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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordneten! Ich darf Sie am zweiten Sitzungstag zur 57. Sitzung des Nationalrates, die ich hiermit eröffne, recht herzlich begrüßen.

Ich begrüße den Herrn Bundesminister für Finanzen. Ich begrüße die Damen und Herren der Presse und vor allem unsere Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fern­sehgeräten.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Alexan­der Melchior, Klaus Köchl, Philip Kucher, Maximilian Lercher, Ing. Markus Vogl, Rainer Wimmer, Mag. Gerald Hauser, Edith Mühlberghuber, Walter Rauch, Mag. Georg Bürstmayr und Josef Schellhorn.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundes­kanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Bundeskanzler Sebastian Kurz wird durch Vizekanzler Mag. Werner Kogler vertreten.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3750/J bis 3809/J

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 18/JPR

2. Anfragebeantwortung: 3113/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisung seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 43 betreffend "Platz frei! Mehr Platz bei SchülerInnentransporten im Gele­genheitsverkehr", überreicht von den Abgeordneten Andreas Kollross und Maximilian Köllner, MA

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Budgetausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 erlassen wird – BFRG 2021-2024 (381 und Zu 381 d.B.)

Budgetbegleitgesetz 2021 (408 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internatio­nale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2020) erlassen und das Bundesschatz­scheingesetz geändert wird (410 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundes­minis­terin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird (412 d.B.)

Ausschuss für Konsumentenschutz:

Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekom­muni­kations­gesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden (409 d.B.)

Verkehrsausschuss:

39. KFG-Novelle (411 d.B.)

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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2909/AB

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mit­teilen, dass ein gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestelltes Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 2909/AB der Anfrage 2905/J der Abgeordneten Kollross, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auszahlung Kommunales Investitions­programm 2020“ durch den Herrn Bundesminister für Finanzen abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

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Ich darf wie üblich bekannt geben, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und im Anschluss von ORF III bis 19.15 Uhr übertragen wird, anschließend wird sie in der TVthek kommentiert übertragen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und die Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 4 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 78, SPÖ 54, FPÖ 44, Grüne 40 sowie NEOS 32 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit von jenen Abgeord­neten, die keinem Klub angehören, für die gesamte Tagesordnung je 16 Minuten, pro Debatte je 5 Minuten.

Für die erste Lesung zum Bundesfinanzgesetz 2021 wurde folgende Redeordnung ver­einbart: Es werden maximal sechs Rednerrunden als Generaldebatte abgehalten, Reihenfolge nach Fraktionsgröße. Die Vertretung der Bundesregierung im Rahmen der ersten Lesung erfolgt durch den Bundesminister für Finanzen. Eine Wortmeldung von der Regierungsbank erfolgt frühestens nach der ersten Rednerrunde.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Gestaltung und die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Ich danke dafür.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.