Bundesrat Stenographisches Protokoll 673. Sitzung / Seite 4

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Redner:

Gottfried Kneifel 37

Anna Schlaffer 39

Engelbert Weilharter 40

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 40

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 41

(3) Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (ALSAG-Novelle 2001) (373/A und 506/NR sowie 6320/BR d. B.)

Berichterstatter: Georg Keuschnigg 41

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Ferdinand Gstöttner 41

Monika Mühlwerth 42

Brunhilde Fuchs 43

Anna Höllerer 44

Leopold Steinbichler 45

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 47

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 49

(4) Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Volkszählungsgesetz 1980 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (424 und 501/NR sowie 6321/BR d. B.)

Berichterstatter: Mag. Michael Strugl 49

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Herbert Würschl 49

Germana Fösleitner 50

Dr. Robert Aspöck 51

Johanna Schicker 54

Jürgen Weiss 55

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 58

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 59

(5) Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung einer "Kommunikationsbehörde Austria" ("KommAustria") und eines Bundeskommunikationssenates erlassen wird sowie das Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetz, das Rundfunkgesetz, das Fernsehsignalgesetz, das Telekommunikationsgesetz, das Zugangskontrollgesetz, das Signaturgesetz und das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 geändert werden (370/A und 507/NR sowie 6315 und 6322/BR d. B.)

Berichterstatter: Friedrich Hensler 59

(Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – zu erheben)


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