nicht dem Gedanken, den wir eigentlich mit dieser Pflegereform erfüllen wollten.
Der zweite Bereich, was auch durchaus wünschenswert und begrüßenswert ist, ist, dass im privaten Bereich 1 500 Euro Bonus gezahlt werden. Da ist es auch wichtig, dass das nicht erst in der Pflegestufe 4 passiert – wir sprechen diesbezüglich von über 24 000 Menschen –, sondern es soll für alle Menschen gelten – und Sie vergessen ja immer, 80 Prozent der zu pflegenden Personen sind zu Hause –, und da sprechen wir von 950 000 Personen, die zu Hause versorgt werden. Daher wünsche ich mir, dass dieser Bonus nicht nur ab Pflegestufe 4 ausgezahlt wird, sondern für alle ausgezahlt werden muss, denn es wird Ihnen für die zukünftige Versorgung der älteren Menschen klar sein müssen, dass man sie nicht alle in den Pflegeheimen unterbringen kann.
Letzteres ist ein frommer Wunsch der Sozialdemokraten: Dort kostet es ja nichts, ist es ja gratis, zahlt es eh der Staat! (Abg. Heinisch-Hosek: Haben wir nie gesagt! – Abg. Kucher: Das ist wieder nur Populismus!) – Das Gros passiert letztendlich zu Hause. Ich wünsche mir nur einmal, dass ihr mitgeht und euch im privaten Bereich anschaut, was das für eine familiäre, was das für eine psychische Anspannung für Menschen ist, die sowohl ältere Menschen als auch Menschen, die beeinträchtigt sind, zu Hause zu versorgen haben. Ich habe miterlebt, dass Frauen, Mütter gekommen sind, die psychisch am Ende gewesen sind, weil sie nicht mehr in der Lage waren, ihre Kinder zu versorgen. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.) Es ist die Aufgabe des Staates, da Hilfe angedeihen zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)
Daher ist es auch so wichtig, dass dieses Versorgungskapitel zu Hause erfolgt, und daher ist auch die Finanzierungsdarstellung wichtig. Ich wünsche mir da schon, dass die Länder mit einer 15a-B-VG-Vereinbarung ins Boot geholt werden, wie wir das seinerzeit ja auch mit der Mindestsicherung gemacht haben, denn da gibt es auch die Grundsatzgesetzgebung. Wir waren also so mutig und haben das den Bund an sich ziehen lassen. Wir werden darüber nachdenken müssen, eine einheitliche Finanzierung zusammenzubringen, sowohl im Pflegeheimbereich als auch zu Hause. – Das ist der zweite Punkt.
Der dritte Punkt – da schreien natürlich die Sozialdemokraten, weil sie es nicht hören wollen und auch keinen Einfluss darauf nehmen können – ist natürlich die Möglichkeit der natürlichen Versorgung der jungen Menschen, und das muss auch ein Konzept der Pflegelehre sein. Ihr könnt nicht nur immer alles akademisieren und schreien: Ich will nur Diplomierte! (Abg. Kucher: Wer sagt das, Christian?) – Ihr habt das gemacht, eure Sozialminister wollten das immer. (Abg. Kucher: Nein!) Diese Menschen dürsten aber danach, neue Berufe anzugehen. (Abg. Kucher: Wer empfiehlt so etwas?!) Die Schweizer zeigen es uns seit 15 Jahren vor, wie erfolgreich Pflegelehre sein kann. Da gebe ich ihnen recht! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kucher: Ja, die haben aber Masterstudien!) Es dauert halt nur bei der ÖVP ein bisschen, bis sich das setzen kann. Sie musste mit uns gemeinsam in eine Koalition gehen, damit sie die Pflegelehre endlich versteht und sie auch umsetzt. Dafür gibt es ab und zu auch die Grünen, die das dann am Ende des Tages verstanden haben.
Summa summarum: Es ist noch viel zu tun, es ist ein erster Schritt. Bitte hören Sie nicht auf, jetzt auf Kurs zu drehen und Geschwindigkeit aufzunehmen, indem Sie diese Pflegelehre weiter umsetzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, wollten Sie noch einen Entschließungsantrag einbringen oder nicht? (Abg. Ragger: Ja, darf ich den Entschließungsantrag noch einbringen?) – Dann können Sie das jetzt noch schnell machen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Matznetter: Wir brauchen eine Abgeordnetenlehre! – Abg. Kucher: Oft ist es eh besser ...!)
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (fortsetzend): Was würde ich ohne meine Präsidentin machen?! – Ich darf einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echte Pflegereform statt türkis-grüner Überschriftenschmäh“ einbringen und darf festhalten, dass er bereits zur Verteilung gelangt ist, daher der Entschließungsantrag, glaube ich, ordnungsgemäß eingebracht ist.
Hab ich das richtig gesagt? (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
11.57
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Rosa Ecker, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Edith Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
betreffend Echte Pflegereform statt türkis-grüner Überschriftenschmäh
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 3.) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2655/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1618 d.B.) in der 168. Nationalratssitzung am Donnerstag, den 8. Juli 2022.
„Eines der größten Probleme in der Pflege ist die Einstufung in die Pflegestufen – fast jeder Betroffene beklagt sich über ein restriktives System, Bürokratieirrsinn und fehlende Transparenz“, sagte heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Mag. Christian Ragger, der bei den wesentlichsten Fragen an Sozialminister Rauch in einer aktuellen Anfragebeantwortung (10518/AB) nur Stehsätze vorfindet. „Auf die Frage hin, welche Schritte für Verbesserung des Pflegegeldsystems, seiner Weiterentwicklung, zur Erhöhung der Pflegesätze sowie einer gerechteren Pflegeeinstufung unternommen werden, kommt die Antwort, dass ‚punktuelle Verbesserungen‘ vorgenommen werden – ein Hohn für alle, denen zu Unrecht die wahre Pflegestufe verweigert wird, davon kann sich keiner was erhoffen“, so Ragger.
Laut Ragger bilden der Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld und des Erschwerniszuschlags für Personen mit schweren Behinderungen und Demenz die positiv hervorzuhebenden Ambitionen des Ministers, jedoch fehle dem Vorhaben die Breitenwirkung: „Immer nur kleinen, ausgewählten Gruppen einzelne Verbesserungen zukommen zu lassen, ist noch lange keine Reform. Es braucht Entlastung für alle – und zwar, was das Finanzielle und die Dienstleistung anbelangt. Jährliche Einmalzahlungen und Hilfe bei wirklich schweren Fällen sind da eindeutig zu wenig, noch dazu, weil ja die Einteilung in höhere Pflegestufen von den Sozialversicherungen sehr restriktiv gehandhabt wird. Wem nützt ein Zuschlag, den man schlussendlich ohnehin
nicht bekommt, weil einem der Grad der Beeinträchtigung nicht anerkannt wird?“, hinterfragte Ragger.
Beschwerden über Fehleinstufungen nehmen ein ungeheures Maß an: „Was teilweise etwa geh- und sehbehinderten Menschen zugemutet wird, nur damit für Hilfe nicht aufgekommen werden muss, entbehrt jeder Kritik. Es ist unmenschlich, wie hier ohne Verständnis für die Person und ohne genaue Betrachtung der Alltagsherausforderungen in Stufen schubladisiert wird, die die Lebensrealitäten unmöglich ganzheitlichen abbilden können. Der Bedarf an notwendigen Hilfen wird oftmals in Abrede gestellt. Von den Kassen hört man da Sätze wie ‚das werden Sie schon schaffen‘ oder ‚da kennen Sie sicher wen, der hilft‘. Das ist alles andere als wertschätzend, sondern eine Zumutung, die sich dann finanziell niederschlägt. Tragisch, wenn die helfende Person, meist das zusammenwohnende Kind, selbst eine Beeinträchtigung hat und dann auch nicht von der Rezeptgebühr befreit ist“, so Ragger und weiter: „Wer in dieser Falle der falschen Einstufung sitzt, kommt auch nicht herum, Attest für Attest vorzulegen und bittstellerisch sein Recht zu verlangen, nur um dann immer wieder die Abweisung zu erfahren. Dieser Irrsinn, der die Menschen verarmen lässt, muss endlich ein Ende finden. Hier braucht es vor allem eine Reform der Menschlichkeit, damit sich die teuerungsgebeutelten Pflegebedürftigen und deren Angehörigen wieder ihr Leben in Würde leisten können.
Als FPÖ stellen wir diesem türkis-grünen Überschriftenschmäh unsere klaren Alternativvorschläge entgegen, die eine echte Pflegereform darstellen und keine Gruppe zurücklassen. Mit dem „Kärntner Pflegemodell“, der finanziellen Förderung der häuslichen Pflege mit einem 50 Prozent-Bonus ab Pflegestufe 3, der Einrichtung einer bundesweiten Übergangspflege sowie der vierteljährlichen Inflationsanpassung des Pflegegeldes und aller sonstigen Unterstützungszahlungen in aktuellen Krisenzeiten soll hier eine taugliche Basis geschaffen werden.
Schwarz-grüne Reformpläne zur Pflege benachteiligen Betreuungsberufe massiv
„Alles, was anfangs von der schwarz-grünen Regierung gut gemeint war und eine bahnbrechende Reform einleiten sollte, hat sich nun in der Pflege und in anderen Sozial- und Gesundheitsbereichen als absolute Katastrophe entpuppt, was zu Ungleichheit, Benachteiligung und Geringschätzung für die Sozialbetreuungsberufe führt“, kritisierte der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Mag. Christian Ragger. Damit stößt er in das gleiche Horn wie die Lebenshilfe, die sich um die geminderte Attraktivität der Berufe im Behindertenwesen besorgt zeigt. „Der Mangel sowohl an Krankenpflegern als auch Sozialbetreuern darf nicht dazu führen, dass durch kurzsichtige Maßnahmen von einem Bereich in den anderen einfach umgeschichtet wird. Das ist keine seriöse Politik, sondern eine Verlagerung des Problems“, führte Ragger aus.
„Die ‚Reform‘ der Bundesregierung sieht 520 Millionen Euro für eine höhere Bezahlung in den kommenden zwei Jahren für Pflegekräfte vor, wovon schließlich jeder Pfleger mit etwa 100 Euro netto mehr im Monat profitieren dürfte. Diese geringe und kurzfristig anberaumte Lohnerhöhung durch Bonuszahlungen schafft aber dennoch genug Unmut in den Sozialberufen, da Betreuungsberufe nicht erfasst werden. Die Folge der Schlechterstellung wird sein, dass sich ohnehin ob des knappen Personals nicht mehr Berufseinsteiger finden lassen werden. Schwarz-Grün bringt es also zusammen, hier ein neues Loch aufzureißen und mehr Probleme zu schaffen, als zu lösen. Was es braucht, ist eine Anpassung in den Kollektivverträgen aller Sozial- und Gesundheitsberufe, um hier nachhaltig und vor allem fair die Gehälter anzuheben“, forderte Ragger.
„Gleiche Tätigkeiten sollen auch gleich entlohnt werden“, verlangte Ragger und verwies auf die ähnlichen Arbeitsbereiche der Berufsgruppen. Doch die finanzielle Benachteiligung zeige sich auch schon in der Ausbildung: „Wenn Ausbildungsbeiträge, Förderungen und Stipendien ungleich vergeben werden, erleben wir eine Schwerpunktsetzung,
die auf die andere Berufsgruppe nachteilig wirkt. Die Zahl derer, die also eine Ausbildung im Sozialbetreuungsbereich anstreben, wird sich in den nächsten zwei Jahren erheblich verringern und es wird ein irrsinniges Loch in die Versorgung gerissen. Alleine jetzt schon ist in Einrichtungen für Menschen mit geistigen Behinderungen ein absoluter Notstand ausgebrochen, wo sich die wenigen Betreuer nicht mehr zu helfen wissen und es zu Dienstverfehlungen und Missständen kommt, wie es auch die Volksanwaltschaft aufgezeigt hat“, sagte Ragger.
Kärntner Pflegemodell
Um die auf uns zukommenden Herausforderungen im Bereich der Pflege lösen zu können, braucht es einen klaren Systemwechsel. Die Devise muss lauten: Daheim statt stationär! Das zeigt sich etwa in der Pflegemodellregion Kärnten.
Die Ausgaben des Landes für rund 7.000 Kärntner, die stationär gepflegt werden, steigen stetig an und sind wesentlich höher als die Kosten für etwa 25.000 Pflegegeld-Bezieher, die zuhause versorgt werden. Neben den Kosten, steigt auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen und damit der Bedarf an Pflegekräften. Experten gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2030 in Österreich mehr als 75.000 Pflegekräfte zusätzlich benötigt werden.
Diese Entwicklung wird mit dem herkömmlichen Pflegemodell weder personell noch finanziell zu bewältigen sein. Um einerseits also die Kosten erheblich zu senken und andererseits die benötigten Pflegekräfte aufbringen zu können, muss die „Ressource Familie“ stärker genutzt werden. Pflegebedürftige Menschen (mindestens von Pflegestufe 1 bis 3) sollten zuhause gepflegt werden, solange es möglich ist.
Die Pflege zu Hause muss einerseits zur Entlastung des stationären Bereichs und zum Verbleib in den eigenen vier Wänden forciert werden, um andererseits gleichzeitig Kosten und Ressourcen zu schonen. Es muss für die Kärntner Bevölkerung wieder eine verlässliche Versorgungs- und Finanzierungssicherheit im Bereich der Pflege geben.
Dazu braucht es eine angemessene finanzielle Unterstützung sowie sozialrechtliche Absicherung für diejenigen im Umkreis der Familie, die diese Aufgabe übernehmen.
Mit einem monatlichen „Pflegescheck“ für die pflegenden Angehörigen, soll die Pflege zuhause für jeden leistbar gemacht werden. Er kann dabei helfen, die Pflege an sich bzw. den Pflegebedarf zu finanzieren, während er den pflegenden Angehörigen gleichzeitig die Möglichkeit gibt, sich selbst zu versichern.
Die Pflege muss also derart gestaltet sein, dass sie auf den demographischen Wandel – vor allem auch in den ländlichen Regionen – reagiert, echte Wahlmöglichkeiten bietet und zudem günstig und hochwertig den Pflegenden und ihren Angehörigen zur Verfügung steht. Es muss auf die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der zu pflegenden Person wertgelegt werden. Pflege- und Assistenzbedürftige sind in jeder Lage durch Respekt, Achtung und liebevollen Umgang in ihrer Selbstbestimmung und Würde zu unterstützen.
Folgende Punkte beinhaltet das Kärntner Pflegemodell:
- Pflegescheck
- Soziale Absicherung für pflegende Angehörige
- Steuerliche Entlastung von Pflegeberufen
- Neue Ausbildungsmodelle (Pflege-Lehre nach Schweizer Vorbild)
Dieses „Kärntner Pflegemodell“ soll bundesweit umgesetzt werden und ein weiteres Modul im Rahmen der österreichischen Pflegereform darstellen.
Pflegegeldbonus: 50 Prozent mehr Pflegegeld ab Stufe 3 bei häuslicher Betreuung
Pflegebedürftige, die daheim betreut und gepflegt werden, sollen um 50 Prozent mehr Pflegegeld in allen Pflegegeldstufen ab der Stufe 3 erhalten. Diese sollen auch nach dem Anpassungsfaktor valorisiert werden. Die Grundlage für den Anpassungsfaktor ist der Richtwert nach der vierteljährlichen Pflegegeldvalorisierung.
Übergangspflege im Krankenhaus
Modelle der Übergangspflege werden in einzelnen Bundesländern, etwa Niederösterreich angeboten:
„Übergangspflege ist eine rehabilitative Pflege und Betreuung von bis zu 12 Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr als Überbrückungshilfe nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus und vor der Entlassung nach Hause. Bei dieser Leistung steht die Therapie und Rehabilitation und weniger die Medizin im Vordergrund. Dadurch soll wieder ein selbstständiges Leben zu Hause (mit oder ohne Betreuung) ermöglicht werden.“
Übergangspflege für Hilfe suchende Personen kann in allen bewilligten stationären Pflegeeinrichtungen nach § 49 i.V.m. § 47 NÖ Sozialhilfegesetz 2000 angeboten werden. Ein Zuschuss zur Übergangspflege wird pro Anlassfall max. für 12 Wochen gewährt. Innerhalb eines Kalenderjahres ist ein weiterer Zuschuss nicht möglich. Die Zeiten eines Krankenhausaufenthaltes werden auf die 12 Wochen angerechnet und führen zu keiner Verlängerung. Ein Krankenhausaufenthalt mit einer Dauer von mehr als ca. 7 Tagen beendet die förderbare Übergangspflege.
Für die Inanspruchnahme von Übergangspflege muss die Hilfe suchende Person aus ihrem Einkommen 1/30 von 80% ihres monatlichen Einkommens sowie 1/30 von 100% der pflegebezogenen Geldleistungen (z.B. Pflegegeld) als Eigenleistung für jeden Tag bezahlen. Kommt es während des Aufenthalts zu einer Erhöhung des Pflegegeldes ist der gesamte Zeitraum mit der tatsächlichen Einstufung abzurechnen. Jänner 2021 Unter Einkommen ist das monatliche Nettoeinkommen zu verstehen. Einkommen ist grundsätzlich jede regelmäßig zufließende Geldleistung (z.B. Rente, Pension, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Mieteinnahmen, Pacht...). Nicht zum Einkommen zählen Geldleistungen Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Studienbeihilfen. Das Einkommen von unterhaltspflichtigen Angehörigen bzw. das Vermögen der Hilfe suchende Person wird für die Berechnung der Eigenleistung nicht berücksichtigt. Bestehende Unterhaltspflichten und laufende Zahlungsverpflichtungen werden bei der Bemessung der Eigenleistung nicht berücksichtigt.
Quelle: Richtlinie Übergangspflege (gemäß § 19 NÖ Sozialhilfegesetz 2000)
In unserem Nachbarland Deutschland haben Versicherte Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus.
Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch auf eine „Übergangspflege im Krankenhaus“. Dies Leistung wurde mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), welches am 20.07.2021 in Kraft getreten ist, neu in den Leistungskatalog aufgenommen. Die Rechtsgrundlage für die Übergangspflege im Krankenhaus ist § 39e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Der Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus
Ein Anspruch auf die Übergangspflege im Krankenhaus besteht für Versicherte, für die im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung die erforderlichen Leistungen der
• Häuslichen Krankenpflege,
• Kurzzeitpflege,
• Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder
• Pflegeleistungen nach dem SGB XI
• nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können.
Die Übergangspflege wird in dem Krankenhaus erbracht, in dem die stationäre Krankenhausbehandlung durchgeführt wurde.
Leistungsumfang
Der Anspruch auf die Übergangspflege im Krankenhaus besteht für längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung.
Im Rahmen des Leistungsanspruchs auf die „Übergangspflege im Krankenhaus“ werden die erforderliche
• ärztliche Behandlung,
• die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln,
• die Aktivierung der Versicherten,
• die Grund- und Behandlungspflege und
• die Unterkunft und Verpflegung
• übernommen.
• Ebenfalls beinhaltet die Leistung das Entlassmanagement.
Zuzahlung
Wie für nahezu alle Leistungen der Gesetzlich Krankenversicherung ist auch für die Übergangspflege im Krankenhaus eine Zuzahlung vorgesehen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen nach § 39e Abs. 2 SGB V vom Beginn der Übergangspflege an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage den sich nach § 61 Satz 2 SGB ergebenden Betrag je Kalendertag an Zuzahlung leisten. Das bedeutet, dass je Tag 10,00 Euro zu zahlen sind. Der Zuzahlungsbetrag ist an das Krankenhaus zu entrichten.
Um hier allen Betroffenen in Österreich einen entsprechenden Zugang zu einem solchen Fördermodell zu ermöglichen, sollte eine bundeseinheitliche Regelung angestrebt werden. Aufbauend auf dem NÖ Modell sollte eine bundeseinheitliche Regelung Platz greifen. Zentrale Forderung ist ein Rechtsanspruch auf diese Übergangspflege und eine zeitnahe Umsetzung bis zum 31.12.2022.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:
- Die Einführung eines Pflegeschecks (Kärntner Modell)
- Eine soziale Absicherung für pflegende Angehörige (Kärntner Modell)
- Eine steuerliche Entlastung von Pflegeberufen (Kärntner Modell)
- Die Etablierung neuer Ausbildungsmodelle (Pflege-Lehre nach Schweizer Vorbild) (Kärntner Modell)
- Die Umsetzung des Kärntner Modells bis 31.12.2022
- Abschaffung von finanziellen Benachteiligungen von Berufsgruppen mit ähnlichen pflegerischen wie betreuerischen Tätigkeitsfeldern (etwa der Behindertenbetreuung) durch Miteinbeziehung dieser Gruppen in die Pflegereform
- Schaffung einer transparenten und für die Betroffenen nachvollziehbaren Pflegegeldeinstufung unter der Betrachtung ganzheitlicher Heranziehung der alltäglichen, realen Bedürfnisse
- Beendigung der restriktiven Gewährung höherer Pflegegeldstufen und Abbau der behördlichen Bürokratie durch niederschwellige Antragsformalitäten
- Die Schaffung eines Pflegegeldbonus: 50 Prozent mehr Pflegegeld ab Stufe 3 bei häuslicher Betreuung.
- Eine unterjährige, zumindest vierteljährliche Anpassung des Pflegegeldes und aller weiteren finanziellen Leistungen an die aktuelle Inflationsentwicklung
- Ein Rechtsanspruch auf eine rehabilitative Pflege und Betreuung von bis zu 12 Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr als Überbrückungshilfe nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus und vor der Entlassung nach Hause. (Übergangspflege)
- Die Finanzierung der Übergangspflege durch den jeweiligen Sozialversicherungsträger, bei dem der Anspruchsberechtigte sozialversichert ist.
- Ein Inkrafttreten der Regelung für die Übergangspflege bis 31.12.2022
*****
Präsidentin Doris Bures: Man muss den Antrag in den Grundzügen erläutern, aber man kann anhand Ihrer vorherigen Ausführungen und Ihrer Kritik an dem Entwurf die Ableitung zum Entschließungsantrag herstellen. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall und Oh-Ruf des Abg. Wurm.) Also: in den Grundzügen erläutert, ausreichend unterstützt, mit in Verhandlung. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Hammer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, es ist in vielen Vorreden schon zum Ausdruck gebracht worden – und das nicht nur von Vertretern der Regierungsfraktionen, sondern auch von Vertretern der Opposition, von den konstruktiven Vertretern, Teilen der Opposition –, dass diese Pflegereform ein ganz wesentlicher Schritt ist. Sie ist ein großes Paket, das es in diesem Ausmaß seit vielen, vielen Jahren nicht gegeben hat. Das Wort Reform ist ja immer eher damit verbunden, etwas zu verändern. Ich glaube, es wird aber nicht nur etwas verändert, sondern es ist eine wirklich große Vorwärtsbewegung, die im Bereich der Pflege auch notwendig ist.
Eingangs sei mir schon eine Bemerkung erlaubt, weil die Turnübung, die die SPÖ da aufführt, schon sehr bezeichnend ist. Zum einen: Wenn Sie sagen, in der Pflege sei es 5 nach 12, frage ich: Ja, wer hat denn jahrzehntelang die Sozialreferenten in der Bundesregierung gestellt? (Abg. Heinisch-Hosek: Sozialreferenten? Minister, wenn schon!) Zum anderen: Wenn es dann um Reformen geht, dann ist man nicht dabei. Das
ist genau so wie gestern, als es um die Teuerungsabgeltung ging: Die SPÖ stimmt nicht mit, wenn es darum geht, den Menschen Hilfestellungen zukommen zu lassen. Genauso ist es bei den Pflegekräften: Da ist man auch nicht dabei, wenn wir Gehaltsanpassungen und Unterstützungen beschließen.
Besonders pikant ist es dann, wenn man im Rahmen von tatsächlichen Berichtigungen herausgeht und sagt: Wir als SPÖ haben aber damals das Bundespflegegeld eingeführt! – Ich habe den Zwischenruf von Kollegen Loacker wirklich kreativ gefunden, der gesagt hat, da hat es fast noch Schwarz-Weiß-Fernsehen gegeben, als die SPÖ das letzte Mal in der Pflege etwas weitergebracht hat. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Ribo. – Abg. Kucher: ... unterste Schublade! – Abg. Loacker: Provozier mich nicht, ich kann noch weiter! – Abg. Krainer: Was? Da war die Kutsche noch nicht erfunden oder das Rad, oder worum geht es dann ...?)
Das Thema Pflege ist vielfältig, und ich kann die verschiedensten Ebenen, die in der Pflege vorhanden sind, selber feststellen, denn ich war im Sozialressort des Landes Oberösterreich tätig, bin als Bürgermeister auch im Sozialhilfeverband, weil ja die Gemeinden auch für die Pflege zuständig sind, und kenne das auch hier, auf Bundesebene. Ich glaube, es ist gut – und ich darf mich da wirklich auch bei unserem Klubobmann und bei Frau Klubobfrau Maurer bedanken –, dass der Bund da in Vorleistung geht und vieles anstößt und da einfach eine Dynamik auslöst, die wir brauchen.
Die Pflege ist vielfältig und das ist bei den Reden auch zum Ausdruck gekommen. Heute geht es um den Bereich der Pflegebetreuungsberufe, dass wir Unterstützung in der Ausbildung geben. Es ist in vielen Redebeiträgen auch gesagt worden, dass das natürlich nicht das Ende der Fahnenstange ist. Es ist über das Angebot, den Ausbau der mobilen Betreuung, die Tagesbetreuung und vor allem die Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige gesprochen worden.
Heute geht es bei den wesentlichen Maßnahmen darum, dass wir für die Menschen, die in der Pflege tätig sind, auch entsprechende Unterstützungen und Gehaltsanpassungen – für diesen Bereich insgesamt fast 600 Millionen Euro – tätigen. Ich glaube, dass das nicht nur eine monetäre Bewertung, sondern auch eine wirkliche Wertschätzung und Anerkennung ist, und die ist auch entsprechend notwendig. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Ein zweiter Bereich ist – ich glaube, den darf man keinesfalls aus den Augen verlieren, und da setzen wir wirklich viele Schritte –, wirklich Menschen, junge Menschen in den Pflegeberuf zu bekommen. Ich glaube, dass wir da mit den Unterstützungsmaßnahmen für die Pflegeausbildung, auch mit dem Thema der Pflegelehre einen ganz wesentlichen Schwerpunkt setzen. Die Herausforderung ist dennoch groß genug, weil derzeit in vielen Branchen, in vielen Sparten Nachwuchs gesucht wird, und der Pflege- und Gesundheitsbereich ist eine davon. Ich glaube, mit diesen Anreizen können wir da zumindest unterstützend tätig werden.
Ich möchte auch noch einmal den Angehörigenbonus hervorstreichen und kann voll unterstreichen, was auch Kollege Ragger vor mir gesagt hat: Pflege findet vielerorts zu Hause statt, sie ist ein wesentlicher Teil der Versorgung unserer älteren Menschen. Die Menschen, die zu Hause pflegen, brauchen diese Unterstützung, die wir mit dem Angehörigenbonus setzen, auch.
Zusammengefasst: Das ist ein wirklich großer Schritt nach vorne im Bereich der Pflege. Es werden weitere folgen! Ich darf aber auch sagen: Es ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden, und es wäre auch die Opposition gefordert, sich da konstruktiv einzubringen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.02
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Christian Drobits zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich kriechen am Zahnfleisch. Die Pflegebedürftigen wissen nicht, wie es weitergeht, wenn man sich die Situation im Krieg, die Situation mit der Teuerung anschaut. Die Angehörigen der Pflegebedürftigen wissen nicht mehr, wie sie die Pflege organisieren sollen, ohne den Job zu verlieren. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Wenn ich dann höre, dass sich die Regierungsparteien herstellen – nachdem sie zwei Jahre während Corona nur geklatscht haben, angekündigt haben und im Endeffekt zwei Gesundheitsminister verbraucht haben – und heute sagen, dass sie die größte Pflegereform seit Jahrzehnten gemacht haben, so ist das eine Lüge (Abg. Gabriela Schwarz: Obacht!) und eigentlich der falsche Ansatzpunkt, das heute zu sagen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir stehen heute mit einer sogenannten Pflegereform da, weil der Herr Bundesminister – der dritte – erkannt hat, dass er nur überleben kann, wenn er schnell etwas macht. Er hat gesagt, dass die Geschwindigkeit für ihn wichtig war. Die Geschwindigkeit war für ihn wichtig, damit er weiterhin als Bundesminister diesen Bereich führen kann. Die Regierungsparteien hätten heute sicherlich nicht diese Pflegereform präsentiert. Das hat die letzten zwei Jahre nicht geklappt und das hätte auch heute nicht geklappt. Ich behaupte, dass diese Pflegereform – Frau Kollegin Maurer, Sie haben gesagt, dass das die größte Pflegereform der letzten Jahrzehnte sei – das größte Abtauschgeschäft zwischen zwei Parteien in einem Bereich ist – und das liegt uns heute vor.
Ich bin überzeugt, auch weil Kollege Wöginger nicht da ist (Abg. Zopf: Das ist eine Pflegemilliarde!), dass sich der Arbeitnehmerflügel der ÖVP in dieser Pflegereform jedenfalls nicht durchgesetzt hat. Kollege Kucher hat schon gesagt, dass Herr Hörl mit den Seilbahnen und vielleicht andere Wirtschaftstreibende diese Pflegereform bestimmt haben. (Abg. Gabriela Schwarz: So ein Blödsinn! – Abg. Michael Hammer: Das ist ein Blödsinn!) Was wurde denn nicht geändert, Kollege Hammer, was habt ihr nicht geändert? (Ruf bei den Grünen: Das ist doch lächerlich! Das ist wirklich peinlich!) – Durch die ÖVP ist es noch immer möglich, dass mit der Pflege in Österreich ein Geschäft gemacht werden darf. Ihr ermöglicht es immer noch, dass Privatinvestoren, Hedgefonds und auch Aktionäre im Pflege- und Betreuungsbereich derzeit die Gewinner sind. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Solange Sie das nicht ändern und solange Sie nicht die Gemeinnützigkeit in Österreich einführen, ist das weiterhin gegeben. Das ist die Handschrift der ÖVP, der Wirtschafts-ÖVP. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn sich der Arbeitnehmerflügel der ÖVP oder die Grünen mit ihrer früheren Vorgangsweise durchgesetzt hätten, dann wäre bereits heute umgesetzt, dass das Zeitguthaben bei Nachtdiensten – dieser Schutzmechanismus im Nachtschwerarbeitsgesetz – für alle gilt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ihr habt es wiederum nicht gemacht, obwohl es versprochen worden ist! Dann wäre auch umgesetzt, dass es eine Schwerarbeitspension für Pflege und Betreuung gibt. Niemand in diesem Saal kann mir sagen, warum ihr dazu nicht steht und die Bestimmung heute nicht endlich aufgenommen habt, dass auch die Pflege- und Betreuungskräfte als Schwerarbeiter in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Ihr wollt den Menschen nicht helfen und ihr habt deren Sprache verlernt. Ich sage Ihnen offen und ehrlich, Frau Kollegin Zopf: Sie glauben, dass Sie die Sprache der Menschen kennen. (Zwischenruf der Abg. Zopf.) – Sie kennen sie nicht, Sie sind ganz weit weg davon! Ich zeige es Ihnen noch an einem Beispiel: Wenn Sie einen Ausbildungsbonus
mit 600 Euro einführen, der keine Sozialversicherung, keine Existenzsicherung beinhaltet, und den Menschen sagen: Bitte geht in die Pflege- und Betreuungsberufe, wir brauchen euch dort!, dann passt das nicht zusammen. Sie lügen sich selbst an! Das stimmt nicht, Sie sind nicht am Puls der Zeit und Sie verstehen nicht, was die Menschen brauchen. (Abg. Gabriela Schwarz: Das Burgenland enteignet gerade alle Pflegebetreiber!)
Wir brauchen jetzt eine andere Handschrift. Herr Bundesminister, uns haben Sie an Ihrer Seite, aber Sie sind alleinstehend: Ich sehe, Sie sitzen da allein. (Abg. Loacker: Nein, er ist ja verheiratet! – Heiterkeit bei SPÖ, Grünen und NEOS.) Es ist auch der Bundesminister für Bildung nicht hier und auch kein Bundesminister für einen anderen Bereich, Sie sitzen alleine, aber ich bin überzeugt, dass Sie zumindest überleben wollen, und Ihr Überlebenswille ist die einzige Chance dafür, dass wir im Pflegebereich weiterkommen.
Wir von der Sozialdemokratie werden jedenfalls dieser Wirtschaftshandschrift im Pflegebereich nicht Rechnung tragen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.06
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist zu diesen Tagesordnungspunkten nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über diese Tagesordnungspunkte verlege ich an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2636/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (1623 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2506/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorgezogene Anpassung des Pflegegeldes (1624 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesen beiden Tagesordnungspunkten handelt es sich um zwei Anträge der SPÖ, bei denen es darum
geht, die Pensionsanpassung 2023 auf 1. Juli vorzuziehen, und auch darum, das Bundespflegegeld betreffend Maßnahmen gegen die Teuerung vorzuziehen.
In Österreich ist die Inflation – wie wir alle wissen – seit 50 Jahren auf einem Rekordhoch. Die dramatische Situation verschärft sich, wir sehen keiner Entspannung entgegen, sondern es wird von Expertinnen und Experten – wie zum Beispiel von der Oesterreichischen Nationalbank – eher prognostiziert, dass die Teuerung einen Wert von 9 Prozent erreichen kann.
Die Preissteigerungen sind allen Menschen in diesem Land bewusst und sie betreffen auch immer mehr Menschen: beim Tanken, beim Einkaufen, bei den Stromrechnungen, bei den Energiekosten. Wenn eine neueste Studie nun voraussagt, dass bereits über 800 000 Haushalte von dieser Teuerung massiv betroffen sind und sie deshalb ihr tägliches Leben einschränken müssen, dann muss es, glaube ich, unser Ansatz sein – dem wir hier seit Wochen eine Mehrheit zu verschaffen versuchen –, dass wir hier eine Pensionsanpassung von Jänner 2023 mit einer Erhöhung von 6 Prozent als sogenannten Vorschuss auf den Sommer 2022 vorziehen, weil vor allem auch die Pensionistinnen und Pensionisten von dieser Teuerung massiv betroffen sind. In gleicher Weise sollte das auch mit dem Bundespflegegeld geschehen. (Zwischenruf des Abg. Gödl.)
Seit Wochen predigen wir das, seit Wochen wurden unsere Anträge vertagt. Im letzten Ausschuss wurden beide abgelehnt, nun stehen sie heute im Plenum zur Verhandlung.
All das, was ihr betreffend die Pensionisten gemacht habt, das verpufft, das verpufft so schnell, indem man sagt: Okay, 300 Euro Soforthilfe (Abg. Gödl: Ja!) für die Mindestpensionistinnen und -pensionisten! – Die aktuelle Studie zeigt aber, dass die Teuerung bei den Mindestpensionistinnen und -pensionisten pro Monat 50 Euro ausmacht, also 600 Euro im Jahr. (Abg. Gödl: Das kriegen sie eh!)
Fakt ist, dass die Kosten nicht hinuntergehen, sondern weiter steigen. Fakt ist, dass Sie als Regierungsparteien alle Bemühungen in Richtung: Runter mit den Preisen!, abgelehnt haben, ÖVP wie Grüne. Sie haben sich für den Weg der Einmalzahlungen entschieden.
Die Einmalzahlungen verpuffen, damit wird kein Produkt billiger, und in Wirklichkeit werden viele Pensionistinnen und Pensionisten von den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne zurückgelassen. (Beifall bei der SPÖ.)
Umso mehr richte ich auch das Ersuchen an beide Parteien, Klarheit zu verbreiten, statt mit irgendwelchen Wortspielereien den Menschen nicht reinen Wein einzuschenken. Heute in der Früh habe ich auf der Straße einen Folder mit türkisem Layout und dem Schriftzug „Kostenbremse“ bekommen. Darunter steht: „Die Volkspartei“ und „Geld zurück. Für Österreich.“ – Ich meine, ich habe das jetzt fünfmal durchgeschaut, aber alles, was da drinsteht, hat nichts mit einer Kostenbremse zu tun. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Sind da Inserate drin?)
Das hat nichts mit einer Kostenbremse zu tun! Was Sie machen, sind Einmalzahlungen, die verpuffen. Das hilft aber nicht dabei, dass die Preise runtergehen und Produkte günstiger werden.
Bitte, macht doch etwas! Wenn ihr euch schon entschieden habt, viele Österreicherinnen und Österreicher bei diesen Teuerungsmaßnahmen zurückzulassen (Ruf bei der ÖVP: Lächerlich!), wenn ihr euch schon entschieden habt, viele Pensionistinnen und Pensionisten zurückzulassen, dann spielt nicht mit falschen Fakten! Versucht nicht, den Leuten hier ein Bild zu vermitteln, dass alles so super ist – das geht nicht durch! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Leute spüren das jeden Tag beim Einkaufen, auch die Pensionistinnen und Pensionisten.
Wenn ihr ein bisschen ein Gespür für jene Leute habt, die jetzt nicht mitgenommen werden, dann stimmt ihr unseren beiden Anträgen zu! (Beifall bei der SPÖ.)
12.12
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Muchitsch! Die Frage ist ja nicht, ob etwas getan werden muss oder nicht – die diesbezügliche Antwort ist da längst gegeben; wir haben in diesem Haus zuletzt Beschlüsse gefasst, die den Haushalten ganz stark dabei unter die Arme greifen sollen, diese Teuerung zu bewältigen –, die Frage ist schlichtweg: Was sind die besseren Mittel, was sind die geeigneteren Mittel und was wirkt tatsächlich schneller?
Kollege Muchitsch, wenn du sagst, dass alle diese Einmalzahlungen verpuffen (Abg. Belakowitsch: Ja, schon!), aber eine 6-prozentige Erhöhung im Monat von 60 Euro nicht verpuffen soll, dann weiß ich nicht, warum das so sein sollte. – Wir haben uns die Sachen durchgerechnet. Ich finde es ja total legitim und auch richtig und wichtig, dass man darüber diskutiert, ob vielleicht das Vorziehen einer prozentuellen Erhöhung sinnvoller ist als die Maßnahmen, die wir beschlossen haben – darüber kann man reden, darüber haben auch wir gesprochen.
Auch wir haben uns überlegt, ob das besser ist oder ob es nicht doch sinnvoller ist, heuer noch diesen Weg der Einmalzahlungen als Teuerungsausgleich zu gehen, denn nächstes Jahr – und das ist im Gesetz festgeschrieben, das ist gesetzlich vorgeschrieben – gibt es natürlich die Erhöhung der Pensionen, die Erhöhung der Ausgleichszulagen entlang des Aufwertungsfaktors, sprich die Werterhaltung entlang der Inflation. Das hat auch der Minister schon ganz klar gesagt: Ja, die Pensionen werden natürlich gesichert wie bei Kollektivvertragsverhandlungen, bei denen das vorhergehende Jahr für die Erhöhung herangezogen wird – genau so ist das auch jetzt bei den Pensionen.
Die Frage war nur: Was ist wirklich wirkungsvoller? Was bringt den unmittelbar Betroffenen mehr: diese prozentuelle Erhöhung oder tatsächlich diese Einmalzahlungen, unter anderem auch der erhöhte Klimabonus, bei dem hier immer wieder so stark kritisiert wird, dass er nicht treffsicher wäre und dass er zwar allen, aber den unteren Einkommen nicht so stark zugutekommen würde? – Wir haben uns das tatsächlich durchgerechnet. Laut Information des Sozialministeriums betrug die durchschnittliche Alterspension im Dezember 2021 1 432 Euro brutto im Monat. Würde ich die um 6 Prozent erhöhen, wie es gefordert ist, wäre die Erhöhung über das Jahr netto 468 Euro; die Erhöhung dieser Pensionen durch die Maßnahme, die wir gesetzt haben, liegt aber bei 1 000 Euro. (Beifall der Abg. Voglauer.)
Das heißt, diese beiden Maßnahmen – nämlich einerseits der Teuerungsabsetzbetrag, der ja bis spätestens 30. September zur Geltung kommt, und der Klimabonus – wirken deutlich besser, sie wirken stärker, sie bringen den Haushalten eigentlich mehr als die Erhöhung.
Und wie gesagt: Ab nächstem Jahr wird die Inflation ohnehin ausgeglichen, das heißt, der Inflationsausgleich ist jetzt für diese Haushalte eigentlich stärker.
Wir haben uns das für eine Pension mit 900 Euro monatlich angeschaut, einmal mit Ausgleichszulagenrichtsatz, einmal ohne Ausgleichszulagenrichtsatz. Wenn diese Person in einem Haushalt wohnt, in dem jemand anderer auch noch dazuverdient, ist es eine Erhöhung von 629 Euro nach den Paketen, die wir hier beschlossen haben; bei 6 Prozent Erhöhung wären es 357 Euro. Auch da sind wir also deutlich höher. Interessanterweise dreht es sich eigentlich erst dann um, wenn die Pensionen relativ hoch sind
(Abg. Belakowitsch: Was ist „relativ hoch“? Was ist das?), und eigentlich war unser Zugang, dass wir vor allem die unteren und die mittleren Pensionen stärken wollen.
Darum finden wir, dass das, was wir hier beschlossen haben, besser greift, rascher wirkt und auch gegen die Teuerung jetzt, zu diesem Zustand wirkt. Es ist keine Frage: Ja, es braucht auch die nachhaltige Erhöhung, und die wird es geben. Es wird sie geben, weil wir sie im Gesetz stehen haben, weil es der Minister gesagt hat und weil wir sie schlichtweg dringend brauchen, um Armut in diesem Land bestmöglich zu verhindern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.16
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich habe Ihnen, Herr Kollege Koza, jetzt zugehört, und es drängen sich schon viele Fragen auf. Sie mögen ja damit recht haben, dass Sie da etwas ausgerechnet haben – ich bezweifle das nicht –, aber dieser Teuerungsausgleich von 300 Euro für Mindestpensionisten nützt einer Pensionistin mit 1 050 Euro schon nichts mehr, weil die Ausgleichszulage bei 1 039 Euro endet. Das heißt, es geht um die kleinen Pensionen, die knapp über der Ausgleichszulage liegen: Die bekommen nichts, die gehen leer aus – und das sind sehr, sehr viele!
Sie sagen: Wir wollen die kleinen Pensionen und nicht die relativ großen stützen!, aber Sie sind uns die Definition von relativ groß schuldig geblieben. Ich erinnere mich: Als wir im November hier gestanden sind und gesagt haben: Wir haben schon eine Inflationsrate von 3,7 Prozent, wir brauchen mehr Erhöhung!, ist Kollege Wöginger herausgegangen und hat gesagt: Ja, die großen Pensionen kriegen natürlich nur 1,8 Prozent! – Wissen Sie, wie er groß definiert hat? – 1 300 Euro brutto, das sind 1 200 Euro netto; mit einer großen Pension hat das relativ wenig zu tun.
Was Sie alle übersehen, ist nämlich, dass natürlich auch die Pensionisten ihre Fixkosten haben: Sie haben Mietzahlungen, sie haben Energienachzahlungen zu leisten. Es ist ja schön, dass Sie sagen: Im Gesetz steht, wir müssen es erhöhen! – Na, Gott sei Dank steht das im Gesetz, und ja, natürlich wird es eine Erhöhung geben, aber ein Jahr lang lässt man diese Menschen im Stich, ein ganzes Jahr lang haben wir immer wieder eine Zwischenerhöhung, ein Vorziehen der Erhöhung gefordert, aber es ist nichts gekommen. Die einzige Ausnahme gab es für Mindestpensionisten, aber für alle anderen nicht.
Stellen Sie sich doch eine alleinstehende ältere Dame, die vielleicht 1 100 Euro hat, vor! Die hat überhaupt nichts von all dem, was Sie da jetzt großartig gesagt haben. Sie hat maximal den Gutschein über 150 Euro für den Energiekostenausgleich bekommen – den kann sie dann nächstes Jahr einlösen, weil die Abrechnungen ja schon lange passiert sind. Das sind doch Tatsachen! Da ist überhaupt nichts passiert! Da schauen Sie zu und Sie lassen die Leute jetzt ein ganzes Jahr lang im Stich, damit sie dann nächstes Jahr eine ein bisschen höhere Pension haben. Die sind verzweifelt! Diese Menschen sind tatsächlich verzweifelt, und dann kommen Sie noch mit dem Energiebonus daher. Ja, großartig! Wenn der so gut funktioniert wie die 150 Euro, dann ist es besser, Sie nehmen das Wort Energiebonus gar nicht mehr in den Mund.
Herr Bundesminister, ich habe Sie auch heute in der Früh ganz bewusst nach den Pensionisten gefragt, weil das ein riesengroßes Thema ist, und da haben Sie mir in der ersten Antwort gesagt: Ja, natürlich wird es nächstes Jahr die Inflationsrate als Erhöhung geben – klar, das ist ja auch gesetzlich geregelt –, aber wir werden uns mittelfristig, in den Jahren danach, etwas überlegen müssen, da wir es budgetär nicht werden stemmen
können, dann immer die hohen Inflationsraten als Basis für die Erhöhung zu nehmen. – Ja, was heißt denn das? Sie sind dann mit der zweiten Antwort zurückgerudert und haben herumgeeiert, aber das heißt doch nichts anderes, als dass Sie die Pensionisten kalt enteignen wollen, und da werden Sie massivsten Widerstand von uns spüren, das kann ich Ihnen heute schon garantieren.
Es kann nicht sein, dass Ihre verfehlte Politik auf dem Rücken der älteren Generation ausgebadet werden muss. (Beifall bei der FPÖ.)
12.19
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ernst Gödl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Alle Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und hier auf der Galerie! Mit Verlaub, Frau Kollegin Belakowitsch, aber derart viele, ja, Falschmeldungen wie in Ihrer Rede vorhin, das kommt selten vor (Abg. Belakowitsch: Welche? Welche?), und ich möchte auch noch auf die vorhergegangene Debatte zur Pflege kurz replizieren.
Herr Drobits hat – wenn ich das richtig interpretiere; ich weiß nicht, ob er noch hier im Haus ist – allen Ernstes gemeint, die SPÖ stimme deswegen nicht zu, weil sie nur eine verstaatlichte Pflege haben will. – Es gibt ja in unserem Pflegesystem viele private Anbieter, die für unser System wichtig sind. Es gibt übrigens viele private Träger in der Pflege; ich denke dabei auch an das Rote Kreuz. Ich bin selbst zum Beispiel ehrenamtlicher Vorsitzender einer gemeinnützigen GmbH und wir beschäftigen 300 Menschen in der mobilen Pflege.
Ja, natürlich sollen die alle den Pflegebonus bekommen, und Sie stimmen deswegen dagegen, weil es eben private Anbieter gibt. Das ist ja wirklich himmelschreiend, wenn das Ihre Argumentation ist.
Aber zum Thema Teuerung: Ich möchte da nahtlos an Kollegen Koza anschließen, der es mit den Berechnungen sehr gut auf den Punkt gebracht hat. Es ist natürlich das Privileg der Opposition, alles zu fordern und nichts verantworten zu müssen. Das ist ein Privileg, das Regierer nicht haben. Für uns Regierer, uns, die wir in Regierungsverantwortung sind, gilt – ich glaube, ein deutscher Politiker, ich weiß es jetzt nicht genau, hat das gesagt –: „Regieren ist ein Rendezvous mit der Realität“. – Natürlich, wir müssen uns der Realität stellen, und die Realität ist nicht einfach, das stimmt.
Die Teuerung setzt den Menschen in Österreich zu, setzt vor allem jenen zu, die ein geringes Einkommen haben. Genau deswegen haben wir mehrere Maßnahmenpakete geschnürt, haben wir bereits ganz gezielt gerade für besonders betroffene Gruppen Zahlungen, Einmalzahlungen in verschiedenen Varianten auf den Weg gebracht, damit wir dieser Teuerung gegensteuern. Und natürlich bleiben wir bei unserem System, dass wir im Jahresabstand Inflationsanpassungen machen, sowohl bei den Pensionen als auch beim Pflegegeld. Natürlich bleibt es dabei.
Vielleicht ein Wort zum Pflegegeld: Es gibt ja verschiedene Systeme (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) und es gibt auch verschiedene Höhen, man kann es europaweit vergleichen.
Schauen Sie nach Deutschland! In Deutschland gibt es ein fünfstufiges Pflegegeld (Abg. Belakowitsch: Sie reden über das Pflegegeld, es geht aber um die Pensionen!), und die letzte, die höchste Stufe beträgt in Deutschland 951 Euro – in Österreich übrigens 1 770 Euro, die Pflegestufe 7.
In Deutschland hat die Bundesregierung im November vorigen Jahres übrigens beschlossen, eine Erhöhung, eine Valorisierung für mindestens drei Jahre auszuschließen. – Wir in Österreich valorisieren jedes Jahr entlang des Anpassungsfaktors, der sich eben an der Inflation orientiert, und das soll und muss so bleiben. Der Teuerung, die uns jetzt zu schaffen macht, begegnen wir jedenfalls mit ganz gezielten Maßnahmen, mit unserem Antiteuerungspaket.
Auch diesbezüglich haben wir heute eine Informationsoffensive gestartet – schön, dass du auch Teil dieser Informationsoffensive geworden bist, Beppo Muchitsch. Ich selbst bin in der Früh am Bahnhof Wien Mitte gestanden und habe die Menschen informiert, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift.
Weil mein Kollege Koza vorhin einige Berechnungen mit verschiedenen Pensionshöhen angestellt hat und nachgewiesen hat, dass diese Zahlungen, die die Regierung auf den Weg gebracht hat, mehr ausmachen als eine zeitweilige prozentuelle Erhöhung der Pensionen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) – ich habe ein weiteres Beispiel, auch ganz in deinem Sinne, Frau Kollegin Belakowitsch –: Wenn jemand zum Beispiel 1 800 Euro brutto Pension bekommt – es gibt viele Pensionisten in diesem Segment –, so profitiert er heuer allein aufgrund der vielen Maßnahmen der Bundesregierung in Summe mit 1 611 Euro. Diese Pensionisten haben heuer 1 611 Euro mehr aufgrund der vielen Maßnahmen, die wir bereits beschlossen haben. Das ist mehr als die von euch, liebe SPÖ, geforderte Anpassung, Erhöhung der Pension im Sinne der Inflation.
Das heißt, die Bundesregierung ist sich völlig bewusst, dass wir Maßnahmen setzen müssen, um in Zeiten einer hohen Inflation gerade den betroffenen Gruppen unter die Arme zu greifen, aber Ihre Antworten sind maximal populistische Forderungen.
Wir geben Antworten, die realistisch sind, die lösungsorientiert sind und deren Ergebnis tatsächlich sofort bei den Menschen ankommt. Dafür machen wir uns auch stark und dafür bitte ich auch um Ihre Unterstützung.
Es ist wirklich schade, liebe SPÖ, dass Sie sich gegen all diese Antiteuerungspakete verwahrt haben, dass Sie sich weggedreht haben, dass Sie weggeschaut haben, dass Sie nicht mitgestimmt haben (Abg. Belakowitsch: ... Falschmeldung!), dass Ihnen offensichtlich völlig egal ist, wie es den Menschen in den Gemeinden, in den Städten geht.
Wir stehen dafür: Unterstützung ganz besonders für jene, die es brauchen, und Unterstützung für alle in Zeiten einer hohen Inflation. Das ist unsere Politik, die wir konsequent fortsetzen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.24
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Abgeordneter Gödl hat jetzt behauptet, wir stimmen nicht zu. – Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben einen Antrag gestellt, dieser wird jetzt verhandelt, mit dem wir die Regierungsparteien ersuchen, zuzustimmen, dass die Menschen etwas bekommen. (Abg. Gödl: Sie stimmen gegen jedes Teuerungspaket!) Und was tun Sie? – Nein, Sie stimmen nicht zu! Ihr stimmt nicht zu, liebe Regierungsparteien! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gödl: Das ist eine Schande für die SPÖ, dass Sie ... gegen die Ausgleichszahlungen stimmen!)
Liebe Damen und Herren, genau das ist das Thema: Die Regierung erzählt irgendetwas (Ruf bei der ÖVP: Nein ...!), und sie macht dann genau das Gegenteil. (Abg. Gödl: Wir beschließen, und Sie sind im Schmollwinkel!)
Ich sage jetzt ganz deutlich: Was ist denn das Problem? – Das Problem ist, das ist ganz einfach (Abg. Gödl: Das Problem ist, dass Sie nicht in der Regierung sitzen!): Die Regierung schaut zu, wie die Preise steigen. Sie machen keinen Preisdeckel für Gas. Dafür, dass kein Preisdeckel für Gas gemacht wird, zahlt jeder. Das zahlt der Pensionist, die Mindestpensionisten trifft es viel, viel mehr, aber das zahlt auch der Pensionist, der ein ganzes Leben lang gehackelt hat, der nicht schlecht verdient hat, ein Spitzenfacharbeiter war, ein Angestellter war, der zahlt das auch, und der kriegt keinen Ausgleich irgendwie (Abg. Greiner: Das ist ein Witz!), sondern der zahlt das, der überweist das Geld an den Verbund oder wie sie alle heißen. Daher brauchen wir einen Ausgleich.
Was hat die SPÖ gesagt? – Die SPÖ hat gesagt: Machen wir eine vorzeitige Pensionserhöhung (Beifall bei der SPÖ – Abg. Gödl: Das ist weniger, als wir machen! Sie wollen weniger machen als die Regierung!), damit wir das regeln, damit die Pensionisten regelmäßig etwas kriegen! Und was ist die Antwort der Regierung? – Die Regierung sagt: Wir machen für eine kleine Gruppe eine Einmalzahlung. (Abg. Gödl: „Kleine Gruppe“?!) – Das funktioniert dann, wenn man nur ein Mal zur Tankstelle fahren muss. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gödl: Jetzt machen Sie sich nicht lächerlich!) Wie oft fahrt ihr denn zur Tankstelle?
Liebe Österreicherinnen und Österreicher, eine Einmalzahlung funktioniert nur dann, wenn ich nur ein Mal zum Billa, zum Spar und zum Hofer gehen muss, aber, liebe Österreicherinnen und Österreicher, wie oft geht ihr denn zum Billa, Spar und Hofer? – Nämlich öfter, und die Einmalzahlung löst das Problem nicht! (Zwischenruf des Abg. Zarits.)
Wir können gern die Auseinandersetzung führen. (Abg. Gödl: Ihr lasst die Leute im Stich!) Was auch das Problem ist: Eine vorgezogene Pensionserhöhung wäre dann auch die Basis für weitere Pensionserhöhungen. (Beifall bei der SPÖ.)
In der Bevölkerung, liebe Regierungsparteien, glaubt doch keiner, dass die Preise wieder niedriger werden. Daher ist es wichtig, dass diese Erhöhungen auch nachhaltig wirken. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gödl: Sie lassen die Leute im Stich! Sie lassen die Leute im Stich!)
Liebe Damen und Herren! Es ist wichtig, auch darauf hinzuweisen: Die tatsächliche Inflation ist doppelt so hoch wie das, was die Regierungsparteien jetzt für Jänner angekündigt haben. Die ist doppelt so hoch! Das ist darin begründet, dass die Erhöhung der Pensionen ab August gerechnet wird, Wenn ich also von August bis November noch einmal 5 Prozent mehr Inflation habe, und ich gebe dann im Jänner eine Pensionserhöhung auf Basis von August weiter (Abg. Gödl: Jetzt müssen Sie einmal ...! Die Inflation ist immer ...!), dann wird es ein Problem, und daher haben die Leute weniger.
Ich lade die Regierungsparteien ein: Macht erstens keine Einmalzahlung, sondern macht etwas Langfristiges, etwas Dauerhaftes, etwas Nachhaltiges (Abg. Gödl: Kalte Progression!) – das ist entscheidend –, und stimmt zweitens bitte unserem Antrag zu, dann tut ihr etwas für die Menschen in diesem Land! (Beifall bei der SPÖ.)
12.28
Präsidentin Doris Bures: Mir liegt nun eine Wortmeldung für eine tatsächliche Berichtigung vor. – Herr Abgeordneter Martin Litschauer, bitte.
Abgeordneter Ing. Martin Litschauer (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Stöger hat behauptet, der Klimabonus wäre eine Einmalzahlung. (Abg. Stöger: Davon habe ich nicht geredet!)
Ich berichtige tatsächlich: Der Klimabonus wird jährlich ausgezahlt! (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Hat er ja nicht gesagt!)
12.29
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Der Herr Minister ist gerade nicht im Saal. Herr Ex-Minister Stöger müsste es besser wissen, aber sein Wissen hat er jetzt ausgeblendet, daher muss ich hier die wenig spaßige Rolle des Faktencheckers übernehmen.
Was ist denn eigentlich die Funktion der gesetzlichen Pensionsversicherung? – Das ist die Funktion, Ihr Erwerbseinkommen für das Alter zu versichern. Wenn Sie viel verdient haben und viele Beiträge bezahlt haben, bekommen Sie eine hohe Pension, wenn Sie wenig verdient haben und wenig Beiträge bezahlt haben, bekommen Sie eine niedrige Pension – das ist das Versicherungsprinzip. Und es ist das gute Recht der Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich, dass sie eine Inflationsabsicherung haben, die im Gesetz steht, da muss gar keiner etwas tun. Das wird jährlich durchgeführt, immer mit 1. Jänner. In diesem Fall schaut man, wie die Inflation von August 2021 bis Juli 2022 war, und das gibt es mit 1. Jänner 2023 drauf.
Die Regierung hat auch gesagt – auch mit unserer Zustimmung –: Bis dahin gewähren wir noch eine Einmalzahlung. Man muss kein Mathematiker sein, um sagen zu können: Am 1. Jänner 2023 wird es aufgrund des Gesetzes – für alle, die es nachlesen wollen: § 108f ASVG – eine hohe Pensionserhöhung geben. Da muss man jetzt also auch kein Fass aufmachen, das ist gesichert, und das ist gut so – auf einem sehr hohen Niveau, wirklich auf einem sehr hohen Niveau. Ich möchte nur zu bedenken geben: Die österreichischen Durchschnittspensionen liegen 60 Prozent über den deutschen Durchschnittsrenten, und das ist schon ein beachtliches Niveau.
Gute Sozialpolitik hat eine Aufgabe und eine Verantwortung, und diese Aufgabe besteht darin, die Balance zwischen den Interessen der Leistungsbezieher und den Interessen der Beitragszahler zu wahren. Die Beitragszahler sind die Erwerbstätigen, die auch nur einmal im Jahr eine Lohnerhöhung nach dem Kollektivvertrag haben, und es ist nicht gerecht, diesen Erwerbstätigen zusätzliche Lasten aufzubürden und die Balance zu verschieben. Diese Erwerbstätigen haben auch schwierige Zeiten hinter sich, Coronakrise, Kurzarbeit, Jobverlust, Umsatzrückgänge, und auch jetzt schwierige Zeiten, weil auch sie mit höheren Kosten konfrontiert sind.
Im Sinne dieser Balance sind solche populistischen Anträge, 6-prozentige Erhöhungen vorzuziehen und Ähnliches, zwar schön im Verkauf, die SPÖ bekommt schöne Schlagzeilen und bekommt sicher auch freundliche E-Mails von Pensionisten, aber das ist nicht verantwortungsvoll und auch nicht gerecht, weil wir hier herinnen ja nicht die Verantwortung für eine bestimmte Personengruppe, sondern für die Gesellschaft als Ganzes haben, und da brauchen wir diese Balance. (Beifall bei den NEOS.)
Schauen wir uns an, wie viel wir für Pensionen ausgeben! Ich nehme jetzt die bereits nicht mehr aktuellen Zahlen des Bundesfinanzrahmens her: Im heurigen Jahr sind es 23 Milliarden Euro, nächstes Jahr 24,8 Milliarden Euro und übernächstes Jahr 26 Milliarden Euro, Tendenz stark steigend. Der Anteil am Bundesbudget, der für Pensionszuschüsse aufgebraucht wird, steigt immer weiter. Und wir wissen aus der Gebarungsvorschau der Sozialversicherung, dass die Werte, die ich gerade vorgelesen habe, jährlich um 1,5 Milliarden Euro zu niedrig angesetzt sind.
Es ist also nicht die Zeit für populistische Geschenke, denn das muss auch alles jemand zahlen – und das sind die Erwerbstätigen und die Pensionisten von morgen und übermorgen, auf die wir mit gleichem Recht schauen müssen wie auf die, die jetzt in Pension sind. (Beifall bei den NEOS.)
12.33
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun niemand mehr dazu gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über diese Tagesordnungspunkte verlege ich an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1523 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit (1625 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kira Grünberg. Ich mache darauf aufmerksam, dass mir derzeit nur eine Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegt und wir danach in den Abstimmungsvorgang eintreten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um ein Abkommen zwischen Österreich und Brasilien zur sozialen Sicherheit. In den letzten Jahren haben einige Staaten, gerade auch in Europa, ein Abkommen mit Brasilien geschlossen; unter diesen Ländern sind zum Beispiel Belgien, Frankreich, Deutschland und Luxemburg. Es gibt auch immer mehr österreichische Firmen, die sich in Brasilien niederlassen, deswegen wurde auch der Ruf aus Österreich lauter, ein Abkommen mit Brasilien zu schließen.
Bereits 2015 gab es Gespräche unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten, und im Mai 2016 konnte man sich auf ein Abkommen einigen. Jedoch wurde die Unterzeichnung etwas verzögert, weil es in beiden Ländern, also in Brasilien und in Österreich, immer wieder zu Regierungsumbildungen kam. Nun ist es aber endlich soweit, wir stehen kurz vor der Unterzeichnung eines Abkommens mit dem Land Brasilien.
Worum geht es in diesem Abkommen? – In diesem bilateralen völkerrechtlichen Vertrag werden die Pensionsversicherung und Fälle von grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit geregelt. Durch das Abkommen zwischen Österreich und Brasilien haben Sozialversicherte in beiden Staaten die gleichen beziehungsweise ähnliche Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherung dieser Länder. Von dieser Regelung profitieren hauptsächlich Personen, die grenzüberschreitend in beiden Vertragsstaaten erwerbstätig sind. Mit dem Abkommen werden ihre sozialen Rechte gewahrt.
Weiters gibt es Übereinkünfte, was die Pensionsversicherung betrifft. Hat man in einem Land zu wenig Jahre gesammelt, um Anspruch auf eine Pension zu haben, so werden zukünftig zurückgelegte Versicherungsjahre für den Pensionsanspruch zusammengerechnet.
Abkommen wie diese erlauben es uns, in unterschiedlichsten Ländern der Welt zu arbeiten und dabei sozialrechtlich abgesichert zu sein und natürlich auch Pensionsjahre zu sammeln. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
12.36
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun niemand mehr dazu gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Können wir gleich zu den Abstimmungen kommen? – Mir wird Zustimmung signalisiert. Dann gehe ich so vor.
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1616 der Beilagen.
Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz samt Titel und Eingang in 1617 der Beilagen.
Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen gleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, in 1618 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Streichung der Ziffern 1, 4 und 16 sowie entsprechende Umnummerierungen beziehungsweise Änderungen der übrigen Ziffern eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen? – Das ist einstimmig so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Damit kommen wir Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Angehörigenbonus“.
Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (260/E)
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Echte Pflegereform statt türkis-grüner Überschriftenschmäh“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz in 1619 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Wöginger, Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung der §§ 2 bis 5 und 9 eingebracht.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer ist dafür? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1620 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1621 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer für diese Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1622 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist für diese Kenntnisnahme? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1623 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer ist dafür? – Das ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1624 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich dafür aus? – Der Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.
Somit gelangen wir schließlich zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit, in 1523 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
11. Punkt
Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Mag. Faika El-Nagashi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) und das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007) geändert werden (2586/A)
Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zum 11. Punkt unserer heutigen Tagesordnung.
Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Gesundheitsausschuss eine Frist zur Berichterstattung bis 6. Juli 2022 gesetzt.
Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung liegt mir nicht vor.
Wir gehen daher in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Cornelia Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf an dieser Stelle den Bundesvorsitzenden der SPÖ-Bauern, Bürgermeister Michl Schwarzlmüller, bei uns im Hohen Haus begrüßen. – Schön, dass du da bist! (Beifall bei der SPÖ.)
Geschätzter Herr Minister, als Sie vor Kurzem das Aus der Vollspaltenböden verkündet haben, habe ich mich grundsätzlich sehr gefreut, doch als die Gesetzestexte von ÖVP und Grünen zu dieser Thematik übermittelt wurden, fühlte ich mich schlichtweg nur mehr gefrotzelt. Daher möchte ich die Gelegenheit hier nutzen, um einen sachlichen Faktencheck durchzuführen.
Keine Vollspaltenböden mehr in der Schweinehaltung bis 2040, sagt die Regierung. – Wahr ist, dass es kein verbindliches Ausstiegsdatum gibt, denn die vorliegenden Gesetzestexte räumen einen derart großen Spielraum bei der Umsetzung ein, dass man mit etwas Geschick noch weit, weit über 2040 seine Schweine auf Vollspaltenböden halten kann. Abgesehen davon kann die Frist ohne Weiteres verlängert oder auch ausgesetzt werden.
Erwähnenswert ist dabei auch, dass sämtliche Anlagen, die zwischen 2023 und 2039 neu errichtet werden, auch weit über 2040 hinaus genützt werden dürfen, denn ab der ersten Inbetriebnahme kann die Haltungseinrichtung für mindestens 23 Jahre ohne rechtliche Konsequenzen betrieben werden.
Wichtige Begriffe in diesem Gesetz wurden schlichtweg nicht definiert. Das öffnet unserer Meinung nach auch Tür und Tor für jene, die das Tierwohl nicht ernst nehmen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um lebende Tiere, es geht um Schweine, die auch in Zukunft auf ihrem Urin, auf ihrem Kot leben müssen!
Ab 2023 dürfen keine neuen Stallungen mit Vollspaltenböden mehr errichtet werden, sagt die Regierung. – Wahr ist, dass auch danach weiterhin große Teile der aktuell zulässigen Form errichtet werden dürfen. Es wird mit Begriffen wie unstrukturierte Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich jongliert, aber nichts wirklich definiert.
Auch wenn das Gesetz nur Kosmetik bringen wird, bin ich der festen Überzeugung, dass es zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte geben wird und gibt, die Tierwohl fördern wollen, wenn wir ihnen auch das richtige Werkzeug und die richtigen Anreize dazu geben
(Beifall bei der SPÖ), ganz nach dem Motto: Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit!
Wir als SPÖ hätten uns gewünscht, dass die Landwirtinnen und Landwirte eine Art Werkzeugkasten in die Hand bekommen, der alles genau definiert, wie ein tierwohlgerechter Schweinstall in der Zukunft auszusehen hat. Das ist jedoch nicht passiert.
Bis 2028 soll eine neue Verordnung erarbeitet werden. – Das hat nichts mit Planungssicherheiten für die Landwirtinnen und Landwirte zu tun, das hat mit Verunsicherung jener Menschen zu tun, die nicht wissen, was die Zukunft bringt, denn die Teuerung stellt auch die Schweinebauern vor Riesenhürden. Vier Jahre werden sie jetzt im luftleeren Raum hängengelassen, und es ist nicht sicher, was danach verordnet wird.
Herr Minister, es gab zu diesem Gesetz keine Diskussion im zuständigen Ausschuss. ÖVP und Grüne haben sich eingemauert und die ganzen Anregungen und Anreize, die im Begutachtungsverfahren eingelangt sind, einfach ignoriert. Das von uns geforderte öffentliche Expertenhearing wurde natürlich auch nicht abgehalten. Offensichtlich trauen Sie sich mit diesen schmalen Kompromissen nicht an die Öffentlichkeit. Wir als SPÖ sehen viele Probleme, viele Schwachstellen und vor allem keine Planungssicherheit für jene, die einen Schweinebetrieb haben. Der Tierschutz ist zu wichtig, als dass man ihn einfach durchs Parlament peitscht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich fordere hier die Regierungsparteien auf: Stehen Sie zu Ihrer Verantwortung, werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht! Nehmen Sie den vorliegenden Entwurf, weisen Sie ihn zurück in den Gesundheitsausschuss, diskutieren wir ihn noch einmal mit Expertinnen und Experten, setzen wir ordentliche Ziele, ordentliche Rahmenbedingungen im Sinne der Planungssicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern fest! Es braucht diese Planungssicherheit für unsere Betriebe, und vor allem braucht es Perspektiven, um endlich das Höfesterben rasch einzudämmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.49
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Olga Voglauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Frau Präsidentin! Spoštovana Visoka Hiša! Dragi kolegi in kolegice! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Es wurde heute in der Fragestunde schon gesagt, das ist ein Meilenstein für den Tierschutz mit den Gesetzestexten, die wir heute hier beschließen werden. Es ist das umfangreichste Paket, das wir seit Bestehen des Tierschutzgesetzes und des Tiertransportgesetzes beschließen. Ausschlaggebend dafür war die österreichische Bevölkerung, mit ihrer Unterschrift auf dem Tierschutzvolksbegehren, eingeleitet durch Sebastian Bohrn Mena, hat sie den Grundstein dafür gelegt, dass wir uns auf diesen Prozess eingelassen haben.
Wir haben im Dezember hier in diesem Haus einen umfassenden Entschließungsantrag eingebracht und beschlossen, und die ersten Resultate werden heute durch den Beschluss dieser Tierschutzgesetzgebung sichtbar und unmittelbar wirksam. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Deshalb freut es mich auch, einen gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Georg Strasser, Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2586/A der Abgeordneten Georg Strasser, Mag. Faika El Nagashi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere und das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen geändert werden, einzubringen.
Es ist Ihnen dieser Abänderungsantrag zugegangen, er liegt Ihnen vor, und ich darf etwas erläuternd auf diesen Antrag eingehen.
Was gelingt uns? – Es gelingt uns mit diesem Beschluss das Aus für Vollspaltenböden per 31.12.2039, und das ist ein Meilenstein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es gilt ab dem nächsten Jahr ein neuer Standard für die Umbauten und Neubauten von Schweineställen, und zusätzlich verankern wir mit der Abänderung ein Begleitprojekt bis 2026, in dem wir mit den Branchen, mit der Wissenschaft, mit dem Tierschutz, mit den Häusern – mit dem Gesundheitsministerium, aber auch mit dem Landwirtschaftsministerium – diesen neuen Standard entwickeln.
Wenn hier heute gesagt wird, all das sei nichts, dann darf ich Ihnen sagen: Ich habe diesen Prozess in den letzten zwei Jahren miterlebt, und was haben wir getan? – Wir haben mit den betroffenen Betrieben und Bäuerinnen und Bauern gesprochen, wir haben mit den Tierschutzorganisationen gesprochen, wir haben mit den Tierschutzombudspersonen gesprochen, wir haben uns Rückmeldungen geholt, und ja, es wird nicht ein Einzelinteresse verfolgt, es werden Interessen von verschiedenen Seiten zusammengeführt und es liegt ein irrsinnig gutes Paket vor – nicht umsonst wurde es in den letzten Tagen auch so gelobt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Gelungen ist uns eines, nämlich mit VisionärInnen am Tisch zu sitzen, und diese VisionärInnen haben sich nicht von einer Pandemie, von der Teuerung, von der wirklich schwierigen Marktlage für unsere Nutztierbranchen verleiten lassen, nein, sie haben über diese Grenze, über diese Berge hinweggedacht, sich überlegt: Was kann es in drei Jahren geben? Was wird es in acht Jahren geben? Wie schaut die Realität in 17 Jahren aus?
Es geht absolut an der Realität und an der Praxis vorbei, zu sagen, da würde sich nichts ändern. Schauen wir uns die Schweinehaltung in drei Jahren, schauen wir sie uns in fünf Jahren an, dann wird uns allen bewusst sein, welche Meilensteine wir heute hier beschlossen haben!
Es ist ein gemeinsamer Erfolg, und mein Dank gilt auch den Tierschutzorganisationen – den Vier Pfoten und dem Verein gegen Tierfabriken –: Ihr habt Großartiges geleistet und auch durch eure Arbeit wurde dieses Paket möglich. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das Gesetz, das wir heute hier beschließen, umfasst aber um einiges mehr. Wir sind nicht bei einer Branche stehen geblieben, wir haben gemeinsam mit der Rinderbranche ausverhandelt, dass die Anbindehaltung mit 2030 zu Ende sein wird, und jetzt laufen schon Verhandlungen zwischen Molkereien und auch den Gütesiegeln, dass wir schon früher aus dem aussteigen. Sie werden sehen, Anbindehaltung bei Rindern wird viel früher ein Ende finden als 2030. (Abg. Sieber: Die Anbindehaltung ist schon ...!)
Wir haben bei den Kälbertransporten einen ganz großen Schritt gemacht. Wir erhöhen das Alter, ab dem Kälber zu anderen Höfen transportiert werden dürfen, auf 21 Tage, vor allem aber stärken wir die heimische Produktion.
Ein Vorbildbeispiel für alle anderen Branchen ist das Kalb rosé. Wir wissen, in der Gastronomie wird hauptsächlich Kalbfleisch aus dem Ausland verzehrt und unsere Kälber werden weit weg transportiert. Das ändern wir nun. Die Kälbermäster bauen ein Projekt auf, im Rahmen dessen Österreich selbst aufzieht, schlachtet und verarbeitet, alles in bäuerlicher Hand. Das ist Zukunftsmusik, das ist visionär, das wünsche ich mir auch für die anderen Branchen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Beim Geflügel verbieten wir das Schreddern, gehen auch einige Schritte weiter bei der Mitsprache der Tierschutzombudspersonen. Die sind jetzt gestärkt, nicht nur durch die Änderungen im Tierschutzgesetz, sondern auch durch jene im Tiertransportgesetz.
Summa summarum haben wir mit den Menschen geredet, wir haben miteinander geredet und nicht übereinander, wir haben uns nichts ausgerichtet, sondern haben die offenen Fragen am Verhandlungstisch geklärt – das war ein vorbildlicher Prozess. Ich würde mir wünschen, das würde uns überall in dieser Form gelingen.
Mein Dank gilt den beiden Ministern, meinem Kollegen Georg Strasser und den Tierschutzorganisationen. Ich bitte die restlichen Fraktionen, noch einmal zu überdenken, was hier vorliegt, denn eure Zustimmung würde mich sehr freuen. (Beifall bei den Grünen.)
12.55
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Georg Strasser, Olga Voglauer,
Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag (2586/A) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Mag. Faika El-Nagashi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG) und das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007) geändert werden (TOP 11)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
„Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG) und das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007) geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I
Änderung des Tierschutzgesetzes – TSchG
Das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 86/2018, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Wort- und Zeichenfolge „§ 8. Verbot der Weitergabe, der Veräußerung und des Erwerbs bestimmter Tiere“ durch die Wort- und Zeichenfolge „§ 8. Verbot der Weitergabe, des Erwerbs, des Imports sowie der Ausstellung bestimmter Tiere“ ersetzt; an nummerisch richtiger Position werden folgende Einträge eingefügt:
„§ 1a. Umsetzung und Durchführung von EU-Recht“
„§ 3a. Vollziehung von Verordnungen der Europäischen Union“
„3. Abschnitt
Besondere Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
§ 32a. Leitfäden
§ 32b. Kontaktstelle
§ 32c. Durchführung von Schulungen und Prüfungen und Ausstellung von Sachkundenachweisen
§ 32d. Entzug von Sachkundenachweisen“
2. Nach § 1 wird folgender § 1a samt Überschrift eingefügt:
„Umsetzung und Durchführung von EU-Recht
„§ 1a. Dieses Bundesgesetz dient ferner der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union, die den Geltungsbereich dieses Gesetzes betreffen und in der Anlage genannt werden.“
3. Nach § 3 wird folgender § 3a samt Überschrift eingefügt:
„Vollziehung von Verordnungen der Europäischen Union
§ 3a. (1) Die in der Anlage genannten unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Union sind samt Änderungsrechtsakten, delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten im Rahmen dieses Bundesgesetzes zu vollziehen.
(2) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Anlage durch Verordnung – sofern die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren erfasst ist, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus – zu aktualisieren.
(3) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann unter Bedachtnahme auf die Zielsetzung dieses Bundesgesetzes durch Verordnung nähere Vorschriften zur Durchführung der in der Anlage genannten unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Union samt Änderungsrechtsakten, delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten in sinngemäßer Anwendung der §§ 24, 27, 31, 32 und 35 erlassen. Sofern die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere betroffen ist, ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus herzustellen. Im Hinblick auf die Ausstattung von Schlachthöfen ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort herzustellen.“
4. In § 5 Abs. 2 Z 1 lit. m entfällt die Wort- und Zeichenfolge „, oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt, vermittelt, weitergibt oder ausstellt“.
5. In § 6 werden nach Abs. 2 folgende Abs. 2a bis 2c eingefügt:
„(2a) Das Schreddern von lebendigen Küken ist verboten. Ebenso ist das Töten lebensfähiger Küken verboten, sofern diese nicht der Futtergewinnung dienen. Dieser Verwendungszweck ist jederzeit auf Verlangen von der Brüterei der Bezirksverwaltungsbehörde nachzuweisen.
(2b) Im Falle einer Anwendung einer Methode zur Früherkennung des Geschlechts während der Brut und der Aussortierung von Küken im Embryonalstadium ist dies ab dem siebenten Bebrütungstag nur mit Betäubung erlaubt. Nach dem 14. Bebrütungstag ist die Aussortierung verboten.
(2c) Die Tötung sowie das Verbringen zum Zweck der Schlachtung von Säugetieren, die sich offensichtlich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden, ist verboten. Das Verbot gilt nicht, wenn die Tötung eines solchen Tieres im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist und überwiegende Gründe des Tierschutzes der Tötung bzw. dem Verbringen zum Zweck der Schlachtung nicht entgegenstehen.“
6. In § 7 Abs. 1 wird in Z 6 der Punkt am Ende durch einen Beistrich ersetzt; folgende Z 7wird angefügt:
„7. das Entfernen oder Kürzen der Vibrissen.“
7. § 7 Abs. 5 entfällt.
8. § 8 samt Überschrift lautet:
„Verbot der Weitergabe, des Erwerbs, des Imports sowie der Ausstellung bestimmter Tiere
§ 8. (1) Es ist verboten, ein Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Qualen verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung weiterzugeben, zu veräußern oder zu erwerben. Der Erwerber hat ein solches Tier unverzüglich schmerzlos zu töten oder töten zu lassen.
(2) Es ist verboten, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu erwerben, zu vermitteln, weiterzugeben, auszustellen oder zu bewerben bzw. in der Werbung abzubilden. Davon ausgenommen ist die Vermittlung und die Weitergabe von Tieren im Sinne des § 30 Abs. 1 sowie von einzelnen, individuell bestimmten Tieren im Sinne des § 8a Abs. 2 Z 5 durch den Halter oder eine gemäß § 30 mit den Pflichten eines Halters betraute Person und die Weitergabe im Wege der Erbschaft.
(3) Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, ist verboten. Davon ausgenommen ist die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden im Sinne des § 30 Abs. 1 sowie von einzelnen, individuell bestimmten Hunden im Sinne des § 8a Abs. 2 Z 5 durch den Halter oder eine gemäß § 30 mit den Pflichten eines Halters betraute Person und die Weitergabe im Wege der Erbschaft. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden ins Ausland zum Zwecke der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten.“
9. § 8a Abs. 2 lautet:
„(2) Das öffentliche Anbieten von Tieren zum Kauf oder zur sonstigen Abgabe ist nur in folgenden Fällen gestattet:
1. im Rahmen eines gemäß § 29 Abs. 1 bewilligten Tierheims, oder
2. im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 bewilligten Haltung, oder
3. durch Züchter, die gemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, eingeschränkt auf die von ihnen gezüchteten Tiere, oder die von der Meldepflicht gemäß § 31 Abs. 4 durch Verordnung ausgenommen sind, oder
4. zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft bzw. von in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Tieren, oder
5. die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere mit einem Alter von mehr als sechs Monaten bzw. für Hunde und Katzen, bei denen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können oder dürfen, durch den Halter oder eine gemäß § 30 mit den Pflichten eines Halters betraute Person, Vereinigung oder Institution, wobei bei Hunden nachzuweisen ist, dass diese seit mindestens sechzehn Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sind.
Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet.“
10. § 12 Abs. 1 lautet:
„(1) Zur Haltung von Tieren ist jeder berechtigt, der
1. zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der darauf gegründeten Verordnungen in der Lage ist, insbesondere auch über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt und
2. gegen den kein aufrechtes Tierhaltungsverbot gemäß § 39 Abs. 1 besteht.“
11. Nach § 14 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Personen, gegen die ein aufrechtes Tierhaltungsverbot gemäß § 39 Abs. 1 besteht, dürfen nicht als Betreuungspersonen tätig sein.“
12. § 16 Abs. 4 lautet:
„(4) Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren.“
13. §16 Abs. 4a entfällt.
14. In § 16 Abs. 5 wird die Wort- und Zeichenfolge „Katastropheneinsätzen oder Einsätzen als Dienst-, Assistenz- oder Therapiehund“ durch die Wort- und Zeichenfolge „Katastropheneinsätzen oder Einsätzen als Dienst-, Assistenz-, Therapie-, Hüte- oder Herdenschutzhund“ ersetzt.
15. In § 18 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Die Haltung von Absetzferkeln, Zuchtläufern und Mastschweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich ist verboten.“
16. In § 24 Abs. 1 Z 1 wird der Begriff „Neuweltkameliden“ durch die Wortfolge „Lamas und Alpakas“ ersetzt.
17. § 24a wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) Organe von Gebietskörperschaften sind ermächtigt, zum Zweck der Administrierung der Hundeabgabe folgende Daten der Datenbank zu verarbeiten:
1. personenbezogene Daten des Halters, ist dieser nicht mit dem Eigentümer des Tieres ident, ebenso die des Eigentümers:
a) Name,
b) Adresse,
c) Geburtsdatum,
d) Datum der Aufnahme der Haltung des Hundes.
2. tierbezogene Daten:
a) Rasse des Hundes,
b) Geburtsdatum des Hundes,
c) Kennzeichnungsnummer (Chipnummer).
Die verarbeiteten Daten sind 20 Jahre nach dem Geburtsjahr des Hundes zu löschen.“
18. In § 25 Abs. 1 wird die Wort- und Zeichenfolge „sind; das Nähere ist“ durch die Wort und Zeichenfolge „sind. Weiters ist auch die Beendigung der Haltung binnen 14 Tagen anzuzeigen. Das Nähere ist“ ersetzt.
19. In § 27 Abs. 3 wird die Zeichenfolge „§ 23 Z 5“ durch die Zeichenfolge „§ 23 Abs. 2“ ersetzt.
20. § 31a Abs.3 entfällt.
21. Dem 2. Hauptstück wird folgender 3. Abschnitt samt Überschrift angefügt:
„3. Abschnitt
Besondere Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
Leitfäden
§ 32a. (1) Zur Ausarbeitung von Leitfäden gemäß Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (ABl. Nr. L 303 vom 18.11.2011 S. 1) sind die Wirtschaftskammer Österreich und die Landwirtschaftskammer Österreich berechtigt.
(2) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Leitfäden zu prüfen und im Zuge dessen gegebenenfalls zu überarbeiten oder zu ergänzen. Dabei sind der Tierschutzrat gemäß § 42 und der Vollzugsbeirat gemäß § 42a zu hören. Die geprüften Leitfäden sind vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz der Europäischen Kommission zu übermitteln und auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu veröffentlichen.
(3) Werden von der Wirtschaftskammer Österreich oder der Landwirtschaftskammer Österreich keine Leitfäden vorgelegt, obliegt die Ausarbeitung dieser dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Kontaktstelle
§ 32b. (1) Kontaktstelle gemäß Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 ist die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz.
(2) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie die Kontaktstelle gemäß Abs. 1 kann Personen oder Institutionen mit der Erstellung von wissenschaftlichen Gutachten gemäß Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 beauftragen.
Durchführung von Schulungen und Prüfungen und Ausstellung von Sachkundenachweisen
§ 32c. (1) Die Programme für die Schulungen, die Inhalte und die Modalitäten der Prüfungen gemäß Art. 21 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 werden basierend auf Vorschlägen der Wirtschaftskammer Österreich und der Landwirtschaftskammer Österreich vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Verordnung geregelt.
(2) Die Organisation und Durchführung von Schulungen und Prüfungen gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 hat durch die Wirtschaftskammern und die Landwirtschaftskammern oder durch Fortbildungsinstitute dieser Einrichtungen oder durch sonstige in der Verordnung gemäß Abs. 6 genannte einschlägige Ausbildungsstätten zu erfolgen. Diese haben jeweils eine Liste über die ausgestellten Zeugnisse zu führen. Den Behörden sind auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und Einsicht in die Liste zu gewähren oder die Liste in ihrer Gesamtheit zu übermitteln.
(3) Mit dem Zeugnis über die erfolgreiche Absolvierung der Schulung mit Abschlussprüfung ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes ein Sachkundenachweis gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 zu beantragen. Personen, die eine entsprechende Schulung durch ein Zeugnis nachweisen können, aber keinen Wohnsitz in Österreich haben, haben den Sachkundenachweis bei der nach dem Ort der Verrichtung ihrer Arbeit örtlich zuständigen Behörde zu beantragen.
(4) Die Behörden gemäß Abs. 3 stellen die Sachkundenachweise aus. Dabei sind neben den verpflichtenden Angaben gemäß Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 folgende personenbezogene Daten anzuführen:
1. Vor- und Familienname,
2. Geburtsdatum der Inhaberin bzw. des Inhabers,
3. Wohnsitzadresse.
(5) Die Behörden gemäß Abs. 3 haben jeweils eine Liste über die ausgestellten Sachkundenachweise zu führen und diese aktuell zu halten.
(6) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Erlangung von Sachkundenachweisen, die Anrechnung von einschlägigen Ausbildungen und die Form der Sachkundenachweise zu regeln.
(7) Kopien der Sachkundenachweise des Personals haben in den Schlachthöfen aufzuliegen. Der Behörde ist Einsicht zu gewähren.
(8) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Kontaktdaten der in Abs. 2 genannten Stellen auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu veröffentlichen.
(9) Bis 8. Dezember 2015 ist die Erlangung eines Sachkundenachweises möglich, wenn eine Person mit entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß § 7 iVm Anhang I der Tierschutz-Schlacht-Verordnung, BGBl. II Nr. 488/2004 idF BGBl. II Nr. 31/2006, drei Jahre Berufserfahrung nachweist und keine Gründe vorliegen, die gemäß § 32d Abs. 1 einen Entzug bedeuten würden.
Entzug von Sachkundenachweisen
§ 32d. (1) Der Sachkundenachweis ist von der Behörde mit Bescheid zu entziehen, wenn
1. aufgrund von Kontrollen festgestellt wird, dass einer der in Art. 22 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 genannten Gründe vorliegt und einer Verwarnung durch die zuständige Behörde nicht nachgekommen wurde, oder
2. die Inhaberin bzw. der Inhaber des Sachkundenachweises wegen schwerwiegender Verstöße in Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 oder dieses Bundesgesetzes rechtskräftig bestraft wurde, oder
3. eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 222 StGB erfolgt ist, oder eine Bestrafung gemäß § 222 StGB nur wegen Fehlens der Zurechnungsfähigkeit unterblieben oder der Staatsanwalt aufgrund diversioneller Maßnahmen gemäß § 198 StPO von der Strafverfolgung zurückgetreten ist.
(2) In Fällen des Entzuges ist der Sachkundenachweis der Behörde unverzüglich abzuliefern. Wird der Sachkundenachweis nicht abgeliefert, so ist er gemäß dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, BGBl. Nr. 51, zu entziehen. Die Behörde, die den Sachkundenachweis entzieht, hat, wenn es sich dabei nicht um die Behörde handelt, die diesen ausgestellt hat, dieser unverzüglich Mitteilung zu erstatten und den eingezogenen Sachkundenachweis zu übermitteln. Die Behörde, die den Sachkundenachweis ausgestellt hat, hat den Entzug des Sachkundenachweises unverzüglich in der Liste gemäß § 32c Abs. 5 zu vermerken.
(3) Die Wiedererlangung ist im Falle eines Entzuges aufgrund von Abs. 1 Z 1 möglich, wenn durch abermalige positive Absolvierung der Schulung mit Prüfung gemäß § 32c
Abs. 2 nachgewiesen wird, dass ein Entzugsgrund nach Art. 22 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 nicht mehr vorliegt. Im Falle eines Entzuges gemäß Abs. 1 Z 2 ist die Wiederholung der Schulung mit Prüfung einmal möglich.“
22. In § 35 Abs. 2 wird die Zeichenfolge „§§ 26, 27, 29 und 31“ durch die Zeichenfolge „§§ 26, 27, 29, 31 Abs. 1 und 4, 31a Abs. 1“ ersetzt und nach dem Wort „Behörde“ die Wort- und Zeichenfolge „im Register gemäß § 8 Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909, zu erfassen und“ eingefügt.
23. § 35 Abs. 3 letzter Satz lautet:
„Die Durchführung sowie die Ergebnisse der Kontrollen gemäß Abs. 2 sind von der Behörde in das elektronische Register gemäß § 8 Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909, einzutragen.“
24. § 37 Abs. 2a lautet:
„(2a) Organe der Behörde sind berechtigt, Personen, die gegen § 8 Abs. 2 und 3 oder § 8a verstoßen, die Tiere abzunehmen.“
25. In § 38 Abs. 1 wird das Wort „Wer“ durch die Wort- und Zeichenfolge „Wer gegen die Bestimmungen der in der Anlage genannten unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Union oder gegen die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes verstößt, indem er“ ersetzt.
26. In § 38 Abs. 3 wird die Wort- und Zeichenfolge „§§ 5, 7, 8a, 9, 11 bis 32, 36 Abs. 2“ durch die Wort- und Zeichenfolge „§§ 5, 7, 8a, 9, 11 bis 32, 32c, 32d, 36 Abs. 2“ ersetzt und nach dem Wort „Verwaltungsakte“ die Wortfolge „oder gegen eine Bestimmung der in der Anlage genannten unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Union“ eingefügt.
27. In § 38 Abs. 4 wird nach dem Wort „Person“ die Wort- und Zeichenfolge „bzw. eine seiner Aufsicht und Weisung unterstehende Person der in der Anlage genannten unmittelbar anwendbaren Rechtsakten der Europäischen Union,“ eingefügt.
28. Nach § 38 Abs. 5 wird folgender Abs. 5a eingefügt:
„(5a) Strafbar nach § 38 Abs. 3 ist auch, wer mittels im Ausland gesetzter Aktivitäten im Internet Tiere in Österreich anbietet und dadurch gegen § 8a Abs. 2 verstößt.“
29. In § 38 Abs. 6 erster Satz wird die Wort- und Zeichenfolge „§ 21 Abs. 1a“ durch die Wort- und Zeichenfolge „§ 45 Abs. 1“ ersetzt.
30. § 38 Abs. 8 entfällt.
31. In § 39 Abs. 1 wird die Wortfolge „die Haltung von Tieren“ durch die Wortfolge „die Haltung und Betreuung von Tieren“ ersetzt.
32. In § 39 Abs. 3 wird die Wort- und Zeichenfolge „nach Abs. 1 gehalten“ durch die Wort- und Zeichenfolge „nach Abs. 1 oder § 25 Abs. 3 Z 2 gehalten oder betreut“ ersetzt.
33. In § 40 Abs. 1 wird nach dem Wort „Übertretung“ die Wort- und Zeichenfolge „der in der Anlage genannten unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Union oder“ eingefügt.
34. Dem § 41 Abs. 3 werden folgende Sätze angefügt:
„Die Behörden haben die Tierschutzombudspersonen bei der Ausübung ihres Amtes zu unterstützen. Diese Unterstützung kann entweder durch eine eigens eingerichtete juristische Stelle in der Tierschutzombudsstelle erfolgen, oder die Tierschutzombudsperson kann im erforderlichen Umfang auf die rechtliche Expertise der Landesverwaltung zugreifen.“
35. In § 41 Abs. 4 wird das Wort „Verwaltungsverfahren“ durch die Wortfolge „Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren“ ersetzt; die Wortfolge „nach diesem Bundesgesetz“ wird durch die Wortfolge „nach diesem Bundesgesetz und nach dem Tiertransportgesetz 2007, BGBl. I 54/2007,“ ersetzt.
36. In § 41 Abs. 5 wird die Wortfolge „nach diesem Bundesgesetz“ durch die Wort- und Zeichenfolge „nach diesem Bundesgesetz sowie nach dem Tiertransportgesetz 2007, BGBl. I Nr. 54/2007,“ ersetzt.
37. Dem § 44 werden folgende Abs. 29 bis 35 angefügt:
„(29) § 18 Abs. 2a tritt mit dem 1. Jänner 2023 für alle ab diesem Datum baurechtlich bewilligten neu gebauten oder umgebauten Anlagen in Kraft. Für alle sonstigen, den bis dahin geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechenden bestehenden Haltungseinrichtungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des BGBl. I Nr. xx/2022 bestehen, tritt § 18 Abs. 2a mit 1.1.2040 in Kraft.
(30) Bis zum 31.12.2026 ist vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und vom Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus ein Projekt hinsichtlich der Evaluierung der Haltungssysteme im Bereich der Buchten und Bodengestaltung bei der Haltung von Schweinen durchzuführen. Dieses Projekt hat die Anforderungen zur Strukturierung und Ausgestaltung der Buchten, sowie der Böden als Alternative zu den bestehenden Vollspaltenbuchten im Sinne des Tierwohls zu entwickeln. Insbesonders ist die Beschaffenheit des Bodens (perforiert/geschlossen/planbefestigt) sowie die Perforationsdichte, der Einsatz von Beschäftigungsmaterial und die Strukturierung der Buchten durch Funktionsbereiche zu untersuchen. Zusätzlich sind an Hand der angeführten Parameter auch Haltungssysteme von, an bestehenden Qualitätsprogrammen teilnehmenden, Schweinemastbetrieben zu evaluieren. Darüber hinaus sind die ökonomischen, arbeitstechnischen und ökologischen Auswirkungen dieser Haltungssysteme unter Berücksichtigung des Verbots des routinemäßigen Schwanzkupierens und des Erfordernisses eines physisch und temperaturmäßig angenehmen Liegebereichs zu bewerten. Die auf Grund des Projekts als geeignet anzusehenden Anforderungen an Buchten, Böden und deren Ausgestaltung sind von den Auftraggebern des Projekts der gemäß § 18 Abs. 6 eingerichteten Fachstelle vorzulegen und von dieser bis zum 31.12.2027 zu begutachten. Die Ergebnisse des Projekts und das Gutachten der Fachstelle sind jedenfalls als Grundlage für die Festsetzung des neuen rechtlichen Mindeststandards gemäß § 24 Abs. 1 Z 1, dem alle Schweinehaltungen ab dem 1.1.2040 jedenfalls zu entsprechen haben, heranzuziehen.
(31) Anlagen zur Schweinehaltung, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung der Bestimmungen in der Verordnung gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 gemäß Abs. 30 letzter Satz dem ab 1. Jänner 2023 geltenden Standard entsprechen, können abweichend von dem in Abs. 29 festgelegten Ende der Anpassungsfrist (1. Jänner 2040) bis zum Ende der Nutzungsdauer von 23 Jahren ab erstmaliger Inbetriebnahme der Haltungseinrichtung weiter betrieben werden.
(32) Mit Inkrafttreten der Verordnung gemäß § 24 Abs.1 Z 1 entsprechend Abs. 30 haben alle ab diesem Datum in baulicher Hinsicht neu gebauten oder umgebauten Anlagen dem neuen Mindeststandard zu entsprechen.
(33) Im Bericht gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992 (Grüner Bericht), BGBl. Nr. 375/1992, ist in einem gesonderten Kapitel über den Fortschritt hinsichtlich der Weiterentwicklung der Stallbausysteme und der Fördermaßnahmen im Schweinebereich mit den Schwerpunkten Tierwohl, Wirtschaftlichkeit, Nationale Selbstversorgung sowie einem Vergleich zu anderen europäischen Standards alle zwei Jahre darzustellen. Mit diesem Kapitel soll die soziale, ökologische und wirtschaftliche Auswirkung des
langfristigen Ausstiegs aus der Haltung von Mastschweinen in unstrukturierten Buchten mit Beton-Vollspaltenböden transparent gemacht werden.
(34) Das Inhaltsverzeichnis, § 1a samt Überschrift, § 3a samt Überschrift, § 5 Abs. 2 Z 1, § 7 Abs. 1, § 8 samt Überschrift, § 8a Abs. 2, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1a, § 16 Abs. 5, § 18 Abs. 2b, § 24a Abs. 1 Z 1, § 24 Abs. 8, § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 3, der 3. Abschnitt des 2. Hauptstückes samt Überschrift, § 32a samt Überschrift, § 32b samt Überschrift, § 32c samt Überschrift, § 32d samt Überschrift, § 35 Abs. 2 und 3, § 37 Abs. 2a, § 38 Abs. 1, 3 4, 5a und 6, § 39 Abs. 1 und 3, § 40 Abs. 1, § 41 Abs. 4 und 5, § 48 Z 3, die Anlage sowie der Entfall des § 38 Abs. 8 in der Fassung BGBl. I Nr. xx/2022 treten mit 1. September 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, BGBl. I Nr. 47/2013, idF BGBl. I Nr. 37/2018, außer Kraft. § 6 Abs. 2a bis 2c in der Fassung BGBl. I Nr. xx/2022 tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
(35) § 16 Abs. 4 in der Fassung BGBl. I Nr. xx/2022 und der Entfall von § 16 Abs. 4a treten mit 1. Jänner 2030 in Kraft.“
38. Nach § 48 Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:
„3a. hinsichtlich des § 44 Abs. 30 der Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,“
39. Nach § 48 wird folgende Anlage angefügt:
„Anlage
1. Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (ABl. Nr. L 303 vom 18.11.2011 S. 1);
2. Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen (ABl. Nr. L 95 vom 7. April 2017 S. 1) soweit diese den Tierschutz in Verbindung mit der Haltung von Tieren sowie dem Schlachten und dem Töten von Tieren betrifft.“
Artikel II
Änderung des Tiertransportgesetzes – TTG 2007
Das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007), BGBl. I 54/2007, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag „§ 2 Begriffsbestimmungen“ folgender Eintrag eingefügt:
„§ 2a Vollziehung von Verordnungen der Europäischen Union“
2. Im Inhaltsverzeichnis werden nach dem Eintrag „§ 20 Vorübergehendes Beförderungsverbot“ folgende Einträge eingefügt:
„§ 20a Besondere Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken“
„§ 20b Verordnungsermächtigung“
3. § 2 samt Überschrift lautet:
„Begriffsbestimmungen
§ 2. (1) Die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gelten als Begriffsbestimmungen im Sinne dieses Bundesgesetzes.
(2) Auftraggeber im Sinne dieses Bundesgesetzes ist jede juristische oder natürliche Person, welche einen Tiertransport bei der zuständigen Behörde am Versandort zur Abfertigung vorstellt (Versender), unabhängig davon, ob es sich hierbei um den Tierhalter, Organisator, Transportunternehmer oder sonstigen Verfügungsberechtigten handelt.“
4. Nach § 2 wird folgender § 2a samt Überschrift eingefügt:
„Vollziehung von Verordnungen der Europäischen Union
§ 2a. (1) Die in der Anlage 1 genannten unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Union sind samt Änderungsrechtsakten, delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten im Rahmen dieses Bundesgesetzes zu vollziehen.
(2) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat durch Verordnung die Anlage 1 zu aktualisieren.
(3) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann unter Bedachtnahme auf die Zielsetzung dieses Bundesgesetzes durch Verordnung nähere Vorschriften zur Durchführung der in der Anlage 1 genannten unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Union samt Änderungsrechtsakten, delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten in sinngemäßer Anwendung des § 20b erlassen.
(4) Die in diesem Bundesgesetz und auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen enthaltenen Verweise auf die durch Art. 154 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 aufgehobenen Bestimmungen gelten als Verweis auf die Verordnung (EU) 2017/625.“
5. Dem § 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Wer als Auftraggeber einen Langstreckentransport in Drittstaaten von Österreich aus durchführen lässt, hat dafür zu sorgen, dass die für Retrospektivkontrollen notwendigen Daten gemäß Art. 6 Abs. 9 und Art. 15 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und Aufzeichnungen gemäß Art. 5 Abs. 4, Art. 8 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 lit a) und c) sowie Art. 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nach Abschluss des Transportes innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde am Versandort übermittelt werden. Werden diese Daten und Aufzeichnungen nicht innerhalb der oben genannten Frist beigebracht, sind weitere Transporte für diesen Auftraggeber erst nach Vorlage der genannten Daten abzufertigen.“
6. § 8 samt Überschrift lautet:
„Kontaktstelle
§ 8. Kontaktstelle gemäß Art. 24 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Sie ist zuständige Stelle für die Weiterleitung und Entgegennahme von Mitteilungen über Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gegenüber anderen Mitgliedstaaten. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben als Kontaktstelle der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz bedienen.“
7. In § 18 Abs. 2 wird die Wort- und Zeichenfolge „in Abs. 1“ durch die Wort- und Zeichenfolge „im ersten Satz“ ersetzt.
8. Nach § 20 werden folgende § 20a und § 20b samt Überschriften eingefügt:
„Besondere Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken
§ 20a. (1) Aus Gründen der Tiergesundheit ist die Transportfähigkeit im Sinne des Anhang 1 Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für Transporte, bei denen der Versandort in Österreich und der Bestimmungsort außerhalb Österreichs liegt, bei Tieren frühestens ab einem Alter von drei Wochen gegeben. Ab dem 1.1.2025 ist die Transportfähigkeit bei Kälbern ab einem Alter von drei Wochen bis zu einem Alter von vier Wochen nur dann gegeben, wenn im abgebenden Tierbestand eine gute Kälbergesundheit im Rahmen einer regelmäßigen tierärztlichen Bestandsbetreuung gegeben ist.
(2) Unbeschadet von Abs. 1 dürfen Kälber, Lämmer, Kitze (Zickel), Fohlen und Ferkel auch bis zu einem Alter von drei Wochen innerbetrieblich, sowie von und zur Alm- und/oder Weidefläche transportiert werden. Darüber hinaus dürfen diese Tiere innerösterreichisch einmalig direkt zwischen zwei landwirtschaftlichen Betrieben transportiert werden, wenn die Tiere zur Bestandsergänzung:
1. innerhalb des Bundeslandes, in dem sich der Betrieb befindet, oder
2. außerhalb des eigenen Bundeslandes bis höchstens 100 km
transportiert werden.
(3) Transporte von Kälbern, Lämmern, Kitzen (Zickeln), Fohlen und Ferkeln, die älter als drei Wochen sind, müssen so abgeschlossen werden, dass keine Ruhezeit gemäß Anhang 1, Kapitel V Ziffer 1.5. der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erforderlich ist. Beträgt die Beförderungszeit bis zur Ruhezeit gemäß Anhang 1, Kapitel V Ziffer 1.5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 weniger als acht Stunden, dürfen die Transporte nach erfolgter Ruhezeit fortgesetzt werden. Die Transporte müssen danach so abgeschlossen werden, dass keine weitere Ruhezeit gemäß Anhang 1, Kapitel V Ziffer 1.5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erforderlich ist.
(4) Bis 1. 1. 2027 ist die Auswirkung der in Abs. 1 bis 3 festgelegten Verbringungsvoraussetzungen auf die Entwicklung der Transportfähigkeit und der Tiergesundheit in der inländischen Kälbermast unter Berücksichtigung der Vermarktung von Kalbfleisch, der Exportzahlen und der Mortalitätsrate im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zu evaluieren und ein Bericht im Hinblick auf eine Erhöhung des Mindesttransportalters auf vier Wochen zu erstellen.
(5) Transporte von Hausequiden, Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen und Hausschweinen zum Zwecke der unmittelbaren Schlachtung oder Mast von einem Versandort in Österreich direkt an einen Bestimmungsort in einem Drittstaat (außerhalb der Europäischen Union) sind verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Bestimmungsorte in Staaten mit dem Status „EU-Beitrittskandidat“, welche sich bereits im Prozess der Integration von EU-Rechtsvorschriften befinden, oder Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA).
(6) Transporte auf der Straße von Zuchttieren in Drittstatten sind untersagt. Ausgenommen davon sind Transporte in Drittstaaten, wenn
1. der Transport so abgeschlossen werden kann, dass nur eine Ruhezeit gemäß Anhang 1, Kapitel V Ziffer 1.5. der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erforderlich ist, oder
2. diese in Anlage 2 angeführt sind. Die Anlage 2 ist bei Bedarf, jedenfalls aber alle drei Jahre zu evaluieren, wobei im Zuge der Evaluierung von der Rinderzucht Austria, Schweinezucht Österreich eGen oder dem Österreichischen Bundesverband für Schafe und Ziegen gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich, dargelegt werden
muss, dass die Exporte im Zuge eines national geförderten Herdenaufbauprogrammes erfolgen oder ein nachhaltiger Herdenaufbau im jeweiligen Zielland erfolgt.
(7) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus bei Bedarf auf Basis der Evaluierung gemäß Abs. 6 Z 2 durch Verordnung die Anlage 2 zu aktualisieren.
Verordnungsermächtigung
§ 20b. Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann durch Verordnung nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen festlegen. Weiters kann er festlegen, dass bei langen Beförderungen mit Bestimmungsorten in bestimmten Drittstaaten die geplanten Transportrouten und auf der Strecke anzufahrenden Kontrollstellen sowie die Befähigungsnachweise für Fahrer und Betreuer mindestens vier Wochen vor Beginn der Beförderung der zuständigen Behörde bekanntzugeben sind, damit eine Plausibilitätskontrolle im Sinne des Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 entsprechend durchgeführt werden kann.“
9. In § 21 Abs. 1 Z 22 wird die Wort- und Zeichenfolge „entgegen § 5 Abs. 2“ durch die Wort- und Zeichenfolge „entgegen § 5 Abs. 2 und 6“ ersetzt.
10. § 21 Abs. 1 Z 29 lautet:
„29. als Transportunternehmer Tiere in oder durch Österreich befördert, obwohl ein Verbot oder anderslautende Regelung gemäß § 20 oder § 20a besteht,“
11. Der Schlussteil des § 21 Abs. 1 lautet:
„begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist in den Fällen von Z 8 bis 12, 14, 16 und 24 mit einer Geldstrafe bis 2000 Euro, in den Fällen der Z 2, 4 bis 6, 13, 15, 18, 19, 22, 23, 25, 27 und 28 mit einer Geldstrafe bis zu 3500 Euro und in den Fällen der Z 1, 3, 7, 17, 20, 21, 26 und 29 mit einer Geldstrafe von 400 Euro bis zu 5 000 Euro zu bestrafen. Im Wiederholungsfall kann eine Geldstrafe bis zu 50 Prozent des oben angeführten Strafrahmens erhöht werden.“
12. In § 21 Abs.4 wird die Wort- und Zeichenfolge „bis 100 Euro“ durch die Wort- und Zeichenfolge „bis 500 Euro“ ersetzt.
13. Dem § 24 wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) Das Inhaltsverzeichnis, die § 2, § 2a Abs. 1 bis 3, § 5 Abs. 6, § 8, § 20a, § 20b, § 21 Abs. 1 und 4, § 25 sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx/2022, treten mit 1. September 2022 in Kraft. § 2a Abs. 4 in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx/2022 tritt mit 14. Dezember2022 in Kraft.“
14. § 25 samt Überschrift lautet:
„Vollziehungsklausel
§ 25. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, und zwar
1. hinsichtlich des § 4 Abs. 2 im Einvernehmen und hinsichtlich des Abs. 3 gemeinsam mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,
2. hinsichtlich des § 4 Abs. 4 und 5 gemeinsam mit dem Bundesminister für Inneres,
3. hinsichtlich des § 15 Abs. 2 in Bezug auf landwirtschaftliche Nutztiere sowie hinsichtlich des § 20a Abs. 7 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betraut.“
15. Nach § 25 werden folgende Anlagen 1 und 2 angefügt:
„Anlage 1
Verordnungen der Europäischen Union gemäß § 2a Abs. 1
1. Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABl. Nr. L 3 vom 5. Jänner 2005);
2. Verordnung (EG) Nr. 1255/97 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans (ABl. L 174 vom 2.7.1997);
3. Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen (ABl. Nr. L 95 vom 7. April 2017 S. 1) soweit diese Tiertransporte betrifft.“
„Anlage 2
Drittstaaten, in welche Zuchttiere auf der Straße transportiert werden dürfen
Armenien
Aserbaidschan
Georgien
Kasachstan
Kirgisistan
Russische Föderation
Usbekistan““
Begründung
Zu Artikel 1, Änderung des Tierschutzgesetzes - TSchG
Allgemeiner Teil:
Beschlüsse des Tierschutzrates, des Vollzugsbeirates und der Landestierschutzreferentinnenkonferenz sowie Punkte des Regierungsprogramms sollen in einer Novelle des TSchG umgesetzt werden.
Das im Regierungsprogramm geforderte Verbot des Schredderns lebendiger Küken soll umgesetzt und die Tötung männlicher Küken Beschränkungen unterworfen werden. Darüber hinaus soll ein Verbot der Tötung und der Verbringung zum Zweck der Schlachtung von Säugetieren, die sich im letzten Drittel der Gravidität befinden, umgesetzt werden.
Weiters soll ein Beschluss der Landestierschutzreferentinnenkonferenz vom 15.3.2019 umgesetzt werden, in dem ersucht wurde eine rechtliche Grundlage für eine Zusammenführung der Heimtierdatenbank mit Datenbanken der Länder und Gemeinden zu schaffen.
Ebenfalls umzusetzen wäre ein in seiner 38. Sitzung am 13.6.2019 gefasster Beschluss des Tierschutzrates, dass ein Tierhalteverbot auch die Betreuung von Tieren umfassen sollte. Personen mit aufrechtem Tierhalteverbot betreuen oftmals weiterhin einen ganzen Tierbestand.
Sowohl Tierschutzrat als auch Vollzugsbeirat haben festgehalten, dass das Scheren der Vibrissen beim Hund einen verbotenen Eingriff darstellt. Eine gesetzliche Verankerung wäre vorzunehmen.
Darüber hinaus sollen Ausnahmen für die Weitergabe von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen sowie kupierten Hunden klargestellt werden.
Der Beschluss des Tierschutzrates vom 18.11.2021 betreffend das Verbot der Bewerbung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen wäre ebenfalls umzusetzen.
Die Bestimmungen für den (Online)-Handel mit Tieren sollen überarbeitet und damit im Vollzug bestehende Probleme beseitigt werden. Durch die vorgesehene Ermächtigung der Behörde, Auskunft über bestimmte Daten von Telekommunikationsdienstleistern zu verlangen, sowie die Ausdehnung der Strafbarkeit auf Auslandstaten, soll die Ahndung von Verwaltungsübertretungen effektiver gestaltet werden.
Zudem soll die Parteistellung der Tierschutzombudspersonen auch auf Verfahren nach dem Tiertransportgesetz 2007 erweitert und ihnen damit auch das Recht, Rechtsmittel in Angelegenheiten des Tiertransportgesetzes 2007 zu erheben, eingeräumt werden. Darüber hinaus erfolgt die Klarstellung, dass Tierschutzombudspersonen auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Parteistellung zukommt.
Die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren auf Vollspaltenböden ist umstritten und wird seitens des Volksanwalts und diverser NGOs kritisiert. Ein Verbot für Vollspaltenböden im Rahmen der Haltung von Absetzferkeln, Mastschweinen und Zuchtläufern wird ab 1.1.2040 festgelegt. Die wissenschaftlichen und praktischen Inhalte von Systemfragen der Schweinehaltung sollen in einem Projekt bis 2026 entwickelt und bis 2027 durch die Fachstelle geprüft werden. Die Ergebnisse sind die Grundlage für die Weiterentwicklung des rechtlichen Mindeststandards, welcher in der 1. Tierhaltungsverordnung festzulegen ist.
Die Kompetenz des Bundes zur Novellierung des Tierschutzgesetzes ergibt sich aus Art. 11 Abs. 8 B-VG. Hinsichtlich der Parteistellung der Tierschutzombudspersonen im Tiertransportgesetz ergibt sich die Kompetenz aus Art. 10 Abs. 1 Z 9 (Tierschutz ist hier Annexmaterie zum Kompetenztatbestand „Verkehrswesen“).
Besonderer Teil:
Zu Z 2, Z 3, Z 21, Z 25 bis Z 27, Z 33 und Z 39:
Durchführungsbestimmungen, die bisher im Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes, BGBl. I Nr. 47/2013, geregelt waren, sollen zur besseren Übersichtlichkeit ins TSchG aufgenommen werden. Eine Falschzitierung in § 32c Abs. 8 wird korrigiert. Dementsprechend sind auch die Strafbestimmungen anzupassen. Zudem sollen in der Anlage A jene EU-Verordnungen (unmittelbar anwendbares Unionsrecht) aufgenommen werden, die im Rahmen des TSchG zu vollziehen sind.
Zu Z 4, Z 7, Z 8 und Z 24:
Der Vollzugsbeirat thematisierte in seiner 20. Sitzung, dass nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 5 TSchG auch die Weitergabe von entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen bzw. abgenommenen kupierten Hunden durch die Behörde selbst oder durch inländische Tierheime verboten sei. Da dies jedoch nicht die Intention des Gesetzgebers war (vgl. GZ: BMG-74100/0007-II/B/10/2013), wäre klarzustellen, dass die Vermittlung und Weitergabe von Tieren im Sinne des § 30 Abs. 1 sowie von einzelnen, individuell bestimmten Tieren gemäß § 8a Abs. 2 Z 5 vom Weitergabeverbot des § 7 Abs. 5 ausgenommen ist. Dieselbe Ausnahme soll für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen rechtlich verankert werden.
Aus systematischen Erwägungen soll das Verbot des Imports, des Erwerbs, der Vermittlung, der Weitergabe und der Ausstellung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen sowie von Hunden, an deren Körperteilen verbotene Eingriffe vorgenommen wurden, sowie die zuvor genannten Ausnahmen in § 8 Abs. 2 und Abs. 3 aufgenommen werden. Um die Möglichkeit der Eingriffe der Behörde nicht einzuschränken, wurde § 37 Abs. 2a angepasst.
In der 43. Sitzung des Tierschutzrates vom 18.11.2021 wurde das Verbot des Abbildens bzw. dem Einsatz und der Verwendung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen in der Werbung empfohlen, da diese eine kontraproduktive Signalwirkung auf die Konsumentinnen und Konsumenten habe und zur Verharmlosung der Qualzuchten führe. Dieser Empfehlung wäre durch die Aufnahme des Verbots des Bewerbens bzw. dem Abbilden von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen in der Werbung entsprochen.
Zu Z 5:
Der Punkt des Regierungsprogramms „Verbot des Schredderns von lebendigen Küken“ wäre hiermit umgesetzt. Darüber hinaus wird die Tötung lebensfähiger Küken, sowie – im Falle der Durchführung einer Früherkennungsmethode des Geschlechts – die Aussortierung von Küken im Embryonalstadium zweckgebundenen und zeitlichen Beschränkungen unterworfen.
Das Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) untersuchte im Rahmen eines Gutachtens Fragestellungen rund um die Schlachtung von trächtigen Nutztieren in der Europäischen Union. Die Expert:innen waren sich einig, dass Tierföten in den ersten zwei Dritteln der Tragezeit keine Schmerzen, Leiden oder Unbehagen empfinden, da sich die entsprechenden anatomischen und neurologischen Strukturen erst im letzten Trächtigkeitsdrittel entwickeln. Für das letzte Drittel der Tragezeit konnte die Empfindung von Schmerzen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Aus Tierschutzsicht wäre daher ein entsprechendes Verbot der Tötung und der Verbringung zum Zweck der Schlachtung von Säugetieren, die sich erkennbar im letzten Drittel der Gravidität befinden, umzusetzen. Die Durchführung einer Trächtigkeitsuntersuchung wird nicht vorgeschrieben, es sollen nur offensichtlich trächtige Tiere nicht zur Schlachtung verbracht werden, wobei jedoch von einer entsprechenden Sorgfalt des Tierhalters auszugehen ist.
Zu Z 6:
Sowohl vom Tierschutzrat als auch vom Vollzugsbeirat wurde die Meinung vertreten, das Scheren der Vibrissen bei Hunden stelle einen verbotenen Eingriff iSd § 7 TSchG dar. Aufgrund entsprechender Probleme im Vollzug und im Begutachtungsverfahren eingelangter Stellungnahmen, wäre nun auch gesetzlich zu verankern, dass das Entfernen oder Kürzen der Vibrissen generell einen verbotenen Eingriff darstellt, da dieses Tasthaarsystem für Tiere eine wichtige Rolle im Verhältnis zur Umwelt darstellt.
Zu Z 9:
Im Zuge der Tier & Recht Tagung 2020 der Tierschutzombudsstelle Wien wurde zur effektiveren Kontrolle des Online-Handels mit Tieren die Neugestaltung des § 8a angeregt. Die dort vorgestellten Lösungsansätze wurden in der neuen Formulierung des Abs. 2 berücksichtigt.
So sollen durch die Begrenzung der Handlungsmodalitäten des Abs. 2, auf das Anbieten zum Kauf oder zur sonstigen Abgabe, potentielle Spannungen zwischen Abs. 1 und Abs. 2 beseitigt werden.
Zudem wurde sowohl im Vollzugsbeirat am 24.11.2020 als auch im Tierschutzrat am 10.11.2020 berichtet, dass in der Praxis Tiere von Haltungseinrichtungen öffentlich angeboten werden, die wesensmäßig und nach ihrer Bewilligung nur zur Verwahrung von Tieren, nicht aber zum Anbieten von Tieren berechtigt sind. Durch die Novelle des Tierschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 61/2017, wurden in § 29, der sich ursprünglich ausschließlich auf Tierheime bezog, als weitere Sonderhaltungsformen Tierpensionen, Tierasyle und Gnadenhöfe aufgenommen. Tierpensionen, Tierasyle und Gnadenhöfe bezwecken nach ihren Legaldefinitionen in § 4 Z 9a bzw. Z 9b die vorrübergehende oder dauerhafte Verwahrung von fremden bzw. herrenlosen Tieren. Ein Anbieten von Tieren durch diese Einrichtungen ist nicht vorgesehen. Da eine diesbezügliche Anpassung des § 8a infolge der Novelle BGBl. I Nr. 61/2017 bislang unterblieb, wäre dies zum Zwecke der Klarstellung nun nachzuholen.
In der Vergangenheit wurde seitens des Vollzugs berichtet, dass nach § 31 Abs. 4 gemeldete Züchter auch Tiere anbieten, die nicht aus ihrer Zucht, sondern etwa aus ausländischen Züchtungen stammten. Daher war eine Klarstellung dahingehend erforderlich, dass Züchter nur jene Tiere öffentlich anbieten dürfen, die auch aus ihrer Zucht stammen.
Zu Z 10 und Z 11:
Dient der Klarstellung, dass Personen mit aufrechtem Tierhaltungsverbot, den Anforderungen der §§ 12 und 14 nicht entsprechen.
Zu Z 12 und Z 13:
Die bisherigen Ausnahmegründe vom Auslaufgebot werden gestrichen, und somit wird die dauernde Anbindehaltung endgültig verboten. Diese Maßnahme verbessert das Tierwohl, da dem Bedürfnis der Rinder nach freier Bewegung und Sozialkontakt besser entsprochen werden kann.
Zu Z 14:
Der bisherige Wortlaut wird um die Begriffe Hüte- oder Herdenschutzhund ergänzt, um klarzustellen, dass die Anbindung von Hüte- bzw. Herdenschutzhunden, etwa während der Vornahme von Maßnahmen des Herdenmanagements nicht als Anbindehaltung zu werten ist. Jedenfalls ist aber auch bei Ausübung solcher Maßnahmen immer sicherzustellen, dass es sich um eine kurzfristige Anbindung handeln (zB im Rahmen von Almabtrieben oder Behandlungsmaßnahmen bei den Herden) muss und diese nur während des Arbeitseinsatzes der Tiere im unbedingt notwendigen Ausmaß erlaubt ist.
Zu Z 15:
Die Haltung von Absetzferkeln, Zuchtläufern und Mastschweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten soll in Hinkunft verboten werden. Dies gilt bei neu und umgebauten Anlagen bereits ab 1. Jänner 2023, für bestehende Anlagen werden im § 44 Übergangsfristen bis 2040 festgelegt.
Zu Z 16:
Der Begriff „Neuweltkamelide“ hat sich als unzutreffend für diese Gruppe der landwirtschaftlichen Nutztiere erwiesen, weil er auch die Wildformen, die in der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt werden, einschließt. Es ist daher klarzustellen, dass hier nur die Haltung von Lamas und Alpakas umfasst sein soll.
Zu Z 17:
In der Tagung der Landestierschutzreferentinnen am 15.3.2019 wurde der Beschluss gefasst, dass eine rechtliche Grundlage für eine Zusammenführung der Heimtierdatenbank mit Datenbanken der Länder und Gemeinden geschaffen werden sollte. Diesem Beschluss wird mit der Ermächtigung der Organe von Gebietskörperschaften zum Zweck der Administrierung der Hundeabgabe bestimmte Daten der Tierschutzdatenbank zu verarbeiten, Rechnung getragen.
Zu Z 18:
Um den Vollzug effizienter zu gestalten und die Meldungen der Wildtierhaltungen aktueller halten zu können, wird auch die Beendigung der Haltung von Wildtieren gemäß § 25 Abs. 1 anzeigepflichtig.
Zu Z 19:
Zitatanpassung
Zu Z 20:
Seitens des Vollzugs wurde festgestellt, dass § 31a Abs. 3 nicht vollziehbar ist. Die Regelung soll daher entfallen.
Zu Z 22 und 23:
Im Zuge der letzten Novellen des Tierschutzgesetzes wurde die Melde- bzw. Bewilligungspflicht von Pflegestellen bzw. Personen, die mit Heimtieren handeln, in § 31a verankert. Auch diese Personen bzw. Organisationen wären von der Behörde auf die Einhaltung der Vorschriften des TSchG zu kontrollieren. Auch im Zusammenhang mit dem Durchführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 2017/625 wären nun die Ergebnisse aller Tierschutzkontrollen in das elektronische Register gem. § 8 Tierseuchengesetz einzutragen.
Zu Z 28:
Derzeit ist eine Sanktionierung von Verstößen gegen § 8a Abs. 2 nur möglich, wenn die Tathandlung nachweislich im Inland begangen wurde. Am Online-Handel mit Tieren in Österreich nehmen jedoch auch viele ausländische Anbieter teil. Ebenso sind Anbieter, die bloß vorgeben aus dem Ausland zu agieren, mangels nachweisbaren inländischen Tatorts, nicht verfolgbar. Um eine effektive Ahndung von Verstößen gegen § 8a Abs. 2 zu gewährleisten, soll die Strafbarkeit auf Handlungen ausgedehnt werden, die im Ausland stattfinden und wodurch Tiere in Österreich unter Verstoß gegen § 8a Abs. 2 angeboten werden.
Zu Z 29:
Es wäre eine Anpassung des Zitats in § 38 Abs. 6 TSchG vorzunehmen, da § 21 Abs. 1a VStG mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 (BGBl. I 2013/33) aufgehoben wurde. Inhaltliche Nachfolgeregelungen finden sich nunmehr in § 45 Abs. 1 VStG.
Zu Z 30:
Im Jahr 2012 betrug die Verjährungsfrist des § 31 Abs. 2 VStG lediglich sechs Monate. Diese Frist wurde durch die im Rahmen des Tierversuchsrechtsänderungsgesetzes (BGBl 2012/114) eingefügte Bestimmung des § 38 Abs. 8 TSchG verlängert. Da durch die Novellierung des § 31 Abs. 2 VStG die Verjährungsfrist nun drei Jahre beträgt, wäre der Abs. 8 zu streichen.
Zu Z 31 und 32:
In der 38. Sitzung des Tierschutzrates am 13.6.2019 wurde der Antrag eingebracht und angenommen, dass ein Tierhalteverbot auch die Betreuung von Tieren umfassen sollte. Personen mit aufrechtem Tierhalteverbot betreuen oftmals weiterhin einen ganzen Tierbestand. Zur Klarstellung, dass die „Betreuung“ eines Tieres vom Tierhalteverbot mitumfasst sein muss, hätte eine entsprechende Umsetzung dieses Antrags des Tierschutzrates zu erfolgen.
Zu Z 34 bis 36:
Aufgrund der umfangreichen Parteistellung der Tierschutzombudspersonen in tierschutz- und tiertransportrechtlichen Verfahren wird die Möglichkeit der Einrichtung einer juristischen Stelle bzw. der Zugriff der Tierschutzombudspersonen auf die rechtliche Expertise in der Landesverwaltung als notwendig erachtet.
Die Parteistellung der Tierschutzombudspersonen soll auch auf Verwaltungsverfahren nach dem Tiertransportgesetz 2007 erweitert werden und ihnen auch das Recht, Rechtsmittel in Angelegenheiten des Tiertransportgesetzes 2007 zu erheben, eingeräumt werden. Die Parteistellung nach Tiertransportgesetz betrifft hier ausschließlich die Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren nach dem TTG 2007, nicht die Abwicklung von Kontrollen nach diesem Gesetz (sohin auch nicht die Durchführung der Plausibilitätsprüfung einzelner Transporte) und keinesfalls die Ausstellung von veterinärbehördlichen Zertifikaten (Gesundheitsbescheinigungen) für Transporte.
Grundsätzlich ist die Parteistellung der Tierschutzombudspersonen in Verfahren betreffend Maßnahmenbeschwerden bereits durch den geltenden Gesetzestext gegeben, da § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013, festhält, dass u.a. im Verfahren über Maßnahmenbeschwerden jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesgesetzen sinngemäß anzuwenden sind, die die Behörde in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorangegangenen Verfahren angewendet hat oder anzuwenden gehabt hätte. Demgemäß sind auch die Bestimmungen über die Parteistellung der Tierschutzombudspersonen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzuwenden. Zur Klarstellung wurde nun auch der Begriff des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in § 41 Abs. 4 aufgenommen.
Zu Z 37:
Das Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich gilt für alle ab dem 1. Jänner 2023 baurechtlich bewilligten neu gebauten oder umgebauten Anlagen und Haltungseinrichtungen.
Im Zuge des derzeit laufenden Projekts IBeST werden Lösungen für Betriebe erarbeitet, die den Standard ab 1.1.2023 erfüllen wollen. Dieses Projekt ist fortzuführen, um den Umstieg von Betrieben vom derzeitig aktuellen Standard auf den neuen Standard ab 1.1.2023 zu ermöglichen und zu unterstützen.
Ergänzend zu dem bestehenden Projekt wird ein weiteres Projekt (§ 44 Abs. 30), aufbauend auf die Strukturen von IBeSt von den zuständigen Ministerien eingerichtet. Im Zuge dieses Projektes (IBeSt+) werden die Grundlagen für die Festlegung des rechtlichen Mindeststandards erarbeitet, dem Schweinehaltungen ab dem 1.1.2040
jedenfalls zu entsprechen haben: durch verschiedene Maßnahmen (mehr Platz, größere Gruppen, Regelung der Temperatur, Buchtenstruktur) soll es zur deutlichen Trennung von Funktionsbereichen kommen.
Dadurch können Alternativen zu den unstrukturierten bestehenden Vollspaltenbuchten, unter Beachtung EU-rechtlicher Anforderungen entwickelt werden. Die Ergebnisse dieses Projektes werden der Fachstelle vorgelegt und werden von dieser bis 31.12.2027 begutachtet. Die Ergebnisse des Projekts und das Gutachten sind die Grundlage für die Weiterentwicklung des rechtlichen Mindeststandards, welcher in der 1. Tierhaltungsverordnung festzulegen ist.
Eine entsprechende Übergangsfrist für nicht diesen Anforderungen entsprechenden Anlagen wurde eingefügt, wobei insbesondere auch der Investitionsschutz für solche Haltungen, die nach Inkrafttreten des § 18 Abs. 2a und vor Inkrafttreten der neuen Mindeststandards im Sinne des Abs. 30 in Betrieb genommen wurden, Berücksichtigung findet.
Um den kontinuierlichen Fortschritt der Weiterentwicklung der Stallbausysteme in der Schweinehaltung und die damit zusammenhängenden Fördermaßnahmen sowie deren Auswirkungen zu dokumentieren und transparent darzulegen, werden diese Themenbereiche in einem gesonderten Kapitel des Grünen Berichts behandelt.
Zu Z 37:
Die Vollzugsklausel wurde angepasst.
Zu Artikel 2, Änderung des Tiertransportgesetzes - TTG 2007
Allgemeiner Teil:
Das Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007 – wurde seit seinem Inkrafttreten am 1. August 2007 bis auf eine Anpassung durch das 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 nicht novelliert.
Im Wesentlichen enthält das TTG 2007 Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und über den Transport von Tieren, soweit dieser von einzelnen Bestimmungen der Verordnung ausgenommen ist. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und des TTG 2007 haben sich in der Praxis einige zu regelnde Punkte ergeben, die zur Klarstellung bzw. Verschärfung der Bestimmungen des TTG 2007 notwendig erscheinen und damit zur Verbesserung des Tierwohls beim Transport beitragen können.
Folgende Punkte wären im Rahmen einer Novelle des Tiertransportgesetzes 2007, BGBl. I Nr. 54/2007, zu regeln:
- Die Definition eines Auftraggebers und dessen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Retrospektivkontrollen
- Möglichkeit der Übertragung der Aufgaben der Kontaktstelle an die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz
- Besondere Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken
- Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Hausequiden, Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen und Hausschweinen
- Erhöhung der Geldstrafen, die sofort von den Organen der Sicherheitsexekutive eingehoben werden dürfen
Es wird festgehalten, dass Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 durch Art. 154 der Verordnung (EU) 2017/625 (Verordnung über amtliche Kontrollen) im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gesetzesnovelle noch nicht schlagend werden, sondern dass die bisherigen Regelungen gemäß Abs. 3 leg.cit. noch weiter anzuwenden sind.
Die Kompetenz des Bundes gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 9 „Verkehrswesen“ (Tierschutz ist hier Annexmaterie zu genannten Kompetenztatbestand).
Besonderer Teil:
Zu Z 3 und 5:
Auftraggeber können Organisator, Versender oder Halter am Versandort in Österreich im Zusammenhang mit einem Tiertransport sein.
Die Tiertransport-Verordnung der EU, Verordnung (EG) Nr. 1/2005, bestimmt, dass eine Kopie des ausgefüllten Fahrtenbuchs sowie der entsprechende Kontrollbogen und Ausdruck lediglich auf Verlangen auch der zuständigen Behörde des Versandortes zu übermitteln sind. Da die Übermittlung dieser Daten für die Retrospektivkontrollen unerlässlich ist, wird vorgesehen, diese verpflichtend an die abfertigende Behörde zu übermitteln.
Zu Z 4 und Z 15:
Unmittelbar anwendbares Unionsrecht bedarf einer entsprechenden Vollziehung/Sanktionierung. Die Liste der unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Union, die im Rahmen dieses Bundesgesetzes zu vollziehen sind, findet sich in der Anlage 1.
Zu Z 6:
Die Aufgaben der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz umfassen unter anderem auch die Tätigkeit als nationale Kontaktstelle in Angelegenheiten des Tierschutzes im Auftrag des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann sich daher auch bei der Erfüllung seiner Aufgaben als Kontaktstelle der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz bedienen. Dies wäre im TTG festzuhalten.
Zu Z 7:
Redaktionelle Anpassung.
Zu Z 8 und Z 15:
Besondere Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken: Ballou und Zeiler berichten, dass Kälber, besonders männliche Tiere, sich in den ersten zwei bis vier Lebenswochen in einer sehr sensiblen Phase befinden, während der das native gastrointestinale System umgestellt werden muss und das Immunsystem lernt, selbstständig die Immunabwehr zu erarbeiten. In Kombination mit dem Transportstress und in Abhängigkeit von der Transportdauer und der Dauer von Flüssigkeits- und Nahrungskarenz kann es zu erheblichen Leiden kommen. Daher sollte gesetzlich verankert werden, dass Tiere der genannten Arten unter drei Wochen nicht transportfähig sind. Unabdingbare innerösterreichische Transporte sind eingeschränkt auf eine Distanz von maximal 100 km weiterhin möglich, wobei der Begriff Bestandsergänzung sowohl für Milch- als auch Mastbetriebe gilt. Ebenso ist der Transport auf Almen bzw. Weideflächen zulässig.
Transporte von Kälbern, Lämmern, Zickeln, Fohlen und Ferkeln an einen Bestimmungsort außerhalb Österreichs sind ab drei Wochen möglich, wobei diese Transporte so vorzunehmen sind, dass diese Transporte so abgeschlossen werden müssen, dass der
Bedarf einer 24-stündigen Ruhezeit nur dann gegeben sein darf, wenn der erste Transportabschnitt kürzer als acht Stunden ist.
Der Export von Mast- bzw. Schlachttieren in Drittländer wird verboten. Bei Zuchtrindern wird ein zweistufiges Verfahren angewandt. Jedenfalls zulässig ist es, Zuchtrinder auf der Straße zu transportieren, wenn der Bestimmungsort unter Berücksichtigung von nur einer 24-stündigen Ruhezeit erreicht werden kann. Dies bedeutet, dass die Beförderungsdauer maximal 82 Stunden betragen darf (29h / 24h Ruhezeit / 29h). Transporte an Bestimmungsorte, die außerhalb dieser Distanz liegen, dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Exporte im Zuge eines Herdenaufbauprogrammes durchgeführt werden. Hierzu ist jedenfalls alle 3 Jahre ein Bericht vorzulegen, der Grundlage für die Anpassung der Anlage 2 ist.
Verordnungsermächtigung: Es wird auch unter Bedachtnahme auf den anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse als notwendig erachtet, dass die Möglichkeit besteht, im Verordnungsweg nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Hausequiden, Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen und Hausschweinen zu erlassen.
Weiters soll die Möglichkeit bestehen, in dieser Verordnung für bestimmte Destinationen erhöhte Anforderungen an die Vorlage der Planungsunterlagen zu stellen, um der Behörde ausreichend Zeit und Grundlage für die Plausibilitätsprüfung zu geben. Auch ermöglicht dies, vom Organisator bei Problemen eine Alternativplanung abzuverlangen.
Zu Z 9:
Der in § 5 Abs. 6 neu geregelten Bestimmung wäre eine entsprechende Strafbestimmung zuzuordnen.
Zu Z 10 und 11:
Ebenfalls wäre der Verstoß gegen das besondere Verbot für Transporte in Drittstaaten zum Zwecke der unmittelbaren Schlachtung oder Mast sowie das Verbot für Langstreckentransporte von Kälbern bis zu einem Alter von drei Wochen unter Strafe zu stellen.
Zu Z 12:
Die Möglichkeit der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, sofort Geldstrafen bis 100 Euro einzuheben, stellt das einzige Mittel dar, Verstöße gegen Bestimmungen des TTG unmittelbar zu bestrafen. Ansonsten wäre für jedes Vergehen Anzeige zu erstatten und ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
Die Erhöhung dieser in § 21 Abs. 4 TTG geregelten Möglichkeit der sofortigen Einhebung von Geldstrafen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bis zu 500 Euro wurde auch bereits seitens des Bundesministeriums für Inneres angeregt.
Zu Z 13 und 14:
Regelung des Inkrafttretens der Novelle und Anpassung der Vollzugsbestimmungen.
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Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Peter Schmiedlechner, Sie gelangen jetzt zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen! Tierschutzgesetz und Tiertransportgesetz (Rufe bei
der ÖVP: Vorbildlich!): Liebe Kollegin, da spricht Realitätsverweigerung, Ahnungslosigkeit, es ist ein katastrophales Zeichen, in der jetzigen Situation ein solches Gesetz zu beschließen und zu verabschieden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Vorweg möchte ich mich bei den Tausenden Bäuerinnen und Bauern bedanken, die 365 Tage im Jahr im Stall stehen, für uns ordentliche Lebensmittel produzieren und für die einzigartige Kulturlandschaft in Österreich sorgen. – Danke! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Tierwohl und Tierschutz sind uns allen wichtig, wir in Österreich haben bereits eines der strengsten Tierschutzgesetze. Es wäre weit sinnvoller, liebe Kollegen, sich hinsichtlich Tierschutz- und Tiertransportgesetz dafür einzusetzen, dass wir europaweit einheitliche Richtlinien und Regeln bekommen, aber die Regierungsparteien setzen ihre Wahnsinnspolitik fort, die heimische Landwirtschaft, die eigene Landwirtschaft wird sukzessive zerstört und gleichzeitig schließt man in Europa ein Handelsabkommen nach dem anderen ab, um die heimische Landwirtschaft auszutauschen – so erst unlängst mit Neuseeland, weshalb jetzt Lebensmittel Tausende Kilometer herangekarrt werden. – Fleisch, Milch, Käse: Einfach verrückt!, kann man da nur sagen.
Was werden wir mit dieser Verschärfung jetzt erreichen? Wem nützt sie? Wir erhalten eine Verteuerung der Lebensmittel – sehr sozial, liebe Grüne! (Ruf bei der ÖVP: ... auch nicht recht!) – in einer Situation, in der sich die Menschen kaum mehr den Einkauf leisten können, so ein Gesetz zu verabschieden – sehr gescheit, liebe ÖVP! Ihr erreicht, dass aufgrund des Wettbewerbsnachteils die heimische Produktion verschwindet, viele Bauern werden die Produktion einstellen, gerade im Schweinebereich. Ihr erreicht, dass in Österreich weitere Abhängigkeiten geschaffen werden – sehr sinnvoll, wenn man sich jetzt die Politik anschaut. Ihr habt das beim Gas erreicht, ihr habt das beim Öl erreicht mit eurer Sanktionspolitik, jetzt sind die Lebensmittel dran. Politik der Schwachsinnigen, kann man da nur sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der ÖVP: He! Frau Präsidentin! – Abg. Steinacker: Frau Präsidentin, also solche Worte sind gar nicht notwendig!)
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Schmiedlechner, ich erteile Ihnen für den Ausdruck „Politik der Schwachsinnigen“ einen Ordnungsruf und ersuche Sie, sich im weiteren Verlauf Ihrer Rede zu mäßigen.
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Abgeordneter Peter Schmiedlechner (fortsetzend): Danke.
Was erreicht ihr für die Tiere, liebe Grüne? – Ihr erreicht für die Tiere gar nichts, denn die Tiere werden woanders gemästet und aufgezogen und werden nachher nach Österreich importiert. Das Sinnvolle an dem Gesetz ist noch dazu, dass man dann teilweise sogar die Tiere lebend nach Österreich importiert, um sie dann am Schlachthof einzubürgern und mit dem AT-Stempel aufzuwerten. Ihre Politik ohne Hausverstand, ohne Weitsicht und ohne Plan führt ins nächste Chaos. (Abg. Hofinger: Der liest es so runter, der glaubt es ja selber nicht! – Zwischenruf des Abg. Höfinger.)
Viele von euch, viele Menschen können sich das Leben nicht mehr leisten. Was bedeuten jetzt die höheren Auflagen? – Natürlich höhere Kosten für die Konsumenten, aber auch mehr Arbeit für die Bauern. Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Wir als FPÖ können gerne über strengere Tierschutzgesetze diskutieren, aber das muss im
Wirtschaftsraum der EU passieren, das muss auf EU-Ebene passieren, und dort müssen gleiche Spielregeln für alle EU-Länder gelten. (Abg. Maurer: Die EU ist doch so böse! Die EU ist ja ganz schlimm, oder? – Abg. Sieber: Jetzt ... die EU recht!)
Wer liefert zukünftig unser Essen, wenn wir jetzt mit solchen Gesetzen die Betriebe ruinieren? Wer sorgt für die Ernährungssouveränität? Anstatt endlich für eine umfassende Herkunftskennzeichnung zu sorgen, diskutieren wir jetzt über ein neues Tierschutzgesetz (Abg. Voglauer: Ja genau!), was noch mehr Richtlinien und noch mehr Auflagen für die Bauern bedeutet. (Abg. Voglauer: Lies dir den Antrag durch!)
Es wäre wichtig, gerade jetzt in der Wirtschaftskrise, solche Gesetze beiseitezuschieben und den Menschen zu helfen, zu schauen, dass wir die Teuerung in den Griff bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.00
Präsidentin Doris Bures: Ich möchte noch nachholen: Frau Abgeordnete Voglauer hat einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht; sie hat ihn in den Grundzügen erläutert, und er ist jetzt auch schon verteilt – ordnungshalber: Er steht natürlich mit in Verhandlung.
Nun gelangt Herr Abgeordneter Georg Strasser zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vor circa 18 Monaten ist das Tierschutzvolksbegehren von Sebastian Bohrn Mena zu uns ins Parlament gekommen, und ich darf mich bei den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern und auch bei Sebastian Bohrn Mena bedanken. Das Konzept hat sozusagen bewirkt, dass dieser Prozess den Blick aufs Ganze geschärft hat. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Zum anderen: ein großes Dankeschön an die Grünen, im Speziellen an Olga Voglauer, für die intensive und gute Zusammenarbeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich darf mich auch bei den Ministern Rauch und Totschnig für ihr persönliches Engagement vor allem im medialen Diskurs in den letzten Wochen bedanken sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Institutionen, die im Prozess mitgewirkt haben. Vor allem darf ich mich aber bei den Bäuerinnen und Bauern und ihren Vertreterinnen und Vertretern und den NGOs bedanken.
Olga Voglauer hat diesen Prozess schon sehr gut beschrieben: Wir haben es geschafft, dass zwei interessante Bevölkerungsgruppen sozusagen den Blick über den Tellerrand wagen und dass man versucht hat, Verständnis füreinander aufzubringen. Das ist ein Zeichen dafür, dass Dialog gelingen kann und dass Dialog, wenn er gelingt, auch zum Erfolg führt, denn der heutige Pakt ist ein Pakt für die Zukunft, ein Schulterschluss für die Zukunft. – Ein großes Dankeschön dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Überrascht bin ich ein bisschen von der Rede von Kollegen Schmiedlechner (Zwischenruf bei der FPÖ), weil sich die FPÖ in den letzten Jahren und auch im Rahmen des Prozesses betreffend das Tierschutzvolksbegehren im Parlament an und für sich immer als Speerspitze sozusagen für kürzere Fristen, für die Abschaffung des Vollspaltenbodens ausgesprochen hat, sich also eigentlich mehr als Tierschutzpartei als – sozusagen – Bauernschutzpartei dargestellt hat. Die Rede ist ein interessanter Beitrag, ich bin gespannt, wie die anderen Redebeiträge sein werden. Sie sollten sich anschauen, was Ihre Tierschutzsprecherin, Bundesrätin Steiner-Wieser, gesagt hat; ihr ist
das alles viel zu wenig – viel zu wenig –, was wir sozusagen heute auf den Weg bringen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Was bedeutet dieses Paket? Was bedeutet dieses Paket aus bäuerlicher Sicht, was bedeutet es für uns Bäuerinnen und Bauern? – Obwohl wir Vorreiter in Europa und international sind, sind wir bereit, weitere Entwicklungsschritte zu machen – im Bereich der Schweinewirtschaft, im Bereich der Rinderwirtschaft, im Bereich der Geflügelwirtschaft –, weil uns dieses Paket in Wahrheit mehr Planungssicherheit bringt – mit Übergangsfristen, die Transformation zum Beispiel in der Schweinebranche möglich machen.
Wir gehen damit aber auch in Vorlage. Ich sage es in aller Offenheit: Wir werden ganz genau hinschauen, was dann die Verarbeiter, der Lebensmitteleinzelhandel, die Gastro und auch die Konsumentinnen und Konsumenten auf den Märkten, im täglichen Konsumverhalten tun, denn der Tisch ist gedeckt: mit Tierwohlprogrammen. Wir werden ganz genau hinschauen, ob die Aussendungen des Lebensmitteleinzelhandels dann auch mit Leben erfüllt werden, wir werden ganz genau hinschauen, ob das nicht nur Feigenblätter sind, und wir werden ganz genau hinschauen, weil wir uns mit einem Greenwashing des Handelsportfolios nicht zufriedengeben werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Die Politik macht ihre Hausaufgaben. Da darf ich wieder bei Kollegen Schmiedlechner und bei Kollegin Ecker anschließen und bitten, nicht so zu tun, als würde es keine Begleitmaßnahmen geben, als würde es keine ambitionierten Projekte wie Kalb rosé geben, als würde es das Eine-Million-Strohschweine-Ziel nicht geben.
Die Politik macht ihre Hausaufgaben: 1 Milliarde Euro in den nächsten fünf Jahren für die Investförderung und für den Tierwohlbereich im Rahmen des Öpul. Wir fördern die Qualitätsprogramme des AMA-Gütesiegels (Zwischenruf bei der SPÖ), und wir haben den Nabe-Plan; da darf sich auch noch die eine oder andere Landesinstitution, Gemeindeinstitution und auch Bundesinstitution an der Nase nehmen, damit österreichische regionale Ware dort noch mehr eingesetzt wird.
Es ist ein guter Kompromiss, das heutige Paket ist aber auch ein Schulterschluss. Frau Kollegin Ecker, vielleicht ist es Ihnen aufgefallen: Drei Demonstrationen waren angesagt – gestern, heute und morgen –, und drei Demonstrationen fanden nicht statt, weil der Dialog mit den NGOs dazu geführt hat, dass wir uns auf dem Weg, der heute beginnt, gegenseitig unterstützen und dass wir schauen, dass wir die Ziele, die wir uns setzen, dann auch in der Realität erreichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Aus diesem Grund werden wir weiter auf Dialog und Verständnis setzen, wir werden weiter auf die Umsetzung der Qualitätsprogramme pochen und wir werden weiter auf die Selbstversorgung, die Kollege Schmiedlechner angesprochen hat, schauen, weil wir nicht wollen, dass Schweinefleisch aus Polen oder aus Brasilien auf unseren Tisch kommt.
Abschließend: Ja, guter Prozess, gute Ergebnisse, der Tisch ist gedeckt, gehen wir es an – Glück auf! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun MMag.a Katharina Werner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete MMag. Katharina Werner, Bakk. (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren hier und liebe Zuseher zu Hause! Die Regierung präsentiert heute ein in ihren Augen sehr umfassendes
Paket zum Tierwohl in Österreich, ein Paket, das man eben auf Biegen und Brechen durchbringen wollte und das nicht einmal im Ausschuss behandelt wurde. Ehrlich: Für mich sieht Demokratie anders aus. (Ruf bei der ÖVP: Stimmt ja nicht! – Beifall bei den NEOS sowie Beifall und Bravoruf bei Abgeordneten der SPÖ.)
Auch den Umgang mit den Ideen von anderen Parteien finde ich ein bisschen schräg: Der Tierschutzminister wollte im Mai die Fiaker noch verbieten, jetzt will er eine Studie dazu. Das ist genau das, was wir im letzten Plenum gefordert haben, deshalb bringe ich jetzt folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, Bakk., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Hitzefrei für Fiakerpferde“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Studie in Auftrag zu geben, welche die physiologischen Folgen des Einsatzes von Arbeits-, und insbesondere Fiakerpferden unter klimatisch herausfordernden Bedingungen auf die Tiergesundheit erforscht und geeignete evidenzbasierte Maßnahmen für den zukünftigen Einsatz empfiehlt, um ggf. Handlungsempfehlungen abzuleiten.“
*****
Also: Wenn Sie die Ideen schon verwenden, dann seien Sie so ehrlich, sagen Sie, von wem sie sind, und stimmen Sie einfach zu! (Beifall bei den NEOS.)
Zurück zum Tierschutzpaket: Es ist weit nicht so umfassend, wie man es uns verkaufen möchte. Der gesamte Haustierbereich wurde ausgelagert, er wird dann im Herbst präsentiert. Tierqual wird dadurch unnötig verlängert, denn es gibt da eine Reihe von Maßnahmen, auf die man sich eigentlich schon geeinigt hat und die man jetzt sofort hätte setzen können.
Was bleibt von den großen Ankündigungen also übrig? – Um ehrlich zu sein: nicht viel.
Positiv sehen wir, was im Geflügelbereich erreicht wurde. Das sinnlose Kückentöten endet, und die Biodiversitätsweiden werden eingeführt. Das ist aber leider so ziemlich alles. Egal ob man die Kälbertransporte, die Anbindehaltung und so weiter und so fort anschaut: Da gibt es einfach zu wenig Fortschritt für uns. (Ruf bei der ÖVP: Ah geh ...!)
In den Medien wurde das Ende der Vollspaltenböden groß verkauft. Ich finde es gut, dass sich der Herr Minister nach dem letzten Plenum unsere Aufforderung zu Herzen genommen und da noch einmal nachverhandelt hat. Jetzt steht zumindest ein Enddatum drinnen, aber: 2040 – ernsthaft? –, und das nur bei den Schweinen.
Als ich das gelesen habe, habe ich es für einen schlechten Scherz gehalten. Es ist ein fauler Kompromiss, ein Auslagern der Verantwortung in die Zukunft, und die Menschen spüren das. Ich glaube, ganz zu Recht fragen sie sich, ob es dafür einen grünen Tierschutzminister gibt. Selbst die AMA hat nämlich ambitioniertere Ziele.
Man weiß genau, dass die österreichischen Landwirte ihre Produkte vor allem in Deutschland nicht mehr werden verkaufen können, wenn da nicht rasch eine Veränderung bewirkt wird. Da brauchen wir eine Linie und einen echten Fortschritt. Laut einer Anfragebeantwortung durch den Landwirtschaftsminister haben Sie aber weder
einen Plan noch konkrete Zahlen für diese Umstellung. Das wäre uns ein Anliegen: Wir brauchen hier wirklich konkrete Zahlen.
Abschließend möchte ich noch festhalten: Mir ist bewusst, dass es gerade jetzt angesichts der Inflation schwierig ist, mehr Tierwohl an den Konsumenten zu bringen, aber ich bin überzeugt davon, dass wir diese multiplen Krisen meistern werden und die Konsumenten auch ihren Beitrag dazu leisten werden, wenn man sie lässt.
Die Politik hat nicht die Aufgabe, nur an morgen, übermorgen oder an das nächste Wahlergebnis zu denken. Die Politik hat die Aufgabe, die Zukunft zu gestalten. Das braucht Mut, und im Tierschutz würde ich mir mehr Mut wünschen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Höfinger: Sehr praxisfremd, Wahnsinn! Absolut weg von der Realität! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
13.11
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen
betreffend Hitzefrei für Fiakerpferde
eingebracht im Zuge der Debatte in der 168. Sitzung des Nationalrats über den Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Mag. Faika El-Nagashi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG) und das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 – TTG 2007) geändert werden (2586/A)– TOP 11
Die Situation von Fiakerpferden in Innenstädten ist immer wieder Thema, insbesondere wenn die Temperaturen steigen und an der 30 Grad Marke kratzen oder diese übersteigen. Ob und ab wann die Umstände für die Tiere gesundheitlich belastend sind ist wissenschaftlich nicht eindeutig:
Der Studie der Universität von Guelph in Kanada (2012) zufolge ist besonders feucht-warmes Sommerwetter, etwa nach einem Gewitter, gefährlich. Bei heißem, feuchtem Wetter reichen 17 Minuten Training mit mäßiger Intensität aus, um die Körpertemperatur eines Pferdes auf gefährliche Werte zu erhöhen. Die Komforttemperatur für Pferde liegt bei 5 bis 10 Grad. Minusgrade bis 15 Grad unter Null stecken sie problemlos weg. Aber alles, was über die 20-Grad-Plus-Marke hinausgeht, belastet bereits ihren Organismus. Im Hochsommer reicht dann der Schweiß alleine oft nicht mehr aus, um ein Pferd herunterzukühlen, selbst dann nicht, wenn die Produktion, gesteuert vom zentralen Nervensystem, auf Hochtouren läuft und bis zu 30 Liter Schweiß pro Stunde erzeugt werden.
Laut der kanadischen Studie können die Auswirkungen schwerwiegend sein. Steigt die Körpertemperatur eines Pferdes von den normalen 37-38 Grad auf bis zu 41 Grad, können die Temperaturen in den arbeitenden Muskeln bis zu 43 Grad erreichen, eine Temperatur bei der Proteine in den Muskeln laut Studie zu denaturieren beginnen. Pferde die unter Hitzestress leiden, können an Hypotonie, Koliken oder sogar Nierenversagen leiden. Die Forschung der Universität von Guelph zeigt, dass bei einer Luftfeuchte von 75 Prozent, Pferde ihren Körper nur bis zu einer Außentemperatur von 20 Grad ausreichend kühlen können. Bei trockner Hitze, beispielsweise 50 Prozent Luftfeuchte, können die Tiere auch bis 30 Grad gut mit den Klimaverhältnissen umgehen. Danach überhitzen die Tiere. Die Pferde versuchen sich dann durch verstärktes Atmen weiter herunterzukühlen, die Atemfrequenz liegt dann oft höher als die Herzfrequenz, was den Körper in eine Extrembelastung versetzt.
Diese Forschungsergebnisse stammen aber aus dem Jahr 2010 und nehmen zudem keinen Bezug auf die Studie der VetMed Wien aus dem Jahr 2008.
Die Studie der Vetmed Wien aus dem Jahr 2008 kommt zum Schluss, dass die im Rahmen der Studie erhobenen klimatischen Bedingungen einem damals typischen Wiener Sommer entsprachen und überforderten die untersuchten Fiakerpferde in ihrem physiologischen Anpassungsvermögen nicht. Hitzestress, in Form einer Überforderung des thermoregulatorischen Systems im Pferd, wurde in keiner der annähernd 400 Messungen an den Tieren festgestellt.
Die aktuelle Diskussion um das Verbot von Fiakerpferden bezieht sich von den verschiedensten Seiten unter anderem auf die genannten Studien aus den Jahren 2008 und 2012. Die nicht nur widersprüchlich sondern angesichts der Entwicklung des Klimas überholt sind. Seit Erstellung der beiden Studien sind mehr als 12 Jahre vergangen. 12 Jahre, in denen sich die klimatischen Bedingungen für die Pferde in Österreich gänzlich anders gestalten als damals. Selbst wenn sich der Tierschutzminister gemäß dem VfGH Urteil aus dem Jahr 2017 ( G347/2016) nicht als zuständig für die Regelung der klimatischen Bedingungen sieht, sondern die Kompetenz bei den Bundesländern sieht, so ist es seine Aufgabe für eine evidenzbasierte Entscheidungsgrundlage bezüglich geeigneter Maßnahmen für den tierschutzfreundlichen Einsatz von Arbeits- insbesondere Fiakerpferden zu sorgen und daraus ggf. Handlungsempfehlungen abzuleiten. Statt eines generellen Verbotes des Einsatzes von Fiakerpferden wären etwa die Auslagerung in gekühlte Unterkünfte und Ställe außerhalb der Innenstadt als Standorte mit voriger Buchung und dann Abholung der TouristInnen oder einem Shuttle zu den auslagerten Standorten denkbar. Dazu bedarf es jedoch aktueller Daten und Studien, die die momentanen klimatischen Bedingungen berücksichtigen und die Wirksamkeit derartiger Maßnahmen untersuchen.
• https://news.uoguelph.ca/2010/06/when-the-rider-is-hot-the-horse-is-hotter/
• https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/klimawandel-bringt-hund-und-pferd-an-ihre-hitzegrenze,SeesfcE
• https://www.vetmeduni.ac.at/fileadmin/news_import/Fiakerstudie_Endbericht.pdf
• https://www.ris.bka.gv.at/VfghEntscheidung.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=JFT_20170926_16G00347_00&IncludeSelf=False
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Studie in Auftrag zu geben, welche die physiologischen Folgen des Einsatzes von Arbeits-, und insbesondere Fiakerpferden unter klimatisch herausfordernden Bedingungen auf die Tiergesundheit erforscht und geeignete evidenzbasierte Maßnahmen für den zukünftigen Einsatz empfiehlt, um ggf. Handlungsempfehlungen abzuleiten.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu einer Stellungnahme hat sich jetzt Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Hohes Haus! Zu Beginn möchte ich mich auch bei den Beteiligten bedanken, denn man soll sich nicht mit fremden Federn schmücken. Dass dieses Paket hier und heute so verabschiedet werden kann, ist sehr maßgeblich Georg Strasser und Olga Voglauer zu verdanken. Das möchte ich an dieser Stelle einfach festhalten.
Ihr beide habt euch mit unglaublichem Engagement darum bemüht, eine Lösung zustande zu bekommen und habt es auch geschafft, den Dialog zu finden – nicht nur zu suchen, sondern zu finden –, nämlich mit den Tierschutzorganisationen auf der einen Seite und mit der Branche auf der anderen Seite; zwei weiter entfernte Welten konnte man sich bis zum heutigen Tag nicht vorstellen. Ich danke euch für euren Einsatz! Es ist euer Gesetz und vor allem auch euer Erfolg. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Was heute verabschiedet und beschlossen wird - - (Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.) – Ich höre Zwischenrufe von der Opposition, da fällt mir ein: Ich war 20 Jahre lang Oppositionspolitiker und daher weiß ich, das Schlimmste für einen Oppositionspolitiker ist, wenn einem die Kritikbasis abhandenkommt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.) Das ist schwierig, denn dann weiß man nicht mehr, wo man ansetzen kann. Wenn selbst der VGT (neuerliche Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS) – ich weiß, es ist schwierig – sagt, das ist eine mutige Entscheidung und der Weg geht in die richtige Richtung, dann tut man sich schwer. Das kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Es ist jedenfalls ein gutes Gesetz, ein gutes Paket, und es ebnet den Weg – und das ist wichtig – in eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Das haben wir auch immer betont. (Zwischenrufe der Abgeordneten Cornelia Ecker und Kucharowits.)
Ich bin lange genug im Landtag gesessen und habe mich mit Landwirtschaftspolitik beschäftigt, auch mit der Praxis; ich habe in meinem Leben etwa 100 landwirtschaftliche Betriebe besucht, ich weiß also, wovon ich spreche, das kann ich Ihnen sagen.
Das Paket ist deshalb gut, weil es die Brücke für die landwirtschaftlichen Betriebe baut und damit die Zukunft sichert und die Lebensmittelversorgung im eigenen Land sicherstellt. Auch bietet es Sicherheit und Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern. Es nimmt – ja, das stimmt – auch die Konsumentinnen und Konsumenten mit und verpflichtet auch den Lebensmitteleinzelhandel.
Genau deshalb habe ich mich mit Vertretern des Lebensmitteleinzelhandels getroffen, nämlich um klarzumachen, deutlich zu machen: Mit dieser Beschlussfassung sind die Voraussetzungen geschaffen, jetzt gibt es auch eine Verpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels, da nachzuziehen und zu liefern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir sind ja damit – und das habe ich schon am Vormittag bei der Anfragebeantwortung gesagt – inzwischen unter den top drei Staaten in Europa, was das Tierwohl anlangt, und es werden andere nachziehen. Was in Deutschland aktuell passiert, auch unter grüner Regierungsbeteiligung, geht genau in dieselbe Richtung; und ja, das wird auch Konsequenzen auf europäischer Ebene haben.
Wir warten aber nicht auf die europäische Ebene – das ist ein besonders interessanter Zugang, denn meiner Wahrnehmung nach war die FPÖ-Fraktion sonst immer dagegen, dass Dinge auf europäischer Ebene geregelt werden, in diesem Fall ist sie allerdings dafür –, weil wir den Bäuerinnen und Bauern, den Konsumentinnen und Konsumenten
Rechtssicherheit geben und jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen wollen, dass zukunftssicher investiert werden kann.
Wenn es ab 1.1.2023 nicht mehr möglich sein wird, weder in der Sanierung noch im Neubau Vollspaltenbuchten zu verwirklichen, dann ebnet das den Weg in eine zukunftssichere Branche. Das ist exakt der Punkt, den es braucht. (Zwischenruf der Abg. Cornelia Ecker.)
Die Übergangsfristen sind auch deshalb vertretbar, weil es ökonomisch unzumutbar ist, einem Betrieb, der im letzten Jahr investiert hat, jetzt vorzuschreiben, dass er das ab dem nächsten Jahr abreißen und neu errichten muss.
Die Übergangshilfen sind angedeutet worden: Es gibt vonseiten der AMA da breite Anreize, ab 2023/2024 rascher umzusteigen. Es wird Förderungen auch für den Umbau geben, es sind die Maßnahmen dort gesetzt.
An dieser Stelle möchte ich mich bei meinem Kollegen Minister Totschnig herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Da ist die Brücke jetzt geschlagen und gestaltet. Wir starten mit diesem Beschluss – und das darf ich an dieser Stelle festhalten – in eine Zukunft, was das Tierwohl und die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft betrifft, um die uns viele Länder in Europa beneiden. – Dafür noch einmal herzlichen Dank an alle Beteiligten! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt jetzt Mag.a Faika El-Nagashi. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir beschließen heute ein Tierschutzpaket mit einem Commitment zu einer völlig neuen Perspektive. Es beendet die Frage: Vollspalten, ja oder nein?, und es beginnen die Gespräche zu einer Zukunft mit weniger Tierleid und einem Paradigmenwechsel in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Diese Gespräche und Verhandlungen werden nicht einfach, aber sie werden mit einem breiten Schulterschluss zwischen der Branche und den NGOs geführt werden, und sie stehen im Zeichen einer progressiven Ernährungswende, die von immer mehr Menschen gewollt und gefordert wird.
Vollspaltenböden haben jetzt ein Ablaufdatum. Im Jahr 2039 werden wir uns nicht mehr darüber unterhalten, wie viele Schweinebetriebe noch schnell umbauen müssen, um 2040 rechtzeitig aus dem Vollspaltenbodensystem auszusteigen.
2039 wird die Welt, aber auch unser Agrarsystem anders aussehen. Der Konsum von Fleisch, wie er heute üblich ist, wird nicht mehr möglich sein – the End of Meat –, weil wir ohne den Paradigmenwechsel in der Ernährungsfrage nicht überlebensfähig sind, weil die jungen Generationen und auch viele der Alten das wissen und weil es mittlerweile nicht mehr nur eine Frage des Klimas, der Gesundheit oder des Tierschutzes ist, sondern auch eine Frage der Versorgung, der Ernährungssicherheit und der Zukunft. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
In 20 Jahren wird die Welt anders aussehen, mit bedeutend weniger landwirtschaftlicher Tierhaltung und immer mehr Nachfrage nach nachhaltiger und pflanzlicher Ernährung. Wir stellen heute die Weichen für maßgebliche Veränderungen und werden uns nicht nur für den bestmöglichen neuen Standard in der konventionellen Schweinehaltung, sondern für die Reduktion des Konsums tierischer Produkte und für den Ausbau und die Förderung pflanzlicher Alternativen einsetzen.
Das Tierschutzpaket enthält viele wichtige Verbesserungen, aber es gibt eine, die ich ganz besonders hervorheben möchte: Wir konnten nach vielen Gesprächen eine Ausweitung der Infrastruktur und der Rechte der Tierschutzombudsstellen erreichen. Das ist wichtig, weil in den Ombudsstellen sehr viel Expertise und sehr viel Know-how vorhanden ist, aber oft die Rahmenbedingungen nicht so gut sind und der Handlungsspielraum viel zu klein ist. Da wird die Novelle eine spürbare Verbesserung bringen.
Mit diesem Paket ist aber unsere Arbeit selbstverständlich nicht getan, sondern im Gegenteil: Im Herbst werden wir ein zweites Tierschutzpaket vorlegen, das Verbesserungen in der Heim- und Wildtierhaltung betrifft. Das beinhaltet das Verbot von Qualzüchtungen und die Verpflichtung zur Sachkunde in der Exoten- und Wildtierhaltung. Wir werden über den Sommer intensiv daran arbeiten, weil es nicht nur die landwirtschaftliche Tierhaltung ist, die in Österreich Probleme und Tierleid erzeugt.
Das heutige Tierschutzpaket ist ein bedeutender Erfolg im Sinne des Tierschutzes. Dieses Feedback haben wir in den letzten Tagen mehrfach von den Tierschutz-NGOs und den TierrechtsaktivistInnen bekommen. Daher ist das heute ein besonders motivierender Tag für die weiteren Baustellen, die noch vor uns liegen. – Danke an alle, die uns auf diesem Weg unterstützen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Dietmar Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Na ja, Kollegin Voglauer, nicht schon wieder – aber es kommt! (Zwischenruf der Abg. Voglauer.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister! Herr Präsident! Von meinen Vorrednern wurde heute viel über ein Paket gesprochen, das Sie so intensiv verhandelt haben, bei dem Sie so intensiv mit den NGOs und allen in Verhandlungen waren, aber eines haben Sie nicht gemacht: es hier im Parlament verhandelt.
Wir im Parlament haben an und für sich Gesetzestexte und Gesetzesvorlagen zu diskutieren und zu verhandeln. Das ist nicht passiert. Es wurde mit allen Tricks und Schmähs verhindert, dass wir hier im Parlament diese Gesetzesvorlage diskutieren können, dass wir hier im Parlament unsere Kritikpunkte, die wir hatten und noch immer haben, einbringen können. Herr Bundesminister, zu dem, was Sie vorhin zu diesen Kritikpunkten gesagt haben, kann ich Ihnen nur sagen: Es sind noch viele da. Es sind nicht die Kritikpunkte abhandengekommen, sondern man hat versucht, uns zu täuschen. Ich sage es mit aller Klarheit und Deutlichkeit, Herr Minister!
Ich kann Ihnen nur eines sagen, meine Damen und Herren: Was bedeutet das, wenn immer wieder gesagt wird, 2039 ist es vorbei? Bedeutet das, dass man will, dass die Schweine in Österreich noch 17 Jahre lang so leben? 17 Jahre! (Der Redner hält eine Tafel in die Höhe, auf der Schweine in Vollspaltenbodenhaltung zu sehen sind.) – Schau dir das an, Georg Strasser, 17 Jahre! (Zwischenruf des Abg. Strasser.) – Ja, da kannst du schon meckern. 17 Jahre! Wisst ihr, wie viele Generationen Schweine das sind? – 34 Generationen Schweine.
Man kann dieses Gesetz aber auch noch erweitern, das geht bis 2053. Wenn man sich das bis 2053 anschaut, meine Damen und Herren (eine Tafel mit der Aufschrift „30 Jahre bis zum Ende des Vollspaltenbodens“, einer Zeitleiste sowie einem Bild, auf dem Schweine in Vollspaltenbodenhaltung zu sehen sind, in die Höhe haltend) – ich stelle das Bild von der Tierschutzombudsstelle her, weil ja mit den Tierschutzombudsleuten so großartig diskutiert und gesprochen wurde, die haben es uns aufgezeigt –: Bis 2053 gibt es 150 Millionen Schweine, die noch unter diesen Umständen leben müssen. Ist das der
Erfolg im Tierschutz, den wir hier herinnen feiern? (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.) – Nein, ich glaube es nicht, meine Damen und Herren, sondern das ist eine Niederlage für die Tiere in Österreich, weil euch der Tierschutz egal ist!
Das würde mich wirklich interessieren: Als wir in der Regierung waren, habe ich als Tierschutzsprecher Tierschutz verhandelt. (Abg. Voglauer: ... und dann reden wir weiter!) Jetzt verhandeln auf einmal der Landwirtschaftssprecher von der ÖVP (Abg. Höfinger: Ja, aber der was versteht davon, weil der kompetent ist!) und die Landwirtschaftssprecherin von den Grünen (Abg. Voglauer: Lies doch mal den Text dazwischen!) das Tierschutzgesetz. (Abg. Voglauer: Du solltest in die Tiefe lesen, nicht nur die Headlines! – Abg. Höfinger: Bravo!) Die Tierschutzsprecher waren bei dem Ganzen ja gar nicht eingebunden. Meine Damen und Herren! Wie weit wir hier gekommen sind, das sieht man schon. (Abg. Höfinger: Du hast dir deine Kompetenzen selbst angeeignet, die haben es gelernt! – Abg. Voglauer: Der Keck! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!)
Noch einmal zur Vorgangsweise, und das auch heute: Kollegin Voglauer hat einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht (Abg. Voglauer: Genau!), 16 Seiten, die wir 2,5 Stunden, bevor dieser Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, erhalten haben. (Abg. Voglauer: Geh! Heast, das habt ihr übermittelt bekommen! Geh, red nicht so einen Blödsinn! Wirklich!) Das sind 16 Seiten, die man sich einmal anschauen muss, sodass man weiß, was los ist, denn – ich muss es euch wertfrei sagen (Abg. Voglauer: Na!) – ich vertraue euch schon gar nicht mehr, wenn ihr so kurzfristig einen gesamtändernden Abänderungsantrag einbringt. (Abg. Voglauer: Du hast das vielleicht so spät gelesen! Deine Fraktion hat das schon früher gekriegt, am 5.!) Ihr bringt dann 16 Seiten ein, die man sich nicht mehr anschauen kann. Meine Damen und Herren! Das ist der Stil, den die ÖVP, und das ist der Stil, den die Grünen hier haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Voglauer: Na, bitte!)
Wenn Sie ständig von der Unterstützung der NGOs sprechen, muss man aber wirklich klar und deutlich sagen: Was haben denn die zwei NGO-Organisationen – es waren nur zwei – gesagt? – Der VGT hat gesagt: ein mutiger Schritt! – Das stimmt auch. Wie ist denn dieser mutige Schritt erfolgt? – Wir haben seit vier Jahren hier in diesem Haus permanent Anträge zur Abschaffung der Vollspaltenböden (Abg. Voglauer: Na, nimmst dich jetzt wichtiger als das Tierschutzvolksbegehren?!), zur Abschaffung der betäubungslosen Ferkelkastration, zur Abschaffung der Anbindehaltung eingebracht. (Abg. Weidinger: Stimmst eh mit!) Seit vier Jahren werden sie permanent von der ÖVP abgelehnt, werden sie jetzt auch von den Grünen abgelehnt. Das heißt, diese Anträge werden nicht zur Kenntnis genommen. (Abg. Voglauer: Das haben wir nicht abgelehnt! Vertagt haben wir das!)
Meine Damen und Herren! Dass ich richtigliege, zeigen auch die Zwischenrufe der Kollegin Voglauer: Die regt sich auf, weil die mit ihren Nerven am Ende sind, weil sie weiß, dass sie nicht richtig gehandelt haben. Das ist ganz logisch. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine Damen und Herren! Der VGT hat gesagt: ein mutiger Schritt! – Ja, das hat er gesagt, weil diese Regierungsparteien von uns und – das muss man auch sagen – dankenswerterweise auch von der „Kronen Zeitung“ wirklich unter Druck gesetzt wurden, dass endlich etwas passiert, dass dieser Schritt erstmalig gesetzt wurde.
Die Tierschützer haben aber auch gesagt, alles andere da drinnen passt nicht. Sie haben nicht gesagt, die betäubungslose Ferkelkastration, die noch drinnen ist, ist super. (Abg. Voglauer: Aber dann bist doch zufrieden mit dem, was jetzt kommt, oder? Weil wenn du Druck ausgeübt hast und wir jetzt folgen, dann musst jetzt zufrieden sein!) Das haben sie nicht gesagt. Sie haben auch nicht gesagt, dass die Anbindehaltung bis 2030 halten
soll. Das haben sie nicht gesagt. Sie haben auch nicht gesagt, dass die Kälber mit drei Wochen schon transportiert werden können. Nein, das haben sie nicht gesagt. (Abg. Voglauer: Dann hast du aber nicht zugehört!) Sie haben auch nicht gesagt, dass die Übergangsfristen so super sind. Nein, das haben sie nicht gesagt.
Es gibt aber auch noch andere NGOs. Tierschutz Austria zum Beispiel hat das auch vollkommen kritisiert. Das wird nicht zur Kenntnis genommen. Wenn Sie sagen, Sie sind mit den Tierschutzombudsleuten beieinandergesessen, dann muss ich sagen: wir auch. Auch wir, die Opposition, haben uns mit den Tierschutzombudsleuten zusammengesetzt. (Abg. Strasser: Na bravo, das ist ja super!) Wir haben uns mit den Tierschutzombudsleuten unterhalten, und die haben uns ihre Bedenken mitgeteilt. Das haben sie euch auch gesagt. (Abg. Voglauer: Natürlich!) Wir wollten ein Gespräch – alle Fraktionen! – mit den Tierschutzombudsleuten, aber leider Gottes wollten das Schwarz und Grün nicht. Dann haben wir das halt als Opposition alleine gemacht. (Abg. Voglauer: Wir haben es auch gehabt!) Es waren die Freiheitlichen, die NEOS und wir, die mit den Tierschutzombudsleuten geredet haben. (Abg. Strasser: Wir auch, Kollege, wir auch! – Abg. Voglauer – erheitert –: Ja!) Die vielen Kritikpunkte, die die Tierschutzombudsleute eingebracht haben, alles, was die gesagt haben, Georg Strasser (Abg. Voglauer: Die Welt ist ein bissl größer als dein Horizont, wirklich!), habt Ihr aber nicht verarbeitet, da ist von euch nichts gekommen. Ihr habt das Ganze zudem auch verhindert. (Abg. Voglauer: Die Redezeit ...! Das ist eine schlechte Rede! Eine sehr schlechte Rede!)
Jetzt aber zur Schweinehaltung (Rufe bei der ÖVP: Redezeit!): Kollegin Voglauer hat gesagt: Schauen wir uns das in drei Jahren an! – Drei Jahre schauen wir uns an, wie es mit der Schweinehaltung ausschaut. (Abg. Voglauer: Ja!) 2016 haben wir das auch schon gesagt. 2016 wurde vereinbart, dass ein Projekt gestartet wird, bei dem die Schweinehaltung angeschaut wird, und mittlerweile haben wir 2022, passiert ist nichts. Dasselbe wird auch jetzt wieder passieren. Es wird 2027 nichts kommen, weil von dieser Regierung da nichts zu erwarten ist. (Abg. Weidinger: Zur Sache, bitte! Zur Sache!)
Ich kann nur eines sagen, meine Damen und Herren: Es ist ja noch mehr beim Tierschutz nicht passiert. (Abg. Voglauer: Die Redezeit!) Ich muss wirklich die Bilder herzeigen: Den Vollspaltenboden gibt es ja nicht nur bei den Schweinen, es gibt ihn natürlich auch bei den Kühen. (Der Redner stellt eine Tafel, auf der Kühe in Vollspaltenbodenhaltung zu sehen sind, auf das Rednerpult.) Da wurde aber nicht darüber geredet, was denn da mit dem Vollspaltenboden passieren soll, sondern es wird massivste Werbung in Österreich gemacht, auch von der AMA. (Der Redner hält eine Tafel in die Höhe, auf der Kühe auf einer Alm zu sehen sind.) Da werden solche Bilder von der Tierhaltung hergezeigt, die lieb sind, die super sind. (Abg. Hechenberger: Das ist auch Praxis! Das ist eine Tatsache! Das ist gelebte Realität!)
Der Großteil der Tierhaltung in Österreich schaut aber so aus, meine Damen und Herren. (Der Redner zeigt auf die auf dem Rednerpult stehende Tafel, auf der Kühe in Vollspaltenbodenhaltung zu sehen sind.) Genau das ist es, was wir nicht wollen. Wir wollen in Österreich Tierwohl haben (Beifall bei der SPÖ), meine Damen und Herren, und noch dazu ein Tierwohl, von dem man auch sagen kann, dass es Tierwohl ist.
Jetzt noch einmal zur Kritik: Prof. Christoph Winckler – ich nehme an, der wird euch bekannt sein – ist Nutztierwissenschaftler an der Boku in Wien, und die Boku ist ja keine unbedeutende Universität. Sein Fazit zu dem Gesetz ist: „Das Gesetz ist ein erster Schritt,“ – das sagen wir auch – „aber aus Tierwohlsicht kein großer Wurf.“ Das hat er gesagt. (Abg. Weidinger: Gleich weiterlesen!) – Ich lese schon weiter, lieber Herr! Was sagt er denn noch? – „Was ihm auch fehlt: ein Ende der Vollspaltenböden bei den Mastrindern.“ – Ich habe es vorhin hergezeigt. – „Denn auch wenn es im Unterschied zu manchen anderen EU-Ländern ein Mindestplatzangebot für die Tiere gebe, ‚ist das genauso ein Tierschutzproblem wie bei den Schweinen. Gummiauflagen helfen da nur
wenig. Rinder sind nicht dafür gemacht, auf perforierten Betonböden in einer reizarmen Umgebung gehalten zu werden.‘“ – Auch das diskutieren wir sehr lange. Er sagt auch: „Das ist schmerzhaft“ für die Tiere. Und wenn ein Professor sagt, das ist schmerzhaft für die Tiere, und wir wissentlich nichts tun, verstoßen wir gegen § 5 Tierschutzgesetz. Ich nehme an, jeder Abgeordnete kennt den § 5 des Tierschutzgesetzes und weiß, was der besagt.
„Aus ‚tierschutzfachlicher Sicht‘“ – das sagt er auch noch und das muss man auch noch vorlesen – „ist es für ihn nicht nachvollziehbar, dass Ferkel weiterhin ohne Betäubung kastriert werden dürfen“. Wie hat denn die Kastration ausgeschaut? – Die Kastration hat so ausgeschaut, dass den Ferkeln ohne Betäubung – es wurden ihnen zwar Scherzmittel gegeben – die Hoden herausgerissen wurden. Das ist jetzt Gott sei Dank untersagt. Jetzt schneidet man sie halt heraus, aber auch ohne Betäubung, meine Damen und Herren. Er sagt: „Auch wenn vorher ein schmerzstillendes Mittel gegeben wird, wirkt das nicht ausreichend gegen den Operationsschmerz. Es ist, als würden Sie ein Aspirin einnehmen und sich dann in den Finger schneiden“ – und glauben, Sie haben keine Schmerzen. „Das lindert zwar später die Entzündung im Gewebe“ – ja, das ist möglich –, „aber der Schnitt tut genauso weh wie ohne.“
Ich kann Ihnen nur sagen, meine Damen und Herren (Abg. Voglauer: Was ist denn das jetzt? Ein Manifest?): Das ist kein Tierschutzgesetz zum Wohl der Tiere, das ist ein Tierschutzgesetz zum Wohl einer kleinen Clique. Ich sage zum ÖVP-Bauernbund und ich kann nur den Bauern sagen: Wir sind bereit, Sie – auch finanziell – bei der Umgestaltung der Ställe zum Wohle der Tiere und zum Wohle der Bauern zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP, Grünen und SPÖ.)
13.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Ing. Josef Hechenberger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier und auch zu Hause!
Es ist jetzt knapp nach 13 Uhr, knapp nach Mittag; ich gehe davon aus, dass wir uns alle mit regionalen Lebensmitteln aus Österreich versorgt haben, denn das ist der größte und wichtigste Beitrag, um Tierleid zu reduzieren und Tierwohl entsprechend zu steigern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Am Beginn ist mir jetzt eines wichtig: Kollegin Werner von den NEOS und Kollege Keck von der SPÖ – in seiner sehr impulsiven Rede – haben gesagt, es hätte keine Debatte gegeben. Das ist nicht wahr, weil wir letztes Jahr im Juni einen eigenen Ausschuss gehabt haben, mit fünf verschiedenen Expertinnen und Experten, wo wir auf einer breiten Basis das Thema Tierschutz gemeinsam diskutiert haben. Ich bitte, das zukünftig auch richtig darzustellen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich stehe heute hier als Bauer, als Bergbauer und Rinderbauer, und möchte auch diese Seite ansprechen, denn wir diskutieren über Tierschutz und müssen dabei auch an die Bauernfamilien denken. Letztendlich sind wir sehr froh darüber, was die Bauernfamilien leisten, was sie jeden Tag tun, welch hohe Qualität an Lebensmitteln sie herstellen. Für mich war immer wichtig, dass in den Verhandlungen auch diese Sichtweise nicht vergessen wird. Wir brauchen Tierschutz, ja, und zwar Tierschutz mit Augenmaß und Hausverstand, denn wenn wir die Anforderungen betreffend Tierschutz nach oben treiben und die Produktion ins Ausland
verlagern, ist letztendlich die Konsequenz daraus: Wir müssen Billiglebensmittel importieren, bei denen das Tierwohl nicht identifizierbar ist, mit denen Tierleid importiert wird.
Das, denke ich, ist der große Unterschied zwischen den Regierungsparteien und im Speziellen der SPÖ. Wir sagen: Tierschutz mit Hausverstand, mit Augenmaß; diese Beschlussfassung ist eine große Herausforderung für unsere Bauernfamilien, keine Frage, aber man geht diesen Weg gemeinsam. Die SPÖ sagt: Tierschutz mit allen Mitteln – heißt Produktion weg, heißt aber auch Arbeitsplätze weg; heißt nicht nur Arbeitsplätze weg, sondern auch Wertschöpfung weg. Ich glaube, wir sind in Zeiten wie diesen, in denen wir so extrem von Gas abhängig sind, gut beraten, uns nicht noch eine weitere Flanke aufzumachen und die Abhängigkeit im Land zu steigern.
Seien wir recht froh, dass wir die Lebensmittelproduktion nach wie vor im Land haben, und schauen wir, dass wir sie auch zukünftig sichern! Deshalb für mich ein ganz klarer Appell: ein Dank an die Bauern und ein klares Signal, dass wir Tierschutz mit Hausverstand und Augenmaß brauchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Weil es vorhin gesagt worden ist und mir das auch wichtig ist: Ich glaube, wir müssen aufpassen, dass wir Tierschutz, Tierwohl letztendlich nicht nur über die Haltungsform alleine definieren, denn eines ist klar: Es gibt tolle Laufställe und es gibt tolle Ställe der Kombinationshaltung. Wir haben massiv dafür gekämpft, dass wir die intensive Mensch-Tier-Beziehung zwischen Bauernfamilie und Tier ausbauen, und wir haben auch sehr stark für die Kombinationshaltung gekämpft, gerade auch in meinem Bundesland Tirol: Im Sommer sind die Tiere auf der Weide – das sind genau diese Bilder, Herr Kollege Keck, die Sie hergezeigt haben –, im Winter sind sie angebunden im Stall, wo sie natürlich auch entsprechend Auslauf und Bewegung haben. Das ist sehr wohl eine Haltungsform, die wir auch in Zukunft unterstützen werden, und wir werden dafür kämpfen, dass sie aufrecht bleibt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer.)
Ich glaube, es ist auch wichtig, gut darauf zu schauen, eine flächendeckende Landwirtschaft aufrechtzuerhalten, wo wir auch die Klein- und Kleinstbauern, die Bergbauern in Zukunft sichern und entsprechend unterstützen.
Zum Letzten, weil Kollege Schmiedlechner uns massiv kritisiert hat: Wir nehmen die Kritik zur Kenntnis, passt, aber – ich sehe Peter jetzt nicht – eine Bitte habe ich: Diskutiert innerhalb der FPÖ einmal das Thema Tierschutz, denn eines verstehe ich nicht. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz.) – Diskutieren wir einmal, Herr Kollege Schnedlitz, mit deinem Landesrat in Niederösterreich, Waldhäusl! Eines verstehe ich nicht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der FPÖ: Ihr bringt einen Antrag ein, diskutiert, kritisiert den Tierschutz und gleichzeitig macht ihr ein Volksbegehren mit dem Titel Stoppt Lebendtier-Transportqual. Was heißt das? – Das heißt für uns, wenn man nur die Überschrift liest, dass wir keine Zuchttiere mehr nach Südtirol verkaufen dürfen. Ist das das, was die FPÖ will? (Abg. Schnedlitz: ... nicht verstanden! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Also das glaube ich nicht gern. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir sollten das Thema Tierschutz wichtig nehmen, Tierschutz mit Hausverstand, und auch die Bauernfamilien auf diesen Weg mitnehmen, weil wir letztendlich die Lebensmittelproduktion sichern müssen, denn Sicherheitspolitik heißt auch, die Lebensmittelversorgung in Zukunft aufrechtzuerhalten. – Danke an die Bauernfamilien für ihre Arbeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.35
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Es wurde ja heute schon mehrfach betont: Der Ausgangspunkt dieser Gesetzesnovelle liegt ja im äußerst erfolgreichen Tierschutzvolksbegehren, das maßgeblich von Sebastian Bohrn Mena initiiert wurde. Auch ich habe dieses Volksbegehren aus voller Überzeugung unterschrieben, weil es sehr vernünftig war, sehr ausgewogen war, weil es keine Sündenböcke gesucht hat, weil es nicht auf die Bauernschaft hingehaut hat, sondern praktikable, umsetzbare Lösungsvorschläge unterbreitet hat.
Wir haben das auch im Ausschuss intensiv diskutiert, es gab auch ein sehr interessantes Hearing, und das muss man ernst nehmen. Dieses Volksbegehren hat auch gezeigt, dass die Menschen den Umgang, der in Österreich teilweise mit Tieren veranstaltet wird, nicht hinnehmen wollen, und auch wir als verantwortungsvolle Politiker können es nicht wollen, dass mit unseren Mitgeschöpfen auf teilweise so schäbige und schändliche Weise umgegangen wird. Das ist das eine.
Das andere ist jetzt das Gesetzespaket. Kollege Strasser, du hast vorhin etwas über die Rede von Kollegen Schmiedlechner gesagt: Also ich habe das nicht gehört, dass er gesagt hätte, ihm sind die Übergangsfristen beim Vollspaltenboden zu kurz; da hast du eine andere Rede gehört. (Zwischenruf des Abg. Lindinger.) Im Gegenteil: Also ich bin auch der Meinung, dass sie zu lange sind und dass es da andere Lösungen hätte geben können. (Ruf: Sie sind zu lange!)
Zum direkten Vorredner: Beim Volksbegehren des Landesrates Waldhäusl, Stoppt Lebendtier-Transportqual, das übrigens auch sehr erfolgreich war, geht es konkret darum, dass Tiere, die der Schlachtung zugeführt werden, nur bis zum nächstgelegenen Schlachthof lebend transportiert werden sollen. Es gibt ja Alternativen. (Abg. Sieber: Kürzere? Kürzere Wege? Habe ich das richtig verstanden?) Man kann das in diesem Bereich so machen, dass man die Tiere nur zum nächstgelegenen Schlachthof führt oder dass man auch die geschlachteten Tiere transportiert, das ist dann halt leider ein bissl teurer. Das ist ja das Perverse an dem System, dass die Lebendtiertransporte über Tausende Kilometer quer durch Europa bis nach Nordafrika gestattet sind, und dass das dann günstiger ist. Also das ist ein System, das kann niemand wollen und das gehört abgeschafft, und da hat Landesrat Waldhäusl völlig recht. (Beifall bei der FPÖ.)
Geschätzte Kollegen von den Regierungsfraktionen, ich möchte aber fair sein. Ich sage ja nicht, dass das alles ein Mist ist, was Sie jetzt hier auf den Tisch legen, überhaupt nicht. Sie haben sich da in gewissen Punkten bewegt, und Sie werden auch bei unserem Abstimmungsverhalten, das differenziert ausfallen wird, sehen, dass wir einigen Bereichen auch zustimmen werden. Die Verschärfungen im Bereich der Qualzuchten, auch das Verbot des Kückenschredderns – das wird ja in Österreich eh nicht wirklich praktiziert, aber damit wir einmal klargestellt haben, dass das verboten ist – und der Umgang mit männlichen Kücken insgesamt: Da gibt es durchaus Verbesserungen und da werden wir auch zustimmen.
Wir hätten uns aber mehr erwartet, wir hätten uns mehr Mut erwartet. Darum können wir dem Ganzen nicht pauschal zustimmen. Ich bin schon gespannt, wie Sie sich verhalten, wenn das Volksbegehren zum Verbot der Lebendtiertransporte auch hier im Haus behandelt wird, wenn bei den Qualzuchten ein völliges Verbot kommt und wenn wir dann wirklich Meilensteine setzen.
Noch einmal von dieser Stelle aus ein Dank an die Initiatoren dieses Volksbegehrens, und im Gegensatz zu Kollegen Keck sehe ich das wie gesagt differenziert. Wir haben da einen Prozess gehabt, auch bei der Behandlung des Volksbegehrens, der gut war, und auf dieser Ebene sollten wir weitermachen, sollten wir weitergehen, aber in Summe
wünsche ich mir dann schon mehr Mut und mehr echten Einsatz zum Wohl unserer Mitgeschöpfe, zum Wohl der Tiere. (Beifall bei der FPÖ.)
13.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Clemens Stammler ist der nächste Redner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Kolleginnen und Kollegen! Die SPÖ ist immer voller Expertise, wenn es um Pflege und wenn es um Tierschutz geht – komischerweise ist das immer nur dann der Fall, wenn Sie in Opposition sind. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ein gutes Gesetz erkennt man wirklich am besten daran, dass sich die Opposition in den eigenen Reden in Widersprüche verstrickt. Kollegin Ecker, auf der einen Seite Planungssicherheit einzufordern und auf der anderen Seite lange Fristen zu kritisieren ist ganz einfach absurd. Es ist die Lebensrealität da draußen, dass es Betriebe gibt, in denen die Betriebsführerin, der Betriebsführer kurz oder zehn Jahre vor der Pension steht. Denen jetzt zu sagen: Bau bitte um 1 Million Euro oder mehr einen neuen Schweinestall!, obwohl sie wissen, sie haben keinen Hofnachfolger, ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Bäuerinnen und Bauern sind nicht einmal arbeitslosenversichert. Bäuerinnen und Bauern müssen arbeiten, bis sie in Pension gehen können, und das muss ihnen auch ermöglicht werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Kollege Schmiedlechner, hinsichtlich EU-weiter Standards gebe ich dir bedingt recht, ja, das hätte schon Sinn. Dass das aber aus deinem Mund kommt, obwohl genau die FPÖ jene Partei ist, die sich sofort entmündigt fühlt, sobald es EU-Gesetze gibt, bei denen wir keinen nationalen Spielraum mehr haben, obwohl kritisiert wird, dass prinzipiell alles über die EU passiert und wir keinen Spielraum haben, dass genau du dann einforderst, dass das europaweit geregelt werden muss, kann ich nicht verstehen. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)
Europaweite Regelungen: Wie sehen die aus? – Tun wir doch nicht so, als wäre die Schweinebranche bisher finanziell im gelobten Land gewesen! Der größte belgische Schweineproduzent mästet mehr Schweine als alle Schweinemästerinnen und Schweinemäster der Steiermark zusammen. Dass man diesen Betrieben jemals gesagt hat: Ihr könnt bei gleicher Qualität und gleicher Produktionsweise am europäischen Markt konkurrenzfähig sein!, war in Wahrheit falsch. Das wird nie funktionieren.
Jetzt ist es natürlich schwierig, diesen Betrieben, die jetzt schon am Rande des Möglichen sind, was die Finanzierbarkeit ihres Lebens, ihrer Höfe und Betriebe anbelangt, zu sagen, wir gehen einen neuen Weg. Dieser neue Weg ist aber absolut wichtig und richtig, und ich bin froh, dass auch die Branche das – diesen Prozess – nach breit geführten Gesprächen verstanden hat und jetzt frohen Mutes in die richtige Richtung geht.
Die Wahrheit ist die: Diese Bilder, die Kollege Keck hergezeigt hat, sind schrecklich, und es gibt kaum einen Menschen, den das nicht berührt. Diese Bilder haben aber nur bedingt mit dem Haltungssystem zu tun. Diese Bilder – vor allem die furchtbarsten Bilder – entstehen dann, wenn menschliches Versagen vorliegt. Das kann in jedem System stattfinden. Menschliches Versagen entsteht meistens aufgrund einer Überlastung, einer Überforderung, aufgrund – wenn man dahinter schaut – von Krankheit, auch psychischer Krankheit, oft auch hervorgerufen durch eine Schuldenfalle, die ganz am
Anfang gestanden ist, und dann muss man produzieren, weil der Stall nun schon einmal dasteht.
Tierleid können wir am besten verhindern, wenn wir in Zukunft Sozialpolitik eben nicht mehr über die Lebensmittelpreise machen – und Sie (in Richtung SPÖ) sind die, die Deckelungen für Lebensmittel fordern –, sondern Sozialpolitik ganz einfach über Umschichtung und nicht mehr über alle drüber machen. Das könnte der Weg sein, damit Lebensmittel das wert sind, was sie wert sind. Support your local farmer! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Doppelbauer.)
13.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Ing. Klaus Lindinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Bundesminister! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, das Thema Tierschutz bewegt. Es bewegt nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten, es bewegt vor allem die Bäuerinnen und Bauern. Ich bringe euch jetzt ein Beispiel: Ein guter Freund aus meiner Nachbargemeinde hat letztes Jahr in einen Schweinemaststall investiert – nach den aktuell geltenden Regelungen mit den Vollspalten – und kalkuliert, dass der Stall in 20 Jahren abbezahlt ist. Gäbe es keine Übergangsfristen, das sage ich in aller Deutlichkeit, dann würde das nicht passieren. So, wie der Lebensmitteleinzelhandel es macht, alle sieben Jahre eine neue Filiale irgendwohin stellen, das funktioniert da nicht. Da braucht es längere Übergangsfristen.
Noch ein Beispiel, eines, das wahrscheinlich jede und jeden in Österreich betrifft: ein neues Auto zu kaufen. Sie schaffen sich das Auto an, und dann – stellen Sie sich vor! –, fünf Jahre später wird der gesetzliche Rahmen verändert, dieses Auto wird verboten, und Sie, meine Damen und Herren, müssen sich ein neues Auto kaufen. – Das geht sich nicht aus. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, ihr werdet verstehen, dass ich in diese allgemeine positive Stimmung heute nicht ganz einstimmen kann, aber als Demokrat nehme ich diesen großen Konsens zur Kenntnis und dieses neue Tierschutzgesetz akzeptiere ich, weil – und das sage ich in aller Offenheit – es in einigen Punkten durchaus Verbesserungen mit sich bringt und auch halbwegs verträgliche Übergangsfristen beinhaltet.
Jetzt aber zu einem anderen Punkt – und da sei ganz klar festgehalten: es gibt drei Gruppen, die Bäuerinnen und Bauern, den Handel und die Industrie und die Konsumentinnen und Konsumenten –: Wir schaffen da für genau eine Gruppe eine Verpflichtung, nämlich für die Bäuerinnen und Bauern, und für die anderen beiden haben wir die tobenden Appelle. Das stimmt mich bedenklich.
Nehmen wir doch Rücksicht auf die hervorragende Qualität der österreichischen Produkte! Unterstützen wir die bäuerliche Produktion durch den Kauf dieser Produkte! Sichern wir damit auch die Lebensmittelversorgung in Österreich und verhindern wir den Import von Billigfleisch, produziert nach niedrigsten Tierschutzstandards! Vielleicht gehört sogar gesagt: Schauen wir, dass wir diese billigen Lebensmittel aus dem Ausland aus den Supermarktregalen verbannen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Kollege Amesbauer hat gesagt, er hat das Tierschutzvolksbegehren unterschrieben. Mein Wunsch, nein, ich fordere sogar jeden auf, der das unterschrieben hat: Damit seid ihr auch verpflichtet, die österreichischen Produkte zu kaufen – also nicht nur etwas unterschreiben und etwas fordern und dann nicht danach handeln, denn das funktioniert nicht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
Und eine Bitte an alle hier: Reden wir mit den Bauern und nicht über die Bauern! Glaubt mir, in den letzten Tagen, Wochen, Monaten sind viele Zuschriften gekommen, ich habe mit vielen Bäuerinnen und Bauern geredet: Sie haben Sorgen, sie haben Ängste, wenn nicht sogar Existenzängste.
Ich möchte hier eine große Bitte, einen Appell an alle aussprechen, die mitgeholfen haben, dieses Paket so zu verhandeln, und vor allem auch an die NGOs, und zwar ihre Positionen zu nutzen, den Handel und die Konsumenten in die Pflicht zu nehmen. Das ist wahrscheinlich in Zeiten der hohen Inflation etwas schwierig oder eine große Herausforderung, aber mehr Tierwohl braucht auch mehr tatsächliche Abgeltung für die Bäuerinnen und Bauern, denn sonst funktioniert das nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Eines möchte ich hier klarstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil gerade in den letzten Wochen und Monaten die Schweineproduzenten durch zum Teil einseitige Publikationen als Tierquäler dargestellt worden sind und in ein falsches Licht gerückt wurden: Ich weise das entschieden zurück! Eines ist nämlich klar: Die Bäuerinnen und Bauern sind die besten Tierschützer, denn geht es den Tieren gut, geht es dem Bauern gut, nämlich wirtschaftlich.
Ich habe da einen Bericht der „Kronen Zeitung“ von vor 14 Tagen. (Der Redner hält zwei Blätter mit Kopien des erwähnten Artikels mit der Überschrift „Wie geht es ihren Schweinen, Herr Hörtenhuemer?“ in die Höhe.) Es ist nicht immer so über die Schweinehaltung berichtet worden. Das ist eine realistische Darstellung. Genau von solchen Berichten würde ich mir viel mehr wünschen, nämlich eine realistische Darstellung eines Betriebs. Ich lade alle dazu ein, dass wir mehr von der Realität sprechen und nicht alle in eine Schublade stecken.
Meine Damen und Herren! Wenn ein Kriminalitätsfall in einer Sparte aufgedeckt wird, dann spricht man auch nicht über die gesamte Berufsgruppe. Banker, Lehrer, Ärzte, das sind alles angesehene Berufe, aber es ist auch schon passiert, dass zum Beispiel ein Arzt einen falschen Fuß amputiert hat – es sind aber nicht alle verurteilt worden. Genau das wünsche ich mir auch hinsichtlich Landwirtschaft. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz. – Zwischenruf bei der SPÖ.) Wenn schlechte Fälle aufgedeckt werden, dann ist das klar zu verurteilen, und das sage ich in dieser Deutlichkeit, aber stecken wir nicht alle in eine Schublade!
Meine Damen und Herren! 2004 ist hier im Hohen Haus das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz beschlossen worden. Ich möchte einen Fall von damals aufgreifen. Jeder kennt das Frühstücksei, das Spiegelei, das Omelett. Damals ist auch schon über die Haltung geredet worden. In Österreich ist die Käfighaltung verboten – zu Recht! Doch schauen wir einmal, welche Unmengen von flüssigen Eiern in 15-, 20-Liter-Kanistern aus dem Ausland importiert werden! Es würde mich interessieren, wie in diesen Ländern die Tierhaltung, die Legehühnerhaltung aussieht. Appelle allein sind zu wenig, da müssen wir alle an einem Strang ziehen!
Ich darf nun zu dem Bereich der Schweinehaltung übergehen und zur Preissituation etwas sagen. Ich weiß nicht, ob es hier herinnen viele von euch wissen: 1980 hat die Bäuerin, der Bauer für eine 100-Kilo-Mastsau bester Qualität 180 Euro gekriegt. Wisst ihr, was jetzt gezahlt wird? – Letzte Woche: 220 Euro. Ja, die Produktion ist über die letzten Jahre gesteigert worden, aber angesichts der immer mehr werdenden und höheren Auflagen, der zunehmenden Erschwernisse, der täglich steigenden Kosten für Erzeugung, Fütterung, Rohstoffe, Energie wird das auf Dauer nicht möglich sein.
Meine Damen und Herren! Wenn wir schon mehr Auflagen hinsichtlich Tierschutz haben, dann geht das alle an. Wir müssen da die Betriebe mitnehmen, wir müssen Anreize schaffen, wir müssen lange Übergangsfristen vorsehen, sonst geht es sich wirtschaftlich
nicht aus! In Hinkunft werden alle beweisen müssen, dass der Konsument, der Handel oder auch wir als Bauern diesen hohen Anforderungen gerecht werden. Medien, NGOs können positiv dazu beitragen. Das ist mein großer Wunsch. Das neue Gesetz mit den notwendigen Übergangsfristen, mit dem Schutz von neuen Investitionen, 23 Jahre ab dem aktuellen Standard, und vielen anderen Bereichen: Der Großteil der Bauern wird damit leben müssen. Das sage ich in aller Deutlichkeit.
Wir nehmen die Herausforderung an, unter der Bedingung, dass Handel und Konsumenten mitziehen. Das haben sich nämlich unsere Bäuerinnen und Bauern in Österreich verdient. Das muss klar gesagt sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Gabriel Obernosterer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Viele werden sich jetzt fragen: Warum geht der Obernosterer als Touristiker und Unternehmer beim Thema Tierwohl zum Rednerpult? (Abg. Kucher: Das wollte ich gerade fragen!) – Ich sage euch, warum ich hier stehe.
Dieses Gesetz, Herr Bundesminister, ist richtig und wichtig. Ich bin bei einem kleinen Bauern mit sechs, sieben Kühen, zehn Schafen und ein paar Schweinen aufgewachsen, und dann haben meine Eltern mit dem Tourismus angefangen. Das war damals diese regionale Wertschöpfung, da müssen wir wieder hinkommen: Es müssen die Produkte, die hier erzeugt werden, auch hier auf den Tisch kommen.
Es ist ja von meinen Vorrednern schon vieles angesprochen worden. Das hat natürlich auch seinen Preis. Im Jahr 1954 sind für Lebensmittel in einem Haushalt pro Kopf 45 Prozent des Einkommens ausgegeben worden. Im Jahr 1974 waren es nur mehr 27 Prozent und im Jahr 2021, Ende 2021, waren es nur mehr 11 Prozent. Wenn heute in einem Geschäft 1 Liter Mineralwasser teurer ist als 1 Liter Milch, dann passt das einfach nicht mehr zusammen.
Warum braucht es dieses Gesetz? – Nicht für die vielen kleinen Bauern, die die Landschaft erhalten, die den Tourismus draußen in den Landregionen aufrechterhalten, dort funktioniert die Welt noch. Mit der Industrialisierung und mit der Massenproduktion sind die niedrigen Preise gekommen, und das müssen wir in den Griff kriegen! Ich gratuliere den beiden Verantwortlichen, unseren beiden Ministern, die dafür zuständig sind, dass das heute auf Schiene gebracht wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich habe heute den Vertretern der Oppositionsparteien zugehört. Ich meine, wir wissen ja inzwischen, wie die Oppositionsparteien stimmen. Am meisten denkt ihr in letzter Zeit darüber nach: Wie kann man ein gutes Gesetz doch noch zerpflücken, um zu zeigen, dass es schlecht ist?, und nicht darüber: Was kann man besser machen?, das seht ihr als eure Aufgabe. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Wenn heute die Sozialisten da herinnen der Bevölkerung erklären wollen, dass sie bessere Umweltschützer, bessere Naturschützer und bessere Tierschützer als die Grünen sind, dann muss ich ihnen sagen: Da seid ihr aber so etwas von falsch gestrickt! Das funktioniert einfach nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Lebensmittel müssen uns etwas wert sein. Der Bauer muss uns etwas wert sein. Der Tourismus in Österreich findet hauptsächlich in den Landregionen statt. Die Bauern erhalten dort die Naturlandschaft, der Tourismus ist es, der dort zusätzliches Geld hereinbringt. Gewisse Betriebe gehen schon voraus, Herr Obmann, und zeigen, wie das funktioniert. Slow Food ist momentan in aller Munde. Was ist Slow Food? – Vom Bauern erzeugt und vom Wirt im Gasthaus auf den Tisch gebracht. Dieser Weg ist fortzusetzen, und wir werden diesen Weg auch fortsetzen und damit auch Erfolg haben.
Eines muss man dazusagen: Von heute auf morgen geht gar nichts. 30 Jahre lang hat man in die andere Richtung gearbeitet, und jetzt müssen wir schauen, dass wir mit unseren Bauern und mit unserem Tourismus wieder dort hinkommen, wo wir aufgewachsen sind: in unsere Natur- und Kulturlandschaft. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Peter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Vor allem aber liebe Schülerinnen, liebe Schüler, die ihr heute hier seid! Es ist vor allem für die junge Generation heute ein besonders guter Tag, weil wir mit der Beschlussfassung dieses Tierwohlpakets einen neuen zusätzlichen Meilenstein für das Tierwohl in Österreich setzen und weil wir damit auch einen weiteren Schritt setzen, um unsere Bäuerinnen und unsere Bauern und die Landwirtschaft weiterzuentwickeln, nach vorne zu bringen.
Daher möchte ich mich ganz herzlich bedanken: bei Herrn Abgeordnetem Georg Strasser, der auch Bauer ist und jeden Tag, wenn er zu Hause ist, selbst mitanpackt, und bei Abgeordneter Olga Voglauer, die das Gleiche in Kärnten, dem Bundesland, aus dem ich komme, tut. Sie haben mit allen Partnern verhandelt, denn wenn man für Zweibeiner und für Vierbeiner etwas Gutes bewegen will, dann braucht man auch einen Geist der Zusammenarbeit, dann ist es notwendig, dass man sich zusammensetzt und redet; und das haben die beiden Abgeordneten gemacht. Sie haben sich nicht nur mit den Politikerinnen und den Politikern hier im Haus zusammengesetzt, sondern auch mit Menschen, die ein Interesse daran haben, dass man sich besonders um Tiere kümmert, und mit Menschen, die ein Interesse daran haben, dass wir immer gutes Essen auf unserem Teller haben.
Darum geht es nämlich: Wir wollen einerseits eine gute regionale Selbstversorgung haben und wir wollen andererseits den besten Standard, den wir in Österreich traditionell haben und gewohnt sind, auch in Zukunft garantieren können, damit die Menschen von nah und fern bei uns die besten regionalen Lebensmittel, die man sich nur vorstellen kann, genießen können.
Wie erreicht man das? – Indem man heute hier eine Regelung dergestalt schafft, dass, wenn in Zukunft Ställe gebaut werden, zusätzliche Auflagen eingehalten werden müssen, die man gemeinschaftlich in einem Kompromiss ausverhandelt hat. Der Herr Bürgermeister, mein Vorvorredner, hat erzählt, dass sein Nachbar viel Geld in einen Stall investiert hat. Er wird dann natürlich vor ganz neue Tatsachen gestellt, wenn man ihm sagt: Morgen musst du etwas ganz anderes machen! Damit so etwas nicht passiert, hat man es so gemacht, dass diese Regeln in ein paar Jahren greifen und umgesetzt werden, sodass es genug Zeit gibt, sich darauf vorbereiten zu können. Das erreicht man, indem man mit Organisationen, die diesen Prozess unterstützen, wie zum Beispiel der AMA, zusammenarbeitet.
Ich komme jetzt aber zu einem wesentlichen Punkt, der die Bevölkerung und uns alle betrifft: Wir müssen uns dafür entscheiden, dass wir diese Produkte auch kaufen. Deswegen fordere ich Sie alle auf: Nehmen wir unsere Verantwortung wahr und fragen wir nach, wenn wir beim Gastwirt sind, wenn wir unterwegs sind: Kommen diese Lebensmittel auch aus Österreich?! Wenn sie aus Österreich kommen, können wir uns sicher sein, dass sie den höchsten Standard haben, dass die Lebensmittelsicherheit gegeben ist, dass sie gesund sind. Damit leisten wir einen Beitrag dazu, dass die Bäuerinnen und die Bauern unsere Kulturlandschaft in Österreichs Regionen pflegen können; da freuen sich der Tourismus, aber natürlich auch die Österreicherinnen und die Österreicher.
Also zusammenfassend: Es liegt ein Paket am Tisch, das einen großen Meilenstein darstellt, mit dem ein neuer Schritt gesetzt und ein neues Kapitel aufgeschlagen wird, wie man in Österreich miteinander Politik macht und wie man gemeinsam Entscheidungen trifft, um die Landwirtschaft und damit auch ganz Österreich mit regionalen Lebensmitteln sicher in die Zukunft zu führen.
In diesem Sinne lade ich alle Fraktionen ein: Springen Sie über Ihren Schatten und unterstützen Sie diesen Prozess, der uns allen sehr guttut – wenn wir zusammenarbeiten –, und stimmen Sie im Interesse der Bauernschaft und des Tierwohls mit! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.59
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Pia Philippa Strache. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Pia Philippa Strache (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Hohen Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Tierschutz: Worüber reden wir? – Wir reden über das Schicksal von Millionen Rindern, Kälbern, Schweinen, Hühnern und zahlreichen anderen sogenannten Nutztieren, die meist von unserem menschlichen Mitgefühl weitgehend ausgeschlossen sind. Zumindest war es bisher so, denn jetzt gibt es Neuerungen, die durchaus auf bessere Zeiten im Tierschutzbereich hoffen lassen, zum Beispiel einen Minister, der sich zumindest regelmäßig öffentlich zum Thema Tierschutz äußert.
Nun, ich denke, das hat sehr vielfältige Gründe, einer aber ist mit Sicherheit, dass es auch den Konsumenten nicht mehr egal ist, wie es den Nutztieren geht. Auch wenn sich viele von ihnen ein Leben als Vegetarier oder Veganer nicht vorstellen können, hat das Leben eines Tieres einen anderen Stellenwert bekommen. Daher ist es längst an der Zeit gewesen, dass da auch politisch erste Maßnahmen ergriffen werden, aber auch weil die Branche – und das trotz Inflation und den damit verbundenen Teuerungen – sonst doch ein wenig an dem Ast sägt, auf dem sie sitzt, weil wir in Zeiten des globalen Wettbewerbs Besonderheiten hervorstreichen und fördern müssen. Sonst bleibt eines Tages nur noch die Massentierhaltung, und da braucht es dann aber keine normalen Bauernhöfe mehr, sondern einzig riesige, ethisch mehr als bedenkliche Tierfabriken, bei denen es ausreicht, Hilfsarbeiter oder Leiharbeiter auszubeuten und auf Tierwohl keinen Wert zu legen. Da rentiert sich dann nur noch die Masse, und der Tierschutz wird mit Blick auf den Weltmarkt zum Ausschlusskriterium. Wenn keine Ausflüchte mehr helfen, dann bleiben wir bei den ökonomischen Argumenten.
An der landwirtschaftlichen Tierhaltung und an der Fleischverarbeitung hängen Arbeitsplätze, und Österreich, seine Bauern und seine Landwirtschaft sowie eben die Tiere verdienen ein gesamtheitliches, gut abgesichertes Konzept für eine sorgenfreie Zukunft. Eines ist ganz klar: Massentierhaltung, so wie sie derzeit erzwungen wird, fördert nicht
das Bauerntum, fördert nicht die Traditionen, sondern sie ruiniert diese, einschließlich der zahlreichen Kulturlandschaften. Tierschutz ist also mehr als zeitgemäß – auch vom wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet.
Bei diesem Paket gibt es einige gravierende Lücken, und es gibt viel, viel Verbesserungspotenzial. Vieles haben meine Vorredner schon gesagt, dennoch ist dieses Maßnahmenpaket ein kleiner Erfolg, weil sich halt einmal ein bisschen etwas getan hat, aber es ist lediglich das Eis aufgebrochen. Ich habe allerdings die Sorge, dass es zu einem jahrelangen Stillstand beim Thema Tierschutz kommt und wieder nichts angepackt und umgesetzt wird, weil eben ein erster zeitgemäßer kleiner Baustein gelegt wurde.
Schwach ist definitiv die Lösung für den Transport der Kälber. Mit rund drei Wochen sind sie nicht nur zu schwach für den Transport, sie können auch die Reise nicht bewältigen, ohne altersgerecht versorgt zu werden. Die Tränken sind eigentlich überflüssig, da die Kälber noch einen anderen Trinkreflex haben, und ich erwähne jetzt auch nicht die Stehsärge, die Dunkelheit, denn oft ist der Weg zum Schlachten die einzige Möglichkeit, dass diese Kälber jemals Tageslicht sehen. Auch zahlreiche Krankheiten entstehen auf dieser Reise. Warum aber sollten wir beim Thema Tierschutz über diese grausamen Themen sprechen?
Auch die Lösung hinsichtlich Vollspaltenböden ist eher dürftig, da habe ich leider nicht den Eindruck, dass da etwas durchdacht wurde.
Tierschutz ist eine stetige Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen, Empfindungen und Schicksalen der Hoftiere. Lösungen zu suchen, die einem einfach wieder ein paar Jahre Ruhe verschaffen, weil eh ein bisschen etwas passiert ist, ist zu wenig. Reden wir im Zusammenhang mit Tierschutz über die moralische Zurechnungsfähigkeit der Konsumentinnen und Konsumenten! Reden wir im Zusammenhang mit Massentierhaltung über die Profitgier dahinter und eine Auslegung des Tierschutzgesetzes, die all diese Verbrechen allein deswegen für richtig erachtet!
Fiaker – sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie haben es einmal angesprochen – sind auch ein wichtiges Thema, und ich bin dankbar für diesen Antrag. Ich werde in Diskussionen oft darauf angesprochen, dass Pferde ja Steppentiere sind, dass die auch auf der Weide den ganzen Tag in der prallen Sonne stehen und total hitzeunempfindlich sind. Ich habe noch nie, nie, nie ein Pferd auf der Weide gesehen, das bei Hitze eine Kutsche mit fünf Personen ziehen muss. Nur einmal nebenbei: Ein Pferd, das 500 Kilo schwer ist, muss bei schwerer Arbeit jeden Tag 50 bis 80 Liter trinken. Ich habe nicht den Eindruck, dass das bei den Standplätzen optimal gewährleistet ist.
Final kann man sagen: Ja, es ist ein Tierschutzpaket, auch wenn sich gerade die zahlreichen engagierten Tierschützerinnen und Tierschützer in Österreich zu Recht mehr gewünscht hätten und auch ich von etwas, das als Meilenstein im Tierschutz bezeichnet wurde, deutlich mehr erwartet hätte. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.05
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11 an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 12 bis 14 und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
12. Punkt
Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (2652/A)
13. Punkt
Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (2659/A)
14. Punkt
Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Impfpflichtgesetz, die COVID-19-Impfpflichtverordnung und die Verordnung betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung aufgehoben werden und das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (2676/A)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Hinsichtlich dieser Anträge wurde dem Gesundheitsausschuss jeweils eine Frist zur Berichterstattung bis 6. Juli 2022 gesetzt.
Es liegt kein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor.
Zu Wort gelangt nun Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Ich habe mit Kollegin Bayr noch ein bisschen diskutiert, und zu den bisherigen Reden der ÖVP sind uns fast nur noch Kinderlieder eingefallen. Wir waren jetzt gerade bei Pippi Langstrumpf: „Ich mach’ mir die Welt / Widdewidde wie sie mir gefällt“. – Das war, glaube ich, so in Summe der Sukkus der Reden der ÖVP zum Tierschutzgesetz. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Das ist schon eine Mischung aus ein bisschen Realitätsverdrängung und ein bisschen Marie-Antoinette gewesen, was wir da gehört haben. Die ÖVP stellt sich hin und sagt moralisierend: Die Lebensmittel sind in Österreich viel zu billig, die Menschen sollten viel, viel mehr für die Lebensmittel ausgeben! – Da könnte man natürlich als Politik auch einen Beitrag leisten. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Wenn die Kollegen vom Bauernbund sich jetzt groß beschweren, dann könnten sie auch einmal einen intensiven Diskurs mit den Kollegen vom Wirtschaftsbund führen – Gabriel Obernosterer verkörpert ja beides – und durchaus auch schauen, dass man dafür sorgt, dass die Menschen auch ein bisschen Geld im Brieftaschl haben.
In einer schwierigen Situation, in der sich ganz, ganz viele Menschen das Leben gar nicht mehr leisten können (Ruf bei der ÖVP: Was ist dein Vorschlag?), könnte man auch die Bevölkerung unterstützen und dafür sorgen, dass sie sich gute Lebensmittel leisten kann, und so auch etwas zum Tierwohl beitragen. (Beifall bei der SPÖ.)
Das hat schon ein bisschen etwas mit einer eingeschränkten Wahrnehmung der Realität zu tun. (Zwischenruf des Abg. Schmuckenschlager.)
Ähnlich ist es leider auch beim Themenbereich Impfen und Coronamanagement. Ich sage es euch ganz ehrlich: Ich habe gar keine Lust mehr, da hinüberzuschimpfen und zu diskutieren, was in Österreich im Bereich Krisenmanagement alles falsch läuft. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Ich möchte das gar nicht ansprechen. Ich glaube, dass die Menschen in Österreich doch andere Sorgen haben. Die Leute sind verzweifelt, sie wissen nicht mehr, wie sie die Gasrechnung bezahlen sollen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), sie wissen nicht, wie es wirtschaftlich weitergeht. Die Menschen haben andere Sorgen und würden sich erwarten, dass dieser Regierungspfusch irgendwann einmal ein Ende nimmt, dass das, was seit zwei Jahren dilettantisch abgearbeitet wird (Abg. Belakowitsch: Zweieinhalb sind es schon!), dass dieses Herumdilettieren und Herumpfuschen irgendwann einmal zu Ende geht (Zwischenruf des Abg. Wurm) und zumindest das Coronakrisenmanagement so läuft, dass man sagt, da ist eine Strategie erkennbar, nicht ein Zickzackkurs. (Abg. Belakowitsch: So wie in Wien!)
In diesem Sinne ist es, glaube ich, wichtig, dass man diesen Regierungspfusch auch im Zusammenhang mit der Impfpflicht heute beendet. Das war sozusagen ein Meisterstück der türkis-grünen Regierungszusammenarbeit (Abg. Belakowitsch: Ihr wart dabei!), man hat es geschafft, ganz deutlich zu sagen: Österreich ist in einer Situation, in der nur noch das funktioniert! (Zwischenrufe der Abgeordneten Wurm und Hauser.)
Die Freiheitlichen waren ja in der Partnerschaft ganz vorne mit dabei, ihr seid ja neben Sebastian Kurz die Hauptschuldigen, dass wir in Österreich in diesem Bereich so schlecht unterwegs sind! (Abg. Wurm: Mea culpa! Mea culpa, Philip!) Das eine war die Bundesregierung, die wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Coronakrisenmanagement einen Weltrekord an Inkompetenz aufgestellt hat (Abg. Belakowitsch: Ja, ja! Machen wir es wie in Wien! Lassen wir ...! – neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wurm), aber da ist die Opposition in Form der Freiheitlichen partnerschaftlich ganz vorne mit dabei gewesen. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) – Herr Ivermectin, Sie waren da in Tirol ganz vorne mit dabei! (Heiterkeit des Abg. Wurm.) Da brauchen wir nicht lange zu diskutieren, das weißt du ganz genau, denn diese Debatte hat uns nicht weitergebracht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Fürst.)
Es ist wichtig, dass wir in der Politik jetzt diesen Schlussstrich ziehen, dass wir sagen, dieser Regierungspfusch muss jetzt enden. Jetzt wären wir so weit, dass wir fragen, wie es denn im Krisenmanagement weitergehen soll, damit wir über die Teuerung reden können. Praktischerweise ist der Bundesminister für beides zuständig, und von beiden Seiten kommt nicht viel (Abg. Belakowitsch: SPÖ ...! Wenn man mitgestimmt hat ...!); deswegen ist es wichtig, dass wir jetzt zumindest das Krisenmanagement im Bereich von Corona professionalisieren.
Wir werden einen Plan für den Herbst brauchen. Was nicht geht, möchte ich hier in dieser Runde sagen: Als Bundesminister für Gesundheit einen Plan vorzulegen und zu sagen, wir planen mehrere Varianten, entweder wird es schlimm oder es wird super oder irgendetwas dazwischen, das ist kein Plan, das ist bestenfalls würfeln und hoffen, dass irgendetwas rauskommt. Krisenmanagement und Maßnahmenplanung auf Basis unterschiedlicher Szenarien sehen natürlich anders aus. Wir erleben leider, dass es noch immer keinen Plan gibt. (Abg. Belakowitsch: Also was jetzt? Impfpflicht abschaffen oder nicht abschaffen?) – Frau Kollegin Belakowitsch, ich weiß gar nicht, warum Sie jetzt so aufgeregt sind, Sie können sich ja durchaus vielleicht irgendwann einmal sachlich einbringen. Es wäre doch schön gewesen, wenn die FPÖ außer Pferdewurmmitteln oder irgendeinem Plan B (Ruf bei der FPÖ: Geh hör doch auf mit dem Blödsinn!), der nicht funktioniert, auch irgendwann einmal aktiv mitgearbeitet hätte. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Falsches Thema! Mein Gott! Du warst dabei, dein Problem!)
Als SPÖ haben wir das immer getan, wir haben gesagt: Wenn es sinnvolle Maßnahmen gibt, dann sind wir mit dabei (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner), und wenn es einen Pfusch gibt, dann sind wir nicht mit dabei. Das ist der klare Weg. (Abg. Belakowitsch: Also war es jetzt ein Pfusch oder war es nicht falsch? War es ein Pfusch oder war es sinnvoll?) Die Freiheitlichen waren gleich im Zickzack unterwegs wie die ÖVP, da hat die ehemalige Koalition zwischen ÖVP und FPÖ schon Nachwirkungen hinterlassen – Hartinger-Klein lässt grüßen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Das war jetzt schwach, Philip!)
14.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Ralph Schallmeiner. – Bitte schön. (Abg. Belakowitsch: Können Sie es uns sagen? War es ein Pfusch oder war es sinnvoll? – Abg. Wurm: Philip, das war sehr ...! – Abg. Belakowitsch: Der Philip hat es nicht beantworten können! – Abg. Wöginger: Der Kakao war stark heute in der Früh! Starker Kakao!)
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Haus auf der Galerie! Vizekanzler Kogler pflegte immer zu sagen, dass er all jene beglückwünscht, die es immer schon gewusst haben, insbesondere jene, die im Vorhinein schon so gescheit waren, dass sie alles ganz genau gewusst haben. (Abg. Belakowitsch: Was ist mit ihm? Warum reden Sie im Imperfekt?) So kommt mir das auch gerade ein bisschen vor.
Aber niemand kann ja im Vorhinein zu 100 Prozent genau sagen, wie sich die Pandemie im Detail entwickeln wird. Die Expertinnen und Experten können uns immer nur Pfade aufzeigen, wohin sich etwas wahrscheinlich entwickeln wird. (Abg. Belakowitsch: Lasst die Leute einfach in Ruhe!) Entsprechend müssen wir auch mit Annahmen arbeiten, entsprechend braucht es Szenarien, die verschiedene Rahmenbedingungen durchdeklinieren. (Abg. Belakowitsch: Nehmt einfach an, es ist vorbei!)
Das Gesundheitsministerium arbeitet am sogenannten Virusvariantenmanagementplan, übrigens einem Plan, bei dem alle neun Bundesländer, auch die sozialdemokratisch geführten Bundesländer, natürlich eingebunden sind und sich auch dementsprechend mit ihrer Expertise einbringen. Um das klarzustellen: Da ist natürlich dann auch die Kooperation mit den Kommunen drinnen, da sind natürlich auch die Expertinnen und Experten drinnen. Es ist eben die Erfahrung aus den letzten zweieinhalb Jahren, die dort Eingang findet. Damit haben wir profunde, durchdachte Szenarien, die eben dann dementsprechend zum Einsatz kommen, wenn es auch notwendig ist. Ich glaube, lieber Kollege Kucher, es ist nicht so schwer, dass man das, was uns in den nächsten Wochen und Monaten erwartet und wie der Plan ist, dann auch sieht; noch dazu, wenn Wien, Kärnten und Burgenland hier ja sehr aktiv, sehr proaktiv auch mitgearbeitet haben. (Abg. Kucher: Wo ist der Plan?)
Das Ziel ist ein besserer gesamtgesellschaftlicher Umgang mit Covid und den Belastungen durch die Pandemie. Nie wieder darf unser Gesundheitswesen so derart hart an den Rand der Belastung und des Kippens kommen wie im Oktober und im November 2021. Ich glaube, darin sind wir uns auch alle miteinander einig. (Abg. Belakowitsch: War weniger als im Oktober 2020! Die Leute haben schon noch ein Hirn zum Nachdenken!)
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Maßnahmen so gewählt werden, dass die Menschen in diesem Land diese auch gut mitnehmen und mitgehen können. Daher
haben wir ja beispielsweise auch vor Kurzem die Vorgangsweise der Verkehrsbeschränkungen für einen Teil der Betroffenen gefunden, anstatt weiterhin auf strikte Absonderungen zu setzen. Auch wenn die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ das immer ein bisschen anders zu framen versuchen, ist das aber beispielsweise ein gelinderes Mittel in der Pandemiebekämpfung. (Abg. Belakowitsch: Aber keine Gesunden!)
Dafür braucht es aber auch noch kleinere Anpassungen, und deshalb bringe ich hierzu folgenden Antrag ein, den ich verlese:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (2652/A) (TOP 12)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
„1. In Artikel 1 erhält die Novellierungsanordnung die Ziffernbezeichnung „2.“; folgende Z 1 wird vorangestellt:
„1. In § 3b wird die Wortfolge „Bis zum Vorliegen des Testergebnisses der Nachtestung ist“ durch die Wort- und Zeichenfolge „Sofern eine Absonderung gemäß §§ 7 oder 17 vorgesehen ist, ist bis zum Vorliegen des Testergebnisses der Nachtestung“ ersetzt.“
2. Dem Artikel 1 werden folgende Z 3 bis 5 angefügt:
„3. In § 7 Abs. 1 wird nach dem Wort „Absonderungsmaßnahmen“ die Wortfolge „oder Verkehrsbeschränkungen“ eingefügt.
4. Nach § 49 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Abweichend von § 33 ist der Anspruch auf Vergütung des Verdienstentganges gemäß § 32 Abs. 1a binnen drei Monaten vom Tag, an dem eine Maßnahme gemäß § 7 oder § 17 aufgehoben worden wäre oder eine Verkehrsbeschränkung gemäß § 7b geendet hat, bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel sich der Wohnsitz (Sitz) des Antragstellers befindet, geltend zu machen.“
5. Dem § 50 wird folgender Abs. 33 angefügt:
„(33) § 3b, § 4 Abs. 5, § 7 Abs. 1 und § 49 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; § 3b, § 4 Abs. 5 und § 49 Abs. 1a treten mit Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.““
3. In Artikel 2 erhält die Novellierungsanordnung die Ziffernbezeichnung „1.“; folgende Z 2 wird angefügt:
„2. Dem § 13 wird folgender Abs. 19 angefügt:
„(19) § 5 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.““
*****
Es geht hierbei, wie schon erwähnt, um technische Adaptierungen und Erläuterungen, insbesondere was beispielsweise diese neu eingeführten Absonderungen anbelangt. – Das ist einmal das eine.
Das andere ist: Wir werden heute auch, wie bereits angekündigt, die Impfpflicht wieder abschaffen. Die Ausgangslage zum Zeitpunkt, als der Grundsatzbeschluss, diese umzusetzen, getroffen wurde, war eine andere. Es war der Eindruck der Deltawelle, es war das Wissen, welchen Wert eine hohe Impfungsrate damals gehabt hätte, was wir uns alle erspart hätten, wenn deutlich mehr Menschen geimpft gewesen wären. Daher wurde die Impfpflicht damals mit breiter Unterstützung hier im Haus verhandelt und beschlossen. Ich möchte mich hierbei nochmals und ausdrücklich bei allen Parteien, die wochenlang ernsthaft und mit dem Wissen, dass es sich hierbei um eine definitiv heikle Materie handelt, miteinander verhandelt haben, bedanken. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP sowie des Abg. Bernhard.)
Es war für uns alle eine schwere Entscheidung und es war für uns alle ein Hüpfen über den eigenen Schatten. Entsprechend war es auch kein fauler Kompromiss, sondern ein sehr flexibles Gesetz, das eine beständige Verhältnismäßigkeitsprüfung vorsieht. Die dafür eingesetzte Kommission, bestehend aus zwei Juristinnen und Juristen und zwei Medizinerinnen und Medizinern, hat uns gute Dienste erwiesen, hat die Situation regelmäßig evaluiert. Der VfGH gesteht übrigens diesem Konstrukt indirekt auch eine gute und vor allem verfassungsgemäße Funktion zu, indem er erst vor Kurzem die Konformität des Gesetzes bestätigte, nicht zuletzt auch aufgrund der Empfehlungen der Kommission und dem Folgen dieser Empfehlungen.
Demgegenüber steht eine nunmehr andere Situation als damals im November 2021. Omikron belastet deutlich weniger das Gesundheitswesen bei deutlich höheren Infektionszahlen. Was aber auch deutlich stärker belastet wurde und immer noch wird, ist unsere Gesellschaft. Minister Rauch hat davon gesprochen, Gräben zuzuschütten – dem schließe ich mich an. Die aufgerissenen Gräben zu all jenen, die durch Halb- und Unwahrheiten von Verschwörungserzählern in eine Ecke gedrängt wurden, müssen wir zuschütten.
Das bedeutet aber nicht, dass wir über alles, was passiert ist, hinwegsehen können. Das bedeutet auch nicht, dass wir achselzuckend die Drohungen gegen impfende Ärztinnen und Ärzte hinnehmen werden. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Das bedeutet auch nicht, dass wir darüber hinwegsehen können, wenn Menschen im Gesundheitswesen oder auch anderswo bedroht wurden oder bedroht werden, weil sie sich für die Impfung ausgesprochen haben. (Abg. Wurm: Ihr seid resistent gegen ...!) Dazu gehört auch, dass wir das Spiel mit dem Feuer, das bewusste Behaupten von Verschwörungserzählungen, so wie es auch Politikerinnen und Politiker hier im Haus immer wieder machen, nicht einfach hinnehmen können und werden. Und nein, Kollege Hauser, das Verbreiten von verschwörungstheoretischen Behauptungen eines – laut Wikipedia – Verbreiters „von Desinformation wie falscher Behauptungen und Fake News, Verschwörungsideologien sowie russischer Regierungspropaganda“ in Form einer parlamentarischen Anfrage ist kein Kavaliersdelikt (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP), sondern ist ein aktiver Beitrag, die Gesellschaft zu spalten, durch Sie und die Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner Ihrer Anfrage von gestern.
Heute jedenfalls werden wir die Impfpflicht wieder aussetzen (Abg. Wurm: Ah! Ah! Ein Freudʼscher Versprecher!), nicht nur aussetzen, sondern sie wieder abschaffen. Wir werden sie heute abschaffen. Wir haben immer gesagt, dass wir sie nur so lange haben werden, wie wir sie auch brauchen. (Abg. Wurm: Peinlich! Äußerst peinlich!) So wie bei allen anderen Maßnahmen immer so viel wie notwendig, so wenig wie möglich als Motto hochgehalten wurde, so halten wir auch das hier gemachte Versprechen. Wer den Expertinnen und Experten in den letzten Wochen zugehört hat, weiß auch, dass dieser Entschluss von ganz vielen dieser Expertinnen und Experten in der Zwischenzeit mitgetragen wird, wie auch der Entschluss damals, die Impfpflicht einzuführen, von diesen
mitgetragen wurde. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.19
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (2652/A) (TOP 12)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
„1. In Artikel 1 erhält die Novellierungsanordnung die Ziffernbezeichnung „2.“; folgende Z 1 wird vorangestellt:
„1. In § 3b wird die Wortfolge „Bis zum Vorliegen des Testergebnisses der Nachtestung ist“ durch die Wort- und Zeichenfolge „Sofern eine Absonderung gemäß §§ 7 oder 17 vorgesehen ist, ist bis zum Vorliegen des Testergebnisses der Nachtestung“ ersetzt.“
2. Dem Artikel 1 werden folgende Z 3 bis 5 angefügt:
„3. In § 7 Abs. 1 wird nach dem Wort „Absonderungsmaßnahmen“ die Wortfolge „oder Verkehrsbeschränkungen“ eingefügt.
4. Nach § 49 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Abweichend von § 33 ist der Anspruch auf Vergütung des Verdienstentganges gemäß § 32 Abs. 1a binnen drei Monaten vom Tag, an dem eine Maßnahme gemäß § 7 oder § 17 aufgehoben worden wäre oder eine Verkehrsbeschränkung gemäß § 7b geendet hat, bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel sich der Wohnsitz (Sitz) des Antragstellers befindet, geltend zu machen.“
5. Dem § 50 wird folgender Abs. 33 angefügt:
„(33) § 3b, § 4 Abs. 5, § 7 Abs. 1 und § 49 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; § 3b, § 4 Abs. 5 und § 49 Abs. 1a treten mit Ablauf des 30. Juni 2023 außer Kraft.““
3. In Artikel 2 erhält die Novellierungsanordnung die Ziffernbezeichnung „1.“; folgende Z 2 wird angefügt:
„2. Dem § 13 wird folgender Abs. 19 angefügt:
„(19) § 5 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“““
Begründung
Zu Artikel 1 (Epidemiegesetz 1950 – EpiG):
Zu Z 1 (§ 3b):
Vor dem Hintergrund der im Nationalrat beschlossenen (s 1503 der Beilagen XXVII. GP) Verordnungsermächtigung in § 7b des Epidemiegesetzes 1950 (Festlegung von
Verkehrsbeschränkungen für kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen durch Verordnung) ist auch § 3b dahingehend anzupassen, dass bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses nach durchgeführtem SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung eine selbstüberwachte Heimquarantäne nur dann anzutreten ist, wenn Absonderungsmaßnahmen nach §§ 7 oder 17 EpiG vorgesehen sind.
Zu Z 2 (§ 7 Abs. 1):
Es handelt sich um eine Klarstellung, insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen § 7b EpiG.
Zu Z 2 (§ 49 Abs. 1a):
Die Sonderregelung des Verdienstentganges aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 in § 32 Abs. 1a EpiG macht es erforderlich, die Fristenberechnung anzupassen und die behördliche Zuständigkeit klarzustellen, weil der Anknüpfungspunkt für den Anspruch in § 32 Abs. 1a EpiG im Nachweis einer befugten Stelle über ein positives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 besteht. Daran hat sich auch die Fristenberechnung zu orientieren, wobei die Frist – parallel zum Fall behördlicher Maßnahmen – ab jenem Tag zu laufen beginnen soll, an dem eine behördliche Maßnahme gemäß § 7 oder § 17 aufgehoben worden wäre. Eine Klarstellung der Zuständigkeit ist insbesondere im Hinblick auf § 7b erforderlich.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Mag. Gerhard Kaniak gelangt nun zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Wurm: Das war kein Zeichen von Größe! – Abg. Schallmeiner: Was? – Abg. Wurm: Deine Rede!)
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist tatsächlich endlich so weit, das unsägliche Impfpflichtgesetz wird mit dem heutigen Tag wieder das Zeitliche segnen und von diesem Hohen Haus ausgesetzt beziehungsweise abgesetzt werden. Das ist gut so. Da ist den Zehntausenden Demonstranten, die sich in den vergangenen Monaten auf der Straße dafür eingesetzt haben, dass dieses Unrechtsgesetz abgeschafft wird, zu danken. Und auch die Freiheitliche Partei hat ihren Teil dazu beigetragen. (Beifall bei der FPÖ.)
Warum erlaube ich mir, dieses Gesetz unsäglich zu nennen? – Weil es ein absolut unverhältnismäßiger Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Menschen war, weil es nüchtern betrachtet absolut das Gegenteil von dem erreicht hat, was die Regierungsparteien behauptet haben, damit erreichen zu wollen; denn es hat nicht dazu geführt, dass die Menschen sich vermehrt gegen Covid-19 haben impfen lassen, und es hat darüber hinaus noch dazu geführt, dass die Menschen auch andere sinnvolle Impfungen nicht mehr in Anspruch genommen haben. Das, Herr Bundesminister Rauch, Herr Klubobmann Wöginger, ist es, was Sie mit diesem Gesetz angestellt haben. Wenn Kollege Schallmeiner hier heraußen steht und davon redet, dass Unwahrheiten verbreitet werden (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner), polarisiert und emotionalisiert wird, dann muss man sagen: Das, was Sie mit dem Impfpflichtgesetz angestellt haben, ist ein viel, viel größerer Schaden, den Sie als Regierungsparteien angerichtet haben, als all das, was die freiheitlichen Abgeordneten jemals zustande gebracht hätten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Matznetter: ... zustande!)
Nun gut, das Impfpflichtgesetz ist in Kürze Geschichte. Wir beschließen heute – Sie beschließen heute – auch weiter gehende Maßnahmen im COVID-19-Maßnahmengesetz zur Implementierung der von Ihnen gewünschten Verkehrsbeschränkungen. Da Kollege Schallmeiner das ja schon als gelinderes Mittel tituliert hat, möchte ich das hier noch einmal infrage stellen. Ich habe das im Ausschuss bei der Änderung des Epidemiegesetzes ja bereits getan, aber ich möchte das noch etwas im Detail erläutern.
Warum sind wir gegen diese Verkehrsbeschränkungen? – Nun, Verkehrsbeschränkungen können im Einzelfall, so wie sie in der Vergangenheit angewendet worden sind, tatsächlich ein gelinderes Mittel zu einer vollständigen Absonderung sein. Das, was hier vorliegt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist aber quasi eine Generalbevollmächtigung, ein weiteres Ermächtigungsgesetz für den Gesundheitsminister, flächendeckend und für alle Österreicher, oder, so wie es ihm beliebt, nach eigenem Ermessen für einzelne Gruppen Verkehrsbeschränkungen zu erlassen, die so weitreichend sein können, dass auch andere grundrechtliche Freiheiten, wie zum Beispiel das Recht auf Teilnahme an Demonstrationen, davon betroffen sein können. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir Freiheitliche niemals tolerieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Auch was die Vorbereitung für den Herbst anbelangt, muss ich Kollegen Kucher recht geben. Das Aufzeichnen von ein paar Szenarien ist kein Plan. Das, was fehlt, sind die konkreten Maßnahmen, die gesetzt werden müssen. Da müssen wir ganz von vorne anfangen. Es ist erschütternd, dass der Großteil unserer Forderungen, die wir im Plan B bereits im Sommer 2020 aufgestellt haben, noch immer nicht umgesetzt ist – und dabei wären das genau die Punkte, die wir nun für den Herbst bräuchten.
Wir haben noch immer keine solide Datenbasis, Herr Bundesminister. Es gibt zum Beispiel keine einzige Auswertung in Ihren offiziellen Unterlagen, die Sie auch dem Gesundheitsausschuss zugespielt haben, in der die Infektionswellen nach den verschiedenen Virussubtypen aufgelistet sind, die Gefährlichkeit tatsächlich individuell für die einzelnen Virustypen analysiert wird, woraus dann die richtigen Schlüsse gezogen werden. Es gibt keine Analyse der getroffenen Maßnahmen, was tatsächlich effektiv war und was mehr geschadet als geholfen hat. Es gibt alles nur in einer Aufsummierung und einer rückblickenden Betrachtung, die Kraut und Rüben zusammenwirft und nicht differenziert. Dabei hat sich ja seit Omikron – und das sagen alle Experten, die sich in der Materie auskennen – maßgeblich alles geändert, weil sich zeigt, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Übertragung und Ansteckung praktisch wirkungslos sind, dass gleichzeitig aber die Häufigkeit des Auftretens überschaubar und die Schwere der Erkrankung so mild ist, dass wir, was die Erkrankungsschwere und auch das Sterblichkeitsrisiko betrifft, mittlerweile unter dem Niveau einer saisonalen Grippe liegen.
In dieser Situation noch immer so zu tun, als ob wir vor einer tödlichen Krankheit stehen würden, die 10 Prozent der Menschen dahinraffen würde, so wie das Ex-Kanzler Kurz am Beginn der Pandemie behauptet hat, ist nicht nur fahrlässig, sondern verantwortungslos. Es entspricht auch nicht der Realität, und das ist genau der Grund, sehr geehrter Herr Bundesminister, warum mittlerweile nur mehr so wenige Menschen diesem Regierungskurs folgen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn Sie sich tatsächlich auf den Herbst vorbereiten wollen, dann sollten wir leichte Subtypen wie Omikron B1, B4, B5, wie sie momentan zirkulieren, gar nicht mehr vom Epidemiegesetz erfassen, sondern aufpassen und wachsam sein, ob vielleicht in Zukunft eine neue schwere Variante kommt, die vielleicht dann auch wieder Maßnahmen rechtfertigen würde – aber nur Maßnahmen, die sich wirklich als evidenzbasiert wirksam erwiesen haben. (Abg. Belakowitsch: Also keine!) Das ist momentan sehr schwierig zu sagen, da gebe ich Ihnen recht, ja. Und jene Dinge, die notwendig sind, um das Gesundheitssystem in Österreich auf eine neue schwere Erkrankungswelle vorzubereiten, gehören eben auch einmal umgesetzt: die Stärkung der Gesundheitsbehörden, die Stärkung des
niedergelassenen Bereichs zur frühzeitigen Versorgung mit Hausvisiten und Ähnlichem, der frühzeitige Einsatz von Arzneimitteln. Sie haben heute in der Fragestunde am Beginn der Plenarsitzung übrigens selbst zugegeben, dass der Einsatz der in Österreich bereits seit Monaten vorhandenen Covid-Therapeutika mitnichten funktioniert. Viele der Arzneimittel sind gar nicht in Verteilung. In Oberösterreich wird im niedergelassenen Bereich genau eines der eingelagerten Präparate verteilt, das eigentlich gar nicht am besten geeignet ist, weil es relativ viele Wechselwirkungen hat; andere, die besser geeignet wären, werden gar nicht eingesetzt.
Nun macht der Bürgermeister in Wien heute eine Pressekonferenz, in der er bei einer Belegungsquote mit Covid-Patienten von 2,7 Prozent auf der Normalstation in den Spitälern neue Verschärfungen ankündigt. Dort spielen sich nach seinen eigenen Worten die Dramen ab – bei 2,7 Prozent Belegung durch Covid-Patienten, ohne die herauszurechnen, die auf der Normalstation behandelt werden und einen Covid-Zufallsbefund haben! Da frage ich mich: Was läuft in diesem Land falsch, warum schaffen wir es nicht, dass es da vernünftige Regelungen vonseiten des Ministeriums gibt, dass positiv Getestete frühzeitig die vorhandenen Medikamente bekommen, mit denen sie nach wenigen Tagen wieder vollkommen virenfrei wären, keine Absonderung notwendig wäre, sie wieder am Arbeitsprozess teilnehmen könnten und das Risiko von schweren Erkrankungen und Todesfolgen de facto ausgeschlossen ist? Sie kennen vermutlich die Datenlage dieser Medikamente. Warum werden die nicht eingesetzt? Warum redet man stattdessen davon, die Leute wieder einzusperren, sie von ihrem Arbeitsplatz oder vielleicht zumindest vom Sozialleben fernzuhalten, sie wieder Test- und Impfzwängen zu unterwerfen? Das ist ein Irrweg, Herr Bundesminister!
Sehen Sie sich nochmals unsere Vorschläge an, diskutieren Sie das noch einmal mit uns, bereiten wir uns tatsächlich auf die Möglichkeit einer schweren Infektionswelle vor, die aber sicherlich nicht von Omikron ausgehen wird, sondern wenn, dann von etwas anderem. Dafür aber brauchen wir die Maßnahmen, die jetzt getroffen werden, und das, was Sie jetzt wieder ankündigen, auf keinen Fall. (Beifall bei der FPÖ.)
14.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Dr. Josef Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Gabriela Schwarz: Gott sei Dank!)
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute geht es darum, das Impfpflichtgesetz außer Kraft zu setzen. Wenn man sich das anschaut, dann zahlt es sich aus, die Vergangenheit kurz Revue passieren zu lassen: Die Coronapandemie hat bei uns deutlich drei Phasen hinter sich gebracht, und da kommt man so ungefähr auch mit den Jahren hin.
Jahr 2020: Ein neues Virus hat eine immunologisch völlig naive – das heißt ungeschützte – Bevölkerung getroffen; und entsprechend hat das Virus zugeschlagen, nicht nur bei uns, sondern weltweit. Es sind damals nachweislich 2 Prozent der nachgewiesen infizierten Personen verstorben. Als noch weniger getestet worden ist, war dieser Prozentsatz noch höher, und es war wirklich eine dramatische Situation. Es hat praktisch keine spezifischen medizinischen Maßnahmen dagegen gegeben. Das heißt, man musste sich allein auf sogenannte nichtpharmakologische Interventionen beschränken; damit meint man eben Maßnahmen von Abstand halten bis hin zum Lockdown – Maßnahmen, die wirklich sehr intensiv in unser wirtschaftliches und soziales Leben eingegriffen haben. Das war im Wesentlichen die Entwicklung 2020, und da ist es gelungen, doch sehr viel Schlimmes zu verhindern, aber mit großer Anstrengung und mit großen Einschränkungen.
Im Jahr 2021 sind dann die Impfungen verfügbar geworden, und man hat dann sehr schnell gesehen, dass diese Impfungen sehr gut vor schweren Verläufen und vor Todesfolge schützen, und sie haben zu Beginn und über viele Monate hin auch vor der Infektion geschützt und das Infektionsgeschehen insgesamt massiv bremsen können. (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Das ist über die Mitte des Jahres 2021 hinaus so gewesen. Es sind die Alphavariante zu Beginn des Jahres und die Deltavariante dann mehr in der zweiten Jahreshälfte dazugekommen. Die Deltavariante war wiederum deutlich gefährlicher als der vorherige Wildtyp; und man hat gesehen, dass die Infektion sich nicht wirklich einbremsen lässt – nicht zuletzt weil die Impfquote nicht so hoch war, wie man es gebraucht hätte. Das war der Anlass, dass man sich Gedanken über ein Impfpflichtgesetz gemacht hat, wobei man aber auch schon berücksichtigt hat, dass man von einem gegenwärtigen Wissensstand und einem Verlauf der Pandemie nicht vorhersagen kann, wie das ein halbes oder ein Jahr später ausschauen wird.
Das war der Grund, warum dieses Impfpflichtgesetz als Rahmengesetz geschrieben worden ist, wobei das konkrete Wirksamwerden jeweils von der aktuellen Situation abhängig war, zu beurteilen und dann per Verordnung zu regeln war.
Im heurigen Jahr – dritte Phase – ist Omikron gekommen: massiv infektiös, weitaus mildere Verläufe, viel weniger Belastung der Spitäler, einerseits weil dieser Typ per se etwas weniger schlimme Erkrankungen macht, ganz besonders aber, weil wir mittlerweile durch Impfung und Genesung eine breite Grundimmunität in der Bevölkerung haben. Dadurch ist die Situation eine andere. Zusätzlich sind jetzt auch Medikamente verfügbar, die bei Ausbruch der Erkrankung tatsächlich auch verwendet werden können. Auch diese sind in der Lage, die Gefährlichkeit der Erkrankung weiter einzudämmen. Die Situation ist also eine andere geworden, und genau deshalb können wir das Impfpflichtgesetz heute außer Kraft setzen.
Ich finde, das ist richtig. Weil vorhin von einer Zickzackpolitik gesprochen worden ist: Das ist es nicht. Es ist eine andere Politik. Sie mag nicht populär sein. Sie ist sicher nicht populistisch. Es ist eine Politik, die sich an der Wissenschaft und deren Erkenntnissen orientiert, die verantwortungsbewusst mit gesundheitlichen Herausforderungen umgeht, die die aktuelle Situation bewertet und dementsprechend handelt; und genau deshalb haben wir heute diesen Beschluss auf der Tagesordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte allen hier danken, die in zum Teil sehr lebhaftem Diskurs über diese ganzen zweieinhalb Jahre mit uns gemeinsam um vernünftige Wege gerungen haben, die auch bereit sind, zu erkennen, wenn sich Situationen ändern, so wie das da der Fall ist, und mit uns gemeinsam den Weg in die Zukunft gehen.
Die Situation ist eine andere geworden; hundertprozentig voraussagen, wie es die nächsten Monate kommt, kann derzeit niemand. Ich bin auf der Seite des vorsichtigen Optimismus: Es wird nie mehr ein völlig neues Covid-19-Virus eine völlig unvorbereitete Bevölkerung treffen. Deshalb wird es sicher nicht mehr so schlimm werden, wie es einmal war. Wir müssen wachsam sein. Danke an den Herrn Minister, dass entsprechende Szenarien vorbereitet werden. Ich bin froh, dass wir die Impfung haben. Es ist klar, dass sie mittlerweile weltweit an die 15 bis 20 Millionen Todesfälle verhindert hat, sie wird weiterhin eine wesentliche Stütze sein. – Ich sage herzlich Danke, ich wünsche alles Gute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.32
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die Aussage, dass Politik die letzten zweieinhalb Jahre populistische Politik war, kann ich vollinhaltlich teilen. Ich glaube, ein Blick in die Vergangenheit, der sich aus meiner, aus unserer Sicht ein bisschen differenzierter darstellt als jener, den Kollege Smolle gerade gezeichnet hat, lohnt sich (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner), denn man muss, wenn man ganz ehrlich ist, angesichts dieses kollektiven Vergessens, das die Pandemiepolitik betreffend bei den Regierungsparteien schon länger angebrochen ist, die Erinnerung wieder auffrischen und die Dinge in Erinnerung rufen. (Abg. Schallmeiner: Ja, das große Vergessen ist bei euch ...!)
Es war von Beginn an – Sie erinnern sich alle, und ich sage diese Worte absichtlich – „billige Selbstdarstellung“, besonders des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (Beifall bei der SPÖ), der sich immer nur zwei- bis dreimal die Woche in Pressekonferenzen über Zurufe aus der Wissenschaft hinweggesetzt hat, auch über die Expertise aus den Ministerien hinweggesetzt hat. Es ist alles in den Kabinetten irgendwie gestrickt und gebastelt worden, und so haben die Gesetzentwürfe dann auch ausgesehen. Es war ein absolutes Kommunikationsdesaster und es war wirklich von Verwirrung und Widerspruch getragen. (Zwischenruf des Abg. Taschner.) Was braucht man aber in einer Krise? – In einer Krise braucht man Vertrauen sowie Glaubwürdigkeit, und beides haben wir vermisst! (Beifall bei der SPÖ.)
Was ist, abgesehen vom dilettantischen Handwerk, übrig geblieben? – Eine gespaltene Gesellschaft, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eine gespaltene Gesellschaft mit Langzeitfolgen, die wir noch nicht absehen können – auch das sagt die Wissenschaft. Herr Bundesminister, es ist jemand von der Med-Uni Innsbruck gewesen, der sich gemeinsam mit Kollegen und Kolleginnen sehr viele Gedanken macht und gemacht hat, was die psychoneuroimmunologischen Langzeitfolgen dieser Krise sein werden. Risikokommunikation der Regierung, die kurzfristig Angst schürt und die Leute vielleicht ein bisschen dazu bringt, folgsamer zu sein, hat langfristige Auswirkungen aufs Immunsystem, hat Wechselwirkungen im Bereich der Psyche, des Immunsystems und schwerer chronischer Erkrankungen, die noch folgen können.
Genau das ist passiert. Es waren so viele Flops da: Die App war ein Flop, die Ampel war ein Flop, die Infokampagne war ein Flop, und auch die Impflotterie, die dann, als man das Impfpflichtgesetz beschlossen hatte, als Anreizsystem nie stattgefunden hat, war ein Flop, weil sie nicht durchsetzbar war.
Die Auswirkungen von all dem können wir noch nicht absehen: was das für die junge Generation, was das für die Kinder bedeutet, die in den nächsten zehn, 20, 30 Jahren mit diesen Langzeitfolgen zu leben haben werden; abgesehen davon, dass wir noch nicht wissen, mit welchen Auswirkungen die Pandemie sich noch weiter ausbreitet, und abgesehen davon, dass die Impfquote auch in anderen, sehr wichtigen Bereichen sehr gesunken ist, nämlich bei Masern, bei Mumps, bei Röteln: minus 68 Prozent Impfquote. Auch daran wird zu arbeiten sein, dass wir, abgesehen von der psychischen Gesundheit, auch in diesen Bereichen die Gesundheit unserer nächsten Generationen sicherstellen. (Beifall bei der SPÖ. – Bravoruf des Abg. Kucher.)
14.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Fiona Fiedler. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die
Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Gesundheitstelematik ist ein sehr sperriges Wort, in der Praxis aber bedeutet dieses Gesetz für viele Patienten große Erleichterungen; denn es war der eine Vorteil der Pandemie, dass gewisse Digitalisierungsschritte zum Vorteil der Patienten gesetzt wurden – zwar eher konfus und deshalb nicht als ordentliche Gesetze, aber immerhin.
Jetzt sehen wir den Worst Case dessen, was Ihre ewigen Ausnahmeverlängerungen bewirken: Zwei Jahre lang haben Patienten ihre Rezepte ohne Arztbesuch bekommen können, und besonders chronisch kranke Patienten haben davon enorm profitiert, weil man nicht mehr dauernd für das immer gleiche Rezept zum Arzt laufen muss. Auch Apotheken haben mit der Lieferung von rezeptpflichtigen Medikamenten begonnen. Wir haben den E-Impfpass wegen der Pandemie früher als vorgesehen umgesetzt und könnten diesen auch effizient für ein Gesundheitsmonitoring einsetzen. Wir sehen also: Es hat viele Reformen in diesem Gesetz gegeben, und viele davon waren positiv. Sie waren nicht abgestimmt und wurden deshalb immer wieder verlängert, zwischenzeitlich aber haben die Patienten davon profitiert.
Schon vor Monaten haben wir gesagt, dass E-Medikation und E-Rezept endlich abgestimmt werden müssen. Erwartet hätten wir von dieser Regierung eine weitere Verlängerung dieser kontaktlosen Rezepte, aber genau in diesem Bereich – in dem einen Bereich, in dem Patienten profitieren – schränken Sie die Handhabung massiv ein.
Im Krankenhausbereich aber bleibt die Pandemie voll bestehen. Dort muss der Versorgungsauftrag noch ein ganzes Jahr nicht erfüllt werden. Merken Sie eigentlich, was Sie mit Ihrer Politik für die Bevölkerung anrichten? Sie denken nicht an die Menschen oder das, was Sie mit Ihren Gesetzen für die Bevölkerung im Gesundheitssystem machen und machen könnten.
Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Regierungsparteien, so dürfen Sie mit Patienten nicht umgehen! – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS.)
14.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Johannes Rauch. – Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Der nicht ganz einfache Versuch einer Zusammenfassung, wo wir nach zweieinhalb Jahren Pandemie stehen: Es ist von Abgeordnetem Smolle dargestellt worden, wie sich die Situation zu Beginn entwickelt hat – völlig andere Voraussetzungen, anderer Typ, niemand hat Bescheid gewusst, es gab keine wissenschaftliche Evidenz. Es mussten damals auch – und das ist überall passiert – Entscheidungen auf Basis einer sehr dürftigen Erkenntnislage getroffen werden.
Diese hat sich dann sukzessive verbessert, in manchen Bereichen jedoch bis heute nicht. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir im Bereich Long Covid nach wie vor eine äußerst dürftige Informations- und Datenlage haben. Da wird noch viel Forschungsarbeit notwendig sein, um eine Einordnung vornehmen zu können.
Ich darf Sie daran erinnern, dass sich im Bereich Long Covid die Einschätzungen, wie viele Menschen davon betroffen sind, zwischen 3 Prozent – das sind die niedrigsten Schätzungen – und, in einer Studie in Großbritannien, etwa 40 Prozent – was unwahrscheinlich ist – bewegen. Jedenfalls dürfte der Anteil aktuell bei 10 Prozent liegen, und das sind bitte nicht vernachlässigbare Zahlen, weil davon eine Vielzahl von Menschen auch in unserem Land betroffen sind.
Es wurden dann Maßnahmen gesetzt. Es ist der Krisenmodus in der einen oder anderen Form angewendet worden, mit einschneidenden Maßnahmen – mit Lockdowns, mit Ausgangsbeschränkungen und Ähnlichem mehr –, und zu Beginn einer Hochphase und damals mit einem anderen Typ der Pandemie ist dann die Impfpflicht eingeführt worden, in der Absicht, damit einen besseren Schutz der Gesamtbevölkerung zustande zu bekommen – wie gesagt, unter völlig anderen Voraussetzungen.
Das hat sich jetzt massiv geändert, dies ist dargelegt worden, und wir haben uns entlang der Empfehlung der Impfpflichtkommission auch daran gehalten, was möglich ist – und ich sage es jetzt noch einmal: Eine Impfpflicht kann nicht einfach aus der hohlen Hand heraus umgesetzt werden. Sie muss verhältnismäßig sein (Abg. Belakowitsch: Das war sie aber nicht!) und sie muss durch die Verfassung abgedeckt sein. Das war sie nicht, zwei Mal nicht, und die Empfehlung der Impfpflichtkommission hat das dann auch so bestätigt und dargelegt. Alles andere wäre ein Verfassungsbruch gewesen und hätte zu Schwierigkeiten vor dem Verfassungsgerichtshof geführt.
So, nun sind wir zur Entscheidung gekommen, etwas, das nicht funktioniert, in der Form jetzt nicht verhältnismäßig ist, gänzlich abzuschaffen und darauf zu setzen, dass sich die Menschen freiwillig auffrischen lassen – und dabei bleibe ich. Ich weiß, es gibt auch andere Einschätzungen hier im Haus, aber die Impfung ist ein Instrument, das uns hilft, schwere Verläufe zu bekämpfen, und ich ersuche dringend, da nicht eine andere Propaganda zu betreiben, weil Sie damit Menschen verunsichern, nämlich auch in Bezug auf Impfungen – sie sind von Frau Abgeordneter Heinisch-Hosek angesprochen worden –, die wir auch ganz dringend brauchen. Wir brauchen die Zustimmung zur Impfung und die Bereitschaft, sich impfen zu lassen, auch gegen andere Krankheiten wie Masern, Mumps und Röteln, und es kann nicht sein, dass die Impfung, die eine Errungenschaft der Wissenschaft ist, die uns über Jahrzehnte geholfen hat, so zu leben, wie wir heute leben, in Misskredit gebracht wird und per se verteufelt wird. Das ist wissenschaftlich unzulässig, gesellschaftspolitisch gefährlich und gesundheitspolitisch unverantwortlich. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)
Wie gehen wir weiter vor? – Kollege Kucher, ich kann schon verstehen, man kann sich auch über Variantenpläne lustig machen, aber hätten wir es so gemacht, dass wir uns auf eine einzige Virusvariante festgelegt hätten, das wäre Würfeln gewesen und das wäre eine Vorwegnahme einer Entscheidung gewesen, weil Sie eben nicht wissen, was wir im Herbst zu gewärtigen haben.
Es ist nur seriös – und entlang der Wissenschaft auch so empfohlen –, sich zu überlegen: Was kann denn da sein? Das machen alle europäischen Staaten so – wir auch! (Zwischenruf des Abg. Kucher.) Wir auch (Beifall des Abg. Jakob Schwarz), und wir haben jede Virusvariante mit Maßnahmen hinterlegt, mit einem Instrumentenkoffer hinterlegt – das liegt vor.
Wir tun seit Wochen nichts anderes als das von Ihnen Eingeforderte, nämlich zu evaluieren: Was hat funktioniert, was hat nicht funktioniert?, zu vergleichen: Was hat in europäischen Ländern funktioniert, was hat nicht funktioniert?, und darauf hinzuschauen, wie wir in der jetzigen Phase der Pandemie zwei Dinge tun können, nämlich die Vulnerablen schützen – das ist nach wie vor unsere Aufgabe – und gleichzeitig Wirtschaften, Leben, gesellschaftliches Leben breitestmöglich sicherstellen.
Ich sage Ihnen eines: Es wird auch darum gehen, bestimmte Maßnahmen überhaupt nicht mehr Platz greifen zu lassen. Ich persönlich halte Schulschließungen für ein vollkommen untaugliches Mittel, eine Pandemie zu bekämpfen, weil damit Kollateralschäden angerichtet werden, die ihresgleichen suchen. Die sind untauglich, das hat sich gezeigt! Da sind auch bei Kindern und Jugendlichen Bildungsdefizite generiert worden,
die nicht mehr aufgeholt werden können, jedenfalls nicht von Kindern, deren Eltern nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, sich Nachhilfe am privaten Markt zu organisieren.
Das heißt im Klartext: Schulschließungen vermeiden!, es heißt aber auch, wenn es dann notwendig sein wird, möglicherweise wieder Maskenpflicht zu verordnen, wenn halt die Infektionszahlen ansteigen, wie Sie sehen. Diese Balance zu halten und zu wahren, das heißt, ein Leben mit Covid zu ermöglichen, bei Vorsicht auf der einen Seite und einer ausgewogenen Gestaltung des Lebens auf der anderen Seite, das ist die Kunst.
Ich weiß schon, es hätten viele gern eine genaue Planbarkeit, einen Fahrplan, einen Raster: wann, bei welchen Zahlen, macht man wo was. – Das geht sich nicht aus, weil erstens die Verteilung regional unterschiedlich ist und sich auch die Verläufe ändern. Wir sind ja auch jetzt mit der Situation konfrontiert, dass die nächste Welle, von der alle gesagt haben, sie kommt im Herbst, jetzt früher da ist. Da haben sich einfach die Prognosen und die Realitäten geändert. Das Virus hält sich also nicht an Pläne, das ist so. (Zwischenruf des Abg. Kucher.)
Mein Bemühen ist es jedenfalls, da in Ausgewogenheit beide Seiten zu berücksichtigen: Vorsicht auf der einen Seite und ein Leben mit Covid auf der anderen Seite. Das ist der Weg, den auch andere europäische Staaten zu gehen versuchen; weltweit nennt sich das dann Living with Covid. Das werden wir lernen müssen, das heißt aber auch – ich bin ja viel gescholten worden für das Wort Eigenverantwortung, das werde ich so vielleicht nicht mehr in den Mund nehmen –, natürlich wird es darauf ankommen, auch die Menschen mitzunehmen und klarzumachen: Man kann nicht alles staatlich verordnen, nicht in der Sekunde. – In diesem Spannungsfeld, glaube ich, werden wir uns bewegen.
Es wird dazu jetzt der Variantenplan finalisiert und vorgelegt werden, auch von der Bundesregierung beschlossen werden, und ich bin der Auffassung, da befinden wir uns dann mittlerweile schon auf einem guten und vertretbaren Weg. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Gerald Hauser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Ich bräuchte eine halbe Stunde, um die ganzen Absurditäten, die die Vorredner da aufgeführt haben, aufzuklären (Abg. Kucher: Wo ist denn das Taferl? – Abg. Leichtfried: Wo ist denn das Taferl?), ich habe aber nur 4 Minuten. (Abg. Leichtfried: Wir wollen ein Taferl sehen!)
Herr Minister – ich beginne der Reihe nach –, Ihre Coronapolitik, die Coronapolitik der Regierung, der Systemparteien SPÖ und NEOS ist krachend gescheitert (Abg. Schallmeiner: Ah!), bitte, und das merkt die Bevölkerung draußen (Abg. Leichtfried: Wir wollen ein Taferl sehen!), dass wir als Freiheitliche Partei recht bekommen haben.
Herr Minister! Wenn Sie sagen, Sie sind gegen Schulschließungen: Wir, die Freiheitliche Partei, waren die einzige Partei, die sich immer gegen Schulschließungen ausgesprochen hat (Abg. Gabriela Schwarz: Ist die Anfrage echt? Ist die Anfrage echt von dir?), und wir sind von euch als Schwurbler bezeichnet worden. (Ruf: Ja, richtig!) Die ganzen Kollateralschäden, die eure Politik verursacht hat, sind ja ein Desaster, bitte! Jetzt kommt ihr Gott sei Dank einmal drauf! (Beifall bei der FPÖ.)
Und zur historischen Wahrheit: Es ist ja eine Schande, dass sich Politiker hierherstellen und versuchen, sich – wie die SPÖ – aus der Verantwortung herauszudiskutieren! (Abg.
Kucher: Unterste Schublade! – Abg. Leichtfried: Das ist nicht einmal mehr eine Schublade!) Es hat hier im Parlament eine einzige Partei gegeben, die geschlossen gegen die Impfpflicht nicht nur aufgetreten ist, sondern auch geschlossen dagegengestimmt hat, und das war die Freiheitliche Partei! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt, Kollege Smolle, zu deiner geschichtlichen Wahrheit: Im November wurde in Tirol die Impfpflicht von den Landeshauptleuten mit der Regierung beschlossen, und weißt du, wieso? – Bleib bei der Wahrheit! Weil ihr damals euer Narrativ nicht aufrechterhalten habt, sondern die Geimpften in einen Lockdown geschickt habt, und als Kompensation habt ihr gesagt: Damit wir das nach außen verkaufen können, führen wir eine Impfpflicht ein. – So ist die geschichtliche Wahrheit. Bleibt endlich einmal bei der Wahrheit! (Beifall bei der FPÖ.)
Nun zu den ganzen Absurditäten, Herr Minister. (Der Redner stellt ein Plakat mit einer mehrspaltigen Tabelle auf das Rednerpult.) – Sie sind schon wieder am Handy. Besser wäre es, wenn Sie aufpassen würden. (Bundesminister Rauch: Das ist kein Handy, das ist ein Tablet! – Das ist kein Handy!) – Sie ignorieren die Fakten. Allein an die EMA sind zwischenzeitlich 25 480 Todesfälle (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ) dokumentiert, bei einer Meldequote von 6 Prozent. – Da gibt es noch Stimmen, die lachen! Das ist ja unglaublich, bitte.
Nebenwirkungen: 1 907 201, bitte, bei 6 Prozent – das sind 30 Millionen Menschen, die unter dieser Impfung leiden! Herr Minister, Sie haben hier bis heute nicht aufklären können (der Redner faltet das Plakat und legt es neben dem Rednerpult ab), wieso Sie einen Impfstoff forcieren, dessen Wirksamkeit und Sicherheit gegenüber der EMA erst bis Juli 2024 dokumentiert werden müssen. Das sind bedingte Zulassungen! Ich spreche Sie heute wieder an. (Abg. Leichtfried: Wieso ist das Taferl weg?) Wieso antworten Sie mir nicht, bitte? Antworten Sie mir dazu bitte einmal! (Abg. Leichtfried: Wir wollen das Taferl sehen! – Zwischenruf des Abg. Schallmeiner.)
Wir sind nicht müde geworden, darauf hinzuweisen, bitte, dass die Impfungen weder vor Infektionen (Abg. Leichtfried: Das Taferl ist weg!) noch vor schweren Verläufen noch vor Todesfällen schützen. Ganz aktuell – schauen Sie sich das an! –, hier habe ich ausgehoben: Neuseeland. (Der Redner stellt ein Plakat, auf dem unter der Überschrift „Neuseeland: Kumulierte bestätigte COVID-19-Todesfälle“ eine Grafik zu sehen ist, auf das Rednerpult.) In Neuseeland war die Situation so (Abg. Leichtfried: Sie waren in Neuseeland? Das glaub ich Ihnen nicht!): Bis zum 1. März hat es in Neuseeland (Abg. Leichtfried: Sie waren sicher nicht in Neuseeland!) sage und schreibe Gott sei Dank nur 56 Todesfälle, Fälle von an Covid Verstorbenen gegeben. (Abg. Leichtfried: Wann waren Sie in Neuseeland?)
Dann ist die Impfquote erhöht worden. (Abg. Leichtfried: Sie waren in Neuseeland? Das glaube ich Ihnen nicht ...!) Es ist geboostert worden wie eine Rakete, bitte. Ja, die Impfung wirkt – leider Gottes in die falsche Richtung. Es gibt erste Nebenwirkungen und Todesfälle. (Widerspruch bei ÖVP und Grünen.) Schauen Sie sich das (auf die Tafel weisend) an!
Herr Minister, mit dieser Regierung haben Sie federführend – unter grüner Führung! – das Gesundheitssystem in Österreich zerstört. (Ruf bei den Grünen: Wer hat es zerstört? – Heiterkeit bei den Grünen.) Sie haben nicht nur die Gesellschaft ruiniert, sondern Sie haben die Wirtschaft ruiniert, Sie haben Kollateralschäden verursacht, Sie sind mitverantwortlich dafür, dass sich die Menschen das Leben nicht mehr leisten können. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift: „Klinik-Chef Weiss: ‚Wir sind in der Bredouille, aber nicht wegen Covid‘“, „An der Klinik würden Patienten abgewiesen oder frühzeitig entlassen, weil der Platz fehle, klagt Klinik-Chef Weiss. Covid sei nicht die Ursache.“, auf das Rednerpult.) Sie sind mit Ihrer Politik auch verantwortlich dafür – und
ich zitiere den Mainstream, heute waren bitte drei Artikel in der „Tiroler Tageszeitung“ (den Ausdruck eines Zeitungsartikels in die Höhe haltend) –: „Klinik-Chef Weiss: ‚Wir sind in der Bredouille, aber nicht wegen Covid‘“. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wissen Sie, was Sie mit Ihren Impfungen angerichtet haben? – Nicht nur dem Gesundheitssystem gehen die Ärzte und die Pfleger aus, weil sie erkrankt zu Hause liegen, et cetera, die Leute sind nicht mehr einsetzbar, sondern auch im Flugtourismus fehlen die Leute. Die wurden geimpft, bitte. In Schulen ist es ähnlich. (Abg. Maurer: Ma bitte, Herr Kollege! – Abg. Leichtfried: Sie waren sicher nicht in Neuseeland!) Und auch da: Das Gesundheitssystem bricht dank einer desaströsen grünen Politik zusammen. Genieren Sie sich, Herr Minister! (Beifall bei der FPÖ.) Genieren Sie sich, Herr Minister, und hören Sie endlich mit dieser faktenwidrigen Coronapolitik gegen die Bevölkerung auf! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Maurer: Das tut so weh! – Abg. Leichtfried: Sie waren sicher nicht in Neuseeland! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
14.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Dr. Werner Saxinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Puh, tief durchatmen, Kollege Hauser! Ich habe da immer Angst, dass medizinisch etwas passiert. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Wenn ich diesen Ausführungen zuhöre, bin ich eigentlich immer sprachlos, und dann denke ich mir immer: Eigentlich haben wir zwei Ohren und einen Mund, und man sollte mehr zuhören und weniger reden! (Abg. Michael Hammer: Da braucht man ein Hirn auch dazu! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Das wäre oft ganz gut angebracht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Seien Sie vorsichtig, ich habe Ihre Rede vom 20. Jänner da liegen, Herr Kollege!)
Gleich vorweg – ich werde schauen, dass ich das noch schaffe –: Die Impfung ist und bleibt das wichtigste Mittel in der Bekämpfung der Pandemie, da sind wir uns einig. Dennoch schaffen wir die Impfpflicht jetzt ab. Es gibt aber von unserer Seite ein großes Ja zur Impfung – ein ganz großes Ja –, denn die Impfung ist wichtig und auch richtig. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Bevor ich aber zu den Gründen für die Abschaffung des Impfpflichtgesetzes komme, möchte ich noch einen Abänderungsantrag zum Gesundheitstelematikgesetz einbringen, mit dem wir die derzeitige Regelung bezüglich der Erleichterungen für Rezepte, Schlagwort Fernrezept, bis Ende des Jahres verlängern wollen – dies hauptsächlich deshalb, weil es Lieferengpässe für E-Card-Lesegeräte gibt.
Sehr geehrte Zuhörer, entschuldigen Sie meine stakkatoartige Sprache in den nächsten Sekunden, aber dieser Abänderungsantrag muss vorgelesen werden. Daher schalte ich in den Schnellsprachemodus um:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (2659/A) (TOP 13)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
„1. Der Novellierungsanordnung Z 1 werden folgende Novellierungsanordnungen Z 2 und 3 angefügt:
„2. Dem § 26 wird folgender Abs. 13 angefügt:
„(13) § 22 Abs. 2 Z 4 sowie § 27 Abs. 18 und 19 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I. Nr. xxx/2022 treten rückwirkend mit 1. Juli 2022 in Kraft. § 27 Abs. 18 und 19 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.“
3. Dem § 27 werden folgende Abs. 18 und 19 angefügt:
„(18) Die Überprüfung der eindeutigen Identität der betroffenen Personen (§ 4 Abs. 3, § 18 Abs. 4) darf von Apotheken sowie Ärzten und Ärztinnen in Impfstraßen anhand des Namens und der Sozialversicherungsnummer der betroffenen Person und gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 erfolgen, sofern eine eindeutige Identifizierung gemäß § 18 Abs. 4 Z 1 und Z 5 mangels vorhandener technischer Infrastruktur im Hinblick auf den Stand der Technik und die Implementierungskosten nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Das IT-Sicherheitskonzept gemäß § 8 hat die Überprüfung der eindeutigen Identität der betroffenen Personen technisch abzusichern.
(19) Die Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten darf im Rahmen der Verschreibung von Arzneimittel, die Suchtgift enthalten (Suchtgiftrezepte), bis zur flächendeckenden Einführung eines elektronischen Prozesses unter den Voraussetzungen des Abs. 10 ungeachtet des § 6 Abs. 1 Z 2 per E-Mail erfolgen. Die technischen und organisatorischen Datensicherheitsmaßnahmen gemäß Abs. 12 gelten für eine Übermittlung per E-Mail mit der Maßgabe, dass sie auf die Art und Eigenschaft dieser Übermittlungsform auszurichten sind.“ “ “
*****
So, jetzt gehe ich wieder in den normalen Modus. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch: Ich glaube, Sie sind froh, dass Sie haben lesen dürfen!)
Zurück zum Impfpflichtgesetz: Warum schaffen wir das ab? – Wie hat es Anfang 2022 ausgesehen, meine Damen und Herren, als wir die Impfpflicht eingeführt haben? Wir haben es heute schon oft gehört: Die Deltavariante war dominant (Abg. Belakowitsch: Falsch, leider falsch! Sie haben etwas anderes gesagt, da drinnen! Da reden Sie von der derzeitigen ...! Das ist peinlich! – Zwischenruf des Abg. Bösch) und die Spitäler waren am Rand der Überlastung. Was ist heute, lieber Kollege Wurm, liebe Kollegin Belakowitsch? – Wir haben die Omikronvarianten mit milderen Verläufen, und die Krankenhäuser und Intensivstationen sind trotz hoher Infektionszahlen weniger belastet. (Abg. Wurm: Werner, sag, du hast dich geirrt!) Wir haben also insgesamt eine etwas entspanntere Situation.
Was auch ganz wichtig ist – vielleicht treffen wir uns da –: Die Impfdebatte hat in unserer Gesellschaft große Gräben geschaffen (Rufe bei der FPÖ: Sie haben die Gräben geschaffen!), in Familien, an Arbeitsplätzen, unter Freunden. Auch das gilt es zu überwinden.
Was im Vergleich zum Jahresanfang noch anders ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben Medikamente, Frau Kollegin Belakowitsch. (Abg. Bösch: Verschwörungstheorien!) Wir haben viele Medikamente, eine breite Palette an Wirkstoffen. Die Fortschritte sind enorm. Die Medizin, die Wissenschaft, die Forschung haben da Großartiges geleistet – auch dafür einmal ein großes Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
1 780 Medikamente wurden in klinischen Studien geprüft, 36 sind übrig geblieben, die zugelassen sind – teilweise zur Gänze. Ein Medikament ersetzt aber keine Impfung, aber es ist ein zweites Sicherheitsnetz.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Impfpflicht wird abgeschafft. Was wir aber auch nicht vergessen sollten, was ganz wichtig ist, ist die sogenannte Eigenverantwortung. Die kann man lernen, dafür ist es nie zu spät. Händewaschen, in Innenräumen mit vielen Personen Masken tragen und die Impfung: Das wäre ganz, ganz wichtig. (Abg. Belakowitsch: Glauben Sie, werden Sie auch noch gescheiter?)
Abschließend möchte ich Kollegen Hauser noch fragen: Es gibt eine Anfrage von der FPÖ, in der drinnen steht, dass die Pandemie von den Eliten herbeigeredet wird. (Abg. Hauser: Ja, tun Sie einmal antworten!) Da möchte ich gerne eine Stellungnahme, ob das wirklich ernst gemeint ist. (Ruf bei der FPÖ: Ja, das ist ernst gemeint!) – Ich danke für die Ausführungen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
14.56
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner
zum Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (2659/A) (TOP 13)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
„1. Der Novellierungsanordnung Z 1 werden folgende Novellierungsanordnungen Z 2 und 3 angefügt:
„2. Dem § 26 wird folgender Abs. 13 angefügt:
„(13) § 22 Abs. 2 Z 4 sowie § 27 Abs. 18 und 19 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I. Nr. xxx/2022 treten rückwirkend mit 1. Juli 2022 in Kraft. § 27 Abs. 18 und 19 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.“
3. Dem § 27 werden folgende Abs. 18 und 19 angefügt:
„(18) Die Überprüfung der eindeutigen Identität der betroffenen Personen (§ 4 Abs. 3, § 18 Abs. 4) darf von Apotheken sowie Ärzten und Ärztinnen in Impfstraßen anhand des Namens und der Sozialversicherungsnummer der betroffenen Person und gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 erfolgen, sofern eine eindeutige Identifizierung gemäß § 18 Abs. 4 Z 1 und Z 5 mangels vorhandener technischer Infrastruktur im Hinblick auf den Stand der Technik und die Implementierungskosten nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Das IT-Sicherheitskonzept gemäß § 8 hat die Überprüfung der eindeutigen Identität der betroffenen Personen technisch abzusichern.
(19) Die Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten darf im Rahmen der Verschreibung von Arzneimittel, die Suchtgift enthalten (Suchtgiftrezepte), bis zur flächendeckenden Einführung eines elektronischen Prozesses unter den Voraussetzungen des Abs. 10 ungeachtet des § 6 Abs. 1 Z 2 per E-Mail erfolgen. Die technischen und organisatorischen Datensicherheitsmaßnahmen gemäß Abs. 12 gelten für eine Übermittlung per E-Mail mit der Maßgabe, dass sie auf die Art und Eigenschaft dieser Übermittlungsform auszurichten sind.“ “ “
Begründung
Durch die vorgeschlagenen Bestimmungen soll einerseits eine möglichst patient:innen-freundliche Übergangslösung bis zur vollständigen Umstellung auf einen (ausschließlich) elektronischen Prozess im Bereich der Verschreibung suchtgifthaltiger Arzneimittel ermöglicht werden, andererseits soll die pandemiebedingte Möglichkeit zur eindeutigen Identifizierung von betroffenen Personen unter bestimmten – engen – Voraussetzungen beibehalten werden. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Bestimmungen (Ausgestaltung von Datensicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten) stützt sich auf die Öffnungsklausel des Art. 9 Abs. 4 DSGVO (vgl. Pfandlsteiner/Gabauer/Trieb, Rechtskonforme elektronische Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten. Zum Anwendungsbereich des GTelG 2012, RdM 2019/103, 171). Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des vorgeschlagenen Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG („Gesundheitswesen“).
Zu Z 2 (§ 26 Abs. 13):
Die Bestimmung regelt das In- und Außerkrafttreten.
Es wird davon ausgegangen, dass sowohl die flächendeckende Einführung eines elektronischen Prozesses im Bereich der Verschreibung suchtgifthaltiger Arzneimittel bis Jahresende abgeschlossen sein wird, als auch die eindeutige Identifizierung gemäß § 18 Abs. 4 GTelG 2012 technisch umgesetzt werden kann (insbesondere, weil die Lieferengpässe für die e-card-Lesegeräte bis dahin überwunden sein sollten und die Landessanitätsdirektionen den eImpfpass in ihre Systeme integriert haben), sodass die beiden vorgeschlagenen Bestimmungen bis 31. Dezember 2022 befristet werden sollen.
Zu Z 3 (§ 27 Abs. 18 und 19):
Bereits im März 2020 wurden im GTelG 2012 als eine der ersten Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenmassen einige erleichterte Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von COVID-19 geschaffen (unter dem Schlagwort „Fernrezept“ beispielsweise die erleichterte Identifikation via Name, Sozialversicherungsnummer und admin-card, die Übermittlung von Gesundheitsdaten per E-Mail etc). Nachdem diese Maßnahmen (§ 27 Abs. 12a, 12b, 14a bis 14c, 16 GTelG 2012) in den vergangenen zwei Jahren mehrmals verlängert wurden, traten sie nun mit 30.06.2022 außer Kraft.
Für die eindeutige Identifizierung der betroffenen Personen via Patientenindex stehen – pandemieunabhängig – die in § 18 Abs. 4 genannten Möglichkeiten zur Verfügung, nämlich das Stecken der e-card (am praxisrelevantesten), die Identifizierung via Bürgerkarte/ID-Austria (technisch nur im Rahmen des Zugangsportals gemäß § 23 umgesetzt), die Verarbeitung von Identitätsdaten einer gemäß § 4 Abs. 2 identifizierten Person (nur für bestimmte Krankenanstalten und Einrichtungen der Pflege zulässig), über elektronische oder sonst eindeutig identifizierbare Verordnungen oder Zuweisungen sowie über die sogenannte „Tablet-Lösung“ im Rahmen des Elektronischen Impfpasses („eImpfpasses“).
Sowohl in Apotheken als auch auf Impfstraßen ist aufgrund des außer Kraft getretenen § 27 Abs. 14b die technische Infrastruktur auf eine eindeutige Identifizierung ohne Stecken der e-card ausgerichtet, zumal auch einige Länder den eImpfpass noch nicht in ihren System implementiert haben, weshalb das e-card System (auf Basis des § 27 Abs. 14b ohne Stecken der e-card) in den Impfstraßen als Überbrückung eingesetzt wird. Eine Umstellung der eindeutige Identifizierung auf Stecken der e-card (eindeutige Identifizierung gemäß § 18 Abs. 4 Z 1) ist derzeit technisch oftmals nicht möglich. Aufgrund einer Umstellung der e-card-Lesegeräte kommt es derzeit zu Lieferengpässen bei Komponenten des e-card-Systems, da es zum einen erforderlich ist, bereits
vorhandene Geräte auszutauschen, zum anderen, dass Gesundheitsdiensteanbieter, die noch keine e-card-Lesegeräte verwendet haben, mit diesen ausgestattet werden. Das Zusammentreffen dieser beiden Komponenten führt zu Lieferengpässen bei Komponenten des e-card-Systems: Die alten e-card-Lesegeräte stehen nicht mehr und die neuen e-card-Lesegeräte noch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Selbst dann, wenn alte e-card-Lesegeräte angeschafft werden könnten, können diese in drei Monaten nicht mehr als Hardware eingesetzt werden, sodass deren Ankauf für Impfstraßen aus Steuergeldern für diesen sehr kurzen Zeitraum gegenüber den Prüforganen nicht darstellbar wäre (vgl. dazu auch Art. 32 DSGVO, der auch auf die Implementierungskosten Bezug nimmt).
Im Rahmen des eImpfpasses stünde zwar auch noch die Möglichkeit der Identifizierung via Tablet (§ 18 Abs. 4 Z 5) zur Verfügung, jedoch sind diese Tablets nicht darauf ausgerichtet, dass sie von vielen verschiedenen Ärzten und Ärztinnen genutzt werden, was aber insbesondere auf Impfstraßen der Fall ist. Die Tablets müssten für die Nutzung durch verschiedene Ärzte und Ärztinnen täglich neu aufgesetzt werden, was zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen würde.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, den vormals für alle Gesundheitsdiensteanbieter im Zusammenhang mit der Bekämpfung von COVID-19 geltenden § 27 Abs. 14b nun eingeschränkt auf Apotheken und Impfstraßen zu verlängern. Die Inanspruchnahme dieser erleichternden Bedingung ist allerdings nur zulässig, sofern eine Identifizierung via Stecken der e-card oder Tablet aufgrund fehlender technischer Infrastruktur weder möglich (Fehlen von e-card-Lesegeräten), noch zumutbar (etwa Zurücksetzen der Tablets unter erheblichem Zeitverlust) wäre. Das bedeutet umgekehrt, dass Apotheken und Impfstraßen, in denen ausreichend funktionstüchtige e-card-Lesegeräte zur Verfügung stehen, in denen die Tablet-Lösung dennoch etabliert ist oder die eine Identifizierung gemäß § 18 Abs. 4 Z 5 auf anderer Weise sichergestellt haben, sich nicht auf diese Bestimmung berufen können. Die Inanspruchnahme dieser erleichterten Bedingung ist von den sich darauf berufenden Gesundheitsdiensteanbietern detailliert in ihrem IT-Sicherheitskonzept (§ 8) zu ergänzen (Abs. 18).
Die Suchtgiftverordnung (SV), BGBl. I Nr. 374/1997, idgF, sieht für die Verschreibung von suchtgifthaltigen Arzneimitteln besondere Formerfordernisse vor. Jede ärztliche Verschreibung unterliegt den besonderen Formvorschriften der §§ 18 bis 22 SV. So hat z. B. der:die Arzt:Ärztin gemäß § 18 Abs. 1 letzter Satz leg. cit. das Rezept durch Aufkleben der Suchtgiftvignette auf der Vorderseite des Rezepts als Suchtgiftverschreibung zu kennzeichnen. Im Zuge der flächendeckenden Einführung des eRezeptes durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger wurde das Thema „Suchtgiftverschreibungen“ aufgrund der daran geknüpften besonderen formalen und prozesstechnischen Erfordernisse (Sucht- und Missbrauchspotenzial sowie diesbezügliche Sensibilisierung der beteiligten Kreise, Fälschungssicherheit/Missbrauchsvermeidung, Einbindung des amtsärztlichen Dienstes im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung etc.) und damit einhergehender Komplexität bislang ausgeklammert. Suchtgiftverschreibungen in der Schmerztherapie können jedoch via eRezept elektronisch erstellt und sodann ausgedruckt werden. Nach Aufbringen der Suchtgiftvignette und Unterfertigung durch den:die verschreibende:n Arzt:Ärztin kann das Rezept in der Folge in der Apotheke eingelöst werden. Voraussetzung dafür ist freilich, dass das solcherart ausgedruckte Rezept die durch § 19 SV postulierten besonderen Formalerfordernisse für Suchtgiftrezepte erfüllt. Um weiterhin eine möglichst patient:innen-freundliche Übergangslösung bis zur vollständigen Umstellung auf einen (ausschließlich) elektronischen Prozess sicherzustellen, soll durch den vorgeschlagenen Abs. 19, wie bereits während der letzten beiden Jahre aufgrund der COVID-19-Pandemie, eine Übermittlung durch den:die verschreibende Arzt:Ärztin an die Apotheke via E-Mail und Fax (Abs. 12) möglich sein. Damit kann sichergestellt werden, dass vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, jene meist
schwerkranken und daher besonders vulnerablen Menschen, die suchtgifthaltige Arzneimittel bedürfen, infolge somit vermeidbarer physischer Kontakte mit dem:der Arzt:Ärztin vor zusätzlichen Belastungen und Gefährdungen besser geschützt und keinen unnötigen Risiken ausgesetzt sind.
Im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung ermöglicht es § 8a Abs. 1c Suchtmittelgesetz (SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, idgF, substituierenden Ärztinnen und Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen auf die Substitutions-Dauerverschreibung den Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ anzubringen, was den Entfall der Vidierungspflicht durch die:den Amtsarzt:ärztin vor Abgabe des Medikaments in der Apotheke zur Folge hat.
Gemäß § 21 Abs. 2a SV ist diesfalls eine Ablichtung der Substitutions-Dauerverschreibung gemäß § 8a Abs. 1c SMG von dem:der substituierenden Arzt:Ärztin unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von drei Werktagen ab Ausstellung, dem:der nach dem Wohnsitz von dem:der Patient:in zuständigen Amtsarzt:ärztin zu übersenden. Diese Übersendung dient der nachgängigen Kontrolle und sollte möglichst zeitnah erfolgen. Da die Übermittlung dieser Substitutions-Dauerverschreibungen zur nachgängigen Kontrolle durch den:die Amtsarzt:ärztin derzeit beinahe ausschließlich via E-Mail erfolgt, soll durch die vorgeschlagene Bestimmung diese Möglichkeit – bis zur vollständigen Implementierung eines (ausschließlich) elektronischen Prozess – auch weiterhin möglich sein. Selbiges gilt für die Übermittlung von Substitutions-Einzelverschreibungen, wenn suchtmittelrechtliche Vorschriften die Übermittlung durch die Apotheke an den:die Amtsarzt:ärztin vorsehen.
Der vorgeschlagene Abs. 19 ist u.a. für die geschaffene Ausnahmebestimmung des § 8a Abs. 1c SMG erforderlich, um eine rasche Übermittlung an die Apotheke bzw. den:die Amtsarzt:ärztin gewährleisten zu können. Eine Übermittlung per Fax wird mangels technischer Voraussetzungen nur von einer geringen Anzahl an Ärzten und Ärztinnen genutzt. Eine postalische Übermittlung ist aus administrativen und zeitlichen Gründen nicht praktikabel. Wie auch im Rahmen der Schmerztherapie ist es im Hinblick auf die ungewisse COVID-19-Lage im Herbst eine wichtige Maßnahme, nicht zwingend erforderliche Patient:innenkontakte zu vermeiden und Personen in Opioid-Substitutionsbehandlung – als vulnerable Gruppe – weiterhin zu schützen. Überdies dient diese Maßnahme in jenen Fällen, in denen nicht von der Ausnahmebestimmung des § 8a Abs. 1c SMG Gebrauch gemacht werden kann und eine Substitutions-Dauerverschreibung daher dem:der Amtsarzt:ärztin zur Vidierung (in der Regel durch den:die Substitutionspatienten:Substitutionspatientin) physisch vorgelegt werden muss, dem Schutz der Amtsärzte:Amtsärztinnen („physical distancing“), zumal diese im Rahmen der Eindämmung von COVID-19 und den damit einhergehenden Aufgabenstellungen ohnedies besonders gefordert und teils erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt sind.
Bei § 27 Abs. 19 handelt es sich sohin um eine Nachbildung des außer Kraft getretenen § 27 Abs. 12b. In den vergangenen beiden Jahren wurde oftmals kritisiert, dass die Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten per unverschlüsseltem E-Mail zulässig sei. Damit wurde verkannt, dass der Passus „ungeachtet des § 6“ die Gesundheitsdiensteanbieter nicht per se von der Verschlüsselungspflicht, sondern nur von der Verwendung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (denn diese ist in § 6 Abs. 1 Z 2 GTelG 2012 vorgesehen; arg: „vollständige Verschlüsselung“) entbindet. Die Voraussetzungen für eine Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten per E-Mail „ungeachtet des § 6 Abs. 1 Z 2“ sind aufgrund des vorgeschlagenen Abs. 19 insbesondere ein vorheriger persönlicher oder telefonischer Kontakt sowie die Einhaltung der in § 27 Abs. 12 GTelG 2012 normierten technischen und organisatorischen Datensicherheitsmaßnahmen für die Übermittlung per Fax mit der Maßgabe, dass diese auf eine E-Mail-Übermittlung auszurichten sind (z. B. Sicherung der E-Mail-Zugänge vor unbefugtem Gebrauch, Prüfung der Aktualität der E-Mail-Adresse, Nutzung der „vom
Gerät“ unterstützten Sicherheitsmechanismen, also beispielsweise auch Nutzung einer Transportverschlüsselung).
Wie bereits der vorgeschlagene Abs. 18 erfährt der vorgeschlagene Abs. 19 entgegen seiner Vorgängerbestimmung (§ 27 Abs. 12b) eine enge Einschränkung. Das heißt, dass Gesundheitsdaten und genetische Daten, die nicht im Rahmen der Verschreibung von Arzneimittel, die Suchtgift enthalten, verarbeitet werden, von Gesundheitsdiensteanbietern nur unter den Voraussetzungen des § 6 übermittelt werden dürfen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf sagen, dass der Abänderungsantrag ordnungsgemäß eingebracht ist und somit auch in Verhandlung steht.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum. – Ich nehme an, Sie machen mit 3 Minuten eine Punktlandung. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Diese Regierung verliert mit ihrer Chaospolitik immer mehr an Zustimmung in der Bevölkerung, diese liegt derzeit nur mehr bei 30 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Wir haben damit die unbeliebteste Regierung in der Zweiten Republik – und das überrascht mich auch in keinster Weise, denn auch hier im Hohen Haus werden wir mit diesen chaotischen Abläufen dauernd konfrontiert, indem die üblichen parlamentarischen Prozesse missachtet werden.
Dass wir seit der Coronapandemie Anträge und Abänderungen fast ausschließlich ganz kurz vor dem jeweiligen Ausschusstermin erhalten, wurde inzwischen schon zur Gewohnheit; Begutachtungen sind sowieso zum Fremdwort geworden. Dieses Mal gibt es aber noch eine Steigerung: Der Höhepunkt ist nämlich, dass diese Anträge jetzt nicht einmal mehr in einem Ausschuss diskutiert werden können, weil sich die Regierungsparteien geweigert haben, einen Gesundheitsausschuss einzuberufen. (Ruf bei der FPÖ: Na so was!) Daher kann man nicht abschätzen, wie zum Beispiel Datensicherheit bezüglich der Änderungen beim Impfzertifikat gewährleistet ist, die künftig über einen Link im elektronischen Impfpass abrufbar sein sollen. Ebenso sind die Änderungen zum Gesundheitstelematikgesetz sehr kurzfristig gekommen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Es bleiben viele offene Fragen übrig. So gibt es tatsächlich weiterhin offene Fragen bei der Pandemiebekämpfung, denn anhand dieser Tagesordnungspunkte sieht man wieder das völlige Versagen der Regierung, was die Pandemiebekämpfung betrifft. (Beifall bei der SPÖ.)
Die Pandemie ist noch immer nicht zu Ende – und wie wir derzeit merken, macht die Pandemie auch keine Sommerpause. Man hat das Gefühl, dass die Regierung in der Planlosigkeit weiterstrudelt wie eh und je. Auch Sie, Herr Gesundheitsminister, haben sich leider in das herrschende Chaos der Regierungsmitglieder sehr gut eingegliedert und sich da nahtlos eingereiht, was die Pandemiebekämpfung betrifft.
Wir haben von der Abschaffung der Impfpflicht plötzlich erfahren, ohne irgendeine Begründung dazu zu bekommen, ohne etwas von Expertinnen und Experten zu hören, und wie in den vergangenen zwei Jahren gibt es absolut keinen Plan für den Herbst – auch nicht für die Schulen. Sie sagen, Sie sind auch dagegen, dass die Schulen geschlossen werden, aber ob das der Bildungsminister auch so sieht, das wissen wir nicht.
Was ist mit der Maskenpflicht? Wird die Quarantäne abgeschafft? Wird eine vierte Impfung generell empfohlen? Wenn ja, für wen? – Es gibt so wie immer extrem viele offene Fragen, und es gibt keine Antworten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
15.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bedanke mich für die große Zeitdisziplin, so brauche ich Sie nicht zu unterbrechen.
Ich unterbreche aber die Verhandlungen zu den Punkten 12 bis 14 der Tagesordnung, und wir treten damit in die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr ein.
der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „ÖVP-Asyl-Propaganda statt Maßnahmen gegen Zuwanderungswahnsinn und Migrationskostenexplosion“ (11691/J)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 11691/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Zuwanderungswahnsinn – Fortgesetzter Asylmissbrauch
Die ÖVP hat der österreichischen Bevölkerung einen restriktiven Migrationskurs versprochen. Bekommen haben die Bürger jedoch Rekordzuwanderungszahlen. Allein 2021 stiegen die Asylantragszahlen um mehr als 160 Prozent. Der Asylstatistik vom April 2022 des Bundesministeriums für Inneres ist zu entnehmen, dass in Österreich von 2015 – bis April 2022 über eine Viertelmillion Asylanträge gestellt wurden. Im ersten Jahresdrittel wurden 16.000 Ansuchen gestellt. Das ist mehr als jeweils in den Gesamtjahren 2018, 2019 und 2020. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt das Plus 138 Prozent.
Einem Artikel der Zeitung „Heute“ vom 29.6.2022 waren die aktuellen Aufgriffszahlen zu entnehmen:
"Stark zunehmende Aufgriffszahlen vornehmlich in burgenländischen Bezirken werden derzeit vom Innenministerium registriert. Die wöchentlichen Höchstwerte aus dem Vorjahr wurden mit 2.685 Aufgriffen in der zweiten Juniwoche bereits übertroffen, heißt es in einem internen Bericht der Asylabteilung, der "Heute" vorliegt. In dieser Woche wurden 2.178 neue Asylanträge gestellt. Laut Bericht herrscht reger Verkehr auf der Balkanroute: 106.295 Aufgriffe wurden heuer am Balkan schon gemeldet, ein Plus von 24 Prozent gegenüber 2021. 40.000 bis 45.000 Migranten würden sich in der Region noch aufhalten. Auch über das Mittelmeer seien bisher 21.860 Menschen (+31 Prozent) gekommen.“
Österreich ist Spitzenreiter bei Asylanträgen in der EU
Österreich ist unter der türkis-grünen Regierung zum Migrationsmagneten geworden. Bei einem Vergleich der Asylanträge der EU-Mitgliedstaaten 2021 steht Österreich auf Platz 4 nach Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien. Bei der Pro-Kopf-Belastung im Vergleich mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten liegt Österreich auf Platz 2 hinter Zypern. Die meisten illegalen Einwanderer kommen aus Afghanistan, Syrien, Tunesien, der Türkei und Pakistan. Sie reisen durch viele sichere Drittstaaten nach Österreich.
Versagen der ÖVP-Asyl-Propaganda
Für die Österreicher hat diese Asyl-Propaganda-Politik der ÖVP weitreichende negative Folgen: Parallelgesellschaften, Import von Kriminalität und nicht zuletzt enorme Kosten für das Sozialsystem. Es gibt auch keine echte Kostenwahrheit. Wie hoch die Beträge sind, welche die österreichischen Steuerzahler für das Asylwesen mit all seinen Auswüchsen stemmen müssen, wird konsequent verschleiert. Die ÖVP präsentiert sich zwar gegenüber der Bevölkerung in der Asyl- und Fremdenpolitik gerne vollmundig als scharfer Hardliner, indem sie FPÖ-Vorschläge verbal übernimmt, aber nicht zur Umsetzung bringt. Gleichzeitig brechen Wellen illegaler Migrationsströme über Österreich und Europa herein, wobei die Rückführung illegaler Migranten nicht einmal ansatzweise funktioniert. Die ÖVP hat immer noch nicht verstanden, dass es nicht darum geht, illegale Migration besser zu verwalten, sondern sie zu verhindern!
Migrationskostenexplosion – Unser Steuergeld für unsere Bürger
Teuerung und Inflation treffen die österreichischen Bürger mit voller Härte. Die negativen Auswirkungen dieser Kostenlawine spüren die Österreicher tagtäglich: Treibstoff wird zum Luxusgut, Wohnen wird bald unleistbar, Nahrungsmittel werden immer teurer und eine dramatische Energiepreissituation stellt zahlreiche Menschen vor unüberwindbare finanzielle Hürden.
Eine rasche und effektive Unterstützung der Bürger gibt es von dieser Regierung nicht. Dafür ist aber genug Geld für die Versorgung und Betreuung von ungebetenen Ausländern vorhanden. Alleine die Bewältigung des Asylwesens – von der Unterbringung bis zur Abwicklung der Verfahren – verschlingt Unsummen. Die im Budgetkapitel „Fremdenwesen“ veranschlagten Mittel in Höhe von 347,4 Millionen Euro für 2022 werden nicht nur bei weitem nicht ausreichen, sie stellen zudem auch nur einen Ausschnitt der Gesamtkosten für den Staat in diesem Zusammenhang dar. Schätzungsweise zwei Milliarden Euro jährlich kostet die Österreicher das Asylwesen mit all seinen Verästelungen – das reicht von der Grundversorgung über Familienleistungen, Integration, Sozialhilfe, Krankenversorgung, Arbeitsmarktpolitik, Bildung etc. Nicht zu vergessen: Der juristische Zug durch sämtliche Instanzen, den Asylwerber ja gern antreten.
Das ist das Resultat der völlig fehlgeleiteten türkis-grünen Asylpolitik und bietet einen Vorgeschmack auf die sich nun immer deutlicher anbahnenden Entwicklungen. Denn ÖVP und Grüne machen Österreich wieder zu einer der ersten Adressen für die illegale Einwanderung.
Der „Kronen Zeitung" vom 05.06.2022 konnte ein Interview mit Asylrichter DDr. Friedrich Kinzlbauer entnommen werden:
„Die Situation hat sich verschlimmert! Letztes Jahr wurden in Österreich rund 40.000 Asylanträge gestellt, davon waren 5600 Mehrfachanträge. Mehrfachanträge sind Folgeanträge von Personen, deren Antrag abgelehnt wurde und die dann wieder einen Antrag stellen und wieder einen usw. Unsere Grenzen sind nicht dicht! Wären sie es, gäbe es keine illegalen Einreisen nach Österreich. Erdöl, Strom, Diesel, Rohstoffe, die Preise steigen für die Bevölkerung immens. Doch der größte Preistreiber ist die ungezügelte Migration, die nach wie vor in Österreich gegeben ist. Hier könnten große Einsparungen vorgenommen werden. Gerade im Migrations-bereich sind Milliarden drinnen, würden sämtliche Ausgaben hiefür berücksichtigt (Alimentation, Verwaltung, Exekutive, Judikative, diverse Fördermittel usw.). (…) Es kommt noch viel mehr dazu: Naturalien, Bekleidungshilfen, Schulbeihilfen, Gesundheitskosten (größter Preistreiber), Schulungskosten, Freizeitaktivitäten wie z. B. Fitness-, Box-, Judoklub, Spielplätze etc. – das sind Wahnsinnssummen. Ein Beispiel für den Missbrauch im Gesundheitswesen ist auch darin zu sehen, dass ein Asylwerber, der gerade eineinhalb Monate in Österreich war, in dieser Zeit 30 Arztbriefe vorlegte; 6 von Krankenhäusern und 5 von verschiedenen Ärzten. Bei den 5 Ärzten handelt es sich durchwegs um anerkannte
Fachärzte. Jetzt muss man als Bürger feststellen, dass es für einen selbst Monate dauert, bis er derartige Termine bekommt. Ein Asylwerber hat jedoch die Möglichkeit, dass er innerhalb eines Monates 30 medizinische Anlaufstellen hat.“
Endlich konsequent Einwanderung in den Sozialstaat Österreich verhindern!
Das Asylrecht für Fremde, die über etliche sichere Drittstaaten nach Österreich kommen, muss ausgesetzt werden. Gleichzeitig müssen die nationalen Grenzen für illegale Migranten dichtgemacht werden. Es braucht eine „Festung Europa“ – und solange es die nicht gibt, baut Österreich die „Festung Österreich“. Das müsste eigentlich die Botschaft von Innenminister Karner an die EU und an illegale Einwanderer und Schlepper sein. Die ÖVP verrät wieder einmal die eigene Bevölkerung.
Das Ziel muss sein, die illegale Einwanderung zu stoppen, statt über die Verteilung von illegalen Einwanderern in der EU zu reden. Solidarisch sollte die Bundesregierung zuallererst mit der eigenen Bevölkerung sein – und das bedeutet für Österreich einen Asylstopp und einen echten Grenzschutz statt des bestehenden „Welcome-Service“ in unser Asylsystem, für das die Polizei und das Bundesheer von Bundesminister Karner missbraucht werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Dringliche Anfrage
1. Ist Ihnen bekannt, dass laut Mitteilung ungarischer Exekutivbeamter an der ungarischen Südgrenze zu Serbien zurzeit Ausnahmezustand herrscht?
2. Gibt es einen Plan, wie Österreich agieren wird, wenn es wieder wie 2015/2016 zu einem Massenansturm an Fremden kommen wird?
3. Wenn ja, wie sieht dieser im Detail aus?
4. Wie viele unrechtmäßig eingereiste bzw. aufhältige Fremde wurden bis 30. Juni 2022 in Österreich aufgegriffen?
5. Wie viele Asylanträge, aufgegliedert auf die Staatsangehörigkeit wurden heuer bis 30. Juni 2022 in Österreich gestellt?
6. Wie hoch ist bei den Asylanträgen bis 30. Juni 2022 die Zahl der Erstantragssteller?
7. Wie hoch lag die Zahl der Erstantragsteller in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021?
8. Wie hoch lag die Zahl der Erstantragsteller in den Jahren 2015 und 2016?
9. Wird die Gesamtzahl der Erstantragsteller im Jahr 2022 nach den Einschätzungen der Experten des Innenministeriums die Zahl des Krisenjahres 2016 überschreiten?
10. Kann die Gesamtzahl der Erstantragsteller im Jahr 2022 nach den Schätzungen der Experten des Innenministeriums sogar die Zahl des negativen Rekordjahres 2015 erreichen oder gar überschreiten?
11. Wie gliedern sich die bis 30. Juni 2022 in Österreich gestellten Asylanträge auf Männer und Frauen?
12. Wie viele Asylanträge wurden bis 30. Juni 2022 in Österreich von unbegleiteten Minderjährigen gestellt?
13. Wie viele Asylwerber haben sich bis 30. Juni 2022 dem Asylverfahren entzogen, sind also „untergetaucht“?
14. Wie viele Zurückschiebungen gab es heuer bis 30. Juni 2022?
15. Wie viele Zurückweisungen gab es heuer bis 30. Juni 2022?
16. Wie viele Abschiebungen gab es heuer bis 30. Juni 2022?
17. Wie viele Personen wurden heuer bis 30. Juni 2022 nach Ungarn zurückgeschoben bzw. zurückgewiesen?
18. Wie viele der im Burgenland bis 30. Juni 2022 aufgegriffenen Migranten waren in Ungarn bereits registriert worden?
19. Wie viele geschleppte Personen wurden heuer bis 30. Juni 2022 – gegliedert nach Monaten und in Summe – in Österreich aufgegriffen?
20. Wie verteilen sich heuer bis 30. Juni 2022 die insgesamt verzeichneten Aufgriffe auf die Bundesländer?
21. Wie verteilen sich heuer bis 30. Juni 2022 die insgesamt verzeichneten Aufgriffe auf die Nationalitäten der aufgegriffenen Personen?
22. Wie viele Fremde wurden insgesamt heuer bis 30. Juni 2022 – gegliedert nach Monaten und in Summe – in Österreich registriert, die illegal eingereist sind?
23. Wie verteilen sich heuer bis 30. Juni 2022 die insgesamt registrierten Fremden, die illegal eingereist sind bzw. illegal aufhältig waren, auf Bundesländer?
24. Wie verteilen sich heuer bis 30. Juni 2022 die insgesamt registrierten Fremden, die illegal eingereist sind bzw. illegal aufhältig waren, auf Nationalitäten der Fremden?
25. Wie viele Schlepper wurden heuer bis 30. Juni 2022 – gegliedert nach Monaten und in Summe – in Österreich festgenommen?
26. Wie verteilen sich heuer bis 30. Juni 2022 diese Festnahmen auf die Bundesländer?
27. Wie verteilen sich heuer bis 30. Juni 2022 die festgenommenen Schlepper auf Nationalitäten?
28. Wie viele Personen können der operativen Datenbank „illegale Migration“ unter dem Personenstatus Schlepper zum Anfragezeitpunkt entnommen werden?
29. Wie viele Tatverdächtige wurden im ersten Halbjahr 2022 gemäß § 114 Fremdenpolizeigesetz – Schlepperei angezeigt?
30. Bei wie vielen Fremden wurde heuer bis 30. Juni 2022 der Antrag auf internationalen Schutz auf Grund von Drittstaatssicherheit als unzulässig zurückgewiesen?
31. Welche Maßnahmen werden Sie 2022 setzen, um die illegale Einreise von Fremden zu verhindern?
32. Welche Initiativen haben Sie zur Verschärfung des Asyl- und Fremdenrechts seit Ihrem Amtsantritt gesetzt?
33. Welche Initiativen zur Verschärfung des Asyl- und Fremdenrechts wurden seit dem Amtsantritt der schwarz-grünen Bundesregierung im Jänner 2020 gesetzt?
34. Gab es von Ihrer Seite Initiativen zum Abschluss von weiteren Rückübernahmeabkommen?
35. Wenn ja, mit welchen Staaten?
36. Wenn nein, warum nicht?
37. Haben Sie versucht auf europäischer Ebene den Abschluss von weiteren Rückübernahmeabkommen voranzutreiben?
38. Wenn ja, mit wem hatten Sie diesbezüglich Kontakt und welche Ergebnisse sind vorhanden oder absehbar?
39. Welche relevanten Drittstaaten kooperieren mit Österreich derzeit nicht oder unzureichend bei Rückübernahmen – unabhängig davon, ob ein Abkommen besteht oder nicht?
40. Welche Drittstaaten kooperieren mit Österreich derzeit nicht bei Rückübernahmen, obwohl ein Abkommen besteht?
41. Welche Maßnahmen setzen Sie, wenn Staaten, mit denen es ein Abkommen gibt, nicht kooperieren?
42. Was unternehmen Sie auf EU-Ebene, um die Kooperationsbereitschaft von Drittstaaten bei Rückführungen zu erhöhen?
43. Wie viele Fremde waren zum 30. Juni 2022 in Grundversorgung, aufgegliedert nach dem jeweiligen Status (Asylberechtigter, Asylwerber, etc.)?
44. Wie viele davon waren Männer, Frauen und Minderjährige?
45. Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
46. Wie viele davon hatten noch ein laufendes Asylverfahren?
47. Wie viele offene Asylverfahren gab es mit 30. Juni 2022?
48. Welche konkreten Schwerpunktaktionen im Rahmen der von Ihnen Anfang Mai angekündigten „Aktion scharf“ haben bisher stattgefunden?
49. Welche zusätzlichen Ressourcen wurden für die „Aktion scharf“ mobilisiert und, die nicht ohnehin bereits länger geplant waren?
50. Wie viele illegale Grenzübertritte nach Österreich konnten durch die „Aktion scharf“ verhindert werden?
51. Wie vielen Personen wurde seitens der deutschen Behörden im Jahr 2021 die Einreise verweigert, sodass diese nach Österreich zurückgewiesen wurden?
52. Wie viele Fremde haben 2021 einen Asylantrag gestellt?
53. Wie viele Fremde haben 2021 nach einer Asylantragstellung Österreich wieder verlassen?
54. Warum wird die Wochenlage Illegale Migration nicht veröffentlicht?
55. Da es jetzt schon bei den eingesetzten Exekutivkräften vor allem im Burgenland zu Überlastungen kommt, wie werden Sie darauf reagieren?
In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf dem Antragsteller, Herrn Abgeordneten Amesbauer, als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort erteilen. – Herr Abgeordneter, bei Ihnen steht das Wort. Bitte sehr.
15.01
Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Es ist interessant, bei diesem Thema auch die Tourismusstaatssekretärin dabeizuhaben, weil der Kriminaltourismus bei diesem Thema ja auch eine große Rolle spielt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! An jedem Tag, an dem dieses Hohe Haus zusammentritt, beschäftigt es sich im Wesentlichen mit dem gleichen Überthema. Und was ist das Überthema in diesem Land? – Das Totalversagen dieser schwarz-grünen Bundesregierung an allen Ecken und Enden, in sämtlichen Politikbereichen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweieinhalb Jahre lang war es das Versagen im Umgang mit Corona, das, gepaart mit einer unglaublichen Bösartigkeit, die Menschen extrem belastet hat. Die Spitze dieser Bösartigkeit – das unsägliche Impfpflichtgesetz, das Sie ja heute noch beerdigen werden, dieser verantwortungslose Flop, den Sie hier fabriziert haben – hat Ihnen den Widerstand auf der Straße und auch hier im Hohen Haus eingebracht.
Einstweilen ist es aber schon auch das Versagen an anderen Krisenherden, das den Schaden für die Bürger weiter verlängert. Sie stümpern seit Monaten beim Kampf gegen die Kostenlawine herum. Die Bürger stöhnen unter der Teuerung, wissen nicht mehr, wie sie sich das Leben leisten sollen. Sie sind nicht in der Lage, die geplagten Menschen schnell, wirksam und nachhaltig dort zu entlasten, wo die Kosten ihnen gerade über den Kopf wachsen. Und dieses Versagen befeuern Sie auch noch mit Ihrer verantwortungslosen Sanktionspolitik, mit Ihrem verantwortungslosen Umgang mit der österreichischen Neutralität und haben damit auch die Versorgungssicherheit Österreichs gefährdet und der Wirtschaft und den Privathaushalten schweren Schaden zugefügt, nur um im internationalen Konzert der Kriegstreiber mitspielen zu dürfen.
All das wird uns politisch noch sehr lange begleiten – nein, es wird uns verfolgen, meine Damen und Herren, über Jahre hinaus! Vor allem die Menschen in Österreich wird dieses Versagen verfolgen, und sie werden einen hohen Preis dafür zahlen müssen – und zahlen ihn auch schon heute.
Heute aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, reden wir über ein weiteres Kapitel Ihres eklatanten Versagens, das ebenfalls immens ist, das ebenfalls extrem folgenschwer ist und das unserer Heimat Österreich und den Menschen in Österreich, den Österreicherinnen und Österreichern, ebenso schweren Schaden zufügt. Dieses Kapitel Ihres Versagens ist leider zu einem weiteren Teil bereits geschrieben, aber es ist noch nicht zur Gänze veröffentlicht, und zwar deshalb, weil die Medien aufgrund der vielfältigen Krisen und Themenbereiche und ‑felder Ihres politischen Versagens ja gar nicht mehr wissen, worauf sie sich konzentrieren sollen. Es poppt ständig ein neuer Skandal auf, und Sie liefern einen Flop nach dem anderen.
Herr Innenminister, Sie sitzen heute hier, wurden mit dieser Dringlichen Anfrage der Freiheitlichen Partei von uns in das Hohe Haus zitiert. Sie sind der Autor dieses unsäglichen Kapitels, das wir heute im großen, dicken Buch des schwarz-grünen Versagens behandeln, und dieses Kapitel des Versagens, dieses aktuelle Kapitel, trägt den Titel: Asyl und Zuwanderungspolitik.
Zugegeben, Herr Minister, Sie haben es nicht allein geschrieben, aber Sie setzen die Schauergeschichten fort, die ein gewisser Karl Nehammer begonnen hat. Ich spreche über die illegale Masseneinwanderung, mit der wir konfrontiert sind, die immer stärker an die folgenschweren Krisenjahre 2015 und 2016 erinnert, in denen Österreich ja vollständig die Souveränität über seine Grenzen aufgegeben hat und Zigtausende aus
aller Herren Länder unkontrolliert, unregistriert ins Land geströmt sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Werfen wir aber jetzt einmal, damit wir die ganze Problematik etwas einordnen können, einen Blick auf die aktuelle Asylstatistik, schauen wir uns an, was im heurigen Jahr passiert ist: Bis Mai 2022 gab es in Summe 21 810 Asylanträge. Das ist eine Steigerung von 152 Prozent zum Vorjahr, und das Vorjahr war schon extrem – darauf komme ich noch. Es gab also 21 810 Asylanträge bis Mai 2022, und, Herr Minister, uns liegen glaubwürdige Informationen vor, dass bis zum heutigen Tag schon über 30 000 Asylanträge in Österreich gestellt wurden. Vielleicht können Sie bei Ihrer anschließenden Beantwortung auch bestätigen, ob das stimmt, aber wir haben sehr, sehr glaubwürdige Quellen, die uns sagen, dass es in Österreich jetzt, bis zum heutigen Tag, schon 30 000 Asylanträge gab. Allein in den letzten 14 Tagen – ja, allein in den letzten zwei Wochen! – sollen es über 5 000 Asylanträge gewesen sein.
Herr Innenminister, mich würde interessieren: Wohin soll das führen? Integrationsministerin Raab hat vor Kurzem in den Medien bekannt gegeben, dass sie mit 50 000 Asylanträgen bis Ende des Jahres rechnet. Ich meine, wenn wir uns diese Entwicklung ansehen, wird sich das bei Weitem nicht ausgehen, und wir werden diese 50 000 höchstwahrscheinlich dann schon mit Ende des Sommers erleben müssen.
Noch ein bisschen etwas aus der Statistik, meine sehr geehrten Damen und Herren – schauen wir uns den EU-Vergleich an, schauen wir uns zum Beispiel die Pro-Kopf-Belastung an, die Pro-Kopf-Belastung pro 100 000 Einwohner im EU-Vergleich: Da liegt Österreich mit 447 auf Platz zwei direkt hinter Zypern, und wer sich geografisch ein bisschen auskennt, weiß schon, dass Zypern ein bisschen anders exponiert ist, als das bei Österreich der Fall ist.
Die Pro-Kopf-Belastung in Österreich liegt also bei 447, der EU-Schnitt liegt bei 141. Das Schlusslicht bildet Ungarn mit – wie viel glauben Sie? – null; die Pro-Kopf-Belastung in Ungarn ist null. Schweden, ein traditionell zuwanderungsfreundliches Land, hat auch schon eine Kurskorrektur eingelegt und liegt mit 135 auf Platz 15 der EU-Statistik. Und was besonders interessant und mir bei dieser Statistik ins Auge gestochen ist, ist der Vergleich mit Deutschland. Deutschland liegt mit 229 in der Pro-Kopf-Belastung auf Platz sechs. Deutschland: 229; zum Vergleich noch einmal Österreich: 447. Die Pro-Kopf-Belastung in Österreich ist also mehr als doppelt so hoch als in Deutschland, obwohl Deutschland zehnmal so viele Einwohner hat. Wie kann das funktionieren? Wie geht das? Das versteht niemand in diesem Land, Herr Innenminister! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Bürstmayr: Weil pro Kopf? Pro Kopf!)
Über 45 Prozent, Kollege Bürstmayr, sind Männer – und übrigens, damit das auch gleich dabei ist: In dieser Statistik spielen die ukrainischen Vertriebenen, die Frauen und Kinder, keine Rolle, meine Damen und Herren, weil – Sie wissen das ganz genau – diese nicht unter das Asylrecht fallen, sondern unter die Vertriebenenverordnung – damit da keine Missverständnisse entstehen.
Wir sprechen hier also von illegalen Einwanderern aus aller Herren Länder, vorwiegend aus Syrien und Afghanistan, aber auch aus anderen Ländern wie der Türkei, wie Pakistan, Marokko, Tunesien, Somalia, Indien und weiteren Ländern. Die Hauptantragsteller in dieser gesamten Asylstatistik sind nach wie vor Afghanen und Syrer – weil die Ukrainer natürlich auch Asylanträge stellen können, aber das passiert fast nicht, da findet man von ihnen in dieser Statistik nur 480, also einen verschwindend kleinen Bereich.
Und dann schauen wir zurück – ich habe ja vorhin gesagt, dass ich auch noch zurück zum Vorjahr komme –: Das war ja die glorreiche Zeit, als uns Herr Nehammer, Ihr Vorgänger, im Jahr 2020 die De-facto-Nullzuwanderung versprochen hat, und diese De-facto-
Nullzuwanderung hat so ausgesehen, dass es im Jahr 2021 knapp 40 000 Asylanträge gab. Das waren um 170 Prozent mehr als im Jahr 2020, meine Damen und Herren!
Interessant ist – und jetzt möchte ich auch zur Amtszeit des Innenministers Herbert Kickl einen Vergleich anstellen –, dass von diesen knapp 40 000 Anträgen im Vorjahr 32 375 originäre Anträge waren, also 81 Prozent der Asylanträge waren originär. Was heißt originär? – Originär heißt, das sind Erstanträge, das sind keine Mehrfachanträge oder Anträge im Sinne des Familiennachzuges, sondern das sind Erstanträge. Im Vorjahr waren das also 32 375, 81 Prozent aller Anträge. Im Jahr 2018 – unter einem Innenminister Kickl – waren es lediglich 5 800 originäre Asylanträge. Das waren 42 Prozent aller Anträge. Da sieht man also schon, dass freiheitliche Politik wirkt, und da sieht man auch, dass Innenminister der ÖVP nicht willens und nicht in der Lage sind, das Asylthema in den Griff zu bekommen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Wie schaut es denn aktuell auf der Balkanroute aus, die ja von einem gewissen Sebastian Kurz im Alleingang heldenhaft geschlossen wurde, wobei er sich ja mit diesem Thema unter anderem den Wahlsieg 2017 in Wahrheit erschlichen hat!? (Abg. Steinacker: Erschlichen?!) – Bis Ende Juni gab es 106 295 Aufgriffe auf der Balkanroute. Das ist ein Plus von 24 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021. Auch auf dem Mittelmeer wurden bisher fast 22 000 Illegale registriert und aufgegriffen.
Die Situation eskaliert mit schwerwiegenden Folgewirkungen für unsere Gesellschaft, für den sozialen Frieden in diesem Land, für die Wirtschaft. Asyl ist ein riesengroßer Kostentreiber, meine Damen und Herren, das wissen Sie ja ganz genau! Jetzt sage ich Ihnen noch etwas ganz Interessantes zu den Kosten: 347,4 Millionen Euro sind im aktuellen Budgetkapitel Fremdenwesen ausgewiesen. Diese 347 Millionen Euro werden bei Weitem nicht reichen. Man muss auch sagen: Das ist nur ein Ausschnitt der Gesamtkosten, denn: Die Gesamtkosten werden in Österreich derzeit auf 2 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Das ist es, was uns das Asylwesen neben all den anderen Problemen, die es uns beschert, kostet.
Es ist ja eine besondere Unverfrorenheit, dass Sie erst gestern im Innenausschuss die Erhöhung der Grundversorgung, die 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern, auf den Weg gebracht haben. Diese Regierung erhöht in Zeiten des Kostendrucks für die Bevölkerung, in denen sich die Menschen das Leben nicht mehr leisten können, in denen sich die Menschen das Tanken, das Einkaufen und die Mieten nicht mehr leisten können, die Grundversorgung für Asylwerber um 20 Prozent, meine Damen und Herren! Das ist eine Frechheit! Das ist verantwortungslos! Unser Geld für unsere Leute, sage ich – vor allem in Zeiten wie diesen! (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt gehen wir ein bisschen zurück in die Vergangenheit: Im Jahr 2016 lag die damalige rot-schwarze Bundesregierung schon in den letzten Zügen. Wir hatten ein Asylchaos zu verzeichnen, aber unter der damaligen rot-schwarzen Bundesregierung, unter einer Innenministerin Mikl-Leitner gab es eine Obergrenze von 37 500 Asylwerbern im Jahr. Die damalige Regierung hat also gesagt: Mehr als 37 500 Asylwerber – das ist ohnehin eine exorbitant hohe Zahl – verträgt dieses Land nicht.
Jetzt zitiere ich, was Mikl-Leitner gesagt hat, warum wir diese Obergrenze brauchen. Mikl-Leitner sagte damals, als Innenministerin: „um den sozialen Frieden in Österreich zu wahren. Österreich sei in vielen Punkten am Limit, etwa was die Belastung der Asylbehörden, den Arbeitsmarkt, das Gesundheits- und das Sozialsystem und das Bildungssystem betrifft“. – Das sagte Johanna Mikl-Leitner. (Abg. Loacker: Die hat auch das mit dem ... gesagt!) Zur Erinnerung: Im Jahr 2016, nach den Eindrücken des Jahres 2015, hätte eine Asylwerberzahl von 37 500 – laut Mikl-Leitner – ausgereicht, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entscheidend zu gefährden. Im Vorjahr waren es aber 40 000, und heuer werden es wahrscheinlich schon im
Sommer 50 000 sein. Bei mehr als 37 500 Asylanträgen, sagte Mikl-Leitner, sei das Funktionieren von staatlichen Einrichtungen gefährdet und könne der soziale Friede nicht mehr gewahrt werden. – Ja, meine Damen und Herren, dann machen Sie endlich etwas! Mich würde interessieren, was diese Bundesregierung tut, um diese Situation in den Griff zu bekommen. Die Antwort ist: Nichts, Herr Innenminister! (Beifall bei der FPÖ.)
Das Maßnahmenpaket, das Sie auf den Weg gebracht haben, ist ein Witz. Das ist ein Witz: 50 zusätzliche Polizisten an die Staatsgrenze. Ja was sollen die dort machen? Däumchen drehen? Reden Sie einmal mit Ihren eigenen Polizisten, die im Übrigen gemeinsam mit den Bundesheersoldaten exzellente Arbeit verrichten! Diese Grenzpolizisten sind zunehmend frustriert, weil der politische Auftrag der falsche ist, weil sie ein Empfangskomitee darstellen, denn jeder, der es irgendwie über die Staatsgrenze schafft und das Zauberwort Asyl ausspricht, ist im Asylverfahren, im System, wird weitergeleitet und verteilt auf die Bundesländer, ist in der Grundversorgung, durchläuft das Asylverfahren durch alle Instanzen, mit Asylanwälten wie Herrn Bürstmayr, die sich eine goldene Nase damit verdienen, meine Damen und Herren! Das kann es ja nicht sein.
Ich habe das ja schon oft gesagt: Wir müssen etwas machen, damit wir Push-backs durchführen können. Wir müssen Rückweisungen machen. Das ist eine Frotzelei, dass da immer wieder die Ausrede kommt: Das dürfen wir nicht, das ist gegen das Unionsrecht! Meine Damen und Herren, da geht es um die Sicherheit und – laut Mikl-Leitner – um das Funktionieren des Staates und den sozialen Frieden in diesem Land! Ja die können mir doch in Brüssel den Buckel runterrutschen. Das entscheiden wir selbst! (Beifall bei der FPÖ.)
Was soll uns denn passieren, wenn wir in diesem Punkt zum Schutz unserer eigenen Bevölkerung einmal temporär gegen das Unionsrecht verstoßen? Ja was wollen sie denn machen? Dann sollen sie die Nase rümpfen, dann sollen sie irgendwelche Vertragsverletzungsverfahren einleiten, dann sollen sie uns vielleicht eine Strafe geben. Ja dann zahlen wir diese halt nicht! So einfach ist es, Herr Innenminister! Wir müssen etwas tun. Wenn Sie da unbedingt Ihr heiliges Unionsrecht nicht verletzen wollen, dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es schon auch Möglichkeiten gibt, die diese Bundesregierung nutzen kann, um das Ganze völlig rechtskonform zu machen.
Das österreichische Asylgesetz – und Herr Bürstmayr wird mir das sicher bestätigen – ermöglicht im Einklang mit EU-rechtlichen Grundlagen die Anwendung von Sonderbestimmungen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit. Wir wissen ja dank Mikl-Leitner, dass die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit schon aufgrund der Zahlen massiv gefährdet sind. Das EU-Recht ermöglicht, diese Sonderbestimmungen in Kraft zu setzen. Das bedeutet: kein faktischer Abschiebeschutz mehr für die Illegalen, Binnengrenzkontrollen in Verbindung mit Einreisebehinderungen und Zurückweisungen an der Grenze – die berühmten Push-backs. Das ist möglich. Das können wir auch völlig unionsrechtskonform umsetzen. (Abg. Krisper: Das ist nicht möglich!) Wenn es nicht geht – das habe ich ja vorhin schon gesagt –, dann müssen wir es trotzdem machen. Wir müssen handeln! (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Krisper.)
Ich erwarte mir vom Innenminister der Republik Österreich, dass er sich auch auf internationaler Ebene, auf europäischer Ebene dafür einsetzt, dass das möglich ist. (Abg. Loacker: Was sagt die Kollegin Fürst, wenn Sie ... und Sie sagen ... nicht einhalten?) Es gibt ja Partner, es gibt Verbündete. Das sind auf der einen Seite die osteuropäischen Länder, das sind auf der anderen Seite aber auch sozialdemokratisch regierte Länder wie Dänemark, die einen anderen Weg gehen, oder auch die baltischen Staaten, die dafür sorgen wollen, dass Push-backs in der EU völlig legal werden. Ich meine, das versteht ja kein Mensch auf der Straße! Erklären Sie das irgendjemandem! Das soll Herr
Bürstmayr mit seinem Unionsrecht irgendjemandem erklären, dass jeder, der herkommt und Asyl sagt, hier im System ist, egal ob wir das wollen oder nicht.
Zum Thema Rechtsbruch: Da passiert ja bereits zigtausendfacher Rechtsbruch. Was ist mit Schengen? Was ist mit Dublin? Es dürfte kein Einziger legal herkommen, und es kommt auch keiner legal her. Das sollen wir einfach hinnehmen, weil wir sagen: Uns sind die Hände gebunden, wir können nichts machen!? Ich habe Ihnen die Zahlen genannt. Der Innenminister weiß es und warnt ja auch immer wieder selbst vor der Entwicklung und den Folgewirkungen dieser Entwicklung. – Herr Innenminister, Sie sind aber in einer Position, in der Warnungen zu wenig sind. Die Problematik ist bekannt. Sie sind gefordert, zu handeln, meine Damen und Herren!
Ich verstehe nicht, warum Sie alle Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, meistens diskussionslos vom Tisch wischen. Sie waren ja – zusammen mit dem Außenminister – vor Kurzem beim türkischen Präsidenten Erdoğan und haben Herrn Erdoğan und die Türkei als große Partner in der Asylfrage genannt. (Bundesminister Karner: Innenminister!) Na, das ist schon spannend, denn wir wissen ja, dass dieser EU-Türkei-Deal nicht funktioniert (Abg. Belakowitsch: Der Erdoğan ist aber euer bester Freund! – Bundesminister Karner: Beim Innenminister war ich, nicht bei Erdoğan!), dass er die EU Milliarden kostet, dass Erdoğan das als Drohkulisse und als Faustpfand nutzt (Abg. Belakowitsch: Der Präsident, der Kanzler, alle fahren zum Erdoğan! – Bundesminister Karner: ... Innenminister, Sie wissen das, Frau Abgeordnete!) und jederzeit die Grenze aufmachen kann, wie er das auch schon gemacht hat, meine Damen und Herren!
Mit den Freiheitlichen in der Bundesregierung wird es in Zeiten wie diesen keinen einzigen Asylantrag mehr geben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Weiters müssen wir die unzähligen Millionen, die wir im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zahlen, an Rücknahmen knüpfen, sodass jene Länder, die von uns Millionen bekommen, ihre Staatsbürger, die sich bei uns illegal aufhalten, zumindest zurücknehmen. Darüber wird man wohl reden dürfen.
Meine Damen und Herren, wir müssen handeln, und ich fordere die ÖVP zum wiederholten Male auf: Nutzen Sie den koalitionsfreien Raum! Jeder in diesem Haus weiß, dass mit den Grünen die von Ihnen versprochene restriktive Asylpolitik nicht möglich ist – das ist ein Ding der Unmöglichkeit –, darum haben Sie ja diesen koalitionsfreien Raum. Wir Freiheitliche sind hier Ihr Partner, wenn es vernünftige Maßnahmen gibt. Wir unterstützen Sie (Abg. Wurm: Streck die Hand aus!), wir helfen Ihnen bei diesem Problem, wir lösen das gemeinsam mit Ihnen! Dazu fehlt Ihnen aber leider der Mut. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir brauchen eine Festung Europa, aber diese Festung Europa funktioniert nicht, und solange diese Festung Europa nicht funktioniert, müssen wir an der Festung Österreich bauen – zum Schutz unserer Bürger. Es muss heißen: Österreich zuerst!, meine Damen und Herren, wir können die Entwicklung nicht zulassen, dass weiterhin Horden von Zigtausenden Illegalen in dieses Land strömen und den sozialen Frieden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und auch die wirtschaftliche Weiterentwicklung (Zwischenruf der Abg. Krisper), die ja bedroht ist, weiterhin gefährden.
Was aber macht die ÖVP? – Die ÖVP schaut lieber, dass sie ihre eigenen Freunde versorgt, dass sie ihre Parteifreunde, die in Kabinetten gearbeitet haben, auf höchste Posten setzt. Das ist unlängst mit dem Bundespolizeidirektor passiert. Ich habe hier zur Erinnerung ein nettes Foto von Karl Nehammer, das (den Ausdruck eines Fotos, das Karl Nehammer und Michael Takacs mit zwei Luftballons mit der Aufschrift „Team Kurz“ zeigt, in die Höhe haltend) können Sie sich anschauen: Herr Takacs. – Die Familie wird versorgt, die Familie kommt auf Spitzenposten. Da wird die Funktion eines
Bundespolizeidirektors, den eigentlich kein Mensch braucht, neu geschaffen, nur damit die Freunde von Herrn Nehammer wohldotierte Posten haben.
Damit muss Schluss sein! Kümmern Sie sich um Ihre Kernaufgaben, kümmern Sie sich um den Schutz unserer Grenzen! Schauen Sie, dass wir die, die illegal hier sind, wieder loswe