Bundes-Krisensicherheitsgesetz; Bundes-Verfassungsgesetz, Wehrgesetz u.a.; Änderung (2084 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 776/BNR
Dafür: V, G. Dagegen: S, F, A
Beschlossen im Nationalrat 776/BNR, Dafür: V, G. Dagegen: S, F, N

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sicherstellung der staatlichen Resilienz und Koordination in Krisen (Bundes-Krisensicherheitsgesetz – B-KSG) erlassen wird sowie das Bundes-Verfassungsgesetz, das Wehrgesetz 2001 und das Meldegesetz 1991 geändert werden

Gesetz geworden als:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sicherstellung der staatlichen Resilienz und Koordination in Krisen (Bundes-Krisensicherheitsgesetz – B-KSG) erlassen sowie das Meldegesetz 1991 geändert wird

Kurzinformation

  • Schaffung von Strukturen und definierten Ablaufprozessen, einschließlich der Einrichtung von Fachgremien und eines Bundes-Krisensicherheitskabinetts sowie der Benennung von Kontaktstellen, welche eine rasche Koordination betroffener Behörden und Einrichtungen in Krisenfällen sicherstellen und auch in Normalzeiten eine Vernetzung und regelmäßigen Austausch gewährleisten
  • Schaffung eines Bundeslagezentrums für die Bundesregierung im BMI, welches höchsten internationalen Sicherheits- und technischen Ausstattungsstandards entspricht und ausreichend Personal- und Raumressourcen zur Bewältigung vielfältiger bzw. komplexer Krisenlagen bietet
  • Festlegung einer gesetzlichen Definition eines Bundes-Krisenfalles sowie Schaffung eines Verfahrens zur Feststellung und Beendigung einer Krise
  • Einrichtung eines Beraters der Bundesregierung (Regierungsberater) und eines stellvertretenden Beraters der Bundesregierung (stv. Regierungsberater) im Bundeskanzleramt
  • Aufgabenerweiterung des Bundesheeres

Stand: 14.06.2023

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
GRÜNE
Dagegen:
SPÖ
FPÖ
NEOS

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Gerhard Karner

Bundesministerium für Inneres