Beginn der Sitzung: 13.22 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich eröffne die 75. Sitzung des Nationalrates und darf Sie herzlich begrüßen!
Für die heutige Sitzung als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Norbert Sieber, Cornelia Ecker, Ing. Reinhold Einwallner, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Mag. Gerald Hauser, Mag. Christian Ragger, Michael Schnedlitz, Mag. Philipp Schrangl, Mag. Harald Stefan, Michael Bernhard, Mag. Felix Eypeltauer, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Gerald Loacker, Dr. Johannes Margreiter, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.
Der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler haben jeweils ihre Absicht bekannt gegeben, Erklärungen zu den aktuellen Coronamaßnahmen abzugeben. Es liegt ein ausreichend unterstütztes Verlangen vor, über diese Erklärung gemäß § 81 der Geschäftsordnung eine Debatte abzuhalten.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 4697/J der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Freiheit und Selbstbestimmung statt Massentest und Hausarrest“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Durchführung der Dringlichen Anfrage frühestens 3 Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um 16.25 Uhr, stattfinden.
Fristsetzungsanträge
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Gabriela Schwarz und Schallmeiner beantragt haben, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1196/A sowie den Antrag 1197/A jeweils eine Frist bis zum 3. Jänner 2021 zu setzen. Diese Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.
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Ich darf bekannt geben, dass der ORF bis 19.15 Uhr live übertragen wird, anschließend wird die Sitzung in der TVthek kommentiert übertragen.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um die Punkte 2 bis 6 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Auflagefrist der Ausschussberichte abzusehen. Es handelt
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