Plenarsitzung
des Bundesrates
922. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Freitag, 26. Februar 2021
Großer Redoutensaal
Stenographisches Protokoll
922. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Freitag, 26. Februar 2021
Dauer der Sitzung
Freitag, 26. Februar 2021: 12.32 – 14.27 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
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Inhalt
Bundesrat
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowaki-schen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst durch den Herrn Bundespräsidenten ............................................... 12
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst durch den Herrn Bundespräsidenten ............................................................................. 15
Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte gemäß § 44 Abs. 3 GO-BR ............................................................ 18
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Vizepräsidentin Doris Hahn, Med, MA ....................................................................... 45
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls .................................. 46
Personalien
Verhinderungen ................................................................................................................ 6
Bundesregierung
Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Enthebung von Herrn Mag. Dr. Martin Kocher von seiner Funktion als Bundesminister für Arbeit, Familie und Jugend bei gleichzeitiger Ernennung seiner Person zum Bundesminister für Arbeit durch den Bundespräsidenten ..................................... 10
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Teilnahme des Bundeskanzlers an einer Videokonferenz des Europäischen Rates ...................................................................... 11
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ........................................................................... 18
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................... 6
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1214/A und 671 d.B. sowie 10541/BR d.B. und 10542/BR d.B.) .................................................................... 18
Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ................................................. 19
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1263/A und 672 d.B. sowie 10543/BR d.B.) ............................................................................................................................... 18
Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ................................................. 19
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1215/A und 673 d.B. sowie 10544/BR d.B.) ............................................................................................................................... 18
Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ................................................. 19
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (674 d.B. sowie 10545/BR d.B.) ............................................................................................................................... 19
Berichterstatterin: Claudia Hauschildt-Buschberger ................................................. 19
RednerInnen:
Markus Leinfellner ........................................................................................................ 20
Claudia Hauschildt-Buschberger ............................................................................... 23
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky ............................................................................ 24
Johanna Miesenberger ................................................................................................ 25
Dr. Johannes Hübner ................................................................................................... 27
Korinna Schumann ...................................................................................................... 30
Bundesminister Rudolf Anschober ........................................................................... 33
Heike Eder, BSc MBA .................................................................................................. 36
Günter Kovacs .............................................................................................................. 38
Mag. Elisabeth Grossmann ......................................................................................... 39
Andreas Arthur Spanring ............................................................................................ 42
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Diskriminierung von Covid19-Ungeimpften“ – Ablehnung ........................... 22, 44
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anerkennung von Wohnzimmertests als Eintrittstests“ – Ablehnung ................... 32, 44
Entschließungsantrag der BundesrätInnen Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Flächendeckende Testmöglichkeiten im ländlichen Raum“ – Ablehnung 41, 45
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 1, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 44
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 2, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 44
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 3, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 44
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 4, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 45
Eingebracht wurden
Anfragen der BundesrätInnen
Doris Hahn, MEd MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Entschließung des Bundesrates zur täglichen Bewegungs- und Sporteinheit (3830/J-BR/2021)
Doris Hahn, MEd MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Entschließung des Bundesrates zur täglichen Bewegungs- und Sporteinheit (3831/J-BR/2021)
Doris Hahn, MEd MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Entschließung des Bundesrates zur täglichen Bewegungs- und Sporteinheit (3832/J-BR/2021)
Doris Hahn, MEd MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Entschließung des Bundesrates zur täglichen Bewegungs- und Sporteinheit (3833/J-BR/2021)
Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Was geschah mit dem Betrag von 1 Million Euro für die Betreuung von Geflüchteten in Bosnien-Herzegowina? (3834/J-BR/2021)
Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend kläglicher Umgang mit Kinderrechten in Österreich (3835/J-BR/2021)
Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend kläglicher Umgang mit Kinderrechten in Österreich (3836/J-BR/2021)
Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend kläglicher Umgang mit Kinderrechten in Österreich (3837/J-BR/2021)
Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Was tun, wenn das Internet zerreißt?“ (3838/J-BR/2021)
Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend „Was tun, wenn das Internet zerreißt?“ (3839/J-BR/2021)
Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend „Was tun, wenn das Internet zerreißt?“ (3840/J-BR/2021)
Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Was tun, wenn das Internet zerreißt?“ (3841/J-BR/2021)
Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend neuerlicher Ausbruchversuch aus der Justizanstalt Graz-Karlau (3842/J-BR/2021)
Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Christlich-islamisches Team-Teaching an steirischen Schulen (3843/J-BR/2021)
Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Tunneltrasse Koralmbahn – Projektstand und begleitende Maßnahmen (3844/J-BR/2021)
David Egger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend dem „9. Mittelfristigen Investitionsprogramm“ (3845/J-BR/2021)
Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend fortgeführter Maskenzwang für Schüler in der Unterrichtszeit (3846/J-BR/2021)
MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Horst Schachner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend ACG-Nutzerbeirat (3847/J-BR/2021)
Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Kinderschutz in der Schule (3848/J-BR/2021)
Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Versorgungslage psychiatrisch erkrankter Kinder und Jugendlicher (3849/J-BR/2021)
Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend unzureichende Wahrnehmung von
Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Artikel 15a B-VG Vereinbarung zur Kinder- und Jugendhilfe (3850/J-BR/2021)
Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Reduzierung von Vogelsterben in Windparks durch KI-Technologie (3851/J-BR/2021)
Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Vorerkrankungen von Corona-Intensivpatienten (3852/J-BR/2021)
Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend AMS-„Corona“-Kurse (3853/J-BR/2021)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der BundesrätInnen Martin Preineder, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bestellung von DDr. Martin Balluch in den Tierschutzrat (3536/AB-BR/2021 zu 3816/J-BR/2020)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der BundesrätInnen Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sunset-Klausel für Übermittlung sensibler Daten (3537/AB-BR/2021 zu 3817/J-BR/2020)
des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung des Nationalen Aktionsplan Armutsbekämpfung (3538/AB-BR/2021 zu 3818/J-BR/2020)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der BundesrätInnen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend nicht bezogene Beihilfen durch steirische Sozialhilfeverbände (3539/AB-BR/2021 zu 3819/J-BR/2020)
Beginn der Sitzung: 12.32 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Christian Buchmann, Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA.
Präsident Mag. Christian Buchmann: Ich eröffne die 922. Sitzung des Bundesrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundesrates gemäß § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates für heute einberufen wurde.
Ich heiße alle Mitglieder des Bundesrates willkommen. Ich begrüße sehr herzlich Herrn Bundesminister Rudolf Anschober (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ) und bedanke mich bei unseren Zuseherinnen und Zusehern, die uns via Livestream zugeschaltet sind.
Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 921. Sitzung des Bundesrates vom 28. Jänner 2021 sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Mag. Christine Schwarz-Fuchs, David Egger, Andrea Kahofer und Thomas Dim.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Christian Buchmann: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen,
eines Schreibens des Bundeskanzlers betreffend Enthebung des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kocher bei gleichzeitiger Ernennung zum Bundesminister für Arbeit mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 1. Februar 2021 aufgrund der Änderungen im Bundesministeriengesetz BGBl. I Nr. 30/2021,
eines Schreibens des Bundeskanzleramtes betreffend Teilnahme von Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz an einer Videokonferenz des Europäischen Rates am 26. Februar 2021,
der Schreiben des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen
(Anlage 1)(siehe auch S. 9)
2. Schreiben des Bundeskanzlers
betreffend Enthebung des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend Herrn Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kocher bei gleichzeitiger Ernennung zum Bundesminister für Arbeit
mit Entschließung des Herrn Bundespräsidenten vom 1. Februar 2021 aufgrund der Änderungen im Bundesministeriengesetz BGBl I Nr. 30/2021 (Anlage 2)
3. Schreiben des Bundeskanzleramtes
betreffend Teilnahme von Herrn Bundeskanzler Sebastian Kurz am 26. Februar 2021 an einer Videokonferenz des Europäischen Rates (Anlage 3)
4. Unterrichtungen gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG
Schreiben des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Anlage 4)
und
Schreiben des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Anlage 5)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung)
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder
Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2019 bis 2021, Aktualisierung 2020 (III-735-BR/2021)
zugwiesen dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
und
Bericht der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend EU Vorhaben 2021 (III-736-BR/2021)
zugewiesen dem Wirtschaftsausschuss
und
Bericht des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend EU-Jahresvorschau 2021 (III-737-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur
und
Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend EU-Vorhaben – Jahresvorschau 2021 (III-738-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
und
Bericht des Bundesministers für Inneres betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des deutschen, portugiesischen und slowenischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union (III-739-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für innere Angelegenheiten
und
Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über das EU-Arbeitsprogramm 2021 (III-740-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
und
Bericht der Bundesministerin für Justiz (vertreten durch Bundesminister Mag. Werner Kogler) betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des deutschen, portugiesischen und slowenischen Ratsvorsitzes (III-741-BR/2021)
zugewiesen dem Justizausschuss
und
Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend EU-Jahresvorschau 2021 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates (III-742-BR/2021)
zugewiesen dem Umweltausschuss
und
Bericht des Bundesministers für Arbeit, Familie und Jugend betreffend EU-Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG iVm § 7 EU-Info-G, auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2021 und des Achtzehnmonatsprogramms des Rates für 2020/2021 (III-743-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
und
Gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend EU Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-744-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
und
Bericht der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend EU-Jahresvorschau 2021 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG iVm § 7 EU-Info-G, auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2021 und des Achtzehnmonatsprogramms des Rates für 2020/2021 (III-745-BR/2021)
zugewiesen dem Ausschuss für Jugend und Familie
sowie
Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2021 (III-746-BR/2021)
zugewiesen dem Finanzausschuss
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Präsident Mag. Christian Buchmann: Eingelangt sind und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Der Ausschuss hat seine Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Christian Buchmann: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates Abstand zu nehmen.
Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann gehen wir so vor.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Christian Buchmann: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann wird so vorgegangen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1214/A und 671 d.B. sowie 10541/BR d.B. und 10542/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird (1263/A und 672 d.B. sowie 10543/BR d.B.)
3. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1215/A und 673 d.B. sowie 10544/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (674 d.B. sowie 10545/BR d.B.)
Präsident Mag. Christian Buchmann: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatterin zu diesen vier Punkten ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Claudia Hauschildt-Buschberger: Schönen guten Nachmittag, Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Februar 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe auch den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Februar 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe auch den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Februar 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Februar 2021 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Christian Buchmann: Danke vielmals für die Berichterstattung.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Markus Leinfellner. Ich erteile es ihm.
12.40
Bundesrat Markus Leinfellner (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Österreicher! Eigentlich ist es etwas Erfreuliches, wenn wir uns mit dem Epidemiegesetz beschäftigen und wenn sich diese Bundesregierung mit dem Epidemiegesetz beschäftigt. Weniger erfreulich sind aber die Inhalte, mit denen wir uns wieder einmal beschäftigen, denn anstatt dass wir uns mit den Entschädigungszahlungen nach diesem Epidemiegesetz beschäftigen – was den Österreichern helfen würde –, beschäftigen wir uns wieder mit ganz anderen Inhalten. Wir Freiheitliche fordern seit Beginn dieser Krise die Entschädigungszahlungen nach dem Epidemiegesetz, aber wenn es darum geht, den Österreichern wirklich zu helfen, agiert diese Bundesregierung völlig talentfrei, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie verfolgen einen Kurs, den Sie nur mit Ihrer Angstpolitik weiterverfolgen können. Die totalitären Fantasien dieser schwarz-grünen Bundesregierung erkennt man heute einmal mehr, nämlich an der heute zu debattierenden Gesetzesvorlage. Wenn ich die Gesetze oder Gesetzesvorlagen dieser Bundesregierung lese, habe ich immer wieder das Gefühl, als würde ich mich irgendwo in Saudi-Arabien, im Tschad oder in Nordkorea befinden, aber nicht in Österreich oder einer anderen demokratischen Republik, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Preineder.) Herzlich willkommen in der Demokratur!, kann man dazu nur sagen.
Wohin hat diese Bundesregierung unser Land geführt? – „Man wird Österreich in ein paar Jahren nicht wiedererkennen“, hat unser Vizekanzler bei seinem Amtsantritt gesagt. Gedauert hat es gerade einmal 13 Monate. Was ist das Ergebnis dieser schwarz-grünen Bundesregierung? – Eine ruinierte Wirtschaft, geschlossene Geschäfte, geschlossene Wirtshäuser, Sportvereine, in denen man seit rund einem Jahr dem Sport und dem Training nicht mehr nachgehen kann, Kinder, die von dieser Bundesregierung tagtäglich mit neuen Wahnsinnigkeiten drangsaliert werden, geschlossene Schulen, halboffene Schulen, Maskenpflicht, Eintrittstestungen, Freitestungen. Dazu kommen: Eltern in der Kurzarbeit, gesperrte, geschlossene Betriebe, Firmenpleiten sowie ein Zusammenbruch des gesellschaftlichen Lebens. Das sind die Errungenschaften, die diese schwarz-grüne Bundesregierung mit ihren Verordnungen und Gesetzen erreicht hat.
Wenn schon die Experten sagen, dass es keine Evidenz dafür gibt, dass die Maskenpflicht in irgendeiner Art und Weise einen epidemiologischen Effekt gebracht hat, dann frage ich mich: Warum drangsaliert uns diese Bundesregierung weiterhin mit ihrer Regierungsburka? (Beifall bei der FPÖ.)
Seit Wochen drangsaliert diese Bundesregierung unsere Kinder und Schüler nicht nur mit einer Maskenpflicht, sondern auch mit vielen, vielen weiteren Ungeheuerlichkeiten wie Eintrittstestungen – meine sehr geehrten Damen und Herren, Eintrittstestungen in unserem Bildungssystem! Seit den Zeiten Maria Theresias haben wir nicht mehr erlebt, dass Kinder von der Bildung ferngehalten werden, und das ist nichts anderes als ein Fernhalten unserer Kinder vom Unterricht. Auch noch nach den Eintrittstests müssen sie weiterhin Ihre Regierungsburka tragen.
Diese Regierungsburka ist inzwischen ja mutiert, vom ursprünglichen Stofffetzen sind wir jetzt nämlich bei der FFP2-Maske angekommen. Ich weiß schon, dass bald wieder der nächste Redner von der ÖVP oder von den Grünen hier herauskommen und diese FFP2-Maske verteidigen wird, so wie Sie damals diesen Stofffetzen verteidigt haben, den Sie heute verteufeln.
Vielleicht würden Sie einmal auf die EU hören, wenn es einmal eine vernünftige Entscheidung oder Meinung vonseiten der EU gibt. Normalerweise ist diese schwarz-grüne Bundesregierung bei jedem Schwachsinn, den diese EU verzapft, bis zum Gehtnichtmehr EU-hörig, aber wenn einmal vernünftige Stellungnahmen vonseiten der EU kommen, ist diese Bundesregierung auf beiden Ohren taub. Hören Sie doch da bitte auch
auf die EU und befreien Sie unsere Bürger von dieser unsäglichen Maskenpflicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitliche haben von Beginn dieser Krise an vor all diesen Entwicklungen gewarnt. Wir haben vor der Maskenpflicht gewarnt, die Sie abgestritten haben, wir haben vor der Testpflicht gewarnt, die Sie abgestritten haben, und wir warnen heute vor einem Impfzwang, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Bevölkerung wird heute schon von Teststraße zu Teststraße genötigt. Die Friseure stehen in Wahrheit inzwischen schon vor den Scherben ihrer Existenz. Glauben Sie wirklich, dass mit diesen Eintrittstestungen beim Wirt ums Eck, bei den Gasthäusern die Situation besser wird? Glauben Sie wirklich, dass damit die Wirtschaft angekurbelt wird? Glauben Sie wirklich, dass sich jeder vor seinem Vormittagskaffee in die Teststraße stellt? Glauben Sie wirklich, dass sich jeder vor seinem Schichtabschlussbier in die Teststraße hineinstellt?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Eintrittstestungen machen ja den Eintritt sowohl zum Friseur als auch ins Wirtshaus in Wahrheit unmöglich. Wenn ich heute am Nachmittag einen Kaffee trinken gehen möchte und bei der Teststraße anrufe, bekomme ich erst für Freitag nächste Woche den ehestmöglichen Termin, und nicht anders schaut es bei den Apotheken oder sonst irgendwo aus. Mit diesem System machen Sie es den Menschen unmöglich, zum Friseur zu gehen, ins Wirtshaus zu gehen; in Wahrheit bringen Sie die gesamte Wirtschaft damit schlicht und ergreifend um, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Sie spalten die Gesellschaft in gute und böse Österreicher: in gute Österreicher, die sich testen lassen, ihre Masken tragen und sich impfen lassen, und in böse Österreicher, die das nun einmal nicht machen. Genau damit ruinieren Sie die Wirtschaft und spielen mit der Angst der Bevölkerung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie spielen mit der Angst, und ich glaube, das wollen wir alle nicht. Unsere Vorfahren haben schon schmerzvoll erleben müssen, was herauskommt, wenn die Politik mit der Angst der Bevölkerung spielt. (Beifall bei der FPÖ.)
Und nach all diesen Zwängen leisten die Regierungsparteien von Beschluss zu Beschluss die Vorarbeit, um unser Österreich auch noch in einen Impfzwang hineinzuführen. Der Bundeskanzler hat am Mittwoch ja bereits angekündigt, dass er den „Grünen Pass“ haben möchte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, spätestens seit diesem Zeitpunkt müssen wir alle erkannt haben, dass der Impfzwang in den Köpfen der Mitglieder dieser Bundesregierung bereits herumschwirrt. Genau dem müssen wir entgegenwirken. Der Impfzwang durch die Hintertür ist bereits da, aber das geht mit einer Impfapartheid weiter und führt uns direkt in einen Impfzwang.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Ihnen schon viel vorausgesagt – die Maskenpflicht, den Testzwang –, und jetzt sagen wir Ihnen den Impfzwang voraus, der in Wahrheit unmittelbar vor der Haustür steht und der sich bereits in die Köpfe der Mitglieder dieser Bundesregierung eingebrannt hat. All das, wovor wir immer gewarnt haben, ist eingetroffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leugnen dieses Corona nicht, wie es viele von Ihnen täglich behaupten. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Anschober.) Herr Bundesminister, wir leugnen Corona nicht, wir leben mit dieser Krankheit. Wir leben mit Lungenentzündungen, wir leben mit einer Grippe. Wir haben gelernt, damit umzugehen, und die Leute gehen vernünftig mit den Krankheiten um. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Leute gehen seit vielen, vielen Generationen vernünftig mit Lungenentzündungen und der Grippe um, und die Leute gehen vernünftig mit Corona um. Sie halten Abstand, sie waschen sich die Hände, sie desinfizieren sich die Hände. Wenn jemand völlig vernunftfrei durchs Leben geht, dann ist das diese Bundesregierung, nämlich gerade im Zusammenhang mit dieser Coronageschichte. Völlig vernunftfrei ruinieren Sie unser Land und treiben unsere Bürger in den Wahnsinn! (Beifall bei der FPÖ.)
Um unserem Bundeskanzler und dieser Bundesregierung diese Impfzwangfantasien ein für alle Mal auszutreiben, darf ich an dieser Stelle folgenden Antrag zum TOP 2 einbringen:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Diskriminierung von Covid19-Ungeimpften“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die in der Entschließung 2361 (2021) des Europarats zu Covid-19-Impfstoffen: ethische, rechtliche und praktische Überlegungen (Dok. 15212) vom 27. Jänner 2021 formulierten Grundsätze bei allen Entscheidungen in ihrer Corona-Politik und den Covid-19-Impfungen einzuhalten. Insbesondere soll die vom Europarat beschlossenen Anti-Diskriminierung von Ungeimpften unbedingt durchgesetzt und berücksichtigt werden.“
*****
Diese Resolution wurde mit einer gewaltigen Mehrheit, nämlich mit 115 Fürstimmen und nur 2 Gegenstimmen, beschlossen. Unter den Fürstimmen finden sich auch Namen wie Lopatka, Eßl oder Bayr.
Ich darf Sie alle dazu einladen, diesem Entschließungsantrag heute zuzustimmen und die Diskriminierung von Ungeimpften in diesem Land ein für alle Mal zu verbieten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Ja, man könnte endlos über die Maßnahmen, Verordnungen und Gesetze dieser Bundesregierung reden oder diskutieren, aber ich habe immer das Gefühl – vor allem wenn ich draußen mit den Bürgern über diese Maßnahmen spreche –, als wären die Mitglieder dieser Regierung so etwas Ähnliches wie eine Gegengesellschaft hinsichtlich des Willens der österreichischen Bevölkerung. Sie machen ja genau das Konträre von dem, was sich die Österreicher wirklich wünschen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dann kommt auch noch dieser Gesundheitsminister und möchte sich tagtäglich die Impfdaten elektronisch in sein Ministerium liefern lassen. – Lieber Herr Bundesminister, da muss ich Ihnen schon sagen: Sie können ja auf die Daten des elektronischen Impfpasses zugreifen, das ist datenschutzrechtlich nämlich nicht bedenklich. Das wäre die sicherste Variante, und das würden die Österreicher verstehen. Dieses Zuschicken der Impfdaten verstehen die Österreicher nicht mehr. Ebenso wenig verstehen die Österreicher, warum künftig Physiker und Geologen Covid-Tests ohne ärztliche Aufsicht durchführen dürfen, während Sanitäter das nicht dürfen. Das können die Österreicher auch nicht verstehen.
Diese Bundesregierung hat in der gesamten Krisenbewältigung versagt. Das zeigen nicht zuletzt die Zahlen im Vergleich mit anderen europäischen Staaten. Hören Sie mit Ihrer Amtspolitik auf, hören Sie auf, die Wirtschaft zu ruinieren! Öffnen Sie die gesamte Wirtschaft und die Gasthäuser wieder und bringen Sie uns das Kinderlachen wieder zurück! (Beifall bei der FPÖ.)
12.52
Präsident Mag. Christian Buchmann: Der von den Bundesräten Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „keine Diskriminierung von Covid19-Ungeimpften“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin ist Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.
12.52
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Nochmals: Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin tatsächlich immer wieder erstaunt, wie viel Energie die Kollegen von der FPÖ in ihren Zorn und in ihre Empörung stecken. Meiner Meinung nach sollte man in Zeiten wie diesen – in dieser wirklich herausfordernden Zeit – alle Energie zum Guten bündeln und zusammenhalten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Erlauben Sie mir, kurz zu resümieren, was im letzten Jahr passiert ist: Genau am 25. Februar 2020 wurden in Österreich die ersten beiden Coronavirusinfektionen registriert. Am 11. März wurde die Krankheit aufgrund weltweiter Ausbreitung von der WHO zur Pandemie erklärt. Am 16. März 2020 wurde als Maßnahme der Pandemiebekämpfung ein erster bundesweiter Lockdown verfügt. Seitdem erkrankten in Österreich 446 900 Personen, von denen bedauerlicherweise knapp 9 000 Menschen verstorben sind.
In diesem Jahr haben wir unglaublich viel dazugelernt, nämlich was eine Pandemie für einen Staat, was eine Pandemie für uns alle bedeutet. Leider ist diese Pandemie noch immer nicht eingedämmt, aber ganz wesentlich ist: Im Vergleich zum Vorjahr verfügen wir mittlerweile über einen tauglichen Impfstoff und über ExpertInnenwissen, das es uns möglich macht, Maßnahmen zu setzen, die unser Leben in Zukunft wieder in eine gewisse Normalität zurückführen. Aus diesem Grund ist es heute wiederum wichtig, einige gesetzliche Änderungen zu beschließen.
Ich möchte die heutigen Beschlüsse hier nun ganz kurz darstellen: Mit der Änderung des Covid-19-Maßnahmengesetzes wird es in Zukunft möglich sein, Covid-19-Impfungen in das elektronische Meldesystem für anzeigepflichtige Krankheiten aufzunehmen. Dies ist insbesondere in Bezug auf die Ausstellung von Impfnachweisen erforderlich. Die sogenannten Genesungsbescheinigungen gelten als Eintrittstests und sollen vom Bundesministerium für Gesundheit automatisch versendet werden.
Auch können betroffene Personen diese Impfnachweise beziehungsweise die Bestätigung einer überstandenen Infektion mit dem Coronavirus entweder elektronisch über das Gesundheitsportal abrufen oder von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anfordern. Das ist auch ein wesentlicher Punkt in Bezug auf das Contacttracing. Im Rahmen des Contacttracings ist die Information über den Impfstatus von Kontaktpersonen ein wichtiges Element bei der Entscheidung über zu treffende Maßnahmen und ein wesentlicher Faktor in Bezug auf die weitere Verbesserung des Ausbruchs- und Krisenmanagements.
Weiters bringt uns die Novelle Erleichterungen beim Einsatz von Gesundheitspersonal im Rahmen von Coronatestungen, insbesondere was deren Befugnisse betrifft. So wird die Möglichkeit geschaffen, dass bestimmte qualifizierte Berufsgruppen die Testung in Zukunft auch ohne ärztliche Anleitung durchführen dürfen. Dazu zählen diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und PflegefachassistentInnen. Auch ZahnärztInnen und auf Hochschulniveau ausgebildete Angehörige medizinisch-technischer Dienste sowie Hebammen oder Kardiotechniker erhalten die Möglichkeit, nun auch Testungen ohne ärztliche Anordnung durchzuführen. Diese Möglichkeit ist auch deshalb so wesentlich, weil wir es in Österreich im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern schaffen – wir schaffen es wirklich fast tagtäglich –, flächendeckend zu testen. Diese umfangreichen Testungen tragen dazu bei, infizierte Personen bestmöglich zu erkennen, somit die Infektionszahlen gut zu überschauen und in weiterer Folge dadurch Ansteckungen zu vermeiden.
Das Gesundheitstelematikgesetz wird dahin gehend geändert, dass alle bis 27.12.2020 verabreichten Covid-19-Impfungen, die bis dato noch nicht im zentralen Impfregister gespeichert sind, nachzutragen sind.
Weitere Änderungen gibt es im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz. Da werden die rechtlichen Grundlagen für kostenlose Coronaselbsttests geschaffen. Diese Tests sollen in Apotheken ausgegeben werden, wobei alle Versicherten bis Jahrgang 2005 eine Packung mit fünf Stück der sogenannten Wohnzimmertests, Vortests, pro Monat erhalten sollen. Die Identifizierung wird per E-Card oder Sozialversicherungsnummer erfolgen.
Derzeit – das ist noch ein kleiner Wermutstropfen – ist nur eine Abgabe an jene Personen möglich, die der Teilnahme an der E-Medication – an der E-Medikation – oder an Elga nicht widersprochen haben. 95 Prozent der Bevölkerung sind aber jetzt schon abgedeckt. Die 300 000 Menschen, die das Elga-Opt-out gewählt haben, und die Gruppe von Menschen, die derzeit keine Krankenversicherung haben, werden aber nicht vergessen, sondern – das wurde uns heute im Gesundheitsausschuss auch gesagt – es wird für diese kurzfristig eine Lösung angestrebt. Bis dahin können sich diese Personen natürlich weiterhin in vielen, vielen Apotheken und Teststationen gratis, zeitnah und sehr unkompliziert testen lassen.
Alle heute zu beschließenden Änderungen sind sehr sinnvoll und setzen Schritte, um weiter durch diese herausfordernde Pandemiesituation zu kommen. Ich ersuche Sie daher um breite Zustimmung. Bleiben Sie weiter gesund! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
12.59
Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Dr. Karl-Arthur Arlamovsky. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwar eine gemeinsame Debatte, aber es sind vier Beschlüsse auf der Tagesordnung. Erfreulicherweise ist es einmal kein Sammelgesetz, über das man nur gemeinsam abstimmen kann, sondern es ist möglich, differenziert abzustimmen und auch die Inhalte dieser Gesetzesvorschläge differenziert zu analysieren.
Ich möchte das Ganze – von der Tagesordnung her – von hinten aufzäumen, weil das systematischer ist.
TOP 3 und 4: Die Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen enthalten per se sehr positive und begrüßenswerte Komponenten. Der eine wesentliche Punkt ist, dass die Tests, die in den Apotheken durchgeführt werden, rückwirkend mit 8. Februar geregelt werden. Der andere wesentliche Punkt ist, dass ab 1.3. die Wohnzimmertests an die gesetzlich Krankenversicherten und deren Angehörige ab 15 Jahren – mehr oder weniger – über Apotheken ausgegeben werden sollen. Dem ist zuzustimmen.
Leider greifen – wie wir das auch schon gehört haben – diese Regelungen aber zu kurz. Wer fehlt? – Es fehlen jene Personen, die in Österreich nicht gesetzlich krankenversichert sind, das sind ungefähr 250 000 Mitglieder der KFAs der öffentlich Bediensteten, das sind die Angehörigen der freien Berufe – das ist eine fünfstellige Personenanzahl –, und das sind ungefähr 30 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, also Österreicherinnen und Österreicher, die in Österreich leben, aber im Ausland arbeiten, vor allem in der Schweiz, in Liechtenstein und in Deutschland. Von diesen 30 000 lebt der Großteil in Vorarlberg.
Für diese gibt es noch keine Lösung. Es wird zwar behauptet, es werde daran gearbeitet, aber es gibt weder eine Konkretisierung, wie diese Lösung ausschauen soll, noch einen Zeitplan dafür. Das soll mich aber nicht davon abhalten, diesen zwei Beschlüssen zuzustimmen.
Kommen wir jetzt zu TOP 2, dem Gesundheitstelematikgesetz, das schwer mangelhaft ist: Es geht darum, dass die Ausgabe der Gratiswohnzimmertests über die Apotheken an die gesetzlich Krankenversicherten, die bezugsberechtigt sein sollen, über Elga abgewickelt werden soll.
Das Problem ist – wie wir auch schon gehört haben –, dass 300 000 der gesetzlich Krankenversicherten nicht in Elga, aber bezugsberechtigt sind. Insofern wäre es die Aufgabe des Gesetzgebers, eine konsistente Regelung vorzulegen. Das hat der Gesetzgeber, die Mehrheit der gesetzgebenden Körperschaft, verabsäumt, wobei es aber eine zielführende Alternative gegeben hätte, nämlich das über die E-Card abzuwickeln. (Beifall bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)
Schließlich zum Gesetzesbeschluss betreffend TOP 1, Epidemiegesetz und COVID-19-Maßnahmengesetz: Da sind zwei schwere Schnitzer enthalten. Der erste Punkt – das haben wir heute auch schon gehört – ist der Transfer der Daten aus dem E-Impfpass vom Elga-System ins EMS-System. Es ist zwar durchaus sinnvoll, die Daten von Impfungen und Genesungen an einem Platz zusammenzuführen, diese Richtung ist aber die falsche.
Wir wissen, Elga ist ein sicheres System, das den Datenschutzstandards genügt. Insbesondere erfahren die Teilnehmer an Elga, wann auf ihre Daten zugegriffen wird. Beim EMS ist das nicht der Fall. Das EMS ist, wie wir wissen, ein unsicheres System, es ist ein System, das nicht reibungsfrei läuft. Wenn täglich Daten von Elga ins EMS überspielt werden sollen, sind die Sorgen der Versicherten darüber, was mit ihren Daten passiert, sehr berechtigt.
Der richtige Weg wäre der genau umgekehrte gewesen, nämlich diese Daten in Elga zusammenzuführen. Es gibt einen Beschluss des Nationalrats, die Genesungsdaten in Elga und nicht im EMS zu speichern. Dem wurde auch noch nicht nachgekommen.
Der zweite schwere Schnitzer in der Novelle des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes ist folgender: Es wird eine kleine Änderung bei der Definition vorgenommen, von welchen Personen eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht. Das ist ein interessanter Punkt, weil von diesen Personen zum Beispiel keine Eintrittstests, wo diese notwendig sind, verlangt werden sollen. Zu diesen Personen sollen – mehr oder weniger taxativ, denn es steht „kann“, insofern ist es ein maximaler Personenkreis – die Genesenen und jene Personen, die einen Antikörpernachweis bringen können, gehören. Wer fehlt in dieser Aufzählung? – Das sind diejenigen, die geimpft sind.
Wer geimpft ist, kann natürlich den Umweg machen und sich auch einen Antikörpernachweis ausstellen lassen. Er muss dafür eine Blutabnahme über sich ergehen lassen. So, wie diese Regelung aber jetzt ausgeführt wird, dass nämlich die Geimpften bei den Personen, von denen eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht, nicht ausdrücklich aufgezählt werden, ist das schwer inkonsistent, denn was sonst bewirkt eine Impfung, als Antikörper zu erzeugen?!
Mein Resümee ist daher: Sowohl die flächendeckenden Wohnzimmertests als auch die Zusammenführung von Impf- und Genesungsnachweisen sind leider wieder Beispiele dafür, dass von den Regierungsparteien eine an sich gute Idee mangelhaft umgesetzt wird, weil die aktuelle Schlagzeile und die Ankündigungspressekonferenz wichtiger sind als ein solides Gesetz. – Danke. (Beifall bei BundesrätInnen von SPÖ und FPÖ.)
13.05
Präsident Mag. Christian Buchmann: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Geschätzte FPÖ, geschätzter Herr Kollege Leinfellner, wenn Sie sagen, Sie leugnen Corona nicht, mag die Aussage hier am
Rednerpult stimmen. Ich habe aber den Eindruck, dass Ihnen jene Menschen, die durch die Coronakrankheit Schaden erleiden würden, wenn wir dagegen keine Maßnahmen ergreifen würden, völlig egal sind. Das ist eine Tatsache – sonst würden Sie hier am Rednerpult nicht so reden. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Steiner: Die Kinderpsychiatrie! – Ruf bei der FPÖ: Na!)
Ich möchte mich hier zu Beginn einmal bei der Bevölkerung und bei jenen Menschen bedanken, die all diese Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie mittragen. Sie sind die große schweigende Masse, die sich nicht jeden Tag lauthals in den sozialen Medien beschwert und am Wochenende spazieren geht. Sie sind es, die zwar auch jeden Tag jeden noch so kleinen Schritt in Richtung Normalität herbeisehen, aber auch Verständnis zeigen und mithelfen. Sie zeigen Solidarität und Zusammenhalt in der Gesellschaft. Sie schützen durch aktives Beitragen nicht nur sich selbst, sondern auch andere – vor allem Risikogruppen – vor einer Krankheit und somit auch das Gesundheitssystem vor einer Überlastung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ich selbst pflege zu Hause meine fast 90-jährige Mutter, die körperlich nicht mehr so mobil ist, wie sie es sich selbst wünschen würde, aber geistig noch sehr fit ist. Sie verfolgt täglich via Fernsehen, via Tageszeitung die aktuellen Geschehnisse und die Entwicklung der Coronapandemie. Vor einigen Wochen hat sie etwas für mich sehr Überraschendes gesagt: Sie sagte zu mir, sie sei dankbar und eigentlich sogar überrascht darüber, welche Anstrengungen von uns unternommen werden, um die ältere Generation und vor allem die Risikogruppen vor einer Erkrankung zu schützen. Meine fast 90-jährige, in der Zwischenkriegszeit geborene Mutter hat in ihrer Jugend viele Entbehrungen, viele Ängste, viele Sorgen erleben müssen. Durchhalten, Zusammenhalten, Zusammenhelfen und nach vorne zu schauen waren und sind für meine Mutter – und gerade für diese Generation – das Credo, mit dem sie durch viele Krisen steuerte.
Genau diese Tatsache sollten auch wir uns zu Herzen und als Vorbild nehmen, gerade wenn ich in diesem Haus die Debatten verfolge.
Testen, testen, testen ist eine wichtige Strategie zur Bekämpfung der Ausbreitung der Coronapandemie geworden. Es ist ein aktiver Beitrag dazu, den nahezu jeder – wie etwa Maske zu tragen und Abstand zu halten – ganz einfach leisten kann. In meinem Bezirk gibt es mit den Apotheken mittlerweile acht Standorte mit mehreren Teststraßen, die in den letzten Tagen beziehungsweise Wochen entstanden sind.
Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle bei den Gemeinden, bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für das rasche Handeln, oft in eigener Initiative, bedanken. Sie packen einfach an, damit ein möglichst flächendeckendes Testangebot in den Regionen entstehen konnte. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ich kann noch in vielen Gesprächen mit Eltern und Lehrern eine wirklich hohe Akzeptanz für die regelmäßigen Tests bei Schülerinnen und Schülern finden (Heiterkeit bei der FPÖ), die eingeführt wurden, damit die Schulen wieder einen sogenannten Regelbetrieb aufnehmen konnten. (Bundesrätin Hahn: Na ja, was bleibt denn anderes übrig?) Das hat auch wesentlich – und da müssen Sie mir recht geben, liebe Frau Kollegin! – zur Entspannung im Alltag der Familien beigetragen.
Heute beschließen wir einen weiteren wesentlichen Schritt in der Teststrategie, nämlich den Anspruch auf Gratistests in den Apotheken, damit die bestehenden Teststationen entlastet werden können und weitere sanfte Lockerungsschritte möglich werden. Dafür sind Änderungen im Epidemiegesetz und im COVID-19-Maßnahmengesetz notwendig, um weitere Gesundheitsberufe zum Testabstrich zu berechtigen.
Weiters können wie schon erwähnt ab Montag in den Apotheken Gratistests zur Eigenanwendung abgegeben werden. Bei Vorlage der E-Card hat man Anspruch auf fünf sogenannte Nasenbohrtests pro Monat.
Notwendig in der Beschlussfassung ist auch die Gleichstellung eines Antikörpertests oder des Nachweises einer durchgemachten Infektion mit einem negativen Testergebnis per Nachweis. (Bundesrat Beer: Wofür brauche ich den Test?) Ein wichtiger Beschluss wird heute hinsichtlich des Kostenersatzes des Bundes für die Implementierung der notwendigen Software beim E-Impfpass erfolgen, wichtig gerade für Wahlärztinnen und Wahlärzte, die seit Beginn des Jahres auch an das E-Card-System angeschlossen sind.
Derzeit sind 90 Prozent der Covid-Impfungen im E-Impfpass erfasst, dadurch wissen wir, dass 3,85 Prozent der Gesamtbevölkerung die erste Impfdosis erhalten haben und 2,4 Prozent durch die Impfung vollimmunisiert sind.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Bis zur Möglichkeit der flächendeckenden Impfung der Bevölkerung ist eine umfassende Teststrategie eine wesentliche Maßnahme, um infizierte Personen rasch erfassen zu können und Infektionsketten zu durchbrechen. Dazu brauchen wir ein breites Angebot von kostenlosen Testmöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen, die auch laufend ausgebaut werden müssen.
Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte, zum Abschluss möchte ich auf meine zu Beginn erwähnte Mutter zurückkommen: Sie hat gerade ein besonderes Ziel – vielleicht für manche ein sehr kurzfristiges, aber für sie ein sehr wichtiges Ziel –, das sie verfolgt und auch umsetzen möchte. Sie wird im Juli dieses Jahres 90 Jahre alt, und diesen Geburtstag möchte sie gesund und vor allem geimpft mit uns, mit der ganzen Familie, ihren Freunden und Nachbarn feiern, und das auch beim Wirt im Dorf. Wie ich meine Mutter kenne, wird sie dieses Ziel erreichen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrätin Hahn: Wo ist er dann, der Impfstoff?)
13.13
Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Dr. Johannes Hübner. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Dr. Johannes Hübner (FPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Frau Kollegin Miesenbacher (Rufe bei der ÖVP: -berger!) – Entschuldigung, Kollegin Miesenberger, ich bitte, das zu entschuldigen –, ich glaube, dass noch so viele Beschwörungen der Solidarität, der Schutz des Gesundheitssystems, Durchhalten, Erwähnen von Tatsachen und so weiter eine Auseinandersetzung mit den Tatsachen nicht ersetzen.
Ich gehe jetzt einmal – nur zwecks einer sauberen, schönen, abstrakten Diskussion – davon aus, dass die Masken und die Tests wichtig und ein geeignetes Mittel sind, um die Epidemie in den Griff zu bekommen. Ich gehe davon nur aus Gründen einer angenehmen, schönen und klaren Diskussion aus. (Heiterkeit bei der FPÖ.)
Schauen wir uns ein paar Tatsachen an – Kollege Christoph Steiner aus dem Land Tirol lacht mich da gerade an –: Das Land Tirol leidet ja unter einer heimtückischen und sich besonders aggressiv vermehrenden Variante des Coronavirus, der südafrikanischen Mutation, und das seit über einem Monat. Nicht nur Deutschland – zuletzt auch Italien ‑, sondern auch das restliche Österreich hat die Grenzen zu Tirol geschlossen, und jeder, der das Bundesland verlassen will, muss sich testen lassen. Wahrscheinlich wird es so sein, dass die Zahl der Infizierten, wenn diese Variante einen Monat lang tobt, in Tirol so wie in Südafrika explodiert und die Infektionszahlen die höchsten in Österreich sind. In Südafrika wird es überhaupt katastrophal sein. Schauen wir das einmal an, öffnen wir eine heutige Tageszeitung! Die Siebentageinzidenz in Tirol beträgt 84,4 und ist daher nur geringfügig höher als in Vorarlberg; Vorarlberg und Tirol haben also die niedrigste Inzidenz. Hier im Osten ist sie fast doppelt so hoch: 145, 150, 142.
Wenn Sie also von Tatsachen und Vernunft ausgehen, dann müssten Sie die Testerei umdrehen, dann müsste jeder, der nach Tirol einreist, getestet werden, weil der Rest
von Österreich offensichtlich gefährdet und Tirol ein sicherer Ort ist. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Eigentlich müssten wir diese gefährliche südafrikanische Variante in den Osten einschleppen, denn sie führt dazu, dass Tirol und Vorarlberg die niedrigsten Zahlen haben. – Tun wir aber nicht. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Bader, der sich anschließend telefonierend in den hinteren Bereich des Sitzungssaales begibt.) – Lieber Kollege, diese Dinge, diese sogenannten Tatsachen, können Sie auch durch das Verlassen des Plenums nicht wegwischen – die sind da.
Oder schauen wir nach Südafrika, dem Hort und der Heimstätte dieses gefährlichen Killervirus, dieser gefährlichen Mutation: Da muss ja die Siebentageinzidenz irgendwo bei 700 liegen – bei uns in Österreich liegt sie jetzt im Schnitt bei 130, in Wien und Niederösterreich bei 147. Ich habe diesbezüglich auch in die Tageszeitung geschaut: Sie liegt – was schätzen Sie, Frau Kollegin Miesenberger? – bei 17,7 und damit schon bei den Traumwerten, die Ministerpräsident Söder in Merkelstan herbeisehnt, Werten, bei denen die Pandemie beendet werden kann. Irgendetwas an diesem Mix aus Glauben und Tatsachen stimmt also gar nicht.
Gehen wir einmal davon aus, dass das, was ich jetzt zur Grundlage meiner Diskussion gemacht habe, nicht stimmt, oder gehen wir davon aus, dass wir auch das infrage stellen dürfen! Lassen wir diese Axiome, diese Glaubenssätze, keine Glaubenssätze mehr sein, sondern überprüfen wir sie! Was hat denn der Lockdown gebracht? Es gibt – wir haben es hier schon einmal erörtert – das berühmte Land Schweden, das sich als einziges bedeutendes europäisches Land dem Lockdown entzogen hat und daher auch kaum eine Wirtschafts- - (Bundesminister Anschober: Da haben Sie die Zeitungen nicht gelesen!) – Ja? (Bundesminister Anschober: Wissen Sie, was in Schweden aktuell die Situation ist?) – Ja? Was ist dort? (Bundesminister Anschober: Was haben wir dort – keinen Lockdown? – Ruf bei der FPÖ: Das wird aber nicht von der Redezeit abgezogen!) – Ich sage Ihnen das, Herr Minister: In Schweden hat man trotz des gewaltigen Drucks, der seit Monaten auf der Regierung lastet, bis jetzt keinen Lockdown gehabt. Jetzt wird die Regierung einknicken. Man müsste einmal schauen, wie verheerend die Ergebnisse in Schweden waren. Sie haben ja nicht nichts gemacht, sie haben auch Masken gehabt, aber sie haben den Tourismus, die Restaurants, die Hotels, den Einkauf offen gelassen, einen Lockdown hat es bis jetzt nicht gegeben. Da müsste es ja eigentlich eine enorme Zahl von Toten geben.
Ich will jetzt nicht die Zahl der Toten nennen – ich finde, das ist einfach nicht in Ordnung ‑, aber wir können uns die Verhältnisse anschauen: Sie werden sehen, dass Schweden pro 1 000 Einwohner heute weniger Tote hat als die Superlockdownländer Frankreich, Italien, Spanien, Belgien (Bundesrat Bader: 50 Prozent mehr als Österreich!) – jetzt warten Sie einmal! –, Slowenien, Tschechien, Länder, die teilweise monatelang einen Lockdown verhängt haben und mehr Tote als Schweden haben, das nichts gemacht hat.
Das einzige Argument, das Sie haben, ist: Österreich hat weniger Tote. – Es sind gar nicht so viel weniger – wir haben zwei Millionen Einwohner weniger und weniger Tote, das stimmt, aber der Unterschied ist nicht riesig –, aber ich will jetzt nicht über Todeszahlen sprechen, das ist ein bisschen zynisch.
Auch das müsste man doch, wenn man von Tatsachen spricht, lieber Herr Minister, in die Überlegungen einfließen lassen. Das müsste man nicht mit dem Jubelschrei: Jetzt machen die Schweden auch endlich einen Lockdown!, beantworten, da der Druck auch seitens der EU dahin gehend steigt, sondern man müsste überlegen: Was haben wir gemacht? Was hat es gebracht? Was wird es bringen? (Bundesrat Bader: Die Infektionszahlen steigen!)
Sie können ja auch andere Beispiele nehmen, zum Beispiel Serbien: Serbien hat beim ersten Lockdown – der Herr Minister wird es wissen – noch mitgemacht, beim zweiten
nicht mehr. Slowenien, ein anderer ex-jugoslawischer Staat, hat sowohl beim ersten als auch beim zweiten Lockdown mitgemacht, hatte noch schärfere Lockdownbestimmungen als Österreich und hat diese Lockerungen, die wir zwei Wochen früher gemacht haben, erst am 15.2. durchgeführt.
Slowenien hat heute pro 1 000 Einwohner ungefähr dreimal so viele Tote wie Serbien, das beim zweiten Lockdown überhaupt nicht mehr mitgemacht hat. In Serbien sind die Lokale bis 21 Uhr offen, die Hotels sind offen, nur die Nachtgastronomie ist gesperrt. (Bundesrat Schennach: Das hat sich verändert!) – Das hat sich nicht verändert. Sie können heute lesen (Bundesrat Schennach: Oja!), es ist nur die Nachtgastronomie gesperrt, alles ist bis jetzt offen. Trotzdem gibt es in Slowenien, einem Hard-Lockdown-Land, eine fast dreimal so hohe Todeszahl. In Tschechien sind die Zahlen noch drastischer.
Irgendetwas kann also an den sogenannten Tatsachen, die da immer kolportiert werden, nicht stimmen. Ich glaube, ein Forum wie das unsere sollte nicht nur ein Abnickforum, ein Vorleseforum oder ein Forum, in dem man von Solidarität, Glauben, Gesundheitssystem, Durchhalten und so weiter spricht, sein, sondern ein Forum, das sich mit den Tatsachen auseinandersetzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Jetzt kommen wir abschließend noch einmal zu den Kosten. Das ist ja auch etwas, wovon niemand spricht. Die Masken, die Gratismasken, aber auch die Tests, das alles kostet Geld. Wenn Sie diese diversen Gesetzesänderungen, die heute vorliegen, und die begleitenden Texte durchsehen, dann sehen Sie ungefähr, wovon wir reden. Ein Apothekentest, der jetzt neu kommt, wird also 25 Euro, ein Test beim Arzt 50 Euro und der Selbsttest 10 Euro kosten.
Wenn ich davon ausgehe, dass wir bisher schon zwei Millionen Tests pro Woche durchgeführt haben, aber bis jetzt noch keine gültigen Selbsttests möglich waren und die Gastronomie nicht geöffnet wurde, dann können wir uns vorstellen, was bei einer auch nur teilweisen Öffnung von Gastronomie, Sportstätten und so weiter und bei Selbsttestmöglichkeiten zusätzlich dazukommt.
Wenn man das jetzt hochrechnet: Wir bleiben nur bei zwei Millionen Tests – wir nehmen an, es wird nicht mehr, obwohl mehr Testmöglichkeiten bestehen, Selbsttestmöglichkeiten und so weiter –, und wir nehmen an, die durchschnittlichen Kosten für einen Test sind 30 Euro – bei zwei Millionen Tests sind das 60 Millionen Euro pro Woche. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) Das ist schon das Zweieinhalbfache der Einsparung, die die Abschaffung der Hacklerregelung gebracht hat. (Bundesrat Schennach: ... da braucht man nicht so viel reden ...! – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.) Das heißt, diese eine Einsparung der Hacklerregelung repetieren wir in drei, vier Tagen durch.
Sie können gerne sagen: Da brauchen Sie nicht so viel zu reden!, aber Gott sei Dank (Bundesrat Schennach: Nein, nein! – Zwischenruf der Bundesrätin Schumann) ist es nicht die Aufgabe eines Zwischenrufs, die Zahl der Worte des Redners zu bestimmen. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe der BundesrätInnen Schennach und Schumann.) Es gibt auch die Möglichkeit, sich selbst zu Wort zu melden, und nicht nur, zu sagen: Sie brauchen nicht so viel zu reden! (Bundesrat Schennach: Das habe ich nicht gemeint! Ich habe nur gesagt ...!) – Gesagt haben Sie es aber. Ich sage auch selten, aber doch manchmal Sachen, die ich nicht meine (Heiterkeit bei FPÖ und ÖVP), aber es kommt halt nur das an, was man sagt, und nicht das, was man meint. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Liebe Kollegen, zusammengefasst: Ich habe das Kostenproblem hier nur an einem einzigen winzigen Rechenbeispiel angeschnitten. Und da von Ihnen, liebe Frau Kollegin, der Vorwurf gekommen ist, die FPÖ kümmert sich nicht um die Menschen, empfehle ich
Ihnen, eine Gesamtschau dahin gehend zu machen, was Sie mit diesen Maßnahmen und der teilweisen und vollständigen Verweigerung von Tatsachen den Menschen antun, wie tief Sie in, sagen wir einmal, allgemeine Geldbörsen hineingreifen, was Sie da an Langfristschulden anhäufen und was Sie den Leuten da an psychischen und physischen Problemen zufügen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.24
Präsident Mag. Christian Buchmann: Zu Wort gemeldet ist Frau Fraktionsvorsitzende Korinna Schumann. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Diese Regierung hat nichts mehr im Griff, nicht einmal mehr den Gesetzgebungsprozess, und das ist der Grund dieser neuerlichen Sondersitzung, die heute stattfindet.
Dabei muss man sagen: Was uns besonders wundert, ist, dass die Finanzpunkte diesmal nicht auf der Tagesordnung waren. Es geht hier um Fristerstreckungen, die ganz dringend notwendig gewesen wären. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum das jetzt nicht im Rahmen dieser Sondersitzung abgehandelt wird. (Bundesrat Spanring: Machen wir vielleicht nächste Woche noch einmal eine Sondersitzung!) Das muss aber die Regierung selbst verantworten, das ist ganz klar. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Spanring.)
Wir sehen eine Regierung, die wirklich schlingert, die uneinig ist, mit schweren internen Auseinandersetzungen anstatt mit der Krise kämpft, eine Regierung, die aus Ministerinnen und Ministern besteht, die nicht Krisenmanagement betreiben, sondern deren Management in die Krise führt. Die Mehrzahl von ihnen ist so schwer angeschlagen, dass ein Rücktritt nicht nur sinnvoll, sondern mehr als geboten wäre, und all das inmitten der schwersten Krise, die dieses Land in den letzten Jahrzehnten erlebt hat (Zwischenruf des Bundesrates Bader): einer Gesundheitskrise, einer enormen, teilweise hausgemachten Wirtschaftskrise, einer bestürzenden Arbeitsmarktkrise und einer sozialen Krise.
Österreich steht viel schlechter da als andere europäische Staaten, und das obwohl sich der Herr Bundeskanzler immer damit brüstet, an der Spitze Europas, ja weltweit zu stehen. Wir haben schlechte Daten bei der Epidemiebekämpfung, eine doppelt so hohe Arbeitslosigkeit wie zum Beispiel Deutschland und schlechte Wirtschaftsdaten. Die Messagecontrol kann da nur versagen, denn wo es nichts zu verkaufen gibt, hilft der beste Verkäufer nichts. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Kerninstrument der türkisen ÖVP hat versagt, weil es nur für Schönwetterpolitik reicht. Allein die Skandale, die diese Regierung beuteln, die wir erlebt haben, reichen für vier Regierungen aus.
Da ist eine mit Anlauf verpatzte Impfstrategie: lange ohne Plan, dann stecken geblieben wegen fehlenden Impfstoffs, den wir so dringend bräuchten, weil er die einzige Möglichkeit ist, aus dieser Krise herauszukommen. (Beifall bei der SPÖ.) Und ganz ehrlich: Wir können über alle Formen von Impfpässen reden, mögen sie grün, rosa oder mit Mascherl sein, aber ohne Impfstoff gibt es keine Impfpässe! Das passt nicht zusammen, so kann es nicht funktionieren!
Da ist eine Teststrategie, die dann nur durch intensives Drängen der Sozialdemokratie und der Sozialpartner auf betrieblicher Ebene auf die Beine gestellt werden kann. Währenddessen lässt ein Außenminister im Filmchen kurzerhand unsere Bundeshauptstadt Wien durch eine Atombombe verdampfen (Rufe bei der ÖVP: Geh!), und das in einer Zeit der großen Verunsicherung, einer Verunsicherung, die durch den grausamen Terroranschlag in Wien, der hätte verhindert werden können, noch einmal vergrößert wurde! (Beifall bei der SPÖ.)
Es lagen ja, wie wir mittlerweile wissen, alle Informationen zum Täter und seinem Umfeld vor, aber gehandelt wurde im Innenministerium nicht. Das BVT ist in einem desaströsen Zustand, und der Innenminister weigert sich, dafür die Verantwortung zu übernehmen. Dabei wäre das nur recht und billig, weil es nämlich die Verfehlungen seiner Partei und seiner Vorgängerinnen und Vorgänger waren, die uns so weit gebracht haben. Allein das sollte dafür reichen, dass er daraus Konsequenzen zieht. (Beifall bei der SPÖ.)
Da darf man wohl die Metapher der Nebelgranate bemühen. Genau dieser Innenminister lässt ganz bewusst jede menschliche Regung vermissen. Kinder, die hier geboren sind, die hier in die Schule gehen, die gut integriert sind, die hier ihre Netzwerke haben, lässt er mit unsagbarer Brutalität abschieben – und ehrlich gesagt: Das ist zum Genieren!
Oder denken wir an den Finanzminister, der sein Geschäft ganz offensichtlich nicht kann, was in einer derartigen Krise grob fahrlässig ist, und an dem – es gilt natürlich die Unschuldsvermutung – der Geruch eines zu lässigen Umgangs mit Korruptionsfragen doch ganz gewaltig klebt.
Da ist ein Klubobmann Wöginger, der unverfroren versucht, die Justiz anzupatzen, wobei ihm jedes Mittel recht scheint, um seine Leute aus der Schusslinie zu ziehen. Da und nur da scheint der Sager zu stimmen: „Koste es, was es wolle“, und wenn es die Unabhängigkeit der Justiz ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Da ist ein Kanzler, der einen Brief an die Justiz schreibt, bei dem man den Eindruck bekommt, er will der Vorladung als Zeuge nur zuvorkommen, einen Brief, der nur dazu genützt wird, die Justiz neuerlich in ein schräges Licht zu rücken, einen Brief, der suggeriert: Der Kanzler vertraut unserer Justiz nicht.
Passend dazu ist da eine Verfassungsministerin, die zu einer Pressekonferenz lädt, bei der die JournalistInnen fragen, was denn jetzt eigentlich der Neuigkeitswert der eilig einberufenen Pressekonferenz ist, aber dann wenige Tage später die Zerschlagung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ankündigt, die ja für die ÖVP vor allen Dingen – wenn wir die Aussagen des Kanzlers zitieren – eine störende Ansammlung von roten Netzwerken ist.
Ich darf schon darauf hinweisen, dass es seit Dezember 2008 keinen roten Justizminister und keine rote Justizministerin mehr gibt. (Beifall bei der SPÖ.)
Was da von der ÖVP inszeniert wird, ist schlecht für den Rechtsstaat, ist schlecht für die Justiz und ist schlecht für die Demokratie.
Ich darf noch daran erinnern, dass es eine Wirtschaftsministerin gibt, die ganz nebenbei auch für die Digitalisierungsagenden zuständig ist. 1,3 Millionen Euro an Steuergeld wurden mit dem Kaufhaus Österreich in den Sand gesetzt, und sie sagt noch: Es war aber schon eine gute Aktion!, ohne ein Beispiel nennen zu können, welchem von den Betrieben, die gerade jetzt die Hilfe so dringend brauchen, das geholfen hätte. Das Kaufhaus Österreich war nichts Besseres als ein Telefonbuch, das dann stillgelegt wurde. Weil es so gut ist? – Das sicher nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Arlamovsky.)
All das sind Sittenbilder, die erwähnt werden müssen und – so ehrlich muss man sein – die bei früheren, anderen Regierungskonstellationen nicht ansatzweise möglich gewesen wären. Es gibt ein Wort – um Vizekanzler außer Dienst Reinhold Mitterlehner zu zitieren –, das „Haltung“ heißt. (Beifall bei der SPÖ.)
Auf einen Player in diesem traurigen Schauspiel sollten wir nicht vergessen, das ist der grüne Koalitionspartner. Dieser ist leider mit den kleinen Versuchen, Oppositionsarbeit im Regierungschaos zu machen und sich aus der lähmenden Umklammerung des Partners zu befreien – wobei man übersieht, dass die Geschenke, die die Grünen von der ÖVP fürs Durchhalten erhalten, nicht annähernd den öffentlichen Schaden aufwiegen, der den Grünen entsteht –, zum nickenden Zaungast in der Regierung geworden.
Alles das muss hier und heute einmal gesagt werden, auch und gerade dann, wenn wir SozialdemokratInnen den Punkten, die wir heute behandeln, sehr wohl zustimmen, weil es unser Verständnis von guter Politik ist, Maßnahmen für die Menschen mitzutragen, zugleich aber auch die unglaubliche Gebarung der Regierung sichtbar zu machen und konkret darzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)
Deshalb darf ich Ihnen erklären, dass wir inhaltlich an Bord sind, weil viele unserer sozialdemokratischen Forderungen durchgesetzt werden konnten. So beschließen wir heute die Ausweitung der Möglichkeiten der Teststrategie, die so um Tests in Apotheken und auch zu Hause erweitert werden, nach einer Forderung, die zuerst und exklusiv von der SPÖ aufgestellt wurde – auch das ist festzuhalten. Dass es jetzt fünf Tests pro Monat geworden sind, scheint wirklich niedrig gegriffen zu sein. Es wäre mehr als sinnvoll, da keine Kontingentierung vorzunehmen, aber gut: Kleine Schritte helfen auch etwas, führen vielleicht auch zum Ziel. Nicht gut ist aber, dass jene ausgeschlossen sind, die sich von Elga abgemeldet haben. Das muss verändert werden. Ganz wichtig wäre auch die Anerkennung solcher Wohnzimmertests als Eintrittstests. Das wäre der Schritt, der jetzt folgen müsste (Beifall bei der SPÖ), und zwar gerade dann, wenn man jetzt sagt: Wir brauchen die Öffnung der Wirtschaft, wir brauchen die Öffnung der Gastronomie und weiterer Sektoren. So kämen wir einen Schritt weiter in Richtung Normalität, und das brauchen wir. Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anerkennung von Wohnzimmertests als Eintrittstests“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine Gesetzesvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen, in dem die Antigentests zur Eigenanwendung als Eintrittstestungen zugelassen sind. Zur Sicherstellung der Richtigkeit der Ergebnisse und der klaren Zuordnung zur getesteten Person, sind die Durchführung vor Ort und die Einführung eines Vier-Augen-Prinzips vorzusehen, um die technischen Hürden so gering wie möglich zu halten und eine flächendeckende Teststrategie in greifbare Nähe rücken zu lassen, die den Menschen in Österreich ein Stück Normalität und Freiheit zurückgibt und um eine möglichst breite Öffnung der Wirtschaft und eine Sicherung von Arbeitsplätzen zu befördern.“
*****
Bitte gehen Sie da mit! Wir brauchen diese Anerkennung der Wohnzimmertests als Eintrittsmöglichkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Auch der Verlängerung der so wichtigen Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen lassen Sie uns heute zustimmen, ebenso wie der automatischen Genesungsbescheinigung, die es Menschen möglich machen wird, ihren Status nach einer Covid-Infektion auch amtlich bestätigt in Händen zu halten, oder der Ausweitung der Berufsgruppen, die testen dürfen, um damit unsere sozialdemokratische Strategie – testen, testen, testen! – endlich weiter umzusetzen und auch ein umfassendes Contacttracing zu ermöglichen, damit wir Infektionsketten überall durchbrechen können!
Wieso es Ihnen aber wieder nicht gelungen ist, liebe ÖVP, als Föderalismuspartei den Bundesrat gleich mitzudenken, bleibt kritisch zu hinterfragen. Man muss schon sagen: Kärnten befindet sich drei Tage vor einer wesentlichen Gemeinderatswahl. Brauchen wir
jetzt unbedingt diese Sondersitzung? Ich hoffe nicht, dass dabei, die gerade jetzt einzuberufen, eine Spur Kalkül von der ÖVP und den Grünen dabei ist. Ich kann Ihnen sagen: Wir werden es nicht vergessen. (Bundesrat Schennach: Da ist nichts zu holen für die ÖVP in Kärnten!) Wir werden sehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn wir übernächste Woche wieder zu einer Sitzung zusammenkommen werden, dann gilt es, jetzt noch einmal ernsthaft darüber zu sprechen: Wie kurbeln wir den Arbeitsmarkt an? Wie schaffen wir es, den Menschen Hoffnung und Perspektive zu geben? Wie unterstützen wir die Aktion 40 000, damit jene Menschen, die jetzt keine Chance auf einen Arbeitsplatz haben, einen bekommen werden? – Da wird es richtig und wichtig sein, zu handeln. Das wäre sinnvoller als die Plattitüden des Kanzlers im Nationalrat zu wiederholen, in denen er stolz betont, wir seien Spitzenreiter bei der Unterstützung der Unternehmen.
Wäre die ÖVP wirklich jene Wirtschaftspartei, die sie vorgibt zu sein, dann müsste doch klar sein: Es geht nicht um die Menge des ausgegebenen Geldes, sondern es geht um den erzielten Effekt. Ob Sie vielleicht in Zukunft mehr auf die Einbindung der Opposition setzen, damit man Ihnen die Ankündigungen von Transparenz und Informationsfreiheit auch wirklich abkaufen kann – nicht nur, wenn es um die politische Beruhigungspille für das leise flüsternde Gewissen der Grünen geht –, ob es Schule macht, dass unsere Vorschläge, die – wie beim Nichtanheben der Richtwertmieten – wirklich exzellent sind, endlich mehr Platz gewinnen, das werden wir sehen.
Es braucht jetzt zahlreiche Maßnahmen, um den Arbeitsmarkt anzukurbeln, es braucht zahlreiche Maßnahmen, um Konjunkturpakete zu schnüren, und es braucht stille Beteiligungen an Unternehmen, denn auch die müssen gerettet werden. Es braucht jetzt klares Handeln und keine Showpolitik. Damit das auch die Spindoktoren der ÖVP verstehen: „A little less conversation, a little more action“! Zusammengefasst: Geschwurbelt ist genug. Jetzt geht es ums Arbeiten für die Menschen in diesem Land. Dafür sind wir alle eigentlich da. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)
13.37
Präsident Mag. Christian Buchmann: Der von den Bundesräten Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Anerkennung von Wohnzimmertests als Eintrittstests“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Herr Bundesminister Rudolf Anschober hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich kurz auf die heute zur Diskussion befindlichen Anträge beziehen, die, so hoffe ich sehr, eine breite Mehrheit in diesem Haus finden werden, weil sie uns große Stücke in unserer Strategie im Kampf gegen die Pandemie weiterbringen werden.
Erinnern Sie sich vielleicht ganz kurz mit mir zurück! Wo waren wir vor einem Jahr? – Vor einem Jahr war Tag zwei der Pandemie in Österreich, denn am 25. Februar hat es in Innsbruck die ersten beiden Fälle gegeben. Ich glaube, jeder ist damals vor der „Zeit im Bild“ gesessen und hat sich gedacht: Jetzt trifft genau das zu, was wir befürchtet haben; die Pandemie macht auch um Österreich keinen Umweg, sondern auch wir sind betroffen. – Wir kannten damals – erinnern Sie sich! – bereits via Fernsehen die Bilder aus den Intensivstationen in Norditalien, die uns bewusst gemacht haben, wie dramatisch diese Erkrankung tatsächlich ist.
Ich möchte nicht näher darauf eingehen, aber wissen Sie, ich finde solche Verharmlosungen dieser Erkrankung wirklich despektierlich gegenüber jenen, die erkrankt sind. Ich
weiß, dass viele darunter sind, die mittlerweile Long Covid haben, die also auch noch nach sechs, sieben Monaten schwere Nachfolgen zu spüren haben. Ich habe vorgestern ein Gespräch mit einer Schauspielerin gehabt, die mir berichtet hat, sie war Mitte März eine der ersten Erkrankten in Österreich und ist seither krank, seither schwer geschwächt, hat seither keinen Geschmackssinn. Jetzt mag man denken: Okay, keinen Geschmackssinn zu haben ist ja nicht dramatisch. – Sie hat mir erzählt, was das für ihre Lebenssituation konkret bedeutet. Das ist dramatisch.
Ich will jetzt nicht die Zahlen herausgreifen, denn Todeszahlen zu zitieren ist eine sehr schwierige Geschichte. Schauen Sie sich heute aber vielleicht kurz die Zahlen der Statistik Austria an! Sie hat die Sterbebilanz für das Jahr 2020 dargestellt, und die Zuwächse, die es im Bereich der Todesfälle gibt, sind fast ausschließlich aufgrund von Covid zu verzeichnen. Das heißt, das ist eine dramatische Erkrankung, und es ist unsere Verpflichtung in der Politik, alles dafür zu tun, jeden Beitrag zu leisten, damit wir Menschenleben retten können.
Diese heutigen Beschlüsse sind ein Schritt in diese Richtung, und deswegen bin ich dankbar und froh, dass wir dabei auch breite Mehrheiten haben. Es ist in Wirklichkeit unwichtig, ob wir Regierungspartei oder Oppositionspartei sind, sondern wir haben in den letzten Monaten wieder gelernt, hier konstruktiv zusammenzuarbeiten. Ich glaube, genau das brauchen wir in so einer Krise.
Wir wissen, dass diese Pandemie zur schwersten Pandemie seit 100 Jahren geworden ist. (Bundesrat Spanring: Ja, gemacht!) Wir wissen, dass daraus eine Rezession entstanden ist, die dramatisch ist. Darum gebe ich meiner Vorrednerin, der Frau Fraktionsvorsitzenden, auch absolut recht, dass natürlich das Ankurbeln des Arbeitsmarktes, der wirtschaftliche Wiederaufschwung und das Verhindern, dass aus der gesundheitlichen Krise eine soziale Krise wird, im Mittelpunkt werden stehen müssen. Die Grundvoraussetzung dafür ist aber, dass wir die Gesundheitskrise lösen. Das ist die Grundvoraussetzung für das wirtschaftliche Comeback, und deswegen braucht es Zusammenarbeit und Kooperation.
Ich weiß nicht, wie es euch geht, wie es Ihnen geht, aber wissen Sie, wenn ich so zurückdenke, stelle ich fest, es hat im Frühling des letzten Jahres viele gegeben, die gesagt haben: Wir haben in Wirklichkeit einen Traum, dass es nämlich möglichst bald eine Impfung gegen diese schwere Erkrankung gibt. – Niemand konnte sich aber vorstellen, dass das in diesem Tempo Wirklichkeit werden kann. Ich glaube, wir müssen uns alle bei den WissenschaftlerInnen und ForscherInnen bedanken, die in einem Rekordtempo geschafft haben, was scheinbar unmöglich gewesen ist.
Das ist jetzt Realität. Wir haben mittlerweile drei zugelassene Impfstoffe. Ein vierter Impfstoff, der ein großer Hoffnungsfaktor ist, nämlich der von Johnson & Johnson, ist mittlerweile im Zulassungsverfahren, und ich gehe nach meinem Kenntnisstand davon aus, dass wir in zwei, zweieinhalb Wochen eine Zulassung für diesen vierten Impfstoff haben werden. Der wird uns das Arbeiten auch erleichtern. Wir brauchen bei diesem Impfstoff nur einen Stich. Das heißt, es ist für die Bundesländer logistisch einfacher, das auszurollen und umzusetzen. (Zwischenruf des Bundesrates Schachner.)
Wir haben damals diesen Traum gehabt. Er ist Wirklichkeit geworden, und jetzt ist es unsere Verantwortung, alles zu tun, damit wir diesen begrenzten Impfstoff – er ist derzeit leider noch begrenzt – bestmöglich und raschestmöglich an die Bürgerinnen und Bürger bringen, an alle, die bereit sind, diese Impfung durchzuführen.
Ich bin sehr froh darüber, dass sich bei diesen Diskussionen, die wir in den unterschiedlichen Kreisen auf der politischen Ebene im November, Dezember gehabt haben – nämlich Warnungen: schlechter Impfstoff; kann uns das überhaupt guttun und so weiter, und so fort –, das Blatt total gedreht hat. Wir haben einen Stimmungswechsel, und eine
ganz, ganz breite Mehrheit in Österreich begrüßt diese Impfung. Jetzt ist die Kritik eher diejenige – und die ist mir viel lieber als die Abwehrhaltung –: Wann komme ich denn zu meinem Impfstoff? Wie könnte das noch schneller gehen?
Da sind wir gefordert, natürlich aber auch von den Lieferterminen und von den Liefermengen abhängig. Wir selbst können ihn nicht herbeizaubern. Ich würde das gerne tun, da sind wir aber in ganz Europa abhängig. (Bundesrätin Schartel: Da hätte man gescheiter bestellen sollen!) Die Liefermengen nehmen im Übrigen zu. In der letzten Woche wurden 100 000 Impfdosen nach Österreich geliefert, und diese Woche sind es 180 000. Wir werden morgen die Grenze von 600 000 Impfungen überschreiten. Das heißt, jetzt kommt Tempo rein. Wir werden im März rund eine Million Dosen haben, die nach Österreich kommen, hauptsächlich von Biontech/Pfizer. Wir haben in den Schwerpunkten ja auch umgestellt, ein bisschen weg von Astra Zeneca und stärker hin zu Biontech/Pfizer, weil wir wissen, dass das ein Impfstoff ist, bei dem bisher eine hohe Verlässlichkeit bei der Lieferung gegeben war. Das ist natürlich wichtig, um die Impfplanung umzusetzen. Das ist das eine, wovon wir geträumt haben.
Das Zweite ist: Ich habe einmal eine schwierige Pressekonferenz gehabt – ja, so ist es, solche gibt es auch –, wir haben damals nämlich angekündigt und gefordert, wir sollten 15 000 Testungen am Tag schaffen. Wir haben uns damals in Wirklichkeit gedacht, das werden wir nie zusammenbringen, das ist eine unglaubliche Hürde, das ist zu viel, was wir uns da vorgenommen haben. Heute sind wir bei eingemeldeten 223 000 Testungen in den letzten 24 Stunden.
Es ist unglaublich, was da geschehen ist, dank der Gemeinden, dank der Länder, dank ganz vieler Menschen, die einen Anteil daran haben, dank vieler Betriebe – es sind über 1 000 Betriebe, die mittlerweile bei den Testungen mitmachen –, dank der Apotheken, die auf eine sensationelle Art und Weise eingesprungen sind – es sind über 900 Apotheken, die mittlerweile mitmachen und tagtäglich diese Gratistests vor Ort ermöglichen –, dank vieler Ärzte, die im Bereich der Testungen für Menschen mit Symptomen Großartiges leisten, dank der Teststraßen, die mittlerweile wunderbar und sehr, sehr bewohnerInnennah funktionieren. Das braucht es – man kann nicht für den Gang zum Friseur 15 Kilometer fahren –, damit man das realisieren kann. Das funktioniert jetzt gut – ein großes Danke von meiner Seite!
Das Dritte – das muss ich Ihnen schon sagen –: Ich bin gerne mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Wenn ich in der U-Bahn unterwegs bin oder – ich hoffe, heute Abend – wieder mit dem Zug nach Linz unterwegs sein darf, erlebe ich Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die die Schutzmaßnahmen, nämlich das Tragen der FFP2-Maske, großartig umsetzen. Ich habe in den letzten Wochen nie jemanden gesehen, der diese FFP2-Maske nicht aufgehabt hat (Bundesrat Spanring: Das ist ja auch vorgeschrieben! Das ist ja klar! Was ist denn das für eine Aussage?!) – ganz im Unterschied zu diesem Haus, im Übrigen. Das ist aber eine andere Geschichte, und es obliegt nicht mir, das irgendwie zu bewerten. Die Bürgerinnen und Bürger machen also mit (Bundesrat Spanring: Die Bürger machen mit, weil sie sonst gestraft werden!), viel, viel stärker, als wir manchmal sehen. (Bundesrat Spanring: Was für ein Geschwurbel! Unglaublich!)
Wir haben jetzt Hoffnungsfaktoren: Wir wissen, dass es nach Ostern eine Phase geben wird, in der es wärmer wird, und wir wissen, das Virus liebt die Wärme überhaupt nicht. Wir wissen, dass wir ein, zwei Wochen nach Ostern bereits bei einer Million geimpfter Menschen stehen werden. Das liebt das Virus überhaupt nicht. Wir haben in den letzten, den ersten Wochen der Impfkampagne erlebt, dass das Impfen funktioniert, dass es wirkt, nämlich in unseren Alten- und Pflegeheimen. Das ist der erste Bereich, der durchgeimpft ist. Bis auf ganz wenige Ausnahmen sind wir fertig, sind wir durch. Und was erleben wir? – Wir erleben, dass die Zahl der Infektionserkrankungen und die Zahl der
Todesfälle sensationell zurückgegangen sind. Das ist also ein wirklicher Hoffnungsfaktor, wenn wir dorthin sehen. Das verdienen sich die Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime, und das soll und wird uns Hoffnung dahin gehend geben, dass das in unserer gesamten Gesellschaft so kommen und möglich sein wird.
Bis dahin, bis Ostern, werden wir noch eine sehr schwierige Phase haben. Warum? – Wir haben die Überraschung erlebt, und das war für alle eine Überraschung – dieses Virus ist wirklich immer wieder für Überraschungen, vor allem auch für negative, gut – und ist seit dem Jahreswechsel bekannt, dass sich in ganz Europa zwei Mutationen ausbreiten: das südafrikanische Virus und das britische Virus. Es ist so, dass es bei diesen beiden Mutationen eine Ansteckungswahrscheinlichkeit gibt, die um 30 bis 40 Prozent höher ist. Das heißt, wenn sich diese Mutationen durchsetzen, steigert das natürlich das gesamte Ansteckungsrisiko in unserer Gesellschaft.
Wir haben jetzt schon im Bereich dieser Mutationen einen Reproduktionsfaktor – alle kennen das mittlerweile, wir sind ja mittlerweile alle gebildete Virologinnen und Virologen: einen Ansteckungsfaktor –, der bei 1,22 liegt. Alles über 1 ist ein Schritt in Richtung massives Wachstum. Das ist im Augenblick unser Problem. Dem begegnen wir mit aller Kraft, mit fünf Schritten:
Wir kontrollieren die Mutationen, indem wir jeden positiven PCR-Test in Österreich auf Mutationsverdacht überprüfen. Das ist einzigartig in Europa.
Wir schauen, dass die FFP2-Masken-Pflicht gut ausgerollt und von vielen auch tatsächlich umgesetzt wird und die Masken getragen werden. Das ist der zweite Bereich.
Der dritte Bereich ist, dass wir das Contacttracing in den Bundesländern verstärken. Mittlerweile arbeiten über 5 000 Menschen am Contacttracing und damit am schnellen, effizienten Überprüfen, was Kontaktpersonen von Infizierten betrifft.
Das Vierte ist eben das Testen. Vielleicht noch ein kurzer Satz zum SPÖ-Antrag zu den Selbsttests: Da muss ich leider auf Kollegen Peter Hacker, den wirklich sehr engagierten und kompetenten Gesundheitsstadtrat von Wien, verweisen (Beifall des Bundesrates Schennach) – wart ab, was jetzt noch kommt! (Heiterkeit des Redners) –, der diese Testungen jetzt überprüfen lässt, damit wir wissen, wie aussagekräftig sie im Detail sind.
Wir haben auch mit der Stadt Wien paktiert, dass wir diese zwei Wochen, bis diese Überprüfungsergebnisse vorliegen, noch zuwarten. Dann, wenn das wirklich hält, können wir diesen Schritt gerne machen, der natürlich unsere Arbeit erleichtern würde – ich bin ja bekannt dafür, dass ich gerne Perspektiven schaffe (Rufe und Gegenrufe zwischen BundesrätInnen von SPÖ und Grünen) –, das ist wichtig, auch da funktioniert im Übrigen die Kooperation sehr, sehr gut – das ist überhaupt kein Thema.
Der fünfte Punkt sind natürlich die Impfungen. Wie gesagt, ich bedanke mich beim Bundesrat, dass wir weitere Schritte in die richtige Richtung machen können, die uns in dieser Strategie unterstützen. Danke für die Unterstützung und - - Jetzt wollte ich fast schon sagen: bis zum nächsten Mal. (Heiterkeit des Redners. – Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.50
Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Heike Eder. – Bitte, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim an diesem schönen Frühlingstag! Ich habe schon gedacht, ich habe mich in der Agenda geirrt. Bei meiner Vorrednerin von der SPÖ habe ich mich nicht mehr ausgekannt, bei welchem TOP wir sind. (Zwischenrufe der Bundesrätinnen Grimling und Schumann. – Bundesrat Schennach: Das ist das Problem!)
Ein kurzer Blick auf die Agenda und die Rede unseres Ministers haben mir aber gezeigt: Nein, ich habe mich nicht geirrt, es geht tatsächlich um das Thema Testen. Ich werde deshalb auch nicht auf meine Vorredner von der Freiheitlichen Partei eingehen, denn jemanden von etwas überzeugen zu wollen, der es einfach nicht verstehen will, ist sinnlos und Zeitverschwendung. (Zwischenruf der Bundesrätin Steiner-Wieser.) Deshalb werde ich meine Zeit lieber für etwas Erfreuliches aufwenden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die Sportinteressierten unter Ihnen haben es mitbekommen: Vergangene Woche ging die Skiweltmeisterschaft in Cortina d’Ampezzo zu Ende (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn), und sie war mit acht Medaillen, davon fünf goldenen, eine der erfolgreichsten in der österreichischen Skigeschichte. (Bundesrätin Grimling: Was hat das mit Testen zu tun?) – Dazu komme ich: Vielleicht bekommt Österreich nämlich demnächst auch eine neunte Medaille verliehen, nämlich die des Testweltmeisters. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Meine lieben KollegInnen, die Teststrategie, die wir in Österreich haben, wird international anerkannt und gelobt, die „NZZ“ beispielsweise bezeichnet sie sogar als lehrbuchreif. Wir sind in Europa unter den Ländern, die am allermeisten testen. (Bundesrat Bernard: Vielleicht wäre es besser, die Wirtschaft ...!)
Ebenso vorbildlich ist die Umsetzung der Teststrategie auch in meinem Heimatbundesland Vorarlberg, und auch die Gemeinde ist sehr fortschrittlich. Aktuell gibt es in Vorarlberg neun Landesteststationen, 24 Gemeindeteststationen und einen Coronatestbus, der wöchentlich 15 Gemeinden abfährt. Das heißt, es gibt, wenn nicht in der eigenen Heimatgemeinde, zumindest in der Nachbargemeinde für jeden die Möglichkeit, sich testen zu lassen.
Nun wird mit den heute zu beschließenden Maßnahmen eine ohnehin schon sehr gute Teststrategie verfeinert, professionalisiert und weiterentwickelt. Die Teststrategie wird verfeinert, das haben wir schon gehört, indem nun eben auch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Sanitäter sowie Pflegefachassistenten selbstständig, also ohne ärztliche Anweisung, testen können. (Zwischenruf des Bundesrates Hübner.)
Die Teststrategie wird weiterentwickelt, indem es Gratisselbsttests – auch das haben wir schon gehört – sowie Gratistestmöglichkeiten in den Apotheken gibt. Das ist, denke ich, ein so wichtiger und guter Schritt, dass man ihn auch durchaus öfter erwähnen kann, denn damit sorgen wir auch für einen pragmatischen und barrierefreien Zugang zu Testmöglichkeiten. Das ist ein wichtiger Schritt, wie ich finde.
Was wir jetzt mit den Testungen erleben, erinnert mich ganz stark an meine private Situation. Kurz nach meinem Unfall, als ich mit der Diagnose Querschnittlähmung konfrontiert war, wurde mir gesagt, dass ich von nun an auf einen Rollstuhl angewiesen sein würde. Obwohl ich mit voller Kraft daran gearbeitet habe, einmal nicht mehr auf den Rollstuhl angewiesen zu sein, habe ich den Rollstuhl dennoch vorübergehend als Hilfsmittel angenommen, um mich fortbewegen zu können, um zu studieren, um etwas mit Freunden zu unternehmen, aber auch, um Sport zu machen.
Genauso verhält es sich auch mit den Testungen. Testen ist unser Hilfsmittel auf dem Weg zur Normalität. Die Teststrategie hilft uns, durch diese schwierige Zeit zu kommen, um uns wieder fortbewegen zu können (Bundesrat Hübner: Aus Tirol heraus vor allem!), einmal zum Kosmetiker oder zum Friseur zu gehen und später vielleicht, wenn es die Zahlen zulassen, ein gutes Essen beim Italiener zu genießen oder auch wieder einmal zum langersehnten Fußballtraining zu gehen. Das sind alles wichtige Schritte in Richtung Normalität.
Zwischenzeitlich arbeiten wir auf Hochtouren daran, dass wir in einigen Monaten wieder ganz ohne Einschränkungen und Hilfsmittel leben können.
Die Maßnahmen, die wir in diesem Tagesordnungspunkt beschließen, tragen eben dazu bei, die Teststrategie weiter zu verbessern und zu professionalisieren, und deshalb werden wir diesen natürlich zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.55
Präsident Mag. Christian Buchmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Günter Kovacs. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Günter Kovacs (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesrätin Eder, ich gebe Ihnen ja vollkommen recht. Sie haben gesagt, das Testen ist wichtig. Sie haben nur eines dabei vergessen, nämlich jene Person, die sich für das Testen seit nunmehr Monaten, seit fast einem Jahr, ausgesprochen hat. Das ist die Parteivorsitzende der SPÖ, der Sozialdemokratie, das ist Dr. Pamela Rendi-Wagner. (Beifall bei der SPÖ.)
Sie spricht seit Monaten über dieses Testen, über dieses wichtige Testen. Jetzt gehe ich einen Schritt weiter, denn Sie haben mir eigentlich einen Elfmeter aufgelegt: Hätten wir dieses Testen schon viel früher gemacht, hätten wir diese Eintrittstesterei schon früher gehabt, dann hätten unsere Unternehmer, dann hätten unsere Arbeitnehmer, dann hätten viele Menschen jetzt vielleicht keine Probleme. Das haben wir nicht gemacht, wir haben das einfach verabsäumt. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Vizepräsidentin Hahn übernimmt den Vorsitz.)
Herr Minister, Sie haben einen Rückblick auf das letzte Jahr gegeben. (Zwischenruf des Bundesrates Bader. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich stehe nicht an, zu sagen (Ruf bei der ÖVP: Ihr habt es ja nicht wollen!), dass Sie als Minister damals auch gesagt haben, wir werden - - (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Geht es? – Passt. – Herr Minister, ich stehe nicht an, zu sagen, dass Sie damals einer der Ersten – wenn nicht der Erste – waren, der gesagt hat, wir werden, wenn wir Glück haben und wenn alles gut läuft, im Jänner eine Impfung haben. Damit haben Sie auch recht gehabt.
Ich möchte geradeheraus sagen: Sie haben am Beginn, als die Pandemie entstanden ist, auch recht damit gehabt, einen Lockdown zu machen. Dieser Lockdown, in dieser Form, wie wir ihn hatten, war auch in Ordnung, das haben wir auch mitgetragen. Dann klafft aber eine Lücke. Es gibt in diesen vielen Monaten doch einige Zeitpunkte, die entscheidend dafür waren, dass wir jetzt in einer Situation mit der hohen Arbeitslosigkeit, die wir haben – die schon von einigen Vorrednern vor mir erwähnt wurde –, sind: 530 000 Menschen suchen einen Job. (Zwischenruf des Bundesrates Bader.) – Wie groß die Wirtschaftskrise ist, Herr Bundesrat Bader, wissen Sie, glaube ich, auch. Es ist ein Wahnsinn, was sich momentan abspielt. Da hätte man halt schon früher handeln müssen, da hätten wir schon im vorigen Jahr reagieren müssen. Das muss ich Ihnen schon sagen, Herr Minister: Wir hätten den zweiten Lockdown früher machen müssen.
Wie das mit dem zweiten Lockdown war, habe ich mir angeschaut, das ist auch gestern im ORF ein bisschen nachvollzogen worden. Sie haben am 23. Oktober eine Pressekonferenz gehalten, in der Sie gesagt haben, Sie sind sehr zuversichtlich, dass das ohne Lockdown über die Bühne gehen wird, und eine Woche später haben Sie dann gesagt: Das ist ein Desaster, wir müssen jetzt die Notbremse ziehen.
Damals, wir erinnern uns, gab es fast 100 000 Menschen, die sich schon infiziert hatten. Wir sind praktisch nicht mehr aus dieser Spur gekommen. Die Unternehmer haben gelitten. Wir wissen es noch: Sie haben nur ein paar Tage aufsperren können, nämlich nur von 7. Dezember bis Weihnachten, dann mussten sie wieder schließen.
Die Menschen hatten keine Arbeit, die Gastronomie musste zusperren. Jetzt frage ich, auch an die ÖVP gerichtet: Ganz ehrlich, war das alles notwendig? Hätten wir das tun
müssen, wenn wir – und das habe ich am Anfang erwähnt – die Schiene gefahren wären, die die Vorsitzende der Sozialdemokratie vorgeschlagen hat, nämlich testen, testen, testen? Das ist damals so belächelt worden!
Ich kenne das schon, das ist immer das gleiche Spiel mit der ÖVP: Gestern ist der Kanzler nach Deutschland gefahren – oder hat mit Deutschland korrespondiert – und sagte ganz großspurig, sein Land ist das großartige Land, in dem überall getestet wird. – Na wer hat es erfunden? Wer hat diese Teststrategie erfunden, und wer hat wirklich schon darum gefleht, dass wir testen? – Das war nur eine, das war unsere Vorsitzende, Dr. Pamela Rendi-Wagner, das ist eindeutig. (Beifall bei der SPÖ.)
So viel Ehrlichkeit würde ich mir auch von der ÖVP erwarten, dass sie das auch einmal respektiert und vielleicht auch einmal in einer Rede erwähnt.
Ich möchte auch noch zu meinem Vorredner Markus Leinfellner und zur FPÖ kommen. Ich möchte dir (in Richtung Bundesrat Steiner) zur heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses gratulieren, das war wirklich sehr gut gemacht. Herr Kollege Steiner, du hat das ausgezeichnet gemacht. Ich gebe dir, Herr Kollege Leinfellner, auch in sehr vielen Punkten recht, möchte aber eines schon dazusagen – das hat der Minister vorhin auch erwähnt –: Wir sind momentan nicht mehr in der Situation, dass wir sagen können, wir können nur mehr durchhalten und durchhalten und durchhalten. Wie unser ehemaliger Vizekanzler der Republik Österreich, nämlich Herr Dr. Androsch, gesagt hat: Wir müssen jetzt auch schön langsam durchstarten.
Diese Maßnahmen, diese Testmaßnahmen, die heute zur Debatte stehen, sind ein Mosaikstein, damit wir endlich in eine Normalität kommen. Liebe Freunde von der FPÖ, das ist nun wirklich notwendig, damit die Arbeitnehmer und die Unternehmer wieder hoffnungsvoll in die Zukunft schauen können. Das können wir – das muss ich ein bisschen kritisieren – nicht, wenn wir nur mehr negativ denken. Das geht nicht mehr. Dafür ist es schon zu spät – eindeutig. (Beifall bei der SPÖ.)
Frau Bundesrätin Miesenberger hat gesagt: Ich bedanke mich bei jenen, die bei der Eindämmung der Pandemie mitgemacht haben und die alle Maßnahmen mitgetragen haben. – Das ist nicht in Ordnung, wenn man sich hinstellt und sich nur bei manchen bedankt, nein. Wir Sozialdemokraten sagen: Wir bedanken uns bei allen Österreichern, denn alle haben im letzten Jahr ihren Anteil geleistet und haben wirklich das Beste gegeben, damit dieser Pandemie endlich einmal Einhalt geboten werden kann. (Zwischenruf des Bundesrates Bader.) – Sie hat gesagt, sie bedankt sich nur bei einigen wenigen – praktisch bei denen, die sich daran gehalten haben, die brav sind. Da sind wir dabei, aber damit wir alle ins Boot bekommen, müssen wir auch alle überzeugen, damit sie jetzt mitmachen, und das ist vor allem beim Testen der Fall. (Bundesrat Bader: ... bei denen bedanken, die das boykottieren?)
Frau Bundesrätin Schumann, die Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokratie, hat vorhin auch die Krise in der Arbeitnehmerschaft ein bisschen angesprochen. Sie ist ja auch Vizepräsidentin des ÖGB. Es ist ihr ein großes Anliegen, dass wir jetzt auf unsere Arbeitnehmer schauen, damit wir endlich aus dem Tunnel herauskommen, damit wir endlich Licht am Ende des Tunnels sehen. Wir werden diesen vier Tagesordnungspunkten heute zustimmen, im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
14.02
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Mag.a Elisabeth Grossmann. – Bitte schön, Frau Bundesrätin.
Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat! Werte ZuhörerInnen,
ZuseherInnen, die via Livestream mit dabei sind! Wir müssen alle gemeinsam alles unternehmen, um diese Pandemie möglichst rasch in den Griff zu bekommen – unabhängig von der Parteizugehörigkeit. Es braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung von uns allen und von der Bevölkerung, der es auch zu danken gilt. Deshalb sind wir bei sinnvollen Dingen auch immer mit dabei, selbst dann, wenn es noch sinnvollere Lösungen gäbe – ein halbvolles Glas ist eben besser als ein leeres.
Wir gehen auch bei den heute auf der Tagesordnung stehenden Punkten wie der Ausdehnung der Berufsgruppen, die Tests durchführen dürfen, mit. Spät, aber doch kommen nun die Impfnachweise und Genesungsbescheinigungen.
Ab 1. März – so wird uns versprochen – soll es gratis Selbsttestsets in den Apotheken geben. Dazu muss ich Sie schon fragen, Herr Minister: Können Sie garantieren, dass jeder, jede, der, die so ein Testset haben will, auch eines bekommt? Es wurde nämlich übermittelt, dass in der ersten Phase nur 600 000 Stück ausgeliefert werden können. Wie wird das am 1. März dann sein, wenn die Apotheken gestürmt werden? (Beifall bei der SPÖ.)
In meinem Heimatbezirk, in Voitsberg, ist die Apothekerin schon sehr besorgt. Sie hat, weil sie mit so einem Ansturm rechnet, vor der Apotheke schon ein Zelt errichtet, damit sie da eben nicht unter Umständen eine Gefahrenquelle erzeugt und eben auch mehr Platz zur Verfügung steht.
Wie wird das ausschauen? Wie ist das organisiert und vorbereitet? Wird es dann nicht enttäuschte Gesichter geben, wenn die Menschen kein Testset bekommen? Ist das wieder so ein leeres Versprechen wie bei den FFP2-Masken für die über 65-Jährigen, die teilweise immer noch auf ihre Masken warten?
Über die Impfung ist ohnehin schon sehr viel gesprochen worden, ganz zu schweigen davon, dass wir bei der Durchimpfungsrate leider auch im internationalen Vergleich, wie in sehr vielen Bereichen – Kollegin Schumann hat es schon angesprochen –, Schlusslicht sind oder zu den Schlusslichtern gehören.
Ja, das sind Fragen, die man Ihnen einfach stellen muss. Auch folgende Frage ist zu klären – wie sieht das jetzt aus? –: Es wurde heute eingestanden, es dürfte ein Versehen gewesen sein, dass die Elga-Abgemeldeten – diejenigen, die von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, sich abzumelden – nun doch erfasst werden. Ich hoffe, dass dieses Versehen korrigiert wird, denn sonst können Sie sich schon auf die Klagen freuen.
Erlauben Sie mir auch noch den Ausflug zu einem anderen Tagesordnungspunkt, der erst zu uns in den Bundesrat kommen wird, nämlich die Fristverlängerung bei den Freistellungen für Schwangere. Auch da ist ein legistischer Fehler passieren, denn nach dem Wortlaut des Gesetzbeschlusses kommt es nur für jene zu einer Fristverlängerung, die jetzt schon einen Anspruch haben. Ich ersuche auch da, das näher anzuschauen, damit es dann eben nicht zu Problemen für die Betroffenen kommt.
Die Fristverlängerungen sind natürlich zu begrüßen, so wie auch die Stundungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Dass nun gratis Covid-19-Tests auch in den Apotheken durchgeführt werden dürfen, ist begrüßenswert, aber da muss ich Sie, Herr Minister, schon auch fragen: Was ist in den Regionen, in denen es weit und breit keine Apotheke gibt, nämlich in ländlichen Regionen? Wenn man zum Beispiel in der eigenen Gemeinde – ich weiß, wovon ich spreche, ich komme aus den weststeirischen Bergen, aus Edelschrott – zum Friseur will oder – was weiß ich – zur Fußpflege oder sonst wohin, dann muss man schon einen langen Weg zur nächsten Teststraße oder zur nächsten testenden Apotheke in Kauf nehmen, denn auch die Hausapotheke ist nicht dabei, weil sie nicht dabei sein darf.
Da muss ich Sie auch fragen: Warum hat man die Hausapotheken nicht miterfasst? War da die Ärztekammer dagegen? Oder was ist der Grund dafür? Das ist eine große Lücke
in der Basisversorgung der Bevölkerung. Wenn man sich zum Beispiel ohne Symptome prophylaktisch bei einem Arzt, einer Ärztin testen lassen will, dann muss man bezahlen. Hat man Symptome, kommt man erst gar nicht in die Ordination hinein, weil man dann auf 1450 verwiesen wird, weil sich – verständlicherweise – kein Arzt antun will, dass er dann vielleicht wochenlang die Ordination zusperren muss. Das sind einfach offene Fragen, das sind einfach Ungereimtheiten, die gelöst werden müssen, Herr Minister. Bitte kümmern Sie sich darum! (Beifall bei der SPÖ.)
Kollegin Fraktionsvorsitzende Schumann hat es schon angesprochen: Es gäbe viele bürgerInnenfreundlichere Lösungen, zum Beispiel dass die Tests zur Eigenanwendung auch direkt bei den Dienstleistungsunternehmen erbracht werden können – eben nach dem Vieraugenprinzip. Das wäre ganz, ganz wichtig, um auch der darniederliegenden Dienstleistungswirtschaft wieder auf die Beine zu helfen. Es sind ja sehr viele Frauen, die diese Betriebe führen und die dort beschäftigt sind. Das wäre ein ganz, ganz wichtiger Bereich, um auch diese Unternehmen und die dort Beschäftigten zu unterstützen.
Wenn Sie das aber den Bürgerinnen und Bürgern schon nicht zutrauen, dann sorgen Sie bitte dafür, dass es österreichweit auch in kleineren Gemeinden und überhaupt im ländlichen Raum kostenfreie einfache Testmöglichkeiten gibt, denn momentan werden viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vom öffentlichen Leben schlichtweg ausgeschlossen. Das sind Menschen, die ohnehin schon übermäßig durch die Krise belastet wurden, die unter Einsamkeit leiden und die wirklich unsere größte Unterstützung brauchen.
Als Länderkammer muss es unser ureigenstes Anliegen sein, dass alle Menschen unabhängig vom Wohnort gleich gut versorgt werden, und das im Bewusstsein, dass nicht alles auf die ohnehin schon sehr, sehr belasteten und sich in angespannter Finanzlage befindlichen Gemeinden abgewälzt werden kann. Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrätinnen Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Flächendeckende Testmöglichkeiten im ländlichen Raum“
Um allen Menschen die dringend notwendigen Tests und damit eine Rückkehr in eine sichere Normalität zu garantieren, stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend eine Gesetzesvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen, mit der eine flächendeckende, wohnortnahe Teststrategie umgesetzt wird, wodurch die Bevölkerung zeitnah und mehrmals wöchentlich die Möglichkeit für Testungen erhält. In Gemeinden, in denen derzeit noch keine Testmöglichkeiten zur Abdeckung der niederschwelligen, kostenfreien und zeitnahen Testung vorhanden sind, sind solche unverzüglich einzurichten, damit allen EinwohnerInnen der regelmäßige Zugang zu Testungen garantiert werden kann. Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb sind den Bundesländern und Gemeinden vom Bund zu ersetzen.“
*****
Ich bitte Sie, in diesem Sinne tätig zu werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
14.11
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Der von den Bundesräten Mag.a Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Flächendeckende Testmöglichkeiten im ländlichen Raum“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Spanring.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsident! Herr Kanzler! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! (Zwischenrufe bei BundesrätInnen von ÖVP, SPÖ und FPÖ.) – Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Liebe SPÖ: Testen, testen, testen! – Ich verstehe Ihr Ansinnen, ich kann Ihnen aber eines sagen: Mit dieser Strategie testen Sie gemeinsam mit ÖVP und Grünen unsere Bürger einfach wieder in den nächsten Lockdown. Hören Sie damit auf und testen Sie künftig jene, die Symptome haben, dann wird auch die Siebentageinzidenz passen, und wir können all diese Maßnahmen endlich wieder beenden! (Beifall bei der FPÖ.)
Zu den Dankesworten der ÖVP: Liebe ÖVP, Sie sollten sich nicht bei den Bürgern bedanken, Sie sollten sich allerhöchstens entschuldigen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Jawohl!)
„Es ist die Aufgabe der Opposition, die Regierung abzuschminken, während die Vorstellung läuft.“ – Das ist ein berühmtes Zitat von Jacques Chirac. Genau das sehen wir als Opposition als unsere Aufgabe, denn hinter der schön aufgebrachten Schminke – feinsäuberlich durch die gekaufte Medienlandschaft abgedeckt – sieht man dann die hässliche Fratze, quasi die Wahrheit, die sich dahinter verbirgt. Auch wenn diese Regierung jede Kritik als persönliche Beleidigung auffasst, ist es trotzdem umso wichtiger, dass wir als Freiheitliche – inzwischen muss ich schon sagen: leider als Einzige – gegen diesen Wahnsinn der Regierung vorgehen.
Ich weiß ja gar nicht, wo ich anfangen soll, Herr Minister, so viel haben Sie bisher schon verbockt. Mit der heute vorgelegten COVID-19-Maßnahmengesetzesnovelle geht das munter weiter.
Warum hebt der Verfassungsgerichtshof so vieles auf, und warum besonders Ihre Gesetze und Verordnungen? Warum sind die von einer dermaßen schlechten Qualität? – Ganz einfach: Weil Sie so arbeiten, wie Sie arbeiten. Der Nationalrat wurde übrigens wieder erst in letzter Sekunde vor dem Ausschuss mit Informationen versorgt; wahrscheinlich deshalb, weil die entsprechenden Inhalte nicht früher fertig waren. Das ist ein klassisches Indiz für eine Husch-pfusch-Gesetzgebung. (Beifall bei der FPÖ.)
Das gipfelt dann darin, dass ÖVP-Abgeordnete im Gesundheitsausschuss des Nationalrates einen Antrag einbringen und dann selbst nicht einmal erklären können, worum es in diesem Antrag geht, was da drinnen steht. Sie wissen es nicht! Zum Thema Begutachtung, Herr Minister: Fehlanzeige! Das heutige Covid-19-Maßnahmenpaket ist nicht nur inhaltlich schlecht, es ist auch datenschutzrechtlich mehr als bedenklich – schon wieder!
Ich denke, in der Geschichte der Zweiten Republik hat es keinen einzigen Minister gegeben, der derart viele Fehler gemacht und Fehlentscheidungen getroffen hat wie Sie. Sie mimen jedes Mal den Steigbügelhalter für Kanzler Kurz, indem Sie all das umsetzen,
was er will, und als Dank dafür putzt er sich dann bei Ihnen ab. Dann sind es wiederum Sie, der ihm den Rücken stärkt. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Anschober, was ich Ihnen und der ÖVP am meisten ankreide, ist, dass Sie dauernd Ihr Lieblingsspiel spielen. Nein, ich meine jetzt nicht die Handys, die sonst immer im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen, sondern ich meine Ihr politisches Spiel, das Divide-et-Impera, also das Teile-und-Herrsche. Sie dividieren mit großer Freude das Volk auseinander, sodass es damit beschäftigt ist, gegeneinander vorzugehen, damit die Menschen nur nicht die Zeit finden, die Machenschaften der Regierung zu hinterfragen, Ihr verfassungsfeindliches und auch verfassungswidriges Handeln zu kritisieren. (Beifall bei der FPÖ.)
Sogar mit der heutigen Gesetzesvorlage treiben Sie diese Spaltung weiter voran. Die Braven, die bei Elga angemeldet sind, bekommen die Gratistests, und die Bösen, die sich von Elga abgemeldet haben, bekommen die Gratistests nicht. Da ist meine Frage, Herr Minister: Zahlen jene, die sich von Elga abgemeldet haben, weniger Sozialversicherungsbeiträge, oder wie kommt man auf so eine groteske Idee, dass man sie leer ausgehen lässt? Was ist da mit Ihnen los, was denkt man sich bei so einer Gesetzgebung? Ich habe bei Ihnen oftmals einfach das Gefühl, Sie bekämpfen nicht das Virus, sondern Sie bekämpfen die Menschen. Man sagt ja immer: Hinterher ist man meistens klüger, aber leider sehe ich auch das bei Ihnen nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Minister, angelobt wurden Sie als Bundesminister für Soziales und Gesundheit. So, wie Sie sich verhalten, sind Sie für mich eher der Bundesminister für Asoziales und für Krankheit, denn Ihre Maßnahmen machen die Bevölkerung krank – ja, das ist so! (Beifall bei der FPÖ.)
Ihre Politik der Angst macht die Menschen krank. Im Gesundheitsausschuss des Nationalrates haben die Experten eines gesagt: Diese schwarz-grüne Regierung hat Expertenmeinungen beinhart ignoriert. Sie ignorieren Ihre eigenen Experten und besitzen dann auch noch die Frechheit, andere Fachleute als Covidioten hinzustellen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Anschober.)
Leider bin ich kein Schriftsteller, denn einen Titel samt Untertitel für einen möglichen Bestsellerroman hätte ich schon. Der Titel würde lauten: Ein Jahr Schwarz-Grün in Österreich. Von einer demokratischen Republik zu einer dilettantischen Diktatur. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich glaube Ihnen und Herrn Kurz auch nicht, dass Sie die Gasthäuser aufsperren wollen. Ich kann Ihnen auch genau sagen, warum: Sie haben die Gasthäuser niemals wegen der Ansteckungsgefahr gesperrt – die gab es dort nicht, sie lag unter 2 Prozent. Die Gasthäuser sind deshalb zu, weil sich dort der Widerstand der Menschen gegen Ihre Maßnahmen formiert hätte und Sie in Wahrheit Angst vor dem eigenen Volk haben. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Steiner: Jawohl!)
Sie haben Angst vor dem eigenen Volk, weshalb Sie jetzt auch die Demonstrationen verbieten. Wer Angst vor der eigenen Bevölkerung hat, meine Damen und Herren, der sollte keinesfalls regieren. Warum hat jemand Angst vor dem eigenen Volk? – Weil er gegen die Interessen des eigenen Volks agiert oder so wie in Ihrem Fall gegen die Interessen des eigenen Volks regiert. (Bundesrat Ofner: Genau!)
Sie, Herr Minister Anschober, sind eine Gefahr für viele Österreicher. Ich wage es auch, hier und heute zu behaupten, dass die von Ihnen gesetzten Maßnahmen viel mehr Menschenleben gekostet und gefordert haben und noch kosten werden, als jemals in dieser Zeit Menschen tatsächlich an Corona gestorben wären. (Beifall bei der FPÖ.) Wir kennen ja Ihre frisierten Zahlen. Das ist auch der Grund dafür, dass Sie immer wieder schreiben: an oder mit Corona verstorben.
Ich will es Ihnen heute in aller Deutlichkeit, aber mit Ihren Worten sagen, damit Sie es vielleicht auch verstehen: Herr Minister, die nächsten zwei Wochen werden entscheidend sein. Sie haben es in der Hand, Sie können Österreich ein gutes Stück nach vorne bringen. Wie? – Treten Sie als Minister zurück! (Beifall bei der FPÖ.)
14.20
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt.
Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. – Vielen Dank.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, 1214/A und 671 der Beilagen sowie 10541/BR der Beilagen und 10542/BR der Beilagen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird, 1263/A und 672 der Beilagen sowie 10543/BR der Beilagen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „keine Diskriminierung von Covid19-Ungeimpften“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt. (Bundesrat Steiner: Was ist da los? Einmal stimmen Sie so, einmal so!)
Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, 1215/A und 673 der Beilagen sowie 10544/BR der Beilagen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Anerkennung von Wohnzimmertests als Eintrittstest“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt. (Zwischenruf der Bundesrätin Grimling.)
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag.a Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Flächendeckende Testmöglichkeiten im ländlichen Raum“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, 674 der Beilagen sowie 10545/BR der Beilagen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
„Tagesordnungspunkt 1 bis Tagesordnungspunkt 4:
Die Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen, bringen zu TOP 2 den Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA ein.
Die Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen, bringen zu TOP 3 den Entschließungsantrag Beilage 3/1 EA ein.
Die Bundesräte Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen, bringen zu TOP 3 den Entschließungsantrag Beilage 3/2 EA ein.
Abstimmungen:
TO-Punkt 1:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
TO-Punkt 2:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA wird abgelehnt.
TO-Punkt 3:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 3/1 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 3/2 EA wird abgelehnt.
TO-Punkt 4:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird mit Stimmenmehrheit angenommen.“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses verlesenen Teils des Amtlichen Protokolls? – Dies ist nicht der Fall.
Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Einlauf
Vizepräsidentin Doris Hahn, MEd MA: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 24 Anfragen, 3830/J-BR/2021 bis 3853/J-BR/2021, eingebracht wurden.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates ist bereits auf schriftlichem Wege erfolgt. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 11. März 2021, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Die Ausschussvorbereitungen sind für Dienstag, 9. März, 14 Uhr, vorgesehen.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 14.27 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |