(6) Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002) erlassen und das Kraftfahrgesetz 1967 und das Immissionsschutzgesetz – Luft geändert werden (984, 97/A und 1008/NR sowie 6576 und 6584/BR d. B.)
(7) Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (1009/NR sowie 6585/BR d. B.)
Berichterstatter: Georg Keuschnigg 78
[Antrag, zu (6) dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und zu (7) keinen Einspruch zu erheben]
Redner:
Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger 82
Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 85
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu (6), dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (mit Stimmenmehrheit) 87
Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (7) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 88
(8) Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus samt Anlage (902 und 996/NR sowie 6586/BR d. B.)
Berichterstatter: Dr. Vincenz Liechtenstein 88
(Antrag, 1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben)
Redner:
Bundesministerin Dr. Benita Ferrero-Waldner 95
Dr. Klaus Peter Wittmann 97
Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 97
(9) Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenar
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