Stenographisches Protokoll

65. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXI. Gesetzgebungsperiode

 

Montag, 2. April 2001

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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65. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXI. Gesetzgebungsperiode Montag, 2. April 2001

Dauer der Sitzung

Montag, 2. April 2001: 12.00 – 16.28 Uhr

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Tagesordnung

Antrag der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Erwin Rasinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (412/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen 5, 32

Geschäftsbehandlung

Wortmeldung des Abgeordneten Karl Öllinger betreffend die an diesem Tag stattgefundene Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Thema Ambulanzgebühren 6

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 6

Wortmeldungen im Zusammenhang mit einer tatsächlichen Berichtigung:

Ing. Peter Westenthaler 52

Dr. Peter Kostelka 52

Erklärungen des Präsidenten Dr. Werner Fasslabend betreffend oben erwähnte tatsächliche Berichtigung 52, 52

Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen, den Antrag 412/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales rückzuverweisen – Ablehnung 65, 65

Verlangen auf Durchführung von namentlichen Abstimmungen 66, 69

Unterbrechungen der Sitzung 66, 69

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidenten Dr. Heinz Fischer 71

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls 72


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Bundesregierung

Vertretungsschreiben 5

Ausschüsse

Zuweisungen 5

Verhandlungen

Antrag der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Erwin Rasinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (412/A) 7

Berichterstatter: Helmut Dietachmayr 7

Redner:

Dr. Alfred Gusenbauer 8

Dr. Erwin Rasinger 10

Dr. Kurt Grünewald 12

Dr. Alois Pumberger 15

Mag. Barbara Prammer (tatsächliche Berichtigung) 20

Heidrun Silhavy 20

Bundesminister Mag. Herbert Haupt 24, 55

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll 28

Karl Öllinger 29

Mag. Beate Hartinger 32

Helmut Dietachmayr 34

Karl Donabauer 35

Theresia Haidlmayr 37

Mag. Rüdiger Schender 38

Manfred Lackner 40

Dr. Günther Leiner 41

Mag. Barbara Prammer 42

Karl Donabauer (tatsächliche Berichtigung) 43

Sigisbert Dolinschek 44

Mag. Brunhilde Plank 45

Ridi Steibl 47

Gabriele Heinisch-Hosek 48

Edeltraud Gatterer 49

Ing. Peter Westenthaler (tatsächliche Berichtigung) 50

Sophie Bauer 51

Gabriele Heinisch-Hosek (tatsächliche Berichtigung) 52

Arnold Grabner 53

Rudolf Nürnberger 54

Rudolf Nürnberger (tatsächliche Berichtigung) 58

Helmut Haigermoser 59

Dr. Gottfried Feurstein 62

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 63

Friedrich Verzetnitsch 64

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend Abschaffung der Krankensteuer – Ablehnung 31, 71

Annahme des Gesetzentwurfes 65


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Eingebracht wurden

Bericht 5

III-91: Bericht gemäß § 46a WG betreffend die Dienstleistungen der Frauen im Bundesheer im Jahr 2000; BM f. Landesverteidigung

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend fragwürdige Kaninchentransporte (2260/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verschleuderung von Bundesvermögen an Finanzinvestoren (2261/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Änderung der Staatsbezeichnung Österreichs (2262/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Otmar Brix und Genossen (1829/AB zu 1809/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Genossen (1830/AB zu 1859/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz und Genossen (1831/AB zu 1825/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Großruck und Genossen (1832/AB zu 1861/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger und Genossen (1833/AB zu 1818/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Dobnigg und Genossen (1834/AB zu 1827/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1835/AB zu 1837/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen (1836/AB zu 1843/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen (1837/AB zu 1853/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Großruck und Genossen (1838/AB zu 1860/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1839/AB zu 1864/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen (1840/AB zu 1866/J)


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des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen (1841/AB zu 1829/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen (1842/AB zu 1839/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Otmar Brix und Genossen (1843/AB zu 1919/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima und Genossen (1844/AB zu 1845/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima und Genossen (1845/AB zu 1846/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossen (1846/AB zu 1841/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Edlinger und Genossen (1847/AB zu 1854/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen (1848/AB zu 1867/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz und Genossen (1849/AB zu 1824/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen (1850/AB zu 1830/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen (1851/AB zu 1834/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Genossen (1852/AB zu 1863/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Reindl und Genossen (1853/AB zu 1865/J)

 

 


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Beginn der Sitzung: 12 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich begrüßen, bitte Sie, die Plätze einzunehmen, und ich eröffne die 65. Sitzung des Nationalrates, die für heute, 12 Uhr, einberufen wurde.

Ich begrüße sehr herzlich die stellvertretende schwedische Ministerpräsidentin Lena Hjelm-Wallén als unseren Gast. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Das Amtliche Protokoll der 63. Sitzung vom 29. März ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen und ohne Einspruch geblieben; es gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung sind folgende Abgeordnete: Amon, Ing. Gerhard Bauer, Gaugg (Buh-Rufe bei der SPÖ – Abg. Dr. Kostelka: Ist das eine politische Krankheit?), Ortlieb, Dr. Glawischnig, Dr. Povysil und Schieder. (s. auch S. 32)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diesen Sitzungstag hat der Herr Bundeskanzler über eine Entschließung des Herrn Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung Mitteilung gemacht, und zwar wie folgt:

Herr Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner wird durch Herrn Bundesminister Dr. Böhmdorfer vertreten.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 1829/AB bis 1853/AB.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Menschenrechte:

Antrag 414/A (E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend Erhöhung der Volksgruppenförderung;

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Landesverteidigungsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung gemäß § 46a WG betreffend die Dienstleistungen der Frauen im Bundesheer im Jahr 2000 (III-91 der Beilagen).

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.02

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Sozialausschuss hat heute – einer Vereinbarung der Präsidiale folgend – in seiner Sitzung das Thema Ambulanzgebühren behandelt. Es wurde in dieser Sitzung der Antrag gestellt, den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes beizuziehen, da im vorliegenden Entwurf offensichtlich Verfassungswidrigkeiten enthalten sind, die nach Meinung der Oppositionsparteien Grund genug sind, darüber eine entsprechende Diskussion mit Experten des Verfassungsdienstes durchzuführen.

Herr Präsident! Es war uns leider nicht möglich, die Verhandlungen in dieser Sitzung des Sozialausschusses so abzuschließen, dass wir zu einem Bericht kommen hätten können. Es haben offenbar auch die Regierungsparteien eingesehen, dass wir dazu mehr Zeit brauchen, und deshalb von sich aus den Antrag auf Vertagung gestellt.

Ich ersuche deshalb um eine Debatte darüber, ob wir – noch dazu, da die Regierungsparteien dem Ausschuss verwehrt haben, die Abänderungsanträge, die sie offensichtlich vorbereitet haben, zum Gegenstand der Debatte zu machen – jetzt hier in dieser Verhandlung mit dieser Vorlage, die die Regierungsparteien dem Sozialausschuss zur Verfügung gestellt haben, das Thema Ambulanzgebühren überhaupt behandeln und diese dann auch beschließen können.

12.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Die Rechtslage auf diesem Gebiet ist völlig klar: Dem Sozialausschuss wurde eine Frist gesetzt, und diese Frist ist abgelaufen. Für diesen Fall ordnet die Geschäftsordnung an, dass in der auf den Ablauf der Frist nächstfolgenden Plenarsitzung eine Debatte darüber zu führen ist. Das heißt: Es wird eine Debatte geführt werden!

Der weitere Verlauf gestaltet sich wie folgt:

Der Ausschussobmann hat darum ersucht, gemäß § 44 Abs. 4 GOG über den Verlauf der Ausschusssitzung zu berichten. Dazu hat er das Recht, und das wird auch geschehen. Im Anschluss an diesen Bericht werde ich die Debatte eröffnen. In dieser Debatte kann alles vorgebracht werden, was zum Verlauf der Ausschussberatungen zu sagen ist.

Dies ist meine Stellungnahme zu dieser Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir haben in der Präsidialsitzung Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Es ist für den jetzt zu beratenden Verhandlungsgegenstand eine Tagesblockzeit von 3 "Wiener Stunden" vorgesehen, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 59 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 44 Minuten, Grüne 35 Minuten.

Für Wortmeldungen von der Regierungsbank sind höchstens 25 Minuten in Aussicht genommen.

Über diesen Vorschlag hat das Hohe Haus zu befinden, und ich frage daher: Gibt es Einwendungen gegen diesen Vorschlag? – Das ist offenbar nicht der Fall, somit ist es einvernehmlich so festgelegt.


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Antrag der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Erwin Rasinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (412/A)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum einzigen Punkt der Tagesordnung: Antrag 412/A.

Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem diese Vorlage zur Vorberatung zugewiesen worden war, zur Berichterstattung eine Frist bis zum 30. März gesetzt.

Auf Grund dieser Fristsetzung ist daher, wie ich vorhin schon auszuführen die Ehre hatte, die Verhandlung über diesen Gegenstand in die heutige Sitzung aufzunehmen.

Nachdem ein schriftlicher Ausschussbericht nicht vorliegt, wünscht im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Ausschussobmann, Herr Abgeordneter Dietachmayr, zur mündlichen Berichterstattung das Wort. Ich erteile ihm dieses.

Berichterstatter Helmut Dietachmayr: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte gemäß § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung Bericht über die Beratungen des Sozialausschusses zum Antrag 412/A der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.

In der Geschäftsordnung ist vorgesehen, dass der Obmann des Ausschusses dem Plenum einen mündlichen Bericht erstatten kann. Ich mache heute für diesen Fall von diesem Recht Gebrauch.

Die Beratungen über den Antrag 412/A wurden heute um 8 Uhr im Ausschuss für Arbeit und Soziales begonnen. Da es sich hiebei um eine sehr wesentliche Materie handelt, von der rund 5 Millionen Menschen in Österreich betroffen sind, hat sich gleich zu Beginn der Beratungen eine umfangreiche Geschäftsordnungsdebatte entwickelt, in der insbesondere von der SPÖ-Fraktion und jener der Grünen die in den Medien angekündigten Abänderungsanträge von den Regierungsfraktionen eingefordert wurden. – Die Regierungsparteien kamen der Aufforderung der Oppositionsparteien, ihre Abänderungsanträge vorzulegen, nicht nach.

Frau Abgeordnete Silhavy brachte gemäß § 40 Abs. 1 einen Antrag auf Abhaltung eines Hearings mit Experten und Expertinnen ein. Es sollten vier informierte Vertreter und Vertreterinnen der Sozialpartner, zwei informierte Vertreterinnen und Vertreter vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, zwei informierte Vertreter und Vertreterinnen der Länder, zwei informierte Vertreter der Gemeinden, zwei informierte Vertreter und Vertreterinnen der Ärztekammer sowie ein informierter Vertreter von der ARGE Rehabilitation geladen werden. – Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Weiters wurde von Frau Abgeordneter Silhavy und Herrn Abgeordnetem Öllinger der Antrag gestellt, dass zwei ExpertInnen vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sowie vier ExpertInnen des Österreichischen Seniorenrates zum Hearing des Sozialausschusses zu laden wären. – Dieser Antrag wurde von ÖVP und FPÖ abgelehnt. (Abg. Großruck: Das ist keine Berichterstattung, das ist ein Debattenbeitrag!)

Die Abgeordneten Silhavy und Öllinger haben außerdem den Antrag gestellt, dieses Hearing des Sozialausschusses gemäß § 37 Abs. 9 öffentlich abzuhalten. – Auch dieser Antrag wurde von den Abgeordneten von ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Frau Abgeordnete Silhavy hat einen Abänderungsantrag folgenden Inhalts eingebracht, der ebenfalls mit in Verhandlung stand: erstens den Rechtszustand vor der Einführung der Ambulanzgebühren rückwirkend wiederherzustellen, zweitens sicherzustellen, dass auch bei Beamten, Bauern und Selbständigen die Selbstbehalte für den Ambulanzbesuch rückwirkend abgeschafft werden, drittens die bereits entrichteten Beiträge der Versicherten von Amts wegen


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zurückzuerstatten und viertens die dadurch entstandenen Verwaltungskosten den Versicherungsträgern und den Trägern der Krankenanstalten vom Bund zu ersetzen.

Meine Damen und Herren! Zurzeit sind die Beratungen des Sozialausschusses auf unbestimmte Zeit unterbrochen, da, wie bekannt, für heute, 12 Uhr, diese Nationalratssitzung einberufen wurde. Es liegen im Ausschuss noch eine Reihe von Wortmeldungen vor, auch konnten die Experten und Expertinnen noch nicht alle Fragen der Abgeordneten beantworten.

Ich möchte insbesondere auf folgende Stellungnahmen im Hearing hinweisen:

Erstens: Der Vertreter der behinderten Menschen gab an, dass insgesamt nur etwa 15 Prozent der Arztpraxen in Österreich für Behinderte frei zugänglich seien, 85 Prozent der Arztpraxen seien nicht barrierefrei erreichbar.

Zweitens: Die Vertreter der Sozialversicherung ersuchten dringend darum, diese unadministrierbare Regelung neu zu überdenken und eine Lösung im Sinne einer besseren Handhabung zu erarbeiten.

Drittens: Von den Vertretern der Regierungsfraktionen wurde es abgelehnt, ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des Antrages beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes einzuholen.

Viertens: Die Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen stellten fest, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine Strafsteuer handle. – Soweit der Bericht aus dem Ausschuss.

Herr Präsident, ich bitte, wenn Wortmeldungen vorliegen, in die Debatte einzugehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter.

Es liegen Wortmeldungen vor. Wir gehen in die Debatte ein.

Die Redezeiten haben wir schon beschlossen.

Die erste Kontrawortmeldung stammt von Herrn Abgeordnetem Dr. Gusenbauer. Gesetzliche Redezeit: maximal 20 Minuten, freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.12

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vom Ausschussvorsitzenden soeben berichtete Vorgangsweise ist ein Musterbeispiel dafür, dass diese Regierung die Bedenken der Österreicherinnen und Österreicher nicht ernst nimmt. Sie ist ein Musterbeispiel für Chaos, für Husch-Pfusch und für die fortgesetzte Arroganz dieser Regierungspolitik! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Man muss sich einmal vorstellen, was hier eigentlich passiert: Den Österreicherinnen und Österreichern liegt noch nicht einmal das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vor. Den Abgeordneten des Hohen Hauses liegt noch nicht einmal jener Abänderungsantrag vor, den die Regierungsfraktionen angekündigt haben. Die Ausschussberatungen sind noch nicht einmal abgeschlossen. Es sind noch nicht einmal alle Experten gehört. Es haben noch nicht einmal alle Abgeordneten im Ausschuss dazu Stellung nehmen können. Aber trotz all dieser Mängel will die Regierung heute dieses Gesetz hier im Nationalrat durchziehen!

Das ist ein flagranter Bruch mit Usancen des Parlamentarismus, kein sorgfältiger Umgang mit der Gesetzgebung und in Wirklichkeit eine Verachtung unseres Gesetzgebungsprozesses, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Aber nicht genug damit, dass Sie das Hohe Haus nicht ordentlich behandeln, Sie gehen auch mit den betroffenen Gruppen in einer Art und Weise um, die inakzeptabel ist. Es hat einschlägige Stellungnahmen des Sozialversicherungsverbandes, der bis zum heutigen Tag nicht gehört wurde, gegeben. Sie haben auch die Vertreterinnen und Vertreter der zwei Millionen österreichischen Senioren, die Wesentliches dazu sagen könnten, nicht gehört. Sie haben im


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Wesentlichen nicht einmal die Verfassungsexperten gehört, obwohl in der Öffentlichkeit bereits ruchbar wurde, dass jene Vorlage, über die wir jetzt zu diskutieren haben, erneut verfassungswidrig sein könnte – der Abänderungsantrag liegt noch immer nicht vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist eine Politik ohne die Bürger, das ist die Fortsetzung des Kurses des Drüberfahrens – des rücksichtslosen Drüberfahrens! Wir Sozialdemokraten lehnen das ab! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Auch was die gesetzliche Materie selbst betrifft, gibt es breites Erstaunen. Die Ambulanzgebühren, die offensichtlich aus formalen Gründen aufgehoben wurden, haben in weiten Teilen der österreichischen Bevölkerung zu Protesten geführt. Einzelne Vertreter der Regierungskoalition haben angekündigt, dass man die nun entstandene Notwendigkeit einer Änderung dazu verwenden werde, die Ambulanzgebühren sozial ausgewogener zu gestalten.

Jener Antrag aber, der uns heute vorliegt, ist nicht eine soziale Verbesserung, sondern eine soziale Verschärfung, meine sehr verehrten Damen und Herren – und darin liegt der Skandal! (Beifall bei der SPÖ.)

Man muss sich die Frage stellen, was unter jenem "Lenkungseffekt" verstanden wird, von dem der Bundesminister und die Regierungsvertreter reden. Welcher Lenkungseffekt, meine sehr verehrten Damen und Herren, soll eintreten, wenn Menschen, die am Wochenende oder in der Nacht die Ambulanzen besuchen, dafür eine Ambulanzgebühr bezahlen müssen? Welche Alternativen haben diese Menschen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt keine niedergelassenen Ärzte finden? Sie haben keine andere Alternative, als in eine Ambulanz zu gehen! Aber auch für diese Fälle sehen Sie nun eine Ambulanzgebühr vor! – Davon geht keine Lenkungswirkung aus, sondern das ist nicht mehr und nicht weniger als eine Krankenbestrafungssteuer, die Sie damit planen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie lassen den Menschen keine Alternative und versuchen, auf – wie Sie meinen – billige Art und Weise zu Geld für das Budget zu kommen. Sie schaffen diese Ambulanzgebühren auf eine Art und Weise, die demokratischen Usancen widerspricht und mit der das soziale Gewissen unseres Landes erneut mit Füßen getreten wird. Sie erreichen damit aber keine Verbesserung der Situation der Kranken und der Finanzierung des Gesundheitssystems in unserem Land.

Dieses Gesetz ist ein Musterbeispiel für Husch und Pfusch, ein Musterbeispiel für jene Regierungspolitik, für die Sie stehen, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ! (Beifall bei der SPÖ.)

Seit mehreren Tagen wird über die Verwaltungsreform diskutiert, und es wird interessante und wichtige Diskussionen mit den Bundesländern darüber geben, wie man die österreichische Verwaltung effizienter gestalten kann. Wenn es nun diese Diskussionen gibt – und es ist dies ein wichtiges Thema! –, dann muss man letztendlich jede gesetzliche Maßnahme daraufhin überprüfen, ob sie Bürokratie reduziert oder vermehrt. Und durch das, was Sie nun mit der Ambulanzgebühr vorhaben, wird enorme zusätzliche Bürokratie geschaffen werden müssen, um das zu administrieren. Die Art und Weise, wie das umgesetzt werden soll, wird in Österreich zu einem Bürokratiemonster führen – in Zeiten der Verwaltungsvereinfachung ist das der völlig falsche Weg, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Offensichtlich ist Herrn Abgeordnetem Gaugg bei der Vorgangsweise, die die Regierungsfraktionen für heute planen, schlecht geworden, denn er hat noch am 30. März gesagt:

"Ich bin dagegen, dass es in dieser Eile und in dieser überhasteten Form passiert, weil in der Eile sind schon Fehler passiert. Ich fürchte, dass es unter Umständen wieder zu Pannen kommen kann, und die kann man sich ersparen."

Herr Abgeordneter Gaugg hat völlig Recht. (Ruf bei der SPÖ: Wo ist er denn?) Die Vorgangsweise, die Sie vorhaben, wird nicht nur zu weiteren Pannen und zu weiteren Fehlern führen, sondern zu einer völligen Fehlentwicklung in der Verwaltungsstruktur unseres Gesundheitssystems. Es ist schade, dass Herr Abgeordneter Gaugg heute nicht die Gelegenheit wahrnimmt


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(Abg. Schwemlein: Wo ist er denn?), gegen Ihre Vorgangsweise zu stimmen, denn das wäre der einzig richtige Weg! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das, was hier zum Ausdruck kommt, ist offensichtlich eine Panik-Aktion: Nachdem die burgenländischen und die Wiener Wählerinnen und Wähler der Regierung schon einen deutlichen Fingerzeig gegeben haben, nachdem in öffentlichen Äußerungen davon gesprochen wurde, dass man in Zukunft mit Reformen sorgfältiger umgehen muss – erst gestern konnten wir wieder hören, dass die Husch-Pfusch-Zeit der Regierung vorbei sein soll –, muss man sagen: Offensichtlich, Herr Westenthaler, hat die Ankündigung Ihres Alt-Parteiobmannes nicht einmal 24 Stunden gehalten, denn heute begehen Sie bereits den nächsten Pfusch und setzen die schlechte Linie dieser Regierung fort, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Kollege Dietachmayr hat darauf hingewiesen, dass 85 Prozent aller Arztpraxen nicht den ungehinderten Zugang für Behinderte ermöglichen. Das heißt, dass mit den Regelungen, die Sie bei der Ambulanzgebühr vorsehen, nicht nur eine spezielle Form der Krankenbestrafungssteuer eingeführt werden soll, sondern dass insbesondere alle Behinderten in diesem Land durch diese Gebühr massiv betroffen sein werden. Und das, meine Damen und Herren, ist eine völlig herzlose Politik, die diese Bundesregierung mit diesem Gesetz wieder vorsieht! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie daran interessiert sind, dass unser österreichisches Gesundheitssystem auf einem hohen Niveau für alle weiterentwickelt wird, wenn Sie daran interessiert sind, dass Bürokratie abgebaut und nicht vervielfacht wird, wenn Sie daran interessiert sind, dass Menschen – egal, ob sie in Städten oder auf dem Land wohnen – zu jedem Zeitpunkt einen guten Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, dann haben Sie nur eine Möglichkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren: Folgen Sie dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion auf rückwirkende gänzliche Abschaffung dieser Ambulanzgebühren! Das ist der einzige Weg, wie Sie aus diesem Dilemma herauskommen können! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Die Uhr ist wunschgemäß auf 8 Minuten gestellt. – Bitte.

12.23

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Gusenbauer, Sie haben heute wieder einmal gezeigt, dass Sie in der Gesundheitspolitik nur als "Geisterfahrer" bezeichnet werden können. In der letzten Woche, als es um Ihren Antrag gegangen ist, haben Sie Behauptungen aufgestellt, die schlicht und einfach nicht haltbar sind! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie haben gesagt: Jede Ambulanz ist billiger als der niedergelassene Arzt. – Ich werde Ihnen einmal ein Zitat von einem Parteikollegen von Ihnen vorlesen und werde danach fragen, wer das ist:

Eine Wohlstandsmedizin mit Spitzenleistungen für jedermann hat ihren Preis und ist zum Nulltarif nicht machbar. – Wissen Sie, wer das gesagt hat? – Ihr Stadtrat Rieder!

Wissen Sie, was Herr Stadtrat Rieder gemeinsam mit Herrn Abgeordnetem Edlinger, der offensichtlich leider krank ist, weil er sich das nicht anhören möchte oder kann, 1995 gesagt hat? – Der Vorschlag, in den Spitalsambulanzen Selbstbehalte einzuführen, um der zunehmenden Verlagerung von Leistungen in das teure Spital, die praktische Ärzte kostengünstiger erbringen könnten, zu begegnen, steuert dagegen.

Rieder hat sich vor fünf Jahren massiv dafür eingesetzt, dass ein Ambulanz-Selbstbehalt kommt, und Sie verabschieden sich von Ihrer Geschichte. Rieder sitzt heute noch in Wien, und Edlinger sitzt im Parlament. Und Sie verweigern jeder vernünftigen Maßnahme im Gesundheitswesen Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Ihnen geht es um einen Wirbel, und zwar um einen Wirbel auf dem Rücken der Patienten! Ich habe von Ihnen keinen einzigen Vorschlag gehört, wie Sie das Gesundheitswesen, das natürlich Probleme hat – das Gesundheitswesen hat weltweit Probleme –, besser machen wollen. Sie wollen Patienten verunsichern. Wir wollen das Gesundheitswesen verantwortungsbewusst weiterbauen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Ist es nicht Problemverweigerung, wenn Sie, die Sie bis vor einem Jahr das Gesundheitswesen in weiten Bereichen geleitet haben, zugeschaut haben, als in den letzten zehn Jahren doppelt so viele Patienten in die Ambulanzen als zum niedergelassenen Arzt gegangen sind? – Das ist Ihnen überhaupt nicht aufgefallen, obwohl die Kosten dort drei- bis viermal so hoch sind – drei- bis viermal so hoch!

Ich habe bereits gesagt, dass sich Rieder und Edlinger schon 1995 für einen Selbstbehalt eingesetzt haben, aber auch Ihre Gewerkschafterin Oberhauser sagt: Kein vernünftiger Mensch wird sich gegen die Umleitung der Patientenströme in den extramuralen Bereich aussprechen. (Abg. Dr. Gusenbauer: Vor allem in der Nacht! Vor allem in der Nacht! Vor allem in der Nacht, oder?)  – Warum, Herr Abgeordneter Gusenbauer, versuchen Sie hier, Kleingeld auf dem Rücken der Patienten zu machen?

Ich werde Ihnen sagen, wie "sozial" die Gemeinde Wien ist, damit wir einmal mit einem Gerücht aufräumen: Wenn Sie in eine Ambulanz fahren, nämlich ins Wilhelminenspital, bezahlen Sie, wenn Sie mit dem Auto kommen, pro Stunde 40 S. Wenn Sie einen ganzen Vormittag dort sind, zahlen Sie mehr, als wir an Selbstbehalt kassieren würden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zu den Selbstbehalten: Sie haben offensichtlich vergessen, dass es in Österreich schon jede Menge an Selbstbehalten gibt. Unter Ihrer Regentschaft wurden eingeführt: Spitalsselbstbehalt, Rezeptgebühren, Kurselbstbehalt, Selbstbehalt für Heilbehelfe und die Krankenscheingebühr. Ich sage Ihnen eines: Selbstbehalte sind notwendig; sie dienen der Finanzierung des Systems. Ohne Selbstbehalt können Sie das System in der Höhe, in dem Ausmaß gar nicht aufrechterhalten.

Es ist Ihnen überhaupt nicht aufgefallen, dass die Beamten, die Gewerbetreibenden, die Bauern schon seit Jahren in den Spitalsambulanzen Selbstbehalte zahlen. Ich habe von Ihnen kein Wort dahin gehend gehört, dass das unfair ist. (Abg. Dr. Kostelka: Aber wesentlich weniger!)

Das System macht für die Krankenkassen etwa 140 Milliarden Schilling an Finanzierungsvolumen aus. Die bestehenden Selbstbehalte, die Sie eingeführt haben, zu denen wir uns auch bekennen, betragen derzeit 11 Milliarden Schilling. Durch den Ambulanz-Selbstbehalt steigt dieser Betrag auf 12 Milliarden Schilling. Meine Damen und Herren! Machen wir uns nichts vor! Die Solidarität Junger mit Älteren, die Solidarität Kranker mit Gesunden muss aufrechterhalten bleiben! Selbstbehalte, die nicht einmal 10 Prozent der anfallenden Kosten decken, können Sie schwer als "unsozial" bezeichnen. (Abg. Silhavy: Das ist ja unsolidarisch! Unsolidarisch!)

Unsozial ist es, wenn Sie kein Geld haben und sich das Gesundheitswesen, wie Ihre Salzburger Gebietskrankenkasse, weigert, die Psychotherapie zu zahlen. – Da gibt es nämlich einen Selbstbehalt von 100 Prozent! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Unsozial ist es, wenn die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse einfach 300 Facharztstellen nicht freigibt und sich die Patienten das dadurch privat zukaufen müssen. – Das ist ein 100-prozentiger Selbstbehalt!

Unsozial ist es, wenn die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, die Ihnen nicht fern steht, die Patienten lieber nach Wien führt und um Mitternacht dialysieren lässt, anstatt das Angebot auszubauen.

Wir wollen die Milliarde nicht einstecken, sondern das Angebot soll besser werden – jawohl, es soll besser werden! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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Wir haben Vertrauen in das System, das Sie offensichtlich nicht haben. Sie sind nicht an einem Weiterausbau, sondern nur an einem Wirbel interessiert. Kanzler Klima hat ja gezeigt, welches Vertrauen er in das System hat: Als er krank war, ist er sofort ins Privatspital gegangen. – Mit uns nicht! Wir wollen, dass jeder Bürger die bestmögliche Versorgung hat!

Wir haben die Kritik der Landesräte sehr wohl ernst genommen – wir haben reagiert –, dass sehr viele sozial gut gemeinte Ausnahmen schwer administrierbar sind. Jetzt sind alle Landesräte dafür, die Ärzte sind dafür – nur Sie sind dagegen. Das werden Sie aber gegenüber dem Bürger begründen müssen.

Wir brauchen dieses wichtige Steuerungselement. Sie sagen, die Ausnahmen seien so unsozial. Ist es unsozial, wenn wir jene, die von der Rezeptgebühr befreit sind, ausnehmen? Ist es unsozial, wenn wir jene, die bedürftig sind, auf Antrag bei der Kasse ausnehmen? Ist es unsozial, Dialysepatienten, Patienten, die eine Chemotherapie oder eine Bestrahlung brauchen, auszunehmen? Ist es unsozial, dass wir, wenn jemand 50-mal eine Ambulanz in Anspruch nimmt, nach dem sechsten Mal sagen: Schluss mit 1 000 S!?

Meine Damen und Herren! Wir brauchen das Geld zum Ausbau des Gesundheitswesens, aber wir brauchen auch einen Lenkungseffekt. Die Österreicher sind Weltmeister im Im-Spital-Liegen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir werden natürlich auch die weißen Flecken in der Versorgung außerhalb ausbauen müssen, die Sie in 50 Jahren schon längst hätten ausbauen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Anhaltende heftige Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Sie können schreien, soviel Sie wollen.

Wir brauchen eine Ambulanzgebühr, die solidarisch ist, die wenig Bürokratie bedeutet, aber auch einen Lenkungseffekt, wie Ihr Stadtrat Rieder schon gefordert hat, beinhaltet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Die Uhr ist auf 12 Minuten gestellt. – Bitte.

12.30

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben gestern nicht zum ersten Mal gehört, dass Politik nur Sinn macht, wenn sie mit Herz gemacht wird. Es wurde dann schüchtern eingewendet: Auch ein Herz braucht Verstand! Ich frage Sie aber: Wenn Herz und Verstand nur mehr in der Hosentasche gesucht werden müssen, ist dann die Politik besser geworden?

Wir haben uns eigentlich geeinigt – gestern wurde Ihnen das sogar von Ihren höchsten Zusprechern und Befehlsausgebern aus Kärnten gesagt –, es war chaotisch, Riess-Passer hat bestätigt, es war nicht optimal. Sie hat das etwas diplomatischer ausgedrückt. Aber de facto ist Folgendes festzuhalten: Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus Innsbruck. In Innsbruck gab es in den ersten Wochen, von 1. bis 20. März, 75 000 Ambulanzbesuche. (Abg. Dr. Pumberger: Viel zu viele!) 20 davon wären krankenstrafbesteuert oder, wenn Sie es höflicher wollen, gebührenpflichtig gewesen. Das sind sage und schreibe 0,027 Prozent.

Sie wissen, Tirol wird nicht links der Mitte regiert. Es sind also Ihre Leute, die zu diesen Daten gekommen sind und Sie wahrscheinlich beflügelt haben zu sagen: Egal, was das Herz sagt, das Hirn sagt, wir bekommen da zu wenig Geld.

Für den Fall, dass, wie wir heute im Ausschuss gehört haben, die große Weltverschwörung dahinter steckt, dass die Einnahmen Ihren Prognosen hinterherhinken, sage ich Ihnen noch etwas: Es gibt ein Protokoll – ich habe es Gott sei Dank – einer Sitzung des Hauptverbandes mit Sozialversicherungsvertretern von Ländern und Gemeinden und – man höre! – drei Beamten des Ministeriums – Ihres Ministeriums –, die sich damals darauf geeinigt haben, wie so etwas abzurechnen ist, wie Ausnahmen zu definieren sind. Dieses Papier hat zwar "nur"


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knapp 60 Seiten und dient dann als Handlungsanweisung. (Abg. Dr. Lichtenberger: 60!) – Fast 60 Seiten. Darin hat man sich auf relativ vernünftige Sachen geeinigt, die Sie jetzt gnadenlos und schamlos herausreklamiert haben. (Beifall bei den Grünen.)

Man hat sich auf eine patientenfreundliche Gesetzesinterpretation geeinigt, insbesondere hinsichtlich der Befreiungsgründe, auf einen einfachen, leicht zu administrierenden Datensatz, die Nutzung bereits bestehender Datenflusswege et cetera und einige bürokratische Dinge. Aber "patientenfreundlich" ist darin gestanden.

Was Sie jetzt mit Ihrem neuen Vorschlag machen, den wir – das ist auch für die Besucher auf der Galerie wichtig – vor 15 Minuten bekommen haben und den wir nie diskutieren durften – das ist sehr antidialogisch und sehr antidemokratisch; ich sage, es ist auch sehr unintelligent; von Fairness wage ich gar nicht zu reden –, ist Folgendes: In diesem Vorschlag und in dieser Novelle haben Sie eine Ausweitung der Betroffenen locker – das sage ich jetzt, ohne es nachgerechnet zu haben – um den Faktor 5. Was daran eine Verbesserung ist, ist erklärungsbedürftig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt können wir natürlich fragen: Welchen gesundheitspolitischen Beitrag haben Ambulanzgebühren, oder wird Gesundheitspolitik nur mehr aus budgetären Erwägungen gemacht oder reduziert? Oder soll sie überhaupt entfallen?

Gesundheitspolitisch ist etwas schon spannend – ich sage es Ihnen am Beispiel zweier sehr großer Krankenanstalten –: In Innsbruck wie in Wien sind über 90 Prozent aller Ambulanzen Spezialambulanzen, das heißt Ambulanzen für seltene Erkrankungen. Seltene Erkrankungen sind meistens auch schwere Erkrankungen, die den betroffenen Patientinnen und Patienten zusetzen und sie aufs Äußerste psychisch und körperlich strapazieren. Darunter fallen Ambulanzen für multiple Sklerose, Parkinson, Herzschrittmacher-Patienten, Psychosomatik für Kinder und vieles andere mehr, für die in der Peripherie keine adäquate, keine leicht erreichbare Versorgungsstruktur besteht.

Ich habe Krankenhäuser in Kärnten und in Salzburg besucht. Dort haben mir Kolleginnen und Kollegen – sie sind bestimmt nicht zum überwiegenden Teil Grün- oder Rot-Wähler – erzählt, auch sie werden es in Zukunft so handhaben, dass sie für PatientInnen entscheiden, weil in der Peripherie – da ist besonders Kärnten interessant – manche Strukturen nicht existieren. Man hat es verabsäumt – nicht nur in Kärnten, aber auch dort –, eine Leistungsangebotsplanung zu machen. Da gibt es über weite Strecken keinen Orthopäden, keinen Psychiater. Da gibt es dann Anreisewege für Patientinnen und Patienten von 50, 60 Kilometern zum nächsten Facharzt. Wollen Sie dann jene Leute bestrafen, die Ambulanzen und bestehende Einrichtungen nutzen? – Ich finde das mehr als eigenartig. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Weiters halte ich es gesundheitspolitisch für ein ganz immanentes Qualitätssicherungsproblem, wenn Fachärzte nach Begutachtung einer Patientin sagen: Ich kenne mich nicht mehr aus, ich möchte nicht den Richter spielen, ich fange nicht an, Roulette, Glücksrad oder irgendwas zu spielen, ich kann nicht stundenlang nachlesen oder herumtelefonieren, ich möchte die Patientin aber adäquat am richtigen Ort durch die richtige Betreuung versorgt wissen. – Auch in diesen Fällen ist dann die Gebühr zu zahlen. Das ist wirklich absurd!

Weiters soll der niedergelassene Bereich gestärkt werden – dazu kann ich mich schon bekennen –, aber Sie, die die Marktwirtschaft predigen, werden mir doch nicht weismachen, dass, wenn der niedergelassene Bereich jetzt etwas an Leistungen übernehmen soll, die er bislang nicht übernommen hat und die bislang von den Krankenhäusern und ihren Ambulanzen angeboten wurden, das kostenneutral gehen soll! Es werden mehr Leistungen vom ambulanten Bereich in den niedergelassenen Bereich verlagert, und gleichzeitig wollen Sie bei diesen Ärzten 1,5 Milliarden Schilling einsparen. Ich habe Kollegen Pumberger schon gesagt, ich brauche seine Kugerlrechenmaschine nicht dazu, um draufzukommen, dass sich das nie ausgeht. Wo soll also der Einsparungseffekt sein?


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Es hören vielleicht einige niedergelassene Ärzte und einige Teile der Ärztekammer nicht gerne, aber trotzdem kann ich es nicht verschweigen: Wenn ich Leute frage, wird mir von ihnen gesagt – oder Leute erzählen es mir von selbst, also ungefragt –, dass es, wenn sie bei einer Gynäkologin, bei einem Zahnarzt, bei einem Orthopäden anrufen, heißt, in sechs Wochen gibt es den ersten Termin. Ich habe schon von Fristen bis zu drei Monaten gehört. Das heißt, man muss dann mehr Ärztinnen und Ärzte in den niedergelassenen Bereich "hineinstecken". Sie werden doch nicht sagen, dass das gratis sein wird! – Ich kenne viele Ärzte, aber die Heiligen darunter halten sich, genauso wie in anderen Berufsgruppen, in sehr engen Grenzen; das sage ich Ihnen nur.

Ein auch für mich sozialpolitisch und auch ethisch nicht gerade ungeheuer starkes Argument ist, dass es Selbstbehalte schon gibt. – Sie haben völlig Recht, aber es gibt vieles, sehr vieles auf der Welt, und ich möchte es nicht unbedingt in Österreich haben. Ich rede jetzt gar nicht von dreifach lebenslänglich oder Todesstrafe – so geschmacklos bin ich nicht, das mit dem Gesundheitssystem zu vergleichen –, aber wollen Sie alles, was es irgendwo gibt, bei uns einführen, nach unten anpassen? – Passen wir doch die Qualität nach oben an, aber das fällt Ihnen nicht ein! (Beifall


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bei den Grünen und der SPÖ.)

Wenn ich heute höre, das Krankenanstaltensystem sei marod, dann muss ich sagen: Das sind intellektuelle Purzelbäume zwischen dem Loben unseres Systems – es ist so gut, es ist herzeigbar, und wir alle sind so stolz –, aber auch dem Kritisieren bei jeder Gelegenheit, bei der man es braucht und es dient, zu sagen, es ist marod. Warum ist es marod? – Weil es Wien ist, weil Sie ein paar Wiener Gemeinderäte nicht wollen, weil Sie den Bürgermeister nicht lieben.

Ich bin nicht der Meinung, dass es – vielleicht sage ich jetzt auch etwas, mit dem meine Freunde keine Freude haben – unbedingt eine grüne oder eine rote Krankenhauspolitik geben soll. Ich glaube, über der Parteipolitik sollte gemeinsame Vernunft herrschen. Wenn ich Ihnen sage, dass Tirol, Salzburg und Klagenfurt dieselben Probleme wie Wien haben, dann müssten Sie das gesamte System als marod bezeichnen. Wenn ich sehe, wie lange Sie brauchen, um selbst ein gesundes System nur ansatzweise vernünftig zu diskutieren, dann sind Sie in dem maroden System darauf angewiesen, noch einige weitere Legislaturperioden anzuhängen. – Auch das würde ich nicht als jene Vision sehen, die das Gesundheitssystem sozusagen kilometerweit nach vorne bringt. (Beifall bei den Grünen.)

Was mich aber schon irritiert: Ich habe immer geglaubt und mir auch gewünscht – und ich kehre von diesem Idealismus auch nicht zurück –, dass es in Parlamenten, nicht nur im österreichischen, möglich sein muss, mit klaren Daten und Fakten vernünftig zu argumentieren und zu überzeugen. Das ist aber nicht der Fall. Und wenn der liebe Kollege Rasinger meint, es werde hier nur Verunsicherungspolitik betrieben, muss ich ihm schon sagen: Den Menschen die Wahrheit zu sagen, ihnen klare Daten und Fakten vorzulegen, hat mit Verunsicherung wenig zu tun. Es kann unbequem sein, aber verunsichern sollte das nicht.

Wenn mich etwas verunsichert, sind es die wechselnden Meinungen meiner Gesundheitssprecher-Kollegen von der ÖVP, von denen ich immer wieder gute Vorschläge höre, aber immer nur außerhalb dieses Hauses, denn hier im Haus bekommt man plötzlich etwas ganz anderes zu hören. Das verunsichert mich. Das wird Ihnen egal sein, aber elegant ist es nicht.

Also noch einmal: Auch grüne Politik bekennt sich zum verantwortlichen Umgang mit Budgets, aber wenn man sparen will, so sollte dies, meine ich, nicht auf Kosten jener Gruppen sein, die ohnehin schon durch ihre Krankheit geprüft sind und darunter leiden. Ich glaube auch, dass Sparen unter ganz anderen Aspekten möglich ist, nämlich einer vernünftigen Rationalisierung, nicht aber einer Rationierung.

Noch etwas ärgert mich immer unheimlich. Auch gestern wieder sagte Vizekanzlerin Riess-Passer: Wir sparen an uns selbst, wir sparen am Staat. – Ja wer ist denn der Staat? Ist Frau Riess-Passer der Staat? Ist ein Minister der Staat? Ist die Regierung der Staat? Der Staat sind wir alle, und wenn Sie am Staat sparen, sparen Sie an uns, sparen Sie an den Bürgern! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Zu glauben, dass man Ihnen da nicht auf die Schliche kommt, ist mir unbegreiflich.

Und immer dieser Eiertanz um Gebührenerhöhungen! Ich fordere sie nicht, ich weiß schon, was klug ist und was man nicht darf. Wenn die Selbstbehalte erhöht werden, wenn die Leute in den Ambulanzen "bluten" und 1000 S zahlen, zu sagen, diese 1000 S sind nichts, das ist ja nichts, auf der anderen Seite aber, wenn die Gebühren im Monat um 40 S steigen würden, zu sagen, da bricht der Staat und die soziale Ordnung oder die Wirtschaft oder die Industrie zusammen – da müssen Sie mir auch einmal vorrechnen, ob das richtig ist! Noch einmal: Ich fordere das nicht, nur glaube ich, dass eine Politik, die Akzente setzt, die Akzente dort zu setzen hat, wo am meisten Handlungsbedarf ist, wo die Leute ihrer am meisten bedürfen. Das geht mir ab. (Im Sitzungssaal ist Handy-Läuten zu hören.)

Was mir am meisten abgeht: dass Sie nicht bereit sind, darüber zu diskutieren, dass Sie auf Argumente eigentlich gar nicht eingehen, sondern eher darüber schimpfen oder versuchen, sie ins Lächerliche zu ziehen, und dass Sie jetzt einfach etwas durchpeitschen. Sie haben damals ein halbes Jahr gebraucht, um etwas Unkluges zu machen. Wenn Sie glauben, die Zeit beschleunigen zu können und in zwei Tagen etwas Klügeres zu machen, würde ich die Chancen – und da brauche ich weder Bruckmann zu heißen noch sonst ein Statistiker zu sein – als sehr gering einstufen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf bitten, an jene Bestimmung zu denken, wonach wir Handys im Sitzungssaal nicht verwenden, Kollege Großruck.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Redezeit: 15 Minuten.

12.44

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Heiterkeit.) Sie lachen, aber wenn ich Ihnen einen Spiegel vorhalte, dann wird Ihnen das Lachen vergehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Heute haben wir eine Maßnahme zu beschließen, die ihre Ursache in 30 Jahren SPÖ-Gesundheitspolitik hat. (Ruf bei der SPÖ: Schauen Sie in den Spiegel!) Diese Maßnahme ist aber so geregelt, dass sie unterm Strich wesentlich mehr bringt, als sie die Bürger kostet. Dabei handelt es sich um den Behandlungsbeitrag Ambulanz, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Öllinger: Das ist ja ein Witz! Betreiben Sie Haushaltsrecht! Nehmen Sie den Rechenschieber!)

Der Herr Klubobmann – oder ist er es nicht? – oder Geschäftsführende Klubobmann Gusenbauer wettert hier gegen diesen Behandlungsbeitrag Ambulanz und meint, welch unsoziale Einführung das sei. Gusenbauer, der hier stellvertretend dafür steht, dass 30 Jahre Schulden-Machen dazu geführt haben, dass unserer Bevölkerung die gesicherte Finanzierung des Gesundheitswesens gestohlen wurde, schreit jetzt: Haltet den Dieb! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Skandalös war das Verhalten der Oppositionsparteien bei der Vorberatung im Sozialausschuss. Noch nie war es so, dass wir geladene Experten mehr als eine Stunde warten lassen mussten. Sie haben eine Sitzungsunterbrechung gefordert, weil Sie entgegen dem Beschluss des Präsidiums des Nationalrates zusätzlich Verfassungsexperten beiziehen wollten. Sie wollten – Herr Öllinger, Sie haben sich auch zur Geschäftsordnung dazu gemeldet – innerhalb weniger Minuten Verfassungsexperten herbeizitieren. (Abg. Dr. Kostelka: Das ist ja "unerhört"!) Gegen eine solche Herbeizitierung hat Herr Klubobmann Kostelka in der Präsidiale gestimmt. (Abg. Dr. Kostelka: Stimmt ja gar nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Er wollte sie nicht haben. Es ist überhaupt nie davon die Rede gewesen, aber im Ausschuss haben Sie ohne Rücksicht auf die anderen Experten eine Verzögerung verursacht. Das war sicher nicht dienlich für die Diskussion, die wir dort hatten. (Abg. Öllinger: Jetzt sagen Sie einmal etwas Inhaltliches!)


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Das Inhaltliche ist, Herr Kollege Öllinger, dass bereits vier Sozialversicherungsträger von mehr als 2 Millionen Österreicherinnen und Österreichern einen Behandlungsbeitrag in den österreichischen Spitalsambulanzen verlangen – von 2 Millionen Österreichern! –, und Inhalt ist auch, dass auch namhafte SPÖ-Politiker wie etwa der ehemalige Gesundheitsstadtrat Rieder – ein Gesundheitspolitiker, der sich österreichweit und auch über die Grenzen Österreichs hinaus einen Namen gemacht hat – schon 1995 gesagt haben – Rieder ist ein anerkannter Mann, man kann ideologisch stehen, wo man will; er hatte das Gesundheitswesen in Wien zu verantworten –: In einem möglichen Ambulanzselbstbehalt sieht er nicht nur ein Instrument der Einnahmenquelle, sondern auch ein Steuerungsinstrument. Jene, die aus Bequemlichkeit und ohne Überweisung durch einen Arzt oder ohne akute medizinische Indikation die Spitalsambulanz in Anspruch nehmen, sollten pro Besuch 200 S bis 300 S bezahlen. Für höhere medizinische Leistungen wäre der Selbstbehalt größer, allerdings sozial gestaffelt.

200 S bis 300 S pro Besuch! (Abg. Ing. Westenthaler: Wer hat das gesagt?) – Der SPÖ-Gesundheitsstadtrat Rieder hat das gesagt (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so? Der Rieder hat das gesagt?), aber schon vor vielen Jahren. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Gehört der nicht zu euch, der Rieder? – Abg. Schwarzenberger: Der wird jetzt ausgeschlossen, der Rieder! – Abg. Dr. Kostelka: Ihr scheint wirklich Probleme zu haben! – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Und jetzt steigt die gesamte SPÖ, weil dieser vernünftige Vorschlag von der Regierung aufgegriffen wird, auf die Barrikaden. Es ist das ja keine Inkassomaßnahme, sondern eine reine Steuerungsmaßnahme, eine Reformmaßnahme, weil es hier zu einer echten Strukturänderung kommt. Es werden Patienten bei gleich guter Qualität der Versorgung, bei gleich guter Behandlung, bei wesentlich kostenökonomischerer Behandlung im niedergelassenen Bereich behandelt und umgelenkt. Das ist eine sinnvolle Maßnahme, die uns schon viele Länder Nordeuropas, wie Belgien und viele andere, vorexerziert haben. Dort gehen weit nicht so viele Leute in die Spitalsambulanzen, denn das Geld für das Gesundheitswesen kann ökonomischer verteilt werden. Die niedergelassenen Ärzte sind die so genannten gate-keeper. Sie entscheiden dann immer noch, wann der Patient wohin gehen kann.

Außerdem: 150 S mit Überweisung, meine sehr verehrten Damen und Herren, 250 S ohne Überweisung, bei einer gedeckelten Staffel von 1000 S Maximum pro Jahr, sowie eine Ausnahme für alle sozial Bedürftigen, das ist doch keine unsoziale Maßnahme, sondern das ist eine vernünftige Maßnahme. Alle Österreicherinnen und Österreicher werden über kurz oder lang sehen, dass dieses Horrorszenario, das Sie an die Wand malen, Herr Öllinger oder Herr Gusenbauer, überhaupt nicht eintreten wird. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Ich habe gar nichts gemalt!)

Rechnen ist das eine (Abg. Öllinger: Ja, aber das sollte man auch können!), aber das können manche nicht. Einer, der es garantiert nicht kann, ist Klubobmann Kostelka, der tatsächlich behauptet, eine Behandlung in einer Spitalsambulanz sei billiger als eine beim niedergelassenen praktischen Arzt. Darüber kann ich nur lachen! Ich bin praktischer Arzt, ich könnte Ihnen die Zahlen unter die Nase halten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wer auch nicht rechnen kann, das sind gerade die Genossen in Wien, die im Marmorpalast der Wiener Gebietskrankenkasse sitzen. Dort wird das größte Defizit verursacht: 1,3 Milliarden Schilling Defizit, während die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse mit einem vernünftigen Sparprogramm ein Plus von 113 Millionen Schilling erwirtschaftet. Da schauen Sie!

Warum ist das so, es zahlen doch alle die gleichen Beiträge? Die Wiener verwursteln mit der Bürokratie und mit der Verwaltung die gesamten Pflichtbeiträge der Patienten – so ist es! Anders könnte es nicht sein, dass in Oberösterreich mit denselben Beiträgen Gewinne erwirtschaftet werden, weil alle zusammenhelfen beim Sparen. (Abg. Öllinger: Die Hausärzte mit der Hausapotheke!) Die Ärzte, die Patienten nehmen auf sich, was notwendig ist, und es wird die Leistung erbracht, die gebraucht wird. Niemand braucht nur die geringste Einschränkung auf sich zu nehmen in der Form, dass er eine Leistung nicht bekommt, die er braucht.


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In Oberösterreich gelingt das ohne Defizit, und der Hauptverband wäre aufgerufen, die einzige Aufgabe, die er überhaupt hat – wenn er überhaupt eine hat –, zu erfüllen, nämlich das Erfolgsmodell der Gebietskrankenkasse Oberösterreich endlich auch auf die marode Wiener Gebietskrankenkasse umzuwälzen, und dass er von allen anderen Gebietskrankenkassen dieselben Sparmaßnahmen einfordert, die die Oberösterreicher erfolgreich umsetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Stummvoll. )

Aber das Einzige, was er macht: Sallmutter warnt ausdrücklich davor, dass die Ambulanzgebühr innerhalb dieser Woche repariert wird – damit ein gesetzesfreier Raum entsteht, eine Rechtsunsicherheit für die Bürger, dass niemand mehr weiß, wann er wie viel wohin bezahlen muss. Das will Sallmutter! Er will Chaos, und er ist dagegen, dass die Regierungsparteien erfolgreich sind. Aber dafür sind wir nicht zu haben, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Sozialisten haben es uns ja vorgemacht. Der einzige Vorschlag, den sie immer haben, sind Beitragserhöhungen. (Zwischenrufe der Abg. Silhavy. ) Die Sozialisten erhöhen die Rezeptgebühr um 20 Prozent – plus Beitragserhöhungen. Die Sozialisten führen die Krankenscheingebühr ein – plus Beitragserhöhungen. (Abg. Gradwohl: Wer hat das denn gemacht? Sie waren das, niemand anderer! – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Sie haben damals bei den Pensionisten die Beiträge auf 3,75 Prozent erhöht, die anderen bezahlen die Krankenscheingebühr. (Widerspruch bei der SPÖ.) Die Krankenkasse zahlt bei den Wahlärzten nur 80 Prozent zurück – und das ist nicht sicher! – plus Beitragserhöhungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den Reise- und Fahrtkosten ist von einer Pflichtleistung auf eine Kann-Leistung reduziert worden – plus Beitragserhöhungen. Sie haben das Taschengeld der Behinderten von 1000 S auf 500 S gekürzt – und das plus Beitragserhöhungen. (Abg. Ing. Westenthaler: Unglaublich!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus, Schluss mit den Beitragserhöhungen! Jetzt wird Strukturreform gemacht! Dafür sind wir zu haben, das ist die Regierung neu, und nicht diese ewigen Beitragserhöhungen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich weiß schon, worauf Sie hinaus wollen: Der rot-schwarze Einfluss, der überall noch vorhanden ist – ich muss das so sagen, denn wir arbeiten ja gemeinsam an einer Besserung (ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ)  –, die rot-schwarzen Funktionäre in den Krankenkassen sind jetzt für die SPÖ nur noch der einzige Draht dazu, dass sie Einfluss nehmen kann auf die Bewilligung von Frühpensionen, auf die Bewilligung von Kuraufenthalten, auf die Bewilligung von Pensionsanträgen und Kurzuschüssen. Dazu sind ihre Funktionäre in den Krankenkassen drin! (Abg. Grabner: Haider hat es euch eh gesagt!) Damit soll endlich Schluss sein! Es soll nach rein medizinischen Gründen entschieden werden, ob jemand einen Kuraufenthalt bewilligt bekommt oder nicht, und nicht, dass Ihr Obmann, ein Gewerkschaftsboss, das entscheidet. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Diese Regierung hat schon viele positive gesundheitspolitische Leistungen vorzuweisen (Abg. Gradwohl: Zählen Sie eine auf!): Ich erinnere hier an die verschuldensunabhängige Patientenversicherung, an die Hausapotheken-Einigung, wo Sie auch so dagegen geschrien haben, und trotzdem haben Sie zum Schluss mitgestimmt, weil Sie gar nicht mehr anders konnten, so gut war die Regelung, und vieles mehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben bei den Arzneimitteln bereits eine Milliarde durch Spannenkürzungen eingespart, und der Patient hat noch keinen einzigen Schilling dazuzahlen müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Bei diesem Behandlungsbeitrag Ambulanz geht es jetzt darum, dass wir eine Regelung finden, dass wirklich sozial Bedürftige, solche, die nichts dafür können, dass sie in die Ambulanz


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müssen, und viele mehr, Schwerkranke, sozial Schutzbedürftige, ausgenommen sind. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Daher: Lesen Sie den ursprünglichen Antrag 412/A, der heute zur Beschlussfassung vorliegt, genau durch, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben die Kinder ausgenommen. (Abg. Öllinger: Nicht alle! – Ruf: Die Lehrlinge?) Und wenn ich heute in der Früh im ORF, im Rot-Funk (lebhafte Heiterkeit bei der SPÖ), gehört habe: Heute beschließt der Nationalrat eine gewaltige Verschärfung der Ambulanzgebühren!, so kann es sich nur um eine Information aus Ihrer Ecke gehandelt haben. (Abg. Grabner  – eine große gelbe und eine große rote Karte in die Höhe haltend –: Für so etwas kriegen Sie eine gelbe und eine rote Karte!) Es handelt sich nämlich nicht um eine Verschärfung, sondern es ist eine ganz große Gruppe, nämlich die der Kinder, von der Bezahlung der Ambulanzgebühr ausgenommen. Darauf sind wir stolz! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Und das ist nicht zuletzt ein Verdienst des Herrn Sozialministers Haupt, der sich sehr dafür eingesetzt hat.

Wir haben die Notfallregelung jetzt endlich richtig definiert. Jetzt gibt es keine Möglichkeit mehr, dass eine sozialistische Ärztin allen Ärzten empfiehlt, alles als Notfall einzustufen. (Abg. Öllinger: Das ist so tief!) – Ja, das hat sie gemacht, das ist tief; da gebe ich Ihnen Recht, Herr Kollege Öllinger! Alle Ärzte sollen jeden Ambulanzpatienten als Notfall einstufen, hat sie gesagt, damit er von der Ambulanzgebühr befreit wird. (Abg. Grabner: Lesen Sie einmal nach, was Ihr Sozialsprecher sagt! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun ist der Notfall klar definiert. (Abg. Öllinger: Sie sind ein Notfall!) Für einen Ambulanzbesuch, der unmittelbar daraufhin einen stationären Aufenthalt zur Folge hat, braucht kein Ambulanzbeitrag bezahlt zu werden. Das ist gut so, damit ist jede Rechtsunsicherheit beseitigt, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist gut so!

Und was nie von Ihnen gesagt wird: Die gesamte Gruppe der sozial Schwachen, die auf Grund ihrer finanziellen Lage von der Rezeptgebühr befreit sind, ist automatisch auch von der Entrichtung des Behandlungsbeitrages Ambulanz befreit. Das ist wichtig und richtig (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP), und das muss auch einmal gesagt werden. Warum sagen Sie das den Leuten nicht? (Ruf bei den Freiheitlichen: Die verstehen es nicht!) Ich muss meine Redezeit dafür verwenden, weil Sie sich verweigern.

Wir haben für die Schwangeren im Rahmen des Mutter-Kind-Passes vorgesorgt; die zahlen nichts. Dialysepatienten und Krebspatienten sind ausgenommen für eine onkologische Strahlentherapie und für Chemotherapie. Für alle Patienten, die sozial schutzbedürftig sind, hat die Krankenkasse die Möglichkeit, sie auf Antrag zu befreien, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Ruf bei der SPÖ: Bleibt da überhaupt noch was übrig?)

Das ist der Grund, warum dieses Gesetz in sozialer Hinsicht günstig ist. Und da jammern Sie: 6,5 Prozent für den Verwaltungsaufwand ist viel zu gering! Kommen Sie heraus mit der Sprache! Der Hauptverband sagt immer, 3 Prozent seien genug. 6,5 Prozent sind jetzt zu wenig. Jetzt wissen wir wenigstens, dass der Verwaltungsaufwand viel höher ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil wir auf Grund der heutigen Besprechung und der Besprechungen der letzten Tage zur Übereinkunft gekommen sind, noch einige Feinheiten zu verbessern, bringe ich einen Abänderungsantrag ein, den ich gemäß § 53 Abs. 4 in seinen Kernpunkten erläutere. Ich habe den Herrn Präsidenten gebeten, ihn verteilen zu lassen; das ist mittlerweile bereits geschehen.

Nach diesem Abänderungsantrag der Abgeordneten Pumberger und Rasinger wolle der Nationalrat beschließen, dass eben die Kinder ausgenommen sind, dass medizinische Notfälle, wenn wegen Lebensgefahr oder aus anderen Gründen unmittelbar eine stationäre Aufnahme erfolgen muss, ausgenommen sind, ebenso Personen, die Leistungen infolge einer Schwangerschaft im Rahmen des Mutter-Kind-Passes oder Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft in Anspruch nehmen – auch die sind befreit. (Zwischenrufe.) Bei Behandlungen für Dialyse, bei Strahlen- und Chemotherapie. – Da werden wir getrennte Abstimmungen verlangen, um zu


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sehen, was Sie für unsere leidgeprüften Krebspatienten übrig haben, denn die haben wir auch ausgenommen.

Es gibt auch eine Ausnahme für Patienten, die in einer Spitalsambulanz sind und von dieser Ambulanz in eine andere Ambulanz zur Befundeinholung überwiesen werden – die zahlen auch nichts.

Es sind das alles begründete, gute Ausnahmen. Jeder wird sich in Zukunft die Inanspruchnahme einer Ambulanz leisten können. Das Gesundheitssystem wird durch eine strukturelle Änderung entlastet – Geld, das im niedergelassenen Bereich bei gleich guter Qualität viel vernünftiger eingesetzt werden kann.

Daher bitte ich Sie, liebe Damen und Herren von den Oppositionsparteien: Stimmen Sie, so wie bei der Hausapotheken-Regelung, auch hier zu, bevor Sie sich eine Blamage holen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den Herr Abgeordneter Dr. Pumberger referiert hat, liegt vor, ist ordnungsgemäß unterfertigt und wird an alle Mitglieder des Hohen Hauses verteilt werden, damit Sie den Inhalt im Detail kennen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Kollegen zum Antrag 412/A der Abg. Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der oben bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z 2 lautet § 135 a Abs. 2 Z 1 wie folgt:

"1. für Kinder nach § 123 Abs. 2 Z 2 bis 6 und Abs. 4 sowie Kinder nach § 260 ohne anderes Einkommen,"

2. In Art. 1 Z 2 lautet § 135 a Abs. 2 Z 2 wie folgt:

"2. wenn in medizinischen Notfällen, wegen Lebensgefahr oder aus anderen Gründen unmittelbar eine stationäre Aufnahme erfolgt,"

3. In Art. 1 Z 2 lautet § 135 a Abs. 2 Z 5 wie folgt:

"5. für Personen, die Leistungen infolge einer Schwangerschaft im Rahmen des Mutter-Kind-Passes oder Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft in Anspruch nehmen,"

4. In Art. 1 Z 2 lautet § 135 a Abs. 2 Z 7 wie folgt:

"7. bei Behandlung für Dialyse oder bei Strahlen- oder Chemotherapie in Ambulanzen,"

5. In Art. 1 Z 2 wird an § 135 a Abs. 2 nach Z 7 folgende Z 8 angefügt:

"8. wenn der (die) Versicherte (Angehörige) im Zusammenhang mit ein und demselben Behandlungsfall an Ambulanzen anderer Fachrichtungen weiterüberwiesen wird."

6. In Art. 1 Z 2 lautet § 135 a Abs. 3, erster Satz, wie folgt:


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"(3) Die Einhebung des Behandlungsbeitrages erfolgt durch die zuständigen Krankenversicherungsträger, denen auch die Feststellung jener Fälle obliegt, in denen nach Abs. 2 kein Behandlungsbeitrag eingehoben werden darf."

7. In Art. 1 Z 2 lautet § 135 a Abs. 4 wie folgt:

"(4) Die mit der Einhebung des Behandlungsbeitrages verbundenen Verwaltungskosten der Krankenversicherungsträger dürfen je Kalenderjahr mit nicht mehr als 6,5 Prozent der Summe der in diesem Kalenderjahr vorgeschriebenen Behandlungsbeiträge verrechnet werden und sind bei der Rückführung des Verwaltungs- und Verrechnungsaufwandes nach § 588 Abs. 14 außer Acht zu lassen".

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Prammer zu Wort gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam.

13.00

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Beide Herren, Herr Abgeordneter Pumberger und auch Herr Abgeordneter Rasinger, haben mehrfach fälschlicherweise Sepp Rieder und Rudolf Edlinger zitiert. Diese hätten gesagt, sie seien für Ambulanzgebühren. (Abg. Dr. Pumberger: Ich habe Edlinger nicht zitiert!)

Ich stelle richtig und erinnere alle daran, dass im Jahre 1995 vorübergehend im Rahmen von Finanzausgleichsverhandlungen 3 Milliarden Schilling an Spitalsfinanzierung fehlten; weil diese 3 Milliarden Schilling fehlten, gab es am 30. Mai 1995 folgende OTS-Aussendung des Kollegen Rieder:

Ich spreche mich für eine vernünftige Kurskorrektur im Gesundheitswesen aus, wehre mich aber entschieden gegen das ständige Krankjammern des öffentlichen Gesundheitswesens zur Budgetsanierung. Mit Nachdruck wende ich mich gegen den Vorschlag des ÖVP-Gesundheitssprechers Rasinger, mit einem eindeutigen Nein zu einem generellen Spitalsselbstbehalt. Die Krankenhaushäufigkeit nimmt in höherem Alter zu. Der Selbstbehalt träfe daher in erster Linie Menschen mit niedrigerem Einkommen. – Zitatende. (Abg. Ing. Westenthaler: Eine tatsächliche Bestätigung!)

Es ist damals um den allgemeinen Selbstbehalt gegangen, und das wird hier nicht thematisiert. (Beifall bei der SPÖ.)

13.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

13.01

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Pumberger, besonders intelligent kann ich die Argumentation nicht finden, auf der einen Seite von einem Lenkungseffekt zu reden und auf der anderen Seite zu betonen, es sei ohnedies der Großteil der Menschen ausgenommen, um damit zu begründen, dass dies ohnehin eine soziale Regelung sei. Dieser "Intelligenz" können wahrscheinlich nur Sie folgen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Es kann schon sein, dass es stimmt, dass das Sein das Bewusstsein bestimmt. Wenn ich den Argumenten der Kollegen Rasinger und Pumberger folge, so denke ich, dass es natürlich im Interesse eines Arztes ist, dass die Patienten hin in die Arztpraxis umgelenkt werden, und daher kann ich Ihre Argumentation aus persönlichem Interesse nachvollziehen. (Beifall bei der SPÖ.)


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Was die ersten zwei Redner der Koalitionsfraktionen hier geboten haben, zeigt deutlich, dass das Hearing, das heute Vormittag stattfand, zwar nicht kostenlos, aber offensichtlich umsonst war. (Beifall bei der SPÖ.)

Die heutige Sitzung des Sozialausschusses hatte offensichtlich nur einen Zweck, nämlich eine Machtdemonstration gegenüber aufmüpfigen Abgeordneten. So wundert es mich nicht, dass Kollege Gaugg heute krank ist. Das war eine Machtdemonstration gegenüber der Opposition und eine Demonstration dessen, dass Macht der Regierungskoalition wichtiger ist als Vernunft. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steibl. )

Meine Damen und Herren! Wir haben heute eine Geschäftsordnungsdebatte geführt und einen Antrag gestellt, den Verfassungsdienst einzubinden, weil in den "Oberösterreichischen Nachrichten" gestanden ist, dass der Verfassungsdienst Bedenken dahin gehend hat, ob die Vorlage, über die wir diskutieren, überhaupt verfassungskonform ist. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, haben es nicht zugelassen, dass Expertinnen oder Experten des Verfassungsdienstes dazu im Ausschuss Stellung nehmen konnten. Warum haben Sie das nicht zugelassen? Sehen Sie selbst, dass dieser Antrag, über den wir hier debattieren, nicht verfassungskonform ist? – Das ist die einzige Schlussfolgerung, die man daraus ziehen kann. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Öllinger und Dr. Van der Bellen. )

Meine Damen und Herren! Die Vorgangsweise, die diese Koalition bei den Ambulanzgebühren verfolgt, ist mehr als grob fahrlässig – grob fahrlässig hinsichtlich der demokratiepolitischen Auswirkung, grob fahrlässig hinsichtlich der Gesetzgebung im Allgemeinen, aber vor allem und insbesondere grob fahrlässig bezüglich der Sorgen und Argumente der betroffenen Menschen.

Es ist unbestritten geblieben, dass Sie damit keinen Lenkungseffekt erzielen. Ich denke an das Beispiel, das Kollege Öllinger heute zitiert hat, nämlich des Rheumapatienten aus dem Burgenland, der nach Wien in die Rheuma-Ambulanz fahren muss. Was sagt der Sachverständige, der Experte, ohnedies Ihnen angehörig, dazu? – Es ist nicht sinnvoll, überall solche Einrichtungen zu schaffen. Das hat keinen wirtschaftlichen Sinn. – Zitatende.

Dafür, dass das keinen wirtschaftlichen Sinn hat, darf aber dieser Rheumapatient in Zukunft zahlen. Das finden Sie sozial? – Das ist unsozial und menschenverachtend! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. )

Oder das Beispiel betreffend Fischgräten. Herr Bundesminister! Ich hatte selber so ein Erlebnis, das ist allerdings schon vier Jahre her. Ich habe eine Fischgräte verschluckt, es war abends, sie ist festgesteckt, ich habe schon etwas geblutet, also bin ich in die Spitalsambulanz gefahren. Die Fischgräte ist im Zungengrund gesteckt. Ich musste sogar in zwei Ambulanzen gehen, denn die erste Ambulanz hatte keine lange Zange – oder wie man dieses Instrument nennt –; in der anderen Ambulanz hat man mich endlich von dieser Fischgräte befreit, hat mir Tropfen gegeben und mich nach Hause geschickt. Ich glaube nicht, dass die Ärzte dort fahrlässig gehandelt haben, wie Sie heute im Ausschuss gesagt haben. In Zukunft wird man in so einem Fall zahlen müssen, weil man nicht stationär aufgenommen worden ist. (Abg. Dr. Krüger: Das ist ein Notfall!)  – Aber der Notfall ist nur dann ausgenommen, wenn man stationär aufgenommen wird, meine Damen und Herren. Sie wissen nicht einmal, was Sie hier beschließen wollen! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. )

Das ist der menschenverachtende Umgang ... (Abg. Dr. Rasinger: Die Fischgräte ist noch immer drinnen!)  – Und Sie lachen dazu, Kollege Rasinger? Was sind denn Sie für ein Arzt? – Das frage ich mich schon! Das ist menschenverachtend! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie wollen hier im Eilzugstempo einen Abbau des Sozialstaates durchführen und eine Mehr-Klassen-Medizin einführen. Das ist offensichtlich und offenkundig durch Ihr Verhalten. Wahlfreiheit gilt für die, die es sich nach Ihrer Politik leisten können – und dagegen sind wir! Wir wollen,


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dass alle Menschen den gleichen Zugang zur Medizin und zu medizinischen Leistungen haben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.  – Abg. Dr. Rasinger: Rieder! Edlinger!)

Herr Kollege Rasinger! Ich werde nachher mit Ihnen diskutieren, es wollen auch noch andere Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion zu Ihren unsozialen politischen Maßnahmen Stellung beziehen. (Abg. Dr. Rasinger: Der Klima ist überhaupt gleich ins Privatspital gegangen!)

Aber noch etwas ist interessant. Die Ärzte sind jetzt sozusagen von der Schiedsrichterfunktion befreit. Man hat einen neuen Sündenbock gefunden – das hat Kollege Pumberger sehr deutlich zum Ausdruck gebracht –: Die Selbstverwaltung und die Sozialversicherung sind Ihnen ein Dorn im Auge, weil sie gegen die Mehr-Klassen-Medizin auftreten. Daher neuer Sündenbock: Sozialversicherung. Das ist Ihre Politik!

Meine Damen und Herren! Weil wir gegen diese Politik auftreten, bringe ich einen Antrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Heidrun Silhavy, Genossen und Genossinnen ein, der im Wesentlichen zum Inhalt hat, dass der Rechtszustand vor der Einführung der Ambulanzgebühren rückwirkend wiederhergestellt wird (Abg. Dr. Pumberger: Ohne Alternative!), der auch sicherstellt, dass bei den Beamten, Bauern und Selbständigen Selbstbehalte für den Ambulanzbesuch rückwirkend abgeschafft werden, dass die bereits entrichteten Beiträge der Versicherten von Amts wegen zurückzuerstatten sind und dadurch entstehende Verwaltungskosten den Versicherungsträgern und den Trägern der Krankenanstalten vom Bund zu ersetzen sind. (Abg. Dr. Rasinger: Frau Silhavy! Sollen wir vielleicht alle Selbstbehalte abschaffen?)

Meine Damen und Herren! Zeigen Sie endlich einmal soziales Gewissen! Zeigen Sie, dass auch bei Ihnen Appelle an Hirn und Herz nicht ganz auf fruchtlosen Boden fallen, und stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)

13.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen ist schriftlich überreicht worden und ausreichend unterstützt. Er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Heidrun Silhavy, Genossinnen und Genossen betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Erwin Rasinger und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (412/A)

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 werden die Z 1 und 2 durch folgende Z 1 bis 6 ersetzt:

1. § 135a samt Überschrift in der Fassung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 92/2000 und BGBl. I Nr. 101/2000, und des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2001 wird aufgehoben.

2. (Grundsatzbestimmung) § 148 Z 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2001 wird aufgehoben.


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3. (Grundsatzbestimmung) § 148 Z 5 in der am 31. Dezember 1996 geltenden Fassung, diese in der Fassung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 92/2000 und des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 101/2000, wird aufgehoben.

4. § 149 Abs. 3 in der am 31. Dezember 1996 geltenden Fassung, diese in der Fassung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 92/2000 und BGBl. I Nr. 101/2000, wird aufgehoben.

5. § 590 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2001 wird aufgehoben.

6. Nach § 593 wird folgender § 594 samt Überschrift eingefügt:

"Schlussbestimmungen zu Art. 1 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. .../2001

§ 594. (1) Die Aufhebung der §§ 135a samt Überschrift, 148 Z 4a und 590 Abs. 4 treten mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Bereits entrichtete Beiträge gem. § 135a sind von Amts wegen zurückzuerstatten. Die hiedurch entstehenden Verwaltungskosten sind den Versicherungsträgern und den Trägern der Krankenanstalten vom Bund zu ersetzen."

2. In Art. 2 werden die Z 1 und 2 durch folgende Z 1 bis 3 ersetzt:

1. § 91a samt Überschrift in der Fassung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 92/2000 und BGBl. I Nr. 101/2000, und des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2001 wird aufgehoben.

2. § 288 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2001 wird aufgehoben.

3. Nach § 289 wird folgender § 290 samt Überschrift eingefügt:

"Schlussbestimmungen zu Art. 2 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. .../2001

§ 290. (1) Die Aufhebung der §§ 91a samt Überschrift und 288 Abs. 4 treten mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Bereits entrichtete Beiträge gem. § 91a sind von Amts wegen zurückzuerstatten. Die hiedurch entstehenden Verwaltungskosten sind den Versicherungsträgern und den Trägern der Krankenanstalten vom Bund zu ersetzen."

3. In Art. 3 werden die Z 1 und 2 durch folgende Z 1 bis 3 ersetzt:

1. § 85a samt Überschrift in der Fassung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 92/2000 und BGBl. I Nr. 101/2000, und des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2001 wird aufgehoben.

2. § 277 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2001 wird aufgehoben.

3. Nach § 278 wird folgender § 279 samt Überschrift eingefügt:

"Schlussbestimmungen zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. .../2001

§ 279. (1) Die Aufhebung der §§ 85a samt Überschrift und 277 Abs. 4 treten mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Bereits entrichtete Beiträge gem. § 85a sind von Amts wegen zurückzuerstatten. Die hiedurch entstehenden Verwaltungskosten sind den Versicherungsträgern und den Trägern der Krankenanstalten vom Bund zu ersetzen."

4. In Art. 4 werden die Z 1 und 2 durch folgende Z 1 bis 3 ersetzt:


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1. § 63a samt Überschrift in der Fassung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 92/2000 und BGBl. I Nr. 101/2000, und des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2001 wird aufgehoben.

2. § 198 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2001 wird aufgehoben.

3. Nach § 198 wird folgender § 199 samt Überschrift eingefügt:

"Schlussbestimmungen zu Art. 4 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. .../2001

§ 199. (1) Die Aufhebung der §§ 63a samt Überschrift und 198 Abs. 5 treten mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Bereits entrichtete Beiträge gem. § 63a sind von Amts wegen zurückzuerstatten. Die hiedurch entstehenden Verwaltungskosten sind den Versicherungsträgern und den Trägern der Krankenanstalten vom Bund zu ersetzen."

*****

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte. (Die Abgeordneten der SPÖ halten Tafeln in die Höhe, auf denen das Wort "Ambulanzgebühr" rot durchgestrichen ist.)

13.09

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Silhavy hat in ihrem Redebeitrag gemeint, dass die Abgeordneten der Regierungsfraktionen soziales Gewissen zeigen sollen. (Unruhe bei der SPÖ. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die derzeitige Regelung für die Einführung der Ambulanzgebühren sollte auch einmal unter dem Blickpunkt soziales Gewissen und vom pekuniären Aspekt her betrachtet werden. (Rufe bei der SPÖ: Weg mit den Ambulanzgebühren!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wenn Sie das, was die derzeitige Bundesregierung mit den Abgeordneten der Regierungsfraktionen gemeinsam hier im Hohen Haus vorhat, rein vom finanziellen Aspekt her betrachten (Buh-Rufe bei der SPÖ) und auf der anderen Seite das, was Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, mit Ihren Vertretungen im Hauptverband vorhaben, so hat diese Bundesregierung die soziale Dimension gewahrt. (Anhaltende Buh-Rufe bei der SPÖ.) Die Regelungen, die Sie vorhaben, wären für alle Österreicherinnen und Österreicher ...

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Bundesminister! Darf ich Sie unterbrechen?

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wenn Sie eine geordnete Debatte und eine ordnungsgemäße Wortmeldung des Herrn Ministers nicht zur Kenntnis nehmen, werde ich die Sitzung unterbrechen! (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich ersuche Sie daher, im Sinne des Sitzungsverlaufes den Herrn Minister zu Wort kommen zu lassen!

Herr Minister! Sie sind am Wort. (Abg. Schwarzenberger: Das ist wie im Bierzelt!)

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! Die Damen und Herren, die sich hier wie in der Schule aufführen, richten sich, glaube ich, selbst. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Ihr solltet draufschreiben: "Bitte nicht füttern!" Das wäre besser! Wie im Zoo!)

Ich darf den besorgten Österreicherinnen und Österreichern mitteilen, wie es finanziell tatsächlich aussieht. Die Vertreter der Sozialdemokratie und die sozialistischen Vertreter im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger haben Folgendes verlangt: eine Erhöhung


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der KV-Beiträge um 0,3 Prozent für das Jahr 2000 und um 0,5 Prozent für das Jahr 2001 für alle.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie würde sich das auswirken? – Bei einem Einkommen bis zu 12 880 S, bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz, sind die Österreicherinnen und Österreicher von den Ambulanzgebühren befreit. Ich nehme daher 13 000 S, den nächsten runden Tausender, als Beispiel her. Das, was Sie von der Sozialdemokratie verlangen, würde Folgendes bedeuten: bei einem Einkommen von 13 000 S eine Erhöhung um 0,3 Prozent und eine Schlechterstellung der Österreicherinnen und Österreicher von 2 480 S auf fünf Jahre gerechnet (Pfui-Rufe bei der SPÖ), und bei einer Erhöhung um 0,5 Prozent eine Schlechterstellung der Österreicherinnen und Österreicher, auf fünf Jahre gerechnet, von 4 350 S. (Die Abgeordneten Dr. Rasinger und Schwarzenberger: Unglaublich!) Das sind die Tatsachen! Als Berechnungsgrundlage dafür dient, um den Bürgerinnen und Bürgern das klarzumachen, der Durchschnitt der Inanspruchnahme der Ambulanzen durch die Österreicherinnen und Österreicher im Fünf-Jahres-Rhythmus.

Ihre Regelung, sehr geehrte Damen und Herren von Seiten der Sozialdemokratie, würde bedeuten, dass Sie auch jenen Menschen, die keine Ambulanzgebühren zu zahlen haben, jenen, die unter 12 000 S verdienen – am Beispiel jener, die 10 000 S verdienen –, acht Ambulanzgebühren aufrechnen würden und jenen, die eine Erhöhung um 0,5 Prozent haben, sogar 24 Ambulanzgebühren aufrechnen würden. (Rufe bei den Freiheitlichen: Unglaublich! Ungeheuerlich!) Im Gegensatz dazu sieht das Modell der österreichischen Bundesregierung und der ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten bei 10 000 S null Gebühren vor: Das ist eine soziale Dimension, sehr geehrte Damen und Herren – und nicht Ihr Eintreibersozialismus, den Sie vertreten! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Nürnberger. )

Sehr geehrter Herr Kollege! Vielleicht rechnen Sie die Beispiele einmal nach!

0,3 Prozent bei einem Einkommen von 10 000 S sind 30 S im Monat, 420 S im Jahr, 2 100 S in fünf Jahren; 0,5 Prozent bei einem Einkommen über 10 000 S sind 50 S im Monat, 600 S im Jahr, 3 000 S in fünf Jahren. Das würde acht beziehungsweise zwölf Inanspruchnahmen mit 250 S oder 14 beziehungsweise 20 Inanspruchnahmen mit 150 S in fünf Jahren ausmachen. Sehr geehrte Damen und Herren! Und das soll sozial sein: jenen, denen die Bundesregierung keine Ambulanzgebühren abknöpft, per Automatik 14 beziehungsweise 20 Ambulanzgebühren abzunehmen, ganz egal, ob sie in die Ambulanz gehen oder nicht?

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie die soziale Dimension in Anspruch nehmen und wenn Sie, Frau Kollegin Silhavy, aber auch Ihr Vorredner, Kollege Gusenbauer, hier gesagt haben, das sei alles "husch-pfusch", so darf ich Sie schon auf etwas hinweisen. Den Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und sehr vielen österreichischen Journalisten wird das vielleicht bekannt vorkommen, was ich nun vorlesen werde.

Ich lese das Bundeskrankenanstaltengesetz vor, § 26 "Anstaltsambulatorien"; § 26 (1), Abschnitt 1 bis zur Ziffer 5 ist seit dem Jahre 1974 in Kraft, die Ziffern 6 und 7 wurden 1993 in Kraft gesetzt. Ich lese vor:

"Anstaltsambulatorien.

§ 26. (1) In öffentlichen Krankenanstalten der im § 2 Abs. 1 Z 1 und 2 angeführten Arten sind Personen, die einer Aufnahme in Anstaltspflege nicht bedürfen, ambulant zu untersuchen oder zu behandeln, wenn es 1. zur Leistung Erster ärztlicher Hilfe, 2. zur Behandlung nach Erster ärztlicher Hilfe oder in Fortsetzung einer in der Krankenanstalt erfolgten Pflege, die im Interesse des Behandelten in derselben Krankenanstalt durchgeführt werden muß, 3. zur Anwendung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit solchen Behelfen, die außerhalb der Anstalt in angemessener Entfernung vom Wohnort des Patienten nicht in geeigneter Weise oder nur in unzureichendem Ausmaß zur Verfügung stehen, 4. über ärztliche Zuweisung zur Befunderhebung vor Aufnahme in die Anstaltspflege, 5. im Zusammenhang mit Organ- und schließlich Blutspenden" – seit 1974 in Kraft; nunmehr ab 1993 in Kraft: –", 6. zur Durchführung klinischer


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Prüfungen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten oder 7. für Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin notwendig ist."

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Paragraph ist, wie ich zitiert habe, seit 1974 beziehungsweise 1993 in Kraft. Dass die Anwendung bezüglich Ambulanzgebühren, obwohl diese Bestimmungen seit 1974 beziehungsweise 1993 Rechtsbestand des Krankenanstaltengesetzes sind, zu Schwierigkeiten in der Beurteilung durch die in den Ambulanzen Tätigen geführt hat, war für uns in der Regierung, aber auch für sehr viele Abgeordnete hier im Hohen Hause überraschend. Dass hier von "husch-pfusch" gesprochen wird, wenn Gesetze aus Ihrer Regierungszeit, sehr geehrte Damen und Herren von den Sozialdemokraten, bereits seit 1974 beziehungsweise 1993 in Kraft sind und auf einmal nicht mehr vollzogen werden können, bereitet mir Kopfzerbrechen, und ich frage mich, ob wir uns noch am Boden der Rechtsstaatlichkeit befinden oder nicht mehr, ob wir uns in einer Situation befinden, in der es möglich ist, einfach gegen Maßnahmen der Bundesregierung vorzugehen oder die Umsetzung von Gesetzen, die die Bundesregierung und das Hohe Parlament hier verabschiedet haben, abzulehnen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass das schwierige Thema der Gesundheitspolitik nicht dazu geeignet ist, tagespolitisch ausgewalzt zu werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir sind alle davon ausgegangen, dass das österreichische Gesundheitssystem eines der besten der Welt ist und die im Gesundheitssystem Tätigen sehr viel Gutes für die österreichische Gesundheitsvorsorge und für die Reparationsmedizin leisten. Davon gehen ich, mein Ministerium, meine Beamten und offensichtlich auch die Mehrheit der Damen und Herren Abgeordneten hier im Hohen Haus auch für die Zukunft aus.

Die Sozialpartner haben in den Verhandlungen mit mir über die Neuordnung des Hauptverbandes und über die derzeitige kritische Situation in der Finanzierung der Krankenanstaltenträger eindeutig und klar festgestellt, dass die Mittelzuführung zum System ausreichend ist, aber die Verteilung der Mittel innerhalb des Systems nicht ausreichend ist. Es ist auffallend, sehr geehrte Damen und Herren, dass dort, wo es um Rezeptgebühren und um andere Gebühren gegangen ist, im Bericht des Ausschusses eindeutig und klar von "Gebühren" gesprochen wird, im Gegensatz dazu aber dort, wo es um Behandlungsgebühren in den Ambulanzen gegangen ist, Herr Kollege Dietachmayr von einer "Steuer" gesprochen hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sollten uns hier im Hohen Hause auf Folgendes einigen: Steuern sind Steuern, Gebühren sind Gebühren und Abgaben sind Abgaben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Eine andere Diskussion und eine Vermischung von Diskussionen in einem offiziellen Bericht dieses Hohen Hauses, in einem Bericht eines Ausschusses halte ich als einfacher Staatsbürger und nicht als Regierungsmitglied schlicht und einfach für unzulässig. Wir werden ja sehen, hinter welcher Beurteilung die österreichischen Staatsbürger stehen werden – hinter Ihrer oder hinter unserer.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Kollegen Dr. Grünewald für seine Anmerkungen dankbar. Ich habe mich fünf Jahre lang darum bemüht, im Krankenanstaltenfonds des Bundeslandes Kärnten mit den dortigen Strukturmitteln und gemeinsam mit dem Hauptverband das zu erreichen, was Sie im Zuge Ihrer Kritik gefordert haben: mehr Planstellen für niedergelassene Ärzte, mehr Planstellen für Fachärzte, eine Rundum-Versorgung. Aber auch das hat der Hauptverband auf Grund der Strukturschwäche der Kärntner Gebietskrankenkasse – obwohl sie auf Grund der Rechnungshofkritik in weiten Bereichen Verbesserungen gesetzt hat – verhindert, indem man die notwendige Zurverfügungstellung von Mitteln aus dem Ausgleichsfonds des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger bis heute nicht beschlossen hat. Ich bin Ihnen für Ihre Kritik, die ich auch teile, Herr Abgeordneter, durchaus dankbar.

Ich sage es aber auch hier klar und deutlich: Im Jahre 1997 hat der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis entschieden, dass in Österreich Gruppenpraxen zuzulassen sind. Die Damen und Herren des österreichischen Hauptverbandes und der Arbeiterkammer waren jene, die am


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massivsten dagegen aufgetreten sind, Gruppenpraxen in Österreich unter jenen Rahmenbedingungen zuzulassen, die durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes festgelegt wurden.

Ich glaube daher, dass in dieser Situation den Österreicherinnen und Österreichern auch klar gesagt werden muss, warum die neben den Ambulanzen vorhandenen Angebote, die niedergelassenen Strukturen noch immer nicht vollkommen sind und noch immer nicht in ausreichendem Ausmaß rund um die Uhr, 24 Stunden lang an 365 Tagen, zur Verfügung stehen. Den Vorwurf dieses Versäumnisses, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man jenen, die in der abgelaufenen Regierungszeit die Mehrheit gehabt haben, und ihren Vertreterinnen und Vertretern im Hauptverband, aber auch in der Arbeiterkammer nicht ersparen. Sie haben nicht für eine Strukturänderung im extramuralen Bereich gesorgt, ja sie haben sie verhindert. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube daher, dass es in dieser Stunde notwendig und wichtig ist, den Österreicherinnen und Österreichern zu sagen: So kann es nicht weitergehen! Man kann nicht die von allen – auch von den Grünen und von den Sozialdemokraten – in der Diskussion angeführten Strukturprobleme außerhalb der Krankenanstalten weiterhin ungelöst lassen, Lenkungseffekte nicht in Anspruch nehmen und die Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen ablehnen!

Diese Bundesregierung hat ein Ärztegesetz in Vorbereitung und wird dieses in Begutachtung geben, damit nach der Begutachtung dann endlich noch im Jahre 2001 das kommen kann, was der Verfassungsgerichtshof im Jahr 1997 als richtig erkannt hat, nämlich Gruppenpraxen in Österreich zur Verbesserung der extramuralen Versorgung. Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist hier mit in Diskussion zu stellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich glaube, noch etwas muss gesagt werden: Diese Mittel werden nicht dem Budget des Bundes übermittelt, sondern sie werden dem Ausgleichsfonds der österreichischen Krankenversicherungen und damit auch den Krankenanstalten zugeführt. Wenn Sie bedenken, dass in sehr unterschiedlichem Ausmaß, nämlich zwischen 17 und etwa 40 Prozent, die Sozialversicherungen und die Krankenversicherungen Mitträger der Finanzierung der Krankenanstalten sind, so ist es unrichtig, zu sagen, dass die Ambulanzgebühren dem österreichischen Budget zugeführt werden. Tatsächlich werden sie dem Ausgleichsfonds der Krankenanstaltenträger Österreichs zukommen und damit indirekt auch zur Entlastung der sich derzeit nicht in einer rosigen Situation befindlichen Krankenversicherungsanstalten beitragen.

Ich darf Ihnen sagen, sehr geehrte Damen und Herren, dass es auch noch nie eine Diskussion darüber gab, dass 2 Millionen Österreicher, vom kleinen Eisenbahner bis zum Nebenerwerbslandwirt, Behandlungsbeiträge zu zahlen gehabt haben. Die Arbeiterkammer hat heute in der Diskussion ausgeführt, dass sie sich immer gegen Behandlungsbeiträge ausgesprochen hat. Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, müssen sich aber sagen lassen, dass Sie das immer wieder negiert haben und von der Rezeptgebühr bis hin zu den Behandlungsbeiträgen bei vier Sozialversicherungsträgern die entsprechenden Anträge hier im Hohen Haus initiiert und umgesetzt haben. Ich halte daher Ihre Kritik aus heutiger Sicht für unzulässig!

Noch etwas, sehr geehrte Damen und Herren, zu der Diskussion rund um den Lenkungseffekt. Namhafte Politiker von Ihnen – vom heutigen Finanzsprecher Edlinger, damals zuständiges Regierungsmitglied in Wien, über den heutigen Finanzreferenten in Wien und damaligen Gesundheitsreferenten Rieder bis hin zu maßgeblichen anderen Persönlichkeiten aus der Sozialdemokratie – haben sich für den Lenkungseffekt ausgesprochen, einschließlich mein Amtsvorvorgänger im Jahre 1995, Bundesminister Hums.

Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie sich einmal die Publikationen aus dem eigenen Bereich durchlesen würden, dann würden Sie zu der Erkenntnis kommen, dass weder der Lenkungseffekt noch der gewünschte Lenkungseffekt für die Sozialdemokratie in der Vergangenheit einen Mangel für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems dargestellt hat,


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sondern – im Gegenteil! – dass gerade Sie, sehr geehrte Damen und Herren, das in die Diskussion geworfen haben.

Ich glaube daher, dass wir mit dem heutigen Beschluss der Ambulanzgebühren einen rechtsfreien Raum schließen. Ich darf auch noch darauf hinweisen, dass der Grund für die Aufhebung der Ambulanzgebühr nicht in der Sache, so wie es darzustellen versucht worden ist, gelegen ist, sondern – wenn man die Pressekonferenz des Präsidenten Adamovich nachvollzieht – ausschließlich und allein in formalen Dingen (Abg. Dr. Kostelka: Der Rest kommt noch!), nämlich in der zweimaligen Verlautbarung, in der ursprünglichen und in der Abänderungsform. Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren, die Argumente des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes sollte man in dieser Debatte nicht verzerren. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

13.24

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Sozialminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon die bisherige Debatte hat gezeigt, dass man sich diesem Thema "Behandlungsbeitrag in Ambulanzen" von zwei völlig unterschiedlichen Standpunkten aus nähern kann. Standpunkt eins, jener der Opposition, lautet: Unser Ziel ist es, aus diesem Thema politisches Kleingeld zu schlagen, auch zu dem Preis einer Verunsicherung der Patienten, auch zu dem Preis, den Menschen Angst zu machen. Der andere Standpunkt ist, sich aus der Gesamtverantwortung für das Gesundheitswesen und für die Gesundheit der Bürger heraus diesem Thema zu nähern. Das ist der Standpunkt der Regierungsparteien: Gesamtverantwortung für das Land, für die Gesundheit der Bürger! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich habe soeben vor wenigen Minuten noch schnell einen Abänderungsantrag der SPÖ durchgesehen und habe erkennen müssen: Es gibt noch eine dritte Möglichkeit. Ich habe in diesem Abänderungsantrag von der SPÖ bei rascher Durchsicht elfmal die Wortfolge "wird aufgehoben" gefunden. Das entspricht der Methode: "Wann i was z’reden hätt’, i schaffert alles o!" Aber das kann es ja nicht sein, meine Damen und Herren! Elfmal "wird aufgehoben", "wird aufgehoben", "wird aufgehoben"!

Meine Damen und Herren! Wenn man sich dem heutigen Thema (Zwischenruf der Abg. Silhavy )  – ganz ruhig, Frau Kollegin! – ganz ruhig, sachlich und nüchtern aus einer Gesamtsicht heraus nähert, dann werden Sie mir darin Recht geben, dass wir heute auf dem Gesundheitssektor folgende Situation haben: Wir haben fast unbegrenzte Gesundheitsbedürfnisse der Bevölkerung – fast unbegrenzt  –, wir haben auch schon fast unbegrenzte medizinische Möglichkeiten, diese Bedürfnisse zu befriedigen, wir haben aber nur sehr begrenzte ökonomische Mittel für die Befriedigung dieser Bedürfnisse. Daraus ergibt sich, dass es, und zwar weltweit, kein Gesundheitssystem gibt, das ohne Selbstbehalt auskommt. Es gibt weltweit kein Gesundheitssystem ohne Selbstbehalt!

Die einzige Frage ist: Wo liegt der Selbstbehalt, wo setzt er an?, und da haben wir zwei Möglichkeiten. Entweder wir bekennen uns dazu, dass der Selbstbehalt beim finanziellen Kleinrisiko ansetzen soll: bei der Rezeptgebühr, bei der Krankenscheingebühr, bei der Ambulanzgebühr, oder – und so ehrlich müssen Sie sein, das zu sagen, meine Damen und Herren, und ich bedauere, dass wir seit vielen Jahren auf diesem Weg sind – wir verfolgen den Weg zur Zwei-Klassen-Medizin. Wir haben heute die Situation, dass das finanzielle Kleinrisiko als Selbstbehalt von Ihnen abgelehnt wird, Sie aber gleichzeitig auf dem Weg zur Zwei-Klassen-Medizin die Augen verschließen. – Das ist unehrlich, das ist nicht der Mut zur Wahrheit, meine Damen und Herren! Geben Sie das zu! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben den Weg zur Zwei-Klassen-Medizin deshalb, weil wir zwei zentrale Herausforderungen im Gesundheitswesen haben. Die erste Herausforderung lautet: Humanität, und die zweite lautet: Wirtschaftlichkeit. Beide sind keine Gegensätze, denn das inhumanste Gesundheits


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wesen ist jenes, das wir uns wegen der Kostenexplosion nicht mehr leisten können. Das heißt, die Weichenstellung lautet: Entweder übernimmt der Einzelne finanzielles Kleinrisiko, damit die Solidargemeinschaft die finanziellen Großrisken abdeckt – Sie wissen alle nur zu gut, dass die medizinischen Leistungen immer mehr, immer teurer, immer besser werden –, oder es erfolgt die Freigabe des Weges zur Zwei-Klassen-Medizin.

Das wollen wir aber nicht! Wir wollen keine Zwei-Klassen-Medizin, aber wir sind so ehrlich zu sagen: Wenn du die Zwei-Klassen-Medizin nicht haben willst, wenn du haben willst, dass die Versicherung, die Solidargemeinschaft die großen finanziellen Risken abdeckt, egal ob Nierentransplantationen oder Herzklappenoperationen, dann musst du bereit sein, finanzielle Kleinrisken zu übernehmen! – Etwas, was wir übrigens seit vielen, vielen Jahren haben: Bauernversicherung, Beamtenversicherung, Eisenbahner, Gewerbetreibende, Rezeptgebühr, Krankenscheingebühr. Das ist genau der Weg, um eine Zwei-Klassen-Medizin zu verhindern: Kleine finanzielle Risken werden vom Einzelnen übernommen!

Meine Damen und Herren! Natürlich brauchen wir dazu eine humane Grundeinstellung, soziale Verantwortung. Aber wie kann die soziale Verantwortung größer sein als dadurch, dass man eine Regelung beschließt, mit der mehr als 50 Prozent ausgenommen sind? Seien Sie auch so ehrlich zuzugeben, meine Damen und Herren: All die Schwierigkeiten in der Administration wären mit einem Schlag beseitigt, wenn die Regierungsparteien gesagt hätten: Da fahren wir drüber, das gilt für alle. Dann hätten wir überhaupt kein Abgrenzungsproblem, keine Bürokratie, überhaupt keine Sorgen. Aber weil wir eben aus unserer sozialen Verantwortung heraus gesagt haben, wir wollen die Rezeptgebühren-Befreiten ausnehmen, wir wollen die Kinder ausnehmen, wir wollen die Schwangeren ausnehmen, wir wollen die Dialysepatienten ausnehmen, wir wollen die Chemotherapiepatienten ausnehmen, wir wollen Patienten bei Überweisung in andere Fachambulanzen ausnehmen – also eine Fülle von Ausnahmen –, ist die Administration natürlich schwieriger, als wenn man über alle drüberfahren und sagen würde: Jeder muss zahlen!

Meine Damen und Herren! Nehmen Sie zur Kenntnis: Wenn man den Mut zur Wahrheit hat, wenn man die Gesamtverantwortung für das Gesundheitswesen trägt, so wie diese beiden Regierungsparteien dies tun, und wenn man sich dann der Verlockung enthält, politisches Kleingeld daraus zu schlagen und den Menschen Sand in die Augen zu streuen, dann muss man erkennen, dass das der richtige Weg ist: Finanzielle Kleinrisiken soll der Einzelne tragen, damit die finanziellen Großrisiken den Einzelnen nicht überfordern! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.29

33Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Die Uhr ist wunschgemäß auf 10 Minuten eingestellt. – Bitte.

13.30

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Vorbemerkung an Sie, Herr Kollege Pumberger: Sie loben Herrn Finanzstadtrat Rieder als Experten in den Himmel, er sei ja so verdient und renommiert, auch im Ausland, nur weil er sich irgendwann einmal auch für eine entsprechende Gebühr eingesetzt hat. (Abg. Donabauer: Mehrmals! Mehrmals!) Aber andererseits spricht Ihre Fraktion davon, dass gerade das Wiener Krankenhauswesen marod und dringend erneuerungsbedürftig ist. – Das schadet primär nicht Herrn Finanzstadtrat Rieder in seiner Glaubwürdigkeit, sondern Ihrer Glaubwürdigkeit, Herr Abgeordneter Pumberger! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Das muss ich Ihnen schon sagen. Man kann doch nicht hergehen und Herrn Rieder einmal für das und einmal für das Gegenteil als Beispiel zitieren.

Herr Abgeordneter Rasinger! An Ihrem Redebeitrag aufgefallen ist mir die Bemerkung, die Ihnen so "rausgeschlüpft" ist – aber auch das spricht für sich –: "Die Österreicher sind Weltmeister im Im-Spital-Liegen!" (Abg. Binder: Das stimmt!) Herr Abgeordneter Rasinger! Was hat das mit dem, was wir heute verhandeln, zu tun? (Abg. Binder: Es dürfen sich nicht mehr alle leisten!) Was hat das damit zu tun? Nichts! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Unabhängig


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davon, ob es stimmt oder nicht – was hat das damit zu tun? Das ist Ihnen aber nicht zufällig rausgerutscht in diesem Kontext, und das ist das eigentlich Interessante. Das heißt sozusagen, das Spital – und Sie wissen genau, was ich meine –, die Krankenhäuser verursachen tatsächlich Kosten, und hier wäre die Frage zu stellen: Helfen die Ambulanzgebühren, hilft die Einführung von Ambulanzgebühren tatsächlich, um vom stationären Bereich, in dem Fall vom ambulanten Teil des stationären Bereichs, umzuleiten in Richtung niedergelassene Ärzte, Ambulatorien von niedergelassenen Ärzten? Das ist die Frage, und wie beantworten Sie die Frage? – Überhaupt nicht!

Meine Damen und Herren! Interessant ist Folgendes: Es gibt einen Ausschussantrag, und wir haben jetzt einen Abänderungsantrag erhalten, in dem genau zu dieser Kostenfrage, die von Ihnen immer ins Treffen geführt wird, nichts, aber auch gar nichts steht! (Beifall bei den Grünen.) Es steht nichts drin! Sie können diese Frage offensichtlich nicht beantworten! Sie können vielleicht noch am ehesten etwas darüber sagen, was die Einnahmen betrifft – diese sind auf 1 bis 1,2 Milliarden Schilling geschätzt worden –, aber was das in der Konsequenz an Kostenentlastung für die Krankenhausträger heißt, das können Sie nicht sagen!

Sie wissen auch genau, warum Sie das nicht sagen können: weil eher nicht davon auszugehen ist, dass es bei den Krankenhausträgern, bei den Krankenhäusern selbst zu einer Kostenentlastung kommen wird. – Das ist auch verständlich! Die Ambulanzen werden ihre Infrastruktur in großem Umfang aufrechterhalten und zur Verfügung stellen müssen. Es kommt also nicht zu einer Kostenentlastung. Aber sollte der von Ihnen gewünschte Effekt, nämlich tatsächlich eine Lenkungswirkung hin zu den niedergelassenen Ärzten eintreten, dann kommt es dort zu einer Mehrbelastung, und diese Mehrbelastung ist im Ausschuss von den Vertretern des Hauptverbandes mit zirka einer halben Milliarde Schilling auch ganz konkret beziffert worden.

Jetzt rechnen Sie: Rund 1 Milliarde Schilling bringt Ihnen die Einführung der Ambulanzgebühr, eine halbe Milliarde Schilling kostet die Versicherungen genau diese Einführung durch erhöhte Arztgebühren; bliebe unter dem Strich eine halbe Milliarde. Der Herr Minister kann natürlich sagen: Das zahlt sich doch aus, eine halbe Milliarde! Aber rechnen Sie weiter! Rechnen Sie nicht den Verwaltungskostenbeitrag, den Sie den Krankenversicherungsträgern in der Höhe von 6,5 Prozent auferlegen, sondern rechnen Sie ein bisschen konkreter. Sie haben doch eine Vorstellung davon, was das bedeutet, wenn Krankenversicherungen, die ihre Abrechnungen mit Ärzten nicht so machen, dass sie den Patienten einen Brief schreiben, die kein Mahnwesen haben, diese neue Art der Abrechnung, der Kontrolle erst einrichten müssen. Rechnen Sie schlicht und einfach damit, was die Vorschreibung einer Ambulanzgebühr an Portogebühren kostet – das ist nicht schwierig –, rechnen Sie weiter, was die Bearbeitung für die Krankenversicherungsträger kostet – das ist auch nicht schwierig –, und es bleibt Ihnen von der halben Milliarde, die wir jetzt noch übrig haben, nichts mehr übrig!

Wo bleibt in diesem Fall der Finanzierungseffekt? Aber bitte, Kollege Rasinger sagt, das habe einen Lenkungseffekt. Herr Kollege Rasinger! Wo ist der Lenkungseffekt bei den Behinderten? Wir haben das ansatzweise diskutiert. 80 Prozent der Praxen – das wissen wir alle, das hat auch der Experte von der ARGE Rehab bestätigt – sind nicht begehbar für Behinderte. Wo ist der Steuerungseffekt? Der kann nicht zum niedergelassenen Arzt, der muss in die Ambulanz! Ist das erwünscht, dass dieser Behinderte jetzt dafür bezahlen muss? Ist das wirklich Ihr Konzept, dass der Behinderte/die Behinderte dafür bezahlen muss? 80 Prozent der Besuche von Ambulanzen – auch das wurde festgestellt – erfolgen auf ärztliche Überweisung. 80 Prozent!

Der Arzt – und da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Kollege Rasinger – soll die Funktion des Gatekeepers haben. Ich gehe zum praktischen Arzt, zum Arzt meines Vertrauens, und der sagt mir dann, was weiter zu tun ist, und überweist mich ins Ambulatorium. Wo ist der Lenkungseffekt, Kollege Rasinger? Soll ich jetzt dem Arzt sagen: Nein, lieber Dr. Rasinger – wenn ich bei ihm in Behandlung bin –, du schickst mich jetzt nicht ins Ambulatorium, denn das ist ein vom Minister nicht gewünschter Weg, sondern ich will zum Facharzt gehen! Da wird mir dann vermutlich Dr. Rasinger sagen, er brauche diese und jene Ergebnisse und Kontrollen, diese und jene Diagnosen, und die könne ich nur in der Ambulanz erhalten! So ist es doch, Herr Dr. Rasinger.


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Was aber ist da der Steuerungs- und Lenkungseffekt? Der erwünschte Lenkungs- und Steuerungseffekt besteht doch darin, dass ich jemanden zum Praktiker schicke – Gatekeeper-Funktion. Sie steuern quer, indem Sie diese Weiterbeschickung durch den Hausarzt mit einer Strafgebühr versehen, wenn die Person ins Krankenhaus geschickt wird. Ist das eine produktive Maßnahme?

Meine Damen und Herren! Herr Dr. Rasinger! (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch. ) Eine absolut kontraproduktive Maßnahme ist das (Beifall bei den Grünen), die völlig quer zu dem steht, was wir über die Parteigrenzen hinweg als die erwünschten Steuerungs- und Lenkungsfunktionen im Gesundheitswesen ansehen würden! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch.  – Gegenruf des Abg. Donabauer. )

Dritter Punkt: Spezialambulanzen. Ich habe das Thema schon im Ausschuss angesprochen, und auch Frau Kollegin Silhavy hat diesen Punkt hier schon erwähnt. Was sagen Sie denn einem Versicherten/einer Versicherten aus dem Burgenland, der an schwerem Rheuma leidet? – Diesen Versicherten gibt es, er hat sich am Freitag bei mir gemeldet und hat mich gefragt: Was soll ich denn tun? Ich muss nach Wien fahren! Im Burgenland gibt es keine einzige Rheuma-Ambulanz! – Im Burgenland gibt es kein einziges entsprechendes Ambulatorium von niedergelassenen Ärzten, das ihm weiterhelfen könnte. Er fährt nach Wien, und Sie besteuern ihn mit 150 oder 250 S. – Ist das ein gewünschter Lenkungseffekt, meine Damen und Herren? (Beifall bei den Grünen.)

Das können Sie doch wirklich niemandem verkaufen, meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Schweitzer: Ich glaube gar nicht, dass die wer gefragt hat!)

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grünewald, Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Abschaffung der Krankensteuer

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes vorzulegen, mit dem die Ambulanzgebühren ersatzlos gestrichen werden.

*****

Das ist für Sie nach dieser unglücklichen Verkettung von Umständen, für die Sie selbst verantwortlich sind, noch die beste Lösung. Die unglückliche Verkettung – die begonnen, aber noch nicht aufgehört hat – hat damit begonnen, dass der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung aus formalen Gründen aufgehoben hat. Er hat noch gar keine inhaltliche Prüfung vorgenommen, diese steht Ihnen noch bevor! Und egal, ob er die alte Regelung geprüft hätte oder jetzt die neue Regelung prüft: Es ist sehr wahrscheinlich, auch auf Grund der Stellungnahme des Verfassungsdienstes, dass er auch diese neue Regelung aufheben wird.

Können Sie dann glücklich sein? Können Sie dann die Opposition verantwortlich machen für das, was Sie produziert haben? Wo kommen wir denn hin, meine Damen und Herren, wenn Sie in dieser Debatte, ob im Ausschuss oder hier im Plenum geführt oder gestern in der Sendung "Zur Sache", nur denjenigen am Zeug flicken wollen, die gegen das, was Sie vorhaben, aus inhaltlichen Gründen Kritik üben?

Sie wollen ihnen "das Handwerk legen" – das ist das, was wir gestern in der Sendung "Zur Sache" gehört haben, das ist die neue Methode in der Sozialpolitik, wie man mit Sozialversicherungsträgern, mit Obmännern, aber nicht nur mit Obmännern, sondern auch mit allen anderen, zum Beispiel auch mit Lehrern umgehen will. Wenn sie unbotmäßig sind, dann muss ihnen das Handwerk gelegt werden. Und mit dieser Regelung, meine Damen und Herren, legen Sie nicht


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nur den Österreicherinnen und Österreichern, die sich ein gut funktionierendes Gesundheitswesen erwarten, das Handwerk, sondern auch sich selbst!

Sie beherrschen dieses Handwerk nicht, das ist das eigentliche Problem. Deswegen sage ich Ihnen Folgendes: Wenn Sie diesem Entschließungsantrag schon nicht zustimmen können, dann doch wenigstens einer Rückverweisung in den Ausschuss. Das wäre eine Möglichkeit, von der Sie Gebrauch machen sollten, denn wie es so schön heißt: Speed kills!

Sie beweisen damit, wie Sie dieses Gesetz durchgepeitscht haben, einmal mehr, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre eigenen Erkenntnisse ernst zu nehmen, Debatten gründlich und seriös zu führen, sondern dass Sie drüberfahren wollen und noch dazu allen, die sich daran stoßen, mit der Drohung kommen: Wir legen euch schon noch das Handwerk! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Grünewald, Öllinger, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Wie mir soeben mitgeteilt wurde, hat sich auch Herr Abgeordneter Pilz für die heutige Sitzung als entschuldigt gemeldet. (Zwischenrufe.)

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hartinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

13.42

Abgeordnete Mag. Beate Hartinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Lieber Herr Kollege Öllinger, ich darf Sie beruhigen: Wir verstehen unser Handwerk! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Aber welches?)

Überall dort, wo die Sozialdemokraten die finanzielle Verantwortung trugen, hinterließen sie einen katastrophalen Zustand (Abg. Öllinger: Wer? Wir?)  – die Sozialdemokraten; bitte zuhören, Herr Kollege Öllinger –, sei es einerseits beim gesamten Staatshaushalt, sei es andererseits beim Hauptverband der Krankenkassen beziehungsweise einzelnen Gebietskrankenkassen. (Abg. Dr. Petrovic: Die Platte hat schon wieder einen Sprung!)

Meine Damen und Herren! Sie waren unfähig, ein effizientes Gesundheits- und Sozialsystem abzusichern. Sie wussten genau, dass es unterschiedliche Honorierungssysteme für die niedergelassenen Ärzte und damit für die Betreuung der Patienten gibt. Sie wussten genau, dass die Sozialversicherungen keine Gruppenpraxen zuließen. Sie wussten genau, dass es keine flächendeckenden Kassenverträge gegeben hat. Sie wussten genau, dass sich die Sozialversicherungen im Rahmen der Verträge nicht für patientenorientierte Öffnungszeiten einsetzten.

Ihnen war es egal, dass die Patienten lange Anreisezeiten zu den Ambulanzen hatten – das war Ihnen egal. (Abg. Öllinger: Wodurch wird es jetzt kürzer?) Es war Ihnen egal, dass ausländische Patienten auf Grund eines fehlenden Abrechnungssystems besser gestellt sind als die ÖsterreicherInnen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)  – Das war Ihnen egal! Wo war da Ihr Einsatz für die soziale Komponente?

Sie unterstellen jetzt uns, unserer Regierung soziale Kälte und ein Drüberfahren?! (Abg. Nürnberger: Das tut Haider!) Meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, ich sage Ihnen Folgendes: Wenn Sie noch in der Regierung wären, hätten wir eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge und der Ambulanzgebühren. Ich wette, dass Sie das so durchgeführt hätten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Prammer, Sie haben hier eine tatsächliche Berichtigung gemacht, was die Aussage betrifft, dass Kollege Edlinger und Stadtrat Rieder sich schon einmal für Ambulanzgebühren und für Selbstbehalte ausgesprochen haben. Haben Sie vergessen, dass zwei Jahre später – nämlich nicht nur 1995, sondern 1997 – Stadtrat Rieder sich sehr wohl auch wieder für


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Selbstbehalte ausgesprochen hat? Er hat nämlich gesagt ... (Abg. Mag. Prammer: Das ist ja eine Halbwahrheit!) – Bitte, ich kann Ihnen schwarz auf weiß zeigen, dass sich Stadtrat Rieder für Selbstbehalte und für eine Ambulanzgebühr in den Krankenanstalten ausgesprochen hat. Und da frage ich mich schon, warum Sie jetzt dagegen wettern! (Abg. Mag. Prammer: Das ist unglaublich!)

Meine Damen und Herren! Sie haben, obwohl Sie angeblich doch so dagegen sind, laufend Selbstbehalte eingeführt: Heilbehelfe, Rezeptgebühren, Verpflegssatz für den stationären Aufenthalt – alles Selbstbehalte, die Sie eingeführt haben!

Haben Sie all das vergessen? Ich hoffe, dass Sie nicht unter Gedächtnisschwund leiden. (Abg. Dr. Mertel: Nein!) Haben Sie das nicht vergessen? Dann bin ich ja beruhigt. (Abg. Dr. Mertel: Wenn ich Sie sehe, fällt mir alles Mögliche ein! Wenn ich Sie höre, fällt mir noch mehr ein!) Aber warum wollen Sie jetzt uns in die Schuhe schieben, dass wir kein soziales Verständnis und keine Sozialkompetenz hätten?

Wo waren denn damals, als Sie diese Dinge eingeführt haben, die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft? Viele Bevölkerungsgruppen, wie die Bauern, die Gewerbetreibenden, die Beamten, die Lehrer und die Eisenbahner, zahlen bereits Gebühren, zahlen Selbstbehalte, zahlen Ambulanzgebühren. Wo war denn damals Kollege Edler? – Er ist jetzt nicht einmal hier im Saal. Die Eisenbahner zahlen auch teilweise Selbstbehalte, aber da hat er geschlafen, da hat er nichts gesagt.

Im Zusammenhang mit der Diskussion im Ausschuss möchte ich generell festhalten, dass Ihre angeblichen Experten für mich reine Lobbyisten sind und Dinge behaupten, die absolut jeglicher Sachlichkeit entbehren. Sie haben null Bereitschaft – und das stört mich – zu einer konstruktiven Veränderung, zu Flexibilität und Reform.

Beispielsweise sagt der Hauptverband, dass die Ambulanzgebühren sehr viel Verwaltungsaufwand verursachen und man mit den 6,5 Prozent, die wir ihnen zugestehen, nicht auskommen wird.

Die Gebietskrankenkassen reden die ganze Zeit davon, dass sie nur 3 Prozent Verwaltungskosten haben. Und da schaffen sie es von vornherein nicht, mit den 6,5 Prozent auszukommen?

Ich muss eines festhalten, meine Damen und Herren: Die Sozialversicherungen, der Hauptverband, möchten dieses Gesetz nicht umsetzen! Das ist ihr Ziel, das ist der Grund dafür, dass sie so dagegen sind. Sie wollen keine Veränderung, und sie wollen nicht für ihre Versicherten arbeiten. Sie denken nicht an die beste medizinische Versorgung der Patienten, sie denken nur an die Absicherung ihres Systems und ihrer Macht. Das ist ihr Problem! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir, meine Damen und Herren, wollen eine optimale Versorgung vor Ort, das heißt: kontinuierliche Betreuung, Zeit für den Patienten und rasche, kompetente Behandlung. Und der Beste dafür ist, meine Damen und Herren, der, der bei den Patienten ist und der den Patienten kennt: der Hausarzt. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, haben das Gesundheitssystem nicht gesteuert, sondern haben gewartet, was geschieht. Sie haben zugeschaut! Sie haben die Krankenhäuser gedeckelt und die Patienten fleißig weiter in die Ambulanzen geschickt, weil das die Sozialversicherung nichts gekostet hat. Das ist eine Politik auf Kosten des Schwächeren.

Wir, meine Damen und Herren, packen den Stier bei den Hörnern und handeln. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten: Wenn Sie noch länger an der Regierung gewesen wären, hätten wir ein unfinanzierbares Gesundheitssystem à la Großbritannien, wo ab einem gewissen Alter keine Dialyse mehr möglich ist und wo es lange Wartezeiten auf Operationen gibt.


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Wir wollen ein finanzierbares menschliches Gesundheitssystem für die Patienten – wir stehen dazu, vor allem unser Minister Haupt! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Martin Graf: Den haben wir doch heute schon einmal gehört!)

13.49

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ein bekanntes Sprichwort sagt: Aus Fehlern wird man klug. – Offensichtlich gilt das nicht für diese Bundesregierung, denn sie ist allem Anschein nach unbelehrbar. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Obwohl der Verfassungsgerichtshof, wie bekannt, diese Bestimmungen aufheben wird, kommt die nächste Husch-Pfusch-Lösung, mit der wir uns heute beschäftigen müssen. Anstatt die Aufhebung der Ambulanzgebühren als Chance für eine Nachdenkpause zu nützen, wurstelt diese Regierung im Alleingang weiter, ohne die Experten tatsächlich zu hören. In der heutigen Ausschusssitzung waren zwar Expertinnen und Experten geladen, aber die aus deren Befürchtungen zu ziehenden Schlussfolgerungen sind, wie man sieht, im Abänderungsantrag wieder nicht umgesetzt worden.

Hauptsache, es geht schnell, das ist Ihnen wichtig. "Speed kills" ist Ihre Devise, und Sie setzen Ihre Politik unbeirrt fort. Sie legen bei der Ambulanzgebühr sogar noch ein Schäuferl nach, indem Sie die Ausnahmen reduzieren, sodass künftig noch mehr Menschen von dieser unfairen Kranken-Strafsteuer – auch, wenn Sie das nicht gerne hören, Herr Bundesminister, es ist egal, ob das eine Steuer oder Gebühr ist – betroffen sind und sie zahlen müssen.

Kritik kommt ja auch aus Ihren eigenen Reihen, meine Damen und Herren! Das "einfache Parteimitglied" aus Kärnten sagt Ihnen das ja auch. Die Regierung hat laut Haider im Zusammenhang mit der Aufhebung der Ambulanzgebühren schlecht agiert.

Zur sozialen Treffsicherheit meint er: Auf jeden Fall sei die Diskussion um die soziale Treffsicherheit so unnötig gewesen wie ein Kropf. – Das sagt niemand anderer als Ihr ehemaliger Parteivorsitzender. Dazu fällt dem Herrn Finanzminister nur ein Ausspruch ein: Er bezeichnet Haiders Kritik als nicht gerechtfertigt. – So schaut es aus!

Ihr Sozialsprecher, der heute ja entschuldigt ist – wir wünschen ihm baldige Genesung –, hat gesagt – ich zitiere –: "Die Grenze der Belastungen, der Zumutbarkeit für die Bevölkerung ist erreicht." Man solle versuchen, die 800 Millionen woanders hereinzubringen.

Und er sagte weiters: "Ich bin dagegen, dass das in dieser Eile und überhasteten Form passiert. In der Eile sind schon Fehler passiert. Ich fürchte, das wird wieder passieren."

Jawohl, Herr Abgeordneter Gaugg, Sie sind heute nicht da, aber dieser Fehler wird wieder passieren. Das sagen ja auch andere, wie zum Beispiel die ÖAAB-Fraktion, AK-Vizepräsidenten, meine Damen und Herren von der ÖVP, Ihre Kollegen Gajdosik und Nürnberger sagen (Abg. Dr. Spindelegger: Der Nürnberger beim ÖAAB?! – Abg. Nürnberger: Dirnberger!): "Leiden, warten, zahlen". "Selten in der Vergangenheit haben sich derart viele Menschen verunsichert an uns gewandt. ,Die Gesundheitspolitik‘" – ich zitiere wörtlich – ",darf nicht zur Spielwiese dilettierender Politiker vom Schlage Riess-Passer, Haupt und Waneck werden." – Kein Politiker von der SPÖ, sondern einer von Ihnen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Selbst der Präsident der Österreichischen Ärztekammer sagt: Ich möchte, dass die umstrittene Gebühr neu verhandelt wird, dabei sollte man sämtliche bisher gemachten Erfahrungen einfließen lassen.

Ins selbe Horn stieß auch der Chef der Wiener Ärztekammer Walter Dorner: Das ist Hilfe von "ganz oben", sagt er, selbst der liebe Gott hilft nun der Regierung und gibt ihr die Chance, die


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Fehler auszubessern. – Warum machen Sie es denn nicht? Warum halten Sie so krampfhaft an dieser Lösung fest? Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, warum sich so viele Menschen gegen diese Ambulanzgebühr aussprechen?

Ich brauche jetzt nicht auf alle Details einzugehen, sie sind ja schon bekannt, was den Notfall betrifft, die Bündelung von Fachärzten. Wo gibt es eine Bündelung der Fachärzte? Sicher nur in den Ballungszentren und nicht im ländlichen Raum. Dort besteht keine andere Möglichkeit, als dass die Patientinnen und Patienten Ambulanzen aufsuchen.

Bezeichnend ist auch der Stil dieser Vorgangsweise, nämlich dass nicht einmal der Hauptverband und die Krankenkassen, welche diese Neuregelung umsetzen müssen, bei dieser Gesetzesänderung eingebunden wurden; sie wurden ja nicht einmal rechtzeitig informiert.

Meine Damen und Herren! Haben Sie bedacht, dass sich der Verwaltungsaufwand auf Grund dieser neuen Regelung verdoppeln wird? Es wird zweimal ein Verwaltungsaufwand zu berechnen sein, in der Ambulanz und bei den Krankenversicherungsträgern. Hinsichtlich der gesamten Einhebung gibt es sehr viele Ungereimtheiten.

Sie schreiben hier, dass der im Nachhinein einzuhebende Behandlungsbetrag erstmals am 1. Oktober einzuheben sei. Diese Bestimmung ist in höchstem Maße unklar. Das geht sich ja gar nicht aus (Ruf bei den Freiheitlichen: Für Sie!), denn mit 1. Oktober kann das dritte Quartal ja noch gar nicht vorgeschrieben werden. (Abg. Dr. Pumberger: Wir sind ja erst im zweiten!) Also: Rundherum ein Pfusch, das muss man einfach sagen.

Ich möchte gar nicht davon reden, was geschieht, wenn ein Patient über Nacht im Spital liegen muss, weil er denkt, da erspare ich mir die Ambulanzgebühr. Den trifft es nämlich erst wieder, weil er dann zwei Tagsätze zahlen muss. (Abg. Donabauer: Wer hat die eingeführt, die Tagsätze?)

Abgeordneter Khol ist nicht im Haus, aber ich möchte abschließend eine seiner Aussagen von voriger Woche hier zitieren. Abgeordneter Khol hat gesagt: "Für jeden Buchstaben im Alphabet, von A bis Z, haben wir eine Reform durchgeführt". (Abg. Auer: Wer war der Erfinder der Tagsätze?)  – Ja, er hat Recht: A wie Abbau von Leistungen und Z wie Zerschlagung unseres Sozialsystems! (Beifall bei der SPÖ.)

13.55

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

13.55

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Man muss sich nicht über alles freuen, auch nicht darüber, dass wir zwar auf der einen Seite ein sehr gutes Gesundheitssystem über alle Bereiche haben, auf der anderen Seite aber eine Menge von unaufgearbeiteten, anstehenden Problemen. Die müssen jetzt gelöst werden. So gut unser Gesundheitssystem auch ist, es gilt das Sprichwort: Wer Gutes bewahren will, muss manches verändern! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Und wenn wir als damaliger Koalitionspartner in der Sache vielleicht irgendwann einen Fehler gemacht haben, dann den, dass wir Ihnen Spielraum gegeben haben. Sie waren im Jahre 1995 mit aller Begeisterung drauf und dran, die Ambulanzgebühr einzuführen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer. ) Das stimmt! Ich kann es Ihnen hier vorlesen, es wird nicht so lange dauern.

Da schreibt man: Guten Morgen, Frau Minister! Grüß dich! – Zusammengekommen sind der damalige Finanzminister Staribacher – kurz im Amt gewesen, erinnern Sie sich noch? –, Frau Minister Krammer, Herr Minister Hums, sie haben sich leidenschaftlich unterhalten und dann gesagt: Da muss etwas kommen! Dann kam Stadtrat Rieder dazu, und dann kam Stadtrat Edlinger dazu, und alle fünf sagten in bewundernswerter Gemeinsamkeit: Ja, Beitragserhöhungen dürfen vorerst nicht kommen, aber Ambulanzgebühren, 200 S bis 300 S sind jedem zumutbar! Einer, ein sehr Prominenter, Rieder, sagte: Jeder, der in die Ambulanz geht, muss das


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Geldbörsel zücken! – Das schreiben die Zeitungen, das habe nicht ich erfunden. Sehen Sie, so war es!

Daher möchte ich Sie um eines bitten – ich kann mir vorstellen, dass Sie keine Freude damit haben, das kann ich mir wirklich vorstellen –: Mitzuhelfen und mitzuarbeiten daran, dass dieses Gesundheitssystem in seiner gesamten Breite und in all seinen Facetten auch in Zukunft sicher ist und finanzierbar bleibt. Darum geht es! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Bei Debatten im Deutschen Bundestag, wo es auch eine Opposition gibt, geht die Opposition nach vorne, legt knallhart die Themen auf den Tisch und sagt: Regierung, Sie machen einen Fehler, wir haben das bessere Konzept!

Außer, dass Sie uns immer wieder gesagt haben, wie schlecht und schlimm alles sei, und uns ersucht haben, wir sollen endlich Herz annehmen – ich sage Ihnen: nehmen Sie endlich Kompetenz an! –, habe ich heute nichts gehört.

Jetzt müssen wir zur Sache kommen! Wir haben uns sehr bemüht, auch die schwierigen Fälle zu lösen. Lesen Sie den Gesetzesantrag! Es gibt eine Reihe von Ausnahmebestimmungen, die wirklich vernünftig und anwendbar sind. Ja, wir haben die Dinge überarbeitet, haben heute neuerlich einen Antrag vorgelegt, und ich meine, dass dieser für Sie ohne weiteres, wenn Sie nur über Ihren Schatten springen könnten, annehmbar wäre. (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch. ) So ist es nun einmal, da kann man nichts machen, Herr Präsident Verzetnitsch! Das geht halt einmal nicht anders! Daran werden Sie auch nicht vorbeikommen.

Sagen wir doch einmal ganz offen, was unser Problem ist. Herr Präsident des Gewerkschaftsbundes, des ÖGB, Sie wissen es ja auch, und Sie sind ein Mann, der sich mit diesen Fragen wirklich eingehend beschäftigt. Was ist unser Problem? – Unser Problem ist, dass wir älter werden dürfen, unser Problem ist, dass die demographische Entwicklung eben in eine Richtung geht, die neue Vorschläge erforderlich macht. Unser Problem ist, dass wir eine Leistungsexplosion haben, dass wir heute für fast alle Bereiche des Unwohlbefindens etwas anbieten können. Unser Problem ist – und dafür tragen Sie genauso mit Verantwortung; ich möchte mich nicht davonstehlen –, dass wir in Wirklichkeit kein Wertebewusstsein haben hinsichtlich dessen, was uns im Gesundheitswesen tagtäglich mit Selbstverständlichkeit angeboten wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das sind die Fragen, mit denen wir uns hier sehr eingehend beschäftigen sollten.

Ich meine, dass das, was in diesem Antrag steht, jedem zumutbar ist, da es eine Obergrenze von 1 000 S pro Jahr gibt.

Man kann jetzt immer wieder den Satz hören: Um Gottes willen, wie arm sind doch jetzt die Sozialversicherungen, weil sie die Ambulanzgebühr administrieren müssen! – Ich komme auch aus diesem Bereich und kann sagen: Ich habe meine Aufgabe als Vertreter der Sozialversicherung noch immer so gesehen, dass wir all das zu tun haben, was den Menschen, was den Versicherten dient. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist unser Postulat! Dafür haben wir uns einzusetzen, dafür haben wir zu arbeiten, und das werden wir auch in aller Zukunft so sehen. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Abschließend sei dazu noch gesagt: Ich glaube, wir haben uns zu bemühen, dass wir all das, was ansteht, was nicht erledigt wurde, aufarbeiten.

Zum Selbstbehalt insgesamt möchte ich sagen: Ich habe hier eine ganze Liste von Selbstbehalten, die alle in einer Zeit beschlossen wurden, in der nicht diese Regierung im Amt war, sondern in der andere Regierungen das Sagen hatten, und wir haben es trotzdem für richtig und für notwendig empfunden. – Haben Sie den Mut, Frau Sozialsprecherin (Zwischenruf der Abg. Silhavy ), und sagen Sie: Jawohl, den begonnenen Weg setzen wir jetzt phantasievoll fort! (Beifall bei der ÖVP.)

14.01


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65. Sitzung / Seite 37

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

14.01

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Sozialminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Sozialminister, ich würde mir erwarten, dass Sie dieser Debatte zuhören (Bundesminister Mag. Haupt steht neben der Regierungsbank und spricht mit einem seiner Mitarbeiter), weil ich glaube, dass es dabei um eine wichtige Sache geht, und da müssten Sie schon die Zeit finden, hier im Parlament nicht nur optisch anwesend zu sein, sondern auch dieser Diskussion zu folgen. (Beifall bei den Grünen.)

Schon allein Ihr Verhalten, dass Sie im Hintergrund Privatgespräche führen (Abg. Steibl: Fachgespräche!), zeigt ganz deutlich, wie egal es Ihnen ist, was mit kranken Menschen in Österreich geschieht.

Herr Abgeordneter Rasinger hat heute gefragt: Ja ist es denn unsozial, wenn – und ich erweitere jetzt seinen Satz und spreche ihn zu Ende – behinderte Menschen, die nicht in Arztpraxen gehen können, weil dort Stufen sind, und daher in eine Ambulanz gehen müssen, Gebühren zahlen müssen? – Darauf darf ich Ihnen, Herr Rasinger, die Antwort geben: Ja, es ist unsozial, wenn Sie diese Menschen zwingen, Ambulanzgebühren deshalb zu zahlen, weil Ärzte es verabsäumen, sich Arztpraxen zu suchen, die barrierefrei erreichbar sind! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ja, Herr Sozialminister, es ist unsozial, dass gehbehinderte Menschen Ambulanzgebühren zahlen müssen! Ja, Herr Sozialminister, es ist unsozial, dass psychisch und chronisch kranke Menschen Ambulanzgebühren zahlen müssen! Ja, Herr Sozialminister, es ist auch unsozial, dass Menschen deshalb, weil sie kein eigenes Verkehrsmittel haben und es keinen öffentlichen Verkehr in ausreichendem Maße gibt und weil sie zum Beispiel nicht 60 Kilometer in die nächste Facharztpraxis fahren können und daher in die Ambulanz des Krankenhauses gehen müssen, Ambulanzgebühr zahlen müssen! Ja, Herr Minister, das ist unsozial! (Beifall bei den Grünen.)

Ich könnte Ihnen noch eine ganze Reihe von Beispielen dafür aufzählen, wie unsozial Sie und diese Bundesregierung speziell jenen Menschen gegenüber sind, die nicht die gleichen Chancen haben wie Sie, meine Damen und Herren hier in diesem Hohen Haus, die Sie gesund und auch nicht behindert sind, die Sie nicht chronisch krank sind, die Sie nicht psychisch behindert sind. Nicht alle Menschen haben diesen Vorteil oder dieses Privileg, aber die Menschen, die dieses Glück nicht haben, bestrafen Sie auf das Brutalste, sehr geehrter Herr Minister.

Es wurde heute schon mehrmals gesagt: Es gibt ja auch andere Versicherungsanstalten, die sehr wohl einen Beitrag einheben. – Dazu darf ich Ihnen sagen: Ja, die gibt es, und die gibt es leider. Ich bin nicht damit einverstanden, dass ein Bediensteter in E-Position heute nur deshalb, weil er Beamter ist, Gebühren zahlen muss, wenn er in die Ambulatorien muss. Ich kann es mir leisten, dafür zu bezahlen, aber viele meiner Freundinnen und Freunde werden es sich in Zukunft nicht leisten können, eine Ambulanz aufzusuchen, weil sie schlicht und einfach das Geld dafür nicht haben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Sie, Herr Minister, haben gesagt, Sie wollen keine Zwei-Klassen-Medizin. – Dazu muss ich Ihnen, Herr Minister, sagen: Sie haben bereits eine Zwei-Klassen-Medizin geschaffen, denn es ist eine Frage der finanziellen Gegebenheiten, welche Behandlung ich mir heute noch leisten kann und welche ich mir nicht mehr leisten kann. Die Zwei-Klassen-Medizin gibt es bereits, und Sie, Herr Sozialminister, sind dafür verantwortlich.

Herr Minister! Sie konnten heute im Ausschuss von einem hochrangigen Vertreter der ÖAR hören, dass nach wie vor 80 Prozent aller Ambulanzen nicht barrierefrei erreichbar sind. Sie lehnen seit Jahren meinen Antrag ab, in welchem ich fordere, alle Arztpraxen barrierefrei zu gestalten. Das alles ist für Sie kein Thema, Hauptsache, Sie bestrafen Menschen, weil sie krank sind. Das, meine Damen und Herren, ist wirklich ein unhaltbarer Zustand in Österreich!


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Sie, meine Damen und Herren von dieser Bundesregierung, die diesen Zustand geschaffen haben, dass sich nicht mehr jeder Kranke leisten kann, eine Arztbehandlung in Anspruch zu nehmen, haben auch die Verantwortung dafür zu tragen, wie hoch die Folgekosten auf Grund nicht behandelter Erkrankungen von Menschen sein werden.

Was haben Sie denn in den letzten Jahren gemacht? – Sie haben, was den Behindertenbereich betrifft, die Unfallrenten besteuert. (Zwischenruf des Abg. Jung. ) Das ist ein großes Minus für jeden Einzelnen, der heute behindert ist. Sie haben weiters die Ambulanzgebühren eingeführt, obwohl Sie immer gesagt haben: Nein, wir werden eine Ausnahme schaffen für behinderte Personen, für körperlich behinderte Personen, für psychisch behinderte Personen, für chronisch kranke Personen! – Nichts dergleichen haben Sie gemacht! Sie haben all diese Personengruppen jetzt mit dieser "Strafsteuer", mit dieser "Krankensteuer" belastet.

Herr Sozialminister! Ich appelliere nicht an Ihr soziales Gewissen, denn ich wüsste nicht, woran ich da appellieren sollte – dieses soziale Gewissen haben Sie schon lange nicht mehr –, sondern ich appelliere nur an Ihre Vernunft, weil ich davon ausgehe, dass Sie diese noch haben, und ersuche Sie, von dieser "Strafbesteuerung" Abstand zu nehmen und unserem Antrag, dass die Ambulanzgebühr nicht eingeführt wird, zuzustimmen. Ich ersuche Sie darüber hinaus, nicht nur selbst unserem Antrag zuzustimmen, sondern auch Ihre Regierungsfraktionen davon zu überzeugen, dass das der richtige Weg ist. Diesbezüglich hoffe ich auf Ihre Vernunft und nicht auf Ihre soziale Ader! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

14.08

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schender. – Bitte.

14.08

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! (Zwischenruf des Abg. Öllinger. ) Sehr richtig, Herr Kollege, Sie haben vollkommen Recht: Es ist immer wieder das alte Muster, das Sie als Oppositionsparteien an den Tag legen: Sie wiegeln auf, Sie verunsichern die Leute (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen), Sie skandalisieren, Sie verbreiten Halb- und Unwahrheiten und Sie informieren einfach falsch! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Und nicht nur Sie machen das, sondern auch Ihre Freunde in der Arbeiterkammer, im ÖGB und wo sie sonst noch überall sitzen. (Abg. Öllinger: "Ja, ja"!)

Meine Damen und Herren von der Opposition! Mit Ihnen ist keine sachliche Diskussion möglich (anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen), und zwar ganz einfach deshalb, weil Sie Fundamentalopposition betreiben (Abg. Öllinger: "Ja"!), weil Sie von vornherein gegen alles sind, was diese Regierung macht, sei es auch noch so sinnvoll. Daher ist mit Ihnen leider keine Sachlichkeit in der Diskussion möglich. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Ein Argument für die Ambulanzgebühren! – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie wissen ganz genau, meine Damen und Herren von Rot-Grün, dass Reformen notwendig sind, Sie wissen auch ganz genau, dass wir im Sozialversicherungsbereich akuten Handlungsbedarf haben, weil im Gesundheitssystem immens hohe Kosten verursacht werden und es daher zu überbordenden Defiziten kommt. Sie wollen dennoch nicht zugeben, dass der Sanierungskurs dieser Bundesregierung unbedingt notwendig und auch sinnvoll ist. (Abg. Öllinger: Was sagt der Haider?) Es hat sogar Ihr Parteiobmann Gusenbauer mehrmals betont, dass er sich mit diesem Sanierungskurs einverstanden erklärt. Aber es sind vor allem Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, die letztlich für dieses Debakel im Staatshaushalt verantwortlich sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Vor allem Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, sind für diesen Schuldenberg verantwortlich (neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ), und trotz dieser Verantwortlichkeit verweigern Sie jegliche Einsicht. Sie würden weiterhin Schulden machen – Sie haben es ja schon mehrmals zugegeben –, Sie würden weiterhin Ihre Schuldenpolitik auf dem Rücken der jüngeren Generation fortsetzen, und das ist verwerflich. Da wird diese Bundesregierung nicht mitmachen, denn sie zeigt Verantwortung für die jungen Menschen und für die Zukunft der Menschen in


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Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Ein Argument für die Ambulanzgebühr!)

Ich kann Ihnen ein Argument sagen, Herr Kollege Öllinger. Wir müssen diese Ambulanzgebühr – und sie ist sinnvoll – ganz einfach deshalb einführen, weil wir eine Lenkungsmaßnahme setzen müssen, weil die Kosten in der Ambulanz drei- bis viermal so hoch sind wie bei den niedergelassenen Ärzten. (Abg. Öllinger: Stimmt ja nicht!) Sie wissen genauso wie ich, dass diese Ambulanzgebühr durchaus zumutbar und auch gerecht ist, weil bereits von vier anderen Sozialversicherungsträgern Selbstbehalte eingehoben werden. Und Sie wissen auch, meine Damen und Herren von der SPÖ, dass Ihre eigenen Leute schon vor Jahren diesen Reformschritt, diese Lenkungsmaßnahme gefordert haben.

Wir müssen es schaffen, Kollege Öllinger, Patientenströme in den extramuralen Bereich umzulenken. Wir müssen es schaffen, weg von den teuren Ambulanzen hin zu den wesentlich billigeren niedergelassenen Ärzten zu kommen. (Abg. Öllinger: Wenn einen der Hausarzt in die Ambulanz zuweist?) Bei gleicher medizinischer Qualität – das betone ich ausdrücklich! – soll ärztliche Betreuung stattfinden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Der Hausarzt weist doch zu! Wenn der Hausarzt das selber macht! In 80 Prozent der Fälle weist der Hausarzt zu!)

Es ist heute schon gesagt worden, dass wir es schaffen müssen, Österreichs Gesundheitssystem auf dem hohen Niveau zu halten. – Na selbstverständlich! Da hat Kollege Gusenbauer völlig Recht, wenn er sagt, dass wir das anstreben müssen! Aber genau deshalb brauchen wir ja diese Lenkungseffekte, um auf der einen Seite langfristig die medizinische Versorgung zu sichern und andererseits vor allem die Qualität aufrechterhalten zu können (Abg. Öllinger: Die ist im niedergelassenen Bereich gar nicht da!), und zwar nicht nur für einige wenige, sondern für alle Österreicher. Daher müssen wir Einsparungsmaßnahmen setzen. (Abg. Öllinger: Das ist mühsam: Sie sind unbelehrbar!)

Meine Damen und Herren, das wissen Sie ganz genau, und daher verstehe ich nicht, warum Sie in diesem so wichtigen Bereich ganz bewusst falsch informieren und ganz bewusst Ihr politisches Kleingeld auf dem Rücken der Menschen machen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Petrovic: Der Haider scheint auch falsch informiert zu sein! – Abg. Öllinger: Sagen Sie das Ihrem Dr. Haider!)

Wir haben heute im Ausschuss mehrere Experten gehört, die diesen Schritt als wichtigen Schritt bezeichnet haben (Abg. Öllinger: Der Gaugg!), die diesen steuernden Eingriff verlangt haben, die gesagt haben, dass diese moderaten Gebühren auch geeignet sind, derartige Lenkungseffekte zu gewährleisten.

Diese Ambulanzgebühren sind sozial bedacht und moderat: 250 S ohne Überweisung, 150 S mit Überweisung, gedeckelt mit 1 000 S im Jahr, dazu wichtige Ausnahmen für wirklich sozial Schwache, bei denen die Einhebung von Ambulanzgebühren auch von dieser Bundesregierung als unbillige Härte angesehen wird und die daher davon ausgenommen sind, wie etwa Kinder, Rezeptgebührenbefreite, Schwangere und Spender. Auch bei einer Weiterverweisung zu anderen Ambulanzen und vor allem auch, was ganz wichtig ist, im Bereich der Strahlen- und Chemotherapie und bei der Dialyse sind die Patienten davon ausgenommen.

Meine Damen und Herren! Weil Sie hier gelegentlich auch auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit anspielen, darf ich Ihnen sagen: Wenn überhaupt, dann sind es genau diese Ausnahmen, die Elemente der Verfassungswidrigkeit beinhalten könnten. (Abg. Dr. Kostelka: Dann müsste man sie gescheiter machen!) Daher verstehe ich nicht, dass Sie gerade bei diesen sozial notwendigen und gerechtfertigten Ausnahmen Bedenken haben. Daher halte ich es auch für richtig und gut, dass Sie hier in einer getrennten Abstimmung zeigen können, wie Sie zu diesen Problem stehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Der Behandlungsbeitrag Ambulanzgebühr ist gerechtfertigt, er ist notwendig, er ist eine wichtige Lenkungsmaßnahme und stellt eine steuernde Systemreform dar, um das österreichische Sozialversicherungssystem im Ganzen retten zu können.

Ich bitte Sie noch einmal und appelliere dabei an Ihre Vernunft: Verweigern Sie nicht Ihre Zustimmung zu jedem vernünftigen Vorschlag! (Abg. Dr. Petrovic: Wir appellieren an Ihr Herz!) Helfen Sie mit, die soziale Absicherung für die Schwachen unserer Gesellschaft auch für die Zukunft zu sichern! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.15

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. – Bitte.

14.15

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! "Husch-Pfusch" und "Management by Chaos" – so kann man die Vorgangsweise bei der heutigen Beschlussfassung der "Ambulanzgebühr neu" wohl zu Recht bezeichnen.

Herr Minister Haupt! Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, Sie werden diese "Ambulanzstrafgebühr" den ÖsterreicherInnen sicher nicht schmackhaft machen können! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn der Abänderungsantrag der Kollegen Pumberger und Rasinger der Ausfluss unserer heutigen vormittägigen Beratungen im Sozialausschuss sein soll, dann muss ich sagen: Sie können sich vorstellen, was heute hier vorliegen würde, wenn dieser Ausschuss abgeschlossen und ein Begutachtungsverfahren durchgeführt worden wäre. Dann würden wir uns heute die Beschlussfassung zu dieser "Ambulanzgebühr neu" ersparen. Es gäbe dann keine "Ambulanzgebühr neu", meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Genau das, Herr Dr. Pumberger, hat uns bewogen, schon bei der Fristsetzung nicht zuzustimmen, denn wir geben uns nicht dazu her, bei einer solchen Husch-Pfusch-Gesetzgebung als Steigbügelhalter zu fungieren. Wir Sozialdemokraten lehnen – das wissen Sie genau – Ambulanzstraf gebühren ab! Das soll ein für alle Mal klargestellt sein. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger  – ein Rezeptformular in die Höhe haltend –: Ich schreibe Ihnen etwas auf!)

Noch etwas, Herr Kollege Pumberger: Das ist keine Arbeitsverweigerung von Seiten der Opposition, wie Sie uns fälschlicherweise unterstellt haben, sondern das ist einfach unsere Ablehnung, dieses von mir erwähnte Husch-Pfusch-Verfahren mitzutragen. (Zwischenruf der Abg. Wochesländer. )  – Das ist einfach so. Sie haben noch nicht einmal das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, und schon schreiten Sie zum nächsten Rohrkrepierer, Frau Kollegin. Das ist Ihr Problem! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist schon erstaunlich, meine Damen und Herren von der Koalition, wie schnell Sie bereit sind, diesen legistischen Pfusch zu wiederholen. Das garantiert zumindest eine Eintragung in das "Guinness-Buch der Rekorde". Nur: Stolz sollten Sie darauf nicht sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Im Vorfeld zur heutigen Diskussion um die "Ambulanzstraf gebühr neu" hat speziell die FPÖ zumindest nach außen hin signalisiert, dass Sie im Dialog mit den Bürgern, insbesondere mit den sozial Schwächeren, ihre Politik neu gestalten will. Also, in der Diktion des "einfachen Parteimitgliedes" aus Kärnten: Politik mit Herz und Hirn!

Aber die heutige Vorgangsweise, meine Damen und Herren von der FPÖ, demaskiert Sie: Hohle Phrasen, Inszenierungen und Abkassieren sind weiter die Maxime Ihrer Politik – und nicht die Probleme der Menschen in diesem Lande!

Die Menschen in diesem Lande haben Sie jedoch durchschaut. Sie haben mittlerweile den Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit kennen gelernt. Das Ergebnis kennen Sie, und zwar nicht nur in Wien, sondern auch im Burgenland. Darüber wurde bereits mehrmals abgestimmt – allerdings nicht in Ihrem Sinne! (Beifall bei der SPÖ.)


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Aber auch bei der ÖVP steht man stramm zu dieser misslungenen "Ambulanzstraf steuer". Von christlich-sozialen Werten ist relativ wenig zu bemerken, diese dürften dem Lobbyismus und dem Ellbogen gewichen sein, meine Damen und Herren von der ÖVP. Lediglich einige ÖAAB-Landesfunktionäre haben ihr soziales Gewissen wiederentdeckt. Meine Damen und Herren von der ÖVP! Hören Sie auf diese Funktionäre! Sie haben inhaltliche und soziale Kompetenz in dieser Angelegenheit.

Abschließend, meine Damen und Herren: Wenn Lobbyismus und Dilettantismus wie bei Ihnen das oberste Ziel von "Regieren neu" ist, dann ist das Ergebnis eine in der Sache völlig danebengeratene, noch unsozialere "Ambulanzstrafsteuer", die die Menschen in diesem Lande ablehnen, weil sie den Sinn dieser "Ambulanzstrafsteuer" nicht verstehen.

Mit der heutigen Beschlussfassung dieser "Ambulanzstrafsteuer" ist lediglich eines klar: Die nächstfällige Reparatur wird nicht sehr lange auf sich warten lassen. Der Verfassungsgerichtshof wird sie Ihnen demnächst verordnen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.20

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner. – Bitte.

14.20

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mir ist eigentlich nicht ganz klar, was hier nicht christlich sein sollte. Meiner Meinung nach ist es christlich, wenn etwas finanzierbar wird, für alle zugänglich und sozial verträglich ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Murauer: Genau, das ist christlich!)

Wir versuchen nun, diesen Weg zu gehen. Und ich möchte an dieser Stelle einige Jahre zurückblicken und noch einmal auf Folgendes hinweisen: 1976 war man in der Koalition von ÖVP und SPÖ bereit, eine Strukturänderung im Gesundheitswesen durchzuführen. Man hat das LKF-System bereits 1976 kreiert. Ich wiederhole: 1976! (Zwischenruf des Abg. Edler. ) Dann wurde bis 1997 darüber diskutiert; das stimmt. Aber ich möchte vorausschicken, es wurde schon 1992 ein 22-Punkte-Programm entworfen, im Rahmen dessen der Gesundheitsminister einige Aufgaben zu lösen gehabt hätte, die er aber nicht gelöst hat, unter anderem auch die Aufgabe, ein Finanzierungssystem für die Sozialversicherungen zu finden und neu zu kreieren. Das wurde nicht gemacht. Ich möchte nur darauf hinweisen.

Man hat Strukturmittel in Millionenhöhe den Ländern vom Bund aus zugewiesen. Und wenn man weiß, dass gerade in den Ländern die Posten der entsprechenden Landesräte von Sozialisten besetzt werden – oder in der Vergangenheit von Sozialisten besetzt wurden –, dann muss man zugeben, diese Strukturmittel wurden nicht zum Aufbau der extramuralen Dienste, für die Ausweitung und den Infrastrukturaufbau in der Peripherie verwendet, sondern es wurde alles wieder nur in die Krankenhäuser hineingesteckt, und es wurde wiederum nicht das verwirklicht, was wir brauchen und was wir gebraucht hätten. All das hat man verabsäumt.

Wenn heute endlich einmal ein Schritt nach vorne gemacht wird, dann muss man sagen, das ist einfach notwendig, auch wenn es im Moment manchen Menschen weh tut, weil es nicht in ihre Ideologie passt. Und es stimmt: Wir haben die soziale Marktwirtschaft, und das ist ein Paradigmenwechsel. Das stimmt schon! Wir gehen weg von der sozialistischen Denkform und hin zu einer sozialen Marktwirtschaft. Das muss man halt auch einmal respektieren.

Was wollen wir jetzt eben nicht haben? – Wir wollen keine soziale Härte, wir wollen keine Verminderung der Versorgung der Bevölkerung, wir wollen keine langen Anfahrtswege, Wegstrecken, Wegzeiten, und wir wollen keine langen Wartezeiten in den Ambulanzen haben. Wir wollen vor allem auch keine ungleiche Behandlung der verschiedensten Bevölkerungsgruppen, ob in den Ballungszentren oder in der Peripherie. Und dafür müssen wir eben entsprechende Maßnahmen ergreifen.


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Was wollen wir erreichen? – Wir wollen eine flächendeckende, breitbasige medizinische Versorgung aufbauen und gewährleisten. Was heißt das? Wir wollen in der Peripherie – ich sage das immer wieder – sämtliche Gesundheitsberufe, nicht nur die ärztliche Versorgung, sondern wirklich alle Gesundheitsberufe entsprechend etablieren. Wir wollen auch die Pflege etablieren, damit die Hauskrankenpflege, die physikalische Therapie, die Logopädie und so weiter auch vor Ort entsprechend in Angriff genommen werden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir wollen diesen Paradigmenwechsel, die Verlagerung weg vom Krankenhaus, hinaus in die Peripherie, und dafür müssen wir Bewusstseinsbildung betreiben. Es war natürlich früher so, dass alle nur gesagt haben: Hinein ins Krankenhaus! – Wir wollen die Menschen wieder herausführen.

Denken Sie daran, dass wir auch die Krankenhäuser aufmuntern müssen, auch einmal organisatorisch durchzugreifen. Die stationären Patienten, die in den Krankenhäusern liegen, müssen doch oft lange Wartezeiten auf sich nehmen, damit sie in den entsprechenden Behandlungsräumen und Ambulanzen unterkommen, weil diese eben sehr oft von den ambulanten Patienten besetzt sind.

Wir wählen also einen neuen Weg, der aber beschritten werden muss, damit das System wieder menschlicher wird und vor allem auch günstiger. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Prammer. – Bitte.

14.25

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Auch ich bin schon sehr, sehr, sehr neugierig, wer denn dieses Mal die Schuld an dem Chaos tragen wird, das Sie heute ein weiteres Mal verursachen. Werden es wieder die Experten sein? Wird es die "böse Opposition" sein? – Das ist überhaupt das Einfachste: Die "böse Opposition" ist immer schuld, wenn die Regierung etwas macht. Aber vielleicht geben Sie sogar den Patientinnen und Patienten die Schuld daran. Ich glaube, das wäre überhaupt der größte Hohn, der hier auf die Patientinnen und Patienten zukommen könnte, wenn ihnen womöglich dann auch noch die Schuld zugeschoben würde, wenn die Ambulanzgebühr nicht funktioniert, meine Damen und Herren!

Noch ein paar Einstiegsbemerkungen. (Abg. Dr. Stummvoll: "Husch-Pfusch" nicht vergessen!)  – Einmal nennen Sie Edlinger, einmal Rieder, aber es hilft alles nichts. Wenn Sie sich hier herausstellen und immer wieder nur die Hälfte eines Berichtes bringen und die zweite Hälfte auslassen, dann ist das schlicht und ergreifend die Unwahrheit, die Sie hier sagen, und das muss ich immer wieder in den Mittelpunkt stellen.

Erinnern Sie sich daran: Damals ging es auch um die Krankenanstaltenfinanzierung. Sie beschweren sich heute, wenn wir von einer Ambulanzsteuer sprechen, aber Sie wissen ganz genau, wohin das Geld von den Ambulanzgebühren geht, nämlich nicht in die Spitalsfinanzierung, sondern es werden zum Beispiel 500 Millionen Schilling jährlich gebraucht, um die Bauern zu finanzieren, meine Damen und Herren, und dafür werden die Kranken zur Kasse gebeten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Die Bauern zahlen seit 35 Jahren schon Ambulanzgebühren! – Abg. Dr. Kostelka: Aber in einer wesentlich geringeren Höhe! – Weitere Zwischenrufe.)

Aus diesem Grund ist es eine Steuer, genauso wie bei den Studiengebühren. Auch da haben Sie eine Steuer eingeführt und keine Gebühr, meine Damen und Herren. (Zwischenruf des Abg. Murauer.  – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.)

Eine weitere Einstiegsfrage. Ich frage mich auch allen Ernstes, wie Sie von der Zukunft zur Gegenwart überspringen können, denn Sie alle wissen – die Belege sind Ihnen gebracht


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65. Sitzung / Seite 43

worden –, dass es nicht so ist, dass die niedergelassenen Ärzte entsprechende Öffnungszeiten ihrer Praxen haben, um die Menschen entsprechend betreuen zu können.

Ich habe es heute im Sozialausschuss schon einmal gesagt: Ich habe mir gestern die Mühe gemacht und habe alle Gynäkologinnen und Gynäkologen in Linz angerufen. Ich habe die konkrete Frage geprüft: Was geschieht, wenn eine Schwangere einen Akutfall hat, wenn sie Schmerzen hat und nicht genau weiß, woher die Schmerzen kommen?

Sie machen jetzt auf Grund der Zurufe der Opposition in diesem Punkt eine Veränderung, ich muss sagen, eine durchaus positiv zu bewertende Veränderung, aber, Herr Abgeordneter Feurstein: Die Schwangere weiß unter Umständen gar nicht, woher die Schmerzen kommen. Sie braucht ganz einfach ärztliche Betreuung. Jetzt wird sie sogar noch mit der Beweislast konfrontiert, dass diese Schmerzen aus dem Umstand der Schwangerschaft kommen und nicht vielleicht einen anderen Grund haben! – Das ist blanker Zynismus, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Spätestens seit heute wissen wir ja auch, dass die Regierungsmitglieder und die Mitglieder der Regierungsparteien ohnedies reine Wunderkinder sind. Heute ist uns ja im Ausschuss vorgeführt worden, dass sie selbst, ausschließlich sie selbst, die Expertinnen und Experten sind, vor allen Dingen auch in medizinischen Fragen.

Wenn uns etwa Herr Minister Haupt erklärt hat, wie man vorzugehen hat, wenn man eine Fischgräte geschluckt hat, dann war es sehr löblich, dass im Sozialausschuss alle Mitglieder der Regierungsparteien die passende Antwort darauf gehabt haben. Tatsache ist aber, dass es nicht so ist, wie Sie es geschildert haben, und zweitens wird all das zu einer großen Verunsicherung bei den Patientinnen und Patienten führen. Davon können wir ausgehen.

Es gibt einen Gesetzestext – im Sozialausschuss lag noch nicht der endgültige vor, wie wir wissen –, und zu diesem Gesetzestext, den wahrlich nicht die Expertinnen und Experten gemacht haben, hätten nun die Expertinnen und Experten plötzlich die Antworten auf Fragen liefern sollen, die Sie nicht einmal selbst beantworten können. Meine Damen und Herren! Das ist unlauter, und das ist unanständig! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben in den letzten zwei Tagen – gerade auch gestern, medial – sehr viel über Missbrauch gesprochen, über politische Nötigung, über jemandem das Handwerk legen und andere Begriffe dieser Art.

Ich gebrauche diese Worte jetzt auch. Ja, es ist tatsächlich Missbrauch, es ist tatsächlich politische Nötigung, und ich hoffe, dass die Menschen in diesem Land Ihnen ohnedies die Rechnung präsentieren werden, und das beizeiten. Ich bin davon überzeugt. Tun Sie nur so weiter! Uns kann es recht sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.30

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Mag. Prammer hat gesagt, dass die zitierten Aussagen von Herrn Stadtrat Rieder und Herrn Edlinger nicht stattgefunden hätten.

Ich berichtige sie. Der "Kurier" schreibt am 16. Mai und am 31. August des Jahres 1995 zwei Mal genau diese Aussagen, die Sie, Frau Abgeordnete Prammer, hier in Frage gestellt haben.

Zum Zweiten haben Sie heute und hier behauptet, die Ambulanzgebühr würde dazu dienen, die Finanzierung der SV-Bauern oder Bauern-Krankenversicherung zu bewerkstelligen. – Das ist unrichtig!

Die Gebarung der SV-Bauern und deren Finanzierung ist nicht davon betroffen. Wahr ist vielmehr, dass die Bauern, die Gewerbetreibenden, die Eisenbahner und die Beamten schon


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65. Sitzung / Seite 44

immer Ambulanzgebühren bezahlt haben! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP.)

14.31

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

14.31

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin Prammer, Ihr Redebeitrag war in genau derselben Form gehalten wie die Zuschriften der Interessenvertretung der Arbeitnehmer, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Arbeiterkammer, in denen mit Halbwahrheiten operiert und eine neue Form oder Gesetzwerdung nicht objektiv, sondern einseitig beurteilt wird, obwohl das überparteiliche Organe sein sollten. Genauso haben Sie, Frau Kollegin Prammer, hier agiert!

Es ist im Sinne des Parlamentarismus, wenn man zu einem Thema verschiedene Meinungen hat. Sie schlagen zum Beispiel Beitragserhöhungen vor, nämlich Erhöhungen im Krankenversicherungsbereich, und die Alternative dazu ist einfach die Ambulanzgebühr.

Mein Wunsch wäre es, wenn es in ganz Österreich überhaupt keine Gebühren gäbe, wenn es keinen Selbstbehalt und auch keine Krankenversicherungsbeiträge gäbe, und wenn auch keine Steuern zu zahlen wären. Das wäre das Beste! Aber dann wären wir im Schlaraffenland und nicht hier in Österreich! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber wir haben einen beträchtlichen Schuldenberg und einen erheblichen Abgang bei den Sozialversicherungsanstalten abzutragen. Die Häusermann-Studie wurde zwar schon vor der letzten Gesetzgebungsperiode fertig gestellt, aber geschehen ist diesbezüglich im Hauptverband überhaupt nichts. Der Schuldenberg ist noch immer da, genauso wie früher.

Im Prinzip haben Sie Ihre Sozialminister, die dafür die Verantwortung getragen und diese Häusermann-Studie in Auftrag gegeben haben, nie unterstützt, sondern das einfach unter den Teppich gekehrt. Das kommt mir so vor wie bei einem rostigen Automobil: Man hat einfach drüberlackiert und den Rost nicht so bekämpft, wie er bekämpft werden sollte, nämlich von Anfang an. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben heute Selbstbehalte in den unterschiedlichsten Systemen, und es gibt unterschiedliche Leistungen und unterschiedliche Beiträge. Die öffentlich Bediensteten, die Bauern, die Selbständigen, die Eisenbahner, sie alle zahlen längst einen Selbstbehalt, sie haben immer einen Selbstbehalt getragen, auch in jener Zeit, in der Sie von der SPÖ allein an der Regierung waren. 30 Jahre lang haben Sie den Bundeskanzler gestellt, den Sozialminister gestellt, aber Sie haben das nicht geändert. Sie haben es offenbar nicht für notwendig gehalten, dass man hier etwas ändern sollte. Und es ist heute schon erwähnt worden: Auch Herr Gesundheitsstadtrat Rieder hat einmal eine Ambulanzgebühr in Erwägung gezogen.

Der Herr Sozialminister hat ein simples Beispiel gebracht. Und auch ich habe mir überlegt: Wie oft geht man eigentlich in eine Ambulanz? Wie oft geht jemand zum Arzt? – Und die Rechnung, die er aufgestellt hat, hat ergeben, dass Ihr Vorschlag den österreichischen Versicherten teurer kommen würde als die Ambulanzgebühr. Das ist die Tatsache! Das bleibt am Schluss übrig.

Und wenn der Herr Klubobmann der SPÖ von Arroganz, von einer arroganten Vorgangsweise spricht, so muss ich fragen: Wer hat das Ganze zu verantworten? – Es ist die größte Arroganz, jetzt, nach einem Jahr in Opposition, diese Bundesregierung, diese Koalition für Dinge zu prügeln, die eigentlich seine Fraktion verursacht hat. Das ist das Problem! (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. )

Interessant waren auch die Aussagen der "Experten" heute im Ausschuss, wie zum Beispiel desjenigen, der vom ÖGB gekommen ist. Das ist ja ein Wahnsinn! Das ist ja kein Experte! Der hat dort parteipolitisch agiert wie ein Abgeordneter, der seine Positionen vertritt, aber nicht objektiv! Es gab kein objektives Abwiegen, sondern reine Polemik. Auf solche "Experten" kön


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nen wir pfeifen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Lebhafter Widerspruch bei der SPÖ. – Abg. Silhavy: Das ist ein Skandal!)

Das ist ein Skandal? – Solche "Experten" sind ein Skandal! Was bilden Sie sich denn überhaupt ein?! Ich habe Ihnen ja gesagt, dass ich nicht unbedingt einverstanden bin mit Ambulanzgebühren, mit Selbstbehalten. Ich kann darauf verzichten, aber wir sehen uns das einmal an. Und das ist eben die bessere Regelung, die billigere Regelung für die österreichischen Versicherten als Ihr Vorschlag! Das ist die Tatsache. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Und wenn Sie hier kritisieren, dass die quartalsmäßige Vorschreibung zu teuer ist, so geht auch das ins Leere. Eine Reihe von Versicherungsträgern, die Behandlungsbeiträge einheben, macht genau das Gleiche. Und da man heute schon Selbstbehalte einhebt, so ist die Administrierbarkeit in diesem Fall dieselbe.

Aber Sie verursachen ein Chaos! Sie machen keine Politik mit Herz, Sie machen Politik mit Angst! Mit der Angst und mit der Verunsicherung der österreichischen Bevölkerung machen Sie Politik! Das ist die Tatsache! Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch. )

Diese Koalition, diese Bundesregierung wird an ihren Taten gemessen werden und nicht an der Verunsicherung, die Sie verbreiten! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Lebhafter Widerspruch bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Er hat es euch schön hineingesagt!)

14.36

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Plank. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Herr ÖGB-Präsident Verzetnitsch! Mit solchen "Experten" werden Sie nicht weit kommen! – Abg. Verzetnitsch: Sie wollen den Kritikern das Handwerk legen!)

14.36

Abgeordnete Mag. Brunhilde Plank (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dolinschek, erstens denke ich: Sie werden bald einen Arzt brauchen, wenn Sie sich hier so aufregen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pumberger legt demonstrativ den Arm um Abg. Dolinschek.)  – Sie sind in schlechten Händen, ich habe es bemerkt. (Ruf bei der SPÖ: Herzinfarkt!)

Zweitens: Sie sind hier nicht die Zensurbehörde, das haben Sie vielleicht vergessen. Sie sind nicht der, der darüber zu befinden hat, welcher Experte was im Ausschuss sagen darf. Hier wird nicht zensuriert, das ist unser Haus! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Donabauer und Kollege Dolinschek! Sie wissen ganz genau, dass die durchschnittliche Höhe der Selbstbehalte für jene Gruppen, die Selbstbehalte zu zahlen haben, für den Ambulanzbesuch wesentlich geringer ist als das, was Sie den kranken Menschen jetzt vorschreiben wollen: mit dieser chaotischen Maßnahme, die Sie heute beabsichtigen durchzuziehen. (Beifall bei der SPÖ.) Drüberfahren, nennt das Herr Haider aus Kärnten. Das ist ein neuer Beweis für Ihr Drüberfahren!

Die Ambulanzgebühr ist zweifellos eine neue Hürdenmaßnahme dieser Bundesregierung, durch die Kranke, Leidende und Menschen mit besonderen Bedürfnissen mehr als andere für ein Gesundheitssystem bezahlen werden, das bisher ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem war. (Abg. Böhacker: Glauben Sie das wirklich?)

Diese Bundesregierung nützt sozial Schwache, Kranke und Hilfsbedürftige aus und degradiert sie zu Sanierern des Budgets. Das ist Ihre Politik!

Und diese Bundesregierung bekennt sich auch noch dazu, dass – und jetzt zitiere ich einen Abgeordneten der Regierungskoalition – Gesunde nicht für Kranke zahlen sollen. – Das wurde


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hier von diesem Rednerpult aus einmal gesagt. Also: Weg mit dem Gedanken an Solidarität, weg mit dem Gedanken an Gerechtigkeit, und weg mit dem Gedanken an Verantwortung der Regierung für alle Österreicherinnen und für alle Österreicher!

Höhnischen Zynismus gibt es hier von diesem Pult aus für kranke Menschen, wenn der Gesundheitssprecher der ÖVP, der Antragsteller dieses unsozialen Antrages, sich heute hier herausstellt und sagt: Die Österreicher sind Weltmeister im Krankenhausliegen. – Danke, Herr Dr. Rasinger, dafür, dass Sie zeigen, welches Menschenbild Sie haben und welches Bild von kranken Menschen Sie haben! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich würde mich als kranker Mensch, der vielleicht gerade im Krankenhaus war – fragen Sie Herrn Dr. Ofner, er war vor kurzem dort –, schön bedanken für dieses Urteil, wenn ich Hilfe im Krankenhaus brauche! Aber Ihre Meldung passt nahtlos zu der, die Herr Staatssekretär Waneck einmal geäußert hat. Er hat gesagt, des Österreichers liebstes Wohnzimmer sei die Ambulanz eines Krankenhauses. – Gleiche Wertehaltung, gleiches Menschenbild! Danke! Dafür bedanke ich mich bei Ihnen!

Wie kommen Kranke und behinderte Menschen eigentlich dazu, sich das von einem Abgeordneten, von einem Bundespolitiker, von einem Staatssekretär sagen und vorhalten lassen zu müssen? Wie kommen wir eigentlich dazu?! (Beifall bei der SPÖ.)  – Das, Herr Leiner, ist nicht christlich, da werden Sie mir zustimmen. Das kann nicht christlich sein! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich spreche hier im Namen der behinderten Menschen, im Namen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Und, Herr Kollege Feurstein, weil ich mit den behinderten Menschen rede, weil ich ihnen zuhöre, deswegen spreche ich hier in deren Namen. Das sind nun einmal Menschen, die öfter ärztliche Hilfe brauchen als zum Beispiel toughe Golfspielerinnen, die gesund sind.

Diese Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben Sie schon vielfach bestraft: Die Rezeptgebühr wurde drastisch erhöht, das Taggeld im Krankenhaus wurde drastisch erhöht, die Unfallrenten wurden besteuert. Die Gebietskrankenkasse kann das Fahrgeld für Leute, die in eine Ambulanz fahren müssen, nicht mehr auszahlen, weil sie das Geld ganz einfach nicht mehr hat.

Und jetzt kommt noch eine Strafsteuer dazu, eine Strafabgabe, wie der Herr Bundesminister heute gesagt hat.

Sie alle kennen die spezielle Situation von Behinderten, Herr Dr. Feurstein, zum Beispiel von RollstuhlfahrerInnen. Diese werden nämlich am Zugang zu Arztpraxen gehindert. 85 Prozent der Arztpraxen sind nicht behindertengerecht, das wissen Sie. Meine eigenen Erfahrungen können das bestätigen, ich brauche nur die Arztpraxen in meiner unmittelbaren Umgebung durchzugehen. Gynäkologin: unmöglich für behinderte Menschen, Zugang zu finden; zwei von drei praktischen Ärzten in meinem Heimatort: unmöglich für behinderte Menschen; Dermatologe in der Bezirksstadt Liezen: unmöglich für behinderte Menschen; Neurologe in Liezen: unmöglich für behinderte Menschen; Röntgen-Facharzt, HNO-Facharzt, mein Zahnarzt: das Gleiche. Als behinderte Frau, als Rollstuhlfahrerin könnte ich all diese Praxen nicht betreten. – Und so gehen Sie mit diesen Menschen um!

Behinderte Menschen haben keine freie Arztwahl – schon heute nicht, sie sind schon dadurch benachteiligt! Und jetzt benachteiligen Sie sie ein zweites und ein drittes Mal, indem Sie ihnen noch Ambulanzgebühren vorschreiben. Erklären Sie bitte den behinderten Menschen, warum sie jetzt noch einmal zahlen müssen, wo sie ohnehin schon jede Menge an Nachteilen haben.

Das ist der Weg in die Zwei-Klassen-Medizin, und das wissen Sie ganz genau. Sie wollen ein System treffen, aber Sie treffen immer wieder Menschen. Behinderte Menschen brauchen Ambulanzen, weil diese barrierefrei sind, weil sie dort einen Lift benützen können, weil sie dort rund um die Uhr Hilfe finden, weil sie höchstens jede zwölfte Arztpraxis ohne Barrieren betreten können, weil sie keine Chance haben auf die freie Arztwahl.


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Sie teilen die Menschen in behinderte und nicht behinderte, in gesunde und in kranke. Erklären Sie einem behinderten Menschen, der in eine Arztpraxis will und mit seinem Rollstuhl diese nicht erreichen kann, was er tun soll! Muss er Passanten bitten, dass sie ihn in die Praxis hinauftragen? Muss er sich so seiner Würde als Mensch berauben lassen? Das verlangen Sie mit diesen Maßnahmen von den behinderten Menschen!

Nehmen Sie diese unsoziale und ungerechte Maßnahme zurück! Frau Steibl, gehen Sie auf diese Beispiele ein und erklären Sie mir, was Sie den Menschen sagen! (Beifall bei der SPÖ.)

14.42

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

14.42

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, dass ich eingangs drei Anmerkungen mache.

Erstens: Der Lärmpegel seitens der SPÖ zur Einbegleitung der Rede des Herrn Bundesministers Haupt hat manche "Begleitmusik" auf einem Fußballplatz überstiegen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweitens: Ich bin wirklich verwundert über das jetzige Desinteresse, denn jetzt sind bei weitem nicht alle Abgeordneten der SPÖ im Saal, und über die Empfindsamkeit beziehungsweise über die Polemik, die hier herrscht, wenn hier von einer Zweiklassengesellschaft gesprochen wird. (Abg. Mag. Plank: Geben Sie mir eine Antwort auf meine Fragen!) Das stimmt nämlich schlichtweg nicht, und das wissen Sie. Sie wissen auch, dass man, wenn man Rollstuhlfahrer ist, ein gewisses Pflegegeld bekommt, um Transportleistungen auch einzukaufen, wiewohl ich weiß, welche Schwierigkeiten es in diesem Bereich gibt.

Drittens frage ich mich, ob die SPÖ für das freie Plakatieren in den Plenumsreihen Plakatgebühren bezahlt oder ob die Zurschaustellung der Plakate gratis ist. Vielleicht können Sie mir darauf eine Antwort geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Heindl: Dafür zahle ich gerne! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Nun zum vorliegenden Initiativantrag, der – und das möchte ich einmal klarstellen, weil auch viele Jugendliche anwesend sind – nun auch Kinder und Bezieher einer Waisenpension, wenn sie über kein anderes Einkommen verfügen, ausnimmt. Mit diesem Antrag wird unter anderem der Weg angestrebt, mit einer notwendigen Verzahnung des niedergelassenen Bereiches und des Spitalssektors die Effizienz des österreichischen Gesundheitssystems zu erhöhen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Was tun – im Gegensatz zu diesem Anliegen – die SPÖ und die Grünen? (Abg. Mag. Plank: Gerechtigkeit einfordern!) Verweigern, einfach dagegen sein, gegen jede vernünftige finanzielle Gesundung unseres Gesundheitssystems. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Dagegen wollen wir von der ÖVP mit dem Regierungspartner mit den Ambulanzbeiträgen einen Steuerungseffekt erreichen, um notwendige Mittel, sozial gerecht durch die Ausnahmen ... (Abg. Silhavy: Haben Sie heute im Ausschuss nicht zugehört?) – Ich habe zugehört! Und ich habe nicht eine Stunde Geschäftsordnungsdebatte herbeigeführt, sondern ich habe aufmerksam zugehört, was die Experten sagen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich wiederhole: Vor allem Kinder, Schwangere, Dialyse- und Krebspatienten sind ausgenommen. Wir wollen damit ein System herbeiführen, mit dem auch das Krankenkassenbudget erhöht wird. Dr. Gleitsmann hat es im heutigen Hearing auf den Punkt gebracht: Alle Gesundheitssysteme der umliegenden Länder in Europa haben diese Schwachstellen, und alle Länder sind dabei, eine nachhaltige Strukturreform des Gesundheitswesens einzuleiten. Und mit diesem Thema hat sich auch Österreich zu befassen, und wir stellen uns dieser Herausforderung und tun etwas dafür. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Ihr tut gar nichts dafür ...!)


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Wir tun sehr viel dafür, zum Beispiel: Derzeit beträgt das Krankenkassenbudget 140 Milliarden Schilling. Davon werden 11 Milliarden Schilling schon jetzt durch Selbstbehalte eingebracht, und diese 1 Milliarde ist ein weiterer Schritt, um Gerechtigkeit in diesem Bereich herbeizuführen, um unser Gesundheitssystem zu stärken. (Abg. Silhavy: Wo ist da die Strukturreform?)

Meine Damen und Herren! Ich frage: Ist das behutsame Heranführen mit weiteren Selbstbehalten von 1 Milliarde Schilling wirklich so grausam, wie ihr immer tut? Oder sollen wir das machen, was ihr wollt, eine Erhöhung der Beiträge? – Nein, wirklich nicht! Ich glaube, das, was wir vorhaben, ist um einiges sinnvoller. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Das ist keine Strukturreform!)

Oder wollen Sie einfach eine Schlechterstellung unseres Gesundheitssystems? Es schaut so aus: Die Ambulanzgebühren sind auf Ihren Taferln durchgestrichen. Wir wollen das nicht! Wir wollen eine sozial verträgliche Regelung mit sozial verträglichen Ausnahmen. Diese Vorgangsweise schafft ein Lenkungsinstrument zur Absicherung unseres guten Gesundheitssystems. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek ist die nächste Rednerin. – Bitte.

14.47

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn Sie Ihre Maßnahmen als sozial verträglich bezeichnen, Frau Abgeordnete Steibl, und zwei Drittel Ihrer Redezeit dazu verwenden, zu polemisieren, dann glaube ich Ihnen das ganz einfach nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Abgesehen davon, dass Herr Abgeordneter Westenthaler – er ist da, super; vielleicht sagen wir in Zukunft "Mister minus 10 Prozent" zu ihm, er scheint nämlich durch sein Abschneiden in Simmering ein bisschen die Orientierung dafür verloren zu haben, was er in Bezug auf Lehrlinge und Ambulanzgebühren sagt – die Ambulanzgebühren heute durchpeitschen will, so wie Sie alle, ohne zu überlegen, ob Ihnen dabei nicht wieder Pannen passieren könnten, hört er nicht auf seinen Sozialsprecher Gaugg. Die Aussagen des Herrn Sozialsprechers Gaugg wurden heute schon mehrfach zum Besten gegeben.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ich kann Ihnen eines versichern: Ihre Eile könnte Ihnen heute wieder zum Verhängnis werden. Ersparen Sie sich doch weitere Pannen! Ersparen Sie doch der österreichischen Bevölkerung, dass Kranksein bestraft werden soll! Ersparen Sie sich doch Ihre 200 Millionen Schilling schwere Image-Kampagne, mit der die Menschen informiert werden sollen. Sie können den Sozialabbau nicht mehr schönreden, meine Damen und Herren, das haben die Menschen mittlerweile erkannt. (Beifall bei der SPÖ.)

"Kollege minus 10 Prozent" müsste es ziemlich genau wissen. Aber einiges weiß er nicht, wie seine Behauptung beweist – jetzt komme ich noch einmal zum Thema Lehrlinge und Ambulanzgebühren –: einmal mehr der Lüge überführt, Lügenpropaganda. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Lügenpropaganda – das sind nicht unsere Worte, meine Damen und Herren, das sind die Worte des Herrn Abgeordneten Westenthaler aus einer fünfzeiligen Presseaussendung, in der pausenlos die Worte "Lügen" und "Lügenpropaganda" vorkommen. Er glaubt, Herrn Abgeordneten Kostelka der Lüge zu überführen, indem Herr Abgeordneter Westenthaler behauptet, die Lehrlinge seien von der Ambulanzgebühr nicht betroffen. Ich darf ihm jetzt die Wahrheit sagen, das Gegenteil ist nämlich der Fall.

Meine Damen und Herren! Es ist zwar richtig, dass Kinder und Jugendliche jetzt von den Ambulanzgebühren ausgenommen sind, anscheinend sind Lehrlinge aber andere Jugendliche. Es ist auch richtig, dass jeder Versicherte, der von der Rezeptgebühr befreit werden will, einen Antrag stellen muss. Lebt nun der Lehrling – im ersten Lehrjahr verdienen Lehrlinge zwischen 5 000 S und maximal 7 000 S; das ist ohnehin schon hoch gegriffen – zu Hause, dann werden 12,5 Prozent des Familieneinkommens zur Lehrlingsentschädigung dazugerechnet. Unter diesen Umständen ist es dann natürlich nicht mehr so leicht, dass die Lehrlinge unter diese 8 400-S-


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Grenze fallen; daher fallen sie auch nicht unter die Rezeptgebührenbefreiung und schon gar nicht unter die Ambulanzgebührenbefreiung.

Eines sei noch gesagt: Im dritten Lehrjahr ist die Situation dank der Gewerkschaften und der österreichischen Sozialdemokratie mittlerweile so gut, dass die Lehrlinge gut verdienen und meistens zum Glück über diese Grenze kommen. Damit fallen sie aber wieder nicht unter die Befreiung von der Ambulanzgebühr. Sie werden von der Ambulanzgebühr voll getroffen.

Jetzt drängt sich natürlich die Frage auf: Was interessieren Herrn Westenthaler die Lehrlinge, wenn er eine solch unglaubliche Presseaussendung macht? Entweder will er überhaupt nicht, dass österreichische Lehrlinge über ein adäquates Einkommen verfügen, oder er hat sich viel zu wenig mit der Situation von jungen Menschen befasst, nämlich mit der Situation von jungen Menschen, die im Berufsleben stehen. Die Antwort können Sie sich aussuchen, Herr Abgeordneter Westenthaler: minus 10 Prozent in Simmering; die Menschen sind informiert.

Wir stehen jedenfalls für eine humane Sozialpolitik und sagen daher nein zu den Ambulanzgebühren. (Beifall bei der SPÖ.)

14.51

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gatterer. – Bitte.

14.51

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Regierung handelt deswegen so schnell, weil wir keine Gesetzeslücken wollen, wir wollen auch keine Rechtsunsicherheit, und deswegen ist rasches Handeln gefragt. Und dafür steht die neue Regierung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ein weiterer Grund ist sicherlich auch, dass die Opposition es als ihre "Hauptpflicht" – unter Anführungszeichen – ansieht, die Menschen zu verunsichern. (Abg. Mag. Plank: Zu vertreten!) Daher glaube ich, es ist heute notwendig, dass wir einen Beschluss fassen, damit diese Verunsicherung, diese ungerechtfertigte Verunsicherung der Menschen endlich abgestellt wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die Ambulanzgebühr ist keine Krankensteuer. Wir haben auch im Ausschuss schon gesagt, zwischen Gebühren und Steuern gibt es große Unterschiede. Als Abgeordnete oder Abgeordneter sollte man diese kennen.

Ich möchte auch zu den Ausführungen des neuen Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herrn Dietachmayr, etwas sagen. – Wir waren ja alle total überrascht über diesen Wechsel. Ich sage das als Frau, denn wir haben nur sehr wenige weibliche Vorsitzende. Im Sozialausschuss war bis jetzt eine Frau Vorsitzende, und wir waren sehr überrascht, dass das jetzt nicht Frau Silhavy, sondern Herr Dietachmayr ist. (Abg. Grabner: Das ist aber nicht Ihre Angelegenheit!) Das ist nicht meine Angelegenheit. Ich habe ihn natürlich auch unterstützt, und wir werden hoffentlich gut zusammenarbeiten. Ich bedauere es jedenfalls, das werden Sie mir zugestehen.

Herr Dietachmayr hat das sehr tendenziös gemacht. Es hat natürlich sehr kritische Stimmen von Experten gegeben, aber ich möchte schon sagen, dass, seit ich im Hohen Haus mit dabei bin, erstmals Ausdrücke von Seiten der Experten Verwendung gefunden haben, die ich in diesem Haus noch nicht erlebt habe, das muss ich schon sagen. Ich glaube, die Abgeordneten sollten sich einer gewissen Wortwahl befleißigen, aber auch Experten, die zur Auskunft zur Verfügung stehen, sollten eine gewisse Wortwahl einhalten und nicht beleidigend oder sehr tendenziös sein, auch wenn sie anderer Meinung sind. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie der Abg. Mag. Plank. )

Ich möchte die positiven Aussagen der Experten, die Sie ja nicht gebracht haben, Herr Kollege Dietachmayr, schon auch herausstreichen. Die Experten haben gesagt, dass es jetzt eindeutige, gute und klare Richtlinien bezüglich der Notfälle gibt. Sie haben gesagt, dass es einen


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Steuerungseffekt, einen Lenkungseffekt gibt und dass natürlich auch ein finanzieller Effekt damit verbunden ist. Ich glaube, es wäre unseriös, zu behaupten, dass das überhaupt nicht in unserer Absicht gelegen ist. Aber es wurde auch gesagt, dass diese Gebühr in der Höhe von 150 S beziehungsweise 250 S wirklich eine Gebühr mit Augenmaß ist. Und ich glaube, es ist ganz wichtig, hinzuzufügen, dass die Durchführung so gestaltet wird, dass es zu keinem großen bürokratischen Aufwand kommt.

Von vielen Vorrednern wurde schon gesagt, wie hoch das Gesundheitsniveau in Österreich ist, und ich glaube, wir müssen alles daransetzen, dass es so bleibt. SPÖ-Vorrednerinnen, zum Beispiel die Kollegin Plank, haben hier auf die Verweildauer der Patienten in den Krankenhäusern Bezug genommen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass wir gemeinsam, SPÖ und ÖVP, noch unter SPÖ-Federführung und SPÖ-Ministerschaft, gesagt haben: Wir müssen die Verweildauer in den Krankenhäusern verkürzen, wir müssen Betten abbauen, wir müssen Barrieren aufbauen (Abg. Mag. Plank: Das machen Sie, das ist richtig!), um die Leute aus dem Krankenhaus, aus den Ambulanzen zu bringen und sie in den extramuralen Bereich zu verlagern.

Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist, dass wir das damals als richtig erkannt haben und das heute auch weiterführen. Es ist klar, dass sich niemand über diese Ambulanzgebühr freut, aber trotzdem ist sie eine wichtige Sache, um diese Zweiklassengesellschaft nicht zu bekommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte das noch einmal unterstreichen, was Herr Bundesminister Haupt gesagt hat: Ein Ambulanzbesuch in fünf Jahren ist der durchschnittliche Anfall in den Ambulanzen; das heißt einmal in fünf Jahren 250 S. (Abg. Öllinger: Das spricht aber gegen den Lenkungseffekt!) Von Ihrer Seite und auch von Ihrem Kollegen Sallmutter wird immer wieder eine Beitragserhöhung von bis zu einem Prozent gefordert. Bundesminister Haupt hat Ihnen das vorgerechnet mit einer Beitragserhöhung von 0,3 beziehungsweise 0,5 Prozent, und Sie haben gesehen, das wären schon im kleinsten Einkommensbereich Tausender-Beträge gewesen. (Abg. Silhavy: Wie kriegen Sie dann die Milliarde zusammen, die der Herr Minister heute auch genannt hat?)

Noch zu den Ambulanzen – Wien ist ja da immer wieder ein gutes Beispiel. Der durchschnittliche Ambulanzfall in Österreich kostet ungefähr 2 250 S, in Wien kostet er jedoch 3 200 S. Ich glaube, das ist auch eine interessante Sache, wenn wir über Gesundheit und Gesundheitspolitik diskutieren. Ich verstehe den Vorschlag von Ihrem Stadtrat Rieder, der das damals schon verwirklicht haben wollte.

Ich als Christdemokratin bekenne mich dazu: Wir wollen keine Zweiklassengesellschaft! Aber nur dann, wenn wir – so wie es Kollege Stummvoll gesagt hat – die Menschen bitten, einen Solidarbeitrag im Kleinbereich zu leisten, werden wir nie Verhältnisse wie in Großbritannien bekommen, wo ältere oder arme Menschen von Großleistungen ausgeschlossen werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.56

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, also jene Abgeordnete, die als einzige Abgeordnete hier herinnen mit einem sechsstelligen Dreifachbezug sitzt, hat hier tatsächlich behauptet (Abg. Schwemlein: Wie schaut es denn mit den vier Pensionen vom Pumberger aus?), dass Lehrlinge in die Ambulanzgebührenbefreiung nicht hineinfielen und deshalb Ambulanzgebühren zahlen müssten. – Dies ist unrichtig! (Abg. Heinisch-Hosek  – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Presseaussendung Westenthaler!)


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Ich berichtige tatsächlich, dass selbstverständlich alle Österreicher, deren Netto-Monatseinkommen unter 8 437 S liegt, von der Rezeptgebühr befreit sind und damit automatisch auch von der Ambulanzgebühr befreit sind. Das betrifft selbstverständlich auch die überwiegende Mehrheit aller österreichischen Lehrlinge (Abg. Bures: Das ist falsch!), die nur dann alle belastet würden, wenn Sie Ihre Beitragserhöhungen, die der Herr Sallmutter für die SPÖ fordert, umsetzen. Dann würden nämlich alle Lehrlinge gleich belastet, und das lehnen wir ab. Das ist unsozial! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Sie haben keine Ahnung von der Realität!)

14.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sophie Bauer. – Bitte.

14.58

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Rund um die Einführung der Ambulanzgebühren herrscht nur Verwirrung. Die schwarz-blaue Regierung will in einer Nacht- und Nebelaktion die Ambulanzgebühren mit weiteren Verschlechterungen einführen. Es gibt viele offene Fragen, aber keine Antworten. (Beifall bei der SPÖ.)

Was zum Beispiel, Herr Bundesminister, ist, wenn eine hochschwangere Frau in der Nacht starke Schmerzen bekommt und in die Ambulanz fährt? – Muss diese Frau dann Ambulanzgebühren zahlen? (Abg. Steibl: Ist ausgenommen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Oder: Jemand hat einen Blinddarmdurchbruch und wird sofort stationär aufgenommen. Um die Nähte von der Operation herauszunehmen, wird er eine Woche später wieder in die Ambulanz bestellt. – Muss er dann 250 S oder 150 S bezahlen? (Abg. Zierler: Das ist ja peinlich!) Herr Bundesminister, ich könnte die Liste fortsetzen. (Rufe bei den Freiheitlichen: Peinlich! Peinlich!)

Diese Ambulanzgebühren sind sozial ungerecht. Sie verstoßen gegen das solidarische Gesundheitssystem, treffen vor allem aber Kranke, die Bezieher kleiner Einkommen und besonders die ältere Generation. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Am Samstag gab es in Kärnten einen Regierungsgipfel der FPÖ. Der ORF brachte eine Stellungnahme vom Kärntner Landeshauptmann, in der dieser sagte, man müsse wieder Politik für den "kleinen Mann" machen. – Es würde mich jetzt interessieren: Nach welchen Kriterien wird der "kleine Mann" beurteilt? – Nach der Körpergröße, nach der Herkunft oder nach dem Einkommen? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Stummvoll: Sie haben den Antrag nicht gelesen!) Nach Letzterem bestimmt nicht, denn sonst hätte der Kärntner Landeshauptmann diese Maßnahmen nicht mit unterschrieben.

Auch Vizekanzlerin Riess-Passer hat in ihrer Stellungnahme nach diesem Reformgipfel gesagt, dass die Einführung der Ambulanzgebühren ein gravierender Fehler sei.

In den Medien wurde auch Abgeordneter Gaugg, der Sozialsprecher der FPÖ, zitiert: "Die Grenze der Zumutbarkeit für die Bevölkerung ist erreicht."

Meine Damen und Herren von der schwarz-blauen Regierung! Sie können die Menschen nicht für dumm verkaufen, indem Sie je nach Wetterlage in den eigenen Reihen Politik machen wollen. Sie machen aber Politik ohne Rücksicht auf den so genannten kleinen Mann, der sehr oft eine Frau ist.

Meine Damen und Herren! Vizekanzlerin Riess-Passer hat in ihrer Stellungnahme am Samstag auch gesagt: Politik muss wieder spürbar sein. – Wenn Sie heute die Ambulanzgebühren einführen, dann werden die Menschen wissen, was mit "spürbarer Politik" gemeint ist, nämlich belasten, belasten und noch einmal belasten, ohne Wenn und Aber.

Dieses Gesetz enthält extrem bürokratische Regelungen. Der Aufwand für die Einhebung wird höher sein als der finanzielle Erfolg, und dies auf Kosten der kranken und kleinen Einkommens


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bezieherinnen und -bezieher. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.) Das ist der einzige Effekt, der mit der Einführung der Ambulanzgebühr erreicht wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.

15.02

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Abgesehen von den Ambulanzgebühren, wozu ich gleich meine Berichtigung machen werde, hat Herr Abgeordneter Westenthaler eine weitere Sache ins Spiel gebracht, die einer Berichtigung bedarf. (Abg. Mag. Schweitzer: Redebeitrag!) Er hat nämlich behauptet, ich beziehe einen dreistelligen, einen sechsstelligen, was weiß ich, Betrag. – Das ist unrichtig! Erkundigen Sie sich! Das ist unrichtig!

Zweitens haben Sie behauptet, dass Lehrlinge nicht von der Ambulanzgebühr betroffen sind. – Das ist auch unrichtig. (Anhaltende Zwischenrufe.) 98 Prozent der Lehrlinge in Wien sind davon betroffen, weil 12,5 Prozent des Familieneinkommens dazugerechnet werden. Vielleicht können Ihnen die Lehrlinge dann die Vorschreibungen für die Ambulanzgebühren schicken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich möchte nur darauf hinweisen, Frau Abgeordnete, dass es nicht einfach genügt, festzustellen, dass eine Behauptung falsch oder unrichtig ist, sondern dem ist der zu berichtigende Sachverhalt gegenüberzustellen. Das ist nicht erfolgt!

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grabner. (Abg. Ing. Westenthaler: Zur Geschäftsordnung!)

Zur Geschäftsordnung: Herr Abgeordneter Westenthaler. – Bitte.

15.03

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir sind heute Zeugen eines Novums in diesem Haus geworden: Das war jetzt eine tatsächliche Berichtigung zu einer tatsächlichen Berichtigung! Und ich frage mich, Herr Präsident, wo denn das in der Geschäftsordnung steht.

15.04

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter! Sie haben im Prinzip Recht, allerdings kann beim Anmelden einer tatsächlichen Berichtigung noch nicht ersehen werden, wozu diese tatsächliche Berichtigung erfolgt. Insofern ist ihr vom Präsidium her stattzugeben. Es stellt sich erst im Nachhinein heraus, ob sie richtig gehandhabt wurde oder nicht. (Abg. Ing. Westenthaler: Es gibt keine tatsächliche Berichtigung zu einer tatsächlichen Berichtigung!)

Die tatsächliche Berichtigung hat in zwei Fällen, und zwar in der von Ihnen angesprochenen Hinsicht beziehungsweise auch von der Art der Durchführung her, zweifelsohne nicht den richtigen Inhalt gehabt. Im zweiten Fall lässt sich streiten. (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn sie nicht Bezug nimmt, müssen Sie sie unterbrechen! Sie hätten das gar nicht zulassen dürfen!)

Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Kostelka zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. – Bitte.

15.05

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! In diesem Zusammenhang ist ein Weiteres festzustellen, nämlich dass Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek eine persönliche Erwiderung im Sinne der Geschäftsordnung machen wollte. Dies ist ihr – für mich nicht ganz nachvollziehbar – nicht genehmigt worden. Daher ist ihr vom Präsidium der Weg einer weiteren tatsächlichen Berichtigung gewiesen worden. Diesen ist sie gegangen.


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Ich finde es daher nicht ganz im Sinne der Geschäftsordnung, wenn dies nun kritisiert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

15.05

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Es ist richtig, dass ich darauf hingewiesen habe, dass eine persönliche Erwiderung nicht möglich ist (Abg. Mag. Stoisits: Warum?), und zwar deshalb, weil sie im berichtigten Sachverhalt nicht vorgekommen ist und daher auch keinen Anspruch auf eine persönliche Erwiderung hat. (Abg. Dr. Mertel: Er hat sie ja namentlich erwähnt!)

Ich kann nur eines dazu sagen: Es wird leider das Instrument der tatsächlichen Berichtigung und der persönlichen Erwiderung von sehr vielen Abgeordneten des Hauses nicht richtig gebraucht. Ich habe mir erlaubt, einige Male darauf hinzuweisen. Ich habe daher die Parlamentsdirektion ersucht, eine Ausarbeitung zu machen, die sich mit diesem Instrument auseinander setzt. Diese Ausarbeitung liegt vor. Sie ist den Klubs zur Verfügung gestellt worden. Ich habe bereits in der letzten Sitzung darauf hingewiesen, dass ich darum ersuche, dass sie den einzelnen Mitgliedern des Hauses zur Kenntnis gebracht wird, sonst werden diese Instrumente auch in Zukunft immer wieder falsch gehandhabt werden. Ich bitte, das entsprechend durchzuführen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grabner. – Bitte.

15.06

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Man sieht schon an den Diskussionsbeiträgen, wie wichtig diese Angelegenheit für die österreichische Bevölkerung ist. Der Verfassungsgerichtshof hat die Ambulanzgebühren-Regelung wegen eines Formalfehlers aufgehoben. Mit dem Inhalt des Gesetzes hat er sich ja noch nicht einmal beschäftigt.

Wir werden wieder zum Verfassungsgerichtshof gehen, und ich darf Ihnen heute schon sagen: Sie werden wieder einen Bauchfleck machen. Dieses Gesetz wird wieder aufgehoben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Frau Vizekanzlerin hat gemeint, es müsste das Tempo etwas gedrosselt werden. – Gerade bei diesem Gesetz haben wir gesehen, dass das Tempo nicht gedrosselt wurde, sondern man ist in dieser Angelegenheiten noch viel schneller vorgegangen. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer hat das aufgeschrieben?)

Meine Damen und Herren! Heute ist Folgendes schon sehr oft gesagt worden – ich zitiere –: "Die Ambulanzgebühr bestraft die Patienten zweifach: Finanziell und mit langen Wartezeiten bei den niedergelassenen Fachärzten. Sie ist unsozial und daher eine weitere Fehlleistung der Gesundheitspolitik" dieser Regierung. – Das sagte kein Sozialdemokrat, sondern der Vizepräsident der Arbeiterkammer Wien, und das ist ein ÖAABler, meine Herren vom ÖAAB.

Beim Fußballsport würde man sagen: Der beste Fußballer ist, wenn er ununterbrochen Eigentore schießt, sehr schlecht für die Mannschaft, weil er nicht mannschaftsdienlich ist.

Wie hat Ihr Sozialexperte gemeint? – In der "Kronen Zeitung" hieß es: " ... FPÖ-Sozialsprecher Reinhart Gaugg zog gestern gegen die Ambulanzgebühr und gegen Finanzminister Grasser vom Leder." – Also dieser Finanzminister schießt dauernd Eigentore.

So "schiach" ist er ja gar nicht, der Herr Gaugg, dass er sein Gesicht verstecken muss (der Redner verweist auf ein Bild im "Kurier"), aber anscheinend versteckt er es vor der Politik dieser Regierung. Herr Bundesminister! Das hat ein Mann aus Kärnten aus Ihren eigenen Reihen gesagt.

Ein weiteres Zitat aus der "Kronen Zeitung": "Die schwarz-blaue Regierungspolitik würde zu ,technokratisch‘ betrieben, beim Sparkurs nicht an den kleinen Mann gedacht usw. Finanzminister Grasser" – da kann man ruhig hören, ihr nehmt das nicht ernst, was diese Angelegenheit für die Bevölkerung bedeutet – "habe ,falsche Gewichtungen‘ vorgenommen und die Regierung


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,schwachsinnige Inserate geschaltet‘", die 100 Millionen Schilling kosten. – Das sagte Ihr Landeshauptmann von Kärnten, meine Damen und Herren. Das könnte man noch weiter fortsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was die Behinderten betrifft, hat ein Experte heute gesagt: Viele Menschen können nur Ambulanzen aufsuchen, weil die Arztpraxen nicht entsprechend ausgestattet sind. (Beifall bei der SPÖ.)

15.10

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Nürnberger. – Bitte.

15.10

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Herr Präsident! Vertreter der Regierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Sinne von Herrn Abgeordnetem Stummvoll, der ganz sachlich und nüchtern gesprochen hat, werde ich hier versuchen, eine Rechnung anzustellen. Sollte sie falsch sein, sollten Sie Einwände haben, stehe ich Ihnen sehr gerne für Diskussionen zur Verfügung.

Es ist unbestritten, dass mit der Einführung der Ambulanzgebühr ein Lenkungseffekt erzielt werden soll, und zwar von den Ambulanzen hin zu den Ärzten. Das ist auch von den Vertretern der Ärzteschaft im Hearing festgestellt worden.

Lassen Sie mich Ihnen am Beispiel der Wiener Gebietskrankenkasse darlegen, was diese Maßnahme, die heute beschlossen wird, für die Wiener Gebietskrankenkasse bedeutet. Wir haben heuer, im Jahre 2001, einen Abgang von 1,4 Milliarden Schilling. Wir werden, wenn es gut geht, im nächsten Jahr auch einen Abgang von 1,4 Milliarden haben. Ich bekenne mich dazu, dass man in der Verwaltung immer noch etwas einsparen kann. Sie werden von mir nicht hören, dass ich sage: In der Verwaltung kann ich nicht mehr sparen!, aber es handelt sich um Kleinigkeiten, weil wir bereits sehr viel gespart haben.

Die Wiener Gebietskrankenkasse hatte im letzten Jahr 1,566 Millionen Fälle, bei denen es um die Frage der Einhebung von Ambulanzgebühren geht. 21 Prozent dieser Fälle sind ohne Überweisung in die Ambulanz gegangen. Wenn diese 21 Prozent Versicherten statt 250 nur 150 S bezahlen wollen, dann müssen sie zum praktischen Arzt gehen. Der praktische Arzt stellt einen Überweisungsschein aus und kassiert die Fallpauschale von 280 S. Das macht für diese 21 Prozent der Versicherten 92 Millionen Schilling aus.

Jetzt zur Situation Wechsel von den Ambulanzen zu den Fachärzten. Wir haben eine Rechnung angestellt von 5 bis 40 Prozent. Was kostet es die Wiener Gebietskrankenkasse, wenn man statt in die Ambulanz zum Facharzt geht? Bei etwa 16 bis 17 Prozent liegt der Break-even-Point der Wiener Gebietskrankenkasse. Die Honorarleistung, die zusätzlich für die Fachärzte bezahlt werden muss, beträgt rund 196 Millionen Schilling. Ich kann das hochrechnen, mache es aber nicht so wie der Herr Bundesminister, der da drei, vier, fünf, zehn Jahre gerechnet hat. Ich sage Ihnen nur die Zahl: Wenn nur 40 Prozent auf Grund dieser Lenkungsmaßnahmen zum praktischen Arzt gehen, dann sind wir bei 393 Millionen Schilling. Jetzt addieren wir die beiden Zahlen: 393 Millionen mehr Honorar und 92 Millionen Überweisung macht 485 Millionen. Die geschätzten Einnahmen der Wiener Gebietskrankenkasse machen 192 Millionen aus. Das heißt, wir haben ein Defizit oder Mehrleistungen an Ärztehonoraren von 300 Millionen Schilling zu bezahlen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Jetzt könnte man dies akzeptieren, wenn man im Gegenzug für das, was man den Fachärzten mehr an Honorar bezahlt, weniger den Spitalsambulanzen überweisen müsste. Das geht aber nicht, weil der Betrag der Wiener Gebietskrankenkasse mit 8 Milliarden gedeckelt ist. Das heißt, die Wiener Gebietskrankenkasse muss doppelt zahlen. Wir ersparen uns keinen Schilling. Den Spitälern zahlen wir 8 Milliarden, müssen aber ein Minus von 300 Millionen zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)


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Jetzt zum Verwaltungskostenbeitrag, der mit höchstens 6,5 Prozent gedeckelt ist. Entweder machen Sie das bewusst, um nachher sagen zu können: Die Krankenkasse kommt mit 6,5 Prozent nicht aus!, oder Sie wissen nicht, wo Ihnen der Trugschluss unterlaufen ist.

Die gesamte Wiener Gebietskrankenkasse – das gilt für jede Versicherung – hat Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben. Da habe ich die Gesamteinnahmen von 1,1 Millionen Versicherten. Bei rund 600 000 bis 700 000 Versicherten fällt kein Verwaltungsaufwand an, weil sie keine Leistung in Anspruch nehmen. Aber im Rahmen der Verrechnung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben fällt natürlich ein Verwaltungsaufwand an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt keine einzige Versicherung, weder eine Vollkasko- noch eine Haushaltsversicherung, die jeden Schaden gesondert rechnen muss. Es ist egal, ob eine Ambulanzgebühr anfällt oder Millionen, der Verwaltungsaufwand darf bei jeder einzelnen Ambulanzgebühr maximal 6,5 Prozent betragen. Jetzt nehme ich einen Mischsatz zwischen 250 und 150 S und komme auf rund 180 S. Das ist ohnehin schon hoch gegriffen. 6,5 Prozent davon sind 11,70 S. Für den Verwaltungsaufwand für jeden Ambulanzfall stehen also 11,70 S zur Verfügung. Man muss aber jeden einzeln abrechnen. 7 S kostet eine Briefmarke. Die sonstige Manipulation rechne ich nicht. Was geschieht mit der Erfassung, mit der Einhebung, mit der Mahnung? Wenn jemand nicht zahlt, muss man ein Gerichtsverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht anstrengen. Das ist für den Versicherten kostenfrei.

Sagen Sie mir bitte, was die Wiener Gebietskrankenkasse und alle anderen machen sollen, wenn sie mit 6,5 Prozent pro Jahr nicht auskommen. Und sie können nicht auskommen, denn bei jedem Fall gibt es einen Verwaltungsaufwand, wofür pro einzelnen Fall nur 11,70 S zur Verfügung stehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann so nicht funktionieren! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben gesagt: Wir brauchen das Geld für den Ausbau. – D’accord. Aber welches Geld von der Wiener Gebietskrankenkasse wollen Sie? Wenn der Lenkungseffekt eintritt, müssen wir 300 Millionen Schilling mehr Ärztehonorar zahlen bei 1,4 Milliarden Defizit. Das heißt, Sie beschließen eine Gebühr – ich verwende jetzt gar nicht den Ausdruck "Steuer" –, wo die Kosten mehr ausmachen, als unter dem Strich übrig bleibt. Das kann es ja nicht sein! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Jetzt noch zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren – Herr Präsident, damit es keine Diskussionen gibt, ob tatsächliche Berichtigung oder nicht, ich bin am Wort –, zu den Lehrlingen.

Herr Abgeordneter Westenthaler! Wenn Sie ein Mann sind, der Charakter hat, dann mache ich Ihnen jetzt ein Angebot, und das Angebot gilt. (Abg. Ing. Westenthaler: Alle, die unter 8 400 S sind, ...!) Das, was Sie sagen, stimmt nicht. Und nehmen Sie zur Kenntnis, warum es nicht stimmt. Aber wenn Sie überzeugt sind, das stimmt, dann können Sie ja sagen: Topp, die Wette gilt! 99 Prozent der Lehrlinge wohnen im Familienverband und haben keinen eigenen Haushalt. In diesem Fall werden 12,5 Prozent des Familieneinkommens zur Lehrlingsentschädigung dazugerechnet. Für den Fall, dass Mutter und Vater nur angelernte Arbeitnehmer sind, dann haben sie miteinander 30 000 S. 12,5 Prozent machen mehr als 3 000 S aus, und der Sohn wird in diesem Falle keine Befreiung von der Ambulanzgebühr erhalten.

Nehmen Sie die Wette an! Jeder Lehrling, der Ambulanzgebühr zahlen muss, soll die Rechnung Ihnen oder in den FPÖ-Klub schicken, und Sie bezahlen sie. Das ist ganz einfach, Herr Westenthaler. (Lebhafter Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Wieder mehr Applaus als der Herr Gusenbauer! Ich würde mir schön langsam Sorgen machen!)

15.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

15.18


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65. Sitzung / Seite 56

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Nürnberger, Sie haben hier aus der Sicht der Wiener Gebietskrankenkasse eine Rechnung hinsichtlich der Ambulanzgebühren angestellt. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass in der Sitzung des Sozialausschusses, die vor dieser Plenarsitzung stattgefunden hat, von Abgeordneten Ihrer Fraktion der Bericht der Wiener Gebietskrankenkasse zur Diskussion gestellt wurde, wo auf Seite 33 für das Jahr 2001 "Aufwendungen und Abwanderungen Ärzte, Einführung Ambulanzgebühr, ärztliche Hilfe, Belastungen in Millionen Schilling" insgesamt 90 Millionen Schilling für das gesamte Jahr 2001 ausgeworfen sind. Dies auf Grund der gesetzlichen Basis 2001, zum Zeitpunkt der Überprüfung, wo vom 1. März bis 31. Dezember 2001 die Abwanderungsgebühren eingehoben werden.

Ich darf Ihnen klar sagen, dass sich die offiziellen Zahlen der Wiener Gebietskrankenkasse, die auch von Ihnen unterzeichnet worden sind, und auch jene von den Beamten meines Hauses, die hier auf dem Tisch liegen, diametral von jenen Zahlen unterscheiden, die Sie hier vom Rednerpult aus vorgetragen haben. (Rufe bei der ÖVP: So schaut es aus!)

Sehr geehrter Herr Kollege! Zum Zweiten: Wenn ich Ihre Berechnungen als Grundlage für das aus den Ambulanzgebühren zu lukrierende Einkommen der Wiener Gebietskrankenkasse im Jahre 2002 nehmen würde, dann könnte, so meine ich, die Wiener Gebietskrankenkasse noch immer einen Nettogewinn von 360 Millionen Schilling verzeichnen, der eindeutig und klar eine Verbesserung der finanziellen Situation der Wiener Gebietskrankenkasse darstellen würde.

Sehr geehrter Herr Kollege Nürnberger! Sehr geehrte Frau Kollegin Mag. Plank! Sehr geehrte Frau Kollegin Mag. Prammer! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind mehrfach die soziale Dimension des heutigen Beschlusses und die Regelungen in diesem Bereich angesprochen worden, auch von Seiten der grünen Fraktion.

Herr Kollege Nürnberger, ich darf Sie schon darauf hinweisen – Sie haben das ja auch bestätigt –, dass in der Verwaltung einiges einzusparen wäre.

Dieses "White Paper", das von Herrn Präsidenten Sallmutter – er hat ja heute freundlicherweise dem Kollegen Gaugg zu seiner Genesung gratuliert – in Auftrag gegeben wurde, ist, wenn ich richtig informiert bin, ohne ausreichende Beschlüsse des Präsidiums des Hauptverbandes zustande gekommen. Dieses Papier, das ich gerade dabei bin zu überprüfen, weist aus: Verbesserungspotential bei EDV-Kosten: 881 Millionen Schilling, 64 Millionen j per anno. Weiters heißt es in diesem "White Paper": Mitarbeiter im Verwaltungsbereich: 45 Prozent an Einsparungspotential. Das macht laut "White Paper" des Herrn Präsidenten Sallmutter hinsichtlich der gesamten Verwaltungskosten ein Einsparungspotential von 6,137 Milliarden Schilling, also rund 446 Millionen j per anno. – Ich bezweifle zwar so manche Zahlen in diesem "White Paper" des Herrn Präsidenten Sallmutter, aber: So ganz falsch werden da die Experten und auch die Mitarbeiter der Frau Kollegin Hostasch, die dieses Papier entwickelt haben, wohl auch nicht liegen.

Herr Kollege Nürnberger! Da sollte man, wie ich meine, einhaken. Und ich sage Ihnen daher: Wenn Sie im österreichischen Gesundheitssystem tatsächlich eine soziale Politik für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler haben wollen, sollten Sie im Verwaltungsbereich endlich jene Einsparungen mittragen, die auch nach Ansicht des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger erzielbar wären, publiziert eben in diesem "White Paper". Damit könnte man in Österreich sowohl den Krankenversicherungen als auch – und: vor allem  – kranken Menschen bessere Hilfe garantieren, und zwar bei gleichbleibenden Beiträgen. Und das bitte ist das Ziel dieser Bundesregierung und, wie ich hoffe, auch der Mehrheit der Abgeordneten hier im Hohen Hause. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Da Sie von der SPÖ die "soziale Dimension" hier angesprochen haben: Die Ambulanzgebühren sind für den einen oder anderen, der sie entrichten muss, selbstverständlich schmerzlich – und oft eben auch deshalb schmerzlich, weil ungewohnt; diese haben jedoch einen Lenkungseffekt. Seitens unserer Bundesregierung ist jedoch vorgesehen, die Bezieher kleinster Einkommen von der Ambulanzgebühr auszunehmen. – Herr Sallmutter und seine Leute hingegen hatten vor,


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auch diese Einkommensbezieher zu belasten, und zwar mit ihrem Vorschlag auf generelle Beitragserhöhung von 0,3 beziehungsweise 0,5 Prozent. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!) Wir belasten die Ärmsten in unserer Republik mit den Ambulanzgebühren nicht! Sehr geehrter Herr Kollege Nürnberger! Bei Verwirklichung Ihres Modells würden diese jedoch sehr wohl belastet werden! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das alles ist nachvollziehbar, denn Ihre Forderungen, Ihre Aussagen haben immer gelautet: 0,3 beziehungsweise 0,5 Prozent an Beitragserhöhungen für alle! Nichts anderes haben Sie gesagt! Das sollte bitte auch nicht vergessen werden!

Sehr geehrte Damen und Herren! Da hier auch Argumente bezüglich Rollstuhlfahrer gebracht wurden: Es ist mir nicht bekannt, dass das ASVG in der derzeit geltenden Form eine einzige Regelung in Bezug auf Ausnahmen für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer beinhaltet hätte. – Durch uns aber wird es Ausnahmeregelungen für sozial Schwache geben! Und ich meine, dass es gerade in diesem Zusammenhang wichtig ist, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern auch im extramuralen Bereich einen ordentlichen Zugang zu ermöglichen, sodass sie Ärzte selbständig aufsuchen können – und das möglichst ohne große Inanspruchnahme von Behindertentransporten und daraus resultierenden Kosten.

Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, haben jedenfalls die Last und die Verantwortung dafür zu tragen, dass Sie ein diesbezügliches Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahre 1997 nicht umgesetzt haben. Dadurch wäre es nämlich möglich gewesen, Praxisgemeinschaften vor Ort, um die Ecke sozusagen, entstehen zu lassen, sodass es eben auch behinderten Menschen in unserer Republik möglich gewesen wäre, solche Einrichtungen selbständig aufzusuchen, eben auch auf Grund besserer Zugangsbedingungen, so quasi rund um die Uhr, und das auch an Wochenenden, an Samstagen und Sonntagen – Dinge, die diese Bundesregierung in ihr Programm aufgenommen hat und als Forderung im Hinblick auf eine Versorgung im extramuralen Bereich festgeschrieben hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sehen daher, dass wir auf Grund all dieser Versäumnisse einen großen Handlungsbedarf im Gesundheitssystem haben.

Jedenfalls meine ich, dass die Einführung von Ambulanzgebühren in Österreich auch im internationalen Kontext gesehen werden muss. Und wenn man das tut, dann fällt auch auf, dass es in sehr vielen Ländern, die von Sozialdemokraten regiert werden – in Österreich war das aber unter der Regierungszeit der SPÖ anders –, sehr wohl Selbstbehalte, und zwar oft in erheblichem Maße, gibt.

Sie von der SPÖ haben ja behauptet, dass Sozialdemokraten nie für Selbstbehalte eingetreten seien. – Das stimmt wirklich nicht! In diesem Zusammenhang erwähne ich beispielsweise nur das Musterland der Sozialdemokratie, nämlich Schweden. In Schweden werden derzeit bei Notfallbehandlungen bei jedem Patienten, und zwar ohne Ausnahme, 260 Kronen als Selbstbehalt eingehoben – in Schilling: Multiplikation mit 1,70. Darüber hinaus werden in Schweden für jeden erstmaligen Besuch in einer Ambulanz 200 Kronen und bei jedem weiteren Besuch 100 Kronen verrechnet. (Widerspruch bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ähnliche Regelungen gibt es in Finnland, in Irland, in Belgien oder auch in Frankreich, ebenso in einer Reihe weiterer Länder im Falle einer stationären Pflege, so beispielsweise in Deutschland.

Ich meine auch, sehr geehrte Damen und Herren, man sollte bei uns in Österreich die daraus resultierenden Lenkungseffekte – das ist ja in all diesen Ländern aus gutem Grund eingeführt worden – nicht verteufeln. Das würde doch wider besseres Wissen geschehen, denn Sie, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, wissen das doch ganz genau, schon auch auf Grund des Erfahrungsaustausches, den Sie ja auch mit anderen sozialdemokratischen Parteien Europas pflegen.

Hohes Haus! Selbstverständlich wird es notwendig sein, all jene Dinge, die heute in der Diskussion über unser Gesundheitssystem als vorrangig bezeichnet wurden, tatsächlich umzusetzen:


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mehr Versorgung, und zwar rund um die Uhr und direkt vor Ort, eben im niedergelassenen Bereich, damit die Ambulanzen nicht so überfrequentiert sind.

Weiters: mehr ärztliche Versorgung vor Ort durch Spezialisten, bessere Qualität der ärztlichen Versorgung, und zwar flächendeckend vom Neusiedler See bis zum Bodensee, entsprechende Qualität auch hinsichtlich der Versorgungsleistungen. Ich erinnere Sie allerdings daran, sehr geehrte Damen und Herren, dass diese Bundesregierung ein Sozialversicherungssystem, ein Gesundheitssystem "geerbt", übernommen hat, in dem es eine Reihe von Mängeln gerade im extramuralen Bereich gibt. Dazu muss man aber auch ganz klar sagen: Die Verlagerung und die Verbesserung des extramuralen Bereichs hat in der vorhergehenden Bundesregierung nicht unser Regierungspartner Österreichische Volkspartei verhindert, sondern das waren die Vertreter der Arbeiterkammer sowie des Hauptverbandes, die stets aus ideologischen Gründen danach getrachtet haben, das zu verhindern. Man braucht sich ja dazu nur all die wirklich eindeutigen Stellungnahmen aus der Vergangenheit anzusehen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich finde es daher mehr als verwunderlich, dass ausgerechnet und gerade Sie von der SPÖ, die Sie für diese Missstände voll verantwortlich sind, uns von der FPÖ/ÖVP-Regierung Vorwürfe machen! Wir von dieser Bundesregierung denken jedenfalls nicht im Entferntesten daran, es so wie Sie von der SPÖ zu tun: notwendige Reformen zwar anzusprechen – das jedoch letztendlich nicht umzusetzen. Wir werden uns jener Dinge, die in unserem Gesundheitssystem zu Recht als reformbedürftig bezeichnet werden, annehmen, und wir werden diese Probleme lösen.

Bereits in der Vergangenheit wurde genau aufgezeigt, dass im österreichischen Gesundheitssystem Reformen ganz einfach notwendig sind, eben durch zwei – übrigens: teure – Studien: erstens durch die Häusermann-Studie und zweitens durch die KPMG-Studie. Meiner Ansicht nach wurden damals all diese Dinge richtig, ja richtungsweisend auf den Tisch gelegt. Sie von der SPÖ haben jedoch jegliche Konsequenz in Bezug auf eine Umsetzung vermissen lassen. – Die EDV sei in diesem Zusammenhang wirklich nur als ein Beispiel von vielen angeführt. Und da nützt Ihnen von der SPÖ Ihre formale Aussage auch nichts, dass die Häusermann-Studie ohnehin zu 90 Prozent umgesetzt worden sei. – Dazu kann ich nämlich nur sagen: des Papiervolumens ja, des Sachvolumens nein! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.28

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Bevor wir zur tatsächlichen Berichtigung des Abgeordneten Nürnberger kommen, möchte ich noch einmal auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung hinweisen.

§ 58 Abs. 2 GOG lautet: "Eine tatsächliche Berichtigung hat mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen und hat dieser Behauptung den berichtigten Sachverhalt gegenüberzustellen." – (Abg. Grabner: Das haben Sie aber dem Westenthaler nicht gesagt!)

Darüber hinaus möchte ich Ihnen zur Kenntnis bringen, was dazu seitens der Parlamentsdirektion zusätzlich festgestellt wurde:

Es kann nicht jede Behauptung berichtigt werden, sondern die Privilegierung bei der Worterteilung zu einer tatsächlichen Berichtigung ist darin begründet, dass eine unrichtige Tatsachenbehauptung unverzüglich richtiggestellt werden kann.

Und weiters: Was die tatsächliche Berichtigung nicht sein darf, ist ein Diskussionsbeitrag, in dem einfach eine abweichende Meinung zu einem Redner geäußert wird.

Weiters sind tatsächliche Berichtigungen nicht zulässig, wenn es nicht um Tatsachenfeststellungen, sondern um Meinungen oder Auffassungen – in Klammern: politische Wertungen – geht. (Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Das sollten Sie zehnmal abschreiben!)


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Das wollte ich Ihnen zur Kenntnis bringen, und ich ersuche alle Abgeordneten, die sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort melden, darauf Rücksicht zu nehmen.

Bitte, Herr Abgeordneter Nürnberger, Sie sind an der Reihe mit einer tatsächlichen Berichtigung. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Zehnmal solltet ihr die Geschäftsordnung abschreiben! – Gegenrufe bei der SPÖ.)

15.29

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Herr Präsident, herzlichen Dank für diese ausführliche Belehrung!

Ich berichtige erstens: Herr Bundesminister Haupt hat behauptet, dieses "White Paper" stamme von Präsidentem Sallmutter. – Dies ist nicht richtig! Präsident Sallmutter hat kein solches Papier; das kann bestenfalls eines einer EDV-Firma sein. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Ich berichtige zweitens: Herr Bundesminister Haupt hat behauptet, die Wiener Gebietskrankenkasse werde durch die Ambulanzgebühr Gewinne machen. – Das ist unrichtig!

Ich habe gesagt: Durch die Umlenkung zu Vertragsärzten und dadurch dass sich jemand einen Krankenschein, einen Überweisungsschein holt, hat die Wiener Gebietskrankenkasse Mehraufwendungen von 485 Millionen Schilling. Abzüglich der Einnahmen von 200 Millionen Schilling bleibt ein Minus von 285 Millionen Schilling übrig. (Abg. Dr. Khol: Das ist eine Meinung, aber keine tatsächliche Berichtigung! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich berichtige drittens: Das, was Sie, Herr Bundesminister Haupt, zu einer Beitragserhöhung von 0,3 Prozent gesagt haben, ist unrichtig!

Richtig ist, dass das bei einem Monatsbezug von 13 000 S 546 S im Jahr sind. Und wenn man das aufs Jahr rechnet: viermal die Ambulanzgebühr, viermal 250 S sind 1 000 S. – Unser Modell käme also billiger. Aber, Herr Bundesminister, so wie bei ...

15.31

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter, ich habe vielleicht doch nicht ganz zu Unrecht die Bestimmungen hinsichtlich § 58 Abs. 2 GOG verlesen. – Ich danke.

(Beifall bei der SPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Nürnberger. )

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haigermoser. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung des Abg. Nürnberger –: Das war ein ganz schöner Absturz! – Gegenrufe bei der SPÖ.)

15.31

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! (Abg. Grabner schickt sich an, den Sitzungssaal zu verlassen.) Kollege Arnold Grabner, Sportsprecher der SPÖ (Rufe bei den Freiheitlichen: Ha, ha, ha!), bleib noch ein bisschen da, ich möchte nämlich auch dich kurz ansprechen. Du hast ja heute den Fußball bemüht, und deshalb möchte ich dir sagen: Es gibt berühmte Sprüche von berühmten Fußballern, festgehalten in einer Sammlung. So meinte unter anderem einmal Manfred Krafft, der dir ja nicht unbekannt sein dürfte:

"Meine Mannschaft ist 15 oder 16 Mal ins Abseits gerannt. Das haben wir auch die ganze Woche geübt." – So haben Sie heute auch gehandelt, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Arnold Grabner, "Non-playing-Captain", wir schauen uns dann gemeinsam dieses "White Paper" an, das Herr Nürnberger nicht kennt! (Zwischenruf des Abg. Grabner. )

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Bundesminister Haupt hat Ihnen die Fakten auf den Tisch gelegt, sie mit Zahlen untermauert und gesagt, was Sache ist. Mich wundert allerdings, meine Damen und Herren von der vereinigten Linken, insbesondere von der Sozialdemokratie,


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65. Sitzung / Seite 60

mit welcher Kaltschnäuzigkeit Sie den untauglichen Versuch unternehmen, sich von Ihrer eigenen – zugegeben: schlechten – Vergangenheit loszusagen. Das werden wir aber nicht zulassen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das werden wir deswegen nicht zulassen, Herr Kollege Nürnberger, weil die Rechnungen, die Sie aufzumachen versucht haben (Abg. Nürnberger: Leider stimmen!), genau jenen Rechnungen entsprechen, die Sie uns in Bezug auf den "Konsum" aufzutischen versucht haben! Und auf eine solche Rechnungslegung wollen wir ganz und gar verzichten, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Die SPÖ-Parteikassa bitte nicht zu vergessen! – Gegenrufe bei der SPÖ.)

Das wäre doch gerade so, als ob man einen Konkursler zum Masseverwalter machen würde, meine Damen und Herren! Das werden wir auch in der Gesundheitspolitik nicht zulassen! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Diese "Raubersg’schichten", die Sie von der SPÖ uns da heute aufzutischen versucht haben, glaubt Ihnen doch kein Mensch! Schauen wir uns doch ein bisschen die Vergangenheit an! (Abg. Öllinger: Ja, Ihre!) Sie haben dieser Koalitionsregierung, Sie haben dieser Reformregierung, 1 Million Menschen in Österreich an der Armutsgrenze hinterlassen! Und diese Armutsgrenze nach unten zu drücken, das ist Ziel dieser Bundesregierung. (Abg. Mag. Kuntzl: Mit den Ambulanzgebühren?) Mit Ihrer Politik haben Sie von der SPÖ es "geschafft", das alles den Bürgern anzutun! – Wir von den Koalitionsparteien hingegen wollen den Österreicherinnen und Österreichern etwas Gutes tun! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Rufe bei der SPÖ: Ja, vor allem mit der Ambulanzgebühr!)

Die von Ihnen geforderte generelle Beitragserhöhung würde beispielsweise auch die Lehrlinge treffen, würde die Lohnnebenkosten in die Höhe treiben, würde den Wirtschaftsstandort Österreich gefährden. (Widerspruch bei der SPÖ.) Und weil diese Bundesregierung Zukunftshoffnung gibt, hat sich beispielsweise ein großer internationaler Konzern dazu entschlossen, seine gesamte Produktion nach Wien zu verlegen! Das sollte Sie auch freuen, meine Damen und Herren von der SPÖ – und Sie sollten daher hier nicht dauernd die österreichische Gesundheitspolitik schlecht zu machen versuchen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

4 Milliarden Schilling haben Sie von der SPÖ mit Ihren zwei Belastungspaketen den Behinderten in Österreich weggenommen! Das sei Ihnen auch ins Stammbuch geschrieben!

Nun zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Gusenbauer, der heute hier den hehren Parlamentarismus herbeizureden versucht hat. Das gehe alles viel zu schnell, meinte Gusenbauer. Und weiters: Der Parlamentarismus würde hier sozusagen unter den Teppich gekehrt werden.

Ich erinnere mich noch gut daran – ich bin zwar schon lange hier im Hause, aber deswegen noch nicht vergesslich (Abg. Oberhaidinger: Das Erste stimmt, das Zweite kann ich nicht bestätigen!)  –: Als es bei der Gewerbeordnung darum ging, ein ordentliches Gesetz über die Bühne zu bringen, musste damals eine Ausschusssitzung mehrmals unterbrochen werden, und zwar so lange, bis die Faxe von der Arbeiterkammer hier hereingeflattert waren. Als das Faxgerät den Geist aufgab, mussten wir eine weitere Stunde warten. Und als dann diese ganze Sache endlich fertig zu sein schien, wurden noch schnell die Unterschriften der sozialistischen Abgeordneten draufgekritzelt. Dann: In die Höhe mit den Händen – und damit war die Abstimmung erledigt. – So war Ihre Politik in der Vergangenheit! Bei so etwas machen wir jedenfalls nicht mit!

Daher geht auch der Vorwurf von Ihnen von der SPÖ, hier würden Husch-Pfusch-Gesetze gemacht, völlig ins Leere. – An Ihrer (in Richtung SPÖ gewandt) Vergangenheit sind Sie zu messen! Und das ist schlimm genug! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Dieses schlechte Schauspiel, das Sie von der SPÖ hier aufgeführt haben, ist ja auch eine wirkliche Gemeinheit jenen Personen gegenüber ...


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65. Sitzung / Seite 61

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Herr Abgeordneter, es sind hier jetzt einige Ausdrücke gefallen, die der Würde dieses Hauses nicht angemessen sind. Ich ersuche, bei den weiteren Ausführungen darauf Rücksicht zu nehmen!

Abgeordneter Helmut Haigermoser (fortsetzend): Herr Kollege Präsident, ich maße mir nicht an, Sie zu kritisieren, aber das Wort "Gemeinheit" ist im Volksgebrauch als nicht schlimm zu werten. – Aber wenn Sie, Herr Präsident, meinen, es sei zu deftig, dann sage ich: Ich habe "Gemeinheit" nicht wirklich gemeint, und ich werde das Wort "Gemeinheit" heute von diesem Rednerpult aus auch nicht mehr verwenden. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! In Österreich haben wir ein hervorragendes Gesundheitssystem; das wurde ja heute hier schon einige Male angesprochen. Die Ärzte, das Pflegepersonal leisten Hervorragendes; die Beiträge der Österreicherinnen und Österreicher werden – grosso modo – auch in entsprechender Form verwaltet. Aber das Spiel der Herren Sallmutter und Bittner werden wir von den Regierungsparteien nicht mitmachen, meine Damen und Herren!

Wenn auf dem Rücken von Ärzten, des Pflegepersonals sowie der Beitragszahler parteipolitisches Kleingeld zu schlagen versucht wird, dann werden wir all jene, die das tun, in die Schranken weisen, und zwar nicht nur hier vom Rednerpult aus, sondern eben auch in Diskussionen mit der Bevölkerung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es bedeutet auch geradezu eine Ungeheuerlichkeit niedergelassenen Ärzten gegenüber, wenn Sie deren Tätigkeit, die diese oft rund um die Uhr durchführen, schlecht zu machen versuchen, meine Damen und Herren von der SPÖ! Das hat sich dieser Berufsstand wahrlich nicht verdient! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn Sie jetzt versuchen, diesen Personen den schwarzen Peter zuzuspielen (Rufe bei der SPÖ: Nein, den blauen!), dann ist das ungeheuerlich, meine Damen und Herren! Und weiters: Wer jetzt nicht mithilft, dass unser Gesundheitssystem finanzierbar bleibt, macht sich auch an jenen Personen mitschuldig, die genauso gesundheitlichen Schutz brauchen, jedoch nicht in Großstädten, nicht in Ballungszentren wohnen.

Wo waren Sie denn, meine Damen und Herren von der SPÖ, als es darum ging, das Gesundheitssystem auf dem Land zu verbessern? Es wurde ja heute bereits mehrmals hier gesagt: Sie von der SPÖ haben damals einen wilden Kampf gegen die Gemeinschaftspraxen geführt; Sie haben verhindert, dass zusätzliche Facharztpraxen auf dem flachen Lande geschaffen werden! Was die Gesundheitspolitik anlangt, haben Sie überall versagt, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Daher bedeutet es gelebte Solidarität, wenn wir heute eine Lösung beschließen, mit der unser Gesundheitssystem verbessert und ausgebaut wird. – Diese Politik der verbrannten Erde, wie Sie heute hier von Ihnen, meine Damen und Herren von der SPÖ, betrieben wird, ist keine Politik mit Herz! Daher: Lassen Sie die Herzen aus dem Spiel, lassen Sie das den Ärzten über, meine Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Öllinger. ) Eine Politik, wie Sie sie betreiben, ist blutleer. Und wer kein Blut hat, ist auch nicht glaubwürdig! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zum Schluss kommend eine kleine Gusenbauer-"Moritat", Herr Genosse Parteivorsitzender. Vergangenes Wochenende ging der Parteitag der Salzburger Sozialdemokraten über die Bühne, und da fiel mir ein Artikel in die Hände (Abg. Öllinger: Dass Ihnen was in die Hände fällt!), ein Artikel der "Salzburger Nachrichten" von heute, in der ein nicht unbekannter Journalist schreibt – ich zitiere –:

"Erst kommt er verspätet: SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer. Dann geht er am Triumph-Parteitag der Gabi Burgstaller spurlos vorüber." (Abg. Dr. Gusenbauer macht in Richtung des Redners die so genannte Scheibenwischer-Bewegung.)


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65. Sitzung / Seite 62

Und weiters heißt es in diesem Artikel: "Gusenbauer lässt sich im Stoffsessel neben Frau Buchleitner nieder. Die schenkt ihm kurz Aufmerksamkeit. Von da an regiert die allgemeine Nichtbeachtung des Gastes aus Wien."

Anschließend geht es wie folgt weiter: "Die Mittagspause vor seinem Auftritt vertreibt sich Gusenbauer mehr oder weniger mit sich selbst oder seinem Handy. Kaum jemand spricht mit ihm, selbst an der überfüllten Bar bleibt er allein, als er sich ein kleines Bier bestellt. Aus dem Hosensack zupft er ein loses Bündel Geldscheine, ein, zwei Tausender, ein paar Hunderter. Er bezahlt. Niemand lädt ihn ein. Er bleibt allein mit sich und seinem Seidel. Dann fischt er eine Gauloise aus der blauen Pappschachtel ..." (Rufe bei den Grünen: Zur Sache!)

Klammer auf: also er hält es auch mit dem französischen Rauchwerk, nicht nur beim Champagnisieren mit französischer Ware; Klammer geschlossen – das war ein Beitrag von mir ...

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter! Wir sind bitte bei den Ambulanzgebühren! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Abgeordneter Helmut Haigermoser (fortsetzend): Ich zitiere weiter: "Er", also Gusenbauer, "verzieht sich in ein Eck ..." – wahrscheinlich denkt er über die Ambulanzgebühr nach, meine Damen und Herren! (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)  – Ich hoffe, dass ich damit Ihrer Aufforderung nachgekommen bin, Herr Präsident.

"Dann wieder ,Gusi, allein am Parteitag‘": allein mit der Ambulanzgebühr, allein mit sich selbst. – Hoffentlich bleibt er gesund. Wir wünschen uns einen gesunden Gusenbauer!

Meine Damen und Herren! Aber in der Zwischenzeit denken viele über die Ambulanzgebühr nach. Zilk denkt zum Beispiel über einen anderen Spitzenkandidaten nach: Er ruft nach Häupl.

Wir wünschen uns beide: Eine Doppelmühle ist uns allemal recht. Wir in der Provinz, wie die Wiener sagen, können auch mit einem Häupl bei der nächsten Wahl rechnen.

Meine Damen und Herren! Glück auf! Wir sind auf dem richtigen Wege. Ob Sie es noch sind – "Gusi" mutterseelenallein? – Wir werden sehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.41

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte.

15.42

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben heute sehr viel (Unruhe im Saal – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen) über das Gesundheitswesen in Österreich diskutiert, und ich freue mich, dass viele immer wieder darauf hingewiesen haben: Jawohl, wir haben ein gutes Gesundheitswesen in Österreich!

Ich freue mich darüber, aber ein Punkt war in diesem Zusammenhang ganz entscheidend, meine Damen und Herren, und zwar: Ich kenne keinen Gesundheitsminister der letzten 20 Jahre, der nicht immer darauf hingewiesen hätte, dass wir versuchen müssen, die Patienten aus den Krankenanstalten herauszuholen und die Versorgung durch Fachärzte und praktische Ärzte zu stärken. Es geht hier um einen Lenkungseffekt, den wir in der Gesundheitspolitik unbedingt brauchen: die Stärkung der praktischen Ärzte und die Stärkung der Fachärzte.

Heute, bei der Behandlung dieses Themas im Sozialausschuss, wurde dieser Punkt von den Ärztekammer-Vertretern sehr klar und deutlich unterstrichen: Heraus aus den Ambulanzen und hin zu den Fachärzten und praktischen Ärzten!

Es stimmt nicht, wenn hier von der SPÖ argumentiert wird, dass dieses Ziel früher nicht angestrebt worden ist. – Ich meine, das ist ein ganz wichtiges Ziel unserer Gesundheitspolitik, und es


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65. Sitzung / Seite 63

soll in dieser Form auch bleiben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweiter Punkt: Herr Kollege Haigermoser! Der Vorschlag des ÖGB zur Finanzierung der Ambulanzen lautet ganz anders als das, was Herr Nürnberger hier vorgetragen hat. Die SPÖ verlangt nicht nur eine generelle Erhöhung des Beitrages. Der frühere Präsident des Hauptverbandes, Sekretär Leutner, bringt eine neue Finanzierungsalternative für die Ambulanzgebühren – ich lese Ihnen vor, was er heute um die Mittagszeit ausgesendet hat –:

"Wenn nach Alternativen im Finanzierungsbereich gesucht wird, dann findet man diese leicht." Man könnte die ",Arbeitgeberbeiträge bei der Krankenversicherung für ArbeiterInnen um 0,3 Prozent‘" erhöhen, das würde auch ",den gleichen Betrag von 1 Milliarde Schilling‘" erbringen.

Meine Damen und Herren! Sie wollen Ambulanzen mit Arbeitgeberbeiträgen für die Arbeiter finanzieren, also Lohnkosten für die Arbeiter erhöhen! Ist das sozial? Ist das arbeitnehmerfreundlich? (Abg. Ing. Westenthaler: Nein!)  – Ich sage eindeutig nein zu diesem Vorschlag, Herr Präsident Verzetnitsch und Herr Nürnberger! Wir können dieses Problem nicht zu Lasten der Arbeiter lösen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich finde es unerhört, überhaupt einen solchen Vorschlag zu machen, Lohnnebenkosten für Arbeiter anzuheben! – Klug ist es auf jeden Fall nicht, meine Damen und Herren von der SPÖ und vom ÖGB.

Meine Damen und Herren! Ich möchte in diesem Zusammenhang auch die Frage stellen: War es bisher gerecht, dass jemand, der zum praktischen Arzt oder zum Facharzt ging, 50 S und mehr an Krankenscheingebühr bezahlen musste, wogegen derjenige, der in die Ambulanz ging, keinen Beitrag zahlte? War das sozial gerecht? (Abg. Schwarzenberger: Nein, das war nicht sozial gerecht!) Warum haben Sie das eingeführt, meine Damen und Herren? Woher kommt dieser Vorschlag? Warum ist es damals so gemacht worden? Warum hat man damals, im Jahre 1996 oder 1997, nicht den Vorschlag übernommen, der allgemein, von allen vertreten worden ist, nämlich Behandlungsgebühren einzuführen? – Wir haben es von Frau Mag. Prammer gehört: Auch Rieder hatte vorgeschlagen, Behandlungsgebühren einzuführen. (Abg. Silhavy: Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! Schieben Sie es nicht auf die Vergangenheit!)

Und, meine Damen und Herren, noch einen vorletzten Punkt (Abg. Silhavy: Stehen Sie zu Ihrer Verantwortung!): Die Maßnahme, die wir jetzt setzen, Frau Abgeordnete Silhavy, ist sozial gerecht. Sie schützt sozial Schwache, und sie schützt insbesondere schwangere Frauen – und zwar generell. Frau Abgeordnete Bauer, Sie haben nicht gelesen, was im Antrag tatsächlich steht: Alle Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft sind von der Ambulanzgebühr völlig befreit! (Beifall bei der ÖVP.)

Bei Leistungen im Rahmen der Mutterschaft wird keine Ambulanzgebühr, wird keine Behandlungsgebühr eingehoben. – Auch in diesem Punkt versuchen Sie jetzt wieder falsche Dinge in den Raum zu stellen.

Sie stellen alles in Frage: Sie wollen den Behandlungsbeitrag generell streichen – auch bei den Bauern, auch beim Gewerbe, dort, wo er mit Ihrer Zustimmung eingeführt worden ist. Sie wollen die Anspruchsvoraussetzungen bei der Arbeitslosenversicherung, die wir lange überlegt und mit Ihnen diskutiert haben, wieder rückgängig machen. Sie wollen, dass die Menschen weiterhin mit 55 und 57 Jahren in die Pension übertreten können. Die grünen Abgeordneten wollen ein Mindesteinkommen für alle einführen.

Meine Damen und Herren! Ist Ihnen klar, dass unter diesen Voraussetzungen, bei einer solchen Politik nicht nur unser Gesundheitssystem, sondern auch unser Sozialsystem zusammenbrechen würde? – Ich halte diese Maßnahme, die sozial ausgewogen ist, die die sozial Schwachen schützt und schont, für gerechtfertigt, auch im Sinne der früheren Diskussionen, die wir zu diesem Thema geführt haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.48


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65. Sitzung / Seite 64

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

15.48

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zunächst zum parlamentarischen Procedere.

Es ist zuvor kritisiert worden, auch die frühere rot-schwarze Bundesregierung hätte oftmals überfallsartig Gesetze ins Haus gebracht (Abg. Dr. Pumberger: Zwei Stück!), keine ordentliche Begutachtung zugelassen und umfangreiche Abänderungsanträge erst im Ausschuss präsentiert. – Ja, das stimmt, aber ein Novum ist es, dass Regierungsparteien selbst ein klassisches Oppositionsinstrument verwenden, nämlich den Fristsetzungsantrag – das ist schon peinlich genug, denn sie hätten sonst alle Möglichkeiten in diesem Haus, um einen eigenen Pfusch zu korrigieren –, dass sie dann offenbar dieser Frist nicht genügen können und dass am Freitag dann die Klubobleute der Regierungsparteien die Weisung an ihre VertreterInnen im Sozialausschuss ausgeben, es dürfe keinen Ausschussbericht geben. Das ist eine Kapitulation des Parlamentarismus und der Kniefall vor der Regierung! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Es geht jetzt offenbar nicht mehr um "speed kills", sondern es geht darum, dass in diesem Haus überhaupt keine Debatte mehr erwünscht ist. Eine gute Empfehlung an die Damen und Herren von Blau-Schwarz wäre vielleicht: Machen Sie doch rückwirkende Fristsetzungen, dann gibt es überhaupt keine Ausschussberatungen mehr, und dann können Sie immer gleich alles so in dieser "Ambulanz-Tour" ins Haus bringen!

Zum Zweiten: Gerade bei der freiheitlichen Fraktion oder bei ihren SpitzenrepräsentantInnen habe ich nach der Wiener Wahl zunächst einmal verbal ein wenig an Zerknirschtheit aus den Statements gehört. Auch gestern im Fernsehen war da in einer recht denkwürdigen Debatte zu hören, Sie wollen nicht mehr auf Feindbilder setzen, nein, Sie wollen die eigenen Stärken und die eigenen Errungenschaften besser verkaufen, besser den "kleinen Leuten" nahe bringen.

In dieser Debatte habe ich davon ganz wenig wahrgenommen. Wir wissen zwar jetzt ganz genau, dass Abgeordneter Gusenbauer irgendwann einmal Champagner getrunken hat. Und was mögliche Anträge der sozialdemokratischen oder der grünen Fraktion betrifft – die mangels Mehrheit in diesem Haus nicht zum Tragen kommen –, so wissen wir jetzt, wie schrecklich die wären. Nur, meine Damen und Herren: Den Lehrlingen, den chronisch Kranken, die jetzt die Ambulanzgebühren zu zahlen haben werden, wird es ziemlich egal sein, wann und wo wer Champagner getrunken hat, sondern die müssen tief in die Geldbörse greifen. Das ist der Skandal! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum Dritten, zu den Inhalten: Lenkungseffekte wollen Sie, meine Damen und Herren. Es fällt auf: Immer wenn Sie anfangen zu lenken, dann geht es in Richtung Bildungs- und Sozialabbau. Die Begründung ist immer die gleiche: Weil die Kindergärten etwas kosten, müssen auch die Universitäten etwas kosten – statt dass man beides endlich frei stellt! Weil gewisse Berufsgruppen schon bisher Selbstbehalte haben, müssen jetzt alle Selbstbehalte haben. Das heißt, die Lenkung geht im Sozialbereich immer in Richtung Abbau.

Meine Damen und Herren! Ich habe von Ihnen noch nicht gehört, dass Sie etwa eine Lenkung in Richtung einer Friedensordnung anstreben, dass Sie beispielsweise einen Abfangjägerbeitrag, einen "Panzer-Schilling" oder Ähnliches einheben. Nein, es geht immer gegen den Sozialbereich, es geht immer gegen den Bildungsbereich! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Zur Sache!)

In Richtung ökologischer Lenkung ist bei Ihnen ohnehin nichts zu erwarten gewesen.

Meine Damen und Herren! Sie lassen den "kleinen Leuten" die Wahl zwischen Pest und Cholera, und das ist gesundheitspolitisch jedenfalls eine schlechte Wahl! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.52


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65. Sitzung / Seite 65

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Haupt. (Bundesminister Mag. Haupt bringt zum Ausdruck, dass er auf seine Wortmeldung verzichtet.) – Der Herr Bundesminister verzichtet angesichts der in der Präsidiale vereinbarten Zeit auf seine Wortmeldung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Verzetnitsch. – Bitte.

15.53

Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich versuche, mich in meiner Tätigkeit immer auch mit den Argumenten auseinander zu setzen, die andere auf den Tisch legen. Wir haben heute mehrfach gehört, dass in Wirklichkeit die Ambulanzgebühr nur deswegen eingeführt wird, um einen Lenkungseffekt zu erzielen.

"Lenkungseffekt" lautet es! Den Kunden von der einen Produktionsstätte in eine andere zu bringen, ist die Devise. Ich habe Präsidenten Maderthaner, der vom Wirtschaften wesentlich mehr versteht als ich – denn ich bin ja nur Gewerkschafter –, gefragt, wie denn das eigentlich wäre, wenn es in der Wirtschaft in irgendeinem Bereich Probleme gäbe: ob hier ein Gesetz beschlossen werden muss, dass man zum Beispiel nur ein Produkt einer bestimmten Firma kaufen kann, denn sonst ist der Lenkungseffekt nicht zu erzielen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sagen Sie es doch klar und deutlich: Wenn die privaten Ärzte so gut wären, warum gehen denn die Leute dann in die Ambulanzen? Erklären Sie das doch einmal! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Das werden wir allen Ärzten mitteilen!)

Ist es nicht Tatsache – und Beispiele dafür wurden heute sowohl im Ausschuss als auch hier bei der Debatte gebracht –, dass in manchen Behandlungsbereichen eben manchmal am Wochenende kein praktischer Arzt zur Verfügung steht und dass automatisch an die Ambulanz überwiesen wird?

Wenn wir also von einer Neuordnung des Gesundheitssystems reden und tatsächlich die praktischen Ärzte, die hervorragende Arbeit leisten, in dieses System integrieren, warum machen wir dann eine Strafsteuer? Das Produkt würde doch für sich selbst sprechen! Ich kenne genügend Menschen, die keine Ambulanz aufsuchen, sondern von ihrem praktischen Arzt bestens behandelt werden. Das, was Sie machen, ist Zwangsbeglückung, Zuordnung, obwohl Sie keine Alternative vorweisen können, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Sie wollen die Beiträge erhöhen, Herr Kollege Verzetnitsch! Seien Sie doch einmal ehrlich und sagen Sie, dass Sie die Beiträge erhöhen wollen!)

Herr Abgeordneter Feurstein, wenn Sie schon zitieren, dann zitieren Sie vollständig! Herr Kollege Leutner hat darauf hingewiesen, dass es eine Möglichkeit gäbe, die Beiträge um 0,3 Prozent zu erhöhen, aber gleichzeitig die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzusenken und die Abschöpfung nicht so stark vorzunehmen, wie Sie das in Wirklichkeit vorhaben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.) Das kostet den Einzelnen nichts – nehmen Sie das zur Kenntnis!

Aber es passt in Ihre Linie, wie es gestern in der Sendung "Betrifft" deutlich herausgekommen ist: Kritikern "das Handwerk zu legen", Kritiker mundtot zu machen. Bei Ihnen darf es nur Ja-Sager geben, und wenn sie nicht ja sagen, dann gehen sie in Krankenstand, so wie Abgeordneter Ofner! (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP angesichts des auf seinem Platz anwesenden Abg. Dr. Ofner. – Abg. Ing. Westenthaler: Kollege Ofner ist ja da!)

Entschuldigung! Ich meine nicht dich, ich meine deinen Kollegen, der vor dir sitzt! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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Stenographisches Protokoll
65. Sitzung / Seite 66

Wir kommen nun zu einer Reihe von Abstimmungen.

Zunächst ist über den Rückverweisungsantrag, den die Abgeordneten Öllinger und Genossen zum Antrag 412/A der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen gestellt haben, abzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Öllinger und Genossen eintreten – also dafür, den Gegenstand nochmals dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen –, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest, das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den im Antrag 412/A der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen enthaltenen Gesetzentwurf.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Rasinger und Dr. Pumberger vor.

Schließlich liegen zwei von je 20 Abgeordneten unterzeichnete Verlangen auf namentliche Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen beziehungsweise dem Verlangen auf getrennte Abstimmung sowie dem Verlangen auf namentliche Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 bezieht.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung auch durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, finden Sie in den Laden. Sie tragen die Bezeichnung "Ja"  – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise "Nein"  – das sind die rosafarbenen. Für diese Abstimmung können ausschließlich die amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für Artikel 1 in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen stimmen, "Ja" -Stimmzettel, jene, die dagegen sind, "Nein" -Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr den Herrn Schriftführer, Abgeordneten Mag. Schweitzer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Frau Abgeordnete Sophie Bauer wird ihn dabei später ablösen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Mag. Schweitzer und Sophie Bauer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die Stimmabgabe ist beendet.


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Stenographisches Protokoll
65. Sitzung / Seite 67

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen.

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.04 Uhr unterbrochen und um 16.08 Uhr wieder aufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen!

Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt wie folgt:

Es wurden 174 Stimmen abgegeben, davon waren 75 "Ja"- und 99 "Nein"-Stimmen.

(Abweichend von der Bekanntgabe des Stimmverhaltens durch Präsidenten Dr. Fischer lautet das tatsächliche Abstimmungsergebnis wie folgt: abgegebene Stimmen: 173; davon "Ja"- Stimmen: 74, "Nein"- Stimmen: 99. )

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen zum Artikel 1 ist somit abgelehnt.

Nach § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abstimmenden wie immer im Stenographischen Protokoll festgehalten.

Mit "Ja" stimmten die Abgeordneten:

Antoni;

Bauer Hannes, Bauer Sophie, Binder, Brix, Brosz, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Dobnigg;

Eder, Edler, Edlinger, Einem;

Faul, Fischer;

Gartlehner, Gaßner, Grabner, Gradwohl, Grünewald, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haidlmayr, Heinisch-Hosek, Heindl, Heinzl, Hlavac, Huber;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Keppelmüller, Kiermaier, Kogler, Kostelka, Kräuter, Kubitschek, Kummerer, Kuntzl;

Leikam, Lichtenberger, Lunacek;

Maier, Mertel, Moser, Muttonen;

Niederwieser, Nürnberger;

Oberhaidinger, Öllinger;

Parfuss, Parnigoni, Pendl, Petrovic, Pfeffer, Pirklhuber, Plank, Posch, Prähauser, Prammer;

Rada, Reheis, Riepl;

Schasching, Schwemlein, Silhavy, Sima, Stoisits;


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Stenographisches Protokoll
65. Sitzung / Seite 68

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Wimmer, Wittmann, Wurm.

Mit "Nein" stimmten die Abgeordneten:

Achatz, Auer;

Bauer Rosemarie, Baumgartner-Gabitzer, Böhacker, Bösch, Brinek, Bruckmann, Brugger, Burket;

Dolinschek, Donabauer;

Egghart, Ellmauer;

Fallent, Fasslabend, Fekter, Feurstein, Fink, Firlinger, Freigaßner, Freund, Frieser;

Gahr, Gatterer, Graf Herbert L., Graf Martin, Grollitsch, Großruck;

Haigermoser, Hakl, Haller, Hartinger, Hetzl, Hofmann, Hornegger, Hornek;

Jung;

Kampichler, Khol, Kiss, Knerzl, Kopf, Kößl, Krüger, Kukacka, Kurzbauer, Kurzmann;

Leiner, Lentsch, Lexer, Loos;

Maderthaner, Mainoni, Miedl, Mikl-Leitner, Mitterlehner, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neudeck;

Ofner;

Papházy, Partik-Pablé, Pecher, Pistotnig, Prinz, Prinzhorn, Pumberger, Puttinger;

Rasinger, Reindl;

Schender, Scheuch, Schoettel-Delacher, Schultes, Schwarzenberger, Schweisgut, Schweitzer, Sevignani, Sodian, Spindelegger, Stadler, Staffaneller, Steibl, Stummvoll;

Tancsits, Trattner, Trinkl;

Wattaul, Weinmeier, Wenitsch, Westenthaler, Wochesländer, Wolfmayr;

Zellot, Zernatto, Zierler, Zweytick.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir setzen mit den Abstimmungen fort.

Die Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Z 2 § 135a Abs. 2 Z 1, 2 und 5 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Schwarzenberger: Ihr seid gegen die Ausnahme! – Gegenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Wir kommen als Nächstes zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 2 § 135a Abs. 2 Z 7 in der Fassung der Abänderungsantrages Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen.


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Stenographisches Protokoll
65. Sitzung / Seite 69

Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Teil des Antrages ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen haben einen weiteren Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Z 2 § 135a Abs. 2, und zwar Anfügung einer Z 8, sowie auf die Absätze 3 und 4 bezieht.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, ein Zeichen geben. – Ich stelle fest, das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die restlichen Teile des Artikels 1 in der Fassung des Antrages 412/A.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Artikel 2, 3 und 4 bezieht. Ich lasse darüber abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Änderungsantrag Dr. Gusenbauer zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, der Antrag hat nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist somit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Artikel 2, 3 und 4 in der Fassung des Antrages 412/A.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die dem zustimmen, dies bekunden. – Dies ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Initiativantrages 412/A der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Dies ist mit Mehrheit beschlossen.

Damit haben wir die zweite Lesung beendet.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Das Verlangen ist von 20 Abgeordneten, also ausreichend, unterstützt. Daher ist die Abstimmung in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung durchzuführen.

Was die Stimmzettel betrifft, verweise ich auf das, was der Dritte Präsident über die "Ja" - beziehungsweise "Nein" -Stimmzettel vorhin mitgeteilt hat.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die in dritter Lesung dem Antrag 412/A zustimmen, "Ja" -Zettel und jene, die dagegen stimmen, "Nein" -Zettel zu verwenden.

Herr Schriftführer Mag. Schweitzer beginnt mit dem Namensaufruf; Frau Abgeordnete Sophie Bauer wird ihn zur Hälfte der Abstimmung ablösen. – Bitte, Herr Schriftführer.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Mag. Schweitzer und Sophie Bauer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Haben alle Stimmberechtigten ihre Stimme abgegeben? – Dies scheint der Fall zu sein. Damit erkläre ich die Stimmabgabe für beendet.

Ich bitte die damit beauftragten Kolleginnen und Kollegen, die Stimmenzählung vorzunehmen.


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Stenographisches Protokoll
65. Sitzung / Seite 70

Zu diesem Zweck wird die Sitzung für einige Minuten unterbrochen. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.18 Uhr unterbrochen und um 16.22 Uhr wieder aufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe folgendes Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegeben wurden 175 Stimmen, davon waren 99 "Ja"-Stimmen und 76 "Nein"-Stimmen.

Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Lesung angenommen.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit "Ja" stimmten die Abgeordneten:

Achatz, Auer;

Bauer Rosemarie, Baumgartner-Gabitzer, Böhacker, Bösch, Brinek, Bruckmann, Brugger, Burket;

Dolinschek, Donabauer;

Egghart, Ellmauer;

Fallent, Fasslabend, Fekter, Feurstein, Fink, Firlinger, Freigaßner, Freund, Frieser;

Gahr, Gatterer, Graf Herbert L., Graf Martin, Grollitsch, Großruck;

Haigermoser, Hakl, Haller, Hartinger, Hetzl, Hofmann, Hornegger, Hornek;

Jung;

Kampichler, Khol, Kiss, Knerzl, Kopf, Kößl, Krüger, Kukacka, Kurzbauer, Kurzmann;

Leiner, Lentsch, Lexer, Loos;

Maderthaner, Mainoni, Miedl, Mikl-Leitner, Mitterlehner, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neudeck;

Ofner;

Papházy, Partik-Pablé, Pecher, Pistotnig, Prinz, Prinzhorn, Pumberger, Puttinger;

Rasinger, Reindl;

Schender, Scheuch, Schoettel-Delacher, Schultes, Schwarzenberger, Schweisgut, Schweitzer, Sevignani, Sodian, Spindelegger, Stadler, Staffaneller, Steibl, Stummvoll;

Tancsits, Trattner, Trinkl;

Wattaul, Weinmeier, Wenitsch, Westenthaler, Wochesländer, Wolfmayr;

Zellot, Zernatto, Zierler, Zweytick.


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
65. Sitzung / Seite 71

Mit "Nein " stimmten die Abgeordneten:

Antoni;

Bauer Hannes, Bauer Sophie, Binder, Brix, Brosz, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Dobnigg;

Eder Kurt, Edler Josef, Edlinger, Einem;

Faul, Fischer;

Gaál, Gartlehner, Gaßner, Grabner, Gradwohl, Grünewald, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haidlmayr, Heindl, Heinisch-Hosek, Heinzl, Hlavac, Huber;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Keppelmüller, Kiermaier, Kogler, Kostelka, Kräuter, Kubitschek, Kummerer, Kuntzl;

Lackner, Leikam, Lichtenberger, Lunacek;

Maier, Mertel, Moser, Muttonen;

Niederwieser, Nürnberger;

Oberhaidinger, Öllinger;

Parfuss, Parnigoni, Pendl, Petrovic, Pfeffer, Pirklhuber, Plank, Posch, Prähauser, Prammer;

Rada, Reheis, Riepl;

Schasching, Schwemlein, Silhavy, Sima, Stoisits;

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Wimmer, Wittmann, Wurm.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen in weiterer Folge zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald und Fraktion betreffend Abschaffung der Krankensteuer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entschließungsantrag Grünewald ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist das für ein Antrag über die "Krankensteuer"? Die gibt es ja gar nicht!) – Der Antrag trägt die Bezeichnung, die ihm der Antragsteller gibt. Mir ist im Plenum schon hundertmal aufgefallen, dass Formulierungen verwendet werden – sowohl von der Regierung als auch von der Opposition –, die von den so genannten verba legalia abweichen. Das ist ständige Praxis hier im Hohen Hause. Ich habe den Antrag so zu verlesen, wie er eingebracht wurde. Herr Abgeordneter Grünewald will die "Krankensteuer" abschaffen. (Abg. Dr. Martin Graf  – in Richtung Grüne –: Wollen Sie die Krankensteuer einführen? – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
65. Sitzung / Seite 72

Ich bitte also jene Damen und Herren, die dafür stimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag hat nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist daher abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Verlesung von Teilen des Amtlichen Protokolls

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Antrages 412/A der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen zu verlesen, was zur Folge haben kann, dass dieser Teil des Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Damit soll die umgehende Ausfertigung des vom Nationalrat gefassten Beschlusses ermöglicht werden.

Ich werde diesem Verlangen entsprechen und diesen Teil des Amtlichen Protokolls, welches offensichtlich schon fertig gestellt ist, vorlesen.

Ich habe aus dem Amtlichen Protokoll Folgendes zu verlesen:

"Antrag 412/A der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Rasinger und Genossen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/1 ein, der in den Kernpunkten erläutert und gemäß § 53 Abs. 4 GOG vervielfältigt und verteilt wird.

Die Abgeordneten Öllinger und Genossen stellen den Rückverweisungsantrag Beilage I/1.

Die Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/2, ein, der in den Kernpunkten erläutert und gemäß § 53 Abs. 4 GOG vervielfältigt und verteilt wird.

Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor (Beilage I/2).

Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Antrages 412/A vor (Beilage B).

Die Abgeordneten Dr. Grünewald und Genossen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.

Es liegen Verlangen auf namentliche Abstimmung vor (Beilagen I/3 und I/4).

Abstimmung:

Der Rückverweisungsantrag Beilage I/1 wird abgelehnt (dafür S, G).

Der im Antrag 412/A enthaltene Gesetzentwurf wird unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/1 in zweiter Lesung in getrennter Abstimmung mit Stimmenmehrheit (dafür F, V) und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung mit Stimmenmehrheit (abgegebene Stimmen: 175, davon Ja-Stimmen 99, Nein-Stimmen 76) angenommen.

Der Abänderungsantrag Beilage 1/2 wird – hinsichtlich Artikel 1 in namentlicher Abstimmung (abgegebene Stimmen: 174, davon Ja-Stimmen 75, Nein-Stimmen 99) – abgelehnt.


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
65. Sitzung / Seite 73

Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird abgelehnt (dafür S, G)."

Soweit der Wortlaut des Amtlichen Protokolls.

Ich frage im Sinne der Geschäftsordnung, ob sich Einwendungen gegen diese Fassung des Amtlichen Protokolls ergeben. – Das ist nicht der Fall. Damit gilt dieses Amtliche Protokoll nach § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung als genehmigt.

Einlauf

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Anfragen 2260/J bis 2262/J eingelangt sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für heute um 16.28 Uhr, also im Anschluss an diese Sitzung, mit folgender Tagesordnung ein:

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage 500 und Zu 500 der Beilagen, Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2002 samt Anlagen in 540 der Beilagen.

Demnach kommen zur Beratung: die Beratungsgruppe VI, das ist Bildung, Kultur und Wissenschaft, sowie die Beratungsgruppe X, das ist Verkehr, Innovation und Technologie.

Eine Fragestunde ist in dieser Sitzung nicht vorgesehen; auch keine Aktuelle Stunde.

Diese Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 16.28 Uhr