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Präsident Robert Seeber: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Österreiche­rinnen und Österreicher! Meine sehr verehrten Damen und Herren vor den Bildschir­men zu Hause und via Livestream! Ich darf hiermit die 905. Sitzung des Bundesrates eröffnen und alle sehr herzlich hier begrüßen. Grüß Gott allseits von dieser Stelle aus! Gleichzeitig darf ich Herrn Bundesminister Faßmann sowie Frau Bundesministerin Za­dić hier im Sitzungssaal begrüßen. Herzlich willkommen bei uns im Bundesrat! (Allge­meiner Beifall.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesrat leistet heute seinen Beitrag dazu, dass die Republik weiterhin voll handlungsfähig bleibt. Wie schon gestern der Nationalrat werden auch wir heute sicherheitshalber die Sitzung nur mit etwas mehr als der Hälfte der Bundesrätinnen und Bundesräte abhalten, wie auch Sie alle zu Hause vor den Bildschirmen sehen können – insbesondere die Kolleginnen und Kollegen aus Vorarlberg, für die die Anreise ohne Flugmöglichkeit sehr schwierig ist, und jene aus Tirol, das noch immer unter Quarantäne steht, fehlen bei der heutigen Sitzung. Wir mindern damit deutlich die Ansteckungsgefahr unter den Bundesrätinnen und Bundes­räten und stellen sicher, dass auch in Zukunft ausreichend Mandatarinnen und Manda­tare zur Verfügung stehen, um als Bundesrat beschlussfähig zu bleiben.

Ich möchte an dieser Stelle zudem allen Bundesrätinnen und Bundesräten empfehlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der hilft, andere vor den Erregern zu schützen. Natürlich ist es auch weiterhin notwendig, Abstand zu halten und die Hände zu wa­schen beziehungsweise zu desinfizieren. Um das Infektionsrisiko weiter zu senken, sind am Rednerpult und auch hier am Präsidium vor mir Plexiglasscheiben angebracht worden, wir sind also auch hier durch entsprechenden Abstand geschützt. Damit kön­nen zumindest jene Bundesrätinnen und Bundesräte sowie Präsidiumsmitglieder, die gerade am Wort sind – so wie ich jetzt –, ohne Mund-Nasen-Schutz sprechen.

Ich darf mich bei dieser Gelegenheit bei der Parlamentsdirektion und den Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern ganz herzlich bedanken, die im gesamten Haus dafür Sorge tra­gen, dass an allen Ecken und Enden alles funktioniert: ein herzliches Dankeschön! (All­gemeiner Beifall.)

Ich danke auch allen Bundesrätinnen und Bundesräten, dass wir betreffend die zahlen­mäßige Selbstbeschränkung für die heutige Sitzung einmal mehr unsere Geschlossen­heit über die Parteigrenzen hinweg unter Beweis stellen konnten. Den Zusehern vor den Bildschirmen darf ich versichern, dass die Mitglieder des Bundesrates ihr Mög­lichstes tun, um Sie alle in dieser Krise bestmöglich zu unterstützen. Nach Ende der gesundheitlichen Krise werden wir mit voller Kraft an der Bewältigung der wirtschaftli­chen Folgen arbeiten.

Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie gesund bleiben beziehungsweise werden. Halten Sie sich bitte an die Anweisungen der Regierung, damit wir die Ansteckungsrate mög­lichst bald auf das notwendige Niveau drücken können. Das gilt ganz besonders in den nun anstehenden Osterferien. Es ist schönes Wetter vorhergesagt, und ja, Bewegung an der frischen Luft ist gut und notwendig, aber lassen Sie bei den Sicherheitsvorkeh­rungen und der bis jetzt gezeigten Disziplin nicht locker, das Virus tut das nämlich auch nicht!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich ist ein Land, das schon in frü­heren Krisenzeiten viel Solidarität und Durchhaltevermögen unter Beweis gestellt hat. Ich bin stolz, in diesem Land zu leben, und ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese Situation mit der gebotenen Härte, mit Durchhaltevermögen und Disziplin bewältigen werden. Ein herzliches Dankeschön für die Disziplin! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei BundesrätInnen der FPÖ.)

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 904. Sitzung des Bundesrates vom 21. März 2020 sind aufgelegen, wurden nicht beanstandet und gelten daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind am heutigen Tag die Mitglieder des Bundesrates Mag. Christian Buchmann, Heike Eder, BSc MBA, Silvester Gfrerer, Ing. Eduard Köck, Elisabeth Mattersberger, Klara Neurauter, Dr. Peter Raggl, Mag.a Christine Schwarz-Fuchs, Ernest Schwindsackl, Sonja Zwazl, Wolfgang Beer, Mag.a Sandra Gerdenitsch, Mag.a Elisabeth Grossmann, Andrea Kahofer, Mag.a Bettina Lancaster, Dr. Gerhard Leitner, Stefan Schennach, Stefan Zaggl, Monika Mühlwerth, Mag. Bernd Saurer, An­drea Michaela Schartel, Andreas Arthur Spanring, Christoph Steiner, Marlies Steiner-Wieser, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross, Claudia Hauschildt-Buschberger.

Einlauf

Präsident Robert Seeber: Eingelangt sind

die Anfragebeantwortung 3442/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Justiz Dr. Al­ma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage 3713/J-BR/2020 der Bundesräte Marlies Steiner-Wieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten“,

die Anfragebeantwortung 3443/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Justiz Dr. Al­ma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage 3714/J-BR/2020 der Bundesräte Thomas Dim, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten“,

die Anfragebeantwortung 3444/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Justiz Dr. Al­ma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage 3716/J-BR/2020 der Bundesräte Markus Leinfellner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten“,

die Anfragebeantwortung 3445/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Justiz Dr. Al­ma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage 3715/J-BR/2020 der Bundesräte Andreas Arthur Spanring, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schließung von Bezirksgerichten“,

die Anfragebeantwortung 3446/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage 3725/J-BR/2020 der Bundesräte Mag. Bernd Saurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „unterlassene Einleitung eines Ermittlungs­verfahrens der WKStA gegen Organe des Vereins s2arch und gegen Mag. Christoph Chorherr, DDr. Michael Tojner und Mag. Wilhelm Hermetsberger und unbekannte Täter“,

die Anfragebeantwortung 3447/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Justiz Dr. Al­ma Zadić, LL.M. zu der schriftlichen Anfrage 3727/J-BR/2020 der Bundesräte Chris­toph Steiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Massenkeulung im Tötungsgatter Holzrinner“ sowie

die Anfragebeantwortung 3448/AB-BR/2020 durch Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA zu der schriftlichen Anfrage 3717/J-BR/2020 der Bundesräte Stefan Zaggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Preise an Ladestationen für Elektroautos“.

Eingelangt sind weiters:

der Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 3. COVID-19-Gesetz,

der Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 4. COVID-19-Gesetz sowie

der Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 5. COVID-19-Gesetz, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unter­liegt.

Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR

Präsident Robert Seeber: Es liegt mir hiezu ein Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Josef Ofner und Marco Schreuder gemäß § 49 Abs. 1 in Verbin­dung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 3. COVID-19-Gesetz und den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 4. COVID-19-Gesetz gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Ver­handlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Josef Ofner und Marco Schreuder, diese Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, abstimmen.

Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zu­stimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag, die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates gemäß § 16 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittel­bar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit an­genommen.

Ich werde daher den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 3. COVID-19-Gesetz als Punkt 1 und

den Beschluss des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend ein 4. COVID-19-Gesetz als Punkt 2 auf die heutige Tagesordnung stellen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Robert Seeber: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beab­sichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem zu ver­handeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.