Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf hinsichtlich der eingelangten Verhand­lungsgegenstände und deren Zuweisungen gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1681/J bis 1742/J

2. Anfragebeantwortungen: 1040/AB bis 1168/AB

3. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

EU-Jahresvorschau 2020 (korrigierte Fassung) (Zu III-123 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs.4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 15 betreffend "Die Corona-Krise darf nicht auf Kosten von Frauen gehen", über­reicht von den Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Petra Bayr, MA MLS, Mag. Ruth Becher, Cornelia Ecker, Mag. Karin Greiner, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Julia Elisabeth Herr, Eva Maria Holzleitner, BSc, Katharina Kucharowits, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Dr. Pamela Rendi-Wag­ner, MSc, Sabine Schatz, Petra Vorderwinkler, Petra Wimmer und Mag. Selma Yildirim

Petition Nr. 16 betreffend "Globaler Zugang für durch öffentliche Forschungsgelder fi­nanzierte Medikamente, Impfungen und Diagnostik zur Bekämpfung von COVID-19", überreicht von der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Ökostromförderung am Beispiel Windkraft und Photovoltaik – Reihe BUND 2020/15 (III-126 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Unterrichtsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Ar­beitsbericht der Nationalen Koordinierungsstelle für den Nationalen Qualifikationsrah­men (NKS) für das Jahr 2019 (III-128 d.B.)

Fristsetzungsanträge

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters darf ich mitteilen, dass Herr Abge­ordneter Kollross beantragt hat, dem Budgetausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 478/A(E) eine Frist bis zum 30. April 2020 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden. Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte stattfinden.

Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich ferner mitteilen, dass Herr Abgeordneter Leichtfried beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 60/A eine Frist bis zum 30. April 2020 zu setzen. Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sit­zung zur Abstimmung gebracht.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 28 bis 30 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung er­forderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzuse­hen.

Bei den Punkten 28 bis 30 handelt es sich um den Bericht des Geschäftsordnungs­ausschusses über den Antrag 409/A der Abgeordneten Scherak, Krainer, Kolleginnen und Kollegen (147 der Beilagen), den Bericht des Ausschusses für innere Angelegen­heiten über den Antrag 411/A(E) der Abgeordneten Krisper, Kolleginnen und Kollegen (148 der Beilagen) sowie den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 443/A der Abgeordneten Mahrer, Bürstmayr, Kolleginnen und Kolle­gen (149 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 5 bis 8, 9 bis 11, 12 bis 14, 17 und 18, 20 und 21, 22 und 23, 24 und 25, 26 und 27 sowie 29 und 30 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tages­blockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten erge­ben: 176 Minuten für die ÖVP, 122 Minuten für die SPÖ, 99 Minuten für die FPÖ, 90 Minuten für die Grünen sowie 72 Minuten für die NEOS.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 36 Minuten; die Re­dezeit pro Debatte beträgt 5 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die Redezeiten.

Wer dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen zu geben. – Auch das ist einstimmig.