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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie recht herzlich zur 185. Sitzung begrüßen, die damit eröffnet ist. Ich grüße auch die Damen und Herren auf der Galerie sowie die Medienvertreter und auch die Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehgeräten.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Michael Hammer, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Ing. Reinhold Einwallner, Mag. Andrea Kuntzl, Josef Muchitsch, Rainer Wimmer, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Christian Hafenecker, MA, Ing. Mag. Volker Reifenberger, Peter Wurm, Lukas Hammer, Clemens Stammler, Mag. Nina Tomaselli.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilungen gemacht:

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA wird weiterhin durch Vizekanzler Mag. Werner Kogler vertreten.

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch wird durch Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. vertreten.

Ferner darf ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, bekannt geben:

Bundesministerin für EU und Verfassung Mag. Karoline Edtstadler wird durch Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner vertreten

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 12990/J bis 13096/J

Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates: 57/JPR und 58/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 11894/AB und 11895/AB

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Kulturausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Filmstandortgesetz 2023 erlassen wird und das Filmför­derungsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (1790 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird (1792 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, das Hochschulgesetz 2005, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020, das IQS-Gesetz, das Anstellungserforder­nisse-Grundsatzgesetz und das Prüfungstaxengesetz geändert werden (1791 d.B.)

Verfassungsausschuss:

2. Dienstrechts-Novelle 2022 (1793 d.B.)

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Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2749/A(E) betreffend „Klimaschutzgesetz endlich vorlegen“ eine Frist bis zum 31.12.2022 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsord­nung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristset­zungsantrag durchzuführen.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

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Ich darf bekannt geben, dass wie üblich ORF 2 bis 13 Uhr überträgt, dann ORF III bis 19.15 Uhr. Anschließend wird in der TVthek kommentiert übertragen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 4 bis 6, 7 bis 9 sowie 18 bis 20 der Tagesordnung jeweils zusam­menzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Dementspre­chend haben wir 8,5 „Wiener Stunden“ vereinbart. Die Redezeiten ergeben sich wie folgt: ÖVP: 166 Minuten, SPÖ: 115 Minuten, FPÖ: 94 Minuten, Grüne: 85 Minuten, und NEOS: 68 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 34 Minuten. Der Debattenbeitrag ist jeweils mit 5 Minuten begrenzt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

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Wir gehen in die Tagesordnung ein.