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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 109. Sitzung und darf Sie recht herzlich begrüßen. Die Sitzung wurde aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen. Ich darf auch die anwesenden Damen und Herren Journalisten recht herzlich begrüßen, genauso die Damen und Herren, die uns zu Hause via Bildschirm folgen.
Die Amtlichen Protokolle der 105. und der 106. Sitzung vom 19. Mai 2021 sowie der 107. und der 108. Sitzung vom 20. Mai 2021 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Kira Grünberg, Hans Stefan Hintner, Karlheinz Kopf, Dr. Christian Stocker, Gabriele Heinisch-Hosek, Klaus Köchl, Mag. Andrea Kuntzl, Alois Stöger, diplômé, Petra Wimmer, Rainer Wimmer, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Ing. Norbert Hofer, Mag. Christian Ragger, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Mag. Philipp Schrangl, Peter Wurm, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Mag. Martina Künsberg Sarre, Dr. Johannes Margreiter, Josef Schellhorn und Dr. Nikolaus Scherak, MA.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Mag. Alexander Schallenberg, LL.M. wird von Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck vertreten und
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 6690/J bis 6775/J
2. Anfragebeantwortungen: 5866/AB bis 6056/AB
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Immunitätsausschuss:
Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 43 St 2/21g, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Michaela Steinacker
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 59 betreffend "Aufklärung muss weitergehen – #IbizaUA verlängern!", überreicht von den Abgeordneten Kai Jan Krainer und Dr. Stephanie Krisper
Petition Nr. 60 betreffend "Stoppt Femizide. Endlich ein Ende der Gewalt gegen Frauen", überreicht von den Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Mario Lindner
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes betreffend Verringerung der Lebensmittelverschwendung – Umsetzung des Unterziels 12.3 der Agenda 2030 – Reihe BUND 2021/19 (III-319 d.B.)
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis April 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit (III-326 d.B.)
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Inneres (III323 d.B.)
Kulturausschuss:
Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für April 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-327 d.B.)
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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 5917/AB
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass ein gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestelltes Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 5917/AB der Anfrage 6026/J der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erkundigungen im Justizministerium bezüglich laufender Ermittlungsverfahren in der Justiz“ durch den Herrn Bundeskanzler abzuhalten.
Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
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Ich darf bekannt geben, dass die Sitzung jetzt in ORF 2 bis 16.10 Uhr übertragen wird, dann von ORF III bis 19.15 Uhr und anschließend kommentiert in der TVthek.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 3 der Tagesordnung zusammenzufassen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Über die Dauer der Debatten wurde in der Präsidialkonferenz Konsens erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde eine Tagesblockzeit von 2,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 49, SPÖ 34, FPÖ 28, Grüne 25, NEOS 20 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 beträgt die Redezeit jener Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 5 Minuten für die Debatte.
Ich komme gleich zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.