Stenographisches Protokoll
780. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Freitag, 18. Dezember 2009
780. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich
Freitag, 18. Dezember 2009
Dauer der Sitzung
Freitag, 18. Dezember 2009: 9.00 – 20.37 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden
2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Asylgerichtshofgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2009)
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010)
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird
5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft erlassen (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Urlaubsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Alkoholsteuer
gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Datenschutzgesetz 2000, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Personenstandsgesetz, das Namensänderungsgesetz, das Passgesetz 1992, das Meldegesetz 1991, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Ärztegesetz 1998, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bilanzbuchhaltungsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Studienförderungsgesetz 1992, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Patentgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz, das Entwicklungshelfergesetz, das Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen geändert werden
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, BGBl. I Nr. 157/1994, geändert wird
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem zur Einführung des Kinderbeistands das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden (Kinderbeistand-Gesetz)
9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch geändert wird (Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 – RÄG 2010)
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatstarifgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 – BRÄG 2010)
11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz geändert werden
12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und Artikel III der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 geändert werden (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2009 – UrhG-Nov 2009)
13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 und das Übernahmegesetz geändert werden
14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (13. Ärztegesetz-Novelle)
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird (IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2010)
18. Punkt: Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist
19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden
20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Pyrotechnikgesetz 2010 erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird
21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die polizeiliche Kooperation mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) erlassen sowie das Polizeikooperationsgesetz geändert wird
22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 4. SRÄG 2009)
23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden
24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird
25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird
26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden
27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden
28. Punkt: Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
29. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
30. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt
31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden
32. Punkt: Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 2006
33. Punkt: Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2008 (Lagebericht 2008)
34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden
35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und die Abgabenexekutionsordnung geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009)
36. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010) sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz geändert werden – Bundesgesetz über die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen
37. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird
38. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
39. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
40. Punkt: Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Notenwechsel
41. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Gibraltar über den Informationsaustausch in Steuersachen
42. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
43. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen
44. Punkt: Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll
45. Punkt: Protokoll zwischen der Republik
Österreich und dem Königreich der Niederlande und
Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in
Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem
Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
in
der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten
Protokolls, des
am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am
8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls
46. Punkt: Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel
47. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
48. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls
49. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen
50. Punkt: Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel
51. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
52. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen
53. Punkt: Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates
54. Punkt: Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
55. Punkt: Wahl des Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin, der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen für das 1. Halbjahr 2010
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Inhalt
Bundesrat
Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens des Bundesrates Harald Reisenberger 21
Schreiben des Präsidenten des Wiener Landtages betreffend Ableben des Bundesrates Harald Reisenberger und Mandatsverzicht des Ersatzmitgliedes ................................................................... 21
Schlussworte des Präsidenten Erwin Preiner .......................................................... 45
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine
zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 16. Oktober 1997 unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 113/1999 51
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 100
55. Punkt: Wahl des Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin, der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen für das 1. Halbjahr 2010 ..................................................................................................... 207
Schlussworte des Präsidenten Erwin Preiner ........................................................ 208
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 21
Fragestunde (147.)
Frauen und öffentlicher Dienst .................................................................................. 22
Monika Kemperle (1718/M-BR/09); Anneliese Junker, Elmar Podgorschek, Stefan Schennach
Mag. Bettina Rausch (1715/M-BR/09); Juliane Lugsteiner, Monika Mühlwerth, Peter Mitterer
Monika Mühlwerth (1722/M-BR/09); Edgar Mayer, Ing. Hans-Peter Bock, Efgani Dönmez
Ana Blatnik (1719/M-BR/09); Notburga Astleitner, Elmar Podgorschek
MMag. Barbara Eibinger (1716/M-BR/09); Maria Mosbacher, Cornelia Michalke, Peter Zwanziger
Peter Mitterer (1721/M-BR/09); Ewald Lindinger, Josef Steinkogler, Monika Mühlwerth, Elisabeth Kerschbaum
Elisabeth Grimling (1720/M-BR/09); Josef Saller, Cornelia Michalke, Peter Zwanziger
Gottfried Kneifel (1717/M-BR/09); Waltraut Hladny, Elmar Podgorschek, Efgani Dönmez
Bundesregierung
Schreiben des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ........... 52, 52
Nationalrat
Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 53
Wahlen in Institutionen
54. Punkt: Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes ........................................................................................... 206
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 53
Verhandlungen
1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (580 d.B. sowie 8223/BR d.B.) .......................................................... 53
Berichterstatter: Josef Saller ........................................................................................ 54
Redner/Rednerinnen:
Wolfgang Sodl ......................................................................................................... ..... 54
Efgani Dönmez ........................................................................................................ ..... 55
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 56
2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Asylgerichtshofgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2009) (488 d.B. und 533 d.B. sowie 8221/BR d.B. und 8224/BR d.B.) ................................................................................... 57
Berichterstatter: Josef Saller ........................................................................................ 57
Redner/Rednerinnen:
Peter Zwanziger ...................................................................................................... ..... 57
Ing. Hans-Peter Bock .............................................................................................. ..... 58
Edgar Mayer ............................................................................................................ ..... 60
Efgani Dönmez ........................................................................................................ ..... 61
Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ..... 62
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ..... 63
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 65
3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010) (472 d.B. und 531 d.B. sowie 8220/BR d.B. und 8225/BR d.B.) ................................................... 65
Berichterstatter: Josef Saller ........................................................................................ 65
Redner/Rednerinnen:
Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 66
Johann Kraml .......................................................................................................... ..... 67
Peter Mitterer .......................................................................................................... ..... 68
Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ..... 68
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 69
Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ..... 70
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 72
4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird (327 d.B. und 532 d.B. sowie 8226/BR d.B.) 72
Berichterstatter: Martin Preineder ................................................................................ 72
Redner/Rednerinnen:
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 73
Johann Kraml .......................................................................................................... ..... 74
Franz Perhab ........................................................................................................... ..... 75
Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ..... 75
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 76
5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (471 d.B. und 538 d.B. sowie 8227/BR d.B.) ...... 76
Berichterstatter: Martin Preineder ................................................................................ 77
Redner/Rednerinnen:
Stefan Schennach ........................................................................................................ 77
Albrecht Konecny ........................................................................................................ 78
Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ..... 78
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 79
Gemeinsame Beratung über
6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft erlassen (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Urlaubsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Alkoholsteuergesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Datenschutzgesetz 2000, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Personenstandsgesetz, das Namensänderungsgesetz, das Passgesetz 1992, das Meldegesetz 1991, das Asylgesetz 2005, das Frem
denpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Ärztegesetz 1998, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bilanzbuchhaltungsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Studienförderungsgesetz 1992, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Patentgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz, das Entwicklungshelfergesetz, das Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen geändert werden (485 d.B. und 558 d.B. sowie 8217/BR d.B. und 8228/BR d.B.) ................................................................................................................. 79
Berichterstatterin: Juliane Lugsteiner .......................................................................... 80
7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, BGBl. I Nr. 157/1994, geändert wird (559 d.B. sowie 8229/BR d.B.) ............................................................................................................................... 80
Berichterstatterin: Juliane Lugsteiner .......................................................................... 80
Redner/Rednerinnen:
Elmar Podgorschek ................................................................................................ ..... 81
Franz Perhab ........................................................................................................... ..... 83
Stefan Schennach ................................................................................................... ..... 84
Josef Kalina ............................................................................................................. ..... 87
Peter Zwanziger ...................................................................................................... ..... 89
Dr. Andreas Schnider ............................................................................................. ..... 90
Efgani Dönmez ........................................................................................................ ..... 93
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ..... 95
Mag. Harald Himmer .............................................................................................. ..... 96
Albrecht Konecny ........................................................................................................ 97
Stefan Schennach (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 98
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ............................................... ..... 98
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 6, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (namentliche Abstimmung) .................... 100
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung .................................... 100
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 7, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 101
8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Einführung des Kinderbeistands das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden (Kinderbeistand-Gesetz) (486 d.B. und 563 d.B. sowie 8218/BR d.B. und 8230/BR d.B.) ................................. 101
Berichterstatterin: Juliane Lugsteiner ........................................................................ 101
Redner/Rednerinnen:
Cornelia Michalke ....................................................................................................... 101
Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 102
Maria Mosbacher ........................................................................................................ 103
Stefan Schennach ................................................................................................... ... 103
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ............................................... ... 104
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 105
9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch geändert wird (Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 – RÄG 2010) (484 d.B. und 566 d.B. sowie 8231/BR d.B.) ............................................................... 105
Berichterstatterin: Juliane Lugsteiner ........................................................................ 105
Rednerin:
Anneliese Junker .................................................................................................... ... 105
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 106
10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatstarifgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 – BRÄG 2010) (483 d.B. und 567 d.B. sowie 8232/BR d.B.) ............................................................... 106
Berichterstatterin: Juliane Lugsteiner ........................................................................ 106
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 107
11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz geändert werden (487 d.B. und 568 d.B. sowie 8233/BR d.B.) ......... 107
Berichterstatterin: Juliane Lugsteiner ........................................................................ 107
Redner/Rednerinnen:
Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 107
Monika Kemperle .................................................................................................... ... 108
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 109
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und Artikel III der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 geändert werden (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2009 – UrhG-Nov 2009) (869/A und 574 d.B. sowie 8234/BR d.B.) ............................................................................................................................. 109
Berichterstatterin: Juliane Lugsteiner ........................................................................ 109
13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 und das Übernahmegesetz geändert werden (482 d.B. und 575 d.B. sowie 8235/BR d.B.) 109
Berichterstatterin: Juliane Lugsteiner ........................................................................ 109
Rednerin:
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 110
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 12, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 110
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 13, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 110
14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden (466 d.B. und 549 d.B. sowie 8236/BR d.B.) ............................................................................................................... 111
Berichterstatter: Friedrich Hensler ......................................................................... ... 111
Redner/Rednerinnen:
Werner Stadler ........................................................................................................ ... 111
Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 112
Efgani Dönmez ........................................................................................................ ... 112
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 113
Gemeinsame Beratung über
15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (13. Ärztegesetz-Novelle) (467 d.B. und 547 d.B. sowie 8237/BR d.B.) ............................................................................................................................. 113
Berichterstatterin: Elisabeth Greiderer ...................................................................... 113
16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (465 d.B. und 548 d.B. sowie 8238/BR d.B.) 113
Berichterstatterin: Elisabeth Greiderer ...................................................................... 113
Redner/Rednerinnen:
Monika Mühlwerth .................................................................................................. ... 114
Waltraut Hladny ...................................................................................................... ... 114
Josef Saller .............................................................................................................. ... 115
Efgani Dönmez ........................................................................................................ ... 116
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 116
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 15, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 117
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 16, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 117
17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird (IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2010) (464 d.B. und 551 d.B. sowie 8239/BR d.B.) ............................................................................................................... 117
Berichterstatterin: MMag. Barbara Eibinger .............................................................. 117
Rednerin:
Monika Mühlwerth .................................................................................................. ... 117
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 118
18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist (473 d.B. und 554 d.B. sowie 8240/BR d.B.) 118
Berichterstatterin: MMag. Barbara Eibinger .............................................................. 118
Redner/Rednerinnen:
Adelheid Ebner ....................................................................................................... ... 119
Martin Preineder ..................................................................................................... ... 120
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 121
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 121
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 122
19. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz
geändert werden (890/A und 518 d.B. sowie 8222/BR d.B. und
8270/BR d.B.) ......................... 122
Berichterstatterin: Ana Blatnik .................................................................................... 122
Redner/Rednerinnen:
Manfred Gruber ...................................................................................................... ... 122
Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 123
Stefan Schennach ................................................................................................... ... 125
Ewald Lindinger ...................................................................................................... ... 125
Günther Köberl ....................................................................................................... ... 126
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 127
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 129
Gemeinsame Beratung über
20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pyrotechnikgesetz 2010 erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (367 d.B. und 430 d.B. sowie 8198/BR d.B. und 8273/BR d.B.) ....................................................................... 129
Berichterstatter: Christoph Kainz ............................................................................... 129
21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die polizeiliche Kooperation mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) erlassen sowie das Polizeikooperationsgesetz geändert wird (391 d.B. und 431 d.B. sowie 8274/BR d.B.) ............................................................................... 129
Berichterstatter: Christoph Kainz ............................................................................... 129
Redner/Rednerinnen:
Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 130
Günther Köberl ....................................................................................................... ... 130
Stefan Schennach ................................................................................................... ... 132
Ewald Lindinger ...................................................................................................... ... 133
Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................ 134
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 20, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 135
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 21, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 135
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 4. SRÄG 2009) (476 d.B. und 541 d.B. sowie 8219/BR d.B. und 8241/BR d.B.) ........ 136
Berichterstatterin: Monika Kemperle ......................................................................... 136
23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (544 d.B. sowie 8242/BR d.B.) ............................................................................................................................. 136
Berichterstatterin: Monika Kemperle ......................................................................... 136
24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird (543 d.B. sowie 8243/BR d.B.) .... 136
Berichterstatterin: Monika Kemperle ......................................................................... 136
25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (542 d.B. sowie 8244/BR d.B.) 136
Berichterstatterin: Monika Kemperle ......................................................................... 136
Redner/Rednerinnen:
Elmar Podgorschek ................................................................................................ ... 137
Mag. Gerald Klug .................................................................................................... ... 138
Stefan Zangerl ......................................................................................................... ... 139
Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 140
Efgani Dönmez ........................................................................................................ ... 141
Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 141
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 142
Cornelia Michalke ................................................................................................... ... 143
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 22, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 144
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 23, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 144
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 24, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 144
Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 25, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 144
26. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (491 d.B. und 539 d.B. sowie 8245/BR d.B.) ...................................................................................... 144
Berichterstatterin: Monika Kemperle ......................................................................... 145
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 145
27. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden (490 d.B. und 540 d.B. sowie 8246/BR d.B.) ............................................................... 145
Berichterstatterin: Monika Kemperle ......................................................................... 145
Redner/Rednerinnen:
Efgani Dönmez ........................................................................................................ ... 145
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 146
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 146
Gemeinsame Beratung über
28. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (328 d.B. und 519 d.B. sowie 8271/BR d.B.) ............................................................................................................................. 146
Berichterstatter: Günther Köberl ................................................................................ 147
29. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (341 d.B. und 520 d.B. sowie 8272/BR d.B.) ................................... 147
Berichterstatter: Günther Köberl ................................................................................ 147
Redner/Rednerinnen:
Josef Saller .............................................................................................................. ... 147
Bundesminister Dr. Johannes Hahn .................................................................... ... 148
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 28, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 149
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 29, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 149
Gemeinsame Beratung über
30. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt (385 d.B. und 525 d.B. sowie 8247/BR d.B.) ............................ 150
Berichterstatter: Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ............................................... 150
31. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (475 d.B. und 526 d.B. sowie 8248/BR d.B.) 150
Berichterstatter: Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ............................................... 150
32. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 2006 (402 d.B. und 527 d.B. sowie 8249/BR d.B.) .................... 150
Berichterstatter: Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg ............................................... 150
Redner/Rednerinnen:
Monika Mühlwerth .................................................................................................. ... 151
Dr. Franz Eduard Kühnel ....................................................................................... ... 152
Stefan Schennach ................................................................................................... ... 153
Johann Kraml .......................................................................................................... ... 154
Peter Zwanziger ...................................................................................................... ... 155
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 155
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ... 156
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 30, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 158
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 31, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 158
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 32, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 158
33. Punkt: Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2008 (Lagebericht 2008) (III-383-BR/2009 d.B. sowie 8250/BR d.B.) .................................................................. 158
Berichterstatterin: Anneliese Junker .......................................................................... 158
Redner/Rednerinnen:
Franz Perhab ........................................................................................................... ... 158
Ana Blatnik .............................................................................................................. ... 160
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 162
Elisabeth Greiderer ................................................................................................ ... 163
Peter Mitterer .......................................................................................................... ... 164
Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ......................................................... ... 167
Annahme des Antrages der Berichterstatterin, den Bericht III-383-BR/09 d.B. zur Kenntnis zu nehmen ............................................................................................................................. 168
34. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (478 d.B. und 497 d.B. sowie 8251/BR d.B.) 168
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 168
Redner/Rednerinnen:
Stefan Schennach ................................................................................................... ... 169
Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 171
Johann Kraml .......................................................................................................... ... 173
Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 174
Josef Kalina ............................................................................................................. ... 177
Peter Mitterer .......................................................................................................... ... 180
Monika Mühlwerth .................................................................................................. ... 182
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 183
35. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und die Abgabenexekutionsordnung geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009) (479 d.B. und 498 d.B. sowie 8252/BR d.B.) ............................................................................................................................. 183
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 183
Redner/Rednerinnen:
Elisabeth Kerschbaum ........................................................................................... ... 184
Anneliese Junker .................................................................................................... ... 184
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 185
36. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010) sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz geändert werden – Bundesgesetz über die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen (477 d.B. und 499 d.B. sowie 8253/BR d.B.) 186
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 186
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 186
37. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (481 d.B. und 500 d.B. sowie 8254/BR d.B.) 186
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 186
Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 187
Gemeinsame Beratung über
38. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (399 d.B. und 501 d.B. sowie 8255/BR d.B.) ............................................................................................................................. 187
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 189
39. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (444 d.B. und 502 d.B. sowie 8256/BR d.B.) 187
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 189
40. Punkt: Beschluss
des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur
Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik
Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen samt Notenwechsel (443 d.B. und 503 d.B.
sowie 8257/BR d.B.) ............................................................................................................................. 187
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 190
41. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Gibraltar über den Informationsaustausch in Steuersachen (450 d.B. und 504 d.B. sowie 8258/BR d.B.) .................................................................................................... 187
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 190
42. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (446 d.B. und 505 d.B. sowie 8259/BR d.B.) ............................................................................... 187
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 190
43. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen (447 d.B. und 506 d.B. sowie 8260/BR d.B.) ............................................................... 187
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 191
44. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll (449 d.B. und 507 d.B. sowie 8261/BR d.B.) ............................................................................................................... 188
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 191
45. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande und Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls (448 d.B. und 508 d.B. sowie 8262/BR d.B.) ...................................................................................... 188
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 191
46. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel (441 d.B. und 509 d.B. sowie 8263/BR d.B.) ............................................................................................................................. 188
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 191
47. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (445 d.B. und 510 d.B. sowie 8264/BR d.B.) 188
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 192
48. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls (442 d.B. und 511 d.B. sowie 8265/BR d.B.) ...... 188
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 192
49. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen (451 d.B. und 512 d.B. sowie 8266/BR d.B.) 189
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 192
50. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel (452 d.B. und 513 d.B. sowie 8267/BR d.B.) ............................................................................................................................. 189
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 193
51. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (453 d.B. und 514 d.B. sowie 8268/BR d.B.) ............................................................... 189
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 193
52. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen (454 d.B. und 515 d.B. sowie 8269/BR d.B.) 189
Berichterstatter: Wolfgang Sodl ................................................................................. 193
Redner/Rednerinnen:
Cornelia Michalke ................................................................................................... ... 193
Peter Mitterer .......................................................................................................... ... 194
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 38, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 195
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 39, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 195
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 40, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 196
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 41, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 196
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 42, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 196
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 43, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 197
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 44, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 197
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 45, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 198
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 46, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 198
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 47, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 198
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 48, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 199
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 49, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 199
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 50, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 200
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 51, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 200
Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 52, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 200
53. Punkt: Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (179/A-BR/2009 sowie 8275/BR d.B.) 200
Berichterstatter: Mag. Gerald Klug ............................................................................ 201
Redner/Rednerinnen:
Stefan Schennach ................................................................................................... ... 201
Albrecht Konecny ...................................................................................................... 202
Gottfried Kneifel ......................................................................................................... 204
Annahme des Antrages des Berichterstatters, der dem schriftlichen Ausschussbericht 8275/BR d.B. beigedruckten Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen ....................................................................................................................... ... 206
Eingebracht wurden
Antrag der Bundesräte
Gottfried Kneifel, Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (179/A-BR/09)
Anfragen der Bundesräte
Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Reform des Namensrechtes (2732/J-BR/09)
Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Lehreraustausch Vienna International Exchange (2733/J-BR/09)
Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Maßnahmen zur Unfallprävention (2734/J-BR/09)
Anfragebeantwortung
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Namensrechtes (2519/AB-BR/09 zu 2725/J-BR/09)
Beginn der Sitzung: 9 Uhr
Präsident Erwin Preiner: Geschätzte Bundesrätinnen und Bundesräte, ein herzliches Willkommen zur heutigen 780. Sitzung des Bundesrates, die ich hiermit eröffne.
Das Amtliche Protokoll der 779. Sitzung des Bundesrates vom 3. Dezember 2009 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Karl Boden, Johann Ertl, Günther Kaltenbacher, Karl Petritz und Reinhard Todt.
Trauerkundgebung aus Anlass des Ablebens des Bundesrates Harald Reisenberger
Präsident Erwin Preiner: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch immer stehen wir tief betroffen und fassungslos unter dem Eindruck der Nachricht, dass der ehemalige Präsident des Bundesrates, mein unmittelbarer Vorgänger im Amte, Harald Reisenberger verstorben ist. Sein Tod bedeutet einen wahrhaft großen Verlust für den österreichischen Parlamentarismus über alle Parteigrenzen hinweg sowie auch für die Gewerkschaftsbewegung.
Der Bundesrat hat einen hervorragenden Mandatar verloren, der sich stets für die Belange der Länderkammer und für sein Bundesland Wien auf vorbildliche Art und Weise eingesetzt hat.
Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten in dieser Stunde auch seiner Familie.
Der österreichische Bundesrat gedenkt seiner.
Ich darf Sie daher ersuchen, sich zum Gedenken an Herrn Bundesrat Reisenberger von den Sitzplätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen und verharren einige Zeit in stummer Trauer.) – Ich danke sehr herzlich für Ihre Trauerbekundung. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)
Präsident Erwin Preiner: Eingelangt ist ein Schreiben des Wiener Landtages betreffend die Mitteilung über das Ableben des Bundesrates Harald Reisenberger sowie den Mandatsverzicht seines Ersatzmitgliedes.
Hinsichtlich des Wortlautes dieses Schreibens verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
PROF. HARRY KOPIETZ
ERSTER PRÄSIDENT
DES WIENER LANDTAGES
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, 16. Dezember 2009
05331-2009/0001-MDSALTG
Mandatsrücklegung
Sehr geehrter Herr Präsident!
Das an erster Stelle gereihte Mitglied des Bundesrates, Herr Harald Reisenberger, ist am 16. Dezember 2009 verstorben.
Das an gleicher Stelle gereihte Ersatzmitglied, Herr Abgeordneter Friedrich Strobl, legt sein Mandat im Bundesrat mit 16. Dezember 2009 zurück.
Der Wiener Landtag wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 28. Jänner 2010 die notwendigen Wahlen unter Festsetzung der Reihung vornehmen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Prof. Harry Kopietz
1 Beilage
*****
Die Beilage hat folgenden Wortlaut:
Wien, 16. Dez. 2009
ERKLÄRUNG
Als Ersatzmitglied verzichte ich auf meine Berufung in den Bundesrat.
*****
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur Fragestunde.
Bevor ich jetzt – um 9.04 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, auf bis zu 120 Minuten erstrecken werde.
Ich begrüße die Ministerin für Frauen und öffentlichen Dienst bei uns im Plenarsaal des Bundesrates sehr herzlich. Frau Bundesminister, herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Bundesministerium für Frauen und öffentlichen Dienst
Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1718/M, an die Frau Bundesministerin. Ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Kemperle, um die Verlesung der Anfrage.
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesminister, meine Frage:
„Inwiefern wurde beziehungsweise wird darauf reagiert, dass die Betreuungszahlen der Interventionsstellen und Gewaltschutzzentren einen steigenden Bedarf an Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder aufzeigen?“
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Frau Kollegin! Schon meine Vorgängerinnen haben reagiert, indem das Budget für Frauenberatungsstellen in den letzten Jahren kräftig erhöht wurde, weil der Bedarf da ist. Wir sehen gerade auch in diesem Jahr, in dem die Wirtschaftskrise voll durchschlägt, dass die Beratungszahlen steigen.
Es ist gelungen, bei den Budgetverhandlungen auch dieses Mal das Frauenbudget im Allgemeinen – was natürlich fast zur Hälfte das Förderbudget betrifft – um 14 Prozent zu erhöhen. Das heißt, die Frau Innenministerin und ich konnten gemeinsam – mit je 300 000 € mehr an Budget – die Gewaltschutzeinrichtungen, die Interventionsstellen gegen Gewalt nicht nur absichern, sondern auch weitere Regionalstellen ausbauen.
Für das nächste Jahr sind von meiner Seite weitere Erhöhungen vorgesehen. Das kann aber nur im Gleichklang mit dem Innenministerium geschehen. Da stehen wir in Verhandlung. Ich bin fest davon überzeugt, dass es gelingen wird, auch für nächstes Jahr eine kleine Steigerung zustande zu bringen. Die 7 Prozent, die gefordert sind, können es nicht werden, das wird sich nicht ausgehen. Aber es wird doch so sein, dass die Opferschutzeinrichtungen abgesichert sind.
Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Welche Verbesserungen konnten im Opferschutzbereich außer den Maßnahmen, die Sie bisher angesprochen haben, noch erzielt werden?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich darf auf das Zweite Gewaltschutzgesetz verweisen, das seit 1. Juni 2009 in Kraft ist. Es war zwölf Jahre nach dem ersten Gewaltschutzgesetz von 1997 einfach an der Zeit, Nachbesserungen vorzunehmen, um den Opferschutz noch mehr auszubauen. Ich möchte nur die zentralen Punkte nennen, die im Zweiten Gewaltschutzgesetz beinhaltet sind.
Es gibt einen neuen Straftatbestand bei fortgesetzter Gewaltausübung. Das heißt, die Summe von Gewaltausübungen wird in Zukunft ausschlaggebend dafür sein, wie Verurteilungen aussehen.
Wir haben aufgrund vieler Gespräche mit Opferschutzeinrichtungen die einstweilige Verfügung von drei auf sechs Monate ausgeweitet, weil es oft so ist, dass Frauen nach drei Monaten ihr Leben noch nicht wirklich im Griff haben und selbst entscheiden wollen oder können, ob sie sich mit dem Täter noch einmal in Verbindung setzen können, ob sie ihn wieder in die Wohnung lassen werden und so weiter. Diese Verlängerung von drei auf sechs Monate, diese Abkühlungsphase für Frauen, die wichtig ist, um ihr Leben neu zu orientieren, ist ein wichtiger Punkt.
Weiters wurde das Betretungsverbot von zehn Tagen auf zwei Wochen verlängert, um durch diesen ersten Schritt nach Wegweisung des Täters zu ermöglichen, dass diese zwei Wochen genutzt werden können. Dann muss man um eine einstweilige Verfügung bei Gericht ansuchen, und dann wirken die drei oder sechs Monate.
Auch die Ausweitung des Rechts auf psychosoziale Prozessbegleitung auf den Zivilprozess – nicht nur auf den Strafprozess – wurde beschlossen. – Das sind die zentralen Punkte.
Mit 1. Jänner 2010 wird eine Novelle zum Strafvollzugsgesetz in Kraft treten, durch die die Opfer, wenn sie einen Antrag stellen, informiert werden, wenn die Täter aus der Haft entlassen werden. Ich glaube, dass das auch ein wichtiger Schritt in Richtung Opferschutz sein wird. (Bundesrätin Kemperle: Herzlichen Dank!)
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Junker.
Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Die Gewaltschutzzentren werden ja jetzt sehr positiv unterstützt, und das ist auch sehr wichtig. Aber wir haben noch ein zweites Problem, und das sind die zwangsverheirateten Frauen, denen durch das Wegweiserecht nicht geholfen ist.
Meine Frage ist: Wann kommt die immer geforderte Notwohnung für Zwangsverheiratete? Sie brauchen schließlich besonderen Schutz und können in den normalen Frauenhäusern nicht unterkommen.
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich bin sehr dankbar für diese Frage, denn es ist nicht nur im Regierungsübereinkommen festgeschrieben, dass wir diese Notwohnung einrichten sollen, sondern es ist auch mein persönlicher Wunsch, dass wir das so schnell wie möglich machen. Es geht ja auch sehr oft um minderjährige Frauen, um Mädchen, die im Alter zwischen 14 und 17 oder 18 Jahren leider zwangsverheiratet werden. Die Finanzierung dieser Notwohnung für von Zwangsheirat Betroffene funktioniert auch nur im Gleichklang mit der Frau Innenministerin. Das kann ich allein nicht schaffen. Der Opferschutz schreibt auch vor, dass wir das gemeinsam zu tragen haben, und da sind wir noch in Verhandlungen.
Für meine Seite habe ich im Budget für die Erhaltung der Notwohnung 150 000 € budgetiert, aber es wäre notwendig, dass beide Ressorts je 150 000 € zur Verfügung stellen. Überdies brauchen wir noch zirka 80 000 €, um die Wohnung überhaupt einrichten zu können. Diesbezüglich habe ich schon bei der Frau Familienstaatssekretärin „angedockt“, wenn ich so sagen darf, weil mein Zugang der ist, dass es sich da um minderjährige Frauen – oder in dem Fall Mädchen – handelt, weshalb ich mir durchaus vorstellen könnte, dass die Errichtungskosten eventuell das Familienstaatssekretariat trägt und die fortlaufenden Kosten im Gleichklang Innenministerium und Frauenministerium.
Wie gesagt, da sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir es nächstes Jahr zustande bringen können, dass diese Notwohnung eingerichtet wird, die ich für dringend notwendig erachte.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Podgorschek.
Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, können Sie mir Auskunft darüber geben, ob auch Frauen mit sogenanntem Migrationshintergrund in Gewaltschutzzentren betreut werden? Und wenn ja, wie hoch ist der Prozentsatz dieser betroffenen Frauen?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wenn ich es richtig im Kopf habe, sind es ungefähr ein Drittel aller von Gewalt betroffenen Frauen, die Migrationshintergrund haben. Es kommt ganz darauf an, ob sie jetzt in eine Frauenberatungseinrichtung gehen und dort um Hilfe bitten, in eine spezielle Einrichtung für Frauen mit Migrationshintergrund, wo ich auch jedes Jahr über 50 Projekte und Einrichtungen fördern kann und darf, oder ob es Frauenhäuser sind. Es ist auch nach den Bundesländern unterschiedlich, aber im Schnitt, über ganz Österreich gerechnet, ist es ungefähr ein Drittel, exponiert in Ballungsräumen. In Wien ist die Zahl durchaus höher.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Schennach.
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, zur Diskussion von vorhin betreffend Zwangsehen darf ich nur auf ein sehr beispielhaftes System verweisen, das es zwischen Dänemark und Schweden gibt, da es, glaube ich, nicht nur um Wohnungen geht, sondern auch um neue Identitäten und damit neue Lebensentwürfe – eine Wohnung allein genügt nicht!
Ich darf eine andere Frage an Sie richten: Die Gründung von Frauenhäusern war ein Meilenstein zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen beziehungsweise zum Bekämpfen von Auswirkungen. Nun ist eines dieser Frauenhäuser mit einer unsicheren Zukunft belegt, nämlich das Frauenhaus in Hallein, wo es eine sehr starke Unterschriftenaktion gibt.
Werden Sie sich beim Land Salzburg dafür verwenden, dass es nach 2010 eine weitere Zukunft für das Frauenhaus in Hallein gibt?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr geehrter Herr Bundesrat Schennach! Ich bin in engster Abstimmung mit der Frau Landeshauptfrau, weil ich natürlich auch sofort die Frage gestellt habe, wie es möglich ist, dass das Frauenhaus eventuell geschlossen wird, als Frauenhaus, nicht als Einrichtung für Frauen. Ich bin im Gleichklang mit der Landeshauptfrau, was die Meinungsbildung darüber betrifft, nämlich dass in der Stadt Salzburg, das ist ja nicht so weit entfernt, Überkapazitäten da sind, was Plätze anlangt, sodass das Salzburger Frauenhaus zum Teil auch schon oberösterreichische Frauen aufnehmen konnte, weil das Haus neu, groß und mit genug Platz ausgestattet ist. Ich konnte daher nachvollziehen, dass Hallein ab 2011 umfunktioniert wird zu einer Einrichtung, die für Frauen eventuell auch Übergangswohnungen bieten kann für eine Woche bis 14 Tage, eine Beratungseinrichtung bleiben soll und speziell auch in der Prozessbegleitung für Opfer tätig sein soll – dort arbeiten ausgebildete Frauen. Es soll dort niemand seinen Arbeitsplatz verlieren.
Ich habe verstanden, dass die Verlegung in die Stadt Salzburg keine Verschlechterung mit sich bringt, was die Frauen, die Hilfe brauchen, anlangt, denn wenn ich mir die Situation in ganz Österreich anschaue, muss ich sagen, die Anreisewege zu Frauenhäusern sind mitunter oft weiter, und diese Einrichtungen werden zum Glück doch angenommen.
Daher ist das für mich momentan erledigt. Wer weiß, was Ende 2010 sein wird, aber so, wie es derzeit aussieht, kann ich das nachvollziehen und auch vertreten.
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, und ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mag. Rausch, um deren Verlesung.
Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage:
„Warum haben Sie als Frauen- und Beamtenministerin der Organisationsänderung im Unterrichtsministerium zugestimmt, durch welche eine Frau ihre Leitungsfunktion einer Sektion verloren hat, welche nunmehr durch einen Mann ausgeübt wird?“
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich darf Sie korrigieren: Die Sektion, um die es sich da handelt, ist aufgelöst worden. Das heißt, es ist keine Sektionschefin durch einen -chef, wenn Sie so wollen, ersetzt worden. Diese Sektion ist in anderen Sektionen aufgegangen, besagte Kollegin ist mit anderen Aufgaben betraut.
Überdies darf ich Sie an das Ressortprinzip erinnern: Es obliegt den zuständigen Ministern und Ministerinnen, Ressortkollegen und -kolleginnen, selbst zu entscheiden, wie sie in ihren Ressorts umstrukturieren. Das fällt nicht in die Kompetenz des BKA. Ich hätte es nicht verhindern können; es hat Gespräche gegeben.
So wie sich die Lösung jetzt darstellt, ist sie, glaube ich, für alle Beteiligten dennoch zufriedenstellend.
Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Mag. Bettina Rausch (ÖVP, Niederösterreich): Frau Bundesministerin, was werden Sie unternehmen, um Frauen im öffentlichen Dienst allgemein zu unterstützen und zu fördern, vor allem aber was Spitzenpositionen anlangt?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Darf ich Sie fragen, ob Sie den öffentlichen Dienst meinen oder allgemein? (Bundesrätin Mag. Rausch: Den öffentlichen Dienst! – Bundesrat Gruber: Neugebauer!)
Ich bin sehr froh darüber, dass der Personalplan ... – Bitte, Herr Bundesrat? (Bundesrat Gruber: Ich habe gesagt, Neugebauer fragen!) – Ach so.
Ich bin sehr froh darüber, dass der Personalplan des Bundes im Budget insofern festgeschrieben ist, als sich jedes Ressort bis 2013 prozentuelle Ziele gesetzt hat, wie der Anteil der Frauen in Führungspositionen erhöht werden soll. Das war noch nie der Fall, das ist zum ersten Mal, und ich bin sehr stolz darauf. Es sind zum Teil sehr ambitionierte Ziele, und wir können evaluieren und nachschauen – sogar jedes Jahr –, wie sich diese prozentuellen Erhöhungen darstellen, auch in Personen, in Posten, SektionschefInnen, GruppenleiterInnen, AbteilungsleiterInnen. Das ist eine Geschichte.
Zum anderen möchte ich festhalten, dass vor einigen Jahren noch 2,5 Prozent der SektionschefInnen Frauen waren, also zwei an der Zahl, und dass wir jetzt 13 Sektionschefinnen haben, somit 20,5 Prozent. In jedem Bereich, auch in den Fachabteilungen, konnte der Anteil der Frauen erhöht werden. Ja, wir haben die Quote, trotzdem geht es sehr langsam, aber im Vergleich zur Privatwirtschaft bin ich doch recht zufrieden, sogar sehr zufrieden, dass der Anteil der Frauen in Spitzenpositionen in den letzten Jahren stetig – langsam, aber doch – gestiegen ist. Daran müssen und werden wir auch weiter arbeiten.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Lugsteiner.
Bundesrätin Juliane Lugsteiner (SPÖ, Niederösterreich): Werte Frau Ministerin, meine Zusatzfrage ist eigentlich schon beantwortet, denn ich wollte auch eine Frage betreffend den Frauenanteil in Spitzenfunktionen stellen.
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich kann es gerne noch einmal ganz genau sagen, weil ich es mir auch schriftlich mitgenommen habe.
In den letzten zweieinhalb Jahren ist der Anteil der Frauen in Spitzenfunktionen, das heißt die Gruppe der SektionschefInnen – jetzt jeweils mit Binnen-I –, GruppenleiterInnen und überhaupt LeiterInnen großer Dienststellen von 15,8 auf 20,6 Prozent angewachsen. In der Gruppe der AbteilungsleiterInnen, ReferatsleiterInnen und LeiterInnen größerer Dienststellen ist der Frauenanteil von 29,8 auf 31,9 Prozent gestiegen. Aber auch im Bereich der Maturanten/Maturantinnen und im Fachdienst ist dieser Trend zum Glück anhaltend. Auch da gibt es eine Steigerung von 24,4 auf 25,8 Prozent und im Fachdienst eine von 29,3 auf 30,9 Prozent.
Wie ich gesagt habe, stetig, langsam, aber doch, steigt der Anteil der Frauen in Spitzenfunktionen. (Bundesrätin Lugsteiner: Sehr gut! Danke!)
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Minister, es wird ja auch in Studien immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass nicht alle Frauen Führungsfunktionen anstreben; aus familienpolitischen, aber auch aus anderen Gründen. Können Sie das bestätigen?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wenn ich jetzt zehn Frauen fragen würde, würden mir, davon bin ich überzeugt, zwei oder drei sagen, dass sie das gar nicht wollen. Ich kenne aber genauso gut sehr viele Frauen, die sagen: Ich würde gerne, aber irgendwie habe ich Hemmnisse! Welcher Art die sein können, darüber brauchen wir, glaube ich, nicht zu diskutieren. Das sind vielleicht fehlende Kinderbetreuungseinrichtungen, das ist vielleicht mangelnde Transparenz, was Karrierewege in einem Betrieb anlangt, das Nicht-Wissen, was man erreichen kann.
Es gibt sehr viele Vorzeigebetriebe, die – abgesehen von Gehaltsbandbreiten, die betriebsintern schon veröffentlicht sind – Karrierepläne für Frauen, Frauenförderpläne anbieten, die vielleicht andenken, dass Teilzeitarbeit und Führungskompetenz kein Widerspruch sind, sondern kompatibel sein sollten. Das heißt, es ist sehr individuell.
Ich hätte es natürlich gern geregelter, damit Frauen es sich wirklich aussuchen können. Das wäre dann der Fall, wenn die Frauenförderpläne, die wir im Bund haben, auch für die Privatwirtschaft verpflichtend wären, denn dann würde vielleicht schneller etwas weitergehen. Andere Bereiche wären Einkommenstransparenz – vielleicht kommen wir heute noch darauf zu sprechen –, Angebote an sehr flexiblen Arbeitszeitmodellen, aber auch die Gestaltung des Arbeitsplatzes – man muss nicht fünf Tage in der Woche im Betrieb sein, um gut arbeiten zu können – und die Rahmenbedingungen rundherum, mehr Betriebskindergärten in Betrieben ab einer gewissen Größe und, und, und.
Das heißt, es sollte beidseitig sein. Keine Frau wird gezwungen, Karriere zu machen, aber die, die wollen, sollten nicht daran gehindert werden. Da muss es sehr viele Einzelmaßnahmen geben, viele werden schon freiwillig gesetzt. Aber dort, wo es eben nicht der Fall ist, sollte man, wie ich meine, auf politischer Ebene etwas nachhelfen und auch Verpflichtungen per Gesetz festschreiben, damit etwas weitergeht. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mitterer.
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! In welchem Ministerium ist der Frauenanteil in Führungspositionen am höchsten und in welchem am niedrigsten?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Auswendig weiß ich jetzt nur, dass im BMUKK und im Gesundheitsministerium der Frauenanteil sehr hoch ist. Ich müsste mir die Personalpläne des Bundes nach diesen Gesichtspunkten anschauen. Am niedrigsten ist der Anteil, wie ich weiß – das ist nicht naturgegeben, das will ich so nicht sagen –, tatsächlich in der Landesverteidigung, weil dort die Zahl der Offizierinnen und Frauen noch so gering ist, dass auch der Anteil der Frauen, die dort Karriere machen, also in Spitzenfunktionen, noch sehr gering ist.
Wenn Sie so wollen: Unterricht, Kunst, Kultur, Gesundheit – Spitzenfunktionen, im BKA bei uns auch. Ich freue mich, dass die Zahl der Sektionschefinnen, Abteilungsleiterinnen, Gruppenleiterinnen da sehr hoch ist, aber sie ist sehr gering in der Landesverteidigung, wie ich weiß, auch im Innenministerium, weil es so ist, dass Frauen in der Regel dort noch nicht so lange Karriere machen können.
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, und ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mühlwerth, um deren Verlesung.
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Minister, meine Frage lautet:
„Die neue Dienstrechtsnovelle, welche heute auch im Bundesrat beschlossen werden wird, sieht vor, dass auch anerkannte Flüchtlinge und subsidiär schutzberechtigte Personen in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden können. In welchen Bereichen des öffentlichen Dienstes können Sie sich vorstellen, dass anerkannte Flüchtlinge, insbesondere subsidiär Schutzberechtigte, tätig werden können?“
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Vielleicht ist die Frage einfacher zu beantworten, wenn ich sage, wo ich es mir nicht vorstellen kann, weil die Richtlinie vorsieht, dass es Ausnahmen zugunsten österreichischer Staatsbürger geben sollte. Bei den Streitkräften, der Polizei, in der Rechtspflege, der Steuerverwaltung, beim diplomatischen Korps und in der Hoheitsverwaltung, sofern es sich nicht um administrative oder technische Tätigkeiten oder Instandhaltungsaufgaben handelt, würde ich das nicht befürworten. Das geht auch gar nicht. In allen anderen Bereichen, in der allgemeinen Verwaltung, im Bereich der Lehrer und Lehrerinnen, im Polizeidienst – warum nicht, sage ich.
Es war schon bisher möglich, dass subsidiär Schutzberechtigte, anerkannte Asylwerberinnen und Asylwerber aufgenommen werden konnten. Voraussetzung ist ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich, was allerdings von der Länge der Zeit, die diese Menschen da sind, noch nicht gegeben sein kann. Das könnte man nach einigen Jahren sowieso ändern und andenken, aber gleich nach Anerkennung würde ich das hinsichtlich jener Bereiche, die ich jetzt ausgenommen habe, so sehen.
Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Wird es dann auch, auf Ihre Antwort eingehend, so eine Art Prüfung der Integrationsfähigkeit geben?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Nein. Geachtet wird auf die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, was selbstverständlich ist, das ist klar. Das wird ja bei Aufnahme- und Bewerbungsgesprächen sowieso dann auch überprüft, ob das tatsächlich der Fall ist. Mehr ist nicht nötig.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mayer.
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Ministerin, mit der Dienstrechts-Novelle konnte in § 39 der Reisegebührenvorschrift auch eine Ausweitung auf die ehemaligen Polizeibereiche erreicht werden, was die pauschalierten Reisegebühren anbelangt. Gibt es im Bereich der Reisegebühren zusätzliche Modernisierungsvorhaben im öffentlichen Dienst?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Darf ich noch einen Nachsatz zu der vorhergehenden Frage der Bundesrätin Mühlwerth anbringen: Es ist logisch, dass die fachliche Voraussetzung auch da sein muss, nicht nur Deutsch in Wort und Schrift, sondern jemand, der sich bewirbt, egal, ob er subsidiär schutzberechtigt ist, österreichischer Staatsbürger, wie auch immer, hat, wenn er sich um eine Stelle bewirbt, auch die fachlichen Voraussetzungen mitzubrin
gen. Das habe ich vergessen zu sagen. Ich wollte vermeiden, dass Sie glauben, ich reduziere das auf die Kenntnis der deutschen Sprache. Sonst würde ja so eine Person nicht aufgenommen werden.
Aber nun zur Beantwortung Ihrer Frage, Herr Bundesrat Mayer: Ich bin sehr froh, dass diese Harmonisierung bei den Reisegebühren in der Dienstrechts-Novelle gelungen ist. Dem, was wir sonst noch vorhaben, möchte ich nicht vorgreifen. Wir sind laufend in Gesprächen, und ich halte sehr viel davon, das im Einvernehmen mit den Sozialpartnern zu machen. In Arbeitsgruppen wird eine eventuelle Neuordnung der Reisegebühren angedacht, aber das geht nur im Gleichklang mit der Gewerkschaft. Da sind wir noch nicht so weit, dass ich heute schon etwas berichten könnte, wo wir uns geeinigt hätten, das ist Work in progress.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Ing. Bock.
Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Frau Bundesminister, welche Aktivitäten werden Sie von Seiten des Frauenressorts im Bereich MigrantInnen setzen?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich habe, glaube ich, vorher schon erwähnt, dass ich heuer 52 Projekte an Beratungseinrichtungen, die sich speziell mit der Thematik Frauen mit Migrationshintergrund beschäftigen, gefördert habe. Zusätzlich ist es so, dass wir nächstes Jahr einen Schwerpunkt darauf legen werden, wie wir Frauen mit Migrationshintergrund unterstützen können, dass sie unsere Sprache erlernen. Die Frauensektion hat das schon vorbereitet. Ich halte die Sprache wirklich für den Schüssel, nicht nur zum Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern auch zum Zugang zu Bildung und allen anderen Fragen. Vielleicht ist es möglich, dass sie parallel mit ihren Kindern zu Zeiten, zu denen die Kinder in der Kinderbetreuung, in der Schule sind, Sprachkurse besuchen. Derartige Projekte laufen etwa in Wien sehr erfolgreich, etwa „Mama lernt Deutsch“.
Wir wollen uns mit den Einrichtungen in den Bundesländern vernetzen. Wir wollen einmal im Jahr – nächstes Jahr zum ersten Mal – eine Fachtagung abhalten. Ich möchte die Frauen, die Migrationshintergrund haben, schon hervorheben, aber nicht als eigene Gruppe ansehen, denn mir sind alle Frauen ein Anliegen, ob sie jetzt Migrationshintergrund haben oder nicht, aber speziell der Zugang zur Sprache als Schlüssel zu einer Qualifikation wie auch immer, für den Arbeitsmarkt oder sonst, muss nächstes Jahr Schwerpunkt sein. Dafür ist ein Konzept schon vorbereitet, mit dessen Umsetzung wir dann mit dem ersten Quartal 2010 beginnen werden.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dönmez.
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin, anknüpfend an die Frage der Frau Kollegin Mühlwerth würde ich gerne wissen: Gibt es auch Statistiken, die zeigen, wie viele Personen, die anerkannte Asylwerber oder auch subsidiär Schutzberechtigte sind, überhaupt in Frage kommen würden, im öffentlichen Dienst tätig zu sein, bevor wir in der Öffentlichkeit wieder eine Scheindiskussion führen?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Bundesrat Dönmez, diese Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Aber wenn es diese Statistiken gibt, lasse ich sie Ihnen auf jeden Fall schriftlich zukommen. (Bundesrat Dönmez: Herzlichen Dank!)
Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zur 4. Anfrage, und ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Blatnik, um deren Verlesung.
Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Ministerin! Poštovane gospa minister! Meine Frage lautet:
„Welche Maßnahmen wurden bisher im Zusammenhang mit der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für die Erwerbstätigkeit von Frauen umgesetzt?“
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich sage eine Zahl, die mich eigentlich sehr zufrieden macht. Im Jahr 2008 erfolgte die Anstoßfinanzierung durch den Bund, die drei Jahre lang schlagend geworden ist, nächstes Mal noch einmal 15 Millionen. Sie wissen, drei Mal 15 Millionen, und die Länder haben diesen Betrag verdoppelt, weil wir damit erreichen wollten, dass die Zahl von Angeboten speziell für Unter-3-Jährige, aber auch die Zahl der 3- bis 6-jährigen Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen noch erhöht wird.
Wir konnten im Jahr 2008 9 000 neue Kinderbetreuungsplätze schaffen, und zwar nicht nur in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, sondern in jeder Art von Kinderbetreuung, und 3 000 Arbeitsplätze. Wir haben ja auch gefördert, wenn sich Tagesmütter, ‑väter weiterqualifiziert haben, ausbilden ließen.
Ich glaube, dass das eine Zahl ist, die uns sehr froh stimmen sollte, denn wenn wir in institutionelle Kinderbetreuung investieren, in Sachleistungen, nicht nur in Familienleistungen, was das Geld anlangt, da sind wir hier in Österreich ohnehin schon Europameister, dann ist das, wie ich meine, ein erster wichtiger Schritt.
Der zweite Schritt ist heuer gelungen, das Jahr ist ja fast zu Ende. Ab 1.1.2010 steht Eltern eine weitere Variante von Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung, sie können also wählen. Ich glaube, dass viel Geld pro Monat für ganz kurze Zeit auch ein Anreiz sein kann, schnell wieder in den Beruf zurückzukehren, und zwar auf der einen Seite für gut und besser verdienende Frauen, aber vor allem auch für Väter. Diese haben dann nicht mehr die Ausrede oder wirklich das Problem, es ist ja nicht immer nur eine Ausrede, ich verdiene zuviel oder mehr als du, daher kann ich nicht daheimbleiben, das können wir uns nicht leisten, wir haben einen Hausstand gegründet, eine Familie gegründet. Ich glaube, dass dieses Zusatzangebot einkommensabhängige Variante für Mütter und Väter gleichermaßen wichtig ist und Frauen schneller wieder ins Erwerbsleben bringen könnte.
Zusätzlich ist es wichtig, dass wir den Gratiskindergarten für alle 5-Jährigen eingeführt haben. Verpflichtend wird er ja erst ab dem nächsten Jahr, weil die Länder zum Teil so schnell nicht haben nachziehen können, auch was das Platzangebot anlangt. Diese Verpflichtung und der Gratiskindergarten werden sehr große Erleichterungen mit sich bringen, sind also ein wichtiger Schritt. Ich denke da an armutsgefährdete alleinerziehende Frauen mit ihren Kindern oder ihrem Kind. Wir müssen auch stetig daran arbeiten, dass nicht nur für die Kleinen, für die Unter-6-Jährigen gesorgt ist, sondern dass man sich auch mit der Frage beschäftigt, was man mit seinem 6- bis 10-jährigen Kind tun soll, wenn man keine Nachmittagsbetreuung hat. Dann kann man zum Teil gar keinen Ganztagsjob annehmen, oder wenn, dann muss man vielleicht für die Tagesmutter wieder sehr viel Geld ausgeben. Das heißt, es braucht ein gutes Angebot, ein vermehrtes Angebot an ganztägig geführten Schulformen, gute Nachmittagsbetreuung, damit am Abend, wenn das Kind heimkommt, alles erledigt ist.
Das waren so die wichtigsten Meilensteine des heurigen Jahres, und es muss nächstes Jahr weitergehen, denn ich verfolge auch das Ziel, nach dem Jahr 2010 mit dieser
Bundesanstoßfinanzierung weiterzumachen, damit wir das erreichen, was uns Lissabon sagt, dass wir eigentlich jedes dritte Kind unter drei Jahren betreuen sollten. Wir sind jetzt bei 14 Prozent, wir konnten den Prozentsatz von rund 10 auf 14 Prozent steigern, aber das sind noch nicht 33 Prozent, das heißt, da müssen wir weitertun.
Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Ministerin, wie viele Kinder konnten bisher zusätzlich einen Platz finden beziehungsweise bekommen?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Die 9 000 neuen Kinderbetreuungsplätze habe ich erwähnt. Insgesamt haben wir in Österreich 242 840 Plätze für 0- bis 6-Jährige. Es ist besonders erfreulich, dass in Wien, im Burgenland, in Salzburg und in der Steiermark besonders jene Plätze ausgebaut wurden, die beiden Elternteilen eine Vollzeiterwerbstätigkeit ermöglichen. Das heißt, am meisten gefördert wurden ja Plätze, die ganztägig angeboten werden, halbtägige Plätze wurden weniger gefördert, ganztägige Plätze um das Doppelte, und da sind diese Bundesländer besonders hervorzuheben.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Astleitner.
Bundesrätin Notburga Astleitner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Frage oder Zusatzfrage bezieht sich auf Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen. Das schwedische Modell wird hier immer als Vorbild herangezogen, aber es hat sich auch dort nichts beziehungsweise nicht sehr viel verändert. Welche anderen Maßnahmen haben Sie noch geplant, um diese Gehaltsunterschiede zu minimieren?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wenn Sie jetzt die Einkommenstransparenz meinen, die wir im ersten Quartal 2010 sehr gerne umsetzen würden, die ermöglichen wird, dass betriebsintern anonym Gehaltsgruppen veröffentlicht werden, Männer-, Frauengehälter, dort, wo es möglich ist, in kleinen Betrieben ist die Anonymität nicht gewahrt, dort ist das nicht möglich, so ist das ein Bereich.
Aber ich denke, der ganze Nationale Aktionsplan Gleichstellung Männer, Frauen auf dem Arbeitsmarkt, der die nächsten vier Jahre sukzessive Verbesserungen bringen wird müssen, sage ich einmal, wird dazu beitragen, dass sich in Zusammenarbeit mit den Ressorts, die das umsetzen müssen, denn die Frauenministerin, darf ich nur erinnern, hat nur das Bundesgleichbehandlungsgesetz als legistische Möglichkeit, alles andere ist im Wirtschaftsbereich, im Arbeitsbereich, im Gesundheitsbereich, bei den Pflegeberufen, sage ich jetzt, wo auch immer angesiedelt, diese Einkommensschere etwas weiter schließen wird. Diese lässt sich ja sehr unterschiedlich interpretieren, von bis zu 40 Prozent, wenn ich alles dazunehme, die Teilzeit und andere Bereiche, bis zu, wenn ich alles weggerechnet habe, in Österreich 15 Prozent, in Schweden 6 Prozent. Ich darf nur bemerken, dass in Schweden schon seit 1991 innerbetriebliche Gleichstellungspläne vorgelegt werden müssen. Auch wenn dort in den letzten Jahren eine Stagnation bei 6 Prozent festzustellen war, dann ist es doch so, dass wir noch immer mehr als das Doppelte haben, wo wir nicht erklären können, warum Männer und Frauen so unterschiedlich verdienen, wenn ich Zusatzdinge wie Prämien, Bonuszahlungen, Überstunden und so weiter rausrechne. Das heißt, die sind uns schon um einiges voraus.
Die Einkommenstransparenz kann nur ein Schritt sein, aber es muss ein ganzes Maßnahmenpaket sein: die Berufswahl der Mädchen, in den Betrieben Karenzmanagement, weil wir zuerst schon davon gesprochen haben, wie steige ich nach der Baby
pause wieder ein, bis hin zur Karriereförderung, wie kann ich erreichen, dass mehr Frauen mehr verdienen, weil mehr Frauen in Spitzenpositionen kommen. Aber ich werde, wenn ich mit den Sozialpartnern den zweiten Gipfel abgehalten habe, zu Beginn des Jahres dem Ministerrat einen Maßnahmenkatalog vorlegen, und dann können wir mit der Umsetzung beginnen. Ich bin Kooperationspartnerin, ich kann es nicht selber umsetzen. Da baue ich eben auf alle Ressorts, die davon betroffen und daran beteiligt sind. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Podgorschek.
Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich komme ja aus der Privatwirtschaft und da genau aus dem Bereich des Handels. In meinem Betrieb sind sehr viele Frauen beschäftigt, und da ist mir natürlich das Problem der alleinerziehenden Frauen bewusst. Haben Sie weitere Ideen beziehungsweise gibt es aus Ihrer Sicht weitere Möglichkeiten, wie man diese Frauen noch zusätzlich unterstützen kann, dass sie im privaten Bereich doch etwas Freizeit bekommen, weil ja parallel dazu die Ladenöffnungszeiten immer länger werden? Das wirkt sich natürlich sowohl für alleinstehende als auch für verheiratete Frauen sehr negativ aus, wenn sie zu Tageszeiten arbeiten müssen, die nicht sehr familienfreundlich sind.
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich denke, dass gute Arbeitsbedingungen im Handel eine Grundvoraussetzung für jene Frauen sind, die Sie ansprechen, nämlich die Gruppe der alleinerziehenden Frauen. Das ist eine Gruppe, die zusätzlich noch mehr von Armut bedroht oder betroffen ist als andere Gruppen, weil es doch oft so ist, dass Männer den Unterhalt nicht bezahlen. Ich höre das immer wieder aus den Frauenberatungseinrichtungen von Betroffenen selber. Es geht aber auch darum, was Sie auch angesprochen haben, dass die Bedingungen im Handel nicht eventuell, sondern ganz sicher zu verbessern sind, denn wenn man auf Abruf bereit sein muss, mehr Stunden zu leisten, ohne Überstunden bezahlt zu bekommen, immer von Kündigung bedroht ist, wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind, dann ist sicherlich auch ein sehr deutliches Wort mit den Sozialpartnern zu reden, damit sich diese mit dem Arbeitgeber ins Einvernehmen setzen.
Es ist auch wichtig, dass Frauen, die im Handel beschäftigt sind, auch ihre Kollektivverträge kennen, dass sie wissen, welche Rechte sie überhaupt haben. Ich glaube, das ist etwas, wo man an vielen Rädchen drehen muss, damit sich die Situation von Alleinerziehenden, die speziell im Handel beschäftigt sind, verbessert.
Dazu gehört, dass jene Frauen, die Kinder haben, ein gutes Angebot für ihre Kinder haben, dass die Kinder, wie ich es vorher schon erwähnt habe, den ganzen Tag gut betreut sind und dass dies auch leistbar ist für diese Frauen. Ich kann nicht die Hälfte oder mehr meines Gehalts dafür ausgeben, dass mein Kind gut betreut ist. Da ist das letzte Kindergartenjahr als Gratiskindergartenjahr gerade für diese Gruppe sehr, sehr wichtig. Wir müssen alles, wir haben ja nächstes Jahr das Europäische Jahr gegen soziale Ausgrenzung und Armut, tun und schauen, wie wir speziell für die Gruppe der Alleinerziehenden etwas tun können. Ein bisschen etwas ist gelungen beim einkommensabhängigen Kindergeld für den Fall, dass etwas passiert, dass die Frau schwanger ist oder das Kind gerade da ist und sie alleine ist. In diesem Fall kann sie zwei Monate länger das Kindergeld beziehen, wenn sie armutsgefährdet ist.
Das heißt, kleine Schritte werden gesetzt. Aber dieser Gruppe verstärkt Augenmerk zu schenken, das ist auch Aufgabe der Frauenministerin, aber nicht nur, sondern das ist, glaube ich, Aufgabe von uns allen.
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, und ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mag. Eibinger, um die Frage.
Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:
„Welche Maßnahmen aus dem Aktionsplan für die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in Österreich werden Sie nunmehr konkret umsetzen?“
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesminister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wenn es nach mir ginge, alle, die aufgeschrieben sind, sage ich Ihnen offen und ehrlich. Wir haben in einem sehr breiten, sehr vielfältigen Diskussionsprozess an die 150 Maßnahmen gesammelt, begonnen mit einer Open-Space-Veranstaltung im Juni, weitergehend mit Expertinnen und Experten aus allen Ressorts – die Teilnahme und das Interesse waren sehr groß –, auch mit Expertinnen und Experten von außen, mit Vertretern und Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen.
Das heißt, das war ein wirklich breit aufgesetzter Prozess: Wie können wir die Situation der Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt dahin gehend verändern, dass Gleichstellung erreicht wird?
Jetzt haben wir aus diesen 150 Maßnahmen ungefähr 60 zusammengefasst und herausgefiltert, die ich natürlich akkordieren muss. Wenn ich allein umsetzen könnte, würde ich alle 60 umsetzen. Ich muss mich aber mit den einzelnen Ressorts in Verbindung setzen, denn das muss auch für die Ressorts machbar sein. Im Regierungsprogramm steht ja eindeutig, auch die Ressorts haben die finanziellen Mittel, die dafür nötig sind, zur Verfügung zu stellen.
Wir leben in recht schwierigen Zeiten, aber Gleichstellung soll uns sehr wichtig sein, weil wir wissen, dass wirtschaftliche Teilhabe von Frauen, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in Führungspositionen sogar bessere BIP-Zahlen bringen, dass das Wirtschaftswachstum damit verbunden ist und es für die gesamte Volkswirtschaft wichtig ist, wenn Frauen teilhaben können. Das heißt, in jedem Ressort, wo speziell der Arbeitsmarkt eine Rolle spielt, Berufsbilder eine Rolle spielen, wo auch andere Themen, die Frauen betreffen, zum Beispiel Vereinbarkeit, eine Rolle spielen, wie etwa im Familienministerium, sind wir gefordert, gemeinsam Maßnahmen umzusetzen.
Um nur einige wenige zu nennen – wie gesagt, akkordiert werden müssen sie noch, denn ich brauche das Okay aller Minister/Ministerinnen, damit ich loslegen kann –: Da geht es einmal um nichttraditionelle Berufswahl. In diesem Zusammenhang ist jetzt ein erster Schritt mit dem 3. Arbeitsmarktpaket verabschiedet worden, dass nämlich alle Schülerinnen und Schüler in der 7. oder 8. Schulstufe verpflichtend eine berufsfördernde Einrichtung, diese Berufsinformationszentren, besuchen müssen, um dort die Mädchen speziell im Hinblick darauf zu beraten, dass es mehr als nur drei Berufe gibt; wir wissen nämlich, ab Beginn einer Berufslaufbahn setzen sich die Nachteile oft ein ganzes Berufsleben lang fort. Auch die Unterschiede in der Lehrlingsentschädigung für verschiedene Bereiche möchte ich hier ansprechen.
Wir müssen schauen, dass im Unterricht verstärkt auch gender-orientierte Themen angesprochen werden, damit Burschen für Frauenfragen, für Mädchenangelegenheiten sensibilisiert werden und umgekehrt. Wir müssen, wie ich heute schon gesagt habe, die Kinderbetreuungseinrichtungen ausbauen, damit es überhaupt möglich wird, dass Frauen einem Beruf nachgehen, wenn das Kind auf der Welt ist.
Wir müssen verstärkt darauf achten, dass Frauen zu Bildungsangeboten kommen. Mehr als die Hälfte aller arbeitslos gewordenen Frauen verfügen nur über einen Pflicht
schulabschluss; auch bei den Männern ist das so. Das heißt, eine abgeschlossene Berufsausbildung ist etwas ganz Wichtiges, schützt vor Armut und hilft auch, die Gleichstellung voranzutreiben.
Es ist wichtig, dass wir bei den Frauen in Führungspositionen verstärkt ansetzen, dass wir das, was im Corporate Governance Kodex steht, schärfen, dass wir hier eventuell eine Berichtspflicht einführen. Das soll aber nicht heißen, wenn ich nicht berichte, geschieht von meiner Seite gar nichts für die Frauen, sondern hier sind auch verstärkt die Unternehmen, die börsennotierten Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, sind aber auch betriebsinterne Einkommensberichte und die Transparenz, die ich erwähnt habe, einzufordern. Und ich würde gerne eine Datenbank auf meine Homepage stellen, ja eigentlich nicht eine, sondern die vielen, die es schon gibt, denn die Ausrede: Wo sind sie denn, die Frauen, die für Führungspositionen geeignet wären? kann so nicht gelten. Wir werden beweisen, dass es Tausende sind, die man dann abrufen kann. Sie sind da, man muss nur die Gelegenheit ergreifen und diesen Frauen auch die Möglichkeit und die Chance geben.
Das war ein ganz kleiner Ausschnitt aus diesen Maßnahmen. Und, wie bereits gesagt, alleine geht gar nichts – es geht nur gemeinsam. Ich hoffe doch, dass wir alle erkennen, dass es ökonomisch sinnvoll ist, dass wir Frauenthemen vor allem in Beruf und Arbeitswelt vorantreiben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Werden Sie sich für den Bereich Gender Medicine für mehr Forschungsgelder einsetzen?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: In enger Absprache mit dem Gesundheitsminister natürlich, denn Frauengesundheit ist mir ein sehr, sehr großes Anliegen. Ich habe erst gestern eine Studie präsentiert bekommen, wie sich bei null- bis sechsjährigen Kindern zum Beispiel Zahnhygiene auswirkt. Das ist jetzt nicht ein Mädchen-Buben-Thema, sondern das gilt für beide Geschlechter, und Zahnhygiene wird umso weniger betrieben, je niedriger beispielsweise der soziale Status einer Familie ist.
Wir müssen also hier ansetzen mit einer entsprechenden Bewusstseinsbildung, auch in der Schule, oder wir beginnen schon mit schwangeren Frauen diesbezüglich zu arbeiten. Das sind alles Themen, die ich in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsminister angehen möchte und muss. Gender Medicine war mir, als ich noch Frauensprecherin war, schon ein Anliegen, weil wir wissen, dass sich Medikamente auf Männer und Frauen unterschiedlich auswirken und dass es gut und wichtig wäre, wenn wir im Arzneimittelgesetz eventuell eine Änderung herbeiführen könnten in der Form, dass Beipacktexte Informationen über Auswirkungen auf Männer und Frauen ausweisen müssen.
Die Zeiten, in denen für Studien nur Männer zugelassen waren, sind vorbei. Medizinische Studien oder Studien für Medikamente sind ja mittlerweile längst für beide Geschlechter zugelassen. Also auch hier müssen wir mehr Bewusstsein schaffen, auch dahin gehend, dass sich der Herzinfarkt bei Frauen und Männern in der Symptomatik sehr unterschiedlich auswirkt und das noch immer nicht entsprechend beachtet wird. Das heißt, da ist viel Aufklärungsarbeit nötig.
Gender Medicine als Lehrstuhl an den Universitäten wäre wichtig. Implementiert in die Lehre ist es bereits, aber ein eigener Lehrstuhl wäre das Tüpfelchen auf dem „i“, und daran werde ich natürlich auch in den nächsten Jahren arbeiten, weil mir das ein persönliches Anliegen ist.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mosbacher.
Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Im Rahmen des Aktionsplanes wurde auch von Ihnen der Vorschlag gemacht, mit Hilfe von Einkommensberichten in Betrieben eine Analyse der Gehaltsstruktur zu erstellen, um so der immer größer werdenden Einkommensschere entgegenzuwirken.
Meine Frage an Sie: Wie sieht der inhaltliche und zeitliche Fahrplan für die Umsetzung aus?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Da ich mir hier unter anderem Schweden zum Vorbild genommen habe und das dort auch nicht von heute auf morgen gegangen ist, sage ich Ihnen sehr offen und ehrlich, dass in den letzten Monaten sehr akribisch daran gearbeitet wurde, wie wir eventuell diesen schwedischen Fragebogen, der die Gehaltsgruppen in den verschiedenen Verwendungen abfragt, aber auch im Hinblick auf die Dauer der Zugehörigkeit zu einem Betrieb, was ja auch wichtig ist, für uns sozusagen adaptieren können. Ich kann aber nur Vergleichbares nebeneinander stellen. Ich kann nicht vergleichen, wenn jemand fünf oder 15 Jahre in einem Betrieb ist; das kann ich nicht miteinander vergleichen. Ich kann auch nicht dieses Kollektiv mit jenem Kollektiv vergleichen.
Daran wird gerade gearbeitet, und es ist ganz schön schwierig, das für Österreich zu adaptieren, entweder mittels Fragebogen oder eines Internettools. Daran arbeiten MitarbeiterInnen aus dem Sozialministerium, aus meinem Bereich, aus den Kammern. Es ist hier nicht nur interministeriell, sondern auch sozialpartnerschaftlich – auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist dabei – eine Arbeitsgruppe am Werk, und wir hoffen, dass wir im ersten Quartal 2010, maximal im ersten Halbjahr 2010, diese Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes verabschieden können. Darin soll ja nicht nur diese Einkommenstransparenz festgeschrieben werden, sondern auch das sogenannte Levelling up. Das heißt, dass die Richtlinie, die zuletzt verabschiedet wurde, der Zugang zu Gütern und die Versorgung mit Dienstleistungen, ausgeweitet wird auf Religion, Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung. Das gemeinsam in einer Novelle zu verabschieden ist das Ziel, und da sind die Arbeiten zum Teil ganz schön weit fortgeschritten.
Zum anderen bedarf es jetzt natürlich der politischen Übereinstimmung, was diese Gehaltstransparenz in Betrieben betrifft. Da bewegen wir uns auf einander zu, sage ich einmal. Ich hoffe, dass wir bis Mitte 2010 so weit sind, dass das Wirklichkeit werden kann.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Michalke.
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Frau Ministerin, ist es richtig, dass sich in Berufsbereichen, in denen sich der Frauenanteil vergrößert hat, das Lohnniveau tendenziell verschlechtert hat, und wie wollen Sie dieser Entwicklung entgegensteuern?
Präsident Erwin Preiner: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: In der Tat ist das so, und ich kann mir umgekehrt auch vorstellen, dass sich, würden wir wieder mehr Männer in Sozialberufe bringen, das Lohnniveau heben könnte. Der Beruf des Lehrers war seinerzeit ein sehr autoritätsbehafteter, ein sehr angesehener, aber Berufe in pädagogischen Bereichen sind zusehends weiblich geworden. Wir können hier aber keinen Vergleich bezüglich des Gehalts anstellen, weil ja das der öffentliche Dienst ist und da immer klar war, was Männer und Frauen verdienen, nämlich gleich viel für die gleiche Leistung.
In der Privatwirtschaft, das habe ich etwa aus dem Public Relations-Bereich gehört, haben sich, sobald mehr Frauen in diese Bereiche eingedrungen sind, auf der einen Seite
Männer zurückgezogen und ist auf der anderen Seite das Lohnniveau gesunken. Da ist natürlich auch die Frage: Wie werden jährlich Gehaltsverhandlungen in gewissen Branchen und Bereichen geführt? Und wie können wir erreichen, dass das Lohnniveau geschlechtsunabhängig verhandelt wird? Das passiert ja nicht bewusst, das ist klar, aber dennoch stellen wir im Laufe der Jahre und Jahrzehnte fest, dass das Lohnniveau in Bereichen, in denen mehr Frauen tätig sind oder Frauen die Überhand gewonnen und sich Männer zurückgezogen haben, gesunken ist.
Das muss man neu bewerten, und da ist auch ein Ansatz meines Ressorts oder auch von mir selber: Arbeitsbewertung. Da hat es schon Studien unter Maria Rauch-Kallat, als sie noch Frauenministerin war, gegeben: Was ist welche Arbeit wert, und wie können wir diskriminierungsfrei Arbeit auch bewerten? Warum sind haushaltsnahe Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Pflegebereich am Menschen weniger wert als Tätigkeiten an Maschinen beispielsweise?
Das anzugehen, ist wahrscheinlich ein wichtiger erster Schritt, und individuelle Verhandlungen sind der nächste Schritt. Ich hätte immer gerne, dass nicht nivelliert, sondern Niveaus angehoben werden. Und mehr Männer in pädagogische Bereiche, in Sozialbereiche zu bringen, ist natürlich ein großes Anliegen, aber wahrscheinlich werden sich die Männer sagen: Wenn ich da nicht ordentlich verdiene, werde ich das nicht tun. Da beißt sich sozusagen die Katze in den Schwanz. Daher muss man da an vielen Rädern drehen und meiner Ansicht nach in vielen Bereichen gleichzeitig ansetzen.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Zwanziger.
Bundesrat Peter Zwanziger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Minister, Sie haben ja mit den Sozialpartnern einen Gleichbehandlungsausschuss vereinbart. Angekündigt war dieser für 16. Dezember. Welche Erkenntnisse haben Sie aus diesem Ausschuss?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Der Sozialpartnergipfel ist auf Mitte Jänner verschoben worden, weil der Herr Präsident Leitl – es war gerade an dem Tag „10 Jahre Wirtschaftsbund“, und da ist er gefeiert worden – selber nicht da sein konnte. Ich hätte es sehr gerne gehabt. Es war auch die Frau Generalsekretärin Hochhauser angekündigt; sie musste kurzfristig absagen. Ich hätte gerne hier auch wirklich die Spitzen aller Sozialpartner an einem Tisch, und daher haben wir diesen Gipfel verschoben.
Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zur 6. Anfrage, und ich ersuche Herrn Bundesrat Mitterer um deren Verlesung.
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Frau Bundesministerin! Einleitend muss ich sagen, ich glaube, dass Herr Präsident Leitl falsche Prioritäten gesetzt hat. (Heiterkeit und Beifall bei Bundesräten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich möchte Sie aber fragen (Zwischenrufe ). Das ist meine persönliche Feststellung.
Frau Ministerin, ich darf Sie fragen:
„Im Budget 2009 wurden konkrete Einsparungsziele genannt, die insbesondere die öffentlichen Bediensteten betreffen – inwieweit sind diese Ziele bereits realisiert worden?“
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wir haben diese Ziele für das Jahr 2009 übererfüllt. Ziel bis 2013 ist es, rund 2 000 Vollbeschäftigungsäquivalente einzusparen. Wir werden es schaffen, wie es aufgrund der Verhandlungen aussieht, dass es 1 820, also fast 2 000, werden. Wir haben ja Ausnahmen im Bereich der Polizei und der Lehrer und Lehrerinnen. Heuer und im nächsten Jahr werden bei den Lehrern und Lehrerinnen je 800 Personalplanstellen beziehungsweise Vollbeschäftigungsäquivalente dazukommen – das muss bis 2013 wieder abschmelzen, und wir bilden ja bis 2013 jährlich 200 Polizistinnen und Polizisten zusätzlich aus. I
Insgesamt kann ich sagen, dass in den letzten zehn Jahren rund 10 000 Planstellen eingespart werden konnten und ich meine Konsolidierungsvorgabe, diese 2 000 bis zum Jahr 2013, fast einhalten werde können. Natürlich ist hier auch der öffentliche Dienst sehr gefordert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in so schwierigen Zeiten, denen wir entgegengehen, damit konfrontiert sind, dass sie mehr Arbeit mit weniger Personal zu erledigen haben. Davor habe ich große Hochachtung, und ich möchte dem öffentlichen Dienst und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meinen Respekt aussprechen.
Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Wie viele Planstellen sind 2010 zur Streichung oder Nicht-Nachbesetzung vorgesehen?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Das kann ich jetzt nicht ad hoc sagen, weil ich nur die Gesamtzahl im Auge habe. Kann das wer (an ihre MitarbeiterInnen gewandt) sagen: Planstellenstreichung 2010? Also: 1 820 bis 2013. Ich kann Ihnen das schriftlich nachreichen. Es gibt ja jährlich über alle Ressorts eine Addition, und diese Summe werde ich Ihnen schriftlich nachreichen.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Lindinger.
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Ministerin, in welchen Bereichen wurde von Einsparungen abgesehen?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ein Bereich, in dem es speziell nötig war, keine Einsparungen vorzunehmen, ist aufgrund der kleineren KlassenschülerInnenzahlen der Bereich der Lehrer/Lehrerinnen. Da gibt es heuer und nächstes Jahr je 800 Aufnahmen, was sich aber bis 2013 wieder auf die Ursprungszahl reduzieren wird. Und ein weiterer Bereich ist jener der Polizisten und Polizistinnen, weil innere Sicherheit ein sehr wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist; hier gibt es bis 2013 1 000 Auszubildende.
Diese beiden Bereiche sind eigentlich die Ausnahmen. In allen anderen Ressorts wird mehr oder weniger, je nach Verhandlungsergebnis und auch nach Pensionierungen, eingespart. Wir haben das Ziel, nach jeder zweiten Pensionierung nicht nachzubesetzen. Das heißt, es verliert überhaupt niemand seinen Arbeitsplatz. Das ist ja so nicht möglich im öffentlichen Dienst, und es werden ja trotzdem Leute aufgenommen, aber Einsparungsziel ist es, nach jeder zweiten Pensionierung nicht nachzubesetzen.
Und im Bereich der Justiz sind es – das möchte ich sagen, weil das ja immer wieder auch ein Thema ist – an die 40 Planstellen pro Jahr. Das heißt, es ist eine sehr geringe Zahl, die eingespart werden muss, und trotzdem könnte es sein – und informell sprechen wir ja bereits davon –, dass wir hier Zusatzpersonal zur Verfügung stellen. Ich habe nur noch keinen Auftrag des Herrn Bundeskanzlers. Ich weiß nur, dass die Kollegin
Bandion-Ortner das bei jeder Gelegenheit auch sagt, und aufgrund der letzten Ereignisse bin ich natürlich bereit, darüber zu reden. Nur müssen wir Einvernehmen darüber herstellen, ob das auch wirklich machbar ist, denn ich habe keine neuen Planstellen zu vergeben.
1 000 Polizistin, Polizistinnen zusätzlich zu entlasten ist dadurch gelungen, dass wir in die Verwaltung der Polizeidienststellen in den Ballungsräumen der großen Zentren auch Post- und Telekom-Beamte/-Beamtinnen entsenden können. Das wird bis Ende 2010 gelungen sein, denn wir haben Signale, dass hier freiwillig an die 1 000 Menschen wechseln werden.
Präsident Erwin Preiner: Nächste Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Steinkogler.
Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Im öffentlichen Dienst mussten auch Pensionsreformen umgesetzt werden. Der Rechnungshof hat die verschiedenen Systeme der Bundesländer untersucht und festgestellt, dass einige, wie zum Beispiel Kärnten und Wien, die Pensionsharmonisierung unzureichend umgesetzt haben.
Was werden Sie konkret unternehmen, um eine der Pensionsregelung des Bundes entsprechende Harmonisierung der Pensionssysteme in den Bundesländern sicherzustellen?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich werde daran erinnern, kurz und gut. Ich kann es nicht vorschreiben, das wissen Sie genauso gut wie ich. Ich weiß, dass es Einvernehmen darüber gibt, dass die Bundesländer das eigentlich jetzt schon machen sollten, bis Ende des Jahres. Wir führen aber laufend Gespräche, dass hier mit dem Bund oder an den Bund angeglichen harmonisiert wird. Mehr kann ich dazu nicht sagen, weil ich es nicht vorschreiben kann.
Darf ich nur nachträglich sagen: Einsparungen 2010: 241 Planstellen. Das klingt nach wenig in Relation zu 1 820, weil es ja jetzt diese Mehraufnahmen bei den Lehrern und Lehrerinnen gibt. Also insgesamt 241. Im Jahre 2013 werden es aber die 1 820 – fast 2 000 – sein.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Ministerin, es gibt aber im öffentlichen Bereich trotzdem Stellen, die darüber klagen, dass bei den Einsparungsmaßnahmen mit dem Rasenmäher drübergefahren wird.
Gibt es einen konkreten Plan, was man wo einsparen kann oder muss, beziehungsweise können Sie sich einen solchen vorstellen, so es ihn nicht gibt?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Diese Thematik ist für mich erledigt, denn ich habe bei den Budgetverhandlungen die Personalpläne verhandelt, mit jedem Ressort einzeln, und es gibt nach mehr oder weniger langen Verhandlungen – die härtesten führte ich mit Frau Kollegin Bandion-Ortner, die hat wirklich wie eine Löwin um ihre Planstellen gekämpft; wir waren aber so weit auseinander, und jetzt sind wir nur mehr so weit auseinander (die Rednerin macht entsprechende Handbewegungen); also es war verträglich, sie hat zugestimmt – Einvernehmen mit jedem Ressort, diesen Rahmen bis 2013 einzuhalten. Wir verhandeln ja das Budget im Frühling für die nächsten Jahre, beziehungsweise speziell für das nächste Jahr, neu. Ob sich da noch etwas ergibt – Stellenplananpassungen gibt es ja immer wieder –, das muss man wieder mit jedem Ressort abklären und abgrenzen:
Wer hat übrige Planstellen? Zum Beispiel hat
das Finanzministerium 1 200 Planstellen, die übrig sind.
Vielleicht geben sie sie einem anderen Ressort. Dann könnten wir da etwas
tun. Sonst bin ich nach Abschluss der Budgetverhandlungen – das
steht auch
im Budget so drinnen – relativ gebunden und kann im Nachhinein kaum
mehr aufschnüren.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Kerschbaum.
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Frau Bundesministerin! Personalabbau ist ja nicht unbedingt gleich schon eine Verwaltungsreform. Wenn nur weniger Menschen die gleiche Arbeit erledigen müssten, wäre das ja ein Trauerspiel.
Meine Frage deshalb: Warum gibt es derzeit noch keine Gesetzesvorlagen, die die Verwaltungsreform betreffen? Es wurde ja im Regierungsprogramm angekündigt, dass das bereits im ersten Halbjahr 2009 der Fall sein soll.
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich könnte es mir leicht machen und sagen, das ist nicht meine Aufgabe. Ich bin für Verwaltungseffizienz zuständig, und wir versuchen, innerhalb des öffentlichen Dienstes des Bundes Synergien zu bilden, um einfach auch Verwaltungsvereinfachungen durchzuführen.
Es gibt für die Verwaltungsreform eine eigene Arbeitsgruppe, von der ich nicht Mitglied bin, wo sukzessive neun verschiedene Arbeitsfelder behandelt werden. Bildung ist abgeschlossen, Pensionen ist ein Arbeitsfeld, öffentliche Verwaltung und Einsparungen dort ist der dritte Bereich. Da wird laufend dem Kanzler und dem Vizekanzler berichtet, und es obliegt dann der Bundesregierung allgemein, insgesamt, wann wir welchen Punkt angehen.
Aber Sie wissen, glaube ich, genauso gut wie ich: Wenn wir allein bei der Bildung jetzt anfangen und sagen: Okay, welche Ebene könnte hier eingespart werden?, dann haben wir sofort von den Bundesländern sozusagen die entsprechenden Antworten. Das heißt, dieser Prozess gestaltet sich ... (Bundesrat Schennach: Da ist einiges möglich!) Da ist einiges möglich – keine Frage, da bin ich Ihrer Meinung –, um an Effizienz zu gewinnen und einzusparen. Aber das ist wirklich ein sehr schwieriger Prozess, möchte ich sagen.
Jetzt putze ich mich nicht ab und sage nicht, da bin ich nicht dabei – ich bin nämlich wirklich nicht dabei –, sondern: Was in meinem Rahmen möglich ist, in Form der Verwaltungseffizienz – etwa One-Stop-Shop-Prinzip, in den Justizanstalten, bei der Beratung –, damit haben wir schon begonnen und haben auch schon gute Vorzeigeprojekte aufzuweisen.
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, und ich ersuche die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Grimling, um deren Verlesung.
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:
„Welche Maßnahmen zur Frauenförderung konnten im Bereich des öffentlichen Dienstes gesetzt werden?“
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Da könnte ich jetzt viel erzählen. Lassen Sie mich die Dienstrechts-Novelle 2009 kurz vorwegnehmen und speziell jene Maßnahmen, die Frauenförderung betreffen, herausgreifen.
Wir haben die Frauenquote im öffentlichen Dienst von 40 auf 45 Prozent erhöht. Das heißt, wenn sich ein Mann und eine Frau für einen Bereich bewerben und gleich qualifiziert sind – um diesbezüglich nicht in einen Irrtum zu verfallen: es wird immer der bessere Mann oder die bessere Frau genommen, das ist so; aber wenn zwei gleich qualifiziert sind –, ist so lange die Frau vorzuziehen, bis eine 45-Prozent-Quote erreicht ist. Es arbeiten – ich glaube, es richtig zu sagen – auch mittlerweile 46 Prozent Frauen im Allgemeinen im öffentlichen Dienst. Das heißt, die Quote entspricht der Anzahl der Frauen, die hier auch beschäftigt sind.
Wir haben die Antragsfrist bei sexueller Belästigung von einem Jahr auf drei Jahre verlängert. Wir haben in dieser Dienstrechts-Novelle eine Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft jetzt ex lege als Diskriminierung festgeschrieben – und nicht, so wie bisher, als Ableitung aufgrund des Geschlechtes. Wir haben hinsichtlich des Teilnahmerechtes von Frauen in Kommissionen Präzisierungen vorgenommen. Das heißt, alle Gleichbehandlungsbeauftragten können allen Sitzungen und Verhandlungen in Personalangelegenheiten folgen, an diesen teilnehmen, sie können auch Bericht legen, sind aber nur beratend beigezogen. Vorher waren sie gar nicht dabei.
Wir haben einen immateriellen Schadenersatz auch bei Anfechtung einer diskriminierenden Beendigung eines Dienstverhältnisses festgeschrieben und noch einiges mehr, wie zum Beispiel geschlechtsunabhängig das Mobbing-Verbot – das betrifft beide: Männer werden genauso gemobbt wie Frauen – im öffentlichen Dienst. Aber ich glaube, das ist auch ein Meilenstein, auf den ich sehr stolz bin und wo ich hoffe, dass die Privatwirtschaft dem auch folgen wird.
Präsident Erwin Preiner: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Saller.
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, vor allem in Kindergärten und Volksschulen ist der Lehrkörper überwiegend weiblich.
Welche Schritte werden Sie setzen, um dem entgegenzuwirken? (Heiterkeit.)
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Was ich alles tun soll und können muss! Super! – Es ist mir ein großes Anliegen, dass vermehrt Männer den Beruf des Lehrers, Volksschullehrers, vor allem auch Kindergärtners ergreifen. Das ist keine Frage. Ich glaube, das Wichtigste ist, dass wir mit den Girls und Boys Days – es gibt ja auch den Boys Day – Burschen vermehrt motivieren, auch solche Berufe – pädagogische Berufe, Sozialberufe – zu ergreifen, in engster Abstimmung mit dem Herrn Arbeits- und Sozialminister, in dessen Ministerium es ja immer noch eine Männerabteilung gibt, auch hier motivierend wirken.
Ich denke mir, mehr als Kampagnisieren und Motivieren können wir nicht. Ich kann jetzt nicht die Männer in diese Berufe zwingen, würde mir aber, weil Burschen und Mädchen in der Schule, glaube ich, beides brauchen, auch männliche Vorbilder, wirklich wünschen, dass es vermehrt auch Männer sind, die diese Berufe ergreifen. Das ist ja wohl keine Frage.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Michalke.
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Ministerin! Wäre der finanzielle Aufwand für das Gender Budgeting nicht besser in einer Direktförderung der Frauen investiert?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich weiß jetzt nicht, welchen finanziellen Aufwand Sie meinen. In der Schulung der Mitarbeiterinnen – oder was meinen Sie, bitte? (Bundesrätin Michalke: Alles, was zusammenhängt mit dem Gender Budgeting!)
Das kostet ja nichts, das bringt ja etwas,
meiner Ansicht nach. Wenn wir die Budgets nach ihren Auswirkungen auf
Männer und Frauen betrachten, dann wird einfach die Gewichtung des Budgets
eine andere. Das kostet ja nichts, das bringt ja etwas! Es bringt den Frauen
wahrscheinlich mehr in gewissen Bereichen, wo bisher Unterdotierung war.
Im Förderbereich zum Beispiel, was weiß ich, in der
Sportförderung könn-
te es beispielsweise der Fall sein, dass man hier eine andere Gewichtung
vornehmen müsste.
Gender Budgeting sollte also – wir haben es ja in
der Verfassung festgeschrieben –
ab 2013 in allen Budgets Eingang finden. Nicht nur im Budget des Bundes, auch
in den Budgets der Länder und der Gemeinden muss man sich das Gesamtbudget
auf seine Auswirkungen auf Männer und Frauen nach Maßgabe der
Möglichkeiten anschauen. Und das bringt ja dann etwas, das
kostet ja nichts!
Die Ausbildung der Leute kostet jetzt ein bisschen etwas, weil man in der Praxis noch nicht so wirklich gut weiß, wie man damit umgehen soll. Das gebe ich zu. Das ist ganz schwierig. Da gibt es Fragen wie: Was ist denn das schon? Was meint denn ihr damit? Wie soll ich denn das machen? – Ich glaube, das muss man wirklich trainieren und üben.
Das nächste Jahr ist dazu angetan, dass flächendeckend alle Ressorts eben mit diesen praktischen Übungen auch konfrontiert werden, damit wir dann fit sind. 2011 und 2012 wird es einige Musterressorts geben, die das schon anwenden, und ab 2013 müssen wir es ohnehin tun.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Zwanziger.
Bundesrat Peter Zwanziger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Ministerin, wie wollen Sie konkret den Frauenanteil in leitenden Positionen im öffentlichen Dienst, wie wollen Sie das umschichten?
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich will ihn erhöhen – ich habe das heute schon einmal ausgeführt: 20 Prozent bei den SektionschefInnen, GruppenleiterInnen, 29 Prozent und 30 Prozent in den untergeordneten Bereichen –, die zweite und dritte Ebene fit machen, die Angebote der Verwaltungsakademie des Bundes vermehrt für Frauen öffnen. Ich habe sogar einen Folder da – wenn ich den jetzt schnell griffbereit habe, kann ich ihn herzeigen. Es gibt eigene Ausbildungsprogramme für Frauen, auch für Frauen, die sich für Führungspositionen im öffentlichen Bereich interessieren. Wir haben im öffentlichen Dienst Mentoring-Programme, nicht nur unter den Ressorts, sondern auch übergreifend Cross-Mentoring-Programme, wo man einfach voneinander lernt und natürlich auch lernt: Wie komme ich in Spitzenpositionen? – Wir müssen die Frauen ermutigen, sich dafür zu melden, sich zu bewerben!
Und dann – ich habe es schon erwähnt – gibt es zum Glück die Quote im öffentlichen Dienst: Wenn zwei gleich qualifiziert sind, wird die Frau so lange bevorzugt, bis eine gewisse Quote erreicht ist, nämlich die 45 Prozent.
Und das (einen Folder in die Höhe haltend) ist das Spezialangebot der Verwaltungsakademie des Bundes für Frauen.
Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zur 8. und letzten Anfrage, und ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Kneifel, um deren Verlesung.
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätzte Frau Bundesministerin, ein wesentlicher Beitrag zu einer Verwaltungsreform mit dem Ziel, auch mehr Verwaltungseffizienz zu erreichen, wäre ein modernes und aktuelles Dienstrecht.
„Wann ist mit ersten Ergebnissen zu einem neuen Dienstrecht für öffentlich Bedienstete basierend auf einer starken Eigen- und Führungsverantwortung, Ergebnisorientierung, Leistungshonorierung und eines geänderten Einkommensverlaufes zu rechnen?“
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: In der Tat, Herr Kollege, ist das auch die herausforderndste Aufgabe, vor der ich in der nächsten Zukunft stehe. Und vor mir haben das auch schon einige begonnen. – Begonnen haben wir nämlich auch schon, wollte ich Ihnen berichten. Wir haben natürlich schon Vorarbeiten gemacht, und es laufen gerade drei Arbeitsgruppen im engsten Einvernehmen mit den Sozialpartnern, und zwar:
Arbeitsgruppe 1: „Schutz der Rechtsstaatlichkeit vor willkürlichem, unbilligem Einfluss“ – so haben wir es genannt. Da geht es natürlich im Wesentlichen um öffentlich-rechtlich/privatrechtlich und auch um die Frage: Wie soll sich in Zukunft der öffentliche Dienst präsentieren? – Es sind mittlerweile ein Drittel aller Beschäftigten, die Vertragsbedienstete sind, und noch zwei Drittel, die pragmatisierte Beamte und Beamtinnen sind. In einigen Bereichen würde ich es auch für die Zukunft so sehen, dass wir die Pragmatisierung nicht aufheben sollten. Für andere Bereiche versuchen wir ja schon laufend zu harmonisieren, gerade auch in der letzten Dienstrechts-Novelle. So ist zum Beispiel ein Unfall, wenn er auf dem Dienstweg passiert, jetzt auch für Vertragsbedienstete beziehungsweise für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten ein Arbeitsunfall, also ein Dienstwegunfall in dem Sinn.
Also es ist auf der einen Seite anzugleichen an die Privatwirtschaft selbst und auf der anderen Seite zu harmonisieren zwischen Vertragsbediensteten und Beamtinnen/Beamten. Das erfolgt schon, aber trotzdem, es ist eine maximal herausfordernde Geschichte, ein einheitliches modernes, flexibles Dienstrecht – wo man sich das Disziplinarrecht anschauen muss, den Versetzungsschutz anschauen muss – zu kreieren. – So viel zur Arbeitsgruppe 1.
Arbeitsgruppe 2: natürlich „Bauprinzipien einer zukünftigen Besoldung“. Ich denke, ein Dienstrecht umzubauen macht nur dann mehr Sinn, wenn man auch eine Besoldungsreform für alle im öffentlichen Dienst Tätigen durchführt. Das heißt, die Kurve allein zu kippen ist es nicht. Ich möchte auch den Jungen höhere Einstiegsgehälter geben, damit sie in der Zeit, in der sie es brauchen, auch mehr haben. – Das ist die zweite Arbeitsgruppe.
Und – am einfachsten –: „Aus- und Fortbildung“. Wie kann man rotieren, wechseln im öffentlichen Bereich? Diese Aus- und Fortbildungsgruppe ist schon am weitesten fortgeschritten.
Wir werden jetzt das Lehrer-/Lehrerinnendienstrecht herausschälen aus dem Gesamtkomplex, weil hier sehr großer Handlungsbedarf besteht. Sie wissen, glaube ich, genauso gut wie ich, dass in den nächsten acht Jahren fast die Hälfte aller im Lehrberuf Tätigen in Pension gehen wird und wir da sehr schnell reagieren müssen, wenn wir das wollen mit „Kurve kippen“ und höheren Einstiegsgehältern. – Kein zusätzliches Geld da, keine Signale an mich als Beamtenministerin. Wie können wir es trotzdem schaffen, den Beruf attraktiv zu machen, höhere Einstiegsgehälter zu bezahlen – und auch noch, dass es sich selbst finanziert?
Also das werden die nächsten großen, großen Herausforderungen sein, denen ich mich zu stellen habe.
Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Frau Ministerin, haben Sie schon einen konkreten Zeitplan, wann die Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst aufgenommen werden sollen? (Bundesrat Gruber: Wenn der Neugebauer in Pension geht! – Heiterkeit.)
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Im besten Einvernehmen mit den Sozialpartnern sitzen wir schon in den besagten Arbeitsgruppen zusammen und werden im Jahr 2010, sobald dieses Jahr das Licht der Welt erblickt hat, sofort damit beginnen.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Hladny.
Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Welche Modernisierungen beziehungsweise Harmonisierungen zwischen BeamtInnen und Vertragsbediensteten konnten im bestehenden Dienstrecht erreicht werden?
Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Das habe ich jetzt natürlich nicht griffbereit, was wir in der Novelle alles harmonisiert haben. Kann ich da bitte (in Richtung eines Ressortmitarbeiters) einen „Schummler“ haben? (Bundesministerin Heinisch-Hosek wird ein Schriftstück gereicht.) – Danke.
Ein Privileg, das wir abgeschafft haben, möchte ich zu Beginn erwähnen – weil ich es selber nicht verstanden habe, dass es das gibt –: Jemand, der eine gewisse Bruttosumme verdient hat, hatte Anspruch auf eine Woche zusätzlichen Urlaub. Das haben wir abgeschafft. Das heißt: 25 Dienstjahre, dann eine Woche mehr Urlaub – und nicht ab einer gewissen Summe, egal, wie jung oder wie alt man ist oder wie lange man im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Das war sachlich nicht gerechtfertigt, das wurde somit beseitigt.
Wir haben auch – das habe ich vorher schon erwähnt – ein Privileg für Beamte, Beamtinnen insofern relativiert, als wir die Regelung betreffend Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte auch für Vertragsbedienstete geöffnet haben. Das heißt, auch das ist ein Arbeitsunfall, wenn dort etwas passiert.
Wir haben auch diese Treue dem Dienstgeber gegenüber harmonisiert, diesen Treueeid, den Beamte, Beamtinnen sozusagen zu leisten haben, während bei Vertragsbediensteten nur irgendwie festgelegt war, dass sie zur fleißigen Aufgabenerfüllung verpflichtet sind. Das haben wir jetzt moderner formuliert und auch harmonisiert.
Wir denken auch, dass das in allen Dienststellen aufliegende Personalverzeichnis wirklich – das war bis jetzt auch nicht so – einen guten und grundsätzlichen Einblick geben soll, nämlich der Belegschaft der betreffenden Dienststelle selber, auch einen Überblick darüber, wer VB und wer Beamter ist. Es ist ja oft sehr verwirrend, es sitzen in einer Dienststelle bunt gemischt Mitarbeiter mit unterschiedlichsten Beschäftigungsverhältnissen.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Podgorschek.
Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes gibt es ja unterschiedliche Anforderungsprofile. Daher widersprechen sich oft manche Bestimmungen des Dienstrechtes.
Gibt es Ihrerseits Bestrebungen, unterschiedliche Regelungen einzuführen, wie zum Beispiel bei Polizei, Justiz oder beim Bundesheer? Diese widersprechen teilweise auch Bestimmungen der Verwaltungsbeamten.
Präsident Erwin Preiner: Bitte sehr, Frau Minister.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Wir haben zum Beispiel jetzt in der Dienstrechts-Novelle auch festgeschrieben, dass die Nebenbeschäftigungen in den einzelnen Ressorts per Verordnung zu regeln sind, nämlich das Ausmaß und die Höhe, weil wir der Ansicht sind, dass das dort am besten beurteilt werden kann. Und ansonsten werden alle anderen Bereiche Gegenstand eines neuen Dienstrechtes – oder einheitlichen Dienstrechtes, oder wie auch immer wir es dann nennen werden – sein. Und da haben die Verhandlungen, wie ich gesagt habe, schon begonnen, nämlich mit diesen drei Arbeitsgruppen. Und das müssen wir und werden wir nächstes Jahr intensivieren.
Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dönmez.
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich bin jetzt ein bisschen irritiert. Es sind sozusagen unterschiedliche Stellen bei der Dienstrechts-Novelle involviert, nur die zuständige Ministerin nicht. Habe ich das richtig verstanden? Welche Dienststellen sind involviert? Und: Gibt es für bestimmte Bereiche einen Funktionsschutz? Und wenn ja: Für welche Bereiche wird dieser gelten?
Präsident Erwin Preiner: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich habe Ihre Frage nicht verstanden! Ich habe die Dienstrechts-Novelle als zuständige Beamtenministerin verhandelt.
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): In der Gruppe der Verwaltungsreform waren Sie aber, wie ich glaube, nicht dabei. Oder? Aber Sie sind zuständig!
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Da ist der Herr Bundeskanzler drinnen, der Herr Vizekanzler und, wie ich glaube, drei oder fünf Experten/Expertinnen des WIFO und des IHS – ich weiß es nicht auswendig. Das ist eine sehr hochrangige Gruppe. Der Herr Bundeskanzler lässt sich durch Herrn Staatssekretär Schieder vertreten. Ich bin aber informiert und so gesehen, wenn Sie so wollen, inhaltlich natürlich involviert. Ich sitze nur nicht dabei.
Die Frage bezüglich des Funktionsschutzes habe ich auch nicht verstanden. Noch einmal, bitte.
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Wird es für bestimmte Bereiche einen Funktionsschutz geben und, wenn ja, für welche Bereiche? Das heißt: Kündigungsschutz, Versetzungsschutz.
Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Das müssen wir auch im Rahmen eines neuen Dienstrechtes regeln. Wir sind ohnehin schon relativ flexibel, sage ich Ihnen, was Versetzungen anlangt, aber immer wieder bekomme ich von Personalisten, mit denen ich zusammentreffe, auch Hinweise, ich täte mir leichter, wenn der Versetzungsschutz flexibler gestaltet wäre.
Wir arbeiten jetzt daran – und das mache ich bitte nur in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, da kann ich und will ich auch im Alleingang nichts beschließen und be
stimmen, das wäre kontraproduktiv –, wie wir das modernisieren und flexibilisieren, was Sie genannt haben, nämlich den Funktionsschutz, Versetzungsschutz. Es muss innerhalb des öffentlichen Dienstes möglich sein, gut zu rotieren, auch in ganz andere Bereiche einzutreten. Das ist auch in meinem Interesse. Aber das möchte ich gerne und werde ich mit den Sozialpartnern verhandeln.
Präsident Erwin Preiner: Somit ist die Fragestunde beendet.
Ein herzliches Dankeschön für Ihr Erscheinen zur heutigen Fragestunde, Frau Ministerin! (Allgemeiner Beifall.)
10.22
Präsident Erwin Preiner: Geschätzte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es hat Tradition, dass der amtierende Präsident des Bundesrates in der letzten Plenarsitzung seiner Präsidentschaft Rückschau auf diverse Aktivitäten in diesem Halbjahr hält. Diese Tradition möchte ich nicht unterbrechen, sondern fortsetzen.
Es ist mir aber nicht möglich, bei meinen Ausführungen nicht direkt an meinen Vorgänger als Präsident des Bundesrates zu denken und ihn entsprechend zu würdigen. Harry Reisenberger, wie wir ihn kennen, war im ersten Halbjahr 2009 Präsident unseres – wenn Sie mir diesen Ausdruck gestatten – Bundesrates hier im Hohen Haus. Er hat bereits seit dem Jahr 2001 dem Bundesrat angehört. Ich glaube, sagen zu können, dass er sich sehr für die Sozialpartnerschaft eingesetzt hat. Er war ein umsichtiger Präsident, dem es auch gelungen ist, über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg die Präsidentschaft zum Wohle aller auszuüben.
Es war für mich auch persönlich ein harter Schlag, als ich vor zwei Tagen kurz vor Beginn der letzten Präsidialkonferenz von seinem Ableben erfahren habe. Da er mein unmittelbarer Vorgänger im Amte ist, habe ich natürlich auch eine entsprechende persönliche und private Beziehung zu ihm und seiner Familie aufgebaut.
Geschätzte Damen und Herren! Nach diesen sehr persönlichen Worten, möchte ich nun zum eigentlichen Gegenstand, zu meinen Ausführungen kommen. Ich habe bereits in meiner Antrittsrede sehr viele meiner Arbeitsschwerpunkte angesprochen und diese auch öffentlich bekundet, wobei ich natürlich nicht wusste, ob es mir auch möglich sein würde, in der kurzen Zeit der Präsidentschaft diese Inhalte in ihrer Fülle auch umsetzen zu können.
Damit das möglich war, war einerseits die Unterstützung der SPÖ-Bundesratsfraktion notwendig, andererseits auch die Unterstützung der übrigen Fraktionen und fraktionslosen Bundesräte hier im Hohen Haus. Das ist in den letzten Monaten zweifelsohne der Fall gewesen. Ich möchte mich daher bei allen Fraktionen, auch bei den Bundesrätinnen und Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit für die Unterstützung bei der Umsetzung meiner Aktivitäten, meiner Schwerpunkte, die ich mir für die Zeit meiner Präsidentschaft hier im Hohen Hause vorgenommen habe, sehr, sehr herzlich bedanken. Das hat gezeigt, dass jeder Einzelne von uns willens ist, über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg zum Wohle unserer Bundesländer, letzten Endes zum Wohle unserer Republik Österreich, aber auch zum Wohle aller Österreicherinnen und Österreicher zu arbeiten. Für diese breite Unterstützung ein herzliches Dankeschön vorweg an Sie alle, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Allgemeiner Beifall.)
Ich darf nun auch auf die Schwerpunkte meiner Arbeit als Präsident im Bundesrat eingehen. Wir kennen diese natürlich sehr gut. Ich darf erwähnen, dass es im zweiten Halbjahr des Jahres 2009 sehr viele Plenarsitzungen und Präsidialkonferenzen gegeben hat: in Summe 9 Präsidialkonferenzen, mit der heutigen Plenarsitzung auch 9 Ple
narsitzungen. Wir haben im zweiten Halbjahr 2009 zwei Enqueten abgehalten und zusätzlich auch noch eine Klausur des Bundesrates im „Outdoorbereich“ des Hohen Hauses, im Burgenland, in Frauenkirchen, durchführen können.
Geschätzte Damen und Herren, in meiner Antrittsrede habe ich bereits angekündigt, dass ich das Parlament, aber auch den Plenarsaal des Bundesrates für die Bevölkerung, für die Öffentlichkeit weiter öffnen und zugänglich machen möchte. Diesen Worten habe ich nachfolgend Taten gesetzt.
Ich darf erwähnen, dass ich Führungen hier im Hohen Haus persönlich durchgeführt und übernommen habe. Zirka 700 bis 800 Personen – von Kindern, Jugendlichen bis Personen im etwas fortgeschrittenen Lebensalter – haben das Hohe Haus auf meine Einladung hin besucht. Es sind mir besonders zwei Personen persönlich in Erinnerung geblieben, zwei Burgenländerinnen, die im Alter von sage und schreibe 92 beziehungsweise 93 Jahren das erste Mal im Parlamentsgebäude gewesen sind. Es ist persönlich sehr beeindruckend, dass diese etwas betagten Damen sehr dankbar für diese Möglichkeit waren.
Es wird auch in Zukunft notwendig sein, die Möglichkeit der Besichtigung des Parlamentsgebäudes weiterhin der Bevölkerung, den Schulklassen, den Kindern, vor allem auch den Jugendlichen angedeihen zu lassen, dabei aber anzubieten, nicht nur das historische Parlamentsgebäude in Augenschein zu nehmen, sondern auch unter Umständen eine laufende Plenarsitzung im Bundesrat, aber auch im Nationalrat verfolgen zu können.
Ich habe natürlich auch entsprechende Pressekonferenzen außerhalb des Parlamentes zur positiven Darstellung des Hohen Hauses, im Speziellen des Bundesrates, durchgeführt.
Als Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Präsident „unseres“ Bundesrates sehe ich vor allem auch die beiden Enqueten, die wir im zweiten Halbjahr 2009 abgehalten haben. Auch diesbezüglich nochmals ein herzliches Dankeschön an alle Fraktionen, an alle Kolleginnen und Kollegen, dass es möglich war, diese Enqueten auf „Schiene“ zu bringen. Dazu gab es ja ebenfalls einhellige Zustimmung.
Die Erste zum Thema „Aktuelle Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit“ Anfang November ist – wie ich denke – noch vielen von uns in Erinnerung. Bei dieser Enquete, die hier im Saal stattgefunden hat, war zum Beispiel der Herr Verteidigungsminister, aber auch die Frau Innenministerin anwesend, ebenfalls der Wiener Polizeipräsident und weitere Polizeipräsidenten aus den Bundesländern. An dieser Enquete nahmen ferner aber auch viele Bundesräte und Nationalräte teil und haben ihr persönliches Engagement, ihren persönlichen Zugang zum Thema „Innere Sicherheit in Österreich“ in Form diverser Diskussionsbeiträge eingebracht.
Innere Sicherheit ist ein Thema, das sehr viele Menschen in Österreich beschäftigt. Ich bin der Überzeugung, dass jeder Staatsbürger ein Recht auf Sicherheit hat. Das ist sozusagen ein Credo. Ich denke, dass wir auf einem guten Weg sind, um die innere Sicherheit in Österreich auch entsprechend gewährleisten zu können. Kriminalitätstourismus darf kein Kavaliersdelikt sein, sondern muss mit allen zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln geahndet und bekämpft werden.
Ich darf auch erwähnen, dass eventuell als Nachfolgeereignis dieser Enquete der Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Ostgrenze Österreichs – Burgenland und Niederösterreich – über das Jahr 2009 hinaus aufrecht bleibt.
Ich darf aber auch erwähnen, dass besonders die Enquete zur inneren Sicherheit großes Medieninteresse hervorgerufen hat. So waren zum Beispiel vier Fernsehstatio
nen und auch Vertreter diverser weiterer Printmedien zugegen. Weiters wurde ein entsprechender Beitrag in der darauffolgenden Sendung des Hohen Hauses im ORF ausgestrahlt.
Die zweite Enquete, die wir vor einigen Tagen, Anfang Dezember dieses Jahres abhielten – „Hearing der Bewerberinnen und Bewerber um die Stelle eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes“ –, fand ebenfalls großen Zuspruch.
Diese war, meine ich, besonders wichtig, da es darum geht, dass der Bundesrat entsprechende Aktivitäten demokratiepolitischer Art setzt. Wir wünschen uns natürlich, nicht nur ein Mitglied in den Verfassungsgerichtshof zu entsenden. Ich denke, es könnten ohne weiteres auch mehr sein. Das sollte aber Inhalt einer noch zu führenden, bereits begonnenen Diskussion über die Verfassungsreform sein.
Ich darf weiters daran erinnern, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass wir auch eine Klausurtagung zu einem, wie ich meine, sehr wesentlichen Thema nicht nur für Österreich, sondern auch global gesehen, abgehalten haben. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die Zeit gefunden haben, an dieser Klausurtagung in der neuen St. Martins Therme & Lodge in Frauenkirchen teilzunehmen, und zwar zum Themenbereich: „Maßnahmen der Bundesländer zur Bekämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit“, vor allem auch der Arbeitslosigkeit im Jugendbereich.
Diese Klausur wurde von Vertretern aller Bundesländer sehr ernst genommen. Es waren Experten der Landesregierungen, aber auch hochrangige Experten der Bundessozialpartner vor Ort. Wir konnten uns über viele Projekte, Einzelprojekte, finanzielle Maßnahmen, die die Bundesländer gemeinsam mit den Sozialpartnern auf Schiene gebracht haben, informieren. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen gegen den Anstieg der Arbeitslosigkeit im Allgemeinen und im Jugendbereich zu setzen.
Ich glaube, es wird nicht nur gegenwärtig, sondern auch in nächster Zukunft, vor allem im Jahr 2010 eine der zentralen Herausforderungen der Bundesregierung sein, dass weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, vor allem auch zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Jugendbereich gesetzt werden. Dies muss natürlich im Einklang und im Einvernehmen mit den Ländern, mit den Sozialpartnern, aber auch im Einklang mit den übrigen Regierungen der Europäischen Union geschehen.
Ich darf anmerken, dass es meiner Meinung nach sehr schlimm ist, wenn Jugendliche bereits nach der Berufsausbildung oder nach dem Besuch der Pflichtschule ihre Berufstätigkeit mit Arbeitslosigkeit beginnen. Ich denke, da ist die Gesellschaft gefordert, entsprechend gegenzusteuern und Beschäftigungsmaßnahmen, Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten, sei es in Form der Bereitstellung von Lehrstellen oder in Lehrwerkstätten.
Geschätzte Damen und Herren, ich komme nun zum nächsten Schwerpunkt meiner Präsidentschaft. Es ist die Novellierung der Geschäftsordnung des Bundesrates, die ich ansprechen möchte. Wir wissen, die letzte Novellierung der Geschäftsordnung fand vor zehn Jahren, 1999, statt. Jetzt ist es natürlich nicht nur zeitlich bedingt notwendig, bereits eine Novellierung anzudenken und umzusetzen, sondern vor allem auch inhaltlich. Es hat sich unsere Gesellschaft in den letzten Jahren ja auch entsprechend weiterentwickelt. Daher bin ich überzeugt davon, dass diese Novellierung der Geschäftsordnung, die heute ebenfalls auf der Tagesordnung der Plenarsitzung steht, vollkommen richtig ist. Insgesamt 35 Punkte der Geschäftsordnung werden adaptiert, modifiziert, um den aktuellen Herausforderungen eines modernen Parlamentarismus zu entsprechen.
Ein wesentlicher Bereich für mich als Präsident ist auch, die Projekte Demokratiewerkstatt beziehungsweise Jugendparlament zu forcieren und zu unterstützen. Als gelernter Pädagoge ist mir das natürlich auch ein persönliches Anliegen.
Ich hatte, was die Demokratiewerkstatt betrifft, die Möglichkeit, im Burgenland gemeinsam mit dem Präsidenten unseres Landesschulrates, aber auch mit einigen Landesschulratsinspektoren eine Pressekonferenz diesbezüglich abzuhalten. Das Medienecho war überwältigend. Es war auch die Möglichkeit gegeben, die Unterlagen der Demokratiewerkstatt an die dafür zuständigen Herrschaften weiterzugeben. Ich hoffe und bin darüber hinaus der festen Überzeugung, dass ab dem kommenden Jahr 2010 die Resonanz der burgenländischen Schulen, die Demokratiewerkstätte im Palais Epstein zu besuchen, um einiges größer sein wird, als das in der Vergangenheit der Fall war.
Ein weiteres wesentliches Projekt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist das Jugendparlament, das es eigentlich erst seit dem vorigen Jahr 2008 gibt. Es wurde von der Frau Nationalratspräsidentin gemeinsam mit dem damaligen Bundesratspräsidenten ins Leben gerufen und ist etwas Spezielles. Weshalb? – Weil nämlich nur die Schulen aus dem Bundesland, das den Präsidenten des Bundesrates stellt, die Möglichkeit haben, im Rahmen des Jugendparlamentes aktiv zu sein. Das ist im zweiten Halbjahr 2009 eben das Burgenland. Im Rahmen eines Projektwettbewerbes wurden von einer unabhängigen Jury vier Schulen ausgewählt, am Jugendparlament teilzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler – insgesamt 90 an der Zahl, mit ihren begleitenden Lehrern – haben eineinhalb Tage im Parlament verbracht, waren auch zugegen während einer laufenden Plenarsitzung im Bundesrat, aber auch im Nationalrat, die parallel abgelaufen sind.
Das Thema war: Jugend und Demokratie – Jugend und Schule. – Das ist, wie ich glaube, ein sehr zentrales Thema. Die Jugendlichen, die Schülerinnen und Schüler haben erfahren, wie es ist, wenn ein Gesetz zustande kommt. Sie haben sich persönlich in Form eines Planspiels in diversen Ausschüssen aktivieren können, aber auch selbst eine Plenarsitzung im Nationalratsplenarsaal im Rahmen des Jugendparlamentes abgehalten.
Ich denke, das ist insofern wesentlich, als Jugendliche lernen, andere Meinungen zu akzeptieren, Aussagen von Menschen, die nicht ihrer persönlichen Meinung sind, ebenfalls zu respektieren, diesen nicht gewalttätig entgegenzutreten, sondern sich mit ihnen auf vernünftige, demokratische Art und Weise auseinanderzusetzen.
Des Weiteren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, habe ich burgenländischen Künstlerinnen und Künstlern ermöglicht, ihre Werke im Hohen Haus, im Salon des Bundesrates, aber auch in meinem Amtszimmer zu präsentieren. Das ist eine besondere Wertschätzung diesen Künstlern gegenüber.
Ich habe weiters mit vielen Ministern – inklusive Vizekanzler und Bundeskanzler – persönliche Gespräche über die aktuelle politische Lage in unserem Land, aber auch innerhalb der Europäischen Union geführt.
Geschätzte Damen und Herren! Es gehört auch zu den Agenden eines Präsidenten, dass man auf internationaler Ebene entsprechend aktiv ist. Es sind viele Botschafter in das Hohe Haus gekommen, mit denen ich Gespräche führte. Ich habe natürlich auch Besuche in diversen Botschaften durchgeführt. Das ist, so denke ich, insofern wichtig, als man auch die besonderen Herausforderungen, die Lebenssituation und die politische Situation in anderen Staaten kennenlernt. Diese bilateralen Gespräche tragen auch dazu bei, diverse Vorbehalte oder – ich möchte das Wort, obwohl es etwas überstrapaziert ist, trotzdem aussprechen – Vorurteile abzubauen und den Blick aus verschiedenen Blickwinkeln auf Gesellschaften anderer Staaten zu schärfen.
Das alleine, geschätzte Damen und Herren, genügt natürlich nicht. Es ist notwendig, auch auf parlamentarischer Ebene, wie ich immer wieder vernommen habe, selbst den Fuß in andere Länder zu setzen.
So nahm ich zum Beispiel auch am Grenzlandtreffen in Tschechien auf Einladung des tschechischen Senatspräsidenten Dr. Sobotka teil. Eine kleine Delegation von Bundesräten aus Oberösterreich begleitete mich dabei. Es gilt, hier eine spezielle Herausforderung für beide Länder zu bewältigen, das ist die Borkenkäfer-Problematik.
Auf Einladung des Staatsratspräsidenten Sloweniens besuchte ich das Treffen der regionalen Partnerschaft in Laibach. Schwerpunkte dabei waren Themen der Europäischen Union, die Umsetzung des Vertrages von Lissabon, aber auch der Klimaschutz sowie die internationale Verkehrssituation, die Verkehrsanbindung vom Baltikum in den adriatischen Raum.
Des Weiteren darf ich erwähnen, dass ich an einem Senatspräsidententreffen in Danzig teilnahm. Es war dies ein Treffen anlässlich des Gedenkens an den Fall des Eisernen Vorhanges und der Berliner Mauer. Dieses Treffen wird mir besonders in Erinnerung bleiben, weil auch der ehemalige Staatspräsident Polens, Friedensnobelpreisträger Lech Wałesa zugegen war. Die Senatspräsidenten hatten Möglichkeit und Gelegenheit, auch persönlich mit ihm in Kontakt zu treten. Lech Wałesa ist auf der politischen Bühne noch immer sehr aktiv. Bedenken wir nur, dass er einer der 30 Weisen innerhalb der Europäischen Union ist.
Geschätzte Damen und Herren! Ich konnte mich im November auf Einladung des Parlamentspräsidenten der Slowakei, Dr. Paska, auch zu einem Treffen nach Bratislava begeben, was natürlich für mich als Burgenländer und als jemand, der im ostösterreichischen Raum lebt, besonders wichtig ist. Es war dies eine Konferenz anlässlich 20 Jahre „Samtene Revolution“ in der Slowakei. Besonders bedeutend war für mich zum einen, dass der Präsident des Europäischen Parlaments Buzek zugegen war, und zum anderen, dass zwei Studentenführer, die aktiv an der „Samtenen Revolution“ vom 17. November 1989 in Bratislava beteiligt waren, auch zu diesem Treffen erschienen.
Wir erfuhren aus erster Hand, dass es nicht selbstverständlich war, dass diese Revolution auf friedliche Art und Weise vonstatten ging. Dies geschah in unmittelbarer Nachbarschaft Österreichs. Es war besonders wichtig, dass der Fall des Eisernen Vorhanges direkt an der Grenze zu Österreich friedlich erfolgen konnte. Wir erinnern uns daran, dass das einige Tage später, im Dezember 1989, zum Beispiel in Rumänien ganz anders ausgesehen hat; darauf möchte ich aber jetzt aus Zeitgründen nicht näher eingehen.
Geschätzte Damen und Herren, einen Besuch in einem Fast-Nachbarland Österreichs möchte ich aus Aktualitätsgründen trotzdem noch kurz erwähnen. Ich befand mich in der Republik Kroatien, wo ich die Möglichkeit hatte, mit dem zuständigen Parlamentspräsidenten Bebić, mit der Premierministerin und mit dem Staatspräsidenten Mesić zu sprechen. Es waren dies wichtige bilaterale Gespräche, sie wurden auch in den kroatischen Medien entsprechend gewürdigt.
Wir wissen, dass Kroatien gegenwärtig Verhandlungen für den Beitritt zur Europäischen Union führt. 15 Kapitel sind diesbezüglich bereits geschlossen, vier weitere werden in nächster Zeit eröffnet werden. Das sind aber zugleich die wichtigsten Kapitel. Ich erwähne nur kurz Umweltschutz, Landwirtschaft, Korruption/Maßnahmen in der Judikatur. Diese Kapitel sind auch eine besondere Herausforderung zum Beispiel für Serbien, Montenegro oder Mazedonien, wenn es darum geht, sich weiter der Europäischen Union anzunähern. Im Gespräche hat Staatspräsident Mesić auch auf die besondere Herausforderung hingewiesen, die es in Bosnien-Herzegowina zu lösen gilt.
Geschätzte Damen und Herren! Meine letzte internationale Aktivität fand vergangenen Samstag im Zuge einer Einladung des schwedischen Parlamentspräsidenten Westerberg statt. Im schwedischen Parlament trafen sich alle Parlamentspräsidenten der Europäischen Union, aber darüber hinaus auch Parlamentspräsidenten von Staaten,
die sich in der EU-Warteschleife befinden. Thema dieser Konferenz war die praktische Umsetzung des Lissabon-Vertrages.
Ich glaube, es wird eine der wesentlichsten Herausforderungen nicht nur für Österreich und die EU-Mitgliedstaaten, sondern im Speziellen auch für unseren Bundesrat im kommenden Jahr 2010 sein, die Inhalte des Lissabon-Vertrages entsprechend umzusetzen.
Es geht darum, dass die Acht-Wochen-Frist für Stellungnahmen aufrechterhalten bleibt. Es geht überdies darum, wie auf nationaler Ebene zwischen den Parlamenten in direkter Art und Weise zusammengearbeitet wird, denn nur dann ist es möglich, dem Gedanken der Subsidiarität, dem Gedanken der engeren Kooperation näherzutreten und ihm auch Rechnung zu tragen.
Es geht letzten Endes auch darum, wie wir mit den Instrumenten, die der Lissabon-Vertrag dem Bundesrat und dem Nationalrat bietet, umgehen und sie in der Praxis umsetzen. Momentan scheint das für uns noch viel Theorie zu sein, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, aber soweit ich informiert bin, wird uns diese Theorie in einigen Tagen und Wochen, also bereits sehr bald, in der Praxis einholen. Ich wünsche uns, ich wünsche auch dem EU-Ausschuss, dass wir dafür gerüstet sind, und begrüße daher, dass bereits am 10. März nächsten Jahres dazu eine Enquete des EU-Ausschusses stattfindet.
Geschätzte Damen und Herren! Wenn man das zweite Halbjahr 2009 Revue passieren lässt, ist es unweigerlich notwendig, hier nicht nur Österreich, sondern auch die Entwicklung der Europäischen Union zu betrachten. Ich bekenne mich dazu, dass ich ein erklärter EU-Skeptiker bin, weiß aber auch, dass es gegenwärtig keine Alternative zur Europäischen Union gibt. Gerade die aktuelle Krise, die Zeit der besonderen wirtschaftlichen und finanziellen Herausforderung zeigt uns, dass der Euro eine entsprechend harte Währung ist, die uns vor größeren Unannehmlichkeiten bewahrt.
Ich denke, die Europäische Union und damit auch Österreich werden in nächster Zeit drei Nagelproben zu bestehen haben. Die eine wird die sein, verstärkt nach Sicherheit, Stabilität und Zusammenarbeit in Europa zu trachten. Die zweite wird jene sein, nicht nur auf Länderebene und nationaler Ebene, sondern auch gemeinsam mit den übrigen Staaten der Europäischen Union entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit, vor allem auch zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, zu setzen, das heißt, mehr zu tun, um Arbeitsplätze auch für die Jugend zur Verfügung zu stellen. Die dritte Herausforderung ist die praktische Umsetzung des Vertrages von Lissabon.
Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich bei Ihnen dafür entschuldigen, dass meine Ausführungen vielleicht teilweise zu detailliert haben. Ich weiß natürlich, dass auf uns heute noch 54 Tagesordnungspunkte warten.
Ich möchte mich abschließend sehr herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit mit der Bundesratsdirektion bedanken, vor allem bei der Bundesratsdirektorin, Frau Dr. Bachmann, und bei Ihrer Stellvertreterin, Frau Dr. Alsch-Harant, und natürlich auch bei allen übrigen MitarbeiterInnen der Bundesratsdirektion. Da danke ich vor allem Frau Mroz, Frau Fritz und Frau Schwarz-Völkl. Ich bedanke mich auch sehr herzlich bei den Mitarbeitern des Internationalen Dienstes im Parlament; hier darf ich explizit Frau Dr. Brenner mit ihren MitarbeiterInnen nennen.
Ich bedanke mich letzten Endes sehr herzlich auch bei Ihnen/euch, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, über Fraktionsgrenzen hinweg für die Unterstützung im zweiten Halbjahr 2009. Es war eine sehr angenehme, aber auch intensive Zeit.
Ich bin persönlich auch froh und glücklich darüber, dass es mir möglich war, im zweiten Halbjahr 2009 als Präsident des Bundesrates zu wirken. Ich bedanke mich daher auch sehr herzlich beim Burgenländischen Landtag und bei Landeshauptmann Hans Niessl.
Letzten Endes möchte ich mich auch bei meiner Familie bedanken und mich zugleich dafür entschuldigen, dass ich in den letzten sechs Monaten nicht allzu viel zu Hause war.
Geschätzte Damen und Herren, abschließend danke ich noch einmal für Ihre Unterstützung, wünsche uns allen für den verbleibenden heutigen Plenartag noch interessante, zielführende Debatten, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
10.50
Präsident Erwin Preiner: Kolleginnen und Kollegen! Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortung 2519/AB beziehungsweise jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, beziehungsweise jenes Schreibens des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG zum Abschluss eines Protokolls betreffend Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen mit der Regierung der Ukraine sowie der Mitteilungen des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt des Bundeskanzlers Werner Faymann am 7. und 8. beziehungsweise am 10. und 11. sowie am 17. und am 18. Dezember 2009 innerhalb jeweils eines EU-Mitgliedstaates beziehungsweise des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich von 15. bis 19. Dezember 2009 innerhalb eines EU-Mitgliedslandes und Wahrnehmung seiner Angelegenheiten am 18. Dezember 2009 gemäß Artikel 73 Abs. 3 B-VG durch die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) (480 und 578/NR der Beilagen),
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (579/NR der Beilagen).
*****
Schreiben des Bundesministers für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG:
„BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN
Josef Pröll
Finanzminister
Herrn Präsident des Bundesrates
Parlament
1017 Wien Wien, am 17. Dezember 2009
GZ: BMF-010221/3010-IV/4/2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 43. Sitzung des Ministerrates am 15. Dezember 2009 Verhandlungen mit der Ukraine zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 16. Oktober 1997 unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 113/1999, aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Revision des Abkommens zur Anpassung an den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
Schreiben des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„BUNDESKANZLERAMT
ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
An den
Präsidenten des Bundesrates
Erwin PREINER
Parlament GZ 350.100/0015-I/4/09
1017 Wien Wien, am 3. Dezember 2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass ich mich am 7. und 8. Dezember sowie am 10. und 11. Dezember bzw. am 17. und 18. Dezember 2009 im Ausland, aber jeweils in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, aufhalten werde.
Mit den besten Grüßen“
*****
„BUNDESKANZLERAMT
ÖSTERREICH
Mag. Stephan LEITNER
MINISTERRATSDIENST Geschäftszahl: 350.200/0196-I/4/09
An den Abteilungsmail: mrd@bka.gv.at
Präsidenten des Bundesrates Sachbearbeiterin: Ingeborg HEIM
Parlament Pers. eMail: Ingeborg.heim@bka.gv.at
1017 Wien Telefon: 01/531 15/2217
Datum: 11. Dezember 2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit, dass sich der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl. Ing. Nikolaus BERLAKOVICH innerhalb des Zeitraumes vom Abend des 15. Dezember bis 19. Dezember 2009 in Kopenhagen aufhalten wird. Seine Angelegenheiten im Bundesrat am 18. Dezember 2009 lässt er gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG durch die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria FEKTER wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
Präsident Erwin Preiner: Eingelangt ist weiters der Antrag 179/A-BR/2009 der Bundesräte Kneifel, Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates, der dem Geschäftsordnungsausschuss zur Vorberatung zugewiesen wurde und bereits einen Punkt der heutigen Tagesordnung bildet.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jener Bericht sowie jener Antrag 179/A-BR/2009, die beziehungsweise der jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind beziehungsweise ist.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Präsident Erwin Preiner: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 6 und 7, 12 und 13, 15 und 16, 20 und 21, 22 bis 25, 28 und 29, 30 bis 32 sowie 38 bis 52 jeweils unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände und den Antrag 179/A der Bundesräte Kneifel, Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates sowie Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes beziehungsweise Wahl des Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin, der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen für das 1. Halbjahr 2010 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (580 d.B. sowie 8223/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatter Josef Saller: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.
10.55
Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Haushaltsrechtsreform mit dem heutigen Gesetzesbeschluss umgesetzt wird. Die ersten Schritte wurden schon vor vier Jahren gesetzt, und die komplette Umsetzung wird nicht von heute auf morgen erfolgen.
Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, gab es im Nationalrat einen breiten Konsens und einen einhelligen Beschluss zu diesem Gesetz. Es ist gelungen, eine Fünf-Parteien-Einigung zu dieser wichtigen Weichenstellung herbeizuführen. – Somit war und ist es ein Anliegen der Oppositionsparteien genauso wie der Regierungsparteien.
Die österreichische Haushaltsrechtsreform braucht keinen internationalen Vergleich zu scheuen. Ich bin davon überzeugt, dass sie sich mit und nach der Umsetzung auch in der Praxis bewähren wird.
Mit dem Bundeshaushaltsgesetz soll die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform auf einfachgesetzlicher Basis umgesetzt werden. In Kraft treten soll das Gesetz mit Jahresbeginn 2013. Im kommenden Jahr werden Schulungstätigkeiten in der gesamten Bundesverwaltung gestartet, und in den darauffolgenden Jahren 2011 und 2012 sind Pilotbetriebe und Parallelbetriebe der neuen Budgetsteuerung geplant.
Zu den Übergangsbestimmungen: Der Übergang vom alten zum neuen Haushaltsrecht muss in einer nachvollziehbaren Art und Weise gewährleistet sein. Was für die Unternehmer und die Unternehmen in der Wirtschaft gilt, muss selbstverständlich auch für die Republik geradezu eine Verpflichtung sein: Der Grundsatz der Bilanzkontinuität muss selbstverständlich auch für den Bund gelten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber noch viel zu tun bis zum Inkrafttreten dieser zweiten Etappe, die mit 2013 wirksam werden soll: Bewertung der Liegenschaften, Anpassung der Software im Finanzministerium und in den anderen Ministerien sowie die Schulung der mit der Umsetzung befassten Bediensteten und vieles andere mehr. Auch hier im Hohen Haus wird der Budgetdienst einzurichten sein, und es wird auch noch den einen oder anderen Stolperstein zu überwinden geben.
Wir machen mit diesem Beschluss einen großen Schritt in der Modernisierung des Bundeshaushaltsrechtes: weg von der Kameralistik, hin zur doppelten Buchführung, zu einer Kosten- und Leistungsrechnung und zu einem Controlling. Ich bin davon überzeugt, dass sehr viele Menschen in der österreichischen Verwaltung dazu bereit sind, diese Aufgaben mit sehr viel Engagement zu übernehmen und diese Reform auch umzusetzen.
Ich möchte auch die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei allen, die bei dieser Haushaltsrechtsreform mitgewirkt haben, recht herzlich zu bedanken. Bedanken möchte ich mich schon im Vorhinein vor allem bei allen Bediensteten in der Verwaltung, die die große Herausforderung vor sich haben und dazu bereit sind, diese Reform auch umzusetzen, denn ich bin davon überzeugt, dass der Großteil diese Herausforderung mit sehr viel Begeisterung annehmen wird.
Geschätzte Damen und Herren, das neue Haushaltsrecht ist sicher ein Paradigmenwechsel und auch ein Kulturwandel. Es sind zahlreiche Regelungen eingebaut, um maximale Transparenz, Mitwirkung und Kontrolle zu gewährleisten. Von zentraler Bedeutung wird die Umsetzung auf allen Ebenen sein, damit der große Wurf auch gelingt.
Herzlichen Dank an jene, die bisher dabei mitgewirkt haben, und an alle, die zur positiven Umsetzung beitragen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
10.59
Präsident Erwin Preiner: Nächster Redner: Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
10.59
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie Kollege Wolfgang Sodl schon ausgeführt hat, betrifft die vorliegende Gesetzesmaterie auch das neue Haushaltsrecht. Ich hoffe – wir hoffen –, dass sie dazu beitragen wird, die eingesetzten Mittel – nämlich die Steuern, die die Menschen in Österreich einzahlen – effizienter, transparenter und zielgerichteter einzusetzen.
Wir haben in den vergangenen Tagen miterleben dürfen, wie manche Politiker mit den ihnen anvertrauten Finanzmitteln umgehen. (Oh-Rufe bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Geschehnisse in Kärnten geben Anlass dazu, explizit zu erwähnen, wie es nicht funktionieren sollte, denn ein essenzieller Teil der Politik ist die Gestaltung des Budgets – und das Budget ist die in Zahlen gegossene Politik.
Wenn wir uns nun anschauen, wie die einzelnen Akteure und Akteurinnen dieses Instrument der politischen Gestaltung einsetzen, wie die Steuergelder verteilt werden und in welch unterschiedlicher Art und Weise damit umgegangen wird, dann zeichnet sich ein Bild ab, das zeigt, dass auf der einen Seite ein sehr großes Bemühen vorhanden ist, den Bedürfnissen der SteuerzahlerInnen gerecht zu werden – und ich betone explizit: der SteuerzahlerInnen, denn ich denke da an das Gender Budgeting, das ja zu mehr Gerechtigkeit führen soll –, und es auch Politiker und Politikerinnen in diesem Land gibt, die sich darüber Kopfzerbrechen machen, wie sie die Steuerverteilung transparenter und gerechter gestalten können – wir in Oberösterreich haben in der vergangenen Legislaturperiode umgesetzt, dass alle Landesförderungen im Internet nachzuverfolgen sind; da haben wir in Oberösterreich unseren Beitrag geleistet, damit das transparenter wird –, aber auf der anderen Seite gibt es auch PolitikerInnen beziehungsweise einen Politiker – in diesem Fall können wir das „-Innen“ weglassen: es ist ein Politiker –, der persönlich Bargeld verteilt.
Wir hätten, glaube ich, alle nichts dagegen, wenn dieses Geld, das da verteilt wurde, aus seiner eigenen, privaten Tasche stammen würde. – Dies ist natürlich nicht der Fall: Es ist das Steuergeld der Österreicherinnen und Österreicher.
Das, was in Kärnten passiert und was die politischen Akteure dort aufführen, finde ich – und ich nehme einmal an, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die meisten von Ihnen – eine Unverschämtheit (Beifall der Bundesräte Kerschbaum und Schennach sowie bei Bundesräten der SPÖ): eine Unverschämtheit gegenüber den SteuerzahlerInnen, eine Unverschämtheit dem Bund gegenüber und auch den Kärntnern und Kärntnerinnen gegenüber, denn diese Unverschämtheit, werte Kolleginnen und Kolle
gen, droht ganz Österreich und den gesamten Finanzstandort in Gefahr zu bringen. Das Sarkastisch-Amüsante, aber dennoch Bedenkliche dabei ist, dass sich der Herr Landeshauptmann von Kärnten hinstellt, sich als Abwehrkämpfer präsentiert und sagt: Wir sind eh nicht so neger. – Das ist sozusagen die Spitze des Eisberges! (Bundesrat Schennach: Schon das Wort „neger“ ist bedenklich!) – Ich glaube, das realisiert er gar nicht; aber wurscht. (Zwischenrufe der Bundesräte Mitterer und Mühlwerth.)
Rufe, die laut werden, politisches Agieren in
diese Richtung zu unterbinden, sind nachvollziehbar, und das ist auch
ganz, ganz wichtig, werte Kolleginnen und Kollegen, denn wenn man sich all die
Statistiken anschaut, sieht man, dass die Steuerleistungen
ja zum überwiegenden Teil von jenen erbracht werden, die weniger
begütert sind.
Da einen Ausgleich zu erreichen, wäre ein Gebot der Stunde. (Bundesrat Perhab:
Falsch! ... Millionen! – Bundesrat Schennach: Kollege Perhab,
...!) – Dass aus diesem Eck einige Rufe kommen, habe ich mir
sowieso gedacht. Das passt schon so, Herr Kollege! (Vizepräsident
Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Ich war bis vor Kurzem noch mit dem Fahrrad unterwegs, bis es mich „geschmissen“ hat. Jetzt fahre ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, und das ist ein Ort der sozialen Kommunikation. – Da hat mich eine ältere Dame angesprochen und hat gesagt: Herr Dönmez! (Bundesrat Dr. Schnider: ... zugehört?!) – Ich habe ihr zugehört, ja. Sie hat gesagt: Ich verstehe eines nicht: Wie kann es sein, dass in diesem Land so viel Misswirtschaft betrieben wird und es keine Verantwortlichkeit gibt? – Und ich habe ihr, ehrlich gesagt, nicht recht viel entgegensetzen können, wenn ich mir anschaue, was da von Grasser bis Strasser alles angerichtet wurde, und es gibt niemanden, der dafür verantwortlich ist. Diese politische Unkultur gibt es! Diese werden wir immer wieder zur Sprache bringen, und wir Grünen – meine Kolleginnen und Kollegen und ich – werden uns da sicher zur Wehr setzen, und ich werde das immer wieder betonen. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum und Schennach.)
Eine logische Konsequenz wäre für mich ... (Bundesrat Perhab: Schauen wir einmal, was der Peter Pilz ..., was seine Ausschüsse kosten!) Dort, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren (Bundesrat Perhab: Ach so? Nur bei den Grünen ...!) – selbst bei uns PolitikerInnen, stellt euch das vor! Aber wer, bitte, hat seit Beginn der Zweiten Republik in diesem Land für die Fehler, die begangen worden sind, die Konsequenzen getragen? – Niemand! (Bundesrätin Mühlwerth: ... einmal zur Sache? – Bundesrat Schennach: ... über das Beamten-Dienstrecht!)
So kann jeder Politik betreiben! Wir sehen an Kärnten, dass sogar ein ganzes Land in Geiselhaft genommen wird, wenn man so fahrlässig agiert. (Bundesrätin Mühlwerth: Das war bei der Bank Burgenland natürlich nicht ...!) So etwas darf nicht an der Tagesordnung stehen! – Danke. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum und Schennach.)
11.05
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Asylgerichtshofgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2009) (488 d.B. und 533 d.B. sowie 8221/BR d.B. und 8224/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Josef Saller: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Asylgerichtshofgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zwanziger. – Bitte. (Bundesrat Perhab: Was ist das jetzt: BZÖ oder FPÖ?)
11.08
Bundesrat Peter Zwanziger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsident! Werte Kollegen! Frau Ministerin! Ich gehe nur kurz auf die Ausführungen des Kollegen Dönmez ein: Selbstverständlich wird es in Kärnten einen Ausschuss geben, einen Untersuchungsausschuss (Bundesrat Stadler: Geh?!), und da wird sich das Ganze aufklären. Natürlich machen wir das dann in aller Ruhe; das wird nicht einfach abgedreht so wie in Wien, sondern bei uns wird es zur vollen Aufklärung kommen. (Ruf: Und Leiter ist dann der Scheuch?! – Weitere Zwischenrufe.) – Natürlich! Bei uns wird es sicher Verantwortliche geben, das ist ganz klar. (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.)
Es kann ja nicht sein, dass es Manager gibt (Bundesrat Stadler: Manager?!), die wirklich gutes Geld verdienen, und im Endeffekt laufen sie dann davon. Das kann es nicht sein, das ist klar! (Bundesrat Kraml: Die sind auch noch in der Bank! Die sind noch nicht davongelaufen!) – Wenn es so ist, dann natürlich auch da. Das ist ganz klar!
Nun aber zum eigentlichen Thema: Die Beamten in Österreich arbeiten sicherlich gewissenhaft und sind um den Staat Österreich bemüht.
Betreffend das Mobbing-Verbot im öffentlichen Dienst ist zu sagen, dass dieses sicherlich eine wichtige Sache ist, um Ruhe in die tägliche Arbeit beziehungsweise in den Dienst zu bringen. Man sollte aber darüber hinaus bedenken, dass Mobbing im Dienst natürlich auch sehr viel Geld kostet, weil die Arbeit steht, wenn sich Leute gegenseitig bespitzeln oder anschwärzen: Es laufen die Stunden, und es passiert nichts!
Wenn man zum Beispiel an die Postbeamten denkt, dann kann man diesbezüglich sagen, dass auch mit ihnen nicht immer richtig umgegangen worden ist, vor allem mit jenen, die nicht mehr gebraucht wurden. Da könnte man auch sagen, dass es zum Teil Druck auf diese Postler gegeben hat, sich beruflich zu verändern.
Ich denke, dass viele Krankenstandstage von Beamten auf Mobbing zurückzuführen sind, denn wenn jemand vor seinem Chef oder seinen Kollegen Angst hat, oder wenn er so viele Akten bekommt, die er in kürzester Zeit aufarbeiten sollte, dann kann man sich vorstellen, dass viele sozusagen krank werden.
Bei der Exekutive, die ja auch oft besondere Gefahrensituationen erlebt, sollte der Grundlohn eigentlich erhöht werden, denn es gibt sehr viele, deren Grundlohn so gering ist, dass sie Überstunden machen müssen. Sie sind auf die Nebengebühren angewiesen, und man kann sich vorstellen, dass viele dann nicht ausgeruht zum Dienst erscheinen.
Zum Schluss möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Die Ansätze sind im Prinzip gut, aber es gibt noch einiges zu überarbeiten. – Danke. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab, ein Exemplar des „Kurier“ mit der Schlagzeile „Es war ein eiskalter Putsch“ in die Höhe haltend. – Ruf bei der ÖVP: ... wieder die Freiheitlichen in Kärnten!)
11.11
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte.
11.11
Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hause! Wer sich zum Rechtsstaat bekennt – und das erwarte mir ich von allen Abgeordneten im Bundesrat, im Nationalrat und in den Landtagen –, der muss sich auch zu dessen Beamtinnen und Vertragsbediensteten bekennen. Sie leisten hervorragende Arbeit, tragen zur Sicherheit und zum Wirtschaftsstandort Österreich sehr viel bei und sind für ein zivilisiertes rechtsstaatliches Zusammenleben unverzichtbar.
Es ist unbestritten, dass öffentlich Bedienstete seit Jahren mit ihrem Image zu kämpfen haben: In Zeiten, in der die Privatwirtschaft sehr gut funktioniert und gute Löhne und Gehälter bezahlt, werden sie aufgrund ihres Einkommens belächelt; in Zeiten wie diesen, in denen es in vielen Bereichen Krisen gibt, werden sie beneidet und von manchen Gruppierungen sogar angefeindet.
Im öffentlichen Dienst zu stehen, bedeutet für die betroffenen MitarbeiterInnen aber unbestrittenermaßen, einen sicheren Arbeitsplatz zu haben und weit in die Zukunft planen zu können, was derzeit in der Privatwirtschaft nicht möglich ist. Es muss allen bewusst sein, dass es keinen Beschäftigungsbereich gibt, bei dem es nur Vorteile gibt! Die Verhältnismäßigkeit zur Privatwirtschaft muss gewahrt bleiben!
Mit den fast 150 Änderungen in diesen zu beschließenden Novellen werden viele sinnvolle zeitgemäße Anpassungen vorgenommen. Herr Zwölfer, ich habe Ihren Ausführungen nicht entnehmen können (Bundesrat Stadler: Zwanziger! – Heiterkeit) – oder Zwanziger –, welche Änderungen Sie vorgeschlagen und welche Verbesserungen Sie vorgebracht hätten. (Bundesrat Perhab: ... FPK! – Bundesrat Zwanziger: Zwölfer?! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Die wichtigsten Verbesserungen darf ich nun gerade Ihnen zuliebe jetzt festhalten – die Frau Ministerin hat ja bereits in der Fragestunde einige Dinge beantwortet und zum Besten gegeben und für uns nachvollziehbar erklärt –:
Die nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlungen in Bezug auf die Reisegebühren bei der Exekutive werden zukünftig beseitigt.
Im Urlaubsrecht wird der ungerechtfertigte erhöhte Urlaubsanspruch für besser verdienende Beamte nicht mehr an das Einkommen, sondern an die Dienstjahre gebunden.
Ebenfalls ist es gelungen, den Begriff des Dienstunfalls für Beamte und Vertragsbedienstete mit jenem der Privatwirtschaft gleichzustellen. Damit gibt es bei einem Unfall von und zur Arbeitsstelle für alle Beschäftigten die gleiche sozialrechtliche Behandlung.
Bei den Verfallsfristen im Urlaubsrecht wurden ebenfalls einheitliche Regelungen festgelegt. Ich denke, dies ist der richtige Weg, um unserer Neidgesellschaft den Nährboden zu entziehen, damit der Weg zu mehr Gerechtigkeit erfolgreich weiter beschritten werden kann.
Die Fortschreibung des Kilometergeldes mit 0,42 € pro gefahrenem Kilometer für Dienstfahrten halte ich trotz der gesunkenen Treibstoffkosten für in Ordnung, da die Erhöhung auch sehr verzögert stattgefunden hat.
Die Ergebnisse des Gehaltsabschlusses sind trotz wirtschaftlich angespannter Lage sehr passend. Die österreichische Sozialpartnerschaft hat sich auch hier bestens bewährt. Für die Kaufkraftstärkung und für die Bewältigung der Krise sind Nulllohnrunden kein Lösungsansatz, gerade deswegen müssen wir jenen Menschen, die keinen gesicherten Arbeitsplatz haben oder in Kurzarbeit sind, die Differenz zum bisherigen Einkommen entsprechend ausgleichen.
Mit dem Inkrafttreten dieser Novelle ist Mobbing im öffentlichen Dienst kein Kavaliersdelikt mehr, es wird mit Sanktionen und Strafen belegt – nicht nur aus menschlicher, auch aus wirtschaftlicher Sicht eine gute Entscheidung: Menschen, die zufrieden sind, arbeiten mehr – in diesem Fall für unseren Staat, somit für uns alle.
Ein gut funktionierender Staat braucht, wie jeder andere Betrieb, gut ausgebildete MitarbeiterInnen. Die geplanten Budgetkonsolidierungsmaßnahmen beinhalten den Abbau von zirka 2 000 Stellen im öffentlichen Dienst bis 2013. Mehr und qualitätsvollere Aufgaben mit weniger Personal zu bewältigen gelingt nur dann, wenn die Fort- und Weiterbildung gesetzlich verankert wird.
Dass es eine Neuregelung bei den Nebenbeschäftigungen des öffentlichen Dienstes gibt, halte ich für richtig. Den Staat nur als sicheren Arbeitgeber zu benutzen und in einer Nebenbeschäftigung die Vorteile der Privatwirtschaft zu genießen, ist zwar legitim, aber es braucht entsprechende Spielregeln dafür. Diese können nun in den jeweiligen Ressorts per Verordnung festgelegt werden.
Bei der Stellenausschreibung gemäß Dienstrecht werden die Gewichtungen für die Bewertung von Fähigkeiten und Kenntnissen in Zukunft zwingend transparent zu gestalten sein. Damit wurde ein weiterer Schritt in Richtung Transparenz und Gerechtigkeit gesetzt.
In der Dienstrechts-Novelle sind zwei Themen, die die Frauen betreffen, sehr wichtig: Zum einen wird bei der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz die Verfallsfrist auf drei Jahre erhöht. Dies war notwendig, da sich Frauen immer noch erst sehr spät zur Anzeige entschließen – meist erst dann, wenn sich bereits mehrere Betroffene öffentlich dazu geäußert haben. Ein gutes Beispiel dafür haben wir derzeit in höchsten Polizeikreisen in Innsbruck: Auch hier hat es Jahre gedauert, bis eine Anzeige erfolgte.
Dass wir im 21. Jahrhundert noch über Frauenquoten reden müssen, schmerzt mich ein wenig. (Beifall bei der SPÖ.) Ohne diese im Gesetz niederzuschreiben, denke ich, wäre es nicht gelungen, den Frauenanteil im öffentlichen Dienst in den letzten Jahrzehnten langsam, aber sicher zu erhöhen. Die Änderung der Frauenquote von 40 auf 45 Prozent ist ein sehr ambitioniertes Ziel. Ich hoffe, dass wir diesen Passus in Zukunft aus dem Gesetz entfernen können, weil es dann zur Selbstverständlichkeit geworden ist, dass Frauen in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu gleichen Löhnen wie Männer beschäftigt werden können.
Sehr gerne wird unsere Fraktion die Zustimmung zu all diesen Novellen geben. –Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Dönmez und Keuschnigg.)
11.18
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
11.19
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege Zwanziger (Bundesrat Zwanziger: Richtig!), in Kärnten ereignet sich etwas, da wird man gleich zum Zwölfer. Ich hoffe nur, dass man dann nicht zum Fünfer wird, denn das hätte dann noch eine ganz andere Bedeutung. (Bundesrat Zwanziger: Schön, dass ...!) Aber wir wollen uns jetzt natürlich nicht damit auseinandersetzen, was sich in Kärnten ereignet hat und noch ereignen wird. – Diesbezüglich sind wir alle sehr gespannt: In Kärnten ist ja alles möglich.
Wir haben es mit einer Regierungsvorlage zu tun, die sich mit dem Beamten-Dienstrechtsgesetz und dem Vertragsbedienstetengesetz auseinandersetzt. Es wird auch noch eine beachtliche Anzahl von Materien geändert – einerseits aus Gründen der Judikatur und andererseits, weil auch EU-Richtlinien umgesetzt werden.
Beseitigt wurden auch einige Unterschiedlichkeiten im Beamten-Dienstrechtsgesetz und im Vertragsbedienstetengesetz. Viele Punkte wurden da bereits ausgeführt, ich möchte daher nicht noch einmal auf alle eingehen.
Ein Punkt betrifft das Urlaubsrecht. Es wird in Zukunft das Urlaubsausmaß hauptsächlich nach Dienstalter und nicht mehr nach Einkommenshöhe zuerkannt. In Vorarlberg gibt es das, Frau Ministerin Heinisch-Hosek, schon seit mehr als 10 Jahren. Wir haben uns damals im Rahmen einer Novelle damit auseinandergesetzt, und ich meine, es ist richtig, dass man das jetzt auch im Beamten-Dienstrecht umsetzt.
Es gibt auch eine Veränderung beim Jahresurlaub. So verfällt der nicht verbrauchte Urlaub nicht mehr nach einem Jahr, sondern er verfällt so, wie er „entstanden“ ist. Das klingt zwar kompliziert, ist es aber nicht. Zum Beispiel: Grundsätzlich verfällt der Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2008 mit Ende des Jahres 2009, ausgenommen in jenen Fällen, wo der Urlaub aus dienstlichen Gründen nicht konsumiert werden kann. Dann gibt es die Möglichkeit, die Verfallsfrist zu verlängern. Rechtfertigungsgründe sind beispielsweise: gerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst wegen Krankheit, Folgen eines Unfalles oder Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz. Oder: Wir kennen ja alle diese „Unsitte“ im Parlament, einen Untersuchungsausschuss nach dem anderen einzusetzen. Da ist das Konsumieren von Urlaub nicht möglich. Das ist ein Beispiel, wo es möglich wäre, die Verfallsfrist zu erstrecken.
Ein weiteres wichtiges Thema, das heute auch schon angesprochen wurde, ist Mobbing. Frau Ministerin, ich bin dankbar dafür, dass unser Anliegen im Beamten-Dienstrecht nun umgesetzt wird. Das ist eine ganz wesentliche und wichtige Materie, wie Herr Kollege Zwanziger schon ausgeführt hat. Mobbing stellt in Zukunft eine Dienstpflichtverletzung dar. Diesbezüglich gibt es nun eine Initiative im Parlament. Es wurde im Petitionsausschuss im Dezember von einem Komitee eine Bürgerinitiative zur Erreichung eines Anti-Mobbing-Gesetzes eingebracht. Ich darf daraus ein paar Zeilen zitieren:
„Mobbinghandlungen beginnen bereits in den Kindergärten, Schulen, bei Vereinen, z.B. im Sport, sowie in anderen Institutionen. Besonders schlimm ist es für die Betroffenen der Berufswelt. Viele ArbeitnehmerInnen gehen täglich mit Angst zur Arbeit. Mobbing ist ein schwerer Verstoß gegen die Persönlichkeits- und Menschenrechte, Fürsorgepflichten, Würde, freie Meinungsäußerung, manchmal auch Folter usw.“
Es handelt sich bei dieser Initiative um eine überparteiliche Bemühung des Herrn Walter Plutsch. Ich kann Sie nur bitten, Frau Ministerin, alles, was möglich ist, zu unternehmen, dass wir bei der Einreichung dieses Anti-Mobbing-Gesetzes Unterstützung erfahren. Das wurde im Petitionsausschuss bereits behandelt. Es wäre wichtig, dass wir das umsetzen könnten, weil Mobbing längst kein Kavaliersdelikt mehr ist. Es ist in allen Bereichen anzutreffen und beeinträchtigt die Lebensqualität ganz entscheidend. Ich meine, es ist ganz wichtig, dass wir das im Rahmen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und des Vertragsbedienstetengesetzes anwenden können, und wir bemühen uns, das auch in der Privatwirtschaft durchzusetzen.
Einen Satz möchte ich auch zum Gehaltsabschluss sagen: Ich denke, die Beamtinnen und Beamten sowie die Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst haben sich einen ordentlichen Gehaltsabschluss verdient. Es ist nicht der höchste, sondern einer der niedrigen bei Kollektivvertragsverhandlungen, aber es ist ein guter Kompromiss und in Verbindung mit den Rahmenbedingungen auch ein akzeptabler, weil auch noch ein kleiner Anteil dabei ist, um die Kaufkraft zu erhalten.
Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst leisten hervorragende Arbeit. Ich denke da nur an die Bemühungen der Parlamentsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien. Da geziemt es sich, ordentlich und ausreichend Danke für ihre hervorragende Dienstleistung zu sagen. – Ich danke für diese Gesetzesvorlage, Frau Ministerin. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
11.24
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.
11.24
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Viele Punkte haben meine Vorredner schon erwähnt, daher werde ich nur ganz kurz jene Bereiche erwähnen, die aus unserer Sicht, aus meiner Sicht wesentlich und wichtig erscheinen. Es sind natürlich alle anderen auch wichtig, aber diese möchte ich besonders hervorheben.
Ich finde es sehr gut und begrüßenswert, dass die Quote bei den Frauen in Führungspositionen von 40 auf 45 Prozent erhöht wurde. Weniger gut finde ich es, dass es sich dabei wohl lediglich um eine gute Absicht handelt und dass das von vielen Entscheidungsträgern offensichtlich nicht wirklich ernst genommen wird, denn wie kann es sonst sein, dass nach jahrelangem Bestehen dieser Quote lediglich 12 oder 13 Frauen als Sektionsleiterinnen tätig sind, aber 90 Männer diese Funktion innehaben? Daher erscheint es mir wichtig, dass in der Ausschreibung der Passus beibehalten wird, dass Frauen bei gleicher Qualifizierung bevorzugt werden. Das ist wichtig und richtig, wie man anhand dieser Zahlen auch sehen kann.
Ein Punkt in dieser Novelle macht mich dennoch etwas stutzig, und zwar die uneingeschränkte Unterrichtungspflicht gegenüber der obersten Dienstbehörde. Das halten wir für bedenklich, denn da besteht die Gefahr, dass die Unabhängigkeit weisungsfreier Organe untergraben wird.
Kurz zum Punkt Mobbing. Es wurde diesbezüglich in Oberösterreich ein Verein gegründet. Frau Mag. Martina Pruckner ist Obfrau dieses Vereines. Wir werden diesen Verein von Oberösterreich aus fraktionsübergreifend unterstützen, denn wir sehen, dass in einem angespannten Klima, wo der finanzielle Druck ein großer ist, auch der Druck in der Arbeitswelt ein großer wird und dass sich das auf alle anderen sozialen Strukturen und auch im Zusammenleben und im Zusammenarbeiten auswirkt.
Es gibt von Oberösterreich aus ein konkretes Unterstützungsangebot für Mobbingopfer. Dieser Verein wurde, wie gesagt, vor Kurzem gegründet, und wir werden von Oberösterreich aus unseren Beitrag dazu leisten, dass die Fälle, die schon bekannt sind und die noch bekannt werden, bestmöglich gelöst und die Opfer unterstützt werden.
Ein weiterer Punkt, den ich kurz ansprechen möchte, ist der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst. Mit diesem sind wir Grüne einverstanden. Es ist gut, was da vereinbart worden ist, aber ich persönlich hätte mir eine größere Differenzierung bei den Gehältern gewünscht. Kleine Einkommen hätten aus unserer Sicht viel stärker angehoben gehört. Es ist nämlich leider Gottes auch im öffentlichen Dienst zu beobachten, dass die Gehälter der Bediensten immer weiter auseinanderklaffen. Daher wäre das Anheben der Gehälter, die im unteren Bereich angesiedelt sind, aus unserer Sicht ein notwendiger Schritt gewesen. (Bundesrat Mag. Klug: Das gibt es eh!) Aber ich hoffe, dass wir diesbezüglich in Zukunft noch Gespräche führen werden. Nichtsdestotrotz begrüßen wir diese 2. Dienstrechts-Novelle und werden dieser auch zustimmen. – Danke. (Beifall der Bundesräte Schennach und Stadler.)
11.28
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte, Herr Kollege.
11.28
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Efgani Dönmez, es freut uns außerordentlich, dass die Grünen zustimmen werden, aber die Gespräche werden auch in Zukunft wir führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem vorliegenden Tagesordnungspunkt kann es aus der Sicht der sozialdemokratischen Fraktion keinesfalls eine Zustimmung geben, ohne dass ein Vertreter oder eine Vertreterin von uns zum Gehaltsabschluss im öffentlichen Dienst ein paar kurze Sätze sagt. Insofern darf ich den inhaltlichen Reigen bei diesem Tagesordnungspunkt – zumindest nach jetzigem Stand der Rednerliste – aus der Sicht meiner Kolleginnen und Kollegen und der Mitglieder des Bundesrates abschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuvorderst festhalten, dass mich als Sozialdemokraten und Gewerkschafter der Gehaltsabschluss im öffentlichen Dienst außerordentlich glücklich macht – und zwar nicht nur deshalb, weil es für 210 000 Vertragsbedienstete und Beamtinnen und Beamte ein schöner Abschluss ist, und auch nicht nur deswegen, weil auch für die Beschäftigen im öffentlichen Dienst Weihnachten vor der Tür steht.
Vonseiten meiner Fraktion möchte ich dir, sehr geehrte Frau Bundesministerin, für dein Engagement, aber auch unserem Bundeskanzler für sein Engagement zu diesem gemeinsamen Abschluss sehr, sehr herzlich gratulieren und diese Gelegenheit nützen,
mich bei dir recht herzlich dafür zu bedanken. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Edgar Mayer, vielen herzlichen Dank! Ich muss dir ehrlich sagen: Ich hätte es bald vergessen.
Gehaltsabschlüsse im öffentlichen Dienst, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben eine lange Tradition, aber Gehaltsabschlüsse im öffentlichen Dienst mit sozialen Aspekten haben keine so lange Tradition. Insofern sage ich als Sozialdemokrat ganz offen und ehrlich: Diese inhaltliche Differenzierung wärmt mein Herz. Ich möchte es nicht verabsäumen, zu sagen, dass mich dieser differenzierte Gehaltsabschluss mit sozial gerechten Aspekten sehr, sehr freut.
Der Gehaltsabschluss im öffentlichen Dienst ist aber meines Erachtens bei einer Gesamtbetrachtung auch unter einem wirtschaftlichen Aspekt zu sehen, weil der öffentliche Dienst beziehungsweise die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor sind, wie die anderen österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Gehaltsabschluss hat zweifelsohne finanzielle sowie sozialpartnerschaftliche Aspekte, aber auch wirtschaftspolitische Aspekte. Ich darf in diesem Zusammenhang besonders auf Folgendes aufmerksam machen: Folgen wir den jüngsten Prognosen des Wirtschaftsforschungsinstitutes oder der Herbstprognose der Europäischen Kommission im Besonderen, dann können wir sagen: Es wirkt sich dieser Gehaltsabschluss auch unmittelbar auf den privaten Konsum aus.
Kollege Edgar Mayer ist einer der Experten der ÖVP-Fraktion – ich darf das so sagen –, und er wird mir beipflichten, wenn ich sage (Zwischenruf des Bundesrates Mayer): Der private Konsum trägt zum Wirtschaftswachstum in Österreich mit rund 52 Prozent bei. Insofern ist es, glaube ich, von besonderer Wichtigkeit, auch den wirtschaftspolitischen Aspekt von guten, anständigen und sozial gerechten Lohn- und Gehaltsabschlüssen besonders hervorzuheben.
Ich möchte abschließend diese Gelegenheit auch dazu nützen – vielen ist es schon gelungen, liebe Kolleginnen und Kollegen; Vorreiter sind traditionellerweise immer die Metallarbeiter und die Gewerkschaft der Privatangestellten –, Folgendes zu sagen: Ein Aspekt stimmt mich in der Vorweihnachtszeit doch etwas betrüblich. Ich möchte das nur mit einem Satz erwähnen: Oftmals haben wir schon über die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in den Sozial- und Gesundheitsberufen diskutiert. Wir alle wissen, dass die Arbeitsbedingungen dort wirklich keine leichten sind. Stichwort: regelmäßige Pflegedebatte im Bundesrat! Bezüglich dieses Bereichs stehen wir im Moment bei einem Angebot der Arbeitgeber zwischen 0,1 und 0,3 Prozent. Ich appelliere wirklich an Sie: Bringen wir die Geschichte ins Finale! Es ist für alle Weihnachten. – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
11.33
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Bundesministerin.
11.33
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte mich kurz fassen, weil Sie noch 53 Tagesordnungspunkte vor sich haben. Ich kann mich auch kurz fassen, weil vieles, vor allem die zentralen Punkte, die Eckpunkte der Dienstrechts-Novelle schon erwähnt wurden.
Also ganz kurz zusammenfassend: Es waren über 150 Punkte, die in diese Dienstrechts-Novelle eingeflossen sind, und zwar viele technische Anpassungen, aber auch einige wichtige Punkte, um bestehende Privilegien zurückzudrängen und um bestehen
den Harmonisierungsbedürfnissen Rechnung zu tragen, aber auch neue Materien, wo wieder der öffentliche Dienst, der Bund Vorbild sein kann, etwa das heute schon mehrfach erwähnte Mobbingverbot. Mobbing stellt in Zukunft eine Dienstpflichtverletzung dar. Die Folge können Ermahnungen, Geldstrafen, aber auch Kündigungen und Entlassungen sein.
Zur Bürgerinitiative zur Erreichung eines Anti-Mobbing-Gesetzes möchte ich sagen: Herrn Walter Plutsch kenne ich aus meiner Zeit als Landesrätin in Niederösterreich, weiß um seine Bemühungen und werde mich diesbezüglich einsetzen.
Ein weiterer Punkt, der heute zwar noch nicht erwähnt wurde, den ich aber ebenfalls für wichtig halte, ist die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Die Herausforderungen werden immer größer, aber der Personalstand im öffentlichen Dienst nimmt ab. Daher meine ich: Wir müssen und sollen als Dienstgeber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Weiterbildung anbieten. Wir verpflichten jetzt die Dienstgeber dazu, Führungskräften Weiterbildung anzubieten, damit vom Niveau und von den Interessen her alle Möglichkeiten für diejenigen, die schon Führungskraft sind oder es werden wollen, gegeben sind.
Die strengeren Regeln für Nebenbeschäftigungen wurden schon erwähnt. Wir glauben, dass es am besten ist, wenn in den einzelnen Ressorts per Verordnung entschieden wird, wer welcher Nebenbeschäftigung in welchem Ausmaß nachgehen soll und darf.
Die Frauenquote ist ebenfalls schon erwähnt worden. Noch ein letztes Mal von mir: Ja, ich freue mich sehr über die Erhöhung der Frauenquote. Nur so können es Frauen in Führungspositionen noch weiter bringen und nur so können wir die Zahl derselben erhöhen, was wichtig ist, damit Entscheidungen unter Umständen auch anders getroffen werden.
Das Urlaubsprivileg ist schon ausführlich dargelegt worden.
Weiterer Punkt: Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass Exekutivbeamte/-beamtinnen, die ihre Wochenarbeitszeit für Nebenbeschäftigungen reduzieren, in Zukunft Überstunden leisten müssen beziehungsweise auch dafür herangezogen werden können.
Wichtig ist auch – das wurde heute noch nicht gesagt –, dass im Dienstrecht die Transparenz bei Ausschreibungen fix verankert wird. Fähigkeiten und Kenntnisse werden gewichtet dargestellt. Das ist vor allem deshalb wichtig, um die Auswahlverfahren zu erleichtern und den Frauenanteil in Spitzenfunktionen zu erhöhen.
Als weiterer Punkt wurde erwähnt, dass ein Unfall auf dem Weg zum Dienst als Dienstunfall zu gelten hat.
Ich freue mich, auch sagen zu können, dass die Verlängerung beim Kilometergeld um ein weiteres Jahr in dieser Dienstrechts-Novelle verankert ist und dass die pauschalen Reisegebühren auch für Polizisten und Polizistinnen in den Ballungsräumen – das war ja bisher nicht der Fall – mit 45 € monatlich fixiert werden konnten.
Abschließend: Der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst ist ein maßvoller. Beide Seiten haben sich in langen, nicht immer unschwierigen Verhandlungen aufeinander zu bewegt. Es ist wichtig – es war mir immer wichtig, das zu erreichen –, dass insofern eine soziale Gewichtung vorgenommen worden ist, als kleine Einkommen bis zu 1,2 Prozent erhöht werden, während die Erhöhung allgemein 0,9 Prozent und einen zusätzlichen Betrag beträgt. Bezieher hoher Einkommen bekommen nur die Inflation abgegolten.
Wie gesagt, das ist ein maßvoller Abschluss, der – und das wurde heute auch schon gesagt – der drittniedrigste im öffentlichen Dienst seit 40 Jahren ist und der im Ver
gleich zur Privatwirtschaft – und sofern sich das Gesagte in Bezug auf die Pflegeberufe bewahrheitet, stimmt mich das nicht glücklich, muss ich sagen – der niedrigste ist. Vielleicht geht da noch einiges, was ich mir wünschen würde. Es sind besonders viele Frauen in diesem Bereich beschäftigt, und die sind, wie ich das heute schon erwähnt habe, ohnehin nicht gut bezahlt für haushaltsnahe Tätigkeiten und für ihre Leistungen im Pflegebereich.
Abschließend möchte ich mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich möchte mich aber auch als zuständige Ministerin für den öffentlichen Dienst bei allen öffentlich Bediensteten sehr herzlich für die hervorragende Arbeit bedanken, die sie leisten. Einen Dank aussprechen möchte ich auch den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaft, mit denen ich ein gutes Einvernehmen habe. Es muss nicht immer alles harmonisch sein, Hauptsache, es kommt unterm Strich das Richtige heraus.
In diesem Sinne Ihnen allen angenehme ruhige Feiertage. Auf ein nicht unschwieriges, aber umso herausfordernderes Jahr 2010, in dem wir sicher das eine oder andere Mal wieder miteinander zu tun haben werden! Alles Gute! – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
11.38
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Ich darf den zwischenzeitlich hier eingetroffenen Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer begrüßen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010) (472 d.B. und 531 d.B. sowie 8220/BR d.B. und 8225/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 3.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Josef Saller: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (DSG-Novelle 2010).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung; ich komme sogleich zum Ausschussantrag.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster gelangt Herr Bundesrat Schennach zu Wort. – Bitte.
11.40
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus Gründen der Ihnen allen bekannten innenpolitischen Vorgänge im Parlament liegt uns hier eine Art „Light-Novelle“ vor, da ja alles, was einer Zweidrittelmehrheit bedarf, fehlt. Das heißt, es wird irgendwann eine weitere Novellierung dieses Datenschutzgesetzes erfolgen.
Für mich persönlich sind die Rechte, die wir Menschen als Bürger und Bürgerinnen in einem Staat haben, diese bürgerlichen Grundrechte, das Wichtigste, was wir gegenüber dem Staat, dem wir ja als Ordnungsfaktor das Gewaltmonopol übertragen haben, zu verteidigen haben. Bürger- und Bürgerinnenrechte, Grund- und Freiheitsrechte gilt es immer dann zu verteidigen, wenn die Begehrlichkeit des Staates, alles und jedes zu überwachen, zu gierig wird. Was wir hier vorliegen haben, ist im Grunde ein weiterer Freibrief, mit Videoüberwachung zu tun und zu lassen, was man will.
Ich sehe nicht ein, dass ich gefilmt werde, wenn ich zum Beispiel mit Herrn Kollegem Dönmez oder mit Herrn Kollegem Schnider über den Graben spaziere, denn wir gehen ja dort nicht hin, um öffentlich registriert zu werden, sondern vielleicht, um Weihnachtseinkäufe zu machen. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.)
Ich sehe auch überhaupt nicht ein, Herr Kollege Perhab, dass jeder Hausbesitzer, der ein Stück Gehsteig besitzt, ohne irgendeine Genehmigung eine Kamera anbringen und filmen kann. Herr Staatssekretär Ostermayer kommt ja auch aus der Kommunalpolitik, also weiß er, wovon ich spreche. Ich hatte gerade diese Woche wieder eine Kommissionierung in einer Wohnhausanlage, und ich habe mir, obwohl es um etwas ganz anderes ging, erlaubt zu fragen, was denn das da überall für versteckte Kameras sind und auf wen sie gerichtet sind. Die Hausverwaltung war nicht in der Lage zu sagen, was diese Kameras in diesem öffentlichen Bereich, in dieser normalen Wohnhausanlage zu suchen haben.
Vor allem ist die Hausverwaltung bis heute die Antwort schuldig geblieben, wer denn die Bänder in den Händen hält und wer denn all diese Aufnahmen dokumentiert. Innerhalb und außerhalb einer Wohnhausanlage einer Genossenschaft bedarf es doch zum Beispiel zumindest einer Bewilligung. Jede kleine Hundehütte bedarf einer Baurechtsbewilligung (Zwischenruf des Bundesrates Mayer) – nicht lachen, lieber Edgar Mayer! –, aber jede Kamera, die dich filmt, wenn du öffentlich unterwegs bist, bedarf keiner solchen Genehmigung.
Ich denke, dass wir da landesgesetzlich bei den Bauordnungen einen dringenden Normierungsbedarf haben, was zum Beispiel das Anbringen solcher Überwachungsanlagen betrifft – und es kommen immer mehr, es gibt auch in bestimmten Bezirken in Wien zum Beispiel Gehsteigüberwachungen. (Bundesrat Mag. Klug: Das hat auch seinen Sinn!) Ich merke bestenfalls, wenn ein Licht angeht, dass ich jetzt sozusagen „im Film“ bin, aber ich weiß nicht, was mit diesem Film passiert und wer diesen Film dokumentiert.
Es gibt auch in diesem vorliegenden Gesetzentwurf – und das wäre das Mindeste! – Sorgfaltspflichten. Wenn schon bewilligungsfrei Menschen aufgenommen werden, dann möchte ich in einem entsprechenden Gesetz Sorgfaltspflichten festgehalten haben, und die gibt es aber nicht. Im Grunde ist es ein Blankoscheck: Fördert die Elektronikindustrie, kauft möglichst viele Kameras und bringt sie an!
Lieber Kollege Mayer, und wenn ich mich dagegen wehren will, weil zum Beispiel bei meinem Nachbarhaus immer das Licht am Gehsteig angeht, wenn ich mein Haus betrete, dann muss ich eine Unterlassungsklage bei Gericht einbringen. (Bundesrat Mag. Klug: Das passt schon so!) Haben wir das notwendig, dass Bürger und Bürgerin
nen, die nicht privat gefilmt werden wollen, wenn sie ganz normale Wege gehen, mit Unterlassungsklagen zu Gericht gezwungen werden? – Nein!
Das ist der Grund, meine lieben Kollegen und Kolleginnen, dass wir diesem Blankoscheck für einen Wildwuchs, für eine unkontrollierte und jenseits der Sorgfaltspflicht erfolgende Videoüberwachung, wie sie in dieser Datenschutzgesetz-Novelle vorgesehen ist, nicht zustimmen, denn es geht um ein elementares Bürger- und Bürgerinnenrecht, das damit ein weiteres Mal verletzt wird. – Danke. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.)
11.46
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.
11.46
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe dem Thema Datenschutz auch sehr kritisch gegenüber, aber ich weiß auch, dass ich, wenn ich so meinen Tag verbringe, mit Sicherheit von über hundert Kameras irgendwo „eingefangen“ werde, und es ist mir bis jetzt noch nichts passiert.
Ich denke, es ist daher wichtig, dass wir entsprechende Regelungen einführen, dass wir genau wissen, wo mit Kameras aufgenommen wird, wie lange die Aufnahmen aufbewahrt werden dürfen und wann sie wieder gelöscht werden müssen. Wir alle wissen, dass das Thema Datenschutz ein Spannungsfeld ist. Ich glaube aber, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Richtige tun. (Bundesrat Mag. Klug: So ist es!)
Man kann sich auch zu Tode fürchten, und wenn man sich nirgends mehr hintraut, weil man glaubt, dass man überall aufgenommen wird, dann leidet man schön langsam an Verfolgungswahn.
Herr Kollege Schennach hat von der Videoüberwachung bei den Häusern gesprochen. Ich kann mich daran erinnern, dass es in dem Haus, in dem ich wohne, im Müllbunker immer Unordnung gegeben hat und dass das einfach nicht zu lösen war. (Bundesrat Schennach: Das ist ja innerhalb des Hauses!) Das war innerhalb des Hauses, ja, und es ist innerhalb des Hauses im Müllbunker eine Kamera installiert worden, und seit es diese Kamera gibt, haben wir dort Ordnung. – Es hilft also schon.
Meine Damen und Herren, was sind die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzes? – Die gesetzlichen Regelungen für die Videoüberwachung durch Private müssen streng sein, und es wurde auch eine ganze Reihe von Verboten eingezogen. Es darf zum Beispiel keine Überwachung im höchstpersönlichen Bereich geben. Wir wissen, dass es sehr viele Personalchefs in großen Firmen gegeben hat, die eben auch alles von den Bediensteten wissen wollten – und das endete oft nicht einmal vor der Umkleidekabine. Das hat es alles schon gegeben, und ich meine, dass da wirklich sehr streng eingegriffen werden muss. Es darf auch keine Videoüberwachung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen geben.
Videoüberwachungen müssen protokolliert werden, und sie unterliegen der grundsätzlichen Vorabkontrolle der Datenschutzkommission. Es muss ein Auskunftsrecht über die entsprechenden Videoüberwachungen geben. Die Überwachungsbänder sind grundsätzlich nach 48 Stunden zu löschen. Da gibt es noch eine Speicherfrist, wenn die Wochenenden so fallen, dass man über diese 48-Stunden-Frist hinüberkommt.
Der § 52 wird einerseits durch Verweise auf die speziellen Bestimmungen zur Videoüberwachung ergänzt, andererseits werden auch ergänzende Straftatbestände eingefügt. Weiters sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch eine Kompetenzbereinigung vor. Bisher waren die Länder für die manuelle Regelung der Dateien zuständig, jetzt ist es der Bund. Im Gesetz steht auch die Neuformulierung der Grundrechte auf Datenschutz, da wurde das Gesetz an die EuGH-Judikatur angepasst.
Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz ist sicher die Balance zwischen dem, was eben jemand wissen will, und dem, was man vom Bürger einholen darf, gefunden worden. Wir werden daher dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dr. Kühnel.)
11.49
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.
11.50
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Änderung des Datenschutzgesetzes und des Sicherheitspolizeigesetzes werden wir unsere Zustimmung im Bundesrat nicht geben – aber aus anderen Gründen als die grüne Fraktion, denn wir sind sehr wohl der Meinung, dass dieses Gesetz grundsätzlich in Ordnung ist. Alles, was der zusätzlichen Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger dient, sollten wir hier mittragen.
Wir tragen das Gesetz aus einem anderen Grund nicht mit – und daran ist wiederum im Großen und Ganzen die Koalition schuld, denn die sollen doch endlich ihre Minister in den Untersuchungsausschuss laden lassen, dann werden wir die Zweidrittelmehrheits-Blockade aufgeben. Deshalb ist eigentlich die Koalition schuld. Ihr hättet es ganz leicht gehabt, einen Zweidrittelmehrheits-Beschluss zu bekommen – ein einstimmiger Beschluss wäre nicht möglich gewesen, weil die Grünen aus anderen Gründen dagegen gestimmt hätten, aber wir hätten mitgestimmt –, aber es ist einfach nicht möglich.
Der Gesetzentwurf ist im Nationalrat abgeändert worden, die Verfassungsbestimmungen wurden herausgenommen, und von der Koalition ist ein Rumpfgesetz beschlossen worden, das wir aus den schon genannten Gründen nicht mittragen werden. Wir werden dem also die Zustimmung verweigern. (Beifall der Bundesräte Zwanziger und Podgorschek. – Bundesrätin Mag. Neuwirth: Ein Trauerspiel!)
11.51
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
11.51
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schennach hat hinsichtlich seiner Ausführungen durchaus gewisse Sympathien von meiner Seite aus, aber ich sollte und möchte ihn doch daran erinnern, dass der Staat gewisse Grundaufgaben hat, und dazu gehört nun einmal auf jeden Fall die Aufrechterhaltung der Ordnung und der Sicherheit.
Da kann man jetzt natürlich darüber streiten, mit welchen Mitteln man das tut, aber es ist unbestritten, dass wir uns in der heutigen Zeit einfach der modernen technischen Mittel, die es nun einmal gibt, bedienen, und dazu gehört in gewissen Bereichen sicher auch das Mittel der Videoüberwachung.
Das Zweite, was ich sagen möchte, damit wir als Österreicher nicht im Sinne der Grünen als Bananenrepublik angesehen werden, ist, dass bei uns die gesamte staatliche Verwaltung nur aufgrund von Gesetzen und Verordnungen stattfinden darf. – Das ist der berühmte Artikel 18 der Bundesverfassung, und ich darf schon daran erinnern, dass wir uns in Österreich daran auf jeden Fall halten.
Weiters sind wir auch Mitglied des Europarates, und daher ist für uns Rechtsstaatlichkeit – die Herrschaft des Gesetzes – eine Selbstverständlichkeit, und auch die Demokratie.
Zur Videoüberwachung muss man jetzt sagen: Es geht einerseits um den öffentlichen Raum, es reicht andererseits auch in den privaten Bereich hinein, sicher, aber es geht auch um die Videoüberwachung zum Beispiel in Verkehrsmitteln, und da ist doch festzustellen, dass sich das als sehr sinnvoll herausgestellt hat, vor allem in den Nachtstunden. Was Wien betrifft, so würde es mich noch freuen – wenn Sie sich vielleicht an Ihre frühere Tätigkeit erinnern, Herr Staatssekretär –, wenn wieder etwas mehr Sauberkeit in den U-Bahnen und in den Verkehrsmitteln herrschen würde. Ich habe zwar den Artikel gelesen, was die Stadt Wien jetzt auf dem Sektor alles tut, aber das ist etwas spät. Es könnten auch die Parks etwas sauberer werden und so weiter. Das wäre ein Herzensanliegen von mir als begeistertem Wiener.
Wichtig ist, dass man mit dieser Videoüberwachung einen Schritt setzt, um den Leuten langsam Verschiedenes beizubringen, was offensichtlich Elternhaus und Schule nicht mehr vermitteln können, und da gehört meiner Ansicht nach eben auch dazu, dass in Wien eine Stadtpolizei vorhanden ist, die entsprechend in der Lage ist, auch Sanktionen zu setzen, denn wir wissen ja schon aus dem römischen Recht, dass Gesetze ohne Sanktionen Gesetze sind, die in der Regel nicht eingehalten werden.
Nun zu den Ausführungen von Herrn Kollegem Mitterer, der gemeint hat, dass er sowieso allem zustimme. Schön wäre gewesen, wenn auch die Verfassungsbestimmungen hätten umgesetzt werden können, die vorgesehen waren. Da würde ich dann schon meinen, nur weil ein Minister in einen Untersuchungsausschuss nicht kommt, zu sagen, deswegen stimmt man einem Gesetz nicht zu, ist eine Begründung, in der meiner Ansicht nach – um es gelinde zu sagen – Äpfel mit Birnen verwechselt werden. (Bundesrat Mag. Klug: Skurril! Vollkommen skurril!)
Man sagt ja auch immer wieder, man soll sich in der Demokratie nicht gegenseitig erpressen. Also ich finde, das ist doch ein gewisser Akt der Erpressung, wenn man sagt: Wenn der Minister nicht in den Untersuchungsausschuss kommt, dann stimmen wir Verfassungsgesetzen nicht mehr zu. Bei den Kinderrechten finde ich zum Beispiel, dass das eigentlich ein Affront gegenüber den Kindern der Republik ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrätin Mag. Neuwirth: Das ist echt furchtbar! – Bundesrat Mag. Klug: So ist es! – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
In diesem Sinne möchte ich mich auch sehr kurz fassen und nur sagen, dass wir selbstverständlich gegen die Videoüberwachung keinen Einspruch erheben werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.55
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächste Rednerin: Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
11.55
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Kollege Kühnel, nur ganz kurz: Es hat mich jetzt gerissen, als Sie von der Wahrung der Sicherheit durch den Staat gesprochen haben. Das wäre uns ein großes Anliegen, dass der Staat die Interessen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Wahrung der Sicherheit wirklich vertritt und da Verantwortung übernimmt. Das Problem, das wir haben, ist, dass sowohl die Videoüberwachung als auch die Stadtpolizei, die Sie angesprochen haben, zum Großteil nicht in Händen des Staates ist, sondern – zumindest bei der Videoüberwachung – zum Großteil in den Händen von Privaten.
Genau das ist der Punkt, der uns daran stört. Wenn der Staat seine Aufgaben übernehmen würde und die Sicherheit gewährleisten würde, dann müsste sich die Frau Innenministerin nicht bei den Städten und Gemeinden dafür bedanken, dass sie sich
eigene Stadtpolizisten und -polizistinnen oder eigene Sicherheitsdienste leisten, sondern dann würde die Polizei in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, um diese Sicherheit zu gewährleisten. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Schennach.)
11.56
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.
11.57
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fasse mich kurz. Ich möchte mich zuerst einmal für die an sich sehr konstruktive Diskussion bedanken und werde dann gleich auch versuchen, ein paar Missverständnisse auszuräumen.
Ich möchte diese Gelegenheit aber auch dazu nutzen, mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Bundeskanzleramt, die das Gesetz vorbereitet haben, zu bedanken. Wir sind zwei Mal in Begutachtung gegangen, es ist sehr intensiv diskutiert worden, es sind die Einwände, die es gegeben hat, weitgehend berücksichtigt worden, und insgesamt ist es natürlich um die Frage einer Balance zwischen den Interessen hinsichtlich der Geheimhaltung von Daten einerseits und natürlich auch den Interessen hinsichtlich einer gewissen Überwachung andererseits gegangen.
Zur Klarstellung: Es geht beim Datenschutzgesetz nicht um die Aufgaben der öffentlichen Hand im Hinblick auf die Wahrung der Sicherheit – das ist ja im Sicherheitspolizeigesetz geregelt –, sondern es geht in der ganz konkreten Novelle, die ja die größte Novelle seit Inkrafttreten des Datenschutzgesetzes ist, darum, dass man das Thema Videoüberwachung in den Griff bekommt.
Es hat da sehr intensive technische Entwicklungen gegeben, die Videoüberwachungsgeräte sind immer günstiger geworden. Das hat natürlich auch dazu geführt, dass es mehr werden, und dadurch bedurfte es einer Regelung.
Wir haben bei diesen gesetzlichen Regelungen versucht, dem Interessengegensatz zwischen Geheimhaltung von Daten auf der einen Seite und gewissen Überwachungsbedürfnissen auf der anderen Seite bestmöglich Rechnung zu tragen, und haben bestimmte Vorkehrungen getroffen, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Ein paar Klarstellungen in Richtung von Herrn Bundesrat Schennach, weil es ganz einfach notwendig ist: Wir haben uns weitgehend an der Rechtsprechung der Datenschutzkommission orientiert, die bisher auch schon immer wieder mit diesen Themen und speziell mit dem Thema Videoüberwachung konfrontiert war. Insgesamt wurden in der Rechtsprechung ganz gute Regelungen entwickelt, wie ich glaube:
Erstens: Überwachung ist nur zulässig, wenn ein Objekt bedroht ist oder wenn es insgesamt um Schutz vor Gefahren geht.
Die sogenannten Standardanwendungen, bei denen ein Objekt bedroht ist, sind eben die Überwachung von Einrichtungen, die typischerweise – ich sage es jetzt direkt – überfallen werden – also Banken, Juweliere und solche Geschäfte.
Der Bereich Schutz vor Gefahren hat natürlich mit dem schon erwähnten Thema U-Bahn, Eisenbahn, öffentliche Verkehrswege, Bereiche, wo sich viele Menschen aufhalten und viele Menschen gefährdet werden können, zu tun.
Das Zweite ist, dass wir bei einem Thema, das immer wieder aufgetaucht ist, nämlich im Hinblick auf Arbeitnehmer, klar festgelegt haben, dass eine Überwachung von Arbeitnehmern – oder Videoüberwachungsanlagen zur Überwachung von Arbeitnehmern – nicht zulässig ist. Wir sind da auch an das Thema eines Datenschutzbeauftragten – und so weiter – gestoßen, haben aber in der Diskussion im Vorfeld gemeint, dass
das etwas ist, das jetzt zwischen den Sozialpartnern ausgearbeitet werden soll und das auch eher zum Arbeitsrecht und nicht so sehr zum Datenschutzrecht gehört.
Wir haben gesagt, dass bei einer Videoüberwachung eine Vorabkontrolle durch die Datenschutzkommission gemacht werden muss, dass Videoüberwachung zu kennzeichnen ist, und wir legen fest, dass die Videoüberwachung oder die Ergebnisse der Videoüberwachung binnen 72 Stunden zu löschen sind. Wir haben auf Wunsch, in der Diskussion im Vorfeld, mit hineingenommen, dass die Frist für die Unternehmen verlängert wird, wenn die 72 Stunden an Sonn- und Feiertagen enden würden.
Wir haben aber auch Maßnahmen gesetzt, die der Verwaltungsvereinfachung dienen, also im Sinne „Sparen beim Staat“. Dies soll geschehen, indem das Anmeldeverfahren erleichtert und die Möglichkeit zu einer Online-Plausibilitätsprüfung geschaffen wird. Damit ist aber gleichzeitig eine Verstärkung verbunden, nämlich die Verstärkung der Kontrolle durch die Datenschutzkommission.
Zwei Punkte konnten wir leider nicht umsetzen, weil es Zweidrittelmaterien sind. Das eine ist die Frage der Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern und das andere eine Neuformulierung beziehungsweise Modernisierung der Definition des Grundrechts auf Datenschutz insgesamt.
Es ist also genau das Gegenteil von dem, was Herr Bundesrat Schennach gesagt hat. Es ist kein Freibrief der Videoüberwachung und auch kein Freibrief für die öffentliche Hand – aber auch kein Freibrief für Private, ganz im Gegenteil. Es legt ganz klar fest, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Überwachung zulässig ist und dass diese gekennzeichnet werden muss – darüber hinaus werden all die anderen Dinge, die ich schon genannt habe, geregelt.
Es ist auch nicht so, dass die Privaten den öffentlichen Raum filmen dürfen, wenn es keinen Grund dafür gibt, sondern sie dürfen dies eben nur dann, wenn es ein entsprechendes Gefährdungspotential gibt. Das heißt, man darf nicht einfach am Haus eine Videokamera anbringen, die den Gehsteig filmt, wenn nicht unten in diesem Haus ein Juweliergeschäft oder eine Bankfiliale ist – und wenn, dann auch nur in Richtung des Eingangs.
Was man natürlich auch sagen muss, ist, dass es nicht möglich oder zulässig ist, im höchstpersönlichen Bereich Aufnahmen zu machen – also dort, wo die höchstpersönlichen Interessen beeinträchtigt werden, beispielsweise auf WC-Anlagen, damit man sich da auch etwas vorstellen kann.
Zu den beiden Anmerkungen zur Stadt Wien, zu den Gemeindebauten: Ich kenne jetzt das konkrete Beispiel nicht, das Sie genannt haben, ich weiß nur, dass ein Pilotprojekt bei der Gemeinde Wien gestartet worden ist, weil es immer wieder Vandalismusprobleme oder Ähnliches gegeben hat. Diese Pilotprojekte – es sind ja mehrere Bauten, die da inkludiert waren – wurden bei der Datenschutzkommission angezeigt und von ihr genehmigt.
Es wurde danach auch eine Umfrage gemacht, wie das von den Mietern empfunden wird, wie die Wirkung war. Ich kann jetzt nicht die genauen Zahlen sagen, ich weiß nur – und das ist ja auch medial berichtet worden –, dass es da eine extrem hohe Zustimmung der Bewohner dieser Gemeindebauten gegeben hat. Es sind auch der Vandalismus und all diese Dinge zurückgegangen.
Zu Herrn Bundesrat Kühnel, mich an meine Vergangenheit in Wien erinnernd, noch ein Wort: Ich war, als ich in Wien tätig war, im Bereich des Wohnbaus und der Stadterneuerung aktiv – nicht im Bereich der U-Bahnen und auch nicht im Bereich der Parks. Aber ich finde es gut, wenn auch Sie der Meinung sind, dass die Dinge, die jetzt gemacht werden, in die richtige Richtung gehen.
Noch eine Anmerkung zur Stadtpolizei: Es ist ein verfassungsrechtlich interessantes Thema, ob Städte einen eigenen Polizeiwachkörper aufstellen dürfen. Ich möchte daran erinnern, dass es genau zu diesem Thema eine parlamentarische Anfrage – wenn ich mich richtig erinnere, aus dem Jahr 2006 oder 2007 – an den damaligen Innenminister und jetzigen Landeshauptmann von Tirol, Günther Platter, gibt. Der damalige Innenminister hat auf die Frage, ob eine Stadtpolizei zulässig ist, darauf hingewiesen, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen – also auf Basis der jetzigen Kompetenzverteilung und der jetzigen Aufgabenverteilung in der Bundesverfassung – nicht zulässig ist, für die Städte einen eigenen Polizeiwachkörper aufzustellen.
Ich hoffe, dass ich jetzt alle Punkte beantwortet habe. Zu Herrn Bundesrat Mitterer habe ich noch eine Anmerkung: Ich dachte, dass die Blockade nur die Zweidrittelmaterien betrifft. Das war genau der Grund, warum wir dann einen Abänderungsantrag gemacht haben, nämlich weil wir gefunden haben, dass es die anderen Regelungen – also die einfachgesetzlichen Regelungen wie Videoüberwachung und Verwaltungsvereinfachung – wert sind, beschlossen zu werden, auch wenn bedauerlicherweise die beiden verfassungsrechtlichen Punkte nicht mitbeschlossen werden.
Insofern würde ich appellieren, dass Sie schlicht und einfach der einfachgesetzlichen Regelung zustimmen! Nochmals herzlichen Dank für die konstruktive Diskussion. –Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.06
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird (327 d.B. und 532 d.B. sowie 8226/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Preineder. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Martin Preineder: Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher zum Antrag.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kollegin.
12.07
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der positive Teil dieser Gesetzesnovelle sind sicher die ökologischen Kriterien für Kfz-Beschaffungen. Dies wird aufgrund einer EU-Richtlinie verbessert, das ist an und für sich positiv.
Für mich stellt sich aber die Frage, ob dadurch auch im Bereich von Dienstfahrzeugen der oberen Klasse Verbesserungen eintreten oder ob man nicht die Entscheidung treffen müsste, sparsamere Fahrzeuge zu kaufen, als es in dem Bereich geschieht. Aber es ist immerhin ein Teil, der positiv zu beurteilen ist. Man kann dies aber gleich mit unserem ersten Kritikpunkt an dieser Gesetzesnovelle verbinden, nämlich den fehlenden Kriterien für die ökologische Beschaffung im Allgemeinen.
Da geht es einfach um Leitlinien, die wir – gerade in den Gemeinden – brauchen würden. Viele von uns sitzen in Gemeinderäten, und da gibt es immer wieder das Problem, dass man zwar gerne regionale Anbieter bevorzugen oder ökologische Kriterien mit einbringen würde, das Ganze aber dann oft sehr kompliziert ist. Viele fürchten sich auch davor, dass Ausschreibungen dann angefochten werden, sodass sie sich gleich einmal gar nicht trauen, so etwas zu machen – sprich: Es wäre wirklich notwendig und eine Verpflichtung, die ökologische Beschaffung verpflichtend im Gesetz zu verankern.
Zweitens sollte mehr Hilfestellung gegeben werden, indem man Leitlinien erarbeitet und Gemeinden ermöglicht, sich darüber zu informieren, Ausschreibungen eventuell auch überprüfen zu lassen, denn – wie gesagt – in den Gemeindestuben ist das Wissen oft nicht so detailliert, dass eine ökologische Beschaffung wirklich durchgeführt werden kann, ohne Angst haben zu müssen, dass diese angefochten wird.
Ein weiterer Punkt, den wir an dieser Novelle kritisieren, ist, dass es bei Bauvorhaben – die ja auch oft in Gemeinden ausgeschrieben werden – sogenannte Haus- und Hofarchitekten gibt, die bevorzugt werden, und dass sich in dieser Richtung nicht sehr viel ändert, einerseits im Bereich der ökologischen Kriterien und andererseits im Bereich der architektonischen Kriterien. Da haben wir Vorschläge gemacht, zumindest im Bereich der Sicherstellung der Anonymität in den Wettbewerbsverfahren. Die Vorschläge haben wir in einem Abänderungsantrag eingebracht, diesem ist leider von Ihnen nicht zugestimmt worden.
Ein letzter Punkt, den wir kritisieren, ist die Vorgangsweise bei Konzessionen und bestimmten Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Ich denke, dass es auch in den Regierungsparteien an der derzeitigen Regelung Kritik geben muss, denn letztendlich gab es im Nationalrat einen Entschließungsantrag, den nicht wir eingebracht haben, in dem Folgendes steht:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich entsprechende Gesetzesnovellierungen vorzulegen, mit denen sichergestellt wird, dass Direktvergaben von öffentlichen Dienstleistungen im Bereich des Eisenbahnpersonennahverkehrs in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 durch den Bund vor allem hinsichtlich tariferer Begünstigungen diskriminierungsfrei erfolgen.
Das heißt, es gibt seit 2007 eine EU-Richtlinie, die man in dem Bereich umsetzen sollte, und seit 2007 hat das BMVIT offenbar in der Pendeluhr geschlafen. Es ist jedenfalls die Umsetzung dieser Richtlinie in österreichisches Recht nicht wirklich geglückt, und jetzt müssen wir im Nationalrat noch einen Antrag beschließen, dass das geändert werden soll, obwohl wir die allgemeine Änderung des Bundesvergabegesetzes jetzt auf dem Tisch liegen haben.
Wie gesagt, wir haben nicht nur unsere Kritik, sondern auch unsere Vorstellungen für Änderungen im Nationalrat eingebracht. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt wor
den und in dieser Form, wie es jetzt daliegt, können wir dem Gesetz leider keine Zustimmung geben. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Schennach.)
12.11
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Kraml. – Bitte, Herr Kollege.
12.11
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das Bundesvergabegesetz ist schon vorher viel diskutiert worden und wird auch nach diesen Änderungen diskutiert werden, weil es eben so ist, wenn man sich um etwas bewirbt und nicht zum Zug kommt, dass dann entweder das Gesetz schuld ist oder die Ausschreibung nicht richtig war. Irgendetwas gibt es da immer.
Ich kenne das auch als einer, der lange Jahre in der Kommunalpolitik tätig war, und da weiß ich schon, dass es schwierig ist, wenn du etwas ausschreibst, es genau so machen sollst, wie es das Bundesvergabegesetz vorschreibt, und du dann weißt, dass nicht die Wirtschaft der näheren Umgebung zum Zug kommt, sondern eben von irgendwoher jemand. Das ist dann auch für die Bürgerinnen und Bürger immer sehr schwer verständlich.
Ich meine aber doch, dass das vorliegende Gesetz eine eindeutige Verbesserung darstellt. Es ist das Vergabeverfahren einfach anders geregelt, es sind nicht mehr all diese Unterlagensätze vorzuweisen. Ich weiß das selber, ich habe mich auch schon ein paar Mal bei solchen Sachen beworben, es ist furchtbar, was da für Nachweise, vom Leumundszeugnis angefangen, erbracht werden müssen.
Es ist jetzt also so, dass man auf seine Qualifikationen hinweisen kann, und wenn man dann zum Zug kommt, hat man eben das Entsprechende nachzureichen. Das Ganze ist natürlich auch mit Strafen belegt, wenn etwas nicht stimmt. Das heißt, es wird sich jeder überlegen, ob er das macht, weil er dann doch entsprechend viel Geld zahlen muss. Das eine sind 20 Prozent und beim niederschwelligen Wert sind es immerhin noch 10 Prozent.
Ich glaube auch, dass die Energie- und Umweltbelastung trotzdem positiv geregelt ist. Dass es immer zu wenig ist, das gebe ich zu, aber es ist ein Schritt, der eine Verbesserung mit sich bringt. (Bundesrätin Kerschbaum: Hilfestellung für die Gemeinde! ... Leitlinien!) Wissen Sie, Frau Kollegin, wenn alles sofort gemacht wird, dann können wir ja nächste Woche Weihnachtspause machen, dann brauchen wir uns nicht mehr hierherstellen, dann haben wir nichts mehr zu ändern, dann geht nichts mehr. (Bundesrat Schennach: Wir machen aber Weihnachtspause!)
Ich glaube schon, dass es wirklich eine sehr gute Regelung ist. Die Richtlinie regelt den Oberschwellenbereich bei Bauaufträgen mit 5,1 Millionen €, und beim Liefer- und Dienstleistungsbereich liegt dieser bei 133 000 €. Die Rechtsmitteleinbringung ist auch geregelt. Sie beträgt jetzt im Oberschwellenbereich 15 Tage und im Unterschwellenbereich sieben Tage. Ich glaube, dass wir da wirklich eine entsprechende Novelle vorliegen haben.
Insgesamt glaube ich auch, dass nicht immer nur die Haus- und Hofarchitekten zum Zug kommen. Es liegt an den jeweiligen Entscheidungsträgern, dass man auch einmal neuen Leuten die Chance gibt. Es gibt ja auch Jurys, die dann entscheiden, und ich glaube nicht, dass die sich immer nur für das entscheiden wollen, was diese Haus- und Hofarchitekten bringen.
Wie gesagt, für mich ist es ein gutes Gesetz, wir werden diesem Gesetz daher die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
12.14
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.
12.14
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch unsere Fraktion, die Österreichische Volkspartei, stimmt natürlich dieser Gesetzesnovelle zu, und zwar aus meiner Sicht, als Vertreter der Wirtschaft, aus zwei sehr erfreulichen Gründen.
Es gibt tatsächlich so etwas wie eine „kleine“ – sage ich einmal unter Anführungszeichen – Verwaltungseinsparung. Der Herr Kollege Kraml hat es schon erwähnt, diese Dinge, die Ausschreibungsunterlagen können in Zukunft per E-Mail überreicht beziehungsweise gesendet werden. Wir kennen aus der Erfahrung der Vergangenheit Beispiele, wo diese unvollständigen Ausschreibungsunterlagen – die behaupteten unvollständigen – immer wieder zu Baubeginnverzögerungen geführt und damit auch wirtschaftlichen Schaden angerichtet haben – neben anderen unerfreulichen Erkenntnissen.
Ein zweiter wichtiger Punkt, glaube ich, ist das System der Eigenerklärung, wo der Unternehmer von sich aus einmal behaupten kann, er ist aufgrund seiner Betriebsgröße, seiner Mitarbeiter, seiner Qualifikation und seiner Liquidität in der Lage, an dieser Ausschreibung teilzunehmen. Ich glaube, er muss erst dann, wenn es konkret zu einer Bewerbung kommt, diese Dinge auch tatsächlich nachweisen.
Ich denke, dass das zwei wichtige Dinge sind. Ich möchte auch erwähnen, dass schon bei der letzten Novelle für die regionale Wirtschaft doch ganz wichtige Dinge passiert sind, nämlich diese Herabstufung der Losgrößen und die Erweiterung des Ausschreibungsumfanges bei einem eingeschränkten Verfahren von 100 000 auf bis zu 1 Million €. Das bringt den mittleren Unternehmen in der regionalen Wirtschaft etwas und ist daher durchaus positiv.
Frau Kollegin Kerschbaum, schade, dass Sie nicht zustimmen, immerhin ist die EU-Richtlinie beziehungsweise das Prinzip des Clean Cars doch an und für sich ein grünes Thema, und es würde auch gut zu Ihnen passen, hier zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
12.16
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Ostermayer. – Bitte, Herr Staatssekretär.
12.16
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Inhalt des Gesetzes hat Herr Bundesrat Kraml eigentlich schon alles Erklärende gesagt. Ich gehe daher nur ganz kurz auf die Fragen ein, die die Frau Bundesrätin Kerschbaum aufgeworfen hat.
Dienstwägen waren das erste Thema: Die Praxis der Bundesbeschaffung ist jetzt schon, dass nur Dienstwägen, die der Abgasnorm 5 – das ist sozusagen die sauberste Klasse derzeit, 6 kommt, glaube ich, in zwei Jahren – entsprechen, angeschafft werden. (Bundesrätin Kerschbaum: Der Verbrauch, die Schadstoffe hängen ja sehr viel von der Größe eines Fahrzeuges ab!) Ja klar, und natürlich auch von der Frage, welche Abgasnorm es ist, denn die hängt bekanntlich auch wiederum mit dem Verbrauch zusammen, denn was oben nicht reinkommt, kommt hinten nicht raus sozusagen. Also insofern ist es ganz klar.
Eine Nebenanmerkung noch: Das Auto des Bundeskanzlers ist, glaube ich, der kleinste Mercedes, und der ist erdgasbetrieben. (Zwischenruf des Bundesrates Stadler.) Also es ist auch in der Praxis schon einiges in dieser Hinsicht berücksichtigt worden.
Zum Zweiten, zu den Richtlinien für die ökologische Beschaffung: Wir, also das Bundeskanzleramt und die Verfassungsabteilung des Bundeskanzleramts, sind für die Er
arbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zuständig, und das ist eben das Vergabegesetz.
Zu den Richtlinien für die ökologische Beschaffung: Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibt es – in Wien schon relativ lange, weil Wien vorher angesprochen worden ist –, glaube ich, auch auf Bundesebene vom Umweltministerium entsprechende Richtlinien, und an sich wäre so etwas vielleicht auch Aufgabe des Gemeindebundes, des Städtebundes, aber es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, sondern wir müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgeben.
Eine dritte Anmerkung zur Frage der Anonymität in Architekturverfahren: Ich kann jetzt nicht auswendig sagen, wie viele Architekturwettbewerbe ich in meinem Leben schon ausgeschrieben habe; es waren viele. Wir haben in Wien 1995 ein eigenes Verfahren entwickelt, wo es darum ging, dass nicht nur die Architektur Entscheidungsgrundlage für den Zuschlag von Bauten – ganz konkret im Wohnbau – und für die Vergabe von Liegenschaften und Förderungsmitteln ist, sondern dass es die Architektur, die Ökologie und die Ökonomie ist.
Es ging darum, dass Bauträger gemeinsam mit Architekten und Architektinnen Projekte entwickeln und dass eine interdisziplinär zusammengesetzte Jury darüber entscheidet, welches das beste Projekt in Hinblick auf architektonische Anforderungen, auf die Leistbarkeit für die Nutzer und auf die ökologischen Anforderungen ist.
So ein Verfahren wäre nicht durchführbar gewesen, wenn es ein anonymes Verfahren gewesen wäre. Das ging nur in nonymer Form. Und ich sage noch etwas dazu: Ich bin auch in Jurys gesessen, wo es um anonyme Verfahren ging. Ich kann Ihnen nur sagen, in der Regel erkennt man auch – wenn man entsprechende Erfahrung hat – an der Handschrift, an der Form, an der Grafik der Konzepte, die dann aushängen und zur Beurteilung und Bewertung vorgelegt werden, welche Architekten und Architektinnen dahinter stehen.
Was ich damit sagen will, ist, es kommt nicht auf die Frage der Nonymität oder Anonymität an. Das haben auch verschiedene Architektenkammervertreter und die Vertreter von anderen Architektinnen- und Architektenorganisationen erkannt. In Wahrheit kommt es darauf an, wie eine Jury zusammengesetzt ist und welche Intention ein Auftraggeber hat: Will er, dass zum Beispiel neuere, jüngere Architektur zum Zug kommt, innovativere Architektur zum Zug kommt, oder will er das nicht? Über die Form des Verfahrens ist es kaum steuerbar. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
12.21
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird (471 d.B. und 538 d.B. sowie 8227/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Preineder. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Martin Preineder: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
12.22
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das ist ja noch nicht das KommAustria-Gesetz, auf das wir warten, das derzeit in Begutachtung ist, genauso wie die anderen Medienpakete.
Mich überrascht dabei etwas schon sehr. Herr Staatssekretär, Sie sind in dieser Funktion der Erste, der keine Kommunikation übt, weder mit den anderen Fraktionen noch mit der Szene selbst. Ich nehme an, am 28. Dezember ist die Begutachtung ja beendet, Sie laden hoffentlich im Jänner zu Gesprächen ein, damit wir jenen großen Reformbedarf gemeinsam besprechen. Ein fix und fertiges Produkt vorzulegen und dann zu glauben, da stimmt ihr zu oder eben nicht, das ist bisher bei Mediengesetzen nicht üblich gewesen. Das muss ich ehrlich sagen.
Bei Ihrem Vorvorgänger, beim Kollegen Morak – dessen Politik ich nicht immer geteilt habe, wie Sie verstehen können –, waren eine regelmäßige Konsultation und regelmäßige Gespräche an der Tagesordnung. Das war eine andere politische Kultur, als ich sie jetzt erleben muss.
Warum wir heute gegen diese minimale Änderung sind, die ja heute in mehreren Gesetzen stattfindet, das ist der Artikel 20 Abs. 2. Diese Form der Unterrichtungspflicht der Datenschutzkommission im Dienstrecht, jetzt auch in der KommAustria findet nicht unsere Zustimmung, denn es ist hinten herum, über die Hintertür versucht worden, dem Bundeskanzleramt oder Ministern die Möglichkeit zu geben, einer sogenannten unabhängigen Behörde zu signalisieren, was man will.
Ich weiß schon, der Bundeskommunikationssenat lässt das sicherlich nicht so mit sich machen und hat ein etwas anderes Selbstverständnis, aber auch hier wirkt das. Und genau diese minimale Gesetzesänderung in drei Zeilen zielt exakt auf diese Konstruktion ab. Das dürfte jetzt irgendwie der neue Gag dieser Regierung sein, genau diese Unterrichtungspflichten durchgehend einzuführen. Dass Sie das jetzt auch in der KommAustria machen, sehe ich zu ihrem Nachteil.
Sie wissen, dass ich ein Bekenner dessen bin – egal, welche Regierungskoalition es war –, dass die KommAustria einer der wichtigsten Meilensteine als Medienbehörde in unserem Land ist. Das große Ziel von uns allen muss es sein, gerade eine sensible Medienbehörde tatsächlich unabhängig zu machen und nicht durch die Hintertür wiederum über Unterrichtungsrechte dem Bundeskanzleramt, der Ressortführung, aber auch in dem Fall dem Infrastrukturministerium hier Möglichkeiten einzuräumen.
Wenn man parlamentarische Kontrolle tatsächlich will, Herr Staatssekretär, dann geht das auch über die parlamentarische Kontrolle. (Bundesrat Konecny: Eben nicht!) – Eben schon. Ich kann das über ein Anfragerecht machen. (Bundesrat Konecny: Wen willst du denn da fragen? Den Bundeskanzler oder die Ministerin, die das nicht wissen dürfen?)
Die können das an jene unabhängige Behörde weiterleiten und um Stellungnahme aufgrund einer parlamentarischen Anfrage bitten. (Bundesrat Konecny: Die sind dem gegenüber nicht weisungsgebunden!) – Das passiert doch jetzt auch, lieber Kollege Konecny. (Bundesrat Konecny: Nicht bei weisungsfrei gestellten Dienststellen!) Ich kann sie um eine Stellungnahme bitten aufgrund einer parlamentarischen Anfrage, und eine parlamentarische Anfrage ist ein transparenter Prozess. Aber gut, wir sehen, wir beide sind hier nicht einer Meinung.
Trotzdem, das Ziel muss sein, eine Medienbehörde am Ende dieses Prozesses, der vielleicht im März, vielleicht im April abgeschlossen ist, weisungsfrei zu bekommen. Ich glaube, das zeigen uns auch andere Staaten, dass es möglich ist, echte weisungsfreie Medienbehörden zu haben. Das sollte auch das Ziel für die KommAustria sein. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.)
12.27
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.
12.27
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Ich habe dem Kollegen Schennach vorher zugeraunt, ich brauche 47 Sekunden. Ich fürchte, das werde ich angesichts dieser völlig unverständlichen Wortmeldung nicht ganz einhalten können.
Wir haben eine weisungsfrei gestellte, unabhängige Medienbehörde, aber das kann doch nicht bedeuten, dass die unverändert politisch Verantwortlichen nicht einmal informiert werden. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit den Interpellationsrechten von Nationalrat und Bundesrat.
Die Unterrichtung ist unterschiedlich für die beiden Genannten – Bundeskanzler respektive Verkehrsministerin – geregelt, über welche Gegenstände zu unterrichten ist oder sie sich unterrichten können. Aber klar ist, dass eine Kenntnis dieser Tätigkeit über eine Stellungnahme hinaus bei den letztlich politisch Verantwortlichen verbleiben oder in diesem Fall neu geschaffen werden muss.
Ich halte das für eine Selbstverständlichkeit. Das ist auch eng verbunden zu sehen mit der Weisungsfreistellung von Behörden, dass diese gegenüber der Politik, Minister, Parlament auch eine Informationspflicht, eine Unterrichtungspflicht haben.
Ich glaube, daran den Verdacht zu knüpfen, nun sollte durch die Hintertür die KommAustria unter irgendeine Knute gebracht werden, beweist eine etwas zu farbige politische Phantasie.
Nein, der Grundsatz der Weisungsfreistellung der KommAustria wird dadurch in keiner Weise berührt, aber die Rechte des Nationalrates und auch des Bundesrates, die entsprechenden Vorgänge in Anfragen zu behandeln, das wird sichergestellt. Auch du, Stefan (in Richtung des Bundesrates Schennach), bist eingeladen, die kritische Beobachtung der KommAustria durch solche Anfragen zu untermauern. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dr. Kühnel.)
12.30
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.
12.30
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Eigentlich wollte ich mich nur ganz kurz zu Wort melden, jetzt muss ich doch auch dem Kollegen Schennach noch einmal antworten. (Bundesrat Schennach: Tut mir leid, dass ich euch Arbeit gemacht habe!) – Nein, das ist kein Thema.
Aus dem Umstand, dass wir beide noch nicht über den Begutachtungsentwurf des jetzigen ORF-Gesetzes und über alles, was dazugehört, gesprochen haben, abzuleiten, dass ich mit niemandem – Sie haben auch die Szene erwähnt – darüber gesprochen habe, ist schlicht und einfach falsch. Ich habe im Laufe des letzten Jahres, ich glaube, mit fast jedem aus der Szene – noch nicht mit jedem aus der Politik, da gebe ich Ihnen recht – über dieses Thema gesprochen. Wir haben einen Entwurf erarbeitet, der Entwurf ist in Begutachtung gegangen. Es werden, wie es dazugehört, dann die Stellungnahmen eingearbeitet, und wir werden dann auch entsprechende Gespräche führen.
Was nun jedenfalls enthalten ist, was es bisher nicht gibt, ist eine unabhängige Medienbehörde erster Instanz. Das ist etwas, was weiter geht als das, was die EU-Kommission von uns haben wollte. Die EU-Kommission hat nur eine vom ORF unabhängige Behörde als Aufsichtsbehörde verlangt. Wir wollen darüber hinausgehen und wollen sie verfassungsrechtlich unabhängig stellen. Das, was jetzt stattfindet, ist, dass wir einen verfassungsrechtlichen Auftrag umsetzen, und das gültige Verfassungsrecht, das in diesem Haus beschlossen wurde, sieht vor, dass wir bis 31. Dezember dieses Jahres diese Auskunftsverpflichtung auf der einen Seite und das Auskunftsrecht, sozusagen von der anderen Seite gesehen, einfachgesetzlich festlegen müssen, nämlich auch mit dem Hintergrund, dass es dann die Interpellationsmöglichkeit des Parlaments gibt.
Sie können den Bundeskanzler nicht auffordern, dass er Ihnen zur KommAustria Auskunft gibt, wenn er nicht das Recht hat, eine Auskunft von dort zu verlangen. Und daher hat diese Regelung den Sinn, dass es mehr parlamentarische Diskussion, mehr parlamentarische Kontrolle über auch verfassungsrechtlich unabhängig gestellte Behörden gibt.
Ich meine, das ist eine Frage, wie man den Rechtsstaat insgesamt konstruiert. Wenn man der Meinung ist, das Volk ist der Souverän und in Vertretung des Volkes das Parlament, dann glaube ich, dass jede Einrichtung des Staates, auch wenn sie unabhängig gestellt ist, zumindest dorthin berichten muss. Und genau das machen wir jetzt mit dieser gesetzlichen Vorlage. Täten wir es nicht, wie gesagt, würden wir gegen den verfassungsrechtlichen Auftrag verstoßen, und das kann wohl auch nicht Ihre Intention sein.
Im Übrigen wollte ich mich auch zu Wort melden, um mich für die sachliche Diskussion, die ich jetzt ein Jahr hindurch hier im Bundesrat miterleben durfte, zu bedanken und Ihnen frohe Feiertage, frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr zu wünschen. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
12.33
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Staatssekretär, wir wünschen Ihnen auch frohe Weihnachten!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft erlassen
(Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Urlaubsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Alkoholsteuergesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Datenschutzgesetz 2000, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Personenstandsgesetz, das Namensänderungsgesetz, das Passgesetz 1992, das Meldegesetz 1991, das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Ärztegesetz 1998, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Bilanzbuchhaltungsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Studienförderungsgesetz 1992, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Patentgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz, das Entwicklungshelfergesetz, das Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen geändert werden (485 d.B. und 558 d.B. sowie 8217/BR d.B. und 8228/BR d.B.)
7. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, BGBl. I Nr. 157/1994, geändert wird (559 d.B. sowie 8229/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 6 und 7 ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren des Gemeinderates! (Heiterkeit. – Bundesrat Konecny: Nein: Bundesrat!) Meine Damen und Herren des Bundesrates!
Zu Punkt 6. Der Bericht des Justizausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zum Antrag über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft erlassen (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG) und andere Gesetze geändert werden.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zu Punkt 7. Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993, BGBl. I Nr. 157/1994 geändert wird, liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates ein seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Podgorschek. – Bitte.
12.36
Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister Bandion-Ortner! Geschätzte Kollegin Lugsteiner, ich kann Sie beruhigen: Ich bin auch Gemeinderat, also habe ich mich durchaus angesprochen gefühlt.
Diesen Tagesordnungspunkt betreffend gebe ich zu, das ist eine sehr komplizierte Thematik, die nicht einfach zu behandeln ist. Das hängt natürlich sehr stark vom jeweiligen Zugang ab, den man zu diesem Thema hat. Aber nach unterschiedlichen Abwägungen, wobei man sich über die Auswirkung dieses Gesetzentwurfes Gedanken macht, kommen wir Freiheitliche natürlich zu einem anderen Schluss als die Mehrheit des Bundesrates – davon gehe ich aus. (Bundesrat Konecny: Natürlich!)
Ich gehe auch davon aus, dass ich mit meinem Redebeitrag niemanden überzeugen werde, aber dennoch ... (Bundesrätin Mühlwerth: Wer weiß?! – Bundesrat Mag. Klug: Anstrengen!) – Nein, ich glaube, ich werde sicherlich niemanden der hier anwesenden Bundesräte überzeugen, weil ich denke, der Druck der Klubs ist stärker als meine Argumente. (Rufe bei SPÖ und ÖVP: Nein, nein! – Bundesrat Konecny: Das ist ein Irrtum!) Man wird es ja bei der Abstimmung sehen. (Bundesrat Dr. Kühnel: Das ist nicht so wie beim Strache! – Bundesrat Mag. Klug: Kommen jetzt noch Argumente?)
Oberflächlich betrachtet, gebe ich zu, wird es einerseits durchaus zu vielen Ansätzen von Gerechtigkeit in diesen Bereichen kommen, obwohl ich andererseits sehe, dass gewisse Bereiche wie Mietrecht oder Erbrecht durch zivilrechtliche Maßnahmen zu regeln sind.
Es werden bei dieser eingetragenen Partnerschaft Interessen in den Vordergrund gestellt, wo ich mich frage: Sind sie wirklich das Entscheidende für ein künftiges Zusammenleben? – Es könnte genauso sein, dass ich sage, es kommen zwei Menschen zu
sammen, bei denen das Golfspielen, das Tennisspielen oder gemeinsame Computerspiele im Vordergrund stehen, aber nein, es werden in diesem Falle die gemeinsamen sexuellen Interessen in den Vordergrund gestellt. (Bundesrat Dönmez: Stört ja niemanden!)
Diese sexuellen Interessen stellen für mich kein Problem dar, solange sie sich in den eigenen vier Wänden abspielen und solange sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Konecny: Bitte, das ist ja peinlich!) Das ist reine Privatsache und hat meiner Meinung nach nichts damit zu tun. Aber es ist eine gewisse Lobby, die ganz bewusst diese gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit der Institution der Ehe, also der Partnerschaft von Mann und Frau, gleichsetzen will. (Ruf bei der ÖVP: Das tun wir nicht!)
Da stellt sich für mich selbstverständlich die Sinnfrage (Bundesrat Konecny: Ihre?) – ja, für mich –, die Sinnfrage: Was ist letzten Endes der Sinn unseres Lebens? Geht es nach unserem aktuellen, gegenwärtigen hedonistischen Weltbild, dann ist es selbstverständlich, dass das Ausleben der persönlichen Bedürfnisse in den Vordergrund gestellt ist und dass sich gewisse Menschen dabei selbst verwirklichen wollen. Geht es aber nach unserem Dasein in einem letzten Endes kulturellen, zivilisatorischen und historischen, aber auch religiösen Kontext, sprich Zusammenhang, dann sieht für mich die Sache wesentlich anders aus. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Konecny.) – Ich muss mir auch manchmal Reden anhören, die mir nicht gefallen.
Da geht es andererseits um den Generationenvertrag, der uns dazu verpflichtet, alles für den Erhalt der Ehe zu tun und zu fördern, was das Kinderkriegen, aber auch das Großziehen unserer Kinder ermöglicht. (Bundesrat Konecny: Das Großziehen können gleichgeschlechtliche Partner nicht?)
In kultureller Hinsicht sehe ich mich als wertkonservativer Mensch verpflichtet, das ererbte und hinterlassene Kulturgut in die nächste Generation zu tragen und alles zu tun, dass es meine Nachkommenschaft auch in den nächsten Generationen weiter erhalten können.
Zum religiösen Aspekt kann und will ich mich auch nicht äußern, da ich dazu nicht kompetent bin, aber dazu hat ja jeder Bundesrat mittlerweile unzählige Schriften und E-Mails bekommen. (Bundesrat Mag. Klug: Der Generationenvertrag gehört in die Pensionsversicherung!)
Wir stehen daher vor der Tatsache, dass durch dieses Gesetz eine Entwicklung ins Rollen gebracht wird, die ich aus grundsätzlichen Erwägungen ablehne, auch wenn einzelne Betroffene dies nicht verstehen wollen und können. Deren Motive sind natürlich unterschiedlicher Natur. Das verstehe ich. Das ist einerseits das bewusste Zerstören von gewachsenen und jahrhundertealten Strukturen. Dazu gehört die Familie. Es tut mir weh, wenn die ÖVP hier am Gängelband von gesellschaftszerstörenden Lobbyisten ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber Sie werden das vor Ihren Wählern ja selbst verantworten müssen. (Beifall bei der FPÖ.)
Abschließend kann ich nur die Feststellung treffen, dass alle Kulturen, die der gleichgeschlechtlichen Liebe zu breiten Raum gegeben haben und diese zu sehr in den Vordergrund gestellt haben, kulturell und letzten Endes moralisch zugrunde gegangen (Bundesrat Kalina: Kärnten! – Heiterkeit und Beifall bei Bundesräten der SPÖ) und durch jüngere, unverbrauchte Kulturen ersetzt worden sind.
In meiner Verantwortung für meine Nachkommenschaft und deren Kindeskinder werde und kann ich diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
12.44
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte, Herr Kollege.
12.44
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich bei diesem Tagesordnungspunkt auch deswegen zu Wort gemeldet, weil ich unverdächtig bin. Wer meine Biographie, vielleicht im Bundesratsverzeichnis, gelesen hat, sieht, dass ich an niemandes Gängelband hänge – ich persönlich nicht und die Österreichische Volkspartei schon gar nicht. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Thema verfolgt uns im wahrsten Sinn des Wortes innerhalb der Österreichischen Volkspartei seit einem Jahrzehnt, würde ich sagen, und wir haben es uns nicht leicht gemacht. Wir haben diese Materie, diese Problematik intensivst diskutiert. Ich erinnere nur daran: In den Perspektivengruppen der Österreichischen Volkspartei gab es eine offene, direkte Diskussion mit Pro und Contras, mit Vorhalten, mit Bedenken, mit Zukunftsvorschlägen. Ich denke, jeder, der sich intensiv damit beschäftigt hat, muss schlussendlich zu einer Entscheidung gelangen, die letzten Endes auch eine persönliche Entscheidung ist und nicht eine, die von irgendwo vorgegeben wird.
Ich sehe diese Abstimmung heute hier zu diesem Thema als problematisch, denn ich hätte mir persönlich auch eine namentliche Abstimmung sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat vorstellen können. Ich glaube, dann hätte jeder Abgeordnete auch zeigen können ... (Bundesrätin Mühlwerth: Das haben wir eh! Das haben wir schon gehabt! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ.) Ja, macht ja nichts. Das ist meine persönliche Meinung dazu.
Dann hätte ich mir wahrscheinlich persönlich nicht leichter getan, aber es wäre Zeit gewesen, einmal zu sagen: Schluss der Debatte! Wir haben Jahrzehnte diskutiert, und es ist einem modernen Parlament zuzumuten, irgendwann einmal eine Entscheidung zu finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Vorredner hat es schon erwähnt: Jeder von uns hat in den letzten Wochen unzählige Zuschriften bekommen. Ich persönlich habe, glaube ich, tausend E-Mails und Zusendungen von Organisationen bekommen, für die ich nicht unbedingt große Sympathien habe, obwohl ich Mitglied einer katholisch-österreichischen Studentenverbindung bin und daher einen anderen Zugang zu diesem Thema, auch persönlich, habe. Aber ich frage mich nur: Wo sind diese Gruppen in den letzten Jahren gewesen? Wo haben sie sich gemeldet, wenn es darum gegangen ist, hier Lösungsvorschläge zu machen?
Herr Podgorschek, eines muss ich zurückweisen: Die Österreichische Volkspartei wird auch nach dem heutigen mehrheitlich gefassten Beschluss die Zukunftspartei und die Partei der Familie und der Kinder in Österreich sein. Daran können Sie nicht einmal eine Sekunde zweifeln. Das gehört zur Grundsubstanz, zu unseren Werten in der Österreichischen Volkspartei. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich weise auch zurück, dass dieses Gesetz über die eingetragene Partnerschaft irgendetwas mit der Ehe in unserem Sinne zu tun hat. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass aus unserem Selbstverständnis eine Ehe gegründet wird – nicht nur, weil sie für mich ein Sakrament ist –, um sich fortzupflanzen, um Kinder zu bekommen. Es gibt natürlich auch kinderlose Ehen, ob freiwillig oder nicht. Daher haben wir in dieser Materie auch die Problematik der Diskriminierung von Ehepartnern, heterosexuellen Ehepartnern ohne Kinder und homosexuellen Partnern auf der anderen Seite. Da hätten wir ganz sicher eine Klage vor dem Menschengerichtshof in Straßburg zu erwarten. Daher müssen wir diese Dinge auch entsprechend beachten.
Ich habe auch – das ist auch meine persönliche Meinung dazu, weil es um die Kirchen, um den religiösen Hintergrund geht – kein Problem damit, wenn sich eine Glaubensge
meinschaft in Österreich, die evangelische Kirche, zumutet, dass evangelische Pfarrer diese homosexuellen Paare segnen. Das ist auch schon passiert und gehört zur Gesamtperspektive dieses Themas.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In unserer Rechtsordnung gibt es auch schon andere Materien, die in die ähnliche Richtung gegangen sind. Wir haben gesetzliche Bestimmungen über Lebensgemeinschaften. Dieses Eingetragene Partnerschaft-Gesetz setzt das natürlich fort und bietet zumindest in Zukunft dieser Gruppe von Mitbürgern Rechtssicherheit. Wenn man sich den Gesetzestext genauer ansieht, dann geht das ja bis zur Gewerbeordnung und bis zu anderen Gesetzesmaterien, wo es um Betriebsnachfolge et cetera, et cetera geht. Das sind Materien, die auch Menschen oder Gruppen, die nicht mit diesem Gesetz einverstanden sind, äußerst logisch erscheinen müssen. Wenn man ja sagt zur Eintragung dieser Partnerschaft, dann kann es natürlich nur so sein, dass man andere Gesetzesmaterien analog dazu anpasst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe schon erwähnt, für uns von der Österreichischen Volkspartei bleibt die Ehe zentraler Mittelpunkt unserer Familienpolitik. Zu einer vollkommenen Familie gehören für uns natürlich auch Kinder, und das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Dafür stehen unsere Mandatare, dafür steht unser Grundsatzprogramm.
Wenn ich heute zustimmen kann – und das nicht aus Überlegungen, die leichtfertig sind –, dann deswegen, weil im Gesetz zwei Dinge nicht passiert sind. Das Erste ist: keine Adoptionsmöglichkeiten für Paare gleichgeschlechtlicher Ausrichtung. (Bundesrätin Mühlwerth: Das werden wir erst sehen, ob das hält!) Das wäre für mich, Frau Kollegin Mühlwerth, der absolute Knackpunkt einer Ablehnung. Das ist so. Ich habe das auch in meinen eigenen Reihen kundgetan.
Und das Zweite ist, zu vermeiden, dass diese Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit einer Eheschließung verwechselt wird. Es war für mich nicht die Fahnenfrage, wo das passiert, aber ich finde diesen Kompromiss sehr gut, dass diese Eintragung auf den Magistraten und Bezirksämtern passiert und nicht am Standesamt. So wird schon von Haus aus eine Verwechslung mit einer Eheschließung hintangehalten. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist nur mehr eine Frage des ...!)
Sie haben schon recht, Frau Kollegin Mühlwerth, aus der Vergangenheit her weiß ich von den anderen Initiativen, HOSI et cetera, dass natürlich nach jedem erreichten Ziel ein nächstes kommt. Aber für uns – und ich glaube, da spreche ich durchaus auch im Namen meiner Kollegen, meiner Fraktion – ist damit der Level erreicht, was für uns, für die Österreichische Volkspartei zumutbar ist. Und ich glaube, es ist ein Kompromiss, mit dem wir in Zukunft leben, argumentieren und auch umgehen können, auch als christlich-demokratische Partei.
In diesem Sinne stimmt unsere Fraktion wahrscheinlich nicht geschlossen, aber doch mehrheitlich diesem Gesetzesvorschlag zu. Und ich hoffe, dass wir für beide Seiten damit einen positiven Beitrag leisten, um ein friedliches zivilisatorisches Miteinander in unserer Republik weiterhin zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP.)
12.52
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Kollege.
12.52
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Das ist keine komplizierte Materie. Das ist vielleicht eine emotionale, aber keine komplizierte – und über dem Ganzen steht die Gleichheit von Bürgern und Bürgerinnen. Ich
sage es gleich, ich stehe zwar hier als Kontraredner, ich werde aber dem Gesetz zustimmen, da es ein wichtiger Schritt ist. (Beifall bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
Irene Brickner hat im „Standard“ geschrieben: „Willkommen im 20. Jahrhundert!“ – Das ist kein Schreibfehler, denn wir bewegen uns in Österreich im Rahmen einer Debatte der Diskriminierung aus dem 19. Jahrhundert und versuchen nun einmal in einem ersten Schritt, die gröbsten Diskriminierungen wegzubekommen in Richtung einer Gleichstellung.
Herr Kollege Podgorschek, wissen Sie, dass es Menschen gibt, die aus Liebe zueinander finden? Für Sie gibt es dies offensichtlich nicht. Und wissen Sie, dass Menschen, die nicht in Liebe zueinander finden können, leiden? Und diese Form von Leid ist mit Sicherheit weder Auftrag der Schöpfung noch ein religiöser Auftrag.
Wenn wir davon ausgehen – und ich kenne kein besseres Werk als den Hyde-Report, in dem diese Zahlen zu finden sind –, dass in jeder Gesellschaft 15 Prozent der Menschen dauerhaft, vorübergehend oder von Fall zu Fall homosexuell sind, so sind das 15 Prozent der FPÖ, 15 Prozent der katholischen Kirche, 15 Prozent der ÖVP, der SPÖ, der Grünen oder des BZÖ. (Zwischenruf des Bundesrates Zangerl.) 20 Prozent der Liste Fritz. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Kneifel: Das war jetzt eine Diskriminierung der Liste Fritz!)
Diesen Menschen, diesen 15 Prozent verhelfen wir zu nichts anderem als zu Gleichheit und Gleichbehandlung: Gleichbehandlung im Bereich des Arbeitsrechtes, des Sozialrechts, des Sozialversicherungsrechts, des Abgabenrechts, des Zivil- und Strafrechts, aber nicht in allen Bereichen, und das ist auch bedauerlich, dass es diese Form der „Ehe light“ ist, die Herr Perhab hier aus seiner Sichtweise dargestellt hat.
Anfang 2010 wird dieses Gesetz nicht um eine Prüfung umhinkommen, nämlich vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, wo Verfahren bezüglich Österreich anhängig sind, denn es muss diese Form der „Ehe light“ derzeit noch immer die Kriterien erfüllen, dass sie tatsächlich gleich ist.
Es ist ein unzeitgemäßer Kompromiss, Herr Kollege Perhab, dieser Kompromiss, den Sie so gut gefunden haben, denn die Gleichstellung, um die es uns geht, ist nur über Umwege und manchmal nur über Umwege und Geld möglich. Das muss man auch sehen. Zum Beispiel kostet es, den gemeinsamen Nachnamen anzunehmen oder einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen, für gleichgeschlechtliche Paare 580 €. Das ist eine Frage, ob das unter dem Aspekt der Gleichheit standhält.
In ganz Deutschland, in jedem Friseursalon, Pedikürsalon, schlagen die Herzen der 55- bis 75-jährigen Frauen für den Hansi Hinterseer Deutschlands: für den mit Platin ausgezeichneten Patrick Lindner. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Nein, das ist kein schlechtes Beispiel, denn ganz Deutschland hat an diesem Adoptionsprozess mit Begeisterung teilgenommen.
Wenn wir uns heute anschauen, in welchen Situationen Kinder in Familien – also in normalen Verhältnissen, wie Sie sagen – oft aufwachsen und welche grauenhaften Schicksale es hier gibt, so verstehe ich Ihre Angst nicht. Gott sei Dank leben wir nicht in einem Staat, in dem es zwischen Kirche und Staat keine Trennung gibt. Ja, die Kirche, die Mehrheitskirche in Österreich hat ein Sakrament, das heißt Ehe. Das soll man aber nicht vergleichen mit dem, was der Staat eingeführt hat. Wir sind hier Gesetzgeber, und deshalb interessiert uns das, was der Staat macht, und der Staat hat die Ehe als Vertrag eingeführt.
Die Ehe ist nicht nur ökonomisch gesehen die am meisten gebeutelte ökonomische Einheit in diesem Land, sondern sie ist auch eine vertragliche Gemeinschaft.
Es geht in dieser Debatte im Grundsätzlichen auch darum, was denn eigentlich Familie ist. Ich meine, eines ist uns hier allen, glaube ich, klar: Vater-Mutter-Kind ist schon lange nicht mehr Familie (Ruf bei der FPÖ: Doch, ist es noch immer! – weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ), ist schon lange nicht mehr Familie, wenn 50 Prozent der Österreicher in Patchwork Families leben, wenn jede zweite Ehe geschieden wird. Dieses Bild, an dem Sie festhalten, führt auf der katholischen Seite zu genau jenen Härten, die alle Wiederverheirateten treffen, etwa dass sie von den Sakramenten ausgeschlossen werden. Das kann weder Ziel christlicher Lehre und Ansehen sein, noch kann es Ziel eines Staates sein, der versuchen muss zu sehen, dass sich so, wie sich unsere Verfassung ändert, auch eine Gesellschaft verändert – und mit ihr ihre Grundprinzipien.
Wenn der Kollege gemeint hat, dass es da gewisse Lobbys gibt – damit meint er wahrscheinlich Religions- und Staatszerstörer –, dann muss man schon eines sagen: Die Form der Ehe und der Familie – wie wir sie kennen – ist jung gegenüber der Homosexualität, die sicher drei- oder viertausend Jahre älter ist als die Form der Ehe- und Familienführung, die wir heute kennen. Genau diese Form der Ehe- und Familienführung ist längst auf der Titanic angekommen, sonst würde nicht jede zweite Ehe geschieden werden. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir eine Gesellschaft von Patchworkfamilien sind, und wenn wir das einmal zur Kenntnis genommen haben, dann können wir uns vielleicht auch wieder freuen über mehr Geburten in Österreich und müssen uns nicht über sinkende Geburtenzahlen ärgern. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.)
Meine Damen und Herren, es gibt 45 Ungleichbehandlungen, die nach wie vor bestehen – darüber wird das Jahr 2010 Auskunft geben, zumindest der Europäische Menschenrechtsgerichtshof –, für mich ist hier ein großer Schritt gesetzt worden, auch wenn es zum Beispiel das Verbot medizinisch unterstützter Fortpflanzung nach wie vor gibt oder nicht automatisch – wie ich schon gesagt habe – einen gemeinsamen Ehenamen.
Die Stadt Salzburg und die Stadt Wien zeigen, dass es auch anders geht. Wir können auch schöne Trauungszeremonien veranstalten. Diese zwei Städte haben ein Zeichen gesetzt – ich nehme an, es werden noch viele andere nachfolgen, die Standesämter haben –, dass es völlig unzeitgemäß ist, daran festzuhalten, ja keine offizielle Trauung oder offizielle Trauzeugen zu erlauben. Was ist denn so schlimm, wenn Kollege Konecny und ich zum Beispiel irgendeine Eheschließung bezeugen würden? Es ist ja nur eine Zeugenschaft zu einem Vertrag, der auf staatlicher Ebene geschlossen wird.
Wenn wir uns die Kirchen anschauen, so müssen wir eines sagen: Die Homosexualität ist dort längst evident. Wir brauchen uns ja nur die vielen, vielen Probleme anzuschauen. Ich muss nur Irland erwähnen, ohne dass hier ein großes Gemurmel ausbricht; ich brauche nur Kardinal Groër zu erwähnen, ohne dass großes Gemurmel ausbricht. Ich kann es weiterführen und weiterführen.
Man muss nur offen und ehrlich sein, und wir müssen seelsorgerisch damit umgehen können, nicht diskriminierend. (Bundesrat Kneifel: Wir sind aber im Parlament, nicht im Pastoralamt!) Wir müssen Antworten finden, und wir sehen, dass christliche Kirchen wie zum Beispiel die evangelische – in der Mitglieder eurer Partei ja durchaus Heimat gefunden haben – dieser Frage durch Segnungen viel offener gegenübersteht als der Redner, den wir hier gehört haben.
In diesem Sinne zusammenfassend: Ja, wir nehmen diesen ersten und großen Schritt, und ich weiß – ich schaue jetzt ganz bewusst zum Kollegen Perhab –, dass es kein einfacher Schritt war. Das akzeptiere und respektiere ich, und ich kann es auch anerkennen, wenn Sie sagen: Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen.
Deshalb werde ich diesem Gesetz zustimmen, weil es dieser erste große Schritt ist. Aber ich glaube, es darf und kann nicht der letzte Schritt sein. – Danke. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
13.03
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kalina. – Bitte.
13.04
Bundesrat Josef Kalina (SPÖ, Wien): Frau Ministerin! Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Es ist eine ins zutiefst Persönliche reichende Materie, die wir heute debattieren, und es gibt Versuche, das zu polemisieren, wie es auch im Nationalrat war. Ich habe mir das natürlich angeschaut und die von den Parlamentsstenographen vermerkten Zwischenrufe gelesen, die aus dieser Fraktion – bei der man nicht weiß, ob FKK, PKK, BZÖ oder FPÖ, was weiß ich – kamen. (Allgemeine Heiterkeit. – Bundesrat Mag. Klug: FKK! FKK!) Sie waren alle von einem nicht zu unterbietenden tiefen Niveau gekennzeichnet. Kollege Podgorschek muss noch üben, er bringt das noch nicht, aber er hat sich bemüht. Was ich Kollegen Podgorschek, der jetzt etwas anderes zu tun hat, sagen wollte, hebe ich mir auf – vielleicht kommt er noch – und widme mich etwas anderem. (Bundesrätin Mühlwerth: Er kann es auch nachlesen, das reicht völlig!)
Zunächst zu dem, was Kollege Schennach gesagt hat, zu der Frage der Gesellschaft und Verfassung. Das ist ja eine der entscheidenden Fragen. Wir müssen feststellen, und es ist keine neue Erkenntnis, dass die Gesellschaft sich viel schneller bewegt als die Verfassung. So sind wir in vielen Fragen dazu aufgerufen, etwas zu verändern. Eine der grundsätzlichen Fragen, die wir hier debattieren, ist, inwieweit der Staat oder die Gesellschaft insgesamt ins Leben der Menschen eingreift – auch in ganz private Dinge wie die Frage der sexuellen Orientierung.
Seit es Menschen gibt, regelt die Gemeinschaft – und in der Folge seit es Staaten gibt, seit der Antike – dieses Zusammenleben. Aber worum geht es? Warum wird das geregelt? Es wird geregelt, weil es – und ich glaube, das sollte man sich bei solch einer heiklen, persönlichen Materie vor Augen führen – um Rechte und Pflichten und um Verantwortung füreinander geht. In diesem Sinn hat sich die Gesellschaft natürlich ganz schnell geändert, in den letzten hundert Jahren dramatisch schnell. Deswegen muss der Staat sinnvollerweise hier die Regeln verändern, weil bestimmte Dinge – eben was die sexuelle Orientierung oder anderes betrifft – einfach nicht mehr vom Staat zu regeln sind, aber sehr wohl zu regeln ist, welche Verantwortung man für einen anderen Menschen übernimmt dadurch, dass man sich an ihn bindet.
Dabei ist für mich persönlich nicht so sehr relevant, ob das Mann und Frau oder Mann und Mann oder Frau und Frau sind, sondern wichtig ist – was ich als Humanist und wahrscheinlich auch viele Christen sehr gut finden – die Frage der Verantwortung, die man für jemand anderen übernimmt, und sich dauerhaft dazu zu bekennen. Dann ist der Staat gefordert, darauf zu schauen, dass diese Verantwortung und dieses Bekennen keine leeren Worte sind, sondern dass das auch ausgeübt wird. Sonst könnte ja jeder Mann davonlaufen, ohne irgendetwas zu zahlen, wenn man sagt, dass der Staat das gar nicht regeln muss. Er muss es eben regeln.
Daher ist es für mich eine klare Sache, dass auch Menschen mit homosexueller Orientierung, wenn sie das wollen, was ja jeder vernünftige Mensch, ob Humanist oder Christ, nur begrüßen kann, füreinander Verantwortung auf Dauer übernehmen können sollen und dass diese Verantwortung auch vom Staat abgesichert wird. Genau darum geht es.
Es sind natürlich oft auch tief sitzende Ängste, es sollte sich jeder selbst fragen, wie etwa Kollege Podgorschek, warum man da solche furchtbaren Fortpflanzungsängste hat.
Der Generationenvertrag, der hier erwähnt wurde, stammt aus der Pensionsversicherung, hat aber mit dem Thema heute nichts zu tun. Ich möchte gerne wissen, was da das Problem ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Er ist nicht da, aber, liebe Frau Mühlwerth, wenn ich die Augen zumache (der Redner hält sich mit beiden Händen die Augen zu), Sie bleiben trotzdem da. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
Was ich meine, ist: Sie glauben doch nicht im Ernst, dass durch irgendein Gesetz Homosexuelle sich irgendwie fortpflanzen und Kinder bekommen werden, nur weil wir dieses Gesetz nicht beschließen. Das ist ja an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Seien Sie mir nicht böse, das kann man sich wirklich sparen! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
Der bedauerliche Teil – der trotzdem erfreulich ist, weil wir heute einen Schritt gehen – ist, dass sich Österreich mit dem Abbau von Diskriminierungen insgesamt sehr schwer tut und mit dem Abbau von Diskriminierung gegenüber gleichgeschlechtlich orientierten Menschen besonders schwer. Wir waren da nicht einmal andeutungsweise Vorreiter, sondern eigentlich immer bei den Allerletzten, und so ist es leider auch dieses Mal. Gut, aber immerhin, besser spät als gar nicht.
Es war erst 1971 – alle anderen Staaten der damals freien Welt waren schon lange so weit –, als in Österreich unter Broda ... (Bundesrat Podgorschek betritt den Sitzungssaal. – Rufe bei der ÖVP: Jetzt ist er da!) – Jetzt ist er da, ich sage es ihm aber nicht noch einmal; er kann es ja im Protokoll nachlesen. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Mag. Klug: Jetzt muss er lesen!) Aber das wäre jetzt einen Versuch wert. (Der Redner hält sich wieder die Augen zu. – Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Er ist noch immer da, er bleibt auch da. Es klappt bei keinem. – Na gut. Ich muss ein bisschen auf die Zeit schauen, es werden heute 92 Redner in Summe.
Also: Erst im Jahr 1971 wurde das Totalverbot abgeschafft, und erst im Jahr 2002 – unter schwarz-blauer Regierung übrigens – haben wir diesen unsäglichen § 209, „gleichgeschlechtliche Unzucht“, abgeschafft; auch als eines der allerletzten Länder der freien Welt in Europa. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Ja, da waren Sie in der Regierung, da waren Sie auch mit dabei. Das war ja ein guter Schritt, man soll sich dazu bekennen und nicht einen Popanz ... (Bundesrätin Mühlwerth: Ihr wart vorher in der Regierung! Warum habt ihr das nicht schon längst abgeschafft?) – Na ja, da hat es andere Probleme gegeben, die es jetzt auch gibt. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Stimmt.
Ich habe mir da etwas aufgeschrieben auf meinem Zettel, und es ist gut, das jetzt zu sagen – und ich meine das nicht zynisch; es ist ein historisches Zitat –: Es ist das heute ein kleiner Schritt für Österreich, aber es ist ein großer Schritt für die ÖVP. – Das möchte ich ausdrücklich lobend erwähnen, weil es so ist. Ich weiß, welch tief sitzende Ängste viele Menschen haben, gerade aus Ihrem Wählerpotenzial, und daher ist es ein großer Schritt, weil man die Menschen überzeugen muss, weil man Überzeugungsarbeit leisten muss, dass sie hinter diese Ängste sozusagen zurücktreten. Man muss, wie gesagt, klarmachen, dass die Gesellschaft dadurch nicht unterminiert wird, sondern, im Gegenteil, Vertrauen und Verantwortung für Menschen gestärkt werden.
Ich möchte das trotzdem kurz weiterführen: Wir haben jetzt diese wechselseitige Beistands- und Unterhaltspflicht erreicht, und das ist doch etwas, was jeder sozial denkende Mensch, christlich denkende Mensch nur begrüßen kann, dass das geschafft worden ist.
Wir haben mit diesem Gesetz – auch das sollte man für die Kritiker erwähnen – für so tragische Fälle vorgesorgt, wenn ein Partner stirbt, der Hauptmieter ist, dass es dann nicht zu erheblichen Problemen mit dem Wohnrecht kommt. Es kann doch niemand
wollen, dass aufgrund des Erbrechts oder im Krankheitsfall oder bei anderen Dingen die Menschen in unmögliche persönliche Situationen geraten, nur weil ihr Partner nicht dem anderen, sondern eben dem gleichen Geschlecht angehört. Das ist doch lächerlich. Es war höchst an der Zeit, dass man da nicht mehr auf die Kulanz von Behörden oder von Vermietern angewiesen ist, sondern dass das gesetzlich geregelt wird.
Zum Schluss: Die Eintragung nur auf dem Standesamt ist natürlich auch eine lächerliche Einschränkung, die eben diesen Ängsten geschuldet ist. Mich freut in diesem Zusammenhang aber die abgeklärte und gelassene Reaktion auch der Vertreterinnen und Vertreter der Homosexuellenverbände, die klug genug waren, da nicht eine Maximalposition einzunehmen, sondern die gesagt haben: Das, was uns da zugestanden wird, ist für uns sozusagen substanziell wichtig. Es geht uns um die Sache. Natürlich wollen wir das andere auch noch – wir verstehen nicht, warum das nicht möglich sein soll –, aber wir werden dafür nicht noch mehr Druck ausüben, um die Zustimmung zu diesem Entwurf nicht zu gefährden. Es ist wichtig, dass man das jetzt macht, weil es substanziell in den wesentlichen Dingen eine erhebliche Verbesserung bringt.
Die Kinkerlitzchen werden wir hoffentlich auch noch beseitigen können. Es werden mutige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ... (Bundesrat Schennach: Adoption ist wichtig!) – Die Adoption ist sicher eine der noch tiefer sitzenden Ängste, die es da gibt. Die Biologisten glauben ja, es gibt sozusagen eine Erziehung. Ich glaube auch, dass diese Regelungen weitergeführt werden müssen, damit diese Stiefkinder eben keine Probleme im Sorgerecht haben.
Ich bin froh, dass wir heute diesen Schritt schaffen. Es ist, wie gesagt, ein später, ein kleinerer Schritt, als wir uns erhofft haben, aber es ist ein wichtiger Schritt für eine kleine, aber wichtige Gruppe in unserem Land. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Kerschbaum und Schennach.)
13.14
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zwanziger. – Bitte.
13.14
Bundesrat Peter Zwanziger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Nach diesen lustigen Minuten sollten wir, glaube ich, wieder ein bisschen ernster ... (Bundesrat Kraml: Dann haben Sie es nicht verstanden, das war nicht lustig!) – Ihr (in Richtung SPÖ) habt aber alle sehr gelacht. Wir haben nicht gelacht. (Bundesrat Konecny: Ihr habt auch keinen Grund gehabt!) So ist es, es ist auch kein lustiges Thema. Wir sollten es, glaube ich, wirklich ernst nehmen. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die sexuelle Orientierung ist das eine. Von mir aus können Männchen und Weibchen in ihren Gemächern im Prinzip machen, was sie wollen (Bundesrat Mag. Klug: Aber ein bisschen diskriminieren wollen wir schon!) – solange das Ganze freiwillig ist und keine Kinder dabei sind. Sexualität und Liebe sind Privatsache, das ist klar. Ich habe auch überhaupt keine Probleme damit, wenn Gleichgeschlechtliche zusammenleben. (Bundesrat Stadler: Aber?) Aber: Man muss auch sagen, dass es heutzutage ja eigentlich keine Diskriminierung mehr gibt. Das ist viel weniger geworden, denn die Leute sind nicht mehr so wie früher. Früher war es ein Problem für jemanden, wenn er sich geoutet hat. Das war wirklich ein Problem. Das heißt, die Gesellschaft ist ohnehin schon viel weiter. (Bundesrat Konecny: Daher hat der Staat nachzuziehen!)
Aber wohin führt das Ganze? Wohin führt man die Kultur? Wie viel ist die Familie eigentlich noch wert? Wenn man sagt, eine Ehe sei nichts mehr wert (Bundesrat Gruber: Das hat kein Mensch gesagt!), dann muss ich sagen, ich bin jetzt seit vier Jahren verheiratet, habe vier Kinder, für mich ist das ... (Bundesrat Gruber: Wir sind auch ver
heiratet, wir haben auch Kinder! Es hat kein Mensch gesagt, dass das keinen Wert hat!) – Ja, passt.
Aber die Nummer 1 ist die eigentliche Familie. (Bundesrat Gruber: Das ist unbestritten! Das stellt niemand in Abrede!) Die eigentliche Familie ist Vater-Mutter-Kind. Das ist so. Sie können keine Fabriken oder sonst irgendetwas damit beauftragen, Kinder „herzustellen“. Das ist so. (Bundesrat Gruber: Das wollen wir auch nicht!) Männchen – Weibchen, das ist so!
Dass sich die Kirche da einmischt, das ist klar, darüber werde ich jetzt gar nicht großartig philosophieren, wobei ich glaube, dass sich der liebe Gott auch manchmal denkt, dass sein Bodenpersonal oft nicht ganz richtig funktioniert. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
Werte Kolleginnen und Kollegen! Das höchste Gut – noch einmal – im Staat, im Leben ist sicherlich die Familie, und das ist nun einmal Vater-Mutter-Kind; das bleibt die Nummer 1. Wie sich das dann weiterentwickelt, wenn sich jemand scheiden lässt, Patchwork-Familien und so weiter, das ist nicht das Thema, kann auch nicht das Thema sein.
Da von Diskriminierung geredet worden ist – mir ist das selbst auch passiert –: Wenn heute eine Familie, Vater, Mutter und zwei, drei Kinder, einkaufen geht, dann wird sie oft schon blöd ang’schaut, die Leute fragen sich, was ist denn mit denen los, können die sich das überhaupt leisten. – So weit ist die Gesellschaft! Diesbezüglich macht sich niemand Gedanken. (Ruf bei der SPÖ: Das ist nur in Kärnten so!) – Nein, nein, tuts nicht blöd reden, das stimmt überhaupt nicht! Das ist nicht so lustig, das Ganze. (Bundesrat Stadler: Bring’s einmal auf den Punkt!)
Für mich ist es wirklich sehr eigenartig, dass sich manche Parteien mehr Gedanken machen über Linkslinke (Bundesrat Konecny: Manche denken halt! Das schändet aber nicht!), über den Nikolo, über das Kruzifix, über alles andere, was völlig unwichtig ist, als sich um Familien zu kümmern, die zum Beispiel ein Haus gebaut oder eine Wohnung gekauft haben und dann die Arbeit verloren oder sonst irgendein Unglück erlebt haben. Da kümmert sich keiner drum, wenn eine Frau/ein Mann plötzlich allein dasteht mit zwei, drei Kindern. (Bundesrat Mag. Klug: Das 3. Arbeitsmarkt-Paket kommt erst!)
Leider Gottes ist es so, dass hier anscheinend bewusst gesteuert wird in eine Zukunft ... (Bundesrat Schennach: Wer steuert?) – Ich weiß nicht, was du haben willst. (Die Bundesräte Konecny und Schennach: Wer steuert?) Ja ihr, ihr seid ja dabei bei dieser Geschichte, wir sind ja nicht dabei. (Bundesrat Mag. Klug: Stefan, der Steuermann! – Heiterkeit bei der SPÖ.)
Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, dass wir heute eine offene Abstimmung haben, und da werden wir sehen, wer sich wirklich zur Familie bekennt. (Bundesrat Gruber: Genau! Wer ins Mittelalter zurückwill und wer nicht! – Bundesrätin Zwazl: Nein, falsch! ...! – Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
13.19
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Schnider. – Bitte.
13.19
Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es hier auch so emotional zugeht, wie wir das schon in den letzten Tagen und Wochen erlebt haben. Einleitend möchte ich sagen, dass ich mich ganz klar und deutlich dazu bekenne, was wir heute beschließen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Dönmez, Kerschbaum und Schennach. – Bundesrat Mag. Klug: Bravo!)
Ich sage Folgendes dazu: Punkt 1: Es wird für manche verwunderlich sein, dass ich als römisch-katholischer Theologe zustimme. Denn diesbezüglich habe ich damit in den letzten zwei Wochen meine ganz persönlichen Erfahrungen im Internet gemacht, nur um das auch klarzustellen. Ich musste mich in den letzten zwei Wochen schon etwas wundern – aber nicht darüber, dass Christinnen und Christen sich in einen politischen Dialog einbringen, denn das halte ich für großartig. Denn ich halte es auch für ganz wichtig, dass sich die Glaubensgemeinschaften und Kirchen in diesen demokratischen Dialog einbringen, was im Übrigen im Lissabon-Vertrag Artikel 17 Abs. 3 eindringlich steht.
Aber wenn manche meinen, sie würden die kirchliche Position vertreten, dann muss ich mich einfach hierherstellen und sagen: Moment, das mag ein Teil davon sein – so, wie hier im Parlament auch unterschiedliche Teile sind –, aber es gibt auch andere!
Es ist heute bereits angesprochen worden, dass Texte verschickt wurden, was das Religiöse der Thematik betrifft, und ich habe außerdem in den letzten Tagen 1 550 E-Mails erhalten. Schließlich gab es x Anrufe, und Infos wurden via Homepage-Auftritte verschickt. Doch was ich oder wer auch immer zu dieser Thematik sagte beziehungsweise dachte, wurde leider nur als Fragmente der ursprünglichen Gesamttexte verschickt. Deshalb werde ich später auch noch eine kurze Anmerkung zu einem anderen Text machen, der mir in diesem Zusammenhang bedeutsam erscheint.
Doch zuerst zum ersten Punkt: Es ist natürlich keine Frage – und dazu bekennen wir uns, um das auch von Anfang an klarzustellen –, dass die Familie für uns ganz wichtig ist. Überhaupt keine Frage! Wenn mir heute einer der Kirche sagt, dass das für sie ganz wesentlich ist, dann ist das auch keine Frage. Das ist ja klar. Wenn eine Kirche, eine Glaubensgemeinschaft – ich sage das jetzt bewusst so theologisch – ihr Gottes- und Menschenbild so versteht, dass die gewünschte Gemeinschaftsform jene ist, in der Mann und Frau miteinander in Ausrichtung auf Kinder leben, dann ist das auch in Ordnung so. Aber das ist nur das eine. Ich halte es auch für wichtig, dass das gesagt wird. Wir lassen uns das hier auch nicht streitig machen, und wir lassen uns nicht als die sogenannte Unchristen-Partei hinstellen, weil ein paar christliche Allianzen denken, sie seien die Oberpartei und wüssten genau, wie die anderen zu denken haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Kerschbaum und Schennach.)
Ein Wort ist heute schon erwähnt worden, und ich möchte noch etwas dazu sagen. Ich bin ein praktischer Theologe, der genau in die Kategorie gehört, die heute schon angesprochen wurde: Pastoraltheologen. Die haben mit Seelsorge zu tun, das heißt, sie haben mit den Menschen zu tun. Und ich muss mich schon etwas darüber wundern, dass jetzt hier und auch in anderen Diskussionen der Mensch gar nicht so im Blickfeld ist.
Dazu möchte ich als katholischer Theologe etwas sagen, möchte dabei aber auch die evangelischen Theologen und alle anderen aus dem christlichen Umfeld einschließen: Der erste und wichtigste Wert ist, dass es uns um den Menschen geht. Und das wird auch eindeutig gesagt, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Kerschbaum und Schennach. – Ruf bei der SPÖ: Genau!)
Das wird ganz eindeutig gesagt. Es heißt zum Beispiel, dass die Gesetze um der Menschen willen und nicht die Menschen um der Gesetze willen da sind. Ich möchte einmal klar und deutlich sagen, dass wir die Aufgabe haben – das alles können Sie nachlesen, Sie können sich gerne bei mir die Quellen holen oder eine Vorlesung besuchen –, dass wir (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) – Nein, schauen Sie, ich möchte versuchen, ein paar Dinge von meiner Seite klarzustellen, denn sonst heißt es, wir würden uns nicht aus der Ecke heraus trauen.
Für mich gibt es einen obersten Wert. Es muss eine Orientierung am Menschen und auch – Stefan hat das, glaube ich, richtig gesagt – an seinen Emotionen geben. Des
halb ist das – und das sehen wir auch hier, auch an mir – ein sehr emotionales Thema. Jeder, der Menschen kennt, die in unterschiedlichen Lebenssituationen und Lebensformen leben, weiß, dass sie alle um Ehrlichkeit ringen.
Jetzt behaupte ich hier, dass die Menschen und Gruppen, die das wollen, eigentlich etwas wollen, was für uns – gerade auch in der Kirche – ein wichtiger Wert ist, nämlich dass man sich zu jemandem bekennt, dass man sagt, ihm treu bleiben zu wollen.
Es wird immer nur von den Rechten, die einer hat, gesprochen. Es gehören aber auch die Pflichten dazu. Das halte ich für das Wesentliche. Es wird eine Vereinbarung, ein Vertrag geschlossen, der auf Gegenseitigkeit, Wechselseitigkeit beruht, in dem es um Rechte, aber auch um Pflichten geht.
Wenn schon so geredet wird – auch innerhalb der Kirche –, dann sage ich, es sollten schon alle wissen, dass heterosexuelle Paare, die schon vor der Eheschließung sagen, dass sie keine Kinder haben wollen, im Sinne der Kirche eigentlich keine Ehe haben. Nur um das klarzustellen. Ich möchte damit nur untermauern, dass es in dieser Diskussion nicht nur um Homosexuelle, sondern auch um Heterosexuelle geht.
Es muss klargestellt werden, dass dieses Bild eines ist, das aus der christlich-jüdischen Tradition gewachsen ist, es ist ein wichtiges, das wollen wir überhaupt nicht in Frage stellen. Aber ich möchte noch etwas mit einem Text untermalen, und das nicht zu weit, um nichts zu wiederholen, was schon gesagt worden ist.
Das höchste Gut in der Theologie ist – das klingt vielleicht theologisch, aber ich erkläre es gleich – Heiligkeit; entschuldigen Sie, dass ich dieses Wort hier im Parlament so erwähne. Damit ist gemeint, dass der Mensch ehrlich und rechtens vor seinem Gewissen versucht, den Willen Gottes zu erfüllen.
Jetzt lese ich dazu einen Text vor, der nicht irgendeiner ist, sondern aus dem Weltkatechismus der katholischen Kirche stammt, die sich in diesem Katechismus in einem gewissen Kontext auch mit der Homosexualität auseinandersetzt. Der Grund dafür, dass ich diesen Text hier verlesen möchte, ist, dass ich es schade finde, dass alle möglichen anderen Texte zitiert wurden, dieser aber nicht. Denn erstens einmal ist, wie wir wissen, der oberste Redakteur dieses Katechismus Kardinal Schönborn. Wir wissen, zu welcher Zeit er geschrieben wurde. – Lachen Sie nicht, das ist ein ganz ernsthaftes Produkt! (Bundesrätin Michalke: Ja, das glaube ich schon!) Der jetzige Papst und damalige Kardinal Ratzinger hat ihn unterzeichnet. So viel nur, damit niemand sagen kann, ich würde irgendeinen linken Text oder einen sogenannten Sonntagsblättchen-Text nehmen.
Hier steht: „Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind homosexuell veranlagt.“ Punkt. – Eine ganz klare realistische Einschätzung, die in diesem Kirchentext dargelegt wird.
Weiters steht hier: „Ihnen ist mit
Achtung (...) und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner
Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem
Leben den Willen Gottes zu erfüllen“. – So, was
heißt das jetzt? Das heißt,
dass das Oberste, und nur das will ich hier klarstellen, ist (Zwischenruf
der Bundesrätin Michalke.)
Ich gehe nur von Menschen guten Willens aus. Ich unterstelle keiner Gruppe, dass es ihr darum geht, dass bestimmte Menschen dieses Gesetz wollen, um es ganz bewusst für sich hedonistisch oder was weiß ich wie auszuleben. Ich denke, wir sollten dem genauso begegnen: mit Achtung und Takt.
Und das ist für mich der springende Punkt in der Demokratie, das macht den Unterschied aus, ob wir hier als kirchliche Gemeinschaft oder als demokratisch gewähltes Parlament debattieren: Wir haben hier ganz klare Realitäten wahrzunehmen und in
erster Linie dafür zu sorgen – und da sind wir ganz deckungsgleich mit der kirchlichen Meinung –, dass dort, wo es Diskriminierung und Ungerechtigkeit gibt, hingeschaut wird und die Rahmenbedingungen geändert werden.
Das haben wir in einem Maß gemacht, mit dem wir als ÖVP sehr gut zurechtkommen. Wir haben auch signalisiert – weil es dazu Beiträge gab –, dass für uns die Familie ein wichtiger Wert ist. Wir haben – und das gebe ich hier auch ganz ehrlich zu; ich gehöre auch zu dieser Gruppe – ein Zeichen dafür gesetzt, und dadurch braucht sich niemand diskriminiert zu fühlen.
Ich denke, diese Partnerschaft ist nicht am Standesamt einzutragen, sondern in der Bezirksbehörde. Es gibt doch auch hier im Bundesrat genug, die verheiratet sind und deshalb ganz genau wissen, dass die Zeremonie am Standesamt nicht weiß Gott wie feierlich war beziehungsweise ist und man sich woanders erst sein Fest gestaltet hat. Es geht doch dort einzig und allein um einen juristischen Akt. (Bundesrat Mag. Klug: So ist es!) Und um zu zeigen, dass es sich um zwei unterschiedliche Partnerschaften handelt, die in dieser Gesellschaft bestehen, sollen sie meiner Meinung nach auch mit einer bestimmten unterschiedlichen Symbolik aus dem Rechtsumfeld besetzt sein.
Abschließend möchte ich sagen: Überlegen wir uns gut, ob diese Regelung nicht eher in die Richtung geht, dass sich zwei Menschen zueinander bekennen. In einer Zeit, in der jede zweite Ehe geschieden wird, in der viele eigentlich nicht mehr zusammenleben wollen, hat es, möchte ich sagen, für mich einen Wert, wenn sich Menschen zueinander bekennen. Diese haben jahrelang unter der rechtlich unklaren Situation gelitten, und dabei geht es aber eben nicht nur um die gesetzliche Lage und das Schaffen von Rechtsklarheit, sondern auch um Emotionalität.
Rahmenbedingungen, die auf demokratische Weise durch ein Gesetz geschaffen werden, bringen den Menschen Entlastung, weil sie etwas tun können, um in dieser Gesellschaft mit dieser demokratischen Republik anerkannt zu werden. Dazu stehe ich, und deshalb werde ich bei der namentlichen Abstimmung auch eindeutig sagen: Jawohl, ich stehe dazu! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Kerschbaum und Schennach.)
13.30
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dönmez zu Wort. – Bitte. (Bundesrat Schennach – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Bundesrates Dönmez –: Jetzt hast du es schwer! – Bundesrat Dönmez: Jetzt habe ich es wirklich schwer!)
13.30
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Lieber Andreas, lieber Kollege Schnider! Ich habe deiner Rede sehr interessiert und gespannt zugehört, und mir ist die spontane Idee gekommen, dass ich mit Kollegin Bettina Rausch eine Fangruppe auf Facebook für dich einrichten werde. (Heiterkeit.)
Man sieht auch an solchen Redebeiträgen, dass sich nach einem jahrelangen Diskurs in der ÖVP, in einem, sagen wir es einmal so, konservativen Lager (Zwischenrufe bei der ÖVP) – lasst mich einmal ausreden! – jetzt auch konservative Familienpolitiker sozusagen einer gesellschaftlichen Entwicklung im familienrechtlichen Sinne öffnen müssen. Das, was wir gerade gehört haben, ist Balsam für die Seele und ist auch zu honorieren. Ich habe Ihren Ausführungen auch entnehmen können, dass das sicher kein leichtes Unterfangen war.
Eines muss dennoch festgehalten werden: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Art und Weise, wie wir das tun, ist in Europa einzigartig. Wir schaffen mit diesem Gesetz ein
Instrument, das zwar an die Gleichstellung heranführt, aber dennoch Diskriminierungen beinhaltet.
Ich habe hier eine Zeitschrift (der Redner zeigt diese) mit dem Namen „Pride“, die von den Lesben und Schwulen in Österreich herausgegeben wird. Wir sprechen ja in diesem Haus immer über Menschen, die betroffen sind. Der Titel lautet: „Keine Familie?“ – großes Fragezeichen. Im Untertitel steht: PartnerInnenschaftsgesetz verspätet und diskriminierend. – So fühlen sich diese Menschen, wenn wir heute über dieses Gesetz diskutieren und debattieren: benachteiligt und diskriminiert.
Eines ist für mich auch nicht nachvollziehbar und verständlich, Kollege Schennach hat es schon angesprochen: Wir befinden uns im 21. Jahrhundert, und wir haben dennoch Strukturen, wo es einzelnen Personen kraft Gesetzes ermöglicht wird, darüber zu entscheiden, ob jemand vor dem Standesamt heiraten kann oder nicht.
Ich zitiere Frau Edith Kern, sie ist die Landesleiterin des Fachverbandes der StandesbeamtInnen aus der Steiermark, und sie erläutert die Rechtslage folgendermaßen: der Sonderfall Graz, denn die Landeshauptstadt hat als Gemeinde ein Standesamt und ist gleichzeitig Bezirkshauptmannschaft. Hier gibt es einen Spielraum, und zuständig ist der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl in seiner Funktion als Bezirkshauptmann. (Bundesrat Mag. Klug: Das ist euer Regierungspartner!)
Dass einer darüber entscheiden kann oder soll oder muss, ob Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Gemeindeamt diesen Vertrag unterzeichnen dürfen, halte ich für bedenklich; diese Zeiten sollten der Vergangenheit angehören. (Bundesrat Mag. Klug: Efgani, das ist dein Regierungspartner!) – Ja, das ist egal, aber Kritik dorthin, wo sie hingehört.
Die Ungleichheiten wurden von anfangs 74 auf nunmehr 40 reduziert – es sind dennoch um 40 Ungleichheiten zu viel.
In Spanien zum Beispiel hat man das mit einem Federstrich sozusagen beseitigt, indem man eine Gleichstellung geschaffen hat, indem „Mann und Frau“ durch „zwei erwachsene Menschen“ ersetzt wurde, damit war und ist das geregelt.
Aber es geht uns oder mir nicht nur darum, Lesben und Schwulen sozusagen die Gleichstellung zukommen zu lassen, sondern auch um die Kinder in diesen Beziehungen. Ich verstehe teilweise diese Kritik oder die Angst, wenn es heißt, normalerweise sollte in der Familie oder Partnerschaft, die ja dazu dient, Kinder zu produzieren, das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Aber es gibt, Kollege Schennach hat es auch schon angesprochen, sehr viele Partnerschaften, wo das Kindeswohl nicht zum Wohle des Kindes steht, wo Kinderrechte missachtet werden, wo die Kinder geschlagen werden und wo in der Familie Liebe nicht vorhanden ist. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Man sollte das nicht auf das Geschlecht oder die Sexualität reduzieren, sondern da geht es einfach darum, dass die Kinder in Geborgenheit leben. (Bundesrätin Mühlwerth: ..., und die Familie ist generell schlecht!)
Das sagt keiner, dass die Familie schlecht ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Das hören wir auch immer!) Aber worum geht es? Es geht – Kollege Schnider hat das auch erwähnt – um die Liebe, und es ist egal, von wem sie kommt. Darum geht es meiner Meinung nach. Ich respektiere aber auch Ihre Haltung.
Dass eine Stiefkindadoption nicht möglich ist, stellt eine Diskriminierung dar. Da werden nicht nur die Eltern diskriminiert, sondern vor allem auch die Kinder. Unter dieser Rechtsunsicherheit leiden die Kinder natürlich, denn sollte der biologische Elternteil sterben, übernimmt der Staat die Obhut und nicht der zweite Elternteil, mit dem sie aufgewachsen sind.
Welche Stereotypen da in den Köpfen vorhanden sind, haben wir jetzt an der lebendigen und emotional besetzten Diskussion gesehen. Ich bin wahrscheinlich einer der we
nigen Spinner auf dieser Welt, die in einer ungerechten Welt etwas Gerechtigkeit einfordern. Mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es egal, wer diskriminiert wird, ob Ausländer, Asylwerber, Menschen mit Behinderung oder Menschen, die eine andere sexuelle Orientierung haben als die Mehrheit: Diskriminierung muss und soll bekämpft werden!
Das vorliegende Gesetz ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber mir persönlich geht es zu wenig weit, denn im 21. Jahrhundert sollte es meiner Meinung nach selbstverständlich sein, dass Diskriminierungen nicht mehr stattfinden oder dass sie zumindest auf ein Minimum reduziert werden. Dieses Gesetz enthält nach wie vor 40 Ungleichheiten, und deshalb werde ich – um auf die Frage zurückzukommen, ob Fraktionszwang oder nicht – im Gegensatz zu meinem Kollegen Stefan Schennach diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum. – Oh-Rufe bei der ÖVP.)
13.37
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
13.37
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Frau Kollegin Mühlwerth, ich glaube, Sie missverstehen das absichtlich: Familie ist an und für sich nichts Schlechtes. Man kann sie nur, genauso wie viele andere Dinge, den Menschen nicht aufzwingen. Eine aufgezwungene Familie würde ich schon als etwas Negatives empfinden. (Bundesrätin Mühlwerth: Es kommt immer auf die Art der Darstellung an!)
Es gibt sehr viele Familien, die zusammenleben, obwohl sie es vielleicht nicht mehr wollen und in Wirklichkeit keine Familie mehr sind. Das sehe ich negativ, aber im Prinzip ist Familie natürlich etwas sehr Positives. Wir alle haben eine Familie und wir alle kommen aus einer Familie und würden sie nicht schlechtmachen wollen.
Das vorliegende Gesetz ist, wie schon mehrmals erwähnt wurde, von einer Gleichstellung noch sehr weit entfernt.
Gleichstellung war bisher überhaupt nicht gegeben. Vor einigen Jahren – das hat mich damals sehr betroffen gemacht – hat mir ein Bekannter, der mit seinem Freund zehn Jahre lang zusammengewohnt hat, erzählt, dass er, als sein Freund im Spital lag und kurz vor dem Sterben war, diesen nicht besuchen durfte, weil dessen Familie ein Problem damit hatte. Er bekam nicht einmal eine Information. Das ist fürchterlich, und solche Dinge sollten, würde ich meinen, der Steinzeit angehören.
Dass es auch jetzt, nach dieser Änderung, nach wie vor eine Ungleichstellung gibt, ist schon erwähnt worden. Ein Bekannter von mir, der sich sofort gemeldet und gesagt hatte, dass es jetzt heiraten wolle, hat relativ schnell – wie soll ich sagen? – die ersten Zweifel bekommen.
BH oder Standesamt, da kann man darüber streiten, ob das eine Ungleichstellung ist, es sind zwei Ämter, aber das Problem ist, bei Standesämtern ist es sehr oft so, dass man am Freitagnachmittag oder am Samstag heiraten kann. Wenn man nicht kirchlich heiratet, dann neigt man dazu, die standesamtliche Hochzeit intensiv zu feiern. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das kann man aber bei der BH nicht. Nein, das darf man in Niederösterreich bei der BH nicht; nur zu den Öffnungszeiten. Man darf am Freitag zu Mittag zu feiern beginnen. (Neuerlicher Zwischenruf bei der ÖVP.)
Man darf niemanden mit hinaufnehmen, es darf niemand dabei sein, es darf nicht einmal ein Foto gemacht werden.
Es ist ein behördlicher Hürdenlauf, der erst mit 2. Jänner starten kann. Ich denke, das sind Dinge, die nicht unbedingt notwendig wären. Es ist erfreulich, dass der Gesetzgeber jetzt für diese Personen die Möglichkeit schafft, eine Partnerschaft zu bekunden, aber es ist traurig, dass der Gesetzgeber gleichzeitig versucht, diese Partnerschaft möglichst mit Hürden oder mit Unattraktivität zu belegen, damit sich möglichst wenige dafür entscheiden können. Die Adoption ist jetzt nur ein kleiner Teil davon.
Prinzipiell kann ich der Aussage des Kollegen Schnider nicht sehr viel hinzufügen.
Ich denke, dass es auch in der katholischen Kirche sehr wohl viele Gruppen gibt, die auch für diese Probleme sehr viel Verständnis haben, und dass die Menschen, die jetzt insbesondere der ÖVP massenhaft Mails geschickt haben und diese Leute am liebsten aus der Kirche ausschließen würden, sicher sehr kleine Gruppen sind. Insofern freue ich mich, dass ihr immerhin jetzt dieses Gesetz beschließt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Für mich ist es zu wenig. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Weil mir keiner von euch erklären kann, warum diese Hürden unnötig in dieses Gesetz eingebaut worden sind. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Schennach.)
13.41
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Mag. Himmer. – Bitte.
13.41
Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich glaube, es ist vieles heute in dieser Debatte schon gekommen, aus meiner Sicht auch einiges Skurriles. Ich denke, wir wissen alle, in welcher Zeit wir leben, und es ist uns allen bekannt, dass sich die Gesellschaft weiterentwickelt hat, dass die Gesellschaft um vieles toleranter geworden ist. Wir freuen uns alle, wie ich meine, sehr darüber, dass diese Entwicklung auch in Österreich festzustellen ist.
Ich möchte zur Abgrenzung nur zwei, drei Sätze anhängen, auch um die Position der ÖVP zu beleuchten, weil hier einige Punkte genannt worden sind. Was die Mails betrifft, die wir von der sogenannten Christlichen Allianz bekommen haben, möchte ich sagen, dass ich es als wirklich penetrant empfunden habe, wenn jede Minute ein Mail kommt. Ich finde dieses Verhalten einfach seltsam, abgesehen davon, dass wohl klar ist, dass der Verfasser des langen Briefes, der von verschiedenen Personen geschickt worden ist und im Wortlaut völlig identisch ist, nicht jeweils der einzelne Absender sein kann. Also hätte man das Ganze auch kürzer halten können, meinetwegen tausend Unterschriften – und passt. Das ist einfach keine Art und zeigt eigentlich auch einen Mangel an demokratischem Gespür.
In den Ausführungen der Kollegin Kerschbaum und des Kollegen Dönmez hat sich das jetzt ein wenig relativiert, aber ich wollte einen Satz des Stefan Schennach nicht unkommentiert lassen. Du hast gesagt, Mann, Frau, Kind sind schon lange nicht mehr Familie. – Dass Mann, Frau, Kind nicht eine Familie sind, dem möchte ich entschieden widersprechen! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Ganz klar auch wiederum: Wir wissen, in welcher Gesellschaft wir leben. Niemand, der eine funktionierende Familie hat, auch in der Konstellation Mann, Frau, Kind, sollte zu überheblich reden und glauben, dass ihm in diesem Zusammenhang nie etwas passieren könnte. Niemand soll sich sozusagen anmaßen zu meinen, perfekt zu sein. Ich finde auch die prinzipielle Weiterentwicklung der Gesellschaft, nämlich dass es viele Trennungen und Scheidungen gibt, nicht ausschließlich negativ, weil dies natürlich zum Teil auch ein Befund dessen ist, dass die Frauen unabhängiger geworden sind und Zusammenlebensformen, die einfach unerträglich geworden sind, auch auflösen können. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Gleichzeitig wissen wir aber auch, lieber Stefan, gerade um die vielen Scheidungskinder und das Leid dieser Kinder. Das heißt, wir brauchen auch nicht stolz auf das zu sein, was da zum Teil geschieht.
Daher: Wir sind alle aufgeklärt. Wir leben in einer modernen Gesellschaft. Wir kennen die gesellschaftlichen Realitäten. Dieser Gesetzesbeschluss setzt einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Damit sich die Gesellschaft weiterentwickeln kann, sind solche Schritte wie der heutige notwendig. Daher möchte ich auch die Kollegen von den Grünen noch einmal herzlich einladen, diesen Fortschritt heute mitzutragen. Das ist auch eine große Chance für euch. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.45
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubvorsitzender Konecny. – Bitte.
13.45
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es gibt politische Debatten, die weit über den Anlassfall hinaus bewegend und lehrreich sind. Ich glaube, wir haben eine solche Debatte hinter uns, eine Debatte, in der Kollegen gesprochen haben, denen der Tatbestand der Aufklärung bisher nicht bekannt geworden ist. Wenn Sie mir die Bemerkung gestatten: Jene, die die Aufklärung verschlafen haben, haben sich inzwischen auch gefunden und marschieren jetzt gemeinsam, auch wenn über dieses neue Bündnis schon in Beethovens „Fidelio“ ein abschließendes Urteil gefällt ist. Sie kennen alle die Arie des Rocco aus dem ersten Akt: „Wenn sich nichts mit nichts verbindet, ist und bleibt die Summe klein“. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Wenn eine Gesellschaft eine moderne Gesellschaft ist, ist sie auch ein Patchwork. – Ich habe auch ein paar abgekriegt. Es steht ja im Verzeichnis des Parlaments nicht dabei konfessionslos, daher für christliche Argumente nicht sehr zugänglich. Also ein paar habe ich auch „abgehaselt“. Die Stilistik, die Ausdrucksform dieser Menschen hat mich jenseits meiner Nichtreligiosität einigermaßen betroffen gemacht. Aber auch sie gehören zur Gesellschaft. Auch Sie, meine Herren, gehören zur Gesellschaft, wenn auch als Randgruppe. (Bundesrat Zwanziger: Danke schön!)
Wahr ist, dass in solch zentralen Fragen – und das sage ich jetzt ein bisschen in Richtung der beiden letzten Redner der Grünen – immer nur relative Lösungen möglich sind. Eine Gesellschaft darf niemanden diskriminieren, aber sie soll auch nicht mutwillig ausgrenzen. Wir haben unterschiedliche Entwicklungstempi in der österreichischen Gesellschaft, regional und individuell. Und so sehr wir auch gestritten haben – ich will das gar nicht beschönigend „gemeinsames Brainstorming“ nennen –, über den Inhalt dieser Vorlage und so sehr die Sozialdemokratie gerade für weitergehende symbolische Schritte eingetreten ist, haben wir zu guter Letzt eine Lösung gefunden, die für die ÖVP ein großer Sprung war, gar keine Frage, die für uns ein großer Verzicht war, auch gar keine Frage, und wo die Vertreter der Betroffenen deutlich gemacht haben, dass es zwar nicht die Erfüllung ihrer Wünsche ist, aber dass es ein so großer Fortschritt ist und dass sie bereit sind, weitergehende Wünsche zurückzustellen.
Ich glaube, das ist der Punkt, um den es in einer Demokratie geht: einen Konsens zu erzielen. Es tut mir leid, Kollege Zwanziger, ich weiß ja nicht, wofür Sie eigentlich eingetreten sind, das war aus den Ausführungen nicht deutlich erkennbar, denn hier ist weder die Abschaffung der Ehe Gegenstand der Verhandlung noch die Zwangshomosexualität oder ich weiß nicht was. (Heiterkeit.)
Tatsache ist, dass in der großen Mitte der Gesellschaft, zu der auch viele, viele Ihrer Anhänger gehören – gar keine Frage –, ein akzeptierter und akzeptabler Kompromiss
gefunden wurde, auf den wir alle, wie sehr wir im Detail auch abweichende Meinungen vertreten, stolz sein dürfen. Ich halte diesen Tag für einen großen Tag nicht nur im Hinblick auf die Lösung oder weitgehende Beseitigung, gebe ich gerne zu, einer Diskriminierung, sondern auch für die Konsensdemokratie, ohne die sich dieses Land nicht entwickeln kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
13.49
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Schennach zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.50
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich sehe mich gezwungen, die Ausführungen des Herrn Kollegen Himmer tatsächlich zu berichtigen, denn er hat beim Zitat meines Satzes ein wichtiges Wort vergessen.
Ich habe gesagt, Vater, Mutter und Kind schon lange nicht mehr alleine Familie. Das war der Vorspann zu dem, dass ich nachher über Patchwork-Familien und andere Konstellationen gesprochen habe, die auch Familie sind. Aber ich habe nicht gesagt, Vater, Mutter und Kind sind keine Familie mehr. Das ist schon eine grundsätzlich andere Aussage – und daher möchte ich das in diesem Sinne berichtigen. (Beifall des Bundesrates Mag. Himmer.)
Alles Weitere des vom Kollegen Himmer Gesagten kann ich nur unterstreichen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.50
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.
13.51
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Ich werde mich kurz fassen, weil heute noch so viele Redner auf der Liste stehen.
Ja, wir leben im 21. Jahrhundert, und es war Zeit, eine rechtliche Absicherung auch für gleichgeschlechtliche Paare zu schaffen. Am Jahresanfang habe ich versprochen, dass wir bis Jahresende eine Lösung auf dem Tisch haben werden – und dieses Versprechen ist gehalten worden.
Worum geht es eigentlich? – Es geht darum, dass in einem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft, also einem eigenen Gesetz, Regelungen enthalten sind über deren Begründung, über die Rechte und Pflichten und über die Auflösungsmöglichkeiten. Kommen wir vielleicht zunächst zum Thema Begründung! Für die Frage, ob auf dem Standesamt oder nicht, bin ja an und für sich nicht ich zuständig, aber ich spreche hier jetzt für meine Kollegin Maria Fekter. Es ist die praktikabelste Lösung, die Eintragung auf der Bezirksverwaltungsbehörde zu ermöglichen, und zwar deswegen, weil nicht jedes eigene kleine Standesamt auf dem Land ein eigenes Register führen muss. Und, meine Damen und Herren, das ist ganz wesentlich: Diese Zeremonie ist nicht im Gesetz geregelt, allerdings auch nicht bei heterosexuellen Paaren. Das kann sich dann wirklich jeder so einrichten, wie er will, auch jeder Beamte und jede Beamtin.
Wenn das jemand im schönen Marmorsaal eingetragen haben will, dann soll er/sie nach Salzburg fahren und sich im dortigen Marmorsaal trauen lassen. Das gibt es ja bei heterosexuellen Paaren auch, dass man sich sozusagen woanders hinbegibt, weil es dort zum Heiraten schöner ist. Also ich würde sagen, das sollte nicht das Problem sein.
Worum geht es denn eigentlich in der Frage der eingetragenen Partnerschaft? – Es soll doch nicht um die Zeremonie, sondern um die Rechte und Pflichten gehen. Es geht darum, dass es Unterhaltspflichten gibt, ebenso Beistandspflichten, dass es sozialversicherungsrechtliche Ansprüche und auch mietrechtliche Konsequenzen gibt und so weiter und so fort, dass das also sehr, sehr viele Folgen nach sich zieht.
Zu den Auflösungsmöglichkeiten einer eingetragenen Partnerschaft: Es besteht die Möglichkeit, sich einvernehmlich oder eben auch strittig zu trennen – ganz gleich wie bei einer Ehe.
Wie gesagt, diese Lösung ist meines Erachtens eine sehr ausgewogene Lösung. Man sieht es auch an den verschiedenen Reaktionen: Den einen ist es zu viel, den anderen zu wenig. Wir sind da, wie ich meine, genau auf dem richtigen Weg.
Etwas erstaunt haben mich die Worte des Herrn Bundesrates Podgorschek. Ich kann dazu nur sagen, ich weiß nicht, in welcher Zeit Sie leben. Aber bitte, wir können das gerne nachher noch diskutieren.
Noch ein paar Worte zum Thema Adoption – das ist auch etwas, das sehr umstritten ist –: Ich bin der Überzeugung, dass die Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar nicht möglich sein sollte, und zwar aus folgenden Überlegungen heraus: Erstens würde diese Lösung keine breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden, zweitens muss man da auch an das Kindeswohl denken. Es gibt Studien, die besagen, dass das für die Kinder nicht optimal ist – und es gibt wirklich sehr viele heterosexuelle Paare, die auf eine Adoptionsmöglichkeit warten. Wenn diese Paare einmal 35 Jahre alt sind, haben sie keine Möglichkeit mehr, ein Kind zu adoptieren. Ich meine daher, dass heterosexuellen Paaren da einfach der Vorrang eingeräumt werden muss. – Das war jetzt eine der Begründungen, die ich in diesem Zusammenhang anführe.
Was das Namensrecht betrifft, da gibt es einen großen Irrtum, Herr Bundesrat Schennach, denn es ist so, dass es viel günstiger ist, wenn man den Namen ändern lässt – auch das betrifft jetzt nicht unbedingt mein Ressort –, denn das kostet genau 13,70 €. Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen dazu haben; ich kann dazu nur sagen: Es gibt eine vergünstigte Möglichkeit, seinen Namen ändern zu lassen.
Zuletzt noch: Es wurde immer wieder gefordert, man möge doch die Möglichkeit einer Eintragung auch für verschiedengeschlechtliche Paare einräumen. – Dazu, meine Damen und Herren: Mir hat noch niemand einen Grund dafür nennen können. Da hätte niemand etwas davon, überhaupt nichts, denn es geht um dieselben Rechte und Pflichten. Warum soll man dann also nicht gleich heiraten?
Ich sage dazu – und das ist ein Spruch, den ich immer wieder und gerne zur Anwendung bringe –: Heirate oder heirate nicht, du wirst beides bereuen! – Danke schön. (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
13.55
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eingetragene Part
nerschaft-Gesetz erlassen und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch sowie weitere Gesetze geändert werden.
Es ist hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit Ja oder Nein. Ich ersuche um deutliche Wortmeldungen.
Ich ersuche nunmehr seitens der Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.
*****
(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Mag. Eibinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mit „Ja“ oder „Nein“ bekannt.)
*****
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Auf den Antrag, gegen den vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, entfielen 44 „Ja“-Stimmen und 8 „Nein“-Stimmen.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Mit „Ja" stimmten die Bundesräte:
Astleitner;
Beer, Blatnik, Bock, Brunner;
Diesner-Wais;
Ebner, Eibinger, Erlitz;
Greiderer, Grimling, Gruber;
Hammer, Hensler, Hladny;
Jany, Junker;
Kainz, Kalina, Kemperle, Keuschnigg, Klug, Kneifel, Köberl, Konecny, Kraml;
Lindinger, Lugsteiner;
Mayer, Mosbacher;
Neuwirth;
Perhab, Preineder;
Rausch;
Saller, Schnider, Sodl, Spiegelfeld-Schneeburg, Stadler, Steinkogler, Strohmayer-Dangl;
Tiefnig;
Wenger;
Zwazl.
Mit „Nein" stimmten die Bundesräte:
Dönmez;
Kerschbaum;
Michalke, Mitterer;
Podgorschek;
Schennach;
Zangerl, Zwanziger.
*****
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Einführung des Kinderbeistands das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden (Kinderbeistand-Gesetz) (486 d.B. und 563 d.B. sowie 8218/BR d.B. und 8230/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nunmehr zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Der Bericht des Justizausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zum Antrag über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Einführung des Kinderbeistands das Außerstreitgesetz und andere Gesetze geändert werden.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.
14.02
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Grundsätzlich ist der Kinderbeistand als Übergangsregelung, wie der Modellversuch auch gezeigt hat, positiv zu bewerten. Allein das ist nicht ausreichend. Abgesehen von den anfallenden hohen Gebühren glauben wir
auch nicht, dass der Kinderbeistand deeskalierend auf die zerstrittenen Ehepartner wirkt. Die gemeinsame Obsorge darf nicht mehr Ausnahme sein, sondern sie muss zur Regel werden. Expertenmeinungen belegen ganz klar, wie wichtig die Umsetzung des Rechtes des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen ist. Kinder dürfen bei einer Trennung nicht als Streitgegenstand verwendet werden.
Österreich darf nicht hinter den Regelungen der Bundesrepublik Deutschland, den vorgeschlagenen Regelungen der Revision des Zivilgesetzbuches des Schweizer Bundesrates, der übrigens am Mittwoch, den 16. Dezember, die Vernehmlassungsergebnisse zum gemeinsamen Sorgerecht zur Kenntnis genommen hat, was von einer klaren Mehrheit begrüßt wurde, sowie hinter Art. 18 der UN-Kinderrechtskonvention und der jüngsten Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte herhinken.
Auch wenn eine Partnerschaft auseinanderbricht, bleiben beide Teile doch noch Eltern, die Verantwortung für ihre Kinder zu tragen haben. In Bezug auf die Festschreibung von Kinderrechten darf es keine Kompromisse geben. Wir verlangen daher eine umfassende Reform, die die gemeinsame Obsorge, die Dauer der Obsorge und Besuchsrechtsverfahren sowie aber auch die richterlichen Fähigkeiten und das Sachverständigenwesen miteinbezieht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.05
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.
14.05
Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren des Bundesrates! Kinder sind unser wichtigstes Gut, und daher müssen wir sie bestmöglich schützen. Es ist aber leider auch Realität, dass eine Vielzahl von Ehen – wir haben es schon gehört, jede zweite – geschieden wird. Sind Kinder vorhanden, sind diese meist die Leidtragenden. Ein Problem liegt sicher schon im Vorfeld, wenn es Differenzen zwischen den Partnern gibt, bevor es zur Scheidung kommt. Da entwickelt ein Kind oft Schuldgefühle, und dann bei der Scheidung und bei der Obsorgefrage wird auf die Gefühle der Kinder oft nicht Rücksicht genommen und auch auf deren Wünsche und Bedürfnisse vergessen.
Genau diesem Fall trägt dieses Gesetz Rechnung. Kindern wird in den schwierigen Obsorgeverfahren beziehungsweise Besuchrechtsstreitigkeiten im Falle der Scheidung eben durch dieses Gesetz eine Stimme gegeben. Dem Kinderbeistand, den wir heute beschließen, soll die Möglichkeit gegeben werden, besonders für Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren – und in besonderen Fällen bis 16 Jahre – als Sprachrohr zu fungieren.
Seit dem Jahr 2006 gibt es bereits ein Modellprojekt, das bis Juni 2008 durchgeführt worden ist. Alle Beteiligten, egal, ob das jetzt die Eltern oder die Sozialbetreuer oder die Richter waren, haben eindeutig gesagt, dass der Kinderbeistand eine wirkliche Unterstützung für unsere Kinder darstellt. Daher glaube ich, ist es zu begrüßen, dass wir das heute in dieser Form verankern.
Weil Sie gerade, werte Kollegin von der FPÖ, im Vorfeld die Kinderrechte angesprochen haben – es tut mir auch sehr leid, denn im Nationalrat waren die Kinderrechte auf der Tagesordnung, und die vereinigte Opposition hat dagegen gestimmt, und das vielleicht aus gekränkter Eitelkeit. Somit können die Kinderrechte nicht verfassungsmäßig verankert werden und sind nicht zu uns in den Bundesrat gelangt.
Es ist schon jahrelang darüber diskutiert worden, und nun endlich hätte es einen Gesetzentwurf dazu gegeben. Ich finde es nicht richtig, dass jene politischen Taktiken auf
dem Rücken gerade jener jüngsten Teilnehmer, die sich selbst nicht wehren können, ausgetragen werden. Das finde ich nicht schön.
Ich möchte auch noch kurz die Kosten ansprechen, die Sie schon genannt haben, die der Kinderbeistand kostet, denn er soll auf die Eltern aufgeteilt werden. Pro Elternteil beträgt er 400 €. Ich möchte nur hinzufügen, dass es erstens eine Abstufung nach der Verfahrensdauer gibt, und zweitens gibt es auch die Möglichkeit einer Teilverfahrenshilfe, wenn es den Eltern wirklich finanziell nicht gut geht.
Drittens möchte ich noch dazusagen, gerade wenn es um Streitigkeiten bei Scheidungen geht, dann sind es doch meistens Streitigkeiten um das Geld, und sehr viele nehmen sich auch sehr teure Scheidungsanwälte. Ich glaube, gerade zum Wohle des Kindes müssen dann diese 400 € schon noch drinnen sein und aufgebracht werden können.
Das Wohlergehen der Kinder ist uns wichtig, und das ist auch ein Schritt dazu, und daher stimmt unsere Fraktion diesem Gesetzesbeschluss zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.08
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.
14.08
Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Gerade Kinder werden oft als Spielball in strittigen Scheidungsverfahren eingesetzt, werte Kolleginnen und Kollegen, das wissen wir alle.
Daher ist dieses Gesetz und die Einführung eines Kinderbeistands sehr zu begrüßen. Dieser Kinderbeistand soll eine Hilfestellung für Kinder in Scheidungen bieten. Er soll als Sprachrohr, wie schon erwähnt wurde, für das Kind mitwirken, und soll das Kind auch in verschiedenen Obsorge- und Besuchsstreitigkeiten entlasten. Vor allem soll aber dem entgegengewirkt werden, dass das Kind als Waffe zwischen den Elternteilen eingesetzt wird. Das kommt leider auch vor.
Scheidungen sind oft emotional sehr aufgeladen. Daher soll der Kinderbeistand gerade in diesen aufgeheizten Situationen dem Kind zur Seite stehen. Weiters soll er das Kind unterstützen und auch zu Gerichtsterminen begleiten können. Kinder erhalten so eine eigene Stimme und können dadurch ihrem Willen und auch ihren Wünschen wie auch immer Ausdruck verleihen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Kinderbeistand ist als menschliche Stütze, psychologische Hilfe und vor allem als kompetenter Ansprechpartner für das Kind gedacht; schlicht und einfach als dessen ganz persönlicher Interessenvertreter.
Mit diesem Gesetz wird aus Sicht der SPÖ ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation von Kindern in schwierigen Lebenssituationen erreicht. Wir werden selbstverständlich diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.10
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
14.10
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es ist ein gutes Gesetz, ein wichtiges Gesetz, ein zeitgemäßes Gesetz, und es ist auch beispielhaft zustande
gekommen, indem es einen Testlauf gegeben hat, einen Probelauf an den Gerichten. Das ist richtig, und das würde man sich öfter wünschen.
Frau Kollegin Diesner-Wais – sie ist jetzt gerade nicht da –, die Krokodilstränen bezüglich der Kinderrechte würde ich doch lieber einpacken, denn seit über zehn Jahren warten sozusagen die Kinderrechte. Dass man gerade jetzt, zu diesem Zeitpunkt, zu dem es eine innerparlamentarische Debatte über die Zweidrittelmehrheit gibt, die Kinderrechte aufs Tapet bringt, ist eigentlich ein weiterer Missbrauch der Kinderrechte. Seit über zehn Jahren warten wir darauf. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Wir boykottieren nicht die Kinderrechte, wir haben sie mehrfach gefordert, Herr Kollege. Dass sie uns jetzt angeboten werden, genau in einer Zeit der Auseinandersetzung, ist eine andere Sache.
Ja, es ist wichtig, gerade Kinder werden in Obsorgeverfahren immer wieder in eine Schlüssellochsituation gezwängt. Die Rosenkriege verursachen nicht nur Leid zwischen den früheren Ehepartnern, zwischen den verschiedenen Familien, sondern vor allem dort, wo jene, die einmal gemeinsam ein Kind gezeugt haben, vergessen haben, dass man sich zwar trennen kann, aber dass man lebenslang Eltern bleibt.
Für diese Verantwortung und diese Hilfe ist eben dieses Kinderbeistand-Gesetz. Maßgeblich ist, gerade bei eskalierenden Formen eine begleitende Person zu haben, eine Person, die eine Stimme gibt. Es wird auch wichtig sein – das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt –, dass die Jugendämter, die Kindergärten, die Schulen das rechtzeitig erkennen und die Gerichte in die Richtung eines Kinderbeistands für bestimmte Kinder informieren.
Es ist auch gut, wie wir seitens Ihres Ministeriums gehört haben, Frau Ministerin, dass es 2010 eine Enquete geben wird, in der es eine Form der Evaluierung geben wird, weil ich glaube, dieses Gesetz wird auch eine Weiterentwicklung aus zusätzlichen Erfahrungen benötigen. Aber es ist ein gutes Gesetz, dem wir gerne zustimmen.
Dass es eine Verfahrenshilfe gibt, ist zumindest für jene, die sozial schwach sind, eine Abfederung, denn gerade Scheidungen sind, wie richtig gesagt wurde, oft mit hohen Kosten verbunden. Da ist es wichtig, dass man sozial Schwachen eine Form der Verfahrenshilfe gibt. Wir werden diesem Gesetz gerne zustimmen. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.14
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Frau Ministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.
14.14
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Die tragischen Ereignisse gestern in Hollabrunn zeigen uns, welch unabsehbare Emotionen im Familienrecht geschürt werden können. Kinder müssen vor allem geschützt werden, und das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung „Schutz von Kindern“. Ich glaube, man muss auch das Bewusstsein bei den Menschen schärfen und verändern. Sie sollen nicht so sehr an sich denken bei Trennungsstreitigkeiten, sondern auch an die Kinder. Sie sollen nicht alle Streitigkeiten vor den Kindern austragen. Kinder sind oft belastet, sie wissen nicht, zu wem sie halten sollen. Sollen sie jetzt zum Vater halten, sollen sie zur Mutter halten? Ich glaube, jeder von uns kennt solche Situationen auch im Bereich von Bekannten und Verwandten. Daher ist die Institution des Kinderbeistands eine ganz wesentliche Sache.
Eines noch zu den Kosten: Es kann nicht immer der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, wenn es einmal Probleme gibt, die unlösbar scheinen. Es gibt die Verfahrens
hilfe für Menschen, die es sich nicht leisten können und sogar, und das ist besonders wichtig, eine Teilverfahrenshilfe für solche Zwischenfälle. Aber, wie gesagt, sonst hätten wir diese Institution nicht umsetzen können, und ich glaube, wichtig ist, dass wir sie umsetzen.
Nun noch zur Frau Bundesrätin Michalke: Wir werden uns im nächsten Jahr intensiv mit der Frage beschäftigen, was wir im Bereich des Familienrechts verändern können, insbesondere im Bereich der Obsorge. Ich glaube, man müsste auch hier gewisse Dinge verändern. Ich kann Ihnen noch keine Lösung bieten, aber ich würde sagen, wir denken alle gemeinsam nach. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
14.16
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch geändert wird (Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 – RÄG 2010) (484 d.B. und 566 d.B. sowie 8231/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist wiederum Frau Bundesrätin Lugsteiner. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses liegt Ihnen, wie die anderen, bereits in schriftlicher Form vor.
Ich komme daher gleich zum Antrag über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch geändert wird. (Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010).
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Ich bitte darum.
14.17
Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nur ganz kurz zum Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz melden. Nachdem ich mich beim
Wirtschaftstreuhandgesetz so beschwert habe, welche Maßnahmen gesetzt werden und wie viel Mehraufwand und Mehrkosten auf die Unternehmen zukommen, möchte ich mich zu diesem Gesetz sehr positiv äußern.
Vorausgegangen ist ein Regierungsbeschluss vom April 2006, in dem uns versprochen wurde, dass die Verwaltungskosten für Unternehmen aus der Erfüllung bundesgesetzlicher Informationspflichten bis zum Jahr 2010 um 25 Prozent gesenkt werden. Mit diesem Gesetz ist es gelungen, dass eine Senkung für die Kleinunternehmer zum Tragen kommt. Es wird der Schwellenwert von 400 000 € auf 700 000 € erhöht, wobei 1 Million € wünschenswert gewesen wäre, aber 700 000 € ist doch auch ein Wert, der zirka 12 000 Unternehmen betrifft, die jetzt vereinfacht eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durchführen können und nicht mehr bilanzieren müssen.
Weiters ist hervorzuheben, dass auch EU-Richtlinien eingearbeitet wurden, indem die Konsolidierungsbilanzen von Töchterunternehmen, die mit den Mutterunternehmen nichts zu tun oder nur wenig Gemeinsames haben, keine Konsolidierungsbilanz mehr vorlegen müssen, was wieder eine ziemliche Einsparung für die Unternehmen bedeutet.
Im Großen und Ganzen ist es ein Gesetz, mit dem Versprochenes gehalten wurde und den Klein- und Mittelbetrieben sehr geholfen ist, da wahrscheinlich auch bei den Unternehmen mehr Geld zur Verfügung steht, um in Infrastruktur zu investieren und die Wirtschaftlichkeit des Betriebes zu erhöhen, was auch wieder eine Sicherung von Arbeitsplätzen bedeutet. Wir stimmen diesem Gesetz zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.20
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatstarifgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 – BRÄG 2010) (483 d.B. und 567 d.B. sowie 8232/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen somit zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Der Bericht des Justizausschusses liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. (Bundesrat Schennach: Das war Stimmeneinhelligkeit, nicht Stimmenmehrheit!) Daher komme ich gleich zum Antrag über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung und andere Gesetze geändert werden.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wortmeldungen liegen nicht vor. Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz geändert werden (487 d.B. und 568 d.B. sowie 8233/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist wiederum Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
14.23
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der vorliegenden Änderung des Strafgesetzbuches, des Strafvollzugsgesetzes und der Strafprozessordnung befassen wir uns vorwiegend mit den geänderten Anforderungen an den Vollzug. Manche Regelungen sind nicht mehr zeitgemäß. Zudem gibt es neue Herausforderungen, die auch angepasst werden sollten. Im Prinzip ist diese Änderung also eine Modernisierung und Anpassung an die Gegenwart.
Eine wichtige Neuerung ist meiner Ansicht nach auch, dass wird den Opferschutz ausbauen, dass Opfer in Hinkunft vor der Entlassung des Täters beziehungsweise der Täter informiert werden müssen, wenn sie einen diesbezüglichen Antrag gestellt haben. Wir setzen damit auch einen Beschluss des Europäischen Rates über die Stellung der Opfer im Strafverfahren um.
Ein wesentlicher und wichtiger Teil dieser Anpassung, die wir heute beschließen, war eigentlich früher noch ein Randthema, ist aber heute fast täglich irgendwie in den Schlagzeilen: das Thema Doping, das missbräuchliche Verwenden von illegalen Substanzen.
Im Strafgesetzbuch wird hierzu der Betrugsparagraph weiter qualifiziert, damit der Betrug in diesem Bereich bei Vorliegen des Bereicherungsvorsatzes, des Täuschungsvorsatzes und des Vermögensschädigungsvorsatzes sozusagen diese Qualifizierung erreicht.
Wir verschärfen heute hier im Rahmen eines Tagesordnungspunktes, den wir später behandeln, auch das Dopinggesetz im Sportbereich. Im Strafgesetzbuch geht es aber nicht darum, den Sportler zu kriminalisieren, sondern ihn auch ausreichend zu schützen oder, wenn Sie so wollen, nachhaltiger davon abzuhalten, mit Dopingmitteln in Kontakt zu kommen. Deshalb wird in Zukunft zwischen Eigendoping und Doping in Betrugsabsicht unterschieden, weil es einfach nicht dasselbe ist, wenn ein Amateursportler in gedoptem Zustand erwischt wird oder ein Profisportler, der hohe Gewinnprämien, hohe Gagen kassiert und dies mit unerlaubten Mitteln und Methoden zum Zwecke der Leistungssteigerung macht.
Noch einmal, denn das ist etwas ganz besonders Wichtiges: Es geht nicht um die Kriminalisierung von Sportlern, sondern um das systematische Dopen und darum, vor allem auch das kriminelle Umfeld zu bekämpfen – siehe Blutdopingaffäre, worüber wir in den letzten Monaten einiges erfahren haben, wo österreichische Sportler involviert sind. Es ist dies vom Radsport-As Bernhard Kohl ausgegangen, aber die Dimension dieser ganzen Affäre ist ja noch nicht vollkommen aufgedeckt. Da wird noch einiges auf uns zukommen.
Wir wollen auf unsere Sportler weiter stolz sein dürfen, aber in einem sauberen Umfeld. Das ist ganz entscheidend. Meine Fraktion begrüßt daher die vorliegenden Änderungen, und ich bedanke mich bei der Frau Ministerin sehr für diese ausgezeichnete Vorlage. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.26
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte.
14.26
Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Werte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Mit diesem Gesetz sind, glaube ich, wie auch schon mein Vorredner erwähnt hat, wieder einige Schritte gemacht worden, um sowohl in der Strafprozessordnung zum Opferschutz beizutragen, als auch im Strafvollzugsgesetz Anpassungen vorzunehmen.
Gleichzeitig wird auch das Strafgesetzbuch um einen Tatbestand erweitert, wie ja bereits mein Vorredner erwähnt hat, um das Thema Doping auch gesetzlich anzugehen beziehungsweise sicherzustellen, welche Richtlinien hier zu gelten haben. Ich glaube, dass es unbedingt notwendig war, im Bereich Strafgesetzbuch dem § 147 Abs. 1 den Abs. 1a anzufügen, um darauf hinzuweisen, dass Doping ein schwerer Betrug ist, wenn es gewerbsmäßig und zum Zwecke des Geschäftemachens ausgeübt wird.
Das heißt, dass es kein Kavaliersdelikt ist, wenn Geschäfte mit Menschen gemacht werden. Es ist nunmehr sichergestellt, dass es ab einer Geringfügigkeitsgrenze von 100 € bereits als schwerer Betrug gilt.
Ich hoffe, dass gerade diese Maßnahmen dem gewerbsmäßigen Betrug durch Doping doch einiges an Abschreckung entgegensetzen, und es ist auch wichtig, dass die Differenzierung gerade im Sportbereich und die Nichtkriminalisierung von Hobbysportlern dabei wesentliche Punkte sind.
Im nächsten Bereich, der Änderung der Strafprozessordnung, war es gerade für Opfer von Gewalt in Wohnungen wichtig, dass sie laut Strafprozessordnung nunmehr die Möglichkeit haben, von der erfolgten Entlassung des Strafgefangenen Mitteilung zu erhalten. Das heißt, dass für die Opfer von Gewalt in Wohnungen die Wahlmöglichkeit besteht, hier entweder den Antrag zu stellen, dass sie davon in Kenntnis gesetzt werden beziehungsweise davon Abstand nehmen können. Letztendlich wird dies auch im Strafvollzugsgesetz dahingehend verändert, dass seitens der Anstaltsleitung, wenn der Strafgefangene die Haftanstalt verlässt, auch die entsprechende Mitteilung an das Opfer zu erfolgen hat, wenn ein diesbezüglicher Antrag gestellt wurde.
Ich glaube, das ist auch für die Opfer ein wesentlicher Schritt dazu, einen Teil der Traumata, die sie durch Gewalt erlitten haben, besprechen und bekämpfen zu können. Wir werden daher den Änderungen zu diesen Gesetzen sehr gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.29
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und Artikel III der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 geändert werden (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2009 – UrhG-Nov 2009) (869/A und 574 d.B. sowie 8234/BR d.B.)
13. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 und das Übernahmegesetz geändert werden (482 d.B. und 575 d.B. sowie 8235/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte in einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 12 und 13 ist Frau Bundesrätin Lugsteiner. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Juliane Lugsteiner: Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und Artikel III der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Nun der Bericht zum Tagesordnungspunkt 13:
Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 und das Übernahmegesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
14.32
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu dieser sehr kurzen Gesetzesvorlage auch nur ganz kurz Stellung nehmen, weil wir ja dem Verwertungsgesellschaftengesetz und dem Übernahmegesetz nicht zustimmen.
Die Begründung dafür ist: Wir sind sehr zufrieden damit, dass die Weisungsfreiheit im Gesetz verankert ist, aber was wir kritisieren, ist, dass erstens einmal „der Bundesminister“ – Bundesminister für Justiz – drinnen steht – das wundert mich ein bisschen; zweimal in so einem kurzen Text! –, aber der Hauptkritikpunkt ist, dass eben die Informationspflicht an den Bundesminister oder die Bundesministerin nicht an parlamentarische Zwecke gebunden ist. Wir hätten gerne den Beisatz drinnen gehabt: Zum Zweck der parlamentarischen Kontrolle können sie Informationen bekommen. – Das ist nicht aufgenommen worden, und deshalb können wir da leider nicht zustimmen.
14.33
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend eine Urheberrechtsgesetz-Novelle 2009.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen. (Bundesrätin Kerschbaum – den Arm hebend –: Einhellig!) – Wieso? (Bundesrätin Kerschbaum: Ich war schon wieder zu langsam!) – Bitte deutlich aufzeigen!
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 und das Übernahmegesetz geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Stöger ganz herzlich in unserer Mitte. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden (466 d.B. und 549 d.B. sowie 8236/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nunmehr zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Hensler. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Friedrich Hensler: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Arzneimittelgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der Ausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Stadler. – Bitte.
14.36
Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden, schaffen wir wieder die Möglichkeit, eine EU-Richtlinie an nationales Recht anzupassen oder umzusetzen.
Konkret geht es darum, das a) Zulassungen von Arzneimitteln, also solche, die schon lange in Österreich zugelassen sind, nun EU-konform evaluiert werden und damit in Zukunft eine Gleichbehandlung aller Arzneimittel gewährleistet ist.
Die Änderung des Gesetzes bietet zukünftig auch die Möglichkeit, eine Verbesserung des europäischen Zulassungssystems herbeiführen zu können.
Erwähnen möchte ich an dieser Stelle auch noch den Abänderungsantrag, der im Zuge der Debatte im Gesundheitsausschuss des Nationalrates eingebracht wurde. Dieser ermöglicht die Aufnahme einer Sonderregelung, bei der Arzneimittel beziehungsweise Arzneimittelspezialitäten, die im Zuge von Vorsorgemaßnahmen im Rahmen einer Krisensituation eingelagert beziehungsweise vorrätig gehalten werden, wieder in den üblichen Vertriebsweg eingeführt werden dürfen, um die Lagerbestände umwälzen zu können.
In weiterer Folge bedeutet das, im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes dürfen dadurch bei Eintritt einer entsprechenden Katastrophe für diese Fälle bevorratete Arzneispezialitäten auch über deren Ablaufdatum abgegeben und angewendet werden, dies aber selbstverständlich nur nach einer fachlichen Untersuchung des Arzneimittelkontrolllabors der AGES. Diese Untersuchung soll bestätigen, dass die Qualität und Wirksamkeit für die Anwender unbedenklich ist.
Mit dem heutigen Beschluss, glaube ich, werden wieder wesentliche Verbesserungen in den Bereichen Arzneimittel und Medizinprodukte umgesetzt. Daher wird auch unsere Fraktion gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.38
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
14.38
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Kollege Stadler schon ausgeführt hat, denke ich, ist es an der Zeit, sowohl das Medizinproduktegesetz als auch das Arzneimittelgesetz an die entsprechenden EU-Bestimmungen anzupassen und damit eine Verbes-serung des europäischen Zulassungssystems herbeizuführen.
Es geht unter anderem auch darum, dass auch längst verwendete Medikamente auf EU-Konformität geprüft werden, damit eben europaweit eine gleiche Behandlung der Arzneimittel gewährleistet ist. Wir sind der Auffassung, dass damit auch die Rechtssicherheit bei Medikamenten wesentlich erhöht wird. Der sogenannte Abgrenzungsbeirat, der die schwierige Aufgabe hat, diese Abgrenzungsfragen zu klären, trägt, glaube ich, ebenfalls dazu bei.
Das Bundesamt im Gesundheitswesen erhält verstärkte Aufgaben. Es trägt die Verantwortung dafür, dass in Österreich entsprechende Medikamente zur Verfügung stehen.
Ich möchte noch einmal wiederholen, was der Kollege Stadler gesagt hat, dass dieser im Nationalrat beschlossene Abänderungsantrag es ermöglicht, dass es eine Sonderregelung betreffend der zugelassenen Impfstoffe geben soll, wie zum Beispiel bei der derzeitigen Pandemie, die zumindest von der WHO als immens gefährlich eingestuft wurde. Die Folgen, die daraus entstanden sind, kennen wir ja: viel Lärm um nichts.
Verdient haben dabei die Pharmaindustrie, die Apotheken und die Ärzte. Aber ich sage auch: Wehe, das Gesundheitsministerium oder der Gesundheitsminister wäre nicht entsprechend gerüstet gewesen! Man hätte nicht nur den Gesundheitsminister, sondern die ganze Regierung verdammt. (Präsident Preiner übernimmt wieder den Vorsitz.)
Und was haben wir jetzt? – Die Medien machen sich lustig über dieses H1N1-Grippevirus und über die Maßnahmen der Regierung. Ich denke, das ist höchst unangebracht, weil man hier sehr viel und bewusst Vorsorge betrieben hat und sich rechtzeitig im Ministerium mit dieser schwierigen Situation auseinandergesetzt hat. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP sowie bei der SPÖ.) – Ja, da kann man applaudieren.
Das bedeutet in weiterer Folge aber auch, dass Arzneimittel, die im Zuge der Vorsorgemaßnahmen im Rahmen einer Pandemie oder Epidemie, wie auch im derzeitigen Fall, vorrätig gehalten werden, wieder in den Verkauf gebracht werden dürfen, damit man die Lagerbestände wieder loswird.
Natürlich rückt damit die Sicherheit der KonsumentInnen, der PatientInnen in den Vordergrund. Wir werden dieser wichtigen Adaptierung deshalb sehr gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
14.41
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile es ihm.
14.41
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlage, die wir heute beschließen werden, ist gut, sie ist gelungen, und sie war auch schon dringend notwendig. Was uns etwas Sorgen bereitet, ist der Ausstieg aus den klinischen Studien und die Nichtlöschung der Daten. Das macht uns schon Kopfzerbrechen, denn: Was passiert denn mit den Betroffenen, wenn es späte Nachwirkun
gen gibt? Hier kann es auch nach der Zeit dieser Studien zu gesundheitlichen Problemen kommen.
Aber grundsätzlich sehen wir eine klare Verbesserung im Bereich der Patientensicherheit, vor allem durch die Umsetzung der EU-Richtlinie, die die Sicherheit von Medikamenten für Säuglinge und Kinder verbessert. Das ist auch eine Errungenschaft.
Der Europarat hat eine Bioethik-Konvention verabschiedet, die ebenfalls eine verbesserte Sicherheit zum Ziel hat. – Wir werden dieser Vorlage zustimmen, aber gleichzeitig möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, die Regierungsparteien aufzufordern, der Bioethik-Konvention endlich beizutreten. – Danke.
14.42
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Somit ist die Debatte geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein entsprechendes Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (13. Ärztegesetz-Novelle) (467 d.B. und 547 d.B. sowie 8237/BR d.B.)
16. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (465 d.B. und 548 d.B. sowie 8238/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 15 und 16 ist Frau Bundesrätin Greiderer. Ich ersuche um die Berichte.
Berichterstatterin Elisabeth Greiderer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (13. Ärztegesetz-Novelle), liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zum Antrag.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Der nächste Bericht des Gesundheitsausschusses, über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammer-Gesetz 2001 geändert wird, liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, daher komme ich auch da sogleich zum Antrag.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.
14.45
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich werde es kurz machen.
2007 sind die Kammern und die Sozialpartner in den Verfassungsrang erhoben worden, und jetzt sind natürlich bei diesen beiden Kammern auch entsprechende Anpassungen nötig. Wir waren damals gegen diese Erhebung in den Verfassungsrang, weil wir das für absolut unnötig gehalten haben.
Was mich ein bisschen wundert, wenn ich mir das Gesetz anschaue, ist, dass die Kammern hier der Weisungspflicht des Ministers ihre Zustimmung gegeben haben. Dass eine Aufsichtspflicht bestehen muss, ist selbstverständlich, aber dass eine Weisungspflicht so ohne Weiteres zur Kenntnis genommen worden ist, wundert uns schon sehr, zumal es wieder etwas ist, das natürlich auch Geld kostet. In den Erläuterungen steht nämlich dann drinnen, weil dadurch eine massive Steigerung des Vollziehungsaufwandes des Bundesministeriums für Gesundheit zu erwarten ist, muss dort eine zusätzliche A-wertige Planstelle geschaffen werden, die immerhin fast 88 Millionen € kostet. (Bundesminister Stöger: Eine Planstelle?! – Bundesrat Mayer: Eine Planstelle?! Das ist aber eine fette Planstelle! )
Dann müssen Sie es anders hineinschreiben! – „Die diesbezüglichen jährlichen Kosten werden mit“ 87 625 338 € veranschlagt. (Bundesrat Stadler: Für eine Planstelle?! – Das wäre ein Job! – Weiterer Zwischenruf.) – Ja, es sind 87 000.
Dass man bei allem Gerede von einer Verwaltungsreform immer wieder von Einsparungen hört – wie wir es heute in der Fragestunde auch vonseiten der Frau Minister Heinisch-Hosek wieder gehört haben –, aber dann muss doch wieder eine neue Stelle geschaffen werden, weil man hier eine Weisungsberechtigung haben möchte, finden wir einfach nicht in Ordnung.
Aber der Hauptgrund unserer Ablehnung dieser beiden Gesetzesnovellen ist, dass wir schon immer gegen die Zwangsmitgliedschaft waren, und das hat sich bis heute nicht geändert, und das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. (Beifall der Bundesräte Podgorschek und Mitterer.)
14.48
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Hladny. Ich erteile es ihr.
14.48
Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Ärztegesetzes und des Apothekerkammergesetzes werden die Rechtsmaterien der verfassungsmäßigen
Zuordnung angepasst. Es werden die Aufgaben im eigenen und im übertragenen Wirkungsbereich der Selbstverwaltung der Kammern genauer geregelt. Dies stellt einen wesentlichen Punkt der Unterscheidung des Aufgabenbereiches dar.
Weiters ist positiv zu bemerken, dass die Qualitätssicherung, die uns allen sehr am Herzen liegt, im übertragenen Wirkungsbereich des Bundesministers für Gesundheit angesiedelt wurde und die Weisungsbindung beziehungsweise die Installierung des Weisungsrechtes auch bei der Ausbildung von Dritten ermöglicht wird. Obwohl es notwendig werden wird, Planstellen zu schaffen, ist festzuhalten, dass die Umschichtung der Kosten im Ministerium selbst erfolgt und dadurch die Kosten neutral gehalten werden können.
Durch den Wegfall der zweiten Instanz bringen diese Gesetzesänderungen wesentliche Einsparungen für die Länder mit sich.
Was auch wichtig ist, erwähnt zu werden: Es wird keine Einschränkung der Rechtsdurchsetzung geben.
Mit dieser verfassungsrechtlichen Absicherung legen wir auch ein klares Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft in Österreich ab.
Meine Fraktion wird der Änderung sowohl des Ärztegesetzes als auch des Apothekerkammergesetzes die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
14.49
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Saller. Ich erteile es ihm.
14.50
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Gesundheit ist für uns das höchste Gut. Jeder von uns hat nur eine. Gesundheitspolitische Ziele dürfen nicht aus den Augen verloren werden. Bei allem Sparen muss es auch besonders darum gehen, die uneingeschränkte Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung auf dem höchstmöglichen Niveau sicherzustellen.
Es ist Aufgabe der Politik, die Gesundheit zu schützen und für alle Fälle einer Erkrankung maximale Vorsorge zu treffen. Dazu gehört auch im besonderen Maße die Vorsorge mit Medikamenten und Heilmitteln. Die Hausapotheke ist eine wichtige Sache. Sonst ist das für viele Patienten meist mit längeren Wegen und mit Zeitaufwand verbunden, was für viele Kranke nicht akzeptiert werden kann, insbesondere nicht für die älteren oder auch für nicht so mobile Menschen, denen wir das nicht zumuten wollen und können.
Bei den vorliegenden Gesetzen handelt es sich in erster Linie um die Angleichung an die Bundesverfassung. Es ist ein guter Konsensentwurf, wo alle betroffenen Gruppen gut zusammengearbeitet haben. Der Qualitätssicherung muss auch ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Qualitätssicherheit und Wirksamkeit müssen untrennbar miteinander verbunden sein. Ebenso ist die Weiterbildung für die Betroffenen unabdingbar.
Verwaltungsaufwand und Bürokratie spielen dabei eine wichtige Rolle. Bei den vorliegenden Gesetzen sehe ich keine Aufblähung der Bürokratie. Verordnungen werden aufgehoben, der Verwaltungsaufwand wird geringer. Die beiden Gesetze werden durchsichtiger und klarer. Alles in allem kann man sagen, dass eine wichtige Sache gut auf Schiene gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
14.52
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile es ihm.
14.52
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden dieser Vorlage zustimmen, denn Österreich wird ja oft als Kammerstaat bezeichnet, und unsere Aufgabe ist es, die Kammern auch der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechend anzupassen.
Ihnen ist ja sicherlich bekannt, dass wir für diese Gesetzesmaterie verschiedene Anträge eingebracht haben. Unter anderem halten wir es für unbedingt notwendig, einen Lehrstuhl für Geriatrie in Österreich zu installieren, denn wir sind, glaube ich, in der EU einer der letzten Staaten, die diesbezüglich noch keine Forschung betreiben. Wenn man sich die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft anschaut, dann ist davon auszugehen, dass das Zukunftsthemen sein werden, und da wäre es gut und vorausschauend, wenn wir diesbezüglich auch jetzt schon die Schritte in die richtige Richtung setzten.
Der gesamte Gesundheitsbereich und seine Agenden sind ja über sehr viele Zuständigkeiten zersplittert und auch zerstreut. Im Augenblick haben wir ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze. Dass wir hier einen dringenden Handlungsbedarf haben, steht, glaube ich, außer Frage. Ich kann Ihnen, Herr Minister, nur viel Erfolg dabei wünschen, die Qualität des österreichischen Gesundheitssystems weiterhin zu verbessern oder zumindest auf diesem Niveau beizubehalten. – Danke. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)
14.53
Präsident Erwin Preiner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. (Rufe: Ist nicht da!) – Dann gehe ich in der Rednerliste weiter.
Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.54
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir heute über diese zwei Gesetze reden, das Ärztegesetz und das Apothekerkammergesetz, dann ist das ein Ausdruck dafür, dass wir die Selbstverwaltung insgesamt stärken. Der Verfassungsgesetzgeber hat das getan, und wir führen das jetzt für diese beiden Berufsgruppen näher aus.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kosten nicht so beträchtlich sind – es ist ein Zif-fernsturz gewesen. Es geht auch darum, umzuschichten, und es geht darum, dass der Staat auch die Aufsicht und Kontrolle und auch das Weisungsrecht für Qualitätskriterien hat. Das ist wichtig, da braucht man auch Vorsorge im Ministerium.
Wenn heute – und ich möchte das hier berichten – 60 Jahre Wiedererrichtung der Österreichischen Ärztekammer in einem Festakt gefeiert wurde, dann macht das auch eines deutlich: Diese Selbstverwaltung des österreichischen Gesundheitssystems hat uns dorthin gebracht, wo wir heute stehen: Wir haben eines der besten Gesundheitssysteme in der Welt. Und zwei Dinge sind uns gut gelungen: erstens, Leistungen des Gesundheitswesens auch in der Region – das muss auch im Bundesrat wahrgenommen werden – anzubieten, als eines der wichtigen Elemente eines solidarischen Gesundheitssystems. Und die zweite Leistung, die gelungen ist: mit dem Geld, das die Bevölkerung bereit ist, ins Gesundheitssystem zu stecken, auch auszukommen, effizient zu sein. Wer die internationalen Zahlen betrachtet, der merkt: Dort, wo es selbstverwaltete Gesundheitssysteme gibt, gelingt das viel, viel besser – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Insofern verstehe ich diese beiden Bundesgesetze als eine Stärkung der Selbstverwaltung und auch eine Stärkung eines Diskussionsprozesses zur Weiterentwicklung des
Gesundheitssystems. Und dass das auch einvernehmlich geht, halte ich für sehr positiv. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.56
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend 13. Ärztegesetz-Novelle.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird.
Ich ersuche auch hier jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein entsprechendes Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird (IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2010) (464 d.B. und 551 d.B. sowie 8239/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird, liegt schriftlich vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.
14.58
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Als das In-vitro-Fertilisations-Gesetz vor rund zehn Jahren eingeführt wurde, haben wir das begrüßt. Wir haben die
Tatsache begrüßt, dass hier die öffentliche Hand jenen Frauen, die auf dem normalen Wege keine Kinder bekommen können, eine finanzielle Unterstützung gibt. Dazu stehen wir auch nach wie vor.
Der Grund, warum wir dieses Gesetz ablehnen, ist der § 5b Abs. 1, der besagt, dass die Patientinnen verpflichtet werden, der Vertragskrankenanstalt, die den Fonds-Versuch durchgeführt hat, das Ergebnis eines Versuchs mitzuteilen.
Nun ist das bei einer Geburt natürlich etwas durchaus Positives und Erfreuliches. Wenn aber der Versuch erfolglos war, dann halten wir es doch für eine ziemliche zusätzliche psychische Belastung für jene Frauen, die einen unerfüllten Kinderwunsch haben, wenn sie dann auch noch das Ergebnis bekannt geben müssen, dass es diesmal wieder nicht geklappt hat.
Ich denke, das hätte man auch anders regeln können. Es ist klar, dass man eine Übersicht über die Kosten haben möchte, auch über die Anzahl der Versuche. Wenn eine Anstalt oder jene, die diese Versuche durchführen, das dokumentieren, dann ist das auch in Ordnung. Wenn man die Patientinnen da in die Pflicht nimmt, dann finden wir das unzumutbar. Das ist wirklich der Grund, warum wir diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)
15.00
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Nun kommen wir zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist (473 d.B. und 554 d.B. sowie 8240/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Nun kommen wir zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Ebner. Ich erteile es ihr.
15.02
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Du, sehr geehrter Herr Bundesminister, hast in deiner Rede im Parlament Folgendes schon treffend erwähnt, und zwar: Leben und leben lassen. – Dieser Grundsatz, geschätzte Damen und Herren, sollte gerade im Bereich des Tierschutzes einen großen Stellenwert bei uns allen einnehmen!
Was bedeutet aber Tierschutz eigentlich? – Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen.
Österreich hat im Vergleich zu anderen Ländern ein relativ gutes Tierschutzgesetz. Für mich persönlich ist es zwar immer noch nicht vollkommen zufriedenstellend, wenn ich an die vielen Tiertransporte quer durch Europa denke, obwohl das Gesetz Vorschriften vorsieht, wie zum Beispiel die Einhaltung der Transportzeit von acht bis zwölf Stunden oder die Verabreichung von Wasser und Futter.
Was nützt uns aber ein strenges Gesetz, wenn erstens die Tiere weiter als Sache und nicht als Lebewesen bewertet werden und zweitens auch das Gesetz nicht gänzlich zum Vollzug kommt? Was nützt ein Gesetz, wenn es immer wieder noch Verantwortliche gibt, die vom Tierleid wegschauen, um ja nicht Unannehmlichkeiten zu bekommen? Ich könnte hier einige Beispiele aufzählen, wie man in den Schlachthöfen mit unseren Nutztieren umgeht: keinesfalls so, wie man mit dem Mitgeschöpf Tier umgehen darf und auch soll. Nichtsdestotrotz freue ich mich über jeden kleinen Schritt, der eine Verbesserung für die Tiere mit sich bringt.
In einem weiteren Punkt bin ich dem Gesetzgeber sehr dankbar, nämlich dass Österreich der erste Mitgliedstaat in der EU sein wird, der ein generelles Verbot des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen sowie das Importverbot von Robbenfellen und -produkten beschließt. Wir brauchen diese Produkte nicht. Es gibt dazu genug Alternativprodukte, wie zum Beispiel den Kunstpelz. Er schaut übrigens auch sehr schick aus!
Geschätzte Damen und Herren, gerade und auch aus dem Grund, dass ich schon seit 25 Jahren eine passionierte Jägerin bin, liegt mir der Tierschutz sehr am Herzen! Jagd bedeutet auf der einen Seite Hege, auf der anderen Seite natürlich auch das Abschießen der Tiere. Wir alle sind angehalten, dem Wildtier keine unnötigen Leiden zuzufügen. Deshalb bin ich auch eine Gegnerin der Fallenjagd – in dem Wissen, dass die Fallenjagd nicht immer pflichtbewusst ausgeübt wird. Ich kann es deshalb nur begrüßen, dass Österreich keine Felle von Tieren importieren wird, die in sogenannten Tellereisen gefangen und getötet werden.
Des Weiteren frage ich mich: Brauchen wir Hunde-, Stier und Hahnenkämpfe in unseren EU-Ländern? – Ich denke, wir haben im Tourismus viel mehr als diese tierquälerischen Vorführungen zu bieten.
Ich freue mich auch, dass Wildtiere in Zukunft im Zirkus verboten werden, denn alles, was diese Tiere uns zur Schau bringen, müssen sie unter Qualen erlernen. Und Qualen können und dürfen nicht zur Belustigung führen.
Hohes Haus! Wir hören beinahe jeden Tag Berichte über Transporte von Hundewelpen aus den Ostblockstaaten nach Österreich. Nur wenige dieser Händler können gefasst werden, da es nicht möglich ist, den Kofferraum von jedem die Grenze passierenden Fahrzeug zu kontrollieren. Es bedarf noch vieler Überlegungen, damit eine Lösung gefunden werden kann, um auch diesen Menschen das Handwerk zu legen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines möchte ich zum Schluss noch hinzufügen: Tierschutz geht uns alle an, schauen wir deshalb nicht weg, wenn es um die Mit
geschöpfe, die Tiere geht! Tiere sind keine Sachen – wie im Gesetz bezeichnet –, Tiere sind allemal noch Lebewesen.
Da ich heute hier meine letzte Wortmeldung habe, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, ein paar Tage vor dem Weihnachtsfest Ihnen und euch allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, einige besinnliche Tage, persönlich und beruflich alles Gute und viel Erfolg für das neue Jahr zu wünschen. (Allgemeiner Beifall.)
15.06
Präsident Erwin Preiner: Danke schön für die guten Wünsche!
Nächster Redner ist Herr Bundesrat Preineder. Ich erteile ihm das Wort.
15.07
Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werter Bundesrat! Wir behandeln heute das Bundesgesetz über die Produkte und deren Einfuhr sowie das Inverkehrbringen von solchen, die aus Tierschutzgründen verboten sind. Ich meine, das ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, wenn es darum geht, die Ein- und die Ausfuhr von Hunde- und Katzenfellen und den Handel von Robbenerzeugnissen beziehungsweise Pelzen und Waren von Tieren, die eben nicht mit entsprechenden Fangmethoden gefangen wurden, zu regeln. Wir können froh sein, dass wir hier einen kleinen, aber wichtigen Schritt heute setzen können.
Österreich ist ein sehr hoch entwickeltes Land, was den Tierschutz anbelangt. Bei uns genießt der Tierschutz einen hohen Stellenwert. Das zeigt, dass wir in einer sehr gut entwickelten Gesellschaft leben. Es hat sich sehr vieles in diesem Bereich, vor allem im Bereich des Tiertransportes, zum Guten gewendet und entsprechend verbessert.
In Österreich ist auch aus dem Grund, dass Tierschutz bei uns einen hohen Stellenwert genießt, früher als in Europa, früher als in der Europäischen Union die Haltung von Legehennen in Käfigen verboten worden, und zwar mit 1. Jänner dieses Jahres. Die EU sieht das erst ab 2012 vor. Das gilt aber nicht für den Import von Eiern aus Käfighaltung. Da ist durchaus eine Parallele mit der heutigen Gesetzesvorlage zu sehen, nämlich insofern, als die Waren und deren Produktion entsprechend in Verbindung zu bringen sind damit beziehungsweise zu betrachten sind in dem Zusammenhang, ob Tierleid damit verbunden ist.
Wir können genau beobachten, dass die Inlandsproduktion bei den Eiern von 1. Jänner 2009 bis heute von 75 auf 64 Prozent gesunken ist und dass zwar im Bereich des Einzelhandels, dort, wo der Konsument entscheidet, beinahe zu 100 Prozent die Eier aus einer alternativen Haltung, also nicht aus der Käfighaltung stammen, dass aber dort, wo Eier in Verarbeitungsprodukten beinhaltet sind, kein Wert darauf gelegt wird, weil sehr oft der Preis entscheidet. 98 Prozent dieser Import-Eier stammen aus Käfighaltung. Ich meine, auch diesbezüglich gilt es, entsprechende Schritte zu setzen, weil 500 000 Hühner Eier legen, die nicht nach unseren Vorstellungen und nicht nach unseren Tierschutzstandards produziert werden.
Herr Bundesminister! Ich würde mir daher in Anlehnung an das heute zu beschließende Gesetz wünschen, hier zumindest für eine klare Kennzeichnung der Produkte und der Herkunft der Eier einzutreten. Ein Verbot ist schwer möglich – wir wissen das –, wäre aber im Prinzip im Sinne dieser Gesetzesvorlage interessant. Damit ist diese Vorlage meiner Meinung nach vorbildlich, und damit ist auch diesbezüglich kein Einspruch zu erheben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
15.10
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es ihr.
15.10
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrter Herr Kollege Preineder, es ist ganz unüblich, aber ich muss dir einmal wirklich recht geben. (Bundesrat Preineder: Aha!) – Das ist eines der Probleme, die wir wirklich noch in den Griff bekommen müssen – gerade im Bereich des Tierschutzes. Ich denke, da ist noch sehr viel zu tun, was die Kennzeichnung betrifft, denn ich kenne es von mir selbst: Man wird irgendwann einmal müde, die Päckchen umzudrehen und irgendwo nachzulesen, was tatsächlich drinnen ist. Das betrifft die Kennzeichnung von Eiern, das betrifft aber zum Teil auch Felle. So ist zum Beispiel bei H&M, oder wo auch immer man seine Kleidung kauft, auch nicht genau angeschrieben, wo der Pelz für den Kragen herkommt, der das „Randerl“ ziert.
Es will ja niemand oder kaum jemand einen Pelz haben, der von einem Tier stammt, das unter grauslichen Umständen getötet worden ist. Information und Kennzeichnungspflicht auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite sehr wohl auch Verbote, wie wir sie zum Teil jetzt hier haben, sind wichtig.
Kollegin Ebner hat das Gesetz an und für sich schon sehr intensiv erläutert. Ich brauche nichts mehr hinzuzufügen. Wir werden natürlich zustimmen. (Beifall des Bundesrates Dönmez sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)
15.12
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesminister Stöger. Ich erteile es ihm.
15.12
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Wir reden heute über Tierschutz und tun dabei zwei Dinge: Erstens sind wir in manchen Bereichen, wenn es beispielsweise um Robbenfelle geht, Vorreiter in Europa, zweitens schließen wir sozusagen an Europa an, wenn es um das Verbot von Tellereisen und Fangeisen geht. Somit ist das heute wiederum ein guter Tag für den Tierschutz. Und wichtig ist auch folgendes Konzept – es ist bereits angesprochen worden –: Leben und leben lassen!
Ich bin sehr froh darüber, dass der österreichische Nationalrat in einem Fünf-Parteien-Antrag bereit war, das Thema des Tierschutzes gemeinsam zu bearbeiten. Damit kommen wir auch besser weiter.
Zur Frage: Wie gehen wir mit Produkten wie zum Beispiel Eiern um?, ist zu sagen: Das ist ein wichtiges Thema; danke dafür, dass das angesprochen worden ist. Ich bemühe mich sehr intensiv, gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister ein Gütezeichengesetz zustande zu bringen, wodurch es möglich werden soll, für die Konsumentin/den Konsumenten durch Tierschutzzeichen Produkte, die besondere Auszeichnung im Tierschutz erlangen, erkennbar zu machen, wobei es auch darum geht, das staatlich anerkannt zu tun. Ich denke, da haben wir Handlungsbedarf. Da bemühen wir uns, und ich hoffe, dass wir auch alle Gruppen unter dieses Ziel unterordnen können.
Ich denke es ist wichtig, den Tierschutz in den Mittelpunkt zu stellen. Der Beitrag, der hier zu leisten ist, ist auch geleistet worden. Ich danke dafür. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.14
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden (890/A und 518 d.B. sowie 8222/BR d.B. und 8270/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Nun gelangen wir zum 19. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Blatnik. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatterin Ana Blatnik: Herr Präsident! Gospod president! Herr Bundesminister! Gospod zvezni minister! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht. – Wir gehen nun in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Gruber. – Bitte.
15.15
Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um bei den Worten des Herrn Bundesministers zu bleiben, würde ich sagen, es ist ein guter Tag für den österreichischen Sport. Mit dieser Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz wird der Kampf gegen Doping in Österreich effizient fortgesetzt.
Ich erinnere an die 759. Sitzung des Bundesrates vom 25. Juli 2008. Wir diskutierten damals, neben anderen, die unrühmlichen Vorkommnisse während der Olympischen Winterspiele in Turin. Wenn man sich die Chronologie der Dopingskandale vor Augen führt, kann man einer weiteren Verschärfung des Anti-Doping-Gesetzes nur uneingeschränkt zustimmen. Ich habe es damals, am 25. Juli 2008, in meiner Rede zum Anti-Doping-Gesetz außerordentlich bedauert, dass aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Gesetzgebungsperiode die Beratungen auf halbem Weg stehen geblieben sind. Umso erfreulicher ist es daher, dass uns heute die nächste Novelle des Anti-Doping-Gesetzes vorliegt. Erfreulich ist auch, dass man sich im Sportausschuss und in dessen Unterausschuss auf eine gemeinsame Vorgangsweise verständigen konnte.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der getroffene Konsens vermeidet eine pauschale Kriminalisierung der Sportlerinnen und Sportler, bietet aber die Gewähr, dass es für jene, die Doping organisiert haben, keine Nachsicht gibt. Nicht die Verfolgung von Hobby- und Breitensportlern ist das Ziel, sondern klare Konsequenzen für Profisportler, die sich durch Doping wirtschaftliche und sportliche Erfolge erschlichen haben. – Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist kein Kavaliersdelikt, sondern Sportbetrug! Sportbetrug kann nach geltenden strafrechtlichen Bestimmungen schon heute verfolgt werden.
Trotz aller erfreulichen Fortschritte wird die Diskussion darüber weitergeführt werden, warum es nicht strafbar sei, wenn Sportlerinnen und Sportler nachweisbar selbst do
pen. Das ist nur schwer nachvollziehbar. Ich persönlich teile die Auffassung einiger Experten, die meinen, zu den Hintermännern, zu den Dealern kommt man nur durch Strafandrohungen. Diese Einschätzung habe ich bereits bei der letzten Novelle vertreten – leider vergeblich.
Trotz dieses Schönheitsfehlers halte ich diese Novelle für einen richtigen und wichtigen Schritt für eine effiziente Bekämpfung des Dopingmissbrauchs sowie des Sportbetrugs. Die wichtigsten Inhalte dieser Novelle umfassen 18 Punkte. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, einige dieser Punkte hier anzuführen!
Aus Aktualitätsgründen wird an die WADA-Verbotsliste 2009 angeknüpft und nicht mehr an jene des UNESCO-Übereinkommens – WADA-Verbotsliste 2004. Um zu einer besseren Harmonisierung des Gesetzes zu kommen, werden die Begriffsbestimmungen des WADA-Codes 2009 direkt übernommen. Es ist auch beabsichtigt, Regeln zur Dopingprävention massiv zu verstärken. Es kommt zu einem lebenslänglichen Ausschluss von Sportlern und Betreuungspersonen von der Bundessportförderung, wenn sie wegen Dopings gesperrt wurden. Werden Sportler des Dopings überführt, müssen sie ab dem Zeitpunkt des Dopingvergehens ausbezahlte Bundes-Sportförderungsmittel zurückzahlen.
Ferner kommt es zu einer Entlastung der Bundesfachverbände bezüglich der Kosten von Doping-Kontrollverfahren. Diese Aufgabe übernimmt in Zukunft die NADA Austria.
Aber auch die Rechte der Sportler werden verbessert. So können in Zukunft Sportler bei der Analyse der B-Probe einen Vertreter als Zeugen hinzuziehen.
Vorgegeben wird die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden, den Strafverfolgungsbehörden und der NADA Austria.
Ein meiner Meinung nach äußerst wichtiger Punkt sind die Verbesserungen betreffend Maßnahmen der Zollbehörden bezüglich der Einfuhr von Dopingmitteln.
Als eine genauso wichtige Maßnahme sehe ich die Änderung des Arzneimittelgesetzes: In Zukunft ist in den Packungsbeilagen ein entsprechender Hinweis aufzunehmen, wenn diese Arzneimittel Wirkstoffe nach dem WADA Code enthalten. Damit ist gewährleistet, dass Sportler und Ärzte besser informiert werden.
Nicht weniger wichtig ist aber die Aufklärungsarbeit, meine Damen und Herren. Diese muss bereits in den Schulen, Sportverbänden, bei den Trainern und Betreuern, aber auch bei den Aktiven massiv verstärkt werden. Die Botschaft muss lauten: Doping ist kein Kavaliersdelikt, Doping ist unfair und unsportlich, Doping erfüllt den Tatbestand des Sportbetruges – und Doping gefährdet die Gesundheit und hat im Sport nichts verloren. Daher werden wir Sozialdemokraten dieser Novelle zum Anti-Doping-Gesetz unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)
15.21
Präsident Erwin Preiner: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
15.21
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie Kollege Gruber bereits ausgeführt hat, setzen wir mit diesem neuen Gesetz gegen Doping neue Maßstäbe und leiten mit ihm eine Weiterentwicklung der sportrechtlichen wie auch strafrechtlichen Beurteilung ein. Ich denke, wir machen damit einen wichtigen Schritt zu einer anderen Beurteilung von Doping.
Wir haben ja im letzten Jahr hinsichtlich Blutdoping bereits neue Wege beschritten und dafür auch gerichtliche Sanktionen eingeführt. Der immer noch aktuelle Fall zeigt, dass wir, was Blutdoping anlangt, mit dieser ominösen Blutzentrifuge, die aufgetaucht ist,
noch mitten in den Erhebungen stecken. Offensichtlich sind da sehr viele bekannte Sportler involviert, wie auch – wie seit Neuestem bekannt ist – unter anderem einer der bekanntesten österreichischen Langläufer, der nebenbei auch noch Olympiasieger ist. – Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, und ich erspare es mir auch, Namen zu nennen, weil unsere Medien Weltmeister im Bereich der Vorverurteilung sind.
Herr Kollege Gruber hat die Sitzung vom 25. Juli 2008 zitiert, in der ich mich auch zu Wort gemeldet habe. (Bundesrat Gruber: 2007!) – Die 759. Sitzung, im Jahr 2008; ich habe extra nachgeschaut! (Bundesrat Gruber: 25.7.2008, ja!) – Stimmt, ja. Danke, Herr Kollege Gruber, für die nachträgliche Bestätigung!
Ich habe damals gesagt, dass „aufgrund der aktuellen Situation bei der Tour de France, die ja vom Spitzensport zum Spritzensport verkommt, [...] Österreich hier eine ganz vorbildliche Gesetzesmaterie vorgelegt hat“.
Und weiter habe ich ausgeführt: „Das Ganze wird aus österreichischer Sicht noch etwas versöhnlicher, wenn wir“ – damals – „an die großartigen Erfolge von Bernhard Kohl denken. Wir freuen uns sehr über einen ausgezeichneten österreichischen Sportler, der hier wirklich aufzeigt! Ich hoffe“ – und jetzt kommt’s – „wirklich von ganzem Herzen, dass Bernhard Kohl ein sauberer Radsportler ist, mit dem wir Österreicher noch viele, viele Jahre unsere Freude haben werden.“ – Zitatende. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.)
Noch im September 2008 haben uns die Ereignisse eingeholt, und wir stehen im Radsport – und nicht nur im Radsport – vor einem Trümmerhaufen.
Trotzdem scheint es mir wichtig, dass wir nicht den Sportler kriminalisiert, sondern – was in einer Klarstellung festgelegt wurde – die Bestimmung des Betruges verändert haben. Heute werden wir dazu auch einstimmig einen entsprechenden Beschluss fassen.
Lassen Sie mich noch ein wichtiges Detail herausgreifen: Neben den Möglichkeiten, dass gedopte Sportler die bereits ausgezahlten Bundes-Sportförderungsmittel zurückzahlen müssen, ist auch der lebenslängliche Ausschluss von gesperrten volljährigen Sportlern, wenn ihnen oder ihren Betreuungspersonen Dopingvergehen nachgewiesen wurden, vorgesehen. – Das ist ein ganz wichtiger Punkt!
Ein weiterer wesentlicher Punkt für mich ist, dass wir damit aufhören, gesperrte Sportler, und das wurde auch in einem Abänderungsantrag des Nationalrates so normiert, als sogenannte Präventionslokomotiven vor den Zug zu spannen, um sie dann sozusagen in der Schiene der Mitleidsmasche eine neue Karriere aufbauen zu lassen. Präventionsarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist wichtig, aber sie soll auch von Vorbildern geleistet werden, die aktive oder ehemalige saubere Sportler sind!
Insgesamt ist dies eine sehr positive Weiterentwicklung der Anti-Doping-Gesetze, wie wir auch im Ausschuss gehört haben. Wir haben mit diesen Gesetzen eine der modernsten diesbezüglichen Gesetzesmaterien in Europa, wenn nicht der Welt – ich denke, das war eine ganz wesentliche und wichtige Feststellung in dem sehr kompetenten Ausschuss. Wir sind somit Vorbild und Vorreiter, und ich möchte mich auch beim Sportminister wirklich für diese hervorragende Gesetzesvorlage bedanken. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)
Sport hat in Österreich einen hohen Stellenwert. – Kämpfen wir weiter für sauberen Sport, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das soll auch im Rahmen dieser Konsensmaterie eine wesentliche Vorgabe für uns Politiker sein. – Ich danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Schennach und Zangerl.)
15.26
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
15.26
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich darf mit meiner Wortmeldung eigentlich nahtlos an meine beiden Vorredner anschließen. Ich glaube, die vorliegende Materie ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie ein Gesetz erarbeitet wird – mit welcher Sorgfalt, auch mit welch breitem Raum für Diskussionen –, das auch einiges klarstellt und natürlich den Hintergrund ein bisschen sichtbar macht.
So wichtig Leistungssport ist, so gefährlich sind natürlich von Jugend und Kindheit an seine Fallen. Deshalb ist in diesem Gesetz auch eine Ethikhürde eingezogen, die sich nicht nur an Sportler und Sportlerinnen wendet und Leitbilder für sie entwickelt, sondern auch die Funktionäre, die Ärzte, die Verbände zu einer gewissen Kooperation verpflichtet.
Dieses Gesetz macht klar: Doping ist keine lustige Geschichte unter Augenzwinkern oder gar ein Kavaliersdelikt, sondern es ist sehr gefährlich für den Körper, für die eigene Entwicklung und im Grunde auch ein Betrug an der Ethik des Sportgeschehens selbst. – Ich denke, die Aufforderung, da interdisziplinär zusammenzuwirken, geht aus diesem Gesetz eindeutig hervor.
Der Gedanke der Prävention ist eigentlich das, was dem Gesetzgeber vorschwebte. Einem gewissen Radsportler, dessen Name heute hier schon zitiert wurde, und dessen Verhalten nachzuweinen ist eine Sache, aber wichtig ist die Prävention. Genau diesbezüglich beschreitet dieses Gesetz einen ganz, ganz ausgezeichneten Weg und lehnt sich auch an entsprechende internationale Codes und Richtlinien perfekt an.
Dass es auch zu einer Zurückzahlung von Sportförderungsmitteln kommen kann beziehungsweise kommt, ist, glaube ich, neben der Androhung einer lebenslangen oder zeitlich begrenzten Sperre im Sport eine wichtige Rute im Fenster. Insofern werden wir diesem Gesetz in dieser Form sehr gerne zustimmen. (Beifall des Bundesrates Dönmez, bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Mitterer und Zangerl.)
15.29
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte.
15.29
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir heute hier im Hause das Anti-Doping-Gesetz beschließen, dann ist das aktueller denn je, denn gerade heute wurden vom Landeskriminalamt Niederösterreich in Wien Liesing Anabolika – Testosteron – im Wert von 250 000 € beschlagnahmt. – Diese Meldung ist gerade hereingekommen. Man sieht, dass das kein Problem ist, das weit entfernt ist, sondern eines, das sehr nahe ist, weil auch hier bei uns fest gehandelt wird und der internationale Markt auch über Wien geht, denn diese Anabolika stammten aus Indien und China und wurden in Form von Back-Oblaten verschickt, damit man das sehr angenehm konsumieren und vielleicht zu Weihnachten auch ein paar Kekse drauftun kann, damit man fit ist für die Feiertage. (Bundesrat Gruber: Kerzen!)
Aber, geschätzte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, woher kommt der Begriff „Doping“? – Den Ursprung hat er in Afrika, im sogenannten Afrikaans, der Sprache der Buren. Dort wurde bei Dorffeiern von Einheimischen ein schwerer Schnaps konsumiert, und dieser schwere Schnaps hieß Dop. (Der Redner spricht das Wort mit einem kurzen „o“ aus. – Rufe – das „o“ wie im englischen Wort „dope“ aussprechend –: Dop! – Bundesrat Mag. Klug: Schnaps kennen alle!) Von da aus wurde das Wort ins Englische Doping übernommen.
Dass Doping schon eine lange Geschichte hat, wissen wir, denn 1896 gab es den ersten Doping-Toten.
Üblicherweise wird Doping – heute wie auch damals schon – in den meisten Fällen beim Radfahren verwendet. Man sieht auch auf der Liste der Dopingsünder, dass es in vielen Fällen die Radfahrer sind, die Doping konsumieren, aber auch Schisportler – es gab auch österreichische Schisportler, an denen es nicht vorbeigegangen ist. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)
Darum ist es auch wichtig, dass die Regelungen bezüglich Handel und Anwendung von Dopingmitteln im Gesetz klar verschärft werden und es auch im Profisport zu Einschränkungen kommt, damit den Jugendlichen die Vorbilder belassen werden, damit auch Schädigungen des Körpers verhindert werden und damit wir – ich glaube, dass uns allen daran liegt – auch in Zukunft, wenn wir uns eine Sportveranstaltung anschauen, Spaß am fairen Wettkampf haben können, wenn wir wissen und uns sicher sein können, dass, die Sportlerinnen und Sportler nicht gedopt sind.
Wenn wir wissen, dass auch im vergangenen Jahr wieder 40 Sportlerinnen und Sportler in Österreich des Dopinggebrauchs überführt wurden, dann ist es für uns schon eine Aufgabe, in der Gesetzgebung Regeln zu setzen und die Benutzer von Dopingmitteln auch zu sperren. – Auf die finanziellen Auswirkungen ist schon eingegangen worden, nämlich dass das Geld gemäß dem Bundes-Sportförderungsgesetz von gesperrten Sportlern zurückgezahlt werden muss.
Dass Sportler, die in einem Dienstverhältnis mit dem Bund stehen, in Zukunft gegebenenfalls keine Diensterleichterungen mehr in Anspruch nehmen dürfen und dass gesperrte Sportlerinnen und Sportler nicht bei Doping-Präventionsveranstaltungen beigezogen werden dürfen, ist uns auch sehr wichtig, denn die jungen Menschen sollen ihre Vorbilder nicht in den Dopinganwendern finden, sondern in jenen Sportlerinnen und Sportlern, die kein Doping anwenden.
Geschätzte Damen und Herren! Aus den eben genannten Gründen ist es wichtig, dass wir heute dem Anti-Doping-Gesetz die Zustimmung erteilen. Ich wünsche mir, dass damit auch die Dopingfälle zurückgehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Zwanziger und Zangerl.)
15.34
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.
15.34
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Zum Schluss noch ein paar Anmerkungen zur vorliegenden Thematik – es wurde ja schon vieles gesagt. Ich denke, es ist sehr erfreulich, dass diese doch sehr komplexe Thematik den völkerverbindenden Grundgedanken des Sports auch in diesem Parlament zum Ausdruck bringt, denn es hat eine All-Parteien-Einigung darüber gegeben. Dem sind intensive Bemühungen und zahllose Verhandlungen vorausgegangen, und ich möchte mich an dieser Stelle besonders bei den Sportsprechern der einzelnen Fraktionen sehr herzlich dafür bedanken, dass das möglich war – zum Schluss auch noch mit einem eingebrachten Abänderungsantrag.
Wir haben es heute schon gehört: Betrug – das wurde von anderer Stelle auch schon gesagt – ist eine Täuschung mit Schädigungsabsicht, um für sich oder einen Dritten einen Vermögensvorteil, einen geldwerten Vorteil zu erlangen. – Dieser Tatbestand des Sportbetrugs kann jetzt strafrechtlich geahndet werden.
Doping-Kontrollen, hat jemand gesagt, sind ein ewiger Wettlauf zwischen einer medizinischen Entwicklung und besseren Kontrollen. Erste Beispiele dafür sind wohl schon
aus der Antike, von den Olympischen Spielen her bekannt. Wenn man heute – Kollege Lindinger hat es angesprochen – die neuesten Meldungen über den Fund von Dopingmitteln hört, dann möchte ich schon darauf verweisen, und das ist mir ein Anliegen, dass sich dieses Anti-Doping-Gesetz auf den Profibereich bezieht. Ich möchte nicht wissen, wie viele Mittel in der Grauzone des Amateursports in den diversen Fitnessstudios lagern und dort von ahnungslosen jungen oder jung gebliebenen oder krankhaft jung bleiben wollenden Damen und Herren eingenommen werden. Dort ist, meine ich, der größte Teil zu finden, und das ist eine Grauzone, die wahrscheinlich nach wie vor nicht befriedigend gelöst ist.
Wir haben heute einige Punkte klar geregelt – ich darf sie nochmals kurz zusammenfassen –: Es wird klar geregelt, was passiert, wenn ein gedopter Sportler Fördergelder bekommen hat, es ist die Vorgangsweise für den Fall der Wiederaufnahme des Trainings beziehungsweise der Wettkampftätigkeit geregelt, und auch der Personenkreis, den dieses Gesetz umfasst, ist klar definiert – eben, wie schon gesagt wurde, nicht nur die Sportler, sondern jetzt auch Ärzte, Manager und Trainer.
Ich habe mich gefragt, wer eigentlich für die Kosten dieser Doping-Kontrollen aufkommt. – Lassen Sie mich das erwähnen: Im § 6 des Gesetzes wird festgelegt, wann der Bundessportfachverband für die Kosten der Durchführung des Doping-Kontrollverfahrens aufzukommen hat beziehungsweise wann die Möglichkeit der Überwälzung der Kosten auf den Sportler besteht. Das heißt, der zuständige Bundessportfachverband soll die Möglichkeit haben, den Kostenersatz, den er gegenüber der unabhängigen Doping-Kontrolleinrichtung zu entrichten hat, beim gedopten Sportler oder der gedopten Sportlerin als Verursacher/in wieder hereinzubringen. – Die zwangsweise Durchsetzung des Kostenersatzanspruches gegenüber dem Sportler ist jedoch nur auf dem Zivilrechtsweg möglich.
Wir haben gehört, dass in dem Abänderungsantrag beziehungsweise in der Diskussion im Nationalrat noch einige Punkte eingebracht wurden – da geht es um das Dienstverhältnis und, was erfreulich ist, auch um einen Bericht an den Nationalrat. Als Vertreter der Länderkammer würde es mich freuen – und ich gehe davon aus, dass es so sein wird –, wenn dieser Bericht auch den Hohen Bundesrat erreichen würde, sodass wir auch ein bisschen etwas darüber erfahren.
Zusammenfassend gesagt: Ich denke, wir sollten der Ansicht, Spitzensport ohne Doping sei die größte Lebenslüge des Profisportbetriebes, wie es namhafte Vertreter auch der Spitzensportszene bezeichnet haben, nicht erliegen, sondern wir sollten da ein klares Zeichen setzen, was wir heute auch machen.
Wir wissen, dass wir eines der modernsten Anti-Doping-Gesetze europaweit beziehungsweise weltweit verabschieden. Ich denke, es ist herzeigbar und zeigt auch den Willen aller hier in diesem Haus vertretenen Parteien, zum Thema Doping klar Stellung zu beziehen. In diesem Sinn werden wir dem Antrag natürlich auch gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Schennach, Zwanziger, Mitterer und Zangerl.)
15.38
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.
15.38
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Es ist ein Meilenstein im Kampf gegen Doping, den Sie heute beschließen werden.
Ich bin stolz darauf, dass ich diese Vorlage – entstanden unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Sportministerium, aber auch wir in meinem Haus haben an diesem Text
und an dieser Entwicklung mitgearbeitet – hier vor diesem Haus vertreten darf. Ich möchte meinen Kollegen, Sportminister Norbert Darabos, entschuldigen: Er ist heute bei seinen Soldaten im Ausland im Einsatz, aber er hätte dieses Gesetz sehr gerne hier mit Ihnen diskutiert.
Hohes Haus! Österreich ist mit dieser Novelle, die am vergangenen Freitag vom Nationalrat als Fünf-Parteien-Einigung beschlossen wurde, endgültig zum Vorreiter im internationalen Kampf gegen Doping geworden.
Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat in den letzten Wochen Glückwunschschreiben aus aller Welt erhalten, unter anderem auch von der WADA und vom Internationalen Olympischen Komitee. Internationale Medien berichten breit über die bahnbrechende Weiterentwicklung unserer Dopingpolitik. Darauf können wir stolz sein, und das zeigt auch ganz klar auf, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.
Geschätzte Damen und Herren! Ohne Zweifel haben das Anti-Doping-Bundesgesetz von 2007, das 2008 novelliert wurde, große Fortschritte gebracht und sich in vielen Bereichen bewährt. Die Praxis hat aber auch gezeigt, dass wir noch mehr Möglichkeiten brauchen, um erfolgreich gegen den Doping-Missbrauch vorgehen zu können. Deshalb haben wir dieses umfangreiche Maßnahmenpaket ausgearbeitet, das einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass Doping in Österreich zukünftig noch besser bekämpft werden kann.
Neben der Verankerung des Sportbetruges im § 147 Strafgesetzbuch, die in der Novelle zum Strafvollzugsgesetz enthalten ist, bringt diese Vorlage eine Vielzahl von zusätzlichen Verschärfungen, wie zum Beispiel:
den lebenslangen Ausschluss wegen Dopingvergehen gesperrter erwachsener Sportler und Betreuungspersonen von der Bundes-Sportförderung,
die Pflicht zur Rückzahlung von Bundes-Sportförderungsmitteln ab dem Zeitpunkt des Dopingvergehens,
die einjährige Sperrfrist – statt wie bisher sechs Monate – für des Dopings überführte Sportler zur Teilnahme an Wettkämpfen, wenn sie mit der aktiven Laufbahn wieder beginnen,
die Schaffung einer Rechtsgrundlage für verstärkte Zusammenarbeit zwischen NADA und den Strafverfolgungsbehörden sowie
die Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten für Maßnahmen der Zollbehörden bei der Bekämpfung der Einfuhr von Dopingmitteln.
Meine sehr geehrten Bundesrätinnen und Bundesräte! Wichtige Änderungen betreffen auch mein Ressort, das Gesundheitsressort, und zwar die Information der zuständigen Behörden über die Verhängung von beruflichen Sanktionen, wenn beispielsweise beruflich Tätige wie Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte oder Apotheker an Dopingvergehen mitbeteiligt waren. Ich halte es für sehr wichtig, dementsprechend zu handeln. Ich habe das auch mit den Vertretern aller zuständigen Kammern besprochen. Doping ist nicht zu akzeptieren, da muss man sehr darauf schauen.
Noch ein Punkt ist mir sehr wichtig: Wir haben in der Novellierung des Arzneimittelgesetzes sichergestellt, dass man durch Kennzeichnung informiert wird, ob Medikamente geeignet sind, zu dopen. Dadurch soll vor allem im Breitensport klargemacht werden, dass es sich dabei auch um Dopingmittel handeln kann.
Ich denke, Aufklärungsarbeit ist sehr wichtig. Erklärter Wille der vielen Hobby- und Breitensportler ist es, sich freiwillig an die Anti-Doping Bestimmungen zu halten. Auch deshalb ist der Hinweis bei den Arzneimitteln, ob sie Dopingsubstanzen enthalten, sehr wichtig.
Abschließend: Der vorliegende Antrag enthält wichtige Elemente für eine erfolgreiche Doping-Prävention und für eine nachhaltige Bekämpfung von Doping.
Ich danke Ihnen dafür, dass Sie durch Ihre Zustimmung Ihren Beitrag dazu leisten, dass wir in Österreich ein sehr modernes Anti-Doping-Gesetz bekommen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
15.44
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pyrotechnikgesetz 2010 erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (367 d.B. und 430 d.B. sowie 8198/BR d.B. und 8273/BR d.B.)
21. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die polizeiliche Kooperation mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) erlassen sowie das Polizeikooperationsgesetz geändert wird (391 d.B. und 431 d.B. sowie 8274/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zu den Punkten 20 und 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Ich begrüße die Frau Innenministerin ganz herzlich bei uns. (Allgemeiner Beifall.)
Berichterstatter zu den Punkten 20 und 21 ist Herr Bundesrat Kainz. Bitte um die Berichte.
Berichterstatter Christoph Kainz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pyrotechnikgesetz 2010 erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung. Ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Des Weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die polizeiliche Kooperation mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) erlassen sowie das Polizeikooperationsgesetz geändert wird.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher erübrigt sich dessen Verlesung. Ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Bundesrat Podgorschek. – Bitte.
15.46
Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich darf mich jetzt mit Themen des 21. Jahrhunderts beschäftigen. Ich muss sagen, dass die grundsätzliche Richtung dieses Pyrotechnikgesetzes absolut in Ordnung ist. Es geht durchaus in die richtige Richtung, nur: Es ist eine Schande, dass wir uns überhaupt mit etwas auseinanderzusetzen haben, das eine Folge dessen ist, was sich in manchen Fußballstadien abspielt.
Leider ist aus der Sicht unserer Fraktion doch bei ein paar Dingen über das Ziel hinausgeschossen worden. So ist es rechtlich problematisch, dass die Sicherheitsbehörden Informationen privaten Vereinen – sprich: dem ÖFB – übermitteln und dass deren Mitglieder aktiv werden können, und vor allem finden wir, dass die Kompetenz für die Erlassung eines Stadionverbotes bei den Sicherheitsbehörden liegen sollte. Unserer Meinung nach handelt es sich dabei um eine entscheidende Einschränkung von Bürgerrechten, und einem etwaigen Missbrauch ist da sicherlich Tür und Tor geöffnet.
Zu Europol: Es ist verständlich, dass die Europäische Union über einen grenzüberschreitenden Polizeiapparat verfügen und auch zusammenarbeiten muss, weil auch das Verbrechen letzten Endes grenzüberschreitend wirkt. Wir sehen aber auch da ein paar Ungereimtheiten. Aus unserer Sicht weist der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten sowohl rechtlich als auch inhaltlich gewisse Defizite auf. Deshalb können wir auch dem nicht zustimmen.
Es ist für uns nicht zu akzeptieren, dass sich der Server nicht im Inland befindet, Daten dort eingespielt werden und letzten Endes Zugriffsmöglichkeiten für ausländische Netzwerkadministratoren bestehen. Es ist auch nicht gewährleistet, dass die Datentransferierung zu einem ausländischen Standort unterbunden ist, daher können wir auch diesem Gesetz nicht unsere Zustimmung erteilen. (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth.)
15.49
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.
15.49
Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im neuen Pyrotechnikgesetz 2010 werden pyrotechnische Gegenstände in drei Gruppen unterteilt: Feuerwerkskörper, Kategorie F, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater, Kategorie T, sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände, Kategorie P.
Anknüpfend an eine Kategorisierung werden Altersbeschränkungen festgelegt sowie sonstige Voraussetzungen für Besitz, Verwendung, Überlassung und Inverkehrbringen geregelt.
All das hat aber nicht zu hitzigen Diskussionen im Nationalrat geführt und auch nicht zu einer breiten medialen Berichterstattung, sondern ausschlaggebend dafür war jener Punkt, der eigentlich den Kern dieses Gesetzes darstellt, nämlich das Verbot von sämtlichen pyrotechnischen Gegenständen in und um Stadien oder Sportstätten.
Ich bin unserer Frau Bundesminister für ihre klare und konsequente Haltung sehr, sehr dankbar, denn wer erlebt hat, was dort passieren kann, der weiß, dass es sich da oft um sehr, sehr gefährliche Momente für Unbeteiligte handelt.
Österreich ist bekannt für die reibungslose Abwicklung von Sport-, insbesondere von Sportgroßveranstaltungen: Hunderte Fußballspiele der Klubs, Heimspiele der Nationalmannschaft, die Fußball-Europameisterschaft, 80 000 Zuschauer auf der Streif, 70 000 Besucher am Kulm und 40 000 in Schladming – alles Sportveranstaltungen, die allen Beteiligten Freude bereiten sollen und auch, und das darf man nie vergessen, zu einem wesentlichen Wirtschaftsfaktor in den betreffenden Regionen geworden sind.
Es gibt aber auch die andere Seite, die wir aus den Schlagzeilen kennen. So kennen wir zum Beispiel den Fall von Tormann Georg Koch. Aufgrund einer Verletzung durch einen Knallkörper war er gezwungen, seine Karriere zu beenden. Einen zweiten Fall kennen wir von einem Schiedsrichter-Assistenten, der bei einem Ligaspiel des LASK in Wels von einem Feuerwerkskörper getroffen wurde und dabei Verbrennungen erlitten hat. Ein weiterer Fall betrifft ein junges Mädchen aus Kärnten, das aufgrund einer Feuerwerkskörperverletzung am Auge notoperiert werden musste. Ungefähr 300 solcher Fälle sind in ganz Österreich bekannt.
Sportveranstaltungen begeistern die Massen, das wissen wir; das haben wir erlebt und da haben wir wohl selber auch mitgemacht. Für manche war es aber bisher anscheinend Usus, diese Emotionen mit Knallkörpern zu begleiten. Doch ich persönlich – und diese Anmerkung sei mir gestattet, meine Damen und Herren – bin davon überzeugt, dass es diesen „Elementen“ – und ich möchte sie als solche bezeichnen – nicht um den Sport geht, sondern darum, Radau zu schlagen und Rabatz zu machen, sich sozusagen einmal in Szene setzen zu können.
Das hat nichts mit Sport zu tun. Einem echten sportbegeisterten Fan kommt es nicht auf die Lautstärke des Knallkörpers an, sondern er will ein gutes Fußballspiel sehen, er will eine gute sportliche Leistung sehen.
Zukünftig sind diesen Fans der Besitz und die Verwendung sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände und Feuerwerkskörper in und um Stadien verboten. Betroffen sind nicht nur pyrotechnische Gegenstände mit Knalleffekt, wie es so schön heißt, sondern alle Erzeugnisse, die chemische Stoffe beinhalten und Licht-, Rauch-, Nebel-, Druck- oder Reizwirkung hervorrufen, somit auch das sogenannte bengalische Feuer.
Bengalische Feuer werden oft dazu verwendet, Stimmung zu erzeugen, indem man einen farbigen Nebel erzeugt, sie sind aber nicht so ungefährlich, wie manche meinen. Wer das erlebt hat, der weiß, dass beim Abbrennen Temperaturen von über 2 000 Grad entstehen können, dass bengalische Feuer nicht mit herkömmlichen Löschmitteln wie Wasser, Feuerlöscher oder Löschdecken gelöscht werden können, sondern dass dafür Sand notwendig ist.
Ich habe das selbst erlebt bei uns, bei einem Spiel am Fußballplatz: Es sind dort riesige Flecken im Rasen ausgebrannt – was noch das geringste Übel war. Wir wissen aber aus anderen Stadien, dass dadurch Plastiksitze zu schmelzen beginnen, und, und, und. Stellen Sie sich jetzt vor, was passiert, wenn durch solch ein bengalisches Feuer ein Gegenstand auf einen Körperteil oder auf irgendein Bekleidungsstück trifft!
Für bestimmte Anlässe, wie etwa Eröffnungsfeiern et cetera, sind gemäß dem neuen Gesetz Ausnahmen möglich; die Veranstalter können bestimmte Besitz- und Verwendungsbewilligungen dafür beantragen. Auch Brauchtumsverbände – Stichwort: Prangerstutzen – sind vom neuen Gesetz nicht beeinträchtigt.
Die praktische Handhabung wird eine sein – das habe ich schon im Ausschuss angemerkt –, die vor allem in der Umstellungsphase nicht leicht sein wird. Ich bin schon gespannt auf die Veranstaltung am Kulm, die in wenigen Tagen, und zwar am 8. und 9. Jänner, stattfinden wird, wohin wieder Tausende Fans kommen werden.
Eines darf aber in der Praxis nicht der Fall sein: dass durch die neuen, verschärften Bestimmungen für die Veranstalter, für die Vereine zusätzliche Kosten entstehen. Ich glaube, es ist gewährleistet, dass da den Verein selbst nichts trifft.
Im diesen Sinne werden wir von der ÖVP dem neuen Gesetz gerne die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)
15.54
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
15.54
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ein wenig habe ich bei Ihnen vorhin, bei der Abstimmung über das Dopinggesetz, vermeint ein bisschen Sehnsucht zu sehen, dass auch Ihre Gesetzesmaterien in dieser Einstimmigkeit und in dieser Harmonie durchgehen mögen. Aber bei diesen beiden Gesetzen muss ich mich heute der Meinung des Erstredners anschließen.
Natürlich hat der Kollege Köberl recht, wenn er sagt: Jede durch Pyrotechnik ausgelöste Verletzung in einem Stadion ist eine zu viel! – Auf der anderen Seite kann man aber auch überreglementieren.
Ein Stadion hat viele Funktionen. Es ist ein Platz, an dem es keine sozialen Unterschiede gibt, an dem man gemeinsam Freud und Leid durchmacht, an dem man Emotionen zeigt, an dem man begeistert, aber auch tief bedrückt sein kann – ich meine positive Begeisterung –, und an dem man in der heutigen Zeit Events hat.
Wir sind in längst einer Event-Kultur angekommen, und wir dürfen da nicht alle Wege versperren – ich meine Dinge, die sich in einem geordneten Rahmen abspielen und die von Vereinen getragen werden. Ich rede jetzt nicht vom Einzelnen: Ich rede nicht davon, dass Herr Köberl anfängt, bengalische Feuer abzuschießen. (Bundesrat Mayer: Er hat es ja nicht gemacht!) Er hat es natürlich nicht gemacht. Er weiß, dass ich ihm das niemals unterstellen würde. Das unterschreibe ich hier sofort.
In der modernen Event-Kultur gehört Pyrotechnik dazu, und wenn es in einem geordneten Rahmen, verantwortet und getragen von den Vereinen und in Zusammenarbeit mit den Fanklubs passiert, sollte die Pyrotechnik nicht ganz aus dem Fußballstadion oder aus den Stadien allgemeiner Natur, weil es ja auch andere Veranstaltungen gibt, ausgesperrt sein.
Die Choreographie von Events sieht pyrotechnische Einlagen vor. Es ist, wie Sie wissen, eine sehr stimmungsvolle Sache, die sogar helfen kann, für negative Stimmungen einfachere Auswege zu finden als das Zerstören von Plastiksesseln, von denen der Kollege Köberl vorhin gesprochen hat. Das wurde ja Gott sei Dank noch in letzter Minute ein bisschen aus der Unschärfe herausgenommen, und das kann man, Frau Bundesministerin, auch so stehen lassen, wie es jetzt im Gesetz ist.
Worüber wir natürlich nicht erfreut sind, sind die weitreichenden Durchsuchungsbefugnisse der Polizei und, wie ein Kollege vorhin gemeint hat, dass Private, die Bundes
liga oder der ÖFB, von der Polizei Daten geliefert bekommen, was unserer Meinung nach, was den Datenschutz beziehungsweise den Schutz individueller Daten betrifft, etwas zu großzügig und zu weitreichend ist. Vor allem nicht gerichtlich angeordnete Hausdurchsuchungen sind Befugnisse, die bei allem Verständnis für Verfolgung und Prävention zu weit gehen.
Was uns ebenfalls Sorge macht, ist die Diskriminierung von Suchtkranken, die in diesem Gesetz vorkommt. Es ist kein übergroßes Ablehnen, aber dieses Ausmaß von Befugnissen geht uns doch zu weit, und deshalb werden wir dagegen stimmen.
Das gilt aber nicht für Europol; das möchte ich hier dezidiert sagen. Diese Zusammenarbeit und diese Vertiefung finden wir ausgesprochen positiv. Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, das wir die Zusammenarbeit bei polizeilichen Ermittlungen über Staatsgrenzen hinweg gut finden – das wurde von unserer Seite immer mitgetragen. Trotzdem werden wir den beiden Punkten aufgrund des Sicherheitspolizeigesetzes und der Ausweitung der Befugnisse nicht zustimmen. – Danke. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum.)
15.59
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner: Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte.
16.00
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Podgorschek, ganz so kann ich nicht einverstanden sein. Ich glaube, du warst noch nie in einem Fußballstadion. (Bundesrat Podgorschek: Ich bin ein Rieder!) – Ich weiß, ja, und gerade die Rieder (Bundesrat Podgorschek: Ein vorbildhafter Verein!) müssten wirklich Verständnis dafür haben, dass es sehr gefährlich sein kann, wenn pyrotechnische Gegenstände und bengalische Feuer verwendet werden (Bundesrat Podgorschek: Dagegen habe ich mich ja nicht ausgesprochen!) und Zuschauer, Sportlerinnen und Sportler oder auch noch Schiedsrichter bei der Verwendung verletzt werden.
Ich glaube, das wäre ein Gesetz ohne Zähne, ein sogenanntes zahnloses Gesetz, wenn die Vereine nicht erfahren würden, wer die Verursacher von solchen bengalischen Feuern sind oder wer diese pyrotechnischen Gegenstände auf das Spielfeld wirft, wer damit hantiert. Da zu ermitteln ist die Aufgabe der Sicherheitsbehörde, sodass dann ein Stadionverbot gegen solche Personen erlassen werden kann und sie ausgesperrt werden.
Das ist doch wie ein Hausrecht: Wenn dir dein Nachbar jeden Tag einen Schweizer Kracher über den Zaun wirft, dann wirst du ihn nicht vorne bei der Haustür hereinbitten und sagen: Komm zu mir in die Küche und wirf da auch einen Knallkörper! – Das nur als Vergleich.
Herr Kollege Schennach, ich verstehe schon, du kommst aus dem Kulturbereich, aber ich glaube, am Fußballplatz herrscht schon oft Eventstimmung. (Bundesrat Schennach: Habe ich ja gesagt!) – Ja, aber man soll diese Eventstimmung nicht noch anheizen! (Bundesrat Schennach: Lenken!) – Lenken, das ist ja möglich. Ausnahmen zur Verwendung von Feuerwerkskörpern, von pyrotechnischen Gegenständen sind in diesem Gesetz geregelt, nur kann sie nicht jeder vom dritten Rang hinunterwerfen (Bundesrat Schennach: Das habe ich nicht gesagt!), sondern das muss der Verein organisieren.
Es ist klar, man kann so etwas verwenden, um Feste zu feiern, zu einer Meisterschaftsfeier kann der Verein um Ausnahmegenehmigung ansuchen und kann das organisieren, aber es sollen nicht die Fans vom dritten Rang herunterschießen, vielleicht
auch noch über die Köpfe der Spieler auf der Ersatzbank hinweg. Das soll nicht ermöglicht werden, und das soll geahndet werden, und jene Personen sollen dann auch mit einem Stadionverbot belegt werden.
Dass sich der ÖFB, die Bundesliga und das Bundesministerium für Inneres unter dem Motto „Welle gegen Gewalt“ das Ziel gesetzt haben, Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt anlässlich von Fußballspielen zu setzen, ist gut. Sie können sich sicher noch an die Panik im Heysel-Stadion erinnern und daran, wie sich das auswirkt, wenn Panik ausbricht. Gerade Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände können Panik verursachen. Daher sind diesbezüglich Reglements zu treffen.
Es ist doch nicht normal, dass Fußballfans, wenn sie in eine andere Landeshauptstadt oder in eine Stadt fahren, in der ein Fußballspiel stattfindet, am Bahnhof von der Exekutive abgeholt werden müssen, im Spalier zum Stadioneingang und zum eigenen Sektor begleitet werden müssen, dann wieder an der Hand genommen werden und wieder zurückgebracht werden müssen, dann noch dazu vielleicht beim Heimfahren den Zug beschädigen und dort auch noch Schaden an öffentlichen Einrichtungen anrichten.
Gerade solche Feuerwerkskörper heizen die Stimmung an – neben dem Alkohol; das ist ein Faktor, den man auch mitbetrachten kann, und man wird in Zukunft, wenn sich das nicht eindämmen lässt, vielleicht auch darüber diskutieren, und Vereine haben diesbezüglich auch zu handeln und Maßnahmen zu setzen. Gerade hinsichtlich all dieser Details ist es wichtig, dass dieses Pyrotechnikgesetz von uns beschlossen wird, damit in Zukunft solche Maßnahmen nicht getroffen werden müssen, damit keine Menschen mehr verletzt werden, damit niemand zu Schaden kommt und damit jene überführt werden können und gegen jene Stadionverbote ausgesprochen werden können, die das verursachen. Darum begrüßen wir diese Gesetzesvorlage. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)
16.05
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort. – Bitte.
16.05
Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrte Frau Präsident! Hoher Bundesrat! Dass das Pyrotechnikgesetz geändert wurde, geht ja auf eine EU-Richtlinie zurück, aber dass wir speziell Regelungen eingebaut haben, die in Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen stehen, war aufgrund der in der jüngeren Vergangenheit missbräuchlich verwendeten pyrotechnischen Gegenstände dringend geboten.
Wenn man sich die Spiele vor ein paar Wochen vor Augen hält, die unterbrochen werden mussten, weil die Rauchentwicklung so enorm war, dass man nichts mehr gesehen hat, versteht man, dass zu dieser spielstörenden Eigenschaft auch noch dazukommt, dass das höchst gefährlich ist.
Die pyrotechnischen Artikel, die bei Sportveranstaltungen in jüngerer Vergangenheit verwendet werden, haben eine andere Qualität als Knallkörper noch vor ein paar Jahren.
„Bengalische Feuer“ erzeugen beispielsweise eine ausgesprochen hohe Abbrandtemperatur – um die 2 000 Grad! –, was zu schwersten Verbrennungen führen kann, und sie erzeugen weiters eine enorm heiße Schlacke, die auch nach dem Abbrennen noch lange heiß bleibt – zum Beispiel bei tropfenden Fackeln.
Das heiße Kartongehäuse stellt eine weitere Gefährdung dar. Die ausgebrannten Hülsen werden zu Boden geworfen, dort dann weggekickt – in die Plastiksitze oder womöglich – auch schon passiert – in die Kapuze eines Kindes.
All das ist unerträglich! Da stehe ich ganz eindeutig auf der Seite der friedlichen Fans, auf der Seite der Familien, die auch mit Kindern Sportveranstaltungen besuchen wollen, und ich stehe nicht auf der Seite jener, die Radau schlagen wollen und das benützen, um Krawall zu erzeugen. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Zangerl.)
Herr Kollege Schennach, es stimmt nämlich nicht, dass man bei Events zwangsläufig derart gefährliche Produkte braucht, um Stimmung aufbauen zu können, um eine Fangemeinde begeistern zu können.
Für mich war Folgendes bezeichnend: Wenn beispielsweise in Großbritannien pyrotechnische Artikel in Stadien zur Gänze verboten sind und dieses fußballbegeisterte Volk das akzeptiert hat und jetzt lebt, dann muss das meiner Auffassung nach bei uns allemal möglich sein.
Ich bin sehr froh darüber, dass der Österreichische Fußballbund, der ÖFB, und die österreichische Bundesliga mit uns ein Übereinkommen abgeschlossen haben, das auch im Hinblick auf den Datenaustausch dringend notwendig ist. Wir hatten nämlich das Problem, dass die „Hooligan-Datei“, die wir ja seit der EURO kennen, in der die Stadienverbote der einzelnen Stadien für Krawallrowdys und – jetzt sage ich einmal – unangenehme Zeitgenossen enthalten sind, nicht anderen Stadienbetreibern, anderen Vereinen mitgeteilt werden durfte.
Ich habe kein Verständnis dafür, dass für jemanden, der im Happel-Stadion Stadionverbot hat, dieses Stadionverbot nicht gilt, wenn er nach Linz oder nach Salzburg ins Stadion fährt.
Daher ist es aus meiner Sicht gerechtfertigt, dass man auf legistischer Basis, selbstverständlich in Übereinstimmung mit unseren verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, aber zur Sicherheit der friedlichen Besucher auch einen Datenaustausch gewährleistet.
Es geht um Schutz von Leib und Leben der Besucher, und da ist ein Datenaustausch allemal gerechtfertigt. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Podgorschek.)
16.09
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Von der Berichterstattung wird sichtlich auch kein Schlusswort gewünscht.
Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pyrotechnikgesetz 2010 erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Sodann kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die polizeiliche Kooperation mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) erlassen sowie das Polizeikooperationsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 4. SRÄG 2009) (476 d.B. und 541 d.B. sowie 8219/BR d.B. und 8241/BR d.B.)
23. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (544 d.B. sowie 8242/BR d.B.)
24. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird (543 d.B. sowie 8243/BR d.B.)
25. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (542 d.B. sowie 8244/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun gelangen wir zu den Punkten 22 bis 25 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. – Bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Monika Kemperle: Werte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung
genommen. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Des Weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Des Weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Des Weiteren bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichte.
Ich begrüße den Minister für Wissenschaft und Forschung, den Gesundheitsminister und den Sozialminister ganz herzlich bei uns im Bundesrat. – Herzlich Willkommen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster gelangt Herr Bundesrat Podgorschek zu Wort. – Bitte.
16.16
Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Wie so vieles im Leben ist auch dieses Thema nicht
nur in Schwarz und Weiß zu betrachten, sondern es gibt dazwischen auch Grautöne. (Bundesrat Mag. Klug: Aber abstimmen kann man nicht grau!) – Ich darf meine Erklärung vorher abgeben, ja?
So werden wir bei den verschiedenen Punkten unterschiedlich abstimmen. Bei Punkt 22 gibt es aus Sicht unserer Fraktion bestimmte Mängel wie zum Beispiel, dass die e-card nicht mit Foto eingeführt wird, sodass bei Zweifel ein Ausweis verlangt werden muss. Es wäre wesentlich einfacher, wenn bei der e-card in Zukunft ein Foto dabei wäre; dann wäre die Kontrolle wesentlich einfacher.
Leider haben auch die Ärzte-GmbHs als niedergelassener Bereich keinen Vorrang gegenüber den Krankenhäusern, sodass ein dynamischer Stellenplan nicht in dem Ausmaß, in dem wir uns das vorstellen, möglich ist.
Bei den Punkten 24 und 25 sehen wir durchaus eine Verwaltungsvereinfachung und werden dem dementsprechend zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates, da das heute – Sie werden wahrscheinlich sogar glücklich darüber sein – meine letzte Rede ist, wünsche ich Ihnen bei allen heißen Debatten, die es gegeben hat, geruhsame Festtage, einen guten Rutsch ins neue Jahr, und vor allem – wir haben das bei unserem Kollegen gesehen, der leider verstorben ist – wünsche ich Ihnen allen persönlich viel Gesundheit! (Allgemeiner Beifall.)
16.18
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Wünsche.
Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Klug zu Wort. – Bitte.
16.18
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass das 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz in den großen Bereichen zwei wesentliche Aspekte neu regelt, und um diese Dinge auseinanderzuklauben, sollten wir auch versuchen, das inhaltlich Gewichtigere ganz nach oben zu stellen. Das sind auf der einen Seite die sozialpolitischen Aspekte, wo es im Wesentlichen darum geht, dass wir heute – obwohl wir es nicht verhandeln – in dankbarer Gemeinsamkeit gerne den Beschluss mittragen, dass wir versuchen, den österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten ein schönes Weihnachtsgeschenk zu machen, aber gleichzeitig davon ausgehen, dass wir heute gemeinsam zu Pensionserhöhungen finden, bei denen – denken wir an unsere Ausführungen zum Gehaltsgesetz – wohl ähnliche inhaltliche Schwerpunkte gesetzt und letztlich zum Beschluss gebracht werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, deutlich sagen zu können, dass es uns freut, dass es heute zu einer sozial gerechten – mit einer sehr ausgeprägten sozialen Komponente – Pensionserhöhung im sozialpolitischen Bereich dieses 4. Sozialrechts-Änderungsgesetzes kommt.
Auf der anderen Seite seien vielleicht kurz die gesundheitspolitischen Aspekte erwähnt. Selbstverständlich kann man sich immer zu einzelnen, kleinen Instrumenten, zu denen man abweichende Gedanken hat oder wo man meint, bessere Vorschläge zu haben, inhaltlich kritisch äußern, aber wenn man die großen Dinge betrachtet – und darum haben wir uns, zumindest im Ausschuss, gemeinsam bemüht –, dann hat das 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz wohl primär jenen Zweck, das Kassensanierungspaket aus Sillian umzusetzen – im ersten Schritt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns die Materien inhaltlich genau anschauen, dann wissen wir, dass dieser erste Schritt, grosso modo betrachtet, im Wesentlichen für alle Gebietskrankenkassen ein guter Schritt ist, den wir heute auch gerne in
haltlich unterstützen wollen. Das Besondere an diesem Kassensanierungspaket liegt meines Erachtens im Wesentlichen darin, dass jetzt einmal zu diesem Thema, nämlich a) Absicherung und b) Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung in Österreich, ein gemeinsames Paket auf dem Tisch liegt, zu dem sich grundsätzlich auch alle bekennen und welches grundsätzlich von allen getragen wird.
Insofern hoffen wir im Bundesrat auch, dass das Ziel, nämlich möglichst 2013 ausgeglichen bilanzieren zu können, auch tatsächlich erreicht wird. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass wir selbstverständlich bei diesem ersten Schritt dieses großen Paketes auch ganz genau im Auge behalten werden, ob die weiteren Schritte, wie sie damals vereinbart wurden, auch so rasch gesetzlich umgesetzt und letztlich alle eingehalten werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlaubt mir, nachdem ich „Kassensanierungspaket“ und „soziale Krankenversicherung“ schon in den Mund genommen habe, eine Betrachtung, die es zumindest im Bundesrat verdient, einmal kurz erwähnt zu werden.
Wir hatten die Frage der Aufsichtsrechte intensiv im Ausschuss diskutiert – Kollege Mayer hat das eingebracht. Ich sage dazu, dass wir in einer Krankenkasse, die immer schon über 400 000 Versicherte gehabt hat, mit einer Bundesaufsicht nie ein Problem hatten; es sei denn, dass es, insbesondere im Bereich der Aufsicht, im Wesentlichen mittelbar darum gegangen ist, den einen oder anderen sozialdemokratischen Funktionär in einem Land suchen zu gehen – dann war es ja auch inhaltlich nicht gerechtfertigt. Aber ansonsten hatten wir mit einer Bundesaufsicht nie ein Problem.
Das eine, das jetzt allerdings sehr wohl auffällt, ist meines Erachtens ein kultureller Wandel, und der war nicht immer so. Der kulturelle Wandel beim Zugang zur sozialen Krankenversicherung besteht im Wesentlichen darin, dass sich die beiden großen – und ich sage in diesem Zusammenhang auch ganz bewusst dazu – vernünftigen Kräfte im Land gefunden haben, um die durchaus angespannte Situation im Bereich der Krankenversicherung so ernst zu nehmen, dass einerseits in den Jahren 2010, 2011 und 2012 eine wesentliche Entschuldung stattfindet und andererseits auch gleichzeitig der Krankenversicherung neues Geld zugeführt wird.
Wenn ich sage, dass es meines Erachtens in diesem Zusammenhang um einen kulturellen Wandel geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann habe ich in diesem Zusammenhang natürlich insbesondere die Jahre 2000 bis 2006 im Kopf, denn damals hatten wir zum Thema soziale Krankenversicherung und politischer Zugang eine ganz andere Werthaltung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe daher, dass wir gemeinsam diesen ersten Schritt möglichst breit auch im Bundesrat unterstützen können und danke insbesondere für den Bereich der Pensionen unserem Sozialminister, aber auch für die Frage der Kassensanierung unserem Gesundheitsminister für ihre politische Unterstützung. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
16.24
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Zangerl zu Wort. – Bitte.
16.25
Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Beschluss des Nationalrates, der Abänderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, und der daraus resultierenden Abschaffung der unmittelbaren Aufsicht durch den Landeshauptmann seien mir einige Anmerkungen gestattet.
Es ist unzweifelhaft festzuhalten, dass sich seit Inkrafttreten des ASVG das bestehende System – also die Unterscheidungen zwischen unmittelbarer und oberster Auf
sicht – einfach bewährt hat. Es entspricht den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, der Raschheit sowie der Einfachheit und der Kostenersparnis, wenn die unmittelbare Aufsicht der Tiroler Gebietskrankenkassen weiterhin unverändert durch den Landeshauptmann vor Ort wahrgenommen wird.
Dies genügt meiner Meinung nach vollkommen, da ja dem Bund als oberste Aufsichtsbehörde schon derzeit ein unmittelbares Aufsichtsrecht nach § 448 Abs. 5 zukommt. Deshalb lehne ich die vorgesehene Änderung auch entschieden ab.
Für mich bedeutet diese neue Regelung eine weitere bedenkliche Aushöhlung der Selbstverwaltung auf Landesebene. Von einem solchen Eingriff muss ausgegangen werden, da im neuformulierten zweiten Satz des § 449 Abs. 1 ausdrücklich mit der Definition: soweit aus Bundessicht notwendig, auf eine derartige Möglichkeit einer Einflussnahme hingewiesen wird.
Ich bitte Sie, dies bei Ihrer Entscheidungsfindung zu bedenken, zumal der Bundesrat ja die Ländervertretung darstellt. – Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP sowie der Bundesräte Michalke und Konecny.)
16.26
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Hammer zu Wort. – Bitte.
16.27
Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ebenfalls das Wort zum 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz ergreifen und darf mich, in Anbetracht der heutigen Tagesordnung, kurz fassen.
Ich glaube, Herr Kollege Klug hat schon sehr gut ausgeführt, worum es bei diesem 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz im Wesentlichen geht. Vor allem für uns als Ländervertreter, als Bundesrat ist das Wesentlichste, dass wirklich ein erster wichtiger Schritt im Zusammenhang mit dem Kassensanierungspaket, das die Regierung ja beschlossen hat, umgesetzt wird. Wir haben in anderer Form im Bundesrat über das Kassensanierungspaket schon heiß diskutiert, und ich glaube, das ist wirklich ein erster, wichtiger Schritt, über den wir uns freuen können.
Ich möchte inhaltlich gar nicht auf allzu viele Dinge eingehen, denn ich glaube, wir werden – und das wird notwendig sein – auch über ein 5. Sozialrechts-Änderungsgesetz hier im Bundesrat sprechen, und wir werden auch darauf drängen, dass es ein solches gibt – nämlich um die weiteren Teile dieses Kassensanierungspaketes umzusetzen.
Ein Kollege hat auch schon angesprochen, dass, glaube ich, auch Augenmerk darauf gelegt werden muss, wie es mit der Zielerreichung, der Umsetzung dieses Paketes ausschaut. In Summe ist es ein erster, wichtiger Schritt, um unser Gesundheitssystem und auch dessen Qualität nachhaltig absichern zu können.
Es ist auch die wichtige Leistung im Zusammenhang mit den Pensionen angesprochen worden. Ich glaube, das ist ebenfalls eine sehr soziale Maßnahme dieser Bundesregierung. Und ich möchte abschließend auch noch darauf hinweisen, dass auch Regelungen enthalten sind, die den Missbrauch im Bereich des Ausgleichszulagenbezuges etwas eindämmen sollen – auch das sollte erwähnt werden.
In Summe, glaube ich, ist es ein erster, wichtiger Schritt, und gerade wir als Bundesrat sollten daran interessiert sein, dass weitere folgen. In diesem Sinne wird unsere Fraktion dem natürlich zustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.29
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dönmez zu Wort. – Bitte.
16.29
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Michael Hammer hat es schon angesprochen, es werden in Zukunft noch weitere Änderungen notwendig sein, denn Sozialpolitik ist ja etwas Dynamisches und muss sozusagen den Gegebenheiten der Gesellschaft immer wieder angepasst werden.
Die Frage ist, wie man diese Sozialpolitik gestaltet, und wir, die Grünen, sind der Meinung und auch der Überzeugung, dass Sozialpolitik nichts mit der Verteilung von Almosen zu tun hat und die Menschen in keinem Fall zu Bittstellern und Bittstellerinnen degradiert werden dürfen. Das ist erniedrigend, das ist meines Erachtens menschenunwürdig, und es dient nur einem traurigen politischen Schauspiel, so wie wir es in einem bestimmten Bundesland miterleben können. Das hat nichts mit Sozialpolitik zu tun.
Sozialpolitik soll für Gerechtigkeit sorgen, und wenn wir uns das Pensionssystem anschauen, dann sehen wir, dass wir ein Problem mit den niedrigen Pensionen haben. Obwohl die Bezieherinnen und Bezieher von Mindestpensionen ein Leben lang fleißig gearbeitet haben, sind sie im Alter meistens verarmt oder massiv von Armut bedroht.
Die Vertreter der großen Pensionisten- und Seniorenverbände vertreten die Ansicht, die Pensionen sollten sich nach einem Pensionistenpreisindex richten. Dazu kann man stehen, wie man will. Ob man das gut oder schlecht findet, Tatsache ist, dass die Bezieher der Mindestpensionen da sicherlich fast keinen Unterschied in der Höhe ihrer Pension merken werden. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)
Darum kann ich auch die Argumentation des Kollegen Gerald Klug schwer nachvollziehen, wenn er von sozialer Gerechtigkeit spricht, denn 1 Prozent von 1 000 € macht etwas anderes aus als 2 Prozent von 750 €. Das merken die Leute, und das ist auch kein Betrag, den man sich auf das Sparbuch legt, sondern diese kleinen, minimalen Beträge werden für die Abdeckung der laufenden Kosten herangezogen werden müssen. Das ist unserer Meinung nach, meiner Meinung nach, nicht sozial und hat auch nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun. (Bundesrat Mag. Klug: Das steht auch nicht im Gesetz drinnen! Unmöglich ... !)
Wir fordern, dass der Ausgleichszulagenrichtsatz des ASVG bis 2013 schrittweise auf die von der Statistik Austria erhobene Armutsgefährdungsschwelle angehoben wird. Ich denke, das ist eine gerechte Forderung, und sie ist auch umsetzbar, sofern der politische Wille vorhanden ist.
Wir werden, trotz dieser einigen kleinen Kritikpunkte, diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum, Schennach und Keuschnigg.)
16.32
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Bundesminister.
16.32
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine Kollegen auf der Regierungsbank! Ich möchte jedenfalls zum 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz Stellung nehmen, weil wir etwas ganz Zentrales zustande gebracht haben.
Erstens ist Österreich, ich habe das hier schon gesagt, das einzige Land Europas, das auch in der Krise in das Gesundheitssystem investiert hat, und weil wir in dieses Gesundheitssystem investiert haben, können wir auch Stabilität und Sicherheit gewähr
leisten. Wir haben ein stabiles Gesundheitssystem, auf das sich die Menschen verlassen können. Damit dieses Gesundheitssystem auch weiterhin stabil bleibt, damit die Menschen in dieses System Vertrauen haben können, müssen wir es der neuen Zeit anpassen, und das tun wir mit der dynamischen Stellenplanung.
Wenn es Veränderungen in Orten gibt, sich die ärztliche Struktur verändert, sind die Partner im Gesundheitswesen in der Lage, durch eine dynamische Stellenplanung, der heutigen Zeit entsprechend, Versorgung anzubieten. Wir schaffen ein Instrument für die Gebietskrankenkassen, damit sie Investitionsablösen auszahlen können und es somit für die Ärztinnen und Ärzte möglich ist, moderne Medizin, auch bis zum Ende ihrer Berufstätigkeit, anbieten zu können.
Wir haben das Thema des Umgangs mit der e-card geregelt. Die Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, wenn sie Personen nicht kennen, auch die Identität zu überprüfen. Ich erinnere an die Stadt Wien, die das auch in den Krankenanstalten macht. Dazu sind wir verpflichtet worden, und das ist aus meiner Sicht auch sehr, sehr wichtig.
Ich bedanke mich bei den Ärztinnen und Ärzten, denn sie sind bereit, auch aus ethischen Gründen, die Ökonomie des Behandlungsprozesses in die ärztliche Behandlung mit einzubauen. Es ist ein wichtiger Schritt, dass sie bereit sind, auch Verantwortung für die gemeinsamen Ausgaben zu übernehmen.
Wir haben auch ein Qualitätsmerkmal gesetzt: Es ist nun sichergestellt, ab welchem Zeitpunkt ein Arzt oder eine Ärztin seine oder ihre Tätigkeit zu beenden hat. Auch diese Regelung haben wir geschaffen, das kann auch der Gesamtvertrag noch verbessern. Außerdem haben wir sichergestellt, dass die Honorarordnungen in Bezug zu den Beitragseinnahmen zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung in Beziehung stehen.
Dem Bundesrat ist es natürlich auch ein Anliegen, die Frage des Aufsichtsrechtes zu berücksichtigen. Da haben wir ganz klar gesagt: Wenn die Trendwende anhält, dass der Bund aus Steuermitteln durch den Kassenstrukturfonds einzahlt, dann ist es auch die Aufgabe des Bundes, da die Aufsicht auszuweiten. (Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mag. Klug.)
Darüber hinaus haben wir ein paar Verbesserungen für einen erhöhten Schutz im Zusammenhang mit der Vermögensveranlagung getroffen. Ich denke, das ist insgesamt eine gute Entwicklung zur Sicherung und Stärkung des solidarischen Gedankens in der Sozialversicherung.
Lassen Sie mich abschließend noch zwei Sätze sagen: Eine solidarische Gesellschaft – und nur eine solidarische Gesellschaft – schafft diese Qualität von gesundheitlicher Versorgung, wie wir sie in Österreich haben, und zwar für die breite Masse der Bevölkerung. Es ist ein Wert dieses Hauses, dass wir eine Form der Zusammenarbeit mit Rechtsanspruch – und ich teile diese Position – für die Menschen in unserem Land geschaffen haben.
Ich wünsche Ihnen zum Weihnachtsfest, zum Jahresende, dass wir auch in der Zukunft eine Gesellschaft weiterentwickeln, die solidarisch ist. Das ist mein Weihnachtsgruß an Sie, das ist mein Weihnachtsgruß an Österreich. Eine solidarische Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die auch auf die kranken und armen Menschen Rücksicht nimmt. Alles, alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
16.37
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte, Herr Minister.
16.37
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz sagen, dass ich glaube, dass wir es uns bei der Erhöhung oder der Anpassung der Pensionen nicht
leicht gemacht haben. Wir haben sicher sehr bewusst auch auf Kleinstpensionisten Rücksicht genommen, auf jene Menschen, die nicht mit riesigen Pensionen versehen sind – das ist gar keine Frage.
Ich habe aber immer eine Bitte zur Versachlichung der Debatte: Ich weiß, dass gerne EU-SILC-Daten durch die Gegend geistern, weil sie vor allem für die Grünen immer tolle Zahlen ergeben. Ich würde aber immer darum bitten, sich anzuschauen, wie Daten zustande kommen, also inwieweit Familienleistungen mitgerechnet werden, die bei der Mindestpension dann noch dazukommen. Das ist nämlich ein anderes Berechnungssystem. (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.)
In der Armutsbekämpfung sind wir uns einig, dass das eines der obersten, prioritären Ziele ist, und ich würde nur darum bitten: Lassen wir den Populismus zu Hause! Schauen wir, wie sich Daten zusammensetzen und wie Daten miteinander verglichen werden – dann wird man sehen, dass wir mit unserem System nicht so schlecht unterwegs sind, denn bei uns kommen Familienleistungen ja noch dazu.
Es ist gar keine Frage, dass wir natürlich immer darüber diskutieren können, was – gesellschaftspolitisch – eine Mindestpension ist, aber wir müssen auch über gewisse Grenzen diskutieren, nämlich dessen, was finanzierbar ist. Darum möchte ich Sie bitten, diesem Antrag oder dieser Beschlussvorlage auch entsprechend Ihre Zustimmung zu geben.
Da ich nicht mehr die Absicht habe, mich bei den anderen Tagesordnungspunkten zu melden, wünsche ich Ihnen auch in meinem Namen ein sehr, sehr friedvolles Weihnachtsfest 2010. Und da ich viele Jahre der Chef von Harald Reisenberger war – sein politischer Chef, denn ich war viele Jahre Vorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter in Wien und eine Zeit lang auch sein formaler Chef als ÖGB-Präsident –, wünsche ich uns eines: Gesundheit. Ich danke schön! (Allgemeiner Beifall.)
16.39
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke, Herr Bundesminister. Wir wünschen Ihnen natürlich auch das Allerbeste, inklusive Gesundheit!
Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Frau Kollegin.
16.40
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte oder muss nicht mehr die Stellungnahme des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vorlesen, da das für das Amt der Tiroler Landesregierung bereits Kollege Hammer erledigt hat, möchte aber doch noch einen kleinen Punkt zusätzlich anregen.
In dieser Stellungnahme steht unter anderem, dass durch diese Maßnahme die Einheitlichkeit und Effizienz im Bereich der Bundesaufsicht erhöht werden soll. Die Stellungnahme sagt dann: Dies ist in keiner Weise nachvollziehbar, im Gegenteil, auszugehen ist von einer Aufstockung des Personalstandes bei den zwei zuständigen Ministerien, zusätzlichen Kosten für Sonderaufwandsentschädigungen und deutlich mehr Reisekosten.
Aus diesem Grunde werde ich diesem Gesetz nicht zustimmen. Ich hätte gerne dazu noch kurz angemerkt, dass wir in Vorarlberg Gott sei Dank eine noch recht gesunde Gebietskrankenkasse haben.
Es gibt einige marode Krankenkassen. Diese suchen 1,7 Milliarden €, die sie bis 2013 einsparen müssen. Kumuliert müssen sie 1,1 Milliarden € als uneinbringlich abschrei
ben, dieses Geld kommt also nie mehr wieder. Diese Gelder wurden aber von den Dienstnehmern bereits einbehalten, aber sie wurden nicht an die Gebietskrankenkassen abgeführt.
Ich bin der Meinung, es müsste dort die Kontrolle ansetzen, und es müsste höhere Strafen für Beitragssünder geben. Ich hoffe, dass in dieser Richtung etwas unternommen wird. – Danke schön. (Beifall des Bundesrates Podgorschek.)
16.42
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies wird ebenfalls nicht gewünscht.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird.
Ich ersuche all jene, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird.
Ich ersuche wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (491 d.B. und 539 d.B. sowie 8245/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen zum 26. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kemperle. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Monika Kemperle: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Kraftfahrzeuggesetz 1967 geändert werden, liegt in schriftlicher Form vor. Ich erspare Ihnen daher die Vorlesung und komme zum Antrag.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Gerade war auf meinem Computer noch eine Wortmeldung zu sehen, aber nun liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wünscht jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden (490 d.B. und 540 d.B. sowie 8246/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist wieder Frau Bundesrätin Kemperle. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Monika Kemperle: Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion geändert werden, liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.
16.47
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen
Datenaustausch zwischen den Organen, die Schwarzarbeit untersuchen und verfolgen, halten wir für wichtig. Wir begrüßen diese Vorlage und werden ihr auch unsere Zustimmung erteilen.
Ich möchte jedoch den zuständigen Minister daran erinnern, dass es einen Maßnahmenplan gegen Lohn- und Sozialdumping hätte geben sollen, der, soweit mir bekannt ist, bis 30. Juni hätte präsentiert werden sollen. Ich hoffe, dass das im kommenden Jahr erfolgen wird.
Lohn- und Sozialdumping betrifft ja nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die diesem ausgesetzt sind. Es entsteht auch großer volkswirtschaftlicher Schaden, wenn wir Menschen gegeneinander ausspielen und damit die Einnahmen in den Sozialversicherungskassen und auch bei den Steuern reduzieren, die uns dann abgehen.
Ich möchte hier auch explizit darauf hinweisen, dass in den meisten Fällen die wahren Nutznießer eines illegalen Systems nicht in den Reihen der Schwarzarbeiter und Schwarzarbeiterinnen zu suchen sind, sondern auch in jenen Bereichen, die diese Leute beschäftigen. Ich möchte nur daran erinnern, dass eine illegale Beschäftigung in Haushalten meistens von sehr vermögenden Personen ausgeht. Es ist für mich menschlich, sozial und auch wirtschaftlich nicht nachvollziehbar, warum gerade diese Personen, die es sich leisten könnten, hier Menschen für ein paar Euro beschäftigen.
Das ist nicht in Ordnung! Und das sollte aus meiner Sicht und unserer Sicht auch Konsequenzen haben. – Danke. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum und Schennach.)
16.49
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte, Herr Minister.
16.49
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ganz kurz – weil ich ja gesagt habe, dass ich nicht mehr reden wollte – möchte ich Sie, Herr Bundesrat, nur informieren: Lesen Sie die Protokolle des Ministerrates: Der Vorhabensbericht Lohn- und Sozialdumping war im Sommer-Ministerrat Beschlussvorlage des Ministerrates!
Derzeit sind wir in den Umsetzungsverhandlungen, und da gebe ich offen zu, dass sie etwas zähflüssig sind. Aber wir haben den Vorhabensbericht im Ministerrat entsprechend beschlossen.
16.49
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen mir nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und
der Regierung der Republik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (328 d.B. und 519 d.B. sowie 8271/BR d.B.)
29. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (341 d.B. und 520 d.B. sowie 8272/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 28 und 29 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 28 und 29 ist Herr Bundesrat Köberl. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Günther Köberl: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bringe zuerst den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher sogleich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bringe des Weiteren den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Saller. – Bitte, Herr Kollege.
16.52
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Die Zukunft stellt Forschung und Wissenschaft vor große Herausforderungen. Das ist nicht nur eine wichtige innerstaatliche Angelegenheit, sondern das Ganze hat natürlich auch europäische Dimensionen. Bilaterale Forschungskooperationen mit anderen Ländern sind daher besonders zu begrüßen.
Unser Bundesminister Hahn ist ja heute das letzte Mal hier. Ich danke namens der ÖVP-Fraktion dir, Herr Bundesminister, sehr herzlich für die Umsetzung dieser und vieler anderer Anliegen, wie zum Beispiel für die Förderung der Uni-Forschung, der Fachhochschulen, der internationale Themen und viele andere Initiativen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Dialogbereitschaft, offene Begegnung, offen zu sein für alle Anliegen und innovative intellektuelle Debatten waren mit dir stets möglich. Du scheutest es auch nicht, heiße Eisen anzugreifen; trotzdem waren für dich konsensuale Lösungen ebenso wichtig.
Du hast als künftiger Kommissar ein besonders wichtiges Ressort. Ich hoffe, es ist dir möglich, dann und wann auch Wissenschaft und Forschung in den Ländern damit zu verknüpfen. Die ÖVP-Fraktion jedenfalls wünscht dir alles Gute auf deinem weiteren erfolgreichen Weg! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ und ohne Fraktionszugehörigkeit.)
16.54
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesminister Dr. Hahn. – Bitte, Herr Minister.
16.54
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Vielen Dank. – Ich möchte auch meinerseits diese Gelegenheit dazu nützen, mich bei Ihnen zu bedanken. Dass wir heute diese beiden Abkommen zur Beschlussfassung vorliegen haben, ist, ehrlich gesagt, aus meiner Warte ein zufälliger, aber schöner Übergang zu meiner künftigen Tätigkeit. Sie zeigen auf die Wichtigkeit der internationalen, der europäischen Kooperation, gerade auch im europäischen Umfeld und gerade auch mit Ländern, die über kurz oder lang, auch im Falle Montenegros, irgendwann zur engeren europäischen Familie zählen werden.
Lieber Herr Bundesrat Saller, ich darf deine Einladung, deine Anregung aufnehmen: Wissenschaft und Forschung sowie Bildungseinrichtungen werden auch im regionalen Kontext eine zunehmende Bedeutung haben, und es geht darum, europaweit überall entsprechende Einrichtungen zu haben. Das ist Aufgabe der Regionalpolitik, vielleicht mehr als Aufgabe der Forschungspolitik. Forschungspolitik strebt nach Exzellenz, und es ist – ich sage es ganz unumwunden – relativ egal, wo diese Exzellenz abgeliefert wird; Regionalpolitik bemüht sich darum, dass diese Exzellenz flächendeckend abgerufen werden kann.
Vielen herzlichen Dank auch meinerseits für die anregenden Diskussionen in den letzten Jahren! Es mag an der Atmosphäre, an der etwas wohnzimmerhaften Atmosphäre dieses Raumes liegen, dass die Gespräche vielfach in einem, wie ich meine, anderen Klima als auf der Vis-à-vis-Seite dieses Hauses abgelaufen sind; ich würde meinen, konstruktiver und sachlicher. Auch hier mein ganz besonderer Dank, und dazu meine Bitte, weiterhin dieses Engagement bei Fragen von Wissenschaft und Forschung zu zeigen!
Ich habe das auch im Nationalrat und bei anderen Gelegenheiten gesagt: Es geht um jene 20 Prozent der Bevölkerung, nämlich unsere Jugend, die aber gleichzeitig hundert Prozent unserer Zukunft darstellen. Daher ist es nur angebracht, sich da entsprechend zu engagieren. Darum bitte ich Sie, das zu tun, wo immer Sie Verantwortung tragen.
Ich schließe in diese Bitte auch meinen Wunsch ein, dass Sie in den nächsten Tagen – da schließe ich mich meinen Kollegen und wahrscheinlich auch meinem Nachredner und Mitdiskutanten Reinhold Mitterlehner an – geruhsame Tage haben, sich ein bisschen erholen können und dann mit neu aufgeladenen Batterien wieder für unser Land, für unsere Regionen tätig sein können. Vielen herzlichen Dank! (Allgemeiner Beifall.)
16.56
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Lieber Herr Bundesminister, ich wünsche dir auch im Namen des Bundesrates alles erdenklich Gute für diese wichtige Aufgabe in Brüssel, und auf der kurzfristigen Basis natürlich auch frohe Weihnachten!
Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung darüber, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung darüber, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
30. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt (385 d.B. und 525 d.B. sowie 8247/BR d.B.)
31. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (475 d.B. und 526 d.B. sowie 8248/BR d.B.)
32. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 2006 (402 d.B. und 527 d.B. sowie 8249/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zu den Punkten 30 bis 32 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 30 bis 32 ist Herr Bundesrat Dr. Spiegelfeld-Schneeburg. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe zuerst den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf deshalb sogleich zur Antragstellung kommen.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe des Weiteren den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb sogleich zur Antragstellung kommen.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe ferner den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 2006.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher sogleich zur Antragstellung kommen.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Ich darf den in der Zwischenzeit hier erschienenen Herrn Wirtschaftsminister Dr. Mitterlehner sehr herzlich in unserer Mitte begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.
17.02
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben ja schon den Grundsatzbeschluss zur Nabucco-Pipeline, der diesem Abkommen vorausgegangen ist, abgelehnt. Diese Pipeline soll über die Türkei, Bulgarien, Rumänien und Ungarn nach Österreich führen, ist 3 300 Kilometer lang, und 2013 beziehungsweise 2014 – da variieren die Meldungen – soll das erste Erdgas über diese Pipeline nach Österreich kommen.
Die Kosten dafür sind aber in der Zwischenzeit explodiert, und zwar sind sie um 80 Prozent gestiegen. Statt 4,4 Milliarden €, die seinerzeit veranschlagt waren, stehen wir jetzt bei 7,9 Milliarden €. Jetzt wird behauptet, die Krise sei zu einem Teil daran schuld, auch gestiegene Rohstoffpreise seien daran schuld. Das mag sein, das wird auch wahrscheinlich teilweise so sein, aber ob es das ausschließlich ist, das wird noch zu hinterfragen und auch noch zu prüfen sein.
Es gibt auch Uneinigkeit bei den Vertragspartnern. Die ungarische MOL zum Beispiel sagt, da muss auch Gas aus dem Iran kommen. Jetzt wissen wir, der Iran steht im Moment zumindest außenpolitisch nicht besonders gut da, was die EU anbelangt und auch was die USA anbelangt. Da ist man eher zurückhaltend, wenn es darum geht, Gas aus dem Iran zuzuführen; wiewohl sich Experten durchaus einig sind, dass Nabucco ohne das Gas aus dem Iran nicht wirklich funktionieren wird.
Der Essener Energieversorgungskonzern RWE sagt aber dazu: Nein! Der ist schon der Erste, der dazu nein sagt. Also keinesfalls Gas aus dem Iran.
Andererseits plant der italienische Konzern mit Gazprom so quasi eine zweite Pipeline, die South Stream, die aus Turkmenistan kommen wird. Am Anfang war man sich nicht ganz sicher, aus welcher Region und aus welchen Ländern genau das Gas kommen wird. Turkmenistan war damals durchaus auch dabei. Das ist mittlerweile Geschichte, denn die haben wieder einen Vertrag mit China geschlossen, der über 30 Jahre geht und der rund 40 Milliarden Kubikmeter an China liefern soll.
Also mit dem Rest hat man dann für die Nabucco-Pipeline zu wenig, damit fällt das also weg. Somit ist das Projekt ohnehin schon von vornherein in Frage gestellt, ob es genauso funktionieren wird, wie man sich das gedacht hat. Die Begründung dafür war, man möchte von Russland nicht abhängig sein und daher braucht man eine neue Pipeline, damit man das ausgleichen kann, falls die anderen ausfallen sollten.
Wir glauben allerdings, dass es viel besser wäre, das Geld, das hier investiert wird, in erneuerbare Energien, in Wärmedämmung und alles, was diesen Bereich der erneuerbaren Energien betrifft, zu investieren.
Es ist nach unserem Dafürhalten falsch, ewig Geld in Ressourcen hineinzupumpen, die – da gibt es unterschiedliche Auffassungen, wann das sein wird – irgendwann zu Ende sein werden. Wir denken, es wäre klüger gewesen, wenn man bei den erneuer
baren Energien wesentlich mehr Anstrengungen unternommen hätte. Wir werden deshalb dieses Abkommen nicht befürworten. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesräte Kerschbaum, Schennach und Mitterer.)
17.06
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.
17.06
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun: Die Welt der FPÖ ist in gewissem Maße immer sehr einfach gestrickt, das haben wir jetzt auch wieder einmal gehört. (Bundesrätin Mühlwerth: Nicht so einfach wie manchmal Ihre!)
Man muss bei dieser ganzen Diskussion davon ausgehen, dass wir in der Europäischen Union im Großen und Ganzen eine Energieabhängigkeit haben. Die setzt sich aus zwei Punkten zusammen. Der eine Punkt ist: Wo sind die Gasquellen? In Österreich haben wir glücklicherweise – soweit ich richtig informiert bin – noch ungefähr 10 Prozent, 15 Prozent, die wir selbst fördern und erfreulicherweise auch entsprechende Speicherräume. Aber alles andere muss von irgendwo herkommen.
Wir haben nun festgestellt – vor allem seit der EU-Präsidentschaft Österreichs im Jahre 2006 –, dass einerseits die Quellen vielleicht verlässlich sein können, aber vor allem bei den Transportwegen ein großes Problem auftreten kann.
Das war zu beobachten, als im Jänner immer irgendwo der Hahn abgedreht wurde. Vor allem osteuropäische Länder haben massiv darunter gelitten, weil sie keine Speicherkapazitäten hatten. Österreich ist hier immer besser da gestanden.
Es geht jetzt darum, dass wir bei diesem Nabucco-Projekt zuerst einmal zur Sachlichkeit zurückkehren wollen. Es handelt sich um ein Transportsystem, das einerseits durch Länder gehen soll, die Mitglieder der Europäischen Union sind, und andererseits durch ein wesentlich stabileres Land, als es zum Beispiel die Ukraine oder Weißrussland sind, nämlich durch die Türkei. Diese Leitung ist nun einmal 3 300 Kilometer lang. Aber dieses Transportsystem verspricht zumindest in der derzeitigen Situation, dass es sicherer ist als die beiden, die wir bisher haben.
Nun ist vom strategischen Ansatz her schon versucht worden, andere Transportwege zu finden. Da gibt es die North Stream durch die Ostsee, die South Stream durch – wenn man grob sagen kann – das Schwarze Meer und als dritte Möglichkeit mit der starken Komponente, dass man EU-Länder als Transportländer hat, eben das Nabucco-Projekt.
Daher ist es meiner Ansicht nach sehr vernünftig, dieses Projekt zu unterstützen. Und ich appelliere auch an die Blauen, das zu unterstützen, weil das eine Möglichkeit ist, sicherzustellen, dass man nicht zu abhängig von den bisherigen Transportwegen ist.
Bei einem Punkt muss man natürlich bei der Diskussion schon nachdenklich sein: Wo liegen die Energiequellen? – Die liegen einerseits in Zentralasien und natürlich im Iran, wie Sie erwähnt haben.
Mit dem Iran wird man wahrscheinlich in der nächsten Zeit – aus verschiedenen Gründen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will – nicht unbedingt ins Geschäft kommen, aber Zentralasien ist wichtig. Man könnte sich vorstellen, wenn vor allem die Länder Aserbaidschan und Georgien einigermaßen befriedet sind – wobei die EU und auch die Amerikaner großes Interesse daran haben, dass diese Region stabilisiert wird –, dass man dann aus Zentralasien die entsprechenden Energiequellen dafür hat.
Wenn das sichergestellt ist, ist eines gegeben: dass nämlich die Versorgungssicherheit und die Transportsicherheit für die Europäische Union im Allgemeinen und für Österreich auf jeden Fall verbessert sind. Man sollte daher in diese Zukunftsversion investieren und dieses Projekt weiter verfolgen.
Daher vertritt auch meine Fraktion die Meinung, dass wir auf jeden Fall Förderer dieses Projekts sein sollten. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
17.10
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
17.10
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Lieber Kollege Kühnel, bei aller persönlichen Wertschätzung, die zwischen uns gegenseitig existiert, wie Sie wissen, muss ich Ihnen zu Ihrer Aufforderung: Zur Sachlichkeit zurück! entgegnen: Im Vergleich zu Ihnen war Frau Kollegin Mühlwerth wirklich am Punkt der Sachlichkeit, während Sie aber einen Werbezettel über ein Projekt sozusagen vorgelesen haben. Das ist der Unterschied! (Heiterkeit und Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie bei der FPÖ.)
In einem Prospekt steht das alles. Was ist aber die Tatsache derzeit und was ist die Tatsache seit Herbst? – Die Tatsachen sehen erstens so aus, dass im Grunde genommen das Abkommen, dieses ganze Energiepaket, das die Türkei mit Russland abgeschlossen hat, das Nabucco-Projekt sofort geschwächt hat.
Zweitens gibt es eine Zusammenarbeit der Türkei mit dem Iran über die Gewinnung von Energie. Das ist Faktum!
Drittens sieht das Abkommen mit Russland so aus, dass sehr wohl russisches Gas durch die Nabucco-Pipeline durchfließen soll.
Viertens beharrt die Türkei darauf, dass kein nordirakisches, aus dem Kurdengebiet kommendes Erdgas in diese Pipeline kommt.
Was machen wir also hier? – Das ist so, wie wenn man sozusagen ein bisschen Energiemonopoly spielt und irgendwie ziemlich die „Arschkarte“ gezogen hat. Denn: Wer bezahlt denn das? – Die 2,5 Milliarden Investition zahlt die Europäische Investitionsbank. Für die zahlen letztlich die europäischen Steuerzahler und werden dafür haften, dass wir in ein Energietransport- und Energiequellenprojekt einsteigen, das genau am Hot-Whirlpool der Welt seine Quellen hat, nämlich in der kaukasischen, in der kaspischen Region.
Und im Augenblick, lieber Herr Kollege Kühnel, wird die EU von den kaspischen Ländern eher am Nasenring durch die Gegend geführt, als dass die EU diesbezüglich irgendetwas weiterbringt. North Stream und South Stream wären tatsächlich die besseren und interessanteren Wege gewesen.
Nehmen wir einmal den Umweltsprecher der ÖVP her! Der Umweltsprecher der ÖVP, der offensichtlich um Sachlichkeit bemüht ist, sagt, die Transportwege dieser Nabucco-Pipeline und das dabei entweichende Methangas seien 20 Mal so klimaschädlich wie CO2.
Ich zitiere die Aussendung Ihres ÖVP-Umweltsprechers vom 11. Dezember – die ist knallfrisch –:
„Erdgas als ökologisch mit den Bildern von Bauernhöfen und sauberer Landschaft zu verkaufen und ihm das ,grüne Mäntelchen‘ umzuhängen, stimmt mit der Realität einfach nicht überein.“
Es heißt weiters:
„Alleine die Ergasdrehscheibe Baumgarten“ – das ist in Österreich; für jene, die es nicht wissen – „werde nach Einbindung von Nabucco an die 200 Millionen Kubikmeter Erdgas für den Weitertransport verbrennen. Der (...) Erdgastransport belaste heute schon unsere österreichische Klimabilanz mit 575.000 Tonnen CO2 und 1 500 Tonnen gefährlichen Stickoxyden.“
Wissen Sie, Herr Kollege Kühnel, wenn man sachlich wäre, dann würde man sagen: Lassen wir die ... (Bundesrätin Zwazl: Nicht polemisch!) – Nicht polemisch, sondern sachlich. Daher habe ich auch den ÖVP-Umweltsprecher zitiert, um hier eine neue Sachlichkeit hereinzubringen. – Dann hätte man besser von Anfang an bei der Summe, die dieses Projekt kostet, im Bereich der erneuerbaren Energien und der nachhaltigen Energienutzung die Althaussanierung und Ähnliches mehr finanzieren und hiemit den Anteil der Abhängigkeit von russischem Erdgas reduzieren sollen, als sozusagen in einem Energiemonopoly quasi die „heißeste“ Karte zu setzen, die vielleicht Glück bringt oder nicht und vor allem nur eine vorübergehende Perspektive bietet.
Eines ist klar – das sagen auch die Experten; ich kann Ihnen da zig Expertenmeinungen und Foundation Reports bringen –: Nabucco, Herr Kollege Kühnel, kann nur wirklich befüllt werden, wenn iranisches Erdgas drinnen ist. Das ist Faktum! Da können Sie noch so oft sagen: Jetzt wollen wir nicht zusammenarbeiten! Aber es könnte die Zeit nach Ahmadinedschad kommen. Und: Nabucco heißt Iran. Wenn Sie dem zustimmen, dann heißt das à la longue, dass Sie damit das iranische Regime stützen. Wenn Sie das wollen, dann stimmen Sie heute zu! Ansonsten empfehle ich Ihnen, heute Einspruch zu erheben. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit und bei der FPÖ.)
17.15
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.
17.16
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt eine ganze Menge Experten, und auch ich bin in den letzten Tagen von sehr vielen Experten angerufen worden, die mir alle gesagt haben, dass wir das alles nicht brauchen, weil es die erneuerbare Energie gibt und, und, und. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) – Es wird sie schon einmal geben, da gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege Schennach.
Aber: Erinnern wir uns zurück an voriges beziehungsweise vorvoriges Jahr! Voriges Jahr, glaube ich, war Herr Bundesminister Mitterlehner gerade neu im Amt, da wurde der Gashahn abgedreht, und wir alle haben gewusst, was das für die Wirtschaft heißt. Und es geht dabei einfach um die Wirtschaft. Wir haben hier Betriebe, und die brauchen die Energie. Wir haben halt nur für, glaube ich, drei Monate Reserven in Österreich. Daher können wir uns das überhaupt nicht leisten.
Ich kann jetzt nichts Neues mehr sagen, denn es ist bereits alles gesagt worden, wie lange die Pipeline ist, wie viel sie kostet, durch welche Länder sie führt und woher das Gas kommen soll. Ich meine, dass es ganz wichtig ist, dass wir bei diesem Projekt dabei sind. Warten, ob etwas besser wird, glaube ich, das ist nicht Sinn der Sache.
Wir werden auf alle Fälle diesem Projekt die Zustimmung geben. Wir werden auch dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und auch dem Internationalen Tropenholz-Übereinkommen unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
17.17
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zwanziger. – Bitte.
17.17
Bundesrat Peter Zwanziger (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Die Nabucco-Pipeline soll ab Ende 2014 Erdgas aus Zentralasien nach Europa bringen. Das heißt, wir sind dann nicht mehr so von russischen Gaslieferungen abhängig, sondern halt von anderen „spannenden“ Ländern. Dieses Abkommen mit Bulgarien, Ungarn, Rumänien und der Türkei zielt auf die Errichtung dieser Pipeline mit der Verbindung zum Kaspischen Meer über die Südkaukasus-Leitung ab. Die Investmentsumme wird auf zirka 8 Milliarden geschätzt und von einem Bankenkonsortium aufgebracht.
Neben der OMV sind im Nabucco-Konsortium auch die deutsche RWE AG, die ungarische MOL, die türkische BATOS, die Bulgarische Energieholding sowie die rumänische TRANSGAZ dabei. Der Baubeginn ist für 2011 geplant. Die maximale Transportkapazität beträgt 31 Milliarden Kubikmeter Gas. Hintergrund des Projekts ist der Wunsch der EU nach verschiedenen Quellen für Erdgas, beziehungsweise möchte sich Europa anscheinend von Gazprom loslösen.
Übrigens: Der ehemalige deutsche Außenminister Joschka Fischer soll jetzt auch dabei sein. Das ist auch interessant: Vor ein paar Jahren hat er uns noch geprügelt, und jetzt macht man ihn anscheinend zum Berater des Projekts. Da sieht man wieder, wie die doch alle schön zusammenarbeiten können.
Die große Schwachstelle der Nabucco-Pipeline, die auch die Investoren verunsichert, ist die Garantie der Kapazitätsauslastung für die notwendige Menge an Gas für Europa. Mit Ländern wie Aserbaidschan, Turkmenistan oder dem Iran zusammenzuarbeiten, das wird natürlich eine ganz „lustige“ Sache, denke ich. Ich meine, das sind doch Länder, wo jederzeit auch etwas Gröberes passieren kann. (Zwischenruf des Bundesrates Kalina.)
Herr Kalina, ja! Kärnten kann man mit Turkmenistan vergleichen? Das ist schön von Ihnen. Danke für diese Zwischenbemerkung. (Bundesrat Kalina: Wirtschaftlich schon, wenn ihr so weitermacht!) Okay. Sie können ja nach Turkmenistan fahren, wenn es Ihnen dort so gut gefällt, besser als in Kärnten offensichtlich.
Übrigens: Für die Türkei ist die Gasleitung natürlich ein willkommenes Instrument, um ihren Wunsch zu erfüllen, in die EU zu kommen. Dieses Projekt ist sicherlich für manche Staaten ein Druckmittel gegen die EU beziehungsweise auch gegen Österreich.
Wir sind natürlich gegen dieses Projekt, weil man sich ja dadurch wieder abhängig macht und weil es wahrscheinlich auch nicht funktionieren wird. (Beifall der Bundesräte Mitterer und Schennach.)
17.20
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kollegin.
17.20
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kraml und Kollege Kühnel, bezüglich der Versorgung Österreichs mit Gas möchte ich schon erwähnen, dass es neben den Erdgasförderstellen in Österreich schon auch noch Biogas gibt. Und ich war im Ausschuss ausgesprochen überrascht, als ich auf die Frage: Wie groß wird eigentlich der Anteil geschätzt, den Österreich über Biogas decken könnte?, einfach keine Antwort gekriegt habe.
Genau das ist das Problem, das ich persönlich mit diesem Projekt habe. Das Nabucco-Projekt, genauso wie diese AKW-Renaissance, die wir derzeit in Europa haben, hat nämlich einen großen Haken: Es bindet irrsinnig viele Mittel, die auf einer anderen Seite fehlen. Es wird immer wieder darüber geredet, wie toll doch erneuerbare Energien gefördert werden, wenn wir ein Ökostromgesetz beschließen. Ich hätte gerne einmal dieses Engagement der Regierung beim Ökostromgesetz oder bei einem Energieeffizienzgesetz oder bei einer Klimastrategie, das sich da jetzt in dieser Erklärung zur Nabucco-Pipeline findet. Auf 20 Seiten verpflichtet sich der Staat Österreich, alles Mögliche zu unternehmen, dass diesem Projekt ja kein Stein in den Weg gelegt wird. Wie gesagt, einmal hätte ich gerne dieses Engagement im Bereich der erneuerbaren Energie.
Dass nicht beides geht, dass ich nicht einerseits die Mittel habe für fossile und atomare Energie und andererseits für die Erschließung von erneuerbaren Energien, das steht fest. Und deshalb ist es für uns ganz klar und logisch, dass wir sowohl gegen Atomkraft als auch gegen eine Nabucco-Pipeline auftreten, weil wir der Überzeugung sind, dass sehr wohl der Energiebedarf Österreichs mit Effizienzsteigerung und mit erneuerbarer Energie heimisch zu decken wäre und das sehr viel mehr Sicherheit bringen würde als eine Pipeline, wo der Kollege Schennach schon erklärt hat, wie viel Versorgungssicherheit sie uns bringen wird. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Schennach.)
17.22
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte, Herr Minister.
17.22
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Projekt Nabucco sind die technischen Details schon beschrieben worden und auch richtig beschrieben worden. Dieses Projekt wird eine Länge von etwa 3 300 Kilometern haben und etwa 8 Milliarden € kosten und soll bis zum Jahr 2014 realisiert werden. Es soll die Unabhängigkeit im Bereich des Transportwegs, aber auch im Bereich der Quellen erhöhen – beziehungsweise die Diversifikation, weil es ja eine Unabhängigkeit in dem Bereich nicht geben kann –, weil wir derzeit im Bereich der Routen sehr stark von der Route durch die Ukraine abhängig sind, was uns die vom Kollegen Kraml angesprochenen Probleme im Winter beschert hat.
Richtigerweise sind die Reserven so ausgestattet, dass wir eine Krise in dem Bereich über drei Monate ohne größere Probleme überdauern können.
In dem Zusammenhang stellt sich auch die Frage: Was ist überhaupt betreffend Energieversorgung und Energieverbrauch in Österreich derzeit gegeben und in Zukunft geplant? Und da geht es nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch.
Frau Kollegin, Sie haben ja auch die alternative Energie angesprochen. Wir sind in dem Zusammenhang, was die erneuerbaren Energieträger anbelangt, gerade dabei, die Verpflichtungen gegenüber der EU auch darzustellen. Wir müssen bis zum Jahr 2020 unseren Anteil aus dem Jahr 2005 von etwa 23,3 Prozent erneuerbarer Energie auf 34 Prozent ausweiten. 34 Prozent klingt wenig, ist aber sehr viel und wird nur erreichbar sein mit einer richtigen Mischung aus alternativen Trägern, die einerseits vom Angebot her da sein müssen, andererseits auch eine bestimmte Kostenwahrheit erfüllen müssen.
Das heißt, das, was am weitesten weg ist von den Marktkosten, wird auch die meisten Probleme machen. Sie kennen beispielsweise die Problematik mit der Photovoltaik. Diese ist sehr beliebt beim Bürger, aber momentan noch sehr marktferne. Wir haben etwa das Zehnfache an Kosten vom Marktpreis im Bereich der Photovoltaik. Und wenn
Sie sagen, das ist alles egal, Hauptsache, der Konsument will das, das ist nützlich, dann müssen Sie auch sehen, dass das die teuerste Variante ist, um CO2 zu vermeiden: Eine Tonne CO2-Vermeidung kostet 1 300 €, wenn Sie mit Photovoltaik arbeiten! Im Bereich der jetzt gehandelten Produkte sind es 10 €. Also ein riesiger Unterschied in dem Bereich. (Bundesrätin Kerschbaum: Und was kostet das Gas?)
Damit sind wir jetzt genau bei dem zweiten Punkt: Es wird ganz schwierig sein, nachdem wir nur eine Donau haben, die 34 Prozent zu erreichen. Wenn Sie jetzt den Unterschied sehen zu den 100 Prozent: 34 Prozent im Jahr 2020 erneuerbare Energie, dann bleiben noch in etwa zwei Drittel übrig, die Sie im Bereich der konventionellen, teilweise eben auch fossilen Energieträger abdecken müssen. Und da ist es nichts Ungewöhnliches, im Sinne der Abdeckung der Versorgung sogar notwendig, dass man das im Erdgasbereich durchaus auch sicherstellt.
Es ist offensichtlich ein Irrtum vorhanden, was die Kosten anbelangt. Die Kosten werden am freien Markt aufgebracht, bis auf 200 Millionen €. 200 Millionen € stellt die EU im Rahmen der Energiekonjunkturprogramme zur Verfügung, um aber auch damit zu dokumentieren, dass die EU sehr großes Interesse an dem Projekt an sich hat. Der Rest wird von anderen Finanzierungsquellen und Trägern aufgebracht. Jetzt können Sie aber nicht den Schluss daraus ziehen, würde man das Geld für erneuerbare Energie nehmen, könnte man in dem Bereich wahnsinnig viel für erneuerbare Energie tun, weil das zum Teil Gelder sind, die von Banken aus Italien, aus der Türkei, wo auch immer, aufgebracht werden.
Daher: Es geht, um das eine zu tun, durchaus um Förderungen aus dem österreichischen Bereich. Es geht aber auch um die Sicherstellung der Diversifikation in anderen Bereichen, und dazu dient Nabucco.
Auch was die Versorgung anbelangt, sind die Probleme im politischen Bereich durchaus richtig dargestellt worden. Nur, die Vorgangsweise ist eine etwas andere. Im Wesentlichen werden – wie bei einer Autobahn – die Angebote, um diese „Autobahn“ zu befahren, versteigert. Und da gibt es die Händler, die entsprechende Buchungen machen, und die Buchungen sind sehr attraktiv. Das heißt, es rechnen alle Händler damit, dass es hier genügend Belieferungsverträge geben wird. Richtig ist, dass hier vor allem an Aserbaidschan, an Turkmenistan und auch an den Irak gedacht ist, wobei alle politischen Gegebenheiten und Volatilitäten durchaus einzubeziehen sind. Aber auch eine Möglichkeit in fernerer Zukunft ist der Iran, weil sich die Beziehungen zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten doch in anderer Weise entwickeln werden.
Daher: Wenn Sie all die Probleme sehen, dann dürften in der Gegenüberstellung doch eindeutig die Chancen überwiegen. Was wir machen, ist ja nichts anderes – das ist ein freies Projekt –, als dass wir jetzt den Staatsteil sozusagen nachvollziehen und ratifizieren. Das Intergovernmental Agreement ist im Juli in Ankara unterzeichnet worden. Wir vollziehen das hier nach, was aber nichts anderes ergibt, als dass die privaten Projektbetreiber dann die Umsetzung des Projektes auf ihr Risiko betreiben.
Das zu dem Teil Nabucco. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Was die angesprochenen Themen wie Tropenholz-Abkommen, aber auch den Nachvollzug der entsprechenden Umsetzungen, was den Österreich-Konvent anbelangt, betreffend Gewerbeordnung und Wirtschaftstreuhandberufsgesetz anbelangt, handelt es sich hier um kleine Formalanpassungen, die an sich keine Probleme darstellen sollten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
17.29
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrats erfolgt getrennt.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 10. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrats vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 2006.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit.
Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2008 (Lagebericht 2008) (III-383-BR/2009 d.B. sowie 8250/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 33. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Junker. Bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Anneliese Junker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich berichte aus dem Wirtschaftsausschuss über den Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2008.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 den Antrag, den Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2008 zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. – Bitte, Herr Kollege.
17.31
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Lagebericht der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2008 ist wie immer – wir haben das schon im Aus
schuss erwähnt – eine ausgezeichnete Grundlage für alle, die am Tourismus interessiert sind. Ich danke dem Team um Frau Sektionschefin Udolf-Strobl auch wieder für diesen wirklich sehr ausführlichen Bericht.
Ich darf mich in meiner kurzen Wortmeldung aber auf die betriebliche Situation beschränken, auf die Lage der Betriebe, die ja letzten Endes überhaupt die Leistungsträger des österreichischen Tourismus sind, und darf doch ein paar Zahlen kundtun, die doch eine andere Sichtweise der gesamt positiven Situation, glaube ich, eröffnen.
Unsere etwa 18 000 Betriebe in der österreichischen Hotellerie kämpfen natürlich in Zeiten wie diesen – und das ist bereits ein Sprung in die Gegenwart – mit neuen Rahmenbedingungen, die die Weltwirtschaftssituation hervorgerufen hat. Es gibt Umsatzeinbrüche, denen man in erster Linie mit Preisdumping, mit Betriebsgrößenoptimierungen entgegentreten will. Erschwerte Bedingungen werden auch für das Jahr 2010, für die kommende Wintersaison erwartet.
Vielleicht kann ich Ihnen am Beispiel der Auslastungsproblematik der österreichischen Hotellerie doch ein paar Argumente liefern. So haben wir in der 4- und 5-Stern-Hotellerie trotz schwieriger Bedingungen 2009 die Vollbelegungstage auf 174 Tage steigern können, in der 3-Stern-Hotellerie immerhin auf 119 Tage. In der 2- und 1-Stern-Beherbergung, sage ich einmal, haben wir 82 Tage Vollbelegung. Das zeigt uns, dass gewisse Betriebsgrößen, gewisse Beherbergungstypen mit dieser Auslastung betriebswirtschaftlich keinesfalls eine Zukunft haben. Daher sind wir aufgerufen, hier zu handeln – und wir von der Wirtschaftskammer haben das auch dementsprechend dokumentiert –, dass es in diesem Bereich zu Förderungsmaßnahmen kommt. Ich bedanke mich auch beim Herrn Minister, der im Zuge des Konjunkturpaketes über die ÖHT, über die Mittelstandsmilliarde doch auch den Tourismus mit eingebunden hat.
Ein kleines positives Erlebnis ist auch, dass die Kreditklemme, die wir vor ein paar Monaten noch hier heftig diskutiert haben, sich in der Statistik heuer nicht mehr ausdrückt, denn es haben sich die Investitionen wieder erhöht, und die Kreditvolumina in der Hotellerie sind steigend. Auch die Förderansuchen innerhalb der ÖHT haben sich positiv entwickelt, sodass wir diese Instrumente sehr wohl nützen können.
Ich darf auch darüber berichten, dass es gelungen ist zu beschließen – und darauf können wir ein wenig stolz sein –, dass wir ab 1. Jänner 2010 neue Hotelklassifizierungsrichtlinien haben, über unsere europäische Interessenvertretung, gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland; die Schweiz wird 2011 folgen. Es gibt bereits sehr großes Interesse der mitteleuropäischen Staaten Slowakei, Ungarn und so weiter, auch Dänemark zeigt sich interessiert. Ich kann frei weg behaupten, dass 80 Prozent österreichisches Know-how dahinter steckt und auch die sogenannte Software dieser Richtlinien österreichische Hotelrichtlinien sind. Wir kommen damit einen Schritt näher, nicht nur einer Harmonisierung dieser Richtlinien in Europa, sondern auch dem Ziel, dass, wenn 3-Stern oder 4-Stern draufsteht, sozusagen auch drei oder vier Sterne drinnen sind. Das ist, glaube ich, für den Kunden, für unseren Gast und für den Konsumenten in Zukunft von entscheidender Bedeutung.
Wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, bekommt die EU doch eine Zuständigkeit im Tourismus, obwohl der Bereich Tourismus weiterhin im Bereich der Nationalstaaten verbleibt, das letzten Endes nach dem Prinzip der Subsidiarität in den nationalen Staaten geregelt wird. Aber es gibt zumindest von der Thematik her eine gewisse Zuständigkeit, eine Koordinierungsfunktion der Europäischen Kommission. Das, glaube ich, ist summa summarum positiv zu sehen.
Die Beschäftigungssituation – und damit bin ich schon am Ende meines Beitrages – hat sich weiter positiv entwickelt. Es sind rund 180 000 Mitarbeiter im österreichischen Tourismus beschäftigt. Wenn man die geringfügig Beschäftigten auch noch dazurechnet, wie es in anderen Sparten gemacht wird, kommen wir auf 200 000.
Ein kleines, für mich auch nicht nachvollziehbares Problem ist, dass es auch heuer bei einem Höchststand der Arbeitslosigkeit in Österreich nicht möglich ist, diese Arbeitskräfte, die wir für die kommende Wintersaison brauchen würden, auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zu finden. Diese Problematik haben wir seit, sage ich einmal, 10 Jahren. Das mag positiv sein, dass viele Menschen in anderen Branchen, wo es vielleicht nicht so erschwerte Bedingungen gibt, ihre Arbeit finden, aber für uns als Touristiker ist es nicht erfreulich. Wir haben es nicht sonderlich gern, mit hunderten, ja mit tausenden von Saisonniers arbeiten zu müssen, wo wir jedes Jahr das neue Prozedere einleiten und schauen müssen: Haben wir am 24./25. Dezember genügend Arbeitskräfte zur Verfügung – das betrifft vor allem die Küche, die Hilfsdienste –, oder kommen unsere Mitarbeiter womöglich gar nicht an, und müssen wir am 26. von Neuem versuchen, irgendwelche Mitarbeiter zu rekrutieren?
Trotzdem: Alles in allem ist der Tourismus in Österreich seit Jahren eine Erfolgsgeschichte. Ich darf auch mein Bundesland hier hervorheben, denn die Steiermark spielt hier auch eine bedeutende Rolle. Wir in der Steiermark haben das vierte Jahr hintereinander ein Wachstum sowohl an Nächtigung als an Umsätzen, und wir freuen uns alle schon auf die nächsten Highlights, ist doch besonders meine Region um Schladming aus dem TV nicht mehr wegzudenken. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.37
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte, Frau Kollegin.
17.37
Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Herr Minister! Gospod minister! Dieser Bericht gibt uns einen guten umfassenden Überblick über die österreichische Tourismuswirtschaft, und auch ich möchte mich recht herzlich beim Team, bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dafür bedanken.
Der Vorredner hat schon sehr viele Fakten erwähnt, diese werde ich nicht wiederholen. Ich möchte aber einen Punkt, und zwar aus der Sicht der Frauen, der für mich sehr wichtig ist, kurz erwähnen.
Fakt ist, dass es in dieser Branche 60 Prozent Frauen sind, die in dieser Arbeit finden, und deswegen ist es sehr wichtig, dass wir für diese Frauen Rahmenbedingungen schaffen, um diese Arbeit attraktiver zu machen. Es sind in letzter Zeit zwei Gesetze beschlossen worden, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Ich möchte hier erwähnen den Gratiskindergarten, aber auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.
Ich möchte auch betonen, im Jahre 2007 wurden in dieser Branche 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes direkt oder indirekt erwirtschaftet, und 2008 haben wir einen Umsatzzuwachs von plus 6,1 Prozent.
Ich glaube, um touristische Ziele erfolgreich verwirklichen zu können, sind ein tourismusfreundliches Klima, ein positives Image, aber auch finanzielle Unterstützungen, die für die Entwicklung des Tourismus notwendig sind, sehr wichtig. Und als Kärntnerin komme ich jetzt zu Kärnten.
Der Schwerpunkt des Kärntner Tourismus liegt in den Monaten Juli und August. Diese zwei Monate machen 61,7 Prozent des Gesamttourismus aus. Im Tourismusjahr 2008/2009 wurden insgesamt 12 762 955 Übernachtungen registriert; das ist ein Minus von 1,2 Prozent. Wenn man die Ertragsanteile für die Gemeinden im Jahr 2009 betrachtet, dann ist festzustellen, dass Österreich ein Minus von 4,45 Prozent zu verzeichnen hat, Kärnten ein Minus von 6,64 Prozent. Das heißt, Kärnten hat ein um zirka 50 Prozent höheres Minus als im österreichischen Durchschnitt.
In Kärnten müssen wir uns um die Urlauberinnen und Urlauber bemühen, in Kärnten müssen wir den Urlaub attraktiver machen. In Kärnten müssen wir versuchen, das positive Image aufzubessern, und in Kärnten müssen wir auch versuchen, die finanziellen Unterstützungen und Förderungen, die für die touristische Entwicklung notwendig sind, bereitzustellen.
Aber: Wie schaut es in Kärnten aus? (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Traurig!) Wie schaut es in Kärnten mit dem Image aus? Wie schaut es in Kärnten mit der notwendigen finanziellen Unterstützung für die Entwicklung des Tourismus aus? (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Sehr traurig!) Kärnten ist quasi bankrott. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Und ich glaube, dass der Hypo-Skandal, der jetzt für dieses negative Image sorgt, uns auf keinen Fall eine Verbesserung des positiven Images bringt, sondern eher eine massive Verschlechterung.
Erlauben Sie mir, ein paar Zitate des Landeshauptmannes von Kärnten aus der APA dieser Tage anzuführen.
Dörfler: Wir sind nicht so neger, wie man glaubt! – Die Ausdrucksweise allein: wir sind nicht so neger, ist schon erbärmlich. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Furchtbar!)
Wie steht es mit den Finanzen in Kärnten, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Wir haben leider einen Schuldenstand von 2,2 Milliarden €. Im Jahr 2014 werden es zirka 4 Milliarden € sein. Was heißt das für die Pro-Kopf-Verschuldung? – Wenn man das Landesbudget hernimmt, heißt das, dass die Pro-Kopf-Verschuldung in Kärnten zirka 2 500 € ausmacht. (Bundesrat Mitterer: Fast so groß wie in Wien!) Was heißt das für die Gesamtschulden? – In Bezug auf die Gesamtschulden heißt das, dass die Pro-Kopf-Verschuldung in Kärnten 4 459 € betragen wird und im Jahr 2014 6 634 €. (Bundesrat Mitterer: Fast so groß wie in Wien! – Zwischenruf bei der SPÖ.)
Das ist ein Skandal. Das trägt nichts zum positiven Image, das für den Tourismus wichtig ist, bei. Und diejenigen, die für diesen Skandal verantwortlich sind, müssen zur Verantwortung gezogen werden! Niemandem wird es gelingen – da können sich Parteien zusammenlegen, so viel sie wollen –, von diesem Thema abzulenken. Das darf nicht sein, und das wird auch nicht sein! (Beifall bei der SPÖ.)
Dieser Skandal hat Namen, Namen wie Haider, Martinz, Scheuch, Dobernig, Kulterer, Berlin, Birnbacher und noch viele andere. Sie sind dafür verantwortlich! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Zweites Zitat: Kärnten war beim Verkauf Sieger und ist es auch jetzt. – Kärnten ist Sieger – ja, auf wessen Kosten denn? Auf Kosten aller Kärntner Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, aber auch aller österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die diesen Skandal mitfinanzieren und ausbaden müssen.
Das nächste Zitat – ich zitiere –: „Hypo sei auf ‚Problemmärkten‘ aktiv, wo ‚teilweise gegaunert‘ wurde. Das sei aber ‚alles in den letzten Wochen aufgeplatzt‘.“
Das stimmt absolut nicht! Ein sehr bekannter Detektiv, Dietmar Guggenbichler, hat vor Kurzem in einer Zeitung Folgendes erklärt: Im Jahr 2007 wurde er von Haider beauftragt, die Hypo auszurecherchieren. Er habe für Haider vor dem Verkauf der Hypo ermittelt. Er recherchierte, dass viele Ostkredite faul waren, und teilte dies Haider und Kulterer mit. Beiden war der Großteil des Ausmaßes der Verluste seit damals bekannt. (Bundesrat Mitterer: Tourismusbericht!) Zwei Wochen vorher, vor dem Tod des Landeshauptmannes von Kärnten, hat dieser Detektiv dem damaligen Landeshauptmann diese Unterlage überreicht. (Bundesrat Zwanziger: Themenverfehlung!)
Jetzt so zu tun, als wüsste man von überhaupt gar nichts, und sich zurückzuziehen, das ist ganz einfach unerhört und nicht akzeptabel. (Zwischenruf des Bundesrates Mitterer.) Haider und Kulterer haben es genau gewusst, die Erben von Haider wissen es
auch und haben es schon damals gewusst. Und gerade diese müssen dafür zur Verantwortung gezogen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum. – Bundesrat Mitterer: Schade um den Tourismusbericht!)
Nein, nicht schade um den Tourismus, weil ich sehr oft angesprochen werde, was wir denn in Kärnten machen – im Inland und im Ausland. Und ich habe es satt, mich immer für diejenigen, die das verschuldet haben, zu rechtfertigen.
Nächstes Zitat von Dörfler (Bundesrat Mitterer: Das ist kein Tourismusbericht!): Missverhältnis zwischen Haftung und Budget ist mir nicht aufgefallen. – Eine Haftung von über 18 Milliarden € bei dem verhältnismäßig kleinen Budget ist dem Herrn Landeshauptmann nicht aufgefallen!? (Bundesrat Mitterer: Das ist kein Tourismusbericht!)
Und er sagt noch dazu, er habe in der Regierung immer seine Funktionen, seine Verantwortungen wahrgenommen, die Bank und das Budget gehörten nicht dazu. – Das Budget gehört nicht zu der Verantwortung eines Landeshauptmannes?! Das verstehe ich ganz einfach nicht! (Bundesrat Zwanziger: Redet ihr vom Tourismus, oder über was redet ihr?)
Es kommt noch ein Zitat, und wenn sich die Kollegen des BZÖ – Entschuldigung, FPK heißt es ja jetzt (Bundesrat Stadler: Das wissen sie noch nicht! Das ist noch nicht sicher!) – aufregen, dann ist das schon sehr interessant: Immer, wenn es brenzlig wird, wollen sie vom Thema abweichen und ein anderes Thema diskutieren.
Nächstes Zitat von Dörfler: Kommentare des Wiener ORF sind unfair, falsch und imageschädigend. – Nein, sie sind leider nicht unfair. Sie sind nämlich fair gegenüber den Kärntner Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, aber auch fair gegenüber allen österreichischen Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen. Nein, sie sind leider nicht falsch, sondern sie sind richtig, leider richtig. Und das Image in Kärnten hat nicht der Wiener ORF geschädigt, sondern die, die dafür verantwortlich sind. Sie müssen dafür zur Verantwortung gezogen werden!
Das ist das Image Kärntens. Kärnten ist wunderschön (Ruf bei der SPÖ: Lei Lei!) – landschaftlich, meine ich, wunderschön.
Ich möchte euch trotzdem frohe Weihnachten wünschen (Zwischenruf des Bundesrates Mitterer), viel Energie und viel Gesundheit im Neuen Jahr.
Wenn das Image in Kärnten wieder tourismusfreundlich sein wird, wenn das Image in Kärnten wieder positiv sein wird, dann kann sich der Tourismus in Kärnten auch positiv entwickeln.
(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) – Danke. Hvala. (Beifall bei der SPÖ.)
17.50
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte, Frau Kollegin.
17.50
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche jetzt nicht über Kärnten, ich spreche natürlich über globale Probleme: über globale Probleme, die auch im Tourismusbericht ihren Niederschlag finden; die Themen Klima und Energie sind auch im Tourismusbericht angeschnitten. Ich habe es sehr interessant gefunden, dass man sich damit beschäftigt, war dann aber negativ überrascht davon, was in diesem Kapitel zu lesen ist. Es hat irgendwie den Anschein, dass für den Tourismus in Österreich im Bereich Klimawandel das Problem einzig darin
besteht, dass künftig auch Flugreisen dem Emissionshandel unterzogen werden sollen und dadurch teurer werden könnten, weshalb zu befürchten ist, dass die Flugreisenden nicht mehr zu uns kommen.
Dem Verfasser/der Verfasserin dieses Tourismusberichtes möchte ich aber schon mitteilen: Das ist sicher nicht das einzige Problem, das wir mit dem Klimawandel haben, und die Probleme werden immer mehr werden.
Beispiel Winter-Tourismus: Wenn man bedenkt, wann die Schneekanonen, in die ja ein großer Teil der Investitionen im Tourismusbereich fließt, heuer in Betrieb genommen werden konnten, dann, denke ich mir, wird einem schon bewusst, dass sich in diesem Bereich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten einiges ändern wird. Mit Blick auf die derzeitigen Verhandlungen in Kopenhagen ist zu sagen, wir reden mit viel Glück von 2 Grad plus. Wenn man sich anschaut, wie Österreich die Kyoto-Ziele erfüllt hat, dann ist zu befürchten, dass es nicht bei diesen 2 Grad plus bleiben wird und wir unsere Schneekanonen dann wahrscheinlich in irgendeinem Museum werden ausstellen können. Bei – wie heuer – 15 Grad plus wird man nämlich wahrscheinlich keinen Schnee produzieren können, auf dem man Ski fahren kann.
Ein, wie ich finde, noch größeres Problem als die Geschichte mit dem Emissionshandel im Flugverkehr stellt der öffentliche Verkehr dar. In Niederösterreich zum Beispiel hatten und haben wir das Problem mit der Ybbstalbahn. Wenn Tourismusgebiete nicht mehr öffentlich erreichbar sind, könnte das auch für Flugreisende ein besonderes Problem sein, dann nämlich, wenn sie in Österreich landen und nur sehr schwer ihr tatsächliches Urlaubsziel erreichen können. (Ruf: Mit dem Bus!) – Mit dem Bus, ja, den müssen sie aber einmal finden, den Bus.
Was ich damit sagen möchte, ist: Die Anreise in die Tourismusgebiete mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu forcieren wäre etwas, das sich das Wirtschaftsministerium vornehmen könnte – immerhin gab es vom ehemaligen Wirtschaftsminister immer die tollsten Vorschläge, was den Klimaschutz betrifft; vielleicht könnten Sie das übernehmen, Herr Minister Mitterlehner –, vielleicht aber auch andere Bereiche. – Danke.
17.53
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Greiderer. – Bitte, Frau Kollegin.
17.53
Bundesrätin Elisabeth Greiderer (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu guter Letzt beziehungsweise „zu guter Vorletzt“ kommt noch eine Tirolerin zu Wort – dann haben wir die Bundesländer fast durch. Auch der Tiroler Tourismus ist eine Erfolgsgeschichte. Ich möchte sagen, mir fiele es schwer, aus dem Tourismusbericht irgendetwas Negatives herauszulesen. Ich bin ein Mensch, der an und für sich an Lösungen denkt und vor allem immer die positiven Dinge herausliest. Ich frage mich, wie Kollegin Kerschbaum es schafft, so viele Probleme aus diesem Bericht herauszulesen. Aus Tiroler Sicht, muss ich sagen, bin ich sehr froh darüber, dass die Schneekanonen bei Minusgraden aus vollen Rohren Schnee produzieren, um auch einen dynamischen, guten Winter und eine entsprechende Wertschöpfung zu haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Der Tourismus ist ein Wirtschaftsmotor – absolut, unumstritten. Der uns vorliegende Lagebericht zeigt auf, dass das Jahr 2008 trotz der Wirtschaftskrise eine Erfolgsgeschichte war. Das ist nicht zuletzt auch zurückzuführen auf die rechtzeitig ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung, beispielsweise auf die zusätzlichen Budgetmittel in der Höhe von 3 Millionen €, um zusätzliche Marketingschwerpunkte auf dem österreichischen Inlandsmarkt und in den angrenzenden Regionen, in den Nachbarländern setzen zu können. Die Wirtschaftskammer hat diese Maßnahme mit einer weiteren Million € unterstützt.
Die weiteren zusätzlichen und sehr positiven Maßnahmen in dieser Richtung waren, die Finanzierung zusätzlich zu stärken, damit die Investitionstätigkeiten im Tourismus erhalten werden können.
Aufgrund der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit möchte ich verschiedene weitere Maßnahmen nur lobend anreißen, so zum Beispiel die Schwerpunktthemen Kulturtourismus, Einrichtung von touristischen Modellregionen, Kongresstourismus, barrierefreier Tourismus sowie die Nationalparkregionen. Wir haben sechs Nationalparks in Österreich, und um den rückläufigen Nächtigungszahlen in den Nationalparkgemeinden entgegenzuwirken, ist zum Beispiel im Jahr 2007 eine Task-Force-Gruppe eingerichtet worden, die ihre Arbeit im Jahr 2008 fortgesetzt hat. Die durchaus positiven Ergebnisse sind inzwischen auf der Homepage einsehbar und abrufbar.
Toll finde ich auch die Initiativen des Ministeriums wie etwa die Neuauflage des Medienpakets Tourismus- und Freizeitwirtschaft oder die Initiative „Go for Ski“, um den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft näherzubringen und die damit verbundenen beruflichen Chancen und Möglichkeiten aufzuzeigen. Kollegin Blatnik hat erwähnt, wie wichtig es ist, dass jeder den Tourismus mitträgt, dass jeder Einzelne in der Bevölkerung ihn entsprechend mitträgt. Daher finde ich, dass man diesbezüglich schon bei der Jugend, in den Schulen ansetzen muss.
Auf das Thema Frauen in diesem Bereich ist Kollegin Blatnik schon ausführlich eingegangen, daher werde ich es nur ganz kurz streifen. Es ist tatsächlich so: 60 Prozent der Frauen arbeiten im Tourismus. Dafür kann man nur höchste Wertschätzung ausdrücken. Gut geführte Tourismusbetriebe sind eigentlich nichts anderes als eine Vervielfachung eines gut geführten Haushaltes, und da leisten die Frauen in Österreich wirklich etwas.
Die Maßnahmen des Ministeriums zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden erst richtig greifen, denn gerade Flexibilität, Mobilität, familienfreundliche Arbeitszeiten – all das ist nur möglich, wenn es auch entsprechende Kindergarten-Öffnungszeiten gibt.
Für sehr positiv halte ich es auch, dass der Tourismusbericht zukünftig früher vorgelegt werden soll, um möglichst aktuelle Daten und Fakten zu haben, und dass die relevanten Daten dann monatsaktuell auf die Homepage des Ministeriums gestellt werden, damit alle im Tourismus Tätigen entsprechend rasch Zugriff darauf haben.
Zum Abschluss möchte ich allen im Tourismus Tätigen für deren Einsatz danken, ebenso wie den Verfassern für diesen guten und umfangreichen Bericht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.58
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte, Herr Kollege.
17.58
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Als Bundesrat sehe mich als Vertreter eines Bundeslandes, und ich bin immer bemüht, für dieses Bundesland, das ich vertrete, das Bestmögliche von der österreichischen Bundesregierung, von der Gesetzgebung herauszuholen. Ich gehe nicht diesen Weg, mein eigenes Bundesland vom Rednerpult einer gesetzgebenden Gewalt aus krankzujammern, mit falschen Daten aufzuwarten, Frau Kollegin Ana Blatnik! (Bundesrätin Blatnik: Was ist denn falsch?)
Es ist schade um den Tourismusbericht, wenn man in diesem Zusammenhang derartige Anschuldigungen macht. Ihre Rede, Frau Kollegin, hätte eventuell zum nächsten
Tagesordnungspunkt gepasst – wenn schon, denn schon –, denn dabei geht es um das Bankwesen. Wir sprechen jetzt aber über den Tourismusbericht. (Bundesrat Konecny: War das eine Einladung an die Kollegin? – Bundesrätin Blatnik: Eine Einladung, noch einmal zu reden? – Bundesrat Konecny: Angenommen!)
Ich habe vermisst, dass Sie sich für Kärnten einsetzen, zumal Sie auch wissen, dass die Kärntnerinnen und Kärntner große Sorgen hinsichtlich des Projektes „Nabucco“ haben und das Land eigentlich dagegen ist. Ich hätte mir erwartet, dass Sie als Bundesrätin aus Kärnten dem Ruf der Bevölkerung folgen und hier heute gegen „Nabucco“ stimmen. Das wäre zum Beispiel eine Aufgabe eines Bundesrates, dadurch würden wir uns auch als Länderkammer wiederfinden, in der wir unser jeweiliges Bundesland letztlich auch vertreten.
Ich werde später noch Gelegenheit haben, zur Hypo selbst etwas zu sagen, aber dass die SPÖ vor drei Jahren dagegen war, dass 50 Prozent plus eine Aktie der Hypo für 1,6 Milliarden € an die Bayern verkauft werden, ist eine Tatsache. Hätten wir das damals nicht getan, hätten wir den Zukunftsfonds mit über 600 Millionen € nicht in der Tasche. Das wäre jetzt also weg. (Bundesrat Zwanziger: Genau so ist es! – Bundesrat Gruber: Das ist schon eine eigenartige Rechnung! – Weitere Zwischenrufe.)
Die Hypo-Bank wurde bis 2006 aufgewertet und für einen hohen Betrag verkauft, nämlich die 50 Prozent für 1,6 Milliarden €. (Bundesrat Gruber: Wobei zu hinterfragen ist, warum dieser hohe Betrag! Der Staatsanwalt wird es prüfen, Herr Kollege!)
Wir haben im richtigen Moment verkauft. Ihr werdet beim nächsten Tagesordnungspunkt wieder versuchen, uns einiges unterzujubeln, und ich werde dann mit Fakten aufwarten. Aber jetzt bin ich beim Tourismusbericht, und zwar als Touristiker.
Der Bericht ist hervorragend, und ich möchte mich auch hier beim Ministerium für die Vorlage dieses Berichtes bedanken. Er ist ein Erfolgswerk: Ankünfte plus 4,7 Prozent, Nächtigungen plus 4,3 Prozent, Einnahmen plus 5,5 Prozent im Jahr 2008. Wir sind nicht nur Weltmeister gewesen, sondern sind es auch ganz klar geblieben, was das Pro-Kopf-Einkommen im Bereich Tourismus in Österreich betrifft.
Das Jahr 2009 wird das zweitbeste Ergebnis bringen. Das heißt, in einer Zeit, in der uns die Krise erwischt hat, wird es ein hervorragendes Ergebnis geben. Ich hätte mir von Frau Kollegin Blatnik erwartet, dass sie auch die positiven August-, September- und Oktoberzahlen Kärntens für das Jahr 2009 nennt. (Bundesrätin Blatnik: Juli minus 8 Prozent! August plus 6 Prozent!) Das waren starke Pluszahlen, die es uns ermöglicht haben, dass in Kärnten und Österreich 2009 fast gleich gute Ergebnisse wie 2008 vorliegen werden.
Ich gebe aber zu, dass wir natürlich auch – wir Touristiker wissen das – vom wunderschönen Wetter ab 10. Juli in Kärnten profitiert haben. Es ist deshalb auch mit den Zahlen steil nach oben gegangen. Wir haben einen relativ starken Camping-Sektor. Deshalb ist es auch klar, dass wir bei schönem Wetter zulegen können.
Ich möchte aber auch sagen, dass wir nicht glauben dürfen, dass der Bericht für 2010, den wir 2011 diskutieren werden, ähnlich gut sein wird. Wir wissen, dass der Tourismus eine Branche ist, die dann, wenn Krisen kommen, mit Verzögerung reagiert. Das heißt, ich befürchte, dass das Jahr 2010 für den Tourismus in Österreich und natürlich auch in Kärnten ein schwieriges sein wird. Wir sollten gemeinsam alles daran setzen, dieser Branche zu helfen. Da bin ich wieder bei Ihnen – aber Sie sollten hier nicht das Land schlechtmachen, sondern ERP-Mittel fordern.
Ich war gestern bei der Sitzung dabei, als der Minister dankenswerterweise zugesagt hat, dass die 38 Millionen € um über 20 Millionen € allein für das Jahr 2009 aufgestockt werden und dass mit den gleichen Mitteln auch im Jahr 2010 zu rechnen ist. Das ist
wichtig, damit die Betriebe Signale erhalten, dass sie Geld bekommen, wenn sie bereit sind, zu investieren und ihr Angebot zu verbessern. Das ist notwendig, das zeigen auch die Zahlen des Kollegen Perhab, der ausgeführt hat, dass die Auslastung umso höher ist, je höher die Kategorie ist, also mit je mehr Sternen ein Betrieb ausgestattet ist.
Nun zu den durchschnittlich 180 000 Mitarbeitern dieser wichtigen Branche, die 5,3 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Österreichs ausmacht. Die Medien, vom ORF bis zu den Printmedien, werden nicht müde, das Image dieser Berufe immer wieder zu beschädigen – das ist etwas, das eigentlich abgestellt gehört!
Wir bilden Lehrlinge aus, und wir haben mehr freie Lehrstellen als Lehrstellensuchende. Warum wohl? – Weil den jungen Leuten signalisiert wird, dass die Bedingungen, die es in der Tourismusbranche gibt, unmöglich sind, und über die Unterkünfte geschimpft wird. (Bundesrat Mag. Klug: Das ist ja auch so!) Wie viele Branchen gibt es denn in Österreich, in denen der Mitarbeiter gratis Unterkunft und Verpflegung bekommt und damit auch keine Anreise zum Arbeitsplatz auf sich nehmen muss? Wann wird denn das einmal in den Medien positiv dargestellt?
Der Mechaniker hat keine Wohnung in seinem Betrieb, er muss pendeln. (Bundesrätin Kerschbaum: Der muss auch nicht so oft wechseln!) Ich weiß, dass es natürlich auch schwarze Schafe gibt, die ich auf keinen Fall in Schutz nehmen möchte, wenn es darum geht, dass schlechte Quartiere zur Verfügung gestellt werden. Ich gehe davon aus, dass die Quartiere in Ordnung sind, und es gibt kaum eine andere Branche, die das für ihre Mitarbeiter tut. Letztlich stellt das auch einen Teil des Einkommens dar.
Das Zweite ist, dass die Medien immer wieder darüber jammern, dass die Arbeitszeiten nicht akzeptabel sind. Aber die Arbeitsbedingungen in der Tourismuswirtschaft machen nicht die Betriebe, sondern die Arbeitszeiten gibt der Gast vor! Der Gast gibt vor, wann wir Leistungen zu erbringen haben: Wenn er nicht mehr samstags und sonntags Urlaub machen und essen gehen möchte, dann werden wir auch am Samstag und Sonntag keinen Bedarf mehr an Arbeitskräften haben – oder zu Weihnachten, zu Ostern, in der Ferienzeit oder in den Abendstunden. Wir müssen die Leistung dann erbringen, wann der Gast es wünscht, und nicht dann, wann wir oder unsere Mitarbeiter es wollen. – Das gehört einmal gesagt!
Deshalb möchte ich mich bei den vielen Mitarbeitern bedanken – 180 000 sind es im Schnitt, es sind ja noch mehr, plus die Betriebsinhaber selbst, die natürlich auch keine 40-Stunden-Woche haben und nicht von der Gewerkschaft vertreten werden. Bedanken möchte ich mich dafür, dass sie genau dann die Leistungen erbringen, wann sie vom Gast gewünscht werden.
Ich ersuche aber auch alle, auch die Betriebsinhaber, um ein positives Vorleben dieses an und für sich schwierigen, aber auch sehr, sehr schönen Berufes – denn im Unterschied zu einem Arbeiter am Fließband oder bei Reparaturen und so weiter ist das Material, mit dem wir arbeiten, der Mensch, und das ist eine Herauforderung, die wirklich toll ist.
Wenn man es richtig macht und richtig vorlebt, dann hat man vielleicht auch das Glück – so wie ich, jetzt werde ich persönlich –, zu erreichen, dass man Nachfolger findet. Ich bin stolz darauf und froh darüber, dass ich mit 1. Jänner 2010 Ex-Wirt sein werde und mein Sohn in meine Fußstapfen tritt – dank des Vorlebens der Schönheit dieses Berufes. – Danke. (Beifall der Bundesräte Zwanziger, Schennach und Zangerl sowie Beifall bei der ÖVP.)
18.07
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte, Herr Minister.
18.07
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie bereits ausgeführt wurde, bezieht sich der vorliegende Bericht auf das Jahr 2008. Das war noch ein Jahr, in dem das Wirtschaftsgeschehen floriert hat, und die Zahlen, die Kollege Mitterer gerade angesprochen hat, beweisen, dass es ein Rekordjahr war: Wir hatten im Jahr 2008 126,7 Millionen Nächtigungen – das war eine Steigerung gegenüber dem Jahr davor um 4,3 Prozent.
Es ist auch schon ausgeführt worden, dass der Tourismus ein ganz wichtiger Wirtschaftsfaktor ist, sowohl was die Wertschöpfung als auch was die Beschäftigungssituation anlangt. Es sind immerhin mehr als 5 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer, das entspricht 180 000 unselbständigen Mitarbeitern, in diesem Bereich tätig.
Anzumerken ist auch Folgendes, Frau Kollegin: Da sich der Bericht auf das Jahr 2008 bezieht und Herr Landeshauptmann Dörfler erst 2009 gewählt wurde, wird das auf diesen Bericht noch keinen Einfluss haben.
Eines ist ganz sicher richtig – das haben wir auch im Rahmen der Tourismusstrategie bemerkt –: Der einzelne Gast aus dem Ausland, der befragt wird, wo er seinen Urlaub verbracht hat, nennt in den wenigsten Fällen den Namen des Ortes, sondern sagt, dass er in Österreich war. Daher sollten wir auf das gesamte Land achten und die einen oder anderen Dinge in diesem Zusammenhang eher zurückstellen.
Was vielleicht auch interessant ist, ist, wie wir den Übergang von einer florierenden Wirtschaft zu einer doch problematischen Wirtschaftsentwicklung, bedingt durch die Weltwirtschaftskrise, geschafft haben; das ist hier auch schon angesprochen worden. Schon in der Wintersaison 2008/2009 ist es uns gelungen – obwohl oder gerade weil wir bemerkt haben, dass der Kunde in der Krise weniger weit anreist, eher den Nahbereich bevorzugt und teilweise auch weniger Geld ausgibt –, mit einer Nahmarktkampagne gegenzusteuern und damit sicherzustellen, dass wir einen Rekordwinter 2008/2009 verzeichnen konnten. Was die Umsätze anlangt, war das der beste Winter aller Zeiten!
Es wäre vermessen, zu sagen, dass in der Weltwirtschaftskrise überhaupt keine Auswirkungen auf Österreich gegeben sein werden, es gilt aber jetzt, auch in diesem Bereich gegenzusteuern!
Da die Sommermonate 2009 angesprochen worden sind: Bedingt durch gutes Wetter und auch einige andere Bedingungen ist es uns gelungen, den Einbruch de facto fast bei Null zu halten, was ich als eher sensationell empfinde.
Kollege Mitterer hat es angesprochen: In der ERP-Kommission und in anderen Bereichen der ÖHT konnten wir feststellen, dass das Investitionsverhalten der Klein- und Mittelbetriebe vor allem im Tourismus gegen den Konjunkturzyklus läuft, was besonders gut ist, denn wer jetzt investiert, ist dann gerüstet, wenn die Konjunktur wieder besser wird.
Der Tourismus war früher eine krisengeschüttelte Branche und ist rauen Wind gewohnt, daher hat ihm als Sektor insgesamt diese Krise weniger angetan als vielleicht anderen Bereichen.
Wenn wir jetzt die Ausgangssituation für 2010 sehen, müssen wir sagen, dass wir nicht ungeschoren davonkommen werden. Ich bin aber sehr optimistisch, dass wir mit einer Fortsetzung der Nahmarktaktivitäten und mit der Ausarbeitung und Evaluierung unserer Tourismusstrategie ein gutes Ergebnis erreichen werden. (Präsident Preiner übernimmt wieder den Vorsitz.)
Unsere Tourismusstrategie zielt auf drei Bereiche ab: erstens auf die Stärkung und Verwertung des Alpenbereichs, zweitens auf den Großstadtbereich mit der Geschichte,
aber auch den attraktiven Angeboten, die wir jetzt haben, und drittens auf den Donauraum, wo ebenfalls noch bessere Kooperationsmöglichkeiten gegeben sind, die wir bis jetzt nicht nutzen. Daher bin ich sehr optimistisch, dass wir einen guten Bericht 2009 und 2010 erstellen werden können.
Mehrere Redner haben hier die Aktualisierung der Daten angesprochen, welche sozusagen eine Aktualisierung der Diskussion ergeben sollte.
In diesem Sinne wünschen wahrscheinlich wir alle uns einen florierenden Tourismus als Beitrag zu einer florierenden Gesamtwirtschaft. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie Beifall der Bundesräte Mühlwerth, Mitterer, Zwanziger und Zangerl.)
18.11
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Nunmehr kommen wir zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Herzlichen Dank für Ihr Kommen, Herr Minister. Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und alles Gute für das Jahr 2010!
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (478 d.B. und 497 d.B. sowie 8251/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zum 34. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Sodl. – Ich ersuche ihn um den Bericht.
Berichterstatter Wolfgang Sodl: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
18.13
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Frau Kollegin Ana Blatnik, eigentlich beginnt jetzt die Debatte, die Sie von Neuem gestartet haben.
Irgendwie ist ja nach diesem Wochenende und nach den letzten Tagen klar, dass wir, wenn wir über das Bankwesengesetz, über die Verlängerung des Bankenpaketes sprechen, nicht umhin kommen, über das zu reden, was einen Schaden für die gesamte Republik in einer gewaltigen Größenordnung gebracht hat.
Natürlich gibt es hier verschiedene Schwierigkeiten, und natürlich haben wir eine Situation in Österreich, der wir uns stellen müssen, und diese ist mit dem englischen Ausdruck „Overbanking“ klar und deutlich umrissen. Die Bankenlandschaft, die sich derzeit präsentiert, wird nicht die Bankenlandschaft in zwei, drei Jahren sein. Und die Hypo Alpe-Adria ist nicht irgendeine Bank, sondern sie ist die sechstgrößte in ihrem Konsortium.
Es geht dabei um das System einer Landesbank mit einer Haftungserklärung des Landes, in diesem Fall Kärntens, dessen Haftung in alten Schilling – um sich das zu vergegenwärtigen – 270 Milliarden Schilling ausmacht. Für 270 Milliarden Schilling hat das Land Kärnten die Haftung übernommen!
Es ist aber nicht so, dass es nicht weitere ähnliche Haftungen gäbe, zum Beispiel bei der Tiroler Hypo. Diese hat eine weitaus geringere Bilanzsumme, nämlich gegenüber der Hypo Alpe-Adria eine beinahe mickrige Bilanzsumme, aber das Land Tirol haftet auch mit fast 8 Milliarden €, also mit 7,9 Milliarden € – und das bei einer Bilanzsumme, die ein Zehntel jener der Hypo Alpe-Adria ausmacht.
Herr Kollege Mitterer, das, was wütend macht, ist die absolute Ignoranz einer Landesregierung. Wissen Sie, was eine Insolvenz bedeutet hätte? – Und Sie als Vertreter des Bundeslandes Kärnten stellen sich hier heraus und sagen der Kollegin, was Sie als Kärntnerin zu tun hat, dass sie alles schönzureden hat?!
Wissen Sie, Kollege Mitterer, was Ihre Regierung riskiert hat, was bei einer Insolvenz passiert wäre? – Die Sperre aller Konten von allen Angestellten, allen Arbeitern, allen Unternehmen, allen Arbeitslosen, allen Einrichtungen der öffentlichen Hand, die bei der Hypo sind. All das hätte sie einfach riskiert! Ist ja egal, wir befinden uns in einem Spiel. – Und Herr Scheuch grinst aus dem Fernseher heraus und glaubt, er habe gerade irgendeine Zockerpartie gewonnen.
Wissen Sie, was sie weiters riskiert hätte? – Dass der Arbeitsmarkt für qualifizierte Beschäftigte im Süden Österreichs – das sind nämlich die Menschen, die in der Hypo Alpe-Adria arbeiten, 1 300 unten, insgesamt weitere 6 200 – zusammengebrochen wäre, und das jetzt vor Weihnachten.
Wissen Sie, was sie weiters riskiert hätte, was diese Regierung bereit war, in ihrem Pokerspiel zu riskieren? – Dass die soziale Stabilität im Dezember 2009 komplett aus den Angeln gehoben wird und somit auch das gesellschaftliche Leben, und das jetzt vor Weihnachten! Das ist eine Tatsache, der Sie nicht ins Auge blicken.
Ich verstehe nicht, wie man sich weigern kann, der Realität ins Auge zu blicken, und wie man immer noch irgendwelche Geschichten herumerzählen kann. Der Bund hätte das nicht machen müssen – da kann man jenen, die da seitens der Bundesregierung verhandelt haben, nur das größte Kompliment machen –, aber was hätte dies für ganz Österreich bedeutet? – Dann hätten alle die Zeche gezahlt. Es wäre zu einer neuen Bonitätsbeurteilung Österreichs gekommen, nach Maastricht-Stabilitätskriterien wären wir auf über 7 Prozent gekommen. Wir hätten den Ruf gehabt, nicht mehr jenes Land an Stabilität zu sein, nur weil eine Landesregierung pokert, zockt und grinst und ihr die
Menschen eigentlich wurscht sind. Dieser Zynismus ist das wirklich Ärgerliche. (Beifall der Bundesräte Kerschbaum und Dönmez sowie Beifall bei der SPÖ.)
Manche meinen, darüber diskutieren zu können, ob die Hypo Alpe-Adria eine Systembank ist. Ich habe jetzt immer wieder von Experten gehört, dass das keine Systembank ist, andere wiederum sagen, es ist eine Systembank. Es handelt sich jedenfalls um eine Bank, deren Insolvenz eine solche Auswirkung hat und einen Dominoeffekt nach sich zieht, der kaum mehr – zumindest von der Region und den Nachbarstaaten, die involviert sind – beherrschbar ist. Was hätte das für alle anderen Banken Österreichs bedeutet, die in den südlichen und südöstlichen Ländern tätig sind? Daher war es notwendig, sie frank und frei zu einer Systembank zu erklären und jene Möglichkeiten, die die EU für Systembanken bietet, auch zu nützen.
Natürlich war sie eine Systembank, aber nach dem System dieser Landesregierung, die gesagt hat, dass sie haftet und haftet. Das ist für eine Bank nett. Die Regierung kommt und sagt: Macht für uns das und jenes, wir haften!
Da wird wahrscheinlich auch für die ÖVP eine Personalentscheidung notwendig sein, denn der, der das zwischen Haider und der Hypo vermittelt hat, ist der derzeitige Landesparteiobmann in Kärnten, Martinz. Die Gerichte und die Staatsanwälte werden das anzuschauen haben so wie Sie jetzt. Wenn eine Regierung in Kärnten glaubt, so bauernschlau zu sein und sagt, wir haben die Bayern in zwei Jahren um 4 Milliarden € geprellt, dann sollte man doch nicht glauben, dass die Bayern das jetzt in dieser Weise auf sich sitzen lassen. Ich habe mir zum Beispiel die Debatte im Bayerischen Landtag angeschaut. Da bleibt jetzt kein Stein auf dem anderen. Und die Bayern werden diese 4 Milliarden € nicht so einfach ohne Konsequenzen – personelle Konsequenzen haben sie bereits gezogen – hinnehmen.
Der einzige Vorwurf, den wir uns jetzt als Republik Österreich machen müssen und den sich auch die Regierung machen muss, ist, dass sie mit den 900 Millionen zwölf Monate zugewartet hat. Rückblickend betrachtet waren diese zwölf Monate einfach zu lang.
Meine Damen und Herren, in einem Jahr wird die Hypo Alpe-Adria wahrscheinlich nicht mehr als solche wiedererkennbar sein, denn laut Experten wird diese Bank abgewickelt werden müssen – ein Wort, das schlimm klingt, aber Realität ist. Letztlich ist das ja aufgrund der Verhöhnung durch die Landespolitik noch auf die Spitze getrieben worden. Das heißt, es werden zeitverzögert doch sehr viele Menschen aufgrund einer verantwortungslosen Landesregierungspolitik zur Kasse gebeten werden, und das Land Kärnten wird auf lange Zeit zur Kasse gebeten werden, nämlich für diesen Pump, auf dem es gelebt und geprasst hat.
Ich bin nicht aus Kärnten, bin allerdings sehr oft in Kärnten, ich mag das Land. Und ich finde, dass manche dort jetzt aufwachen und offensichtlich nachzudenken beginnen. Und ich lese Ihnen jetzt ganz emotionslos etwas vor, was ich heute gesehen habe, was ein Heimo Raab aus Klagenfurt geschrieben hat. Er hat es „Abgesang an die Heimat“ genannt. Das ist eine Form von literarischer Verarbeitung dessen, was es gibt. Und er hat ein Kärntner Heimatlied umgedichtet. Ich bringe es Ihnen nur zur Kenntnis; was Sie damit machen, weiß ich nicht.
„dort wo debil an teppert grenzt
wo man mit dummen Sagern glänzt
wo man mit sägen sich bestückt
wo Ortstafeln man mit Stolz verrückt
und wo es fehlt an Sachverstand
dort ist euer Heimatland
*
wo man mit Negerwitzen prahlt
wo man Runden in Lokalen zahlt
wo man von Wirtschaft nix versteht
wo die ehemals eigene Hypo untergeht
und wo Geld versinkt in falscher Hand
dort ist euer bankrottes Kärntnerland
*
wo man Wien stets kritisiert
wo Kritiker man ignorierend abserviert
wo man der Freunderln Taschen füllt
und gegen die Slowenen brüllt,
dort ist, fest in oranger Hand,
euer verjörgtes Heimatland“.
Geschrieben von einem Kärntner, heute veröffentlicht. (Bundesrat Dr. Kühnel: In welcher Zeitung?) – Das ist heute erschienen im „Standard“.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir haben diesem Bankenpaket am 20. Oktober 2008 unsere Zustimmung gegeben; das ist nun die Verlängerung bis Ende 2010. Es ist an sich richtig, eine tranchenweise Zurückzahlung öffentlicher Gelder zu ermöglichen, aber die Regierung hat dem Vertrauensvorschuss, den wir ihr bei unserer damaligen einstimmigen Annahme eingeräumt haben, nicht in entsprechender Weise entsprochen, nicht jene Auflagen erfüllt, die wir hinsichtlich Transparenz, Durchführungsverordnungen, Begrenzungen oder neuen Spielregeln bei Managergehältern, Kreditversorgung und so weiter gefordert haben, sodass wir hier und heute unsere Zustimmung nicht geben werden. Aber ich sage ausdrücklich dazu, die Verlängerung ist richtig. Insofern wissen Sie, dass ich die Maßnahme insgesamt begrüße, aber es ist das Vertrauen, das wir ihr damals eingeräumt haben und das ich auch selbst hier mehrmals eingemahnt habe, nicht in entsprechender Weise erfüllt worden.
Deshalb werden wir heute nicht mitstimmen. Aber in der Sicherheit, zu wissen, dass es angenommen wird, ist das die richtige Maßnahme. (Beifall der Bundesräte Dönmez und Kerschbaum sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
18.25
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm und begrüße zugleich Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka.
18.25
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfangs sei es mir doch gestattet, ganz kurz sachlich auf die Materie einzugehen, bevor ich mich mit der besonderen Situation befasse, die heute schon mehrmals angesprochen wurde. Es geht hier hauptsächlich um die Verlängerung des im letzten Jahr beschlossenen Bankenpaketes zur Rettung unserer Finanzwirtschaft. Unsere Regierung hat mit diesen Konjunktur- und Bankenpaketen rasch und sehr gut reagiert. Die Haftungen laufen also bis 30.12. und werden somit um ein Jahr verlängert – eine sehr, sehr positive Maßnahme für unsere Finanzwirtschaft.
Auf europäischer Ebene bestehen derzeit auch Überlegungen, wie prozyklische Auswirkungen im Bankwesen gezielt begrenzt werden können. Es gibt im geltenden EU-rechtlichen Regelwerk jedoch Spielräume, die es erlauben, auch kurzfristig nationale Regelungen mit antizyklischer Wirkung zu erlassen. Das heißt, dass sie gerade in Perioden von wirtschaftlichen Aufschwüngen die Auswirkungen von Basel II verstärken, und damit verstärken sich natürlich auch die entsprechenden Krisensituationen. Aus
Gründen der Rechtssicherheit und der Stabilität darf es aber zu keinem vorübergehenden und unerwünschten Absinken des Eigenmittelbedarfes oder Eigenmittelerfordernisses kommen.
Ich möchte jetzt doch auf die Ausführungen des Kollegen Mitterer zurückkommen, der beim letzten Tagesordnungspunkt die Kollegin Blatnik sozusagen aufgefordert hat, das quasi jetzt zu erwähnen, was alles in Kärnten in Bezug auf die Hypo passiert ist. (Zwischenruf des Bundesrates Mitterer.) Ja, wir nehmen das gerne ab. Im Zuge der Diskussion ist aber schon anzumerken, dass der Finanzplatz Österreich, der an und für sich einen großartigen Ruf hat, gerade durch solche Machenschaften, Malversationen eine arge Delle erlitten hat.
Wir sind wirklich sehr, sehr besorgt aufgrund dieser Situation. Und ich denke, dass Finanzminister Pröll und diese Bundesregierung wirklich staatstragend reagiert haben, um diese systemrelevante Bank – und ich bin wirklich der Auffassung, dass man beim sechstgrößten Bankinstitut davon ausgehen kann, dass es sich um eine systemrelevante Bank handelt – vor dem Untergang zu retten. – So weit, so gut.
Ich bin auch der Meinung des Kollegen Schennach. Was den saloppen Umgang mit der Situation, den ihr in Kärnten da betreibt, betrifft, das noch als Riesenerfolg zu verkaufen, was eure Regierung praktisch da herausgeschlagen hat, dazu kann ich nur den in einer Zeitung abgedruckten Leserbrief eines BZÖ-Mitgliedes zitieren, das unter anderem sagt:
„Da können natürlich seine BZÖ-Parteikameraden nicht nachstehen und versendeten nach erfolgter Rettung der Hypo durch die Bundesregierung folgende SMS an ihre BZÖ-Parteimitglieder: ,Ein guter Tag für Kärnten! Hypo und Wirtschaftsstandort Kärnten dank BZÖ gerettet!‘“
Dank BZÖ gerettet! (Ironische Heiterkeit des Bundesrates Konecny.) Das ist der Treppenwitz des Jahrzehntes. Das muss ich wirklich in aller Form hier erwähnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Kollege Schennach hat in eindeutiger Weise aus einem Papier des Finanzministeriums, das mir auch vorliegt, zitiert und einige Punkte aufgegriffen. Es gibt hier praktisch nichts mehr hinzuzufügen. Aber als Arbeitnehmervertreter möchte ich auch noch auf die spezielle Situation, was die Beschäftigung anbelangt, eingehen. Das möchte ich noch kurz hier einflechten. Eine Insolvenz hätte die Vollabwicklung der Bank und ihrer Tochterinstitute in Österreich zur Folge gehabt, was allein schon 1 300 Arbeitsplätze gekostet hätte. In Ländern, wo Tochterunternehmen bestehen – wir wissen ja, dass die Hypo Alpe-Adria viele Zweigstellen, Institute im Osten hat –, würden weitere 6 200 Personen arbeitslos. 6 200 zusätzliche Arbeitslose! Und der staatliche Insolvenz-Entgelt-Fonds wäre zumindest in Österreich mit 40 Millionen € belastet worden. Das zusätzlich zu den derart großen Problemen auf dem Arbeitsmarkt. Wenn dann noch dazu praktisch Freudentänze veranstaltet werden, dann kann es das doch wohl nicht sein, Herr Kollege Mitterer.
Noch einmal: Bei aller Wertschätzung deiner Arbeit hier im Bundesrat, im Parlament muss ich doch sagen, diese Freudentänze der Kärntner versteht wirklich niemand. Das sei in aller Form gesagt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Es gäbe in dieser Sache wirklich noch einiges hinzuzufügen. Ich möchte es jetzt wirklich dabei belassen, weil die Bundesregierung, der Finanzminister in einem wirklichen Kraftakt (Ruf: Martinz!) – ja, der Martinz war ein hervorragender Verhandler, auch mit dabei, kann man auch hier erwähnen – diese Bank gerettet hat. Wie wir heute schon wahrgenommen haben, geht es bei euren Haftungen um 19 Milliarden €, das sind 270 Milliarden Schilling. Die Dimension wird erst klar, wenn man diesen Betrag in Schilling nennt.
In aller Konsequenz, in aller Freundschaft, es ist dem österreichischen Staat, dem Finanzministerium und natürlich der Regierung zuzuschreiben, dass wir da keinen gewaltigen Crash erlebt haben.
Lassen Sie mich zum Abschluss auch noch etwas Positives sagen. In diesem Gesetz ist auch beinhaltet, dass Banken künftig Partizipationskapital früher rückführen können. Das ist in diesem Fall auch eine Win-Win-Situation sowohl für die Banken, die wieder frei disponieren und zu ihrer alten Stärke zurückkehren können, als auch für den Staat, sprich den Finanzminister, weil dieser wieder mehr Spielraum zur Verfügung hat, was das Budget anbelangt. Eine ähnliche Vorgangsweise findet sich im Versicherungsaufsichtsgesetz.
Auch in der Finanz- und Versicherungswirtschaft geht es, wie bereits an diesem Beispiel erwähnt, um viele Hunderte, ja Tausende Arbeitsplätze. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, die beschriebenen Adaptierungen vorzunehmen. Unsere Fraktion wird deshalb dieser Vorlage gerne die Zustimmung erteilen.
Ich möchte zum Schluss, weil es heute meine letzte Rede ist und das auch die letzte Sitzung ist, die der Herr Präsident leitet, persönlich, aber auch im Namen meiner Fraktion danke sagen für sechs Monate großartige Führung durch den Präsidenten hier im Bundesrat. Er hat in seinem Bericht bereits erwähnt, wie viel er praktisch umgesetzt hat.
Ich kann aus persönlicher Erfahrung Folgendes sagen: Ich war eingeladen, an einer Delegation teilzunehmen, wo wir über Einladung des russischen Föderationsministers, also des russischen Bundesratspräsidenten, der in der Hierarchie ein wenig höherrangig angesiedelt ist, sage ich jetzt einmal, diesen besucht haben. Wir wurden dort sehr herzlich und sehr gut aufgenommen. Dann waren wir auch noch beim russischen Wirtschaftsminister eingeladen, also eine hochkarätige Delegation. Ich kann hier bestätigen und anführen, dass der Herr Bundesratspräsident sehr couragiert, muss ich sagen, Themen angesprochen hat, was meinen höchsten Respekt verdient, unter anderem die Rückgabe der Esterhazy-Sammlung. Dort wurden Zusagen in die Richtung gemacht, dass das rasch abgehandelt werden soll.
Herzlichen Dank in meinem Namen, auch im Namen meiner Fraktion, Herr Präsident. (Allgemeiner Beifall.)
18.33
Präsident Erwin Preiner: Herr Bundesrat, die Dankesworte ehren mich persönlich. Ich nehme sie natürlich sehr gerne und wohlwollend zur Kenntnis. Ebenfalls ein herzliches Dankeschön!
Ich darf nun Herrn Bundesrat Kraml um seinen Debattenbeitrag ersuchen. – Bitte.
18.34
Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Bankwesengesetz wird in einigen Punkten geändert, das haben wir jetzt schon gehört. Ich brauche nicht mehr weiter darauf einzugehen.
Im Bericht heißt es, die Liquiditätssituation im Finanzsektor hat sich bis dato deutlich entspannt. – Das gilt mit Sicherheit nicht für die Hypo Alpe-Adria (Bundesrätin Mühlwerth: Für andere auch nicht!), denn dort schaut es nämlich ganz anders aus. Es ist auch dazu schon sehr viel gesagt worden.
Kollege Mitterer hat gesagt, dass er noch Zahlen bringen wird. Da wirst du dich sehr anstrengen müssen, dass du da positive Zahlen bringen kannst, denn wenn ich mir so das Bankgebäude der Hypo Alpe-Adria anschaue, dann muss ich sagen, genauso schaut auch die Bilanz der Hypo Alpe-Adria aus. Wenn man dann zum Beispiel in den
Zeitungen liest, dass in Kroatien jeder gewusst hat, wenn man sich eine Yacht kauft, dann muss man sie von der Hypo Alpe-Adria finanzieren lassen und dann kann man sie überall hin verschieben, es fragt einen keiner mehr, wo die Leasingraten sind, dann muss man sich das einmal vorstellen. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Sie können ja herauskommen und das sagen. Ich wundere mich ja, dass keiner von Ihnen zu diesen Dingen spricht.
Wenn die Republik Österreich ein ganzes Wochenende lang versucht, die Bank zu retten, und von den Kärntner Verantwortlichen eigentlich nichts dazu getan wird – die glauben immer noch, dass alles in Butter ist –, dann muss man sich fragen, welche Leute dort an der Regierung sind. Das ist einfach verantwortungslos, was dort passiert ist. Da geht es wirklich um den Finanzplatz Österreich, der in negative Schlagzeilen kommt. Ich glaube, es ist sehr einfach, sich darüber lustig zu machen, dass die Bayern die Bank zu teuer gekauft haben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, so kann man Finanzpolitik einfach nicht betreiben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.) Da gehört wesentlich mehr Verantwortung dazu.
Kollege Mitterer, ich kenne dich als verantwortungsbewussten Mann, denn sonst hättest du deinen Betrieb ja nicht so führen können. Wenn du deinen Betrieb so wie die Hypo Alpe-Adria geführt hättest, dann hätte sich dein Sohn keine Hoffnungen zu machen brauchen, den Betrieb übernehmen zu können. (Zwischenruf des Bundesrates Mitterer.) Man muss immer alles auf das Kleine herunterbrechen. Ich weiß schon, die Zahlen sind einfach so riesengroß. Kollege Mayer hat schon gesagt, was das in Schilling ausmacht. Unvorstellbar ist das!
Da beleidigt niemand Kärnten, sondern Kärnten beleidigt das übrige Österreich. So schaut es nämlich wirklich aus, meine Damen und Herren! (Ruf: Die roten Zeitungen schreiben ...! – Heiterkeit.) Ab und zu gibt es auch Heiterkeit. Das mit den roten Zeitungen verursacht so eine Heiterkeit.
Meine Damen und Herren, wieder zurück zum Thema. Wir stimmen diesen Gesetzesänderungen im Bankwesengesetz und im Sparkassengesetz und allem, was noch so dabei ist, natürlich zu. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.37
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.
18.37
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Dramatik des letzten Wochenendes muss man sich fragen: War es richtig, seinerzeit das Bankenpaket zu machen? – Erster Punkt.
Zweiter Punkt: Funktioniert bei uns die Kontrolle, die Finanzaufsicht, die Nationalbank?
Dritter Punkt: Was heißt das überhaupt im Zusammenleben zwischen den Bundesländern und dem Bund, was heißt das für unser föderales System, wenn so etwas passieren kann, was wir jetzt in Kärnten erlebt haben?
Lassen Sie mich zu den drei Punkten etwas sehr Grundsätzliches sagen.
Erster Punkt: Österreich hat innerhalb der Europäischen Union, was unsere Banken betrifft, eine Sonderstellung deswegen, weil wir nach 1989 die Chancen, die sich für Österreich eröffnet haben, stärker genützt haben als alle anderen Länder. Deutschland war sehr mit der Wiedervereinigung befasst, Österreich hat daher diese Chance genützt. Unsere Banken sind in diesen Raum gegangen. Das, was hier an Engagement
war – „Exposure“, wie das umschrieben wird –, war von der Größenordnung, wenn ich die Bank Austria und die Hypo Alpe-Adria dazunehme, ungefähr dort, wo unser Bruttoinlandsprodukt ist, also das, was wir alle gemeinsam erwirtschaften: rund 270, 280 Milliarden €.
Daher ist Österreich unter ganz besonderer Beobachtung gestanden, und wir mussten rasch reagieren. Damals, als wir das Bankenpaket beschlossen haben, haben es alle Parteien auch mitgetragen
Was hat dieses Bankenpaket bewirkt? – Erstens hat das Bankenpaket bewirkt, dass die SparerInnen in Österreich ihr Vertrauen in unseren Finanzmarkt zu Recht beibehalten haben. Die Zahlen bestätigen es. Die Staatsschulden sind dadurch natürlich auch gestiegen, aber andererseits haben wir in den letzten drei Jahren eine Steigerung um mehr als 20 Milliarden € bei den Einlagen.
Die Österreicherinnen und Österreicher haben nur bei Spareinlagen mehr als 150 Milliarden € auf Sparbüchern in Österreich – das sind nicht diejenigen, die die großen Vermögen haben, denn die legen ihr Geld nicht aufs Sparbuch, sage ich einmal, das ist schon die breite Masse der Österreicherinnen und Österreicher –, und daher war es unheimlich wichtig, dass wir rasch reagiert haben.
Wir hatten vom Volumen her eigentlich weit mehr vorgesehen, als dann tatsächlich am Ende des Tages bis zum heutigen Tag notwendig war. Sie wissen es, wenn Sie sich zurückerinnern, das war dieses berühmte 100-Milliarden-Paket. Was haben wir tatsächlich davon benötigt? – Einerseits, was das Partizipationskapital betrifft, also dort, wo direkt Geld geflossen ist, sind wir einschließlich der BAWAG jetzt bei 5,4 Milliarden €, die den Banken zur Verfügung gestellt worden sind.
Das Erfreuliche bis zum heutigen Tag ist – das ist vielleicht auch nicht allen bewusst –, dass uns, dem Finanzministerium, für das Partizipationskapital von den beiden großen Instituten, die das in Anspruch genommen haben und die heuer, Gott sei Dank, positiv ihre Geschäfte abschließen konnten, auch die entsprechenden Dividenden ausbezahlt werden und für das Haftungskapital, das wir zur Verfügung gestellt haben – da geht es insgesamt um rund 25 Milliarden € –, alle Banken ihr Haftungsentgelt geleistet haben.
Da wir das Geld nicht irgendwo gehortet hatten, mussten wir natürlich dieses Geld über die ÖBFA refinanzieren. Dort hatten wir Ausgaben von 86 Millionen €, um hier liquid zu sein. Auf der anderen Seite hatten wir einerseits Einnahmen durch die geleisteten Dividendenzahlungen in der Größenordnung von 240 Millionen € und andererseits Einnahmen, die durch das Haftungsentgelt dazukommen, sodass wir insgesamt – wenn man das, was die ÖBFA leisten musste, um die Refinanzierung sicherzustellen, hier in Abzug bringt – am Ende des heurigen Jahres auf der Habenseite 373 Millionen € haben.
Wir haben viel Geld eingesetzt, wir hatten zwei Institute, Sie wissen es, die dem Ziel nicht entsprechen konnten, dass sie auch Dividenden ausschütten können – Hypo Alpe-Adria und die Volksbanken. Das ist einmal der jetzige Stand.
Warum müssen wir aber dieses Bankenpaket jetzt perpetuieren? – Weil wir natürlich noch lange nicht am Ende der Krise angelangt sind. Wir haben heute vom WIFO und vom Institut für Höhere Studien mitten in der Krise Zahlen für das nächste Jahr bekommen, die zeigen, dass die Konjunktur schon anziehen wird, aber wir sind weit davon entfernt, dass die Konjunktur so anspringt, dass die Arbeitslosenzahlen gestoppt werden. Wir werden leider im nächsten Jahr eine steigende Arbeitslosigkeit haben, und wir wissen im Bankenbereich, dass noch ganz große Aufgaben auf uns zukommen.
Daher zusammenfassend: Das Bankenpaket war richtig, auch von der Europäischen Kommission und von der Europäischen Zentralbank sind diese Maßnahmen, die wir
gesetzt haben, durchaus positiv bewertet worden. Wie gesagt, das Zwischenergebnis ist für das Finanzministerium am Ende des heurigen Jahres ein Plus von 373 Millionen €. Allerdings, wenn wir im nächsten Jahr zur Gänze die 450 Millionen € für die Hypo Alpe-Adria brauchen, dann ist das Geld natürlich weg, und dann ist es insgesamt erstmals für den Steuerzahler ein Minus.
Jetzt komme ich zum zweiten Punkt: Es war meines Erachtens das Unverantwortlichste, was jemals eine Regierung in Österreich gemacht hat, was die Kärntner Landesregierung mit diesen Haftungen gemacht hat. Das sucht seinesgleichen, das hat es nirgends gegeben, bei einem 2-Milliarden-€-Budget 19 Milliarden € an Haftungen zu zeichnen. Das war unverantwortlich. (Bundesrat Mag. Klug: Politische Falotten! – Bundesrat Gruber: Fahrlässige Krida!) Da, sage ich Ihnen, bin ich schon der Auffassung – und deswegen bin ich jetzt beim Grundsätzlichen –, dass ein solches Verhalten natürlich auch jenen Landesregierungen, die sehr, sehr gut wirtschaften, Schaden zufügt, weil die Menschen das Gefühl haben, dass in der Landespolitik die Kontrollmechanismen überhaupt nicht funktionieren.
Das ist jetzt keine einseitige Schuldzuweisung an eine Partei, aber es ist niemandem in Kärnten gelungen, das rechtzeitig so aufzuzeigen, so zu warnen, dass zumindest die öffentliche Debatte geführt worden wäre. Die hat es nicht gegeben. Die Zahlen waren aber nicht geheim – schauen Sie sich die Rechnungsabschlüsse von Kärnten an! Es hat jeder nachlesen können. Auch an die eigene Brust klopfend, was unser Haus betrifft, habe ich mich gefragt, warum man diesem Treiben so lange eigentlich mit ruhiger Begleitmusik zugesehen hat. Das ist schon etwas, das wir jetzt lernen müssen.
Daher sage ich, es ist 100-prozentig richtig – und da brauchen wir dann Ihre Unterstützung im Bundesrat, deswegen erwähne ich das jetzt –, dass wir jetzt mit entsprechenden Verfassungsgesetzen zu Haftungsrahmenobergrenzen kommen wollen. Wenn man jetzt ein überzeugter Föderalist ist, könnte man natürlich Argumente dagegen anführen und sagen – wenn man sozusagen auf Augenhöhe agiert –: Was fällt der Bundesregierung, dem Bundesgesetzgeber ein, die Länder quasi in ihrem Wirkungsrahmen einzuschränken? – Allerdings, wenn ich unseren Finanzausgleich richtig verstehe, wenn ich das richtig verstehe, was auch im § 4 Finanz-Verfassungsgesetz festgelegt worden ist, dass nämlich die Gebietskörperschaften sich gegenseitig stützen sollen, dass niemand die Solidarität der anderen so missbrauchen darf, dann sind wir gezwungen, solche Schritte zu setzen.
Ich bitte Sie dann wirklich, wenn diese Gesetzesvorlage kommt, dass wir auch seitens der Bundesräte im Interesse der Bundesländer die Zustimmung bekommen.
Wir werden also in diesem Bereich massiv gefordert sein, und es wird nicht die letzte Debatte sein, die wir hier führen, was die Hypo Alpe-Adria betrifft. Es ist angesprochen worden, es ist längst in Deutschland ein Fall für die Staatsanwaltschaft, es ist auch bei uns ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Am Ende wird man sehen, was dazu geführt hat, dass noch vor einem Jahr auch die Nationalbank zu einem Urteil gekommen ist, das ja das Gegenteil von dem ist, was jetzt Sache ist.
Ich meine, entweder war die kriminelle Energie bei den Verantwortlichen der Bank so stark, dass das so verschleiert worden ist, dass es für die Nationalbank unmöglich war, das zu bemerken, oder es sind auch da Fehler passiert. Auch dieser Frage müssen wir ganz konsequent nachgehen, denn immerhin war zum Zeitpunkt, als die Prüfung erfolgt ist, dort schon ein Bankdirektor wegen Bilanzfälschung verurteilt. Man hat also gewusst, mit welchem Management man es zu tun hat, als diese Prüfung erfolgt ist. Diese Ausreden kann man daher nicht gelten lassen, sondern man hätte das umso mehr ganz genau sehen müssen.
Das sehe ich als unsere Aufgabe vom Finanzministerium her – diese Gespräche führen wir auch sehr konkret mit der Finanzmarktaufsicht, mit der Nationalbank –, dass
uns so etwas, wie es hier der Fall war, einfach nicht mehr passieren darf. Wir können nur hoffen, dass diese Abwicklung – sie ist schon angesprochen worden – uns in den nächsten Jahren bestmöglich gelingt. Denn – damit von mir quasi auch ein Hoffnungsschimmer am Firmament gezeichnet wird –, einzelne Töchter der Hypo Alpe-Adria waren sehr erfolgreich, weil dort die Aufsicht funktioniert hat, so zum Beispiel in Serbien. Nur die Geschäfte, die die serbische Tochter nicht machen durfte, sind dann direkt von Klagenfurt aus erledigt worden.
Zu Recht hat gestern der Nationalbankpräsident von Serbien manches kritisiert, das passiert ist, aber gleichzeitig gibt es auch starke Töchter, das möchte ich sagen, die gesund sind. Wir müssen in diesem Raum weiterhin bleiben, wenngleich wir wissen, dass die wirtschaftliche Erholung in diesem Raum – damit meine ich das ehemalige Jugoslawien, aber auch Bulgarien, Rumänien, dort, wo unsere Banken sehr stark sind – länger dauern wird als im vormaligen Westen. Es wird für uns in den nächsten Jahren, gerade was unsere Exportmärkte betrifft, teilweise Verzögerungen geben im Vergleich zu anderen Staaten, die, ihre Exporte betreffend, eher nicht Richtung Osten orientiert sind.
Daher haben wir sehr komplizierte und herausfordernde Jahre vor uns, was einerseits unser Bankensystem, andererseits aber auch unsere exportorientierte Wirtschaft betrifft.
Deswegen ist es einerseits notwendig, das Bankenpaket zu verlängern, aber andererseits ist es auch notwendig – damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiterhin bereit sind, uns zu unterstützen, wenn wir Mittel zur Verfügung stellen –, dass wir ganz konsequent dem Kriminalfall – und das ist ein Kriminalfall geworden, die Staatsanwaltschaft ermittelt – nachgehen und es dann, wenn tatsächlich kriminelles Handeln nachgewiesen werden kann, auch die entsprechenden Konsequenzen gibt.
Daher auf den Punkt gebracht: Durch diese Ereignisse, glaube ich, sind wir aufgefordert, im Zuge der Verwaltungsreform auch darüber nachzudenken, wo wir nachschärfen müssen, was das Verhältnis zwischen den Bundesländern und dem Bund betrifft. Denn letztendlich, am Ende des Tages ist immer der Steuerzahler derjenige, der zur Kasse gebeten wird. Es muss im Interesse der Bundesländer und im Interesse der Bundesregierung sein, alles zu verhindern, dass Fehlverhalten von Managern, Fehlverhalten auch von einzelnen Politikern auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen wird.
Das, glaube ich, wird uns dann einigen, wenn wir mit diesen Vorschlägen in den Bundesrat kommen. Jenen, die dem Gesetz zustimmen können, dass wir zu dieser Verlängerung im Bankenpaket kommen, danke ich. Aber ich bin auch für die Wortmeldung des Kollegen Schennach dankbar, in der er sehr differenziert dargelegt hat, dass sehr wohl nicht nur Verständnis, sondern auch Unterstützung für die Verlängerung vorhanden ist, aber es eben gewisse Wünsche gibt, die sozusagen von unserer Seite nicht erfüllt werden können, und es deswegen keine Zustimmung gibt.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen auch im kommenden Jahr bei den wachsenden Herausforderungen, die auf uns zukommen, alles Gute und danke für die Unterstützung des Bundesrates in diesen oft sehr heiklen Finanzfragen. (Allgemeiner Beifall.)
18.52
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kalina. Ich erteile es ihm.
18.52
Bundesrat Josef Kalina (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu Ihren Ausführungen, Herr Staatssekretär:
Dem kann man ja sachlich nichts hinzufügen. Ich denke, die österreichische Bundesregierung hat da das einzig Mögliche getan, aktuell bei der Hypo Alpe-Adria, aber auch insgesamt bei dem in Rede stehenden Bankenpaket.
Ich glaube, worauf man auch heute schon – es ist natürlich zu früh, Bilanz zu ziehen, aber trotzdem – hinweisen kann, ist, auch bei den Zahlen, die Sie erwähnt haben, seitens der Wirtschaftsforschungsinstitute, dass die österreichische Regierung ihre Hausaufgaben im Zuge der Bewältigung der Krise gut gemeistert hat.
Wir haben, so wie es aussieht, jetzt schon ein besseres Wachstum als viele andere. Wir haben vor allem, obwohl jeder Arbeitslose einer zu viel ist und wir nicht zufrieden sein können, auch bessere Entwicklungen im Bereich der Arbeitslosigkeit. Wir haben geringere Zuwächse.
Ich meine, das, was die österreichische Bundesregierung gemacht hat, war bis dato richtig und der einzig mögliche Weg in dieser Krise, und es ist klar, dass man das auch prolongieren muss.
Warum ich mich aber heute zu Wort melde, ist etwas, das mich besonders überrascht. Ich meine, dass hier vonseiten der FKK (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP), des BZÖ, der FPÖ sozusagen überhaupt niemand hier herausgeht; das ist interessant.
Mir persönlich fehlt der Durchblick, wer von Ihnen jetzt wo genau dabei ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Das überrascht mich nicht!) – Ehrlich, der fehlt mir. Also es gibt ein paar Blaue, original Strache-geprüft, dann gibt es ein paar Orange, Hellblaue – ich weiß es nicht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Man weiß nicht einmal, zu welchem Klub Sie gehören. Sie haben ja selbst hier im Parlament versucht, den Steuerzahler noch einmal zu schröpfen, was offensichtlich durch eigene Unfähigkeit noch nicht geglückt ist. – Gott sei Dank, kann man nur sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Dr. Kühnel.)
Aber dass hier keiner rausgeht und zu dem Thema spricht, das ist ein starkes Stück. Da meine ich nicht die Kärntner. Das ist Butter am Kopf – das ist ja keine Butter mehr, das ist schon rinnende Butter, Molke. Aber die Blauen, die sogenannten Aufdecker, dass da keiner ein Wort zu dem Skandal findet, das ist sehr überraschend. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Nein, bitte, hören Sie einmal zu! Sie haben ja dann die Gelegenheit, sagen Sie etwas hier zu den Steuerzahlern. Die entscheidende Frage ist ja – das ist eine interessante Koinzidenz, sozusagen zeitlich –: Da geht die Bank pleite, und wer holt sich die politische Konkursmasse am selben Tag? – H.-C. Strache nimmt die Vertreter derer, die das verursacht haben, taxfrei in seine Reihen wieder auf.
Warum? Warum macht Strache das? (Zwischenruf des Bundesrates Konecny.) So ist es. Das muss man sich fragen. Und was ist mit den Freiheitlichen? Wie haben sie argumentiert beim Bankenpaket? Und was machen sie jetzt, wenn der größte Bankenskandal aufgedeckt wird, den man sich vorstellen kann, der von den Leuten, die Sie jetzt alle in Ihre Partei aufgenommen haben, verursacht wurde? – Sie haben genau die genommen.
Wenn der aufgedeckt wird und auffliegt, nehmen Sie am gleichen Tag die Konkursmasse, und hier herinnen sagen Sie nicht einmal „muh“ dazu. Also das ist ja ungeheuerlich. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Sie haben ja noch die Gelegenheit zu sprechen, bis dato haben Sie sich nicht gemeldet. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Ich habe gewartet, der Herr Staatssekretär war als Letzter zu Wort gemeldet. Vielleicht gelingt es mir, Sie zu animieren, dem Steuerzahler und der Steuerzahlerin irgendetwas zu diesem unglaublichen Skandal zu sagen.
Ich gebe Ihnen ein paar Hinweise, die können Sie ja vielleicht schon aufdecken – wieso sagen Sie nichts?; das ist die Frage –:
Wie finanziert zum Beispiel H.-C. Strache diese unfassbare Kampagne, die seit Jahren in diesem Land passiert? – Das frage ich mich zum Beispiel. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Mit welchem Geld macht er das? – Na, vielleicht sagen Sie uns etwas dazu. Die Steuerzahler wollen es ja sowieso wissen.
Sie wollen sie schröpfen, das ist noch nicht geglückt. Aber dort wird man einmal hineinschauen. Es ist ja super, wenn der Staatsanwalt einmal hineinschaut, und es ist super, wenn Hausdurchsuchungen stattfinden, und es ist super, wenn die Finanzmarktaufsicht dort hineinschaut, denn vielleicht finden wir dann einen Beleg. Was haben die ehemaligen orangen, jetzt wieder blauen Freunderl dort möglicherweise herausgeholt, was der Staatsanwalt wissen sollte und auch die Steuerzahler wissen sollten? – Das ist doch die Frage.
Die andere Frage ist: Wie erklären Sie die Papierflieger und die Papierschifferl, die dort verschwunden sind? Ich meine, Sale-and-Lease-Back oder Lease and – Wo ist das Geld hin? (Bundesrat Konecny: Sail away!) – Sail away mit dem Geld? (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Das ist der politische Teil dieser Debatte. Es gibt einen
juristischen Teil dieser Debatte. Es gibt einen finanziellen Teil dieser
Debatte – der wird hier abgeführt; der juristische Teil im
Gericht, hoffentlich, und von der Staatsanwaltschaft. Aber den politischen
Teil, den sollte man nicht unter den Tisch kehren. Und das ist diese Tateinheit
von
H.-C. Strache und den Blauen, die die Konkursmasse der Defraudanten aus
Kärnten aufgenommen haben.
Am gleichen Tag oder zur gleichen Zeit sich sozusagen hinzusetzen – dreist; dreist kann man das nur nennen –, ins Fernsehen, Ihre neuen politischen Freunde ... – Was würden Sie zu jemandem sagen, der Ihnen gerade ein Auto verkauft hat und sich am nächsten Tag hinstellt und sagt: Pfah, die Schüssel hat mir die abgekauft? – Super, ein Wahnsinn! (Zwischenrufe bei der FPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Genau das hat Ihr neuer politischer Freund, Uwe Scheuch, gemacht. Er setzt sich ins Fernsehen und sagt: Ich habe den Bayern eine Bank verkauft, aber ich habe sie über den Tisch gezogen! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)
Was sind das für Praktiken? Welche Menschen nehmen Sie in Ihre Partei auf? Erklären Sie das einmal den Wählern, denen Sie immer vorspielen, Sie seien Saubermänner und Sauberfrauen. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Erklären Sie das den Wählern!
Wir haben die Bayern über den Tisch gezogen! – So hat es Scheuch im Fernsehen gesagt. (Bundesrat Gruber: Dreimal! – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Wer zieht denn im privaten Geschäftsleben, sehr geehrte Frau Mühlwerth, seine Geschäftspartner über den Tisch? Ziehen Sie Ihre Geschäftspartner über den Tisch? – Sagen Sie etwas über Herrn Scheuch, der seine Geschäftspartner über den Tisch zieht!
Das ist die politische Debatte, die wir hier führen müssen. Sich dann hinzusetzen und Hunderter und Tausender zu verteilen, während man in Wahrheit pleite ist und vom Finanzminister und vom Bundeskanzler gerettet werden muss, das ist doch ein starkes Stück!
Ich glaube, es gibt genug Themen, zu denen Sie hier reden könnten und zu denen vor allem die Blauen – Die Orangen, ob ihr euch meldet, das ist wurscht. Über euch zieht die Geschichte hinweg, das passiert. (Zwischenruf des Bundesrates Zwanziger.)
Dann sollte man den Kärntnern, aber auch den Steirern noch etwas sagen: Es hat ja schon erste dramatische Auswirkungen auf die Infrastruktur. Das ist der „Kurier“ von
morgen, ihr habt ihn ja alle auf dem Tisch. (Der Redner hält eine Seite des „Kurier“ in die Höhe.) Das ist sicher kein leichter Schritt. Aber ich meine, das ist ein gewaltiges Infrastrukturprojekt, um das sich die Regierung bemüht hat – der Koralmtunnel. Und eine der ersten Maßnahmen ist eine Anregung, es um 40 Jahre zu verschieben, weil ihr Pleite gemacht habt und sie das decken. Das ist eine der ersten Auswirkungen. (Bundesrätin Mühlwerth: Überhaupt nicht!)
Eine andere Auswirkung – wenn Sie nachschauen in der APA –: Schauen Sie einmal den Kärntner Zukunftsfonds an (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke), wo es noch bis vor einigen Tagen geheißen hat: Den greifen wir nicht an. – Jetzt gibt es schon die ersten Meldungen von Ihrem neuen Freund, Dobernig; er gehört jetzt auch zur FKK dazu. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.) – „Freiheitlicher Klub Kärnten“ heißt es doch, oder?
Dobernig sagt, er wird ihn angreifen müssen. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Sie können den Österreichern erklären, wieso der Zukunftsfonds zur Abtragung der Lasten der Vergangenheit verwendet werden muss und nicht für zukünftige Projekte.
Das ist Ihre Bankrotterklärung, und die muss ab heute H.-C. Strache bei allen Wahlen und gegenüber den Wählern mitverantworten. Denn auch ich hoffe, dass zunächst einmal die Gerichte am Zug sind und dass alle diese Leute, die dafür verantwortlich sind, auch zur Verantwortung gezogen werden. Aber danach kann man nur hoffen, dass Leute wie Sie, die nachgewiesen haben, dass sie nicht in der Lage sind, an irgendeinem Ort oder Fleck dieses Landes Regierungsverantwortung zu tragen, auch politisch zur Verantwortung gezogen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
19.00
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. (Bundesrat Mitterer meldet sich zu Wort. – Oh-Rufe bei der SPÖ sowie Beifall des Bundesrates Konecny.) – Es gibt doch noch eine Wortmeldung: Herr Bundesrat Mitterer, ich erteile Ihnen das Wort.
19.01
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Es ist selten, dass man bei einer so langen Debatte, die ja auch noch längst nicht aus ist, sogar zum Reden aufgefordert wird – wo man doch einen Beitrag dazu leisten wollte, dass die Sitzung nicht allzu lang sein wird. (Ironische Heiterkeit und Oh-Rufe bei ÖVP und SPÖ.)
Die Meldung ist deshalb erfolgt, um letztlich nach Herrn Kalina sprechen zu können, weil ich ja wusste, dass er hier sicherlich den Wiener Wahlkampf eröffnen wird. Das ist eine gefundene Plattform. Er ist nämlich auf H.-C. Strache losgegangen und nicht auf die Kärntner Landesregierung, und zwar bewusst. Er weiß ja auch, dass in der Kärntner Landesregierung aufgrund des Systems, das wir haben, natürlich auch die SPÖ vertreten ist und natürlich auch gewusst hat – nicht der Landtag, aber die Regierung! –, dass es zu einer Anhäufung von unverantwortbaren 19 Milliarden € an Haftungen gekommen ist. Das gebe ich zu, Herr Staatssekretär. (Demonstrativer Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)
Der Landtag wurde damit nicht befasst. Das war ein Automatismus in diesem Bankengesetz in Kärnten. Die Landesregierung war informiert, und dazu gehört auch ein Herr Rohr und auch ein Herr Kaiser und auch die damalige Vorgängerin Schaunig-Kandut, die dort alle drinnen waren.
Sie haben gemeint, ich sollte auch ein paar Zahlen auf den Tisch legen. Ich bin auch ein Gegner dessen, dass wir uns in dieser Phase als Sieger fühlen in Kärnten. Sie ken
nen meine Mentalität auch als Wirtschafter; die ist eine ganz andere. Es ist aber eine Tatsache, dass das Land Kärnten mit einem blauen Auge aus dieser Situation herausgekommen ist. (Lebhafte Heiterkeit und Beifall. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Na ja, orange Augen gibt es noch nicht. (Neuerliche Heiterkeit und Beifall.)
Aber ich wollte eigentlich einen seriösen Redebeitrag dazu leisten. Ich wollte sagen: Dank auch der Hilfe des Bundes und der Bundesregierung (Ruf: „Dank auch“?!), denn die Übernahme von 100 Prozent dieser Bank hat es erst möglich gemacht, dass es nicht zu diesem Konkurs gekommen ist.
Aber wir haben ja die Bank auch hochgearbeitet, oder sie wurde (Ironische Heiterkeit.) Vor zehn Jahren 290 Mitarbeiter, in der Zwischenzeit ein paar tausend. (Bundesrat Konecny: Aber die haben auch einen Gewinn abgeliefert!) Das hat auch dazu beigetragen, dass wir vor drei Jahren statt dem Börsengang 50 Prozent plus eine Aktie dieser Bank um 1,6 Milliarden € verkaufen konnten.
Sie werden doch nicht sagen, dass die Bank vor drei Jahren nichts wert war, wenn die findigen Bayern für die Hälfte der Bank 1,6 Milliarden € hinblättern! Die Hälfte dieses Geldes hat das Land Kärnten in die Hand nehmen müssen, um vorher gezogene Wandelschuldanleihen zurückzuzahlen, und die andere Hälfte ist in einem Zukunftsfonds geparkt, und dort werden mit den Zinsen jährlich zirka 25 Millionen € für Zukunftsprojekte herausgenommen. Das Paket als Zukunftsfonds bleibt also bestehen. Das ist eine Tatsache.
Die SPÖ hat in Kärnten vor drei Jahren verhindern wollen, dass wir die Bank verkauft haben. Wir haben sie verkauft und haben von Bayern Geld gezogen. Mir tun ja die Bayern leid, bitte (Heiterkeit und Zwischenrufe), die fast 4 Milliarden € gezahlt haben dafür, dass sie drei Jahre in Kärnten mitreden durften. Das ist eine Tatsache! Jetzt haben sie die 4 Milliarden nicht, und sie haben die Bank nicht. Wir haben im Unterschied dazu noch immer 600 Millionen € und etwas darüber in einem Zukunftsfonds. Das wollte ich hier sagen.
Ich hoffe, dass diese Haftungen nie schlagend werden. (Rufe: Wir auch!) Vor allem sage ich hier danke – ich sage das hier wirklich offen –, danke dem Bund, danke der Bundesregierung für die Übernahme der Bank, die wahrscheinlich garantiert, dass solche Haftungen nie schlagend werden.
Außerdem hat ja von den Mitteln der Steuerzahler, die in dem Bankenrettungspaket drinnen sind, nur die Hypo Aussicht auf Geld. Es hat ja keine einzige andere Bank in Österreich davon Gebrauch gemacht. Ich habe nichts gehört davon, dass andere Banken schon Geld bekommen haben aus diesem Bankenrettungspaket.
Wir sind auch dafür, dass dieses Paket verlängert wird. Wir sind nur der Meinung, dass einige Dinge hineingebaut gehört hätten, und das ist auch der Grund, warum wir heute dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. (Heiterkeit und Zwischenrufe.)
Nun noch ein paar letzte Sätze zu Hypobank Alpe-Adria. Hier wird es Aufklärung geben müssen. Ich bin auch der Meinung, dass es hier kriminelle Machenschaften gegeben hat. Kärnten hat gestern im Kärntner Landtag einstimmig einen Untersuchungsausschuss beschlossen. Wir sind dafür, dass lückenlos aufgeklärt wird, und wir werden alle vorladen, die nur irgendwo im Verdacht stehen, irgendetwas nicht richtig gemacht zu haben, und nicht verhindern, wie es beim sogenannten Spitzel-Ausschuss passierte, dass vielleicht eigene Regierungsmitglieder vorgeladen werden. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Wir werden sicherlich alle vorladen. Und trotzdem: Die Kärntner Landesregierung war nicht Bankdirektor. Die Kärntner Landesregierung ist 12,5-Prozent-Eigentümervertre
ter, zwei Drittel dieser Bank haben in den letzten drei Jahren den Bayern gehört. Die Direktoren haben auch die Bayern bestimmt, und nicht das Land Kärnten mit seinen 12,5 Prozent. Gott sei Dank haben wir zum Schluss nicht mehr gehabt.
Ich sage noch einmal: Wir sind für Aufklärung, für lückenlose Aufklärung, und für Bestrafung all jener, die das verbrochen haben, denn es ist nicht lustig, was in Kärnten passiert ist mit dieser Bank. Aber dass die Kärntner Wirtschaft – wie es in diesem Gedicht, das hier dargebracht wurde, geschehen ist – global verunglimpft wird, das, glaube ich, ist auch nicht der richtige Weg. (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
19.07
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen? – Frau Bundesrätin Mühlwerth, bitte. (Bundesrat Mag. Klug – in Richtung des Bundesrates Kalina –: Jo, es ist gelungen!)
19.08
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Kollege Kalina braucht sich nichts darauf einzubilden, dass er es war, der mich hier zum Rednerpult gebracht hat. Ich hatte ohnehin vor, mich zu Wort zu melden. (Heiterkeit und Oh-Rufe bei der SPÖ.)
Aber es ist oft wirklich sehr interessant, was die Redner vor einem sagen. Die Angst der SPÖ vor Heinz-Christian Strache muss schon sehr groß sein, dass Sie jetzt, im Dezember 2009, den Wiener Wahlkampf 2010 eröffnet haben.
Heinz-Christian Strache hat am Dienstag in der Pressekonferenz, für alle hörbar und für alle lesbar, gesagt: Es wird in der Frage der Hypo Alpe-Adria eine schonungslose und lückenlose Aufklärung geben. – Dem ist nichts hinzuzufügen. Dazu stehen sowohl die Kärntner Freiheitlichen, wie wir es gerade vom Kollegen Mitterer gehört haben, wie auch die FPÖ.
Offensichtlich passen Sie nicht wirklich auf oder lesen nur ungenau. Es gibt eine Kooperation der Kärntner Freiheitlichen und der FPÖ. Kein Mensch hat gesagt, wir haben sie jetzt aufgenommen. Es gibt eine Kooperation, die auch bei überregionalen Wahlen stattfinden wird, wo die Kärntner Freiheitlichen auch Kärntner Freiheitliche heißen und wir FPÖ.
Ich möchte aber schon an eines anschließen, was der Herr Staatssekretär dankenswerterweise gesagt hat, denn wir fragen uns auch: Wo war die Finanzmarktaufsicht?! Das, sehr geehrte Damen und Herren, frage ich mich aber generell. (Durch eine Handbewegung der Rednerin löst sich der oberste Teil des Mikrophons.) – Da ist jetzt mein Temperament mit mir durchgegangen.
Das Bankenpaket ist ja nicht nur deswegen nötig, weil es eine Krise von den USA ausgehend gibt, die sich im Zeitalter der Globalisierung dann über die ganze Welt verbreitet hat, sondern auch, weil natürlich auch österreichische Institute faule Kredite gekauft haben. Und das ist auch eine Form der Zockerei.
Aber da haben Sie immer einen partiellen Gedächtnisverlust! Das klammern Sie immer aus, weil es auch viel schöner ist, man stürzt sich auf irgendjemanden und haut auf den hin, dann wird man hoffentlich über die eigenen Fehlleistungen nicht mehr sprechen müssen.
Ich möchte auch anmerken, dass die Oesterreichische Nationalbank der Hypo Alpe-Adria noch für 2009 einen Gewinn von 225 Millionen € prognostiziert hat. Hat sie sich das aus dem Finger gesogen? Wie ist sie darauf gekommen? Hier kann ja auch irgendetwas nicht gestimmt haben!
Und wir haben die Kommunalkredit, wo Ihre jetzige Unterrichtsministerin im Vorstand gesessen ist: eineinhalb Milliarden, die an Anteilsgarantien gehalten werden. Was
macht die Kommunalkredit, statt sich zurückzuhalten? Sie vergibt einen 100-Millionen-Kredit nach Dubai. Dubai, können wir jetzt lesen, kracht aber auch wie eine Kaisersemmel! Und da wissen wir noch nicht, was mit jenen Geldern passiert, die alle anderen ach so guten und biederen und ehrlichen und sorgsam arbeitenden Institute im Osten noch ausständig haben und was da noch auf uns zukommen wird – darüber reden Sie nicht!
Ich würde daher sagen, Sie alle sind nicht aufgerufen, hier zu Gericht zu sitzen, hier die Moralapostel herauszukehren, denn Sie haben alle genug vor der eigenen Türe zu kehren! (Beifall bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
Aber dass hier aufgeklärt wird und dass, wenn es da irgendeinen Verdacht gegen irgendjemanden gibt, der sich auch nur irgendwie freiheitlich nennt, dieser dann zur Verantwortung gezogen wird, dafür stehen sowohl die Kärntner Freiheitlichen als auch die FPÖ unter Heinz-Christian Strache. (Beifall des Bundesrates Mitterer.)
19.12
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wird von der Berichterstattung noch ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuerge-
setz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das
Tabakmonopolgesetz 1996 und die Abgabenexekutionsordnung geändert werden –
Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009) (479 d.B. und
498 d.B. sowie 8252/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen zum 35. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist auch zu diesem Punkt Herr Bundesrat Sodl. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatter Wolfgang Sodl: Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftssteuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und die Abgabenexekutionsordnung geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 –, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. Ich erteile es ihr.
19.13
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Da wir das Abgabenänderungsgesetz ablehnen, möchte ich hier doch kurz erläutern, warum wir es ablehnen.
Es gibt zwei Punkte, die wir am Gesetz kritisieren und weshalb wir nicht zustimmen: Das ist einerseits die Reform der dritten Pensionssäule, wobei nicht die Reform das Übel ist, sondern im Prinzip die Pensionssäule, und die Reform einfach zu wenig greift. Wenn man jetzt den Aktienanteil, der nach wie vor verpflichtend bleibt, von 40 auf 30 Prozent reduziert, ist das zwar schön; besser wäre es, wenn die Verpflichtung ganz wegfallen würde. Keine Frage, es ist eine Verbesserung gegenüber dem Status quo, aber nichtsdestotrotz für uns zu wenig.
Was die dritte Pensionssäule angeht, kommt auch noch die staatliche Förderung hinzu, was für uns mehr oder weniger eine Förderung des Finanzmarktes ist, aber nicht wirklich eine soziale Förderung und deshalb im Pensionssystem nicht wirklich etwas verloren hat.
Ein zweiter Punkt, den wir schon sehr häufig kritisiert haben und auch heute wieder kritisieren, ist die Verlängerung der Erhöhung der Pendlerpauschale. Im Vorjahr wurde sie erhöht, damit wir den massiven Anstieg des Benzinpreises ausgleichen, nur hat sich der Benzinpreis seither wieder eingekriegt. Die Pendlerpauschale aber bleibt gleich, und ich frage mich: mit welcher Begründung?
Auf der anderen Seite ist die Aufteilung zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale ungerecht, da der öffentliche Verkehr leider nicht billiger geworden ist im letzten Jahr. Und als Öffi-Pendlerin hat man ohnehin immer wieder Nachteile, abgesehen von der Preisentwicklung. Wenn ich etwa beim Kilometergeld, das uns in der Form nicht so begeistert, daran denke, wie einfach es ist, Kilometergeld abzurechnen: Jeder von uns macht die Abrechnungen im Parlament und weiß, fürs Kilometergeld mache ich ein Fahrtenbuch, eine Zeile, und dann stehen die Kilometer, und die kann ich abrechnen. Fahre ich mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, darf ich einen Fahrschein zwicken, auf dem Fahrschein noch notieren, wann ich wohin gefahren bin damit, und dann ein Jahr lang aufheben.
Das sind Dinge, die nicht mehr zeitkonform sind und die man so einfach nicht mehr handhaben sollte. Hier kann man sich wirklich endlich etwas Neues einfallen lassen.
Unsere prinzipielle Kritik an der Pendlerpauschale ist nach wie vor, es ist ein Abzug von der Lohnsteuerbasis. Das heißt, im Prinzip bekommen diejenigen weniger fürs Pendeln, die weniger verdienen, und die, die mehr verdienen, bekommen mehr fürs Pendeln. Das ist durch keinerlei Fakten begründbar, und aus diesem Grund lehnen wir diese Gesetzesnovelle ab. (Beifall des Bundesrates Schennach.)
19.16
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. Ich erteile es ihr.
19.17
Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Also, ganz nachvollziehen kann ich die Ablehnung der Grünen nicht, denn die dritte Pensionssäule ist sehr wohl für unsere Ar
beitnehmer und Arbeiternehmerinnen ein Zuckerl. (Bundesrat Gruber: Wo ist da das Zuckerl, Frau Kollegin?!) Und wenn es nicht die staatliche Förderung gäbe, dann hätte sie auch nicht diesen Anreiz. Auch die Bausparkasse wird staatlich gefördert, und viele machen das auch nur deshalb, damit sie auch die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können, denn das erhöht wirklich den Ertrag.
Und die dritte Pensionssäule ist auch eine Sicherheit, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, wenn sie im Laufe ihres Lebens ansparen. Man kann für kleine Kinder mit minimalen Beträgen ansparen, und man hat dann doch bis zur Pension einen erklecklichen Betrag, durch den man eine gewisse Sicherheit hat. Nur mit der dritten Säule alleine wäre die Pension wahrscheinlich fürs Leben zu wenig und zum Sterben zu viel, aber als Zusatz zu der staatlichen Pension ist es ein ordentliches Taschengeld, mit dem man auch in späteren Jahren das Leben noch genießen kann.
Wenn Sie die Verlängerung der Pendlerpauschale ablehnen, lehnen Sie zusätzliches Geld für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab, denn – auch wenn der Benzinpreis wieder gesunken ist – der wirtschaftliche Motor stottert noch ein wenig, und hiermit haben doch auch Pendlerinnen und Pendler etwas mehr in der Tasche.
Und wenn Sie die Mitarbeiter ansprechen, die in Teilzeit arbeiten und nicht lohnsteuerpflichtig sind und somit nicht den steuerlichen Vorteil des Pendlerpauschales nutzen können, so haben für diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Dienstgeber des Öfteren entweder einen Werksverkehr eingerichtet oder es werden ihnen die Jahreskarten oder Monatskarten zur Arbeit bezahlt. Und Kilometergeld gibt es von der Wohnung zur Arbeitstätte für niemanden, auch nicht für den Unternehmer! Und ins Blaue schreiben darf man auch Kilometergeld nicht, denn das Finanzamt prüft sehr wohl nach, wo man war und wann. Auch da muss man die Belege aufbewahren, so wie man die Fahrscheine aufbewahren muss, wenn man diese auch absetzen will.
Ich glaube, dieses Abgabenänderungsgesetz beinhaltet wesentlich mehr als die von Ihnen, Frau Bundesrätin Kerschbaum, aufgezählten Punkte. Dieses Abgabenänderungsgesetz beinhaltet auch, dass, wenn die Arbeitnehmer, die der Bauarbeiter-Urlaubskasse unterliegen, von der Bauarbeiter-Urlaubskasse – weil sie eben bei Arbeitgebern beschäftigt sind, die die Urlaubsgelder nicht ordnungsgemäß auszahlen – ihr Urlaubsgeld bekommen, auch der Staat seinen Anteil erhält, weil dann die Bauarbeiter-Urlaubskasse die Lohnsteuer und die Abgaben direkt an den Staat bezahlt. Das ist auch sehr positiv.
Auch viele andere Gesetze sind darin enthalten, die geändert werden, die angeglichen werden, die der modernen Zeit angepasst werden – Änderungen, die viel bringen, vor allem auch dem Endverbraucher. Und darum glaube ich schon, dass wir diesem Abgabenänderungsgesetz mit gutem Gewissen zustimmen können. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Gruber: Naja! – Bundesrat Mag. Klug: Alles unterstützen wir nicht, was da gesagt worden ist!)
19.20
Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
36. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010) sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz CSSR und das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz geändert werden – Bundesgesetz über die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen (477 d.B. und 499 d.B. sowie 8253/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zum 36. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist auch hier Herr Bundesrat Sodl. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatter Wolfgang Sodl: Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird, sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz CSSR und das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz geändert werden – Bundesgesetz über die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen – liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht. – Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Bericht des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (481 d.B. und 500 d.B. sowie 8254/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir kommen somit zum 37. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist abermals Herr Bundesrat Sodl. Ich ersuche um den Bericht.
Berichterstatter Wolfgang Sodl: Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Wortmeldungen liegen zum besagten Tagesordnungspunkt nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher sogleich zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (399 d.B. und 501 d.B. sowie 8255/BR d.B.)
39. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (444 d.B. und 502 d.B. sowie 8256/BR d.B.)
40. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Notenwechsel (443 d.B. und 503 d.B. sowie 8257/BR d.B.)
41. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Gibraltar über den Informationsaustausch in Steuersachen (450 d.B. und 504 d.B. sowie 8258/BR d.B.)
42. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (446 d.B. und 505 d.B. sowie 8259/BR d.B.)
43. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen (447 d.B. und 506 d.B. sowie 8260/BR d.B.)
44. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll (449 d.B. und 507 d.B. sowie 8261/BR d.B.)
45. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande und Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls (448 d.B. und 508 d.B. sowie 8262/BR d.B.)
46. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel (441 d.B. und 509 d.B. sowie 8263/BR d.B.)
47. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (445 d.B. und 510 d.B. sowie 8264/BR d.B.)
48. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls (442 d.B. und 511 d.B. sowie 8265/BR d.B.)
49. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen (451 d.B. und 512 d.B. sowie 8266/BR d.B.)
50. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel (452 d.B. und 513 d.B. sowie 8267/BR d.B.)
51. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (453 d.B. und 514 d.B. sowie 8268/BR d.B.)
52. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen (454 d.B. und 515 d.B. sowie 8269/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Nun kommen wir zu den Punkten 38 bis 52 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 38 bis 52 ist Herr Bundesrat Sodl. Ich ersuche um die Berichte.
Berichterstatter Wolfgang Sodl: Bericht zu Tagesordnungspunkt 38:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zum Tagesordnungspunkt 39:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich komme nun zum Bericht von Tagesordnungspunkt 40:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Notenwechsel liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zum Tagesordnungspunkt 41:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Gibraltar über den Informationsaustausch in Steuersachen liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 42:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 43:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 44:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zum Tagesordnungspunkt 45:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande und Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 46:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 47:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 48:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 49:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 50:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 51:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Bericht zu Tagesordnungspunkt 52:
Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Daher erübrigt sich dessen Verlesung, und ich komme sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
(Demonstrativer allgemeiner Beifall.)
Präsident Erwin Preiner: Ich danke für die Berichterstattung.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Michalke. Ich erteile es ihr.
19.39
Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Zuerst einmal herzliche Gratulation an den Herrn Präsidenten und
an den Berichterstatter! Ich habe geglaubt, es könnten nur Frauen so schnell und fehlerfrei sprechen. Aber Gratulation! (Bundesrat Dr. Kühnel: Das ist nicht gendergerecht, was Sie da von sich gegeben haben!) Das macht mir nichts. Man darf doch auch Männer loben, oder nicht?
Grundlegend sind wir selbstverständlich für ein Doppelbesteuerungsabkommen. Doppelbesteuerungsabkommen nach Wohnsitz- und Quellenlandprinzip machen Sinn, denn sie dienen der Vermeidung der Doppelbesteuerung von juristischen und natürlichen Personen.
Warum sprechen wir uns dennoch gegen dieses jetzt vorliegende Doppelbesteuerungsabkommen aus? (Bundesrat Dr. Kühnel: Das ist die Frage! Das ist eine gute Frage!) – Das sage ich Ihnen jetzt auch gleich! Bei diesem Abkommen handelt es sich um die Adaptierung der Abkommen, die aufgrund der De-facto-Auflösung des Bankgeheimnisses notwendig geworden sind. Damit ist Österreich zwar von der schwarzen Liste gestrichen worden, aber das Bankgeheimnis ist auf Kosten der österreichischen Bürger gefallen. Absolute Transparenz des österreichischen Staatsbürgers wird eingefordert, andererseits werden die großen Fische der Steuersünder sicher durch diese Maßnahmen nicht dingfest gemacht werden können.
Was in Deutschland bereits gang und gäbe ist, möchten wir für Österreich nicht haben, nämlich, dass der unverschuldet in Arbeitslosigkeit gekommene Bürger durch diese neue Transparenz so gläsern wird, dass ihm sein aus seiner bisherigen Tätigkeit mühsam erspartes Geld zum Verhängnis werden kann und er dadurch keine staatliche Arbeitslosenunterstützung erhält (Bundesrätin Zwazl: Nein, das gibt es ja nicht!), wie dies zum Beispiel bei Hartz IV bereits der Fall ist. Dadurch werden Tür und Tor geöffnet, dass solche sozialen Eingriffe erst möglich werden können. Wir stimmen daher gegen diese Gesetzesänderung.
Ich möchte diese Wortmeldung noch zum Anlass nehmen, ebenfalls allen ein frohes, geruhsames Weihnachtsfest zu wünschen und dem Herrn Kalina – leider ist er nicht mehr da! – in seiner Abwesenheit den FKK-Strand in Hard am Bodensee sehr ans Herz zu legen; es ist dort wunderschön. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei der FPÖ.)
19.42
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile es ihm.
19.42
Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Einen Satz zu den vorliegenden Tagesordnungspunkten: Wir werden diesen auch nicht zustimmen, und zwar in erster Linie aus dem Grund, dass die Aufweichung des Bankgeheimnisses damit zusammenhängt. (Bundesrätin Zwazl: Ja!) Das hätte ich hier nicht am Rednerpult zu sagen brauchen; wir hätten das einfach nur mit einer Nicht-Zustimmung dokumentieren können.
Ich möchte diese Gelegenheit nützen, dem Herrn Präsidenten für seine Vorsitzführung im letzten halben Jahr zu danken. Er hat das hervorragend gemacht. Er wird vermutlich so, wie es ausschaut, ein sehr gut bestalltes Haus übergeben. Gratulation für deine Arbeit! Sie war wirklich hervorragend.
Ich möchte euch allen – auch dem Herrn Staatssekretär und seinen Mitarbeitern – ein paar besinnliche Tage und frohe Weihnachten und ein glückliches, zufriedenes Jahr 2010 wünschen. (Allgemeiner Beifall.)
19.43
Präsident Erwin Preiner: Ich nehme die Gratulationswünsche dankend entgegen. Ein herzliches Dankeschön!
Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen mit der Regierung des Königsreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuer vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Ich darf vorweg erwähnen, dass das Prozedere für die weiteren Punkte bis TOP 52 identisch ist. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall.) Die aktuelle Geschäftsordnung verlangt, eingehalten zu werden.
Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des Abkommens mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Des Weiteren gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des Abkommens mit der
Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Notenwechsel.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen mit Gibraltar über den Informationsaustausch in Steuersachen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Ich lasse nunmehr über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll mit dem Königreich Dänemark und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen mit St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll mit dem Königreich der Niederlande und Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens mit dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Ich lasse nunmehr über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll mit dem Königreich Belgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen mit dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Protokoll mit der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Ich lasse nunmehr über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen mit dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (179/A-BR/2009 sowie 8275/BR d.B.)
Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zum 53. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Ich ersuche um den Bericht.
Zugleich verabschiede ich Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka und wünsche für 2010 alles Gute, Herr Staatssekretär! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Berichterstatter Mag. Gerald Klug: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde Sie jetzt betreffend die Berichterstattung wahrscheinlich ein wenig enttäuschen – mit Kollegem Sodl kann ich keinesfalls mithalten. (Bundesrat Gruber: Du brauchst länger, oder?) – Trotzdem darf ich Ihnen eine durchaus historisch beachtliche Berichterstattung bringen.
Ich bringe den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates.
Der Geschäftsordnungsausschuss hat den Antrag in seiner historischen Sitzung am 16.12.2009 in Verhandlung genommen. Der Antrag liegt allen Kolleginnen und Kollegen inklusive Ergänzung schriftlich vor, sodass ich sogleich zur Antragstellung überleiten kann.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag: Der diesem Ausschussbericht angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Kolleginnen und Kollegen, Frohe Weihnachten! (Bundesrätin Mühlwerth: Gleichfalls!)
Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.
20.03
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Herr Präsident! Da es meine letzte Wortmeldung in diesem Jahr ist, möchte ich mich bei Ihnen für die Amtsführung bedanken, füge allerdings etwas bedauernd hinzu, dass der Kontakt zu jenen, die nicht einer Fraktion angehören, in diesem halben Jahr von Ihrer Seite doch etwas mangelhaft war, und deshalb muss ich auch sagen, dass man bei der Entscheidung über diese neue Geschäftsordnung doch davon hätte ausgehen können, dass man eine Geschäftsordnung auf möglichst breiter Basis will und nicht, dass sie eine vorgelegte neue Geschäftsordnung ist, sondern dass sie auf der Basis gründet, dass man sich – jetzt unabhängig davon, ob Kollegen und Kolleginnen Fraktionsstatus haben oder nicht – miteinander bespricht. Wir haben diese vorgelegt bekommen und ich kann sie jetzt nur zur Kenntnis nehmen.
Sie wird ab 1. Jänner wirksam werden, aber wir werden sie nicht mittragen, weil sie im Vorfeld keine einzige Minute mit uns besprochen wurde. Das halte ich für bedauerlich ... (Bundesrat Perhab: Skandal! ... Skandal!) – Ja, Sie können sich lustig machen, Herr Kollege Perhab, das ist so Ihre Art, ich weiß das, aber meine Art ist das nicht.
Ich konzediere den Kollegen Kneifel und Konecny, dass einige sehr wichtige und richtige Änderungen in dieser Geschäftsordnung enthalten sind, zum Beispiel insbesondere die Festlegung der Aktuellen Stunde, zweitens das, was wir schon immer diskutiert haben und was Jürgen Weiss einmal fast den Weg zum Verfassungsgerichtshof hätte beschreiten lassen, nämlich dass der Präsident mit seiner Stimme zum Stimmenausgleich und auch zu einer Mehrheitsbildung beiträgt, weil auch ein Präsident ein ganz normales Mandat hat, und – was hier anders geregelt ist oder wovon wir eine genauere Definition hätten haben wollen, weil sie in keiner Weise näher definiert ist; aber die Din
ge sind, wie sie sind – die abweichende Redeordnung, die der Präsident gemäß Punkt 23 dieser Änderung der Geschäftsordnung festlegen kann. (Unruhe bei der ÖVP.) – Okay. Ich nehme an, großes Interesse herrscht nicht mehr daran, die Geschäftsordnung zu diskutieren. Es ist ihr Schicksal: Wie sie entstanden ist, so wird sie jetzt abgestimmt.
Wir haben immer gesagt – und das war seinerzeit auch die Position der FPÖ –, dass man bei einem Gremium, das nur ein Drittel der Größe des Nationalrates hat, über bestimmte Quoren und Mengen reden muss. – Das ist hier alles unverändert, das heißt, es ist hier alles in dieser Reihenfolge drinnen. (Unruhe bei der ÖVP.) – Gut. Ich merke, es wird durchgezogen, so ist die Stimmungslage hier. Ziehen Sie es durch! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
20.06
Präsident Erwin Preiner: Herr Bundesrat Schennach, ich nehme die positiven Aussagen, was meine Vorsitzführung und Präsidentschaft betrifft, sehr wohlwollend zur Kenntnis, die angekündigte Nichtzustimmung betreffend die Novellierung der Geschäftsordnung zur Kenntnis.
Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Professor Konecny. – Bitte.
20.06
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden, daran kann kein Zweifel bestehen, ich hoffe doch sehr, eine Novelle ... – Na ja, es ist in der Zwischenzeit der Witz kursiert, die Kollegen von der ÖVP-Fraktion haben sich auch nicht ausreichend informiert gefühlt. – Also, Stefan (Bundesrat Perhab: Du bist nicht alleine! – Bundesrätin Mühlwerth: ... trösten!), du bist nicht alleine – es stimmt nur nicht.
Tatsache ist, dass dieser Novelle natürlich Vorarbeiten vorausgegangen sind, aber nicht Vorarbeiten dieser Fraktionen, die hier letztlich auch die Regierung tragen, sondern Vorarbeiten der Bundesratsdirektion, weil viele Veränderungen, die wir mit diesem Beschluss vornehmen werden, einfach praktische Anpassungen an Usancen des Bundesrates sind, geschäftsordnungsmäßige Erfordernisse für einen reibungslosen Ablauf und Verbesserungen im Sinn der Arbeitsökonomie. – Nichts davon ist politisch.
Ich nenne ein Beispiel, das sogar erst im Ausschuss hineingekommen ist, nämlich die ausdrückliche Festlegung, dass alle von Organen der Europäischen Union den nationalen Parlamenten direkt zugeleiteten Vorlagen im EU-Ausschuss in Verhandlung genommen werden können. Auch bei der Aufzählung der Gegenstände der Behandlung im Plenum haben wir eine Adaptierung an die Realität vorgenommen. – All dies verändert an unserer Praxis wenig, aber es stellt sie zum Teil auf eine modernere rechtliche Grundlage, und „schlamperte“ Verhältnisse sollte man nicht ewig andauern lassen.
Ich verstehe Kollegen Schennach nicht ganz. Es ist vielleicht nicht die Geschäftsordnung, die er sich wünscht, das verstehe ich sehr wohl, aber die Tatsache, dass wir durchaus rechtzeitig informiert haben, dass es darauf aber keine Reaktionen von den Nicht-Fraktionen gab und dass an der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses, wo die Möglichkeit zum Dialog bestanden hat, niemand aus diesen Gruppen teilnahm, macht mich an dem, was du hier ausgesagt hast, ein wenig zweifeln. (Bundesrat Mag. Klug: ... nicht teilgenommen!) Also Dialog: Ja, natürlich!, aber ein Dialog mit Taubstummen ist halt ein bisserl schwierig. Und in diesem Fall haben sich die Nicht-Fraktionen – auch du, lieber Stefan Schennach – ziemlich taubstumm gestellt. (Allgemeine Unruhe.)
Ich möchte auf zwei Dinge verweisen – auch Kollege Schennach hat sie angeführt –, die mehr sind als nur eine technische Adaption. Es gibt – Herr Präsident, du kommst nicht mehr in den Genuss dieser Neuregelung, aber Kollege Jürgen Weiss wird sicher
lich aus großer Distanz, aber auch mit großer Freude die Tatsache zur Kenntnis nehmen, dass er sich eine Weile nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesrat doch noch durchgesetzt hat – die Bestimmung über die Teilnahme des Präsidenten an Abstimmungen, wobei das ja nicht nur für den Präsidenten, sondern auch für den den Vorsitz führenden Vizepräsidenten gilt. Kollege Himmer, auch du kommst in den Genuss dieser Neuregelung (Bundesrat Mag. Himmer winkt); Susanne Neuwirth, du auch. (Bundesrätin Mag. Neuwirth: Danke!)
Auch dann, wenn durch die Stimmabgabe Stimmengleichheit hergestellt wird, ist nun eine Stimmabgabe zulässig – diese Einschränkung hatten wir ja bisher in der Geschäftsordnung. Sie hat zwar durchaus eine mögliche Begründung, aber diese teilweise „Mandatsaberkennung“ für zwei Stunden ist irgendwie nicht der Demokratie letzte Weisheit.
Das Zweite, das wir neu in Angriff genommen haben, ist die Einführung der Aktuellen Stunde, also die Möglichkeit, hier auch über etwas anderes zu debattieren als beispielsweise über ein Steuerabkommen mit San Marino, also über ein Geschäftsstück, sondern eben wirklich eine Aussprache mit einem Mitglied der Bundesregierung zu führen.
Ich sage dazu ganz ehrlich, dass das zunächst einmal ein Versuch ist. Wir haben daher auch – ich betone das – nicht in böser Absicht, lieber Kollege Schennach, davon Abstand genommen, jenes mir persönlich auch sehr merkwürdig erscheinende Verfahren des Nationalrates einzuführen, wann wer eine Aktuelle Stunde unter welchen Bedingungen verlangen darf, und dass sich das mit Dringlichen Anfragen schlägt.
Die gute Praxis des Bundesrates ist, so glaube ich, dass wir sehr wenige Einschränkungen und sehr wenige formalistische Regelungen haben. Auch bei den Dringlichen Anfragen gibt es nur die Begrenzung auf die Zahl der Unterschriften, die man pro Jahr leisten darf, aber jene merkwürdige Abfolge, die der Bundesrat hat und dass die Dringliche die Aktuelle Stunde schlägt und so ... (Rufe: Nationalrat!) – Bitte? – ... die der Nationalrat hat – Entschuldigung, das war ein echter Versprecher! (Zwischenruf des Bundesrates Zwanziger) –, das würde ich ungern in dieser Kammer sehen.
Bei der Aktuellen Stunde – das ist durchaus eine Einladung – gibt es die Möglichkeit, darüber zu diskutieren, welchen Minister man zu welchem Thema zu welchem Zeitpunkt bittet, zu einer Aktuelle Stunde zu kommen. In der Praxis wird es wohl so sein, dass ein Minister entweder für eine Fragestunde oder für eine Aktuelle Stunde zur Verfügung steht, aber auch das ist sicher diskutabel, und es ist durchaus so, dass wir bereit sind, das sehr offen und ohne formalistisches Verfahren abzuwickeln, dass wir versuchen werden, auch Wünsche, die von Nicht-Fraktionen beziehungsweise kleineren Fraktionen kommen, aufzugreifen.
Das ist, wie gesagt, nicht der große Wurf einer neuen Geschäftsordnung. Das ist auch nicht die letzte Geschäftsordnungsreform für lange Zeit – und diese Bemerkung darf ich noch anschließen, obwohl ich sie in ähnlicher Form schon in der vorigen oder vorvorigen Sitzung gemacht habe: Die Aufwertung der nationalen Parlamente im Rahmen der Europäischen Union durch den Lissabon-Vertrag muss nicht nur gelebt werden – da hat ja der Bundesrat eine beträchtliche Vorleistung durch seinen großen Eifer im damals noch fiktiven Stellungnahmeverfahren geleistet –, sondern wir brauchen dazu auch einwandfreie rechtliche Grundlagen.
Sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat operieren derzeit mit einer Geschäftsordnungsfiktion, indem die zuständigen Ausschüsse eine Ausschussfeststellung treffen, was ein sehr schwaches Instrument ist und wirklich nur eine Hilfskonstruktion.
Wenn wir gegenüber der Europäischen Kommission in Sachen Subsidiarität eine Stellungnahme abgeben, so wird das im Endeffekt ein Beschluss sein müssen. Bei der
geltenden Acht-Wochen-Frist und unserer Selbstverpflichtung und nach Lissabon sogar Verpflichtung, mit den Ländern – in unserem Fall mit den Landtagen – das Einvernehmen herzustellen, wird es schwer möglich sein, auf Plenarbeschlüsse zurückzugreifen. Da werden wir andere Instrumente finden müssen.
Der Nationalrat hat ja seine Konstruktion Unterausschuss des Hauptausschusses vor allem auch deshalb gewählt, weil der Hauptausschuss der einzige permanente Ausschuss des Nationalrates ist – dieses Problem haben wir nicht – und weil er, historisch selten angewendet, besondere Funktionen hat: Er ist gewissermaßen im Ernstfall ein „Notparlament“.
Wir haben einen solchen Ausschuss nicht. Wir sind auch nicht legitimiert, das einfach in die Geschäftsordnung hineinzuschreiben, daher werden diese Rahmenbedingungen zweifelsfrei mit einer Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz getroffen werden müssen – noch mehr gilt das für das sogenannte Passerelle-Verfahren, wo angedacht ist, dass jeweils ein Ermächtigungsgesetz im Verfassungsrang erforderlich sein würde, bevor ein österreichischer Minister in einer Ratssitzung für den Übergang vom Einstimmigkeits- zum Mehrstimmigkeitsprinzip stimmen darf.
Ich wende mich – ich habe das schon einmal getan – nochmals an die Oppositionsparteien, die Aufwertung der nationalen parlamentarischen Mitbestimmung in der EU nicht zum politischen Faustpfand zu machen. Wenn wir unsere uns vom Lissabon-Vertrag gegebene Aufgabe erfüllen sollen, dann brauchen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen, und diese Rahmenbedingungen sind nur durch eine Änderung der Bundesverfassung herstellbar. Blockieren Sie, was Sie wollen! Machen Sie es der Regierung so schwer, wie Sie wollen, aber „amputieren“ Sie sich nicht selbst als Teil dieses parlamentarischen Mitbestimmungsprozesses! Wir brauchen diesen Rahmen, damit wir arbeiten können, und diese Änderung der Bundesverfassung ist notwendig.
Wenn ich schon am Wort bin, Herr Präsident, ein Letztes: Wie gesagt, vom Stimmrecht profitierst du nicht mehr, aber es ist eine Geste des Dankes an dich für diese Amtsführung in den sechs Monaten, die für den Bundesrat sehr gute und weiterführende waren. Die sozialdemokratische Fraktion hat dich sozusagen gestellt, also insofern ist es selbstverständlich, dass wir dir danken, aber es haben Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen diesen Dank gleichfalls zum Ausdruck gebracht. – Das bedeutet, dass es auch eine gute überparteiliche Präsidentschaft war.
Zuletzt – auch eine neue Gewohnheit, aber ich bin ja innovationsfähig – darf ich dir, aber auch allen anderen Mitgliedern des Hauses schöne Feiertage und ein erfolgreiches 2010 wünschen – wobei ich bei den Wünschen die Wahlausgänge ausdrücklich ausschließe. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Allgemeine Heiterkeit.)
20.18
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. Ich erteile es ihm.
20.18
Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Es ist über den Prozess der Werdung dieser Novelle zur Geschäftsordnung von meinem Kollegen Albrecht Konecny schon sehr viel im Detail ausgeführt worden.
Ich bedauere es, dass der Vertreter der grünen Fraktion mitgeteilt hat, dass er diesen Entwurf nicht mittragen kann: Ich bedauere es deshalb, weil die Konturen dieses Entwurfes auch jenen Bundesrätinnen und Bundesräten, die nicht der Präsidiale angehören, zeitgerecht zugeleitet wurden. Es hat auch kein Vertreter der Grünen im Geschäftsordnungsausschuss teilgenommen und dort gesagt: Das hätten wir uns so vorgestellt!, oder: Das soll anders werden!
Sich hier jetzt im Plenum herzustellen und zu sagen: Wir waren nicht eingebunden!, ist einfach nicht fair jenen gegenüber, die sich bemüht haben, ein ordentliches Werkzeug für dieses Haus zu schaffen und für unsere Arbeit hier bereitzustellen. Das halte ich wirklich für nicht fair. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Eine Geschäftsordnung würde es wirklich verdienen, von allen getragen zu werden. Jenen aber, die sich dieser Arbeit unterzogen haben, einen Vorwurf zu machen, das halte ich, ehrlich gesagt, nach meiner demokratischen Gesinnung für nicht fair.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, wir haben heute schon bei einem anderen Punkt gesagt, die Gesellschaft verändert sich, die Demokratie verändert sich, die Welt verändert sich und auch die Usancen in einem demokratischen Gremium wie dem Bundesrat verändern sich laufend. Ich glaube, wir sind immer gefordert, unser Werkzeug den sich ändernden Bedingungen anzupassen. Stichwort: Europäische Union. Da wird uns sozusagen noch einiges blühen, da wird noch einiges dazukommen, was vielleicht noch präzisiert oder geschärft werden kann. Ich glaube, es ist eine tolle Chance für den Bundesrat, sich in den europäischen Einigungsprozess einzubringen und die Arbeit der Subsidiaritätsprüfung und der Verhältnismäßigkeitsprüfung mitzugestalten.
Es gibt auf der ganzen Welt ungefähr 24 Staaten, die föderalistisch orientiert sind und die eine Kammer haben, die an der Gesetzgebung beteiligt ist. In Europa sind es vier, wenn man Belgien dazuzählt. Die anderen drei sind Deutschland, Österreich und Spanien.
Eine Länderkammer ist für den Föderalismus ein wichtiges Element, sie braucht daher eine entsprechende Geschäftsordnung, ein entsprechendes Werkzeug, um auch diese Themen im Sinne der Bevölkerung aufzugreifen.
Die heute hier vorliegende Geschäftsordnungs-Novelle enthält Punkte, die uns weiterbringen, die die Effizienz dieses Hauses verbessern und die eine verstärkte öffentliche Wirkung erzielen. Ich denke da etwa an die „Aktuelle Stunde“, die auch zu EU-Themen stattfinden kann.
Wichtig ist auch, dass wir damit Verfassungsprobleme bereinigt haben. Diese hätten einer Bewertung und einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht standgehalten. Ich zitiere da die Worte des Vizepräsidenten Weiss, der heute in diesem Zusammenhang schon genannt wurde. Diese Geschäftsordnungs-Novelle ist also eigentlich eine Fehlerbehebung und Korrektur: Sie enthält viele technische Korrekturen und steigert beziehungsweise verbessert die Wirkung des Bundesrates. Da kann man doch nicht dagegen sein und die Zustimmung verwehren!
Ich lade Sie nochmals ein, Herr Kollege Schennach und geschätzte grüne Fraktion, dieser Novelle die Zustimmung zu geben. Es wäre im Sinne der Demokratie, und unserer Arbeit hier, die damit eine gesunde Basis hätte, sehr dienlich.
Herr Präsident! Ich darf dir herzlich danken, und zwar nicht nur für deine Arbeit an der Novellierung der Geschäftsordnung, sondern auch für deine Vorsitzführung. Diese kann sich sehen lassen. Sie ist ordentlich und sauber abgewickelt worden, und wir stehen nicht an, das auch entsprechend zu bewerten.
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates und dem Präsidenten an dessen Spitze alles Gute, gesegnete Weihnachten und ein gutes neues Jahr mit frischer Schaffenskraft! (Allgemeiner Beifall.)
20.24
Präsident Erwin Preiner: Ich danke den beiden Debattenrednern für ihre anerkennenden, wohlwollenden und teilweise auch wohltuenden Worte sehr herzlich.
Ich glaube auch im Sinne meiner beiden Vorgänger in der Präsidentschaft, Jürgen Weiss und Harald Reisenberger, sprechen zu können, dass sie diese Novellierung der
Geschäftsordnung auch sehr, sehr gerne mitgetragen hätten, wenn sie noch Mitglied hier im Hause wären.
Danke auch für die persönlichen, anerkennenden Worte, was meine Präsidentschaft betrifft: Ein sehr herzliches Dankeschön!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Da zu einem Beschluss des Bundesrates über eine Änderung der Geschäftsordnung gemäß § 58 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist, stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Ich ersuche nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die der dem Ausschussbericht angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.
Der Beschluss über eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zum 54. Punkt der Tagesordnung.
Die Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes ist notwendig geworden, da das seinerzeit aufgrund eines Vorschlages des Bundesrates ernannte Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, Herr Rechtsanwalt Hon.-Prof. Dr. Kurt Heller, wegen Erreichens der Altersgrenze mit Ablauf des 31. Dezember 2009 aus dem Verfassungsgerichtshof ausscheiden wird.
Gemäß § 1 Abs. 2 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 wurde die offene Stelle im Amtsblatt der Wiener Zeitung und in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landeszeitungen mit einer Bewerbungsfrist bis 16. November 2009 ausgeschrieben.
Den Mitgliedern des Bundesrates wurde die Möglichkeit zur Einsicht in die eingelangten Bewerbungen geboten.
Der Bundesrat hat in seiner 777. Sitzung vom 5. November 2009 die Abhaltung einer Parlamentarischen Enquete beschlossen, die ein Hearing der Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber um die Stelle eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes, für welchen dem Bundesrat das Vorschlagsrecht zukommt, zum Gegenstand hatte.
Die am 2. Dezember 2009 abgehaltene Parlamentarische Enquete zielte darauf ab, den 12 Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten, die sich um die Stelle eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes beworben haben, Gelegenheit zu geben, die Gründe für deren Bewerbung persönlich den Mitgliedern des Bundesrates darlegen zu können.
Es liegt mir ein Wahlvorschlag vor, der auf Frau Dr. Sieglinde Gahleitner lautet.
Ich werde die Wahl durch Handzeichen vornehmen lassen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem von mir genannten Wahlvorschlag, der auf Dr. Sieglinde Gahleitner lautet, Ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Wahl des Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin, der SchriftführerInnen und der OrdnerInnen für das 1. Halbjahr 2010
Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zum 55. Punkt der Tagesordnung.
Da mit 1. Jänner 2010 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Kärnten übergeht und gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle entsendete Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Peter Mitterer, zum Vorsitz berufen ist, sind die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.
Wahl des Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin
Präsident Erwin Preiner: Ich werde die Wahl des Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.
Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Mag. Harald Himmer lautet.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. (Bundesrat Mag. Harald Himmer bedankt sich für das Vertrauen und nimmt die Wahl an.)
Wir kommen nunmehr zur Wahl des zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.
Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.
Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth lautet.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Ich stelle die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage nun Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth, ob sie die Wahl annimmt. (Bundesrätin Mag. Neuwirth bedankt sich für das Vertrauen und nimmt die Wahl an.)
Wahl der SchriftführerInnen
Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nun zur Wahl der SchriftführerInnen.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Josef Saller, Ana Blatnik, MMag. Barbara Eibinger und Waltraut Hladny für das erste Halbjahr 2010 zu Schriftführerinnen beziehungsweise zum Schriftführer des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich diese Wahl unter einem vor. – Es wird kein Einwand erhoben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, Herrn Bundesrat Josef Saller, Frau Bundesrätin Ana Blatnik, Frau Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger und Frau Bundesrätin Waltraut Hladny, ob sie die Wahl annehmen. (Die Bundesräte Saller, Blatnik, MMag. Eibinger und Hladny danken für das Vertrauen und nehmen die Wahl an.)
Wahl der OrdnerInnen
Präsident Erwin Preiner: Wir kommen nunmehr zur Wahl der OrdnerInnen.
Es liegt mir der Vorschlag vor, die Mitglieder des Bundesrates Dr. Franz Eduard Kühnel, Karl Boden und Cornelia Michalke für das erste Halbjahr 2010 zur Ordnerin beziehungsweise zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.
Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor. – Es wird kein Einwand erhoben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, Herrn Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel, Herrn Bundesrat Karl Boden und Frau Bundesrätin Cornelia Michalke, ob sie die Wahl annehmen. (Die Bundesräte Boden – vertreten durch Bundesrat Konecny –, Dr. Kühnel und Michalke danken für des Vertrauen und nehmen die Wahl an.)
Ich darf allen Gewählten recht herzlich zur Wahl gratulieren.
*****
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident Erwin Preiner: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich einige Informationen, die für die nächste Plenarsitzung notwendig und wichtig sind, bekannt gebe, möchte ich erwähnen, dass wir neun Plenarsitzungen im zweiten Halbjahr 2009 durchgeführt haben. Ich habe mich in den Annalen schlau gemacht: Es hat in den letzten 14 Jahren kein Halbjahr gegeben, in dem es ebenfalls neun Plenarsitzungen oder mehr gegeben hat. Ich kann daher mit Fug und Recht verlauten, dass seit dem Jahr 1996 das zweite Halbjahr 2009 das an Plenarsitzungen intensivste Halbjahr des Bundesrates war. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat beziehungsweise die Bundesrätinnen und Bundesräte allein durch diese Fülle an Plenarsitzungen besonders gefordert waren.
Ich bedanke mich als Präsident im zweiten Halbjahr 2009 für das große Engagement und die umfangreiche Arbeit in den Ausschuss- und Plenarsitzungen.
Mein Dank gilt auch Vizepräsidentin Mag. Neuwirth und Vizepräsident Mag. Himmer für die Vorsitzführung während des zweiten Halbjahres 2009. Ein herzliches Dankeschön für ihr Engagement und ihre Arbeit. (Allgemeiner Beifall.)
Ich bedanke mich auch sehr herzlich für die Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg. Ich möchte diesen Dank auch ad personam an die Fraktionsführer richten. Ein herzliches Dankeschön!
Ich glaube, wir haben im Bundesrat gemeinsam sehr viel für die Republik Österreich und für die Menschen in Österreich geschaffen, sodass wir einer positiven Zukunft im Jahr 2010 entgegenblicken können.
Ich möchte mich auch sehr herzlich bei allen Bediensteten im Hohen Haus bedanken, die uns mit entsprechenden Informationen versorgt haben, vor allem bei den Bediensteten der Bundesratsdirektion.
Schließlich danke ich auch meinen beiden Chauffeuren, Herrn Michels und Herrn Mroz. Es ist nicht selbstverständlich, dass man nicht nur gesund wegfährt, sondern auch unfallfrei das Ziel erreicht.
Geschätzte Damen und Herren, ich wünsche meinem Nachfolger im Präsidentenamt, Herrn Bundesratskollegen Peter Mitterer, alles Gute für seine Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2010.
Ich möchte diese Gelegenheit auch noch dazu nützen, Ihnen allen für das kommende Weihnachtsfest ein besinnliches Fest im Kreise Ihrer Familie und Ihrer Lieben zu Hause zu wünschen.
Für das Jahr 2010 wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit, was das Wichtigste ist, Ihnen persönlich, aber auch Ihren Familien. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Erwin Preiner: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt drei Anfragen, 2732/J-BR bis 2734/J-BR, eingebracht wurden.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 18. Februar 2010, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 16. Februar 2010, ab 13 Uhr, vorgesehen.
Geschätzte Damen und Herren, ich wünsche allseits noch ein gutes Nachhausekommen!
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 20.37 Uhr
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